1892 / 74 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Mar 1892 18:00:01 GMT) scan diff

mäßigen Inhabern diescr Hypothekforderungen sind fruchtlos geblieben und seit der leßten aus solche orderungen sich beziehenden Handlung, der Ein- chreibung vom 15. Juli 1830 mehr denn dreißig Fahre verstrichen. 2E

Demnach werden alle Jene, welche auf die be- meldeten Forderungen ein Recht zu aben glauben, zur Anmeldung innerhalb 6 Monaten unker dem Rechtsnachthbeile öffentlich aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für Fen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

Als Aufgebotstermin wurde die Sißung vom DEGta, den 4. Oktober 1892, Vormittags D Uhr, bestimmt.

Hemau, 20. März 18932. :

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts

Der Königliche Secretär: (L. S.) Kirf ch.

[77257] Aufgebot behufs Todeserkläruug.

Der Schiffskoch Gerhard Johann Alberts, ge- boren am 16. Oktober 1845 zu Norden, Sohn der weil. Cheleute Au rann Weert Hinrichs Alberts und Johanna, geb. Bruns, daselbst, unverheirathet, zuleßt zu Norden wohnhaft gewesen, ist im Sommer 1860 mit dem von Kapitän Wilh. Fischer geführten Siffe „Lucretia", welches nah Norwegen estimmt war, von Norden aus in See gegangen, ohne daß von dem genannten Zeitpunkt an über seinen oder des Schiffs und der übrigen Mannschaft Verbleib irgend eine Nachricht eingelaufen ist.

Auf Antrag der Wittwe Seeke de Boer hierselbst, einer Schwester des 2. Alberts, wird der leßtere sowie die von ihm etwa zurügelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Februar 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht an- stehenden Aufgebotstermin zu erscheinen oder ih bezw. ihre Ansprühe und Nechte schriftlich anzu- melden, widrigenfalls Alberts für todt erklärt und sein Vermögen den si O Erbberechtigten ausgeantwortet werden soll.

Norden, den 12. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[77260] Aufgebot. E

Der Matrose Harm Poppen aus Jherin sfehn, geb. daselbst am 22. November 1867, verschollen seit 1886, wo er zuleßt sich auf dem an der Küste von Virginien unweit Cap Henry gescheiterten deutschen Schiffe „Elisabeth“ befunden hat, wird auf Antrag seines Vaters, des Landwirths Berend Berends Poppen zu Jheringsfehn aufgefordert, spätestens in dem auf den L. März 1893, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine bei dem unterzeich- neten Gerichte sih mündlich oder \hriftlich zu melden, widrigenfalls derselbe auf weiteren Antrag für todt erflärt wird und sein Vermögen seinen Erben zufällt.

Die von dem Verschollenen etwa zurückgelassenen unbefannten Erben und Erbnehmer haben ih in diesem Termine ebenfalls zu melden, widrigenfalls sie spâter die über die Erbschaft des Verschollenen er- lassenen Verfügungen anzuerkennen \{uldig, und weder Rechnungsablage noch Erfah der Nuzungen zu for- dern E find, sondern ihre Anf rüche si auf das beschränken, was von der Erbs aft demnächst vorhanden sein möchte.

Aurich, den 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht. 11].

[77058] Beschluß. Auf Antrag: :

1) des Johann Deisel zu Oberselters, _ |

9) der Ehefrau des Mathias Reif, Katharina, geb. Deisel, zu ia :

3) des Simon Deisel zu Dberselters,

4) des Adam Deisel daselbst, _

5) des Wilhelm Pabst II. daseltsst als geseß- lichen Vertreters seiner minderjährigen Kinder Johann, Margareta, Wilhelm, Anna, Franz und Joseph, /

6) des Wilhelm Beul zu Niederhadamar,

7) des Peter Beul daselbst, werden der Johannes Georgius Beul, geboren den 19. SFanuar 1821 zu Niederhadamar, welcher im Jahre 1852 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen ist, sowie dessen Leibes- und Testaments- erben aufgefordert, ihre Ansprüche auf das Ver- mögen des benannten Johannes Georgius Beul spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Juli 1892, Vormittags D Uhr, vor dem unterzeich- neten Gerichte, Zimmer Nr. 21, anberaumten Auf- E anzumelden, widrigenfalls in Gemäß- eit des Nassauischen Geseßes vom 21. Mai 1781 besagter Johannes Georgius Beul für todt erklärt und dessen Erbschaft den Antragstellern als den nagen Blutsverwandten eigenthümlich ohne Caution verabfolgt werden soll. Hadamar, den 16. März 1892.

Königliches Age Abtheilung I.

eber.

[77252) __ Veschluß.

Der Bâäcker Julius Hermann Ernst Schamedatus,

eboren den 24. April 1851, zuleßt zu Kolberg wohn- aft gewesen, welcher diejen seinen Wohnort seit etwa L S hat und angeblich verschollen ist, wird hiermit au Antrag seiner Schwester, der verehelihten Maurer Weidemann, Auguste, geborene Schamedatus, zu Kolberg aufgefordert, fh spâte- stens im Aufgebotstermin den 19, Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 8) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung lgen wird.

Kolberg, den 15. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[77255] Aufgebot.

Auf Antrag der verwittweten Bauunternehmer Habermann, Johanne Wilhelmine, geb. Heinze, aus den Siy ex Küchengärten bei g a a./O. wird deren Bruder, der Maurer Johann Gottlob (Gott- lieb) Heinze, welcher im Fahre 1859 als Reservist zur Fußartillerie nach Magdeburg eingezogen worden und feit der Entlassung von dort veriho en ift, auf- gefordert, sih spätestens im Aufgebotstermine den 16, Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Krofseu a./O., den 19. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[77248] Aufgebo§. Auf Antrag der Testamèéntsvollstrecker der ver- storbenen Gbeleute Wenzl Rasfsl (Naszl) und Dorothea Maria Margaretha (Margarethe), geb. Küker, näm- lih des E. F. Wiegels und Joh. Jac. Proße, ver- treten dur die Rehtsanwälte Dres. Predöhl, Behn und Kaemmerer, wird ein Aufgebot dahin erlassen : 1) Alle, welhe an den Nachlaß der am 13. De- ember 1887 beziehungêweise 30. November 1891 ver- E eleneit Eheleute Wenzl Rafsl (Raszl) und Dorothea Maria Margaretha (Margarethe), geb. Küker, Ansprüche erheben wollen, insbesondere die- jenigen, welhe auf Grund der nachstehenden Be- stimmungen des von den Eheleuten NRafssl (Raszl) am 19. Tébétar 1885 errichteten, mit Nachtrag vom 7. März 1885 versehenen, am 22. Dezember 1887 ordnungsmäßig publicirten Testaments Ansprüche in Gemäßheit des § 4 des Testaments bezw. des Nach- trages vom 7. März 1885 als Vermächtnißnehmer zu haben vermeinen, in welchen bestimmt wird: „Auf den Todesfall des Längstlebenden von uns, vorausgeseßt, daß der mittestirende Ehbe- mann als Ueberlebender nicht anders leßtwillig verfügt haben sollte, bestimmen wir das Fol-

sodann vermachen wir frei von allen Kosten und Abgaben, zahlbar ohne Zinévergütung spätestens zwölf Monate nah dem Ableben des Längst- lebenden von uns:

M Be 2e okt s

K. an nafolgend bezeichnete Geschwister und

Geschwisterkinder des mittestirenden Che- mannes, nämlich:

I. M 10 000, (zehntausend Reichsmark) gleich- theilig an die Kinder von Maria Anna Geberth, geborenen Raszl, in Altzedlish (Böhmen), mit Sub- \titution der ehelichen Nachkommenschaft nah der Intestaterbfolge- und dem Repräsentationsrehte an Stelle eines vorverstorbenen parens, und in _Er- mangelung von ehelicher Nachkommenschaft mit Sub- stitution unter sich; / :

IT. M 10 000, (zehntausend Reichsmark) gleih- theilig an die Kinder von Elisabeth Lichtuekert, geborenen Raszl, in Altzedlisch, mit Substitution der ehelichen Nachkommenschaft nah der Intestaterbfolge „und dem Repräsentationsrehte an Stelle eines vor- verstorbenen parens, und in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft mit Substitution unter

ih;

“TIT. A 10 000, ( zehntausend Reichsmark) gleich- theilig an die Kinder von Johanna Frank, geborenen Raszl, in Altzedlish, mit Substitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrete an Stelle eines vorverstorbenen parens, und in Ermangelung von ehelicher Nach- fommenschaft mit Substitution unter sich;

TV. 10 000, (zehntausend Reichsmark) gleih-

theilig an die Kinder von Sybilla Roth, geborenen Raszl, in Altzedlish, mit Substitution der ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Nepräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen parens, und in Ermangelung von ehelicher Nach- fommenschaft mit Substitution unter sich; V. A 10 000, (zehntausend Reichsmark) gleich- theilig an Petrus Raszl, in Altzedlish, mit Sub- stitution seiner ehelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte;

VI. M 10 000, (zehntausend Reichsmark) zum lebenslänglichen Zinsgenusse für Katharina PeUing, geborene Raszl, in Altzedlish, zu welchem Zwedte dieses Kapital in pupillarishen Hamburger Hypo- theken auf unseres Testaments Namen zu belegen ist. Nach dem Ableben der Nuznicßerin soll das Kapital zur freien Verfügung an die ehelihe Nachkommen- schaft der Katharina Seiling, geborenen RNaszl, nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Ermangelung von eheliher Nachkommenschaft aber gleihtheilig nah Köpfen an die Kinder der sub 1 bis V. vorstehend genannten Geschwister des mit- testirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nachkommenschaft nah der Intestaterbfolge und dem Revräsentationsrechte, und in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft sie sih gegenseitig substituiren, zur freien Verfügung vererben.

Für den Fall, daß Katharina Seiling, geborene Raszl, vor dem Längstlebenden von uns mit Hinter- lassung ehelicher Na )fommenschaft versterben würde, soll ihr diese Nachkommenschaft nach der Intestat- erbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Ermange- lung von Nachkommenschaft aber sollen ihr gleich- theilig nah Köpfen die Kinder der sub I, bis V vor- stehend genannten Geschwister des mittestirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ibre ehelihe Nach- kfommenschaft nah der íIntestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, und in Ermangelung von ehe- licher Nachkommenschaft sie sich gegenseitig sub- stituiren, auf das Kapital der 4 10 000,— (zehn- tausend Reichsmark) hiedurch substituirt sein;

VII. M 10 000,— (zehntausend Reichsmark) zum lebenslänglihen Zinsgenusse für Iosef Raszl, in Altzedlisc, zu welchem R dieses Kapital in pupillarishen Hamburger Hypotheken auf unseres Testaments Namen zu belegen ist. Nach dem Ab- leben des Nutnießers soll das Kapital zur freien Verfügung an die eheliche Nachkommenschaft des Josef Raszl nah der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrechte, in Grmangelung von ehelicher Nachkommenschaft aber gleihtheilig nach Köpfen an die Kinder der sub I bis V vorstehend genannten Geschwister des mittestirenden Ehemannes, welchen Kindern wir ihre ebelihe Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Nepräsentationsrechte, und in Erman elung von ehelicher Nachkommenschaft sie ih Map substituiren, zur freien Verfügung vererben.

Für den Fall, daß Josef Raszl vor dem Längst- lebenden von uns mit Hinterlassung ehelicher Nag fommenschaft versterben würde, foll ihm diese Nach- kommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrehte, in Ermangelung von Nach- fkommenschaft aber jollen ihm aleidtheilig na Köpfen die Kinder der sub I bis V vorstchend ge- nannten Geschwister des mitteftirenden GChemannes, welchen Kindern wir ihre eheliche Nachkommenschaft nah der Intestaterbfolge und dem Nepräsentations- rechte, und in Ermangelung von ehelicher Nach- kommenschaft sie sich gegenseitig substituiren, auf das Kapital der 4 10 000,— (zehntausend Reichs- mark) hiedurch substituirt sein;

L. an die nachstehend bezeichneten Geschwister- finder der mittestirenden Ehefrau, nämlich:

VIII. M 22 500, (zwei und zwanzigtausend fünf-

hundert Reichsmark) an die Kinder des Bruders Diedrich Hinrih Küker, mit Substitution der ehe-

lichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Repräsentattonsrehte an Stelle eines vor- verstorbenen parens, und in Ermangelung von ehelicher Nachkommenschaft mit Substitution unter

i ;

IX. M 7500, (fiebentausend fünfhundert Reichsmark) gleichtheilig an die Kinder der Schwester Margaretha Brahmstedt, geborenen Küker, mit Substitution der ehelihen Nachkommenschaft nach der ÎIntestaterbfolge und dem ? epräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen parens, und in Er- mangelung von ehelicher Nachkommenschaft mit Sub- stitution unter si; 2

X. M 8500, (achttausend fünfhundert Reichs- mark) gleichtheilig an die Kinder der Halbschwester Maria Volmer, mit Substitution der chelichen Nachkommenschaft nach der Intestaterbfolge und dem Nepräsentationsrechte an Stelle eines vorverstorbenen

arens, und in Ermangelung von ehelicher Nach- ‘ommenschaft mit Substitution unter si; :

XT. M 5500, (fünftausend fünfhundert Reichs- mark) gleichtheilig an die Kinder der Halbschwester Katharina zum Hofe, mit Substitution der ehe- lihen Nachkommenschaft nah der Intestaterbfolge und dem Repräsentationsrehte an Stelle eines vor- verstorbenen parens, und in Ermangelung von eche- licher Nachkommenschaft mit Substitution unter sich;

Da wir die testirenden Eheleute niht genau wissen, ob die Namen unserer vorstehend sub K. und L. erwähnten Geschwister ganz correct und überall die Bedachten noch am Lben sind, fo bestimmen wir, daß nur diejenigen, welche sich auf das dieserhalb zu erlassende roclam melden und ordnungsmäßig legitimiren, zur Theilnahme an den ihnen ausgesetzten Legaten berufen sein sollen, während die sih nicht Meldenden und nicht ordnungsmäßig Legitimirten ausgeschlossen bleiben. Kommt auf diese Weise der eine oder der andere Stamm ganz in Wegfall, so wird das dadurch frei werdende Legat der weiter unten ernannten Universalerbin zu Theil."

2) Alle, welche aus einem von der Gerau Naszl am 28. Februar 1889 nah dem Tode ihres Che- mannes errichteten, am 21. Januar 1892 publicirten, nach der Auffassung der Antragsteller ungültigen Testament Erb- oder sonstige Ansprüche erheben oder auf Grund dieses Testaments oder aus sonstigem Rechtsgrund den vorbezeichneten Bestimmungen des oben erwähnten gemeinschaftlihen Testaments der Eheleute Raszl, sowie namentli der Berufung der Antragsteller zu Testamentsvollstreckern und ihrer Be- fugniß zu dem Gesammtvermögen gehörende Grund- stücke, Hypotheken oder auf Namen lautende Werth- papiere mittels ihres alleinigen, wenngleich gemein- samen Consenses und auf einfache Producirung des Testaments umzuschreiben, einzuschreiben und zu tilgen, widersprehen wollen, werden hierdurch aufgefordert, solche An- und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgeriht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 13. Mai 1892, Nachmittags 1 Uhr, anbe- raumten Aufgebotstermin, daselbit parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 7. März 1892. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesd orp !. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

Aufgebot. _

Auf Antrag der Testamentsvollstrecker des ver- storbenen Moses, genannt Mori Ahrens, nämlich des Kaufmanns Adolph Ahrens in Manchester und des Kaufmanns Carl Elkan hierselbst, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. I. Wolfffon, A. Wolffson und O. Dehn, wird ein ada dahin erlassen:

[77247]

Alle, welche an den Nachlaß des am 19. Januar 1892 hierselb verstorbenen Moses, genannt Moriß Ahreus, Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen oder den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 30. Sep- tember 1889 errihteten, am 28. Januar 1892 publicirten Testaments, insbesondere auch der Bestellung der Antragsteller zu Testaments- vollstreckern und der denselben ertheilten Be- fugniß, den Nachlaß vor allen Gerichten und Behörden im In- und Auslande zu vertreten, widersprehen wollen, werden aufgefordert, solhe An- und Widersprüche bei dem unter- zeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 20. Mai 189S, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll- mächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 18. März 1892. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für ufébbvtssacen. (gez) Tesdorpf Dr. : Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehülfe.

[77250] Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Justiz-Raths Kavff hierselbst, werden die unbekannten Erben des dur Urtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 13. Mai 1890 für todt erklärten Johann Klinsfki aus Krissau aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine am 17. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 21, ihre Ansprüche anzu- melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nach- laß dem si meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiscus wird era t werden, und der {ich pater meldende Erbe alle fadunlen des Erbschafts ner anzuerkennen Gelb von demselben weder Rechnungslegung, noch Ersaß der Nugzungen, sondern nur Heraus- gabe des noch Vorhandenen zu fordern berechtigt ift.

Karthaus, den 19. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[77259] Aufgebot.

Auf den Antrag des Fräulein Anna Makowsky zu Zembowiß werden die H ger und Ver- mäctnißnehmer des am 8. September 1891 ver- rl August Kelch ufgebots-

aus Rybnik aufgefordert, spätestens im uli 1892, Vormittags 12 Uhr,

termin den 6.

storbenen t aufgefordert, fd

ihre Rechte und Ansprüche auf den Nachlaß desz bei dem unterzeichneten Gericht Cariives wétielben falls sie gegen die Beneficialerbin ihre Ansy 16 nur soweit geltend machen fönnen, als der Ra mit Auss{luß aller seit dem Tode des Erblafs aufgekommenen Nußungen durch Befriedigung L angemeldeten Ansprüche nicht ershöpft wird. F ie Einsicht des bebufs Erhaltung der Rethts wohlthat niedergelegten Nachlaßverzeichnisses ist Feder, mann gestattet. D Rybuik, den 21. März 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 111,

[77261] Oeffentliche Vekanntmachung.

Die am 25. Januar 1892 zu Berlin verstorbene Frau Auguste Herfort, geb. Lüdtke, hat in dem mit ihrem Ehemanne, dem Maschinisten Albert Herfort errihteten und am 12. März 1892 eröffneten Testa. ment vom 15. Dezember 1891 ihren Sohn Rudolf Herfort bedacht.

Berlin, den 12. März 1892.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 87,

[77229]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeihneten Gerichts E E AA L erten der e d. Movember 191 zu Sönderby auf Kekenis geborene Peter Jwers für todt erklärt. Ls

Sonderburg, den 19. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 11.

[77214] Bekanntmachung.

Das Sparbuch der städt. Sparkasse Karlsruhe Nr. 65861 über eine Einlage von 215 , lautend auf den Namen der Friederike Varth, Wittwe des Daniel Barth in Karlsruhe, wurde durch Aus\cluß- urtheil Großh. Amtsgerichts hierselbst vom Heutigen Nr. 9338 für kraftlos erklärt. :

Karlsruhe, 11. März 1892.

Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts.

(L. S.) W. Fran k.

[77218] i

Durch am 17. dieses Monats verkündetes Aus- {lußurtheil des Königlichen Amtsgerichts hierselbst ist das Sparkassenbuch der ftädtishen Sparkasse zu Glogau Nr. 40640 über 515 4 11 4, ausgefertigt unterm 28. Januar 1887 für Johanna Ebert in Glogau, für fraftlos erflärt worden.

Glogau, den 17. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[77004] DELGR N

Nr. 8286. Auf Antrag des Fru ¡thändlers Theodor Mayer jung in Freiburg i./Br., vertreten dur Rechtsanwalt M. Sinauer von da, wurde von dem Gr. Amtsgerichte hierselbst mittelst Aus\{lußurtheils vom Heutigen der am 8. April 1891 zu Straßburg von Leun B und fils an eigene Ordre aus Gebrüder Vollrath in Emmendingen gezogene, an Fruchthändler Theodor Maier jung in Freiburg in- dossirte, bei der Rheinischen Creditbank zu Freiburg domicilirte, am 8. Juni 1891 fällig gewesene Wechsel über 2142 4 hiemit für kraftlos erklärt.

Freiburg i./Br., den 18. März 1892.

Der Gerl ree r Bad. Amtsgerichts.

Ter:

[77230]

Fn Saen betreffend das Aufgebot der Amiê- caution des vormaligen Gerichtövollziehers Feli Bartsch zu Kottbus, z. Zt. in Berlin, Georgenkirh- straße 37a wohnhaft, erkennt das Könic liche Amté- gericht zu Kottbus in feiner öffentlihen Sißung vom 16. März 1892 für Recht :

Diejenigen Gläubiger des vormaligen Gerichts- vollziehers Felix Bartsh zu Kottbus, welche An- sprüche an ihn aus. seinem Amtsverbältniß haben, und deren Forderungen nicht aus den Acten, Registern oder Rechnungen des Bartsch hervorgehen, werden mit ihren Rechten an die Amtscaution des Bartsch auê- gesc{lossen und darauf verwiesen, sich ledigli an die Person des 2c. Bartsch zu halten.

[[77236

Auf Antrag der Ehefrau des Köthners Friedrich Busse, Minna, geb. Bothe, zu Barsinghausen ist durh Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Wen- nigsen vom 17. März 1892 diejenige Ausfertigung des zu Protocoll des Königlichen Amtsgerichts Wen- nigsen vom 7. Juli 1886 geschlossenen Ghe- und Erbvertrages der Brautleute Friedrich Busse und Minna Bothe zu Barsinghausen, welche der Leßteren als Originalschuldurkunde mit der Bescheinigung über hypothekarische Eintragung ihrer Braut|aß- forderung von 3000 Æ baar und 970 #4. Werth der Raa bener auf der Köthnerstelle Nr. 33 in Barsinghausen zugefertigt ist, für kraftlos erklärt.

Wennigsen, den 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ik.

[77225] Bekanntmachung. i

Dur Aus\{lußurtheil hiesigen Gerichts vom 3. März 1892 ist das Hypothekendokument über die Post Brosowen 11 Abthk. 111. Nr. 20 von 769 58 A, bestehend aus dem Hypothekenbriefe vom 14. Oktober 1886 und der Sculdurkunde der Che- leute Adolph und Auguste Dieschercit vom 1./13. Of- tober 1886 für kraftlos erflärt.

Angerburg, den 14. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 19. März 1892. Wierzbowski, Gerichtsschreiber. y

Auf den Antrag des Besitzers Gustay Romev in Schwarzbruh, vertreten durch den Rechtsanwalt Radt in Thorn, erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Thorn durhch den Amtsrichter Wilde für Recht:

I. Die Hypothekenurkunde über 3000 Rest- faufgeld, eingetragen auf Grund des Kaufvertrage vom 20. Februar 1883 für die verwittwete Christine Romey, geborene Winkler, in Schwarzbruh in theilung III. Nr. 2. des dem Besißer Gustav Rom] ehörigen Grundstücks Schwarzbruch Blatt 69, wi für kraftlos erklärt.

11. Die Kosten des Aufgeboteverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Ó

Von Rechts Wegen.

[77519]

/

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi

uchungs-Sachen. 7 Unter, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von erthpapieren.

Fünste Beilage

Berlin, Freitag, den 25. März

Beffentlicher Anzeiger.

schen Staals-Anzeiger.

1892.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. 7. Erwerbs- und Wirt \hafts-Genofsenschaften.

8. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten.

9, Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

s

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [77222

7792] Im Namen des Königs!

In Sachen betr. das Aufgebot

J der im Grundbuche von Marienburg Blatt 328 Abtheilung I. Nr. 1 eingetragenen Post von 5 Thalern, A des verloren gegangenen Hypothekendocuments3 über die eben daselbst Abtheilung 111. Nr. 8 ein- getragene Post von 37 Thalern 29 Silbergroschen è Pf. und 1 Thaler Kosten, :

erfennt das Königliche O zu Marienburg dur den Amtsrichter Ludwig für Recht :

1) die unbekannten Berechtigten der im Grund- bude von Marienburg Blatt 328 Abtheilung 11. Nr. 1 eingetragenen Post von 15 Thalern werden nit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen,

9) das Hypothekendocument über die im Grund- bude von Marienburg Blatt 328 Abtheilung Ilk. Nr, § eingetragene Post von 37 Thalern 29 Silber- groschen 8 Pf. und 1 Thaler Kosten wird für fraftlos erflärt, ; :

3) die Kosten des Aufgebots trägt der Antragsteller Nagelshmiedemeister Carl Perschke zu Marienburg.

Marienburg, den 22. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Nerfündet am 20. Februar 1892.

Refr. Dr. Liepmann, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besißers Franz Aremke zu Wh erkennt das Königliche Ämtsgericht zu Putzig dur den Amtsrichter Wolf für Recht :

Die Hyvothekenurkunde über das im Grundbuch von Wbsh Bd. 1 Bl.-2 Abth. Il1 für die 4 Ge- schwister Oberzig Joseph, Iohann, Nofsalie und JSulianna eingetragene Nestfaufgeld von 23800 zwei- tausend ahthundert Thalern, wird für kraftlos erflärt, und die Kosten des Verfahrens werden dem

[77216]

} Antragsteller auferlegt.

Königliches Amtsgericht. TT. Wolff.

77233]

[77233 _ Bekanntmachung. : O Urtheil in dem Aufgebotstermin am 22. d.Mts. it erfannt:

Die für die Erben des Postbeamten a. D. Steffen,

| nimlih die Arbeiter Christian Steffen in Alt- | beifendorf, Friß Steffen in Krokau, Carl Friedrich

Steffen in Wik und Dorothea Töôdt geb. Steffen in tbe auf dem Folio des jest dem Maschinenbauer Johim Christian Essensohn in MWesllingdorf ge- hörigen Grundstücks im vormal. Klösterlih Preeßer Schuld- und Pfandprotocoll C. II1. p. 24 am 14. März 1877 protocollirte, in das Grundbuch von Ellerbek Band 1V. Blatt 181 Abth. 111. Nr. 7 übertragene Hypothekenurkunde vom 13. März 1877 pes M Darlehn von 1000 wird für fraftloë

ärt,

Kiel, den-22. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Abth. 1.

[77230] _ Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache Frische ist durch Urtheil bom 16. März 1892 für Recht erkannt :

„Die Hypothekenurkunde über die folgende im g undbuche von Wetter Blatt 68 Abtheilung 1II. Ar, 1 auf den Immobilien des Schreinermeisters Criedrih ¿Frische zu Wetter eingetragene Post: i 800 (ahthundert) Thaler preuß. Cour. Restkauf- hilling der Parzellen unter Nr. 2 und 4 nebst 4% G welche Besitzer C. H. Löfffen dem Kaufmann e ed es zu Köln verschuldet, eingetragen Q Kapital, Zinsen und Kosten auf Grund des pee udertrages vom 24. Oftober 1835 und der Pfand- ¡erldreibung vom 7./9. Mai 1847 ex decr. vom t pvril 1848 durch Verhandlung vom 1. Dezember Eint ist der Zinsfuß auf 43% erhöht und laut nebî ragungsvermerk vom 15. April 1848 die Hypothek as |stt Zinsen dem Friedr. Wilh. Berenbruh zu ODber- q gern, Sohn des Landwirths Friedrih Peter Verenbruch daselbst, cedirt,

wird für fraftlos erklärt. Hagen, den 16. März 1892, Königliches Amtsgericht.

A En 1.x, Vekauntmachung. : v on bert Qlußurtheil des unterzeichneten Gerichts folger de Posten sind die Hypothekenurkunden über as über die Post Abtheilung 111. Nr. 4 des werundbuchblatts der Häuslerstelle Nr. 28 Ausche ide f Thaler 22 Sgr. 5 Pf. und 9 9% Zinsen, wunda L Sgr. Kosten, eingetragen für den Kreis- efteberd Bieliß zu Groß-Tinz gebildete Dokument, Requisiti aus der Agnitoria vom 24. Mai 1861, der g ion des Prozeßrichters vom 8. Juni 1861, e Hir tlondvexmerke vom 28. Juni 1861 und 9) Fvothekenbuchsauszuge, vom gleichen Datum, A * Dokument über die in Abtheilung 111. unter Gläubige esfelben Grundbuchblattes . für denselben 9 San n eingetragene Hypothekenpost von 40 Thlr. Requisiti Thlr. 11 SgrsProzeßkosten und 26 Sgr. vom 19 ‘ved git gebildet aus dem Bagatellmandat tidters y m 1861, der Requisition des Prozeß- erke U 20. Juli 1861, dem Ingrosjations- bu d om 4. September 1861, dem Hypotheken- 4) vduge vom gleichen Datum, i ofument über die in Abtheilung 11],

unter Nr. 7 desselben Grundbuchblattes für denselben Gläubiger eingetragene Hypothekenpost von 59/9 Zinsen von den unter Nr. 5, Abtheilung [Il]. auf demselben Grundbuchblatte eingetragenen 40 Thlr. 25 Sgr., gebildet aus der Requisition des Prozeßrichters von (. Oktober 1861, dem Ingrossationsvermerke vom 16. November 1861 und dem Hypothekenbuchsaus- zuge vom gleichen Datum,

4) das Dokument über die in Abtheilung I. unter Nr. 6 desfelben Grundbuchblattes für die Königlihe Strafanstalt zu Jauer eingetragenen 5 Thlr. 10 Sgr. 10 Pf. als Neft von 19 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf. Detentionstransport, Receptions- und Inscriptionsgebühren und 115 Thlr. 2 Sgr. 8 Pf. Detentionskosten, gebildet aus der Neguisition des Strafrichters vom 17. und 24. September 1861, dein Ingrossationsvermerk vom 14. Oktober 1861, dem Hypothekenbuchsauszuge vom gleichen Datum, der Requisition des Strafrihters vom 23. Dezember 1863, dem JIngrossationsvermerk vom 22. Januar E und dem Hypothekenbuchsauszuge vom gleichen Datum,

5) das Dokument über die in Abtheilung Il. unter Nr. 5 des Grundbuchblattes der Stelle Nr. Kniegnißz eingetragenen Post von 50 Thlr. Courant Muttertheil, zahlbar nach erlangter Majorennität des minorennen Ernst Wilhelm Grau gegen F jährige Kündigung nebst 5 %/o Zinsen von der tajorennitat desselben und Kosten, gebildet aus der gerichtlichen Verhandlung vom 8. Mai 1841, der Ingrossations- note und dem Hypothekenscheine vom 928. Juni 1841,

6) das Dokument über die in Abtheilung III. unter Nr. 2 auf dem Grundbuchblatte Nr. 38 Wahlstatt eingetragene Post von 300 46 Darlehn mit 5 2/6 Zinsen vom 1. Juli 1885 in halbjährlichen Raten verzinslich, gegen + jährliche Kündigung, zahl- bar für den Bäkermeister Wilhelm Weigelt in Wahlstatt, gebildet aus der Schuld und Pfand- verschreibung vom 28. Juli 1885 und dem Hypotheken- brief vom 3. August 1885

für fraftlos erklärt worden.

Liegnitz, den 10. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[77228] Im Namen des Königs! Verkündet am 15. März 1892.

Hinz, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Brenners Julius Neubauer zu Wurchow, vertreten dur den Rechtsanwalt Goerke in Bubliß, erkennt das Königlihe Amts- gericht zu Neustettin durch den Amtsgerichts-Nath Roehr für Reht:

Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstü des Brenners Neubauer Band II. Blatt Nr. 48 des Grundbuchs von Wurchow Abtheilung II1. Nr. 3 aus der notariellen Schuld- urkunde d. d. Neustettin, den 19. Oktober 1875 eingetragenen 1050 6 zu 9 °/o verzinslich, wird für fraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens Antragsteller zur Last gelegt.

RNRoehr.

werden dem

[77224] Bekanntmachu::g.

Die Hypothekenurkunde über 1000 blt = 3000 M, eingetragen am 9. Mai 1871 für die minderjährige Hedwig Pauline Schulße, jeßt ver- wittwete Frau Major Miketta, Hedwig auline Luise, geb. Schulte, zu Berlin in Abth. 111. Nr. 10 des dem Gemeindevorsteher Heinrich Partenheimer zu Neu - Glienicke gehörigen Grundstücks Neu- Glienicke Bd. 1. Nr. 6 Bl. 36, ist durh Ausfchluß- urtbeil vom heutigen Tage für fkraftlos erklärt worden.

Köpenick, den 12. März 1892.

Königliches Amtsgericht. [77223]

Durch gerichts document über 450 #. der auf dem Grundstück Köseliß Band 111. Blatt Nr. 15 eingetragenen Hypothekenpost von 1000 Thlrn., dessen leiter aus dem Grundbuch ersichtlicher Inhaber der Kaufmann Moses Simon zu Schönfließ gewesen ist, für kraftlos erklärt worden.

Pyritz, den 19. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

Ausf\{lußurtheil des unterzeihneten Amts- vom 20. Februar 1892 ist das Zweig- Abtheilung 11]. Nr. 6

Bekanutmachung. : Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 1892 it die über die m Di des früber dem Wirth Martin v. Lojewski gehörig ge- olferiei Grundstücks Quicka Nr. 16 Abth. T1I. Nr. 9 für den Wirthsfohn Friedrih Wapnewski ein- etragene Post von 20 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf. Mutter- und 14 Thlr. Vatererbtheil gebildete Hy- vothekenurkunde, bestehend aus der Ausfertigung des Erbvergleihs vom 21. November 1843 und dem Hypothekenschein vom 30. November 1843 nebst

[77231 Durd 12. März

: Eintragungsvermerk, für fraftlos erflärt.

Ostpr., den 19. März 1892. Königliches Amtsgericht.

Arys i.

77234

l Die Hu Antrag des Postkassirers und Rechnungs- Naths a. D. Emil Meyer zu Hannover, Weinstraße Nr. 21, aufgebotene Schuldver} reibung vom 12. Juli 1853 über eine im Grundbuche von Hannover für die Kalenberger-Neustadt Blatt 89 Abtheilung Il.

Nr. 1 a. auf dem Grundstücke des Tapezierers Georg

Kracke, Bergstraße 12 zu Hannover, eingetragene Hy-

pothekenpost von 500 Thaler Gold if für kraftlos erklärt. Hannover, den 19. März 1892, Königliches Amtsgericht. V. H.

[77001] Im Namen des Königs! Verkündet am 14. März 1892.

Wagner, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kaufmanns W. Zuch zu Hafselbusch, vertreten durch den Rechtéanwalt Bentz- mann zu Berlinchen, erkennt das tönigliche Amts- geriht zu Berlinchen durch den Gerichtsassessor Hesselbarth für Recht:

Dte Hypothekenurkunde, inhaltlih welcher auf dem zu Hasselbush belegenen, im Grundbuch von Hassel- busch Band 1. Blatt Nr. 20 verzeichneten Grund- stück in Abtheilung T1. unter Nr. 1 für den Kauf- mann I. N. Joseph zu Bernstein 31 BbIr, 16 Sar. 6 Pf. (i. B. Einunddreißig Thaler sehs- zehn Silbergroschen fechs Pfennig) nebst 5 °/o Zinsen eingetragen Heer: wird für kraftlos erklärt.

i Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag- steller zur Last.

[76995]

Durch Urtbeil des unterzeichneten Gerichts vom 9, d. M. ift der mit der Urkunde vom 15. Septem- ber 1885 verbundene Hypothekenbrief vom 30. De- zember 1886 über die im Grundbuche von Watten- \heid Band VII. Blatt 28 Abth. 1II. Nr 3 ein- getragene Cautionshypothek von 2100 Æ auf den Antrag des Kaufmanns Heinrich Müller hierselbst für kraftlos erklärt.

Wattenscheid, den 11. März 1892,

Königliches Amtsgericht.

[77003]

Durch Ausschlußurtheil vom 16. März 1892 ist auf Antrag des Vollhöfners G. Bade in Öiddingen die Hypotheken-Urkunde vom 30. Dezember 1841, ausgestellt zu Gunsten des Bollhöfners Georg Bade in Hiddingen über ein Darlehn von 100 Thaler Gold nebst 4 %/a Zinsen seit 30. Dezember 1841, halbjährlih fündbar, für fraftlos erklärt.

Rotenburg i./Haunn., 18. März 1892.

Königliches Amtsgericht.

[77005] Bekauntmachung.

Auf den Antrag des Gutspächters Heinrih von Bargen in Balje und des Hofbesizers Martin Vieth in Affel ist die angeblih abhanden gekommene Hypo- thekenurfunde über 400 Thaler Marimalbetrag (Câution), eingetragen aus der Schuldurkunde vom 17. Februar 1872 am 7. März 1872 im Hypotheken- buche des Kirchspiels Assel Abtheilung I. Band s Fol. 202 pag. 47 Nr. 10, jeßt im Grundbuche von Affel Band 11. Blatt Nr. 65 Abtheilung 11. Nr. 7 des dem Martin Vieth zu Affel gehörigen Grundstücks, im Wege des Aufgebotsverfahrens durch Urtheil des unterzeihneten Gerihts vom 12. März 1892 für fraftlos erklärt worden.

Freiburg CEEY den 13. März 1892.

Königliches Amtsgericht. Ik.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 14. März 1892.

Wagner, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Wittwe Schulz, Bertha, geb. Klot, zu Berlinchen erkennt das Königliche Amts- geriht zu Berlinhen dur den Gericht8assessor Hesselbarth für Recht :

Die Hypothekenurkunde vom 18. Mai 1849, inhaltlih welcher auf den zu Berlinchen belegenen, im Grundkuhe von Berlinhen Band V. Blatt Nr. 497 und Band X. Blatt Nr. 688 verzeichneten Grundstücken in Abtheilung 11. unter Nr. 4 hezw. 3 50 Thlr. = 150 # (i. B. Einhundertundfünfzig Marf) nebst 5 9/9 Zinsen für den Ackerbürger Carl Friedrih Wilhelm Werner eingetragen stehen, wird für kraftlos erfärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen der Antrag- stellerin zur Last.

[76999]

[77000] Im Namen des Königs! Verkündet am 14. März 1892. 5 Wagner, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Arbeiters August Liese und dessen Ehefrau Henriette, geb. Strohbusch, zu Wuen- see, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ber- lin en i durch den Gerichts-Assessor Hesselbarth für Recht :

Die Hypothekenurkunde vom 11. April 1858, in- haltlih welcher auf dem im Grundbuch von Müe- burg Band 1. Blatt Nr. 7 verzeichneten Grundstück in Abtheilung 111. unter Nr. 3 für den Gutêspächter Hermann JIhlenfeldt zu Berlinchen'er Feld 200 Thlr. (i. B. Zweihundert Thaler) nebst 5 °/9 Zinsen ein- getragen stehen, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag- stellern zur Last.

[76775] Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Februar 1892. Günther, Secretär, Gerichtsfchreiber. Auf den Antrag 1) des Kossathen Heinrich Widdecke und dessen Ehefrau, Friederike, geb. Heinrichs, zu Bös-

dorf,

9) des Anbauecrs und Handelsmanns Heinrich Kremedcke daselbst]

3) des Großkossathen Heinrich Bobhndieck zu Gehrendorf,

4) des Kossathen Friedrih Stottmeister zu

Wassensdorf, -

zu 1, 3 und 4 vertreten durch Rechts- anwalt Kunau zu Oebisfelde, erfennt das Königlihe Amtsgeriht zu Oebisfelde durch den Amtsgerichté-Rath Friese 2c. für Recht :

1. Die nachbezeichneten Urkunden, nämlich:

a. das Hypothekendocument Ehestiftung vom 97. August 1838 mit Ingrossationsvermert und Hypothekenschein über 300 Thaler nebst Mèatural- ausstattung für die Wittwe Shmücker, Anna Catha- rine Marie, geb. Jütte, zu Böédorf, eingetragen im Grundbuche von Böédorf Vol. I. Fol. 103 Nr. 18, Landungs-Tabelle Nr. 4 von Gehrendorf und Lan- dungs-Tabelle Nr. 12 von Lockstedt,

b. das Hypothekendocument über 200 Thaler Fllatenforderung der Braut des Besißers Sohn, Anna Catharine Marie Schlüter aus Bösdorf, aus der Ebestiftung vom 22. August 1848, eingetragen im Grundbuche von Bösdorf Blatt Nr. 37 111. Ab- theilung Nr. 11,

werden für kraftlos erflärt.

11. Die Gläubiger bezw. Rechtsnachfolger fol- gender Hypothekenposten, und zwar:

a. bezüglich derjenigen 62 Thaler Courant, welche für den Schwager Johann Joachim Wittke an ver- anshlagter Naturalaussteuer laut Uebergabecontracts vom 28. Oktober 1801 im Grundbuche über Gehren- dorf Blatt Nr. 26 111. Abtheilung Nr. 2 und be- züglich derjenigen 50 Thaler Courant an Dorothea Clisabeth Strauß, Halbshwester der Besißerin, welche für leßtere a. a. O. III. Abtheilung Nr. 6 aus dem Erbrecesse vom 10. Oktober 1823 einge- tragen stehen,

b. bezügli derjenigen 150 Thaler Courant nebst der im Uebergabevertrage vom 24. September 1810 näher bestimmten Naturalsteuer, welche für den Bruder Heinrih Friedrih Peist ex decreto den 98. Februar 1816 im Grundbuche von Wassensdorf Blatt Nr. 8 111. Abtheilung Nr. 1 eingetragen stchen, werden mit ihren Ansprüchen und Nechten auf die Lun ausgeschlossen und die Posten im Grundbuche gelöscht.

Die Kosten des Verfahrens stellern zur Last.

fallen den Antrag-

Friese. Ausgefertigt : Oebisfelde, den 15. März 1892. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts : (L 8.) Günther, Secretär.

[77217] Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 1892. Refr. Dr. Liepmann als Gerichtsfchreiber.

Auf den Antrag des Eigenthümers Andreas Schi- mansfki zu Menkewitz, vertreten durh den Nechts- anwalt Frost zu Putig, erkennt das Königliche Amts- gericht zu Putzig durch den Amtsrichter Wolff für Necht :

1. Die Hvypothekengläubiger :

1) Lehrerfrau Agnes Kollai, geb. Katschor,

9) Eigenthümerfrau HenrietteRadtke, geb. Kat! or,

3) Tagelöhnerfrau Auguste Ruhnke, geb. Katschor,

4) Gustav Katschor, sowie deren etwaige RNechts- nachfolger werten mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Menkewiß Bd. 19 I1. Bl. 2 Abth. 111. Nr. 2 für die Hofbesißer Jacob und Henriette, geb. Strissel, Katschor’ schen Eheleute eingetragene Hypothekenpost von 1800 A4. acht- zehnhundert ausgeschlossen,

den übrigen Rechtsnachfolgern der eingetragenen Gläubiger :

1) Tischlerfrau Emilie Schröder, zu Werblin,

2) Wirthschafterfrau Katschor, zu Slawoschin,

3) Einwohnerfrau Ottilie Grönke, geb. Katschor, zu Neustadt W./Pr.

L 4) Pächter Heinri Katschor in Bresin bei Laucn- urg,

5) Hofbesißerfrau Malwine Strissel, geb. Katschor, zu Slawofchin,

6) Ehefrau Helene Haefe, geb. Katschor, zu Berlin,

7) Hofbesitzer Otto Katschor zu Goschin,

8) Eigenthümer Emil Katschor zu Goscbin werden ihre Ansvrüche auf die bezeichnete Post vor- behalten.

11. Die Kosten des tragsteller auferlegt.

Königliches Amtsgericht. Il. Wolff.

geb. Katschor,

Amalie Henninger, geb.

Verfahrens werden dem An-

[77215] Im Namen des Königs! Verfündet am 20. Februar 1892. Refr. Dr. Liepmann als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Hofbesißers Johann Pomierski zu Oslanin, vertreten dur den Rechtsanwalt Frost zu Putzig, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Putzig durch den Amtsrichter Wolff für Recht :

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Oslanin Bl. 6 Abth. 111. Nr. 1 für die Geschwister Maria und Augustine abgetretene Darlehnsforderung des Franz Meyna von 50 Thalern, verzinslich zu 5 9% seit dem 24. Juni 1851, in halbjährlichen Post- numerationsraten und rückzahlbar nach dreimonat- liher Kündigung, wird für kraftlos erklärt, die Maria Meyna oder deren etwaige Rehtsnachfolger mit ihrem Anspruch von 25 fünfundzwanzig Tbalern an diese Post ausgeschlossen und die Kosten des Ver- fahrens dem Antragsteller auferlegt.

Königliches Amtsgericht. T1. Wolff.