1892 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1892 18:00:01 GMT) scan diff

einzuführen. Wenn die Regierung die angeregte Untersuchung anstellen und sowohl Arbeiter wie Ärbeit eber vernehmen lafse, wenn sie dabei auch die Statistik der Krankenkassen prüfe, so werde sie sih wohl bald von der Nothwendigkeit einer folhen Maßregel überzeugen.

Abg. Dr. Ritter (freiconf.): Es sei niht wohl angänglih, für die Koblenindustrie, die sih auf die verschiedensten Theile des preußi- schen Staats vertheile und auf den verschiedensten Grundsäßen basirt fei, cine allgemeine Normalzeit einzuführen. Von diesem Gesichts- punkte sei auch die Gewerbeordnung ausgegangen, denn danach fönne event. der Bundesrath die Arbeitszeit verkürzen. Man habe aber nicht durch eine generelle Bestimmung die Industrie und auch die Arbeiter \{ädigen wollen. In der Vorlage müsse als Ersaß für den Bundeërath eine Landesbehörde gefunden werden. Die Commission habe troß mancher Bedenken sich |chließlich für die Ober - Berg- ämter entschieden, mit der Maßgabe jedoch, daß diese nur für einzelne Betriebe eine Entscheidung treffen könnten, weil sonst die Behörde über ein ganzes Revier aus allgemeinen Nücfsichten cine Aenderung der Arbeitszeit einführen und darin der Keim eines Normalarbeitstages gefunden werden fönne. Gegen diesen müsse er sih erklären, nicht bloß wegen der Verschie- denheit der Reviere, sondern auch weil cine ausgleihende Gerechtigkeit mit anderen FIndustrieen hier Plaß greifen und der freie Arbeitsvertrag in Geltung bleiben müsse Es werde so häufig auf England eremplificirt. Aber gerade die englischen Berg- arbeiter hâtten sich ganz energisch gegen eine geseßlihe Fest- legung der Achtstundenarbeit erklärt und den Parlamentsmitgliedern, die gegen diese Achtstundenschicht gestimmt hätten, ihren Dank aus- esprohen. Großjährige Arbeiter müßten das Recht haben, ihre

rbeitszeit selbst zu bestimmen und ihre Arbeitsfähigkeit selbst zu taxiren. Die Regierungsvorlage gebe hierfür nicht die nöthige Garantie. Er sei überzeugt, daß der gegenwärtige Minister niht zu weit gehen werde; aber die Zeiten Tönnten fih ändern und ein Ministerium Dasbah (Heiterkeit) würde den Normalarbeitstag im ganzen Lande einführen. Dem möchte er aber vorbeugen und deshalb timme er für die Commissionéfafsung. Eine Enquête über den Bergbau habe bereits 1889 stattgefunden, und eine neue Enquête werde nicht zur Beruhigung der Arbeiter führen, von welcher der Abg. Stößel esprochen habe. Dieser habe in Dortmund in einer Arbeiterversamm- ung nah dem Bericht der „Kölnishen Volkszeitung“ gesagt, der Ansturm in der Commission und in einer gewissen Presse gegen die Vorlage habe einen politischen Hintergrund, das Centrum werde im lenum alles daran seßen, eine für die Bergarbeiter günstige afsung zu erwirken, freilich habe man es vielfa mit Herren zu thun, die vom Bergbau keine Ahnung hâtten; es sei agt daß die Bergleute sich regten und die Bestrebungen der ihnen woblgesinnten e dur eine deutlihe Willensmeinung unterstüßten. Das inge niht nach einer Beruhigung der Bergarbeiter. Es würde die Aufgabe des Abg. Stößel gewesen sein, beschwichtigend auf die Bergarbeiter einzuwirken. Statt dessen habe er ihm (Redner) vorgeworfen, er habe im Hause gesagt, die Bergarbeiter hätten blasse Gesichter, weil sie Schnaps tränken. Er habe nichts davon gesagt. Er habe ih in der Commission mit dem Abg. Letoha vom Centrum über den Gesundheitszustand der \{lesis{en Bergleute unterhalten und dabei gefagt, es fomme vor, daß {le\ische Bergarbeiter blaß ausfähen, weil fie nicht eine so gute Ernährung hätten wie die in Westfalen und au, weil einige dem Schnapsgenusse ergeben seien. Eine solche vertraulihe Aeußerung aus der Commission in einer solhen Weise an die Oeffentlichkeit zu bringen, halte er für unerhört. Das laufe ps V8 permanente Beunruhigung der Bergarbeiter hinaus. (Beifall rets.

Abg. Seins (ntl.): Nach § 196 des Allgemeinen Berggesezes stehe der Bergbau unter der polizeilichen Aufsicht der Berabebéebe, diese erstrecke sih auf die Sicherheit des Baues und die Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter; und nach § 197 seien die Ober-Bergämter befugt, für den ganzen - Umfang ihres Verwaltungsbezirks oder für einzelne Theile desselben Polizeiverordnungen über die im 196 erwähnten Gegenstände zu erlassen. Von dieser Machtbefugniß hätten die Ober - Bergämter in der ausgedehntesten Weise Gebrauch emacht. Wo die Erdwärme in den Bergwerken 29 Grad Celsius über- Feige, habe man sogar eine nur sechsstündige Schiht. Außerdem seien die Grubenverwaltungen verpflichtet, Bestimmungen über Anfang und Ende der Arbeitszeit in die Arbeitsordnung aufzunehmen. Eine Abânderung des Berggeseßes , wie sie hier in § 197 gewünscht werde, sei also gar niht nothwendig. Der Unterschied zwishen der Com- missionsfafsung und der Regierungsvorlage sei der, daß nah der ersteren es niht mehr möglich sein werde, den Normalarbeitêtag für den Bergarbeiter durch die ee einzuführen. Die Bestrebungen des Centrums gingen dahin, die Regierungsvorlage wieder herzustellen, damit die Ober¿Becgtinter dieses Recht bekämen. Seine Partei könne der Fassung der Regierungsvorlage ihre Zustimmung nicht geben, weil ein Hauptfehler in der Ünklarheit liege. Es gehe aus dem Antrage Hiße nicht hervor, ob in die ahtstündige Schicht die auf die Ein- und Ausfahrt verwendete Zeit mit einbezogen sein solle oder nit. In Westfalen habe man {hon die achtstündige Schicht eingeführt, freilid auss{ließlich der Ein- und Ausfahrt. Er würde dringend wünschen, nachdem Bundesrath und Reichstag die Einführung des Normalarbeitstages abgelehnt hätten, niht den Bergbau als Versuchs- feld für die gefeßlide Einführung des Normalarbeitstages zu be- nußen. In Bezug auf die vom Centrum verlangte Resolution möchte er darauf verweisen, daß die hier verlangte Enquête in der allerein- gehendsten Weise noch vor zwei Jahren stattgefunden habe. Eine nochmals beantragte Untersuhung würde beinahe ein Mißtrauens- votum gegen den Minister bedeuten. Daher bitte er, die Resolution abzulehnen und § 197 in der Commissionsfafsung anzunehmen.

Abg. Engels (freiconf.): Der Minister und alle Parteien hätten fh einstimmig mit der Faffung der Commissionsvorlage ein- verstanden erflärt. Auch hbiernach fönnten- die Ober-Bergämter sowohl für einzelne Betriebspunkte als auch für ganze Bezirke der- artige Polizeiverordnungen erlassen. Nun solle gefepli festgelegt werden, daß für den ganzen Ober-Bergamtsbezirk solche in § 197 an- geführten Polizeiverordnungen erlassen werden könnten, biébher noch Zweifel bestanden hätten. Auch er halte es für erwünscht, daß nunmehr diese Zweifel beseitigt würden, aber die Faffung der Commission habe im Wesentlichen genau denselben Inhalt wie die der Regierung. Was die Dauer der Arbeitszeit betreffe, fo sei imCommissionsbericht gesagt, daß als Arbeitézeit nicht die am Arbeitsorte verbrachte, sondern die Zeit unter Tage, also eins{ließlich der auf Ein- und Ausfahrt verwendeten, gerechnet werden solle. Er selbst habe an dieser Eini- gung über die Frage nicht theilgenommen. Er könne aber nur den- jenigen Zeitraum, den die Arbeiter am Arbeitsorte zubrächten, Arbeitszeit nennen, im Gegensaß zur Schichtdauer vom Beginn der Einfahrt bis zum Ende der Ausfahrt.

Abg. Dr. Mever (dfr.): Wenn sich der Abg. Ritter darüber bee s{were, daß seine Thätigkeit in der Commission Mißdeutungen aus- eseßt gewesen sei, fo gehe es ihm nit allein so. Jeder, der in der Beffentlichkeit thätig sei, trage seine Haut zu Markte. dêr Commission gegen den Normalarbettstag gestimmt, denn die Ver- bâltnisse seien zu verschieden, als daß man sie generell regeln könne. Man müsse die Möglichkeit geben, unter gewissen Um- \tänden, wenn z. B. eine Grube zu heiß oder zu naß sei, die Arbeits- zeit abzukürzen. Er. halte die Commissionsfafsung für richtig, denn er wolle nit, daß ein einzelnes Ober-Bergamt in die Lage komme, für alle Gruben seines Bezirks mit einem Schlage eine kürzere Ar- : beitszeit anzuordnen. Der Vorwurf, daß er in diesem Falle mit der Regierung übereinstimme, rübre ihn nicht; denn er halte es für ten \{önsten Augenblick seines Lebens, wenn er einmal mit der Regie- rung übereinistimme. Wenn diese Uebereinstimmung fo selten statt- finde, so sei dies eben sein Verhängniß, aber nit seine Schuld. Er werde aber für die Refolution Hiße stimmen, denn die Verhältnisse des Bergbaues seien ihm noch viel zu wenig -geklärt. Es gebe im Bergbau zu viel Arbeitgeber, die öffentlich ärt bâtten, mit Ar- beitern verhandelten sie überhaupt nicht. Da müsse denn eben die

worüber

j

Er habe in:

Regierung mit ihnen verhandeln, und dazu müsse die Enquête ein Mittel bieten. für Handel und Gewerbe Freiherr von

Minister Berlep\ch:

Meine Herren! Der Herr Vorredner is der Meinung, daß \ich gestern bei mir eine Spur der Unheimlichkeit gezeigt habe, die bei Ministern nit selten sei, wenn ein Mitglied seiner Partei fich mit den Anschauungen der Regierung in Uebereinstimmung befinde. Meine Herren, das war nicht der Fall. Der Herr Abgeordnete hatte ausgesprochen, daß die Regierung zu einer Bestimmung dér Vorlage Gründe gehabt habe, die ih nit als zutreffend ansehen konnte. Jch habe das rihtiggestellt; ih glaube nit, daß er berechtigt ist, daraus ein Gefühl der Unheimlichkeit abzuleiten. Im übrigen habe ich es so weit allerdings noch nit gebraht, daß ih besser shlafe, wenn ih mich in Uebereinstimmung mit dem Herrn Abg. Meyer oder mit Mitgliedern seiner Partei befinde; aber s{lechter s{chlafe ih deëhalb auch nicht. (Heiterkeit.)

Meine Herren, wenn ih nun auf den Antrag mit einigen Worten eingehe, so werden Sie es begreiflih finden, daß ih die Frage des Normal- oder Marimalarbeitstags nicht näher erörtere. Das ist in den Reichtagsverhandlungen ausführlich geschehen, auch in der Com- mission, und ich möchte hier nur berihtigend bemerken, daß nah meiner Auffassung der Ausdruck „Normalarbeitstag“ mißbräuchlih angewendet wird, auch in dem Antrage des Centrums liegt nit der Begriff des Normalarbeitëtags meiner Auffassung nah, sondern der Begriff des Marimalarbeitstags. Das Centrum hat sich, fo oft es im Reichstag oder Landtag die Begrenzung der Arbeitszeit für den Bergbau oder andere Industrien beantragt hat, stets nur auf den Standpunkt gestellt, daß es die Gefähtdung der Gesundheit der Arbeiter durch übermäßige Ausnußung in der Arbeitszeit verhindern wollte. Der Commissionsbericht hat fast durchgängig, soweit ih mich jeßt erinnere, den Ausdruck „Normalarbeitstag*“ gebraucht; ih halte das nicht für rihtig ; wenigstens dem Sinn nach haben die Herren vom Centrum das nicht gemeint. Wenn ih von der möglihen Bewilligung der Begrenzung der Arbeitszeit nach einer stattgefundenen inter- nationalen Vereinbarung gesprohen habe, so habe ih auf alle Fâlle nie etwas anderes im Auge gehabt, als den Marimalarbeitstag, glaube au sicher, nicht den Ausdruck Normalarbeitstag gebraucht zu haben. Der Normalarbeitstag is der, der den socialdemokratishen Anträgen zu Grunde liegt, von dem haben sich die übrigen Parteien bisher wesentlich entfernt.

Der Herr Abg. Schmieding hat bemerkt, daß der Reichstag für die übrigen Industrien den Marimalarbeitstag abgelehnt habe. Der Reichstag hat niht nur den Maximalarbeitstag für die übrigen Jn- dustrien abgelehnt, sondern auch für den Bergbau, denn der focial- demokratishe Antrag ging nit nur auf eine Begrenzung der Arbeits- zeit für alle Industriezweige, wie Sie sich erinnern werden, von zu- nächst zehn, dann neun, \{ließlich acht Stunden, sondern es war der Antrag gestellt, ausdrücklich eine Begrenzung der Arbeitszeit in Berg- werken auf acht Stunden einzuführen. Auch dieser Antrag ist vom Reichstag abgelehnt worden.

Zu dem Antrage der Wiederherstellung der Regierungsvorlage be- merke i, daß der Standpunkt, den die Regierung zu den Commissions- beshlüssen eingenommen hat, nicht der ift, daß eine Verbesserung der Regierungsvorlage dur diesen Antrag einträte. Aber ih muß hier doch aussprechen: eine Vershlehterung kann ich wirklich auch nicht darin finden. Jch unterscheide mich wesentlich von den Ausführungen, die auch der Herr Abg. Nitter hier gemacht hat, sowohl in seinen Bedenken gegen die Regierungsvorlage wie auch in seiner Werth- s{äßung des Commisfsionsantrages. Er is der Meinung gewesen, und hat das auch früher ausgesprohen, daß in Artikel 5 der Keim des Normalarbeitstags liege. Jch bestreite das durchaus, meine Herren. Es liegt in diesem Artikel 5 der Regierungsvorlage eben-

_sowenig der Keim zum Maximal- oder Normalarbeitstag, wie er in

der entsprechenden Bestimmung des § 120e Absaß 4 der Reichs- Gewerbeordnung liegt. Wenn ferner die Herren für ihre Abstimmung einen wesentlihen Trost darin finden follten, daß sich ein großer Unterschied zwischen beiden Fassungen ergiebt, so will ih Ihnen das nicht nehmen. Ich meinerseits bin der festen Veberzeugung, daß das, was die Negierung mit ihrer Vor- lage gewollt hat, daß nämlich eine Ausnußung der Arbeitskraft auf den Gruben, sei es dur übermäßige Dauer der regelmäßigen Schichten, sei es durch übermäßiges Einlegen von Nebenschichten, ver- hindert wird, auch durch den Artikel 5 der Commissionsbeschlüfse aus- reichend erreiht wird. Aus diesem Grunde habe ih keine Ursache, mich gegen die Faffung der Commission zu erklären.

Abg. von Bockelberg (confs.): Nachdem die Reichsgeseßgebung sih dagegen erklärt habe, die Materie des Normalarbeitstages bei den dem Bergbau verwandten Industrien zu regeln, habe man in der Commission geglaubt, sie auch beim Bergbau niht anders behan- deln zu sollen. Seine Partei trete für die Commissionsbeschlüffe ein, weil man in einer Zeit lebe, in der man den Arbeitern möglichst viel Concefsionen machen müsse; aber darüber hinaus könne sie nit gehen, namentlich müsse fie fich gegen die Resolution Hiße erklären, die große Beunruhigungen unter den Bergleuten hervorrufen dürfte.

Inzwischen hat Abg. Hammacher folgende motivirte Tagesordnung beantragt :

Im Vertrauen auf die von der Königlichen Staatsregierung dem Wohle der Arbeiter zugewandte Fürsorge, und im Hinblick darauf, daß infolge des Ministerial-Erclasses vom 25. Mai 1889 eine eingehende Unterfuhung der Bergarbeiterverhältnisse stattge- funden hat, über den Antrag der Herren Abgg. Hiße und Genoffen zur Tagesordnung überzugehen. e

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Er müsse sich_ entschieden gegen die Resolution Hiße ausfprehen, denn nachdem erst der Bericht des Jahres 1889 erschienen fei, habe man feinen Anlaß, sich ncchmals über die im Bergbau thatsächlich bestehenden Verhältnisse zu infor- miren. Alles, was im Bergbau Leben und Gesundheit der Arbeiter gefährde, wolle seine Partei beseitigen; die Resolution gehe aber viel weiter, sie wolle Untersuhungen über die Nothwendigkeit einer Herab- seßung der Arbeitszeit anstellen, und die Regierung dazu aufzufordern, liege tein Anlaß vor. Selbst der Abg. Hitze habe in der Commission gegen die jeßt in Bezug auf die Arbeitszeit bestehenden Verhältnifse nichts ein- zuwenden gehabt. Die Refolution jei, glaube er, niht aus agitatc- rischen Gründen beantragt, sie werde aber agitatorisch wirken. Die Re- gierung babe bisher den Beweis eier, daß sie auf dem Gebiet der

ürsorge für das Wohl der Arbeiter ihre Pfliht voll erfülle, cs

dürfe also nit des in der Refolution liegenden Mißtrauensvotums ; die Centralinstanz und die Ober-Bergämter würden es au in Zukunft nit an der Zusammenstellung des norm Di statistishen Materials fehlen lassen. Die Sache habe ibre ernste Seite, denn er halte die Wiederherstellung des gestörten Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitern für eine für unsere gesanmte Cultur hochwichtige An- gelegenheit, und da die Ordnung der Arbeitszeit den Ausgang der allerschlimmsten internationalen Agitation bilde, bitte er, nicht durch Annahme der Resolution ein neues Scheit in das lodernde Feuer

u werfen. mit kein Mißverständniß über die Stellung sei vg be: Fe entstehen könne, tabe er eine iotivirie “mern ordnung beantragt, er bitte, diese chmen.

Abg. Ebert y (dfr.): Er müsse „für die Resolution Hiße erklären. Von einem in ihr liegen i votum gegen die Regierung könne \{hon darum feine Rede sein, weil diese jelbst ein folhes nit darin gefunden habe. Die Denkschrift von 1889 gebe aud entfernt kein erschöpfendes Urtheil über die Dinge, um die es ih bier handele, ja, die jeßt verlangte Enquête werde erst eine nothwendige Ergänzung der damaligen Untersuchung bilden. Im Lande werde man nicht verstehen, wie das Haus in der hier verlangten thatsäblihen

eststellung einen Anlaß zur Beunruhigung der Arbeiter erblicken ônne. Im Gegentheil, wenn das Haus sih der gerechten Forderung. der Arbeiter, daß der Gegenstand ihrer Klagen geprüft werde, widersete, dann schaffe es zu der hon bestehenden Mißstimmung noch cine neue, und föôrdere mit Ablehnung - der Refolution den Unfrieden ftatt den Frieden.

Minister für Handel und Gewerbe Berleps\ch:

Meine Herren! Bezüglich der von der Centrumépartei beantragten Resolution gestatte ih mir die Bemerkung, daß ih den Eindruck habe, als ob sie wesentlih mit dem ersten Theil des Antrags in Zusammen- hang stände, daß sie wesentlih auf die Regierungsvorlage insofern ge- gründet ist, als diese bestimmt oder vorschlägt, für größere Bezirke allgemeine Anordnungen über die Länge der Arbeitsdauer in den Gruben zu geben. Mit dem Moment, wo die Vorlage fällt und der Com- missionsbes{luß angenommen wird, wonach diese Beschränkung der Arbeitszeit nur einzelnen bestimmten Betrieben gegenüber eintreten soll, sheint mir die Unterlage für die Refolution einigermaßen ver- {wunden zu sein. Wenn man aber annähme, die Regierungsvorlage bliebe bestehen, so würde ih mi fragen, ob wirklich, wie das seitens einiger Mitglieder dieses Hauses befürchtet wird, durch die Annahme der NRefolution eine neue Beunruhigung in die Arbeiterkreise getragen würde. Meine Herren, das kann und würde allerdings der Fall sein, wenn auf Grund derselben die Behörden dazu übergingen, Unter- suhungêcommissionen einzusezen, um von Grube zu Grube zu ziehen und Vernehmungen und Untersuhungen vorzunehmen. Dann allerdings, glaube ich, würde es zweifellos sein, daß eine erneute Beunruhigung in die Arbeiterkreise getragen würde. Versteht man aber die Anstellung der Untersuhung anders, nämli: so, daß der Nevierbeamte, der mit den Verhältnissen der Grube ver- traut ist, seiner vorgeseßten Behörde mittheilt, daß er das und das vorgefunden habe, daß ihm eine Abstellung dieser Mißstände nöthig: erfeine, dann wird diese Beunruhigung zweifellos nicht eintreten.

Dann frage ih mich aber au: ift die Resolution nothwendig ?* Ich meine, nein. Denn das ist eine ganz selbstverständlihe Sache, daß, wenn die Regierung an die Ausführung des Gesetzes geht, fie dann ihre Beamten beauftragen wird, ihr mitzutheilen, wo die Vor- ausfezung der Beschränkung der Arbeitszeit vorliegt.

Uebrigens werden auch hierzu größere Unterfuhungen nit erforderlich werden, weil das Material in ausreihender Weise vorliegt. Nicht nur ift es in der Montanstatistik für jedermann zugänglih vor- handen, fondern in den Verzeichnissen der Behörden ist für jede Grube im ganzen preußishen Staat die Dauer der Arbeitszeit angegeben- Ich wäre in der Lage, in einem Actenheft, das zur Hand ist, Ihnen die sämmtlichen Register vorzulegen, worin Grube für Grube ver- zeichnet und bei jeder Grube die Schichtzahl'und die Länge der Arbeits- eit angeführt ist. Schon aus diesem Verzeichniß heraus wird das- betreffende Ober-Bergamt sih sagen können: bei welher Grube hast du zunächst anzufangen ?

Ich will hierbei bemerken, daß im allgemeinen die Schichtdauer- unserer Gruben nur in wenigen Fällen Veranlassung zu einer Maß- nabme geben. kann, die auf eine Beschränkung der Arbeitszeit wegen Gefährdung der Gesundheit hinausginge. Einzelne Werke aber sind vorhanden, die meiner Ansicht nach mit einer zu langen Arbeitszeit arbeiten, es giebt Gruben, welche noch jeßt mit 14 stündiger Schicht unter Tage arbeiten (hört! hört!), das ift, selb wenn man die Ein- und Ausfahrt mitrechnet, zweifellos zu viel. Also, meine Herren, das Material für die Länge der Schichtdauer ist da, und genau so ift auch das Material da für die Frage, ob die Beschaffenheit der einzel- nen Flöße und Grubenabtheilungén so ungesund ist, daß man deshalb einschreiten müßte. Auch das ist den Nevierbeamten durchaus bekannt, und wo es bier und da noch nicht der Fall ist, ist es außer Zweifel, daß die geseßlihe Bestimmung dazu führen wird, diese Kenntniß zu erwerben.

Also, meine Herren, ih komme darauf zurück, das - Material ift da, und meines Erachtens ist die Resolution nicht nothwendig; habe feinen Grund, mi dagegen auszusprechen, aber ih meine auch, daß sie nit erforderli ift, in ihrer Allgemeinheit im leßten Satz erregt sie mir auch einiges Bedenken. Es if da gesagt, daß die Staatsregierung ersucht werden solle, nicht nur das Resultat der Untersuchung, sondern auch die auf Grund des § 197 Abs. 1 des allgemeinen Berggeseßes getroffenen, bezw. beabsihtigten Maßnahmen dem Landtage mitzutheilen; es if hier niht einmal eine Beschränkung auf die Frage der Arbeitszeit gemacht, sondern ganz allgemein ersucht worden, daß die Regierung von jeder Maßnahme, die sie auf Grund des § 197 Abs. 1 beabsichtigt, dem Landtage Kenntniß geben solle. Ich glaube nit, daß die Antragsteller das gemeint haben, aus dem Wortlaut aber ist das zu folgern. Jch würde aber . au Bedenken tragen. von der Regierung zu verlangen, daß sie dêm Landtage nicht nur von den getroffenen, sondern auch von den beabsihtigten Maßnahmen Kenntniß giebt. Das geht wirklich do außerordentli weit. Jh bin nicht gewillt, mich bezüglich der Aus-

Freiherr von

S

führung des Gesetzes der Controle durch den Landtag zu entziehen,

und Sie werden seiner Zeit die Mittheilungen darüber, in welcher Weise sie erfolgt ift, in irgend einer geeigneten Form ficher befemmen, vielleiht in den alljährlihen Veröffentlihungen über die Verhältnisse des Bergbaus. Der Reichstag is so weit wie die Refolution nicht ge- gangen, er hat nur vorgeschrieben, daß die allgemeinen Vorschriften, welche der Bundesrath auf Grund des § 120e der Gewerbeordnung: giebt, im Reichs-Geseßblatt veröffentliht werden und nahträglich denr Reichstage zur Kenntniß gebraht werden follen. Jh kann nur wiederholen, eine Nothwendigkeit für die Resolution kann ih nit anerkennen.

Abg. Hitze (Centr.): Er bedauere, daß dec Minister sih jeßt nur zu Bestimmungen für einzelne- Bergwerke entschließe: er- glaube niht, daß das seine ursprünglihe Absicht gewesen sei. Die Bestim- mungen der Gewerbeordnung regelten die Frag? der Arbeitszeit niht für einzelne Betriebe, sondern für das ganze Gewerb-. Es berrshe cine große Enttäushung in Arbeiterkreisen, daß hier eine Regelung der Acbcitzzeit niht vorgeschen sei, wahrend bereits die- Arbeiterschutzkonferenz sh mit dicjer Frage befaßt. habe. Er-

rde gewünscht haben, daß das Haus sein Vertrauen zu der Regierung be E Besintncgen de Vorlage bekundet hätte, die zu Gunsten

Arbeiter ausfielen. Die vor drei Jahren R Enquête über die Arbeiterverhältnisse habe das hygienishe Moment betont, jeßt wolle seine Partei eine Enquête, die sih speziell auf die Ar- beitszeit / uf eine prâzise f ine pay der dit s über diesen I . In der Commission habe er nit bestimmte Vorschläge über den Maximalarbeitstag gemaht, sondern sih nur zu einer Verständigung darüber bereit ärt.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (conf.): Seine Partei werde dem Antrage Hammacher zustimmen, um im Lande feinen Zweifel darüber aufkommen zu laffen, aus welchen Gründen sie gegen den Antrag Hitze stimme.

Abg. Bachem (Centr.): Der Antrag fei kein Vorwurf gegen die Regierung. Seitdem der alte Curs auf diesem Gebiete verlassen sei, und namentlich unter dem gegenwärtigen Minister habe seine

rtei absolut kein Interesse daran, etwas zu thun, was als ein

ct des Mißtrauens gegen die Regierung gedeutet werden könne. Sie habe das feste Vertrauen, daß die Regierung auf der ein- ges{lagenen Bahn fortfahren und es ihr gelingen werde, die Arbeitershußgeseßgebung dahin abzuschließen, daß der Arbeiterstand beruhigt und zufrieden sei. Ein Mißtrauen liege vielmehr darin, daß man die Vorschläge seiner Partei in der Richtung der von der Regierung erstrebten Arbeitershußgeseßgebung als einen Vorwurf gegen die Negierung betrachte. Die Vermuthung, daß feine Partei mit ihrer Resolution nah dem achtstündigen Arbeitstag hinstrebe, sei in gewissem Maße berechtigt. Auf die alte Regelung der Arbeitszeit im Bergbau, der die achtstündige Schicht zu Grunde gelegen habe und bei der Aus- nahmen nach oben und unten stattgefunden hätten, werde man nit zurückfommen können, man werde eine neue suchen müssen. Seine Partei wolle eine Regelung der Arbeitszeit lediglih im Interesse der Sicherung, der Gefundheit und der focialen Wohlfahrt der Arbeiter und lehne die Regelung im Interesse des Lohnkampfs zwischen Ar- beitern und Arbeitgebern entschieden ab. Sollte aber das Eingreifen des Staats auf dem Gebiet des Lohnkampfs durch die Verhältnisse nothwendig werden, so werde seine Partei auch an diefe Ftage mit offenem Visir herantreten.

Minister für Handel Berlepsch:

Der Herr Abg. Hitze hat bemerkt, er wundere sih, daß ih den Artikel V leihthin zu Gunsten der Commissionébeshlüfse aufgegeben habe. Ich richte die Frage an den Herrn Abgeordneten, wenn er be- auftragt wäre, dieses Gejeß auszuführen, ob er sich nit anheischig

und Gewerbe Freiherr von

machen würde, auf Grund der Commissionsbeshlüfse genau das zu er- reichen, was ér auf Grund der Vorlage der Regierung erreichen wollte. Als prafktischer Mann kann er meiner Ansicht nah garnicht anders als mit Ja darauf antworten, und dann wird er auch verstehen, warum es mir nicht {wer geworden ist, der Majorität in dieser Be- ziehung feinen Widerspruch entgegenzuseßzen. n

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Der Abg. Bachem ftelle in Aussicht, daß die Frage werde aufgeworfen werden, ob man nit auch die Höhe des Lohnes durch die Gefeßgebung festzustellen babe. Noch einige weitere Schritte, und man fahre mit vierspännigem Wagen in den socialistischen Staat hinein. Ein Grund zur Enquête über die Arbeitszeit liege niht vor, nachdem der Minister gesagt habe, daß die Regierung fortwährend diefem Punkte ihre Aufmerk- samkeit s{enke und bereits im Pu O gewünschten Materials sei. Von Vertrauen und ißtrauen in gewöhnlichem Sinne könne hier keine Rede sein, - sondern nur in der Beziehung, daß man wegen einzelner Beschwerdefälle neue Bestimmungen verlange , obwobl sie auch im Rahmen der gegen- wärtigen Geseßgebung aus der Welt geschafft werden könnten. Die E gäben sh aber den Anschein, als ob sie dem

inister nit zutrauten, daß er die betreffenden Vorschriften \reng zur Anwendung bringen werde. Wenn der Commission der Vorwurf der Arbeitgeberfreundlihkeit gemacht werde, fo treffe diefer ihn nicht, da er nicht Mitglied der Commission gewesen fei.

Abg. St öißel (Centr.): Die Schnapsgeschichte habe er den Ar- beitern nit gesagt. Durch ihn sei die Sache nicht in die Oeffent- lichkeit gelangt. Er habe sie selbst erst dur die Zeitungen erfahren. Von Seiten aller Parteien würden Berichte über Commissionsberhand- lungen gemacht, das werde dem Abg. Ritter nicht unbekannt sein. Im Lande werde man es für unmögli halten, daß die Regierung eine Vorlage vor den Landtag habe briagen können, durch die die Grubenbesiter geschädigt werden follten. Den Arbeitern könne man es daher nicht übel nehmen, wenn fie verlangten, was ihnen die Regierung hier geboten habe. Er halte das, was die Regierung vorgelegt habe, für das Minimum defsen, was man den Bergarbeitern hâtte gewähren müssen. T :

‘ie Wiederherstellung der Regierungsvorlage wird gegen die Stimmen des Centrums, der Polen und des wildconjer- vativen Abg. von Meyer-Arnswalde abgelehnt, der Com- missionsbeschluß wird angenommen. Der Antrag Hammacher wird gegen die Stimmen des Centrums, der Polen und der Que zum Beschluß erhoben; damit is der Antrag Hiße erledigt.

Statistik und Volkswirthschaft. VNeberfict

über die Ergebnisse des Stein- und Braunfohlen-Bergbaues in Preußen im I. Vierteljahr 1892,

(Nach vorläufigen Ermittelungen.)

-

Der Rest des Geseßes wird ohne Debatte angenommen.

Ebenso erledigt das Haus ohne Debaite in zweiter Be- rathung den Geseßentwurf, wegen Verlegung der Landes- Buß- und Bettage. m

Es en Wahlprüfungen.

Die Wahl des Abg. Grimm (nl.) im 11. Wahlbezirk des Regierungsbezirks für ungültig zu erklären.

Abg. Francke- Tondern (nl.) beantragt nochmalige Prüfung der Wahl in der Commission. Ueber die Auslegung des § 14 des Wablreglements habe in der Commission eine nte Meinungsber- schiedenheit geherrscht. Nach seiner Meinung müsse aus der Be- timmung des § 14, daß bei einer von einer einzelnen Abtheilung vor- zunehmenden Nachwahl die Zahl der Beisißer aus den Urwählern einer anderen Abtheilung ergänzt werden könne, wenn weniger als vier Urwähler vorhanden seien, noch gefolgert werden, daß, wenn vier oder mehr Urwäshler der wählenden Abtheilung vorhanden seien, Beisißer aus anderen Abtheilungen unstatthaft seien. Eine Anzahl von Wablmännern sei deshalb mit Recht von der Wähbleruëtsammlung kafsirt worden. E:

Abg. Sperlich (Centr.) hält eine nochmalige Commissions- berathung für überflüssig. Der Wahlbezirk sei eine abgegrenzte Ein- beit, aus der der Wahlvorstand zu entnehmen sei und dem die zu wählenden Wahlmänner anzugehören hätten. S 14 des Reglements könne diese Bestimmung keinesfalls aufheben, auch nicht für die Nach- wahlen einzelner Abtheilungen, der § 14 sei lediglih als ein Finger- zeig für den Wahlvorsteher aufzufassen, wie er die Unmöglichkeit einer Vorstandsbildung vermeiden könne, wenn weniger als vier Wähler in der betheiligten Abtheilung vorhanden seien. e

Die Abgg. Ludowieg (nl.) und Dr. Krause (nl.) {ließen ih der Auffassung des Abg. Francke an. Eine Commissionsprüfung sei um so nothwendiger, als die Entscheidung dieser Frage für alle Wablen von der höchsten Bedeutung sei.

Abg. von Rauchhaupt (conl) will der Commissionsberathung niht widersprechen, auch Abg. Rickert (dfr.) niht, nachdem sich die Mehrheit dafür ausgesprochen habe. Er bitte aber, daß die Commission sofort die Frage entscheide, damit die Sache endlich aus der Welt geschafft werde.

Das Haus beschließt darauf mit 150 gegen 118 Stimmen die Zurückverweisung an die Wahlprüfungscommission.

Sodann wird die Wahl des Abg. von Selle für gültig erklärt.

iesbaden beantragt die Commission

Schluß 3 Uhr.

verglichen gegen-.das I. Vierteljahr 1891.

Ober - Bergamtsbezirk. : ipeitA: Betriebene

M | Fôrderuna. | Werke. | © f | t | É

Im 1. Vierteljahr 1892.

Absaß.

Im 1. Vierteljahr 1891.

Betriebene

Arbeiterzab[. Werke. cis

Förderung. | Absaß. t t

| Arbeiterzahl.

Mithin im I. Vierteljahr 1892 mehr (+]), weniger (—). Arbeiter- zahl.

Betriebene

Absat. Werke.

Förderung.

© pes

| ; 128 | Halle 3

Steinkohlen. |

|

Klausthal 10 |

5 037 889 | 5 347 | 133 786 | 8 902 818 | 2 027 334

Dortmund 173 26

4491 046 | 4144 | 117 3 122 505 | 8 837 556 | 1 957 033 |

4715 706 | 70 852 5 064 ; 130 148 580 | 3 478 8915 117 134 642 1 940 707 | 37 527

5 131 698 5 822 | 156 590 | 8917386 | 2018456 |

74 619 |- 124 |

3 591 M | Ï 144 014 173 | 38 061 28 |

224 660 920

26 075 77 961 16 326 |+

3 T67 13 113 9372 534

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| 190

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00 A I! i J 101 O

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Summe I 340 | 11. Braunkohlen. | | Breslau 37 | 129 374 Halle 994 3821217! 24 ! 82 693 | 50 | 225 245 |

16 107 174 |

15 412 284 |

97535 |

92 934 497 | 69 053 ; 210 828 |

16 229 952 |

123 174 | 3656061 | 82 209 | 215 793 |

15725174 | 246629

93912 | 1 466 2 853 226 | 94 197 69 115 | 964 196 366 2 268

260 402 339 |

T1432 40 | 25 642 296 | 1 085 22: | 2319 49 |

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öInvaliditäts- und Altersversicherung.

Die Schweidnißer „Tägliche Nundschau“ berichtet: Im Kreise Glaß beziffert si gegenwärtig die Zahl der im Genuß der Alters- rente befindlichen Personen auf 240. Im Kreise Habelschwerdt sind 248 Altersrentner vorhanden.

Errichtung eines Bergmannsheims.

Der Vorstand der oberschlesishen Knappschaft hat, wi? die Schweidnißer „Tägliche Nundschau“ berichtet, bes{lossen, in Bad Goczalfowi ein Bergmannsheim zu errichten, in welchem franke Bergleute Aufnahme finden follen. Vorläufig sollen 25 Bergleute in einem von der Badeverwaltung zur Verfügung gestellten Grundstücke aufgenommen werden. j

Zur Wohnungsfrage.

Die Großherzoglih hes ische Regierung hat den Versuch ge- macht, der Wohnungsfrage auf geseßgeberishem Wege näher zu treten, indem sie den Ständen einen Geseßentwurf vorgelegt hat, welcher bezwedckt, den aus der Benußung ungésunder Wohnungen oder un- geeigneter Schlafftellen sich ergebenden Nachtheilen für Gesundheit und Sittlichkeit entgegenzutreten. Das Ziel soll, wie wir der „Köln. Ztg.“ entnehmen, vir folgende Bestimmungen erreick@t werden :

_Es wird den mit der Untersuchung der Miethwohnungen befaßten Polizei- und Gesundheitsbeamten eine geseßlihe Befugniß verliehen. Es wird ferner eine obligatorishe Anzeigepflicht für die Wohnungsvermiether in Gemeinden von 5000 und mehr Scelen unter der Vorausseßung begründet, daß die zu ver- miethenden Wohnungen weniger als vier Räume einschließlich Küche enthalten, oder Kellergeshosse oder nicht unterkellerte und weniger als 0,25 m über Terrain, oder unmittelbar unter Dach gelegene Wohnungen vermiethet werden sollen. Dieselbe Anzeigepflicht, jedo ohne Nücsicht auf Seelenzahl der Gemeinden, wird eingeführt für alle, welhe Schläfer bei sich aufnehmen wollen. Die Polizei- behörde erhält die Befugniß, die miethweise Benußung der als ge- sundheitsnachtheilig befundenen Räume entweder überhaupt zu ver- bieten oder nur nach Erfüllung gewisser Bedingungen zuzulassen. Aehnliche Bestimmungen sind für Schlafstellen vorgeschlagen mit der Ver- shärfung, daß für jeden Schläfer ein Mindest-Luftraum von 10 cbm vorhanden sein muß. Gegen Verfügungen der Polizeibehörden ist ein Beschwerderecht an Kreis- und Provinzial-Auéts{chuß gegeben. Unter- lassene Anzeigen und miethweise Benußung vor Ablauf bestimmter Frist oder gegen Verbot find mit Geldstrafen bedroht. Im Wege der Polizeiverordnung können weitergehende Bestimmungen nach ver- schiedenen Richtungen erlassen werden.

B Fürsorge für Arbeiter.

In Se ifhennersdorf hat der Commerzien-Rath H. R. Marx, wie das „Dr. Jóurn.“ meldet, aus Anlaß des funfzigjährigen Be- stehens seines Geschäfts (mechanishe Weberei mit etwa 400 Arbeitern) ein Kapital von 50 000 Æ gestiftet, dessen Zinsen zur Unterstüßung bilfébedürftiger Arbeiter der Fabrik verwendet werden sollen.

__ In Chemniß hat der Fabrikant Eugen E sche dem „Leipz. Tabl.“ ¿ufolge am Vermählungtag seiner Tochter eine Stiftun g im Betrage von zehntausend Mark in der Weise errichtet, daß Arbeiterinnen

Firma Moriß Sml. Esche, wenn sie drei Iabre kei der Firma

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30 478 407 | 4077237 | 93212619 thätig waren, bei ihrer Verebelihung eine Auéësteuer in der Höhe von je 150 Æ nah der Trauung erhalten, falls sie zwanzig Jahre alt sind und nittlih rein dastehen. Es föônnen jährlich zwei solher Arbeiterinnen mit diesem Stipendium bedaht werden, doch wird es bei einer Wieder- verheirathung nit vergeben. Sind in drei bintereinander folgenden Jahren keine Stipendiaten vorbanden, fo fließen die Beträge in die Fabriffranfenfafse, aus der hilfsbedürftige Arbeiter oder Arbeite: nnen unterstützt werden sollen.

Der Schiffs- und Waarenverkehr Bremens im Jahre 1891.

Nach dem soeben erschienenen ersten Heft des „Jahrbuchs für Bremische Statistik“ liefen seewärts im Jahre 1891 im ganzen ein : 3254 beladene Fakbrzeuge mit 2032 169 Reg.-Tons, unter denen sih 1475 Dampfer mit 1 741 006 Reg.-Tons befanden, und 298 leere Fahrzeuge von zusammen 52 045 Reg.-Tons, darunter 34 Dampfer mit 25 775 Reg.-Tons. Davon kamen: aus deutshen Häfen 1148 beladene Fahrzeuge von 161 698 Reg.-Tons, darunter 121 Dampfer von 33 514 Neg.-Tons, und 262 leere von 31925 Reg.-Tons, darunter 14 Dampfer mit 8259 Reg.-Tons, aus Großbritannien 649 beladene Fahrzeuge mit 329 076 Reg.-Tons; darunter 386 Dampfer von 299 025 Reg.-Tons,- und 10 leere von 10745 Reg.-Tons, darunter 9 Dampfer von 8960 Neg.-Tons: aus dem übrigen Europa 817 beladene Fahrzeuge von 253 277 Reg.-Tons, davon 443 Dampfer mit 221 120 Reg.-Tons, und 26 leere mit 9375 Reg.-Tons, darunter 11 Dampfer mit 8556 Reg.-Tons; aus Nord-Amerika 375 beladene Fahrzeuge mit 868 455 Reg.-Tons, davon 350 Dampfer mit 841 150 Reg.-Tons; aus Mittel- und Süd- Amerika 95 Fahrzeuge mit 151 857 Reg.-Tons, darunter 78 Dampfer mit 141 295 Reg.-Tons; aus Westindien 42 Fahrzeuge mit 15948 Reg.-Tons; aus Afrika 1 Dampfer von 1153 Neg.-Tons; aus Asien 112 Fahrzeuge mit 210045 RNeg.-Tons, darunter 81 Dampfer mit 162089 Reg. - Tons; aus Australien 15 Dampfer mit 40660 Reg.-Tons. Von diesen Schiffen waren 1190 mit 1 133 800 Reg.-Tons, darunter 761 Dampfer mit 979 965 Reg.-Tons bremishe und 1535 mit 261 843 Reg.-Tons, darunter 194 Dampfer mit 151 176 Reg.-Tons, andere deutsche. Gegen das Vorjahr hat sich die Zahl der von- See eingelaufenen Schiffe nicht unbeträhtlich vermehrt. Deren Zahl betrug im Jahre 1890 2672 beladene mit 1 670 426 Reg.-Tons, davon 1148 Dampfer mit 1428514 Reg.-Tons, und 278 leere mit 63 383 Neg.-Tons, davon 42 Dampfer mit 40 461 Reg.-Tons. Hiervon waren bremische Schiffe 925 mit 950 487 Reg.-Tons, davon 559 Dämpfer mit 823126 Reg. - Tons, und andere deutsche 1245 mit 210 760 Reg. - Tons, davon 174 Dampfer mit 126 837 Neg.-Tons. Die Zahl der im Berichtsjahre in See gegangenen Schiffe betrug 2546 beladene mit 1 378 285 Reg.-Tons und 1261 leere mit 721 555 Reg.-Tons, darunter befanden sh 897 beladene Dampfer mit 1 152 290 Neg.-Tons und 624 leere Dampfer mit 630 577 Reg.- Tons. Von diesen Schiffen gingen 1351 beladene mit 193 188 Neg.- Tons und 382 leere mit 58 936 Reg.-Tons, “darunter 118 beladene Dampfer mit 54 414 NReg.-Tons und 41 leere Dampfer mit 43 012 Reg.-Tons nach deutshen Häfen: 293 beladene mit 202 294 RNeg.- Tons und 588 lecre mit 518 565 Neg.-Tons, davon 236 beladene Dampfer mit 196 308 Reg.-Tons und 394 leere Dampfer mit 478030 NReg.-Tons nach Großbritannien; 556 beladene mit

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181 292 | 4,45 3,09 +

136 561 Reg.-Tons und 244 leere mit 57 392 Neg.-Tons, darunter 245 beladene Dampfer mit 105495 Reg.-Tons und 153 leere Dampfer mit 37 152 Reg.-Tons nah dem übrigen Europa; 238 beladene mit 627 952 Reg.-Tons und 37 leere mit 73 133 Reg.- Tons, davon 205 beladene Dampfer mit 599 566 Neg.-Tons und 35 leere Dampfer mit 70 642 Neg.-Tons nach Nord-Amerika; 67 be- ladene mit 124 128 Reg.-Tons, darunter 63 Damvfer mit 122 597 Reg.-Tons, nah Mittel- und Süd-Amerika; 3 beladene mit 966 Reg.- Tons und 2 leere mit 1372 Reg.-Tons nach Westindien ; 1 beladener von 1211 Reg.-Tons nah Afrika; 23 beladene mit 55 348 Reg.-Tons und 7 leere mit 11 426 Reg.-Tons, davon 17 beladene Dampfer mit 48 012 Reg.-Tons und 1 leerer Dampfer von 730 Reg.-Tons nah Asien; 14 beladene mit 36 637 Reg.-Tons und 1 leeres von 730 Neg.- Tonéê, davou 13 beladene Dampfer mit 35 891 Reg.-Tons, nach Australien. Von der Gesammtzahl der ausgelaufenen Schiffe waren 1163 mit 1 109 232 Reg.-Tons, darunter 766 Dampfer mit 982 648 Reg.-Tons, bremische, 1791 mit 274356 Reg.-Tons, davon 198 Dampfer mit 153 088 Reg.-Tons, andere deutshe. Im Jahre 1890 gingen in See 3150 Fahrzeuge mit 1 747 960 Neg.- Tons, davon 1194 Dampfer mit 1 457 035 Reg.-Tons. Unter der Gesammtzahl befanden sih 946 bremishe Schiffe mit 958 311 Reg.-Tons, darunter 561 Dampfer mit 826 179 Reg.-Tons und 1470 andere deutsche mit 221 428 Reg.-Tons, davon 175 Dampfer mit 123 576 Reg.-Tons. Die Fluß- schiffahrt auf der Unterweser hat sich gegen das Vorjahr nur un- wesentlich verändert, doch hat die Zahl der dabei thätigen Dampfer zugenommen. Es kamen im Berichtsjahre 5170 beladene Schiffe mit 528 089 Neg.-Tons und 612 leere mit 88 185 Reg.-Tons an, darunter befanden sich 1192 Dampfer mit 136 918 Reg.-Tons: es gingen ab: 3157 beladene Schiffe mit 391 412 Reg.-Tons und 2862 leere mit 233 361 Reg.-Tons. Davon waren 1155 Dampfer mit 114 297 Reg.- Tons. Im Vorjahre kamen 5156 beladene Schiffe mit 528 089 Reg.- Tons und 638 leere mit 84 218 Reg.-Tons an, darunter 1009 Dampfer mit 91 414 NReg.-Tons:; es gingen ab 3221 beladene Schiffe mit 398 279 Neg.-Tons und 2810 leere mit 189 340 Reg.-Tons, varunter 985 Dampfer mit 91 485 Reg.-Tons. Auf der Oberweser kamen 1891 1096 beladene Schiffe mit 147 766 Reg.-Tons und 94 leere mit 13 922 Reg.-Tons an; es gingen ab 663 beladene Schiffe mit 110327 Reg.-Tons und 340 leere mit 44086 Reg.-Tons. Die Zahl der Dampfer darunter betrug bezw. 79 mit 7578 NReg.-Tons und 67 mit 6378 Neg.-Tons. Im Vorjahre kamen 1144 beladene Schiffe mit 151 203 Reg.-Tons und 78 leere mit 10 209 Reg.-Tons an und 621 beladene mit 104 806 Neg.-Tons, fowie 343 leere mit 42 388 Neg.-Tons gingen ab. Darunter waren bezw. 82 Dampfer mit 7745 Reg.-Tons und 77 Dampfer mit 7209 Neg.-Tons.

Der Werth der gesammten Waareneinfuhr betrug im Jahre 1891 759 763 471 Æ gegen 749 938 507 Æ im Vorjahre, hat somit um nahezu 10 Millionen Mark zugenommen. Davon kamen auf das Deutsche Reih 234 772617 (1890: 244951 333 4); auf das übrige Europa 108 757 057 Æ (1890: 109999 111 4); auf British Nord-Amerika 706 372 M4 (1890: 36 462 #4); auf die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika 226 219 892 Æ (1890: 232 870318 46); auf Mexiko und Central-Amerika 4 732 276 M (1890: 3 543 224 M); auf Süd - Amerika 82229551 FMÆ (1890: 60946038 M: auf Westindien 11848796 M (1890: 11471035 6); auf Afrika 10 108 230 # (1890: 9 377 946 4); auf Asien 68 874 706 (1890: 56951 292 4); auf Australien 11513974 4 (1890:

19 791 748 c). Die Einfuhr aus British Nord-Amerika, Mez iko