1892 / 108 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

Forderungen aus dem Miethvertrage, als wegen Miethzinses, ganz auszuschließen bezweckten, wurden abgelehnt. Zu einer haften Debaite gab die Frage Veranlassung, ob das et mit dem Entwurfe auf die eingebrachten ahen des Miethers beshränkt werden solle. Von einer Seite war beantragt, das Pfandreht zu Gunsten des gutgläubigen Vermiethers auch auf die zur Wohnungseinrihtung dienenden Sachen Dritter zu erstrecken, wenigstens dann, wenn der Miether diese Sachen vor oder bei der Einbringung dem Vermicther als die seinigen bezeichnet habe. Ein anderer Antrag ging dahin, auch die dem Ehe- gatten und die den Kindern des Miethers gehörenden Sachen, sofern der Ehegatte und die Kinder die häusliche Gemeinschaft des Miethers zur Zeit der Einbringung der Sachen theilen, wenigstens für die Dauer dieser Gemeinschaft, dem Pfandrehte des Vermiethers zu unterwerfen. Von dritter Seite war vorgeschlagen, eine Vor- schrift des Jnhalts aufzunehmen, daß der dritte Eigenthümer der von dem Miether eingebrahten Sachen durch Erklärung dem Vermiether gegenüber diese Sachen dem Mee unter- werfen könne. Unter Ablehnung aller Anträge trat die Mehrheit dem Standpunkte des Entwurfs bei. Auch im übrigen wurden die Vorschriften des Entwurfs über die weitere Ausgestaltung des Pfandrechts, insbesondere auch die Vorschrift genehmigt, daß dem Pfandrecht die der Pfändung nicht unterliegenden Sachen niht unterworfen sein sollen. Jm Anschluß an die zu Abs. 1 beschlossene Beschränkung des Umfangs der Haftung erhielt jedoch der Abs. 1 Saz 1 den Zusaß, daß der Vermiether der Entfernung der eingebrahten Sachen von dem gemietheten Grundstück auch insoweit zu widersprehen nicht berechtigt sei, als fie die Sicherheit der Forderungen, für die das Pfandrecht hafte, offensichtlih niht beeinträhtige. Ferner wurde zu Abs. 3 zu- säßlih beshlossen, daß das Pfandrecht erlöschen soll, wenn es nit innerhalb einer Frist von vier Wochen nach erlangter Kenntniß von der Entfernung der Sachen gerichtlich geltend ge- mat worden ist. Jm Abs. 4, welcher dem Miether das Recht beilegt, die Ee des Pfandrechts durch Siri abzuwenden, wurde die Beschränkung, daß Sicherheitsleistung durch Bürgen ausgeschlossen sei, gestrihen. Ein Antrag, im Falle der Untermiethe dem Hauptvermicther eEA seiner Forderungen gegen den Miether in dem zu § 521 Abs. 1 be- schlossenen Umfange ein geseßlihes Pfandreht an den Forde- rungen des Untérvêtimiethees gegen den Untermiether aus der Untermiethe beizulegen, fan Mehrheit.

Der von der Beendigung der Miethe, insbesondere durch Kündigung, handelnde § 522 wurde mit einigen, den Beginn der gefseßlichen Kündigungsfrist betreffenden, nicht erheblihen Aenderungen nach dem Entwurfe angenommen. Als § 522a. war von einer Seite eine Vorschrift beantragt, welche die Verpflihtung des Miethers zu regeln bezweckte, die Besichtigung der gemietheten Sache durch solhe Per- jonen zu gestatten, welhe die Sache micthen oder erwerben wollen. Die Mehrheit erklärte sih jedoch gegen die Aufnahme einer derartigen Vorschrift.

Der § 523, welcher die zulässige Dauer der Miethe Det erfuhr keinen Widerspruch. Auch die §8 524, 525, welche die stillschweigende Verlängerung der Miethe und die Entshädigungspflicht des Miethers im Falle der Fortseßung des Gebrauhs nah Beendigung der Miethe regeln, wurden ihrem sahlihen Jnhalt nah gebilligt, ebenjo der S 52, der im Falle des Todes des Miethers jowohl dessen Erben als dem Vermiether ein geseßliches Kündigungsrecht beilegt. Ein Antrag, dem Vermiether all- gemein oder doch wenigstens bei der Miethe von Räumen, welche dem Betriebe eines Erwerbsgeschäfts zu dienen bestimmt sind. das Kündigungsreht zu versagen, fand nicht die Zu-

stimmung der Mehrheit.

niht die Zustimmung der

Der in Nr. 53 des „Reichs-Anzeigers“ vom 2. März 1891 abgedruckte Tarif der westlihen Zone des con- ventionellen Congo-Bedckens ist niht in Kraft getreten. Zwischen den betheiligten Mächten haben neue Verhandlungen stattgefunden, die zu einer am 8. April 1892 zu Lissabon unterzeichneten Vereinbarung geführt haben. Das Protokoll über diese Vereinbarung lautet in Üebersezung folgendermaßen :

Die Regierung des unabhängigen Congostaats, die Re- gierung der Französischen Republik und die Regierung Seiner Majestät des Königs von Portugal und Algarvien haben behufs Aufstellung cines Tarifs der im westlihen Cong o- Been zu erhebenden Ein- und eg Sd E vi vent die in der Declaration vom 2. Juli vorgesehene Verhandlung eröffnet und haben sih über folgende Punkte geeinigt:

1) Alle in das westliche Congo-Becken eingeführten Waaren unterliegen einem Zoll von 6 9% des Wertbes, mit Ausnahme von Waffen, Schießbedarf, Pulver und Salz, für welche ein Zoll von 10% zu zahlen ist. Für alfkoholhaltige Getränke gelten besondere Bestimmungen.

Schiffe und Boote, Dampfmaschinen, mechanishe Vorrichtungen, welche der Industrie oder dem Ackerbau dienen, sowie Werkzeuge für gewerbliche und landwirtbschaftlihe Zwecke sind während eines vier- jährigen mit dem Tage der Anwendung des Zolltarifs beginnenden Zeitraums frei von Einfuhrzoll und können demnächst einem Zoll von 3 9/9 unterworfen werden.

Locomotiven sowie Eisenbahnwagen und Material sind während des Baues der Linien und bis zum Tage der Eröffnung des Betriebes ¿ollfrei. Sie können sofann einem Zoll von 3 °%/ unterworfen werden.

Wissenschaftlihhe und Präcisionsinstrumente sowie die dem Gottes- dienst dienenden Gegenstände, Kleidungëstücke und Reisegeräth für den persönlichen Gebrauch der Reisenden und Personen, welche fich im Gebiet des westlihen Congo-Beckens niederlassen, sind zollfrei.

_ 2) Die aus dem westlihen Congo-Becken ausgeführten Erzeug- nifse Veren ut (ENNEREReA Ausêfuhrzöllen belegt: fenbein dr Sg Gg E Kautschuk ( 100 0 des Werthes. Aronhiden Kastee Nother Kopal E Kopal (gerfngerer Qualität) § 50/9 des Wertbes. ô

mnüfse Sesam : / Die Ausfuhrzölle auf Elfenbein und Kaut/huk werden unter Zu- grundelegung folgender Werthe erboben : Clfenbein in Stücken, Enden u. f. w. 10 Fr. das Kilogramm, Zähne von einem Gewicht unter 6 kg 16 Fr. das Kilogramm, Zähne -von einem Gewicht über 6 kg 21 Fr. das Kilogramm, Kautschuk 4 Fr. das Kilogramm. : Diese Werthgrundlage kann von Jahr zu Jahr entsprehend dem Marktwerthe an der Küste Afrikas und unter Bedingungen, welche dem Handel jede Garantie bieten, einer Revision unterzogen werden.

3) Die oben verzeihneten Tarife der Einfuhr- und Ausfuhrzölle.

sind für die Dauer von zehn Jahren festgeseßt.

Der Commandeur der Garde-Cavallerie-Divifion, General- Lieutenant Edler von der Planit T. ist vom Urlaub hierher zurückgekehrt.

Bayern.

München, 5. Mai. Die Kammer der Reichsräthe hat dem „W. T. B.“ zufolge dem Präsidenten Fürsten Fugger für den Rest der Session Ürlaub ertheilt. Die Kammer ge- nehmigte ferner die beiden Localbahngeseßze und den Geseß- entwurf wegen Entschädigung der durch Milzbrand Betroffenen.

Sachsen.

Dresden, 5. Mai. Seine Majestät der König hat, wie das „Dr. J.“ meldet, Seine Majestät den König Wil- helm II. von Württemberg zum Chef des 6. Jnfanterie- Regiments Nr. 105 ernannt und zugleich bestimmt, daß dieses Regiment zukünftig die Bezeihnung 6. Jnfanterie-Regiment Nr. 105 „König Wilhelm TI. von Württemberg“ führen soll.

Braunschweig.

Braunschweig, 5. Mai. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, hat sich heute Nachmittag mit dem Veikzen Friedrich Wilhelm nah Potsdam begeben.

Anhalt.

Dessau, 5. Mai. Jhre Hoheiten der Herzog und die Dera0 gin, Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin von ecklenburg - Streliß und Jhre Durchlaucht die Preis Alexandra find, wie der „A. St.-A.“ meldet, mit Gefolge gestern hier eingetroffen.

Oesterreich-Ungarn.

Die jungczehische Minister-Anklage hat in der genen Sizung des Abgeordnetenhauses ihre Erledigung urch Uebergang zur Tagesordnung gefunden. Ueber den Verlauf der Debatie liegt nachstehender telegraphischer Bericht vor. Zunächst ergriff der jungczehishe Abgeordnete Vasaty das Wort. Er leitete das Vorgehen des Justiz- Ministers aus dessen Feindseligkeit gegen das czehishe Volk ab und forderte den Rücktritt des inister-Präkdenten Grafen Taaffe, der der Hauptmitschuldige des Ministers sei. Nicht minder heftige Angriffe rihtete Vasaty gegen den Minister von Prazak, die Vertreter des böhmishen Großgrundbesißes, die mährischen As und die Polen. Zum Schluß drohte Vasaty mit der Gefahr eines Rumpfparlaments. Der Abge- ordnete Bianskini betonte in“ serbish:croatisher Sprache die Solidarität der österreihishen Slaven, welhe weder Italiener noch Deutsche werden, sondern freie und treue Mit- ges der Monarchie bleiben wollten. Der A Masaryk ezeichnete das. Vorgehen der Regierung als ein absolutistisches. Der Abg. Dr. von Plener drückte zunächst sein Bedauern darüber aus, daß der Justiz-Minister in der vorhergehenden Sizung über die Haltung der Regierung für den Fall, daß der Landtag kein Gutachten abgeben wolle, Stillschweigen beobachtet habe. Troß eines gewissen Mißtrauens würden dic Deutsch- liberalen aber wieder mit der Regierung zusammenmwirken, ins- besondere zur Verwirklihung des Ausgleihs. Das böhmische Volk könne nicht Befriedigung in agitatorischen Zuständen finden, welche in leßter Linie den Bürgerkrieg herbeiführen müßten. (Großer Beifall.) Der Jungczehe Herold versicherte, daß der Anklageantrag niht agitatorishen Zwecken dienen solle, sondern nur der treue Ausdruck der Entrüstung des böhmischen Volkes sci, das den Prozeß s{ließlich gewinnen werde. Die lärmende Zustimmung, welhe ein Theil der Galeriebesuher bei dicsen Worten kundgab, veranlaßte die Räumung der Galerien. Bei der darauf erfolgten Abstim- mung wurde die von dem Abg. von Plener beantragte Tagesordnung mit 239 gegen 41 Stimmen angenommen. Dem „Fremdenblatt“ zufolge hat der Handels-Minister Marquis Bacquehem die Mitglieder des Staats- Eisenbahnraths für den 27. und 28. Mai zur Frühjahrs- Session einberufen. Die von der General-Direction der Eisen- bahnen ausgearbeiteten Reformen des Gütertarifs haben die ministerielle Genehmigung bereits erhalten.

Großbritannien uad Frland.

Der Premier-Minister Marquis von Salisbury ist am 3. d. M. Abends aus dem südlichen Frankreih nach London zurückgekehrt.

Die Großjury hat die beiden Anarchisten Mowbray und Nichol wegen au zur Ermordung des Ministers des Innern Matthews und des Richters Hawkins vor das Schwurgericht verwiesen.

Auf die schon erwähnte Eingabe der Londoner conservativen Abgeordneten in Sachen der Ln mittelloser Ausländer hat der erste Lord des Schaßes, dem Manchester „Guardian“ zufolge, erwidert, die Regierung sei ih der Wichtigkeit der Frage woblbewußt; die Eingabe solle dem Ministerrath vorgelegt werden. Einstweilen aber könne er nicht das bestimmte Versprechen abgeben, daß die Regierung in der Angelegenheit Maßnahmen ergreifen werde.

Frankreich.

Der Staatsrath hat einem Telegramm des „W. T. B.“ zufolge jeßt au den gemeinsamen Hirtenbrief des Erz- bishofs von Avignon und der Suffraganbischöfe von Nimes, Viviers, Valence und Montpellier für einen Mißbrauch des Amtsbefugnisses erklärt.

Nicht der Justiz-Minister, wie in Nr. 106 des „N-- u. St.-A.“ vom 4. d. M. nach einer Meldung des „W. T. B.“ berichtet wurde, sondern der Minister der öffentlichen Arbeiten hat an die Präfecten ein Rundschreiben gerichtet, in dem er sie anweist, den Bergwerks- und Steinbruchsbesißern ihrer Departements eine strenge Ueberwachung der Dynamitvorräthe, deren sie für ihre Fndustrie bedürfen, zur Pflicht zu machen. Ver- anlaßt wurde das Rundschreiben, wie die „Franz.Correfp.“ berichtet, durch den Justiz-Minister, der sich auf die Ergebnisse ciner gerihtlihen Untersuhung über einen in Berclau (Pas-de- Calais) verübten Dynamitdiebstahl stüßte. Die Untersuchung förderte den nichts weniger als beruhigenden Umstand zu Tage, daß alle Arbeiter Dynamitpatronen zu Hause besaßen und

solche mit Leichtigkeit aus den Gruben wegtragen konnten. Ein neues Rundschreiben wird die Vorschriften Aer die Ver- g und Verwendung von Sprengstoffen enthalten.

Von den Ergebnissen der Gemeindewahlen in den 359 Departements- und Arrondissements-Hauptstädten Frank— reihs sind gegenwärtig 357 bekannt. Jn 257 Hauptorten ist die Majorität republikanisch; in 14 ist sie conservativ.

16 Städten müssen die gesammten Listen noch einmal gewählt werden. Narbonne allein hat socialistisch gewählt. Jn 69 O zeigt die erste Wahl noh niht den Charakter der ajorität. Die Republikaner gewannen 11 Hauptstädte. Jn 98 Städten sind die Gemeinderäthe in ihrer Gesammtheit republikanisch. Jn 6 sind sie durhweg conservativ.

Der bei der Explosion im Restaurant Véry am Boule-

vard Magenta {wer verleßte Hamonod is, wie ein Telegramm von heute früh meldet, gestorben. Der Zustand Véry'’s ist fortgeseßt ein lebensgefährticher. __ Ueber die Stimmung in Montbrijon, wohin bekannt- lih Ravachol demnächit überführt werden wird, um dort wegen Mordes vor die Geschworenen gestellt zu werden, wird dem „Gaulois“ geschrieben :

„Ganz Montbrifon lebt in Furt und Schrecken, seitdem die Ankunft Ravachol’s angekündigt ist. Alles, was irgendwie zum Justizpalaste gehört, seßt undurhdringlihe Mienen auf, sobald von Ravachol die Rede is, und der Gefängnißwärter, an den ih mich wandte, wurde bei meiner ersten Frage blaß vor Erregung und erklärte bange, er wisse nichts. Der Besißer des Gasthofes, in dem der Scharfrihter Deibler auf seinen zwei leßten Geschäftsreisen abstieg, hat {hon Drohbbriefe er- halten. Die Richter - verhehlen niht ihre Furt, den Justizpalast, ein altes Gebäude, welches auch das Gefängniß umfaßt, in die Luft springen zu sehen. Diese allgemeine Unruhe ist durch die Verhältnisse der industriearmen Stadt, wo jedermann einander ftennt. feineëwe gerehtfertigt. Es Liegt auf der Hand, daß die Anarchisten nit in g Anzahl dahin kommen könnten, ohne sogleih bemerkt zu werden.

er Präfect der Loire Herr Lepine, der Unter-Präfect in Montbrison war, ehe er zum General-Secretär der Pariser Polizei-Präfectur er- nannt wurde, ist zur Stelle, um die Einwohnerschaft zu beruhigen und die nöthigen Maßregeln für die Ankunft Rava ol’8s zu treffen. *

Das Kriegsschiff „Sené“ ist, wie die Pariser Blätter melden, vor Kotonu eingetroffen, und dessen Commandant, der Liniensch:ffs-Capitän Reyniers, der bisher die Schiffsstation des südlichen Atlantishen Oceans leitete, soll nunmchr die Leitung der Operationen zur See, nämlih die Errichtung der Blokade von Wydah und dann der Küste von Dahomey, welche den fremden Mächten notificirt werden wird, über- nehmen. Auch der Dampfer „Ville-de-Céara“ mit 250 Tirailleurs aus Dakar und Konakry im Senegalgebiet ist vor Kotonu cin- getroffen. Diese Verstärkungen der Garnijonen am Golf von

enin, im Ganzen 700 Mann Hauassas, Tirailleurs, Artillerie, werden nah der Auffassung der französishen Regierung voll- ständig hinreichen, um das Dahomeyer Heer abzuhalten, welches nicht einmal gewagt hatte, die französishen V ositionen anzu- greifen, als diese noch eine viel E Besaßung hatten. Ueber die sonstigen militärishen Vorbereitungen gegen Dahomey- wird der „Nat. Ztg.“ aus Paris weiter gemeldet : Der vorige Woche von Marseille nah Dahomey abgegangene Eil- dampfer „Taygete“ hatte 100 Passagiere, darunter 10 Feldprediger, 10 Nonnen zur Pflege der Verwundeten, 50 Tirailleurs von Algier, 100 Tonnen Schießpulver und Kriegsmaterial für Kotonu, an Bord. Dem „Taygete“ folgt in geringer Entfernung ein weiterer Transport- dampfer, ebenfalls mit Kriegsmaterial für Kotonu an Bord. Ferner erhielt der Gouverneur von Senegal den Befehl, alle disponiblen eingeborenen Tirailleure sofort nach Kotonu zu dirigiren. Diese Truppen sollen durch einen Theil der nah Dahomey gesandten französishen Truppen erseßt werden. Endlich gehen von Algier nach Benin mehrere algerishe- Bataillone, und zwar Fremdenlegion, Turcos, Freiwillige der Marine-Artillerie und der Marine-Jnfanterie ab. Die Ope- rationen gegen Dahomey sind nunmehr endgültig bis zum Herbst verschoben.

Das neue Corps einheimisher Truppen auf Ma- dagascar, dessen Bildung gestern gemeldet worden ist, wird cs der „Franz. Corr.“ vorläufig aus zwei Compagnien be- stchen, später aber, wenn die Umstände es erheischen und die Budgeteinnahmen dies gestatten, auf ein Bataillon von vier Compagnien erhöht werden fTönnen. Den Stab bilden zwei Offiziere, ein Hauptmann und ein Lieutenant, denen drei Corporale und sechs Soldaten der Marine-Jnfanterie beigegeben werden. Die Cadres sind zu- sammengeseßt aus einem Hauptmann, einem Lieutenant und einem Unter-Lieutenant, jowie 7 europäishen Soldaten, die 110 Mann einheimisher Truppen unter ihren Befehlen haben werden. Das Errichtungsdecret enthält ferner die Bestimmung, daß die Vorschriften des Militärgeseßbuchs für die Einhei- mischen gemildert werden können. ; ,

Rußland und Polen.

Der Finanz-Minister Wyschnegradsky befindet sich. nah einer in St. Petersburg eingetroffenen Meldung aus Jalta in fortshreitender Genesung. S

Der schon telegraphisch erwähnte Kaiserliche Ukas, welcher gegen den geheimen Unterricht in den west- lihen Gouvernements Strafen festsegt, lautet nah der „St. Pet. Ztg.“ wie folgt: L

Die Verbreitung und Ti der Jugendbildung auf russischer nationaler Bafis in den westlihen Gouvernements des Reichs bildete beständig eine der wichtigsten Aufgaben der Regierung. In derselben Absicht haben Wir für wohl befunden, ein besonderes temporäres Reglement festzustellen, welches die Verhinderung des geheimen Unter- richts in den erwähnten Gouvernements bezwedckt.

Nachdem Wir dieses im Minister-Comité geprüfte Reglement bestätigt haben und dasselbe dem dirigirenden Senat zugehen lassen, befehlen Wir: das Reglement zu veröffentlichen und in der angeord- neten Weife in den Gouvernements Wilna, Kowno, Grodno, Minsk, Ras Moßhilew, Kiew, Podolien und Wolhynien in Kraft treten zu lassen. 2 i

Der dirigirente Senat wird nicht unterlassen, zur Ausführung. dieses die betreffenden Anordnungen zu treffen.

Gatschina, ten 3. April 1892. __ LTemporäres Reglement über die Strafen für geheimen Unterriht in den Gouvernements Wilna, Kowno, Grodno, Minsk, Witebsk, Mohilew, Kiew, Podolien und Wolbynien: i

1) Für die Errichtung und den Unterhalt einer Schule irgend- welcher Art obne Genehmigung der Regierung unterliegen die dessen Schuldigen einer Geldstrafe bis zu 300 Rbl. oder einer Haft bis zu drei Monaten. Derselben Strafe unterliegen diejenigen Personen, welche der Errichtung der geheimen Schule oder dem Unterricht in derselben durch Gewährung der Localität, Lieferung der Schul-, Lehr- oder anderer Mittel, sowie durch Zahlung für den Unterricht oder durch Betheiligung an der Lehre oder der Verwaltung der Schule Vorschub geleistet.

Alerxander.

Personen, welche häusern ind, falls sie sich des ge- von Kindern mehrerer Familien oder erwasener Personen bei sich zu Hause oder in Privathäusern ohne Auto- risation der Regierung shuldig erweisen. Í i 3) Mit der Anregung von Sagen wegen geleimen Unterrichts werden in den Gouvernements Wilna, Kowno, Grodno, Minsk, Witebs und Mohilew die Directionen der Volksshulen, in den Gouvernements - Kiew, Podolien und Wolhyien dagegen die

9) Derselben Strafe (Art. 1) unterliegen - die zum Naeribt in À meinsamen Unterri

Volksshul-Inspectoren der bei der Verwaltung des Kiewschen Lehr-

bezirks bestehenden Volksshulen-Inspection betraut. Die Polizei- beamten der Städte und Kreise, sowie die Gemeinde- und Dorf- beamten sind verpflichtet, der betreffenden Schulobrigkeit die zu ihrer Kenntniß gelangten Fälle geheimen Unterrichts mitzutheilen. Z

4) Die Zuerkennung der in den Art. 1 und 2 erwähnten Strafen

erfolgt in den Gouvernements Wilna, Kowno, Grodno, Kiew,

odolien und Wolhynien von den General-Gouverneuren, in den Veaperbénténts Minsk, Witebsk und Mohilew aber von den Gouverneuren. E

5) Die auf Grund des gegenwärtigen Reglements von den Schuldigen beigetriebenen Strafgelder fließen :

a. dem Unterstüßungskapital für diejenigen Personen zu, welche die Berechtigung zum Privatunterriht erworben haben, falls die Gelder von Personen beigetrieben find, die den Charakter von Privat- Erziehern, Hauslehrern und -Lehrerinnen befißen, oder im allgemeinen von Personen, die zum Privatunterriht berehtigt sind, und /

b. in die Staatsrentei, falls sie von allen übrigen Personen erboben sind.

6) Der Modus der Anwendung des gegenwärtigen Reglements wird der Uebereinkunft der Curatoren des Kiewschen und Wilnaschen Lehrbezirks mit den betreffenden General - Gouverneuren oder

Gouverneuren anheimgestellt. n Minister der Volksaufklärung, Staatsfecretär Graf Deljanow.

Ftalien.

Die Ministerkrisis, welhe aus Anlaß finanzieller Fragen in den Parlamentsferien ausgebrohen war und mit der Demission des Finanz-Ministers Colombo ihren Abschluß gefunden hatte, hat sich sofort nah Wiederaufnahme der Sitzungen der Deputirtenkammer wieder erneuert: das Ministerium Rudini hat dem Ansturm seiner Gegner, die sogleih nah den Osterferien in der Deputirtenkammer ihre Angriffe auf das Cabinet eröffneten, niht stand zu halten vermocht; es is gestern bei der Abstimmung über eine zu seinen Gunsten eingebrahte Tagesordnung mit aht Stimmen Minorität unterlegen. Ueber den Verlauf der entschcidenden Sizung der Kammer entnehmen wir den Meldungen des „W. T. B.“ Folgendes : j E

Bei der gestern fortgeseßten Besprehung über die in der Moni abgegebenen Erklärungen des Minister-Prä- sidenten Leibe di Nudini richteten Giolitti und Ellena unter fortgesezter Unruhe des Hauses heftige Angriffe gegen das Cabinet. Hierauf wurde der Schluß der Debatte an- genommen. Es waren verschiedene P AFELar nagen be- antragt worden. Zunächst eg del Grimaldi die von ihm eingebrachte, zu Gunsten des Cabinets sih aussprechende Tagesordnung, welche dahin lautete: „Die Kammer billigt die Erklärungen der Regierung und geht zur Tagesordnung über.“ Alsdann motivirten Ellena, Martin, Nocito, Carmine, Villa und O die ihrigen, die sih gegen das Cabinet richteten.

er Deputirte Sularis beantragte eine für das Cabinet günstig lautende Tagesordnung, Salandra und Bonghi beantragten dilatorishe Tagesordnungen. Nachdem sich alsdann der Schaß-Minister Lu zzatti gegen die vorgebrachten Beschuldigungen vertheidigt hatte, nahm der Minister- Präsident das Wort und erklärte: Er acceptire die Tagesordnung Grimaldi’s: die gegen das Cabinet vor- gebrachten Beschuldigungen müsse er zurückweisen, das Pro- gramm des Cabinets habe sich nit geändert; die gegenwärtige Situation sei dadur hervorgerufen, daß er weder seine Collegen noch diejenigen, die ihn stets unterstüßt hätten, habe verlassen wollen. Die von Grimaldi beantragte Tages- ordnung wurde hierauf in namentliher Abstimmung mit 193 egen 185 Stimmen abgelehnt. Acht Deputirte enthielten sich der Abstimmung. Herr di Rudini erklärte nach dér Abstimmung, er werde die Befehle-des Königs einholen. Die Sißung wurde sodann aufgehoben.

In Abgeordnetenkreisen verlautete gestern, der Minister- rath habe noch am Abend über die Demission des Cabinets berathen ; der Minister-Präsident habe heute früh dem Köni die Entlassung des Cabinets einreihen wollen. Auf heute ist die Deputirtenkammer einberufen worden, um Mittheilungen der Regierung entgegenzunehmen.

Velgien. _ Die Luxemburger Polizei hat gestern früh zwei ihr fignalisirte, von Met kommende belg1ische Anarchisten Namens Lambert und Legot verhaftet. Jn Lüt t ih wurden gestern Abend ein Schmied aus Esneux, Namens Guilmot, und ein Schankwirth Namens Schlarbach in Haft genommen, welche dur die Auffindung von Dynamit bei dem Anarchisten Beaujeau compromittirt sein sollen.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 5. Mai. Der König ist heute Nachmitta um 11/2 Uhr von hier über Dänemark und Bons naH a abgereist und begiebt sich von da nach Karlsruhe un

iarriß. _ In der Ersten Kammer hat Herr B. Leijonhufoud, unter- stüßt von über 30 Mitgliedern der Kammer, den Antrag ein- gebracht, der Reichstag möge den König um die Nieder- gung eines aus sahkundigen Personen estehenden Comités erjuhen, um dem nächsten Reichstag einen Vorschlag zur vollständigen Ordnung der Land- und Seevertheidigung vorlegen zu können. p Verbindung hiermit hat Herr C. F. ärn beantragt, daß gleichzeitig mit der Vertheidigungs-

age auch die Frage wegen “der Grundsteuerabschreibung erledigt werde.

Amerika.

Der „New-York Herald“ hat aus Barcelona in Venez uela folgendes, vom 3. Mai datirte, Telegramm erhalten : „Präsident Palacio hât eine Armee von Caracas aus gegen die Auf- tändischen abgesendet. Eine Schlacht steht binnen kurzem bevor. Wie es scheint, beabsichtigt der Präsident, die Jnsur- genten aus der Nähe der jeßt von ihnen umzingelt gehaltenen Städte Valencia und Calabozo hinwegzulocken.“

Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (58.) Sißung des Hauses der Ab- geordneten ging cin Gesehentwurf über die Gewährung

“.

einer Staatsrente zu Stol ebührenentschädigungen in der evangelish-lutherishen Kirche der Provinz Hannover ‘ein. 5 : :

Auf der Tagesordnung stand eine Reihe von Commissions- berihten über Petitionen. j l 8

Der Bericht der Fc iston über die Petition des Gerichtsschreibergehilfen Schulz in Kölu wegen An- rechnung einer bei der Steuerverwaltung verwendeten Jui auf sein Dienstalter wurde auf Antrag des Abg.

oeren (Centr.) von der Tagesordnung abgesezt. Das- selbe geshah mit der Petition der Pfarrer des Dekanats Obergondershausen wegen Abänderung des Geseges über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden nachdem Nba. Dr. Lieber (Centr.) darauf hingewiesen, daß in der Commission zur Vorberathung der Vorlage wegen der Stolgebührenentshädigungen regierungsseitig eine hierher gehörige Erklärung Si sei, deren Wortlaut dem Hause noch nicht zur Kenntniß habe gebracht werden können.

Die Petition von Eingesefsenen der katholishen Kirchen- gemeinde zu Buer in Westfalen, betreffend den Maßstab für die Umlegung der Kirchensteuern, wird der Regierung zur S überwiesen.

eber die Petition von Sra in Stralsund, welcher beantragt, auf gesezlihem Wege festzuseßen, daß die Fischerei in der Tiefe der Ostsee nah wie vor allen Fishern und Fischerei treibenden Bewohnern der Küste ohne Pachtzahlung und Entgelt zustehe, sollte nah dem Antrage der Agrar- commission , namens deren Abg. Brandenburg (Centr.) E Bericht erstattet, zur Tagesordnung übergegangen werden.

Auf Antrag? des Abg. Rickert (dfr.), dem sich Abg. Graf Behr (freicons.) anschloß, wurde die Petition an die O ton zur schriftlihen Berichterstattung zurück- verwiesen.

Ueber die Petition des Mühlenbesißers Porath in Klein- Lüben um Befreiung von Deichlasten ging das Haus zur Tagesordnung über. i

Die Petition des Strafanstaltslehrers Aulbert in Lingen wegen anderweiter Regelung der Gehalts-, Pensions- und Rangperhältnisse der Strafanstaltslehrer wurde, so- weit sie die Aufbesserung der Einkommensverhältnisse und die Einführung einer Gehaltsscala für die Straf- anstaltslehrer betrifft, der Regierung bei den bereits hierüber {webenden Verhandlungen zur weiteren Berück- sichtigung, insofern sie ihre Gleichstellung im Rang mit den Secretären und den Jnspectoren betrifft, zur Erwägung, und soweit sie die Anrehnung der vor dem Eintritt in den Straf- anstaltsdienst zurückgelegten Dienstjahre betrifft, der Regierung als Material für eine demnäcstige allgemeinere geseßliche Regelung überwiesen. : S

Der Lehrer Teubner in Schroda petitionirt um Ge- währung einer persönlichen Zulage aus Staatsmitteln, welche für in der Provinz Posen amtirende, aus anderen Provinzen dorthin verseßte Lehrer ausgefeßt sind. Z

Die Unterrichtscommission beantragt Ueberweisung zur Erwägung. |

Abg. von Jazdzewski (Pole) beantragte Uebergang zur Tagesordnung. Der Commissionsantrag wurde an- genommen. \ i j

Die Petition vershiedener Lehrer und Lehrerinnen wegen Regelung der Verhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen an Mittelshulen und höheren Mädchenschulen beantragt die Unter- richtscommission der Regierung als Material für die baldigst her- beizuführende geseßlihe Regelung der Gehalts-, Pensions- und Reliktenversorgungsverhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen an Mittelshulen und höheren Mädchenshulen zu überweisen.

Abg. Seyffardt (nl.) vertrat für den abwesenden Abg. Kropatschek den Commissionsbeshluß.

Nach kurzer Debatte, an der ih die Abgg. Dr. Arendt (freicons.) und Sack (cons.) sowie der Geheime Ober-Regie- rungs-Rath von Bremen betheiligten, wurde der Commissions- antrag angenommen. /

Die Petition von Mitgliedern der Dorfgemeinde Sombien wegen Errichtung einer eigenen Schule daselbst wurde der Regierung als aterial zur Entscheidung der Sache. überwiesen. i

Die Petitionen von Subalternbeamten bei Local- Justizbehörden und bei Staatsanwaltschaften, wegen Verbesserung ihrer Einkommensverhältnisse und wegen Rangerhöhung erledigte das Haus ohne Debatte durch Ueber- gang zur Tagesordnung.

Die Petition von Gemeinden des Mittel-Oder- bruchs wegen Errichtung eines Schöpfwerkes bei Neutornow oder Neugließen beantragte die Budgetcommission, der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. i

Abg. von Risselmann (cons.) bat die Regierung, eine

Commisfion zur gründlichen Untersuhung der Verhältnisse an

Ort und Stelle nah dem Muster derjenigen einzuseßen, die schon vor einigen Be für die Verhältnisse bei Schwedt in Thätigkeit gewesen sei. Die Commission dürfe niht eher den fraglihen Bezirk verlassen, als bis definitiv über die zur Abwehr der Uebershwemmungsshäden zu treffenden Maß- regeln beschlossen sei. -

Abg. von Dobeneck (consf.) trat ebenfalls für den Commissionsbeshluß ein, der angenommen wurde. (Schluß des Blattes.)

Zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die Bahnen unterster Ordnung trat, wie wir der „Nat.-Ztg.* entnehmen, am Mittwoch Abend die Commission des Hauses der Abgeord- neten zusammen. Man ging fofort zur e lbe Roe &1 über, der lautet: „Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen, jedoh weder auf Grund des Art. 41 Abs. 1 der Ver- fassung des Deutschen Reiches angelegt und betrieben werden, nocch dem Geseße über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 unterworfen oder zu unter- werfen sind, bedürfen zur baulichen Herstellung und zum Be- triebe polizeilicher Genehmi ng- Bahnen, welche 1) hauptsächlich den örtlichen Verkehr MaehQ einer Gemeinde oder zwischen be- nahbarten Gemeinden vermitteln oder 2) nicht mit Locomptiven be- trieben werden, sind dem Gefcße über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 nur dann zu unterwerfen, wenn nah Ent- scheidung des Staats - Ministeriums ihnen eine e Bedeutung für den öffentlihen Verkehr beizumessen ist, daß fie als Theil des allgemeinen Cisenbahnneßes zu behandeln sind. Zweifel darüber, ob für eine Bahn die Vorausfeßungen zu_1 und 2 vorliegen, ent- scheidet auf Anrufen Betheiligter das Staats-Ministerium.“ Abg. Dr. Krause (nl.) beantragte diesen Paragraphen wie folgt zu fassen: „Eisenbahnen, welhe zwar dem öffentliwen Verkehr dienen, jedo nit im Interesse der Vertheidigung Deutschlands oder im Interesse des allgemeinen Verkehrs nothwendig erahtet werden, unterliegen der Regel nah nicht dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838, Sie sind dem leßteren. Geseßze nur

dann zu unterwerfen, wenn nach Entscheidung des Staats-Mini- steriums ihnen eine solde Bedeutur den öffentlichen Ver- fehr beizumefsen ist, daß fie als Theil des allgemeinen Eisenbahn- neges zu behandeln sind.“ Zur Motivirung seines. Antrags bemerkte der Antragsteller, er bezweifle, die Rechtsauffassung nah § 6 der Reichs-Gewerbeordnung. in - der Se zim Ausdruck ge- braht worden sei. Die Abgg. Dr. Kraufe (nl.), v. Strombeck (Centr.) und Imwalle (Centr.) äußerten weitere Verfafsungsbedenken in Bezug auf das Verhältniß zur Reichsverfassung ‘und Gewerbe- ordnung. Der i der öffentlihen Arbeiten Thielen Normalspurige Bahnen könnten e so gut unter das Tertiärbahngeses fallen, wie die \{malspurigen Mia unter das Geseg über die Eisenbahnunter- nehmungen vom 3. November 1838 fallen fönnten. Auch die Ge- shwindigkert bôte fein Kriterium. Der Abg. Dr. Hammacher (nl.), befürwortete die Fassung der ierungsvorlage, ebenso die Abgg. von Bismarck (cons.), Jerusalem (Centr.) und von Tiedemann (freicons.), die sämmtlich anerkannten, daß eine positive Fafsun jedenfalls s\chwierig sei und bisher noch nicht habe Grfanben werden fönnen. Der Abg. vom Heede (nl.) wünshte einige redactiouelle Ab: änderungen, so solle der Ausdruck „Lokomotive“ durch ‘WBetriebs- maschine“ erseßt werden. Der Abg. Broemel (dfr.) trat dafür ein, daß die Pferdebahnen nicht unter das Geseg über die Eisenbahn- unternehmungen vom 3. November 1838 fallen sollten. _Der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen stimmte dieser Auffassung zu und erklärte, daß nur ausnahmsweise davon die Rede sein könne, ‘die Pferdebahnen diesem Geseße zu unterwerfen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag Krause abgelehnt und die Regierungsvorlage mit unwesentlichen Aenderungen angenommen.

Die Commission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Es über die Beseßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Com- munalverbände mit Militäranwärtern trat gestern Abend in die Specialdiscussion der Vorlage ein und erledigte § 1. Absatz 1 dieses Paragraphen wurde in folgender Fassung angenommen: „Die etatsmäßigen Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Communalverbände, jedoch auss{ließ- lich der Forstverwaltung und der Landgemeinden und ländlichen Communalbezirke mit weniger als 3000 Seelen, find gemäß der nachstehenden Bestimmungen mit Militär- anwärtern zu beseßen.“ Die gesperrt gedruckten Worte sind auf Antrag des Abg. von Rauchhaupt (conf.) eingefügt worden. Auf Antrag des Abg. Greiß (Centr.) wurde das Wort „vorzugsweise“, welches in der Regierungsvorlage vor den Worten „mit Militär- anwärtern“ ftand, gestrichen.

wande sich gegen diese Bedenken.

Kunft und Wissenschaft.

Die nächste Sißung der Gesellschaft für Erdkunde findet morgen Abend 7 Uhr im Saale des Architektenhauses mit fol- gender Tagesordnung statt: Herr Dr. Richard Büttner: Meine Neisen im Togolande und die Station Bismarckburg. Herr Otto Baschin : Ein Winter in Bossekop (Lappland). ;

In Weimar if am Mittwoh nach längeren Leiden der Schriftsteller und Dichter Hans Herrig im Alter von 46 Jahren gestorben ; er war eine Zeit lang Mitglied des Literarishen Bureaus des Königlichen Staats-Ministeriums und dann der Redaction des „Deutschen Tageblatts“. Von seinen Dichtungen erwähnen wir das „Lutherfestspiel“, welches in Worms zur Aufführung kam und für welches dort nah seinen eigenen Ideen ein Theater erbaut wurde; ferner die Dramen „Conradin“, „Nero“ 2c.

Der als Caricaturzeichner bekannte Maler Grévin ist, laut Meldung des „W. T. B.*, in Saint Mandé gestorben.

Handel und Gewerbe.

Heute Vormittag 10 Uhr fand in der Reichsbank eine Sißung des Centralausshusses stat. Nach den Be- merkungen des Vorsitzenden, Reichsbank - Präsidenten Dr. Koh zu den vorgetragenen Zahlen if die Anlage, obschon 11 Millionen Mark geringer als im Vorjahre, niht gerade niedrig. JZndessen is der Metall- und namentlich auch der Goldvorrath erheblich höher als in den Vorjahren. Die steuerfreie Notenreserve beträgt 280 Millionen gegen 215 im Jahre 1891, 160 im Zahre 1890; in den legten Tagen ist sogar wieder eine Ueberdeckung der Banknoten eingetreten, nahdem die Anlage sich um 20 Mil- lionen vermindert hat. Troß der Höhe der fremden Wechsel- curse ist in neuester Zeit Goldabfluß nah dem Auslande nicht bemerkbar gewesen. Eine Zinsveränderung wurde von keiner Seite angeregt. Sodann billigte der Centralausshuß noch die Zu- lassung der Königsberger Stadt-Obligationen von 1891 und von 1886 (4 proc.) zur Beleihung im Lombardverkehr und genchmigte die Zahlung der halbjährlihen Abschlagsdividende mit 13/4 Proc. vom 15. Juni d. J. ab.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 4. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Lahn“ ist gestern Nachmittag in New- York eingetroffen. Der Dampfer „Bayern“ ift heute in Singapore angekommen.

9. Mai, (W. T. B) Der Dampfer. „Stuttgart ist gestern Nachmittag. in Baltimore eingetroffen. Der Schnell- dampfer „Havel“ is am 3. Mai Nachmittags von New-York via Southampton nah der Weser abgegangen. Der Sdcmelldampfer „Spree“, nach New-York bestimmt, hat am 4. Mai Nachmittags die Reise von Southampton nach New-York fortgesezt. Der Schnelldampfer „Fulda“ ist am 4. Mai Vormittags von Genua via Gibraltar nach New-York abgegangen. Der Postdampfer „Berlin“ hat am 4. Mai die Reise von Lissabon nach Ant- werpen sortgcient 5 ; _ 6. Mai. (W. T. B.) Der Postdampfer „Con dor“, nah Brasilien bestimmt, ist am 5. Mai Vormittags in Oporto ein-

etroffen. Der Poftdampfer „München“, na New-York bes flimmt, hat am 5. Mai 3 Uhr Nachmittags Dover passirt. Der Dampfer - „Retter“ mit dem Dampfer „Neckar“ im Schlepptau hat am 5. Mai 6 Uhr Morgens die Reise von Antwerpen nah Bremen fortgeseßt. Der Schnelldampfer „Trave“ von New- Bork kommend, hat am 5. Mai 6 Uhr Morgens Dover passirt. Der Holauuee „Darmstadt“ ist am 4. Mai 2 Uhr Nachm. von

ew-York nah Europa in See gegangen,

L Erg, 5. Mai. (W. T. B.) Hamburg-Ameri-

che Padetfahrt-Actiengesellschaft. Der Postdampfer

G von New-York kommend, beute Nach- mittag Scilly passirt.

London, 5. Mai. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Merican“ ift gestern auf der Ausreise in Capetown angekom- men. Der Union-Dampfer „Moor“ E gene auf der Aus- reise von Madeira abgegangen. Die Castle - Dampfer „Norham Castle“ und „Garth Castle“ sind gestern auf der Heimreise von Capetown abgegangen. Der Castle - Dampfer „Grantully-Castle*" ift beute auf der Ausreise in Durban an- gekommen.

fani : „Markomannia“ hat,

Theater und Musik.

Das Schauspiel „Dorf und Stadt“ geht mit Agnes Sorma als Lorle am Berliner Theater im Laufe der nächsten Woche in Scene. Ludwig Barnay wird morgen die Titélrolle in „Richard 111.“

darstellen] und am Montag nach langer Pause zum ersten Male