1870 / 119 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Von den noch fehlenden Räubern der Arvaniten - Bande wurde die Spur verloren.

Numánien. Bukarest, 22. Mai. : Jahrestages der Thronbesteigung des Fürsten Karl. finden heute Gottesdienst und große Volksfeste statt. n die Stadt illuminirt und das Volk auf Kosten der Munizipa-

lität bewirthet. Nußland und Polen.

Zur Feier des

Abends poird |

St. Petersburg, 21. Mai. Der Großfürst Nikolaus Nikolajewitsch (Vater) hat sich am 19, nach dem Gouvernement Woronesch begeben. 22. Mai. Es bestätigt si, daß Baron Brunnow zum Botschafter in Paris ernannt ist. Ju seinem Nachfolger in London is Fürst Orlow in Wien designirt, welcher entweder durch Fürst Wolkowsky oder General Albe-

dinsfy, zur Zeit General-Gouverneur in Riga , erseßt werden

(B: T: B.)

Schweden und Norwegen. Stockho1m, 17. Mai. Die Regierung hat dem Verwaltungsrath der Staats-Eisenbah- nen den Auftrag ertheilt, einen Plan und Ueberschlag über die nördliche Stammbahn nach einer Spurweite von 3 Fuß 6 Zoll

anzufertigen, also als eine engspurige Bahn. egierung ist demnach dem von der Zweiten Kammer des Reichstages

èweimal angenommenen Beschlusse beigetreten , obgleich dieser Beschluß wegen des Widerstandes der Ersten Kammer nicht als ReichstagSbeschluß zur Vorlage gekommen ist.

Dánemark. Kopenhagen, 18. Mai. Nach Mitthei- |

Die Regierung

lung der »Berl. Tid.« ist jeht definitiv festgestellt, daß die Re- sidenz am 24sten nach Fredensborg verlegt und die Konfirma- | tion der Prinzessin Thyra Freitag, den 27sten d. M., in der dortigen Schloßkirche stattfinden wird. “Die verwittwete | Königin, Caroline Amalie , hat heute Amalienborg verlassen, um in Sorgenfrei ihren Sommeraufenthalt zu nehmen.

Der Finanz-Minister theilte gestern cine Uebersicht über die finanzielle Lage des Staates mit. nahmen im vorigen Finanzjahr 90,000 Thlr. weniger, als Einnahme betrug 21,950,759 Thlr., die Ausgaben des Finanzjahres hatten fi ungefähr auf eine Mill. mehr als berechnet gestellt, nämlich Unter den Mehrausgaben figuriren der | is

Danach hatten die Ein-

kalfulirt betragen.

22,495,805 TIhblr. l Reichstag mit 30,000 Thlr. , Abtrag und Verzinsung der Staatsschuld 263,000 Thlr., das Pensionswesen mit 25,000 Thir, das Kriegs-Ministerium mit 84,000 Thlr. Der Rückgang von 1867 bis 1870 betrug 1,428,453 Thlr, in diesem Zeitraum \ für 14 Millionen Eisenbahnen angelegt, die nur mi ihrer Anlagesumme in Rechnung gestellt seien; 1 der Zeit 4 pCt. Zinsen abwerfen, würde sich ein Staatsvermögen von 4 bis 5 Millionen herausstellen. An- dererseits sei die erhaltene Summe für Pensionen ehemals {le8wigscher Beamten verbraucht. die Einnahmen für die Kla doppelt werden würden.

Amerifa. Washington, In dem Repräsentantenhaus

cien indessen t der Hälfte venn sie mit Fortschritt im

Endlich fügte er hinzu, daß ssenlotterie allem Anscheine nach ver-

19, Mai. (Kabel-Telegramm.) e brachte Pomeroy heute eine die zwar verworfen, aber für den Druck be- stimmt wurde, und die den Präsidenten auffordert, Unterhand- lungen mit Großbritannien anzuknüpfen, zu bringen, ob“ sich eine Vereinigung der b in Nordamerika mit den Vereinigten Staaten e Der Dampfer »Chicora« , mit ung für den Red River an - Kanal angehalten sche Offizier erklärte, er habe its den Kanal passiren

Resolution ein,

um in Erfahrung

ritishen P

rzielen ließe.

rovinzen Torento, 19. Mai. einer zweiten Truppenabtheil Bord, is abermals am Sault St. Marie worden. Der dienstthuende amerikani bestimmte Instruktionen, Nich was mit der Expedition nach dem Red River In Folge dessen landete die »Chicora« ihre Tr räthe und kehrte nach Collingwood zurück.

St. Johns, 18, Mai. Newfoundland wurde vom Gouverneur In seiner bei dieser Gelegenheit gehaltenen Gouverneur sein Bedauern darüber aus, daß New die Bedingungen für dessen Vereinigung mit Kanada genommen habe.

zu lassen, zusammenhänge. uppen und Vor-

Das Haus der Gemeinen von Hill heute vertagt. prach der foundland nicht an-

Nede \

2046

| s{lüssig zu machen und fi in die Lage zu bringen, bei dem | in die dritte Berathung wenigstens im Allgemeinen \ich über | sultate der zweiten Berathung aussprechen zu fönnen. Jm vorlie den Falle ist die dritte Berathung der zweiten so rasch gefolgt, N cs bei eincin Geseß von diesem Umfange und bei den wesentlig, Aenderungen, welche der Kommissions - Entwurf in der zweiten B rathung erfahren hat, für den Bundesrath nicht möglich gewesen "_sih in Bezichung auf die Einzelnheiten {lüssig zu machen. {s wi | mich das meinerseits nicht abhalten, mich über die cinzelnen ein | brachten Amendements und über das Ganze zu äußern. d m | indessen das befürworten, daß diese Aeußerungen nicht als Neußer,

die H

| gen der verbündeten Regierungen anzusehen sind. / Im Verlauf der Diskussion erklärte derselbe _LasKkerschen Antrag zu §. 40 2c. binsfichtlih der Bundes-Oberhandelsgerichts :

Meine Herren! Jch fann den Antrag des Abgeordneten Meiningen nicht empfehlen. Jch gehe dabei feineswegs von einer A, neigung gegen den Rechtsweg in den hier vorliegenden Tragen qu

dem Wunsche, den ja gy

jetbve Über d Kompetenz M

| sondern ich gehe dabei lediglich aus von

hat, eine Einheit in der Entscheidung der höchsten Jnstanz mögli y machen. Jch glaube, daß es gut is, aus einander zu halten, was di Geseß unbedingt vorschreibt, und was das Geseß, wie es in den Y; shlüssen der zweiten Lesung angenommen is, zuläßt. Undbedingt oh gatorish soli das Geseß nach den Beschlüssen der zweiten Lesung h Beziehung auf das Verfahren sein in den sogenannten Streitigkeiten. Jir diesen Fall schlägt der Herr Abgeordnete für Meiningen ein von der Vah der Parteien abhängiges dovpeltes Verfahren vor. Die Partei hat jj Wabl, ob sie die Sache auf dem Rechtsivege verfolgen und in bödftn Instanz nah scinem Antrage vor das Bundes - Oberhandeldgerit bringen will, oder vorzieht, den administrativen Weg zu besdreity hödster Jnstanz das in der zweiten Lesung beschloss Es ergiebt si daraus, wie mir's sei "von selbst, daß eine Einheit der Entscheidung in höchster Instanz ay diesem Wege nicht zu exreichen ist, So sehr ich es auch wüns s sehr man es vielleiht hoffen fann, daß das Bundes - My handels8geriht bei Entscheidung der vor dieses Gericht f, | meaden Streitigkeiten von der nämlichen Auffassung di _Geseßes ausgehen wird, wie das Bundesamt, \o is d cinmal, wie menschliche Dinge liegen, nicht nur nicht ausgeschlossy sondern bis auf einen gewissen Grad wahrscheinlich, daß diese beta höchsten Jnstanzen hier und da von ciner verschiedenen Auffassung di Geseßes ausgehen werden, also in höchster Instanz disparate Entsti dungen ergehen können. Die Hoffnung, daß ich dann die cin J stanz nach den Entscheidungen der anderen konformirt, in ter Pratis eben cine Hoffnung und niht mehr. Jch würde e f vollkommen fonsequent halten, wenn der Abgeordnete für ningen gegen das Bundesamt stimmte und aus\{ließlid) dit Frage auf den Rechtêweg verwicse mit dem Bundes - Aw Handelsgericht als höchster Instanz. Dann wäre eine Einhel in der Rechtssprehung über internationale Sachen gesidn

Jch halte es aber meinerseits und ih wiederhole, daß i in Namen der Bundes8regierungen hier nicht sprechen kann für einn Vorzug des von dem Abgeordneten für Neiße gemachten Vorschlag daß er eine Garantie für die Sicherheit der gleichmäßigen Enischeidun] in diesen Fragen gewährt. So ist die Lage in Beziehung auf ti interterritoritalen Streitigkeiten. j |

Was die territorialen Sireitigkeiten betrifft, auf die si ia Geseh, vas das Berfahren anlangt, nur bedingt bezieht, so gebe il dem Abgeordneten für Meiningen vollkommen zu, daß wenn und | lange die einzelnen Bundesstaaten von der ihnen durch die Beschlü der zweiten Lesung gebotenen Fakultät keinen Gebrauch gemacht habe alsdann Divergenzen zwischen der Entscheidung territorialer und init territorialer Streitigkeiten eintreten werden, ganz ebenso gewiß treten werden, wie ich vorhin ausgeführt habe, wenn man für Entscheidung der interterritorialen Streitigkciten zwei höchste Jnstay aufstellt. Jch erkenne an, daß darin an sich ein Mangel liegt; hîl man hier volifommen freie Hand in der Gestaltung der Dingy würde es rationell, sage id, das rihtigere gewesen sein, nah du ursprünglichen Vorschlage der Kommission eine einzige höchste ns für sämmtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Geseß entspringn aufzusiellen. Diese Fafultät, meine Herren, hat man aber nich Ul da scheint mir immer, daß wenn man in der Lage ist , ih will nd sagen, zwischen zwei Uebeln zu wählen, aber doch das vollkom! rationell Konsequente nicht erreichen zu können, man gut thut di weit zu erreichen, als unter den gegebenen Verhältnissen erreichbar " und ich glaube, das liegt immer darin, für diese Streitigkeiten |! die das Geseß obligatorisch ist, nur eine höchste Tnstanz herzustel

Vei der Spezialdiskussion über den Nachtragsetat i den Norddeutschen Bund für das Jahr 1870 nahm der e Minister Delbrü ck nach dem Abg. Grafen Kleist das Wor

Meine Herren! Jch kann Jhnen meinerseits nux den dringen Wunsch aussprechen ; die Amendements des Abgeordneten für Gu

| und in | Bundesamt zu wählen.

Reichstags - Angelegenheiten,

Berlin, 23. Mai. In der Sigung Norddeutschen Bundes fanzler-Amts8, Staats-Mini Berathung des Ges wohnsiß, nachstehende Erklärung ab:

Der Bundesrath hat es bisher ste n, wenn irgend möglich über die von dem Reichstage in der zweiten Lesung eines Geseßes gefaßten Beschlüsse seinerseits f |

des Reichstags des gab der Präsident des Bundes- ster Delbrück, bei Beginn der dritten

eventwurfs, betreffend den Unterstüßungs-

Meine Herren! ts für seine

Aufgabe gchalte

anzunehmen. Jh habe dem, was ich bei der zweiten Berathung y ses Gegenstandes über die Materie gesagt habe, kaum etwas hinge | fügen. Jch habe damals bereits meinerseits anerkannt, daß das 4 | fahren, um dessen nachträgliche Genehmigung Sie gebeten wel u formell entschieden Anfehtungen unterliegt; ih habe versucht, dens geschlagenen Weg zu rechtfertigen aus den Erwägungen y die tha J lih dabei leitend 1varen , daß man zu einem finanziell ungünstig! j Resultat gekommen sein würde, wenn der reguläre Weg cinge n wäre. Jch gebe sehr gern zu, daß auch diesen Erwägungen n andere Erwägungen entgegengeseßt werden können , und wie da ul Herr Amendementsteller selbs {hon ausgeführt hat, begreife in tfommen , daß auch in den Reihen derjenigen Herren , welche bt

Eingeh L:

der Herr Abgeordnete für Meiningen als den seinigen ausgespro,

| hielte dasselbe mit der Verfassung nit vereinbar.

2047 f

zweiten Berathung für die Positionen gestimmt baben , dies vielfa® ' sehen zu bleiben.

t mit besonderer Befriedigung geschehen is. Diese Wahrnehmzu1:4, meine Herren ; wird für die Zukunft y das fann i versichern , nicht unbeachtet bleiben. Jch glauve aber eben deshalb und in Anbetracht der Gesammtlage Ste nochmals bitten zu müssen, für diesen Fall eine Indemnität zu geben und die Position zu genehmigen.

Bei der Diskussion über den Gesehentwurf, die Auf- hebung der Elbzölle betreffend , erklärte der Staats - Minister Delbrück nh dem Abg, von Benda :

Meine Herren! J bin zivar noch nit formeil in der Lage, er- flären zu fönnen, daß die verbündeten Regierungen in ihrer Gesammt- peit, also au einschließlich der Großherzogli mecklenburgishen , mit den Beschlüssen in zweiter Lesung , soweit sie Meeklenvurg betreffen, einverstanden seien. Jh fann indessen mit vollster Gewißheit das aussprechen , daß ih an diesem definitiven Einverständniß, im Falle in dritter Lesung die Beschlüsse der zweiten Lesung rücksichtlich Me- lenburgs wiederum Annahme im Hause finden, nicot zweifele. Jch

hicke das voraus und erlaube mir nun, mich zu wenden zu den bei- |

den Amendements, die in Bezug auf die mecklenburgische Grage, auf welche ih mich zunächst beschränke, gestellt worden sind. Das cine i der Antrag des Abgeordneten für Berlin, das andere der Antrag des Abgeordneten für Helmstädt. Der Herr Abgeordnete für Berlin i der Meinung ; daß auch der Auffassung des Bundeërathes gegen- über sein Antrag vollkommen gerechtfertigt und ter in leßter Sißung bei der zweiten Lesung gefaßte Beschluß ungercchifertigt sci, weil i, in Beziehung auf cin Amendement, welches der Herr Abgeordnete für Lauenburg bei der zweiten Berathung gestellt hatte, geäußert habe, ich j Ich habe diefe Aeußerung allerdings gethan und würde sie nöthigenfalls auch heute noch bestätigen. Diese Aeußerung bezog sich aber ledig» (ih darauf, daß der Herc Abgeordnete für Lauenburg in seinem Amendement den Vorschlag gemacht hatte, daß vom 1. Juli 1875 an eine die Kosten der Unterhaltung und guten Herstellung der Anstalten und Anlagen für die Elbsirom-Schiffahrt nicht Übersteigende Schiffahrtöabgade erhoben werden soll.

würde, und der Meinung bin ih auch neo jeßt; mit der Verfassung nicht vereinbar sein, Diese Argumentation trifft aber die vorliegende

Frage gar nicht, Jn der vorliegenden Frage handelt es ih Wie | h Frag o 3 Tag a | gewährt werden sollen.

außer Zweifel steht und wie der Einaang des von den verbündeten Regierungen vorgelegten Geseßentwurfs (s um die Ausführung des Art. 54 der Verfassung. früheren Sessionen des Hauscs, als die Angelegenheit fam, hier zu erklären die Ehre gehabt, daß bei voller Anerkennung der Bedeutung des Art, 54 der Verfassung, das Bundespräsidium nicht in der Lage sei, ihn ohye Weiteres zur Ausführung zu bringen,

T) habe schon in

seiner Zeit vor dem Abschluß der Bundesverfassung gemachten Vor-

holen.

Jh wende mich nun zu dem Amendement des Herrn Abgeord- neten für Helmstädt. Der Herr Abgeordnete für Helmstädt will die Abfindung für Mecklenburg auf die Hälfte reduziren. Ich kann über dies Amendement, obgleich es der Berathung des Bundesrathes nicht

in der hier vorliegenden Gassung aus anderer Veranlassung der Be- rathung des Bundesraths bereits unterlegen hat. Als sie der Be- tathung des Bundesraths unterlag auf Grund cines Berichtes der Ausschüsse des Vundesraths, hat {lossen , dem Antrag der befinden und ic

dieser Höhe Geseße, verstanden zu erklären. Jch beschränke mi für jeßt auf diese, ledig- lh die mecklenburgische Frage betreffenden, Bemerkungen. Nah dem Abg. Dr. Prosch ergriff der Staats-Minister

Delbrück noch einmal das Wort:

Meine Herren! Jch will Jhre Aufmerksamkeit nur sehr kurze Zeit in Anspruch nehmen.

scine Zustimmung zu geben und darauf bin sich mit dem

„mna!s gesagt habe, Melenburg stände kein Recht zu. Ich habe mich darauf beschränkt, zu sagen, daß ich die Rechtsfrage hier nit erörtern wollte, weil ich Überhaupt glaube, daß dergleichen, wie ich gern zu-

eben will, streitbare Rechtsfragen hier in einer legislativen Versamm- |

Erfolg und zur allseitigen Ueberzeugung erörtert wer- | gegen das Vorjahr erhöht, die Hausfteuer (498,430 Thlr.) für sich

lung selten mit den. Das ist der Grund, weshalb ih mi beschränft habe auf die Darlegung der politischen Gesichtsyunkte. Ich will nur mit einem Worte noch auf die mecklenburgische drage zurückfommen, während hier die Diskussion stattfand, einen Bericht - des Bundes-

nfrage, die vom Bundeskanzler-Amt an die österreichische Regierung \rihtet wurde, dahin gehend, ob man in Oesterreich bereit sein würde, inem Arrangement wegen Aufhebung der Elbzölle in dem im vorliegen- u Geseße in Aussicht genommenen Termin, nämlich zum 1, Juli, Cluureten. Bekanntlich fönnen ohne Zustimmung Oesterreichs die di vzölle nicht aufgehoben werden. Jch erhalte eben die Nachricht, daß de, Kaiserlich österreihische Negierung zu einem solchen Arrangement Ae sein würde. Meine Herren! es is für die Frage der Elbzölle i dieser Lage jeßt ein wirklich entscheidender Moment. Ic meiner- N wünsche nichts lebhafter, als daß dieser leßte &lußzoll auf einem maschen Flusse wegfalle. Aber, je lebhafter ih das wünsche, um so ‘br muß ih Sie bitten, bei Jhrem Beschlusse in der zweiten Lesung

| staaten gegenüber genau von

Eine solche Bestimmung |

ausdrücklich ausdrückt | zur Sprache |

der Bundesrath si nicht ent- Majorität seiner Auss{hüsse gemäß so zu | fann von der bestimmten Vorgusseßung ausgehen, | daß er au heute nicht in der Lage sein würde, ciner Abfindung von |

wenn cs in dieser Fassung angenommen werden sollte, ein-

und ich würde das nicht thun, wenn ich nicht, |

| war etwa 46,000 Thlr.; davon hatte es

| daß das

weil es Über die von der Großherzogli mecklenburgischen Regierung | Ungünstiger sich stellt, als dasjenige Anhalts.

| durchaus

unterlegen hat, mich doch bestimmt aussprechen, weil die Frage genau | Staaten deren Stimme weder in dieser Versammlung, noch im ) / M N A Bundesrath von irgend einer erheblichen Bedeutung is. Tch muß in-

ebe Ohne dessen Wiederholung sehe id für meinen ae e Erfüllung dieses von mir lebhaft gehegten Wunsches feine U : Ih will sodann noch mit einem Worte Lauenburg zurückkommen. Es is mir {wer zu plaidiren gegen einen Bes{luß, dessen Mo- tive mir nicht bekannt sind, denn bei der zweiten Berathung, soweit ich ihr gefolgt bin und ich glaube, ihr aufmerksam gefolgt zu sein wurde speziell von den Verhältnissen Lauenburgs gar nit ge- \ prochen. Ich habe jevt eben erst ein Motiv aus der Aeußerung des Herrn Abgeordneten für den 111. hannoverschen Wahlbezirk gehört, nämli das, daß bei der Feststellung der Bundesverfassung si Lauen- burg in einer freieren Lage befunden habe als Anhalt, und daß man des- halb das Präjudiz, welches man gegen Anhalt nit herleiten wikl aus der vorbehaltlichen Annahme der Bundesverfassung, sehr wohl herleiten fkênne gegen Lauenburg. Jch glaube, man fönnte mit größerem Rechte die Lage gerade umgekehrt bezeichnen, man könnte sagen, daß bei Fest- stellung der Bundesverfassung das Herzogthum Anhalt viel freier woar, einen solchen Vorbehalt zu machen, als das Herzogthum Lauenburg. Im Uebrigen sind die verbündeten Regierungen diesen beiden Bundes- l _dem nämlichen Gesichtspunkte geleitet worden. Sie find davon ausgegangen, daß diesen beiden Bundes- staaten der Rechtsanspruh, wie er von Mecklenburg behauptet roird und nicht wegzuleugnen is, nicht zur Seite steht, daß es aber gegen- Über von zwei kleinen Staaten ein Gebot der Villigkeit sei, ibnen den Uebergang in das neue Verhältniß, wo sie zu verzichten haben auf eine im Verhältniß zu ihrem Gesammtbudget recht erheb- liche Einnahme ; auf einige Jahre dadurch zu erleichtern, daß man ihnen für diese einigen Jahre soviel aus Bundesfonds bezahlt, als sie bisher thatsächlich und naweiêëlich für die Unterhaltung des Elb- stroms verwendet haben. In dieser Beziehung steht nun; wie mir scheint, Lauenburg und Anhalt auf vollständig gleicher Linie. Lauen- burg ist ja ein fleineres Land als Anhalt und in einer besonders glänzenden Finanzlage is es auch niht. Der Etat für 1870 weist in Einnahme 375,000 Thlr., in Ausgabe 384,000 Thlr. nah also ein Defizit. Die Einnahme; welche Lauenburg aus dem Elbzolle bezog, Î etwa 7000 Thlr. verwendet auf die Unterhaltung, welche ihm auf einige Jahre nach der Vorlage Der Rest war eine reine Finanzeinnahme, und die Gesammteinnahme aus Elbzöllen stellte für Lauenburg 12% pCt. der gesammten budgetmäßigen Einnahme dar. Ich kann eine zahlenmäßige Vergleichung dieser Lage mit derjenigen Anhalts nicht ziehen, weil mir die Zahlen in Bezug auf Anhalt nicht zu Ge- bote stehen. Jh glaube aber mit Bestimmtheit behaupten zu fönnen, Verhältniß Lauenburgs nicht günstiger, wahrscheinlich viel Nun erkenne ich voll- taaten haben Über-

auf die Stellung von

kommen an, daß man sagen kann , diese beiden

behalte nit ohne Weiteres zur Tagesordnung übergehen könne. Tch haupt keine Vorbehalte gemacht; wir bewilligen ihnen überhaupt

tann diese Erklärung au heute nur auf das Bestimmteñse wieder- |

nichts,

Das is der Standpunkt, von welchem der Herr Abgeordnete für Helmstädt ausgeht; er will sowohl für Anhalt als für Lauenburg nichts bewilligen. JTch bestreite nicht die formale Konsequenz dieses Standpunktes, obschon ih den darin ausgedrückten Gedanken für cinen unbilligen halte, für einen unbilligen gegenüber zwei kleinen

dessen anerkennen, er ist formal konsequent; dagegen cine Unterscheidung

zu machen zwischen diesen beiden Staaten , das halte i weder für - billig, noch für konsequent.

Statistische Nachrichten. Mit Nr. 20 des Kommunalblatts is der Etat für die Stadthauptkasse von Berlin für das Jahr 1870 ausgegeben

worden. Derselbe schließt im Ordinarium in Einnahme mit 4,519,889 Thlr. (gegen 1869 + 662,331 Thlr), in Ausgabe mit 4,090,270 Thlr. (+ 502,167 Thlr.), läßt also 429,618 Thir. Ueber- \{chuß. Das Extraordinarium dagegcn hat 1,107,439 Thlr. Einnahb- men (+ 949,886 Thlr.) und 1,537,057 Thlr Ausgaben (478,640 Thlr.), absorbirt mithin den Ueberschuß des Ordinariums. Die gesammten Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 5,627,328 Thlr. (+ 580,808

Ich will zunächst berichtigen der Aeußerung des Herrn Abgeord- Thlr.) 1,031,410 Thlr. Mehr-Einnahme und Ausgabe als im J. 1869.

| n T den 111 oldenburgischen Wahlbezirk gegenüber, daß ich hier a

Die Mehreinnahmen gegen 1869 im Ordinarium (662,331 Tblr.) sind fast ausschließlich durch die Steuern herbeigeführt, die 648,984 Thir Mehr- crirag ergeben. Hierzu trägt die in den vorigen Etat noch nit auf-

genommene Einkommensteuer 507,750 Tblr. bei, aber auch die Haus-

und Miethssteuern haben sich um 113,570 Thlr. oder um 6,4 pCt.

um 29,070 Thlr. oder 5,8 pCt., die Miethbssteuer (1,390,500 Tblr.) für sich um 84,500 Thlr. oder 6,5 pCt. Der Kommuna!- antheil an der Mahl.-, Sch{hlacht- und Braumalzsteuer ist mit 700,120 Thlr. (— 3426 Thlr.) der & Antheil an der Staats-Mahl- steuer auf 209,275 Thlr. (+ 4725 Thlr.) , die Wildpretsteuer auf

sesandten aus Wien erhalten hätte, welcher veranlaßt ist dur eine | 24,955 Thlr., die Vorspann - Exemtionésteuer auf 1970 Thlr. (+ 360

Thlr.), die Hundesteuer auf 53 900 Thlr. (+ 400 Thlr.) veranschlagt worden. Die gesammten Steuern (3 394/295 Thlr.) betragen etwa einen halben Thaler auf den Einwohner. Die übrigen ordentlichen Einnahmen der Stadt sind: Kämmerei - Verwaltung 90,189 Thtr. (+ 5021 Thlr.) Obligations\ck ulden 105,001 Thlr. (+ 22,051 TZblr.), Militär - Verwaltung 325 Thlr. (+4 30 Thlr.), Polizei - Verwaltung 72,439 Tblr. (+ 3639 Thlr.) , Schulverwaltung 239,946 Thir. (— 26,406 Thlr.) Armenverwaltung 167,458 Thlr. (— 21/304 Thlr.), Beiträge zu den Verwaltungskosten 29,334 Thlr. (+ 3452 Tblr.), Bauwesen 22 Thlr. , Verschiedenes 420,880 Thlr. (—4- 26,393 Thlr.) Die ordentlichen Ausgaben sind: Kämmerei - Verwaltung 36,052 Thlr. (+ 1305 Túhlr.), Steuerverwaltung 37,411 Thlr.

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