1911 / 127 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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O Ä E I I I Li E A T E,

E E E P E E E N m

Deutscher Reichstag. . 187. Sißung vom 30. Mai 1911, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die ebung der dritten Beratung des Entwurfs einer Reichsversiherungsordnung.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Delbrü ck: *)

Abg. Hoch (Soz.): Wir haben derartige Vorschriften bereits in der Gesebßgebung, in der Gewerbeordnung sowohl wie hier, in der Reichsversicherungs8ordnung.

Abg. Gothein (forts{chr. Volksp.): Fn Hunderten von Fällen haben wir Unge in der Neichsgeseßgebung, tur die in die polizeiliche Hoheit der Einzelstaaten entschieden eingegriffen wird. Gewiß hat das Oberbergamt Breslau für Schlesien seine Schuldigkeit getan, aber die erwähnte Verordnung des Oberbergamts Dortmund ist nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt ist, denn ungefährliche Arbeiten gibt es im Bergbau überhaupt nicht.

Abg. Sachse (Soz.): Wenn unser Antrag zu weit geht, fo stimmen Sie wenigstens für den polnishen Antrag. Es hantelt sih nur um ein vaar Anita Mark Druckausgaben.

Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrück:*)

Der Antrag der Sozialdemokraten wird gegen deren Stimmen abgelehnt, der Antrag Korfanty mit großer Mehrheit angenommen.

Nach § 896 der Beschlüsse zweiter Lesung ist der Unter- nehmer Versicherten und deren Hinterbliebenen, wenn fie einen Anspruch auf Rente haben, nah anderen geseßlichen Vorschriften zum Ersay des Schadens, den ein ent- \schädigungspflihtiger Unfall verursacht hat, nur dann verpflichtet, wenn strafgerichtlih festgestellt worden ist, daß er den Unfall vorsäßlih herbeigeführt hat. Die Kompromiß- parteien haben einen Antrag Schul und Genossen gestellt, den 8 896 in der Kommissionsfassung wieder herzustellen, wonach diese Beschränkung der Ne des Unternehmers auch dann eintreten foll, wenn der Versicherte und dessen Hinter- bliebene keinen Anspruh auf Rente haben.

Abg. Stadthagen (Soz.) wendet sih gegen den leßteren Antrag. In der zweiten Lesung sei anerkannt, daß die Fassung der Kommission eine \hamlose Vergewaltigung der Witwen wäre. Die Mehrheit habe zugegeben, daß die Ansprüche der Witwen besser zu {hüten seien. Mutter- und Vaterrechte gebe es niht mehr, sobald der Unternehmer zahlen folle. Man erkläre einfah: Du hast einen Rehtsanspruch, aber weil Du das Unglück hast, Vater oder Mutter eines Arbeiters zu sein, so wird Dir der Anspruch entzogen.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Diese Ausführungen entfernen sich vollständig von den geschichtlihen Grundlagen des Unfall- versicherungsgeseßes, das den Unternehmer entschädigungspflitig machte au für die Unfälle, die er niht vershuldet hat. Dabei hat man gleichzeitig niht verkannt, daß manche Unfälle vielleicht eine höhere Entschädigung verlangten. Aber da nunmehr alle Un- fälle entshädigungsvflihtig wurden, so hat man gerade im Interesse der Gesamtheit der Versicherten von diesen wenigen Fällen abgesehen. Der Beschluß der zweiten Lesung, der diese Regelung beseitigte, wurde dadur herbeigeführt, pa der Abg. Dr. Frank ein Beispiel darlegte, in dem nach seiner Ansicht überhaupt keine Entschädigung gezahlt wurde, weil nah dem Unfall ein neues Ereignis eintrat, das erst für den Unfall die Hilfsbedürftigkeit der Hinterbliebenen ergab. Es ist aber empfehlenswert, den Beschluß rückgängig zu machen, denn es fönnen dem Unternehmer nicht. Verpflihtungen auferlegt werden für spätere Ereignisse, die eine Nücckwirkung auf einen vorher bereits eingetretenen Unfall haben. Ich bitte, an dem Beschluß der Kom- mission festzuhalten.

Abg. Shmidt- Berlin (Soz.) : Es handelt sich nicht um eine Belastung der Berufsgenossenschaften oder der Unternehmer, die einen Unfall nicht verschuldet haben. Es kommt hierbei wesentlich die Stellung der Ausländer in Betracht. Wir wollen nur die kleine Zahl von Fällen treffen, in denen dem Unternehmer ein Ver- \{hulden nahgewiesen ist. Für leßteres darf niht nur die \trafrecht- lihe Verantwortung, sondern muß auch die zivilrechtliche Haftung vorgesehen werden.

Abg. Stadthagen (Scz.): Es bandelt sih um Unfälle, wo Ent- \{ädigung niht gezahlt wird; das vergißt der NRegierungs- fommissar. Ist denn das so {wer zu verstehen? Weil keine Rente gezahlt wird, verlangen wir zivilrehtliße Haftung. Sonst wird eine Prämie für fahrläsfige Unternehmer ausgeseßt.

Direktor im Reichsamt des Innern C aspar: Auch der Unternehmer muß; ge\{üßt werden, der regelmäßig seine Beiträge zur Unfallversiherung zahlt, auch in den Jahren, in denen Unfälle bei ihm nicht vorkommen. Es werden auch die unvershuldeten Unfälle entshädigt. Gegen diesen allgemeinen Gedanken kann man nicht mit Einzelfällen operieren. Die Fassung zweiter Lesung würde alle Fälle umfassen, in denen aus irgend einem Grunde ein Verleßter keine Entschädigung bekommt.

Abg. Dove (fortshr. Volksp.): Die Tragweite des Beschlusses zweiter Lesung wird sehr übershäßt. Man hat daraus Folgerungen gezogen, die irrig sind, wenn auch sprahlich Zweifel auftauchen können. Der Kreis der zweifelhaften Fälle ist außerordentli ein- geengt. Wenn dies aber der Fall ist, so ist auch das Risiko des Unternehmers ein außerordentlih geringes, denn es kommt nur das Hinterbliebenenrecht in Betracht. Die Berufsgenossenschaften sind überhaupt nicht beteiligt. Eine Haftpflicht des Unternehmers be- steht doch auch jeßt gegenüber dem Nichtversicherten. Es fragt sich, ob man die Hinterbliebenen, weil fie unter Umständen eine Rente bekommen, ausschließen soll von dem ihnen sonst zustehenden Rechte. Die Voraussetzungen für die Hinterbliebenenrente sind jeßt etwas entgegenkommender formuliert, aber es bleibt noch ein Nest von Un- billigkeit, den wir durch Annahme des Antrages beseitigen können.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) triit ebenfalls den leßten Ausführungen des Direktors Caspar entgegen, ebenso in längeren, zuleßt vielfah von Schlußrufen aus der Mehrheit unterbrohenen Darlegungen Abg. Dr. Potthoff.

8 896 wird in namentlicher Abstimmung entsprechend dem Antrag Schul und Genossen mit 203 gegen 97 Stimmen nah der Kommissionsfassung angenommen; der Beschluß zweiter Lesung ist damit wieder beseitigt.

Zu 8 964 (Jnhalt der Sazßungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften) liegt wiederum der in zweiter Lesung abgelehnte Antrag Doerksen (Rp.) vor, aus den Materien, über die die Sazung bestimmen muß, die Festseßsung des Maß- stabes für die Umlegung der Beiträge zu entfernen.

Abg. Doerk f en(Np.)beschränkt sich bei der Geschäftslage des Hauses auf die Erklärung, daß sein Antrag nihts weiter als eine gerechte Verteilung der Beiträge bezwecke und desbalb vor allem den An- tragsmaßstab der Grundsteuer beseitigen wolle. Der Antrag empfehle ih selbst.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar bittet, nochmals den Antrag abzulehnen.

*) Die Neden des Staatsfekretärs des Innern Dr. Delbrü ck fönnen wegen teilweise verspäteten Eingangs der Stenogramme est morgen im Wortlaut veröffentliht werden.

Württembergischer Bundesbevollmächtigter, Ministerialrat Dr. von Köhler ersuht im Interesse der württembergishen Landbevölkerung ebenfalls um Ablehnung des Antrages. Der Maßstab der Grundsteuer habe sich in Württemberg, wo der mittlere und kleine Grundbesiß durchaus überwiege, vorzügli bewährt. Die Umlage nah Arbeitstagen gebe in keiner Weise einen zuverlässigen Maßstab ab. Die Umlage nach dem Grundsteuerfuß sei sehr cia und sehr billig. Hebe man die partikularrechtlihen Vorschriften Württembergs jeßt durch das Reichsgeseß auf, so bedeute das für die württembergische land- wirt De Berufsgenossenshaft eine sehr hohe Belastung. Die Veranlagung der Grundsteuer in Preußen mag ja vielleicht zu wünschen übrig a weil fie {on vor 50 Jahren erfolgte; die württembergische Veranlagung sei aber erst 1887 beendet worden. g. Dr. Heim (Zentr.): Die Negierungöbvertreter sollten nicht

a so lange Ausführungen die Debatte unnüß verlängern. Die Verhältnisse liegen in Bayern ebenso wie in Württemberg. Wer mit der Grundsteuer in Preußen nicht zufrieden ist, soll die Remedur in O herbeiführen. /

lbg. Doerksen (Np.): Auch in Bayern und Württemberg ist die Grundsteuerveranlagung längst veraltet und kann feinen gerechten M mehr bilden. Ich bitte dringend, meinen Antrag an- zunehmen.

In namentlicher Abstimmung wird der Antrag Doerksen mit 170 gegen 126 Stimmen abgelehnt; 3 Mitglieder ent- halten sih der Abstimmung.

Zu § 967 hat das Haus auf Antrag der Kommission in zweiter Lesung folgenden Absay hinzugefügt: „Das Meichsversicherungs8amt ist jedoch niht berechtigt, an Stelle der landwirtschastlihen Genossenschaften Ünfallverhütungs- vorschriften zu- erlassen und tehnishe Aufsichtsbeamten anzustellen.“

Die Abgg. Ablaß und Genossen (fortshr. Volksp.) beantragen Streichung dieses Zusaßzes und namentliche Abstimmung darüber.

Abg. Dr. Hecks\cher (fortshr. Volksp.) : Diese Bestimmung ist wohl die absonderlihste aller Beshlußfassungen der zweiten Lesung. Also im Gegensaß zu den gewerblihen Berufsgenofsenshaften foll hier die oberste Aufsichtsbehörde lahmgelegt werden. Die Herren von der Rechten haben die Pflicht, zu sagen, welches denn in aller Welt die ernsten und wichtigen Gründe sind, die sie bewogen haben, eine so auffallende und für das Neichsversiherungs- amt und die verbündeten Regierungen verleßende Bestimmung auf- zunehmen. Ich bin erstaunt, daß die Herren vom Neichsversicherungs- amt nicht Mann für Mann hier eingerückt sind, um noch in leßter Stunde ihr Necht zu verteidigen und die eine Bestimmung zu be- fämpfen, die mit ihrer Ehre unvereinbar ist. Der Kaiser hat 1890 im Kreise berufener Vertreter der Landwirtschaft mit beweglichen Worten auseinandergeseßt, daß für die Landwirtschaft Unfall- verhütungsvorschriften notwendig find. In den leßten Tagen hat der Abg. von Oldenburg von der Kaiserlichen Standarte gesprohen, um die man sih zusammenscharen müsse. Wie wäre es, wenn die Herren sih hier um die Kaiserliche Standarte scharten ? Ich bitte die Herren, fich einmal mit Besonnenheit zu überlegen, wie fie eine Agitation im Lande führen wollen, wenn der {lichte Mann erkennt, wie hier die Sonderstellung der Agrarier geseßlich festgelegt wird. Er muß die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wenn er eine solche Bestimmung liest. Eine finanzielle Wirkung hat es doch nicht, wenn diese Bestimmung abgelehnt wird. Jch bitte Sie in leßter Stunde, {hon aus Klugheit den Verdacht abzulenken, daß Sie ein Sonderrecht beanspruchen. Mit der namentlihen Abstimmung wollen wir unsere Gegner nicht vor dem Lande brandmarken, fondern ihnen Gelegenheit

geben, in sich zu gehen. Unmittelbar vor der Abstimmung zieht der Abg. Heclkscher seinen Antrag auf namentliche Abstimmung zurü.

Der Antrag Ablaß wird gegen die entschiedene Linke, die Polen und das Gros der Nationalliberalen abgelehnt,

Es folgt das 4. Buch: „Jnvaliden- und Hinterbliebenen- versicherung ““.

Auf eine Anfrage des Abg. Bassermann bestätigt der

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar, daß der Ver- Mer Ne auch die Besaßung der Luftshiffahrzeuge unter- iegen sfoll.

Abg. Dr. Potthoff (fortshr. Volksp.) äußert seine Unzufrieden- heit mit den Bestimmungen dieses Buchs über die Betriebs8- beamten, Werkmeister usw.

Abg. Gi esberts (Zentr.) bedauert, daß es niht gelungen ift, die Hausgewerbetreibenden unter die Bestimmungen dieses Buchs zu bringen und spricht die Hoffnung aus, daß das Heimarbeitergeseß in der Herbstsession zustande kommen wird. L

Abg. Molkenbuhr (Soz.) weist darauf hin, daß das Zentrum ja felbst einen Antrag der Sozialdemokraten auf Einfügung der Hausgewerbe- treibenden für die Zwangsversiherung abgelehnt hat, und bedauert, daß die Herauffetzung der Einkommensgrenze niht zu erreihen war.

Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrü: *)

Abg. Be ker - Arnsberg (Zentr.): Wir haben allerdings auch einen Antrag auf Einbeziebung der Heimarbeiter in der Kommission gestellt. Er ist aber abgelehnt worden, weil die Regierung dagegen ver- sicherungstehnishe Gründe angeführt hat.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Mit \olhen Gründen kann man jede Verbesserung ablehnen. Iedenfalls hat das Zentrum in zweiter Lesung gegen un}eren Antrag gestimmt.

Zum § 1240 befürwortet der Abg. Molkenbuhr einen An- trag, die Jnvalidität des Versicherten anzunehmen, wenn seine Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte derjenigen eines förperlih und geistig gesunden Versicherten herabgesunken ist. Jn der zweiten Lesung war ein Drittel beschlossen worden.

Der Antrag wird abgelehnt.

Nach § 1242 wird die Altersrente vom 70. Lebensjahre ab gezahlt. L L

Die Abg. Ablaß und Genossen beantragen dafür das 65. Lebensjahr zu seßen, eventuell folgende Bestimmung hinzu- zufügen :

„Vom 1. Januar 1917 ab erbält Altersrente der Versicherte vom- vollendeten 65. Lebensjahre an, auh wenn er nicht invalide ist."

Von sozialdemokratisher Seite ist ebenfalls die Herab- seßung der Altersgrenze auf das 65. Lebensjahr beantragt.

Abg. Buf old (Soz.): Wir haben den Antrag wieder eingebrackt, damit diejenig?n, die îin zweiter Lesung noch unscchlüssig waren, Gelegenbeit bekommen, diesen Fehler eventuell wieder gutzumachen. Die Ausführungen des Abg. Becker-Arnsberg haben lediglih er- kennen lassen, daß er für feine gute Sache kämpft, wenn er nach- zuweisen suchte, daß die Herabsetzung auf das 65. Lebensjahr nicht so dringlich sei. Als der Abg. Becker sprach, hatte man weit mehr den Eindruck, daß er zur Nechten gehörte, so schr rief er die Be- friedigung diefer Herren mit seinen Darlegungen hervor; er hat sich mit seiner Rede, wenn man an ihre Wirkung auf die christ- lien Gewerkscaftler denkt, höchstens den Ruhm eines Streik- brehers erworben. Die ftatistishen Angaben, die die Ne- gierung gegen unseren Antrag ins Feld führte, waren außerst s{chwankend und widerspruchsvoll ; kurz, Stichhaltiges hat überhaupt nit vorgebracht werden können. Die Beitragserhöhung wird höchstens 10 oder 11 9% betragen ; von den Riesenerhöhungen, die der Direktor Caspar îin der ¿weiten Lesung vorführte, von der Erhöhung auf 19 9% war in der Kommission nirgends die Nede. Dieser klaffende Widerspruch muß uns noch aufgeklärt werden. Der Direktor Caépar berief \ich auf den § 1222; aber siehe da, im amtlichen stenographischen Bericht ist diese Berufung auf § 1222 nicht mehr zu finden! Wenn der Abg. von Gamp den Di- reftor mit dem Hinweis auf § 1223 zu Hilfe zu kommen suchte, so stimmt das auch nicht. Die Leute, die mit 65 Jahren in den Besiß

der Altersrente kommen, werden son im eigenen Interesse weiterkleben. Man fklagt ja immer über den Ansturm auf die J nvalidenrente ; dieser Sturm, der darin, pay vor dem 70. Jahre keine Altersrente ihre wird, seine Ursache hat, weil die Leute sich {hon vor diesem

ermin arbeits- und leistungsunfähig fühlen, wird abnehmen und auf- hören, sobald die Altersrente den Fünfundseczigjährigen gezahlt wird. Aufhören wird dann au die Notwendigkeit einer Nentenquetschungs- kommission, die im Lande herumreist und ledigli die Aufgabe hat, die Invalidenrentner vorzuladen und nachzusehen, ob ihnen die Rente nicht entzogen werden kann. Die unheilvolle Tätigkeit dieser Kommission spricht sich iegt in den statistishen Ziffern aus; die Zahl der Renten- empsänger ist in den leßten Jahren ständig zurückgegangen, zum Vorteil für die Staatskassen, aber zum ungeheuren Schaden für die Versicherten. In einem Falle wurden 26 Rentenempfänger vorgeladen und 19 davon die Rente entzogen! Wige- kann man da den Mut haben, noch von einem een fozialen Neformwerk zu reden ! Es spielt dabei auch das Denunziantentum eine sehr häßliche Rolle. Ie mehr die Rentenentziehung zur ge wird, desto stärker wird die Zahl der Fälle anwahsen, wo die Altersrente für die Betroffenen den einzigen Ausweg bildet. Es ist sogar der unglücklihe Fall vor- gekommen, daß einem Manne, der die Veteranenbeihilfe nachsuchte, diese niht gewährt, dafür aber auch noch die Invalidenrente entzogen wurde, obwohl er niht mehr wie 50 „z täglich verdienen konnte! Man scheint des Glaubens zu sein, daß jeder, der das 65. Lebens- jahr erreiht, von seinem Geburtstage ab dann die Altersrente be- ommt. Es muß doch erst die Wartezeit erfüllt werden. Wir wissen, daß heute Leute im 75. Lebensjahre noch keine Rente be- ziehen. Den Traum, daß die Arbeiter jemals „pensioniert“ werden, wie die Nationalliberalen es ausdrückten, haben wir niht. Wenn ein Arbeiter wirklich die Altersrente bekommt, so ist das feine „Pensionierung“. Die Rente wird immer nur eive Beihilfe sein. Wenn man sh auf den Standpunkt stellt, daß in dem Maße, wie die Kraft des Menschen abnimmt, die Beihilfe Plaß greifen muß, so müßte man noch weiter als auf das 65. Lebensjahr zurückgehen. Die Perablehung auf das 65. Lebensjahr ist von den verschiedensten

arteien und auf zahlreihen Kongressen, auch folhen der rist- ichen Arbeiter gefordert worden. Ih glaubte meinen Augen und Ohren nicht zu trauen, als ih den Abg. Beer-Arnsbeta hörte. In der Kommission hat er erklärt, viel wichtiger als die Jnvalidenrente sei die Altersrente ; die Arbeiter wollten wissen, ob Geld vorhanden ist und die Altersrente bezahlt werden kann. (Nufe aus dem Zentrum: Schwindel !) Gewiß hat er das nach dem Kommissionébericht aus- geführt und hier im Plenum den entgegengeseßten Standpunkt ein- genommen. Die Regierung hat vor 2 Jahren in der Denkschrift auch das 65. Jahr festgelegt, jeßt motiviert der Staatssekretär Delbrück die Ablehnung mit der Nücksiht auf die Konsequenzen unerfüllbarer weiterer Forderungen. Man bezeichnet Deutschland als das soziale Musterland ; in diefer Sache gehen uns alle anderen Staaten voraus. Was bedeuten 9 Millionen gegenüber den erst im Frühjahr wieder bewilligten Millionen für Militärforderungen. Wir fordern nur den zehnten Teil dieser Opferwilligkeit für die Arbeiter.

ae Dr. Spahn: Sie haben pingewicn auf den Ruf eines Streikbrechers, den der Abg. Becker sih erworben habe. Der Ausdruck ist in diesem Zusammenhange gebraucht, verähtlih gemeint und daher unzulässig. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Und der Zuruf Schwindel ?) j

Abg. Dr. Potthoff (Fortschr. Volksp.): Wir halten mit aller Ent- schiedenheit an unserer prinzipiellen Forderung, daß künftig die Alters- rente mit Vollendung des 65. Lebensjahres zu gewähren ist, fest. Unfer Antrag ist in zweiter Lesung nur mit einer geringen Zufalls- mehrheit abgelehnt. Wir hoffen dringend, daß die veränderte Zusammenseßung des Hauses heute zu seiner Annahme führt, und daß diejenigen, die mit der Begründung, es gebe wichtigere Verbesserungen als die Herabsetzung der Altersgrenze, auch für unseren Antrag stimmen werden, nahdem sie sich überzeugt haben, daß auch diese wichtigeren Forderungen leider niht haben dur{geseßt werden können. Es bedarf nur weniger Stimmen, um dem Antrag zur Mehrheit zu verhelfen. Der kaufmännische Verein von 1858 in Hamburg, einer der maßvollsten Vertreter sozialpolitisher Forderungen, telegraphierte nah der Abstimmung zweiter Lesung, daß seine Mitglieder die Ab- lehnung der jahrelang versprochenen Herabseßung nicht begriffen. Sie bitten, dafür einzutreten, daß die Herabsetzung wenigstens 1917 erfolgt, und nennen dafür einen neuen bisher niht erwähnten Grund. Wenn nämlich das Privatbeamtengeseß im Herbst zustande kommt und 1912 zugleich mit der Reichsversiherungsordnung in Kraft tritt, so werden 1917 die ersten Altersrenten mit dem 65. Jahre {hon gezahlt werden fönnen. Dann kann man aber nicht anderen Versicherten sie erst mit dem 70. Lebensjahre zahlen... Die Hinausschiebung bis 1917 würde auch die finanziellen Bedenken beseitigen. Dann werden die 8 bis 9 Millionen, die der Staals\ekretär heraus- rechnet, die aber zu hoh gegriffen sind, bei seiner Gewandtheit sicherlih flüssig gemacht sein. Wir würden auh bereit sein, zu § 1372 zu beantragen, daß die erste Neuprüfung der rechnungs- mäßigen Unterlagen für die Beiträge {hon 1917 eintreten soll, damit die Erhöhung um etwa 1 -Z dann {on vorgenommen wird. Die Mehrheit will ihre Ablehnung unferer Anträge mit der Ein- fügung eines neuen Artikels 71b in das ECinführungsgeseß be- mänteln. Dieser Artikel bietet sahlich in keiner Weise Ersaß. Wir stellen unseren Eventualantrag {on mit großen Bedenken, weil wir wissen, wie wenig gewissenhaft die Reichstags8mehrheit und die ver- bündeten Regierungen in der Einhaltung festgelegter Versprehungen sind. Wie ih höre, beabsichtigen zudem die Herren der verbündeten Regierungen eine Erklärung abzugeben, daß sie sich absolut nicht für die Zukunft verpflihten. Dann aber ift der Inhalt des Art. 71 þ eine leere Phrase. Er entspriht der Würde des Volkes - nicht. (Vizepräsident Dr. Spahn bittet, niht zum Art. 71b des Ein- führungsgeseßes zu sprehen.) Ih habe seine Bedeutung mit wenigen Worten ershöpft, er soll das Volk nur darüber hinweg- täuschen, daß hier jede Verbesserung des Gesetzes versagt wird.

Abg. Schirmer (Zentr.): Wir werden die Anträge ab- lehnen, weil fie das Zustandekommen der ganzen Vorlage ge- fährden können. (Fortdauernde Unruhe.) Sie treiben mit Jhren Anträgen ja doch nur Popularitätshascherei! Der Abg Busold hätte seine Rede lieber auf dem Parteitage in Jena seinem Partei- genossen Molkenbuhr gegenüber halten follcn. Unerhört ist es, wenn er einen Mann wie Beer, der sih auf gewerkshaftlihem Ge- biete so große Verdienste erworben hat, mit einem Streikbrecher vergleicht. Das find die ritterlißen Waffen der Sozialdemokraten, von denen neulich der Staatssekretär Delbrück gesprochen hat. (Leb- hafte, fortgeseßte Unruhe.) Ich nenne das Brunnenvergiftung. (Leb- hafte Zustimmung im Zentrum, Widerspruch links.)

Staatssekretär des Jnnern Dr. Delbrü: *)

Abg. Molkenbu hr (Soz.): Nachdem seitens des Vertreters der verbündeten Regierungen eine fo bündige Erklärung abgegeben worden ist, dürfen wir wohl erwarten, daß die verbündeten Regierungen die- selbe Haltung einnehmen werden gegenüber Vorlagen über militärische Nüstungen, die wir in der nächsten Zeit erhalten werden. Der Abg. Schirmer fühlte sh \o recht als Regierungsvertreter, er gab {on im voraus den verbündeten Regierungen recht, indem er sagte, wenn wir die Anträge annehmen, dann wird die Vorlage scheitern. Wie hätte er dagestanden, wenn diese Erklärung niht gekommen wäre? Das Zentrum beweist wieder einmal, daß ihm die Gründe ausgegangen find.

Abg. H och (Soz.): Der Abg. Schirmer hat sichentrüstet über den Ton, in tem sih der Kollege Busold gegen den Abg. Becker ausgesprochen hat. Er hat aber fein Wort zu den Ausführungen gesagt, die d?n Kollegen Busold zu seinen scharfen Bemerkungen veranlaßt haben. Der Kollege Busold hat nachgewiesen, daß der Abg. Beer als Arbeiter- sekretär die wihtigsten Forderungen der Arbeiter mit unwahrbaftigen Argumenten bekämpft hat, daß er \ich einer unerhörten Doppel- züngigkeit s{uldig gemacht hat. Der Abg. Schirmer follte also vor seiner eigenen Tür kehren und seinen Kollegen veranlassen, mit den Waffen der Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit zu kämpfen.

Damit schließt die Diskussion.

Der Antrag auf Herabseßung der Altersgrenze für die alltersrente auf das 65. Jab wird in aamentlid ex Ab- stimmung mit 170 gegen 119 Stimmen abgelehnt; 9 Mit- glieder enthalten sih der Abstimmung. Auch der Eventual- antrag Ablaß, die Altersrente mit dem vollendeten 65. Lebensjahre von 1917 ab zu gewähren, fällt in nament- licher Abstimmung mit 166 gegen 120 Stimmen bei ¡1 Stimmenthaltungen.

Vizepräsident Dr. Spahn: Der Abg. Schirmer hat die Wendung gebraucht, daß die Bemerkung des Staatsfekretärs vom Kampf der Sozialdemokraten mit ritterlihen Waffen den Herren den Mut ge- geben habe, hier und draußen weiter in politisher Brunnenvergiftung zu machen. Einen derartigen Ausdruck Mitgliedern des Hauses gegenüber halte ih für unzulässig. Der Abg. Hoch hat aber dann mit Bezug auf ein bestimmtes Mitglied des Hauses, den Abg. Becker-Arnsberg, von einem Maß von Doppelzüngigkeit gesprochen, das Gua unerhört sei im parlamentarischen Leben, und er hat den Abg. Schirmer aufgefordert, dafür zu sorgen, daß der Abg. Becker mit den Waffen der Wahrheit und ehrlich kämpfe. Darin liegt der Vorwurf des Kampfes mit unwahren und unehrlihen Waffen, und er rihtet sich gegen ein bestimmtes Mitglied des Hauses; ih rufe den Abg. Hoch dafür nachträglich z u r Ordnung. ;

Nach § 1243 erhält die dauernd invalide Witwe nah dem Tode ihres versicherten Mannes Witwenrente.

Abg. Stadthagen (Soz.) befürwortet die Streihung der Worte „dauernd invalide“. Die Mehrheit von 1902 habe allen Witwen die Witwenrente versprochen ; ohne irgendwelche .Gewissensbisse hätten Negierung und Reichstagsmehrheit sih über dieses feierlihe Ver- sprechen dinweggesegt Jeßt würden die nicht invaliden Witwen einfah ohne Entschädigung erpropriiert. Hoffentlich komme bald die Zeit, wo auch die Urheber dieses Gesetzes ohne Entschädigung erpropriiert werden.

Der Antrag wird abgelehnt, § 1243 bleibt unverändert.

Nach § 1277 beträgt der Anteil der Versicherungsanstalt bei Witwen- und Witwerrenten 2/19, bei Waisenrenten für 1 Waise 3/59, für jede weitere Waise 1/44 des Grundbetrags und der Met nas der Jnvalidenrenten, die der Ernährer zur @Geit seines Todes bezog oder bei Jnvalidität bezogen hätte.

_ Abg. Cuno (fortschr. Volksp.) knüpft an die Kritik an, die der Abg. Mugdan in zweiter Lesung bereits an dieser Bestimmung geübt hat, um auch seinerseits nahzuweisen, daß damit die Erwartung des Volkes in gröblichster Weise getäuscht worden sei, wenn man das Ein- führungsgesetz, Art. 59, in Betracht ziehe, das event. erst nah 20, 30 Jahren und noch länger die kümmerliche Nente gewähre. Niemals fei ausgesprochen oder au nur angedeutet worden, das hinsichtlich der Witwen vor und nah dem Inkrafttreten des Gefeßes ein Unterschied gemacht werden solle. (Der Reichskanzler von Bethmann Hollweg ersheint am Bundesratstische.) Die fortschrittlißhe Volkspartei werde daber auch beantragen, die Gesamtabstimmung über die NReichs- vpersicherung8ordaung erst nach der Erledigung des Einführungsgesetes vorzunehmen, um zuvor über die Tragweite des leßteren klar zu sehen. Sie häben ja schon nachgegeben, nehmen Sie auch den § 1277 an mit dem festen Vorsaß, daß es dabei bleiben soll.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Jch bitte, den An- trag Cuno nit anzunehmen. Es ist ganz felbstverständlih und be- durfte keiner ausdrücklihen Bestimmung, daß die Bezüge, die hier in Ausficht gestellt werden, erst nach einer gewissen Wartezeit gewährt werden tTönnen. eti man es anders machen wollen, so hâtte man auch die eiträge anders berechnen müssen. Dieser ver- \ficherungstehnisch selbverständlihen Rede gegenüber enthält das Einführungs8geseß in “Art. 59 ein wesentlihes Entgegenkommen gegen die Persicherten mit der Vorschrift, daß einmal, ohne daß Beiträge zur Hinterbliebenenversicherung geleistet worden sind, die Hinterbliebenenversiherung, soweit sie sich aus dem Reichs- zushuß zusammenseßt, sofort nach Inkrafttreten des Gesebes gezahlt wird, ferner der Grundbetrag der Rente; nur Steigerungs\äße werden nicht gleih bezahlt. Man wird anerkennen müssen, daß dies eine durchaus angemessene Regelung ist, die die Interessen der Versicherten berücksichtigt.

Abg. Molkenbuhr (Eon: Aus der Aufmachung, die von der Ne- gierung beliebt ist, hat kein Mensch das als Absicht entnehmen können, was jeßt im Einführungsgeseß steht. Wenn jemand nah den Motiven seine Rente berechnete, so würde er entdecken, daß er sih arg getäuscht hat. Selbst kritish veranlagte Menschen wie der Professor Francke in ‘der „Sozialen Praxis“ haben ausgerechnet, daß 71 4 als Minimal- rente in Ausficht stehen. Auch in der Vorlage des Einführungs- geseßes haben die verbündeten Regierungen es vermieden, Daten ein- zuseßen. Wo die 110 4 bleiben, die den Witwen an rückzuerstattenden Bei- trägen zustehen, darüber findet sich in den ganzen Motiven kein Wort. Es findet sih da eine merkwürdige Lücke. Aber es ist ja ein alter Kniff, es immer fo darzustellen, als ob den Versicherten große Ge- {chenfe gemacht werden. ,

Abg. Dr. Mugdan (fortshr. Volksp.): Jeder mußte annehmen, daß die Leistungen den Versicherten nah dem Januar 1912 zukommen würden. Nach versicherungstehnishen Grundsäßen sind unsere Arbeiterversicherungssäße nicht aufgebaut. Da wo sie es sind, geben sie wie bei den Bestimmungen über den Reservefonds der Berufs- genossenschaften zu lebhaften Bes{werden Anlaß. Als man das Jn- validenversicherungsgeseß \chuf, hat man auch nit gesagt, daß die Rente nicht ausbezahlt werden dürfe, weil die Wartezeit nicht erfüllt fei. Bei der Unfallversicherung ist die Hilflosenrente auch nicht erst eingetreten, nachdem die Berufsgenossenschaften in der Lage waren, Gelder dafür zu sammeln. Auch hier konnte daher die Bevölkerung annehmen, daß die Nente sofort in Kraft tritt.

Damit schließt die Debatte.

Zu § 1335: „Die Versicherungsanstalt trägt die Bezüge der Beamten und Unterbeamten sowie ihrer Hinterbliebenen“ begründet der

Abg. Cuno (forts{chr. Volksp.) einen Antrag, folgenden Zusatz zu machen: „Zu dem Nuhegehalt und den Hinterbliebenenbezügen der beamteten Vorstandsmitglieder bat der Gemeindeverband oder Bundes- staat, für den die Versicherungsanstalt errichtet ist, dieser einen Beitrag zu leisten, der dem Verhältnis der dem Gemeinteverband bezw. Bundes- staat geleisteten Dienstzeit zu der Gesamtdienstzeit entspricht.“

Der Antrag wird abgelehnt.

Bei § 1341 (eventuelle Genehmigung des Voranschlags der Aufwendungen für Heilverfahren durch die Ausfsichts- behörde} seßt sich der

Abg. Be cker- Arnsberg (Zentr.) mit dem Abg. Busold aus- einander, der ihm ein doppelzüngiges Verhalten in der Kommission und im Plenum zum Vorwurf gemacht hatte. Er greift zu seiner P ertigung auf die einzelnen Stadien der Kommissionsverhandlungen urud. : Abg. Busfold (Soz.): Der Vorredner hat mir zugegeben, daß ih seine Aeußerungen aus dem Zusammenhang gerissen bätte; damit ibt er zu, fie getan zu haben. Das Ausdemzusammenhangereißen Gaben wir vom Zentrum gelernt. Jh nehme kein Wort zurü.

Der Rest des 4. Buches wird ohne Debatte nah den Be- \chlüssen zweiter Lesung mit redaktionellen Abänderangsanträgen Schulß angenommen, ebenso das 5. Buch „Beziehungen der VeriSeruetaten er zueinander und zu anderen Verpflichteten“, und das 6. Buch „Verfahren““.

Die definitive Gesamtabstimmung über die Reichsversiche- rungsordnung wird auf Antrag Schulß und Genossen ebenfalls namentlich vorgenommen. Mit 232 gegen 58 Stimmen bei 15 Stimmen Enthaltung erteilt der Neichstag der Reichs- versiherungsordnung im ganzen die Genehmigung.

Die Verkündigung des Resultats wird von der Mehrheit mit demonstrativem Beifall, von den Sozialdemokraten mit Zischen aufgenommen.

Um 41/5 Uhr geht das Haus über zur zweiten Beratung des Einführungsgeseßes zur NReichsversicherungs- ordnung. Referent der XVI. Kommission ist der Abg. Dr. Dröscher (dkouf.).

_ Die Art. 1—29 werden ohne Debatte nah dem Kom- missionsbeschluß angenommen.

__ Nach Art. 30 unterstehen der Dienstordnung auch die bei ihrem Erlaß schon angestellten Kassenangestellten. Die mit ‘Piesen Angestellloón vor dem 1. Juli: 1910 _ver- einbarten Vertragsbestimmungen über Kündigung und Ent- lassung bleiben aufrechterhalten, soweit sie niht den Vor- schriften der Reichsversicherungsordnung über Kündigung und Entlassung entgegenstehen und soweit die Bezüge der An- gestellten, wenn sie vor dem 1. Januar 1908 vereinbart sind, nicht in auffälligem Mißverhältnis zu den Säßen des Be- foldungsplans stehen.

Die Sozialdemokraten wollen den Art. 30 streichen.

Abg. Graf Wesstarp (dkonf.): Die Fassung dieses Artikels be- deutet keinen Eingriff in die Rechte der Angestellten und gibt zu Be- unrubigungen keinen Anlaß. Art. 32 sieht außerdem eine Frist von 2 Jahren vor, um denjenigen Angestellten, deren Fachkenntnisse und Leistungen für ihre Stellung ofenbar niht ausreihen, im Dienste der Kasse eine andere, ihren Leistungen und Fähigkeiten entsprechende Stelle zu sihern. Die Mehrheitsparteien haben außerdem zwei neue Art. 32a und 32b beantragt, für die Zeit des Ueberganges sowobl die Angestellten wie auch die Kassen zu s{üßen.

Abg. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.) erklärt, daß seine Freunde die neuen Anträge in ihrer ganzen Tragweite in der kurzen Zeit seit ihrer Einbringung nicht haben übersehen können, und daß fie deshalb beantragen, die Sißung auf 14 Stunden auszusetzen.

Abg. Trimborn (Zentr.) {lägt vor, die Sitzung eine Stunde zu unterbrechen.

Vizepräsident Dr. Spahn erklärt sich gegen diesen Antrag, während der Abg. Sch ul (Np.) sich für die Unterbrehung ausspricht. i Abg. Bebel (Soz.) beantragt, die Sißung bis morgen zu ver- agen.

Dieser Antrag wird abgelehnt, dagegen beschlossen, die Sizung eine Stunde zu unterbrechen.

Schluß 5 Uhr.

Um 6 Uhr wird die Beratung wieder aufgenommen.

Abg. Dove (fortschr. Volksp.) erklärt zur Geschäftsordnung, daß seine politishen Freunde in dem Antrag die Tendenz schen, etwaigen Verträgen entgegenzuwirken, die die NReichsversiherung8ordnung um- gehen. Um dies zu prüfen, müsse das Material vollständig vorliegen. Bis jeßt sei in der Kommission darüber nit verhandelt worden. Es frage fich, ob die vorgeschlagene Formulierung glücklih sei: jedenfalls werde dadurch in private Verhältnisse eingegriffen. Er beantrage deshalb, das Einführungsgeseß an die Kommission zurückzuverweisen, um die Tragweite der Anträge zu prüfen.

Abg. Bebel (Soz.): Meine Parteifreunde sind zu dem Resultat ekommen, daß die Anträge eine wesentliche Verschlehterung der Vor- age bedeuten. Um die Frage zu prüfen, sind wir bereit, den frei- finnigen Antrag zu unterstüßen. Wir müssen aber erklären, daß die Art, wie dieser Antrag Schul in leßter Stunde dem Hause unter- breitet worden ist, eine Ueberrumpelung des Hauses ist. Das ist ein Mißbrauch der Majorität gegenüber der Minorität. Wir werden, wenn Sie darauf befteben, die Anträge zu beraten, eine zweitägige Pause zwischen der 2. und 3. Beratung verlangen, wie es die Ge- chäft8ordnung vorstieht. :

Abg. Bassermann (nl.): Der Antrag ist meiner Fraktion erst im Laufe des Abents bekannt geworden. Es wäre sachentsprechend, wenn in der Kommission erst darüber beraten werden würde. Jch ließe mich dem Antrage auf Zurücverweisung der Anträge an die Kommission an. f

Abg. Schul (Np.): Ich erkläre noch einmal, daß wir von den Mehrheitsparteien eine Ueberrumpelung nicht beabsichtigt haben. (Lachen links.) Wenn Sie einer solchen Erklärung keinen Glauben \chenken wollen, so ist das Jhre Sache, aber ih stelle vor dem Lande fest, daß wir das nicht beabsichtigt haben. Es war sehr \{wer, in allen diesen Dingen das Positive zu finden; negative Arbeit ist unter Umständen leiht. Daß wir eine Ueberrumpelung nicht beabsichtigten, geht hon daraus hervor, daß wir den Antrag zur zweiten Lesung gestellt haben; man hätte auch anders verfahren können. Wir sind nun mit der Ueberweisung dieser Artikel an die Kommission ein- verstanden und beweisen damit, daß wir keine Ueberrumpelung wollten.

Präsident Graf von Shwerin-Löwit: Es gäbe auch noch den anderen Weg, daß die Antragsteller vorläufig ihre Anträge zurück- E wir könnten dann im übrigen die Beratung dieser Vorlage fortseßen.

Abg. Graf von Westarp (dkons.): Ih möchte diesen Weg nicht empfehlen. Da wir für die Zurückweisung dieser Artikel an die Kommission sind, so würden wir bei dem nächsten Artikel in der Beratung fortfahren können.

Abg. Cun o (fortsch. Volksp.) Es hat si herausgestellt, daß die Beratung des Einführungsgesetzes 1n der Kommission überstürzt worden ist. Wenn wir diese Artikel an die Kommission zurückweisen, wird es zweckmäßig sein, auch auf die übrigen Paragraphen übergreifen zu können, und deshalb muß das ganze Geseß an die Kommission zurück- verwiesen werden.

Präsident Graf von Schwerin-Löwit: Die Kommission kann so zeitig zusammentreten, daß wir jedenfalls morgen mittag im Plenum die Beratung fortseßen können; dann wird sie morgen zu Ende geführt werden können. :

Abg. Bebel (Soz.): Obgleich ih begreife, daß die Herren bald nah Hause kommen wollen, muß ih doch bemerken, daß, nachdem diese ganze Vorlage so überhastet ist, nun auch noch in leßter Stunde der Kommission ein solher Drücker gegeben werden foll, daß fie \chneli macht.

Abg. Graf von Westarp (dkons.): Es liegen zwei Anträge vor : den Artikel 30 an die Kommission zurückzuverweisen, und das ganze Gesetz zurüczuverweisen. Diesen zweiten Antrag bitte ih abzulehnen. Für die Artikel 1——29 ist das geschäftsordnungèmäßig überhaupt nicht möglich, denn sie find bereits angenommen, und die Anträge zu den anderen Artikeln sind {hon am 27. Mai verteilt worden. Das Haus hatte also Gelegenheit, sih damit vertraut zu machen.

Abg. Dove (fortshr. Volksp.): Ich beantrage, den unerledigten Nest der Vorlage an die Kommission zu verweisen. Wir können nicht wissen, ob es nicht notwendig sein wird, auf andere Paragraphen wieder zurückzukommen.

Abg. Schul (Np.): Der Antrag zu Artikel 30 ift eine ganz isolierte Bestimmung und hängt mit allen anderen Bestimmungen des Gesetzes niht zusammen. Wenn wir niht Zeit verlieren wollen, haben wir nicht nötig, alles zurückzuverweisen. Ueber die anderen Be- stimmungen müssen Sie ebenso informiert sein wie wir.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Daß auch die anderen Artikel nit gründlih in der Kommission beraten sind, beweist der Umstand, daß sie in einer Fassung aus der Kommission herausgekommen sind, daß man, als man die Treppe hberunterging, {on ceinsah, daß es so niht bleiben kann. Aus der Sonderkommission hat man die Freisinnigen und uns ausges{lossen. Daher kommt der Antrag, den Art. 59 wieder anders zu fassen. Ih weiß nicht, ob nicht bei einer nochmaligen Beratung wiederum eine andere Fassung herauskommen kann. Ich beantrage deshalb, das Ganze zurück- zuverweifen.

Abg. Mugdan (fortshr. Volksp.): Nah der Geschäft8ordnung kann in jedem Stadium der Beratung ein Gesetz an die Kommission zurück- verwiesen werden. Sie werden alle der Kommission das Zeugnis aus-

stellen, daß wir alle unbeschadet der politishen Stellung recht waer zusammen gearbeitet haben, und man braucht nicht zu fürchten, daß Zeit A wird, um noch anderes in der Kommission zu be- raten. Durch eine Kommissionssißzung werden wir nur Zeit ersparen. Ich bitte also, den, ganzen Nest des Geseges an die Kommission zu verweisen.

Der Antrag Dove auf Zurückverweisung des ganzen Restes mit den dazu gestellten Anträgen wird gegen die Stimmen der gesamten Linken mit Ausnahme eines Teils der National- liberalen und der Polen abgelehnt ; der Antrag des Abg. Grafen von Westarp, die Artikel 30 bis 32e mit den dazu gestellten Anträgen zurückzuverweisen, wird angenommen.

Artikel 33 der Vorlage, wonach Vertragsverhältnisse, die beim Jnkrafttreten der Reichsversicherungsordnung zwischen Kassen und Aerzten bestehen, spätestens 5 Jahre nach diesem Zeitpunkt endigen, ist von der Kommission abgelehnt worden.

Abg. Dr. Mugdan (fortshr. Volksp.) : Die Einkommensgrenze für die Krankenversicherungspfliht ist ge\tern auf 2500 4 erhöht. Infolgedessen werden etne große Anzahl von Personen, namentlich Kaufleute, plößlich versiherungspflihtige Mitglieder der Krankenkasse. Die Aerzte würden ohne weiteres gezwungen sein, diese neuen Mit- glieder genau fo zu behandeln wie die alten. Es werden sich eine Unmenge von VWVertragsstreitigkeiten ergeben. Ich bitte daher, Artikel 33 an die Kommission zurückzuverweisen.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Wenn für die Mitglieder mit über 2000 6 Einkommen ein besonderer Vertrag geschlossen werden sollte, so würden eigenartige Mißverhältnisse entstehen. Vor allem würden die Kassen Mehrausgaben für diese Personen haben, ohne daß sie dafür Deckung fänden. E

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Die Kassen baben die einzelnen Verträge mit den Aerzten geschlossen auf Grund ihres jeßigen Mitgliederbestandes. Wenn neue Mitglieder hinzu- treten, fallen sie unter diese Verträge niht. Die Aerzte haben hiernach freie Hand, wie sie nah der neuen Sachlage ihr Vertrags- verhältnis gestalten wollen, wozu auch reilich Zeit vorhanden ist. Die Neichsversicherungsordnung greift da in keiner Weise ein.

Abg. Dr. M ugdan (fortshr. Volksp.): Es ist nicht so leicht,

Verträge zu lösen. Die meisten sind dahin abgeschlossen, daß der Arzt die Behandlung für die Kasse übernimmt ohne Nücksicht auf die Mitgliederzahl. Durch Ihren gestrigen Beschluß zwingen Sie die Aerzte, etwa F Million Perfonen als Kassenpatienten mitzubehandeln. Gegen die dadur neu entstehenden Streitigkeiten werden die bis- herigen eiu Kinderspiel sein. 4 Abg. Dr. Junck (nl.)/ Das, worüber \ich Dr. Mugdan be- \{wert, hängt mit diesem Artikel gar niht zusammen. Die Aerzte sind bezüglich derjenigen Mitglieder, die jeßt ers auf Grund der Reichsgesezgebung krankenversicherungspflihtig werden, gar nicht an die bestehenden Verträge gebunden.

Abg. Molkenbu hr (Soz.): Ein erheblicher Teil derjenigen, die jeßt versiherungspflihtig gemaht werden, ist bereits versichert auf Grund der Versicherungsberehtigung. Die Aerzte können ein höheres Honorar nur verlangen, wenn die Kassen berechtigt sind, höhere Bei- träge zu erheben. _

Damit {ließt die Diskussion.

Der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission wird zurückgezogen, Artikel 33 bleibt nah dem Kommissions- beshluß gestrichen.

Artikel 58 lautet in der Fassung der Kommission:

_ „Binnen der ersten 10 Jahre nah dem 1. Januar 1912 werden

Hinterbliebenenbezüge auch beim Tode von Personen gewährt, welche

die Wartezeit nicht nah diesem Zeitpunkt erfüllt, aber wegen der

dana eingetretenen Invalidität Anspruch auf eine reihsge\etliche

Invalidenrente erworben haben oder einen folchen Anspruch zur Zeit

ihres Todes für den Fall der Invalidität erworben haben würden.“

Art. 59 lautet in der Kommissionsfassung :

„Für die Hinterbliebenenrente, das Witwengeld und die Waisen- aus\teuer sind nur die Beiträge anzurechnen, die für die Zeit nach dem 1. Januar 1912 geleistet worden sind.“

Die Diskussion über Art. 58 und 59 wird verbunden.

Abg. Cuno (fortshr. Volkép.) beantragt die Streihung des nach seiner Auffassung überflüssigen Art. 58.

Die Abg. Schult u. Gen. beantragen folgende abweichende Fassung der beiden Artikel:

Art. 58: „Bis zum 31. Dezember 1930 werden auf die Wartezeit für den Anspruh auf Hinterbliebenenbezüge auch die nach dem Invalidenversicherungsgeseß .entrihteten Beiträge an- gerehnet. Nach diesem Zeitpunkt kommen auf die Wartezeit nur die für die Zeit nah dem 1. Januar 1912 entrichteten Beiträge in Anrechnung.“

Art. 59: „Für die Bemessung der Hinterbliebenenbezüge wird zur Berehnung des Grundbetrages der Invalidenrente die für die Zeit nah dem 1. Januar 1912 an 500 Beitragswochen fehlende Zahl aus den höchsten nach dem TInvalidenversicherungsgesetz entrihteten Beiträgen ergänzt. Reicht die Zahl dieser Beiträge hierzu niht aus, fo gilt für die fehlenden die Lohnklasse 1. Für die Steigerungs\äte sind nur die Beiträge anzurehnen, die für dite Zeit nah dem 1. Januar 1912 geleistet worden find.“

Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet die Streichung des Art. 59, der eine arge Verschlehterung darstelle.

Direktor im Reichsamt des Innern Casvar bittet um Ab- lehnung der Anträge, die von ganz irrigen Gesichtspunkten aus- gingen. Für die Hinterbliebenenversiherung würden die Renten, troßdem nichts gezahlt sei, sofort gewährt.

Abg. Cuno (fortschr. Volksp.): Wir fragen mit dem Abg. Molkenbuhr: Jst das Deckungskapital noch vorhanden, um den Witwen und Waisen f\ofort eine auskömmlichere Rente zu gewähren? Es is noch vorhanden, und es wäre also eine große Ungerechtigkeit, den Witwen etwas zu nehmen, um vielleiht an anderer Stelle etwas zu decker. Auch nach dem neuen Antrag, den uns die Mebrhbeit unterbreitet, wird diese Ungerechtig keit niht aus der Welt geschaft. Durch diese Witwenrentenkürzung fommt auch das moralische Moment zu kurz: man liefert damit nur den Sozialdemokraten Wasser auf ihre Mühle. Für den Fall der Ablehnung der Streichung des Art. 59 beantragen wir, den letzten Satz des Art. 59 nach dem Antrage Schultz folgende Fassung zu geben: „Für die Steigerungssäße werden die Beiträge, die für die Beit vor dem 1. Januar 1912 geleistet worden sind, nur dann an gerechnet, wenn nach dem 1. Januar 1912 mindestens 200 Beiträge geleistet sind“.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Die regel- mäßige Dauer der Uebergangszeit wird nicht 40 oder 50, sondern nur 10 Jahre dauern; dann find die vorgeschriebenen 500 Beitrags- wochen erfüllt. Ganz auënabmsweise wird fie bis zu 25 Jahren dauern. Ich bitte, au den Eventualantrag Ablaß abzulehnen.

Abg. Molkenbuhr (Soz): Die Rechnung des Direktors Caspar stimmt doch nit. Es wird das Jahr 1962 hberangekommen sein, bis bier ein wirkliher Behbarrungszustand eingetreten ist.

Abg. Dr. Potthoff (fortshr. Volksp.): Die Unterlagen, die die Regierung für ihre Berehnungen und Vorschläge gibt, find tatsächlich durhaus falsch. Selbst wenn die Ucbergangszeit nur 25 Jahre ausmachte, würde sie noh viel zu lang sein; aber diese Annahme ift fals, denn bis 1950 oder 1960 bleibt eine Differenz zwischen der tatsächlih erworbenen und der nach der Neichsversiherungsordnung zuständigen Rente. Die Uebergangszeit wird mindestens 40 bis 50 Iahre betragen. Die Hinterbliebenen bekommen überhaupt nur die Hälfte von dem, was ihnen 1902 geseulih feierli versprochen ist; für die nächsten Jahre nah dem Inkrafttreten der Neichsversicherungs- ordnung ist die Summe dessen, was man den Witwen nimmt, größer als die Gesamtsumme dessen, was man ibnen gibt. So etwas können wir gar nicht beschließen; die Witwen können doch nicht dafür, daß die erwarteten 300 Millionen aus dem Zolltarif nit eingelaufen oder dur andere Kanäle vershwunden sind.

7 ar 7h Ga Dr I