1891 / 43 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1891 18:00:01 GMT) scan diff

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und Gebäudesteuer zu überweisen. Abex der Finarz-Minifter und aud die Kommission mit großer Majorität hätten dena Antrag abgelebnt. Das habe ihn wiederum fehr mißtrauisd gemacht. Die Sgulkommission habe jeßt beschlofsen, dem Kultus - Mirister 90 Millionen für Schulbauten zu überweisen, und der Kommissar des Finanz-Ministers babe erklärt, er babe auëreihenden Grund zu der An- nabme, daß der Finanzminister dies nicht ablehnen werde. (Hört, bört! links.) Das lafse tief blickden. Wenn jeden Tag andere Pläne gefaßt würden, sei Versicht geboten. Er könne daber für die Vorlage, wie sie liege, nit eintreten, obwobl er ein wahrer Freund der Seibsteinshäßung sei. Er würde aber damit einveräanden fein, wenn nur das Plus sofort zur Steuererleihterung verwerdet würde. Geld zu verlangen für Zwedke, die man noch nit kenne, sei in- fonstitutionell, und deshalb weise er die Vorlage ab. (Beifall links.) Geheimer Finanz-Rath Wallach: Der Abg. Riert nenne das Resultat des Kommissionstarifs kläglih, weil dieser gegenüber dem Tarif der Regierungsvorlage nur 95 000 Æ Ermäßigung ergebe. Diese Zahl sei richtig, aber nur im Ganzen. Erst durch Ver- thailung diejer Ermäßigung auf die einzelnen Steuerstufen komme man zu einem ribtigen Refultat. Für die mittleren ECinkommenstufen von 3—9CC0 Æ betrage diese Ermäßigung mebr als _Millionen Mark. Diese Thatsache si niht aus der Welt zu schaffen. Und dieser Betrag stelle einen ret achtbaren Prozentsay im Vertältnif zu der bisber vo:: diesen Stufen erhobenen Steuer dar, denn dana betrage die Ermäßigung tur{schnittlich mehr als 12% (hört, bört! rets), set also nt&t fläglich zu nennen. Fn der Kommission sei fast allseitig anerkannt worden, daß damit den NVersprehungen des Finanz-Ministers und der Redner des Hauses in voller Höbe nadbgekommen fei. Es sei namentli hervorgeboben worden, daß die Deklaration für diese mittleren Stufen höchst wahrscheinlich eine geringere Bedeutung babe als für die höheren, weil die mittleren Einkommen leichter zu Üüber- sehen und bisher jedenfalls nicht in dem Verbältniß zu niedrig eingeschägt seien, wie die böberen Einkommen. Diefen Grund erfenne der Abg. Rickert allerdings nichi an. Der Abg. Riert meine ferner, der Finanz-Minister babe gestern zugegeben, daß der aus der Steuerreform zu erwartende Mehrertrag mintestens 15 Millionen betragen werde. Der Finanz-Minister habe aber nur erklärt, daß, wenn der Betrag si auf 15 Millionen Mark belaufen solite, Hiermit die Erwartung der Regierung vollkommen erfüllt werden würde, daß er aber vorläufig noch nit an diese Höhe glaube. Die voraussihtliWen Ergebniste des Antrages Rickert seien inzwiscen berechnet worden, und es sci anzunehmen, taß daraus fi ein Minderauffommen von rund Millionen Mark ergeben würde. Abg. Dr. Enneccerus: Sein Antrag hake einen ganz anderen Charafter als der Antrag Riter, welcer eine erhebliche alci&mäßige Reduktion des Steuertarifs verlange. Dadurch werde ein sehr großer Theil der Uebershüsse wegfallen, wel@e man zur Dur{führung der gesammten Steuerreform, zur Ueberweisung der Grund- und Getäude- teuer an die Gemeinden erwarte. Wenn erst bei 39009 # die Steuer 3 9% betragen solle, dann fei es nit ridtig, ein Einkommen ven 4500 Æ s&on mit 24 %%o zu besteuern. Die Bedeutung seines An- trans bestehe darin, daß für die Einkommen zwiiïchen 7000—90/0 Æ die j:Bige Steuer aufrecht erhalten, für die niedrigeren Einkommen ciwaë berabgeicht werde. Der Antrag werde gegenüber der Regie- rungêvorlage 1 900 909,4 Mindereinnabme ergeben; da die Vorlage / ehr eixbringen solle, so werde der Ausfall 1 100020 beiragen und zwar ungerebnet die Mebreinnabmen in Folge der Deklaration u Bestzeuerang der Aktienaesellshaften. Den s l nit bevorzugen auf Kosten der Finanzreform,

Linie ftehe. Aber man müsse den Mittelstand

iGûten geaen die Folgen der Deklaration.

1 Azirag der Kommissioä, au

auf 4 9%; er sche darin fein

elaration, wie sein Fraftions-

ersaß auf 3 °/5 steben bleibe,

39 000 # hindere nit die VBermögerstonfiskation dar. föônne niht maßgebend sein; in Prioilegium handeln, da ein Rommunalsteuergeïes wobl baldigi#t werde vorgelegt Um die Steuerreform dur{@zufühbren, müsse man den italten, daß die Mehreinnazmen nit ganz verschwänden. 3nve er für die Anträge Richter und Rickert nit stimmen. möchte bitten, die Rücksi&t auf die mittleren Ginkfommen nit sehr in den Vordergrund zu stellen gegenüber den fleineren Ein- kommen, welche leßtere eine größere Schonung verdienten. Der An- trag Enneccérus Berückfichtigung der mittleren in f 5 & cin Einnahmeausêfall nit entîte ¿r Antrag wohl angenommen werden iñrunz môêóte er bei diesem Geseßze ni ur4 werde die Reforin an sib gehindert. bg. N Wenn man bei diesem Gesetze die Quotisirung ridt durGfükren wolie, wann solle dan die s dazu gekommen sein! Der Finanz-Minister babe behauptet, er (Redner) bade fich mit elbst in Widerspru gestellt; er sei aber den Beweis dafür aeblieben. Sein Tarif führe nicht zur Mehbrbelaftung der un- Ten wie bebauvtet worden sei; die Entlastung werde nur in als bei den anderen Anträgen. Nicht unter müßten di? unteren Flafsen berücksihtigt werden ; Stantvunkt vertreten wolite, würde er ein Demagoge gewissenhafter Politiker. Der Abg. Dr. Satiler be- unteren Klasen, wenn er die höchsten Klassen nicht lasten wolle. Je mehr man nur die untersten Klassen von “desteuer frei lafse, desto näher rücke die Gefahr, daß GemeindeverbrauSabgaben eingeführt würden. Wenn das SBefey nur 15 Millionen Mark mebr einbringe, wie könne man es denn so rühmen als den Beainn von Reformen, wel(e alle Stezeuerschmerzen beseitigen sollten! Was bedeuteten denn 15 Millionen für die Frage der Ueberweiiung der Grund- und Gebäudesteuer, welche 72 Miklionen Mark auësma@e. Was bedeuteten fie gegenüber der lex Huere, welhe 47 Millionen Mark Uecberweisungen bringe. Üeber die Zufunft der lex Huene schweige si der Finanz Minifier vollständig aus, während diese 47 Millionen Mark docþ eine große Rolie für eine Steuerreform spielten. Wenn inan immer das Sdlaawort: Entlastung des Grundbesites aus dem Munde so vieler Finanz-Minister gehört habe, dann müsse man si wundern, daß es noch so viel Zugkraft besiße, man seine dic]es Zugmittel nit verlieren zu wollen. Je mehr die zukünftige Steuer- reform im Dunklen liege, desto ungereckchtfertigter [el es, hier eizem Tarif die Zustimmung zu geben, der die mittleren Klassen stärker belafie. Finanz-Minister Dr. Mig uel: : : Meine Herren! Gestatten Sie mir am Schlusse dieser Dis- kussion nos einige weni.e Worte. / e : Der Hr. Abg. Richter beschwert sich darüber, daß ich gestern die

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Bemerkung machte: mehrere seiner Gründe, die er geliern vorbradte, widersprähen den Gründen von früher und der allgemeinen Auffa}- sung, die er über diese Fragen, namentlich in Betreff der böberen Belastung der kleinen Vermögen für die indirekten Steuern, vertreten habe. Ich glaube, in seiaer beutigen Ausführung wird aber gerade das, was ic in dieser Beziehung gesagt habe, bestätigt. Er sagt: Dur meinen Antrag, turch welchen die mittleren Einkommen um 104 Millionen entlaftet werden sollen, werden dem Staat gegenüber die kleineren, ganz; kleinen Einkommen, die unbemittelten Klassen, so will ih ribtiger mi auêdrüden, nit mehr belastet, und in der Kommune wird bloß bewirkt, daß sie nicht in demselben Maße ent- lastet werde, wie dies dur andere Anträge geschieht. Ja, meine Herren, dies Zugeständniß acceptire i ; wer Tag für Tag im Lande predigt, daß es das schreiendste Unrecht wäre, die allerunbemitteliten Klassen dur die

beliebter werden Eine j

unangemesszrste der Steuern, die indirekte Steuer, so zu belaïien, der muß do jede Gelegenheit sowobl! im Staate wie in der Kommune benugen, die ihm geboten wird, in dieser Beziehunz wenigstens einiger- maßen zu wirken. (Sehr riótig.) Das ift dann Gerechtigkeit.

Wenn nun der Hr. Abg. Richter si damit trôstet, daß er fagt: die anderen Anträge wollen ja im Prinzip dasselbe, sie unterscheiden ih bloß im Prozentsaß nun, meine Herren, beim Zahlen kommt es weniger auf Prinzipien an als auf den Prozcnisatz (Heiterkeit), und ih glaube, dieser Trost ift ein sehr s{waher, wenn er si auÿ für vbilosophis% angelegte Köpfe sehr \chöôn anhört. (Heiterkeit.)

Meine Herren, der Hr. Abg. Richter sowobl wie der Hr. Abg. Nidert baben aus einer Aeußerung von mir nur deëwezen deduziren fönnen, weil fie sie ganz fälshiich wiedergegeben haben. Wenn Sie den stenograpbischen Bericht rahhlesen, so werden Sie erstens finden, daß i, wenn ih von dem möglihen Ertrage von fünfzehn Mislionen spra, ibn autdrückli® dabei auf das erfte Fahr beschränkte. Es heift bier in dem, wie i glaube, ri&tigen stenographishen Bericht der Zeitung, die ib bier in der Hand habe i bedauere, daß ih den fteno- grapbischen Berit nici selbft im Origiral babe —:

Wir würden bei der Regierung sehr zufrieden sein, wenn im ersten Jahre fünf;ekn Millionen Mehreinnaßmen aus der Eine fommer.steuer si ergeben würden, aliein i glaube verfönlih nit daran.

Aiso weder kann man behaupten, das ich von dauernden Mehr- erträgnissen der Einkommensteuer bei einer ritigen Veranlagung ge- sprohen babe und insofern trifft die ganze Ausführung des Hrn. Abg. Richter über die „Lappalie“ von fünfzchn Millionen gar nit zu —, noch fkann man mir fagen, daß ih selbst diese fünfzehn Millionen für das ste Jakr als ein unzweifelhaft eintretendes Minimalerträgniß bezeihnet habe. Nein, i sage, wir würden sehr zufrieden sein, werin wir im -rsten Jahre so viel erhalten, i seibst aber glaube es noch nicht. Das ist doch fo deuilich géesprober, wie es überbaupt nurImöglih ift.

Meine Herren, dann hat der Hr. Abg. Ritter fi darüber ge- wundert, daß ih als -Finanz - Mirister mi gân;lid aus- schwiege, was demn nun bei dem weiteren Fortgang der Steuerreform schliGlih aus der lex Huene werden solle. Nun, meine Herren, in den gedrucktcn Motiven zur Regierungsvorlage, die ih hier mündli oft genug wiederholt habe, steht mit dürren Worten, daß bei Ueberweisung der Grund- und Gektäudestcuer diz ganze lex Huene als eine \chmarkende Einnahme zu bezeichnen sei und an Stelle derselben diejenigen Beträge, die fi finanziell als mösalich ergeben, ron den 75 Millionen der Grurd- und Gebäudefteuer zu

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überweisen seien. (Sehr richtig!) Heißt das H autsdweigen? Wenn man mit solchen Gründen fit, fo bat man schon immer wenigstens den S&ein gegen sfi, als wenn die Sa®e nicht recht zu zu vertheidigen sei. (Sehr richtig! rets.)

Meine Herren, endli noch ein Wort über die Auéfübrung des Hrn. Abg Rickert! Ih werde ihm im großen Ganzen riet folgen, weil er nit über seinen Antrag, rämlih über die Entlaftung der mitileren Einkommen, sontern über die §8. 84 und 85 gesprochen hat urd wir no% Gelegenbeit genug baben werden, die Fragen, die sch bieran knüpfen, an der rechten Stelle zu erörtern. Aber einer Ponkt möste ih dot hier kurz berühren. Der Hr. Abg. Rickert sagt: wenn ibr son wißt, wie ihr die Ueberweisung der Grund- und Gebäudesteuer maSen wollt, warum thut ihr es dann nit glei ? Gleichzeitig sagt derszlke Abg. Rickert: in der Sé&ulkommission ist {on über die Erträgnisse tieser Steuer verfügt worden, ohne daß man es nun nob in der Hand hat. Nun vergleichen Sie diese beiden Aeuße-

ngen! Wir sollen jet 35 Millicnen Grund- und Gebäudefteuer erweisen, wäkrend wir die Mehrerträge do gewiß nicht in der Hand kaben und noch gar nicht wifsen, welhe Mehrerträge {ließli zum Vorsckein kommen werden. Erft wern wir das anlagunga wien, dann kann ein Finanz-Minister es 35 Millionen aus der Hand zu geben, Finanz-Minister seben, der so einen einigermaßen b für das Iahr 1891/92 zurecht machte zu einer Zeit, wo er nicht einmal das Geseg hat, welches die Einkommensteuer rihtiger verarlagen soll, und der zu einer Zeit, wo er noch z¡weifelhaft darüber ift, welHe Lücken noÿ in das Besch dur die verschiedenen Anträge bineingebracht werden, son auf 35 Millionen Grand- und Gebâude- steuer verzitete und dann doch no; einen korreften Etat konstruirte Meine Hecren! Wir nren kein Geld weggeben insofern allein bin ich mit de rn. Abg. Rickert cinverstanden —, wel&:2 wir nit besitzen, nd es würde das mehrfach angeführte Gleichniß von dem Sperling und der Taube in der etlatanteften Weise bier auf einen Finan:-Minister angewerdet werden können, welcer den Sperling von 35 Millicnen aus ter Hard giebt und der Taube auf dem Das, die möglicherweise nah der Meinurg des Hrn Abg. Ritter 49 Millionen bringen kana, naHhläuft.

Mcine Herren, wir werden uns später über diese Frage weiter unterbaltean. Diejenigen Herren, welche diese Steuerreform immer als ein Phaniom darstellen, s@einen mir das doch immer nur wesent- lih aus dem Gesidtépunkte zu thun, daß sie diese Steuerreform selbft eigentli% nit wollen. (Abg. Rickert: Wir kennen fie ja garnicht!) Wir kennen, daß das Gesetz, welches wir hier berathen, vorschreibt, daß zur Ueberweisung von Grunde und Gebäudesteuer die Mehrerträgnifse zu verwenden sind. Aber, was Hr. Rickert immer wieder vers{hweigt, wir fennen aub no% mehr. Wir wifsen, daß, Falls die Mehrerträge wirkli rit zur Grund- und Gebäudesteuer verwendet werden sollten, weil cine Einigung darüber nit zu erzielen wäre, eine verbältniß- mäßige Reduktion der Steuersäße, au der Einkommentteuer, statt- ändet. Aber dieser Fall ist mir doch wirkli kaum denkbar. Seit i fann sagen 20 Jahren, haben alle Parteien, und zuerst und am Ent iedensten die freisinnige Partei, die Ueberweisung von Grund- und Gebäudefteuer verlangt. Ganz richtig ift es, daß diese Reform si fo lange verzögert hat. Wir kennen au die Gründe. Aber, meine Herren, wenn allgemeine Vebereinstimmung über das Ziel vor- handen ift, so wird fich auch der Weg finden und die Ueberein- stimmung dazu. Und wenn dasselbe Haus, welches diesen ersten großen Shriit zur Reform thut, nun Gelegenheit bat, au den zweiten zu than in dem Geist und in dem Sinne, in dem der erste S(hritt gethan ift, so ist doch wobl gar kein Zweifel, daß diese Reform auch bis zum leßten Ende gelingen wird.

Ich möchte also diejenigen Herren, die auf dem Boden dieses Reformprogramms stehen, bitten, si durch diese Befürhtuugen nit irre machen zu lasen.

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Meine Herren, der Abg. Rickert hat sich darüber beschwerti, daß

: is in der Kommission gesagt hâtte: „wenn ich die Reform s{@oti in

allen Details kennte insofern fie den zweiten Sriit betrifft, fo würde S diese Details dann ncch nit mittheilen.“ Ich wieder- bole, daß ich überzeugt bin, wenn ich in diese s{chwierigen Diskussiozen aub not die Diskussion über die Modalitäten des zweiten Schritts des Reformplanes hineintrüge, wenn ih dies Haus veranlassen wollte, reinz Doktorfragen zu erörtern Saft und Blut fommt erft in diese Diskussion, wenn wir die Summen kennen, über welche wir dann entshziden werden so würde ih diese Reform gefährden und folglih die zweite erst recht. (Bravo!).

Abg. Dr. von Gneist tritt für den Antrag Vygen ein, welcher die Ueberschreitung des Steuersazzs von 3 °/g beseitigen wolle. Man nehme dabei an, daß die grofßen Einkommen meist aus Kapitalbesiß stammten. Aber dieses Kapital fei irgendwie angelegt und werde son vorker besteuert. Wenn man den Standpunkt der Gleihberech- tigung verlasse, wenn man 4 °/o Stzuer auferlege, dann würden die Soziaidemokcaten kommen und beweisen, man fönne au bis 19 °/o und no% weiter gehen. Er böôre {on die Wakblreden, wo man hin- w:isen werde auf die hohen Stellen, wo noch viel mehr zu holen sei zur Entlastung der änteren Klafszn. Man dürfe nicht jeden Rechts- grundsatz Lei Seite seßen, wenn man der Begehbrli&keit der Massen begegnen wolle, Die Gleichberechtigung und Gleichßeit vor dem Gefeß dürfe man niét außer Acht laffen, denn die Kapitalisten, die Millio- râre, szien dto gewissermaßen auch Menichen. (Heiterkeit. )

In der Abstimmung werden alle Anträge abgelehnt : der

Antrag Richter gegen die Stimmen der Freisinnigen, einiger Mitglieder des Centrums und der Dänen; der Antrag Riert gegen die Stimmen der Freisinnigen, einiger Mitglieder des Centrums und der Nationalliberalen von Eynern und Sghulg Boum); der Antrag Enn-ccerus gegen ‘die Stimmen der Freisinnigen, eines großen Theils der Nationalliberalen und einiger Mitglieder des Centrums; der Antrag Vygen gegen die Stimmen des kleineren Theils der Nationalliveralen und einiger Freikonservativen. Die Kommissionsvorlage gelangt mit großer Mehrheit zur Annahme.

Abg. Parisius beantragt einen neuen 8. 17a, wona die Genoßenshaften und Konjfumvereine bei Berechnung der Steuer als Einkommen nicht anrechnen sollen die Ausgaben für gzmeinnüßige Zwecke, die Beträg®, welche als Rabatt oder Dividenden für Waareneinkäufe vertheilt werden, 1ofern Ne 50 M nidt übersteigen; die Steuer joll, soweit die Dividende 50—200 M für jeden Genossen beträgt, nur 1 Proz. betragen. Der Rest soll nah dem Tarif versteuert werden.

Der Antragsteller Abg. Par isius weist darauf bin, daß der Gewinn bei Genossenschaften und Konsumvereinen eigentli gar kein steucrpflictiges Einkommen sei. Außerdem liege die Sache fo, daß die meisten Geznofscn in den niedrigeren Einkommenstufen mit einem Steuersaße von weniger als 3 oder 49/5 besteuert würden während der Gewinn aus der Genofsenschaft im Ganzen mit 3 oder 4°/o verfteuert roerde.

General-Steuer-Direkter Burgbart bittet, den Anirag abzu- lebnen, weil er der Gerechtigkeit nit entsprehe; dasselbe VorreÂt, welces für die Genossenschaften in der Besteuerung beansprucht werde, Ffönnten tie Afftiengesellscaften au verlangen.

Abga. Parisius: Die Geretigfeit der Vorlage führe dabin, daß Hunderttaufende ron Steuert:ahlern, welche eigentli aar feine Steuern

lten, Gier besteuert würden wie die Millionäre m! 3—4 9%. Er

e den Antrag für jeßt zurück, behalte ch& aber vor, ibn für

dritte Lesung wieder einzubringen E E

Nach §8. 18 sollen für jedes Familienmitglied unier 14 Jahren bei Einkommen bis 3000 M je 50 F in Abzug gebracht werden, bei drei oder mehr unselbtändigen Familien- mitgliedern soll die Ermäßigung auf jeden Fall um eine Stufe staitfinden.

g. Shmieding beantragt, diese Vergürstigunz beim Vor- bandersein von vier oder mehr minderjährigen unselbständigen Familienmitgliedern au auf die Einkommen von 3900—6000 4 auëzudebnen.

Nichter will überbaupt diz ganze Vergünsiizung für bis €009 Æ und für minderjährige Kinder eine

zzheimer Finanz Rath Walla widerspricht beiden Anträgen. , 18 wird unverändert angenommen. s : Nah §. 19 können besondere, die Leistungsfähigkeit be- einträchtizende wirthsaftlihe Verhältnisse berüdcksihtigt werden bei Einkommen bis zu 9500 H, aber die Ermäßigung darf höchstens um 3 Steuerstufen erfolgen. Nba. Mies fragt, ob die Beranlagungsfommissionen ge-

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¡wungen seciex, sole beeinträchtigte Leistungtfäbigkeit unter allen Umständen anzunehmen, wern die in der Vorlage enthaltenen Fälle: Belasiung dur Uaterhalt und Erziehung der Kinder, durch Unter- haltung mittelloser Angehörigen u. f. w. einträten.

Finanz-Minister Dr, Miquel:

Der Herr Vorretner hat do, glaube i, das Verkältniß ter P: stimmungen der beiden Absäge des §. 19 nicht ganz riGtig auf- gefaßt. Die Kommission ifi danaH berehtizt, aber niht verpflichtet, unter allen Umständen, wenn folche die wirthschaftlihen Verbält- nisse abséwächenden und gefährdenden Umstände vorliegen, von dem Ermöäßigungêret Gebrauh zu machen; aber aub

j wenn die aucdrücklich aufgeführten Fälle ; die Kommission verpflichte. Es wird die Aufz der Kommission in jedem einzelnen Falle sein, zu prüfen, ob durS Unterhalt und Erziehung der Kinder, Verpflihtung zum „Unterbalt mittellc?er Angehöriger, andauernde Krankheit, Verschul- dung und tesondere Unglücksfälle“ eine ungewöhnlihe Belastung, wie der zweite Absatz ausdrücklich bhervorhebt, vorliegt, und in diesem Falle ift die Kommisßon durch das Gescy allerdings veranlaßt, eine iolhe Ermäßigung eintreten zu lassen. Es sind aber sehr wohl Fälle denkbar, wo z. B, andauernde Krankheit vorliegt bei einem Familienmitgliede, aber dur§ die Nichtherabsezung der Steuer eine ungewöhnliche Belastung gar nit eintritt, und in diefem Falle wird die Kom- mission eine Ermäßigung niht eingehen. Bejaht sie aber die Frage, daß dur die hier bezeibneten Umstände eine ungewöhnli@e Be- lastung eintreten würde, dann wird die Kommission im Sinne des Gesetzes handeln, wenn sie die Ermäßigung eintreten läßt. S, 19 wird angenommen und darauf die weitere Be: rathung um 4 Uhr vertagt.

M 43.

Königreich Preußen.

i: BVrivilegium wegen Ausfertigung aufdenInhaber lautender Anleihßes- scheine der Stadt Essen im Betrage von 200000 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. : Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung 25. Juli 1890 bes{lofen bat, die zur Erbauung von Arbeiter- wobnhäusern erforderlihes Mittel im Wege einer Anleibe zu beshafen, wecllen Wir auf Antrag der Stadtgemeinde, zu diesem Zwecke auf jeden Inkaber lautende, mit Zinss@einen versehene, Seitens der Gläuktiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 200 000 Æ auëstellen zu dürfen, da fic biergegen weder 7 Schuldner etwas ju erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des des GSesczes vom 17. Juni zum Betrage

zu Essen am

im Interesse

Ausëstellung 200 0C0 in Abschnitten à 1000 ege Muster auszufertigen, verzinsen und mittelst Verloosung bezw. Ankaufs jährli, rom Jahre 1891 ab mit fünf Prozent des Kapitals unter ZuwaWs der Zinsen von den getilgten Schuldvershreibungen zu tilgen find, durch gegen- wärtiges Privilegium Unsere landesberrlihe Genebmigung ertheilen. Die Ertbeilung erfolgt mit der rechtlicen Wirkung, daß ein jeder Inhaber diefer Anleihes{eine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ift, obne zu dem Nahrweeite der Uekber- tragung verpflichtet zu sein.

Durch vorstebendes Privilegium, wel@es Wir Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung Anleibescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über-

[eik escheinen taufend Mark“, anliegenden

„Zweihundert- en à # rah dem mit drei Prozent

echaltlih der

Urkundlich unter Unserer Hötsteigenbändigen Unterschrift und

beigedrucktem Königlichen i dts N : Gegeben Berlin im S@lofë, den 1. Februar 1891. WilhelmBEB.

Herrfurth. Miquel.

Rheinvrovinz. Regierung

AnletbesGeitn

der Stadt Essen, VIT. Ausgabe Butstabe A Nr über 1000 4 Reichswährung.

Nuêgefertigt in Gemäfheit des landesberrlihen Privilegiums i . . (Amtsblatt der Königlihen Regierung zu

und Gesez-Sammlung für 189 , Seite... laufende Nr.

Auf Grurd des von dem Bezirksaus\chuß zu Düfeldor? ge- nehmigten Stadtverordneten-Bes{lufses vom 25. Juli 1890 wegen Ausnahme einer Schuld von 200000 bekennt sich der unterzeinete Ober-Bürgermeister und die von der Stadtverordneten-Versammlung gewählte Anleibe- und Sculdentilgungs-Kommission der Stadt Effen Namens der Stadt dur diese, für jeden íInhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darléehnéschuld von Eintausend Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit drei Prozent jährlich zu verzinsen ift.

_ Die Rückzahlung der ganzen Sch{uld von 209 (00 Æ erfolgt mittelft Verloosung der Anleibesheine in den Jahren 1891 bis spätestens 1206 eins@ließlich aus einem Tilgungésteck, welcer mit fünf Prozent des Kapitals jährli unter Zuwachs der Zinsen von f Scbuldrerschreibungen gebildet wird. geschieht in tem Monat Dezember jeden Jahre®.

_ Der Statt bleibt jedo das RetHt vorbehalten, den Tilgungt verstärken oder au ämmtliche ncch im Unilauf befindlice Anleibescheine auf einmal zu fündigen. Ebenso bleibt der Stadtgemeinde das Ret vorbehalten, die zur Tilgung erforderlichen Anleibescheine nit aus- zuloosen, sondern dur Ankauf zu beschaffen. Die dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldrersreibungen werden unter Bezeichnung ibrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, ôffent- Diese Bekanntmachung erfolgt se{chs, drei, ¡wei und einen Monat vor dem Zahlungêtermine dur das Amtsblatt und den öffentlichen Anzeiger der Königlichen Regierung zu Düfsel- dorf, dur die in Efsen erscheinende „Rheinisb-Westfälisde Zeitung“ und durch den „Deutschen Reichs: Anzeiger“. Geht eines dieser Blätter cin, so wird an dessen Statt von der Stadtverwaltung 2s-Präsidenten dem Tage, wo s in halbjährlichen

den getilgt Die Ausloofung

dem Tilgungsstock zu.

li befannt

Königlichen

h rf ein anderes Blatt bestimmt. solchergestalt ‘tas Kapital zu entrichten ist, wird Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an mit drei Prozent jährli verzinst.

blung der Zinsen und der fällig gewordenen Zins\cheine der Gemeindekafse zu Effen, und zwar au

Genebmigung

des Kapitals erfolgt gegen bloße beziehurgéweise dieser Sculdversreibung bei in der nach dem Eintritt des Fälligfkeits!ermi der zur Empfangnahme des Karita bung sind die daz zurüdzuliefern.

vom Kapital abgezogen. dreißig Jahren na erhoben werden, des Kalenderjahres, erhobenen Zinsen verjähren zu e Kraftloserklärung ver chreibungen erfolat nach Vorschrift d prozeßordrung für Ges .-Bl. Seite 83) beziebungéweise zur Devtien Civilprozeßordnung vem 24. März Zinsscheine können weder aufgeboten, noch soll Demjenigen, Ablauf der vieriährigen Verjätrungsfrift ldet und den stattgehabten Besiß der er Sculdverschreibung oder sonst in ch@© Ablauf der Verjährungsfrift der iti vorgekommenen Zin8-

ns folgenden Zeit. [s eingereihten Stuldverschrei- Zint feine der späteren Fälligkeits Für die fehlenden Zinesscheine wird der Die gekündigten Kapitalbeträge, dem Rüdczahlungétermire Jahren nah fällig geworden , Das Aufgebot

u gebörigen

in welhem sie Gunsten der St Icrener cder vernichteter Schuldver- er £8. 838 und ff. der Civil- Fanuar 1877 (Rei(hé- nach S. 20 des Ausführungs-

Deutse Reich vom 30.

(Ge1- Samml. S 281). für fraftlos erklärt werden. Verlust von Zinsscheinen vor bei der Stadtverwaltung anme Zinsscheine durch Vorzeigung d glaubhafter Weise darthut, na Betrag der angemeldeten und bis dabin n Quittung ausêgezahlt werden.

uldvershreibung sind halb . . ausgegeben,

ben werden.

wel(er den

seine gegen

Mit dieser S zum Schlufse des Jahres . . werden für fünfjährige einer neuen Reihe von in Essen gegen Ablief

Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an de ofern deren Vorzeigung rechtzeiti

jährige Zinéscheine bis die fernecen Zinsscheine Die Ausgabe gt bei der Gemeindekasse teren Zinsscheinreibe beîi- nweisung erfolgt die Inhaber der Sculd- g geschehen ift.

träume auêgege ins\heinen erfol erung der der äl Beim Verluste der A

verschreibung,

i Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 18. Februar

189A.

Gua 2 ; L ate 5 Ea Me RiNe haben wir diese Autfertigung unter unserer Effen, den . ; ten Der Ober-Bürgermeister. Die städtishe Anleibhe- und SgGuldentilgungs- Kommission.

O Die Anleihesheine werden außzr der Unterschrift des Bürgermeisters und der Mitglieder der Anleibe- und tilgungs-Kommission mit dem Siegel dec Stadt Efsen versehen.

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ers ens

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein N Nahe zu der Sbuldvershreibung der Stadt Efsen VIL. Ausgabe Bub- stabe A Nr. . . über 1000 Æ zu 3% Zinsen über 15 A

__ Der Inhaber dieses Zins\chzins empfängt g ezn Rüdgabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Fuli 18 ab die Zinsen der vorgenannten Schu!dversHreibung für das Halbjahr vom ien

bis . . ten ¡t M 4H Gemeindek2fe zu Efsen, E E ral

Essen, . . ten s Der Ober-Bürgermeister. i tisHe Anleibe- und

A S( ilgungs:-Kommission. Der Gemeinde-Empfänger. E ;

A E R 2 : Ee Sn ift ungültig, in dessen Geldbetrag nit innerbalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der igfei E : I f 0 ALCTiOcCTT res der F J erhoben wird. s R Anmerkung. Die Namen des Ober - Bürgermeisters und der Kommissionsmitglieder werden mit Faksimilestempeln gedruckt. Der Gemeinde-Empfänger unterschreibt eigenhändig. j

Rheinprovinz. Regierunasbe Anweisung zur Effener Stadtanleihe VII. Ausgabe Buchst

ab über 1000

Der Inhaber diescr Anweisung empfängt gegen deren Rüdckgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . te Reibe von Zins betnen für die fünf Jahre 18 . . bis 18... bei der Gemeindekasse zu Gfen, sofern nicht reGtzeitig von dem als folchen fi auêweisenden In- haber der Schuldverschreibung dagegen Widerspru erhoben wird

Set, den. le... ..-18,. Der Ober-Bürgermeifter. Die ftädtishe Anleibe- und Sculdentilgungs-Kommission. (Die Namen werden gedrudckt ) / Der Gemeinde-Empfänger. (eigenhändige Unterschcift.)

Die Anweisung wird zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinssheinen mit davon abweichenden Lettern in rastehender Art abgedrudckt :

. . „ter Zins\{ein. ._. „ter Zinsschein.

d T4 Anweisung.

Casati'’s Werfk, Zehn Jahre in Aequatoria und die Rückehr mit Emin Pascha,

liegt uns nunmehr in deutscher Uebersezung von Professor Dr, Karl von Reinhardstöttner, welhe in der Buchner'schen Verlagsbuhhandlung in Bamberg erschienen ist, vor. Es sind zwei technisch vorzüglih ausgestattete Bände mit 159 Abbil- dungen und 4 Karten in geshmackoollem Ledereinband. Casati s Werk darf nah verschiedenen Richtungen hin der größten Theilnahme sicher sein. Er schildert s{licht und einfa seine hocintere)anten Erlebnisse während seines zehn- jährigen Aufenthalts ir Afrika; er erweitert unsere Kenntniß von Natur und Leuten, von den Zuständen und der Beschaffenheit des Landes, über welche er als ein sehr gewissenhafter und scharfblickdender Beobachter be- richtet, und segt uns in den Stand, die Streitfrage Stanley Emin Pascha unbefangen zu beurtheilen. Das Werk hat somit wissenshaftlihe und politishe Bedeutung und es fommt den verschiedensten Bedürfnissen, welche gegenüber einem Afrika-Werk vorhanden sind, entgegen; es ist nicht auf Sensation gearbeitet, sondern verräth durhweg das Streben nach ehrliher Wahrheit in der Schilderung wie in den Be- rihten über thatjählihe Vorgänge und gereicht niht nur dem Verfasser, sondern feiner ganzen Nation zur Ehre. Indem wir uns für heute mit diesem kurzen Hinweis begnügen, bemerken wir, daß Casati vom 15. Kapitel des I. Bandes an über seine Beziehungen zu Emin und über seine Erlebnisse mit diesem berihtet. Sie stehen fortan neben den vielen Schilderungen und Berichten über

argeblich an Milzbrand gefallener Thiere zuverlässig festzustellen Man fönne doch aub billiger Weise die Viehbesizer in einem Pro- vinzial-Verband nit, wie es jenes Geseg wolle, zur Leistung von Entschädigungen für jene Fälle zwingen. Für die Provinz Brandenburg liege ein Bedürfniß, jenem Gefe bier Geltung zu geben, ni®t vor. 1889 seien bei einem Bestand von 272 999 Pferden, 694 €77 Stüdck Rindvieh und 1710476 Shafen nur 10 Pferde, 82 Rinder und 1 Shaf an Milzbrand gefallen. Der Provinzial-Auss@uß beaniragte daber, die Bedürfniffrage in diesem Fall für die Provinz Branden- burg zu verneinen. Landrath Bohbtz- Krossen tritt gegen diesen Artrag ein. Es sei entschieden ein Bedürfniß für ein foles Gefeß vorbanden upd deshalb beantrage er, die Vorlage einer besorderen Kommission zu überweisen. In gleißem Sinne fpriht Hr. von Meyer - Arnswalde, während Graf Brübl auf der Seite des Pro- vinzial-Ausshufses steht. Man solle do die große Gefabr nit ver- gessen, die für Thiere und Menschen dara:s erwachse, wenn an Milzbrand gefallere Thiere der Feststellung dieser Thatsache wegen künftig nicht möglichst sofort versharrt würden. Ihm widerspricht Landrath v onBethmann-Hollweg, der für Uzberweisung des Antra- ges an eine besondere Kommission ist. Eben weil jet feine Gnts{ädigung azzablt werde, kämen die wenigsten Fälle der an Milzbrand gefallenen Thiere zur Anzeige. Er sei überzeugt, daß das in Rede stehende Geseg wesentli zur Bekämpfung des Mil:brandes beitragen werde. Naldem not Hr. von Bodtelberg-Ofisternberg dea Antrag Bobs gesprechezn und Landes-Direktor von Levet uf auf- merfiam gemacht batte, daß, werde ei 2s Ges r selbe aud Schweine, Ziegen und Schaf ch fassen müsse, erfolgte die Abstimmung, die die Annahme des À zes Bobßt ergat ie Vor- lage wurde einer Kommission é Mitgliedern ü sen, i welche die Abgg. Boh, Graf * [,

von Mever jun , Kraats und Paschke

Es folgte das Referat des Land Vorlage des Landes-Direktors, die täts- und Altersversiherungs-“ Brandenburg betreffend. Für die Haus Matthäikirstraße 19 angekauft. chere Räuwe eingerichtet, in wel©en bewahrt werden. Bei einer Einwohnerzahl wohnern sind etwa 700 000 bis 800 000 V uf je 1009 Versicherte werden, wie auf Grund angestellter lungen feststeht, durchshnittlih im Jahre 10,5 Invaliditäts fallen, sodaß, wenn nur 700000 Versicherte angenommen immerhin 7350 Anträgê auf Gewährung der Invalidenrente werden müssen. Redner ftelite daher im Auftrage des Pro Auschbufses folgenden Antrag: „L. Zur Wahrnehmung der Ges{&äfte

ditäts- und Altersversicherungs-Anîtalt werden bestellt : Der Landes-Direktor als V der Landivndikus als Stellvertreter desselben, der z als Mitglied des Vorstandes. Il. Der Provinzial-Ausschu ermächtigt, bei eintretendem Bedürfniß zwei Hüifsarbeiter zu berufen. Die Wakbrnehmung der Kafiengeschäfte der Versicerungtgesellshaft erfolgt dur die Landeshauptkañe gegen die dafür im Ftat vorgesebene Entschädtgung.“ Gleiczeitig mit diesem Antrag legte Redner das Statut, die Anstellung eines zweiten Landes-Raths betreffend, vor.

__ Nachdem die Anträge ohne Diskussion genehmigt waren, wurde die Sitzung gegen 2 Uhr geschlofen.

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Statiftik und Volkëäwirthschaft.

Zur Vermögenslage des ländlihen Grundbesigzes

E in Preußen.

Im Arschluß an die alljährlich von den Amtsgerichten und othefenämtern aufzuftellenden Uebersihten der Hyvotheken- wegung ist diesen Behörden anheimgegeben worden, zur befferen der thatsädlihen Vermögenslage unserer ländliben undbesizer freiwillig noch weitere Nacbweisungen auf Grund ve- nmter, vom Königlichen S:atistisben Bureau in Vorschlag ge- achter Formulare aufzustellen, und ¡war auf Grund der geri{tlihen Akten über Besitzverärderungen. Wenngleit auf diese Weise nur die Ver- genélage bzw. die Scundvers{uldurg für denjenigen Theil des Besites rmittelt wird, der in gerihtsfundizer Weise den Besißer wechselt, o baben doc die bierbei zu treffenden Festftellurgen den Vorzug rôfßerer Genauigkeit und Vielseitigkzit; denn ecft bem Wechsel des ies stellt ich wohl regelmäßig genaz heraus, welcher Theil der ingetragenen Schulden {on abgetragen, aber noh nit gelöst ift, d in wie weit also die buchmäßige Belastung von der wirfklihen ab- idt. Sodann läßt sich bei den Besitveränderungen der volks- rthichaftlich so bedeutîame Einfluß ihrer verschiedenen Formen, besondere der Verkäufe und Erbtheilungen deutli verfolgen, brend endlich die gerihtliven Akten über Nawhlaßregulirungen ägbares Material über das Berbältni5 ron PVersonal- und Real- eri@uldung bei den Grundbesigzern, über ihr beweglihes Vermögen 1, f. w. bieten.

Auf Grund jener Formulare is, wie die „Statift. Corr.“ mit- tbeilt, nun für ein oftvreußis@es Amtsgeriht mit {ast auss{ließlich bäuerlicher Bevölkerung und nach Ansi@t_ des Berichterstatters im Allgemeinen gesunden Wirthschaftsverbältnissen cine Zusammenstellung vorgenommen worden, deren Ergebnisse, wenngleid sie wegen der Kleinbeit des Bezirks in keiner Weise Ansprüche auf allgemeine Gültig- fcit baben fönnen, dcch in mander Beziehung interessant genug sind, um si zur Mittheilung an die Oeffentlichkeit zu eignen.

In dem gedachten Sprenael sind im Becichtsjabre (1890) durch Erbtdeilung einschließzlih der Grundstücksüberlafsung bei Lebzeiten des Erblassers 549,4 ha auf andere Weise, durch Kauf und Tauf, 9635 ha in andere Hände übergegangen. Der Besitzwechsel„ durch Verzrbung war also der Flähe nah viel umfassender als derjenige durch Verkauf ; die Anzahl der betheiligten Besitzungen dagegen stellte

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die Vorgänge in Aequatoria, besonders über den Fall von ) Chartum, ebenso wie über die Ankunft Stanley's, worüber das 5. Kapitel des II. Bandes berichtet, im Vordergrund des Interesses. Wir behalten uns vor, hierauf näher einzugehen.

Brandeuburgischer Provinzial-Landtag.

Den erften Punkt der Tagesordnung der gestrigen Sitzung, die Geheimer Regierungs-Rath von Bornstedt leitete, bildete eine Mit- theilung des Landes-Direktors von Leveßow über die neue Richtung der Kreiëgrenze zwisden den Kreisen Soldin und Landéberg a. W. Dann trat die Versammlung in die Berathung der Vorlage des Landes - Direktors wegen des Erlasses eines Gesetzes, die Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere betreffend. Das Abgeordneten- und Herrenhaus baben beschlossen, an die Staatsregierung den Antrag zu stellen, die Gültig- keit des Gesetzes, das bezügli der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere für die ho enzollernshen Länder erlaffen war, auf die Provinzial-Verbände der ganzen Monarchie auszudehnen. Der Pro- vinzial-Ausschuß steht einer solchen Ausdehnung dieses Gesetzes ent-

Verpflichtungen baftet

r Sicherung der bierdur eingegangenen it ihrer Steuerkraft.

tadtgemeinde mit ihrem Vermögen und m

si beim Erbgang mit 92 viel geringer als beim Kaufe mit 33, weil

) gerade fleine Grundstücke besonders häufig durch Kauf ihren Zcliber

weHselten. Der Grundsteuerreinertrag der vererbten Grundstücke war 4501, derjenige der verkauften 1905 Æ, der buWmäßige Sculdenstand bei jenen 89 709, bei diesen 81 219 A Von diesen Beträgen erwiesen ih indeß beim Besigübergange 19125 bezw. 16 628 „, d. Lin beiden Fällen annähernd zwei Neuxtel, bereits als gelöst, sodaß die wirklibe Realvers@uldurg im Augenblick des Besitwecsels bei den vererbten Grundstückden 70584 , bei den verkauften 64 591 Æ, d. i. 15,68 bezw. 33,91 mal so viel, wie der Grundsteuerreinertrag betrug. Die Ziffer der ungelöshten, aber schon abgezahlten Hvvotbeken ers scheint niht unbedeutend, namentlich wern man in Betracht zieht, daß in einzelnen Fällen, inébesondere bei Amortisationsbypotheken, bei denen der {hon amortisirte Betrag in den Kaufverbandlungen niht angegeben zu werden braucht, die wirkli abgezablten Hypotheken eine 08 größere Summe umfassen, als si aus jenen Verhandlungen ergiebt.

Im Allgemeinen wird die Belastung bei Vererbungen unter, bei Verkäufen über dem Duréschnitte des gesammten Grundbesitzes liegen, weil bei den Vererbungen hauptsählich die Vermögenslage des gereiften und absterbenden, nit die des erft aufftrebenden Geschlechts, bei Verkäufen aber besonders bäufig derjenige Theil des Grund- besitzes betheiligt i, welher ih nicht mehr glaubt im Grund-

gegen. Einmal sei es schwer, die Todesursahe und den Werth

besitze erhalten zu können, und diese wohl allgemein wahr-

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