1910 / 173 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Jul 1910 18:00:01 GMT) scan diff

T L E A E

zu 8 den Kaufmann Friedrih Hugo Vorwerk aus Meuwiese, zuleßt in Leipi, zu 9 den Schuhmacher August Wolf aus Gold- bach, zuleßt in Leipzig-Gohlis und vorübergehend in Friedrichroda, zu 10 den Friseur Joseph Stanislaus Paczynski aus Posen, zuleßt in Leipzig, zu 11 Martha Amalie verehel. Lösel, geb. Spring- stein, aus Leipzig, rep! daselbst, sts jeßt unbekannten Aufenthalts, zu 1 bis 11 auf Ehescheidung, und zwar zu 1 bis 8 wegen böôs- licher Verlassung (Z 1567 B. G.-B.), zu 9 wegen errüttung des ehelihen Verhältnisses durh die chuld des Mannes 1568 B. G.-B.), zu 10 und 11 wegen Chebruhs 1565 B. G.-B.). Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Ver- handlung der Ghestreite vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf Freitag, den 18. November 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, ih dur je einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Leipzig, den 23. Juli 1910. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

38840] Oeffentliche Zustellung einer Klage. Nr. 10 402. Der minderjährige August Brandt von Mosbach, vertreten durch setnen Vormund, Orehermeister Josef Littig allda, klagt gegen den Metzger Ludwig Sigmund von Lohrbach, z. Zk. an unbekannten Orten in Amerika, unter der Be- hauptung, daß der Beklagte der Vater des Klägers sei, mit dem Antrage auf fkostenfällige Ver- urteilung des Beklagten zur Zahlung von viertel- jährli 60 4 vom 31. Juli 1909 ab bis 31. Jult 1925, die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden jeweils auf Beginn eines Viertel- jahres zu Händen des jeweiligen Vormunds. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht in Mosbach auf Samstag, den 15, Oftober 1910, Vormittags 10 Uhr, geladen. Mosbach i. Baden, den 15. Juli 1910. Der Gericbts\chreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts : (L. S.) chwaab.

[38896] Oeffentliche Zustellung.

1) Die Ehefrau des Kaufmanns Peter Beer, Gertrud geborene Bamberg, zu Wasserliesh, 2) deren minderjähriger Sohn Peter Becker, ohne Stand, zu Wasserliesh, bei ihr wohnhaft und I geseßlich vertreten, Prozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Thewalt zu Trier, klagt gegen den Kaufmann Peter Becker, ohne bekannten ohn- und Aufenthaltsort, früher zu Wasserliesch, unter der Behauptung, daß Beklagter der Chemann der Klägerin zu 1 und Vater des Klägers zu 2 sie verlassen habe und ausgewandert sei, mit dem Antrage, das Königliche Landgeriht wolle den Beklagten kfostenfällig ver- urteilen, allmonatlih vom 4. Juni 1910 ab zu renen, pränumerando an die Klägerin sub 1 50 und für den Kläger sub 2 zu Händen der Klägerin sub 1 24 4, und zwar die rückständigen Beträge sofort, nebst 49/6 Zinsen seit den Erfalltagen zu be- zahlen, auch die Kosten der Erwirkung und Voll- ziehung des von mir heute beantragten Arrestes in Höhe von 120 4 zu tragen, wolle auh das Urteil, eventuell gegen Sicherheitsleistung, für vorläufi voll- streckbar erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlihenm Verhandlung des Rechtsstreits vor die I1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 4. November 1910, Vormit- tags ®9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als P N ‘vertreten zu lassen.

Trier, den 21. Juli 1910.

Friedri, Landgerichts\ekretär,

Gerichtss{hreiber des Königlichen Landgerichts.

[38898] Oeffentliche Zustellung.

Die Freifrau Ernestine von der Tann, verwitwet

ewesene Bartelt, geb. Magerle, auf Schloß Lescbczin, Poft Egersfeld bei Rybnik, Prozeßbevollmächtigter :

echtsanwalt Dr. Bensche in Berlin, Lüßowstr. 96, klagt gegen den früheren Gutsbesißer Erih von Heyne, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Danzig, unter der Behauptung, daß sie dem Be- Fflagten 40 000 4, mit der Verabredung gegeben habe, daß diese Summe zurüczuzahlen sei, wenn die zwischen den Parteien beabsichtigte Eheschließung nicht zu- stanie käme, und daß der Beklagte zur Zurük- zahlung der 40 000 4 verpflichtet sei, da eine Ehbe- \{ließung zwishen den Parteien tatsächlih nicht

olgt sei, mit dem Antrage, auf ev. gegen Sicher- heitsleistung vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 40 000 4 nebst 49/6 Zinsen seit dem 9. September 1909. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 31. Zivillammer des König- lihen Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße, Zimmer 2/4, I. Stockwerk, auf den 17. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 72. O. 71. 10.

Berlin, den 20. Juli 1910.

Bauer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1.

[38897] Oeffentliche Zustellung.

Die Schöneberger Bank E. G. m. b. H. in Schöneberg, Hauptstraße 135, vertreten durch die Direktoren Herger, Haenschke und Koppe, Prozeß- bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ludwig Steiner und Dr. Gustay A. G. Goldschmidt in Berlin, König- straße 46, klagt gegen Ñ 2c., 2) den Pans Wedel, früher in Schöneberg, Martin Lutherstraße 13, jeßt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 22. P. 408. 10 auf Grund des Wechsels vom 25. August 1909 über 1000 M, zahlbar am 20. März 1910, und des Pro- testes vom 23. März 1910 im Wechselprozeß auf Die al von 1000 4 nebst 6 vom Hundert Zinsen eit dem 23. März 1910 und 12,05 A Wedchsel- unkosten. Die Klägerin ladet den Beklagten Wedel zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für An des Königlichen Landgerichts 11 in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer Nr. 67, auf den 28. Sep- tember 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aussorverang ih dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten treten zu lassen.

erlin, den 20.“Juli 1910.

{38899] Oeffentliche Zustellung.

Der . Buchhalter Franz Schönfeld in Berlin, Kleine Frankfurterstraße 107, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Nicolaus, Berlin, Oranienstr. 107, klagt gegen 1) den Kaufmann B. Loewenberg, früher in Berlin, Blumenstraße 21 a, jeßt unbekannten Aufenthalts, 2) den 2c., unter der Behauptung, daß der Beklagte zu 1 ihm auf Grund des Vertrags vom 23. April 1908 ein Darlehn von 5000 \hulde, mit dem Antrage, 1) die Beklagten als Ge- samtshuldner zu verurteilen, an den Kläger 5000 4 nebst 59/6 Zinsen seit dem 1. Juli 1908 zu zahlen; 2) den Beklagten Wwenberg ferner zu verurteilen, an Kläger 600 4 nebst 49/9 Zinsen seit dem 1. Ja- nuar 1909 zu zahlen; 3) die Kosten des Rechts. streits den Beklagten aufzuerlegen; 4) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu er- klären. Der Kläger ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Verhandlung des Rectsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts T in Berlin, Grunerstraße, I. Stockwerk, Zimmer 8/10, auf den 27. Oktober 1910, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 22. O. 385. 09.

Berlin, den 22. Juli 1910.

(L. S8.) Meyer, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts T.

(38880] Oeffentliche Zustellung. Die offene Handelsgesellschaft in Firma Hahn & Co. in Berlin, Niederwallstraße Nr. 16, klagt gegen den Ingenieur Georg Rasuussen, früher in Brake i. Oldenburg und San Franzisco, Kalifornien (Amerika), jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr für die auf vorherige Bestellung am 22. Mai und 3. Juni 1908 geliefert erhaltene Ware (Wäsche) 169 #4 10 einshließlich 60 4 für Portoauslagen verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 169,10 4 nebst 49 Zinsen von 168,50 4 seit dem 15. September 1908 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Berlin-Mitte, Neue Friedrichstraße 12—15, Zimmer 247/249, 11 Treppen, auf den 25. November 1910, Vormittags 9X Uhr, geladen. Verlin, den 15. Juli 1910. Koester, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Köntglichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 54.

[38881] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma P. Humbert Nachfolger, Leon Barbier, Weingroßhandlung in Noveant, A: gegen die Witwe Anton Vorgo, Caroline geb. Klieker, früher Kantinenwirtin in St. Bernard, unter der Be- hauptung, daß dieselbe ihr für im Jahre 1905 ge- lieferte Waren den Betrag von vierhundert sechzig Mark 31 Pf. {ulde, mit dem Antrage auf vor- läufige vollstreckbare Verurteilung derselben. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Busendorf auf den 15. September 1910, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Busendorf, den 20. Juli 1910. Gerichts\{reiberei des Kaiserlihen Amtsgerichts.

[38883] Oeffentliche Zustellung.

Der Konditor Robert Barßshch in Chemniy, Prozeßbevollmächtigte: die Rehtsanwälte Dr. Nobert Müller und Hartung in Chemniß, klagt gegen den Musiker Mar Bergen, früher in Horsens (Däne- mark), Be Phönix, unter der Behauptung, daß ih der Beklagte am 31. März 1909 und am 3. No- vember 1909 dur sein Akzept verpflichtet habe, an die Order des Klägers im Domizile der Filiale der Spar- und Creditbank Mittweida zu Chemniß am 1. Juli 1909 75 #4 und am 4. Februar 1910 115 M zu zahlen. Am Verfalltage habe jedoch der Beklagte bei Vorlegung des Wech)els keine Zablung geleistet. Es sei dieserhalb auf Ersuchen der Spar- und Creditbank Mittweida, in deren Besiß der ge- dachte Wechsel durch Indossement gelanzt war, den im Termine urschriftlich vorzulegenden Notariats- protest bezüglih des 2. Wechsels rechtzeitig am 7. Februar 1910 erhoben. Kläger habe die er- wähnten Wechsel im Negreßwege einzulösen gehabt und für den zweiten außer der Valuta noch 3 # 50 „A Wedselunkosten am 5. Februar 1910 an seinen Nachmann bezahlen müssen, au selbst 80 Portoverlag zu fordern. Auf den ersterwähnten Wechsel habe der Beklagte am 18. Juli 1909 40 abgezahlt, mit dem Antrage, zu erkennen: der Be- klagte wird verurteilt, dem Kläger 75 A nebst 6 9% Zinsen seit dem 1. Juli 1909, jedoch abzüglich am 18. Juli 1909 gezahlter 40 # und weiter 118 50 „4 samt 6 9/6 Zinsen seit dem 5. Februar 1910 und 80 4 Portoverlag zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vor- läufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits yor das König- liche Amtsgeriht Chemnitz, Zimmer Nr. 33, 1, auf den 17, September 1910, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Chemnitz, den 21. Juli 1910.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[38894! Oeffentliche Zustellung.

Der Professor pati m open und Anton Falk oroéki, Architekt, beide in Mainz, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte p Börckel und Soldau, klagen gegen den Jakob Koch, Zimmermeister, unbekannten Aufenthalts, früher in Mainz, unter der Behauptung, daß Beklagter unberechtigter Weise verschiedene den Klägern zustehende Geschäftsgelder, aus ausstehenden Forderungen der Kläger herrührend, eingezogen hat, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zur Zahlung des geshuldeten Betrages von 8500 nebst 4 9/6 Zinsen vom Klagetage an zu «verurteilen und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Großherzoglihen Landgerihts in Mainz auf den 26. Oktober 1910, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Mainz, den 21. Juli 1910. Der Gerichtsschreiber des GroßherzoglichenLandgerichts.

[38895 Bekanntmachung.

d. R.-A. Franz Gerner in München, gegen Melzer, Lebr Direktor, früher in Sfing, nun un- ekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Wechsel- forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentlihe Sitzung der VI. Kammer für Handels- sachen des K. Landgerichts München [ vom Samstag, den 17. September 1910, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagter mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu er- fennen: 1. Beklagter ist \{chuldig, an Klagspartei 2057 # 16 S Hauptsache, Wechselsumme, 6 9/6 Verzugszinsen: aus 200 4 vom 25. Juli 1909, aus 200 4 vom 25. August 1909, aus 200 vom 2%. September 1909, aus 200 4 vom 9%. Oktober 1909, aus 200 4 vom 25. November 1909, aus 200 # vom 25. Dezember 1909, aus 200 M4 vom 25. Januar 1910, aus 200 4 vom 25. Februar 1910, aus 200 #4 vom 2%. März 1910, aus 200 4 16 44 vom 25. April 1910, 55 4 30 4 Protestkosten und Spesen zu bezahlen und die Prozeßkosten zu tragen bezw. zu erstatten. 11. Das Urteil wird für vorläufig voll- streckbar erklärt. München, den 23. Juli 1910. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerihts München I. Kammer für Handelssachen.

[38884] d Oeffentliche Zustellung. Die Häuslerfrau Katharina Lachetta, verwitwet gewesene Czech, geborene Klyk, und ihr Ehemann, der LUE Franz Lachetta in Tempelhof, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Schiffmann in Oppeln, klagen gegen die unverehelibte großjährige Dans Klyf, früher in Tempelhof, jeßt un- ekannten Aufenthalts, auf Grund dec Behauptung, daß auf dem der Klägerin gehörigen Grundstück Blatt 9 Tempelhof für die Beklagte a. in Ab- teilung 1T unter Nr. 9 ein lebenslängliher Auszug, b. in Abteilung 111 unter Nr. 11 75 als Ausstattung O seien, daß die Beklagte für Aufgabe ihres Auszuges vor etwa 5 Jahren von der Klägerin eine Entschädigung von 20 4 erhalten habe, daß sie ferner hierbei auch aus der Eintragung Abteilung 111 Nr. 11 dadurch befriedigt worden fei, daß sie von der Klägerin 75 # bar gezahlt erhielt, mit dem Antrag: Die Beklagte wird kostenvflichtig verurteilt, in die Löschung des für sie auf Blatt 9 Tempelhof in Abteilung TIT unter Nr. 9 haftenden Auszuges und der in Abteilung TIT unter Nr. 11 haftenden Ausstattung von 75 # zu willigen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Oppeln auf den 4. Nevember 1910, Vormittags 10 Uhr, geladen. Oppeln, den 21. Juli 1910. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[39260] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma Steinam & Cie., K. B. Hoflieferanten in Würzburg, Klägerin, gegen den Neisenden D. N. Cahnmann, früher in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Kaufpreisrestforderung, wurde Klage zum K. Amts- geriht Nürnberg ebe mit dem Antrage, zu erkennen: I. Der Beklagte hat an die Klägerin 71 Æ 75 S nebst 49/9 Zinsen aus 71 A seit 4. Januar 1909 zu bezahlen und die Kosten des Nets \treits zu tragen bezw. zu erstatten. 11. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die öffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf Montag, den 7. November 1910, Vor- mittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 15, des Justiz- O an der Augustinerstraße. Hierzu wird der Beklagte geladen.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerihts Nürnberg.

[388861] Oeffentliche Zustellung.

Der Möbelfabrikant Albert Grünwald in Weißensee b. Berlin, König-Chaussee Nr. 80, Prozeßbevoll- mäctigter : ‘Rechtsanwalt Appelrath in Weißensee b. Bln., König-Chaussee 26, klagt gegen den früheren Briefträger Georg Waldow, früher in Weißensee h. Bln., Friedrichslraße 7, auf Grund des Vertrages vom 3. September 1909, wonach Kläger dem Be- klagten folgende Sachen: 1 Kleiderspind, 1 Vertikow, 1 So Ti mit Spiegel, 4 Stühle, 1 Bettstelle mit Matratze, 1 Tisch, 1 grünes Sofa, 1 Nuhebett, 1 Decke, 1 Küchenspind, 1 Küchentish, 1 Küchen- rahmen, 1 Eimerspind, 2 Stühle, 1 Kohlenkasten, 1 Handtuchhalter vermietet hat, mit dem Antrage, 1) den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 472 M, in Buchstaben: vierhundertzweiundsiebzig Mark, nebst 49/9 Zinsen seit dem 1. April 1910 zu zahlen, evtl. die vorbezeichneten Gegenstände an den Kläger herauszugeben, 2) darin zu willigen, 20h die vom Kläger au Grund des ergangenen Beschlusses vom 5. Februar 1910 bei der Kasse der Kgl. Ministerial, Militär- und Baukommission zu Berlin zum Aktenzeichen (G. 736. 09 Haupt- journal 4927 binterlegten 200 46 (zweihundert Mark) nebst Depositalzinsen an den Kläger zurück- gezahlt werden, 3) das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu eiflären. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König- lihe Amtsgeriht in Weißensee b. Berlin, auf den T Oktober 1910, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Weißensee b. Berlin, den 16. Juli 1910. Königliches Amtsgericht. Abt. 6. 6 C. 139. 10.

[38888] Oeffentliche Sueluny, und Ladung.

In Sachen Winter, Fritz, Kaufmann in Weißen- horn, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Moos 11. in Ulm, gegen 1) Isidor Moser, Hausierhändler von Oberostendorf bei Kaufbeuren, 2) dessen Chefrau Babette Moser, von da, Beklagte, beide mit wechselndem Aufenthalt umberziehend wegen Forde- rung, hat das Kgl. Amtsgeriht Weißenhorn mit Beschluß vom 21. Juli 1910 die öffentlihe Zu- stellung der Klageschrift des Rechtsanwalts Moos I. in Ulm vom 20., eingel. 21. Juli 1910 bewilligt und auf Antrag die Viet als Feriensache erklärt.

ur Vethändlung in dieser Sache ist Termin be- timmt auf Dicnstag, 6. September 1910, Vormittags 9 Uhr, im Sizungssaale des Kgl. Amtsgerichts Weißenhorn. u ‘diesem Termine werden die Beklagten ' Isidor und Babette Moser geladen. . Der klägerishe Vertreter wird den in

und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. I1. Dag Urteil wird gegen Sicherheitsleistung sür vorläufig vollstreckbar erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zang an die z. Zt. aufenthaltsunbekannten Be, lagten Isidor und Babette Moser wird dieser Aus, zug bekannt gemacht. Weißenhorn, 23. Zuli 1910. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

(Maf Attzad) bér Firma: T Auf Antrag der Firma Thyßen & Co. zu Mül, heim-Ruhr und auf Grund des Beschlusses A 19. Juli 1910 wird gemäß § 132 Abs. 2 B. G.-B. nachstehende Willenserklärung „Mülheim-Nuhr 2, den 9. Mai 1910. Herrn S. Elias, Hörde.

Nachdem Sie der Aufforderung des Vorstandes der Bohrgesellshaft „Simson 1“ in Recklinghausen vom 28. Januar 1898, welche dahin ging, die Bohr- anteilscheine der genannten Bohrgesellshaft bis zum 15, März desselben Jahres an uns einzureichen, niht nachgekommen sind, haben wir nunmehr am 31. Januar 1910 den auf Ihre Anteilsheine Nr. 115, 130, 131 und #2 entfallenden Kaufpreis von 70 4 pro Anteil nebsk 2 0/6 Depositalzinsen vom 16. März 1898 bis 16. Januar 1910 bei der Königlichen Re- gierung, Hinterlegungsstelle in Münster, binterlegt, und hat die Königliche Regierungshauptkasse unterm 3. Februar 1910 die Hinterlegung bescheinigt und auf der Hinterlegungserklärung folgende Buchungs- nummern vermerkt :

Pa Nr. 2332,

Kassenbuch Nr. 1511,

Buchhalterei Nr. 31/10,

Spezial-Manual Band 44 Seite 239.

Wir geben Ihnen von vorstehendem in Gemäß- heit des § 374 Abs. 2 B. G.-B. Kenntnis und

zeichnen Hochachtungsvoll Thyßen & Co.“

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung hiermit be- kannt gemacht.

Hörde, den 21. Suli 1910. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts :

Rauh, Amtsgerichts\sekretär.

[38902] Bekanntmachung.

Der Burggraf und Graf zu Dohna-Lauck auf Reichertswalde beabsichtigt, zunächst 286,60 ha der Ländereien des Rittergutes Gilgehnen, Kreis Moh- rungen, innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren zu drainieren und hierzu je nah. dem Fortschreiten der Anlage ein Landeskulturrentenbankdarlehn im Ge- \famtbetrage von 50 000 4 aufzunehmen. §S§ 11—3l Gesetz, betreffend die Errihtung von Landeékultur- rentenbanken; vom 13. Mai 1879. Die für das Darlehn halbjährlich zahlbare Landeskulturrente be- trägt jährlich für je 1000. A 81 Æ, für 50 000 6 = 4050 M.

Die Zeitdauer der zu leistenden Rentenzahlungen umfaßt für jeden Darlehnsteilbetrag 174 Jahre.

Zur Sicherung der Landeskulturrentenbank soll auf Antrag des Darlehnëempfängers der Landeskultur- rente, welche nah eils “m6 ter Anlage oder von Teilen hiervon auf dem Srundbuchblatte von Wes- kenitt, Kreis Pr.-Holland, Band 40 Blatt 289 (Rittergut Gilgehnen) einzutragen ist, das Vorzugs- recht vor allen anderen auf privatrechtlihen Titeln L Belastungen dieses Grundstücks gewährt werden.

Alle Nealberehhtigten des Rittergutes Gilgehnen (Weskenitt) werden daher aufgefordert, innerhalb einer Frist vou 6 Wochen etwaige Widersprüche gegen die beanspruchte Gewährung des Vorzugsrechts der Landeskulturrente bei der unterzeichneten Behörde \chriftlich anzubringen.

Bei Ablauf der Frist wird nah Lage der Sache über die Gewährung des Vorzugsrchts Beschluß efaßt werden. Ein Widerspru, welcher nach der Beschlußfassung eingeht, wird nicht berüc{sichtigt. S 17, 18, 19 0. a. 2)

Der Plan und Kostenanschlag der beabsichtigten Drainierungsanlage sowie das über dieselbe von der gemäß § 15 a. a. O. bestellten Kommission erstattete Gutachten können in unserm Dienstgebäude, Krug- straße 1a, Zimmer Nr. 30, bis zum Ablauf der oben angegebenen Frist eingesehen werden.

MRIRELerA: PVr., den 19. Juli 1910. Königliche Generalkommission für die Provinz Ostpreußen.

[38903] Bekanntmachung. z Der Burggraf und Graf zu Dohna-Lauck auf NReichertstkvalde beabsichtigt, (nade 365 ha der Ländereien des Ritterguts Silberbach Band 40a Blatt 393 Kreis Mohrungen innerhalb eines Jahres zu drainieren und hierzu je nach dem Fortschreiten der Anlage ein Lndeskulturrentenbankdarlehn im Gesamtbetrage von 8700 4 aufzunehmen. §§ 11 bis 31 Gesetz, hetreffend die Errihtung von Landes- fulturrentenbanfen, vom 13. Mai 1879. Die für das Darlehn halbjährlih zahlbare Landeskulturrente beträgt jährlich für je 1000 4 81 M, für 8700 4 = 704,70 M. Die Zeitdauer der zu leistenden Rentenzahlungen umfaßt für jeden Darlehnsteilbetrag I Jahre. Zur Sicherung der Landeskulturrentenbank joll auf Antrag des Darlehnsempfängers der Landeskultur- rente, welche nah Ausführung der Anlage odcr von Teilen hiervon auf dem Grundbuchblatte Band 403 Blatt 393 des Grundbuhs von Silberbah, Kreis Mohrungen, einzutragen ist, das Vorzugsreht vor allen anderen auf privatrechtlihen Titeln beruhenden Belastungen dieses Gutes gewährt werden, § 11

äd D.

Alle Realberechtigten- des Rittergutes Silberbah werden daher aufaéfarert, innerhalb einer Frist von 6 Wochen etwaige Widersprüche gegen die beanspruchte Gewährung des Vorzugsrechts der Landeskulturrente bei dér unterzeihneten Behörde hriftlih anzubringen. Bei Ablauf der Frist wird nah Lage der Sache über die Gewährung des Vor- zugsrechts Beschluß gefaßt werden. Ein iderfpruc welher nach der Beschlußfassung eingeht, wird nicht berücfsihtigt, §8 17, 18 und 19 a. a. D. Der Plan und Kostenanshlag der beabsichtigten Drainierungsanlage sowie das über dieselbe von der gemäß § 15 a. a. O. bestellten Kommission erstattete Gutachten können in unserm Dienjigebände, Krug- straße 1a, Zimmer Nr. 30, bis zum Ablauf der oben angegebenen Frist eingesehen werden. E Reers Pr., ten 19. Juli 1910.

e

Trautmann & Mayer, Patenttechnisches

Der Gerichtsshreibér des Königlichen Landgerichts 11.

D Büro in München, Karlsplay 13, Klageteil, vertr.

der Klage vom 20. Juli 1910 enthaltenen Antrag stellen, dahin gehend: 1. Die Beklagten haben, als

Königliche Generalkommission für die Provinz Ostpreußen.

Gesamtschuldner Malen an Kläger den Betrag von 802 4 71 A nebst 59/6 Prozeßzinsen zu bezahlen

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

M 173.

PnerluBun s\achen. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verlosung 2c. von Wertpapi

L 2. 3. 4.

ieren. 5, Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, deu 26. Juli

dergl,

Öffentlicher Anzeiger.

Preis für den Raum einer 4 gespaltenen Petitzeile 20 S.

6. Erwerbs- und Wirtscha 7. Niederlassung 2c. von 8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1910.

dgenosser asten, Ei

tsanwälten.

9) Aufgebote, Verlust-u. Fund- sachen, Zustellungen u. dergl.

[38889] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Paul Dreier in Schneidemühl, Proze bevollmächtigte: die Rechtsanwälte Geh. Justiz- rat A. Gaebel und E. Gaebel in Schneidemühl, flagt im Wechselprozesse gegen den Landwirt Franz Hoppe, früher in Schneidemühl, unter der Be- hauptung, daß der Beklagte aus einer Wechselver- hindlichkeit ae 200 4 verschulde, mit dem Antrage, ihn zur Zahlung von 200 4 nebst 6 9/6 Zinsen seit dem 1. Mai 1910 sowie 4,60 #4 Wech elunkosten fostenpflichtig zu verurteilen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht in Schneide- mühl auf den 7. November 1910, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der. Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den 19. Juli 1910.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. 3.) Nagzel, Aktuar.

(S G O OR R E S E T R E S? 06 V

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen U.

{34920] Domänenverpachtung. :

Die Domäne Lindenberg im Kreise Demmin, 13 km von der Station Stavenhagen der Eisenbahn Stett n—Güstrow entfernt, soll am Sonnabend, den 6. August 1910, Vormittags 10 Uhr, hierselbst im Schloß (Sitzungssaal) für die Zeit von Johannis 1911 bis 1. Juli 1929 meistbietend ver- pachtet werden.

Größe: 595 ha.

Grundsteuerreinerlrag: ca. 10 100 4. E

Bisheriger Pachtzins: 15045 # einschließlich 876 4 Meliorationszinsen.

Erforderliches Vermögen: 160 000 Æ#.

Die Ausbietung erfolgt einmal mit der Ver- pflichtung des künftigen Pächters zur fäuflichen Ueber- nahme des auf der Domäne vorhandenen lebenden und toten Wirt)chaftsinventars, zum anderen ohue diese Ey Eitung, i

Besichtigung der Domäne nah vorheriger Mel- dung bei dem Königlichen Oberamtmann Hardt in Lindenberg bei Hohenbollentin jederzeit gestattet.

Nähere Auskunft, au über die Vorausseßungen der Zulassung zum Mitbieten, erteilt

Stettin, den 9.. Juli 1910. i i

Königliche Regierung, Abteilung für

direkte Steuern, Domäuen und Forften B.

38922] [ Das Kaiserliche Observatorium in Wilhelmshaven beabsichtigt, von jeßt ab jährli seine magnetischen Beobachtungen in einem ungefähren Umfange von vier Bogen Text und Tabellen nebst mehreren Tafeln ¡weifarbiger Diagramme im Quartformat zu ver- öffentlichen. y Die erstmalige Veröffentlihung, den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1910 umfassend, soll vergeben werden. : Die Bedingungen find gegen Einsendung von einer Mark vom Kaiserlichen Observatorium zu beziehen. Angebote müssen bis zum 15. August 1910, 10 Uhr Vm., verschlossen und mit entsprehender Aufschrift versehen vorgelegt werden. Zuschlagsfrist \echs Wochen. i Wilhelmshaven, den 22. Juli 1910. Kaiserliches Observatorium. Cayelle.

M E

4) Verlosung x. von Wert- papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust yon Wert- papieren befinden si aus\chließlid) in Unterabteilung 2.

[38859] Genchmigungsurkunde. E Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier- durh auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz- buches und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Geseybuches vom 16. November 1899 der Stadt Herford die Genehmi- gung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 2850 000 4, in Buchstaben: „Zwei Millionen achthundertfünfzig- tausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Deckung der für Kanalbauten, für den Bau des Elektrizitätswerks und der höheren Mädchenschule, für den Ankauf des Waisenhauses und dessen Aus- bau zu Dienstwohnungen, für den Ankauf von Terrain für das Seminargebäude und für Straßen- bauten entstandenen Mehrausgaben, ferner zur Aus- führung von Schulbauten und von Um- und Er- weiterungsbauten für die Gas- und Glefktrizitäts- werke, zur Erwerbung von Gesellschaftsanteilen des Elektrizitätswerks „Minden-Ravensberg", zu Bei- trägen zu den Kirchenbaukosten der Johannis- und der Jakobigemeinde, zu Straßenbauten, zum weiteren Ausbau des Kanalsystems, zu Erweiterungs-- und Umbauten auf dem Schlachthofe, zur Ausarbeitung

Muster auszufertigen, mit 49/6 jährlih zu verzinsen und entweder na durch Ankauf Reu A 1911 ab innerhalb 28 Jahren oder ur ü

Summe am 1. April 1939 zu tilgen. führung der Tilgung ist ein gesondert zu verwaltender TUANGAIS zu bilden, welchem jährlich wenigstens zwe

Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu- zuführen sind.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden

dem festgestellten Tilgungsplane oder Verlosung vom 1. April des Gesamtanleißhe in einer

ckzahlung der Zur Durch-

undeinzehntel Prozent des Kapitals fowie die

Dem Tilgungsstocke sind außerdem zuzuführen

a. die a die Straßenbaukosten eingehenden An- liegerbeiträge nah dem Gesege vom 2. Juli 1875 und dem Orts\tatute vom 26. März 1876,

. der Erlós aus dem Verkaufe des Grundstücks der alten Gasanstalt.

. der Erlös aus Verkäufen von Grundstücken, zu deren Ankauf Mittel aus dieser Anleihe ent- nommen werden,

. die Hälfte der Betriebsübershüsse, welhe {ih bei den städtishen Gas- und Elektrizitätswerken nach Bestreitung aller Betriebs8ausgaben, nach Vornahme der nah kaufmännishen Grundsäßen zu bewirkenden Ab\chreibungen auf die einzelnen Bermögensstücke, nach Rücklage von 10 9% der Gewinne als Reserve- und Erneuerungsfonds und nach Abführung von 77 000 4 als bis- heriger Beitrag an die Stadtkasse zur Deckuná allgemeiner städtischer Bedürfnisse ergeben.

Bei laufender Tilgung durch Ankauf oder Ver-

losung sind die vorstehend unter a bis d bezeichneten

Tilgungsbeiträge vom 1. April 1920 ab, sobald fie

ih zu einer Summe von 10 000 angesammelt

baben, zur außerordentlichen Schuldentilgung zu ver- wenden. Auch ist bei laufender Tilgung durch An- fauf oder Verlosung vie Stadt berechtigt, vom

1. April 1920 an die gesamte Anleihe zur Rük-

zahlung zu kündigen.

Momslebende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Snhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge- währleistung seitens des Staats niht übernommen. Diese Genehmigung is mit den Anlagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen taats- anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 25. Juni 1910.

er is E Mes, des Junern. Der Finanz E.

N y e Hoh. F. A.: Heinzs

M. d. J. I1V b 1824.

F.-M. 1 11716. 11. 9404. I 11716.

Provinz Westfalen. Negierungsbezirk Minden. Stadtwappen.

Schuldverschreibung

der Stadt Herford. :

ITI, Ausgabe. J Buchstabe .

über . . . . Mark Reichswährung

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er-

mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der

Finanzen und des Innern vom 29. JUN 1910. (Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer

Staatsanzeiger vom . . . ten 1910).

In Gemäßheit der von dem Bezirksaus\{husse des Regierungsbezirks Minden genehmigten Beschlüsse der städtishen Behörden vom 22. Dezember 1908, 19. Februar, 16. März, 2. November, 7. und 17. Dezember 1909, 19. und 29. April 1910 wegen Aufnahme einer Anleihe von 2 850 000 #, bekennt sih der Magistrat der Stadt Herford namens der Stadt durch diese, für jeden Jnhaber gültige Schuld- verschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd- baren Darlehns\{chuld von

Mark,

welche mit vier Prozent jährli zu verzinsen ist.

verschreibungen x 1911 ab spätestens in 28 Jahren oder dur

zahlung l 1. April 1939 getilgt. Zur jährlich wenigstens Schuldverschreibungen zugeführt werden. : Dem Tilgungsstocke werden außerdem zugeführt: a. die auf die Straßenbaukosten eingehenden An liegerbeiträge nah dem Geseße vom 2. Jul

der alten Gasanstalt, …, der Erlös aus Verkäufen von Grundstücken, z1 nommen werden, bei den städtishen Gas- und Elektrizitätswerke NBornahme der Ret faufmännishen Grundsäße: und nach Abführung von 77000 4 als bis allgemeiner städtischer QOLeLE ergeben. Bei laufender Tilgung durch Ankauf oder Ver losung werden die vorstehend unter a bis d bezei

fie sih zu einer Summe von 10 000 angesammel

wandt. Ankauf behalten,

Die ganze Schuld wird entweder nah dem ge- nehmigten Tilgungsplane durchEinlö} ung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuld- vom 1. April des Rechnungsjahres RNük- der Gesamtshuld in einer Summe am ] Durchführung der Tilgung wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem zweiundeinzehntel Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten

1875 und dem Ortsstatute vom 26. März 1876, . der Erlös aus dem Verkaufe des Grundstücks deren Ankauf Mittel aus dieser Anleihe ent- . die Hälfte der Bktriebsübershüsse, welche ih nah Bestreitung aller Betriebsausgaben nach zu bewirkenden Abschreibungen auf die einzelnen Bermögensstücke, nah Rücklage von 10 0/9 der

Gewinne als Neserve- und Erneuerungsfonds

heriger Beitrag an die Stadtkasse zur Deckung

neten Tilgungébeiträge vom 1. April 1920 ab, fobald

haben, zur außerordentlichen Schuldentilgung ver- Auch bleibt bei laufender Tilgung durch oder Verlosung der Stadt das Recht vor- vom 1. April 1920 ab \ämtlihe noch im

sparen Zinsen find ebenfalls dem Tilgungsstocke zu- zuführen.

Die Auslosung geschieht gegebenenfalls im Monat Dezember jeden Jahres. Die ausgelosten sowie die ekündigten Schuldverschreibungen werden unter ezeihnung ihrer Buchstaben, Nummern und Be- träge sowie des Termins, an welhem die Rü- zahlung erfolgen oll, öffentlih bekannt emacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungtstermine in dem Deutschen Reichs- anzeiger und Königlich Pre Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Minden und in den in Herford erscheinenden Lokalblättern. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der Be Sven bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeihneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrate mit Genehmigung des Königlichen Regie- rungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernah das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an ge- rechnet, mit vier Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals er- las gegen Nückgabe der fällig gewordenen Zins- cheine beziehungsweise dieser Schu dverschreibung bei der Kämmereikasse in Herford, und zwar auch in der nach dem Eintritte des E folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein- gereihten Schuldverschreibung sind auch die - dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligfkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspru aus dieser Schuldverschreibung er- list mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Nückzahlungstermin, wenn nicht die Schuldverschrei- bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrate zur Einlösunç vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, fo verjährt der Anspru in zwei Fahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Borlegung \teht die gerichtliche eltendmachung des Anspruchs aus der Ürkunde gleih. Bei den Zins- scheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. s Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil-

E Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Herford, den . . .

I. Bürgermeister. 11. Bürgermeister. Ausgefertigt :

Eigenhändige Unterschrift des Stadtkämmerers. Im Schuldenbuche eingetragen Seite . .

inner- ht die

Regierungsbezirk 2?

O estfalen. Minden.

e von vier Jühren istrat zur Ein- le

[lig geworden ist,

g ag

_. . Zinsschein Nr

. .te Reihe . . . zu der Schuldverschrei-

bung der Stadt Herford Nr

ITI. Ausgabe, Buchstabe r

#46 zu 4% Zinsen über P E

â Der Vorlegung

t dem M rjährt der Anspru

Urkunde gleich.

t dem Ablauf insanspruch

3 fer

Fris so ve frist.

i der Vorlegungs Anspruchs aus der

dieses Zins\cheins * empfängt gegen dessen Rückgabe in der eit vom ab die S insen der vorbenannten Schuldver- S schreibung für das „PEBAe vom 2 18 -

Der Inhaber

1e

m Mer aufe t die Vorlegung,

e Abl

in we

Kämmereikasse in Herford. Herford, den . «ten Der Magistrat. (Trockenstempel des Stadtfsiegels.)

I. Bürger- meister.

Ungültig, wenn eine Ee abgeschnitten ist.

r dem f

0 ba Ablau

d

Geltendmachung des

II. Bürger- meister.

eier ahre na

Der Anspruch aus diesem Zins\{ halb zw gerichtliche

wenn nicht der Zinsschein v

vom Schlusse des Jahres ab, löfung vorgelegt wird.

Provinz Westfalen. Negierungsbezirk Minden. L. ina

ein für die Zinsscheinreihe z Schuldverschreibung der Stadt Persord ITI. Ausg.

Á.

prozeßordnung. S N Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zins\cheine bis zum Schlusse des Rechnungsjahres 1919 ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine werdey für zehn- jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die einer neuen Reihe von r der Kämmereikasse in Herford gegen Ablieferung des der älteren Zins\cheinreihe beigedruckten Erneuerungs- [Be sofern niht der Inhaber der Sculdver- schreibung beim Magistrate der

hat. In diesem Falle sowie beim haber der die Schuldverschreibung vorlegt.

Ausgabe Zinsscheinen erfolgt bei

Ausgabe widersprochen Verluste eines Erneuerungs\heins werden die Zinsscheine dem In-

Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver- Vermögen

Der Inhaber dieses Scheins empliagt gegen defsen Nückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die ., . . te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre 19 . .. bis 19 . .. nebst Erneuerungs|schein bei der Kämmereikasse in Herford, fofern niht der Snhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrate widersprohen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerun s\chein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausge ändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Herford, den . . . ten 19.

Der Magistrat. L es

1. Bürger- [T. Bürger-

pflihtungen haftet die Stadt mit ihrem

[39231]

a. 5 Obligationen zu 20 452633 452890 452898 452917 453142.

413189 413190 415982 415983 416195 416196 419258 419259 420151 420152 421564 421565 425157 425158 425850 425851 427223 427224 427996 430767 431169 431170 437042 437043 440795 440796 442578 442579 442580 443141 443142 443143 444604 444605 444606 447157 447158 447159 450250 450251 450252 451323 451324 451325 45 451536 451537 451538 45 451619 451620 451621 45 e. 1835 Obligationen 103204 103205 103206 10 103217 103218 103219 10 104205 104206 104207 10 104218 104219 105881 105882 105894 105895 109682 109683 109695 109696 112533 112534 112546 112547 113209 113210 113222 113223

412106 413187 413188 415979 415980 415981 416192 416193 416194 417365 417366 419257 420148 420149 420150 421561 421562 421563 423444 423445 423446 425847 425848 425849 427220 427221 427222 - | 427993 427994 427995 i | 430776 431167 431168 437039 437040 437041 440792 440793 440794 441075 441076 442577 1 | 443138 443139 443140 444601 444602 444603 445464 445465 445466 450247 450248 450249 1 | 451320 451321 451322 451533 451534 451535 1 | 451546 451617 451618

103201 103202 103203 103214 103215 103216 - | 104202 104203 104204 104215 104216 104217 195878 105879 105880 - | 105891 105892 105893 - | 109679 109680 109681 109692 109693 109694 t | 112530 112531 112532 112543 112544 112549 113206 113207 113208 113219 113220 113221 121782 121783 121784 121785 121786 121795 121796 121797 121798 121799

421566 425159 425852 427225 430768 431171 437044 441067

43

414

44 414

105883 10

109684 10 109697 10 112535 11 112548 11

113224 11

des Stadtbauplans, zum Ankauf von Grundstücken und zur Begründung eines Grundstückerwerbsfonds.

zu kündigen.

Umlaufe befindlihe Schuldverschreibungen auf einmal Die durch die verstärkte Tilgung er-

145108 145109 145110 145111 145112

und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde beben

b. 310 Obligationen zu 5000 404537 404538 404539 404540 404541 404542 404543 405320 405321 405322 405323 405324 405325 405326 405873 405874 405875 405876 412097 412098 412099 413191 41: 415984 415985 417357 417358 419260 419261 420153 420154 423437 425160 425853 427226 430769 437045 442581 443144 5457

450253

104220 104221 104222 104223 104224 105896 105897 105898 105899

113211 113212 113213 113214

121787 121788 121789 121790 121800 145101 145102 145103 145113 145114 145115 145116 145117

meister. Stadtsiegels.) meister.

Rumänische konvertierte 4°, amortisierbare Rente von 1905.

(Anleihe von 424 613 000 Bei der am 1. Juli 1910 n. Sk. stattgehabten 9. Gesamtnennbetrage von 2 567 500 Francs gezogen worden :

Francs.) _ / Verlosung sind folgende Nummern im

000 Francs = 16 200 #.

Fraucs = 4050 #.

404546 405317 405869 405870 412102 412103 413195 413196 416188 416189 417361 417362 419264 419265 421557 421558 423440 423441 425163 425164 425856 427217 427989 427990 430772 430773 431175 431176 440788 440789 441071 441072 442584 442585 444597 444598 445460 445461 447163 447164 450256 451317 451529 451530 1539 451540 451541 451542 451543 1622 451623 451624 451625 451626. u 500 Francs = 405 M.

3907 103208 103209 103210 103211 3920 103221 103222 103223 103224 4208 104209 104210 104211 104212 104225 105888 109676 109689 112527 112540 113203 113216 121779 121792 145105 145118

405319 405872 412105 415978 416191 417364 420147 421560 423443 425166 427219 427992 430775 437038 440791 441074 443137 444600 445463 447166 451319 451532 451545

405318

405871

412104 415977

416190 417363 419266 421559 423442 425165 427218 427991

430774 437037 440790 441073 442586 444599 445462 447165 451318 451531 451544

404544 404545 405867 405868 412100 412101 413193 413194 415986 416187 417359 417360 419262 419263 420155 420156 423438 423439 425161 425162 425854 4258959 427987 427988 430770 430771 431173 431174 437046 440787 441069 441070 442582 442583 443145 443146 445458 445459 447161 447162 450254 4502595 451527 451528

3192

1172 1068

7160 1326

103213 104201 104214 105877 105890 109678 109691 112529 112542 113205 113218 121781 121794 145107 145120

103212 103225 104213 105876 105889 109677 109690 112528 112541 113204 113217 121780 121793 145106 145119

105887 105900 109688 112526 112539 113202 113215 121778 121791 145104

5884 105885 105886

9685 109686 109687 9698 109699 109700 2536 112537 112538 2549 112550 113201

3225 121776 121777