1892 / 142 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jun 1892 18:00:01 GMT) scan diff

. v. Eynern (nl. : ei Seis bee Pferde 4 E E E Hammer; Fu Erfahrungen nicht zu besorgen.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Auch von meinem Standpunkte aus möchte ih dringend empvfeblen, den Antrag Hammacher anzunehmen. Wenn der Herr Abg. Hansen den Antrag, der vorgestern bier im Hause angenommen worden ift, durch seinen heutigen Antrag erbeblich abgeschwächt hat, so hat er wohl selbst eingesehen, daß das Erforderniß eines förmlichen Plan- feststellungsverfahrens in allen Fällen, wo ein öffentliher Weg be- rührt wird, über das Ziel hinausschießt, ih möchte aber meinen, daß auch das noch, was jeßt übrig geblieben ift, sich als ein Hemmniß darstellt für die Entwikelung des Kleinbahnenwesens, ins- besondere als ein Hemmniß, wenn man diejenigen Gründe in Betracht zieht, die der Herr Abg. Hansen für seinen Antrag anführte. Auch ich betrachte es für die Entwicklung der Kleinbahnen als absolut entscheidend, daß die öffentliden Wege für dieselben hergegeben werden.

Meine Herren, ih bin fest überzeugt, daß alle Belästigungen und Gefahren, welche die Herren vorausschen, in Wirklichkeit nit, oder doch bei weitem nicht in dem gefürhteten Maße eintreten werden. Wenn die Pferde im Osten bei einer Begegnung mit einem Zuge scheuen, so liegt es doch wohl hauptsächlih daran, daß Sie dort nicht genug Bahnen haben; wenn die Pferde im Osten auf den Straßen erst so viele Bahnen und Locomotiven sehen werden, wie in Mitteldeutshland und im Westen schon jeßt, dann werden sie sich dort auch ebenso rasch daran gewöhnen, wie hier, und, wie {on mit Recht hervorgehoben worden ist, auch in andern Ländern. In den West- provinzen, speciell in dem Directionsbezirk, den ih sechs Jähre ver- waltet habe, giebt es eine gänze Reihe von dergleichen Nebenbahnen mit zum theil sehr erheblihem Betriebe, die fast aus\{ließlich auf den Straßen liegen, und zwar in Gegenden mit dichter Bevölkerung Ich erinnere auch an die Aggerthal-Bahn von Siegburg nach Derschlag mit 51 km Ausdehnung, die zum überwiegenden Theile auf und im übrigen dit neben den Straßen licgt und in jeder Nichtung 7 Züge hat. Der Betrieb wird mit großen ‘Locomotiven, mit dem gewöhn- lichen Eisenbahnbetriebsmaterial in einem vielfach gekrümmten und daber unükersitlichen, dicht bebauten Thale bewerkstelligt, und gleich- wobl hat man von Unglücksfällen auf diefer verhältnißmäßig langen Strecke noch fast garnichts gehört. Wo aber sih Unglücksfälle ereignen auf folhen Bahnen, find sie meist durch grobe Nachlässigkeit der betreffenden Fuhrleute herbeigeführt.

Deshalb, meine Herren, möchte ih dringend bitten, den Antrag Hammacher anzunehmen und damit einen Riegel wieder wegzuzichen, den der Antrag Hansen der Entwickelung der Kleinbahnen auf den öffentlißen Wegen vorschieben will. Es ift ganz richtig, wie Herr Dr. Hammacher sagt, daß durch ein unnöthiges Planfeststellungs- verfahren die Genehmigung auf Monate verzögert werden kann; denn die Behörde kann sih der Prüfung auch solcher Einwände nicht ent- ziehen, die sie von vornherein selber für ungerechtfertigt erkennt: sie muß auch nach dieser Nichtung ein Verfahren einleiten, und dieses Verfahren ftostet Zeit und kostet Geld.

Ich bitte also um Wiederberstellung der Fassung der Commission und demgemäß um Annahme des Antrags Dr. Hammacher. (Bravo!)

Abg. Frent (conf.) spriht sich für Aufrechterhaltung des Be- \{lusses zweiter Lesung unter Acceptirung der heute von dem Abg. Hänsen beantragten Abs{chwächung aus.

Abg. Hansen (freiconfs.) tritt wiederholt für seinen Antrag ein. Man müsse für die Landstraßen größere Vorsicht aufwenden, als sie für die städtishen Straßen angezeigt sei.

Abg. Brandenburg (Centr.) bestätigt, daß auch auf den olden- burgischen Localbahnen vielfa Unglücksfälle durh Scheuwerden der Pferde vorgckommen seien.

Abg. Jerusalem (Centr.) theilt dem gegenüber mit, daß auf der Localbahn Krefeld-Uerdingen si nur anfangs einige kleine Unglücks- fälle ereignet hätten.

Abg. von Eynern (nl.) verweist den Antragsteller Hansen auf die Erfahrungen mit der Grunewaldbahn, an welcher täglih Hunderte von Pferden vorbeigingen, ohne scheu zu werden.

Abg. Hansen (freicons.): In diesem Falle handele es sh doch meist nur um Berliner Droschkenvferde, die an Straßengeräusch ge- wöhnt seien. „Einige kleine Unglücksfälle“, von denen der Abg. Serusfalem gesprochen habe, genügten gerade, um feine (des Redners) Ausführungen zu bestätigen.

S 17 wird nach der Fassung zweiter Lesung mit dem An- trage Hansen angenommen; ebenso ohne Debatte S8 18 bis 29.

Nach S 30 der Beschlüsse zweiter Berathung kann der Staat eine Kleinbahn erwerben, wenn sie eine solhe Bedeu- tung für den öffentlihen Verkehr gewonnen hat, daß sie als Theil des allgemeinen Eisenbahnnctes zu behandeln ist. Doch ist dazu erforderlih, daß der Unternehmer der Bahn sih weigert, sich dem Eisenbahngeseß von 1838 zu unterwerfen, außerdem foll eine einjährige Kündigungsfrist vorangehen.

Die Abgg. Graf zu Limburg-Stirum (cons.) und von Bismarck (cons.) wollen die Clausel bezüglih der Unterwerfung unter das Eisenbahngesez von 1838 streichen.

Abg. von Bismarck (conf.) empfiehlt diesen Antrag, der die Wiederherstellung der Vorlage bezwecke und der Staatsregierung die volle Freiheit wiedergebe, deren fie gegenüber den Kleinbahnen be- dürfe. Halte man an dem Beschlusse zweiter Lesung fest, so werde die Regierung in der Ertheilung von Concessionen sparsamer sein. Auch mit Nücksicht auf das Herrenhaus möge man den gestellten An- trag annehmen.

Abg. Dr. Hammacher (nl): Wie das Herrenhaus ent- scheiden werde, wisse niemand. Seine Partei halte an den Beschlüssen zweiter Lesung fest.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Ich kann ganz aus denselben Gründen, die Herr Abg. von Bis- marck seinerseits angeführt hat, seinen Antrag nur dringend empfehlen. äáIch verzichte auch meinerseits darauf, nochmals meritorisch auf die Sache einzugehen. Die Gründe, welhe die Staatsregierung dazu bewogen baben, gegen den Commissionsvorshlag anzukämpfen, habe ih bereits in den Commissionsverhandlungen wie in der zweiten Lesung ausführlich dargelegt. JIch möchte nur ganz kurz diesen Gründen noch einen hinzufügen.

Als seiner Zeit in den Commissionsberathungen unter den ver- schiedenen Refforts diese Frage behandelt wurde, entshied man si für die Fassung der Regierungsvorlage und normirte dementsprechend die Entschädigungssäße für den Unternehmer im Fall des Er- werbes seiner Bahn durch den Staat. Gerade mit Nücksicht darauf, daß dem Staat das unbedingte Necht vorbehalten würde, im gegebenen Falle, wenn das Staatsinteresse es erbeisht, die Bahn zu erwerben, wurden die Säße, die dem Unternehrner zu zahlen sind, wesentlich erhöht. Es würden also, wenn diese Verpflichtung dem Unternehmer abgenommen würde, die Sâte meines Erachtens nicht mehr im rih-

tigen Verhältniß stehen. Also auch aus diesem Grunde würde ih befürworten, den Antrag Limburg-Bismarck anzunehmen und den Zwischensatßz wieder auszuscheiden. x

Abg. Jerusalem (Centr.): Das Centrum halte an den Be- s{lüffen zweiter Lesung fest.

S 30 wird unverändert nah den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. :

In der E ean, die bei der Geringfügig- keit der ere beshlossenen Abänderungen fofort vorgenommen wird, gelangt das Geseg einstimmig zur Annahme.

Auf Antrag der Geschäftsordnungscommission erklärt das Laus daß dec Abg. Landrichter Jerusalem durch seine

rnennung jun Landgerichts-Rath Siß und Stimme im Hause der Abgeordneten nicht verloren hat. Es folgen Commissionsberichte über Petitionen.

Ueber die Petition von Rohloff und Genoffen in Lobbe, in welcher beantragt wird, das Domänenvorwerk oder 30 ha Aer und Wiesen desselben als Rentengüterbesißzungen zu vergeben, geht das Haus nach dem Antrag der Agrarcommission zur Tages- ordnung über.

Die Petition . des Landgerichts-Secretärs Bernards in Köln um Bewilligung einer Theucrungszulage für die in Köln wohnenden Staatsbeamten beantragt die Budgetcommission der Staatsregierung als Material zu überweisen.

Abg. Lehmann (Centr.) beantragt, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Die Kölner Beamten hätten hier nihts weiter gefordert, als was ibren Collegen in Berlin, Breslau, Altona und Frankfurt a. M. {on zugestanden worden sei. Das gleihe Quantum Fleis, Butter, Getreide und sonstiger Nahrungs- mittel koste in der Provinz Posen 101 #4, in Westpreußen 102, in Schlesien 105, in Sachsen 110, in Ostpreußen 110, in Frank- furt 111, in Hannover 115, in Westfalen 116, in Brandenburg aus- {ließlich Berlin 116, in Hessen-Nafsau 121, in Schleswig-Holstein 121, im Stadtkreise Berlin 122, in der Rheinprovinz aber 125 Æ! Bei solchen exorbitanten Preisen auch die Wohnungsmiethen seien, ab- gesehen von Berlin, nirgends so hoch, wie in Köln empfehle es sich, die Petition doch mindestens zur Erwägung zu überweisen.

Abg. Bachem (Centr.) {ließt sih diesem Antrage an und ver- weist namentlich noch darauf, daß die Amtsstunden in Köln nicht zusammenhingen, sondern dur eine zweiundeinhalbstündige Mittags- pause zerschnitten seien, sodaß die Beamten gezwungen feien, in der Nähe ihrer Amtslocale die dort natürliß theuren Wohnungen zu miethen. Es sei gleihgültig, ob den Beamten eine Zuwendung in Gestalt von Theuerungszulagen, oder von Localzulagen oder aus dem Dispositionsfonds des Justiz-Ministeriums gegeben werde, aber etwas müsse gesehen. Eine Verlegung von Ortschaften in höhere Servis- klassen sei bisher nur da vorgekommen, wo die Militärverwaltung die Initiative ergriffen habe; es sei zu wünschen, daß auch die Justizverwaltung für die zu ihrem Ressort gehörenden Beamten in gleihem Sinne Fürsorge treffe.

Abg. Dr. Sattler (nl.) beantragt, die Petition zur principiellen Erledigung der Frage der Theuerungszulagen nohmals in die Com- mission zurückzuverweisen, zumal kein Regierungscommissar zur Aus- kunftertheilung anwesend sei.

Abg. Bachem (Centr.) {ließt sich diesem Antrage unter der Voraus]eßung an, daß die Sache wiederum auf die morgige Tages- ordnung geseßt werde.

Abg. Lehmann (Centr.) bittet dagegen, die Verhandlung zu Ende zu führen. 2 i

Der Antrag auf Zurüverweisung wird abgelehnt.

Abg. von Tiedemann-Bomst (freicons.) spricht fich für den Commissionsantrag aus; wenn es darauf anfomme, bobe Lebens- mittelpreise nahzuweisen, so könne man das für jeden beliebigen Ort, man müsse aber auch nachweisen, daß die hohen Preise niht Aus- nahmspreise seien, sondern die landesüblichen.

Abg. Dr. Gerlih (freicons.) bittet ebenfalls um Ablehnung des Antrages Lehmann. Wenn in Köln Fleisch und Getreide sehr theuer sei, so seien dagegen die Koblen und andere Gebrauchsgegen- stände in Ostpreußen sehr theuer, eine besondere Berücksichtigung des Westens sei also niht motivirt. Uebrigens fei es sehr bedenklich, in Zeiten, in denen die Lebensmittelpreise hoh scien, nur gerade für die einzelne Klasse der Staatsbeamten Hilfe zu beschaffen, während man andere zahlreihe Klassen der Bevölkerung, z. B. die Bauern, unberücksichtigt lafse.

Hiernach wird der Antrag Lehmann, die Petition der NRegie- rung zur Erwägung zu überweisen, mit geringer Mehrheit ange- nommen. i:

Die Petition des Bergmanns Kelter in Altenkessel um Ab- änderung der jeßigen Regeln für Gewährung s\taatliher Prämien an Berg- und Hüttenleute, welche in der Nähe von Staatswerkstätten sich Wohnhäuser bauen, foll nach Antrag der Budgetcommission der Regierung zur Erwägung dahin überwiesen werden, ob die Ver- loojung der Bauprämien und zu Bauzwecken bewilligten unverzins- lien Darlehen nicht anstatt im Frühjahr bereits im vorhergehenden Herbst vorgenommen werden fönne.

Abg. . Engels (freiconf.) bezeihnet diesen Commissionsantrag als nicht ausführbar. Ebe der Etat festzeftellt sei, könne man die Verloosung der Prämien nicht vornehmen. Es sei daher der Ueber- gang zur Tagesordnung über die Petition geboten.

Geheimer Ober-Bergrath Eskens erklärt dieses Bedenken des Vorredners für wohlbegründet, und bittet cbenfalls um Uebergang zur Tagesordnung.

Abg. Francke- Tondern (nk.): Allerdings könne die Regierung den einzelnen Bergleuten niht die Prämien fest zusagen, bevor sie hier im Hause bewilligt seien. Thatsächlich seien aber seit 1842 be- reits folche Bauprämien regelmäßig gegeben worden und niemals habe fich im Abgeordnetenhaus die geringste Opposition dagegen geltend gemacht. Da nun den Bergleuten aus dem späten Termin der Sivclitna große Schwierigkeiten erwüchsen, fo lasse sich doch wohl die Verloosung {on vorher vornehmen, um diese Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen.

Der Commissionsantrag wird angenommen.

Die Petition von Kanzleidiätarien und“ Kanzlei- gehilfen im Bezirk des Ober-Landesgerihts in Köln wegen Vermehrung der etatsmäßigen - Kanzlistenstellen bei den Justiz- behörden wird der Regierung zur fortdauernden Erwägung über- wiesen, desgleichen die Petition einer Anzahl von Justtizkanzlei- gehilfen wegen Verbesserung ihrer Lage, mit der Maßgabe, a) ob nah einer Beschäftigung von drei Jahren für die Kanzleigehilfen eine dreimonatlihe Kündigungsfrist gesetzt werden solle, und b) ob, beziehungêweise durch welde Maßregeln den Wünschen der Petenten bezüglih der Verforgung im Falle der Dienstunfähigkeit, sowie der Veriorgung ihrer Hinterbliebenen Rechnung getragen werden könne.

Ueber die Petition von Hilfs-Gerichtsdienern wegen Verbesserung ihrer Lage wird zur Tagesordnung übergegangen.

Die Petition des Neulander Deichverbandes um staatliche Entschädigung für durch staatlihe Bauten verursahten Deichbruch will die Agrarcommission der Regierung zur Berücksichtigung dahin überweisen, daß unter Zuziehung der Betheiligten nohmals geprüft werde, ob nicht die dem Neulander Deichverbande im Jahre 1875 erwachsenen Hochwasserbeshädigungen im vollen Umfang auf die Verlängerung des Hauer Flügeldeihs zurückzuführen seien.

Abg. Greiß (Centr.) regt die Zuziehung von Sachverständigen bei der Prüfung dieser Frage an.

Berichterstatter Abg. Knebel (nl.) erklärt, daß die Zuziehung von Sachverständigen eres im Sinne der Commissionsbeschlüsse liege. Darüber, welhe Sachverständige hinzuzuziehen seien, könne das Haus jedoch keine Entscheidung fällen.

Der Commissionsantrag wird angenommen.

Die Wester- und Lintelermarscher Deichaht im Kreise Norden bittet das Abgeordnetenhaus, die Regierung zu veranlassen, ihr aus Staatsmitteln eine Anleibe von 1161 000 M zu 2X 0/

Zinsen und 1% Amortisation zu gewähren, um eine Besteinung ihres Seedeiches vornehmen zu können.

Die Agrarcommission is mit 7 gegen 5 Stimmen über die Petition in der Erwägung zur Tagesordnung übergegangen, daß die Provinz Pannover 2 Nächstverpflichtete sei, die geforderte Unterstüßung ein-

en zu laffen.

Abg. Fegter (nl.), der die Petition eingereiht hat, bittet die Regierung, den Petentén in: der erwähnten Weise entgegenzukommen. Alle ihre Versuche, bei Banken Geld zu erlangen, sfeien gescheitert, da überall der Credit verweigert worden sei. Mangels der Be- steinung könne der fehr gute Marschboden nicht ausgenußzt werden, und die Leute seien in eine dauernde Nothlage gerathen. Er be-

antrage, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu über--

weisen.

Abg. Brandenburg (Centr.) {ließt sich diesem Antrag an. In früheren Jahren seien in Hannover die Deichlasten indirect vom Staate getragen worden, indem zunähst die Interessenten für die Kosten aufgekommen seien und dann durch Abzug an den Grundsteuern eine SAPMay vom Staate erhalten hätten. Auch für die Provinz Schleswig-Holstein seien vor einer Reibe von Jahren in ähnlihen Fällen Beihilfen seitens des Staates bewilligt worden. Die Lage der Petenten fei eine geradezu unerträgliche und sie könnten sich aus eigenen Kräften nit helfen.

Abg. von Erffa (cons.): Wenn die Besteinung vorgenommen werde, fänken die Unterhaltungskosten auf ein atel des bisherigen Betrages, das fei von der Regierung selbst anerkannt. Der Deich- verband föônne diese Besteinung thatiächlich ohne fremde Hilfe nicht schaffen, da er bereits mit 117 %/ des Grundsteuer-Reinertrages belastet sei. Die dortigen Verhältnisse seien deshalb merkwürdig unglüdlich, weil niht, wie in anderen Provinzen, ganze Kreise zu den Kosten der Deichunterhaltung beitrügen, fondern nur die Adjacenten. Der Minister habe auf vershiedenes Nachsuchen geantwortet, daß er die Hälfte der Kosten geben wolle, wenn die Provinz die andere Hälfte gebe. Die Provinz gebe aber gar nihts. Das sei etwas, was er hier offentlih rügen müsse. Die finanzielle Lage der A fei nit un- günstig, denn sie erhebe keine Provinzialabgaben. Er bitte, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen, damit diese die Mons winge, für solhe Zwecke Provinzialabgaben zu erheben.

an stehe der Nothlage einer fleißigen, arbeitsamen Bevölkerung gegenüber, die sich die größte Mühe gebe, ihre Heimath gegen die Sturwfluth zu s{üßen; bier müsse geholfen werden. : __ Abg. Freiherr von Huene (Centr.): Der Commissionsantrag sei der einzig correctc. Man fköônne hier niht eine Petition der Regierung in dem Sinne zur Berücksichtigung überweisen, daß sie nunmehr die Provinz zur Gewährung von Unterstüßungen anhalten solle. Die Berücksichtigung wollten alle, aber der von dem Vor- redner empfohlene Weg könne nicht dazu führen.

Abg. Dr. Sattler (nl.): Aus welchen Motiven die verschiedenen Parteien für die Berücksichtigung stimmten, folle ihm gleih sein, wenn sie nur dafür stimmten. Ob die hier erforderlihe Besteinun eine Melioration sei im Sinne der Provinzialordnung fei ihm vol zweifelhaft. j i

Nachdem noch Abg. Hottendorff (ul.) fich für Ueber- weisung zur Berücksichtigung auêgesprohen, wird demgemäß beschlossen. _

Schluß 4 Uhr.

Entscheidungen des Neichsgerichts.

Die Wegnahme einer fremden bewegliden Sache in der Ab-

iht, dieselbe sih niht anzueignen, sondern nur rechtswidrig vor -

nah einem Urtheil des Reichsgerichts, T1. Strafsenats, vom Februar 1892, nit als Diebstahl zu bestrafen.

fich i; i gen zu benußen und fodann wieder zurüdckzustellen, ut,

26.

Land- und Forstwirthschaft.

Landwirthscchaftliche Ausstellung in Königsberg |î. Pr.

Ueber die bereits telegraphisch gemeldete Eröffnung der Aus- stellung am 16. Juni ist no zu berichten, daß die Eröffnung um 12 Uhr Mittags erfolgte. Der Präsident * der Deutschen Landwirthschafts- Gesellschaft, Ober-Marschall Graf zu Eulenburg-Prafsen, trat auf die Tribüne und hielt eine Ansprache, in der er, wie wir der „Post“ entnehmen, die Bedeutung diefer Wander-Ausstellungen für die deutshe Landwirthschaft mit überzeugenden Worten dar- legte. Begeistert stimmten die Versammelten in das dreifache Hoch ein, wehe œ auf Seine Maälestat den Kaiser, den erhabenen Schirmherrn der Deutschen Landwirthschafts- gesellschaft, ausbrahte. Der Minister für Landwirthschaft von Heyden ergriff das Wort, um das Wirken der Deutschen Landwirth- \chaftsgesellschaft zu rühmen. Besonders anerfennenswerth fei deren felbständiges und unabhängiges Vorgehen. Während andere land- wirthschastlihe Vereinigungen in der Regel Anfprüche an den Staat machen, zeihne der Grundsaß der Selbsthilfe diese Gesellshaft ganz besonders aus, und die Erfolge, welche sie auf dieser Grundlage er- zielt habe, seien deshalb um so ahtungéëwerthere. Redner {loß mit einem Hoh auf den Präsidenten der Gefellshaft. Ihm folgte der Präsident des Ostpreußischen landwirthschaftlihen Centralvereins, Geheimer Justiz-Rath und Nittergutsbesißzer Nei ch-Meyken mit einem Hoch auf die Landwirthschaft, ferner Ober-Bürgermeister Selfke- Königsberg, der namens der von ihm vertretenen Stadt der Deutschen Landwirthschaftsgesellshaft Dank dafür aussprach, daß sie Königsberg zum Ausstellungsorte gewählt habe; er widmete sein Hoch der Gesellschaft, für welche nunmehr deren Director, Geheimer Nath Ey th mit einem Hoch auf die gastlihe Stadt Königsberg erwiderte. Damit war die Festhandlung vorüber, und es begann der Nundgang des Ministers wie der Ehrengäste und Vorstandsmitglieder durch die Ausstellung.

Gesundheit8wesen, Thierkrankheiten und Absperrungs: Maßregeln.

Türkei.

Infolge des Auftretens der Cholera in Abessinien werden die Provenienzen von Zeilah (Golf von Aden) von der afriktani- schen Küste, und zwar vom Kap Guardafui bis Suakim, mit Ein- {luß leßterer Stadt, und endlih die Provenienzen von der arabi- [chen Küste, und zwar von Aden (diese Stadt mit einbegriffen) bis zur Meerenge von Bab el Mandeb, einer zehntägigen Quarantäne unterzogen.

Egypten.

Der internationale Quarantänerath zu Alexandrien hat ‘am 30. Mai 1892 beschlossen, gegen Ankünfte aus Madras bis auf weiteres das zur Verhütung der Cholera-Einshleppung bestimmte Quarantäne-Neglement in Kraft zu seten.

Der internationale Quarantänerath zu Alexandrien hat am 2. Juni 1892 beschlossen, bis auf weiteres gegen Ankünfte von Bassorah das zur Verhütung der Pest-Einschleppung bestimmte Neglement in Kraft zu feben.

Der internationale Quarantänerath zu Alexandrien ' hat am 1. Juni 1892 beschlossen, gegen j

1) die Ankünfte von der afrikanishen Küste zwishen Cap

Guardafui und Suakim, jedoch ausschließlih der Häfen Suakim, Massowah und Affab, 2) die Ankünfte von der arabischen Küste des Rothen Meeres zwischen der Meerenge von Bab el Mandeb und Aden, jedo leßtgenannten Hafen ausgenommen, - s das zur Verhütung der Cholera-Einschleppung bestimmte Quarantäne Reglement in Kraft zu feten.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 142. :

Königreich Preußen.

Concessions-Urkunde für die Blankensee-Woldegk-Strasburger Eisen - bahn-Gesellschaft, betreffend den Bau und Betrieb der auf das preußische Staatsgebiet entfallenden Strecke einer Eisenbahn von Blankensee über Woldegk nach Strasburg in der Ucker mark.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von dem Vorstande der zu Woldegk im Groß- herzogthum Mecklenburg-Sireliß errichteten Blankensee-Woldegk- Strasburger Eisenbahn-Gefellshaft darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschast die Concession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Be- förderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr be- stimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisen- bahnen untergeordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Blankensce nah Strasburg für das preußische Staatsgebiet zu ertheilen, wollen Wir in Gemäßheit des zwishen Preußen und Mecklenburg-Streliß wegen Herstellung der genannten Bahn abgeschlossenen Staatsvertrages vom 4. September 1891 diese Concession sowie das Recht zur Entzichung und! Be- s{hränkung des Grundeigenthums nah Maßgabe der gesetzlichen Ou unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen. ;

L

Die Eisenbahn-Gesellschaft ist den bestehenden, wie den. künftig er- gebenden Reichs- und Landesgeseßen sowie dem eingangs erwähnten Staatsvertrage unterworfen, dessen Bestimmungen dieselbe Gültigkeit für die Gesellshaft haben sollen, als wenn fie ausdrücklih in diese Concession aufgenommen wären. :

T Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten : die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulihen Anlagen und Einrichtungen. j

Fur alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe be- dingten Benachtheiligungen des Eigenthums odex sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen gegen den Concessionar vorbehalten.

2) Der Concessionar hat allen Anordnungen, welche wegen volizei- liher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Für den Fall, daß der Concefsionar mit der Erfüllung der ibm bezügli des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn, in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Conventionalstrafe vou 15 000 A mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welhem Betrage die Conventionalstrafe als verfallen anzusehen is, mit Ausschluß des Nechtêweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

__ Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Concessionar

et der General-Staatskasse den Betrag von ‘15 000 (, in Worten: „Fünfzehntausend Mark“, baar oder in preußischen Staats- oder vom Staat garantirten Papieren oder in inländischen Eisenbahnanleibe- scheinen, unter Berechnung aller dieser Werthvapiere nah dem Curs- werthe, nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsschein- anweifungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Ur- kunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlihen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Ver- weidung derselben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effecten zum jeweiligen Börsencurfe die verfallenen Strafbeträge ein- zuzichen. Die Nückgabe der zur Caution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedo von dem bezeihneten Minister eingestellt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile der Concessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minifter ermächtigt, nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Babn einen entsprehenden Theil der Caution [hon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. __ 4) Falls die im Artikel 3 des Staatsvertrages festgeseßte Bau- {rist nicht inne gehalten wird, fann nicht bloß die bezeichnete Con- venttonalstraïe eingezogen, fondern auch die ertheilte Concession durch landeéberrlihen Erlaß zurückEgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalt der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauchß zu machen beabsichtigt, foll jedoch die Zurücknahme der Concession nicht vor Ablauf der in dem allegirten § 21 festgeseßten Schlußfrist erfolgen.

TH.:

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Concessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahuhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit lolches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen- bab nverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes, für erforderlich erachtet.

L _ Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn inittels Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweife gegen zu vereinbarende, eventuell. vom Minister der öffent- lien Arbeiten festzusezende Fracht- oder Bahngeld-Säte vorbehalten. Vi

Dic Staatsregierung behält sih das Recht vor, das Eigenthum der in Preußen belegenen Babnstrecke nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betrieberöffnung an gerehnet, oder auch später nah einer in beiden Hallen mindestens 1 Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis für das s{hulden- und lastenfrei zu übertragende Eigenthum der bezeihneten Bahnstrecke zahlt die Staatsregierung das auf diese Strecke verwandte, in § 6 des preußischen Geseßes vom 16. März 1867 (Gefeß - Samml. S. 465) näher bezeihnete Anlage - Kapital abzüglich der dur drei Sachverständige von denen einen die preußische Regierung, den zweiten die Eisenbahngesellshaft bezeichnet, wahrend der dritte als Obmann von den beiden anderen gemeinschaft- lich gewählt und, wenn diese sih nicht cinigen können, von dem Reichs-Eisenbabnamt E wird, zu bestimmenden etwaigen chWerthverminderung der Bahn und des Zubehörs. Zu dem vorbezeich- neten Zubehör gehört insbesondere ein der Länge der in Preußen be- legenen Strecke entsprechender Theil des für die Bahn beschafften Betriebêmaterials, sowie das zur Bahnverwaltung und zur Trans- portverwaltung dieser Strecke gehörige Inventarium.

VIJ,

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Concessions-Urkunde

“an den Concefsionar und die Veröffentlichung derselben in Gemäßheit

Berlin, Sonnabend, den 18. Juni

des Gefeßes vom 10. April 1872 erfolgt erst, nachdem die Hinter- legung der unter IT 3 vorgeschriebenen Cauticn und Verpfändungs- Urkunde stattgefunden hat. : _ Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen shrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Stettin, den 14. Mai 1899. (Ei S) Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. _von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsh. Miquel.

von Kaltenborn. von Heyden. Thielen. Bosse.

Unter-

Bean tmaPhunig,

betreffend die Verloosung der vormals Hannoverschen.

4% Staatsschuldverschreibungen Litt. 8. für das Jahr vom 1. April 1892/93.

Bei der am 4. d. M. in Gegenwart eines Königlichen Notars stattgehabten Ausloosung der vormals Hannovershen Staats|chuld- verschreibungen Litt. S. zur Tilgung für das Jahr vom 1. April 1892/93 sind die nachfolgend verzeichneten Nummern gezogen worden : L Nr. 234 263 443 544 553 über je 1000 Thlr. Gold und Nr. 703 708 747 851 907 947 1006 1018 1021 1059 1078 1088 1448 1501 1683 1762 1789 2001 übér je 500 Thlr. Gold.

Dieselben werden den Besitern hierdurch auf den 2. Januar 1893 zur baaren Rückzahlung gekündigt.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen lauten auf Gold, und wird deren Rückzahlung in Reichswährung nah den Bestimmungen der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 6. Dezember 1873, betreffend die Außercursseßung der Landesgoldmünzen 2c. (Reichs-An- zeiger Nr. 292), fowie nah den Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz-Ministers vom 17. März 1874 (Reichs-Anzeiger Nr. 68, Po- sition 3) erfolgen. :

Die Kapitalbeträge werden {on v9m 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Schuldverschreibungen nebst den zu- gehörigen Zinsfchein-Anweifungen und den nah dem 2. Januar 1893 fälligen Zinsscheinen Nr. 5—10 an den Geschäftätagen bei der Re- gierungs-Hauptkafse hierselbst, von 9—12 Uhr Vormittags, ausgezahlt. __ Die Einlösung dèr Schuldverschreibungen kann auch bei sämmt- lichen übrigén Regierungs-Hauptkasjen, bei der Staats\chulden-Tilgungs- fasse in Berlin, sowie bei der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. bewirkt werden.

Zu diesem Zwecke sind die Schuldverschreibungen nebst den zu- gehörigen Zinsschein-Anweisungen und Zinsscheinen {hon vom 1. De- zember d. J. ab bei einer der leßtgedachten Kassen einzureichen, welche dieselben der biefigen Regierungs-Hauptkasse übersenden und, nah er- folgter Feststellung, die Auszahlung besorgen wird. :

Bemerkt wird:

1) Die Einsendung der Schuldverschreibungen nebs den zu- gehörigen Zinéschein-Anweisungen und Zinsscheinen mit oder ohne Werthangabe muß portofrei geschehen. Ï

__2) Sollte die Abforderung des gekündigten Kapitals bis zum Fälligkeitstermine nit erfolgen, so tritt dasjfelbe von dem gedachten Sun ab zum Nachtheile der Gläubiger außer Verzinsung.

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle übrigen 35 Und 49/9 vormals Hannoverschen - Landes- und Eisen- bahn-Schuldverschreibungen bereits früher gekündigt sind, und wer- den deshalb die Inhaber der unten verzeichneten, noch nicht ein- gelieferten, mit dem Kündigungstermine außer Verzinsung getre- tenen Hannoverschen Staatsschuldverschreibungen an die Erhebung der Kapitalien derselben bei der biefigen Regierungs-Hauvtkasse hier- durch nochmals erinnert. i:

Hannover, den 8. Juni 1892. Der Regierungs-Präsident. Graf von Bismarck.

Verzeichniß der bereits früher gekündigten und bis jeßt nit eingelieferten, nit mehr verzinslichen vormals Hannoverschen Landes- und Eisenbahn- Schuldverschreibungen. L

Litt. H. 33 9% “auf 2. Januar 1874 gekündigt: Nr. 830 über 100 Tblr. Courant.

Litt. N. 34 9/o auf 2. Januar 1873 gekündigt: Nr. 4163 über 100 Thlr. Gold, auf 1. Dezember 1874 gekündigt : Nr. 4162 über 100 Thlr. Gold.

Litt. E I. 49/9 auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 2880 über 100 Thlr. Courant.

Litt. FI. 49% auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 14110 über 500 Thlr. Gold.

Litt. G I. 49% auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 1464, 1465, 5421 über je 100 Thlr. Courant.

Litt. H I. 4% auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 4580 über 200 Tblr. Courant. Nr. 1320 über 100 Thlr. Courant.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe 2. Ernennungen, förderungen und Verseßungen. Im activen Heere. ues Palais, 10. Juni. Prinz Albert zu Schleswig- lstein-Sonderburg-Glücksburg Hoheit, Pr. Lt. vom Regt.

der Gardes du Corps, der Charakter als Rittm. verliehen.

Neues Palais, 14. Juni. Herzog von Arenberg, in der Armee, und zwar als Sec. L. à 1a suite des Cür. Regts. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, unter Vorbehalt der Patentirung, ange- stellt. Graf v. Schlieffen II., Gen. Lt. und Chef des General- stabes der Armee, unter Belassung in diesem Dienstverhältniß, zum Gen. Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs ernanut. Erbgraf von Pückler-Limpurg, in der Armee, und zwar als Sec. Lt. à 1a suite des 1. Garde-Negts. zu Fuß, unter Vorbehalt der Patentirung, angestellt.

Abschiedsbewilligungen. Jmactiven Heere. Neues Palais, 14. Juni. Chü den, Major a. D., zuleßt Bats: Com- mandeur im Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des ge- dachten Regts., mit seiner Pension zur Disp. gestellt.

X17. (Königlich Sächsisches) Armee-Corps.

Offiziere, Portepee-Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Ver}eßzungen. Im activen Heere, 10. Juni. Frhr. v. Gayl, Rittm. und - Escadr. Chef vom 1. Königs-Hus. Regt. Nr. 18, vom 15. Juni 1892 ab, unter Stellung à la suite des Regts., auf ein Jahr beurlaubt.

Abschicdsbewilligungen. Im activen Heere. 29. Mai.

Rausenberger, Sec. Lt. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 12, aus-

geschieden und zu den Offizieren der Ref. des Regts. übergeführt.

1892.

__3. Juni. Stoß, Sec. Lt. vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, aus- geschieden und zu den Offizieren der Res. des Regts. übergeführt. j 13. Juni. Bucher, Oberst und Commandeur des 7. Inf. Negts. Prinz Georg Nr. 106, in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen seiner bisherigen Uniform mit den vorgeschrieben Abzeichen zur Disp. gestellt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

._ Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 8. Juni. Dietrich, bisher Oekonomieverwalter, als Wirtbschafts Fp. des Remontedepots Kalkreuth angestellt. A

XITIL. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps.

Offiziere, Portepee - Fähnrihe x. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Jm activen Heere. 14. Ui Y: Krosigk, Königl. Preuß. Oberst à la suite des Drag. Regts. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, von dem Commando des Drag. Regts. König Nr. 26 enthoben. Frhr. v. Kirchbach, Königl. Preuß. Major à la suite des Drag. Regts. König Friedrih 111. (2. Schles.) Nr. 8, commandirt nah Württemberg, das »ommando des Drag. Regts. Nr. 26 übertragen.

Kaiserliche Marine.

Offiziere x. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Berlin, 13. Juni. Goecke, Capitän-Lt., Com- mandant S. M. Kanonenboot „Hyäne“, zum Corv. Capitän, Grumme, Niels, Lts. zur See, zu Capitän-Lts., v. Abeken, v. Trotha, Unter-Lts. zur See, zu Lis. zur See, Bock, Vice- Seecadett der Res. im Landw. Bezirk T. Oldenburg, zum Unter-Lt. zur See der Ref. der Matrosen-Art., Brunk, Vice-Feldw. der Res. im Landw. Bezirk Ludwigshafen da. Rb. zum Sec. Lt. der Reserve des 2. See-Bataillons, befördert. Plachte, Cor- vetten-Capitän, Affistent des Ober-Werftdirectors der Werft zu Kiel, Graf v. Moltke 11, Corv. Capitän, commandirt beim Stabe des Ober-Commandos der Marine, Patente ihrer Charge vom 11. April 1892 erhalten, unter Feststellung ihrer Anciennetät in vorstehender Reihenfolge unmittelbar hinter den Corvetten-Cavitän Westphal.

Abschiedsbewilligungen. Berlin, 13. Juni. Frhr. v. Soblern, Capitän-Lt., auf Grund nacgewiesener Invalidität mit der geseuliden Pension ausgeschieden. Flatters, Mascbinen-Unter- Ingen., unter Verleihung des Charakters als Maschinen-Ingen., mit Pension, Ausficht auf Anstellung im Civildienst und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Statistik und Volkswirthschaft.

L Die Jahresberichte der Königlich preußischen JFegtierungs- und Gewerberäthe und Bergbehördei für das Jahr 1891, die vorgestern von uns angekündigt wurden, sind soeben ershiznen. (Amtliche Auëgabe, Verlag von W. T. Bruer, 1892). In dem Berichtsjahre ist mit der Neuregelung des Gewerbeaufsichts- dienstes, entsprechend den Grundsägen, die in der dem Staatshaushalts- Etat für 1891/92 beigegebÆÄMen Denkschrift näher dargelegt sind, begonnen worden. Diese Neuregelung, für welche ein Zeitraum von vier Jahren in Auésicht genommen ist, hat zum Ziele, daß in der Regel bei jeder Regierung ein Regierungs- und Gewerbe-Rath als fahtundige Beihilfe für den Regierungs-Präsidenten angestellt und jeder Negierungsbezirk in Gewerbe-Inspectionsbezirke eingetheilt wird, denen Gewerbe-Inspectoren vorstehen. Leßteren ist au die Revision

der Dampfkessel übertragen worden. : i

Wie ftets, so äußern sich auch die vorliegenden Berichte über die wirthschaftlichen und sittlihen Zustände der Arbeiter- bevölkerung. Wir heben Einiges daraus bervor:

In Ostpreußen sind im allgemeinen Aufbesserungen der Lohn- verbältnisse eingetreten, die indeß mit der Vertheuerung der Lebens- mittel nicht gleihen Schritt hielten. Jn den Regierungsbezirken Frankfurt und Potsdam wird die wirthschaftlihe Lage der Arbeiterbevölkerung als eine niht günstige bezeihnet. Zwar habe sich die durh die Ausstände im Jahre 1890 erkaufte Lohn- erhöhung im allgemeinen auf derselben Stufe erhalten, doch sei der gewonnene Vortheil durch die geringere Arbeits- gelegenheit und fkürzere Arbeitsdauer zum Theil wieder aufgehoben worden; vereinzelt sprachen Industrielle die Befürhtung einer nothwendig werdenden Lohnherabfeßung aus. In den Regierungs- bezirken Breslau und Liegnitz hat in wenigen Industriezweigen eine Erböhung des Arbeitslohnes stattgefunden. In kleinen Orten stehen die Löhne unverbhältnißmäßig niedrig gegenüber denen in größeren Städten. Die wictbshaflihe Lage der Arbeiter wurde mehr durch das gegen Ende des Jahres eingetretene Sinken der Preise- der Lebensmittel als durch Erhöhung der Löhne gefördert. Im Regierungsbezirk Oppeln ist in der Lage der Industrie eine bedeutende Verschlehterung ein-- getreten, die fich für die Arbeiter mehr noch durch die eingeshobenen

. Feierschihten als durch Herabseßung der Löhne empfindlich bemerkbar

machte. Im Magdeburgischen war die wirthschaftlihe Lage der Arbeiter ungünstiger als im Vorjahre; die Zuckerfabriken wyrden bei Beginn der Campagne von Arbeitsuchenden überlaufen. Arbeiter- entlassungen und Einschränkungen der Arbeitszeit machten \ich namentlich in der Eisen- und Metallindustrie geltend. Bei 21 von 49 Fabriken, über welche besondere Erhebungen angestellt wurden, belief sih die Zahl der Entlassenen auf 891 von inêëgesammt 6864 Arbeitern, d. h. 13 9% der in den betreffenden Fabriken beschäftigten Arbeiter oder 9,8 9/9 der Arbeiter aller 49 Fabriken; in 3 Fabriken wurden 1080 Arbeiter in abgekürzten Schichten (von 5, 7 und 8 Stunden) beschäftigt. Die Verkürzung der Schichten wurde vorgenommen, um weiteren Entlassungen vorzubeugen, was von dem größten Theil der Arbeiterschaft sehr gebilligt wurde. Lobnherabsetßzungen sind fonst niht vorgekommen. Im NRegierungs- bezirk Erfurt mußte ein Theil der mecanishen Webereien, Por- zellan- und Glasinstrumentenfabriken die tägliche Arbeitszeit abkürzen, um ihre Arbeiter für die geringen Aufträge weiter beschäftigen zu können. Vielfah nachtheilig beeinflußt wurden die wirthschaftlichen Verhältnisse derjenigen Industrien, in welchen die Neigung zu Arbeits- einstelungen vorhanden gewesen ift, insbesondere der Arbeiter in den Schuhfabriken der Städte Weißenfels, Erfurt und Sanger- hausen. Im Negierungébezirk Düsseldorf haben viele Fabrikanten, theils durch Gewährung von Theuerungszulagen, theils durch Be- schaffung von Lebensmitteln im großen, ihren Arbeitern geholfen.

Allenthalben wird in den Berichten der Wohnungsfrage große Aufmerksamkeit zugewandt. Wir werden hierauf demnächst zurücfommen.

Das Wirthschaftsjahr 1891.

Die Handelëékammer des Kreises Thorn constatirt, daß im Jahre 1891 ein Rückgang in Handel und Industrie eingetreten fei, erhofft aber von den neuen Handel8verträgen eine kräftigere Entwicke- lung. Die Bauthätigkeit babe erheblich nachgelafsen; die Lage der Arbeiter sei aber infolge des milden Winters troß der hohen Lebens- mittelpreise keine besonders nothleidende gewesen; private und Laie Wobhlthätigkeits-Anstalten hätten viel zur Linderung der

oth beigetragen.