1892 / 47 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Feb 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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die leßtere allgemein verworfen wurde. Das Maifest foll bezirksweife gefeiert werden. Der Generalstrike wurde principiell festgestellt für den Fall, daß die jeßige Kammer das allgemeine Stimmrecht verwirft. Der Congreß verlief sehr rubig. Nur einzelne beftige Reden wurden gehalten. Die Stadt blieb rubig, troß der durchziehenden Musikcorps mit ibren rothen Fahnen. S

Dem Bericht des Mr. Burnet über Strikes und Lockouts (Ausfperrungen), die im Jahre 1890 in England stattgefunden haben, entnehmen wir nach dem „Socialpol. Centralbl.“ Folgendes:

Auch in diesem Jahre des gewerblichen Aufs{wungs ist die Zabl der Strikes eine sehr große gewesen. Wenn troßdem der Verlauf der Arbeiterbewegung in England in dem genannten Jahre das Interesse weiterer Kreise sheinbar weniger als früher erregt hat, fo dürfte dies darauf zurückzuführen fein, daß der Arbeiterbewegung des Jahres 1890 das Charakteristikum feblte, welhes das vorher- gehende Jahr so scharf bervortreten ließ, nämlich das erst- malige gemeinsame Auftreten der ungelernten Arbeiter, vor allem der Dodarbeiter. Der dem englishen Board of Trade erstattete Bericht giebt Nachweisungen über 1028 Strikes, von denen eine große Anzahl allgemeine Strikes waren. Die Zahl der gewerb- lichen Unternehmungen, deren Arbeiter an diesen Strikes betheiligt waren, betrug 4382. Hauptsächlih betroffen wurden die BaumwoÜ- Industrie, das Baugewerbe, die Transport-Anstalten, der Bergbau, die Bekleidungs-Industrie, der Schiffébau, der Maschinenbau und das Wollengewerbe. Die genannten Gewerbe find geordnet nah der Zahl der Ausstände, die in jedem Industriezweige stattgefunden haben. Die Zahl der Strikes, die im Jahre 1890 auf Frland und Wales entfallen, bat sich im Vergleich mit 1889 und mit der Zahl der in England und Schottland zum Austrag gelangten Strikes relativ erhöht. Im Vordergrunde steht auch im Jahre 1890 die Lobnfrage. 639 oder 629% der Gesammtzahl der Strikes wurden verursaht durch Forderungen nach Lohnerböhungen bezw. durch den Widerstand gegen Lohnherabsezungen. Von den erst- genannten waren ganz oder theilweise erfolgreichß 68,7 9/9, mit einer Niederlage der Arbeiter endeten 21,1%; gegen Lohn- berabsezung wurde mit ganzem oder theilweisem Er- folg Widerstand geleistet bei 57,8%, während bei 33,7 % der Widerstand der Arbeiter #ch als nußlos erwies, Um Verkürzung der Arbeitszeit bandelte es si bei 23 Strikes, von denen 69 9/6 erfolgreih verliefen. 59 Strikes gelangten zum Ausbruch, weil Mitglieder von Trades-Unions sich weigerten, mit nicht unirten Leuten zu arbeiten, doch unterlagen die Arbeiter in etwa 35 Fällen. Die Zahl der Strikes aus Spmpathie zeigt eine Abnahme; 63,1 9/9 dieser Strikes gingen erfolglos aus. Von der Gesammtzahl der 1028 Strikes waren ganz oder theilweise von Erfolg begleitet 59,7 o. Für die Arbeiter unglücklich verliefen 31,3 9/6, in den übrigen Fällen ist das Ergebniß nit bekannt geworden. An 275 erfolgreichen Strikes waren betheiligt 213 867 Arbeiter: an 888 theilweise erfolg- reihen Strikes nahmen tbeil 66 029 Arbeiter. 254 Strikes, welche für die Arbeiter unglücklich verliefen, umfassen rund 102 000 Ar- beiter. Die durbscnittlihe Dauer eines Strikes war 17,3 Tage im Jabre 1890, 18,6 Tage im Jahre 1889, 19 Tage im Jahre 1888. 56 9/6 der Strikes des Jahres 1890 wurden durch Einigung (Con- ciliation), 15 9% durch Vermittelung Dritter (Mediation), 27 9% dur Scbiedsspruh (Arbitration) beigelegt. Auf eine von Mr. Burnet an die Trades-Unions gerichtete Anfrage, welches Mittel am besten zu empfehlen sei, um gewerblihen Streitigkeiten vorzubeugen oder sie beizulegen, antworteten 200 Trades-Unions. Von diesen er- flärten si 92 für Einigungsämter (eine davon für ein staatliches Einigungsamt); 59 waren für Schiedsspruh (von diesen wollten 2 das Schiedäamt obligatorisch machen, 5 wollten staatliche Schieds- ämter baben): 25 Trades-Unions hielten die Verallgemeinerung trade-unionistisher Anschauungen und Principien für das beste Heil- mittel: 4 sprachen sich für staatliche Regulirung der Fabriken und der Arbeitszeit, für den allgemeinen Achtstundentag, für bessere Vertretung der Arbeiter und größeres gegenseitiges Vertrauen zwischen Capital und Arbeit aus: eine Trade-Ünion forderte Nationalisirung des Grund und Bodens, eine Abschaffung des capitalistishen Systems. Auch eine Anzahl von Arbeitgebern hat sich zu der erwähnten Frage ge- äußert, und zwar die Mehrzahl für Conciliation und “Arbitra- tion; andere dagegen sprachen sih gegen Trade - Unions aus und verurtheilten ihr Treiben scharf. Energisch gefordert wird auch die Abschaffung des Pieting, die Nichteinmischung des Staates, der Presse, überbaupt Unbetheiligter in gewerbliche Streitigkeiten. Einige Wenige empfehlen Gewinnbetheiligung, während andere in sarkastisher Weise vorschlagen, den Arbeitern alles zu ge- währen, was sie nur irgend verlangen. Häufig find von de! be- theiligten Firmen auch die Verluste angegeben, mit denen die Strikes für sie verfnüpft waren. So betrug in 680 Etablissements der Werth des durch Strikes ftillgelegten Capitals mehr als 32 Millionen Pfund Sterling. 1427 Firmen zahlten vor Beginn der Strikes, durch die sie zur Unthätigkeit gezwungen wurden, zusammen wöchentlich 261 295 Pfd. Sterl. an Löhnen. 541 Firmen haben angegeben, daß fe dur den Stillstand ibrer Werke und dur die Wiederaufnahme der Thätigkeit direct 151 343 Pfd. Sterl. verloren baben.

Aus San Sebastian wird der „Köln. Ztg." unter dem 90. d. M. telegrapbirt: Der Ausstand in Bilbao ist beendet, der Belagerungszustand aufgeboben: es bleiben zwei Bataillone als Besatzung zurü.

Kunft und Wissenschaft.

Von dem Königlihen Magnetischen Observatorium in Potsdam erhalten wir folgende Zuschrift : Zur Ergänzung unserer Mittheilung über die mag- netishe Störung vom 13. Februar jei mitgetheilt, daß eine starke Bewegung der Magnetnadeln auch noch am 15. d. M. in den Nachmittagsstunden stattfand, doch war diese weniger schnell wechselnd, dagegen die einzelnen Elongationen von längerer Dauer. Nach wenigen Tagen größerer Ruhe ist nun am 20. d. M. eine neue Störung ausgebrochen, die mit der vom 18. d. M. ein charakteristishes Merkmal emeinsam hat, nämlich einen plößlihen Anfang (um 8 Uhr ends): an Lebhaftigkeit und Größe steht sie aber hinter jener sehr zurück. Noch am 21. Nachmittags war etwas Bewegung vorhanden, nachher ist der Verlauf der magnetishen Curven ein ruhiger. Wir erwähnen die Thatsahe nur, um den Bericht über die erste ungewöhnlich weit verbreitete und be- deutende Erscheinung zu vervollständigen: wir vermeiden es aber geflissentlich, Muthmaßungen über den etwaigen L mit anderen gleichzeitig beobachteten Phänomenen Raum zu geben, wie ein solcher bereits von mancher Seite wie früher, so auch jeßt als naheliegend dar- gestellt wird. Es dürfte sogar zweifelhaft sein, ob das hier vorhandene Zusammentreffen mehrerer Erscheinungen, wie magnetische Störung, Nordlicht, erhöhte Sonnenthätigkeit, Erdstróme, in diesem Falle neue Aufschlüsse über das urjäch- liche Verhältniß gewähren wird, es sei denn, daß fich bei den- selben ein durchgehendes Merkmal findet, wie es z. B. die zeit- liche Coincidenz des plößlihen Ausbruchs ist, der bei den magnetishen Beobachtungen auf wenige Secunden sicher er- mittelt werden kann, bei anderen nicht selbstthätig sih auf- zeichnenden Beobachtungen aber nur durch einen günstigen Zufall erhalten wird.

Der Verein für deutsches Kunstgewerbe veranstaltet am 24. Februar, 84 Ubr Abends, im Architektenhause eine interessante Ausftellung von Drechslerarbeiten aus Holz und Elfenbein, sowohl älteren Gegenständen wie modernen Arbeiten biesiger und aus- wärtiger Meister. Auh die rühmlich bekannte Fachschule

in Leipzig wird vertreten sein. Außerdem wird Herr Georg Hulbe neue Arbeiten aus geschnittenem Leder vorlegen, und werden die Entwürfe für einen Ofenschirm ausgestellt sein, welhe aus der leßten Concurrenz des Vereins hervorgegangen sind. Da der kleine Saal des Architektenhauses sih dauernd als zu flein erwiesen bat, werden die Sißungen fünftig im großen Saal stattfinden. E

Die Kaiserli russishe geographishe Gesell- schaft rüstet dec „St. Pet. Ztg.“ zufolge gegenwärtig eine neue große Ervedition nach Central-Asien aus, an der der Ethbno- graph N. Potanin, Herr M. N. Berefowski und mehrere andere Ge- lehrte theilnehmen werden. Herr Beresowski ist bereits nah Peking abgereist, von wo er in die Provinz Ssy-Tschuan gehen wird. Herr Potanin, der Leiter der Expedition, reist dahin zu Lande über Sibirien, während die übrigen Mitglieder der Erpedition zu Schiff nah dem fernen Ostengebracht werden und von dort aus die Forsungsreise antreten wollen. Die Mittel zur Expedition spendete theilweise Herr I. M. Ssibirjakow und theilweise die geographische Gesellschaft selbst. Letztere rüstet die Ervedition außerdem mit allen nöthigen Instrumenten und dem ganzen wissenshaftlihen Bedarf aus. Dazu kommt dann noch die Spende des Herrn N. F. van der Fliet hinzu, der als Director der russis{en Gesellschaft für Dampfschiffahrt und Handel den unentgelt- lichen Transport der Expedition nah dem fernen Osten übernommen bat. Ein Theil der Collectionen, die die Ervedition sammeln wird, soll der Universität Tomsf überwiesen werden.

Land- und Forstwirthschaft.

Die Generalversammlung des Deutschen Bauern- bundes wurde beute im Architectenhause von dem Abg. von Plötz mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser eröffnet. General- secretär Schreiner verlas den Geschäftsbericht, wonach der Bund i von 18 000 auf 32 000 Mitglieder vermehrt hat. Alsdann folgten Vorträge über die Gesetzgebung der leßten Jahre und über das Volks- schulgeseß; in Bezug auf leßteres wurde folgende Resolution ange- nommen : Die heutige Generalversammlung des Deutschen Bauernbundes bat es mit lebhafter Zustimmung und dankbarster Freude begrüßt, daß der neue Volfs\chulgeseßentwurf die cristlihe Grundlage und den confessionellen Charakter der Volksschule fo energisch betont, und be- {ließt einstimmig: 1) dem Herrn Cultus-Minister Grafen Zedliß ibren ebrerbictigsten Dank für diese Vorlage auszusprechen, und 2) das hohe Haus der Abgeordneten gehorsamst zu bitten, daß bocbdasselbe bei Berathung des Entwurfs mit aller Entschiedenheit dafür eintrete, daß diese hoben Güter, mit welchen das gesegnete Wirken der Volks\{ule nach unserer unershütterliden Ueber- zeugung fteht und fällt, unserem Vo werden. Hierauf behandelte Dr. Brandes „die Stellung der Parteien zu den wirthshaftlihen und volkswirth- \haftlihen Fragen“: er beantragte als Resolution: „Die siebente Generalversammlung des Deutschen Bauernbundes emvfieblt, bei den Wablen zum Deutschen Reichstage und zu den Landtagen in den Wabhlkreisen mit überwiegender bäuerliher Bevölkerung der Regel nach Vereinêmitglieder als Candädaten aufzustellen, welche gewillt sind, in chbristlihem und monarchishem Sinne, zum Wohle des ganzen deutschen Vaterlandes, für die Erhaltung des Bauernstandes einzu- treten.“ Auch diefer Antrag wurde angenommen.

Ueber „Darlehnskaisen“ sprach Herr Ober-Inspector Ant - werpen -Neuwied, welcher folgende Refolution beantragte: „Die Generalversammlung des Deutschen Bauernbundes erkennt an, daß die Interessen des Großgrundbesizes und Kleingrundbesitzes eng mit einander verbunden sind. Der Großgrundbesiß und der Kleingrund- best müssen deshalb bei Wahrung ihrer Interessen Hand in Hand geben, und sind die Naiffeisen’shen Kassen ein sehr geeignetes Mittel dazu. Cine Gefahr in der denselben zu Grunde liegenden unbeschränkten Haftpflicht oder unbeschränkten Nachschußpflicht, die in diesen kleineren Vereinen des nöthigen Credits wegen erforderlich ift, ist für den Großgrundbesiß nit vorhanden, da sich in den grund- säßglich eng begrenzten Bezirken die Verhältnisse leiht und gut übershauen lassen, auch in den 43 Jahren des Bestehens dieser Vereine noch kein Mitglied derselben auch nur im geringsten dadur zu Schaden gekommen ist." In. der Debatte sprachen die Herren von Werdeck, Hauffe (Königreih Sachsen) für die Naiffeisen’s{ben Kassen, von Knebel für die Genossenschaften mit be- \{ränftter Haftvfliht. Nach einem Hoh auf den Vorsitzenden und den Deutschen Bauernbund, das Herr von Diest ausbrachte, {loß Herr von Plöß die Versammlung mit einem Hoh auf Seine Majestät den Kaiser. |

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Der Gesundheitsstand in Berlin war in der Woche vom 7. bis 13. Februar ein günstiger und auch die Sterblichkeit blieb eine mäßig bobe (von je 1000 Einwobnern starben, aufs Fabr - berechnet, 19,3). Und zwar erfubren acute Entzündungen der Athmungs- organe eine weitere nit unerheblihe Abnahme und auch der Ver- lauf wurde in der überwiegenden Mehrzabl der Fälle ein günstiger. Auch Erkrankungen an epidemisher Grippe wurden feltener zur Anzeige gebrachbt; aus 3 Krankenþäusern kamen 11 Erkrankungen, aus der der Berichtéwoche vorher gegangenen Woche 14 Todes- fälle an Grippe zur Mittheilung. Dagegen kamen acute Darmkrankheiten etwas häufiger zum Vorschein, betrafen jedo mehr Erwachsene wie Kinder. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb die gleihe mäßig bobe, wie in der Vorwoche; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 60 Säuglinge. Unter den Infectionskrankheiten blieb das Vorkommen von Typhus ein seltenes, auch Erkrankungen an Scharlach kamen in beschränkter Zabl zur Anzeige. Erkrankungen an Masern und Diphtherie aben abgenommen, und zwar famen erstere aus Moabit, dem Stralauer Viertel und der Tempelhofer Vorstadt, leztere aus dem_ Stralauer Viertel am zahlreihsten zur Meldung. In gesteigerter Zabl "kamen Erkrankungen am Kind- bettfieber zur Kenntniß, während rosenartige Entzündungen des Zell- gewebes der Haut etwas seltener zur ärztlihen Beobachtung ge- langten. Erkrankungen an Keuchhusten wurden etwas mehr beobachtet, die dur sie bewirkten Todesfälle stiegen auf 13. Häufiger als in der Vorwoche kamen Erkrankungen an rheumatischen “Beschwerden aller Art, namentlih aber an acuten Gelenkrheumatismen zur ärztlichen Bebandlung. i

Soest, 19. Februar. Das evangelishe Seminar wurde, wie die „K. Z.“ meldet, wegen beftigen Auftretens der Grippe auf 14 Tage geschlossen. :

Aus Sachsen, 21. Februar. Aus verschiedenen Gegenden Sachsens wird der „Vos. Ztg.“ berichtet, daß neuerdings auch zabl- reiche Hunde von der Influenza befallen worden sind, die sich zumeist in großer Unlust zum Fressen, Scheu vor dem Wasfer, Bissigwerden und triefenden Augen äußert. Nicht selten fallen Hunde der epidemish auftretenden Krankheit zum Opfer. ;

St. Petersburg, 21. Februar. Die Typhusmeldungen aus dem Innern Rußlands mebren fch. In Kasan wurde, wie der „Köln. Z.*“ telegraphirt wird, Typhus in 66 Straßen und 402 Häusern festgestellt. In Jekaterinenburg mußten wegen des Flecktyphus einige Straßen für den Verkehr gesperrt werden. In Tschelabinsk (Gouvernement Orenburg) berrsht der Flecktyvhus. Mehrfah macht ih in den Hungergebieten Aerztemangel bemerkbar.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengeftellung für Kohlen und Koks H Al E gus A E een. n uhr sind am 22. d. M. gestellt 9236, nicht iti gestellt keine Wagen. gel E IREEA

T [fe für alle Zeiten erbalten n

: Zwangs8-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin fand am

22. Februar 1892 das Grundstück in der Grneisenaustraße 61, dem

Maurermeister Friedrich Schieß hier gehörig, zur Versteige- rung. Für das Meistgebot von 278 000 4 wurde die Commandit- gesellshaft in Firma Soenderop u. Co. hier Ersteberin.

Der „Rhein.-Westf. Ztg.“ zufolge is die Dividende der Magdeburger Bergwerksgesellshaft für das abgelaufene Geschäftsjahr auf 33L 9/9 festgeseßt worden.

Leipzig, 22. Februar. (W. T. B.) Kammzug-Termine handel. L Plata. Grundmuster B. per Februar 3,40 #Æ, per Maärz 3,422 Æ, per April 3,45 #, per Mai 3,45 Æ, per Juni 3,477 Æ, per Juli 3,474 , per August 3,50 4, per September 3,521 , per Oktober 3,55 Æ, ver November 3,55 4, per Dezember 3,55 M, per Januar 3,55 4 Umsay 145 000 kg.

London, 22. Februar. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen- ladungen angeboten. | :

Glasgow, 22. Februar. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Robeitisen betrugen in der vorigen Woche 6520 Tons gegen 5270 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 22. Februar. (W. T. B.) Wolle stetiger, rubig, Garne rubig, matt, Stoffe geschäftslos. Mebrere taufend Webe- stüble steben till.

Theater und Musik.

Philharmonie.

In dem dritten Concert des Philharmonischen Chors, welches gestern unter sehr zablreiher Betheiligung des Publikums stattiand, wurden Scbubert's Offertoriuum und „Tantum ergo“ für Solostimmen, Chor und Orchester zum ersten Mal an dieser Stelle aufgeführt. Nach wenigen einleitenden Takten des Orchesters beginnt ein s{önes, andahterweckendes Tenorfolo „Intende voci ora- tionis meae“, das von Herrn Naval, abgesehen von einem bier nicht angebradten Tremoliren, auëdrucksvoll vorgetragen wurde. Bald schließt nb der im volyvbocnen Stil sehr funstvoll gehaltene Chor an und rührt abwed)selnd mit den Gegenwirfungen des Orchesters das Werk zu einem sehr wirfungêvollen Höhepunkt. Das „Tantum ergo® ift für Solcguartett, Chor und Orchester componirt. Hier ist mebr die melodisde Erfindung Schubert's zu bewundern. In regelmäßigen Abschnitten wechselt hier der Chor mit dem Sologuartett ab, wäbrend das Orcbester nur begleitend auftritt. Zwei Duette für Sopran und Baß von Peter Cornelius, die von origineller Erfindungsgabe zeuge und von Fräulein Lvdia Müller und Herrn Ad. Schulze vor- trefflih vorgetragen wurden, folgten diesen Chorwerken. Den Beschluß des Abends machte Liszt's „Prometheus“ für Solo, Chor, Orchester und Declamation. Das Werk, das {on unter vier verschiedenen Dirigenten hierselbst Aufführungen erlebt hat, beginnt mit einer längeren symvhonischen Einleitung, die den Inhalt der Herder"ichen Dichtung in sehr charakteristisher Weise -wiedergiebt. Unter den Chören beben wir den „Sqnitterhor, der auf WVunsch wiederholt vurde, und den „Winzerhor“ ganz besonders bervor. Der Philbarmonishe Chor zeichnete sih dur Schönbeit des Stimmentlangs und musterhafte Präcision in der Zusammenwirkung aus. Die Solisten Fräulein Nittschalk, Herr Grabl, Herr Severin, Herr Kraußneck (Declamation) und Herr Eschke (Clavier) waren gleih den obengenannten Künstlern vorzügli an ibrem Plaße. Auch das Orchester zeigte sih unter der energishen und umsichtigen Leitung des Herrn Siegfried Ochs wiederum sehr tüchtig.

Herr Kapellmeister Felir Weingartner bat vor kurzem die Cem- vosition eines von ihm selbst verfaßten Overnbuches, betitelt Genesius", vollendet. Das Werk ist bereits zur Auf- führung im Königlihen Opernhause angenommen worden. Am Donnerstag geht im Opernhause „CavalUeria rusticana* mit den Damen Sucher, Rothauser und Lammert, den Herren Sylva und Fränkel in Scene. Außerdem gelangen “Die Verlobung bei der Laterne“ mit den Damen Herzog, Reothauser und Hellmuth - Bräm, fowie das Ballet „Das {let bewadte Mädchen“ zur Darstellung. Am Freitag Endet eine Wiederholung der „Meistersinger“ mit den Damen Leisinger und Staudigl, den Herren Bet, Rothmühl, Lieban, Schmidt, Médlinger und Krolop statt. :

Am Deutscben Theater tritt Herr Engels in der nächsten Woche einen mebrwöchigen Urlaub zu einem Gastspiel in St. Peters- burg an. Infolge dessen müssen die Aufführungen von „College Cramvton“ eine längere Unterbrehung erfahren, sodaß das Stück bis zur Abreise des Herrn Engels nur noch wenige Male gegeben werden fann. Am näcsten Sonntag findet eine Aufführung von „Faust“ statt.

Das Friedrich-Wilbelmstädtische Theater bringt in der Vorstellung der Millöker'shen Operette „Das Sonntagskind* morgen eine Neubesezung. Für die Damen Collin und Lind werden Sovbie Offeney und Jenny Stubel als „Lady Splvia“ und „Droll“ eintreten.

Im Belle-Alliance-Theater werden die , Münchener“ in den legten beiden Wochen ihres hiesigen Gastspiels in kurzer Reibenfolge die bekanntesten Stücke ibres Spielplans vorführen. Den Anfang mat das morgen zur Aufführung kommende Charafkterbild „Almenrausch und Edelweiß“ von Hermann Schmid mit Amalie Schönchen, Hedwig Bleibtreu und Mar Hofpauer in den Hauptrollen.

Im Thbomas- Theater wird das Gastspiel des Königlich baverishen Hofschauspielers Conrad Dreher aus München mit der Neuheit „Jägerblut“ am 29. d. M. beginnen. Zugleich mit Herrn Dreber fommen als Gäste an das Thomas-Theater die Damen Valerie Schäfer und Marie Neubauer, sowie die Herren M. Jäger, H. Ternfal, F. Stöhr und Job. Brandtner (Schuhplaitler), sämmt- lih vom Gärtnerplaß-Theater aus München. i:

Das Programm des Concerts, das der Componist Hugo Wolf aus Wien morgen in der Sing-Akademie veranstaltet, bringk aus\{ließlid eigene Compositionen des Concertgebers, und zwar solche nah Gedichten von Eichendorf, Mörike, Goethe, Gottfried Keller und aus dem spanischen Liederbuhe von Heyse und Geibel. Diese Gesänge werden dur den Overnsänger Herrn Ferdinand Jaeger und Fräulein Friederike Maver aus Wien zur Ausführung gelangen. Das Programm des Concerts, das der „Sängerbund des Ber- liner Lehrervereins“ (Leiter: Professor Felix Schmidt) am V0n- nerstag in der Sing-Akademie veranstaltet, bringt u. A. auch eine Reibe von Claviervorträgen, die Herr Alfred Sormann übernommen hat. Fräulein Mariet Elliot, cine talentvolle junge Pianistin aus der S&ule Bernbard Stavenhbagen's, giebt am Freitag in der Sing- Aka- demie ein Concert mit dem Philharmonischen Orchester. Die Concerk- fängerin und Gesanglebrerin Frau Elisabeth. Feininger veran- staltet am Freitag zum besten des Chbristlichen Jünglingsvereins um Vereinsbause, Wilbelmstraße 34, ein Concert, worin Fräulein Anna Dittrich, sowie die Herren Franz Grunicke und Th. Schulße mit- wirken. H 2 Der Kavellmeister Herr M. Fall aus Wien, der bei feinem erlei Auftreten im C oncerthause mit großem Beifall aufgenommen wurde, wird auf vielseitigen Wuns morgen mehrere eigene Com- positionen, und zwar die Ouverture „Mirolan*, „Pclonaîise“, „Ca- fino-Walzer“, „Lola-Beeth-Gavotte“, „Tändelei“ und „Oesterreicher- Mars)“ unter versönlicher Leitung zur Aufführung bringen.

Preußische Klafsenlotterie. (Ohne Gewähr.)

Bei der heute angefangenen Ziehung der 2. Klasse 186. Königlich preußischer Klassenlotterte fielen in der Vormittags-Ziehung : S

1 Gewinn von 45000 M auf Nr. 93 627.

1 Gewinn von 10 000 M auf Nr. 113 142.

1 Gewinn von 5000 A auf Nr. 85477.

1 Gewinn von 1500 M auf Nr. 111958. __

2 Gewinne von 500 # auf Nr. 15499. 82 E

9 Gewinne von 300 M auf Nr. 53 926. 60 783. 73 305. 94 819. 113 948. 118 387. 156 515. 179 855. 186 002.

M 47.

Revisions8entscheidungen des Reichs-VersicherungZamts, Abtheilung für Juvaliditäts- und Altersverficherung.

101) In einer Revisionsentsheidung vom 21. Dezember 1891 hat das Reichs-Versicherungsamt die Frage, ob ein rechtsfräftig ab- celebnter Altersrentenanspruch auf Grund derselben thatsächlichen Umitände, welche bei seiner Erbebung obwalteten, obne weiteres von neuem geltend gemacht werden fann, verneinend beantwortet. In den Gründen beißt es: Es ist dem Kläger zwar darin beizutreten, daß fr jene Frage si aus § 82 des Invaliditäts- und Altersversicherungs-

j nichts entnebmen läßt: denn diese geseßlihe Bestimmung hat den Fall im Auge, wenn die Anfetung der rechtskräftiger

: «Ke tos Montonantir : tons ‘Hop VUsoGo ung über einen Rentenanspruch im Wege der Wieder- me des Verfahrens berbeigeführt werden foll, einen Fall alfo, gegenwärtigen Streitsache grundsäßlich verschieden ist, in d schlechthin um die erneute Erhebung einer bereits abgewiesénen Rentenforderung handelt. Was ferner die §§ 33 und L 1. O. anlangt, fo sind diese bier überhaupt nicht verwertbbar, da 7e ch nur auf die Invalidenrente beziehen. Die Verneinung der Frage ergiebt sich aber aus anderen Gründen. Durch retsfräftige Bescheide und Entscheidungen wird zwischen der Versicherungéanstalt und denjenigen Nersicherten, welche einen Anspruch auf Rente erhoben baben, formales Recht geschaffen (zu vergleichen Stenographische Berichte über die Rerbandlungen des Reichstags 7. Legislaturpe iode IV. Sesfion 1888/89 4. Band Seite 87); es wird ein Zustand hergestellt, der ohne Rüesicht auf materielle Berechtigung als Recht gelten soll. Damit ein allgemein anerkanntes Erforderniß der Rechtsficherheit erfüllt, wel@cr es sh nit vereinigen läßt, daß derselbe Anspruch, ob- l endgültig über ibn entschieden ist, chne Veränderung des Sach- tz aufs neue erboben wird, und diefen Grundsaß bier außer An- ì zu lassen, dazu bietet das für die Inpvaliditats- und Alters- versicberung geltende Proceßverfabren feinen Anlaß. Allerdinas ift die end- qültige Abweisung des vom Kläger erhobenen Rentenanspruchs bier idt dur cinen Bescheid der Versicherungéanstalt oder durch eine Entscheidung des Schiedsgerichts, wie dies die Motive des Gefeßes

¿dit im Sinne baben, sondern dur einen gemäß §6 d

s er Kaiser- ezember 1890 erlassenen Vorbescheid des

ricts-Vorsitzenden erfolgt. Aber es steht nihts im Weg n folchen Vorbescheide die gleiche Wirkung beizulegen: denn F geeignet, formales Recht zu schaffen, da er die Entscheidung Sciedägerits unter den Cautelen des § 6 Absatz 2 a. a. D., von n der Kläger keinen Gebrauch gemacht hat, zu ersetzen bestimmt ift. orstäntlid) werden durch vorstehende Entscheidung nur diejenigen treffen, in denen die erneute Geltendmachung des Altersrenten- gegen den Willen der Versicherungsanitalt erfolgt; die

ß der leiteren, auf Grund nacträglich beigebrahter neuer Interlagen in cine wiederholte Prüfung des Anspruchs einzutreten und fff inen die Rente zubilligenden anderweiten Bescheid dadur nicht berübrt (zu vergleichen „Amtliche

ten des R.-V.-A. I.- u. A.-V.“ 1891 Bescheid 58 Seite 164).

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102) In ciner Altersrentensahe batte der Staatscommifssar ci der Verhandlung vor dem Schiedêgericht den Antrag gestellt, einen n ibm nambaft gemachten Zeugen darüber eidlih zu vernehmen, ob x Kläger bei ibm wäbrend der Jahre 1888, 1889 und 1890 gearbeite

Das Schiedsgericht ging auf diesen Antrag nicht weiter ein, dern erfannte zu Gunsten des Klägers. Auf die Revifion des 1missars bat das NReichs-Versicherungsamt mittels Ent-

om 4. Januar 1892 die Aufhebung des schiedsgerichtlichen

: abgesehen von anderen Gründen deshalb besclossen, Vorschrift im § 13 Absatz 3 der Kaiserlichen Verordnung vom

ber 1390 (Reicbs-Geseßbl. Seite 193) dur Nichtanwendung ver-

nd deshalb das Verfabren an einem wesentlichen Mangel leide. Entscheidung wird auégeführt: Nach der vorerwäbnten Ver- ürfen die zum Zweck der Klarstellung des Sachverbalts ge- iträge des Staatscommissars vom Schiedsgericht nur abgelebnt

wenn nad der Auffassung desselben aus der Befolgung des

; überwiegende Nachtheile zu beforgen sein würden. Das dem zerit dur § 16 Absatz 1 der Kaiserlichen Verordnung vom

x 1890 beigelegte Recht, „nah seinem Ermessen“ darüber entscheiden, welche Beweise zur Klarstellung des Sachverbalts zu heben sind, ift durch diese Vorschrift zu Gunsten des Staatscommissars ingesdränft, indem zur Ablebnung der Beweisanträge desselben nicht rerielle Gründe genügen sollen, sondern außer diesen noch die

¡tellung erforderli ist, daß überwiegende Nachtheile aus der Er-

Beweises zu befürchten sind. Ueber den leßteren Punkt hat das

besonders Beschluß zu fasscn und gemäß der im § 15 Absatz 5

5 a. a. D. gegebenen allgemeinen Vorschrift, wonach Beschlüsse des ¿geridts dur Aufnahme in das Verbandlungéprotokoll fest-

ind, einen entsvrecenden Vermerk in dieses Protokoll auf-

Benn man nun auch in der Nichtbeacbtung diefer leßterer chrift einen „wesentlichen“ vrocessualen Mangel nicht erblicken

te, fc unterliegt es doch feinem Zweifel, daß dann, wenn auch der schiedsgerichtlihen Entscheidung die Gründe, aus denen aatécommistar gestellte Antrag abgelehnt worden, nit

das Verfabren an einem fo wesentliden Mangel im

80 Absatz 2 Ziffer 2 a. a. O. leidet, daß die Aufhebung

y gerechtfertigt ist. Denn es bandelt si bier ci um dem Staatêcommisiar, als dem zur Wahrung der Interessen der

ige rsiherungéanstalten und des Reichs berufenen Organ,

n der Bedeutung seiner Mitwirkung am MNenten-

¿verfabren vom Gesecigeber ausdrücklich verliehene

efugniß, welche nicht stillschweigend übergangen und unbeachtet gelaîsen werden darf, sondern eine besondere, aus dem Protokoll er dem Urtheil des Schiedsgerichts erfennbare Würdigung er- eist (zu vergleidden Revisionsentscheidung 87, „Amtliche Nach- rihten des R.-V.-A. J.- u. A.-V." 1892 Seite 1). Im vor-

þ Falle hat das Schiedsgericht den offenbar eine weitere

g des Sachverhalts bezweckenden Antrag des Staats- commissa unberücksichtigt gelassen und ohne weiteres auf erfolgte Berathung das dem Kläger günstige Urtheil verkündet. Weder das Protokoll, ncch der übrige Acteninhalt, insbesondere die Sründe des Erfenntnifses, geben einen Anbalt dafür, daß das Gericht die Vorschrift des in Nede stebenden § 13 Absay 3 vor Augen gehabt und das Vorhandensein der dort für die Ablehnung der Beweisanträge erforderten Vorausseßung angenommen bätte: vielmebr läßt sich aus

C den Urtheilsgründen entnehmen, daß ledigli die thatsäcbliche Ueber- zeugung, welche das Schiedégericht aus dem ibin bereits vorliegenden Beweismaterial über die Streitfrage gewonnen, die Nichtbefolgung jenes Antrags herbeigeführt hat. Hiernach liegt ein wesentlicher ‘rocessualcr Mangel vor, und es ist die Aufhebung der Entscheidung

gevotzi.

103) In der Altersrentensache eines von einer Districts-Gcs meinde in der bayerishen Pfalz angestellten Straßenwärters batte das

Schiedsgericht dem Kläger die Rente deshalb abgesprochen, weil der-

selbe als Mitglied der für die Districts-Straßenwärter der betreffenden

Amtsbezirke und deren Hinterbliebene erricteten Pensionskasse zu den „mit Pensionsberechtigung“ angestellten Beamten cines Communal- verbandes gebóre, welde nah § 4 Absay 1 des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetes der Versicherungepflicht_ nit unterliegen. Das Reichs-Versicherungsamt ist dieser Auffassung in der MNe- visionéentscheidung vom 9. November 1891 entgegengetreten und vat dem Kläger die Altersrente zuerkannt. In den Gründen des

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Slaals-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 23. Februar 1892.

arbeitung von N tr c Ar At Magiîstrats!"ißungen, bescbâftig { 1 welcben wirtbschaftliben Unternebmu1 chneten Art fönnen Fälle vorkfoinmen, in denen ein Cic ¿C Lic C Cmmen, il DCIIEI Ci M 54 2922 mo P | v+ act der Verwaltung eines folchen wirth!

i; E einer Sparka!!e,

da alle anderen ondere fein Zweifel ctésgemcinden als Communalverbände : Altersversicherungê- Thätigkeit des Klägers als er Versicherungsvflicht an sich ( ob die Mitgli trictsstraßenwärter der Amts- eine Penfionsberechtigung ließt oder sie doch erseßt. nah ihrem Statut di er wegen Dienstunfähigke Unterstüßung der bei

benden Wittwen und Waisen.

ienstantritt an berecht

)»;7 L vor 2117 Pt r As ZEIt L L

Entscheidung

Urtheils beißt es u. a.: f ind und 1

wesentlichen Punkte außer darüber besteht, daß im Sinne des § 4 Absatz 1 des geseßes zu gelten baben, und dak Districtsstraßenwärter zur Begründun geeignet ift, von des Klägers bei der „Pensionskasse für di bezirke A. und B. und deren Hinterbliebene“ S 4 Absatz 1 a. a. O. in sich chnete Pensionskasse bezweck Unterstützung ihrer Mitgli eintretenden Dienft ode der Mitglieder hinterb Districts-Straßenwärter find von ibrem Penfionskafse Gründung bereits im Dienst gewesenen waren zum Eintritt berechtigt, haben aber auêsweiëlid : auch der; Kläger von dieser Berechtigung G Einnabmen und Fonds der Kasse seßten fi den Zuschüfsen d wiesenen Einnabmeposten zusammen. Anspruch auf Pensionsbezuc bliebenen nach vollendeter fünfjähbriger i der saßungsgemäßen J Verwaltungskosten nicht aus, und lassen efonds bei dessen statutenmäßige i nonen 2c. na §

1s der Qtîal

Functionen

Marktschreiber n Unternehmens, z ligt und aus

eantwortuug de ; Communa

7 d A E : . C ELLEZ, 2 2 Klager ergeben j n Beschaftigung nichts, denjenigen Aufgaben g befaßt war, 14 S7 ck7 , c; +7 taatsleben mit fich brü

ésbeamten zu machen

der Stadtverwalt1 der emeinde 1m

tlaîsung, sowie

Cd d ai ei A L A Ba ije e i

E E E I!

verpflichtet, eingenommen Acten sämmtlich ins brauch gemacht. eßen sich aus den Beitr l Districts und erjenigen der Ar

unterscheidet.

N Redeutuna orbildung, Prüfung, Marktschreiber Nevision des Staatscommissars 3 C Communalbeamten über den Personenkrei agebrauch

für fich der

Sto Nhhor Mt DIe UDer dIe

Unterstützungen sowie der sih auch au: s nit ergänzen, tsprehend zu ermäßig Auszahlung der vollen Beträge wie? Bestimmungen kann nit anerkannt werden. i Invaliditäts- reisen zugänglih zu s Invaliditäts- und ift entspricht es

auf fo lan

tedsgerichts als zutreffend

Sejeßgebers,

Entscheidung

Altersvertic / 4 Absay 1 iner Ausnabme- griff der „Anstellung Pensionéberechtigung“ keine ausdebnende Interpretation erfährt. t ib {on in den Motiven zu § Gefeßes (Stenograpbische Berichte über gislaturveri : e 67), wo die geseßzlihe Fürsorge Cemmunalverbänden nur dann als entbehrlich er téberechtigung angestellt find; fabren die Motive wörtlich fort t kommenden statutarischen Best Versicherungsvflicht festzuhalten fein.“

der Wortlaut O auf engste ansbließt. denselben geset versicherun

i 8 Verordnung Altersversicherungsge!

F T4 Al S E Ae Î ifgestellte weitere Erfordern1ß3

ie Landestbeile rechts des Rheins 1866 bis 1869 i „den Nachweis der für esteben einer von der Kretiéregierung anzu ? erwähnten Prüfung“ ist die Prüfung für die Anstellung im Richteramte i Staatsverwaltung erwäbnt, ( q zu bestebende Prüfun Königlich bayerischen Staats-Ministeri

6 f Stor ee ist, wonach diese Prüfun

ese Auffassung find 3 der Vorlage, die Verhand- Neichstags I Zeamten von tet wird, wenn fie mit re Communalbeamte“ „wird wegen der Mann ingen grund!äßlich an der rüthrung entspricht ersten Absatz des § egründung zu dem S 4 des Unfall- erden, wo es b camten zur Versicherung ohne Nük- etigung cine unerwünshte Rückwirkung auf Pensionirung

1éseßt. An letzter

L itals Kos um QWIEen Te L

Bekanntmachun Staats - Ministeriums

D S M, - Ey è des Innern

erisden Gedanken auêdrüdck eßes vom 6. Juli 1884 verwiese S die Heranziehung der icht auf ibre Pensi die Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten über 1 : (Stenogravhische Neichstags 9. i

von Aufgaben aus dem Bereiche der eigentlichen (Gemein sfreise“ der Gemeinden, sowie auf die ines praktischen Falles erstreckt. dann als Stadt- o durch Ernennung seitens è der Gemeindeordnung nach vorgängiger bevollmächtigten erf deren Magistrat kein rechtskun Anstellung ein der Bürgermeister eine der im Artikel 77 Prüfungen bestanden bat (Artikel 7 nten erstreckt si, entsprehend ibrer Borbildung, ammte Gebiet der communalen

„Übertragenen

r Marktschreiber a1 es Magistrats, welche gen Yernebmung Gemeinden mit städtischer Mitglied sich befindet, Stadt- oder Marktscbreibers vervflihtet, wenn n Absatz 1 beze Absatz 2 a. a. O

ß Artikel §5 ode IV. Sesfion 1834 71). Auf Grund ähnlier Erwägungen hat sich auch seiner Revisionsentscheidung 34 S A B i „Pension“ ausgesprochen. Hier- Aufnahme des § 4 Absatz 1

handlungen 3. Band Seite das NReichs-Versicherung („Amtliche Nachrichten des N.-V.-A. für eine stren nach besteben die inneren Gründe, w in das Gesetz geführt baben, außer in der Rücksichtnahme Pensionsgeseßgebung der Bu daß nur cine gesicherte anderweitige Fürsorge von der nur diejenige F geseßlihen im wesentlichen überein- Beamten kraft Si

erfassung, in

valtung und nimmt im Geg ( f 5 der nicht redtsfundigen B

meister und der bürgerlichen Magistrats-Räthe, i nur neben ibre

staaten namentli in der Eri ersicherungé- eigentlichen Berufétbätig è betreffenden ist auch durchaus keine unf denn sie erfordert ein nit unbeträcbtli von Rechtskenntnissen und praktischer (& selbständige Besorgung gewisser Geschäfte (Artifel 94 und 100 a. a. O.), f Stimme in den Magistratssißungen. einer Stellung dieser Art ab und zu aud zu verriditen, so bestand do abgesehen davon, ein Canzleigebilfe an Z

diese Aemter 1 die Arbeitskraf î aus\licßlich in Anspruch. _

önnen, welch stimmt, also insbesondere de: j saft obne scin Zutbun erfaßt und ibm gleihwerthige Bezüge mit ¡ssigkeit gewäbrleistet, wie sie aus der reid : h Diese Erfordernisse treffen aber bei der ie Districtêstraßen- dem Statut geht deutlih hervor, daß die Sinne gelten fann, daß

derselben Zuve Versicherung sich ergeben.

hier in Betracht kommenden „Pensionskasse für : Z tragen werden tann Kasse nicht als eine Districtsanstalt in dem f Pensionéanspruchs die Districtsgemeinde anzuf i inwieweit die Neichsgerichts

als Schuldner d

zwei Entscheidungen geseßzt war zeseßlihen Borschriften thatsächlich D

Communaldienstes. ie Stadt- uud Marktschreiber liden Verordnung vom 17. Mai 1818, Gemeindeordnung vom 29. Avril 1569 im Gegensaße zu ner, Nachtwächter u. siherungépfliht nah dem Invalidi unterliegen (zu vergleichen Nr. XIl ezeihnet werden, und ; iehung auf ibre discivlir ellung einnebmen, als ne, isciplinarge? Von der hiernach in l fassung si zu entfernen und die das beißt auch dann, wenn sie na ten tonnen, stellen, liegt für das Neihê- (Zu vergleicben die Ent!

der Gerichte und Verwaltungsbehörden 2c. Band 10 and 11 Seite 56, auc Entscheidungen des Neichs- vilsaden Band 26 Seite 32) vertretene Auffassung, wo- & 4 des Unfallversicherungs- den Staat 2. iden werden könne, und als „vensiong Beamte“ auch solcde nicht anzusehen seien, welche aus eingerichteten, auf Beiträgen der Mitglieder und Kasse Pension zu beanspruchen baben, das Gebiet der Invaliditäts- und Altersversicherung zutrifft, und ob nit unter dem Gesichts Altersversicherun : selbst gleihstehend zu erachten sind, hinter denen Selbstvervflichteter, wenn auch erst in vorliegenden Falle aber ergiebt Ansprüche der Kastenmitgli

gerihts in Ci nach unter Pensionsberechtigung im Sinn geseßes nur cin dem Beamten unmittelbar gegen stebendes Pensionsreht versta Gemeindeb wie Gemein r für sie befonders Unternehmers berubenden & 4 Absatz 1 des Invaliditäts- und diejenigen öffentlichen Kaffen dem Staat 2c. der Staat 2. als zweiter Linie, steht. der S 14 des Statuts zweifellos, d nur das Vermögen der Kasse Reservefonds, nit aber das Vermögen der betref- Districtsgemeinde selbst haftet. \ i Mitglieder keine Sicherheit betreffs ibrer Pensionen, wie denn auch der § 14 auf eine : lle der Unzulänglichkeit der Kassenmittel auëdrücklich diesem Grunde ist die Zugehörigkeit zu der in nstionsberechtigung im Sinne Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseßes zu der Kläger ungeachtet dieser seiner Zugehor L Ca D

eins{ließlih des steten, ungeshmälerten cheidungen 63, b Herabsetzung | r : - U der leßteren 1m Falle sowie die Entscheidung 95, ebend acht nimmt. Aus

c D é é N vwmomber 189 stebenden Kasse nicht geeignet, die Pe November 1591

nivruch etnes

105) IÏn bat das Reichs-Versicheru1 l jüdischen Cultusbeamten, welcher zuglei ge besorgte, den Kindern : “ertbeilte und als Schächter fungirte, ‘den Amtliche Nachrichten des N.-V.- undsau als maßgebend anerkannt. Bundesratbsbeschlu}ses vom 27. No- welche gleichzeitig versiche- [rbeiten verrichten, der nd zu erachten, wenn nur gelegentliçb, in regelmäßiger Wiederkehr, gfügiges Entgelt, welches zu den Versicherungsbe verrichtet wird. riht das Vorbeten und spflihtige Thätigkeit, die Ertheilung

200011 » mt gegenüber

ezen, und es muß

r; Zy4fl} A f Ct ckr (SomotinDde italtodor Meolt- als versicherungépflibtig tim Sinn er Gemeindemitglieder Rel

in der Svyna

gtonSUnTerrIC

chnet werden.

Mittels Revisionsentscheidung vom 9. November 1891 gsamt die Versicherungévflicht eines in ciner „Marktschreibers“ entgegen der folgenden Gründen verneint: E Stadt- und Markt- solher aud) der Kläger, al Invaliditäts- und AlterS- Das Scebiedägericht {ließt sich its vom 31. Of-

1891 Seite 128) ausgesprocenen Danach sind nach Analogie des vember 1890 unter I A 1 Personen, rungêpflibtige und nihtve l Ver'icherungspfliht dann nit unterliege an si versicerungspfliht insbesondere zur Ausbilfe, | l d nur nebenber und gegen ein gerin nsunterbalt nicht ausreichdt und vrehendem Verhältniß stehen ar vom Scbiedsge

hat das Reichs-Versicherungs bayerischen Gemeinde angestellten Annabme des Schiedsgerichts aus

[uffassung unzutreffend, da riicherungépflichti

Zunächst ist die 2 idreiber im allgemeinen und als triebsbeamte im Sinn versicherungsge!

Thätigkeit entw

anzusehen fei uerst in der Anleitung de: tober 1890 („Amtliche N Seite 4) unter Nr. XI1V auëêgesprocenen Nechtsprehung festgehaltene Sinne der gedad wirthscaftlicher Thätigkeit zu versteb diejenigen Personen zu einer über die Thätigkeit des Arb : leitenden oder beaufibtigenden Function das Scbiedsgericht bei Festhaltung Betriebsbeamten ansprechen, fo bat dürfen, auszufübren, da

tersicherungsan V-A. Je U. A- und seither in

n Auffassung an, wonach unter „, ] Inbegriff fortdauernder en ist, und als Betriebsbeamte welbe in folden Betrieben mit Gebilfen hinausgehenden, | Wollte nun

achrichten des

Im vorliegenden Falle w Vorsingen als eine versicherung des Religionsunterrihts aber als Versicherungépfliht begründenden rufsl[eistung, und die Stellung als die eines fel

ten Bestimmung ein eshäftigungen binausragende Be- Schächter ohne nähere eibenden angesehen enden Ver- Berufungs- ewiesen wordens

gelten baben, Arbeiters oder betraut sind. Auffassung den Kläger als te es sih niht darauf beschränken nellen Thâtig-

des Klägers als bständigen Gewerbetr s weiterer Aufklärung der obwalt eisung der Sache

Begründun 1 Bei der behuf bältnifse erfolgten Zurückverweisun instanz ist das Schiedsgericht insbesondere dar

Stadtschreiber mit rein regimi