1890 / 148 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jun 1890 18:00:01 GMT) scan diff

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masinellen Einrichtungen noch nicht auf Kolonialwollen eingerichtet sind, ohne Rücksicht auf die Parität der übersecischen Märkte, ibren dringendsten Bedarf deckten. Dadurch entstand eine Preis- lage für deutshe Wolle, welche es jedem Interefienten, der auf die Wollmärkte Rücksicht zu nehmen gezwungen ist, fast unmögli machte, zu kaufen; das kleine Quantum wurde von jenen Stofffabrikanten mit Leicbtigkeit aufgenommen. Einen Schluß aus diesem Marktverlauf auf dic Lage des Artike!s Wolle ziehen zu wollen, verbietet sich aus obigen Gründen von selbst. Jedenfalls ift die Tendenz für das deutshe Produkt augenblidälih eine ret feste.

Verkehrs - Anftalten.

Hamburg, 20, Juni. (W. T. B.) - „Rhenania® der Hamburg - Amerikanischen fahrt - Aktiengesellschaft ist, von West-Indien gestern 10 Ubr Abends in Havre eingetroffen.

Theater und Musik.

Kroll’s Theater. ;

Die Aufführung von Flotow's „Martba“ am Mittwoh muß fowohl was die Einzelleistungen der Mitwirkenden, wie das Zu- fanmmenspiel anlangt als eine der vorzüglichsten Leistungen dieser Bühne in der laufenden Sommersaison bezeidnet werden. Neben Fr. Sembrich, welch(e die Titelpartie zum ersten Male in deutscher Sprache sang, theilten ich Fr. Heink als Nancy, Hr. Cronberger E ‘mi und Hr. Riehmann als Plumkett in die Ehren des Abends. Anton Erl, der Tenotist der Dresdener Hofbühne, singt am Montag den Georg Brown in der „Weißen Dame“. Angelina Luger, die rühmlich bekannte Altistin, früher dem Verband der hiesigen Hofoper angehörend und seit Jahren eines der berverraaend- sten Mitglieder des Stadt-Theaters in Frankfurt a./M., eröffnet am Dienstag einen auf mehrere Abende bereckchneten Gastspielcyklus. Am Sonntag findet die diesjährige erste Aufführung von e Silvana“ statt.

Der Postdampfer Paet- kommend,

Weaunigfaltiges.

Der Grundftein für des Hauptgebäude des Kaifer- und Kaiferin-Friedrih-Kinder-Krankenhauses ist heute in Gegenwart Jhrer Majestät der Kaiserin Friedrih, Ihrer Königlien Hobeit der Erbprinzessin ron Sachsen-Meiningen, Ihrer Königlichen Hobeiten der Prinzessinnen Victoria und Margarcthe, sowie des Bräâutigams der Erstgenannten, Sr. Durchlaucht des Prinzen Adolf zu Schaumburg-Lippe, feterlih gelegt worden. Auf dem hoch îm Norden in der Neinickendorferstraße, Nr. 32, belegenen Terrain war ein imposantes Kaiserzelt aufgericrïet, in dessen Hintergrund vor dem goldenen Reihsbanner die vem Bildhauer Schweiniß im Mai 1888 gemeißelte Büste Kaiser Friedrih's ftand. Flaggenmaste und Guir- landen umgaben im Uebrigen den weiten Raum, in dessen Mitte in der mit Eichenlaub ausgelegten Vertiefung der aus Hausteinen gemauerte Grundstein lag. Zahlreiwe Chrengäste waren von dem Comité zur würdigen Feier geladen worden, unter ihnen die Staats-Minister Dr. von Boetticher und Herrfurth, der Ober-Präsident Dr. von Achenbach, Staats-Minister Dr, Delbrück, ver Polizei-Präsident von Berlin Freiherr von Ricthofen, der Ober-Bürgermeister Dr. von Forcken- bed, sowie Stadträthe und Stadtverordnete. Punkt 11 Uhr fuhr die Kaiserin Friedrich mit den Mitgliedern ihrer Familie an dem Portal iîn der Exerzierstraße vor; nachdem fie unter dem Kaiserzelt Plaß genommen hatte, eröffnete der Sängerbund des Berliner Lehrervereins unter Leitung des Professors Felix Schmidt die Feier mit dem Hymnus von S. Iadassohn „Gott ift groß und allmächtig*, Dann nahm Geheimer Medizinal-Rath Dr. Virchow als Vorsitzender des Comités das Wort zur Festansprache. Der designirte Arzt der Anstalt und Schriftführer des Comités Dr. Baginsky ver- las nunmehr die vom Maler Schoppmeyer kunstvoll ausgestattete Stiftungéurkunde. Nachdem hierauf der Sängerhor den von Stange komponirten Königspsalm „Herr, der König freut sich in Deiner Kraft“ gesungen hatte, erfolgte die Vollziehung der Stiftung8urkunde dur die Kaiserin, den Ober-Bürgermeister, den Stadt- verordnetenvorsteher und die Mitglieder des Vorstandes. Nunmehr nahm Ober-Bürgermeister Dr. von Forckenbeck das Wort, um der Kaiserin den Dank der Stadt auszusprewen und das Gelöbniß ab- zugeben, die Anftalt treu bewahren zu wollen. Im Namen der Stadtverordneten-Versammlurg spra fodann der Vorsteßer Dr. Stryck, um allen Denen zu danken, welche an dem Werke be- theiligt sind, den edlen Männern und Frauen, welhe es angeregt und thätig gefördert, denen bescnders au, welche so reie Gaben

gespendct haben. Nunmehr wurde die Grundsteinlegung selbst vollzogen. Die ersten drei Hammersbläge gab die Kaiserin, dann folgten die Prinzessinnen. die Ebrensäste und die am Werk seibst Betheiligten und endlih die ausführenden Architekten Baurath Sömieden und Architekt Speer. Der Geiang der Beethovea'schen Hy:une ¿Die Nimol rühmen“ \{loß die Feier, an die sich cine Besichtigung der isher ausgeführten Bauten \{chloß.

Der Vrrein für Kinderbeilstätten an den deutschen Seeküsten erläßt in den Zeitungen eine Bekanntmachung, daß kranke Kinder, namentli solche, die an Skropheln, Blutarmuth, Sch{wäte oder beginnender S{windsut leid:n, in den vier Seehofpizen des Vereins Pflege fiaden gegen ein Entgelt von 10 # (für Bemittelte 15 M) die Woche Das Hofspiz in Norderney mit 240 Betten ift das ganze Jahr geöffnet. Die übrigen. seit Anfang diescs Monats geöffneten, befinden sh in Wyk, Gr. Müriß und Zoppot bei Danzig.

Die in verschiedenen Theilen Deutschfands veranstalteten Samm- lungen für die Errichtung eines Kaifer Friedri-Denkmals bei Wörth . Î theilt, einen Ertrag von ungefähr 200000 A geliefert, so- daß die Vorbereitungen der Ausführung räcbstens in An- griff acnommen werden fönnen. Die volle Hälfte der Summe ist durch Sammlungen in der Armee beigesteuert worden, während Berlin verhältnißmäßig nit sehr erheblihe Beiträge gezeibnet hat. Der Grund dafür ist nach Ansicht des Corrités darin zu suchen, daß die Absicht bestand, in Berlin selbst dem Kaiser Friedri aus tädtis&en Mitteln und freiwillicen Beiträgen ein Denkmal zu erriéten. Na§hdem aber nunmehr Se. Majestät der Kaiser erklärt Lat, daß Er die Errichtung dieses Deukmals ls Seine eigene Aufgabe ansehe, cine Sammlung ¿u diesem Zweck also nicht mebr stattfinden wird, liegt dec Gedanke nahe, das aus frei- willigen Beiträgen zu errihtende Wörther Denkmal, das Derkmal zur Erinucrung an die größte Sc{lacht, welche Kaiser Friedri \elbst- ftändig gewonnen, um fo würdiger zu gestalten. Das Comité ri6btet deshalb an Diejenigen, welche ihrer Verehrung für das Andenken Kaiser Friedrichs dur Beiträge ¿u dem Berliner Denkmal Aus- druck zu geben gedachten, das Ersuchen, folie Beiiräge jett dem Wörther Denkmal zuzuwenden und zu diesem Zweck an den Schaß- meister des Comités, Geheimen Ober-Finanz-Rath Dr. Nüdorff, Prä- fidenten der Preußishen Central-Bodenkredii-Aktiengesellschaft (Unter den Linden 34) gelangen zu lassen.

2995 Festkarien zum 10. deuts{en BundesschGiecßen find bereits zur Ausgabe gekommen. Zur Zeit werden täglih etwa 2—200 neue Karten autgefertigt. Die Festzugskommission hat nunmebr fest- geseßt, daß die am Festzug theilnehmenden S{üten si von 10 Uhr ab in den Zelten und den angrenzenden Wegen sammeln, während der biftorishe Festzug si{ auf der SiegeSallee ordnen soll. Um 11 Uhr erfolgt die Aufstellung des Zuges. An die Spie kommen die Amerikaner und die übrigen außerdeutshen Schchügzen, daran {ließt sch der bistorise Festzug und hicrauf folgen die dzutshen Süßen nah Provinzen und Ländern geordnet. FInnerhbalb der einzelnen Provinzial- beze. Landesgruppen ftellen sih die Vereine nach den alphabetisch geordneten Städten. Punkt 12 Uhr seßt ich der Zug in Bewegung, um 3 Ubr foll er auf dem Festplaßtz eintreffen, wo um 34 Uhr das große Festbankett beginnen wird, Zu der am 29. d. M. ftattfindenden Generalprobe und dem Probebarkett mit Damen werden \chon jeßt Karten zum Preise von 4 ausgegeben.

Der 22, d. M. ift, wie die „B. B. Zta.“ \chreibt, der erste JIubiläumstag der Berliner Pferdebahn, und zwar blickt die Pferde-Cisenbahn Berlin-Charlottenburg auf ein 25jähriges Be- stehen zurü. Am 23. März 1865 schon war dem Kapitän A. F. Moller aus Kopenhagen die Konzession zum Bau dieser Pferde-Gisenbahn ertheilt worden; bereits während des Baues wurde die- selbe an eine Aktien-Kommanditgesells haft „Berliner Pferde- Eifenbahngesells&aft, E. Besekow“ mit einem Grundkapital von 840000 # abgetreten. Die Konrstruktionen der Bahn und der Wagen waren ursprürglißh in allen wesentktihen Theilen nur eine Copie der zu Kopenhagen ausgeführten Bahn. Der Ober-Ingenieur Culiin und die Ingenieure J. und O. Büsing leiteten den Bau der anfänglich 7890 m langen Bahn, die Betriebseröffnung fand am 22. Juni 1865 mit 18 Wagen ftatt. Die Linie vergrößerte fi am 1. November 1871 um die Streckte Charlottenburg Westend, am 3, Juli 1876 folgte die Streck: Großer Stern—Zoologzischer Garten, am 11. Mai 1879 die Strecke Weftend—Spandauer Berg, am 3. Mai 1880 die Strcecke Hardenbergstraße—Zoologis%er Garten. Im Jahre 1878 wurde die Legung eines zweiten Geleises vom Kupfer- graben bis Charlottenburg vollendet, womit {on im Jahre 1875

begonnen worden war. Die Gesellschaft besißt jeßt ca. 40 Wagen und mehr als 200 Pferde.

Spandau,.19. Juni. Zur Angelegenheit der jüngst bier ftatt- gehabten Pulver-Explosion wird dem „Disch. Tagebl.“ ge- s{rieben: Der Aufbau der zerstörten und die Wiederherstellung der beschädigten Bavlickkeiten der Pulverfabrik bei Spandau wird mit möglichster Eile betzicben. Zablreihe Bauhandwerker sind zu gleiher Zeit mit den Arbeiten betraut worden. Binnen drei Wochen dürfte der Betrieb wobl nabezu in bish:rigem Umfange wieder aufgenommen werden können. In cinzelnen Abtheilungen wird aud je8t schon gearbeite. Von den bei der Katastrophe Verletztten ist nur noch einer bettlägerig. Die übrigen Verwundungen find ganz leichter Natur und meist {on völlig geheilt. Uebrigens beruhen, alle Angaben über die Ursache der Explosion auf gänzlich unbegründeten Vermuthungen. Die Entfteßungsursae wird niemals genau festgestellt werdcn können, da alle diejenigen Gegenstände, welche zu der Entzündung vielleiht beigetragen haben können, total vernichtet

| find und daher jede Untersuchung vergeblich sein würde. haben bis jezt, wie die „Voss. Ztg“ wmit- !

Jauer, 17 Juni. (Sch{[l. Ztg) Heute erfolgte die Uebergabe des Inventars des biesigen Gymnasiums an den Staat. An dem Gcbäude müssen noch garsßere Umbauten mit einem Kofsten- aufwarde von etwa 200090 Æ vorgenommen werden, zu deren Aus- führung die Stadtgemeinde verpflichtet ift.

Kanth (S6lesien), 18, Juni. Der „Köln. Ztg“ wird ge- \Grieben: Die Wiederkehr des 75. Jahrestages der S@&latht bei Belle- Alliance bringt auch die Thatsa@e wieder in Erinnerung, daß noh beute auf dem benabbarten Gute Krieblowiß, das Fürst Blücher von Friedrich Wilhelm TI1 als Dotation erbalten hat, in einem Seitengebäude des der Familie Blücher gehöriaen Schlosses der Reisewagen steht, den Napoleon I. in ter Sw&lacht bei Belle- Alliance mit sich geführt hat. Diesen Wagen nebst sechs Grau- \himmeln hatte die Stadt Paris dem aus Elba zurückehrenden Bonaparte gesenkt. t

Elberfeld, 18, Juni. (Elbf. Zig) Die silberne Medaille, welche die Kaiserin Friedrich als Ebrenpreis für das Preis- wettfsliegen stiftete, das die vereinigten Gesellshaften für Brief- taubenzucht im nächsten Monat von San Remo ab veranstalten, ift nebst einem Begleitschreiben des Ober-Hofmeisters Grafen Secendorffff hier eingetroffen. Der sehr werthvolle Ebrenpreis befindet ih in einem ge‘{mackvollen Lederetui. Die Medaille ift von schwerem, massivem Silber. Die Vorderseite zeigt das Bild Kaiser Friedrih's mit der Inschrift: Fridericus imperator rex; die Rüdseite trägt die Krone mit dem Reichsadler.

Werden, 16. Iuni. (Düss. Anz.) Die hiesige Kön igsbrüdcke, welche das Standbild Kaiser Wilhelms I. trägt (Geschenk des ver- storcenen Hrn. Karl Forstmarn), soll noch einen weiteren Smut erhalten. Hr. Julius Forstmann aus Linz will seiner Vaterstadt ein Standbild des Mitbegründers und ersten Kanzlers des neuen Deutschen Reichs schenken. Daëselbe soll dem Kaiserdenkmal gegen- über auf demselben Pfeiler stehen und von demselben Künstler Bild- bauer Wilhelm Albermann in Köln, der auch ein geborener Werdener ist, in ähnliher Weise ausgeführt werden.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Aachen, 20. Juni. (W. T. B.) Der Tuhhfabri- kantenverein für Aahen und Remscheid hat be- lossen, jährlich zwei Tuch-Auktionen in Aachen zu veranstalten; die erste soll im November stattfinden. Der- selbe Verein hat gegenüber der von den Vereinigte Staaten von Nord-Amerika beabsichtigten Erhöhung des Be auf Tuchwaaren an den Handels-Minister eine a um Schug der Fnteressen der deutshen Jndustrie abgesandt.

Wien, 20. Juni. (W. T. B.) Die Besserung in dem Befinden des Ministers des Auswärtigen Grafen Kálnoky schreitet langsam vorwärts; derselbe wird noch einige Tage das Bett hüten müssen.

(Fortjezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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co i A 4 4 w c Gr. ; Wetierberiht vom 20, Juni,

Theater - Ánzeigen.

Victoria-Theater. Sonnabend: Zum 305, M.:

Urania, Anstalt für volksthümlihe Naturkunde,

N orgens 8 Lr.

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Stationen. ind, Wetter. '

in ? Ge!ßus } G. = 4 R.

Temperatur

red. in Millim.

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6 bedeckt 2 wolkig 2 heiter 2 bedeckt 2'bededt 2 wolkenlos 19 1iwolfkenlos 11 1'falb bed. 15

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Mullagbmore Überdeen Christiansund | Kopenhagen . Sitodholm . N ¿A t, Petersbrg.! Moskau 5 |

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Karlsruhe. . | 767 2 heiter | 16

Wiesbaden . | 766 3\halb bed. | 15 4'balbbed.1)| 12

München . . | 767 4 | 2\Regen | 10

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still|wolkenlos | 21 1) Nachm. und Abends starker Regen.

Uebersicht der Witterung.

Ein karometrisbes Maximum über 765 mm liegt über Frankreih und Südwest-Deutschland, ein Mis- nimum urter 753 mm nördliß von Schottland. In Deutschland is bei vorwiegend westlicher Luft- ftrômung das Wetter kühl, im Südwesten vielfa heiter, im Uebrigen trübe; meist ist daselbst Regen

Sönigliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 150, Vorstellung. Othello. Oper in 4 Akten von Giuseppe Verdi. Text von Arrigo Boit1o. Für die deuts@e Bühne übertragen von Max Kalbe. Ín Scene gesezt vom Ober - Regisseur Teßlaff. Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfarg 7 Uhr. _ Swauspielhaus. 155. Vorstellung. Der Sturm. Nd! in 5 Aufzügen von Shakespeare. Nach A. W. v. Stlegel's Ueberseßung. Musik von W. Taubert. Tanz von E. Graeb. In Scene geseßt vom Direktor Dr. Otto Devrient. Musikalishe Dircktion: Hr, Steinmann. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Opernhaus. 151, Vorstellung. Aida. Oper in 4 Akten vou G. Verdi. Text von Antonio Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von P Schanz. Ballet von Paul Taglioni. Anfang L.

Schauspielhaus, 156. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller. An- fang 7 Ubr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Der Unter- ftaatssekretär.

Sonntceg: Der Richter von Zaiamea. Montag: Der Widerspänstigen Zähmung.

Berliner Theater. Sonnabend: Othello. Sonntag: Der Probepfeil. (Friedr, Mitter- wurzer. Ludw. Barnay.)

Montag: Kean. Anfang 7+ Uhr.

Wallner-Theater. Sonnabend: 15. Gastspiel von

Therese Biedermann vom Theater an der Wien in Wien. Zum 15. Male: Mamsell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und 4 Bildern von H. Meilhac und K. Millaud. Mußk von M. Hervé.

Vor der Vorstellung, bei günstiger Witterung : Großes Garten-Goncert. Anfang des Goncerts 64, der Vorstellung 7} Uhr.

Sonntag u. folg. Tage: Gastspiel von Therese

grsaen, ¿u Münden ?5 mm. Riga meldet 32 mm egen. Triest und Bregenz hatten gestern Gewitter. Deutsche Seewarte

Biedermann, Mamsell Nitouche.

Staaley in Afrika. Zeitgemälde in 10 Bildern bon ‘Alex. Moszkowski und Richard Natbanson. ufik von G. A. MNaida. Ballet von C. Severinti. Anfang 7# Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Friedrih-Wilhelmftädtisches Theater und Concert-Park. Dircktion: Julius Frißsche.

Sonnabend: Zum 155 Male: Der arme Jounathan. Operettie in 3 Akten von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Musßik oon Carl MillöFer. In Scene gesest von Julius FriusDe. Dirigent: Hr. Kapellmeister Knoll. Anfang 7 Vhr.

Im prahtvollen Park um 6 Uhr: Großes Rosen- M Erwachen der Rosfenks ie Huldigungs-Chor.

estzug der Rosenkönigin. ertbeilung von 1000 Stück Rosen, unter Mitwirkung von 3 Musik-Corps, Auftreten sämmtlicher Instrumental- und Gesangs- Künstler, 2

Sonntag: Im Theater: Der arme Jonathan. Im Park: Großes Doppel-Concert.

Kroll's Theater. Sonnabend: Vorlettes

Gastspiel von Fr. Marcella Sembrich. Lucia von Lammermoor. (Lucia: Fr. Sembrih. Edgardo: Hr. Warmuth, als Gast.)

Sonntag: Silvana.

Montag: Gastspiel des Hen. Anton Erl. Die weiße Dame.

Täglich: Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter elektr. Be- leuchtung des Sommergartens: Großes Concert. Anfang dé, der Vorstellung 7 Uhr.

Belle-Aliiance-Theater. Sonnabend: Zum

112, Male: Der Nautilus.

Im prachtvollen glänzenden Sommergarten: Großes Militär - Doppel - Concert. Auftreten \äummilicher Spezialitäten. Briliante Illumination des ganzen Garten-Stablifsements. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7# Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Am Landes-Ausftellungs - Park (Lehrter Bahnhof). Geöôffnet von 12—11 Thr. Täglich Vorstellung im wi Gehen Theater. Näberes die Anschlag- zettel.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Möller mit Hrn. Buch - druckereibesißer Hans Heinicke (Heidelberg). Frl. Elise Winfer mit Hrn. Kaufmann Arnold Grothausen (Berlin). Frl. Emma Vörkel mit Hrn. Hofgerichtsnotar B. H. Dablberg (Friedenau —Stodckholm). Frl, Margarethe Frenger mit Hrn. Kaufmann Richard Erbe (Charlottenburg —Betlin). Frl. Becca Wolfes mit Hrn. Lud- wig Herz (Hamburg) Frl, Luise Borberg mit Hrn. Dr med. Franz Alberti (Hamm i. W.— Halle a. S). Fr!. Martha von Frish mit Hrn. Charles von der Vos (Klocksin—Iteboe).

Verehelicht: Hr. A. Hermann mit Frl. Sophie Sinn (Aahen—Bonn). Hr. Franz Themsen mit Frl. Henny Metz (Hamburg) Hr. Heinrich Grube mit Frl. Marie S{hoon (Eimsbüttel). Hr. Heinrih Hecfs mit Frl. Gertrud Blaßzheim (Kaldenkirhen—Köln).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Paul Webs (Breslau). Hin. Dr. Oeser (Oblau). Hrn. Willy Weber (Hamburg). Hrn. Paul Fahnkow (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Baumeister Bruno Rückardt (Lindenau). Hrn, Prof, Vitt. Grünwald (Livorno). Hrn. Paul Sieben. Hrn. J eie Rauhut (Tangerhütte).

Gestorben: Hr. Geh. Minisierial-Rath a. D. Losehand (Shwexin). Hr Ingenieur Ludwig Buêëmann (Köln-Nippes). Hr. Rentier Wil- belm Bengelsdorff (Berlin). Frau Wilhelmine Köhne, geb. Zahrt (Berlin). Hr. Franz Leb- mann (Berlin). Frau Ober-Zollrevisor Schoeller, geb. Sonnen (Ksln).

Redacteur: Dr. H. Klee,

Berlin: Verlag der Expedition (I. V.: Heidrich).

Druck der Norddeutshen Buchdruckterei und Verlag#s- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (cins{ließli@ Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

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Berlin, Freitag, den 20. Juni

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Parlamentarische Nachrichten.

Shlußberiht der gestrigen (21.) Sißzung des Reichs- GuaE Sortsezung der zweiten Berathung der Vorlage über

die Gewerbeordnung.

Jn der Debatte über §. 14, deren Anfang wir schon gestern mittheilten, hielt der Staats-Minister Dr, von Boetticher folgende (gestern son kurz sfizzirte) Rede: ;

Meine Herren! Ih muß Sie bitten, den Antrag Eberty abzu- lehnen und es bei den Beschlüssen Ihrer Kommission zu belassen, von denen ih übrigens auh nicht mit Sicherheit die Ueberzeugung aus- sprechen kann, daß sie den Beifall der verbündeten Regierungen finden werden. Weiter zu geben, als Ihre Kommission es in dem in §. 14 ¡um Auédruck gekommenen Kompromiß gethan hat, würde i unter allen Umständen für das Zustandekommen des Gesetzes bedenklich balken. nüber der Argumentation des Hrn. Abg. Ebertv erlaube i

mir folgende Bemerkung. Es ist nit richtig und der Herc Abge- ordnete bewegt si in einem Irrtham, wenn er die gewerblichen Stiedêsgerihte als kommunale Institutionen „ansieht. Nirgendwo it den Kommunen die Befugniß beigelegt, diese Schied8gericte als fommunale Institutionen einzurihten, wenn man nicht auf die Bestim- mung des §. 12ca der Gewerbeordnung, welche aber gerade dur dieses Gese cine Aenderung erfahren foll, zurückgehen will,

Die Gerichte, um die es sich in der gegenwärtigen Vorlage handelt, sind ebenso wie alle anderen staatlihe Gerihte; und zur rüdsictlih der Zusammenseßung dieser Gerichte will man durch dieses Gese eine Abweichung von der Zufammensegung der staatlichen Geri@te herbeiführen infofern, als man Arbeiter und Arbeitgeber in diefen Gerichten vertreten sein läßt, und den Kommunen durch die Befugniß, eine Regelung durch das Ortsstatut vorzunehmen, eine gewisse Einwirkung auf diese Geribte ge- stattet. Das aber if ein Grundirrthum, daß diese Gerichte quasi als Kommunalgeribte fungiren follen. Sie sind Staats- gerite und sprcchen in Preußen Recht im Namen des Königs. Scwon aus diesem Grunde, meine He:ren, halte ih es durchaus für nöthig, daß der Einfluß des Staats auf die Zusammensezung dieser Gerichte niht weiter beschränkt ivird, als es durch die bisher gefaßten Bcefclüsse gesehen ist. Jh könnte mich ja einfa auf die Aaalogien, die wir in dieser Beziehung bisher baben, berufen. Meine Herren, alle unsere Handelsgerichte, die gewerblichen Schiedszericite am Rhein, die Schicd8gerichte, die wir bei der Unfallversiherung noch vor weni- gen Jahren dur das Gesetz errichtet baben, alle diefe Gerichte haben Vorsitzende, wele von der Staatsregierung ernannt beziehungeweise bestätigt werden. Es ist absolut tein Grund erfindlih, biec von diesem GSrund'atze abzugehen. Nun hat man ja und ih persönli wider- strebe diesem Gedanken gar nit gesagt: wenn einmal ein Kommunalbeamter bereits von der Staatsbehörde bestätigt ist, so fann man ihm auch ohne LLeiteres das Zutrauen s{chenken, daß er die Qualifikation besitzt, als Vorsitzender eines Gewerbegerihts zu fun- giren. Insofern würde ih persönlich aber ich wiederhole cs, ih sprehe hier nur meine perfönlihe Meinung, niht die Meinung der verbündeten Regierungen aus dafür mich interessiren können, daß das Kompromiß, wie es in der Kommission beschlofen ist, auch im Gescß zum Ausdruck kommt. Weiter zu gehen balte ih aber für fehr bedenklich. Der Hr... Abg. Eberty sagt, cin Gemeindebeamter, der einmal die RiBHtergualität oder die Qualität zum höheren Verwaltungsdien# erlangt hat, sell au obne weitere Bestätigung die Fähigkeit haben, als Vorsitzender in ein gewerbliches. Schieds- geri{t einzutreten Ja, meine Herren, ich könnte mih auch selbst mit diesem Vors(age einverstanden erflären, wenn mir nit aus der Praxis Fälle bekannt wären, wo dice Verwendung eines folchen einmal früher mit MRichter- oder höherer BVerwaltungsbeamten- qualität versehenen Beamten als Vorsitzender cines Gewerbe- gerihts dob recht bedenfli® wäre. Ich erinnere mi der Fâlie, wo bdoôh:re Verwaltungsbeamte und Richter, wel@c im Wege der Disziplinaruntersuhang aus dem Amt entfernt worden waren, gleichwobhl demnächst im Kommunaldienit Aufnahme gefunden haben. Meine Herren, das mag an si ganz zuiä!sig ge- wesen sein, der Fall mag ja überall so gelegen baben, die Staats- behörden, die damals die Bestätigung des Kommunalbeamten richt haben versagen mögen, zu dieser Nicotvecsagung ißre guten Gründe baben; aber cinen im Wege der Diszipiinaruntersu&ung aus dem Art entfernten Staatsbeamten ohne Weiteres zum Vorsitßendez eines Gerichtshofs zu machen und für ihn das Verirauen in Anspruch zu nehmen, was ein Vorsitzender eines Serichts nothwendiger Weiïe haben muß, das, meine Herren, werden Sie mit mir für recht bederflich ansehen. Ich bin deshalb der Meinung, eröffnen Sie dadurh, daß Sie den Antrag Eberty anrebmen, nicht die Möglichkeit, daß solche Personen, die sih eines allgemeinen NBectrauens nit erfreuen, ohne Weiteres und ohne Cognition der Staatébebörden zu Vorfißenden der Gewerbegerihte gemacht werden können. Jch glaube, Sie werden bei ruhiger Erwägung diesen Grund auch gerade im Interesse derjenigen Personen, welce bei diescn Ge- richten Recht nehmen wollen, für durchsch{lagend ansehen und anderer- seits zuaeben, daß es gar keine Gefahr hat, wenn Sie, abgesehen von den Fällen, die {on dur die Kommissionsbeschlüsse getroffen sind, die staatlihe Cognition bei der Besetzung der Stellen der Vorsizenden der Gewerbegerihte auch ferner zulafjen.

__ Nach den Abgg. Ackermann, Tußauer und von Cuny führte der Abg. Eberty folgendes aus:

Warum bringt man den Gemeinden stets ein solhes Miß- trauen entgegen? Die Gemeinden stehen unter dem Verdacht, etwas Unanständiaes oder Schlehtes oder absolut Unverstän- diges zu thun. Wo sind die Beweise dafüc? Wir haben mit der staatlihen Bestätigung sehr üble Erfahrungen ge- macht. Neulich ist ein Stadtrath in Bromberg nicht be- stätigt worden, und in Spandau sind zwei Männer als Mit: glieder der Schuldeputation nicht bestätigt worden, der eine, weil er Nedacteur der Lehrerzeitung gewesen. Eine Partei wie die unjere hat eigentlich mit Fhnen das gemeinsame Interesse, das Vertrauen zu den Kommunalverwaltungen nicht zu ershüitern, und man würde es im Lande nicht verstehen, wenn sie nicht diefe Gelegenheit benußte, um jo viel wie möglich für die Gemeinden durchzuseßen. Die Nationalliberalen haben 1878 wegen dieser Bestätigungsfrage die damalige Vorlage zum Scheitern gebraht. Bürgermeister und Gemeinde- vertretungen sind Menschen, aber Verwaltungsbehörden sind auh Menschen. Wenn die Gewerbegzrichte, welhe begründet werden durch Uebereinstimmung der beiden Organe der Ge- meindeverwaltung, keine kommunalen Jnstitutionen find, dann giebt es überhaupt keine kommunalen Jnstitute mehr. Die Annahme, daß bedenkliche Subjekte Seitens der Ge- meinden zu Vorsißenden der Gewerbegerichte berufen werden könnten, ijt eigentlich eine Beleidigung für alle Gemeinden des eutschen Reichs. Ueber die Qualifikation der Vorsitzenden haben die Gemeinden ein kompetenteres Urtheil als die Bestätigungsbehörden. Die

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Kommission ist uns ja schon etwas entgegengekommen. Jh bitte Sie aber, auch in diesem Punkte entgegenzukommen, der nichts enthält, was gegen das allgemeine Jnteress2 des Staats verftößt. Wir haben jegt Wünsche zurückgedrängt, um die Verhandlungen nit hinzuhalten, wir müssen auf dieser Forderung bestehen, die uns im fommunalen Interesse absolut nothwendig erscheint. Staatssekretär Dr. von Boetticher:

, Es war reckcht carafkteristisch, daß der Herr Vorredner sagt?, man würde es draußen im Laade nicht verstehen, wena seine Partei diese Gelegenbeit nit benußte, um fo viel wie möglih berauszus{lagen.

Meine Herren, das ist ja vom parteipolitisGen Standpunkte aus gewi3 ganz erf[ärlih, aber ih frage Sie: Handelt es ßb bier um eine parteipolitiihe Sache? Es handelt si hier lcdialih um ein wirtbscaftlides Geseg, das keinen anderen Zireck hat als den, ein in weltes Kreisen bisher als unzweckwäßig erfanntes Gerichtsver- fahren dur cin anderes, beffer orgarisirtes Verfahren zu ersetzen. Nun, meine Herren, handelt €s si gegenüber dieser Lufgabe ganz einfa darum: was ift zur Lösung derselben nothwendig, und wie fördert

Weise, Der Hecr Vorredner hat von Mißtrauen gesprochen, das man gegen die Kommunen have. Davon bei mir am allerwenigsten die Rede, denn auch ih bin mehrere Jahre bindurch Koemmunalbeamter gewelen und weiß die Gefühle eincs Kommunalbeamten vollständig zu wUurdigen. F weiß mich au davon frei, daß ic irgend welches Mißtrauen gegen irgend welche Kommunalverwaltung bätte, und weiß au, daß einem Kommunalbeamten mitunter tie Regierung recht un- bequem sein fann. Aber dacum handelt es si hier gar nit. Die Thatsachen, die der Herr Abgeordnete zum Beweise dasür, mit wie wenig Wohlwollen die Regierung die Kommunalbeamtea behandele, angeführt hat, sind mir völlig unbekannt. Sie liegen auf dem Gebiet der preußishen Verwaltung und sind niht meines Ressorts, und i fann ibm daher bezüglich derselben feine Rede stehen. JH würte es aber für bedenflih halten, wenn er dieses Thema weiter variiren wollte, denn dann fönnte ich ihm auch mit einer ganzen Reihe von That- faden lommen, wo Kommunalverwaltungen manchmal febr über die Swnur gebauen und recht unzweckmäßige Saben gemacht haben. Aber ih l2se das bei Seite, denn darum handelt es sib ni6t. Es handelt sich vielmehr einfab darum: was ist no:bwendig,

jawgemäte Rechtspretung auch bei diesen Gewerbezerihten zu lorgen, erfüllen favn. Da sind nun die verbündeten Re- gierungen und Ihre Kommission einstimmig der Meinung, daß es elner Bestätigung des Vorßfitzenden in allen denjenigen Fâllen bedarf, in denen sich die Wabl auf eine Person ge- lenft hat, die sich noch feiner staatliben Bestätigung erfreut. Sie stüßen si bei die'er Auffassung auf den gegenwärtigen Rechtszustand in ciner großzen Anzabl von Gerichten ähnlichen Charakters, wie bet den gewerblihen Schiedsgzrihten am Rbein und im Elsaß, dem Un- falliciedsgeridt und den Handel8geri{ten. Nun frage i: liegt hier eine Veranlassung vor, von diesem bisber in der Gesetzgebung aner* kannten und dur{gefübrten Prinzip abzugehen? Auw nicht die min- deste! Der einzige Grund, welcher für die gegentheilige Meinung vorgebra@t wird, ist eben der von dem Hrn, Abg. Eberty angeführte : „Wir müssen so viel heraus\ch{chlagen, wie wir können“ Um éin eHeraussch{lagen“ handelt es si bier aber nit; bier stehen vielmehr

ledigli ritige und zweckmäßige Maßregeln in Frage, und als eine folhe richtige und zweckmäßige Mazregel kann ich es nur ansehen, wenn Sie den Antrag des Hrn. Abg. Eberty ablehnen.

___ Abg. Porsch: Gegen den Antrag Eberty läßt sich an sih nihts einwenden, aber die Sache erscheint von minimaler Bedeutung gegenüber dem Bestätigungsreht nah der Fassung der Kommisfion. Wir müssen es als ein sebr weitgehendes Entgegenkommen der verbündeten Regierungen ansehen, wenn fie von einer Bestätigung absehen wollen für die Gemeinde- beamten, die schon die Königliche Bestätigung gefunden haben.

Die Diékussion wird ges{lo}en.

Persönlich bemerkt der Abg. Eberty dem Staatssekretär : Es ist doch höchst begreiflih, wenn wir in dieser Sache, da die Parteien doch Grundsäße haben n:üssen

Vize-Präsident Graf Ballestrem: Das ist keine persön- liche Bemerkung.

Abg. Everty (fortfahrend): wir in dieser Sach: zu erlangen suchen, was möglich ist.

Bize-Präsident Graf Ballestrem: Das is auch keine persönliche Bemerkung.

Die Anträge Eberty und Auer werden gegen die Stimmen der Freisinnigen, Sozialdemokraten und Voiksparteiler abge- lehnt, §. 14 unverändert angenommen.

Nach §, 15 ist das Amt der Beisitzer ein Ehrenamt, dessen Ueb:rnahme nur aus denjelben Gründen abgelehnt werden kann, welche zur Ablehnung eines unbesoldeten Gemeindeants berechtigen.

Abg. Ebert y beantragt, über solhe shriftlih geltend zu mgen en Gründe die Landes - Centralbehörde entscheiden zu assen.

Abg. von Strombeck beantragt, zuzuseßen, daß, wer sechs Jahre lang Beisißer gewesen in, während der nächsten sechs Jahre die Uebernahme des Amts ablehnen kann. Ec hätte gewünscht, daß die Materie der Ablehnungsgründe ein- heitlih für das ganze Reih geregelt werde, unterläßi es aber, einen solchen Antrag, da er keine Aussicht auf Erfolg habe, zu stellen. Jedenfalls müßte die Wahrnehmung des Beisißeramts während sechs Jahre für die nähsten sechs Jahre als Ablehnungsgrund gelten gelassen werden. Die Städteordnung bestimme, daß, wer drei Jahre ein kommunales Ehrenamt bekleidet habe, dasselbe für die nähsten Jahre ablehnen könne. Es sei aber sehr zweifelhaft, ob diese Bestimmung auch auf die Gewerbe- gerihte Anwendung finde. Die Folge des Mangels einer folhen Bestimmung würde sein, daß Arbeiter und Arbeit-

eber Zeitlebens das Beisißeramt wahrzunehmen gezwungen ein fönnten.

Abg. Ebert y empfiehlt den Antrag von Strombeck und auch den von ihm gestellten, welher eine Lücke der Vorlage ausfüllt, da dieselbe keine Bestimmung darüber treffe, welche Behörde entscheiden soll. :

Geheimer Regierungs-Rath Hoffmann hält die An- nahme des Antrages Eberty für zweckmäßig; der Antrag Strombeck sei dagegen überflüssig, da die landesgeseßlichen Vorschriften wohl ausreihten. f

8. 15 wird darauf mit beiden Anträgen angenommen.

Nach §. 16 kann ein Mitglied eines Gewerbegerichts

seines Amts durch die höhere Verwaltungsbehörde enthoben werden, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, die

| von der Gemeinde erhalten hat.

man die Aufgaben, die man si gestellt bat, auf die zweckmäßigite ;

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seine Wählbarkeit ausschließen. Die Beschwerde soll nicht stattfinden. Wegen grober Verleßung seiner Amtspflicht kann ein Mitglied sein-s Amts entsezt werden und zwar durch das Landgericht, in dessen Bezirk das Gewerbegericht lizgt.

__ Abg. Wisser beantragt, die Amtsenthebung ebenso wie die Amtsent!eßung dur das Landgericht vornehmen zu lassen. Die eine Maßregel sei ebenso wihtig wie die andere, sodaß S nicht empfehle, dafür zwei verschiedene Jnstanzen ein- zuseßen.

Abg. Auer beantragt, daß gesagt werde, die Beschwerde gegen die Enthebung vom Amt jei zulässig, ferner, die Be- stimmung über die Amtsenlsezung durh Urtheil des Land- gerichis überhaupt zu . streichen.

Abg. Tuztzauer: Die Enthebung vom Amt kann aus ganz geringfügigen Gründen erfolgen, z. B. wenn ein Ge- werderihter eine ganz kleine, vorübergehende Unterstüßung _G Bei so gcringfügigen Grün- den muß im Fnstanzenwege festgestellt werden tönnen, ob die- selben auch für die Enthebung maßgebend sind. Die Amts- entsezung durch das Landgeriht wegen grober Verlegung der Amtspfliht muß ganz gestrihen werden, denn was versteht man nicht Alles unter grober Verlegung der Amts- pfliht! Fa Berlin ist fogar gegen einen Rechtsanwalt ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er in einer sozial- demokratishen Wählerversammlung gesprohen hat, das zielt

damit der Staat seine Verpflibtung, für eine objektive und !

man für niht vereinbar mit dem Amt eines Rechtsanwalts. Bei den Schöffengerichten existirt eine ähnlihe Bestimmung wie diese niht. Schon durch die erste Bestimmung über die Amtsenthebung durch die Verwaltungsbehörde werden alle Fälle getroffen.

Geheimer Regierungs-Rath Hoffmann: Gegen den An- trag Auer, die Beshwerde zuzulassen, sind keine erheblichen Bedenken geltend zu machen. Der zweite Theil des Antrags Auer muß aber im Jateresse der Gerichte selbst abgelehnt werden. Bei den Shöffengerichten ist es etwas ganz Anderes, denn die Schöffen werden nur zu einzelnen Sißungen im Jahre hinzugezogen, während die Gewerberihter dauernd thätig sind. Den Antrag Wifser bitte ih glei{falls ab- zulehnen, da es si bei der Amteenthebung um rein formelle Entscheidungen handelt.

___ Abg. Ackermann: Der erste Antrag Auer ist niht von so großer Bedeutung und ih kann demselben zustimmen, Der Antrag Wisser vedeutet ein Mißtrauen gegzn die Verwaltunz8- behörden, die eben so richtig und unparteiish entscheiden wie die ordentlihen Gerichte. Der zweite Theil des Antrags Auer läßt einen Gewerberichter, selbst wenn er jih eine grobe Ver- leßung der Amt2pflicht hat zu Schulden kommen lassen, das ganze Jahr hindurch auf seinem Plage. Es kann do niht Absicht des Antragstellers sein, zu erklären: grobe Verleßungen der Amts- pflicht sind zulässig. Fn dem Fall des Berliner Nehtzanwalts

wird wohl niht nur das Sprechen desselben in der Versamm- lung, jondern was er gesprochen, Gegenstand der Untersuhung gewesen sein. Jst seine Rede unvereinbar mit dem Ämte eines Nechtsanwalts, so ist ihm Recht geshehen. Es gehört sich auch niht für einen Rechtsanwalt, daß er in einer sozia!- demokratishen Versammlung spricht. :

_ Abg. Meyer (Berlin) erklärt sich für den Antrag, die Beschwerde zuzulassen, bittet aber im Uebrigen die Kom- mi}\tonsfa}sung unverändert anzunehmen. Der Begriff einer groben Verlegung der Amtspflicht sei einer der bestimmtesten und zweifellosesten in der Rehtésprahe. Er nehme daran, daß ein Rechtsanwalt in ciner sozialdemokratishen Versamnilung spreche, wenn er seiner Ueberzeugung nah Sozial- demokrat sei, ebensowcnig Anstoß, wie wenn cin Rechtsanwalt, der Zünftler sei, in einer zünftlecishen Versammlung rede. In seiner (Redners) Werthshäßzung ständen zünftlerishe und sozialdemokratishe Versammlungen gleih. Jn dem Falle des Berliner Nehtsanwalts komme in Betracht, daß die Disziplinar- geseße zwischen einer Verlegung der Amtspfliht und dem Ver- halten außerhalb des Amts unterscheiden. Dec Richter, der seine Amtspflicht in grober Weise verleßt habe, müßte entfernt werden,

Abg. Wisser bestreitet dem Abg. Ackermann gegenüber, daß sein Antrag ein Mißtrauen gegen die Verwaltungsbehörden ausspreche.

Abg. Singer: Durch unseren Antrag auf Zulassung der Beschwerde würden alle Wünsche, die man hat, erfüllt werden. Der Antrag Wisser würde die Landgerichte nur mit forumellen Entscheidungen belasten. Mein Antrag würde Dem nicht wunderbar erscheinen, der die Erkenntnisse der sähsishen Ge- rihte kennt. Jn Sachsen ist ein buntes Taschentuch, in welhem rothe Farbe vorhanden war, als ein revolutionäres Añzeichen angesehen und ebenso ein orangefarbenes kleines Stückchen Papier, das i hier in der Hand habe. Danach muß man zu der Ansicht kommen, daß bei den sächsischen Gerichten Alles möglich ist. Wenn ein Rechtsanwalt niht in einer sozial- demokratischen Versammlung sprechen darf, könnte es auch für eine grobe Verleßung der Amtspflicht angesehen werden, wenn ein Gewerberihter sich an sozialdemokratishen Bestrebungen betheiligt. Der Abg. Meyer is niht sehr objektiv, wenn er zünftlerishe und sozialdemokratishe Bestrebungen auf ein Niveau erhebt. Nach unseren Erfahrungen der leßten Jahre kann dieser Paragraph ein Mittel werden, um mißliebige Personen aus politishen Gründen vom Amte des Gewerbe- rihters zu entfernen.

Abg. Miquel meint, daß man die Worte: „Die Be- \hwerde ist niht zulässig“ einfah weglassen könne. Die Be- stimmungen über die Amtsentsezung könne man nicht ent- behren; er fkfönne aber niht glauben, daß ein Geriht8hof bei der Entscheidung von politishen Tendenzen sih leiten lassen könnte.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Was die von dem Hrn. Abg. Miquel angeregte Frage arlangt, so modbte ih mi dabin ausspreben, daß ich es wenn die Herren in den Fällen des Absayz 1 des §. 16 eine Beschwerde zulassen wollen für riGtiger balte, diese Absicht dadur zum Ausdruck zu bringen, daß die Worte: „Beschwerde findet nicht statt" geftrihen werden. Für dieses Verfahren sprechen die Gründe, die der Hr. Abg. Dr. Miquel bervorgehoben hat. Würde man hbineinschreiben: „Beschwerde

ist zulässig“, so würde dadur cine mißverständlihe Interpretation

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