1890 / 309 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Dec 1890 18:00:01 GMT) scan diff

verlässigkeit des Ubrenwesens die Anzahl und allmählich au die Qualität der Uhren, welche das große Publikum sih anfschaft.

Was nun ferner die in den bisherigen sogenannten „Wetter-Säulen“ untergebrahten meteorologischen Instrumente anlangt, so ift es sattsam bekannt, daß deren Zuverlässigkeit gemeinhin eine außer- ordentlich geringe ist. Mit Nothwendigkeit ergiebt \ih bieraus eine gewisse Mißachtung der meteorologishen Wissenschaft felbst, da nur Sachverständige zu erkennen vermögen, daß die fehlerhaften Angaben der Instrumente nicht diesen, sondern deren niht zweckentsprehender Unterbringung zur Laft gelegt werden können.

Allein durch die Anwendung eines in neuester Zeit in die Wissen- schaft eingeführten Prinzips, welches auf der Verwendung metallischer Schirme von geringster Masse, welche wenig Wärme absorbiren, in Verbindung mit massenhafter Lufterneuerung beruht, gelingt es, der obengenannten Schwierigkeiten Herr zu werden, weshalb alle in Frage fommenden meteorologis{en Instrumente der Urania-Säulen aus\chließlich in dieser Weise aufgestellt werden sollen.

Aber das Publikum fragt erfahrungsgemäß bei der Betrachtung

meteorologischer Instrumente viel weniger nah deren augenblicklichen Angaben, als nach den vorangegangenen und zur Zeit erfolgenden Aenderungen. Es interessirt z. B. die Kenntniß der Thatsache, daß z. Z. ein Barometerstand von etwa 753,7 mm herrscht, nur den Fach- mann, nit aber den Laien, welcher mit diefer Kenntniß keinen weiteren Begriff zu verbinden vermag; wohl aber interessirt es ihn lebhaft, wenn er erfährt, daß das Barometer in den leßten Tagen stark ge- stiegen, seit einigen Stunden aber in rapidem Fallen begriffen ist. In ähnlicher Weise interessirt es gar Viele, zu ersehen, daß in der vergangenen Naht das Thermometer unter den Gefrierpunkt gesunken ist, während es zur Zeit in starkem Steigen sich befindet; und das- selbe gilt für die Werthe der Luftfeuchtigkeit, über deren hygienischen Eirfluß man in neueren Zeiten mehr und mehr Klarheit zu erhalten anfängt. Deshalb sollen dem Publikum in den Urania-Säulen außer dem bekannten Barometer und Thermometer, welhe die augen- blicklihen Zuslände der betreffenden Elemente wiedergeben, noch fortlaufende, selbstthätige Aufzeihnungen tes Luftdrucks, der Temperatur und der Feuchtigkeit der Lust in einer gemeinverständlichen, lehrreichen und interessanten Darstellung geboten werden. Diese Aufzeihnungen werden, den Zeitraum einer ganzen Woche umfassend, das zeitliche Zusammenfallen der Aenderungen der einzelnen Elemente vor Augen führen und hierdurch nicht selten wohlbegründete Schlüsse auf die weitere Gestaltung der Witterung ermöglichen.

Aber nicht nur für die Verbreitung des Interesses an meteoro- logishen Vorgängen und für die Belehrung des größeren Publikums an deren Geschehen werden diese mit dem Namen „Aspirations- Meteorographen“ bezeichneten Registrir-Apparate von Werth sein, sondern sie werden au der meteorologishen Forshung felbst erheb- liche Dienste zu leisten vermögen, insofern sie die Stelle von nie er- müdenden Beobachtern vertreten, demnach über alle Vorgänge, selbst die kleinsten und kürzestdauecüden, einwurfsfreie Berichte liefern. Kein Gewitter, kein Wirbelsturm, kein Hagelwetter oder Wolkenbruß wird dur das: Land ziehen, ohne an einer Anzahl registrirender Apparate die unvérkennbaren Spuren seiner begleitenden Erscheinungen zurück- zulassen, fobald, was binnen Kurzem zu erwarten ift, keine Stadt in Central-Europa ohne eine oder mehrere Urania-Säulen existiren wird.

Außerdem könnte die Sicherheit, mit welher die Aufzeihnungen erfolgen, häufig zur zweifellosen Konstatirung vergangener Witterungs- verhältnisse in mannigfahem Interesse dienen.

Auch für diese Apparate wird, wie bei den Uhren, eine selbst- thätige Vorrichtung angebracht werden, welche ihre Angaben den Augen. des Publikums entzieht, sobald dieselben in Folge des Eintritts unerwarteter Störungen z. Z. nicht korrekt sind; hierdurch wird das Publikum vor etwaigen Fehlshlüssen bewahrt bleiben.

Außer der instrumentellen Ausrüstung werden aber die Urania- Säulen noch täglich die neueste Wetterkarte, in einer gemeinfaßlichen Weise dargestellt und erläutert, enthalten, an welche sh eine sach- gemäß begründete Erörterung über den muthmaßlihen Verlauf der Witterung anschließen wird.

Durch alle obigen Einrichtungen könnte im Zusammenwirken von íúIndustrie und Wissenschaft ein Zustand geschaffen werden, dessen Erreichung auf anderem Wege in eine weit entfernte Zukunft gerückt sein würde. ; i

Die Mitwirkung der betheiligten Behörden und wissenschaftlichen Anstalten, z. B. der Sternwarte und des Meteorologischen Instituts zu Berlin, zur Erreichung obigen Zieles ist dem Unter- nehmen gesichert, wodurch zugleich eine Gewähr für die dauernde Zu- verlässigkeit der beabsichtigten Leistungen geboten ift.

Dr. Aßmann, Dr von Orth, vom Königlichen Meteorologischen Ingenieur. Institut.

Rekursentscheidungen, Bescheide und Beschlüsse des Reichs-Versicherung8amts.

(916.) In einer Rekursentsheidung vom 21. Oktober 1889 hat das Reichs-Versicherungs8amt in Uebereinstimmung mit dem Schieds- gerichte angenommen, daß ein im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. betribener Eisenbahnbaubetrieb noch als einem solhen im Regierungs- bezirk Stralsund im Sinne des §. 5 Absatz 4 des Unfallversiherungs- gesetzes „benachbart“ erachtet werden könne, wenn, wie in dem be- treffenden Falle, weder ein näher belegener gleihartiger Betrieb nah- ewiesen noch behauptet werden kann, daß die Lohn- und sonstigen

erhâltnisse in jenen beiden Betrieben verschiedene gewesen seien (vergleihe Entscheidung 746, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1889 Seite 355). Gleichzeitig wurde ausgesprochen, daß die „Gleich- artigkeit“ des letzteren Betriebes mit dem ersteren bei font gleih- liegenden Verhältnissen durch den Umstand nit ausges{lossen werde, baß jener niht in das Kataster der betheiligten, örtlich auch für ihn zuständigen Berufsgenofsenschaft aufgenommen war, da sehr wohl auch völlig gleichartige Betriebe, insbesondere auf Grund der Vors ÿrift des §. 9 Absay 3 des Unfallversicherungsgeseßes, verschiedena ‘figen Berufsgenossenshaften angehören können.

(917) Ein in versicherungspflihtigem Umfange betriebenes Mis- litäreffektengeschäst in L. hat eine Zweigniederlassung in U., in welcher drei bis vier Arbeiter hauptsächlih mit der Annahme und Ausführung von Reparaturarbeiten bei chäftigt werden. Die Betriebe stehen unter gemeinschaftlicher Oberleitung, in U. werden Aufträge auf Neuan- fertigungen für L, angenommen, und dabei wird zuglei den Kunden Maß genommen, die gewöhnlihen Reparaturen werden zwar in U. selbständig gefertigt, größere aber auch nah Ledarf nah L. geschickt. Die Verrechnung ist cine gemeinschaftlihe. Das Reichs-Versicherungs- amt hat in der Rekursentsheidung vom 16. Juni 1890 angenommen, daß die Abhängigkeit der Zweigniederlassung in U. von dem Haupt- betriebe in L. eine wirthschaftlich so erhebliche sei, daß erstere als Nebenbetrieb des leßteren im Sinne §. 9 Absay 3 des UnfalUversicherungs- geseßes zu gelten habe. Die Berufsgenossenshast wurde demgemäß für verpflihtet erklärt, einen Arbeiter des Betriebes in U. für die Folgen eines von ihm in diesem Betriebe erlittenen Unfalls zu ent- \hädigen. (Zu vergleihen Bescheid 122, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.* 1886 Seite 13.)

(918) In einer nicht fabrikmäßig betriebenen Schlosserei, in der den Hauptbetrieb die unmittelbar bei Bauten ausgeführten Ar- beiten und diejenigen Werkstattsarbeiten bilden, welhe der Herstellung

oder Vorbereitung der zur demnäcstigen eigenen Anbringung an Gebäuden bestimmten Gegenstände dienen, unterliegen auch die \on- stigen Werkstatts\chlosserarbeiten der Versicherungspfliht. Durch Rekursentscheidung vom 30. Juni 1890 is nach diesem Grundsatze ein Unfall für entshädigungspflihtig erklärt worden, welcher sich in einem solhen S@lossereibetriebe beim Transport eines in dem Betriebe angefertigten Geldshranks aus der Werkstatt auf die Straße ereignet atte (zu vergleihen Ziffer 1 Absay 2 der Bekanntmahung vom 0, Dezember 1886 und die Refkursentscheidungen 837 und 838,

„Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1886 Seite 295 und 1890 Seite 455).

(919) Durch Rekursentsheidung vom 4. November 1889 hat das Reihs-Versicherungsamt anerkannt, daß die Uebernahme der Be- sorgung einer Depesche im Auftrage eines Dritten und die Ausführung dieser M aa durch den eigenen Arbeiter einer Speditionsfirma gemäß Artikel 379, 385 des Allgemeinen Deutschen Handelsgeseßbuhs dem gewerbetechnischen Betriebe der Firma zuzurehnen, und der Arbeiter hierbei nach §. 1 des Ausdehnungsgeseßes vom 28. Mai 1885 gegen die Folgen von Unfällen versichert ift, In den Gründen der Entscheidung is dabei zum Begriff der Güterversendung Folgendes ausgeführt: Es wäre ungerechtfertigt, wollte man den Begriff des „Gutes“, dessen Beförderung für das Speditionsgeschäft Begriffs- merkmal if, auf solche Dinge beschränken, die um ihrer körperlihen Beschaffenheit willen einen unmittelbaren wirthshaftlihen Werth (Eigenwerth) haben. Als „Gut“ im Rechts- und wirthiGgslli@en Sinne muß vielmehr, soweit es hier auf diesen Begriff ankommt, auch ein Schriftstück angeschen werden, welches, wie die in Rede stehende Depesche, durch seinen Inhalt für die Vermögenslage eines Betheiligten bedeutsam ist. So hat denn auch bereits das Reichs- Ober-Handelsgeriht (Entscheidungen Band IV Seite 134) den Trans8- port von Annoncen an eine Zeitungsexpedition als Gegenstand eines Speditionsgeschäftes anerkannt, und niht minder hat das Reichs- Gericht (Entscheidungen in Civilsahen Band 20 Seite 47 ff.) die Auffafsung, daß die Beförderung von einfahen Briefen den Gegen- stand eines Frachtvertrages bilden könne, bestätigt.

(920) Ein Ziegelmeister hatte die Anfertigung der Ziegel und die Lieferung des Materials an die Baustellen die Ziegelei liegt in unmittelbarer Nähe einer größeren Provinzialstadt übernommen und erhielt hierfür neben freier Wohnung für je 1000 Stück Ziegel einen bestimmten Preis. Daneben hatte er das für den Ziegeleibetrieb niht erforderliche Areal, welches außer Wiesenland aus einigen Morgen Acker besteht, von dem Ziegeleibesißer gepahtet und betrieb auf diesem Landwirthschaft. Theils für die Zwecke der Landwirthschaft, theils für die Abfuhr der Ziegel hielt er mehrere Pferde, Ein im Dienst des Ziegelmeisters stehender Arbeiter, welher von diesem überwiegend in der Landwirthschaft, daneben aber auch bei der Ziegelabfuhr be- \cchäâftigt wurde, verunglückte auf der Rückfahrt zur Ziegelei, nachdem er mit seinem Wagen Ziegel aus der lehteren nah einer Baustelle

efahrcn und dort abgeladen hatte. Das Reichs-Versiherungsamt at durch Entscheidung vom 24, September 1889 die Ziegeleci-Berufs- genossenschaft zur Gewährung der geseßlihen Entshädigung verur- theilt. In den Gründen i} zunächst der Einwand, daß der verletzte Arbeiter als ein landwirthsch{aftliher ‘anzusehen sei, weil er über- wiegend in dem landwirthschaftlihen Betriebe des Ziegelmeisters beschäftigt würde, verworfen worden. Nicht auf die Eigenschaft der Arbeiter, ob dieselben landwirthschaftliche oder gewerbliche sind, kommt es bei der Entscheidung der Frage an, ob und eventuell gegen welche Berufsgenossenshaft ihnen ein Entschädigungsanspruh zusteht, sondern wesentlich darauf, in welhem Betriebe sie zur Zeit des Unfalls be- \cchäftigt sind, ob dieser Betrieb ein versiherungspflichtiger ist, zu welcher Berufsgenossenshaft er gehört und ob der Unfall sich „bei“ diesem Betriebe ereignet hat. Kläger is beim Ziegelabfahren ver- unglückt, Ein solcher Ziegelabfuhrbetrieb bildet dann einen Bestand- theil der Ziegelei, wenn der Unternehmer der Ziegelei auch Unter- nehmer der Abfuhr ist. Dies trifft hier zu. Denn der Ziegelmeister hatte nah dem Vertrage niht nur die Fabrikation der Ziegel, sondern mit dieser zusammen auch die Abfuhr für einen Einßheitsakkordsatz zu besorgen. Bei dem engen wirthshaftlihen Zusammenhang, welcher somit zwishen der Ziegelanfertigung und -Abfuhr stattgefunden hat, ist der Akkord-Ziegelmeister, wie er dadur, daß er etwa die zur Her- stellung der' Ziegelsteine erforderlichen Arbeiten ‘durch lediglich von ihm selbs angenommene und gelohnte Arbeiter ausführen läßt, die Werkzeuge und Geräthschaften, die Maschinen und die zum Treiben der letzteren nöthigen Pferde selbst stellt, kein Unternehmer des Ziegeleibetriebes wurde (zu vergleihen Bescheid 413, „Amtliche Nach- richten des R.-V.-A.*“ 1887 Seite 351), so auch kein Unternehmer des Ziegelabfuhrbetriebes dadur geworden, daß er die Pferde gestellt und die Fuhrleute gelohnt hat. Unternehmer für beides ift vielmehr der Besitzer der Ziegelei gewesen, und der Unfall somit dem Ziegelei- betriebe zuzurechnen.

(921) Die Eigenthümer einer Dreshmaschine vergaben dieselbe dergestalt an andere Personen (die im Uebrigen als gewöhnliche Arbeiter thôtig waren), daß die legteren die Arbeitsgelegenheiten selbst aufzu- suchen hatten und für ihre Thätigkeit in dem Maschinenbetriebe keinen festen Lohn erhielten, sondern den cine vereinbarte Summe über- steigenden Betrag der Tageseinnahme für sih behielten und unter si theilten, während sie jene Summe für jeden Arbeitstag bei den von Zeit zu Zeit stattfindenden Abrehnungen mit den Eigenthümern an diese abzuliefern hatten. Die leßteren konnten die Maschine jederzeit zurücknehmen und hatten die Kosten aller Reparaturen, der Reini- gung 2c, zu tragen. In einer Rekursentsheidung vom 11. November 1889 hat das Reichs-Versicherungsamt die Eigenthümer der Dampf- dreshmaschine für die Unternehmer des Maschinenbetriebes im Sinne des §. 9 Absatz 2 des Unfallversicherungsgesetßes erklärt und daher einer bei demselben verunglückten Person der bezeihneten Art, weil fie als Arbeiter anzusehen is, die von der Genossenshaft verweigerte Entschädigung zugesprochen (zu vergleihen die Bescheide 208 und 209, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.*“ 1886 Seite 230).

(922.) Eine Maschinenbauanfstalt hatte die Lieferung und betriebs o ähige Aufstellung eines Maschinenbauwerks für ein Mitglied einer Baugewerks-Berufsgenossenschaft gegen einen Gesammtpreis über- nommen. Die Montagearbeiten wurden von einem ihrer Monteure geleitet, während der Empfänger die zu diesen Arbeiten ferner erforder- lihen Hülfsmannschaften (Tagelöhner, Handlanger 2c,) vertraglih auf seine Kosten zu stellen hatte. Sie unterstanden bei der Ausführung der Arbeiten dem Monteur und hatten dessen Anordnungen Folge zu leisten. Durch Entscheidung vom 3. März 1890 hat das Reichs- Bersicherungsamt die zuständige Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft im Anschluß an die Entscheidungen 377, 597, 598 und 603 („Amt- lie Nachrichten des R.-V.-A.* 1887 Seite 201, 1888 Seite 316, 317 und 326) für verpflichtet erahtet, einen Unfall zu entschädigen, welcher einen dieser Hülfsarbeiter bei den Montagearbeiten betroffen hatte. Hervorgehoben wurde hierbei, daß privatrechtlihen Verein- barungen darüber, wer die Hülfékräfte zu stellen oder zu lohnen habe, für das öffentlih-rechtlihe und wirthshaftliche Gebiet des Unfall- versiherungsgesetzes kein entsheidendes Gewicht beizumessen sei. Maß- gebend sei, welcher Unternehmer die Arbeitsleistung der Arbeiter fich aneigne und im Interesse seines Unternehmens verwerthe. Dies sei hier, wo es ih um eine in Großakkord übernommene Montagearbeit handele, die Maschinenbauanstalt auch bezüglich der ihrem Monteur von dem Besteller des Werkes gestellten und durch diesen gelöhnten Hülfskräfte. (Vergleiche die Entsheidung 923 sowte die Gntscheidung 774, „Amtliche Nachrichten des „R.- V.- A." 1889 Seite 414).

(923) In einer anderen gleihgearteten und ebenso entschiedenen Sache war insbesondere streitig, ob ein derartiger Unfall auch dann, wenn er si, wie hier, erst einige Tage nah der Probebelastung des Maschinenbauwerks es handelte sich um einen großen Laufkrahn beim Bewegen desselben ereignete, noch zu Lasten der Maschinen- bauanstalt beziehungsweise der betreffenden Gisen- und Stahl-Berufs- genossenschaft gehe. Das Reichs-Versiherungsamt hat in einer Rekursentsheidung vom 7. Januar 1890 diese Frage aus dem Grunde bejaht, weil der Krahn selbst am Tage des Unfalls noch nit fertig

estellt war, und die Bewegung desselben erfolgte, damit die einzelnen heile si einliefen, und etwaige Mängel zwoccks alsbaldiger Abstellung durch den noch anwesenden Monteur der Maschinenbauanstalt auf- gedeckt würden. Da die Anstalt niht nur die Aufstellung des Krahns, fondern auch dessen Herstellung in betriebsfäbigem Zustande für den vereinbarten Gesammtpreis übernommen hatte und bei derartig um- fangreihen, mit verwickeltem Gangwerk versehenen Maschinenbau- werken erfahrungsmäßig häufig Mängel erst bei der probeweisen

vorgenommen wurden. Demgegenüber konnte auch der von der be- klagten Eifen- und Stahl-Berufsgenofsenshaft hervorgehobene Umstand daß usancemäßig die Probebelastung als Abnahme gelte, keine aus \chlaggebende Beachtung finden.

(924.) In einem Entschädigungsfalle war allein zweifelhaft, in welchem von zwei Betrieben einem gewerbsmäßigen Fuhrwerks- betriebe oder einem Straßenbaubetriebe \sich dec Unfall ereignet hatte. Während das Verfahren gegen die eine Genossenschaft die Tiefbau-Berufsgenossenshaft bereits bis in die Schiedsgerichts- instanz gediehen war und hier zu einer Verurtheilung dieser Genossen- schaft geführt hatte, hatte die Fuhrwerks-Berufsgenofsenshaft ohne Kenntniß hiervon ihre Entschädigungspfli(t dem Verleßten gegenüber anerkannt und demselben die geseßlihe Rente gewährt. Auf den von der Tiefbau-Berufsgenossenschaft gegen das schiedsgerihtlihe Urtheil rechtzeitig eingelegten Rekurs hat das Reichs-Versiherungsamt dur Entscheidung vom 21. April 1890 auf Aufhebung jenes Urtheils er- fannt. Ohne daß es einer sachlichen Prüfung bedurfte, ergab si diese Entscheidung aus dem von der Fuhrwerks-Berufsgenossen\chaft innerhalb der zulässigen Grenzen abgegebenen Anerkenntniß (zu ver- gleihen Bescheid 770 und Entscheidung 793, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A.“ 1889 Seite 394 und 1890 Seite 163), da der Ver- leßte aus dem Unfall selbstverständlich nur Einen Anspruch hat, dieser rechtskräftig gegen die Fuhrwerks-Berufsgenofsenschaft feststeht, und daher der in dem Urtheil der Vorinstanz beruhende formelle Titel auf vorläufige Befriedigung desselben auch Seitens der Tiefbau-Berufs- genofsenschaft dur Aufhebung dieses Urtheils beseitigt werden mußte. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf die Entscheidung 614 („Amtliche Nachrichten des R.-V.-A,“ 1888 Seite 334) konnte auch dem von dem Verleßtten gestellten Antrage, das Verfahren gegen die Tiefbau-Berufsgenossenshaft mit Rüccksiht auf das Anerkenntniß der Fuhrwerks-Berufsgenossenshaft bis auf Weiteres ruhen zu laffen, nit stattgegeben werden.

(925.) Ein Schiedsgericht batte in einem Falle, in welchem der Kläger nah seinem eigenen Zugeständnisse zur Zeit durch den Unfall in seiner Erwerbsfähigkeit nicht beshränkt war, in dem Urtheil lediglich ausgesprochen, daß der Kläger sich durh einen Betriebsunfall ein Leiden zugezogen habe, ohne über die Entschädigungsverpflihtung der Berufsgenossenshaft eine Entscheidung zu treffen, Auf den Rekurs der Berufsgenossenschaft hat das RNeichs-Versicherungsamt durch Urtheil vom 17. November 1890 das schiedsgerihtlihe Urtheil aufgehoben, da der entscheidende Theil desselben einen unzulässigen Inhalt habe. Wie die genossenschaftlihen Bescheide nah §. 99 Absay 3 des Unfall- versicherungsgesches nur entweder die Anerkennung oder die Ablehnung geltend gemahter En!schädigungs8ansprüchhe zum Gegenstande haben können, so müssen au die schiedsgerihtlichen Urtheile entweder eine Anerkennung oder eine Zurückweisung des Entschädigungsanspruchs aussprechen. Eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen der Civilprozeßordnung über die Zulässigkeit von Zwischenurtheilen (zu vergleichen §8. 275, 276 a. a. D.) findet weder in den Vorschriften der Unfallversiherung8geseße, noch in denen der Kaiserlihen Ver- ordnung über das Verfahren vor den auf Grund des Unfall- versicherungs8geseßes errichteten Schiedsgerichten vom 2. November 1885 irgend welchen Anhalt; auch würde sie dem Geiste und Zwee dieser Vorschriften widerstreben, welhe auf ein möglichst einfahes und \{leuniges Verfahren hinwirken follen (zu vergleihen Bescheide 848 und 849, „Amtliche Nachrichten des R.-V.-A,“ 1890 Seite 487, 488), Den Rekurs selbst hat das Reihs-Versicherungsamt im vorliegenden Falle für zulässig erachtet, da aus der Form und dem Gesammt- inhalte des schiedsgerihtlichen Urtheils zu entnehmen war, daß der Erlaß einer Endentscheidung beabsichtigt gewesen ist. Gegen alle \chiedsgerihtlihen Endentscheidungen stebt aber, mit alleiniger Aus- nahme der Fälle des §. 57 Absay 1 Ziffer 1 des Unfallversicherungs- gesetzes, gemäß 8. 63 Absayß 1 a. a. D, der Rekurs an das Reichs- Ber\icherungsamt ofen (zu vergleihen Entscheidung 847, „Amtlihe Nachrichten des R.-V.-A.“ 1890 Seite 487).

(926.) Ein Architekt, welcher die Ausführung der Bauarbeiten regelmäßig an Baugewerbetreibende vergiebt, hat zeitweise nebenbei einen Arbeiter für seine eigene Rehnung mit dec Reinigung von Neus bauten, Schuttbeseitigen und dergleichen beschäftigt. Die Baugewerks- Berufsgenossenshaft hat den Architekten als zur Selbstversicherung verpflichtet erklärt, weil er an weniger als 250 Baugewerkstagewerken Lohnarbeiter beschäftigt habe (zu vergleihen der Bescheid 721, „Amt- lihe Na(richten des R.-V.-A.“ 1889 Seite 324), Auf erhobene Beschwerde hat das Reichs-Versicherungsamt ausgesprochen, daf: der 8 2 Absatz 2 des Bau-Unfallversiherungsgeseßes auf den vorliegenden Fall nit anwendbar ist. Der §. 2 Absay 2 a. a. O. hat nach den Motiven zu dem Gesetze lediglih „kleine Betricbsunternehmer“, d. h. solche Gewerbetreibenden im Auge, „deren Lebenéverhältnisse im Wesent- lichen denen des Arbeiters entsprehen“. Unter den in dem vorbezeih- neten Paragraphen erwähnten Gewerbetreibenden sind daher nur solche zu verstehen, welhe ihren Unterhalt, ähnlih wie die Arbciter, dur eigener Hände Arbeit verdienen (zu vergleihen der Nachtrag zum Normalstatut, Anmerkung 2 zu §. 52, „Amtlie Nachrichten des R.-V.-A.* 1887 Seite 332).

Statiftik und Volkswirthschaft.

Roheisen-Produktion.

Nach den statistishen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller belief sich die Noheisen- produktion des Deutschen Reichs (eins{chl. Luxemburgs) im Monat November 1890 auf 361384 tz darunter Puddelroheîfen und Spiegeleisen 150431 t, Bessemerroheisen 33 804 t, Thomas- roheisen 136438 t und Gießereiroheisen 40 711 t. Die Pro- duktion im November 1889 betrug 389116 t, im Oktober 1890 373 090 t. Vom 1. Januar bis 30. November 1890 wurden pro- duzirt 4200465 t gegen 3995981 t im gleihen Zeitraum des Vorjahres. N

Zur Arbeiterbewegung. : :

Wie die „Volks. Ztg.“ mittheilt, beschloß eine stark besuhte Ver- sammlung von Gruben-Auss{chuß-Mitgliedern des Saar- bezirkes in Sulzbach ein Gesuch an den Res sort-Minister, in welhem die Wahl der Aerzte, Betheiligung im Knappschafts- Vorstand dur freie Wahl und rihterlihe Entscheidung bei Jnvalt- ditätserklärung verlangt wird. : i

Die Schweidnißer „Tal. Rd\ch. f. St. u. L.“ theilt den Wort- laut der Petition mit, welche die Weber im Eulengebirge an Se. Majestät den Kaiser und König gerichtet haben. Die Petenten weisen auf die s{chlimme Lage des ganzen Industrie- zweiges der Handweberei hin, kennzeihnen die unauskömm- lihen Lohnveryältnise und führen an, daß die Fabri- kanten, welche ohne Dampfbetrieb arbeiten lassen, beim besten Willen selbst nicht in der Lage sind, höhere Löhne zu zahlen und e ununterbrochene Beschäftigung zu sorgen Die Lage der Weber A durch die Theuerung der Lebensmittel und des Feuerungsmater verschlimmert; selbst die Sonntagsruhe müsse oft entbehrt wer ale Die Weber legen \{ließlich Sr. Majestät dem Kaiser die Abhü des Nothstandes ans Herz. : È His

Die S hriftgießer in Leipzig sind, wie die „Wz. 3tg Sie rihtet, vor einiger Zeit dem Unterstüßungsverein Deukf n Buchdrucker, d. h. dem dort bestehenden Gauverein, ddem Verein Leipziger Buchdruckergehülfen, beigetreten, a sie vorher ihren eigenen Unterstütßzungsperein und mit Kassen aufgelöst hatten. Zur Wahrung der imes dia den Buchdruckern nicht gemeinsamen Interessen ( effender der Lohn- und Arbeitsverhältnisse, Unterstüßung dur Fre en Schriftgießergehülfen) hatten sotann die Schristgießer wie bés An- besonderen Verein gegründet, dem indessen, da er R s säcsi- sicht der Behörde mit öffentlichen Angelegenheiten im Sinne Hitglieder

Inbetriebnahme entdeckt werden, so war anzunehmen, daß jene Probe- fahrten wesentlich noch im Interesse der liefernden Maschinenbauanstalt

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schen Vereinszeseßes befaßte, die Aufnahme mindèrjähriger Z untersagt wurde. Diese hei den Verhältnissen der Sgriftgießer

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gehülfen die Wirksamkeit des Vereins {wer beeinträhtigende Be- stimmung war die Veranlassung zu einer am Sonnabend abgehal- tenen Versammlung, „_welche darüber berathen sollte, ob man unter solhen Umständen nicht besser von der Beibehaltung eines eigenen Vereins gän;lich abzusehen habe. Diese Ansicht fand in der Ver- sammlung faft allgemeine Vertretung und es wurde beschlossen, den gegründeten Verein wieder eingehen zu lassen und dem Tarif-Unte r- stüßunasfonds der hiesigen Buchdrucker beizutreten, der von der ört- lihen Tarifkommission verwaltet wird.

Ein Telegramm des „Wolff'shen Bureaus“ aus Glasgow meldet : Der Strike der Eisenbahnbeamten in Süd- Schottland nimmt zuz; die Bahngesellshaften haben beschlossen, den Forderungen der Strikenden nicht nachzugeben. Der Verkehr der Züge geräth mehr und mehr ins Stocken, insbesondere auf der Linie der North British Railway-Company, welche anzeigt, daß fie keine Güter zur Beförderung annehmen könne, Die Strikenden von Carlisle, cinem wihtigen Knoten- puntte der english-\{ottischen Eisenbahn, veranstalteten heute eine óffentlicke Straßenkundgebung. Der Posftzug aus London langte En O E l vier o in Perth an. Ruh e-

örungen sind bisher ni vorgetommen, die Polizei

sih aber in steter Bereitschaft. E G

Kunst und Wissenschaft.

Die Erinnerungsstätte für die Hochseligen" Kaiser Wilhelm und Friedrich, welche im n Stock n Zeughauses, gerade über dem großen Vestibül geschaffen wird, joll Mitte Januar dem Publikum geöffnet werden. Es werden hier, wie s{chon srüher mitgetheilt, die Waffen, Helme und Uniformstücke beider Kaiser sowie die Orden und diejenigen Ehrenge\chenke Auf- stellung finden, welche militärishen Charakters sind, während bekannt- lih die übrigen Geschenke u. dgl. nach dem Hohenzollern-Museum überführt sind. L Die Wahl des Präsidenten der Kunst-Akademie in Berlin Professor Karl Becker, zum Ehrenmitgliede der Münthener Kunst-Akademie, welche arläßlih feines siebzigsten Geburtstages erfolgte, ist, wie die „Münch. Allg. Z.* meldet, von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinz-Regenten bestätigt worden. Der Geheime Regierungs-Rath Professor Dr. Baftian hat si den neuesten Nachrichten zufolge von Colombo (auf Ceylon) aus nach Sydney begeben und will von dort aus ostwärts seinen Kurs fortseßen. Der Gelehrte bat in Ostindien mit großem Grfolg für die hiesigen Museen gesammelt. In Peschawer hat er Abgüsse gräco- buddhistisher Skulpturen bestellt und werthvolle Ergänzungen unserer Sammlungen über Afghanistan erwo1ben, in Lakhnau hat er den Professor Führer für die Interessen des Museums gewonnen, dieser soll im Gebiet von Tharu und Bagsha sammeln ; außerdem sind dort alte Metallgeräthe, Opfergeräthe der Haridvar, gesammelt und Papierabklatsche von Alterthümern der Mathura bestellt worden. Von Gaya aus hat Geheimer Rath Bastian den Baum des Buddha besuht und einige Zweige und Blätter dieses heiligen Baumes hierherges{chickt, er hat ferner in Gaya einen Umhang der Räâmapilger erworben und Kostümfiguren bestellt. In Rhagalpur hat er Vantalwaffen gekauft und in Kalkutta endlih Gegenstände der Bon-Sekte, der alten Urreligion der Tibetaner, Kultusgegenstände der Jaina, Thonfiguren von Handwerkern, Teufelsmasken und Abbil- dungen buddhistisher Weltsysteme erstanden. Professor Schweinfurt h, welcher gegenwärtig in Genua weilt, hat dem „,W. T. B.“ zufolge in einem Briefe an Professor Cora (in Turin) mitgetheilt, er beabsichtige demnächst nah Massovah zu gehen und werde in Keren überwintern. In St. Petersburg fand die Einweihung des Instituts für Experimental-Medizin, das von Sr. Hoheit dem Prinzen Alexander Petrowitsch von Oldenburg errichtet is, am Sonn- abend, den 20. Dezember, um 11 Uhr Vormittags, stait, bei welcher Gelegenheit der „Neg.-Anz.* nachstehende Einzelheiten déx Beschreibung der Feier voraus\chickt: Das Institut is zum Zweck der wissenscaft- lihen UntersuGßung der Mikroorganismen und ihres Einflusses auf den Menschen fowie zum Studium der epidemishen Krankheiten und ihrer Bekämpfungsarten errichtet. Die Anstalt befindet sich auf der Apotheker-Infel der Lopuchinskaja-Straße und bildet ein ganzes Stadtvierte,,ck in welhem \ich Reihen von Gebäuden und vershiedenen Bau: keiten zu beiden Seiten der Straße hinziehen. In der Zahl d x Gebäude nimmt die erste Stelle das Laboratorium ein. Aus deu geräumigen Empfangsjaal desselben mit seinem \{chönen Ausblick auf den Garten und die Newa führen Thüren nach den Korridoren und einigen Einzel- kabineten für die anatomishen, physiologishen und bakteriologischen Untersuchungen, den Spezial-Verbandzimmern und den Räumen für Impfung gegen die Tollwuth 2c. Ferner enthält die Anstalt Räume für die den Versucben und Forschungen dienenden Koninchen, für die Hunde, ein Kabinet für Präparirung des Gehirns, ein Aquarium für Fishe und Zimmer für ihre Untersuchung, sowie Kabinete für die Bakterienkultur, Vornahme von mifroskopishen UntersuGungen u \. w. Zur Herstellung von Auf- nahmen von den mikroskopishen Präparaten enthält das Institut eine Abtheilung für Photograpbie, die sich in einer besonderen Räum- lihkeit befindet. In dem Gebäude des Laboratoriums befindet ih ferner ein Kabinet für Se. Hoheit den Prinzen Alexander Petrowitsch von Oldenburg, Kabinete zum Arbeiten für zugereiste Gelehrte, ein Versammlungssaal, Speisezimmer, eine kleine Kühe, Waschzimmer, Badezimmer, ein solches für die Administration und ein Telephonzimmer. In den unteren Räumli{- keiten des Gebäudes befindet sich ein Ofen zum Verbrennen der Ka- daver und ein Eiékeller. Der Feierlichkeit selbst wohnten bei: mehrere Mitglieder der Kaiserlihen Familie, darunter Se. Hoheit der Prinz Alexander Petrowitsch von Oldenburg, der Minister des Innern, höhere Staatsbeamte, die Botschaster Deutschlands und Großbritanniens, Vertreter der obersten Medizinal-Verwaltung, der Militär-Medizinishen Akademie, der Universität und eine große Anzahl von Aerzten. Nach einem einleitenden Gottesdienst verlas der Minister des Innern das folgende Kaiserliche Reskript an Se. Hoheit den Prinzen Alexander Petrowitsh von Oldenburg : L „Ew. Hoheit! Das warme Mitgefühl für die Leidenden hat in Ihnen den Gedanken angeregt, in St. Petersburg eine Anstalt zu errihten für die wissenshaftlihe Erforshung der in der Medizin der Gegenwart entstehenden Fragen ersten Ranges über neue Behandlungs- methoden vieler \{chwerer Krankheiten, die für unheilbar gehalten wurden, Nachdem Ich das von Ew. Hoheit errihtete Institut für Experimental-Medizin, welches Sie gegenwärtig dem Staate gespendet haben, besucht, habe Ih Mich überzeugt, daß Sie zur Errichtung desselben weder Arbeit noch Mittel gespart haben und daß dasselbe gas der Vollkommenheit der betreffenden Hülfsmittel einen L OrLOIEERN Plaß in der Reihe der für die Wahrung er Volkshygiene bestimmten Institutionen einnehmen wird. achdem Ih mit wahrhaftem Vergnügen die Annahme hrer reihen Spende genehmigt, halte Jh es für eine an- genedine Pflicht, Ihnen Meine herzliche Dan:barkeit für Ihre groß- Cn Bemühungen zum Besten des allgemeinen Wohls auszu- D en und freue Mich, in denselben die herzlihen Eigenschaften Gehe getan zu sehen, die Sie von Ihrem Vater seligen Andenkens im N haben, dessen Name mit dem Entstehen vieleriäßüchen Anstalten wol eich eng verknüpft ist. Als Zeichen Meines besonderen Wohl- R E Sie verleihe Jch dem von Ihnen gegründeten Institut uen B ilat Kaiserli und habe gleichzeitig für wohl befunden, durch ieses A an den Dirigirenden Senat Ew, Hoheit zum Kurator

vi zustituts zu ernennen, in der Ueberzeugung, daß Sie unter der be ¿ung der besten vaterländischen wissenshaftlihen Kräfte dem-

ünsch ne Zukunft sichern werden, die Meinen Absidten und Ihren wah en entspriht, Jch verbleibe Ihr immerdar wohlgeneigter und

"eft dankbarer A lexander“.

on der bei Julius Hoffmann in Stuttgart verlegten [gens «Dekorativer Vorbilder“ wurden seit unserer

bar verwendbaren Mustern aus allen älteren Stilarten und für a

möglichen Techniken. Wer aber, wie unsere jüngste atte

generation das Alte durhaus für veraltet hält, weil doch

eben nur einmal das Höchste und Scönste erreiht werden

konnte, und auf neuen Wegen etwas Neues um jeden Preis,

sei es auch um den.des Geshmacks und mit kecker Auflehnung

gegen jedes Form- „und Stilgeseß erstrebt, auch der findet hier

was er suct, theils in rein naturalistisher Darbietung, theils in frei

stilisirter Verwendung ganz neuer, der lebendigen Natur entlehnter

Formen. Die Tafeln, namentlich die koloricten, sind mit den weit

vorgeschrittenen Mitteln der modernen Technik hergestellt. Auf den

Farbendruckblättern sehen wir u. A. Flachornamente im romanischen

Stil, dann Reliefornamente des Rococo nah Motiven aus den

Swlöffern zu Bruchsal und Hirschberg, ferner Füllungen für Metall-

äßung, Holzbemalung 2c., Blumenmalereien nah alten Porzellan-

gefäßen 2c Besonders beifälliger Aufnahme dürften {i wegen threr vielfältigen und unmittelbaren Verwendbarkeit die mit feinem rich-

tigen Verständniß für die Heraldik der Renaissance erfundenen gewerb- lihen Wappen erfreuen ; auch das Figürliche ist auf diesen Blättern reizvoll gestaltet, und die Farbengebung zeugt von nit minderem fünst- lerishen Geshmack. Ein in seiner Art sehr origine!:es Blatt zeigt

das Motiv des Ziegenbocks und seines horngeschmüdtten Kopfes in mannigfacher dekorativer Benutzung; ein anderes bietet Beispiele der ornamentalen Verwendung pflanzliher Formen. Auch die nihtfarbigen Tafeln enthalten neben imner gültigen, guten alten Mustern vielerlei moderne dekorative Erfindungen. Kunstgewerblihe Zeibner und Maler, graphische Künstler, Dekorateure und Architekten werden also O R Par E O Vorbilder“ mancherlei

ng fowohbl wie dire enußbare Muster finden. (Preis

Heftes zu je 5 Blättern 1 4) : E e (F) Auf dem Meeresgrunde der Ostsee bei Sandhammaren

an der Südküste von Shwed.en wurden vor einiger Zeit mehrere alte Säbel gefunden, welche später in der Zollkammer zu Vstad verauktionirt wurden. Auf dem Griff der Säbel war ein Adler mit ausgebreiteten Flügeln und ein vershlungenes FR mit einer Krone darüber angebracht. Man nahm an, daß diese Waffen von einem gestrandeten Kriegs\cifffe herrührten, wußte aber doch nit bestimmt, ob es russische, schwedis{-pommershe oder franzöfische seien. Durch Vermittelung des \{chwedishen Militärattahés in Berlin, Majors &röding, ist die Sache jeßt dahin aufgeklärt, daß die bei Ystad ge- fundenen Waffen preußtshe Kürassiersäbel aus der Zeit Friedri ch’s des Großen sind. Später sind auf derselben Stelle des Meeres noch ca. 60 Stü solcer Säbel, alle von \{öner Arbeit und gut erhalten, gefunden worden. Anfangs Januar werden auch Aa als Strandfund im Zollpachthause zu Ystadt zur Auktion

Land- und Forstwirthschaft.

__ Aus Stockholm, 21. Dezember, wird uns aeshrieben: Au Einladung der Aktiengesellschaft „Extractor“ hatten sich in Ma Tagen viele Mitglieder der Landbau- Akademie sowie andere Inter- essirte im Lokal der Gesellschaft eingefunden, um den neu erfundenen »Gxtractor in Thätigkeit zu sehen, Dieser Apparat entsahnt nit nur die frische Milch, sondern liefert gleichzeitig die fertige Butte L. Sämmtliche Fachmänner sprachen ihre höste Anerkennung über die sinnreiche Erfindung aus, die in der Meiereiwirthshaft von epohemachender Bedeulung ist. Die fertige Butter wurde geprobt und gewann den lebhaftesten Beifall der Kenner. Der Apparat wird jeßt in den Handel kommen.

Budapest, 23. Dezember. Dem „Nemzet“ zufolge wird die ungarische Regierung auf dem Sandgebiet von Del iblat 3000 ungarische Winzerfamilien ansiedeln, denselben Wohnungen bauen und, so lange die Anpflanzungen noch nit gediehen find, eine jährliche Unterstüßung von 240 Fl. gewähren. Von Versecz bis Pancsowa foll eine Vizinalbahn gebaut und in Versecz ein Muster- Teller angelegt werden.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks j an der Ruhr und in Oberschlesien. - An der Nu hr sind am 23. Dezember gestellt 9669, nit reht- zeitig gestellt 1785 Wagen, weil in Folge des wieder eingetretenen Frostes das Rangirgeschäft behindert ift und die großen Sammel- Ie 28 geren) O annehmen und abfahren können. In er elten find am 22, d. M. gestellt 4457, nit rehtzeitig gestellt keine Wagen. U s ——__, Subhantattions-RNesultate, Beim Königlichen Amtsgeriht T1 Berlin stand das im Grundbuche von Tempelhof Band 22 Nr. 913 auf den Namen des verstorbenen Restaurateurs Ernst Menzel eingetragene, jeßt den Grben desselben gehörige. in der Kreuzbergstraße belegene, 26 a 84 qm große Grundstü zur Versteigerung. Das geringste Gebot wurde auf 147 700 #4 festgeseßt. Für das Meistgebot von 380 500 46 wurde die Handlung J, u. A. Richter zu Berlin und der Maurer- meister Robert Bruß zu Charlottenburg zu gleihen Rehten und An- theilen Ersteher.

Eine zweckmäßige vergleihende Zusammenstellung der Zollsäte der Mac Kinley- Bill, verglichen mit denjenigen des alten Tatifs giebt eine soeben Seitens des Reichsamts des Innern veröffentlichte Zusammenstellung Die Zollsätße des amerikanis{en Tarifs

vom 1. Oktober 1890 verglichen mit denjenigen des alten Tarifs (Nachtrag zu: Die neuesten Geseße der M intdten Staaten von Amerika über Einfuhrzölle 2c., Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. M ittler u. Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68— 70. Preis 4 0,80), Die Ausgabe enthält ein voll- ständiges Waarenverzeihniß und bildet zu der vor einiger Zeit ver- öffentlihten Ausgabe der Mac Kirley - Bill eine zweckdienlihe Er- gänzung.

Nah einem Telegramm des ,W. T. B.* qus Paris vom beutigen Tage hat der Kongreß von Columbien a Vertrag ratifizirt, durch welck@en die Konzession der Panama - Kanal - Gesellschaft um zehn Jabre verlängert wird.

Vér „ZetiOr |. Spir.-Jud.“ entnehmen wir folgenden Bericht über den Handel mit Stärke nah Mittheilungen der Vertrauensmänner in der Zeit vom 17. bis 22. Dezember 1890. Im Laufe der Berichtswohe sind folgende Abschlüsse in Kartoffel- fabrikaten mitgetheilt worden. Es wurden verkauft an: Ka r- toffelmehl 100 Sack prima, Lieferung bis zum 15. Februar 1891, zu 23 G und 200 Sack prima, Lieferung bis zum 15. Januar 1891, zu 22,79 H, beides frei Station in der Prigniß. Feuchter Kar- toffelstärke 200 Sack zu 12,75 (6 und 300 Sack zu 12,80 M, beides frei Station an der Mecklenburgishen Südbahn.

Die näbste Börsenversammlung zu Essen findet am 29. Dezember 1890 im „Berliner Hof“ statt.

Leipzig, 23, Dezember. (W. L. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 4,30 , pr. Februar 4,30 #, pr. Märi 4,323 , pr. April 4,321 4, pr. Mai 4,39 #, pr. Juni 4/35 #, pr. Juli 4,35 6, pr. August 4,39 4, pr. September 4,35 H, pr. Oktober 4,35 #, pr. No- vember 4,35 # Umsay 60000 kg, Ruhig.

Rostock, 24. Dezember. (W. T. B.) Unter Betheiligung auswärtiger angesehener Firmen aus Rhedereikreisen hat sh hier gestern eine Aktiengesell\chaft unter der Firma „Neptun“, Schiffswerft undMaschinenfabrik mit einem voll eingezahlten Kapital von 1 300 000 gebildet, welche die bisherige Rostocker Aktiengesellschaft für Schiff- und Maschinenbau mit allen Aktiven und Passiven und den gesammten Betrieb übernimmt. Zum Vorstand der Gesellschaft ist der bisherige Direktor H. E. Johns

ausgegeben. Au sie sind sehr reichaltig an Motiven und unmittel- ! Mindereinnabme

t e 598 FlI., die Einnahmen des alten Netes betrugen in derselben Zeit 195 344 Fl.. Mindereinnabme 4568 F[.

Pest, 23. Dezember. (W. T. B.) Nach Meldung des „Nemzet" haben zwischen den Mitgliedern des ungarischen Eisenkartells, dem ungarischen Fiskus, der Rima-Muranver, der Salgo-Tarnjaner Cisenfabrik, der österreihisch-ungarischen Staatsbahngesellshaft und der Kronstädter Shmelze Verhandlungen stattgefunden Zwecks Ver - längerung des zwischen den österreihischen und ungarischen Eisenwerken nur bis zum Jahresende gültigen Ueberein- kfommens. Es beständen nur noch unerhebliche Differenzpunkte.

London, 23. Dezember. (W.T. B.) An der Küste 3 Weizen- ladungen angeboten.

Manchester, 23. Dezember. (W T. B.) 12r Water Taylor 7, 30r Water Taylor 94, 20r Water Leigh 84, 30r Water Clayton 8F. 32r Mock Brooke 83, 40r Mayoll 9X, 40er Medio Wilkinson 102, 32r Warpcops Lees 84, 36r Warpcops Rowland 9, 40r Double Weston 92, 69r Double Courante Qualität 121, 32“ 116 yds 16 K 16 grey Printers aus 32r/46r 171. Stetig.

_Néw-York, 23. Dezember. (W. T. B.) Weizen - Ber- \chiffungen der leßten Woche von den atlantishen Häfen der Vereinigten Staaten nah Großbritannien 49 000, do. na Frankreiß —, do. nach_anderen Häfen des Kontinents 6000, do, von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 13 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 33 000 Qrts.

Submissionen im Auslande.

I. Luxemburg, 1, Januar 1891. Großherzoglihe Weinbau-Kommission zu Grevenmacher : 20000 kg Schwefelsäure (98 9%).

II. Norwegen. 30. Dezember. - Christiania, Erpeditionsbureau der wegishen Eisenbahnen :

4 Waggons mit Bremsen, ; III., Spanische Kolonien. 9, März 1891, 2 Uhr. Stadtverwaltung von Porto-Rico : Konzession für Bau und Betrieb einer Wasserleitung in der Stadt San Juan de Porto-Rico. Voranschlag 377 471,32 Pesos. Kaution 18 873,53 Pesos.

Näheres an Ort und Stelle.

Nors-

Mannigfaltiges.

Der Königliche Polizei-Präsident von Berlin erläßt folgende Warnung:

„Von verschiedenen Seiten is mit Ret darüber Klage geführt worden, daß in der Sylvesterna ht vielfah dur Schießen, Iohlen, Hutantreiben und dergleihen grober Unfug verübt wird. Ih nehme deshalb beim Herannahen des Jahres\chlus}ses Veranlassung, das Publikum vor der Verübung derartigen Unfugs dringend zu warnen, und mache noch besonders darauf aufmerksam, daß die von den Aufsichtsbeamten eingereihten Anzeigen über etwaige Uebertre- tungen nicht im Wege der vorläufigen Straffestseßung erledigt, son- dern vom Polizei-Präsidium der Königlihen Amtsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung werden übermittelt werden. Im vergangenen Fahre sind 124 Personen zu Geldbußen, im Einzelfalle bis zu 75 M, event. 10 Tagen Haft, und 68 Personen zu Haftstrafen, im Einzel- falle bis zu 10 Tagen verurthei"t worden,“ S

Am 17. d. M. is in Berlin der 15 000. Ferns\prech-An- {luß hergestellt worden. Der 10 000. ward H 18. April 1889 dem Betrieb übergeben. Es hat sich mithin in der kurzen Zeit von 12 Jahren die Zahl der Abonnenten um fünfzig Prozent erbobt. In keinem anderen Ort Europas hat #ich eine so rapide Entwickelung gezeigt, und die Berliner Fernspre{- Anstalt nimmt weitaus die erste Stelle ein Es ist dies ein harafteristishes Zeichen für das mächtig pulsirende Leben in der Hauptstadt des Deutshen Reichs. Daß es sehr großer An- strengungen der Verwaltung bedurft hat, um diesen raschen und außer- ordentlichen Anforderungen der Verkehrswelt zu genügen, liegt auf der Hand, zumal die Anlagen und der Betrieb naturgemäß mit der Vermehrung immer s{chwieriger wurden. In dieser Hinsicht ist es von der größten Bedeutung, daß die Anlage des unterirdi\chen Fernsprehneßes vom Reihs-Postamt rechtzeitig in“ Angriff genommen war. Dasselbe ist jeßt fertig gestellt, mit einem Kostenaufwand von nahezu zwei Millionen Mark. Die Gesammtlänge der unterirdischen Leitungen beträgt über vier Millionen Meter, das Gesammt- gewicht der verlegten je achtundzwanzig - adrigen Kabel 416 822 kg; die Gesammtlänge der gußeisernen Röhren, in denen die Kabel sich befinden, 42000 m, und das Gewicht dieser Nöhren Millionen Kilogramm. Die Zahl der Leitungen kann du1ch Etn- ziehung neuer Kabel in die Röhren jedeczeit mit Leichtigkeit ver- mehrt werden, zu welhem Zweck 522 Kabelbrunnen in den ver- \chiedensten Stadttheilen aufgemauect sind, Mit dieser großartigen Anlage besißt Berlin jeßt das solideste und vollkommenste Fernsprech{- ne auf der ganzen Erde. :

Eine hochangelegte Fußgänger-Brücke über die Stettiner Bahn wird der „N. Pr. Z.“ zufolge gegenwärtig an dem Uebergange der Liesen- und Gartenstraße errihtet. Wegen der im Frühjahr be- ginnenden Hebungsarbeiten des Bahnkörpers der Stettiner Bahn wird der Knotenpunkt der Acker-, Garten-, Gerichts- und Liesenstraße für »Wagenverkehr“ für mehrere Jahre vom April 1891 ab gesperrt, und um den Fußgängerverkehr aufrecht zu erhalten, obne die Umnbau- arbeiten zu stören, errihtet man jeßt die etwa 20 m hobe Laufbrüde, welche von sehr starker Bauart ift und aus fußstarken Balken anges fertigt wird. Die Treppen zu dieser Brüdke befißen etwa 60 Stufen,

Der Kirchenälteste von der Französishen Luisenstadt-Gemeinde Hr. G. Haslinger, feierte im Anfang dieses Zabres den Tag, an welchem er fünfzig Jahre lang dem französisch-reformirten Konsistorium angehörte. Zum Andenken an dieses Fest hat er der „Voss. Ztg.“ zufolge dem franzöfischen Hospital 10000 M geschenkt, aus deren Zinsertrag die Insassen alljährlich einmal festlich gespeist eva sollen. Jn diesem Jahre hat die Speisung bereits statt-

nden.

Troß der zunehmenden Anwendung des elektrischen Lichts hat, wi die „Staatsb. Z.“ erfährt, bei Verwendung ay Ge im abgelaufenen Verwaltungsjahre 1889/90 die Einfuhr in Berl in doch eine recht erhebliche Zunahme aufzuweisen, indem nah den Angaben des Königlichen Haupt-Steuer-Amts die Einfuhr von Petroleum in Berlin gegen das vorige Jahr um mehr als 5500 t, oder um mehr als 10% gegen das Jahr 1888 gestiegen ist. Die Einfuhr har im vorigen Jahre betragen 59718 t gegen 54138 t im Jahre 1888. PeriS AADRRR E [u A LeO des ganzen Jahres #ich ziemli gleihmäßig erhalten hat, ist seherlich ni ohne Ei diesen Mehrverbrauch geblieben. N tes

Durch das Erlöschen des elektrishen Lichts während der Vorstellung geriethen, wie das „D. Tgbl.“ mittheilt, die Besucher des Residenz- Theaters am Montag Abend ia nicht geringe Be- ftürzung. Der zweite Akt des Daude’shen Stückes „Der Kampf ums Dasein“ hatte eben begonnen, als plößlih die Bühue und der gesammte Zuschauerraum in dichte Finsterniß gehüllt wurden. Das Publikum vermochte fich erst nah einigen Minuten von seinem Schrecken zu erholen, die Ruhe wurde jedoch nicht unterbrochen, denn die Worte des Regisseurs Hrn. Lessing, ter an der Seite eiñes Feuerwehrmannes mit brennender Laterne an der Rampe erschien und das Vorkommniß damit erklärte, daß an der Maschine ein Riemen ae: iorven En geneigtes Gehör bei den Zuschauern. Nah unszig Vetnuten erst konnte mit wieder hbergestellter Be n Vorstellung fortgeseßt werden. rgenelier Dem mtag Me

bestellt. Wien, 23. Dezember, (W. T. B.) Ausweis der Karl-Lud-

l thten Be chung vier neue Hefte, 3 bis 6 des zweiten Jahrgangs,

wigsbahn (gesammtes Neß) vom 11. bis 20, Dezember 251880 F[.,, |

m iesigen Zoologischen Garten sind troß der vor- gerückten Jahrcszeit wiederum zwei junge Löwen geboren, die (gesäugt