1890 / 292 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

i h Staatssekretär Dr, vonWBoetticher erklärte sich dagegen, weil die n zu klein sei din einen besonderen Verwaltungs- apparat und Preußen ohnehin noh genug Opfer dafür werde bringen müssen, andererseits sei zu hoffen, daß Preußen die nteressen der Helgoländer in Bezug auf Seefahrt und Hisdere ebenso gut wahrnehmen werde, wie das Deutsche

O i Schluß des Blattes erhielt das Wort der Abg.

Baumbach. Ein Antrag auf Aufhebung des Jesuitengefeßzes ift heute von der Centrumsfrakftion des Reichstages eingebracht

worden, . A Die Arbeiters{chuß-Kommission des ReiWstages

schte beute die zweite Lesung der Gewerbeordnung-Novelle bei 8, 123 fort. §. 123, welcher die Bedingungen formulixt, unter denen Gesellen und Gehülfen vor Ablauf der vertragêmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung entlassen werden können, wurde mit unbe- deutender Abänderung nach der erften Lesung, deren Fassung fi@ mit den Worten und dem bestehenden Gesetze det, §. 124, welcher bestimmt, wann Gesellen und Gehülfen vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und obne Aufkündigung die Arbeit verlassen können, unverändert angenommen, , 1% (Buße für den Arbeitgeber, wenn die Arbeit rechtswidrig verlassen wird) wurde im ersten Absaß mit dem Antrag von Kleist- Retzow, daß als Entschädigung für den Tag des Vertkragébru ch6 und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen odex geseplien Arbeitszeit, 3chstens aber für eine Woche der Betrag des orts blichen Tage- lol.ns gefordert werden darf, angenommen, im Absaß 2 und Absay 3 unverändert, und so der ganze Paragrapb, Die Kommission ging sodann zur Berathung des Artikels 11, Lehrlingsverhält- nisse, über und genehmigte die §8, 126 133 unverändert, Hierauf folgte Artikel Illa, (Verhältnisse der Be- tricbsbeamten, Werkmeister und Techniker). §. 133 wurde nôch dem Vorsblage der Zwischenkomm ission, welche den §. 133hþ erster Lesung an diese Stelle seßte, angenommen; & 153a \ceidet also formell aus, die folgenden Bestimmungen (88, 133b, e und d) erster Lesung rückten in der Bezeichnung auf und wurden unverändert genehmigt, Dem §. 1336 stimmte die Kom- mission nah den Vorschlägen der Zwischenl'ommission in folgender Fassung zu: „Auf die in §. 133 a bezeichneten Personen finden die Bestimmungen des §., 125 insoweit Anwendung, als niht abweichende N ereinbarungen getroffen worden sind,“

Der Wirkliche Geheime Rath Dr, Ludolf Camp- hausen, Mitglied des Herrenhauses, ist gestern in Köln gestorben

Ju der heutigen (11.) Sihung des Hauses der Ab- geordneten, welher der Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden beiwohnte, wurde der Antrag des Abg. Conrad (Pleß) auf Annahme des Entwurfs eines Wildshadengeseßes und in Verbindung damit der Antrag des Abg. Struhs auf Annahme eines Geseh- entwurfs, betreffend Abänderung des Jagd- polizeigeseyes vom 7, März 1850, in erster Lesung ver handelt,

Abg. Conrad (Pleß) begründete seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß derselbe vollständig den Beschlüssen der

Wetterbericht vom 4, Dezember, Morgens 8 Uhr.

Dichtung von Guillemin.

Stationen. Wind. Wetter.

Mullaghmore | 764 NO Hlbededckt Besehung,

Aberdeen N 4\bedet Christiansund OSO 1shalb bed. Kopenhagen . ONO Usbedeckt Stockholm , 68 [N 6/Schnee aparanda . 58 #till\wolkenl.) t. Petersb, t SW wolkig Moskau . .. WSW 1 \|bedeckt

Cork, Queens- town ... | 760 |NNO Albeiter Cherbourg . | 764 [N 6|MNegen U O D 1\Nebel Ot «l TOO 1 ¡Nebel A 4 1 E00 ill Nebel winemünde | 755 |SOQO 2\bedekt Neufahrwasser| 755 : 1 |bedeckt Memel ,.. | 7507 [S 3/Nebel hee | 752 [Sl 1|bedeckt (nee. . | 106 1\Nebel Karlöruhe . . | 756 |9 1/bedeckt Wiesbaden . | 756 still| bedecktt München . . | 756 2Nebel Chemniy .. | 756 1/Regen i «. | C ill¡Nebel Wien | 756 |SW 1 wolkenlos Breslau. . . | 754 ill Nebel __ le d'Aix. . | 754 |ONO Z3Dunst Nizza .…. . | 755 |ONO G Regen R.» «1 108 ill bedeckt 1) Nordlicht. Uebersict der Witterung. Während in Rußland das Barometer gefallen ift, a! das barometrishe Maximum im Nordwesten uropas erheblich an Höbe zugenommen, sodaß in unseren Gegenden bei östliwer und nordöftlicher Windströmung wieder Zunahme des Frostes zu erwarten sein dürfte. Bei ziemlich gleichmäßiger Druckvertbeilung und {wa@er Luftbewegung ist in Deuts{land das Wetter trübe und meist kalt. In Mittel:Deutsland berrs{t Thauwetter, in Süd- Deuts(land if stellenweise etwas Niederschlag ge- fallen. Jn Haparanda wurde Nordliht beobachtet.

Blasco Krause.

Delmar. Hr. Keßler.

Lorenzo,

Königin,

Hr. Köhler. Anfang 7 Uhr.

Paradies.

——T- | Die nâtste

Drama Anfang 7 Uhr.

Schöller. Jacoby" schen

Freitag: Opern- Zum erften Male in

Königliche Schauspiele. haus, 247, Vorstellung. der Pariser Einrichtung: Tannhäuser und der Sg auf der Wartburg. Große romantishe VDper in 3 Akten von Rihard Wagner. S Ee E Fu Senne geseht “m er-Regisseur Teblaff, irigent: Kapellmeister Sucher, Anfang Pu 2 Colberg.

Scauspielbhaus. 257. Vorstellung. Raben.

Heyse. In Schauspiel in 5 Aufzügen von Paul | von Emil Pohl.

eyse. In Scene geseht vom Direktor Dr. Otto evrient. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus, 248, Vorstellung. Der Trompeter von Säkkiugen, Oper in 4 Akten

Ä tine

Anfang U

nebst einem Vorspiel von Victor E, Neßler, Cext mit autorisirter theilweiser Benuyung der Idee und » Law Ò Gt T e q , i einiger Ortiginal-Lieder aus I, Victor von Scheffel's 98, Male! Der in 2 Akten von W. S, Gilbert, umgearbelitet von F. Musk von Arthur Sullivan. Fn Scene geseßt von Jultus Frische. Dirigent t Hr. Kapellmeister Federmann. Hierauf 1 Mit durchaus neuer Ausflkattung! Zum 28, Male: Sonne und Erde,

Pantomimisches Ballet in 4 Bildern von F, Gaul Bayer,

N. Bunge, Anfang 7 Uhr. Schaus plelhaus, Male: Eine neue Welt, von Heinri Bulthaupt. Direktor Dr, Otto Devrient. Isabella, Katholischen, Königin von Spanten, Fr. Stollberg, Fray Leon, Richter des heiligen Offiziums der Snquisition, Kr. Kahle, eines deutshen Kaufherrn in Sevilla, Fr. Kahle. Maria, thre Tochter, Fr. v. Hochenburger, Von Galvez, Ludwig Behaim, Hr. Matkowsky, Don Ndone, Martia's Verlobter, Hr. Grube. Neri, Colonna, junge Florentiner, Hr. Purschian, Hr. Donna Elvira, Bernaldez, Hr. Amelung. Hr. Herrmann. Nasarre, Hr, v, Hochenburger, | in b Akten von Alphonse Daudet. Gärtner, Diener im Hause der Donna Blanca, Hr. Eich- holz, Frl. Voigt, Hr. Hugo Hartmann, Hr. Winter. Ein Barkenführer, Hr. Vertnger. Frl. Dorn. vierter Bürger, Hr. Will, Hr. Krüger, Hr. Fries,

Deutsches Theater. Freitag: Das verlorene

Sonnabend: Das Wintermärchen. Sonntag: Mein Leopold.

Aufführung lichingen findet am Montag statt.

Berliner Theater.

Vorstellung. Goldfische. Sonnabend: Kean.

Sonnabend: Das zweite Geficht. 4 Akten von Oscar Blumenthal. Sonntag: Sodoms Ende.

Wallner-Theater. Felix Sch{weighofer. fe in 3 Akten nach einer W. dee von Garl Laufs. 12. Male: Ju Hemdsärmelu. Schwank in 1 Auf- zug von A. Günther.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

In Vorbereitung : von Vanlos und Setorier. von S{önthan.

Victoria-Theater. Mit vollständig neuer Ausftattung. i Nomantishes Zaubermärchen in 5 Akten

compositionen des 3. Aktes von C. A. | Ballets unter Leitung des Balletmeisters C. Severini, | 7 n In Scene sesept vom Ober-Regisseur W. Hock. | Gro

r,

Is Kommission entsprehe, welche er, troßdem sie ver- esserungsbedürftig seien, unverändert aufgenommen habe, um den ras zu vermindern. Redner bedauerte, daß der Abg. Struß i einen beshränkteren Antrag gestellt habe, welcher die R ait nit prnn {übe

Abg. Skk u y führte die Klagen über Wildshaden zurück auf fehlerhafte Vorschriften des pagdpolizeigesezes bezüglich der Bildung dexr Zagdbezirke, shlug in dieser Beziehung Aenderungen vorx und beantragte, auch die Jagdscheingedühr zu erhöhen, um die Leidenschaft zur Jagd, welche viele kleine Grundbesißer zu ihrem Schaden ergriffen habe, zu zligeln. Den Ersaß für S@aden von Rehen und Fasanen habe ex als undedeutend außer At gelassen. Jm Uebrigen enthalte sein Antxag diè gleichen Vorshriften wie der Ant&ag Conrad.

Abg. Brandenburg empfahl, aus dem Antrage Conrad allein die Bestimmungen über den Wildschadenersay und die Einfriedigung des S@hwarzwildes herauszunehmen, worüber sich leiht eine Einigung erzielen lassen werde.

Abg. von Rauch haupt erklärte, daß die Konservativen beréit jeten, sofort in die zweite Berathung des Antrages Conrad einzutreten, aber vielleiht empfehle sich Angesichts des Antrages Stxuß die Einsegung einer besonderen Kom- mion.

Abg. Drawe empfahl den Antrag Conrad, bedauerte aber, daß die Forderung der Freisinnigen, die Ersahzpflicht den Waldbesißern, niht den Grundbesißern aufzulegen, keine Aufnahme in demselben gefunden habe.

Abg. Francke bedauerte die Einbringung des Antrages Struß, weil dadur die Berathung des Antrages Conrad, der von der Kommission in der vorigen Session einstimmig an- genommen sei, erschwert werde.

Abg. Freiherr von Wackerbarth-Linderode hielt es für nothwendig, auch andere Bestimmungen des Jagdpolizei- gesehes zu ändern, so namentlih eine Erhöhung der Jagd- \cheingebühr herbeizuführen,

Der Minister für Landwirthschast 2c. von Heyden erklärte, daß er dur seine Anwesenheit nux bekunden wolle, daß die Regierung dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zuwende, an der materiellen Diskussion fônne er sich nicht betheiligen. Die Regierung habe durch Vorlegung der Jagdordnung von 1883 die Reformbedürftigkeit derselben anerkannt, seitdem habe cine erneute Beschlußfassung der Regierung nicht stattgefunden, Seine persönliche Ansicht gehe aber dahin, daß die Frage von der Tagesordnung nicht früher vershwinden werde, als bis sie befriedigend gelöst sei; ex wünsche eine möglichst baldige Lösung dieser Frage, Die früheren Verhandlungen hätten in diesem Hause wenigstens zur Klärung der Ansichten geführt.

Abg. von Schal scha erklärte sich gegen den Antrag, während die Abgg, Langerhans, Pleß und Humann denselben empfahlen; Abg, Barth bemängelte einige Vor- L 9 des Antrages Struy, betr. die Abgrenzung der Jagd- vezirke,

Direktion: Jultus grivwe,

Ballet von Charles

Zell und R, Gense,

268, Vorstellung, Zum ersten Drama in 4 Aufzügen In Scene geseht vom

Gemahlin Ferdinands des Musik von I

und J, Hasßireiter. Arrangement vom

9 r Donna Blanca, Wittwe Anfang 7 Uhr,

Donna Blanca's Vater, Hr.

Die Jagd,

Frl, Poppe. Florez, | burg. Galtindo, | ums Dasein. Sancho, | Eugen Zabel, Anfang 74 Uhr,

Mercedes, Juan,

Ein Page der . zweiter, dritter, | Velle-Alliance-Thealter, Gastspiel von Mitgliedern des

Zum leßten Male:

Erster,

Berg und David Kalisch. C. Stolz. Anfang Uhr.

von Göt von Ver- Adolph Ernst-Theater.

90. Male: in 4 Akten von

Freitag: 14, Abonnem.- Ferron. Anfang Uhr.

Thomas-Theater. Alte

Direktion: E. Thomas. Freitag: Der Soldateufreund. Sonnabend:

Freitag: Sodoms Ende. Hermann Sudermann.

Luftspiel in

Friedrich - Wilhelmslädtishes Theater. Freitag! Zum önigsgardist,

Balletmeister

Sonnabend ! Dieselbe Vorstellung, Sonntag! Nachmittags Vorstellung bei bedeutend ermäßigten Preisen, Die Puppenfee.

Residenz-Thealter. Direktion t Sigmund Lauten-

Freitag! Zum 14, Malet (La lutte pour la vie.) Gittenbilb

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Freitag! MWallner-Theaters. Einer von

Charakterbild mit Gesang in 6 Bildern von C. F. Musik von Conradi und

Sonnabend : Zum ersten Male: Familie Knick- meyer. Schwank in 4 Akten von Frit Berend.

Freitag: Zum Unsere Don Juans., Leon Treptow. Gustav Görß. Mußk von Franz Roth und Adolph

Sonntag: Nam. 2 Uhr: Demetrins. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Abends Ubr: Goldfische. E

Lessing-Theater.

in 5 Akten von

Jakobstraße 30, Zum 14, Male:

Der Soldatenfreund.

(

Nath einigen persönlihen Bemerkungen der Abgg. Struß, rande und von Rauchhaupt erklärte der Abg. Dr. indthorst, daß die sofortige Plenarberathung erwünscht

sei, der Abg. Struß möge seinen Antrag zurückziehen und ata Wünsche als Amendements zum Antrage Conrad ein- ringen.

Abg. Struß zog darauf seinen Antrag zurü.

Die Verweisung des Antrages Conrad an eine Kommission

wurde abgelehnt.

Schluß gegen 2 Uhr. Nächste Sißung Freitag 11 Uhr.

(Erste Berathung des Volkss{hulgesehes.

Nach Schluß der Nedaltion eingegangene Depeschen.

Königsberg i. Pr., 4. Dezember. (W. T. B.) Der Dampfer „Deutscher Kaiser“ is, nahdem derselbe sieben Tage lang im Haff gelegen hatte, heute mit Hülfe des Eisbrehers und des Dampfers „Pionier“ losgekommen und

nach Pillau gedampst.

__ Wien, 4, Dezember, (W. T. 2 Der Kaiser und 8 E IANIN sind heute früh aus Miramar hierher zurück- gekehrt.

Paris, 4, Dezember, (W. T. B) Der heutige Ministerrath dauerte nur eine halbe Stunde; die Minister Ribot, Fallières und VBarbay entfernten sih dann, um dem Trauergottesdienst für den König der Niederlande bei: zuwohnen,

_St. Petersburg, 4, Dezember, (W. T. B) Der „Sw et“ begrüßt die Ankunst des griechischen Kronprinz- lihen Paares mit sympathischen Worten und sagt: Griechen land dürfte von der Unterstützung Rußlands in Allem über jeugt sein, was die vitalsten Futeressen seines Staatslebens etresfe. Ferner bespricht der „Swel“ den Konflikt des grie chishen Patriarhats mit dex Pforte und meint, die Pforte werde in beiden noch hbeanstandeten Punkten den Forde rungen des Patriarchen nachgeben müssen,

Bern, 4, Dezember. (W. T. B) Die DPDr, Loh in Basel und Schmidt, eidgenössisher Sanitäts- Referent hierselbst, werden von dem Bundesrath nah Berlin abgeordnet, mit dem Auftrage, si dort, in Ver- bindung mit dem schweizerishen Gesandten in Berlin, bei den zuständigen Behörden dahin zu verwenden, daß die Schweiz bei Abgabe des Koch's{Gen Heilmittels soviel und fo regel- mäßig wie möglih berülsichtigt werde, sowie überhaupt die jenigen Schritte zu thun, welche geeignet sind, der Schweiz fe Wohlthat der] Koch'\hen Entdeckung nah Möglichleit zu ihern.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in dex Crilen und Zweiten Beilage.)

. g G in D

(E Menz, Im 2. Bild! Neu! Einlaget Polnischer Natlonaltanz, ausges. von den Damen Slmony, Zabezinöka, den Herren Aposmansky und Zabczinsky, begleitet von den Koryphäen und dem Corpu Ballot, Außerdem! 12 arab, Sch{immelhengaste, dressirt und vorgef, von Hrn, Franz Renz, Kande- laber, ger. von Hrn, Ernst Nez (Enkel), Großes Hurdle-Nennen, ger. von Damen und Herren tit 24 Bollblutspringpferden, Der phänomenale Meit- lünsller Mx. J, F, Clarke, SchMulpferd Negro, ger. von Frl, Vidal Nuftreken der vorzlglichsten Klinsklerinnen und Klinstler,

Sonnabend! Vorstellung,

Sonntag! 2 Vorstellungen, um 4 Uhr Nachmitt Mazeppa, um 74 Uhr Abends: Deutsche Turner.

Dperette

Ballet» J, Gundlach.

Pierauf !

Familien-Nachrichten,

Verlobt! Frl, Ludemille Plerce mit Hrn. Prem - Lieut, Selffert (London—Ostrowo) Frl, Mar- garethe Brandt mit Hrn, Vtto Kopsh (Berlin)

Frl, Gmma Dorothee von Prittwii und Gaffron mit Hrn. Mitlergutsbesiter Victor von Noberti (Breslau -Baumgatkten) Frl, Selma Heide mit Hrn, Kreis-Thierarzt Max Hamann (Schwelidni Striegau).

Verehelicht! Hr, Pfarrer Martin Pfannshmidt mit Frl, Fernande Focke (Koblenz), Hr, Vhber- Landesgerichts-Rath Schmidt mit Freiin Anna von Buddenbrock (Posen Klein Tschirnau), Hr, Dr, med Meinhold Schulße mit Frl, Mar- garethe Siehen (Berlin). Hr. Landrath Hans Dietrih von Zanthier mit Frl. Margarethe von Schönberg (Dresden),

Geboren: Etn Sohn! Hrn. Lieut, Hofmann (Glaß). Hrn, Rittmeister Mar Troofst (Ostrowo).

Hrn, Dr, Robert Krause (Breslau), Hrn, Architekten Jean Schmiß (Köln), Eine Tochter: Hrn. Hauptmann von Gaertner (Koblenz.) Hrn. Hauptmann Wilh, von Stosch (Prenzlau), Hrn. Emil Lindgens (Mülheim, Rhein), Hrn. Prem.-Lieut. Grafen von Schwerin (Hannover),

Gestorben: Hr. Kanzlei-Rath Hugo Scholz (Neisse). Hr. Amtsrichter Berold von Tetten- born (Uchte, Raten Frau verw. Guts- besitzer Ernestine Hubrih, geb. Scholz (Runzen). Hr. Ingenieur Julius Dellmann (Waldkirch

Dex Kampf Deutsch von

Ensemble-

unsre Leut*.

Gefangsposse Gouplets vo

Gastspiel von Penfion

Freitag :

Zum 59. Male: Freitag:

Concert-Haus. Concert. Mozart- Feier. Borhber: Zum erster Subscriptions-Ball,

Anfang 7 Uhr Bureau des Hauses.

Posse in 3 Akten

Papa. Deutsch von Franz

Gesffnet von 12—11 Uhr, wissenschaftlihen Theater, Näh

Freitag: Zum 6, Male: zettel.

Die fieben

Musik von G. Lehnhardt. Ee Circus Renz. (Garlstraße,)

Concert-Anzeigen.

Carl Meyder-

Am Mittwoch, den 31, Dezember (Sylvester), Billets à 3 A im

Urania, Anstalt für volköthümliche Naturkunde. Am Landes - Ausftellungs - Park (Lehrter Bahnhof) Täglih Vorstellung im eres die Anschlag-

Freikag: Aschenbrödel oder der gläserne Pantoffel. zes phantastisches Zaubermärchen in 4 Abthei- lungen, arrangirt und in Scene geseyt vom Direktor

im Breisgau). Hr, Dr. jur. A, Martini (Neu- streliß). Frau verw. Hauptmann Johanna Zimmermann, geb. Stoeckel (Breslau). Hr. Muühlenbesizer H. Ackermann (Osternmuzel), Hr. Sec.-Lieut. Vskar Fenkhausen (Celle). Hr. Rentier Chr. Lang (Berlin). Frau verw. Rosalie von HPeyden-Linden, geb. Freiin von Maltzahn (Baden-Baden), Hr. Privatier W. Grethen (Hannover). Hr. Dr. Werner Hahn Sacrow). Hr. Geheim-Sekretär Rud. Richter (Belt, Hr. Fabrikant Friedr. Tribbensee (Marienbad b. Goslar a. Harz).

Nedacteur: Dr. H. Klee. Berlin ————— Verlag der Expedition (S olz).

Oruck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag8- Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sech8 Beilagen (einshließliG Börsen - Beilage).

Abends

Mi 292.

Erfte Beilage | zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember

1890.

Deutsches Neich.

WeLovrvnung, betreffend das Verfahren vor den auf Grund des Jnvaliditäts- und Altersversiherungsgesetzes ers rihteten Schieds8gerichten. Vom 1, Dezember 1890.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. i : verordnen auf Grund des §, 74 Absay 5 des Gesetzes, be- treffend die Fuvaliditäts- und Altersversicherung, vom 22. Zuni 1889 (Neichs-Geseybl, S. 97) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt:

I, Allgemeine Bestimmungen, Beeidigung derx M ENE des Schiedsgerichts. Gd L

Der Borsißende des Sciebs zerihts und dessen Stell- verlreter werden von einem Beauftragten der Landes:Central behörde (3. 71 Absay 2 des Gesetzes), die Beisißer dagegen von dem Vorsißenden des Schiedsgerichts für die Erfüllung der Obliegenheiten ihres Amts beeidigt.

_Die Beeidigung der Beisitzer erfolgt bei threr ersten Dienst leistung in öffentlicher Sitzung,

Jm Uebrigen finden auf die Beeidigung die Vor \hristen des §. 51 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.

Befugnisse des Borsißenden. A

Die Veilung und Beaufsichtigung des (Geschäftsganges hei dem Schiedsgericht liegt dem Porsißenden ob. Er eröffnet die eingehenden Sendungen, vertheilt bie (Geschäfte, beslimmi die Sihungen, zeichnet die Berfligungen, vollzieht die Rein schriften und trifft in Beziehung auf die Führung dex Ge \hästskontyrolen die erforderlichen Anordnungen

Bei Beginn eines jeden Geschäftsjahres bezeichnet der Vorsitzende, fofern nicht dur das Statut der Bersicherungs anstalt über die Wahl von Hlilfsbeisitern besondere Bestim mungen gelroffen sind, diejenigen am Orte des Schiedsgerichts dder in dessen näherer Umgebung wohnenden Beisitzer aus der Klasso dex Arbeitgeber und dexr Versicherten, welche bei etwaigen Ausbleiben der geladenen Belsizer aushlilssweise zu den Sihungen herangezogen werden sollen (Hlilfsbeisiger).

Jm Uebrigen werden die Beisitzer, sofern das Statut niht ein Anderes bestimmt, getrennt nach Arheilgebern und Arheitnehmern, in der Regel in alphabetischer Reihenfolge zu don Sihungen zugezogen, Will der Vorsibende aus besonderen Griinden von dieser Reihenfolge abweichen, so sind die hierflir maßgebenden Gründe aftenkundig zu machen, Dasselbe aill hinsichtlich der Hlilfsbeisihzer.

Die Beisitzer haben dem Vorsitzenden Anzeige zu machen, wenn dur) Aenderung in ihren persönlichen Berhältnisson die Boraussezungen ihrer Wählbarkeit (88. 50 und 62 {n Verbindung mit 8, 71 Absay 3 des Gesehes) nahträglih wegfallen,

Beisißer, von denen dem Vorsitzenden bekannt wird, daß sio die Wählbarkeit verloren haben, sind zu ben Sihungen einstweilen nicht einzuberufen, Erkennt der Beisißer den Weg fall der Wählbarkeit an, so ist ex durch den Vorsitzenden vom Amt zu entheben, Andexenfalls hat der Vorsitzende bei der höheren Verwaltungsbehörde desjenigen Orts, an welchem ih der Siß des Schiedsgerichts befindet, die Enthebung zu beantragen, Die Fähigkeit eines Beisiters, als solcher an einer Sißung theilzunehmen, erlischt erst mit der Enthebung vom Amit,

Ablehnung der Mitglieder des Schiedsgerichts, 8 3,

Die Vestimmungen in den 88. 41 ff, dex Civilprozeß ordnung über die Auss{ließung und Ablehnung der Nichter finden auf die Mitglieder der Schied?gerichte entsprechende Anwendung, ZJedoh beschließt über ein Ablehnungsgesuh in Betreff des Vorsißenden das Schiedsgericht, in Betreff der Veisigen dex Vorsitzende.

Bei dem Beschluß lber ein Ablehnungsgesuch in Betreff des Vorsizenden hat diesex nicht mitzuwirken, An seiner Stelle führt dabei der dem Lebensalter nach ältere Beisitzer ben Borsig. Ergiebt sih bei der Abstimmung über das Gesuch Stimmengleichheit, so gilt dasselbe für abgelehnt.

Der Beschluß kann, wenn das Ablehnungsgesuch für unbegründet exklärt wird, nicht für fih allein, sondern nur mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden,

11, Vorschriften über das Verfahren, Erhebung g Berufung.

e . __ Die Berufung auf schiedsgerichtlihe Entscheidung muß binnen der vorgeschriebenen Frist (88. 77 Absaß 2, 136 Absay 3 des Gesehes) bei dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts eingegangen sein. Jn der Berufung ist der Gegenstand des Anspruchs zu

bezeihnen,_ desgleihen sind die für die Entscheidung maß: ) gebenden Thatsahen unter Angabe der Beweismittel für die- 1

Pei Jriftlicher Erhebung der Berufung ist dem Schrift- faßte Abschrift beizufügen; wird die Berufung von dem Sto missar erhoben, so sind zwei Abschriften bei-

zus,

jelben is

Zuständigkeit der Shiedsgerichte. O)

Sind für den Bezirk einer Versicherungsanstalt mehrere Schiedsgerichte errihtet (8. 70 des Gesehes), so ist für die Berufung dasjenige Schiedsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherte zuleßt seinen Beschäftigungsort (88. 41 Absaß 3, 119, 120 des Gesetzes) gehabt hat. Waren dagegen die leßten Beiträge auf Grund freiwilliger Fortseßung der Versicherung entrichtet worden, s\o ist dasjenige Schiedsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherte zur Zeit der leßten Beitragsentrihtung sich aufgehalten hat (§. 117 des Geseßes). Die Berufung gilt jedoch als rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist (§8. 77 Absay 2, 136 Absatz 3 des Gesetzes) bei dem Vorsißenden des in dem an-

P B A t. a 2d at Hi Ani

Aw D R

gefohtenen Bescheide (§. 77 Absaß 2 des Geseßes) als zu- ständig bezeichneten Shiedsgerihts eingelegt ist, ohne Rück- fiht darauf, ob diese Bezeichnung zutreffend war oder nicht.

Jsst die Berufung bei einer nicht zuständigen Stelle ein- gelegt, so ist der Schriftsay unter Benachrichtigung des Be- rufenden unverzügliÞh an den Vorsißenden des zuständigen Schiedsgerichts abzugeben. i ___ Entsteht unter mehreren Schiedsgerichten Streit über ihre Zuständigkeit, so entscheidet das Reichs-Versiherungsamt.

Abweisung dur Bescheid. 8. 6, __ gst die Berufung nicht rechtzeitig eingelegt oder ist das Schiedsgericht gefeßlih zur Entscheidung über die der Be- rufung zu Grunde liegenden Beshwerdepunkte nicht zuständig oder stellen si die Berusungsanträge sofort als rechtlidh un- zulässig oder offenbar unbegründet heraus, so kann der Vor nende die Berufung durch einen mit Gründen zu versehenden Bescheid zuri\ckweisen. _ Der VBorufende ist befugt, innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung des Bescheides ab die Anberaumung eines Lermins zur mündlichen Verhandlung zu beantragen. Für Seeleute, welhe ih außerhalb Europas aufhalten, gilt hin sichtlih dieser Frist die Bestimmung des 8. 136 Absaßz 3 des Gesehes, i Dle vorstehende Befu scheide zu eröffnen. Einsenduna k

ist dem Berufenden in dem Be

er Borverhandlungen. d: Cs

Die Vorständ KBersiherungsanstalten haben dem Vorsitzenden des Schievgerichts auf dessen Erfordern die auf don streitigen Ansprwh bezliglihen Vorverhandlungen ein- zusenden.

Beantwortung der Berufung. 8 8,

Sofern der 5. 6 Absatz 1 nit vorliegt, hat der Vorsißende die Ber&fm7g dem Gegner, sowie dem Staats: lommissaz aare unter bder Ynbeimgabe mitzutheilen, binnen einer bestim von einer Woche bis zu viex Wochen zu bemessen Gegenfchrift einzureihen. Hierbei ift zugleich dar mweisen, daß, wenn eine Gegenschrift innerhalb dert Ängeht, die Entscheidung nah Lage der Alton erfolgur e. Die Frist kann auf Antrag aus wichtigen Grü veLemgert werden.

Der Gogenithwif ustellung an den Gegner eine Abschrift beizufügen: ter Staatsäfommissar und, wenn es sich um einen Re ton handelt, die Versicherungsanstalt haben zwei Abs& cizuftügen.

«Jn einfacheren i sowie dann, wenn das thatsählihe Verhältniß aus vorliegenden Akten und Urkunden \ich fest stellen läßt, kann sofort ohne vorgängigen Schriftwechsel Termin zur mündlichen Berhandlung anberaumt werden, Den Be theiligten sind alsdann gleichzeitig mit der Benachrichtigung vom Termin die Abschriften der Berufung mitzutheilen,

Unterzeihnung der Schriftsätße und Vertretung der Partétén. 7, 9.

Berufungen und Gegenschriften müssen entweder von den Betheiligten selbst oder von ihren geseßlichen Vertretern oder von ihren Bevollmächtigten unterzeihnet sein, Die Vollmacht muß s{chriftlich ertheilt werden.

Das Schiedsgericht kann Vertreter, welhe, ohne Rechts- anwälte zu sein, die Vertretung geschäftsmäßig betreiben, zu- riidmweisen. s P74 P A O U A

Die Prozeßsähigkeit einer Partei sowie die Legitimaticn eines Vertreters sind von Amtswegen zu prüfen.

Nichtprozeßfähigen Parteien, welhe ohne geseßlichen Ver- treter sind, kann bis zum Eintritt des geseßlichen Vertreters von dem Vorsitzenden ein besonderer Vertreter bestellt werven. Derselbe ist befugt, alle Parteirehte zum Zweck der Durch führung des Feststellungsverfahrens wahrzunehmen. Eine Be- fugniß zur Empfangnahme von Zahlungen steht demselben nicht zu, Das Gleiche gilt, wenn der Aufenthaltsort des ge- sehlichen Bertreters unbekannt oder vom Sitze des Schieds-

gerichts weit entfernt ist, Die nihtprozeßfähige Partei ift auf |

thr Verlangen selbs zu hören. Die Kosten des besonderen Bertreters gelten als außergerihtliche Kosten. Mündliche Verhandlung, S 10.

verzichten.

«55m Uebrigen erfolgt die Entscheidung auf Grund münd- | Der Termin |

liher Verhandlung vor dem Schiedsgericht. hierzu wird von dem Vorsißenden anberaumt.

r

Die Betheiligten werden von dem Termin, in der Regel | mittelst eingeschriebenen Briefes, mit dem Bemerken in Kennt- |

im Falle ihres Ausbleibens nach Lage der

niß geseßt, daß Ein Ausweis hierüber muß

Akten werde entschieden werden. zu den Akten gebracht werden.

Hält das Schiedsgericht das persönliche Erscheinen eines Betheiligten für angemefsen, so hat dasselbe die nah Lage des Falles an das Nichtersheinen fich knüpfendzn Nachtheile in der Vorladung besonders zu bezeichnen.

Ort der Verhandlung. S. 11.

Die mündlihe Verhandlung findet in der Regel am Sitze des Schiedsgerichts statt. fugt, das Schiedsgericht zu einer Sißung an einen anderen Ort seines Bezirks zu berufen, wenn dies zur Ersparung von Kosten oder Reifen, zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Erleichterung der Beweisaufnahme zweckmäßig erscheint.

Oeffentlichkeit des Verfahrens. S. 12.

Die mündliche Verhandlung erfolgt in öffentlicher Sizung. Die Oeffentlichkeit kann durch einen öffentlich zu verkündeunden Beschluß ausgeschlossen werden, wenn das Schiedsgericht dies aus Gründen des öffentlichen Wohles oder der Sittlichkeit für angemessen erachtet.

Die Vorschrifien der §8. 176 bis 184 des Gerichts- verfassungsgesezes über die Aufrechthaltung der Ordnung

| lihen Verhandlung. | Beweis | dur eine öffentliche Behörde

la Got Mos of rie Ha Gan taub fanden A i aus Meni Die Befugniß der Beweiserhebung

Der Vorfsigzende if jedo be- f d

| Ansprüche nah freiem Ermefen

finden entsprehende Anwendung. Ueber die Beschwerde gegen Ordnunagsstrafen entscheidet endgültig die Aufsichtsbehörde (8. 25 Absatz 1). |

Q 1A

Die mündliche Verhandlung beginnt mit der Darstellung des Sachverhalts durch den Vorfißenden oder dur einen vou diesem ernannten Berichterstatter. Demnächst sind die er- schienenen Betheiligten zu hören.

Der Staatskommissar muß auf seinen Antrag jederzeit gehört werden. Jhm fowie jedem Beisißer hat der Vorsitzende auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen. .

_ Die zum Zweck der Klarstellung des Sachverhalts ge- stellten Anträge des Staatskommissars dürfen vom Schieds- ger nur abgelehnt werden, wenn nah der Mean des- elben aus Befolgung des Antrages überwiegende Nachtheile zu besorgen sein würden. i Erledigung der LEUung durch Vergleich, 8 1

6

Eine Berufung kann durch Vergleich erledigt werden wenn sich derselbe auf den streitigen Anspruch selbst und au die etwaigen außergerichtlihen Kosten erstreckt. Dex Verglei bedarf der Zustimmung des Staatskommissars, soweit es si nicht um Erstattung von Beiträgen handelt (8, 95 des Gesetzes). Die Zustimmung gilt als ertheilt, wenn dex Staatskommissar im Falle seiner Anwesenheit bei der Verhandlung nicht sofort, anderenfalls niht binnen einer Woche nah Mittheilung des Vergleichs widerspricht.

Sihungsprotokoll. Q. 10,

Die miindliche Verhandlung erfolgt unter Zuziehung eines vereidigten Protokollführers.

__ Von demselben is ein Protokoll aufzunehmen, welches die Namen des Vorsißenden und der mitwirkenden Beisitzer, deren Eigenschaft als Vorsitzender, Arbeitgeber oder Arbeit- nehmer, fowie einen Vermerk über die Betheiligung des Staats- lommissars enthält und den Gang der Verhandlung im Allgemeinen angiebt,

__ Außerdem sind durch Aufnahme in das Protokoll fest- zustellen:

1) Erklärungen der Parteien, welche die Zurlicknahme einer B ung bezwecken, ferner Anerkenntnisse, VBerzicht- leislungen, Vergleiche:

4) folhe Anträge und Erklärungen der Betheiligten, welche von den e Budiagen abweichen ;

3) die Aussagen der Zeugen und Sachverständigen, soweit dieselben früher niht abgehört waren oder von ihrer frliheren Aussage abweichen ;

4) bie Ergebnisse eines Augenscheins;

5) Beschllisse des Schiedsgerichts sowie die Formel der Entscheivung,

Das Protokoll ist, soweit erkenntnisse oder Verzichtleistungen festgestellt worden sind, den Betheiligten vorzulesen, In dem Protokoll ist zu be- merken, daß die Vorlesung stattgefunden hat und daß die Ge- nehmigung erfolgt ift, oder welhe Einwendungen erhoben worden NnnD.,

Das Protokoll ist von dem Vorfißenden und dem Pro- tokollführer zu unterzeichnen.

Beweisaufnahme. S. 16,

Das Gericht hat den nach seinem Ermessen zur Klar- stellung des Sachverhalts erforderlichen Beweis in vollem Umfange zu erheben, ohne Rücksicht darauf, ob dieser Beweis von den Parteien angetreten worden ift oder nit.

Der Vorsitzende if befugt, zur mündlichen Verhandlung

in demselben Vergleiche, An-

| au ohne vorausgehenden Beschluß des Schiedsgerichts Zeugen | und Sachverständige vorzuladen, jt | scheinen eines Betheiligten anzuordnen (8, 10 Absag 4).

c, ov Al (5 10TMIg ertönliche Er-

ise Ai V Á münd- efuat, ben rod (heioboi pre e C Beeigneten- dem Vor-

E 5 5 E orlkolhtes ant uf 4 ck

Die Beweiserhehung erfolgt in der

T Sh N R Sk 46

Vas 2 1CDSAET Li Lf

4+ an a 4a an É E g . in Mitglied oder gemäß S,

orlolis ae Tat eryeven zu ia!

tre 4/44 15

fißenden s{hon vor Anberaumung des Ter 2 ara 44 Verhandlung zu. Bis Hs 8 n am ris Die Bemweisverhandlun vereidigten oder dur:

( | führers aufzunehmen __ Die Entscheidung kann ohne mündlihe Verhandlung er- | folgen, wenn alle Betheiligten auf eine solche ausdrüdlich

Je, melde

igung ver- in dessen lung emes n, Weihe

finden

-. F My è JET

Sehühren Juni 1878

Das Schiedsgericht entschewdet innerhalb der erhabenen Frm 4 i i m Begejung auf Summen, über welche die Entscheidung frezjleit, drex Meinungen, fo ist die mittlere maßgebend.

Die Berathung und Beschluzfafsung erfolgt in nit öffentlicher Sigzung; hierbei dürfen nur Mitglieder mitmirfen, vor welchen die mündliche Verhandlung faitgefunden ha