1890 / 278 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Nov 1890 18:00:01 GMT) scan diff

sie fich ausgeben, nicht récipirt werden, sollen fie nach Gut-

dünken des Ministers des Jnnern administrativ nah Sibirien

Gouvernement Tobolsk oder Tomsk) transportirt werden nnen. :

Wie dasselbe Blatt erfährt, sollen nunmehr die ersten Ver- suche gemacht werden, in den Gymnasien den Unterricht in Handwerken einzuführen, und zwar zunächst in den Gymnasien, wo es Penfionate giebt. Pensionäre und vor- demlid solche, die auh an Sonn- und Feier- tagen in der Anstalt verbleiben, sollen in der Tisch- [erei , Drechslerei oder Buchbinderei unterrihtet werden, je nah Wahl der Zöglinge, Tüchtige Meister follen hierfür engagirt werden. Die gefertigten Arbeiten verbleiben în den Händen der Zöglinge. Man hofft diese damit sittlich und physish zu entwideln und zu kräftigen. Neben diesem päda- gogishen Zweck denkt man aber auch den praktischen zu er- reichen, daß die Knaben überhaupt ein Handwerk lernen. Mit der Zeit würden N auch die externen Gymnasiasten

it zugelassen werden.

h M: Nachten in Van Herbst die Vorarbeiten für den Bau des Kriegshafens bei Treuliebshof ziemlih weit ge- diehen sind, erwartet man zum Frühling den Beginn einer n Bauthätigkeit. Gegen fünftausend rusfische Erd- arbeiter sollen alsdann in Libau eintreffen. L : Das Departement für Landwirthschaft beim Ministerium des Jnnern befürwortet, der „Köln. Ztg.“ zufolge, eine Er- mäßigung des Zolles auf landwirthschaftlihe Ma- \chinen; fast alle landwirthschaftlichen Vereine unterstüßen das Gesuch.

Bie ie „Nowoje Wremja“ meldet, ist die Frage ange- regt worden, aus den bestchenden drei baltishen Gouvernements: Kurland, Livland und Estland

ch Maßgabe der Ansässigkeit der beiden, den theil der Bevölkerung bildenden Stämme Letten

st zwei Gouvernements zu bilden. lben Blaite zufolge hat die orthodoxe Geistlihkeit West- ds um den Erlaß von Doris ersucht, durh welche jüdishen Bevölkerung verboten werde, an Sonn-

der

7 und Frist ligen Feiertagen Handel zu treiben.

A ach Mittheilungen verschiedener Blätter ist dem Minister-

comité der Entwurf eines Geseßes zugegangen, betreffend die

Ueberlassung fiskalisher Hüttenwerke, Berg-

werke und Shachte des westlihen Montanbezirks Polen an private Unternehmer.

Jtalien. Der Minister-Präsident Cri s pi wurde bei seiner gestrigen Ankunft in Turin von den Spißen der Behörden und Ver-

4:

Mitgliedern der Versöhnungskonferenz bestimmte Erklärungen

über ihre Féusetigen Konzessionen betreffs der Grundsäße, welche auf Volkszählung, Stimmrecht und Stimmrechtsregister anzuwenden sind, und über ihre Vorschläge betreffs der Wahl- kreiseintheilung zu erlangen, ferner zu versuchen, die Diffe- renzen durch weitere Konzessionen möglichst zu verkleinern und eventuell selber ein Projekt über Wahlkreiseintheilung im Tessin auszuarbeiten und ebenfalls bis spätestens zum 25. No- vember dem Bundesrath einzureichen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Arbeiterschutßkommission des Neichstages be- endigte heute die Debatte über §. 125 (Buße wegen Kontraltbruchs) und nahm den §. 125 in folgender Fafsung an: „Hat ein Geselle oder Gehülfe rechtswidrig die Arbeit verlassen, so kann der Arbeit- geber als Entschädigung für den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen oder geseßlihen Arbeits- zeit, höchstens aber für 6 Tage, den Betrag des durchschnittlichen ort8üblichen Tagelohns fordern. Diese Forderung ist an den Nahweis eines Schadenersatzes nit gebunden. Durch die Geltendmachung derselben wird der Anspru auf Erfüllung des Vertrages und weiterer Schaden- erfaßz ausgeschlossen. Ein Arbeitgeber, welcher einem Gesellen oder Gehülfen verbietet, vor rechtmäßiger Beendigung des Arbeits- verhältnifses die Arbeit zu verlassen, ist dem früheren Arbeitgeber für den entflandenen Schaden oder den nah Absaß 1 an die Stelle des Sadenersaßes tretenden Betrag als Selbists{chuldner mitverhaftet. In gleiher Weise haftet ein Arbeit- geber, welcher einen Gesellen oder Gehülfen annimmt, von dem er weiß, daß derselbe einem anderen Arbeitgeber noch zur Arbeit ver- pflichtet ist. Dem Gesellen oder Gehülfen stehen im Sinne des vor- stehenden Absaties die im §. 119 bezeichneten Personen glei“.

Dem Hause der Abgeordneten is der nachstehende Antrag der Abgg. Dr. Reichensperger und Gen. zu- gegangen: . :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Erwartung auszu- sprehen: daß die Königliche Staatsregierung den Grundsaß zur Geltung bringen werde, daß im linksrheinishen Bezirke des Ober-Landesgerichts zu Köln bei staatlih anerkanntem Bedürfnisse katholische Pfarreien kraft rehtliher Verpflichtung neu zu errihten und die Pfarrstellen überhaupt mit einem standesmäßigen Gehalte auszustatten find.

Kunst und Wissenschaft.

Zum Studium des Koch'schen Heilverfahrens sind, wie hiesige Blätter melden, etwa fünfzehnhundert auswärtige Aerzte, zum Theil mit Patienten, hier eingetroffen. Unter ihnen befinden sih der Professor Bardenheuer in Köln, der Ober-

der Universität Krakau und der Universität Bs mehrere Kurärzte aus Meran. An der deutschen und böhm schen Universität in Prag theilten die Professoren Dr. Pribram und Dr, Thomayer mit, daß sie ihre Assistenten nach Berlin entsandt hätten, um den Heilstoff Professor Dr. Koh's für die Vorlesungen zu besorgen.

Im niederösterreihishen Landtage brachten die Abgg. Fuß und Genossen einen Antrag ein, dahin ache den Landesaus\huß zu beauftragen, einen bewährten Fah- mann auf Kosten des Landes hierher zu senden.

Der Mährische Sl O in Brünn hat an Professor Dr. Koch ein Telegramm gesandt, worin er dem- selben seine Bewunderung und seinen Dank ausdrüdt.

In einer auf den 30. d. M. in Köln anberaumten Ver-

sammlung der Vorstände von Krankenkassen und Aufsihtsbehörden des Rheinlands und Westfalens wird die Errichtung von Heilanstalten für Lungen- kranke berathen werden. __ Das an der Ecke der Spener- und Lüneburger Straße in Moabit belegene Haus is seit Kurzem der Zielpunkt außer- ordentlih vieler Besucher geworden; in ihm wird nämlich das Heilmittel des Professor Dr. Koch hergestellt. Schon vor reihlich vier Wohen wurden von den Beaustragten des Professor Dr. Koh zu diesem Zweck die ausgedehnten Räumlichkeiten gemiethet und gaben die Miether an, daß in denselben ein hygienishes Jnstitut errichtet werden solle. Troy der größten Heimlichkeit, mit der alle Vorbereitungen getroffen wurden, ist die Sache dohch ruch- bar geworden, und nun kommen aus allen Weltgegenden Be- stellungen und Anfragen dorthin.

Wie ferner nach der „N. A. Z.“ verlautet, läßt Professor Dr. Koch sein Mittel durch die Neander-Apotheke zu Berlin ordi- niren; er nennt dasselbe „Paratoloïidin“.

_ Sobald über Professor Dr. Koch's epochemachende Entdeckung

eines Heilmittels gegen Tuberkulose die erste authentishe von Professor Dr. Koh selbst herrührende Mittheilung am 14. No- vember dur eine Extra-Ausgabe der „Deutschen Medizinischen Wochenschrist“ an die Oeffentlichkeit gelangte, seßte ih auch der Telegraph in Bewegung, um der ganzen i Menschheit diese wichtige Thatsache be- hleunigt zur Kenntniß zu bringen. Bereits in den rüh: stunden des 14. November ist der Jnhalt des Exrtrablatts der genannten Wochenschrift, theils in ganzem Wortlaut, theils in umfangreiherem Auszuge mit zusammen 44212 Worten vom Berliner Haupt-Telegraphenamt aus nach vielen vet und ausländischen Orten telegraphisch mitgetheilt gewesen.

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eine empfangen; die zahlreih herbeigeströmte Menge bereitete

ihm enthusiastishe Kundgebungen.

Die T TIaR A Res zwischen Ftalien und England er afrikanischen Gebiete find der „Köln, Ztg.“ zufolge nunmehr wieder aufgenommen worden.

betreffs Abgrenzung

Schweiz.

Der Bundesrath hat gestern die Delegation für | Dr. die Tessiner Konferenzen beauftragt, von den tessinischen

Wetterberiht vom 18. November 1890, orgens 8 Uhr. n

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fius =4 9K

Stationen. Wind, Wetter.

Bar. auf 0 Gr u. d. Meeresfp Temperatur

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red. in Millim.

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1/woltig 1/halb bed. 1'bedeckt

1 Nebel

2 heiter 4/hedeckt 1|Schnee 1|bedeckt

Mullaghmore berdeen .. Christiansund Kopenhagen . | - 773 Stockholm . | 770 aparanda . 770 t. Petersb, | 765 Moskau . 765

Cork, Queens- town .., 770 |S 3|Regen Cherbourg . 773 3/bedeckt Uber 1 TA T6 1|Nebel E T O 2\Nebel amburg ,, | 773 2\Nebel!) winemünde | 774 1\wolkig Neufahrwasser| 771 3sheiter Memel ... | 769 |S 1\wolkig

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1) Abends, Na@ts starker Nebel. ) Na@ts Regen. ) Nebel.

Uebersicht der Witterung.

Ein Minimum, nordostwärts fortschreitend, ist nördli von den Shetlands erschienen, während der Luftdruck über dem nordwestlichen Frankrei 775 mm überschreitet, Jn Centraleuropa is der Luftdruck hoh und gleichmäßig vertheilt, und dementsprechend ift daselbst die Luftbewegung {chwach und das Wetter theils heiter, theils neblig, Die Temperatur ift in Deutschland dur\{nittli gesunken, liegt indessen fast überall noch über dem Mittelwerth. Die Wahrscheinlichkeit der Fortdauer der bestehenden

itterung hat zugenommen.

Deutsche Seewarte.

MEDRQILCANR O: GaIOCA M S N RAMASES N EMAZI T S M Theater-Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern- us, 234. Vorstellung. Lohengrin. Romantische per in 3 Akten von Richard ner. Dirigent : Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Übr. Scauspielhaus, 242, Vorstellung. Die Räuber. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Stiller. In Scene geit vom Direktor Dr. Otto Devrient. x.

Opernhaus, Mit b Auf Allerböchsten Besi ienen

DNDOONEDD 50

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Anfang

Donnerstag : Abonnement.

Lobmeyer ,

paré. Das Nachtlager in Granada. Oper in 2 Abtheilungen von Kreutzer. Text vom Freiherrn von Braun. ierauf: Coppelia. Phantastisches Ballet in 2 Aufzügen von Ch. Nuitter und A. Saint-Leon. Musik von Leo Delibes. Anfang

Uhr.

Die Eintrittskarten für das Parquet und den I. Rang werden zu dieser Vorstellung nur unter der Bedingung verkauft, daß die Damen in heller Abend- toilette, die Herren in Frack und weißer Binde ersheinen. Meldungen der Abonnenten werden vor- zugsweise berücksichtigt; dieselben haben sich jedoch auf den Meldekarten als Abonnenten kenntlih zu machen. Dienst- und Freipläße behalten ihre Gültigkeit. Die Billets tragen die Bezeichnung „Reserve-Saß“ und den Datumstempel.

Schauspielhaus. 243. Vorstellung. Zum 200. Male : Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Stiller. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoh: Das ver- lorene Paradies. Donnerstag: Mein Leopold. reitag: Das Wintermärchen. ie nächste Aufführung von Der Pfarrer von Kirchfeld findet am Sonntag statt.

Berliner Theater. Mittwoh: Die Jour-

naliften.

Donnerstag: Kean.

Freitag: 12. Abonnements-Vorstellung. und Liebe.

Kabale

TLessing-Theater. Mitiwoh: Sodoms Ende.

Drama in 5 Akten von Hermann Sudermann.

Anfang 7 Uhr.

s Freitag und Sonnabend: Sodoms ude.

Wallner-Theater. Mittwoh: Gastspiel von Felix S{weighofer. Zum 44. Male: Penfion Schöller. Posse in 3 Akten nach einer W. Jacoby’\hen Idee von Carl Laufs. Vorher: Zum 151, Male: Der dritte Kopf. Posse in einem Akt von Franz Wallner. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

In Vorbereitung: s’ Nullerl.

Victoria-Theater. Mittwoch: Zum 86. Male: Die Million. Modernes Ausftattungs\tück in 12 Bildern von Alex, Moszkowski und Rich. Nathanfon. Mufik von G. A. Raida. Ballet von Gredelue. Leßte Woche. Anfang 7{ Uhr.

Friedrich - Wilhelmfstädtishes Theater. Direktion: Julius Frißshe. Mittwoh: Zum 12. Male: Der Königsgardift. Operette in 2 Akten von W. S. Gilbert, umgearaus von F. ‘5 und R. Genée. Musik von Arthur Sullivan.

n Scene gesezt von Julius Fritsche. Dirigent: Hr. Kapellmeister Federmann. Hierauf : Mit durchaus neuer Ausstattung: Zum 12. Male: Soune und Erde. Pantomimishes Ballet in 4 Bildern von F. Gaul und J. Hafßreiter. Musik von J. Bayer. Ballet-

arzt des Krankenhauses in Lübeck Dr. Hoffstätter, die württem-

bergischen Medizinal-Räthe Dr. Rembold und Dr. Bu kart, sowi falz wird, wie die „Köln. Ztg.“ hört, jeßt greifbare Gestalt be- gis{ ô h r. Bur sowie Al Nachdem alle Förmlichkeiten erfüllt sind und die bayerische

Regierung die Genehmigung für Sammlungen ertheilt hat, soll dem- nächst der Aufruf erscheinen.

der norwegische Arzt Dr. Holst. sten ‘Tagen hier erwartet der vom österreihishen Kriegs- Ministerium delegirte Regiments-Arzt Dr. Kowalski aus Wien, der von der ungarishen Regierung der Direktor des Pester Rochusspitals Dr, Müller und der Pester Arzt Dr. Meisel, zwei Professoren

Ferner werden in den näh-

entsandte Professor

Arrangement vom Balletmeister J. Gundlach. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag : Dieselbe Vorstellung.

Refsidenz-Theater. Direktion t Sigmund Lauten- burg. Mittwoh: Zum 19, Male: Familie Moulinard. Sch{wank in 3 Akten von Albin Valabrégue. In Scene geseßt von Emil Lessing. Vorher: Scylla und Charybdis. Lustspiel in 1 Akt von Octave Feuillet. Deuts von Sigmund Lautenburg. Regie: Emil Lessing. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag : Dieselbe Vorstellung.

Sonnabend: Zum ersten Male: Der Kampf ums Dasein. Sittenbild in 5 Akten von Alphonse Daudet. Deutsh von Eugen Zabel.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoh: Ensemble-

Gastspiel von Mitgliedern des Wallner-Theaters.

Mamisell Nitouche. Vaudeville in 3 Akten und

4 Bildern von H. Meilhac und A. Millaud. Deutsch

zun “s Genée. Musik von M. Hervé. Anfang r

Donnerstag: Mamsell Nitouche. : In Vorbereitung: Einer von uus’re Leut”.

Adolph Ernf=-Theater. Mittwo&ß: Zum 74. Male: Unsere Don Juans. Gesangsposse in 4 Akten von Leon Treptow. Couplets von Gustav Görß. Musßik von Franz Roth und Adolph Ferron. Anfang 7F Uhr.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Thomas-Theater. Alte Jakobstraße 30. Direktion: E. Thomas. Mittwo®: Der Wetter- frosch. Poffe mit Gesang in 3 Akten von Rudolf Kneisel und Hermann Hirshel. Musik von Gustav

Steffens. Anfang 7# Uhr. E 8 Ai onément&-Vorstellung. Zum

26, Male: Der Raub der Sabinerinnen.

Sonate; Zum 1. Male: Novität! Der Sol- datenfreund. Schwank in 5 Akten von G. v. Moser und Otto Girndt,

Concert-Anzeigen.

Concert-Haus. Mittwoch: Carl Meyder- Concert. I. Komponisten-Abend. rogramm zu- sammengestellt aus Werken der drei Hofkapellmeister

a, D.: Hrn. Professor Taubert, Hrn. Profeffor Dorn, Hrn. Professor Radecke, unter persönlicher Leitung des Hrn. Professor R. Radecke.

Singakademie. Mittwoh, Abends 74 Uhr: Concert von Alfred Sormann, unter Mitwirkung der Altistin Frl. Auguste Hohenscild.

Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes - Ausstellungs - Park (Lehrter Bahnk of), Gesffnet von 12—11 Uhr. Täglih Vorstellung im Sai RGen Theater. Näheres die Anfchlag- zettel.

Der Plan eines Kaiser Wilhelm-Denkmals für die

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Beilage.)

Circus Renz. (Carlstraße.) Mittwoch, Abends

7 Uhr: „Deutsche Turner“. Große nationale Ori- ginal-Pantomime 2c. 4 hohe Schulen, zu gleicher eit ger. v. d. jungen Damen Frls. Clotilde Hager, B Hager, Oceana Renz ‘u. Vidal. Zum 1. Male: Ein mittelalterlihes Caroufsel, ger. von Damen und Herren mit 30 Pferden. Großes Hurdle-Rennen mit 24 Vollblutspringpferden, ger. v. Damen u. Herren der Gesellschaft. Agat, Feuer- pferd, drefs. u. vorgef. von Hrn. Franz Renz. Auf- treten des Saltomortalesxeiter Mr. Alexander Briatore u. d. Jockeyreiters Mr. Burnell Fillis und Mr. Bradbury, der Damen Frls, Zelia Zampa, Zephora, Gierach u. Mm. Bradbury, sowie komische Entrées und Intermezzos von sämmtlihen Clowns. Donnerstag: „Deutsche Turner.“

E H C OI R S CEMI A GESIS P O L A Z I E R ER I E Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Helene Hesse mit Hrn. Karl Braune (Berlin). Frl, Emma Diering mit rn, Kaufmann Frit Siefert (Berlin). an hekla Gebhardt mit Hrn. Bürgershullehrer Arthur Heinig (Chemnitß— Hohenstein).

Verehelicht; Hr. Otto Beyer mit Frl, Emilie Illgen (Naumburg a. S.). Hr. Karl Lippe mit Frl. Anna Fahle (Hamburg). Hr. Alfred Seyffart mit Frl. Rosa Eulitz (Annaberg Chemniy). Hr. Peter von Polheim mit Frl. Martha S{öbel (Berlin). Hr. Ludwig Grotian mit Frl. Marie Dewerth (Hamburg). Hr. Paul Bünger mit Frl, Margarethe Lohmann (Magdeburg).

Geboren: Ein Sohn! Hrn. Hauptmann Höhne (Berlin). Hrn. Dr. Mas@ke (Liebemühl). Hrn. Oberst von Biebahn (Trier). Hrn. Felix Seyfert (London S. E.). Hrn. A. Franke (Meppen). Hrn. E. Bittmann (Namslau). Eine Tochter: Hrn. Pastor Wilhelm Poppe (Pfarrhaus Straußfency b. Cudowa). Hrn Max Schönherr (Chemniß). Hrn. H. Paulmann (SWöningen). Hrn. Freiherrn von Sanden (Tussainen).

Gestorben: Hr. Dr. med. Rudolph Jaensh (Breslau). Frl. Helene von Gaffron (Währing bei Wien). Hr. Hauptmann a. D. Schmidt (Hameln). Hr. Landwirth Karl Rasch (Kragan). Hr. Rektor Fr. Richter (Berlin). Hr. Dr. jur. Otto Seemann (Hannover). Frl. Olga Waaner (Burkhardtsdorf). Hr. Dr. med. J. J. N. Schmidekam (Blankenese). Hr. Reftor a. D. Adolf Gregor (Berlin). Hr. Heinrich Nagel (Berlin). Knabe Alexander von Unruh (Noniken).

Redacteur: Dr. H. Klee.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen (eins{ließlich Börsen - Beilage),

und die Inhalt2aungabe zu Nr. 5 des öffent-

lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften anf

Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 10. bis 15. November 1890,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 2B

Nichtamtliches. Niederlande.

Die Königin wird, wie, dem „W. T. B.“ zufolge, nun- mehr endgültig bestimmt, am 20. d. M. im Haag unter großer Feierlichkeit vor den Generalstaaten den_ Eid als Regentin leisten und an demselben Tage nah Schloß Het Loo zurück-

kehren. Velgien.

Gegenüber der von einem auswärtigen Blatte gebrachten Nachricht, daß die 5 Staaten, welche an der Münz- Union theilnehmen, sich darüber verständigt hätten, die Dauer der Union um ein Fahr zu verlängern, daß dagegen der Vorschlag Belgiens, die Union für 5 Jahre zu ver- längern, abgelehnt worden sei, bemerkt das „ournal de Brurelles“ auf Grund der von ihm eingezogenen Jnfor- mationen, daß Belgien bisher keinen derartigen Vorschlag gemacht habe. : s ;

Am 15, d. M. hat in Brüssel eine Besprehung der Rechten über die Wahlreform stattgefunden. Der „Köln. Ztg.“ wird darüber berichtet:

Nachdem vorige Woche die Regierung die Absicht kundgegeben, eine umfassende Wahlreform mitiels DurÜsicht der Verfassung vor- zunehmen, und die meisten klerikalen Abgeordneten ih geneigt gezeigt hatten, die Reform anzubahnen, machte der Rechtenführer Woeste die größten Anstrengungen, um die Parteigenossen von diesem Vorhaben abzubringen, Die Ansichten derselben gingen allgemein auf eine weitgehende Ausbreitung der Wähler- haft für die Kammern, Provinzen und Gemeinden. Die Regierung verfocht den Standpuakt der Revision Behufs Aus- breitung der Wählerschaft für die Kammern und die Nothwendigkeit gleichzeitiger Cinsührung des Systems der Vertretung der Minder- heiten. Als jedoch die Haltung besprochen wurde, welche die Megie- rung und die Mehrheit am Dienstag zu dem Revisionsantrag von dem liberalen Buls und radikalen Janson einnehmen sollen, be- kämpfte Woeste hartnäcktig nicht nur den Antrag, sondern auch die bloße Inbetrahtnahme desselben. Es gelang ihm, die Anwesenden soweit umzustimmen, daß die Inbetrachtnalme wieder fraglich ge- worden ist, troßdem Jacobs mit der Regierung geht, ebenso wie andere maßgebende Führer. Kerryn de Lettenhove mate den BVor- \{chlaa, ohne Verfafsungsdurhsiht folgende Ausbreitung der Wähler- {haft für die Kammern vorzunehmen: Wer ein Haus von 2009 Fr. Katastraleinkommen béewchne, scll auf Wunsch mit 42 Fr., Betrag des Wahlcensus, besteuert werd en. Der Vorschlag wurde unpraktisch befunden, Kervyn will denselben aber dennoch einbringen. Man nimmt an, daß die makgebende klerikale Provinzpresse für eine Revision kämpfen werde. Die Versammlung verlief fehr erregt. i

Die Brüsseler Liberalen haben nunmehr endgültig den früheren Finanz-Minister Charles Graux als Kandidaten für die am 24. d. M. stattfindende Abgeordnetenwahl aufgestellt. Der Ausgang dieser Nahwahl kann, wie man der „Magd. Ztg.“ schreibt, von bedeutenden politischen Folgen begleitet sein; deshalb rüsten sih beide Parteien mit allen Kräften zum Wahlkampf. Der liberale Kandidat Graux hat \ich mit Entschiedenheit zur Verfassungsänderung im Smne der erheblihen Erweiterung des Kammerwahlrechts ausgesprochen und dadurch auch die Stimmen des vor- geschrittenen Flügels der liberalen Partei gewonnen. Da auch die Arbeiter für Graux stimmen werden, so erscheint seine Wahl ziemlich gesichert. Die Klerifalen und Unabhän- gigen haben sich vergeblich bemüht, einen irgendwie herver- ragenden Kandidaten zu finden.

Schweden und Norwegen.

(F) Stockholm, 15. November. Fn einer gestern abgehaltenen Staatsrathssizung kam eine aus der Pro- vinz Blekinge eingegangene, mit zahlreihen Unterschriften be- dedte Pelition zur Berathung, in welher um die Auf- hebung des Kartoffelzolles bis zum Beginn des nächsten Erntejahres gebeten wurde. Wie die „Post- oh Jnr. Lidn.”“ be- rihtet, hat der Staatèrath jedoch, in Anbetracht der dies- jährigen Kartoffelernte niht nur im Fnlande, fondern auch in denjenigen fremden Ländern, aus welchen eine beträcht- lihere Einfuhr von Kartoffeln nah Schweden zu erwarten sein kann, erachtet, daß die Petition zur Zeit zu keiner Maß- uahme Veranlassung geben dürfe. : / :

Dér bisherige Chargé d'affaires in Madrid, Legations- Rath Arild Huitfeldt ist zum Gesandten am Königlich spanischen Hofe ernannt worden. ;

Der frühere Kriegs-Minister, General-Lieutenant Graf ©). H. Rosensvärd ist vorgestern im Alter von 74 Jahren auf seiner Besißung Lang in Wermland gestorben.

Dänemark.

(F) Kopenhagen, 16. November. Jn der gestrigen Sibßung des Landsthings legte der Conseils-Präsident Estrup in seiner Eigenschaft als Finanz-Minister zwei Gesegzentwürfe vor, betreffend die Zoll- und Shiffs- abgaben und betreffend eine Biersteuer. Der Minister bemerkte bezüglih des ersteren Gesehentwurfs (dessen Haupt- beslimmungen wir bereits in Nr. 276 unter den nah Schluß eingegangenen Depeschen mitgetheilt haben), daß derselbe

Geseßentwurf angenommen werden könne. Eine Beziehung zu dem Biersteuergeseß sei jedo insofern vorhanden, als im Fall der Annahme des leßteren eine Herabseßung des Zolles auf verschiedene Gegenstände eintreten werde. Bezüglich der Aufhebung der Schiffsabgaben befinde sich die Regierung in Uebereinstimmung mit der Mehrheit des Ausschusses, den das Landsthing in der vorigen Tagung niedergeseßt hatte, bemerken wolle er, der Minister aber doh, daß es nothwendig werden würde, von den Waaren Abgaben zu erheben, die aus dem eigentlihen Freihafen in das Fnland gebracht würden, Der Ge- seßentwurf nehme auch Rülksicht auf die verschiedenen Anträge, die von Gewerbetreibenden im ganzen Lande eingegangen seien. Den Vorschlägen des Landsthingsausschusses könne die Regierung nicht in allen Punkten folgen, da sie zweifellos einen verminderten Verbrauch und geringere Einnahmen gnd 1 würden. Ein höherer Spirituszoll werde auch niht vorgeschlagen. Die inländische Jndustrie zu hüßen werde E auf Grund von Anträgen aus Fischerkreisen werde das Garn pu FFang- geräthschaften zollfrei gelassen. Der Minister sei der Aufforde-

Berlin, Dienstag, den 18. November

rung wegen Ermäßigung der Zölle auf große Verbrauchs- artikel gefolgt, statt die Zölle aufzuheben. Auf die Forderung der Zollfreiheit für Thee und Kaffee sei er eingegangen, dagegen sei der Zuckerzoll nur herabgeseßt. Bezüglih der Biersteuer, die 10 Kronen (125 #6) für die Tonne bayerishes Bier betragen joll, bemerkte der Minister, daß der Grund, weshalb er keine Erhöhung der Branntwein steuer beantragt habe, darin zu suchen sei, daß die Anzahl der Freunde des billinen Schnapses eine so große sei, die unbedingt das Uebergewicht über Die- jenigen hätten, die eine beträchtlich erhöhte Branntweinsteuer wünschten. Der Minister habe aus diesem Grunde nicht ge- wagt, eine höhere Branntweinsteuer s{hon jeßt in Vorschlag zu bringen, aber die Zeit werde kommen, und für die dadur erzielten Mehreinnahmen werde man leiht eine Verwendung finden. Nach einer dem Zollgesey beigefügten Ueber- sicht berehnet die Regierung, daß nach ZJnkraft- treten der höheren Zölle die Einfuhr sich vermindern wird von Thieren (Pferde) um 50 Proz., Galanteriewaaren um 50 Proz., Fruht um 10 Proz., Kunstdünger um 50 Proz, Häute und Felle um 25 Proz., Nahrungsmittel um 10 Proz, Mauersteine um 75 Proz., behauene Steine um 50 Proz., Taback um 15 Proz.,, Getreide, verarbeitete Waaren, um 29 Proz, Gewürze um 10 Proz., Käse um 30 Proz, Manufakturwaaren ca. 33 Proz. Der höhere Zoll dürfte aber eine gleihe Einnahme wie bisher ergeben. Die Mindereinnahmen würden betragen: Reis (künftig zollfrei) 909 000 Kronen; Sago, Salep, Arrowroot und Tapioka (zollfrei) 93 000 Kronen; Petroleum (2 Oere per Pfund) 807000 Kronen ; Zuler (8, 5, 4 und 2 Oere per Pfund) 1950000 Kronen; Herabseßung der entsprehenden inländishen Zuckersteuer 1 083 000 Kronen, Fortfall der Schiffsabgaben 900 000 Kronen, oder zusammen 5342000 Kronen. Dagegen würden die Einnahmen aus der Biersteuer (die Produktion dürfte sih von jegt 600000 Tonnen auf 500 000 Tonnen. bayerisches Bier verringern) zu 5 000 000 Kronen zu veranschlagen sein. Nach Hinzurehnung einer etwas größeren Einnahme aus der Zuckersteuer in Folge größerea Verbrauhs und Abrechnung von erhöhten Controlekosten berehnet die Regierung, daß die Staatskasse nach Dur{hführung der vorgeschlagenen Zoll- reform eine Mindereinnahme von 3500 Kronen haben werde.

Amerika.

Guatemala. Nach in New-York eingegangenen Nach- richten ist der Friede zwishen Guatemala und San Sal- vador in der Stadt Guatemala unterzeihnet worden.

Entwurf eines Gewerbesteuergeseßzes.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verocdnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, für den Umfang derselben mit Aus\{luß der Hohenzollern- \chen Lande, was folgt:

Gegenstand E Besteuerung.

Der Besteuerung nah diesem Geseze unterliegen die in Preußen betriebenen stehenden Gewerbe.

Hinsichtlich der Besteuerung des Gewerbebetriebes im Unmber- ztehen und des Wanderlagerbetriebes bewendet es bei den bestehenden Verschriften mit der Maßgabe, daß im Sinne der 88. 4 und 5 des Geseßcs vom 27. Februar 1880 (Geseßz-Samml. S. 174) Städte mit mehr als 50000 Einwohnern als Orte der ersten Gewerbesteuer- Abtheilung, Städte mit mehr als 10 000 bis 50 000 Einwohnern als Orte der zweiten Gewerbesteuer-Abtheilung, Städte mit mehr als 2000 bis 10 000 Einwohnern als Orte der dritten und alle übrigen Orte als solche der vierten Gewerbesteuer-Abtheilung gelten.

Borstehende Eintheilung findet auch Anwendung, wo in anderen Geseßen auf die bisherigen Gewecrbesteuer-Abtbheilungen Bezug ge- nommen ift,

Die Einwohnerzahl bestimmt sfich nah dem Ergebniß der zuleßt vorangegangenen Volkszählung.

Gewerblihe Unternehmen, welche außerhalb Preußens ihren Sitz haben, aber in Preußen durch Ecrichtung einer Zweigniederlaffung, Fabrikations-, Ein- oder Verkaufs\tätte oder in sonstiger Weije einen stehenden Betrieb unterhalten, sind nah Maßgabe dieses Betriebs der Gewerbesteuer in Preußen unterworfen. Dieselben sind verpflichtet, auf Ecfordern bei der Steuerrerwaltung einen in Preufen wohnhaften Vertreter ihrer gesammten inländischen Be- triebe zu bestellen, welcher für die Erfüllung aller dem Inhaber des Unternehmens obliegenden Verpflichtungen folidaris{ haftet.

Unterhält ein solches Unternehmen in Preußen an mehreren Orten stehende Betriebe, ohne daß diese einer inländishen Geschäfsts- leitung untergeordnet sind, so ist dasselbe verpflichtet, bei der Steuer- verwaltung einen Vertreter feiner gesammten inländischen Betriebe zu bestcllen. /

VCLERnge,

Bon der Gewerbesteuer sind befreit :

1) das Deutsche Reich und der Pieußishe Staat ;

2) die Reichsbank; N i

3) die landschaftlihen Kreditverbände, sowie die öffent- lihen und die auss{ließlich auf Gegenseitigkeit beruhenden Versiche-

canstalten ; durchaus selbständig sei und unabhängig von jedem anderen ] O

4) die M n wegen folgender von ihnen betriebenen werblihen Unternehmungen: F e derx zu gemeinnüßigen Zwecken dicnenden Geld- und Kredit» anstalten, als Sparkassen, Landeskreditkassen, Landeskultur-Renten- banken, Bezirks- und Provinzial-Hülfs- und Darlehnskassen u. \. w.;

b. der Kanalisations- und Wasserwerke, leßterer jedo nur foweit sich der Betrieb auf den Bezirk der unternchmenden Gemeinde be-

änkt ; L O der Schlahtkäuser und Viehböfe;

d, der S Lee

D olkskäder ;

f der Anstalten zur Beleihung von Pfandstüken,

Der Finanz-Minister ist ermächtigt, au für andere im öffent- lihen Interesse unternommene gewerbliche Betriebe der Kommunal» verbände Steuerfreiheit zu gewähren, insbesondere wenn dieselben

d ertraglos find, D esichents Ermächtigung erstreckt sich auch auf Unternehmungen anderer Korporationen, Vereine und Perfonen, welche nur woblthät e oder gemeinnühzige Zwecke unter Auss{luß eines Gewinnes für die Unternehmer verfolgen (z. B. öffentliche Volksküchen, Kaffeeschänken, Bolksbibliotheken und dergl.) und findet zugleih in Betreff der Be»

triebsfteuer (§. 59 fff,) Anwendung.

Konsum-

1890.

8.4.

Der Gewerbesteuer unterliegen nicht: ;

1) die Land- und Forstwirthschaft, die Biehzucht, die Jagd, die Fishzubt, der Obst- und Weinbau, der Gartenbau mit Aus- nahme der Kunst- und Handelsgärtnerei einschließlich des Absatzes der selbstgewonnenen Erzeugnisse in rohem Zustande oder nah einer Verarbeitung, welche herkömmlih in dein Bereich des betreffenden Erwerbszweiges liegt. i i N

Diese Bestimmung findet jedo keine Anwendung auf diejenigen, welche gewerböweise Vieh von erkauftem Futter unterhalten, um es zum Verkauf zu mästen oder mit der Milch zu handeln, sowie auf diejenigen, welche die Milch einer Heerde, das Obst eines Gartens, den Fischfang in geschlossenen Gewässern und ähnliße Nußungen abgesondert zum Gewerbebetriebe pachten; :

2) die landwirthschaftlichen Branntweinbrennereien (8. 41 Ia des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins, vom 24. Junt 1887 R.-G.-Bl. S. 253); \

3) der Bergbau; È

4) die Ausbeutung von Torfstichen, von Sand-, Kies-, Lehm-, Mergel-, Thon- und dergleichen Gruben, bon Stein-. Schiefer-, Kalk-, Kreide- und dergleichen Brüchen, eins{ließlich des Absaßes der jelbft- gewonnenen Erzeugnisse, sofern niht eine weitere Bearbeitung behufs Darstellung einer Handelswaare hinzutritt ; i

9) aller Handel außerpreußischer Gewerbtreibender auf Messen und Jahrmärkten; sowie der Handel derselben mit Verzehrur gsgëätne-. ständen des Wochenmarktverkehrs auf Wochenmärkten ; ; E T

6) der Betrieb der Eisenbahnen, welhe der Eisenbahnabaali nah Maßgale der Gefeße vom 30. Mai 1853 (Gesey-Sämm 5 S. 449) und vom 16. März 1867 (Geseß-Samml. S. 465) untérliegei Ls i

7) die Ausübung eines amilichen Berufs, der Kunst ne wissenschaftlichen, schriftstellerishen, unterrihtenden od:r erziehen La insbesondere auch des Berufes als Arzt und als H anwalt,

S 5. A

Der Gewerbesteuer sind ferner nicht unterworfen, Vereite, welche nur den eigenen Bedarf der Mitglieder an Geld, Lebens- mitteln und anderen Gegenständen zu beschaffen bezwecken (Kredit-, und dergleihen Vereine und eingetragene Genoffen- chaften), sofern fie ihren Verkehr s\tatutgemäß und that- \ächlich auf die Mitglieder beschränken und den erzielten Ueber- \chuß nur an die Mitglieder nah Verhältniß ihcer mit dem Verein gemachter, dem Zwecke desselben entsprehenden Geschäfte (Darlehne, Waarenbezüge u. st. w.) vertheilen und fofern für den Fall der Auf- löfung des Vereins die Verwendung des aus dem Geschäftsgewinn an- gesammelten Vercinsvermögens zu einem gleichen oder sonstigen ge- meinnüßzigen Zwecke sestgeseßzt ist. L

Konsumvereine mit offenem Laden unterliegen der Besteaerung.

Molkereigenofsenschafren, Winzervereine und andere Vereinigungen zur Bearbeitung und Verwerthung der selbstgewonnenen Erzeügüi der Theilnehmer unterliegen der Gewerbesteuer nur unter “denfétbemn Vorausseßungen, unter welchen au der gleiche Geschäfstshetrieb-Des einzelnen Mitgliedes hinsihtlih seiner selbstgewonnenen j der Gewerbesteuer unterworfen ift. Has

Steuerklassen. E 8, 6. L

Die Besteuerung erfolgt in vier Gewerbesteuerklassen.

In Klasse I sind diejenigen Betriebe zu besteuern, deren jährlicher Ertrag 50 000 H oder mehr, oder bei denen der Werth des Anlage- und Betriebskapitals 1000 000 M4 oder mehr beträgt.

Die Gewerbesteuerklasse 11 umfaßt die Betriebe mit einem jähr- lihen Ertrage von 20000 bis auts{licßlich 50000 Æ, oder mit einem Anlage- und Betriebskapital im Werthe von 150 000 bis aus- \chließlich 1 000 000 M v

Zur Gewerbesteuerklafse 111 gehören die Betriebe mit cinem jähr- liWen Ertrage von 4000 bis auss{ließlich 20 000 Æ, oder mit cinem Anlage- und Betriebskapital im Werthe von 30 000 bis auss{licßlih 150 000

Zur Gewerbesteuerklafse 1V gehören die Betriebe mit cinem jähr- lien Ertrage von 1500 bis aus\@{ließlich 4000 Æ, oder mit cinem Anlage- und Betriebskapitale e 3000 bis auss{ließlih 30000

Betriebe, bei denen weder der jährlihe Ertrag 1500 #6 noh das Anlage- und Betriebskapital 3000 4 errei&t, bleiben von der Ge- werbesteuer befreit. L l

Auf die Betriebssteuer (§8. 59 ff. dieses Gesetzes) findet diese Bestimmung keine Anwendung.

Betriebe, deren Zugehörigkeit zu einer der Steuer» klassen T, IL, IIT ledigli durch die Höhe des Anlage- und Betriebskapitals bedingt ift, find auf Antrag des Steuecrpflitigen in die dem Ertrage entsprechende Steuerklafse zu verseßen, wenn der erzielte Ertrag nahweislih zwei Jahre lang die Höhe von 30 000 Æ in Klasse I, 15 000 in Klasse 11 und von 3090 „Æ in Klasse UI nicht erreicht hat.

8. 8,

Verankagung in Klasse L 8. 9.

Die Steuer ist in Klasse I von jedem Gewerbebetriebe mit Einem vom Hundert des jährlihen Ertrages mit der Maßgabe zu entrichten, daß bei einem Ertrage von 50 000 bis 54 300 ffÆ aus» \chließlih) die Steuer = 524 f beträat, und für die höheren, in Stufen von je 4800 „# steigenden Erträge die Steuersäße in Stufen von je 48 f steigen. Für Erträge unter 50 000 „# können geringere Steuersäße als 524 Æ, jedo nit unter 300 unter Beratung der Vorschrift im lehten Absap des §. 14 angeseßt werden.

S. 0. j :

Veranlagungöbezirke für die Klaffe T find die einzelnen Provinzen und die Stadt Berlin. Die Veranlagung erfolgt dur@ den für icden Veranlagungbbezirk zu bildenden Steueransf@uß, dessen Mitglieder- zahl vom FinanpMinister zu beftimmen ist. Zwei Drittel derselden werden für drei Jahre von dem Provinzialausshuß, in Berlin vom Magistrat und der Stadtverordneten-Versammlung in gemein» \chaftliher Sißung aus den Gewerbetreibenden des Bezirks gewäblt. Ein Drittel der Mitglieder und den Vorsitzenden des Stener- Aus\{usses ernennt der Finanz-Minister. :

Der E und die ernannten Mitglieder können den Steuer» Ausf@üssen mehrerer Provinzen angehören ;

Veranlagung in Klasse 11 bis IV. S Veranlagungöbezirke bilden ch nba i; ; für Klasse 11 die Na, für Klassen 111 und 19 die Kreise.

Oie Stadt Berlin bildet für jede Klasse einen Veranlagungs« bezirk.

M §. 12.

ur Bestimmung des Finanz-Ministers können innerhalb der My N lasse 1, des Negiermyddezirks für Klasse 11 und des Bree für die Klassen 11 und 19, fowie innerbalb der Stadt Berlin für jede Klasse medrôre Dres bezirke gebildet werden, Ju gleicher Weife können für die Kiafen 111 und 1V mehrere Kreise pu e

lagungöbezirk vereinigt werden, I E Steuer Casa,

18 Ote Steuerpflithktigen des Veranlaguvgöbezirks werden in feder