1892 / 8 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jan 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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auch in der That kein Grund besteht, weshalb die Rentenansprüche ents fee eit in diesem Punkte günstiger zu behandeln sein ibliten, als diejenigen Ansprüche, für welche aus|/chließlich die Zeit nah dem Inkrafttreten des Gefeßes in Betracht kommt. Demselben ichts- punkte sind anscheinend au die Königlich preußischen Ressort-Minister in der zur Ausführung der §§ 18, 138, 156 bis 161 des Invaliditäts- und Alteréversicherungsgeseßes erlassenen Anweisung vom 20. ebruar 1890 und ebenfo die Centralbehörden der meisten übrigen Bunde®- ftaaten in den von ihnen herrührenden entsprechenden Anweisungen efolgt, indem daselbst die Betheiligten darauf hingewiesen worden ind, fich über die in der vorgeseßlichen Zeit erlittenen Krankheiten tahweise zu verschaffen, ausgenommen über solche Krankheiten, welche im § 17 Absay 3 a. a. O. näher bezeichnet sind und „niemals als Beitragézeit gelten können“. Daß in diefen Anweisungen des im § 17 Absayz 4 a. a. O. erwähnten Falles nit befonders gedacht ift, erklärt ih wohl dadurch, daß der beizubringende Nachweis \sih auch auf die über den Zeitraum eines Jahres hinausreichenden Krankheiten wird erstrecken können, während es lediglih Sache der über die Anrehnung befindenden Amtsstelle sein wird, die im Absatz 4 vorgesehene Kürzung vorzunehmen.

94) In ciner Altersrentensache, in welcher festgestellt war, daß der Kläger einestheils gegen freien Unterhalt im Werthe von 100 Æ jährlih beschäftigt war, anderentheils dur weitere Lohnarbeit sich noch 90 4 im Jahre hinzu verdiente, hatte die Versicherungsanstalt den Einwand erhoben, daß die Versicherungépflicht des Klägers durch Erwerbsunfähigkeit gemäß § 4 Abfaßz 2 des Invaliditäts- und Alters- versicherungsgeseßzes ausgeschlossen sei. Das NReichs-Versicherungëamt hat diesen Einwand durch Entscheidung vom 26. Oktober 1891 aus folgenden Gründen verworfen: Nach § 4 Absaßz 2 a. a. O. tritt die Versicherungspflicht für diejenigen Personen niht ein, welche infolge ihres förperlichen oder geistigen Zustandes dauernd niht mehr im Stande sind, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Lohnarbeit mindestens ein Drittel des für ihren Beschäftigungsort nah § 8 des Krankenversicherungsgeseßes vom 15. Juni 1883 fest- geseßten Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter zu verdienen. Dieses Drittel beträgt hier 40 Pfennig. Bedingt nun auch der Umstand allein, daß ein Arbeiter das fraglihe Drittel in den leßten drei Jahren vor dem Inkrafttreten des Invaliditäts- und Altersversiche- rungsgeseßes und auch später niht verdient hat, noch keineswegs seine Unfähigkeit, jenen Verdienst zu erzielen, muß vielmehr in solchen Fällen immer neh ermittelt werden, wie viel er zu verdienen im Stande ist (Revisionsentscheidung 54, „Amtliche Nachrichten des N.-V.-A. J.- u. A.-V.“ 1891 Seite 162), so wird es doch einer Feststellung nach dieser Nichtung in der Negel dann niht bedürfen, wenn fein Verdienst die fraglihe Tagelohnsquote thatsählih erreiht oder übersteigt. Da bei Ermittelung der Höhe dieses Verdienstes alles, was dur Lohnarbeit verdient wird, in Betracht kommt, mithin zu der von dem Kläger erzielten Baareinnahme von 90 # jährlich noch der Werth des fia als landwirthschaftlihen Arbeiter verabreihten freien Unterhalts binzugerechnet werden muß, so geht sein regelmäßiges Arbeits- einkommen jedenfalls über das in Rede stehende Drittel hinaus, und es findet daher der § 4 Absatz 2 a. a. O. feine Anwendung, zumal die Akten dafür, daß die Erwerbsfähigkeit des Klägers etwa eine geringere wäre, als sein thatsählicher Verdienst annehmen läßt, irgend welchen Anhalt nicht bieten.

Statistik und Volkswirthschaft.

Errichtung von Rentengütern in den Provinzen Brandenburg und Pommern.

Die Königliche General-Commission für die Provinzen Brandenburg und Pommern hat folgende Bekanntmachung, vom 16. Dezember 1891, erlaffen :

„Das Geseß vom 27. Juni 1890 über Rentengüter und das Gescß vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Errichtung von NRentengütern, dienen dem Zwece, seßhaste ländliche Arbeiter zu schaffen, sowie die Zahl der ländlichen Stellen von mittlerem und fkleinerem Umfange zu vermehren. Im Sinne dieser beiden Geseße ist ein Nentengut eine neu zu gründende bäuerlihe Nahrung, die gegen Üebernahme einer festen Geld- oder Roggenrente frei von Schulden des Stamm- guts erworben wird. Die Vereinbarung einer baaren An- zahlung is daneben nicht ausges{lossen. Es ift zulässig, aus einem Gut ein Rentengut oder mebrere Rentengüter abzuzweigen. Es fann aber au ein ganzes Gut in Rentengüter zerlegt werden. Nach § 12 des Geseßes vom 7. Juli 1891 fann die Begründung von Rentengütern durch Vermittelung der General- commission erfolgen. Wer daher in den Provinzen Brandenburg und Pommern von dieser Befugniß Gebrauß machen und ein MRentengut errichten oder ein folhes erwerben? will, bat den Antrag auf diese Vermittelung s{riftlich oder mündlich bei uns zu stellen. Er fann sich aber auch an einen unserer Sbhecial- commissare wenden, der den Antrag uns zur Beschlußfassung ein- zureichen hat. Nach den Verhältnissen in unserem Geschäftsbezirke gehen wir davon aus, daß ein Rentengut in der Regel nicht Éleiner als 2,5 ha und nit größer als 70 ha sein soll.

Wer ein Rentengut erribten will (der NRentengutsaus- geber), hat mit dem Antrag auf unsere Vermittelung zugleich alle in seinen Händen befindlichen Schriftstücke zur Einsicht einzureichen, die über die Verhältnisse des ganzen Grundstücks Auskunft geben, namentlich eine Abschrift des Grundbuchblattes und einen Auszug aus der Grundsteuermutterrolle, auch eine etwa vorhandene Karte oder Handzeichnung, sowie etwa vorhandene Taxen und, wenn Gebäude mit übergehen sollen, die Feuerversicherungs-Policen. Ist er niht im Besiße diefer Urkunden, so bedarf es ihrer Beibringung niht. Wir werden sie uns alsdann direct von den betreffenden Behörden ver- {haffen. Naturgemäß dient es zur Zeitersparniß, wenn alle vor- edachten Urkunden uns zugleih mit dem Antrage vorgelegt werden. Dat etwa der Nentengutsausgeber mit einem Kaufliebhaber schon einen vorläufigen Vertrag abgeschlossen, so ist uns dieser ebenfalls

mit einzureichen. Hat der NRentengutsausgeber noch keinen vorläufigen

Vertrag mit einem Kaufliebhaber abgeschlossen, so ift bei der Stellung des Antrags auf unsere Vermittelung eine Erklärung darüber ab- zugeben, ob der NRentengutsausgeber selbs \sich nach Kauf- liebhabern umsebhen und mit ibnen Punctationen vorbehaltlich unserer Genehmigung abschließen + will, oder ob unfere Ver- mittelung auch für die Projectirung der Rentengüter und die Herbei- iehung von Kaufliebbabern in Anspru genommen werden \oll. Im ersteren Fall erbält der Rentengutsausgeber mit unserem Bescheide, daß wir das Verfahren vorläufig einleiten, zugleich die erforderlichen

ormulare zu den Punctationen. Die endgültige Beschlußfassung über die Zulässigkeit des Verfahrens fann erst nah Besichtigung des als Rentengut auszugebenden Landes erfolgen. /

Will dagegen jemand ein Rentengut erwerben (der Rentenguts- erwerber), so hat er mit der Meldung davon, die \riftlich oder mündlich bei uns oder unferen Commissaren geschehen kann, möglichst vollständig seine verfönlichen und wirthschaftlichen Verhältniffe vorzulegen, namentlich anzugeben, ein wie großes Rentengut und in welcher Gegend er ein solches erwerben möchte, und wieviel Vermögen er besißt. Wir werden ihm alsdann folche Gutsbesißer namhaft machen, die Rentengüter auszugeben beabsichtigen, damit er mit ibnen in Verhandlungen treten fann, geeigneten Falles werden wir auch diese

ingen vermitteln oder selbst oder dur unsere Commissare . Wird nah der örtlichen Besichtigung die Gewährun - gese

: ch de hen B ic )rung der geseßz- lichen Vortheile (wozu ein Zwang für uns in keinem Falle b tebD, 0

für zuläsfig erachtet, so erfolgt die ganze weitere Ordnung der Ange- legenheit durch uns Und unsere Commissare. Wir lassen das Rentengut vermessen, begrénzen und fartiren, veran- lassen seine Aufnahme in das Cataster, regeln die Hypotheken- verhältnisse und assen demnächst] ¡wischen dem WRentenguts-

ausgeber und dem Rentengutserwerber den Rentengutsvertrag auf- nebmen, der never ini vas unterliegt. Da es in den Fällen, in denen zur Begründung des Rentenguts unsere Vermittelung an- gerufen wird, in der Regel den Wün der Betheiligten entsprechen wird, daß die vereinbarte Rente durch Vermittelung der Rentenbank zur Wblöfung fommt dies ist als eine Form der Staatshilfe geseß- lih zugelassen, so wird der über die Begründung des Renten- guts aufzunehmende Kansverirog au diese Ablöfung fogleih mit zu ordnen haben. Bei dieser Ablösung sind die folgenden, aus den beiden Geseßen vom 27. Juni 1890 und 7. Juli 1891 hervorgehenden Bestimmungen zu beachten, die zugleih die dadurch dem Rentenguts- erwerber und dem Rentengutsauëgeber erwachsenden Vortheile er- kennen laffen: :

1) Die vereinbarte Rente fann bis zu dem Betrage von der Rentenbank zur Amortisation übernommen werden, für den das Rentengut die geseßlide Sicherheit darbietet. 2) Die geseßliche Sicherheit kann als vorhanden angenommen werden, wenn der 25 fache - Betrag der Rente innerhalb des 30 fahen Betrages des Grundsteuerreinertrags oder innerhalb der ersten Dreiviertel einer landschaftlichen, rittershaftlihen oder einer von uns befonders aufgenommenen Taxe zu stehen fommt, und feine ander- weiten Belastungen vorhergehen. 3) Der Rentengutsausgeber erhält als Abfindung den 27 fahen Betrag der auf die Rentenbank übernommenen Rente in 3X4 %igen Rentenbriefen von «der Königlichen Rentenbank, der Rentengutserwerber aber zahlt eine jährliche Rente, die 4 9/9 jener Abfindung beträgt, an die NRenten- bank während eines Zeitraumes von 604 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit ist dasRentenbriefcapital getilgt, und der Besißer hat dann nichts mehr zu zahlen. (In dem Gefeß vom 7. Juli 1891 ist allerdings für den Eintritt gewisser Vorausseßungen auch die Abfindung in 4 °/igen Rentenbriefen, aber nur zum 23F fahen Betrage, die alsdann durch eine 561/12 Jahre zu entrichtende Rente von jährlich 419% erlischt, vorgesehen. Vorläufig werden aber nur 3X 9%ige Rentenbriefe ausgegeben werden.) 4) Sowohl gegenüber dem Rentengutésausgeber als dem Rentengutserwerber ist nur der Nennwerth der Rentenbriefe von Bedeutung, niht ihr je- weiliger Curêwerth. 5) Bei Begründung des Rentenguts kann dem Erwerber auf Antrag das erste Jahr als Freijahr gewährt werden, während dessen er feine Rente zu zablen hat. Doch wird der frei gelassene Betrag alsdann dem Amortisationscapital zugerechnet und die Nente entsprehend erhöht. 6) Die Rentenbank ift nicht befugt, die übernommenen Renten zu fündigen. Es darf aber der Renten- gutsbesißer, fo lange er solche Nenten zu zahlen bat, nur mit unserer Genehmigung sein Gut parcelliren oder Theile davon veräußern oder dessen wirthschaftlihe Selbständigkeit aufheben, wogegen es ihm unbenommen ist, das ganze Nentengut zu verkaufen. 7) Der Renten- gutsbesißer kann die Rente, nachdem er sie zehn Jahre lang gezahlt hat jederzeit der Rentenbank fündigen und den noh nicht amortisirten Theil des Rentenbriefcapitals in baar abzahblen. Innerhalb der ersten zehn Jahre nah der Begründung des Rentenguts if die Kündigung und Abzahlung nur mit unserer Genehmigung zulässig.

Zur Erleichterung der Errichtung von Rentengütern ist ferner in dem Geseße vom 7. Juli 1891 eine Gewährung von Darlehen aus staatlihen Mitteln an den Rentengutserwerber vorgesehen. Diese Darlehen werden aber nur zur Aufführung der noth- wendigen Wohn- und Wirthschaftsgebäude bei , der ersten Ein- richtung eines Rentenguts gewährt und zwar durch Aushändigung von Rentenbriefen, auf die und auf deren Tilgung die oben angegebenen Bestimmungen unter 3 bis 7 ebenfalls Anwendung finden. Die Rentenbank fann sofort die gewährten Darlehen zurückfordern, wenn der Rentengutsbesißer die Gebäude niht ordnungsmäßig im Stand und in Versicherung erhält, wenn er in Concurs geräth oder dur Zwangsvollstreckung zur Zahlung rü{ständiger Renten angehalten werden muß.

Die Höhe der auf die Rentenbank zu überweisenden Renten und der gewünschten Rentenbriefsdarlehen wird von uns festgeseßt. Wir veranlassen die Uebernahme der Renten und die Hergabe der Dar- leben bei der Königlichen Rentenbank. Nach der Bestätigung des Rentengutsvertrags sorgen wir für die {uldenfreie Abshreibüng des Rentenguts vom Stammgut im Grundbuch und Anlegung eines neuen Grundbuchblatts für den Rentengutserwerber.

Die Zerlegung eines Theils eines größeren Guts in kleinere oder mittlere Rentengüter empfiehlt sich für den Besißer namentlich dann, wenn er aus Mangel an Arbeitskräften zu einer intensiven Bewirthschaftung nicht mebr im Stande is oder sich aus sonstigen Gründen genöthigt sieht, cinen Theil seines Besizes zu veräußern. Bei der Benußbung der durch die Geseße vom 27. Juni 1890 und 7. Juli 1891 gebotenen außerordentlichen Vortheile ist ein größerer Besißer in der Lage, sih einen Stamm lcibalter Arbeiter zu sichern und sich selbst zuglei wenigstens einen Theil des Gewinns zuzuwenden, den fonst andere, die Parcellirungen von Gütern gewerbsmäkßig betreibende Personen ziehen würden.

Daß die neuen geseßlichen Vorschriften au in unserem Geschäfts- bezirk eine günstige Aufnahme finden, ergiebt die Zahl der bereits ein- gegangenen Anträge auf unsere Vermittelung bei der Bildung von Rentengütern. Es liegen uns 25 Anträge ins- besondere aus dem Regierungsbezirk Köslin vor. Sie vertheilen sich auf die Kreise Belgard, Bubliß, Bütow, Köslin, Kolberg- Körlin, Lauenburg, Neustettin, Rummelsburg, Schlawe, Stolp. Auch aus dem Kreise Grimmen, Regierungsbezirk Stral- sund, und den Kreisen Ost - Sternberg und Soldin, Regierungsbezirk Frankfurt, und Beesfow-Storkow, Regierungsbezirk Potsdam, sind Anträge eingegangen. Der Flächeninhalt der in Nenten- güter zu zerlegenden Besißungen ist zum Theil ‘noch nit genau fest- gestellt, wird aber von 7000 ha nicht weit entfernt fein. Für fünf Güter in den Kreisen Kolberg-Körlin, Belgard und Soldin sind bereits die Nentengutsverträge oder do die Punctationen abges{lossen. Im übrigen nehmen wir Meldungen von Kauflustigen jederzeit entgegen. Junge Landwirthe, die bei der Vertheilung des elterlihen Vermögens nicht in Grundbesiß, sondern in Capital abgefunden sind, Häusler und Büdner, die außer cinem Garten oder einigen Morgen Land keinen Grundbesiß haben, endlich aber die zahlreihen Personen, die aus den Kreisen Landsberg a. W., Friedeberg, Ost- und West-Stern- berg, Dramburg, Bütow, Neustettin und Rummelsburg jährli in die westlihen Provinzen ziehen, um Arbeit zu suchen (fog. Sachsen- gänger) und sich dadurch etwa einiges Vermögen erspart haben, finden durch die neue Gesetzgebung Gelegenheit, fh mit verbältnißmäßig geringen Mitteln eine Heimstätte zu gründen.

__ Allen Meldungen, Anträgen und Wünschen werden wir, wenn sie

geseßlih begründet find, bereitwillig entgegenkommen. Wir müssen aber au erwarten, daß die Betheiligten unseren Anordnungen pünkt- lich nahkommen und daß insbesondere die Rentengutsverkäufer den Anfiedlern mit Rath und That zur Seite stehen und ihnen im An- fange durch Hilfeleistungen bei der Errichtung der Gebäude, Verschaffung von Inventar und Saatfrucht u. \. w. die Schwierigkeiten des neuen Zustandes überwinden helfen. __ _WVie wirhören, sindbei der Königlichen General-Commission in Frankfurt a. O. inzwischen weitere Anträge auf Ver- On, bei der Bildung von Rentengütern eingegangen und die der General-Commission zur Errichtung von Rentengütern nunmehr zur. Verfügung stehenden Flächen auf 11 bis 12000 ha zu schäßen.

Invaliditäts}- usnd Altersder!siherung.

Im Kreise Schweidniß ist, wie die Schweidnißer „Tägliche Rundschau“ berichtet, mit Ende Dezember v. J. die Zahl der im SOuT der Altersrente befindlihen Personen auf 401 gestiegen. Im Kreise Striegau beziffert si die Zahl der Mierörerèn- empfänger mit Ausschluß der Stadt Striegau auf 191.

Bon DEE Landes - Versicherungsanstalt Tis Se As sind bis zum Schlusse des vorigenz Jahres 4018 Altersrenten an-

-und Gewerbekammern, faufmännische C

gewiesen, 954 Anträge sind abgelehnt 1nd 131 sind anderweit er

rückziehung der Anträge u. f. w. ind bis zu dem ge

durch Tod der Antragste dachten Zeitpunkt

erledigt worden. Demn n ' überhaupt 5103 MRentenanträge zur Verabschiedung gelan Der jâährlihe Betrag der 4018 anerkannten Rentenansprü beziffert sich auf rund 556100 A Von diesem Betrage zablt das Reih als seinen Antheil 200900 A, die übrigen 399 200 M hat die Landes-Versicherungsanftalt zu decken. Von den Rentenempfängern sind wohnhaft in den Kreisen: Alikirh 105, Bolchen 94, Chateau-Salins 139, Colmar 176 (darunter in der Stadt Colmar 62), Diedenhofen 106, Erstein 178, Forbach 225, Gebweiler 240 (darunter in der Stadt Gebweiler 77), Hagenau 190 (darunter in der Stadt Hagenau 32), Meß 311 (darunter in der Stadt Meg 91), Molsheim 251, Mülhausen 459 (darunter in der Stadt Mülhausen 224), Rappoltsweiler 236 (darunter in der Stadt Markirh 68), Saarburg 138, Saargemünd 137 (darunter in der Stadt Saar- emünd 23), Schlettstadt 192, Straßburg 359 (darunter in der Stadt Stralibura 218), Thann 164, Weißenburg 115, Zabern 203. Ver- storben find inzwischen 130 NRentenempfänger.

Deutscher Hasndelstag.

Aus Anlaß der am 15. und 16. d. M. im Generalversanmmlungs- faale der hiesigen Börse stattfindenden ordentlihen Plenarversamm- lung des Deutschen Handelstags veröffentliht das Präsidium feinen Geschäftsbericht. Diesem is zu entnehmen, daß seit der leßten Plenarversammlung (19. Februar 1889) dem Deutschen Handelstage beigetreten find: die Handelskammern zu Dessau, Schopfheim, Geestemünde und Thorn. Ausgeschieden find die Handels- kammer zu Baden wegen ibrer Vereinigung mit Karlsruhe und die Handelskammer zu Cöthen wegen Neubildung einer gemeinsamen Kammer für Anhalt zu Dessau. Gegenwärtig gehören 123 Handels-

orporationen und wirthschaftliche Vereinen dem Deutschen Handelstag an. Durch den Tod hat der Auéshuß im Laufe der leßten drei Jahre mehrere Verluste erlitten. Es starben der langjährige Vorsißende des Deutschen Handelstags, Geheimer Commercien-Rath Delbrück (Berlin), ferner Geheimer Commercien- Rath von Heimendahl (Krefeld), J. A. Suen (Lübeck), von Feustel (Bayreuth) und Chr. Papendieck (Bremen). Ausgeschieden aus dem Ausschuß is Geheimer Commercien-Rath Neubauer (Magdeburg). An Stelle der verstorbenen und ausgeschiedenen Mitglieter sind von den betreffenden Körperschaften in den Ausschuß delegirt worden: Koenigs (Krefeld), Herm. Lange (Lübeck), Commerzien-Rath Nose (Bayreuth), General-Konsul Lürman (Bremen) und Commerzien- Rath Hubbe (Magdeburg). Cooptirt wurden in den Ausschuß: Senator Björnsen (Altona), General-Secretär H. A. Bueck (Berlin), Commerzien - Rath Hulßsch (Dresden), General- Konsul Russel (Berlin), Geheimer Regierungs-Rath Professor Dr. Soetbeer (Göttingen) und Geheimer Commerzien-Rath Vogler (Halberstadt). Am. 31, März 1888 hatte der Handelstag éinen Kassen-Baarbestand von 3489 4 34 „4. Die Einnahmen in den leßten dret Verwaltungsjahren betrugen 82066 4 33 &, die Ausgaben in demselben Zeitraum 75579 Æ 9 „: es war mithin am 31. März 1891 ein Kassen-Baarbestand von 9976 # 58 4 vorhanden. An Fee besitzt der Handelstag 20 000 6 in viervrocentigen vreußischen

onsols.

Zur Arbeiterbewegung.

Ueber den Einfluß der umfangreihen Arbeiter- ausstände, die gegenwärtig im Gange sind, auf die beab- sihtigten Lohnbewegungen in anderen Gewerben, giebt folgende Notiz des „Vorwärts“ bemerkenswerthen Aufschluß:

Dur Unterstütungsgesuche ist die deutsche Arbeiterschaft gegen- wärtig fehr stark in Anspruch genommen. Neben den Bitsbrudern stehen bekanntlich noch die Weißgerber, Handshuhmacher und Brauer im Ausstand. Diese Strikes erfordern Summen, die es nothwendig maden, darauf hinzuweisen, daß etwa in einzelnen Berufen geplante Lohnbewegungen für die nächste Zeit feine Aussicht auf den Sieg baben, sofern dazu die finanzielle Unterstüßungskraft der deutschen Arbeiter in befonderem Maße in Nechnung gezogen werden müßte. Die Arbeiterschaft muß jeßt {hon allwöchentlih große Summen für die ausständigen Arbeiter der oben erwähnten Gewerbe aufbringen ; mehr zu thun ift sie vor der Hand, soweit sih das überblicken läßt, aue Gai

zur Statutenfrage des Unterstüßzungsvereins der Buch- druckergehilfen veröffentlicht das Vereinsorgan „Der Correfpon- dent“ die Verfügung des Königlichen Polizci-Präsidneten von Berlin vom 30. Dezember v. J. Es wird darin, wie wir der „Frkf. Ztg.“ entnehmen, eine fofortige Abänderung der Statuten im Sinne - der Verfügung zur Vermeidung der Entziehung der bisher ertheilten Statutengenehmigung gefordert. Dem bisherigen Statut entsprechend, foll als Zweck des Vereins hingestellt werden: strenge Aufrechterhaltung der mit den Prinzipalen getroffenen Vereinbarungen in bezug auf Arbeitspreise und Arbeitszeit. Der Gehilfenverband wollte statt dessen als Zweck des Vereins hinstellen: strenge Durhführung und Auf- rechterhaltung der vom Verein als maßgebend anerkannten Bestimmungen u. s. w. Ferner wird die Aufnahme einer Vorschrift in das Statut verlangt, die eine getrennte Verwaltung der Vereinsmittel be- stimmt, je nahdem sie allgemeinen Vereinszwecken oder einer Unterstüßung der Arbeitslosen dienen. Auch foll der Fort- bestand des Vereins weiter davon abhängig gemaht werden, daß dur Vorlegung des entsprechend abgeänderten Statuts der Central- Invalidenkasse der Nachweis geführt wird, daß zwischen der Invaliden- kasse und dem Unterstüßungsvereine keine Verbindung mehr besteht.

Aus Königsberg i. Pr. wird berichtet, daß dort der Seter- ausstand beendet ist. Vie Seßer der „Hartungschen Zeitung“ nahmen die Arbeit bedingungsles wieder auf.

In Chemniß fanden, wie das „Chemn. Tgbl." berichtet, anr 8. d. M. zwei öffentliche Volksversammlungen statt, die von sozial- demokratishen Agitatoren einberufen waren und den Zweck hatten, die Sympatbie der dortigen Arbeiter mit dem Arbeitsausstand der Buchdrucker kund zu geben. In beiden Versammlungen wurde klar ausgesprochen, daß, wenn die Buchdrucker den neunstündigen Arbeitstag erzwingen sollten, dann nit nur die übrigen Arbeiter darnach streben müßten, dasselbe Ziel zu erreichen, sondern, daß dann von frishem der Kampf um den achtstündigen Arbeitstag begonnen und die Macht der Arbeitgeber gebrochen werden solle. Wenn s ein Zweifel hierüber obwalten fonnte, bemerkt das Blatt, so ergiebt sich aus folchen Versammlungen, wie sie ja auch anderwärts abgehalten worden find, daß der Arbeitsausstand der Buchdrucker lediglich focialdemokratischen Partei und darauf berechnet ist, einestheils eine Probe ihrer Macht abzulegen und anderntbeils die Buchdruter voll- aver rats Reihen der Socialdemokraten einzuverleiben.

Bie der „Köln. Ztg.“ mitgetheilt wird, süllen die Arbeiter- controlmarfen, wie bisher hon für Hüte, Kleiderstoffe und Schuhwaaren, so jeßt auch für die Tabakindustrie eingeführt werden. __ Einer Meldung der Berliner „Volksztg.“ aus Wien zufolge haben in Mürzzuschlag alle Hammerschmiede die Arbeit wegen Lohnkürzung eingestellt.

Zu dem Ausstand der Uhrenshalenmacher in St. Immer berichtet der Berner „Bund“, es herrsche große Bewegung unter den Ausftändigen, um die Arbeiter, die dem Syndikat nicht angehören, zu verhindern, ibre Arbeit aufzunebmen. Die Gendarmeric in St. Immer ist verstärkt worden. (Vgl. Nr. 7 d. BL)

Aufschwung des deutsh-indischen Güteraustausches.

Der „Hamb. Corr.“ {reibt : Englands Handelsverkehr mit Kal- futta war im Jahre 1890 der niedrigste seit 1879, au derjenige Frankreichs und Nord-Amerikas hat abgenommen. Deutschland war im Jahre 1890, fo berihtet das österreichis ungarifhe Konsulat zu Kalkutta, das einzige Land, dessen Einfuhr fsihtin jederPBeziehung

ein Vorstoß der

entwidckelt und edébnt hat. Noch im Jahre 1889 war der Handel Deutschlands mit Lien ganz unbedeutend. Im Jahre 1890 jedo,

bat ai. [land fo viele neue Dampfer- ergestellt, daß aus dem, was man

sagt das genannte Konsulat, linien und andere Verbindungen berg 1 in den leßten Jahren nur als Versuche ansehen konnte, 1d nun ein regelmäßiger und sicher etablirter ndel entwickelt hat. Durch billige Ste günstige Verbindungen, Pünktlichkeit und Se schnelle Reisen gewinnen die deutschen Damp i rh 5 unst und Vertrauen. Alle Waaren, hauptsählich Salz, Wollwaaren, Papierwaaren, Wein, Bier, Spirituosen 2c., die in 1888 eingeführt wurden, stehen weit binter den 1890 eingeführten Mengen zurü. Dabei hat die Errichtung der Dampferlinien nicht nur auf die Ein- fuhr, fondern auch auf die unmittelbare Ausfuhr nach Deutschland einen mächtigen Einfluß geübt und diese in den leßten Jahren be- deutend vergrößert. In fast allen Erzeugnissen hat das genannte Konsulat einen Aufschwung des deutschen Handels beobachtet, am auf- fallendsten in der Häuteindustrie, die sih auf außerordentliche Mengen gehoben hat. Gleichzeitig wird troß mancher geshäftlihen Schwierig- keiten als eine Folge der zunehmenden Cultur ein Anwachsen der Verbrauchskraft der einheimischen Bevölkerung, namentli in Kleidungs- stücken (Stoffen und Schuhen), allerdings auch das Hervortreten der indischen Industrie gemeldet.

Nach Mittheilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin find bei den biefigen Standes-Aemtern in der Woche vom F 2 7 5; N o G C 27. Dezember bis inclusive 31. Dezember und vom 1. bis 2. Januar 1892 zur Anmeldung gekommen: vom 27. bis 31. Dezember 264 Ehe- - . „5 - Q c Fr -- [P angen, 974 Lebendgeborene, 20 Todtgeborene, 557 Sterbefälle; vom 1. bis 2. Januar 1892 54 Ebeschließungen, 250 Lebendgeborene,

a E u g

9 Todtgeborene, 223 Sterbefälle.

Literatur.

Geschichte. ffffl. Forschungen zur Brandenburgischen und Preußi- {chen Geshichte. Herausgegeben von Reinhold Koser. 4. Band, 2. Hälfte. Leipzig 1891. Dunker und Humblot. (Preis 6 M) Das Heft wird eröffnet dur eine Untersuhung von Paul van Nießen über die Eroberungen und Colonisationen der Askanier während der leßten Hälfte des 13. Fahr- hu nderts, sodann folgt eine Abhandlung von Erich Liesegang zur Verfassungsgeschichte von Alo or 0 die uns über die Verfassungskämpfe innerbalb der Perleberger Bürgerschaft seit Gründung der Stadt nach Liesegang im leßten Drittel des 12. Sabehnaderis bis zum Ende des 15. Jahrhunderts unter- richtet. Wenig beeinflußt durch die Stadtberren, die Putlite, und die Markgrafen, spielten sh die Kämpfe zwishen Handwerkern und Geschlechtern ab, ohne daß eine Partei zur Fen Herrschaft gelangen fonnte, bis endlich die Hohenzollern einen Ausgleich berbeiführten. Wenn au, wie der Verfasser betont, für Perleberg ein reihhaltigeres Quellenmaterial als für die anderen märkischen Städte vorbanden ist, so genügt es immerhin noch nit, um uns ein anschaulihes Bild von den politischen, socialen und wirthschaftlihen Verhältnissen der Stadt im Mittelalter zu geben; für die Geschichte von Jahrzehnten, in denen wichtige Ereignisse statt- fanden, find wir nur auf Schlüsse und Vermuthungen angewiesen. Einen Beitrag zur Nechtsge]\chichte der Mark giebt A dolf Stölzel. Er bekämpft die Ansicht Holtze's, daß bereits unter Joachim 1. eine Kammergerihtsordnung Singeführt worden fet: bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts bestand nah sciner Meinung über- haupt keine geschriebene Kammergerichtëordnung, fondern es wurde nah dem Herkommen Recht gesprohen, bis im Jahre 1540 die in der Praxis längst geübten Grundsäße schriftlich fixirt wurden. Eine codificirte Kammergerichtsordnung wurde dagegen erst im achtzehnten Jahrhundert geschaffen. In die Zeit des Großen Kurfürsten führt uns Ferdinand Hirsch mit der Schilderung der Verhandlungen, die zwishen diesem Fürsten und der Stadt Magdeburg nach dem dreißigjährigen Kriege stattfanden. Magdeburg sollte den Bestimmungen des westfälishen Friedens zufolge nach dem Tode feines Administrators August von Sachsen an Brandenburg fallen, suchte aber eine reihsunmittelbare Stellung zu erlangen und verweigerte daher im Vertrauen auf chwedische Hilfe, die von Friedrich Wilbelm geforderte Huldigung zu leisten. Fast zwanzig Zahre lang glückte es den Magdeburgern, dem auf allen Seiten be- shäftigten Kurfürsten zu troßen, endlich aber zwang er sie, eine glüd- lihe Constellation der europäischen Politik energi]ch ausnußend, mit Gewalt zur Unterwerfung. Von allen seinen Freunden ver- lassen, mußte Magdeburg, wo überdies {on eine Partei unter Füh- rung des großen Guericke brandenburgisch gesinnt war, nachgeben und den Kurfürsten als seinen künftigen Landesherrn anerkennen. Zur Geschichte Fricdrich's des Großen bringt das Heft drei Beiträge. Koser giebt eine Geschichte des preußischen S taats- \hatßes bis zum siebenjährigen Kriege: er berichtet über die in den einzelnen Jahren vorräthigen und einlaufenden Gelder, die Er- s{öpfung des Schatzes im zweiten {lesischen Kriege und die Wieder- anhäufung großer Summen in verschiedenen Kassen während der fol- genden Friedensperiode. Eine quellenkritische Untersuhung zur Ge- [ichte des siebenjährigen Krieges liefert Otto Herrmann mit der Besprechung des Gaudi’schen Journals. Gaudi, cin dem Prinzen Heinrih nahe stehender Offizier, hatte Abhandlungen über den siebenjährigen Krieg verfaßt, die theils auf persön- lihen Erinnerungen, theils auf mehr oder minder zuverlässigen schriftlihen und mündlihen Mittheilungen von Kameraden und anderen Aufzeichnungen beruhten. Seine Benußung dieser Quellen unterzieht Herrmann einer fritischen Betrachtung: er verwirft zwar Dunker's Behauptung, daß Gaudi seine Quellen gewisseulos aus- (e habe, giebt aber zu, daß er, wie hon Granier nachgewiesen )at, voreingenommen gegen König Fricdrih gewesen ist. Trotz aller Mängel ist das Journal doch eine werthvolle Quelle, und so ift es nach Herrmann's Ausführungen wesentlich von Reßow und dem im Anfange unferes Fabhrhbunderts erschienenen Generalstabswerk ver- werthet worden. Der dritte Aufsaß behandelt die Beziehungen Friedrih's zur deutschen Literatur: Otto Tschirch be- leuhtet einen Angriff, den der durch die Verachtung der deutschen literarischen Erzeugnisse als Schriftsteller und Patriot aufs tiefste verleßte Klopstock in seiner Gelehrtenrepublik gegen den König richtete. Ferner veröffentliht noch Koser wichtige Berichte eines welfischen Gesandten an seinen Landesberrn, den König von England, über die erste Regierungszeit Friedrih Wil- helm’s 1L, die sich vornchmlih mit der untcr den preußischen Ministern des Auswärtigen herrschenden Uneinigkeit beschäftigen, und Georg Sello bringt in den „kleinen Mittheilungen“ zwei Ab- handlungen zur märfkischen Culturgeschichte des Mittel- alters. Die Sizungsberichte des Vereins für Geschichte der Mark randenburg und eine Uebersicht über neue Erscheinungen beschließen as Heft. ffÆ. Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Alterthumsfkunde. Herausgegeben von Dr. Ed. Jacobs. 24. Jahrgang, 1. Hälfte. Wernigerode, Selbstverlag des Vereins. Quedlinburg in Commission bei Hu. 1891. Zahlreiche local- geschichtliche Beiträge bilden den Inhalt dieses Heftes. Zweifellos die Interessanteste Mittheilung ist die von Paul Zimmermann: „Graf Bülow und der Abschied von Cassel.“ Bülow, ein preußischer Finanzbeamter in Magdeburg unter Men Wilhelm III., trat nach dem Frieden von Tilsit in den Dienst des Köni reichs Westfalen und wurde dort Finanz-Minister, konnte sih aber nicht auf diesem Posten halten und wurde nach seiner Entlassung von der west- fälishen Regierung stets mit Mißtrauen überwacht. Bei dem Sturze des önigreis Wesi falen verfaßte er ein beißendes Spottgedicht auf éêrôme und seinen s „der Abschied von Cassel“, dessen Tert in verschiedenen Ueberlieferungen uns Zimmermann hier mittheilt und durch Anmerkungen erläutert. Von den übrigen Aufsäßen machen wir aufmerksam auf die Beiträge zur Geschichte der Stadt Ellrich am ’arz von Krieg, auf die Gul bilder aus der Zeit des dreißig- lâhrigen Krieges von Jacobs, die halberstädtisch-branden-

burgishe Fehde von Georg Sello und die culturgeshihtliche Studie von Brinkmann über die Quedlinburger Gruft- kirchen, zwei aus dem 10. Jahrhundert stammende Bauwerke. on den fleineren Aufsäßen sind mehrere Mittheilungen des Herausgebers hervorzuheben, wie die über das Verlassen ländliher Wohnungen im dreißigjährigen Kriege und das Werbewesen am Harze zur Zeit des Großen Kurfürsten. Den Schluß des Heftes bildet der Vereinsbericht vom April 1890 bis Juli 1891.

Mechts- und Staatswissenschaft.

Kr. Die Rechtsverhältnisse der Fremden in Argen- tinien, dargestellt von B. Lehmann, Kaiserlich deutshem Konsul. Buencs Aires. 1891. Compañia Sud Americana de Billites di Banca. Der Verfasser is mehrere Jahre bindurch als Kaiserlich deutscher Konsul in Buenos Aires thätig gewesen: aus unmittelbarer Anschauung ift er deshalb zu berihten im Stande, während ander- weit gewagt wird, über Rechtszustände ferner Völker zu berichten, ohne daß man auch nur eine Ahnung von den Verbältnissen bat, weshalb denn auch Vermuthungen für Thatsachen eingestellt werden. Die mißlihen finanziellen Verhältnisse in Argentinien baben diesseits vielfach den Glauben hervorgerufen, daß dort noch Alles nach Willkür gehe und an eine gefeßlihe Regelung niht zu denken sei. Der Verfasser belehrt uns eines Besseren, wenn auch nit ausgeslossen ift, daß troß der Geseße in der Zeiten Sturm Un- regelmäßigfkeiten vorkommen. Nachdem in der Einleitung eine Ueber- sicht über die Geschichte des früher spanishen Gebiets, jetzigen Qa gegeben ist, folgt eine Darstellung der Verfassung mit vesonderer Berüdfsichtigung der Bestimmungen für Fremde. Jeder Thätigkeitskreis mit Auss{luß des eines Beamten und Universitäts- Professors is ibnen geöffnet, der Militärpfliht unterstehen fle niht. Es schließen sich hieran die Naturalisation, das Recht der Fremden, Eberecht nach dem neuen Civil-Ebegeseßz (S. 39). Cap. 1V is dem bürgerliden Reht gewidmet, während in Cap. VIT das internationale Recht herangezogen ist. In leßterer Beziehung is auf die von den Republiken Argen- tinien, Bolivia, Paraguay, Peru, Uruguay geschlossenen Staats- verträge hinzuweisen, welhe soeben von dem Kammergerichts-NRath Neubauer in der „Ztschr. f. das gesammte Handelsreht“ Bd. XXX1IX S. 492 ff. (vgl. Nr. 276 des „R.- u. St.-A.“) in deutscher Ueber- tragung veröffentliht sind und im Einklang mit der vorliegenden Dar- stellung darthun, daß wie Gy der Form der Rechtsgeschäfte fo auch betreffend seiner rechtlichen Beurtheilung die Art des Geschäfts- abs{lufses maßgebend sein foll. Cav. V ift der Darstellung der Behörden, Organisation und des Civilprocesses, Cav. VI dem Straf- proceß gewidmet. Aus dem bereits erwähnten Cap. VII scien noch das Auslieferungéverfabren und die Nechtshilfe in Civilprocessen her- vorgehoben. Dem Verfasser gebührt der Dank für seine übersichtliche, Élare und gewiß zuverlässige Darstellung.

Natur- und Völkerkunde.

—n. Cultur- und Missionsbilder aus Japan. Von Pfarrer und Missionar Otto Schmiedel. (Zweite Flugschrift des Allgemeinen evangelisch-protestantishen Missionsvercins). Berlin 1891. Druck und Verlag von A. Haack. Pr. 0,50 4. Der Ver- fasser, eifrig und erfolgreich als Missionar in Japan thätig, giebt in diesem Büchlein auf Grund eigener Erfahrung und Beobachtung an- zichende Bilder aus Japan, welche unser Interesse für dies intelligente Volk in bohem Grade anregen. Anschauliche Landschaftsbilder wech- seln mit Darstellungen aus dem Leben und Treiben der Bevölkerung. Er verweilt ausführlich bei den Ereignissen elementarer Art und der furchtbaren Hungersnoth, welche jüngit Japan heimgesucht haben, und carafterisirt die Unruhe, in welche das Volk dem wachsenden Ein- fluß der Fremden gegenüber verseßt ist und die fih in wiederholten Gewaltthaten Luft gemaht hat. Dann wendet er sich den ver- schiedenen Missionen zu, die im Lande thätig sind, und erörtert ihre Aussichten gegenüber dem bei den böberen Klassen einflußreichen Confucianismus, dem populären Buddhismus und dem das Vater- landêgefühl vflegenden Schintoismus. Ein wichtiger Schritt ift ge- than: die neue Verfassung hat öffentlih das Christenthum als glei- berechtigte Religion anerkannt. Mittheilungen über den Eri der protestantischen deutschen Mission und über das Wirken und Vereins- leben der Japaner, die sich zum Evangelium bekennen, bilden den Schluß des höchst anziehenden Buchs.

Ein Besuch am La Plata. Von P. Ambros Shupvpv . J. Mit 38 Jllustrationen. Freiburg im Breisgau, Herder’ sche erlagshandlung 1891. gr. 8. S. XII. u. 248. (Preis 4 4.) In der vorliegenden Schrift legt der Verfasser, welcher seit 14 Jahren in Brasilien lebt, die Eindrücke und Erlebnisse nieder, welche ge- wonnen wurden während einer am 29. November 1888, also in der heißesten Jahreszeit der Südbalbkugel mit drei Freunden von Porto- Alegre über Pelotas und Rio Grande nach Montevideo, Buenos Aires und La Plata unternommenen Reise. Durch die Schilderung von Land und Leuten soll dem Leser cin Blick in Gegenden und Sitten eröffnet werden, welche durch die Natur der Sache seinem Auge ferngerückt sind. Aus diesem Grunde sind denn auch zunächst nur die, auf dieser Reise direkt berührten Punkte in den Rahmcn der Darstellung bineingezogen, vornehmlich die drei Städte Monte- video, Buenos Aires und La Plata, in dencnsich so ziemlich alles, was der Silberstrom Interessantes bietet, in ebenso vielen Brenn- punkten vereinigt. Montevideo liegt im reizenden Halbkreis um die weite, freundlie Bucht geshmiegt und steigt inYanften Terrassen zum Rücken der Landzunge empor, die sih in der Richtung von Osten nach Westen weit in die Fluth hinaus erstreckt. (S. 31). Buenos- Aixes war während der Anwesenheit des Verfassers noch die Königin des La Plata, und seine allseitige Ueberlegenheit über die übrigen Städte des La Plata-Gebiets verdiente ihm diesen stolzen Namen. Keine Stadt südlich vom Aeguator und vielleicht keine der Welt hat in den leßten zehn Jahren einen so raschen und riesigen Aufs{hwung genommen, wie Buenos Aires. La Plata steht unter den aus dem Erdboden herausgewachsenen Städten einzig da. In den ersten zwei Jahren bis 1884 wurde der Bau noch ziemli lässig betrieben; dann aber folgte eine Periode der rübrigsten Arbeit und gegenwärtig ist La Plata cine große nagelneue Stadt mit stolzen Palâsten, herrlichen Straßen, prächtigen Pläßen und mehr als 50000 Einwohnern. Das Leben in La Plata foll keineswegs angenehm sein. Wenige füblen sih dort behaglich. Grund hiervon ist der Mangel an Fa- milien, welche der Herd der Gemüthlichkeit sind. (S. 218). Aus eigener Anschauung und in Berücksichtigung der verschiedenartigsten Verhältnisse wird mit Hervorbebung der Lokalfarben ein möglichst treues und eigenartiges Bild von Leben, Land und Leuten am La Plata gegeben. Zum sicheren Gewinn einer solhen Erkenntniß werden überdies verhelfen die 38 sauber in Zinkographie auë-

eführten Illustrationen und Tonbilder. Als beachtenswertbester Theil des Werkes sind die Mittbeilungen über das sociale, religiöse und wirthschaftliche Leben zu bezeihnen. Als aufmerksamer Beobachter versteht der Verfasser das Leben des Volks in Freud und Leid, in Arbeit und Zerstreuung aufzusuchen. Buenos Aires verräth die Pulse einer zukünftigen Weltstadt, sie wächst nah allen Richtungen bin, so- weit die Natur ihr niht Grenzen gezogen hat. Die Feder des großen Getriebes [iegt weder im Kopf noch im Herzen der Masse, sie liegt in der Börse, sie liegt zum großen Theil in den niederen Trieben der Mensch- heit (S. 136). Die vielen Kloster- und Spitalkirhen in Buenos Aires erfreuen sich dagegen eines sehr starken Besuchs. Das in Buenos Aires errihtete Gefängniß Fa beruht auf dem sogenannten Auburn’schen System, theilweiser Einzelhaft (199). Eigen- thümlich sind der berittene Bettler in Montevideo (S. 91), die Obstverkäufer in Buenos Aires und ein berittener Rinderhirt, Gaucho genannt. (S. 195). Die eingeflohtenen , geschichtlichen Skizzen haben nicht bloß den Zweck, die historische Ent- wicklung der betreffenden Städte darzustellen: sie follen auch dazu dienen, die Erklärung dieser im Laufe der Arbeit gebrauchten Eigennamen an dem betreffenden Ort überflüssig zu machen. Das Buch war bereits zum Druck abgesandt, als sih am La. Plata cine folgenschwere Umwälzung vollzog, welche die Aufmerksamkeit Europas a Argentinien lenkte. Sein E also die Königin des La Plata auf der Sonnenböhe ihres Glanzes, also vor dem Ausbruche

des Sturms, den man {hon damals befürhten mußte. Dennoch fonnte der Verfasser während der Drulegung eine kurze Darstellung auch dieser Vorgänge feiner Schrift beifügen, die in Druck und Papier vortrefflih ausgestattet ist.

Verschiedenes,

Die in Nr. 4 des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ abgedruckten Verhandlungen der ständigen Commission für das tehnishe Unterrichtswesen sind auch in Buchform veröffent- liht und bilden eine Ergänzung der in Carl Heymann's Verlag er- schienenen „Denkschriften über die Entwickelung der gewerblichen Fach- schulen und der Fortbildungsshulen in Préußen während der Jahre 1879 bis 1890“ vom Geheimen Ober-Regierungs-Rath und vor- tragenden Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe Lüders.

Die zweite Auflage des Commentars zum Einkommen- steuergeseß von dem Geheimen Ober-Finanz-Nath Fuisting wird bestimmt noch im Laufe des Januar zur Ausgabe gelangen; die Auf- lage ist durch den dritten Theil der Ausführungsanweifung erweitert und hat auch sonst zabhlreibe Ergänzungen erfahren. Alle Vorausébestellungen werden zu demselben Preise wie die erste Auflage ausgeführt.

—n. Wilhelm Cremer. Kein Fremdwort für das, was deutsch gut ausgedrückt werden kann. Der gegenwärtige Stand des Kampfes für die Reinheit der deutshen Sprache. Han- nover-Linden, Verlag von Manz u. Lange. 1891. Pr. 1,50 A Der Verfasser, ein eifriger Mitstreiter in dem Kamvfe gegen die Fremdwörter, will dur diese Schrift, die zugleich eine Begleitschrift zu seinem früher erschienenen, vielfah verbreiteten Verdeutshungs- Wörterbuh sein soll, den Freunden dieser Bestrebungen einen sicheren Ueberblick, den Draußenstebenden einen flaren Ein- bli in die Bewegung geben. Er stellt die Versuche frübe- rer Zeiten übersihtlich zusammen und wendet sich dann den Einwänden zu, die zu Gunsten der Fremd- wörter erboben werden. Er will der Svrache keine Gewalt an- gethan wissen; darum läßt er die alten „Lehnwörter“ gelten, ebenso von den „Weltwörtern“ die, welhe sich im gemeinsamen Gebrau der Culturvölker festgeseßt haben. Aber man dürfe die Fremdwörter niht mit der Armuth unserer Sprahe an Stämmen entschuldigen oder mit der feineren Färbung des Ausdrucks wegen rechtfertigen wollen. Seit Erneuerung des Kampfes sei auf diesem Gebiete Érfreuliches erreicht, aber viel bleibe noch zu thun übrig. Man fann wobl sagen, daß der Verfasser geschickt für scine Sache cintritt.

Handel und Gewerbe.

Die Reichsbank hat heute den Discont auf 3 Proc., also um 1 Proc. ermäßigt: der Lombardzinsfuß für Darlehn gegen aussließlihe Verpfändung von Schuldverschreibungen des Reichs oder eines deutshen Staats wurde gleichzeitig auf 31/2 Proc., gegen Verpfändung anderer Effecten und Waaren auf 4 Proc. herabgesetzt.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Nuhr sind am 9. d. M. gestellt 9452, nicht rechtzeitig gestellt feine Wagen.

In Oberschlesien sind am 8. d. M. gestellt 3842, nicht rechtzeitig geftellt feine Wagen; am 9. d. M. sind gestellt 3688, nicht rechtzeitig gestellt feine Wagen,

Berlin, 9. Januar. (Wochenbericht Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Ma sky. Ia. Kartoffelmehl 3423—36 Æ, Ia. Kartoffelstärke 341—36 M, ITa. Kartoffelstärke und -Mehl 32—34L M, Kartoffel- stärke loco und Parität Berlin 20,40 , Fabriken -bei Frankfurt a. O. zahlen frei Fabrik 20,10 4, gelber Syrup 411—42 X, Capillair - Syrup 42¿3—43 #, Capillair - Erport 44—44L A, Kartoffelzucker gelber 41}3—42 #, do. Capillair 421 —43 A, Rum-Couleur 51—52 Æ, Bier-Couleur 50—51 F, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 47—49 Æ, do. secunda 43—46 M, Weizenstärke (kleinst.) 42—44 4, Weizenstärke (großst.) 49—50 M, Hallesche und Schlesishe 48—50 #, Reisstärke (Strahlen) 47 bis 48 #, do. (Stüden) 42—44 Æ, Mais-Stärke 38—39 A, Schabe- stärke 35—36 e, Victoria-Erbsen 23—27 1, Kocherbsen 22—26 M, grüne Erbsen 23—26 A, Futtererbsen 18—18L F, Leinsaat 24—26 M, Linsen, große 48—62 Æ, do. mittel 36—48 M, do. kleine 26—36 Æ, Gelber Senf 18—28 #, Kümmel 34—40 M, Mais loco 16—17 #, Buchweizen 18—20 #, Pferdebohnen 17 bis 18 MÆ, inländishe weiße Bohnen 21—23 #, weiße Flachbohnen 24—27 M, ungarise Bohnen 18—20 #Æ, galizishe und russische Bohnen 163—184 #, Wien 14—157 Æ, Hanfkörner 223—23L M, Leinkuchen 173—183 46, Weizenschale 127—13 M, Roggenkleie 13 bis 14 e, Napskuchen 157—164 , Mohn, blauer 51—61 M, do. eet 66—86 M, Hirse, weiße 22—25 Alles per 100 kg ab Bahn bei Partien von mindestens 10 000 kg.

Vom oberschlefischen Montanmarkt schreibt man der „Voss. Ztg.“: Im Robeifengeschäft ist wenig Lebhaftigkeit: die Hochöfen arbeiten meist sehr beschränkt, zumal die Oefen neuer Con- struction eine außerordentliche Productionsfähigkeit besißen. Es wird den Hochofenwerken daher {hon s{wer, die erblasenen Quantitäten Puddel-Roheisen unterzubringen, da die Walzwerke niht mehr so \{chlank abnehmen und die Umsäße nach dem Inlande und Auslande unbedeutend find: namentlich nah den benachbarten polnischen Werken hat sich der Versand ganz wesentli verringert. Unzulänglich gefragt blieb auh G ießerei-Noheifen, in dem sich bereits Bestände vorfinden. Zur Verbüttung kommen zumeist der verbilligten Gestehungskosten halber nur einheimische Erze, sodaß auf den Erzförderungen ziemlich rege Thätig- keit berrsht. Der Walzeisenmarkt verhält sih sehr ruhig und die Specificationen auf alle Walzeisenforten, Handelseisen, Baueisen, Träger 2c. gehen spärlich ein. Infolge dessen sind die Strecken mangelhaft beschäftigt, da bei den Verwaltungen wenig Neigung vor- banden ist, mit Ausnahme gangbarer Handelseisensorten andere Qualitäten auf Lager zu arbeiten; bei ferner stockendem Absaß würden sie eber zu Betriebseinschhränkungen schreiten. Noch ungünstiger liegt der Blechmarkt, speciell in Feinblehen, die infolge der großen westlichen Concurrenz und bei der Ungeneigtheit, weitere Preis- concessionen zu machen, s{wach in Auftrag stehen. Grobbleche sind besser begehrt geblieben. Der Zinkmarkt ist fest und man er- wartet bei jedenfalls eintretenden erhöhten Umständen eine Preis- erhöhung. Das Kohlengeshchäft liegt sehr darnieder. Die speziell dem Hausbrandgeschäft so ungünstige Witterung hat in den dafür maßgebenden Sortimenten, Würfel und Nuß I, derartige Be- stände anbäufen lassen, daß deren Absay selbst bei jeßt event. stramm auf- tretendem Winter adl erscheint. Stückkohlen kommen ebenfalls stark zur Haldenstürzung, desgleichen ausnahmslos die kleinen Sorti- mente Nuß 11, Erbs und Gries, die jedo eren im Früh- jahr stets sehr bald geräumt sind. Die Situation ist im Kohlenverfand schon seit längerer Zeit derart, daß für kein Sortiment ausreichende Aufträge vorliegen, um die Förderung nur einigermaßen absorbiren zu können ; die Gruben müssen nunmehr zu Förderungseinschränkungen schreiten, da es ihnen theilweise hon an Play für weitere Bestands- anhäufungen mangelt. Der Preisstand ift vorläufig auf den officiellen Preaiten noch der bisherige, doch werden, um die Verladungen zu

eleben, für größere fofortige Abnahmen ganz erhebliche _Preis-

concessionen bewilligt. Gasfohlen steben bingegen weiter in starkem Begehr. Der Koks markt liegt ebenso zunge: Zwar sind ver- einzelte größere Abschlüsse zu Stande gekommen, doch haben sie keine Lebhaftigkeit ins Geschäft gebraht und noch weniger eine Preisauf- besserung herbeigeführt.

Die von F. C. Glafer berausgegebenen „Annalen für Gewerbe und Bauwesen“ haben in dem Heft 1 des 30. Bandes De ganzen Reibe Nr. 349) folgenden Inhalt: Verein E Eisenbahn-

nde : nas am 8. Dezember 1891. Der En einer elektrishen Untergrundbahn für Berlin. Vortrag des Herrn Directors

A ta E E A S Vi r P B