1912 / 15 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jan 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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S T a IGÄEE adi dei Ii E d g, Sa S QUGF O REO E E G BÉE G E G A

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kam es aber zu neuen Tarifverhandlungen, bei denen die Meister

weitere Zugeständnisse machten. Aus D Aude

wegen Beilegung der industrie in Lancashire (vgl. Nr. 10 d. Bl. jgjott wieder aufgenommen werden foll. Na

onaten foll Sir George Askwith, der Vorsitzende der Konferenz, beiden Parteien, falls es verlangt wird, endgültige Vorschläge machen. Für den Fel, daß dann keine Einigung erzielt werden sollte, ver- Nen i e der nichtorganisierten rbeiter keinerlei Schritte ohne sechsmonatliche Kündigung zu unter-

ch beide Parteien, in der

nehmen.

Die englischen Bergwerksbesißer haben, wte die „Rh.- Westf. Ztg." erfährt, vorgestern vor dem Versöhnungsaus\{huß in Cardiff die Forderungen der Arbeiter abgelehnt.

(Weitere „Statistishe Nachrichten“ \. i. d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

Das Märkische Museum in Berlin eröffnet am 24. d. M. eine Ausstellung graphischer Blätter zum Gedächtnis

Friedrichs des Großen.

Die internationale Kunstausstellung in Nom wird erst Anmeldungen zur Ausstellung

am 24. Februar 1912 eröffnet.

| er wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitern Aussperrung in der Baumwoll- e an die Arbeit

Amerika darstellenden Karten

auf von \echs worden waren. Der Vortrag Seiner

12. Januar ausführlih berichtet

fanden ihrer Anschaulichkeit

stets vor Augen geführt, daß Nasse anzuerkennen haben. dem früher Willkürakte mit

müssen bis zum 25. Januar bei der Società degli Amatori e Cultori die öôffentliße Meinung der

di Belle Arti in Nom eingegangen sein. Die Einlieferung der aus- zustellenden Kunstwerke hat in der Zeit vom

10. Februar zu erfolgen.

A. F. Die überaus zahlreih besuchte erste allgemeine Sißung der Gesellschaft für Erdkunde im neuen Jahre begann am

L

leßten Sonnabend unter Vorsiß von Geheimrat, Professor Dr. Penck mit Begrüßung Seiner Hoheit des Herzogs Adolf Friedrich zu Meccklenburg, der einen Bericht über , die Innerafrika-Erxpe- dition 1910/11“ für diesen Abend zugesagt hatte. Der Vor- fißende erinnerte dabet an die vorleßte allgemeine Sitzung der Ge- fellshaft am 4. November, dem Tage des Bekanntwerdens des deutsh-französishen Marokko-Abkommens, und die damals bei Beginn der Sißzung ausgesprochene Hoffnung, über die von Frankreich abzu- tretenden Teile seiner Besißungen am Congo Genaueres bei Gelegen- heit des einige Wochen später zu erwartenden Berichts über die jüngste Forshungsreise des Herzogs Adolf Friedrih zu erfahren. Dieser (

Vor Eintritt in die ! Tagesordnung wünsche Geheimrat Penk aber auf 4 im Saale auf- Für chângte höchst wertvolle Landkarten aufmerksam zu machen, die auf Veranlassung des Herzogs durch - ihren Besißer, den Prinzen Ulrich von Schönburg auf Schloß Guteborn bei Nuhland, hergeliehen worden seien. Die durch Seltenheit, Alter und wissenschaftliße Bedeutung hervorragenden, leßten Mittwoch in der Kolontalge]e von Ihren Majestäten besichtigten Blätter wurden nah Schluß

wartung werde heute entsprohen werden.

der Sißung einer sorgfältigen Betrachtung unterzogen. Sie sind in der kartographis{hen Literatur bisher nirgends beschrieben. Drei von ibnen, je 125X175 ecm messend, stammen aus der Zelt um 1620 bis 1630 von dem berühmten Amsterdamer Kartographen Willem Sie stellen Karten von Amerika, Asien und Afrika dar und find als treue Abbilder des damaligen Standes der Im Königlichen Opernhause geht morgen, Donnerstag, Gntdeckungen von Wichtigkeit. Der Sitte der Zeit entsprechend be- C schränken fie fich nicht auf die Wiedergabe des Erdkundlichen, sondern ) Trachtenbildern auch Bei- träge zur Völkerkunde. Jünger als diese drei wohl als Wand- farten gedachten Blätter, nämlich (um 1660) aus der Amsterdamer Offizin von Frederik de Wit hervorgegangen, ist die vierte, 150 auf 200 ecm messende Karte des ganzen Erdkreises, aber nicht etwa in | Herr Merkatorprojektion, sondern in 4 auf einem Blatt vereinigten Einzel-

Sanszoon Blaeuw.

bringen in WMenschentypen und

29. Januar bis | Dot

Reihe angewiesen hatte.

Postanweisungen

haft au {on

Ueberseetelegramme zu

gewechselt werden.

„Der Nosenkavalier“ in Szene.

direktor Dr. Mud.

2 Theater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag : Opern- haus. 18. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Fret- pläße find aufgehoben. Der Rosenkavalier. Komödie für Musik in drei Akten von Hugo von Hofmanns8thal. Musik von Richard Strauß. Musi- alishe Leitung: Herr Generalmusikdirektor Dr. Mudck. Negie: Herr Oberregisseur Droesher. An- fang 7} Ubr.

Schauspielhaus. 18. Abonnements8vorstelung. Die Geschwister. Schauspiel in einem Aft von Goethe. Regie: Herr Regisseur Keßler. Robert Guiskfard, Herzog der Normänner. Trauer- spielfragment von Heinrih von Kleist. In Szene gefeßt von Herrn Dr. Lindau. Der zerbrochene rug. Lustspiel in einem Aufzuge von Heinrich von Kleist. In Szene geseßzt von Herrn Regisseur Patry. Anfang 7 Ubr.

Freitag: Opernhaus. 19. Abonnementsvor

ey - n 9 e , S E s M stellung. (Gewöhnliche Preise.) Dienst- und Frei- !

plätze find aufgehoben. Siegfried in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 19. Abonnements8vorstelung. Der eingebildete Kranke. Fashingskomödie in drei Akten von I. B. P. Mclière. In der Uebersetzung von Wolf GrafenBaudisfin, miteinem Vorspiel (unter Benußung Meolièrescher Motive) . und mit dem Originalschluß (Zeremonie einer burlesfen Doktorpromotion) für die Bübne bearbeitet von Paul Undau. le zur Handlung gehörige Musik nach zeitgenössishen Originalen n I. B. Lully und M. A. Char- pentier und Gounodshen Kompositionen zum „Arzt wider Willen“, eingerihtet und für Streichorhester instrumentiert von Ferdinand Hummel. Anfang

tag, Nachmittags 23 Uhr : erböcmiten Befehl: Sechste Vor- stellung für di liner Arbeiterschaft: Der

L iti n 3 Aufzügen von

Schlagbaum. Volks[ust\spiel in i rittsfarten werden durch

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f Pn T. Connt

Heinrih Lee. (Die Eintri die Zentralstelle für Volkswohblfahrt nur an Arbeiter- vereine, Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf an

en S E D einzelne Personen findet nit statt.)

Deutsches Theater. Donnerstag, Abends 74 Uhr : Der Zorn des Achilles. Freitag: Penthefilea. S bend: Faust, 2. Teil. g: Der Zorn des Achilles,

Q + T atr ck E - 24 g, den 19., und Montag, den 22. Januar,

S Uhr: Aufführung im „Zirkus Shumann“ : FSedermaunn. Kammerspiele. Donnerstag, Abends §8 Ubr: Offiziere. Sreitag: Nathan der Weise. S: Zum erften Male: Eine glückliche He.

Berliner Theater. Donnerêtag, Abends 8 Uhr : Große Rosinen. Originalpofse mit Gesang und Tanz în drei Akten (5 Bildern) von N. Bernauer und N. Schanzer.

Freitag und folgende Tage: Große Rosinen.

Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Torquato Tafso.

Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Vummelstudenten.

Theater in der Königgrüäßer Strafe. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die fünf Frank- furter.

Freitag und folgende Tage: Die fünf Frauk- furter.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallissement.

Lessingtheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Sre Ein Trauerspiel in 5 Akten von Ernst VAardt.

Freitag: Die Frau vom Meere.

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Sonnabend: Gudrun.

Neues Schauspielhaus. Donnerstag, Abends 8 Ubr: Alt-Heidelberg.

Freitag: HSeiligenwald.

Sonnabend, Nachmittags 34 Ubr: Bernauer. Abends: Heiligenwald.

Sonntag, Nachmittags 3} Ühr: Agues Ber- nauer. Abends: Heiligenwald.

Agnes

Komische Oper. Donnerstag, Abends 8 Ubr: Fra Diavolo.

Freitag: La Traviata. Egenieff.)

Sonnabend: Undine.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu [kleinen Preisen: Der Barbier von Sevilla. Abends: Undine,

(Gastspiel Franz

Kurfürsten-Oper. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Schmuck der Madonna. Oper aus dem neapolitanischen Volksleben in drei Akten. Handlung und Musik von Ermanno Wolf-Ferrari.

Freitag und Sonnabend: Der Shmuck der Madonna.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das goldene Kreuz. Hierauf: Der Dorfbarbier. Abends: Zum ersten Male: Tiefland.

Schillertheater. ©. (Wallnertheater.) Donnerstag, Abends §8 Uhr: König Heinri (in einem Vorspiel „Kind Heinri“ und vier Akten) von Ernst von Wildenbruch.

Freitag: Der Kilometerfrefser.

Sonnabend: Der Weg zur Hölle.

Charlottenburg. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Maskerade. Schauspiel ín vier Aufzügen von Ludwig Fulda.

Freitag: Der Weg zur Hölle.

Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Priuz Friedrich von Somburg. Abends: Der Kilometer-

bildern ausgeführt. Mit EREE HeberrasBung wird mancher auf dem e

liegend, die erd- und völkerkundlihen Beobachtungen und Erfahrungen etwas mehr in den Vordergrund, die NReiseerlebnisse von loseren Beziehungen zu dem NReisezweck etwas zurü.

möge, das Interesse für unsere Kolonien zu beleben und ihnen die Unter- stüßung zu vermitteln, die sie für den hohen Aufschwung, dessen fie fähig sind, nicht missen können. Geheimrat Penck {loß die Sitzung mit warmen, oem Vortragenden gewidmeten Dankesworten und gedachte hierbei auch der anwesenden treuen Begleiter des ho- verdienten Forshungsreisenden, denen man Chrenpläße in der ersten

Frs Verkehrswesen.

Smyrna (deutshe Postanstalten) sowie nah den ottoma nischen Postanstalten gilt jeßt wieder das Umrehnungsverhältnis von 1 Pfund Türkish = 18 # 65 „Z.

auch mit ganz China, mit Cuba und mit den Seychellen aus-

Theater und Musik.

fresser.

auch das Wort Australia lesen, da

voraus: Wil

worden ist. Nur traten, wie nahe-

Dte LUchtbilder und fkünstlerishen Ausführung

igroßen

1

allgemeinen V

Osaka,

nah Konstantinopel und

orfrichter beiden Stüen liegen in den Händen der Damen von Arnauld, Resse Buße und Heisler sowie der Herren Geisendörfer, Stacaentcue Kraußneck, Stange und Zimmerer. Den beiden Kleistschen Dichtungen geht Goethes Schauspiel „Die Geschwister“ in folgender Beseßung

l helm: Herr Staegemann; Marianne: &räulein Thimig; Fabrice: Herr Werra.

Im Königlichen Schauspielhause werden mor en da ) ( Trauersptelfragment. „Nobert Guiskard* und „Der brkiadne Rrug* Australien ja erst von Cook 1770 aufgefunden worden ist. Es ist | von P: von Kleist gegeben. Den Guiskard spielt nichtsdestoweniger rihtig; denn die von Cook erst entdeckte Ostküste | den des Festlandes fehlt, woh aber. finden sich Teile von dessen Westküste sowie die Westküsten von Tasmanien und Neuseeland eingezeichnet, die bereits 1642 und 1644 vom holländishen Seefahrer Tasman entdeckt

oheit des Herzogs Adolf Friedrih be- wegte sih nahezu auf derselben Linie, wie der von dem Nedner vor einigen Tagen in der Deutschen Kolonialgesellshaft, Abteilung Berlin- Charlottenburg, gegebene Bericht, über den in Nr. 10 d. Bl. vom

err von Ledeb am: Herr Pohl; die anderen Hauptrollen in bén

Mannigfaltiges. Berlin, 17. Januar 1912.

Am 25. und 29. Januar werden die Herren Oberleutnant vo Wiese und Kaiserswaldau, persönlicher Adjutant Seiner Hoheit

L i i s D P - halber den gebührenden Beifall. Sehr ernste Bemerkungen S Bp Me See LN e Sen Pet OOT er Poorge Ur.

floht der Redner ein über anscheinende Mißgriffe in Behandlung der Eingeborenen, die ebenso von deutsher wie von belgisher und französisher Seite begangen werden. Für die Milde der kolontalen Gesetzgebung hätten die Neger nicht das richtige Verständnis, Wohl- wollen machte sie übermütig und gelegentlih disziplinl6s, wie die Expedition wiederholt zu ihrem Schaden erfahren habe. Am besten werde zumeist noch auf deutscher Seite der richtige feste Ton getroffen und den Eingeborenen bet gleihbleibender Milde der Behandlung h die Ueberlegenheit der wetßen Besonders ängstlich sei man, nach- mehr oder weniger Recht durch gebildeten Welt geahndet worden find, in Belgish-Congo trgend welhen Zwangsmaßnahmen gegenüber. auch die Franzosen übertrügen die Nachsicht, welche fie jeßt allseitig Unfug (Sabotage) und Disziplinlosigkeiten gegenüber im eigenen Lande walten lassen, etwas zu weitherztg, indessen keineswegs gleihbleibend, sondern gelegentlich in das Gegenteil, übermäßige Strenge umschlagend, auf ihre innerafrikanischen Kolonien. Der mit größtem Beifall aufgenommene Vortrag Roh mit der Hoffnung, daß E 7 S auch die Innerafrikaexpedition der letzten zwei Jahre dazu beigetragen haben Leer, 16, Januar. (W. T. B.) Die Sthiffahrt auf der ! Ems ist bis Papenburg hinauf vollständig lahmgelegt. Bet

Leerort kann die Ems zu Fuß überschritten werden.

auf der leßten

frikareise, als auch auf der Neise 1907/08 begleitet aben m Wissenschaftlichen Theater der , Urania“ Auen Borsen über die zweite deutsche Innerafrikaerpedition Seiner Doheit des L 1910/11 halten. Während der Oberleutnant von Wiese über den erlauf der Expedition, mit besonderer Berücksichtigung der neu erworbenen Gebtete in Kamerun und des deutschen und fran- zösischen Tsadseegebiets, sprechen wird, will Dr. Schubotz als zweiten Teil des Vortrags seine Reise von Ubangi den Uellefluß entlang nah Lado am oberen Nil behandeln. Der Vortrag wird durh farbige Licht- bilder erläutert werden. Eintrittskarten für beide Vorträge sind {on jeßt an der Kasse der „Urania“ zu haben.

Herzogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg

Dutsb urg, 17. Januar. (W. T. B.) Die bei dem Hoh - ofenunglüdck auf der Zehe „Phoenirx“ gestern \chwerver - leßten beiden Arbeiter sind ihren Verleßungen erlegen. Die Zahl der Toten hat sich damit auf zehn erhöht. (Vgl. Nr. 14 d. Bl.)

Stul tgart, 17. Januar. (W. T. B.) Heute früh 6 Uhr 10 Minuten ist hier ein fräftiger Erdstoß verspürt worden. In Ch ingen erfolgten zwei Erdstöße von großer Stärke.

| 16. Januar. (W. T. B.) Die Feuersbrunst hat in8gesamt 5268 Häuser zerstört. obdachlos. (Vgl. Nr. 14 d. Bl.)

Ueber 30000 Menschen sind

halber Gebühr können fortan

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstr. 12.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Russisches Ballett: Sylphiden Der Geist der Rose Polowetzer Tänze aus der Oper Prinz Jgor‘“ Kleopatra.

Freitag: Russisches Ballett.

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Max und Moritz. Abends: Wiener Blut.

Sonntag, Nachmittags 34 Uhr:

eFatinitza. Abends: Wiener Blut.

Luftspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das große Geheimnuis. Lust- sptel in 3 Akten von Pierre Wolf.

Freitag: Zum ersten Male: Die Damen des Regiments.

Sonnabend: Die Damen des Regiments.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Renaissance.

Residenztheater. (Direktion : Rihard Alexander.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Ein Walzer von Chopin. S{hwank in drei Akten von Kéroul und Barrs. Für die deutshe Bühne bearbeitet von Bolten-Baeckers.

Freitag und folgende Tage: Eiu Walzer von Chopin.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und S{önfeld.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Polnische Wirtschaft. Schwank mit Gesang und Tanz in drei Akten von Kraaß und Okonkowsky, bearbeitet von I. Kren. Gefangstexte von Alfred Schönfeld, Musik von F. Gilbert.

08 und folgende Tage: Polnische Wirt- ast.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstr.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das kleine Café. Lustspiel in drei Akten von Tristan Bernard.

Freitag und folgende Tage: Das kleine Café.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Francillon.

Konzerte.

Philharmonie. Donnerstag, Abends 74 Uhr : 3, Liederabend von Lili Lehmann.

Singakademie. Donnerstag, Abends 8 Uhr:

4. Kammermusikabend des Klingler-Quatrtetts. Mitw.: Friß Rückward (Bratsche).

Saal Bechstein. Donnerstag, Abenvs 8 Uhr:

Liederabend von William Pitt Chatham. Am Klavier: Ludwig Schüg.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

—— - Peking, 17. Januar. (Meldung des, Reuterschen Bureaus“). Jn Tengts\chou bei Tschifu sind gestern auf einem japanischen Dampfer 300 Revolutionäre aus Dairen angelangt und haben die Stadt in Besiß genommen. namentlih aus Tschangschau werden ernste Unru hen gemeldet. Jn Tientsin ist es ebenfalls zu neuen Unruhen gekommen. Buenos Aires, 17. Januar. 8 : Fräulein Hempel, die von threm N en Cie Krankheitsurlaub zurückgekehrt ist, hat die Rolle der Marschallin 2 S wieder übernommen. Im übrigen lautet die Besetzung: Octavtan : Fräulein Ober; Sophie: Fräulein Dur; Anina: Fräulein Mothauser ; Marianne: Frau von Scheele-Müller; Ochs von Lerchenau: Herr | nehmen. Knüpfer; Faninal : Herr Hoffmann ; Valzacchi: Herr Henke ; Sänger : Sommer. Die musikalische Leitung hat der Generalmusik-

Aus der Provinz Honan,

(W. L. B.) Auf Ver- Senators Villanueva hat eine Abordnung der nbahnangestellten mit dem Minister des

GZunern eine Besprechung gehabt, in welcher sie erklärte, daß die Ausständigen die Vermittlung der Regierung an-

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und

Zweiten Beilage.)

G 7 p 46 T E? 2, PTIRT i B

Beethoven-Saal. Donnerstag, Abends 8 Uhr :

Einziges Konzert von Arrigo Serato mit dem Philharmonischen Orchester. Dirigent: Dr. Erust Kunwald. Mitw.: Karl Kämpf (Har montium).

Klindworth- §charwenka- Vaal. Donners

tag, Abends 8 Uhr: 2. Liederabend von Olga de la Bruyère.

Harmoniumsaal. Donnerstag, Abends 74 Uhr :

Konzert von Marix Loevensohnu. Moderne Kammermusik.

Birkus Schumann. Donnerstag, Abends 7x Uhr : Große Galavorstellung. Auftreteu sämtlicher Spezialitäten. Zum Schluß: Das neue Aus- stattungsstück „Das Motorpferd““ in 5 Akten.

Hervorzuheben: Die große Schluß apotheose mit noch nie dagewesenen Effekten.

Freitag: Keine Zirkusvorstellung, sondern :

Aufführung des „Deutschen Theaters“ : Jedermann. Anfang 8 Uhr.

Birkus Bus. Donnerstag, Abends 74 Uhr: Große Galavorstellung. Zum Schluß: Das

neue Manegeschauspiel „Die Hexe“ mit Gertrud Arnold als Gast. Vorher: das auserwählte Programm.

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant von Barton gen. von Stedman (Frankfurt a. M.), Eine Tochter: Hrn. Hans von Trebra (Braunsroda).

Gestorben: Hr. Hermann Graf von Posadowsky-

Wehner Frhr. von Postelwiß (Schloß Blottnitz). Hr. Kammerherr Hilmar Frhr. von dem Bussche-Hünnefeld (Hünnefeld bei Bad Essen). &r. General Ellen von Grolman, geb. von Block (Breslau). Clara Edle von der Planitz, geb. Gräfin von der Schulenburg (Torgau).

Verantwortlicher Nedakteur : Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags-

Anstalt Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen (eins{chließliÞ4 Börsen-Beilage).

Me fle

Parlamentarische Nachrichten,

Der Entwurf zu einem Geseß über die Ausübung der Armenpflege bei Arbeits\heuen und säumigen Nähr: pflichtigen in Preußen ist nebst Begründung und einem Abdruck der. in anderen deutschen Staaten geltenden einshlägigen Bestimmungen dem Herrenhause zugegangen. Der Geseßentwurf lautet, wie folgt:

Artikel 1. F An Stelle des § 1 des Gesetzes, betreffend die Ausführung des Bundesgesezes über den Unterstüßungswohnsiß, vom 8. Vlârz a (Geseßsamml. S. 130) und des § 1 des Gesetzes, heine Ten, Be us- führung des Bundesgeseßes über den Unterstüßungswohn fig ee Herzogtum Lauenburg, vom 24. Juni 1871 (Offizielles Wochenbla S. 183) treten nach|tehende Pn m bilfsbedürftigen Deutschen 69) ift von dem zu seiner E 68, verpflichteten Armenverbande Obdach, der unentgeltliche Lebensunterhalt, dite erforderlihe Pflege in Krankheitéfällen und im Falle seines Ablebens ein angemessenes Begräbnts zu gewähre i.

Die Unterstützung kann geeignc tenfalls, so lange sie in Anspruch genommen wird, Tar gien Unterbringung in einem Armen- oder (anktenh ewährt werden. N H R en für, die einem Unterstüyzungsbedürftigen geleisteten geistlihen Amtshandlungen sind die Armenverbände zu entrichten nicht

verpflichtet. : S la.

\ er in der Pers ner Chefrau oder seiner noch Wer selbst oder in der Person seiner Chesfrau o l nit 16 Jahre alten Kinder aus öffentlichen Armenmitteln nicht nur vorübergehend unterstüßt wird, kann auch gegen feinen Villen e Antrag des unterstüßungspflihtigen Armenverbandes durch Beschluß des Kreis- (Stadt-) Ausschusjes für die Dauer der Unterstüßungs- bedürftiglkeit in einer öffentlichen Arbeitsanstalt untergebracht werden; der Untergebrachte ist verpflichtet, sür Rechnung des Armenverbandes die ibm von diesem angewiesenen Arbeiten nah dem Maße feiner Kräfte zu verrichten. H J s L , i Als Beschlußbehörde kann jowohl der für den Armenverband des Interstüßungëwohnsizes, wie der für den Aufenthaltsort des de stützten oder seiner Angehörigen zuständige Kre1s (Stadt-) Aus\chuß angerufen werden. / geruf ia

Die Entscheidung des Kreis (Stadt-) Ausschusses ergeht auf Grund mündliher Verhandlung. Sie ist mit Gründen zu versehen. Nor der (Entscheidung ist dem Untersltügten, gegen den das Verfahren fich richtet, Gelegenheit zur Aeußerung zu geben. _Im übrigen finden auf das Verfahren dle Vorschriften der §§ 52, 115, 116, 119 bis 126 des Gesetzes über die Allgemeine A vom 30. Jult

( eseßsamml. S t mäße Anwendung. 1883 (Geseßsamml. S. 195 ff.) sinngemäße Anwe g u “Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Der Bezirks- aus\chuß kann indessen die Vollstreckung der Anordnung aus Antrag oder von Amts wegen bis zur Entscheidung über die Beschwerde aus- seßen. Vor der Ausseßung ist der Armenverband zu hören. 8 14. 4 , Z

Die Vollstreckung des Beschlusses erfolgt durch den unterstüßungs- "flihtlgen Armenverband. / - L | “Die Armenverbände find berechtigt, die einer Arbeitsanstalt über- wiesenen Personen in Anstalten außerhalb ihres Bezirks unterzubringen oder ihnen Arbeiten auch ohne Aufnahme in eine geschlossene Arbeits- anstalt anzuweisen.

| & 1e.

Die Entlassung aus der Arbeitsanstalt ift von dem Armen-

verband zu verfügen, sobald die geseßlihen Vorausseßungen der Unter-

ingung weggefallen sind. . a E E aa cblabte die Aufhebung des Unterbringungs- beshlusscs mit der Behauptung, daß dessen Boraubseßungen weg- gefallen seien, so entscheidet über diejen Antrag der Kris. (Stadt-) Mus\{huß, der den Beschluß erlassen hat; für das Verfahren gelten die Vorschriften des § 1e. S S1 E

Der Armenverband kann den Untergebrachten auf dessen Antrag für cine angemessene Zeit beurlauben; wird der Beurlaubte während der Beurlaubung erneut nicht nur vorübergehend unterstügungs- bedürftig la), so kann auf Antrag des Armenverbandes durch Bescheid des Vorsißenden des Kreli8- (Stadt-) Ausschusses, der den Unterbringungsbeschluß erlassen hat, die Wieiedereinlieferung des Beurlaubten verfügt werden. In dem Bescheid ift den Beteiligten zu eröffnen, daß sie befugt sind, innerhalb ¡weier Wochen auf Beschlußfassung durch das i Kollegium anzutragen oder das Necht3mittel der Beschwerde an den Beiirks- auéshuß einzulegen. Im übrigen finden die Borlhriften des 9 117 Abs. 4 und 5 des Landebyerwaltungsgeseßes mit der Maßgabe An- wendung, daß Beschwerde und Antrag auf Beschlußfassung dur das Kollegium keine auf|chiebende Wirkung haben. S |

Wird während der Beurlaubung eine Wiedereinlieferung nicht verfügt, so gilt der Beurlaubte als endgültig entlassen.

Wird der Antrag auf Beurlaubung von dem Untergebrachten nah Ablauf von drei Monaten seit der Unterbringung oder „der Wieder- einlieferung oder der Ablehnung eines solchen Antrags gestellt, fo hat, wenn der Armenverband dem Antrage nicht entsprechen will, der Vorsigende des Kreis- (Stadt-) Ausschusses, der den Unterbringungs- beschluß erlassen hat, einen Bescheid zu erteilen. Auf das Verfahren finden Saß 2 und 3 des Abs. 1 Anwendung. :

Wenn die Unterbringung ein Jahr gedauert hat, muß der Unter- gebrachte auch ohne Antrag NIOaE werden.

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Aus dem Arbeitsverdienste des Untergebrahten find zunächst die Kosten der Unterbringung zu deden. Aus dem Ueberschuß ist die Unterstüßung zu bestreiten, die den Angehörigen des Untergebrachten für die Zeit der Unterbringung gewährt wird. Der dann noch ver- bleibende Nest ist diesem bei der Sntalung aus8zuhändigen.

S Li

Für jede Arbeitsanstalt ist eine Hausordnung aufzustellen, welche

der Bestätigung des Ministers tes Jinern bedarf. D L . -

Die Polizeiverwaltungen sind verpflichtet, die zur Durführung der Vollstreckung etwa erforderliche Hilfe zu gewähren. Die ent- stehenden Lransportkosten N allen Fällen dem unterstützungs fi Armenverband zur Last. pflichtigen Armenverband z Ms ,

Der Abs. 1 des § 65 des Geseßzes, betreffend die Ausführung des Bundesgeseßes über den Unterstüßungswobnsig vom 8. März 1871 (Geseysamml. S. 130) und der Abs. 1 des Z 93 des betreffenden Geseyzes für das Herzogtum Lauenburg vom 24. Juni 1871 (Offizielles Wochenblatt S. 183) erhalten folgende Fassung : E

Auf Antrag des Armenverbandes, der einen Hilfsbedürstigen unterstüßen muß, können durch einen mit Gründen versehenen Be- {luß der Verwaltungsbehörde nach Anhdrung der Beteiligten die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesebuchs Unterbaltungs- pflichtigen angehalten werden, dem Hilföbedürstigen nah Maßgabe ibrer

Erste Beilage : | zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 17. Januar

Hrift nur insoweit Anwendung, als er seine Vaterschaft nah § 1718 B G.-B. anerkannt hat, oder’ seine Unterhaltspfliht in cinem voll- streckbaren Titel festgestellt ist. :

Artikel 3. 2 N i &n den Fällen der Artikel 1 und 2 finden die Vorschriften des 8 59 des Geseßzes über die Allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 keine Anwendung.

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Dieses Geseg tritt am 1. Oktober 1912 in Krafft, ¿

Der Minister des Innern is mit seiner Ausführung beauftragt.

Jn der dem Geseßentwurf beigegebenen Begründung wird u. a. ausgeführt : E Veber die nit gegen die frivole Nährpflichtverleßung auf Kosten der Allgemeinheit neue Machtmittel zu schaffen, herrs! allfeitige Uebereinstimmung. Einige aus den Schriften des Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit entnommene Ziffern mögen die Größe des sozialen Uebels erkennen lassen. Nach einer für das Jahr 1. Juli 1896 bis 1. Juli 1897 von dem Verein in 113 deutschen Städten gehaltenen Umfrage entfielen auf die in ihnen vorhandenen 7 837 000 Einwohner nicht weniger als €632 Unterstüzungsfälle infolge von Versäumung der Nährpflicht; betroffen wurden 19 765 Frauen und Kinder. In 14 preußischen Großstädten befanden fich in dem gleichen Zeitraum allein 1846 pflichtvergessene Männer. Unter den Ursachen wurde Trunksucht allein oder in Verbindung mit Müßiggang, Kon- fubinat des Mannes, eheliche Untreue und Sittlichkeitsverbrechen, Liederlibkeit und Arbeits\cheu, Mißhandlung der Frau und dergl. festgestellt. Im einzelnen darf auf den eingehenden Bericht von Dr. Hirschberg in Heft 36 der genannten Schriften ver wiesen werden. Nah einer weiteren Nundfrage desfelben Vereins wurden im Monat März 1909 in 20 preußischen Großstädten allein 2865 säumige Nährpflichtige gezählt (D. V. Heft 88 S. 19). Unter diesen Städten fehlen Berlin und die Nachbarstädte. Ueber die Berliner Verhältnisse gibt aber ein Bericht des Stadtrats Münsterberg (D. V. Heft 76 S. 15, 16) Auskunft, nach dem dort im Jahre 1906 in der offenen Armenpflege nabezu 3000 eheverlassene Frauen mit einem Kostenaufwande von 6 bis 700 000 6 unterslüßt worden find. In Charlottenburg fielen im Jahre 1906: 236, in dem Jahre 1907 309 Frauen wegen böswilliger Berlafsung durch den E der öffentlihen Armenunterstütung nheim (D. V. Heft 88 S. 62). E : M Daß bei einer solchen Ausdehnung der Nährpflichlverleßzung eine erhebliche Belastung der Armenverbände eintreten muß, liegt auf der Hand. Daß damit aber auh durchaus verderbliche Folgen für die allgemeine Sittlichkeit und für die öffentliche Sicherheit verbunden sind, bedarf keines Nachweises. Diesen Mißständen mit allen Mit teln entgegenzutreten, erweist si als eine Verpflichtung der Staats- gewalt. Sie muß bemüht sein, im Volke die Auffassung von der fittlichen Notwendigkeit und Aufrechterhaltung der Ghbe und dem Ernste der durch sie begründeten Familienpfliht zu stärken. Sie muß ferner verlangen, daß Personen, die ihren Unterhalt verdienen können, ih aber nicht darum bemühen, ihre Arbeitskraft in wirksamer Welse yer- werten. Zur Verwirklichung dieser Forderungen reichen die bestehenden Seseye nicht aus, : E E Absaß 2 des A.G. z. U.W.G. gestattet zwar die Ge- währung einer Unterslüßung, so lange fie tin Anspruch genommen wird, mittels Anweisung der „den Kräften des Vilfsbedürftigen ent- sprechenden Arbeiten außerhalb oder innerhalb eines Armenhauses. Weil aber die Annabme einer derartigen Untersiüßung von dem DVe- lieben des Hilfsbedürftigen abhängig gemacht ift, fo braucht er, um sih dem Arbeitszwange zu entziehen, ledigli auf die Unterstüßung zu verzichten oder, ohne für feine Person Unterstüßung zu begehren, den Unterhalt seiner Angehörigen dem Armenverbande zu überlassen. Ein Arbeitszwang ‘ist ausgeschlossen und hat au ausdrüdcklich aus- ge\chlossen werden sollen 1 der Ministerialin)truktion zum Aus- führungégesez über den Unterstüßungswohnsiß vom 10. April 187 1). Erfahrung? gemäß benußen übrigens gerade die durch eigene Schuld in hilfsbedürftige Lage geratenen Fndtividuen das Armenhaus vielfach, um sich einige Zeit auf öffentlihe Kosten pflegen zu lassen und dann den alten lasterbaften LÆbenêwandel wieder zu beginnen.

Gbensowenig kann auf dem Wege des §65 A G. z. U. W. G. eine erhebliche finanzielle Erleichterung der Armenverbände in den bier in Betracht kommenden Fällen erreicht t ie gesehene Verpflichtung zu leßt die Leistungéf ) voraus. Ein säumiger Näbrpslichtige seinem Verdienste fo einzurichten fu streitung des eigenen Unterhalts ausreic finden, um sich der Vollstreckung eines pflihtenden Beschluffes zu entziehen

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Bekämpfung

Art

7 und 10 und § Der § 36 fammenhangs zwi} oder Müßiggang fähigkeit, fich und di voraus. Dieser Nachweis vorscbrift hat deéhalb nur 1 l Im Vorentwurf zu einem neuen Strafgese Bestimmung ganz abgesehen. E Noch geringer ist die praktische St.-G.-B., der einen Zwang ? üben will, welhe aus Q} i empfangen, die Arbeitêverweigerung Arbeits\cheu erfolgt. Die Liefer selten möglih. Dies hat zur Folge g Mittel der Ueberweisung an die L Gebrau gemaht werden konnte. waren z. B. auf Grund des § 301 1906: 82, 1907: 97, 1908: Ziffer 7 1905: nur 1, 1906: Personen untergebracht. __ Der § 361 Ziffer 1 Schuß der Armenpflege 1 Familienpflict gerichtet î niht erfällt. Der dur \schäft8gana, die Zweifel üde ständige Bek die Polizeibehörden, bald die Armenverwa sind, die Schwierigkeit der Feststellung, od unterbaltspflichtig sei, und die Unmöglichkeit, pflihtige den § 362 St.-G.-B. anzuwenden aden verwaltungen eine begreifliche Zurückhaltung îm der L 8 361, 10 St.-G.-B. als Abwedrmaßregel gegen die durch pslichtvergessene Almosenempfänger eintreten laffen. E Haben dbiernoh die bestedenden Strafdestimmuvgen einen prak» tisden Nußen nicht gebraht und es nicht verdindern konnen, „das die Zahl der Unterstüßungen für Ardeitèesheue und vom tdrem Srnadrer 2 D das von den Armenverwaltuugen Unmer dringender geQußerte Ber

gesetzlichen Virpflichtung die erforderliche laufende Unterstüßung zu ge» währen. Auf den Vater eines unehelichen Kindes findet diese Vor-

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1902.

Abwehrmaßregel als berechtigt anerkannt werden müssen. Geht man davon aus, daß derjenige, der sich aus eigeren Kräften nicht erhält, auh feinen Anspruch auf die freie Verfügung über seine Arbeitskraft besißt, sondern fich mit der leßteren in den Dienst der Allgemeinheit, die ihn unterstüßt, zu stellen hat, und daß ferner die dem Familienhaupte gcseblich obliegende Pfliht zur Unterhaltung seiner Angehörigen nicht nur „eine privat- rechtlihe Grundlage hat, sondern als Korrelat der obligatorischen Armenpflege zugleih eine der Allgemeinheit gegenüber bestehende öffemilich rechtliche Verpflichtung darstellt, auf deren Erfüllung mit allen Mitteln hinzuwirken ist, so ergibt sich von selbst als Lösung der vorliegenden Frage die Rückkehr zu dem durh das Geseß vom 21. Mai 1855 in Preußen eingeführten, im Jahre 1871 aus rehtlichen Be- denken aufgegebenen Arbeitszwang. : H i úFene Bedenker beruhten, wie die Begründung des Ausführungs- eseßes zum Unterstüßungswohnsißgeseg ergibt, auf der Auffaffung, ß es nit als zulässig angesehen werden könne, den Verwaltungs ehörden die Befugnis zur Unterbringung von Arbeitsscheuen und dachlosen in ein Arbeitshaus ulegen, nahdem der § 362 des St -G:-B. eine solhe Unterbringung von der ausdrücklihen Ermäch- tigung durch den Nichter abhängig (s urde erwoge1 daß derjenige, der unfreiwillig in eine rbeit8anstalt unter ; werde, das, was mit einer folchen Exefutionsmaßregel von ihm zwungen werden solle, in der Rege nicht leisten Tönm als bis die gedachte Maßregel wieder aufgehobe ei l der Praxis stelle sih daher die Sc weise fo, daß die Erefutionsmaßreg bracht werde, bis der Betre etner stattgebabten Befserur dadur roesentlih den ( nachhaft des § 3 mehr als begründet Berschiedenheit des 2 Gesichtspunkten, au folgten Zwecken. Uebrigens waren die ( vom 21. Mai 1855 in P worden find, Zau erlsíaiteten / Möglichkeit des sofortigen Ei die unbestimmte Auch in dem über das Ausführur tätige Wirkung r meisten Fällen die bloß die nachaltige und b ih die in Sachsen, Wür ] und Anhalt mit dem Arbeitétzwang ger erwiesen und ergeben, daß bei sehr wohl der Zweck werden fann. Was den Kreis derjenig Arbeitszwang richten soll d. h. die Müßiggänge felbst forgen, | l müssen, und Personen , gebörigen anbeimfallen

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