1892 / 192 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Aug 1892 18:00:01 GMT) scan diff

R E L E C A m, A

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. August.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern Nachmittag von 3 bis 51/2 Uhr Marinevorträgce entgegen. i E

Heute Vormittag wohnten Scine Mazestät von 7 Uhr ab den Garde-Cavallerie-Brigade-Uebungen auf dem Tempel- hofer Felde bei. Auf der Fahrt von A ttbera nah Berlin nahmen Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Militär- cabinets von Hahnke entgegen. '

Das „Armee-Verordnungs-Blatt“ veröffentlicht folgende Allerhöchste Cabinetsordre wegen Anlegung von Trauer für den verstorbenen General-Adjutanten, General der Cavallerie Grafen von Brandenburg:

Um das Andenken Meines verstorbenen General-Adjutanten, des Generals der Cavallerie Grafen von Brandenburg zu ehren, bestimme Ich bierdur, daß die Offiziere Meines Regiments der Gardes du Corps, à la suite dessen der Verstorbene gestanden hat, drei Tage Trauer Flor um den linken Oberarm anzulegen haben. Pots- dam, den 9. August 1892. Wilhelm. An das General: Commando des Garde-Corps.

Die Nr. 16 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs - Versiherungsamts“ vom 15. August 1892 enthält eine Reihe die Unfallversiherung betreffender Recurs- Entscheidungen von allgemeiner Bedeutung :

In mehreren Entscheidungen hat das Reichs-Versicherungs- amt zunächst an dem bereits früher anerkannten Grundsaß festgehalten, wonah die Versicherungspflicht auch für einen an sich niht versiherungspflihtigen Betriebs- theil cines einheitlihen Gesammtbetriebes be- gründet wird, sofern der Haupttheil des leßteren versichherungs- pflichtig ist, und jener Nebenbetrieb einen wesentlichen Bc- standtheil des Gesammktbetriebes bildet.

Demgemäß ist den Hinterbliebenen eines bei einer Möbeltischlerarbeit tödtlih verunglückten Bau- gewerbetireibenden die Unsallkente zugebhullgt worden, da der Verunglückte in erster Linie und hauptsächlich mit der Ausführung von Zimmer- und Maurerarbeiten be- schäftigt war und neben dieser Hauptthätigkeit sich nur in sehr geringem Umfang mit der Anfertigung von Schränken, Tischen, Stühlen und Särgen sowie mit Reparaturarbeiten an landwirthschaftlihen Geräthen befaßte.

Auch in einem anderen Falle, in welchem cin Unter- nehmer neben eincr Zimmerei dem Haupt- betriebe ein Holzhandlungs- und Holz- verarbeitungsgeschäft betrieb, ist die zuständige Bau- gewerks - Berufsgenossenschaft zur Entschädigung eines Unfalls verurtheilt worden, den ein Arbeiter des Betriebes bei dem Verladen von Holz erlitten hatte, ohne daß fest- gestellt zu werden brauchte, ob das verladene Holz für die Zimmerei oder das an sih nicht versiherungspflichtige Holz- geschäft bestimmt war. s

Endlich ist die Versicherungsanstalt der zuständigen Bau- gewerks-Berufsgenossenschast als entshädigungspflihtig für einen Unfall erklärt worden, welchen ein selbjtver- siherter Baugewerbetreibender (Maurer), der nah Ortsgebrauh auch das Reinigen von Schornsteinen Ubernahm, bei der legteren Thätigkeit erlitten hatte, obwohl diese für sih allein die Heranziehung zur Selbst- versicherung nicht begründet haben würde.

Eine Brauerei hatie auf einem Grundstü, welches von derselben über eine Meile entfernt ift, ein größeres Vergnügungslocal errichtet, in welchem das Bier der Brauerei für deren Rehnung zum Ausschank gelangt. Der Ur das Lokal angestellte Wachter erlitt, als cer die mit Gasäther gefüllten Lampen untersuchte, durch Explosion einer LampeeinenU nfall. DenEntschädigungsanspruch dessclben hat das Reichs-Versicherungsamt für unberechtigt er- flärt, weil der Restaurationsbetricb in das Gebiet des Handels- und Schankgewerbes falle, mithin nach der jeßigen Lage der Unfallversicherungs - Gefseßgebung nicht versicherungspflicd tig sei, auch ein so enger wirthschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Restaurations- und Braucreibetriebe, daß ersterer von er Versicherungspfliht des leßteren miterfaßt werde, nicht bestehe.

Der Lehrling cines Klempnermeisters erlitt einen Unfall, als er cinen Korb gefüllter Petroleumflashen aus dem Keller seines Arbeitgebers in die Werkstatt desselben heraufschaffte. Der Arbeitgeber betrieb außer einem fleinen Petroleumhandel die Werkstattklempnerei in nicht versicherungspflichtigem Umfange, daneben aber auch Bau - kflempnerci, für welche leßtere stets ebenfalls in der Werkstatt mitgearbeitet wurde. Das bei jener Gelegenheit geholte Petroleum sollte etwa zur Hälfte zu Verkaufszwecken, zur Hôälfte für die Beleuchtung der Werkstatt dienen. Das Reichs-Versicherungsamt hat dic Berufsgenossenschaft , bei welcher die - Bauklempnerei jenes Unternehmers fkatastrirt war, zur Entschädigungsleistung verurtheilt, mit der Begründung, daß die Thätigkeit der Herbeischaffung des Petroleums, wenngleih dieselbe nur zu einem gewissen Theile den Zwecken der Bauklempnerei diente, doch auh zu diesen Zwecken allein hätte bewerkstelligt werden müssen, und die Gefahr, welche der Verletßte hierbei lief, da- durch keine nennenswerth größere geworden sei, daß ecr noch cinige Petroleumflaschen für andere Zwecke trug.

Aus den gleichen Erwägungen ist den Hinterbliebenen eines Kutschers die geseßlihe Entschädigung zuge- sprochen, welcher im Stalle seines Arbeitgebers gelegen t- lih der Wartung der Pferde durch Hufschlag eines derselben tödtlich verleßt wurde, nachdem die Ermittelungen ergeben hatten, daß die betreffenden Pferde zwar zum größeren Theile dem Privatgebrauch des Arbeitgebers dienten, daneben aber au regelmäßig unter Leitung des Verleßten Fuhren für den versicherungspflichtigen Betrieb des Arbeitgebers leisteten.

Ein Arbeiter begab sich nach mehrstündiger Arbeit

im Betriebe nach einem nahegelegenen Wirthshause,

um sih dort ein Glas Branntwein zu holen. Auf dem Nückwege erlitt er außerhalb der Betriebsstätte einen Un- fall. Das Reichs-Versicherungsamt hat den vom Verlctten geltend gemachten Entschädigungsanspruh zurückgewiesen, in- dem es davon ausging, daß der Unfall außerhalb des Be- tricbes crfolgt war.

Dagegen ist der Entschädigungsanspruch anerkannt worden bei cinem Unfalle, der sih unter folgenden Umständen ereignet hatte: Jn einer größeren Ziegelei ist von dem Betriebs- unternehmer cinc Verkaufsstelle eingerichtet, in welcher aus\schlicßlich für die Arbeiter Bier zu Selbst- kostenprcisen ausgeschenkt wird. Der. Ziegel- meister, welher für die Beshaffung und Ergänzung der crforderlihen Vorräthe Sorge zu tragen hat, erlitt einen tödtlihen Unfall, als er ein Fäßchen Bier aus der Brauerei herbeiholte. Die Recursentscheidung, welche den Hinterbliebenen die Rente zuspriht, ist darauf egründet, daß unter den Begriff des Betriebes auch diejenigen Vecrilktuiion fallen, die nur mittelbar die gedeihlihe Ent- wicklung desselben fördern. j

Auch in dem Falle ist ein Zusammenhang mit dem Betriebe angenommen worden, in welhem ein Dampf- straßenbahnshaffner nach Ablieferung seiner Tageseinnahme und des Fahrkartenbestandes mit Freifahrtcerlaubniß einen Bahnzug zur Rückfahrt nah scinem Wohnort benußte und auf dieser Fahrt einen Unfall clt Eu derartig . auf der Rückfahrt befindliher Schaffner lege die Fahrt nmcht wie cin Fahrgast, sondern als ein im Dienst der Verwaltung auch ferner stehender Angestellter derselben zurück, der niht nur zur Rücksihtnahme gegenüber dem Publikum gezwungen, sondern auch, anders wie cin Fahrgast, dazu berufen sei, bei etwaigen Unregelmäßigkciten im Betriebe selbst einzugreifen.

Die Ausführung einer neuen Eisenbahn-Halte- stelle war zwischen einem gewerbsmäßigen Bauunternehmer und der Eisenbahnverwaltung dergestalt getheilt, daß ersterer die Erdarbeiten mit seinen Arbeitern, leßtere die Beförderung dieser Arbeiter und der Erdmafssen von der Sandgewinnungs- stelle auf die neue Haltestelle mit ihren Wagen und ihrem Personal, jeder für seine cigene Rechnung, aus- führte, Bel einer EnlgleqüUng des -Arbelts- zUges wurde einer der Arbeiter deg Bauunter- nehmers tödtlich verleßt. Die Auffassung der beklagten Berufsgenossenschaft, daß die Arbeiter des Bauunternehmers während der Fahrten aus dessen Betriebe: in den der Eisen- bahnverwaltung übergetreten feien, hat das Reichs-Ver- siherungsamt nicht gebilligt, vielmehr angenommen, daß die Arbeiter auch während der Fahrten in dem Bau- betriebe des Unternehmers beschäftigt seien. Zu der Eisen- bahnverwaltung ständen sie während des Transports, da sie weder von ihr gelohnt würden, noch auch das mindeste mit dem Transportbetriebe zu thun hätten, in keinem anderen Verhältniß, als in welchem ein Fahrgast zu ihr stehe. Die Eisenbahnverwaltung sei für sie niht Arbeitgeberin, sondern eine „dritte“ (der Berufsgenossenschaft vielleiht regreßpflichtige) Person im Sinne des §8 98 des Unfallversiherungsgeseßes.

Aus ähnlichen Erwägungen is der Unfall eines land- wirthschaftlihen Arbeiters, welcher im Auftrage seines Dienstherrn den Transport einiger für dessen Landwirthschaft bestimmter Pferde auf der Eisenbahn begleitete und beim Rangiren des betreffenden Güterwagens verleßt wurde, auf Grund des landwirthschaftlihen Unfallversichherungsgesctes für entschädigungspflichtig erklärt worden.

Jn den beiden leßterwähnten Entscheidungen hat das Reichs-Versicherungsamt hervorgehoben, daß den verurtheilten Berufsgenossenschaften der Rückgriff gegen den etwa haft- pflichtigen Eisenbahnunternehmer und dem Verleßten oder dessen Hinterbliebenen der Anspruch auf die ctwa nah dem Haftpflichtgeseh begründete Mehrforderung gegen denselben offen gehalten werde.

Die Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten“ für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung enthält die auf Grund des S 130 Abs. 1 des Jnvaliditäts- und Altersversiche- rungsgcfeßzes vom NReichs-Versicherungsamt erlassene Anweisung über die von sämmtlihen Versicherungsanstalten cein- zureichenden Uebersihten über die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse. Für die Aufstellung der Uebcersichten sind bestimmte Formulare vorgesehen, deren Ausfüllung in den beigegebenen „Erläuterungen“ näher ge- regelt wird. Unter anderem haben die Versicherungsanstalten ihren gesammten Vermögensbestand am Schlusse des Rech- nungsjahres, geordnet nach den verschiedenen Gattungen der Werthpapiere und Werthurkunden, anzugeben. Als Termin für die Einreichung der Uebersichten ist der 1. August des auf das Nechnungsjahr folgenden Jahres festgeseßt worden.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich ferbishen Hofe Freiherr von Wacccker-Gotter hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während sciner Abwesenheit fungirt der Legations-Sccretär Graf von Bernstorff als Geschäftsträger.

Der Wirkliche Geheime Legations-Rath Dr. Kayser ist in Berlin eingetroffen und hat die Geschäfte der Colonial- Abtheilung wicder übernommen.

Posen, 15. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen besihtigte vorgestern früh auf dem großen - Excrcirplaß bei Glowno das Grenadier-Regiment „König Wilhelm 1.“ (2. Westpreußisches) Nr. 7 und das JZJnfanterie - Regiment „von Courbière“ (2. Posensches) Nr. 19. Nach beendigter Besichtigung kehrte Seine König- lihe Hoheit an der Spiße der die Fahnen der 18. Jn- fanterie-Brigade abbringenden Grenadier-Bataillone des Gre- nadier-Negiments „Kömg Wilhelm 1.“ (2. Westpreußisches) Nr. 7 nah Posen zurück. Vor dem Denkmal weiland Seiner Majestät Kaiser Wilhelms 1. ließ Seine Königliche Hoheit die Grenadiere nohmals an sih vorbeimarschiren, während seitens des Regiments gleichzeitig ein Lorbeerkranz zu Füßen des Standbildes seines verewigten Chefs niedergelegt wurde. Am - Nachmittag folge der Prinz Un Offiziercasino des 2. Leib-Husaren-Regiments „Kaiserin“ Nr. 2 einer Einladung der Offiziere der 10. Cavallerie-Brigade. Dem Essen war eine Besichügung der Remonten des Husaren- Regiments und deren Vorführung im Sprunggarten vorausgeganaecn. Gestern Vormittag wohnte der Prinz dèm Gottesdienst in der Bernhardinerkirhe bei und folgte Nachmittags ciner Einladung des commandirenden Ge- nerals von Seeckt zum Diner. Heute früh begab sih Seine Königliche Hoheit zur Besichtigung der 9. Cavallerie-Brigade nach Lissa, von wo die Nülkehr heute Nachmittag crfolgte. Am Abend fand vor dem General - Commando auf dem Kanonenplate großer Zapfenstreich statt.

Bayern.

München, 16. August. Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold ist heute früh aus Jschl hierher zurückgekehrt Und beabsichtigt morgen früh 8 Uhr 25 Minuten nah Berlin abzureisen, um sich Seiner Majestät dem Kaiser als Inspecteur der 4. Armee-Jnspection vorzustellen.

Der päpstlihe Nuntius Agliardi ist aus Ragaz hier wieder eingetroffen. -

Sachsen.

Dresden, 15. August. Jhre Majestät die Königin, Allerhöchstwelhe am Sonntag Vormittag die Rückreise von Amerois über Luxemburg: angetreten hatte, ist heute Vormittag wieder in Dresden eingetroffen. Allerhöchstdieselbe wurde von Seiner Majestät dem König, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen und Jhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich August auf dem Leipziger Bahn - hof cmpfangen, besuchte darauf den Gottesdienst in der katholischen Hofkfirhe und begab sich alsdann in das Königliche Residenzshloß. Nachmittags traf Jhre Majestät die Königin im Lustschlosse zu Pillnig cin.

Auf Befehl Seiner Majestät des Königs hat sich der Commandeur der 3. Jnfanterie-Brigade Nr. 47, General- Major von Zeschau nah Wien begeben, um der morgen in Mauer bei Wien stattfindenden Ucebertragungs- und Bestat- tungsfeier der Gebeine im Jahre 1866 daselbst verstorbencr sächsisher Soldaten beizuwohnen.

__ Sachsen-Coburg-Gotha.

Coburg, 15. August. Jhre Königlihen Hoheiten die Prinzessinnen Alexandra und Beatrice von Edin- burg sind, wie die „Cob. Ztg.“ meldet, heute Mittag aus England hier, Seine Durchlaucht der Prinz und Jhre König- liche Hoheit die Prinzessin Philipp von Sachsen- Coburg - Gotha vorgestern in Reinhardsbrunn angekommen.

Deutsche Colonien.

Dem Colonialrath war bei seiner lezten Sißung im April d. J. unter anderem die Frage der Einführung einer cinheitlihen Schreib- und Sprechweise der geo- graphishen Namen in den Schuzgebieten zux Begutahtung vorgelegt worden. Der Colonialrath hatte die Nothwendigkeit der Regelung dieser Frage anerkannt und beschlossen: „das Auswärtige Amt zu ersuchen, eine Commission von Sachverständigen und drei Mitgliedern des Colonialraths zur Feststellung einer cin- heitlichen Schreib- und Sprechweise dieser Namen zu berufen.“ Eine solche Commission ist berufen worden und hat unter dem Vorfiß des Staatssecretärs a. D., Wirklichen Geheimen Raths Dr. Herzog (Mitglied des Colonialraths) mehrere Sizungen t E Die Commission hat die nachstehend abgedruckten Be- hlüsse gefaßt, welhe nah Zustimmung des Reichs-Marinc- amts und des Reichs-Postamts die Genehmigung des Reichs- kanzlers gefunden haben :

Einheitlihe Schreib- und Sprechweise der geographihen Namen in den deutschen Schußgebieten. / (Für den amtlihen Gebrauch.) _ Bei geographischen Bezeichnangen, welhe aus europäischen Sprachen entnommen sind oder von Cigennamen herrühren, verbleibt es bei: der ursprünglichen Schreibweise. Europäischen Sprachen ent- nommene allgemeine geographische Bezeihnungen wie Berg, Fluf, Sce, Dorf, Stadt u. f. w. find in der Regel deuts wiederzugeben.

Im übrigen gelten für die Schreib- und Sprechweise der P NeS Namen in den deutshen Schutzgebieten folgende Hegeln :

l. Die Schrift hat den Wortlaut so genau wiederzugeben, wie dies mit cinfahen Schriftzeichen möglich ist.

11. Selbstlauter (Vocale) und Doppellauter (Diphthonge) werd-n so geschrieben, wie sie in der deutshen Sprache klingen.

__ Für âu, eu, oi und oy wird nur oi, für ai, ei, ay und ey nur ai gceseßt.

Dic Reihe der Selbstlauter und Doppellauter ist darnach folgendch:

A a, Ce 70, Ua 9 U ot at, au:

__ Seclbstlauter werden doppelt geschrieben, wenn sie getrennt aus- ge‘prochen werden. Werden Doppellauter getrennt ausgesprochen, fo wird einer derselben mit cinem Trema (..) bezeichnet.

Besondere Dehnung cines Selbstlauters wird dur den Circunm- fler (4) bezeichnet.

[1]. Für die Mitlauter (Confonanten) gelten folgende Regeln :

1) Zusammengeseßte Mitlauter werden in ihre Bestandtheile auf- gelöst: x = 18, z und c = 18, .

2) Genau wie im Deutschen werden gebraucht: b, d, f, g, b, f, Em D

3) y tritt an die Stelle des deutschen j,

4) j entspriht dem französischen j, dj dem englischen j (franzö- fish d)).

5) h entspriht dem deutschen [ch, tsh dem deutschen tickch (english ch, französish tch).

6) v entspricht dem deutschen w, w dem englishen w, fw dem deutschen qu.

7) fh centspriht dem deutschen gutturalen ch, gh**) demselben Laut, jedoch weicher ausgesprochen, kk dem deutschen ck.

8)- \ entspricht dem weichen deutschen s, F dem scharfen (deutsch ß).

9) ts entspricht dem deutschen z und weichen c.

_ Als entbehrlih werden danach ausgeschieden die deutshen Schrift- ¿cichen :

C (S 15 ver D, d (= D, Q (= 1) [O uno Ha (== b UND 10), qu (= kw), x (= fs), pb, sofern cs wie f ausgesprochen wird, I (== 15);

Anders als im Deutschen werden gebraucht: j, v, w, y.

IV. Bestehen Namen aus mehreren Wörtern, fo sind diefe in der Negel getrennt, jedoch mit Verbindungsstrichen zu schreiben.

V. Zur Bezeichnung der bctonten Silbe wird der Acut gebraucht, sofern nicht der Circumfler Anwendung findet (IT).

VI. Nach den vorstehenden Regeln wird ein Verzeichniß der wichtigeren bekannten geographishen Namen aus den einzelnen Schußz- gebieten aufgestellt, welches allmählich zu ergänzen und auszu- dehnen ift.

VII. Die Ermittelung der Sprech- und Schreibweise neucr geographisher Namen, welche in den Gebrauch übernommen werden jollen, geschieht in erster Linie in den Schutzgebieten selbst. Zu diesen Zwecke empfiehlt es sich, damit befaßte Beamte und sonst geeignete Perfonen dahin mit Anweisung zu versehen, daß sie die Namen nah möglichst sorgfältiger Aufnahme des Wortes niedershreiben und {fich dabei nach den obigen Negeln für die Schreibweise richten.

VIII. Bei der Aufnahme ift darauf zu achten, daß die Namen fo. wiedergegeben werden, wie sic von der angesessenen Bevölkerung. ausgesprochen bezw. geschrieben werden. Es ist ferner dabei zu e€r- mitteln, ob der Name aus cinem Wort oder aus Wörtern besteht, welche eine besondere Bedeutung haben. Für solche Wörter ift eine einheitliche Schreibweise anzuwenden. j

Der obere Beamte jedes Schutzgebiets wird sich einer Prüfung der ihm vorgelegten Namen mit den ihm zu Gebote stehenden ört- lichen Hilfsmitteln unterziehen und auf Grund derselben deren Klang

*) Es ist das Zungen-r gemeint. **) Entspricht auch dem fogenannten Zäpfchen-r.

und Schreibweise feststellen. Verzeichnisse derfelben werden periodish dem. Auswärtigen Amt überreicht. --- E X. Das Auswärtige Amt beruft- eine ständige Commission von Sachverständigen, welche die Aufgabe - hat, eingehende Verzeichnisse neuer Namen (VIIT) zu prüfen, die unter Nr. VI erwähnten Ver- zeihnisse fortzuführen, etwa nothwendig werdende Ergänzungen oder Abänderungen der Schriftzeihen (IT und I[l)_ vorzuberathen und auf Beseitigung abweichender Schreibweiser hinzuwirken. L X. Die in Gemäßheit vorstehender Vorschläge festgestellten Namen sind im amtlichen Verkehr in und mit den Schußzgebicten aus- -s{ließlich anzuwenden. Sie werden von Zeit zu Zeit dur das „Colonialblatt“ oder in sonst geeigneter Weise veröffentlicht, in der Ab- sicht, zu ihrer Anwendung au beim Kartendruck, in der Tageêprefse und in anderen Druckschriften zu bestimmen.

Der Reichskanzler hat bestimmt, daß im Schutzgebiet von Deutsch-Ostafrika für die Ausübung der Gerichts- barkeit erster Jnstanz über Nichteingeborene zwei Amtsbezirke gebildet werden, und zwar ein nörd- liher, umfassend die Bezirke Tanga, Pangani und Bagamoyo mit dem Amtssivze Bagamoyo, und ein südliher, umfassend die Bezirke Dar- es-Salam, Kilwa und Lindi mit dem Amtssize in Dar-es-Salam. Die Er- mächtigung zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ist für den nördlichen Amtsbezirk dem Bezirksrichter Eschke, für den süd- lihen Amtsbezirk dem Bezirksrihter Rönnenkamp übertragen worden, beiden mit der Befugniß, sich in Behinderungsfällen wechselseitig zu vertreten.

Für das dem gefallenen Hauptmann Freiherrn von Gravenreuth in Kamerun zu errichtende Denkmal sind Beiträge in Höhe von 772595 #6 eingegangen. Mit Zu- stimmung der Familie des Verstorbenen ist die Herstellung des Denkmals dera Professor von Miller, Erzgießerei in München, übertragen worden. Herr von Miller hatte die Ausführung des Denkmals in der Weise vorgeschlagen, daß sich ein Postament aus carrarischem Marmor auf zwei Stufen erheben joll, auf dessen Vorderseite das Medaillon des gefallenen Bleibt von Gravenreuth in Bronze, umgeben von einem ‘orbeerkranz in Bronze, angebracht ist. Auf dem Postament ruht in sißender Stellung cin Löwe, mit erhobenem Kopf in die Ferne schend und mit den Vordertagzen die deutsche Kriegs- flagge shüßend, welche fih zum theil über dem Postament entfaltet. Das Ganze wird eine Höhe von etwa 360 m erhalten und daher von weiter Ferne gesehen werden können. Die Ausführung des Denkmals in der vorgeshlagenen Weise durch den Professor von Miller wird ein an Größe und Schönheit des Verstorbenen wie unseres Vaterlandes würdiges Monument schaffen.

Großbritannien und Jrland.

Der Marquis von Salisbury hat nunmehr in der gestrigen Sißung des Oberhauses officiel Mittheilung von der Demission des Cabinets gemacht. Die bisherigen Minister werden jedoch so lange im Amte bleiben, bis ihre Nach- folger ernannt sind. Das Oberhaus hat sih bis Donnerstag vertagt.

Uéber die weitere Zusammenseßung des neuen Gladstone- schen Ministeriums (vgl. die leßten Telegramme in der gestr. Nr. d. Bl.) gehen die Vermuthungen noch immer auseinander. - Dem „W. L. D.“ zufolge verlautet jeBt, daß Lord Nosebery sih bereit crkiärt habe, das Portefeuille des Ministeriums des Aeußern zu übernehmen ; Asquith würde zum Staatssecretär des Jnnern ernannt werden. Ferner würden in das Cabinet Gladstone eintreten: Earl of Spencer als Erster Lord der Admiralität, Shaw-Lefèvre als Präsident des Ackerbauamts, Mundella als Präsident des Handelsamts, Arnold Morley als General-Postmeister, Rufsell als General-Procurator, Rigby als General-Advocat, Samuel Walker als Lord-Kanzler von Jrland, Bryce als Secretär für Schottland. Dem „Standard“ zufolge würde Lord Kimberley Staatssecretär für Jndien, der Marquis von Ripon oder Lord Carrington Staatssecretär für die Colonien werden. Earl Spencer würde zum Herzog ernannt werden.

Der „Verein für die vertriebenen Pächter“ (von Zrland) „hat, wle ie A E meldel einstimmig cinen Beschluß angenommen, der die liberale Regie- run QUTFONDert, ; Cine U einzubringen, die die Paciler in den. Stand see fh mit ihren Gutsck herren bchufs Ankaufs ihrer Stellen auf gerehter Grundlage abzufinden. Der Verein. protestirt im Namen der Jren energisch dagegen, daß die Negierung das Parlament bis zum Februar vertage, ohne für die ausgewiesenen Pächter gesorgt zu haben. Das crste, was Gladstone’s Regierung zu thun habe, müsse sein, für Wiedereinseßüng der ausgewiesenen Pächter in ihre Stellen zu forgen.

Im Phönix-Park in Dublin wurde am Sonntag cine von 15 090 Perjonen bcsuhte Volksversammlung ab- gehalten, in der der Hauptredner, der Parnellit Pierce Ma- honey, sofortige Amnestie für alle irishen poli- then Gefangenen. - forderte. „felbst wenn fie \huldig scin sollten“. Der Jahrhunderte alte Streit zwischen England und Jrland, so führte er aus, könne nimmer zu Grabe getragen werden, fo lange noch cin Jrländer wegen politischer Vergehen in einem englischen Gefängnisse shmachte. Der Parnellit Harrison hielt die Erklärungen Gladstone's im Parlament über dic Frage für unzureichend.

Frankreich.

Der König von Griechenland hat dem Präsidenten Carnot, dem „Temps“ zufolge, auf dessen gestern mitge- theiltcs Begrüßungstelegramm nachstehende Antwort gesandt: 4 „Ich bitte Sie, Herr Präfident, meinen aufrichtigsten Dank für Ihr so licbenswürdiges Telegramm entgegennehmen zu wollen und überzeugt zu sein, wie glücklih ih mih fühle, mih wieder in Frank- rei zu befinden. Ich bitte, mih Frau Carnot emvfehlen zu wollen.

Georg.“

_ Aus Anlaß des Geburtstags Napoleon's 1. fand gestern in Paris cine imperialistishe Festversammlung |tatt, an der fünfhundert Personen theilnahmen. Nachdem eine Ansprache an die Versammlung gehalten worden, nahm die leßtere cine Resolution an, worin erklärt wird, daß die ÖMperialisten bei den allgemeinen Wahlen diejenigen Candi- daten unterstüßen würden, die für die Wahl des Staats- oberhauptes dur das Plebiscit cinträten.

In Grenoble ist dem „H. T. B.“ zufolge an der Schwelle des Justizpalastes ein Kisthen mit Schießbaumwolle ent- edt worden. Jm Verfolg der unverzüglih eingeleiteten Untersuchung wurden mehrere Verhaftungen vorgenommen.

Serbien.

Wie dem „W. T. B.“ zufolge in Belgrad verlautet, soll der Minister-Präsident Pas chit\ch der Regentschaft die Demission des gesammten Cabinets eingereiht haben, nachdem der Minister des Jnnern und der Kriegs-Minister um ihre Entlassung gebeten hätten.

Afien.

Die indische Regierung hat nah einer Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Simla den Emir von Afgha- nistan (in Erwiderung auf seine in der gestr. Nr. d. Bl. mitgetheilte ausweihende Aeußerung) jeßt davon verständigt, daß, wenn er die englishe Mission niht im nähsten Oktober empfangen könne, überhaupt keine Mission entsendct werden würde, weil der Ober - Befehlshaber der indischen Truppen Lord Roberts im nächsten Frühjahr nah England abreisen müsse. Man erwarte, daß der Emir nunmehr ein- willigen werde, die Mission zu empfangen.

__ Ein Telegramm desselben Bureaus aus Bombay ecr- wähnt des in Gilghit circulirenden Gerüchts, wonach die hinesishe Regierung die Pamirs bis zum Hindu- kush an Rußland verkauft habe. Weitere Nachrichten aus Bombay besagen, 4000 Usbegs, welhe an dem Ausstand in Maimene theilnahmen, hätten das Land verlassen, um auf russisches Gebiet zu flüchten.

Nr. 32 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge- fundheitsamts* vom 10. August hat folgenden Inhalt: Personal- nachriht. Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten, insbesondere Cholera. Sterbéfälle in deutshen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Berliner Krankenhäusern. Desgl. in deutschen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Juli. Zeitweilige Maß- regeln gegen Volkskrankheiten. Thierseuhen in der Schweiz, 4. Vierteljahr 1891 und Jahresberiht. Veterinärvolizeiliße Maß- regeln. (Deutsches Reih, Preußen Neg.-Bez. Düsseldorf, Belgien, Schweden, Egypten). Gesetzgebung u. \. w. (Preußen). Ver- bütung der Tuberkulose. (Neg.-Bez. Potsdam). Einfuhr von Rindvieh. (Reg.-Bez. Bromberg). Anzeigepfliht bei Cholera. (Bayern). Untersuchungsanstalten. (Baden). Viehbeförderung. —- (Lübeck). Desinfection der Aborte. (Oesterreich-Ungarn). Vieh- feuchenconvention. Nechtsprehung. (Ober-Landesgericht Dresden). Neibesitzbäder. Vermischtes. (Frankreich). Gesalzene Weine.

Nr. 33 - des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Ar- beiten, vom 13. August 1892 hat folgenden Inhalt: Fortsezung der Theißregulirung. Mittelalterliher Dachreiter in Lüneburg. Das Einheitsmaß für die Raumberehnung der Büchermagazine. Bahn- steighalle des Hauptbahnhofs in Köln. Werth der Belastungs- proben eiserner Brücken. Vermischtes: Umbauten im Königlichen Schauspielhause in Berlin. Preisbewerbung für cin Kreishaus in Bochum. Verbesserung der Verkehrsanlagen in Wien. Zur Stoßverlashung der Breitfußschienen. Bau zweier neuen Brücken über den East River. Eröffnung des Merwede-Kanals. Neue Bahnverbindung zwischen London und Mittel-England. Bücherschau.

Statistik und Volkswirthschaft.

Kunstwollindustrie. _In der Kunstwollindustrie haben si, wie aus dem Regierungé- bezirk Köln berichtet wird, die Aufträge in leiter Zeit wieder etwas

. vermehrt. Auch die Nachfrage nah Garnen hat sich reger gestaltet.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Braunschweig wird der „Magdb. Ztg.“ geschrieben, daß auh dort die Generalcommission, d. h. die gewerkschaftlihe Ver- treterin der Socialdemoktratie, versuht, den Braunschweiger B ier - brauereien cine neue Arbeitsordnung für das Arbeitspersonal auf- zuzwingen (vergl. Nr. 185 d. Bl.): darin wird ein Minudest- lohn von 24 Æ wöhentlich für die Brauer, Böttcher und sonstigen Handwerker in der Woche, zehnstündige Arbeitszeit (ein- \ließlich der Nuhepausen) u. \. w. festgeseßt, cine Kündigungsfrist für beide Theile dagegen nicht gefordert. Die Brauereien sollten thre Erklärungen bis zum 15. d. M. abgeben Die Socialdemokratie des Herzogthums Braunschweig hat beschlofsen, Anfang September d. F. einen Landesparteitag abzuhalten. Der Ort der Tagung ist noch nit gewählt:

In Leipzig fand am Sonnabend eine nur mäßig besuchte Ver- fammlung der Wachstucharbeiter, Formsteher und Tapeten- arbeiter statt, die, wie die „Leipz. Ztg.“ mittheilt, einen. Delegirten für den am 4. September in Braunschweig stattfindenden Congreß der Formsteher wählte. Der deutsche Verband der Formstecher u. f. w. foll nah den in der Versammlung gemachten Mittheilungen in Leipzig 103 Einzelmitglieder zählen. In einer Versammlung der Leipziger Tischlergeh ilfen wurde darüber geklagt, daß der vereinbarte Lohntarif von vielen Arbeitgebern niht mehr eingehalten würde. Die Versammlung er- theilte der Agitationëcommission Auftrag zur Einberufung einer Ver- sammlung, in der gemeinschaftlich mit den Arbeitgebern die Abstellung des Mißstandes berathen werden foll.

Hier in Ber lin besteht, wie aus ciner Mittheilung im „Bor- wärts“ hervorgeht, die Sperre, welche die Steinmetzgehilfen über eine Anzahl ihrer Arbeitgeber verhängt haben, fort.

Aus Schwechat bei Wien wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß der Faßbinderstrike in Dreher’s Brauerei beendet ist. Die Forderungen der Ausständigen wurden bewilligt. Der übliche Tage- lohn wurde von 90 Kr. pro Tag auf 1,47 Fl. erhöht. Die Accord- löhne find ebenfalls erhöht worden ; auch wurde das Verbot, dem Fachverein anzugehören, aufgehoben. i

Aus Paris meldet ein Wolff’sches Telegranun, daß gestern troy des Beschlusses der Fiakerkutscher, in den Ausftand einzutreten, zahl- reihe Wagen auf der Straße im Betriebe waren. Die Polizei hat alle zum Schuße der nicht auésständigen Kutscher erforderlichen Maß- nahmen getroffen. Bis jeßt find keine Conflicte vorgekommen. Nach einer Meldung aus Liev in (Departement Pas-de-Calais) kam es infolge der Erregung der französishen Arbeiter über die Verwendung ausländischer Arbeitce in den dortigen Berg- werken zu einem Zusammenstoß zwischen den ersteren und belgischen Arbeitern, wobei Schüsse gewechselt und mehrere Personen verwundct wurden. Die Ruhe wurde durch die Behörden wiederhergestellt.

Aus Brüssel meldet ein Telegramm des „D. B. H.“ vom gestrigen Tage: Der Bergarbeitercongreß zu Frameries be- \chloß einstimmig, den allgemeinen Ausstand zu beginnen, sobald die Constituante niht das unbeschränkte allgemeine Stimmrecht annimmt.

Ueber den Ausstand vóôn Eisenbahnarbeitern der New- YVork- und Lake-Erie-Eisenbahn und der Lehigh-Valley-Eisenbahn, von dem gestern „nach Schluß der Nedaction* bereits in cinem Tele- gramin aus New-York berichtet wurde, liegt heute folgende Meldung vor: Nah aus Buffalo eingegangenen neueren Nachrichten hat sih die Lage in den Ausftandsgebieten weiter verschlimmert ; die Strikenden verbrannten - gestern mehrere Waggons außerhalb der

Stadt, um die Eisenbahnzüge aufzuhalten. Im ganzen sollen auf der Lehigh-Valley- und der Erie-Bahn 150 bis 200 Waggons ver- brannt worden sein. f

Kunst und Wissenschaft.“

Aus dem uns zugegangenen Verzeichniß der In- dustricllen Gesellshaft von Mülhausen i. E. über die in der Gencralversammlung vom 25. Mai 1892 ausgeschriebenen Preis- aufgaben für das Jahr 1893 geht hervor, daß von der Gesellschaft für die Löfung von Fragen auf dem Gebiet der chemishen Tehno- logie 62, der mechanishen Technologie 39, der Naturgeschihte und des Aderbaues 7, des Handels 8, der Geschichte, Geographie und Statistik 22, der öffentlißen Wohlfahrt 8, der schönen Künste 6 Preise sowie außerdem noch 2 Preise für eine wichtige Verbesserung auf industriellem Gebiete und Einführung eines neuen Industriezweiges im Ober-Elsaß ausgeseßt sind. Die Preise bestehen in Ehrenmedaillen, silbernen Medaillen und Bronzemedaillen, fowie in Geldpreifen in der Höhe von 100 bis 8000 A. Das Preis« Verzeichniß kann von dem Secretariat der Gesellschaft zu Mül- haufen i. E. bezogen werden. , f

Das Louvre-Museum in Paris hat, wie*#man der „Frkf. Ztg.“ schreibt, vier farbige Gipsbüsten erhalten, die von den leßten Ausgrabungen in der Oase El Kargeh in Egypten herrühren. Sie find von Sarkophagen aus der römischen Epoche (Ende des 2. Jahrhunderts unserer Aera) abgelö| worden. El Kargeh i die südlihste Oase Ober-Egyptens, 150 km lang und 12 bis 15 km breit, erzeugt Datteln und Reis in großer Menge und umfaßt mehrere Dörfer mit 7000 bis 8000 Einwohnern arabischer Herkunft. Man findet in ihr eine große Anzahl von Ruinen und Todtenstätten, welchen die erwähnten Sarkophage entnommen worden. Die vier Büsten sind weniger in fünstlerischer, als in historisher und arhäologischer Hinsicht interessant. Ihr Ausdruck ist sehr lebendig, und thre Porträtähnlichkeit springt in die Augen. Von den Personen, welche sie darstellen, sind zwei blond, mit flahem Haar? Griechen ohne Zweifel, die beiden anderen haben dichtgelocktes dunkles Haar. In dem einen Manne will man einen Syrier, in dem anderen einen Juden erkennen. Alle vier sind bâärtig; die Asiaten haben einen kurzen und dihten Bart, derjenige der Griechen is dünner gesät: einer der leßteren hat nur einen Kinn- bart. Die Gesichter und Hälse sind rosig, in weiße Stoffe von wolligem Ton eingerahmt ; die Augen, in Mica nachgebildet, lebendig und glänzend. Die Lippen besonders haben einen lächelnden Aus- druck und, in die Deckel der Sarkovhage eingerahmt, mögen diefe lebensfroben Köpfe eine eigenartige Wirkung ausgeübt haben.

Aus Rom vom 11. August, wird der „Köln. Ztg." ge- schrieben: Eine bekannte Stelle in den Satiren des Juvenal hat neuerdings“ durch einen archäologishen Fund ihre Bestätigung erhalten. Iuvenal erzählt nämlih, daß zu seiner Zeit (zweite Hälfte des 1. Jahrhunderts n. Chr.) die Bildnisse des Horaz und Virgil neben cinander in den Schulen aufgehängt gewesen seien, und gtebt damit Kunde von einer tief ins Volk gedrungenen Verehrung für jene beiden großen Dichter der Augusteishen Zeit. Nun hat ein Fund in Pompeji solhe Bildnisse ans Liht ge- bracht: Marmcr - Medaillons von gleiher Größe, voll- fommen als Gegenstück behandelt und auh zusammen gefunden. Die etwas oberflächlihe Arbeit läßt erkennen, daß man es mit einem billigen Mafsenartikel zu thun hat. Die Reliefs follen eine auffallende Achnlichkeit mit den Miniaturen der Handschriften der beiden Dichter aus dem 12. und 13. Jahrhundert haben, woraus also geschlossen werden müßte, daß auch jenen Miniaturenzeichnern diese Bildnisse, in anderen Exemplaren bereits befannt waren, cine Annahme, die sich

C

mit der Thatsache der weiten Verbreitung der Bilder sehr gut det.

Gefsundheitëêwesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Brasilien.

Die brasilianische Regierung hat mittels Erlasses vom 18. Juli 1892 die Hâfen des Schwarzen Meeres als von der Cholera verseucht (infeccionados) und die Hâfen Franfkreihs, sowohl des Festlandes wie der Inseln in Europa, und ebenso die afrikanischen Häfen des Mittelmeeres als der Cholera verdächtig (suspeitos) erklärt und an- geordnet, daß alle aus den erwäfnnten Häfen sowohl direct wie über Zwischenhäfen ankommenden Schiffe sh bei ihrer Ankunft in Rio de Janeiro nah dem Quarantäne-Lazareth auf Ilha Grande begeben müssen, um dort desinficirt zu werden, bevor sie zum freien Verkehr zugelassen werden können.

Egvpten.

Der internationale Quarantänerath hat am 30. Juli 1892 be- {{chlosfen, dic Wirksamkeit des zur Verhütung der Choleraeins{leppung bestimmten Reglements auf die Ankünfte von allen Häfen der Küsten des Vilajet Trebifonde zwischen Batum und (einshließlich) Ordu auêzudehnen.

Norwegen.

Gemäß Verordnung der norwegishen Regierung werden die

Häfen des Asow’ schen Meeres, die russishen und rumänischen Häfen s Schwarzen Meeres und der Donau, sowie die russishen Häfen

r Ostsee als choleraangesteckt angesehen.

Posen, 14. August. Der Regierungs-Präsident hat der „Schles. Ztg.“ zufolge die Zulassung russisch-polnischer Flößer auf der Warthe in preußishes Gebiet wegen der in Nußland herrschenden Cholera verboten. Die Weiterführung der Flöße von der Grenz- station Pogorzelice darf nur durch solche inländishen Mann-

. schaften erfolgen, welhe sich durch cin Zeugniß des Ortévorstandes

über ihre Person und ihren Aufenthalt während der letzten vier Wochen auéêweisen und die bei der äritlihen Untersuhung in Pogorzelice als unverdächtig befunden werden.

London, 15. August. Das „Neuter:\{he Bureau“ meldet aus Teheran: Dem Schah, der beshlossen hatte, sich nach Teheran zu begeben, sei feitens der Behörden angerathen worden, 1m Elburz-Gebirge Aufenthalt zu nehmen. Die Todesfälle infolge der Cholera mehrten sich von Tag zu Tage: die Behörden machten zwar keine statistischen Angaben darüber, allein die Zahl der gestern vorgekommenen Todesfälle betrage mindestens 300. Der Eisenbahn- und Tramwayverkehr sei eingestellt, die Bazars seien geschlossen. Sehr heftig trete die Cholera auh in Tabriz auf, wo die Dahl der Opfer täglih mehrere Hunderte betrage.

St. Petersburg, 15. August. Aus Nishny-Nowgorod wird heute amtlich gemeldet, daß die Cholera dort im Er- löschen begriffen sei. Die Erkrankungen verringerten sich mit jedem Tage, die Sterblichkeit sei zur Zeit unbedeutend. Die Sanitätscommission habe beschlossen, die beiden s{wimmenden Hospitäler als überflüssig zu s{chlicßen. Das Medizinal- und Sanitätspersonal sei zum theil wieder entlassen worden. Das neue städtische Cholera-Hospital habe man ebenfalls für überflüssig be- funden ; dasselbe solle zu anderen Zwecken benußt werden.

Kopenhagen, 15. August. Der Justiz-Minister hat, wie „W. T. B.“ meldet, heute cine Quarantäne für die Herkünfte aus den russischen Osftseehäfen und den Häfen des finnlän- dischen Meerbufens angeordnet.

Verdingungen im Auslande.

Niederländishe Colonien. _ 12. Dezember 1892, 10 Uhr. Der Director des Unterrichts zu Batavia, Comptoir im Palast zu Weltevreden : : Licferung von Schulbedürfnissen für das Depot für Lehrmittel zu Batavia zu Zwecken des niederen europäishen und inländishen Regierungsunterrihts während der Jahre 1893 bis 1902. Bedingungen in holländisher Sprache beim „Reichs-Anzeiger“.