1911 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

ge Erträgnis. Ferner haben im Osten des Landes die Nachtfröste der Zeit vom 9.—13. Juni den Feldfrüchten auf dem Moor- und Sandboden sehr geschadet. So is auf vielen Kartoffelfeldern das Laub ganz oder teilweise abgefroren, auch hat der Buchweizen stellen- weise sehr gelitten. : Weizen und Gerste stehen überall gut, leßtere in Frieëland fogar sehr gut. Der Stand des Noggens ist troß der Wirkung der Trockenheit jegt noch gut, in einigen Gegenden fogar sehr gut. Nur auf dem Sandboden in Groningen, Overyssel und Drenthe steht er iémlih gut. Der Hafer hat besonders auf Sandboden sehr durch die Troenheit gelitten. Er steht dort daher auch nur mittelmäßig, während sein Stand auf Lehmboden zum größten Teil als gut und in den Moorkolonien als mittelmäßig bis ziemlich gut bezeichnet wird. Sommergerste steht in den beiden Hauptproduktionsprovinzen Nordholland und Seeland gut. Der Stand der Bohnen ist auf Lehmboden fast überall gut, dagegen auf den anderen Bodenarten weniger befriedigend. Die Nachrichten über die Erbsen lauten ver- schieden. Während fie in Groningen seit Fahren nicht so gut wie in diesem Jahre gestanden haben, wird der Stand in Seeland als ziemlich ee bis ziemlih gut, in Südholland und im westlihen Teil von tordbrabant als ziemlich gut bezeichnet. Sonst stehen sie überall ut. Der Stand der weißen und braunen Bohnen ift in Süd- olland und Seeland gut, in Nordholland dagegen nur ztemlih gut. Der Flachs steht durhshnittlich niht besser als mittel- mäßig. Guter Flachs ist nur wenig vorhanden und bereits zu hohen Preisen (450—570 Fl. für den Hektar) verkauft. Der Stand der Kanariensaat und der blauen Mohnsaat wird ziemli gut bis gut, der der Senfsaat gut genannt. Der Kümmel steht dicht, stellenweise sogar zu diht. Sein Stand wird überall als gut, auf dem Moorboden tin Nordholland sfogar als sehr gut be- zeihnet. Die Kartoffeln stehen auf Lehmboden überall gut ; der Schaden, der ihnen auf Sandboden durch die Nachtfröste im Juni zugefügt ist, läßt \fich jeßt noch nicht übersehen. In den Moorkolonien stehen die zu Fabrifkationszwecken angebauten Kartoffeln infolge des Frostes nur mittelmäßig. Die Zuckerrüben find gut aufgegangen, fodaß ein Nachsäen selten erforderlich war. Sie Reben im allgemeinen gut, in Friesland sogar sehr gut. Der Stand der Zwiebeln ist mittelmäßig in Nordholland, ziemlich gut in Südholland und Sceland. Die Zichorie steht ziemli gut in Groningen, gut in Südholland und Seeland, sehr gut in Fries- land. Der rote Klee, welcher auf Lehmboden einen reichlichen Schnitt gibt, beginnt durch die Trockenheit zu leiden. Auf Sandboden ist man daher mit seinem Stande nur mäßig zufrieden. Auch die Grasweiden stehen infolge des trockenen Wetters im all- gemeinen nicht günstig. Nur auf dem Sandboden in Utrecht und tordholland sowie auf dem Lehmboden in Limburg und auf dem Moorboden in Südholland wird ihr Stand als gut und auf dem Moorboden in Utrecht als gut bis sehr gut bezeihnet. Das gleiche gilt im großen und ganzen von den Wiesen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Nach der im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Statistik über die Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche während des 4. Vierteljahrs 1910 trat die Maul- und Klauen- feuce neu auf in 3791 Gemeinden (Gutsbezirken) und 10 156 Gehböften (343 und 867 im Vorvierteljahre) mit einem Gesamtbestande von 322 360 (20 349) Rindern, 272 917 (17 597) Schafen, 5310 (577) Ziegen, 273 520 (18 571) Schweinen. Am Schlusse des Vierteljahres blieben 4853 Gehöfte in 2096 Gemeinden und Gutsbezirken (gegen 514 «nd 249 bei dessen Beginn) verseucht.

Astrachan, 26. Juni. (W. T. B.) Im Narynteile der Kir- gisensteppe sind drei Todesfälle an Pe st festgestellt worden.

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Neichs- und Staats- anzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.) Türkei.

Drittes Armeekorps in Kirk-Kilissa: Vergebung der Lieferung von 6000 m Canevas, 1000 m Madapolam, 1000 m Faden, 4000 m American für Unterschlag, 15000 m Dimi. Angebote bis zum 29. Juli 1911 an das genannte Korvs, wojelbst Muster und nähere Bedingungen. Auf Wunsch Lieferung bei der Station Apollt. Sicherheitsleistung von 10 9/6 erforderlich. '

Kriegêministerium in Konstantinovel: Vergebung der Lieferung von 1000 Tornistern für Sanitätssoldaten. Angebote baldmöglichst an‘ die Sanitätéabteilung des genannten Ministeriums, woselbst Modelle und nähere Bedingungen.

Rumänien.

Verwaltung des St. Spiridon-Stifts in Jassy. 30. Juni 1911 (17. Juni alten Stils). 10—12 Ubr Vormittags: Vergebung der Lieferung nachstehender Gegensiände: 2500 m Baumwollgewebe (Amerika), 85 cm breit; 1000 m Barcentflanell, weiß, 80 cm breit ; 1200 m leihtes Baumwollgewebe (Hafsa), §90 cm breit; 400 m Livreezeug, 80 cm breit; 500 m Barchentflanell, bunt, 80 cm breit; 100 Stück wollene Deckten, 140 X 220 cm, mit den Initialen E. S. S.; 1000 Stück Servietten aus Leinen, 60x 85 ecm; 1000 m Leinen, 80 cm breit; 400 m Gewebe, {warz und weiß, 115 cm breit, Ersaß für Drill zu Kleidern: 300 m Tuch melange, 138 cm breit; 150 m blaues Tuch, 138 cm breit. Vorläufige Sidherheitéleiftung 1000 Fr., endgültige 10 des Uzitationêswerts. Die ausgefchriebene Lieferung wind nach tem Ermessen der Vermwal- tung ganz oder teilweise vergeben. Näkberes bei der Verwaltung des

F ttf ; F F: d. 4 E genannten Stifts in Iafsy an allen Werktagen.

Theater. | G

Ucues Operntheater. Mittœo&: Taun-| Freitag: Zu

Freitag : Zum [lesten Male: Tiefland.

Ler : T1 E E Eröffnung der Sommerspielzeit.

Aegypten. Financial Secretary, War Office in Rairo: 31. Juli 1911, Vormittags 11 Uhr. erkauf von Altmetall. Bedingungen in englisher Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Theater und Musik.

Die Titelpartie in der morgigen Aufführung von „Tannhäuser“ im Neuen Königlichen Operntheater singt Herr Trostorff ; für die Elisabeth ist die Kammersängerin Katharina Fleischer-Edel ewonnen, den Wolfram von Eschenbah singt der Kammersänger Zador. Die übrige Besezung ist dieselbe wie am Sonnabend. Am

onnerstag verabschiedet fh die Kammersängerin Margarete Mayenauer als Brangäne in „Tristan und Fsolde“.

Ida Perry vom Metropoltheater wurde mit Genehmigung des Direktors Schulz von der Sommerdirektion des Lust \spielhauses, Ernst Bach, für die Darstellung einer Hauptrolle in dem Militär- \{chwank „Die dritte Escadron“ yon Bernhard Buchbinder, dessen Erstaufführung am kommenden Sonnabend stattfindet, verpflichtet.

„Norachen“, Komödie in drei Akten von Hermann Kat\ch, wurde von der Direktion Wauer für das Kleine Theater erworben. Die Uraufführung findet Anfang Juli statt. Das Werk ist im Verlage chi Vertriebsstelle des Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller er-

ienen.

Der Direktor Paul Werning - Berlin, dessen Fest\piele: „Der deutsh-französishe Krieg 1870/71“, „Deutschlands Erwachen, Er- hebung und Einigung“ und „Luise, Königin von Preußen“ nun auch

in Berlin und feiner näheren Umgebung zugunsten patriotischer und

humanitärer Zwecke durch vaterländishe und Woblfahrtvereine auf- geführt werden follen, hat seinem Spielplan noch ein Festspiel in vier Abteilungen und 17 Bildern „Martin Luther“ eingereiht.

Freitag, den 30. Junt, Abends 8 Uhr, findet in der St. Georgen - kfirche (Alexanderplatz) ein Konzert statt, zu dem u. a. Frau Anna von Pilgrim (Konzert- und Oratoriensängerin), Konzertmeister Willi Dedcktert (Cello), Orgelvirtuos Johannes Happah, Königlicher Kammervirtuos Felix Meyer (Violine) und Anton Sister- mans (Konzert- und Oratoriensänger) ihre Mitwirkung zu- gesagt haben. Der gesamte Reinertrag ist zum Besten des Baues des Diakonissenmutterhauses bei Kloster Lehnin, zu dem Seine Majestät der Kaiser den Grund und Boden gestiftet hat (Grundsteinlegung 8. Juli d. J.), bestimmt. Eintritts- tarten zu 0,50, 1, 2, und 3 & sind in der Hofmusikalienhandlung von Bote u. Bo (Leipziger Straße) und in der Küsterei zu haben.

Die Gesellschaft der Musikfreunde wird im kommenden Winter unter der Leitung von Oskar Fried eine Gedächtnis- feier für Gustav Mahler veranstalten. Aufgeführt wird die Symphonie Nr. 2 in C-Moll, mit Shlußchor, die vor sechs Jahren in Anwesenheit des dahingegangenen Komponisten hier in Berlin ebenfalls unter Frieds Leitung gespielt wurde.

Mannigfaltiges.

Posen, 26. Juni. (W. T. B.) Heute vormittag ist die türkishe Studienkommission (vgl. Nr. 148 d. Bl.) hier ein- getroffen. Um 10 Uhr fand eine Rundfahrt durch die Stadt, Be- sichtigung der Kaiser Wilhelmsbibliothek, des städtishen Wasserwerks und einer städtishen Schule statt. Hierauf begaben sich die Herren zu Wagen nah der Ostdeutshen Ausstellung. Um 1} Ubr gab die Ausftellungsleitung den türkishen Gästen ein Frübstück.

Kiel, 26. Juni. (W. T. B.) Der Kaiserlihen Jacht „Meteor“ wurde für die gestrige Wettfahrt außer dem ersten Preise auch der Jubiläumswanderpreis als der mit Vergütung \chnellsten Jacht zuerkannt.

Die beutige dritte Sonderklassenwettfahrt auf der Kieler Föhrde hatte folgendes Ergebnis: „Tilly X“ gewann den ersten Preis und den Kronprinzenpokal. „Seebund Ill“ den zweiten Preis. „Wannsee“ den dritten Preis. „Wittelsbach VII*“ den vierten Preis. „Lunula“ den fünften Preis. „Jrrwish 111“ den sechsten Preis. „Jugend 11“ den siebenten Preis. „Erika“ den ahten Preis. „Margarethe“ den neunten Preis. „Jutta 111“ den zehnten Preis, „Refi IV“ den elften Preis: „Jeck 11“ und „Jenny“ hatten aufgegeben. „Ahoi* niht gestartet. Bei der inter- nationalen Segelwettfahrt erhielten in der 8 m-Klasse: „Woge 5“ den ersten Preis, „Decima“ den zweiten Preis, „Stint“ den dritten Preis; aufgegeben hatten: „Toni VIlI“, „Taifun“ (Havarie erlitten), „Johanna VIIl* und „Hummel®*. In der 7 m-Klasse erhielten „Melusine Il“ den ersten Preis, in der 6 m-Klafîse „Windspiel XV* den ersten Preis und den Chrenpreis des Herrn Lange, „Schelm“ den zweiten Preis, eHarald IV“ den driiten Preis, „Gefion 111“ den vierten Preis ; „Hanna“, „Mien Jung 11", „Undine* und „Trom“ hatten aufgegeben. In der 5 m-Klasse erhielten „Bajazzo“ den ersten Preis, „Panther“ den zweiten Preis; „Grünau 1V* batte aufgegeben.

Seine Majestät der Kaiser begab sh Abends um 72 Uhr nah dem Kaiserlichen Jachtklub, wo er die Preisverteilung für die Kriegs\chiffbootswettfahrten vornahm, und sodann an dem Festmahl des Kaiserlihen Jachtklubs in den Klubräumen teilnahm. Bei der Tafel saßen rechts von Seiner Majestät zu- nächst der Botschafter Hill, der Generaloberst von Kessel, der Admiral Graf von Baudissin, ter Admiral von Müller, links der Reichskanzler, der Großadmiral von Tirpiß, der Admiral von Holzendorf und ter amerifanishe Bundeétadmiral Badger. Gegenüber Seiner Majestät saß der Admiral von Arnim. Rechts von diesem folgten zunähst Seine Königliche Hoheit der PrinzAdalbert, H. Howard, der Schloßhauptmann Graf von Hahn- Neuhaus; links Seine Königliche Hoheit der Prinz Wal- demar, Adolf Burmester und der Geheime Regierungsrat Professor

: Im Verlaufe des Mables brachte der Admiral von Arnim einen Trinkspruch auf Seine Majestät aus, auf den Allerhöchstderselbe

erwiderte.

Zum legten Male: Hoffmauns | Kraaÿß und Okonkowsky, bearbeitet von J. Kren. Gesangsterte von Alfred Schönfeld, Musik von

I. Gilbert.

Snsex „und der Sängerkrieg auf Wartburg. | Z.m ersten Male: Der verbotene Kuß. (Gast schaft.

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Tristan und JFsolde.

L s I ri Le Theater in Warschau.)

vom Kaiserlichen

Freitag: Die Meisterfinger vou Nüruberg. | Schillertheater. ©. (Wallnerthbeater.) des „Neuen Schauspielhauses“ :

Sonnabend: Lohengrin. Sonntag : Tannhäuser.

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Lessingtheater. Mittwoch, Abents 8,20 Ut

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Thalia Sommerspuk. Cin frößlihes | D. atx,

Aften von Kurt Küchler. S ck | Punft.

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Lufispielhaas. (Friedrichstr. 236.) Mittwoch,

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Malz: Toëca. Ciurart! mit Seíang

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r E B; r (ck E i drei Akten von Nichard Skowronnek.

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ind folgende Tage: Der dunkle

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Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrihstr.) Mittwoch, Abends a g Manspies Ho M & d ; QursHmioT - Das Prinzchen. | Mittwe, Abends s Uhr: Panne. Lustspiel in | Liebesschwank in 3 Akten von Robert Misch. Donnerstag und folgende Tage: Das Priuzcheu.

.

Kiel, 27. Juni. (W. T. B.) Seine Maiestät do! Kaiser begab sih heute morgen gegen 8 Uhr a s e „Meteor“, um an der Wettfahrt des Kai erlihen Jaht- klubs von Kiel nach Eckernförde teilzunehmen, zu der die Starts auf 9 und 10 Uhr Vormittags angesetzt sind. Zum Mit- segeln an Bord des „Meteor“ sind geladen und haben sich an Bord begeben: der Neichskanzler, die Admirale Schröder, von Fischel und von Müller, der Oberpräsident ‘von Bülow, der Graf Wilding von Königsbrück, der Graf Pückler, der Kapitän zur Sée Behring, die Herren Delbrück und Max Schinckel und der Hauptmann von Capyprivi.

_Hannoversch-Münden, 26. Juni. (W. T. B.) Das Luft - \chiff „P. V.“, das gestern nahmittag zu Passagierfabrten hier eingetroffen war, fing heute nachmittag 1 Uhr 20 Minuten bei NReparaturarbeiten an dem Ventil des otors Feuer und ver- brannte vollständig. Ueber den Unfa wird von zus ständiger Stelle mitgeteilt: Gegen 14 Uhr berrshte in Han- noversch-Münden starker Sturm, sodaß der Führer des uft- schiffes, Oberleutnant Morea sih veranlaßt sah, die Reißleine zu ziehen, um den Ballon „zu entleeren. Der Motor stand still. Als das Schiff zum erheblichen Teil entleert war, entstand plößlich in der Hülle eine Explosion, die die Ballonhülle vernichtete. Hierbei erlitten sieben Personen Brandwunden, unter ihnen zwei am Arm und im Gesicbt ziemlich erheblihe Verleßzungen, während die der anderen fünf Personen unbedeutend sind. Die Gondel und der Motor find nur ganz unerheblich beschädigt und werden heute nachmittag nah Bitterfeld verladen werden, wo eine Reservehülle in Bereitschaft liegt. Der Schaden ist dur Versicherung gedeckt.

Münster |. W., 27. Juni. (W.T. B.) Deutscher Rund- flug. In Münster sind beute früh eingetroffen Vollmöller und Lindpaintner. Vollmöller war um 4 Uhr 20 Min. in Bielefeld abgefahren und landete nach einem Fluge von 57 Minuten glatt um 5 Uhr 23 Min. in Münster. Lindpaintner war heute morgen 3 Uhr 47 Min. in Minden abgeflogen, traf um 5 Uhr 1 Min. in Bielefeld ein, mate dort die vorgeschriebene Landung, stieg um 6 Uhr 2 Min. wieder auf und erreihte nah einem Fluge von 58 Minuten glatt um 7 Uhr 4 Min. den hiesigen Flugplaß. König traf um 3 Uhr 30 Min. von seiner Landungsstelle Stadthagen in Minden ein. Er verließ dann 3 Uhr 57 Min. Minden. kehrte aber nah 20 Minuten zurü ck, da sein Motor nicht ordentli ziehen wollte. Thelen traf 4 Uhr 34 Min. in Minden von seiner gestrigen Notlandungsstelle ein und fuhr um 5 Uhr wieder von Minden ab. Der Flieger mußte drei Kilometer vor Bielefeld niedergehen, weil sein Motor plöglich stehen blieb. Bei der Landung wurde Thelen aus der Maschine geschleudert, blieb aber glück- licherweise unverleßt. Die Maschine lief ohne Thelen noch eine kurze Strecke weiter, übershlug sich und wurde erbeblich beschädigt. Schauenburg startete heute morgen um 3 Uhr 58 Min. in Ninden, mußte aber wieder bei R othenuffeln im Wiehengebirge eine Landung vornehmen, weil sein Motor versagte. GONRO Wiencziers und Büchner werden ihre Apparate voraus\ichtlih abmontieren und erst von Cöln ab weiter am Fluge teilnehmen.

Flugfeld Puchheim, 26. Juni. (W. T. B.) Der Ober- ingenieur Hirth ist heute nahmittag 6 Uhr 41 Minuten in Be- gleitung des Luftshiffers Dierlamm aus Stuttgart als Passagier als Bewerber um den Kathreiner-Preis von 50000 4 nah Nürnberg und Berlin abgeflogen. Er mußte wegen Motor - defekts zwishen Treuchtlingen und Tauberfeld landen.

London, 26. Juni. (W. T. B.) Heute nahmittag wurde die internationale Kautshukausstellung eröffnet, an der Kautschuk- und verwandte Industrien Deutschlands sowie Kautschukproduzenten der deutschen Kolonien lebhaft beteiligt sind. Der Eröffnung wohnten der Generalkonsul als Kommissar der deutschen N Rg: Konsulatsbeamte und zahlreiche Mitglieder der deutschen Kolonie bei.

Amsterdam, 26. Juni. (W. T. B.) Zur vierten Etappe des europäishen Nundfluges (vgl. Nr. 148 d. Bl.) sind heute nahmittag auf dem Flugfelde von Soesterberg Beaumont, Garros, Kimmerling, Vedrines und Gibert aufgesti gen. Die anderen Flieger hielten den Aufstieg für äußerst gefährlih. Auf dem Flugplag von Berchen bei Brüssel kam als erster Beaumont um 5 Uhr 24 Minuten an, als zweiter Kimmerling um 5 Uhr 45 Minuten. Ferner trafen ein Vedrines, Garros und Gibert.

Kopenhagen, 26. Juni. (W. T. B.) Ein Ballon mit ¡wei Insassen, der Sonnabendabend 7 Uhr in Paris auf- gestiegen war, ist gestern glatt bei Nibe (Nordjütland) gelandet.

New York, 26. Juni. (W. T. B.) Wie dem „Neuterschen Bureau“ aus Port Arthur in Texas gemeldet wird, brach in den Tanks der Texas Dil Company Feuer aus, das auf zwei Speicher und auf eine Anzahl in der Nähe verankerter Schiffe über- griff. Erxplofionen folgten. Ein Schiffskapitän wurde undert Fuß hochgeschleudert, außerdem wurden noch zwei andere Personen getötet. Nach den bisherigen Berichten wird der Verlust auf eine Million Dollars geschägßt.

(Fortseßung des Amilichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

von Renthe gen. Fink (Torgau). Hrn. Landra Hans Joachim von Graevenitß (Perleberg). Cine Tochter: Hcn. Hans von Bülow (Tessin).

Donrerstag und folgende Tage: Poluische Wirt- | Gestorben: Hr. Geheimer Ministerialrat Dr.

Friedrich Stegemann (Schwerin). Hr. Professor Dr. Friedrich Traugott Theodor Harmuth (Berlin). VLVerw. Fr. Geheimrat Louise Weppler, geb. Tiede (Neu-Globsow). Fr. Elisabeth von Eick- stedt (Tantow). Fr. Oberstleutnant Elise See- feld, geb. Henschel (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur:

- | Charlottenburg. Mittœcch, Abends 8 Uhr: | E | Der dunkle Puuft. Lustspiel in drei Akten von

roe e - i v d ck A Ch mol ur r ck% Tue ale h E G Guftav Kadelburg und Rudolf Presber.

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Familiennachrichten.

lobt: Frl. Anni von Heydebrand und dec Lasa it Hrn. Leutnant Heinz Grafen von Matuschka Frhrn. von Toppolczan und Spaetgen (Schloß Storhnest, Prov. Posen Potédam). De Chriftel von Monroy mit Hrn. Oberförster Raban gebe E, don oos ¡u Ade (SAweriy, Vite#l Haigerloch, Hohenzollern). Fcl. Auguste | von Graeveniß mit Hrn. Hauptmann Fogcbini Nr. 2 veröffentlichten Bekauntmachun nr | von Massow (Defsau—Berlin). betreffeud Kommanuditgesellschaften auf E a | Verehelicht: Hr. Dr. Carl von Laer-Oberbehme | und Aktiengesellschaften. mit Frl. Frieterife von Wedemeyer (Schönrade

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen (einshlicßliß Börsenbetlage und Warenzeichen- beilage Nr. 51A und 51 B),

sowie die Inhaltsaugabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (eiuschließlich der unter

die Woche vow 19. bis 24. Juui 1911,

und cine Liste verloster Pfandbriefe und

Poluische Wirtschaft. | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Staatéanwaltschafts- | Fommunalobligationen der Schlesischen Boden- i Hrn. Hauptmann Wilhelm

Credit-Actien-Bauk zu Breslau.

zum Deuts hen Reichsanze

„2 149, Amtliches.

Deutsches Neich.

i Beschluß des Bundesrats, betreffend die. Handelsbank für Ostafrika. Vom 11. Mai 1911,

Der Bundesrat hat in seiner Sißzung vom 11. Mai 1911 beschlossen, der Handelsbank für Ostafrika auf Grund ihrer nachstehenden vom Reichskanzler genehmigten Saßungen die Regre! nach §8 11 des Schußgebietsgeseßes zu verleihen.

Berlin, den 24. Juni 1911.

Neichskolonialamt.

Böhmer. Satzungen der Handelsbank für Ostafrika. I. Allgemeine Bestimmungen.

Unter der Firma „Handelébank für Ostafrika“ wird auf Grund des § 11 des Schutgebietsgeseßes (Reich8geseßbl. 1900, S. 813) eine Kolonialgesellshaft errichtet.

A Die Gesellshaft hat den Zweck, Bankgeshäfte jeglicher Art zu betreiben, insbesondere den Geld- und Kreditverkehr in Handel, Ge- werbe, Industrie und Landwirtschaft Deutsh-Ostafrikas und der be- nachbarten und Pan get U fördern.

Die Gesellschaft hat ihren Sit und allgemeinen Gerichtsstand in Berlin. Sie ist berechtigt, in den in § 2 angeführten Gebieten Zweigniederlassungen zu errihten. In anderen als diesen Gebieten dürfen Zweiganstalten nur errihtet werden, wenn deren Geschäfts- betrieb innerhalb der Grenzen bleibt, die durch den Gegenstand des Unternehmens vorgezeichnet sind. :

Die Aufnahme der Gesellshaft ins Handeléregister ist zu bean- tragen.

Sd Die Dauer der Gesellschaft Os beschränkt.

S D. Die Organe der Gesellschaft sind: der Vorstand, der Verwaltungsrat, die Daa

Die Bekann!machungen der Gesellshaft erfolgen rechtswirksam durch einmalige Veröffenilihung im „Deu'schen Reichsanzeiger“. Der Geschäftsbericht ist im Auezuge, die Bilanz nebst Gewinn- und Verlust- rechnung und die Verteilung des Gewinns sind im „Kolonialblatt“ zu veröffentlihen. Die Gesellschaft behält sh jedo vor, ihre Bekannt- machungen außerdem durch andere vom Verwaltungsrate zu be- stimmende Blätter zu veröffentlihen, ohne daß von dieser Veröffent- lihung die Nechtéwirksamkeit der Bekanntmahung abhängt. Bei bekanntgemachten Fristen wird der Tag der Ausgabe des Blattes mit- gerechnet.

I: Prundbapitas

S7

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt drei Millionen Mark, eingeteilt in 6000 Anteile von je 500 4. Auf die Anteile werden bei Errihtung der Gesellschaft 50 9/9 eingezahlt; weitere Einzahlungen oder die Vollzahlung kann der Vorstand auf Beshluß des Ver- waltungsrats mit vierwöchiget Frist einfordern. -

Wird die Zahlung in der festgeseßten Frist niht geleistet, so kann der Säumige zur Zahlung der fälligen Beträge nebst 5 9/9 Zinsen vom Fälligkeitèztermin ab im Rechtsweg angehalten werden. Statt dessen kann nah zweimaliger Zahlung8aufforderung, welche in gleicher Frist und unter Androhung des Auss{lusses stattzufinden hat, durch Beschluß des Verwaltungsrats der Säunige seines Anteils zu- gunsten der Gesellshaft für verlustig und der über den Anteil ausge- itellte Schein für kiäftlos erklärt werden. Diese Erklärung wird ihm \{riftlich mitgeteilt und der für verfallen erklärte Anteil der Gesell- schaft zugeschrieben; die leßtere ist berehtigt, ihr zugeschriebene An- teile zu verwerten. Die Gellendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgesclofsen.

Die Erklärung ist auch S bekanntzumachen.

& 8. Die Gesellschast ist berechtigt, ihr Grundkapital durch Ausgabe weiterer Anteile von je 500 #4 zu erhöhen. Zu einer Erhöhung des Grundkapitals ist ein Beschluß der Hauptversammlung erforderlich. Ein solher Beschluß bedarf, falls das Grundkapital über den Betrag von fünf Millionen Mark erböht werden soll, der Bestätigung des Neichékanzlers. Jst eine Erböhung des Grundkapitals beschlossen, so werden der Betrag und die Modalitäten der Einzahlungen vom Vor- sf\ande auf Grund eines Beschlusses des Verwaltungsrats festgeseßt. Die Ausgabe neuer Anteilsheine darf erst erfolgen, nahdem auf die alten Anteilscheine die volle Einzahlung geleistet ist. Die Ausgabe von Anteilen zu einem höheren Betrage als dem Nennbetrage ist statthaft.

8 9, __ Die Zeichner der Anteile und demnächst deren Nechtsnachfolger bilden die Gesellshaft. Die Anteile sind unteilbar. Einzelne Mit- glieder können nit auf Teilung Nagel,

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellshafisvermögen.

S 11:

Der Zeichner eines Anteiles ist für die Zahlung des vollen Nenn- ‘etranes sowie des etwa festgeseßten Agios verhaftet. pflicht arüber hinaus haben die Mitglieder der Gesellshaft keine Ver-

ung.

Die Zeichner von Anteilen und deren Rechtsnachfolger können von den ihnen obliegenden Leistungen nicht befreit werden und sind nicht befugt, gegen das Recht auf diese Leistung eine Forderung“ an die Gesellschaft aufzurechnen.

S8 12.

Die Urkunden über die Anteile der Gesellschaft (Anteilscheine) lauten, solange dieselben nit voll eingezahlt sind, auf den Namen und werden mit Angabe der Etgentümer nah Namen, Stand und Wohnort in die Tenn aGer der Gesellschaft eingetragen. Nach der Vollzahlung lauten die Anteilscheine auf den Inhaber, können aber and auf den Namen umgeschrieben werden und sind dann in die Stammbücher der Gesellschaft einzutragen. |

Sind Anteile oder andere von der Gesells{haft ausgefertigte Urkunden beschädigt oder unbrauchbar geworden, jedech in ihren wesentlichen ellen noch dergeslalt erhalten, daß dem Verwaltungsrat über ihre Identität ketn Zweifel obwaltet, so ist der Verwaltungsrat ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten Papiere diese auf Kosten x nhabers gegen neue qgletchartige Paptere N Im borigen ist die Ausfertigung und AusreiGung neuer Anteile an Stelle EZ beschädigten oder yerloren gegangenen nur nah gerichtlicher Kraft- oerflärung zulässig.

Erfte Beilage

Berlin, Dienstag, den 27. Juni

& 13.

Mit den Anteilscheinen erhält der Eigentümer zugleich die Dividendenscheine für die näcsten zehn Jahre und einen Erneuerungs- schein zur Abbebung neuer Dividendenscheine nach Ablauf des zehn- jährigen Zeitraums. Die Dividendenscheine und Erneuerungsscheine lauten auf den Inhaber.

Die Ansprüche aus den Dividendenscheinen erlöshen mit dem Ablauf von vier Jahren, wenn niht der Schein vor dem Ablauf der Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Die Frist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit eingetreten ist. Erfolgt die Vorlegung des Scheines vor dem Ablauf der Frist, so verjährt der Arnispruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruches aus der Urkunde glei.

Dividendenscheine werden nicht für kraftlos erklärt. Zeigt der be- rechtigte Inhaber eines Dividendenscheins jedoch innerhalb der Vor- legungsfrist den Verlust der Gesellshaft an, ohne daß innerhalb dieser Frist der Schein von anderer Seite eingereiht wird, so erhält er den auf den Dividendenschein entfallenden Betrag; dieser Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nah dem Ende der Vorlegungsfrist.

Die Gesellshaft wird durch die Annahme der Anzeiae des Ver- lustes weder verpflichtet, die Legitimation eines etwaigen Präsentanten zu prüfen, noch die Realisation zu verweigern, noch die Präsentation dem Anzeigenden mitzuteilen. *

8 14.

Solange die Anteile nit voll eingezahlt sind, gelten nur die in » Pt Eingetragenen der Gesellschaft gegenüber als Mit. glieder.

Wenn das Eigentum eines Anteils vor der Vollzablung auf einen anderen übergeht, so {s dies unter Vorlegung des Anteil \cheines bei der Gesellschaft anzumelden und in den Stammbüchern sowie auf dem Anteilscheine zu vermerken. Miteigentümer eines Anteils sind erst dann als Mitglieder legitimiert, wenn sie die Eintragung eines gemeinschaftlichen E i Anteilsbuche bewirkt haben.

Zur Zeichnung oder Erwerb von Anteilen unterwerfen sich die Mitglieder für alle Strettigkeiten mit der Gesellshaft aus dem Ge- sellshaftsverhältnisse dem in Berlin zuständigen Gerichte erster Instanz.

ITI. Bilanz, Ermittlung und Verwendung des Ertrags, R E As,

i L 16.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit von der Errichtung der Gesellschaft bis zum 31. De- zember 1911. Auf den 31. Dezember ist von dem Vorstande die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr zu ziehen. Diese muß mit der Gewinn- und Verlustrechnung und mit einem den Vermögens- stand und die Verhältnisse entwickelnden Berichte des Vorstandes sowie mit dem von dem Verwaltungsrat zu erstattenden Nevisionsberichte der Hauptversammlung alljährlich vor dem 30. Juni vorgelegt E Die Bilanz hat den Vorschriften des § 261 H.-G.-B. zu entsprechen.

Der Hauptversammlung ist die Genehmigung der Bilanz sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung des Vorstandes und Verwaltungsrats ct 7

Auf Vorschlag des Verwaltungsrats beschließt die Hauptversamm- lung über die Höhe der vorzunehmenden Abschreibungen und der für besondere Nücklagen zu reservierenden Beträge.

Aus dem nah Abzug der Abschreibungen und der für besondere Nüklagen reservierten Beträge verbleibenden Reingewinn ist ein Ne- servefonds dergestalt zu bilden, h leßterem mindestens 10 9/9 des Reingewinns zugewiesen werden, solange er 25 9/% des eingezahlten Grundkapitals nicht überschreitet. Etne weitere Erhöhung des Reserve- fonds ift auf Beschluß der Hauptversammlung zulässig.

Alédann wird den Anteilseignern eine ordentliche Dividende bis zu 4 9/9 des eingezahlten Grundkapitals berechnet.

Von dem alsdann verbleibenden Ueberschusse werden

Ln Betrag von 10 %% als Tantieme an den Verwaltungsrat gewährt,

2) der Nest entweder als Superdividende an die Anteilseigner verteilt oder auf das nächste Jahr vorgetragen.

Die Zahlung der zur Verteilung gelangenden Beträge erfolgt spätestens am 1. Juli nach dem abgelaufenen Geschäftsjahre.

Die Hauptversammlung kann die Abschreibungen und die für be- sondere Nücklagen bestimmten Beträge nit geringer, ten zu ver- teilenden Reingewinn niht höber festseßen, als der Verwaltungsrat

vorschlägt. 8

8 18.

Der Reservefonds dient zur Deckung eines ‘aus der Bilanz si ergebenden Verlustes. Ueber die ausnahmsweise Verwendung des Reservefonds zu anderen Zwecken beschließt der Verwaltungsrat.

In den Reservefonds sind einzustellen:

1) der: Betrag, welcher bei der Errichtung der Gesellschaft oder bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der Anteil- scheine für einen höheren als den Nennbetrag über diesen und über den Betrag der durch die Ausgabe der Anteilscheine entstehenden Kosten hinaus erztelt wird,

2) der Betrag von Zuzahlungen, die ohne Erhöhung des Grund- fapitals von Gesellshaftern gegen Gewährung von Vorzugsrechten für thre Anteile geleistet werden, soweit niht eine Verwendung dieser Zahlungen zu außerordentlihen Abschreibungen oder zur Deckung außerordentlicher Verluste bes{lossen wird, :

3) die auf die nah § 7, Absay 2 für kraftlos erklärten Anteil- scheine bereits geleisteten Zahlungen.

IV. Verwaltung. a. E N TLELAL

Der Vorstand vertritt die Gesellshaft nah außen in allen gerihtlihen und außergerichtlichen Angelegenbeîten ein\{ließflic der- jenigen, welhe nach den Geseten eine Spezialvollmacht erfordern. Er führt die Geschäfte der GesellsWaft nah Maßgabe dieser Satzungen und nach den ihm vom Verwaltungsrat zu erteilenden Inftrublionen, Dritten gegenüber is jedo eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes unwirksam.

Die Mitglieder des Vorstandes, die ihre Obliegenheiten verna- lässigen § 276 des B. G... B. haften der Ge)ellschaft für allen daraus entstehenden Schaden. 7

Diese Haftung sowte die in diesen Vestimmungen ihnen noch be- sonders auferlegten Schadenersaßpflihten müssen sie bet ihrer Be- stellung ausdrücklich übernehmen. :

Alle für die Mitglieder des Vorstandes geltenden Vorschriften finden auc) auf ihre Sktellvertreter N AERERE

S 20.

Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, von denen eins seinen Wohnsitz in Groß: Berlin baben muß. Die Mit- glieder werden vom Verwaltungdrat gewählt. Ihre Wahl unterliegt der Bestätigung des Reichskanzlers, Die Mitglieder müssen die deutsche Nelchsangebörigkeit besizen. Sie können dur den Ver- waltungsrat jederzeit abberufen werden, tedod unbes{hadet etwatger Entschädigungsansprüche aus O ibnen abges{Wlossenen Verträgen.

S 21.

Alle die Gesellschaft verpflichtenden Erllärungen müssen von zwei

zeiMnungsbere(tigten Personen abgegeben werden, Zu diesen gebören

iger und Königlih Preußishen Staalsanzeiger.

LDAA,

die Vorstandsmitglieder, die Prokuristen und die Handlungsbevoll- mächtigten. Willenserklärungen der Gesellshaft müssen, um für diese verbindlih zu sein, unter deren Namen (Firma) abgegeben werden. Der Verwaltungsrat ist jedoch berechtigt, für die Leitung der über- seeishen Niederlassungen Bevollmächtigte zu ernennen, welche auf Grund der ihnen zu erteilenden Vollmacht die Gesellschaft allein yer- treten können. Ls 22.

Der Vorstand ernennt und entläßt, von der in § 21 vorgesehenen Ausnahme abgesehen, die Beamten der Gesellschaft ; für die Ernennung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten hat der Vorstand die Genehmigung des Verwaltungsrats einzuholen. Die Vollmadt der Beamten der Gesellschaft erstreckt {ih im Zweifel auf alle Nehts- handlungen, welche die Maelerang der dem Beamten oder Bevoll- mächtigten aufgetragenen Geschäfte gewöhnlih mit sich bringt, soweit es niht nah den zur Anwendung kommenden Geseßen einer ausdrüd- lien Vollmacht bedarf. a

8 23.

Die Bestellung der Vorstandsmitglieder, der Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten geshteht zu notariellem Protokoll und ist bekanntzumachen. Das Protokoll dient als Legitimation.

b. Der Verwaltungsrat.

/ 24.

Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern ; die Mitglieder müssen Neichsangehörige sein, soweit nit der Neichs- kanzler im einzelnen Fall Ausnahmen zuläßt. Die Mitglieder des S können nit zugleich Mitglieder des Vorstandes oder dauernde Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern fein. Nur für einen im voraus bezrenzten Zeitraum kann der Verwaltungsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern behinderter Vorstands- mitglieder bestellen; während dieses Zeitraumes und bis zur Ent- lastung des Vertreters darf der leßtere eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats nicht ausüben.

Die Mitglieder werden aus den Mitgliedern der Gesellschaft durch die Hauptversammlung gewählt. Ihre Wahl erfolgt auf drei Jahre. Von den gewählten Mitgliedern scheidet jährlih ein Drittel aus. In den ersten drei Jahren entscheidet über den Austritt das Los, später die Neihenfolge des Eintritts. Die ausscheidenden sind wieder wählbar.

Die Wahl zum Mitgliede des Verwaltungsrats kann auch vor Ablauf des Zeitraumes, für welchen die Wahl erfolgt ift, dur die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der ver- tretenen Stimmen widerrufen werden.

Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtsdauer aus, so bedarf es nur dann der Einberufung einer besonderen Haupt- versammlung zur Vornahme der Ersaßwahl, wenn nicht noch mindestens drei Mitglieder vorhanden sind.

Werden Mitglteder durch eine außerordentlihe Hauptversamm- lung gewählt, so gilt hinsihtlih der üimtsdauer der se Gewählten die Zeit von der Wahl bis zum Schlusse der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als ein Amtsjahr.

Ueber die Wahlen zum Verwaltungsrat is ein notaritelles Protokoll aufzunehmen. 6s

c 5.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können Ersaß der dur Os ihrer Amtspflichten entstandenen Auslagen beanspruchen. Ueber die Verteilung der ihnen nah § 17 zustehenden Tantieme ent- scheidet der Verwaltungsrat. Las

Der Verwaltungsrat wählt jährli in seiner ersten Sitzung nah der ordentlihen Hauptversammlung einen Vorsißenden und mindestens einen Stellvertreter desselben. Der Vorsißende und seine Stellver- treter müssen NReichsangehörige sein.

Der Verwaltungsrat hält seine Sißzungen in Berlin ab und wird von dem Vorsißenden dur eingeschriebene Briefe unter Angabe der Beratungsgegenstände mit mindestens siebentägiger Frist so oft berufen, als die Geschäfte es erfordern, mindestens aber zweimal in jedem Jahre. Er muß außerdem binnen 14 Tagen berufen werden, wenn es von wenigstens zwei Mitgliedern oder dem Vorstande \hriftlich beantragt wird.

Die Mitglieder des Vorstandes können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen; sie sind auf Beschbluß des Verwaltungsrats zu einer solchen Teilnahme verpflichtet.

Für Ausnahmefälle kann schriftliche oder telegraphishe Abstimmung gestattet werten. TDoch ift alsdann zur Beschlußfassung Stimmen- einheit der sämtlichen in Europa anwesenden Verwaltungsrat3mitglieder mit der Maßgabe erforderli, daß jedenfalls eine § 27 entsprechende Mindestzahl der sämtlihen Mitglieder befragt werden muß. Der Vor- fi ende hat vor der Herbeiführung einer \riftlihen oder telegraphischen Abstimmung dafür Sorge zu tragen, daß der gemäß § 45 bestellte Kommissar seine Aufsichtsrechte An vermag.

Der Verwaltungsrat ist beshlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

Die Mitglieder haben gleihes Stimmrecht, bei Stimmenglei{h- heit entscheidet der Vorsitzende.

Vorbehaltlih der im vierten Absaß des § 26 getroffenen Be- rc Bd werden die Beschlüsse mit einfaher Stimmenmehrheit gefaßt.

Abwesende Mitglieder können anwesenden eine \{riftliche Voll- macht zur Abstimmung über solhe Gegenstände erteilen, die auf der bekanntgemahten Tagesordnung Gen.

Der Verwaltungsrat beschließt „seine Geschäftsordnung. & 99.

Die Erklärungen des Verwaltungsrats sind rechtsgültig vollzogen, wenn fie die Unterschrift „Der Verwaltungsrat der Handelsbank für Ostafrika* und die Namenëêunterschrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters tragen. Die Lgitimation des Verwaltungsrats wird durch ein auf Grund der Wablverbandlung ausgefertigtes notarielles Zeugnis erbracht.

8 30.

Der Verwaltungêrat überwacht die gesamte Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung und unterrihtet sich zu diesem Zweck von dem Gange der Angelegenbe iten der Gesellshaft. Er kann jederzeit Berichterstattung über dieselben von dem Vorstande verlangen und dur scinen Vorfitenden oder durch einzelne von dem Ver- waltungêrat zu bestimmende Mitglieder auch durch dritte Sachver- ständige die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen sowie den Bestand der Gesellshaftskasse und die Bestände an Wertpapieren, Handelspapieren und Waren untersuchen.

Der Verwaltungsrat ift befugt, die Gesellshaft bei der Vor- nahme von Rechtsge|chäften mit den Vorstandsmitgliedern sowie bet Recht#streitigkeiten mit diesen zu vertreten.

Die Vorschriften des § 19 über Haftpfliht der Vorstandsmit- glieder finden auf die Verwaltungsratsmitglieder entsprehende An- wendung.

& 31.

Der Verwaltungsrat beschließt insbesondere :

1) über die Grundsätze, s welchen die Gesellshaft unter Berücksichtigung dieser Satzungen Bankgeschäfte betreiben darf:

2) über die Errihtung von Zweigntederlassungen und Agenturen :

3) über die Bestellung der Vorstandsmitglieder 20) und der mit der Litung der übersecishen Niederlassungen zu betrauenden

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