1912 / 46 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Feb 1912 18:00:01 GMT) scan diff

in us auf die Rechte an öffentlihen Wegen. Man neigt jeßt zu der Au assung von der gemeinwirtschaftlihen Bedeutung der Flüsse. Mit der Stntéilung der Wasserläufe in solche erster, zweiter und dritter Ordnung sind wir einverstanden, wir wünschen aber, daß die Verzeichnisse der Einteilung der Wasserläufe nach diescr Ordnung den Landratsämtern mitgeteilt werden. Ferner wünschen wir, daß die Einteilung “nur dur Gefeß, nicht durch Königlihe Verordnung eändert werden-kann. Ein glückliher Gedanke ist die Bildung der wangsgenossenshaften für die Unterhaltung der Wasserläufe. Sehr chwierig ist die Frage des Ei entums an den Wafserläufen. Soll ein Privateigentum an den Flüssen begründet werden, fo muß es so gestaltet, werden, daß auf die Bedürfnisse der Benutzung durch die AlUgemeinheit. die erforderlihe Rückficht genommen wird. Der Ent- wurf gibt dem Staat ein Eigentum an den Wasserläufen erstec Ordnung; dieses Vecht ist nihts weniger als immateriell, im Gegen- teil, der Entwurf gibt dem Fiskus ein [eue reelles Interesse an diesen Wasserläufen, und wir erblicken in diesem Eigentum des Fiskus eine ernste Gefahr für die Wasserwirtschaft und erheben dagegen {were Bedenken. Mit der Virleihung von Benuzungdre{bten durch die Verleihungsbechörde sind wir im allgemeinen einverstanden, aber wir stehen hier doch vor einer recht s{chwierigen Entscheidung, denn fein Techniker kann immer den ursählihen Zusammenhang zwischen einer Benußung eines Wasserlaufs, z. B. eines unterirdischen Wasserlaufs, ‘und einer Schädigung von Nachbargrundstücken fest- stellen. Wir hoffen jedoch, daß sich unsere Bedenken in dieser Hin- siht in der Kommissionsberatung zerstreuen lassen. Für die letzte Entscheidung muß jedenfalls die Instam des Oberverwaltungys- gerihts vorgesehen werden, was die Vorlage unterlassen hat. Welche Kompetenzen die einzelnen Behörden haben sollen, wird der Kommission überlassen bleiben müssen. Mit den Schauämtern und den Beiräâten sind wir einverstanden. Meine politishen Freunde sind mit dem Grundgedanken des Entwurfs einverstanden und hoffen, daß er möglichst bald Geseß wird. Ich bitte, den Entwurf einer Kommission von 28 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. Dr. von Woyna (freikons.): Dieses Gesetz bildet die erste Vorausseßung für die planmäßige Durchführung unserer Oedlands- politik und unserer inneren Kolonisation; denn große Teile des Dedlandsgebiets des preußischen Tieflandes wären vermutlih kein Oedland mehr, wenn der Kampf um die Vorflut für sie {hon zu Ende geführt gewesen wäre. Von einem Neichswassergesez hätten wir nichts erwarten können. Denn wir in Preußen find die Unterlieger, die viel mehr alle Konsequenzen der Wassergefeßgebung fühlen als die Oberlieger. Mit den Bundesstaaten wollen wir aber sehr freundnahbarlihe Beziehungen pflegen. Ueber die Stellung des Entwurfs zu unserem Nechtésystem im allgemeinen, insbefondere aber auch zu dem Bergrecht wird der zweite Redner unserer Partei, der Abz. Krause, fich äußern. Ich kann nicht umhin, die Statuierung des Privatrechts an den Flüsscn. als einen gefeßgeberischen Markstein zu bezeihnen. Jn dem Gesetz: ist zum ersten Male in formaler Beziehung der „Ausgleich“ als ein geseßlihes Verfahren statuiert. Das hat eine Bedeutung für eine andere große Zahl von Aufgaben der Verwaltung, und ich « hoffe, c wir auf diesem Wege weitersh:citen. Ein solher Ausglei ist viel mehr wert als ein verwaltungsgerihtlihes Verfahren. Das Oberverwaltungsgeriht können wir nicht hineinzießen, dagegen sprechen sih meine politischen Freunde aus; die Industrie ift so- gar so weit gegangen, daß fie einen besonderen wasserwirtschaftlichen Senat einführen wollte. Wohin soll das führen! Das“ ist eine große Gefahr Große Bedenken bringt uns die in dem Entwurf vorgesehene Unterhaltung der öffentlihen Ströme. Der Entwurf bält alle Fälle der privaten Unterhaltungspfliht aufrecht, die bisher vorhanden waren. Dadurch wird der landwirtscha\t- lie Grundbesiß mit einer Last überbürdet, die weit über feine Leistungéfähigkeit hinausgeht. Aber auch iu rechtlicher Beziehung bestehen B-denken. ach konstanter Auffassung des preußischen Verwaltungsrehts und nah konstanter O des Nechts durch unser höchstes Verwaltungsgeriht ist die Gemeinde in Preußen befugt und in der Lage, alle Aufgaben in den Kreis ihrèr Tätigkeit zu: ziehen, welhe für das materielle, ethishe oder geistige Wohl des einzelnen oder der Gesamtheit der Gemeindemitglieder von Be- deutung sind. Durch den Entwurf wird die Gemeinde aber an zweite Stelle gerückt, an die erste Stelle tritt die Genossenfchaft. Diese Frage wird“ in der Kommission eingehend geprüft werden. Auch ein weiteres Bedenken besteht noch: wenn eine Genossenschaft zwangsweise gegen den Willen der Mehrheit gebildet wird, dann werden sich viele Scbwierigkeiten' herausstellen. Es ist deshalb wünschenêwert, daß der Borsitende der Genossenschaft in ein festeres Verhältnis zu der Negtérung tritt; denn es kommt sehr viel auf die Arbeit der leitenden Persönlichkeit an. Etne wichtige Aufgabe ist die Beseitigung der der Landeskultur \chädlichen Stauanlagen. Es ist mit Freude zu begrüßen, daß der Entwurf an vier verschiedenen Stellen mit der Beseitigungsmöglichkeit folcher Anlagen rechnet. Selbstverständlih kann dies in einem preußishen Gese nur unter Schonung der erworbenen Nechte geschehen. Früher war es nicht möglich, selbst unter Entshädigung ein solches Uebel zu beseitigen. Keine Provinz hat damals \o sehr unter dem Nückstau zu leiden gehabt wie die Provinz Hannover. Daß die shädlihen Stauanlagen beseitigt werden können, ist ein besonderes Verdienst dieses Entwurfs. Meine Freunde sind damit einverstanden, daß die ordentlichen Be- hörden mit der Erledigung der Wasserangelegenheiten betraut werden. Die Industrie wird immer Gelegenheit haben, Vertreter in die Kreis- aus\chüsse zu bekommen, und der Landrat wird immer froh sein, Be- rater aus den gewerblichen Kreisen zu haben. Mit Nücksiht auf perfönlihe Gegensäße kann man kein Gefr machen; wo sie vor- handen sind, reiht auch ein Geseß nicht aus, sie zu beseitigen. Mit der Einrichtung der Stromausschüsse sind wir einverst nden, aber nicht mit der Schaffung der Wasferbeiräte, denn niemand kann in eigner Sache entscheiden. Zuslimmen können wir ferner der Einrichtung der Schaukommissionen; das find fachverständige Organe für die Unter- haltung der Flüsse nah den volkswirtschaftlihen Interessen. Jch will nicht schließen, ohne meine Anerkennung für die gewaltige Arbeit, die die* beteiligten Ressorts mit diesem Geseßentwurf geleistet haben, aus- zusprechen: (s ist sehr schwer, alle diese Interessen zu vereinigen; es ist den beteiligten Herren zu danken, daß fie Selbstverleugnung genug geübt haben, um dieses Werk. zustande zu bringen. Meine Freunde \hließen sich dem Antrag an, die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern zu überweisen, und ich wünsche der Kommission ein gédeihliches und niht zu langiames Fortschreiten“ ihrer Arbeiten.

Abg: Lippmann (fortshr. Volksp.): Das Prinzip des Gesetz- entwurfs wird felbstverständlich auch von meinen Freunden gebilligt; dieses Prinzip ist, möglichst allen Interessen gerecht zu werden. Es ift das eine |chwere Arbeit, aber der Entwurf sucht es möglich ‘zu machèn, alle Interessen in einer Weife auszugleichen, daß allen gleich- mäßig Nechnurg getragen wird. Dieses Prinzip billigen wir also, aber es fragt si, ob die Behörden in der Lage \ind, alle die Mittel dazu auch anzuwenden. In diejem Sinne bedauern wir, daß nicht ein RNeichswassergesez- gemacht wird, wie es {on einmal beabsichtigt gewesen ist. Früher |cheint also die Schwierigkeit, ‘das Wassergeseßz Ea zu fkodifi ieren, niht vorgelegen zu haben, und“ nach unserer Meinung brauchte sie auh heute nit vorzulicgen. Aller- dings werden wir jeßt nicht mehr zu einem Ne:chswassergesectß ommen, uachdem 1907 Sachsen und 1909 Bayern ihr Wafsserrecht kodifiziert haben. Die meisten Flüsse, für die der vorliegende Entwurf gilt, hätten auch in ein Reichsgeseß gehört, da sie über“ die preußishen Grenzen binau*gehen. Es wäre besser gewesen, Neichsbebörden mit diesen Angelegenheiten zu betrauen. Für die Gemeinden ünd die Industrie kênnte es s{chon ein unglücklihes Omen sein, daß dieses Geseh hauptsächlih von dem Lantwir!\chafts- ministerium ausgearbeitet it, aber es fommen noch manche:lei Be- stimmungen in dem Entwurf dazu, die nickt als objektiv E werden können. Sehr bedenklih is namentltch der § 54, wonach der Unternehmer für die Benuzung des Wasserlaufs ein Entgelt zu zahlen hat, die Benußung zu“ landwirtschaftl!ichen Zwecken oder zu gemein- nüßigen Zweckten dagegen von diesem Entgelt befreit ist. Es ist eigen-

nüßigen Zwecken gleichgestellt werden, f

upd „diese Befreiung - ift jedenfalls eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Landwirtschaft. Die Feslsezung dieses Entgells, das von der Industrie zu zahlen ist, ist lediglich eine fiskalishe Maßnahme, die noch bedenkliher dadurch wird, daß der Fiskus ganz allein dieses Entgelt festsezt, und vaß der Nechtsweg dabei ausgeschlossen ist. Wir erkiären uns überhaupt dagegen, daß das gemeine Recht des Staates an den Strömen in ein Privateigentum umgewandelt wird. Das ganze Geseß ist eine ungeheure Neuerung auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts und des Privatrehts. Ich sage nicht, daß cine solche Neuerung ‘an sich nicht angebracht is, wenn fie nur mit allen nötigen Kautelen umgeben würde. Wer sind aber die Verleihungs- behörden? Das sind im wesentlihen die Ministerien der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe. Wie soll der Fiskus bei der Verleihung von Benuügzungsrehten Interessen ausgleihen, wenn er selbst mit seinem Privateigentum in Frage kommt? Das ist eine societas leonina zugunsten des Fiskus, Deshalb ist die Forderung berechtigt, daß über die Verleihunasbehörde und Ausgleichungsbehörde ein Spruchgericht als oberste Instanz eingesezt wird,* es sei das Oberverwaltungsgeriht oder ein besonderes Landeskulturgericht. Und das Verfahren muß kontradiktorisch sein; dann ift erst ein rihtiger Rechtsshuß vorhanden. Wenn man fo in Privatrechte eingreift, muß man den bisherigen wohlerworbenen Rechten einen Schutz gegenüber denjenigen gewähren, die diese. Rechte ‘entziehen können. Jch hoffe, daß die Kommission in dieser Hinsicht für den Nechts\hußz sorgen wird. Gegen die Hineinziehung der unterirdischen Gewässer und der Seen und stehenden Gewässer in das Geseg haben meine Freunde nichts einzuwenden, wenn die erforderlichen Kautelen dafür vorgesehen werden. Da erscheinen uns besonders bedenklich die 181 und 182 in Verbindung mit der Uebergangsbestimmung im S 349, die auf die Wasserleitungen der Gemeinden angewendet wérden können. Danach sollen folhe Anlagen nur fortbestchen können, folange „rechtmäßtlge“ Vorrichtungen zur Benußung des unterirdishen Wassers bestehen, und nah den Motiven bezieht fih das nur auf das Quantum Wasser, das zurzeit durch die vorhandenen Maschinen entnommen wird. Jede Vergrößerung des Betriebs, die bei dem Anwachsen der Städte nötig wird,“ steht nicht unter dem Schutz des § 349, kann also verhindert und das ganze Wasserwerk kann dadur illusorish werden. Hier wird tatsälich ein gefährlicher Zustand hervorgerufen. Es Éönnen auch Betriebswerke auf dem Lande in Frage kommen usw. Wir werden uns in der Kommission mit diefen Bestimmungen sehr genau beschäftigen müssen. Die Bildung von Zwangsgenofsenschaften halte ih für richtig; denn“ zweifellos wird mehr getan, als wenn die Sache allein den Anliegern überlassen bletbt. “Bezüglich der Gemeinden hat das Su einen Schönheitsfehler, aber weiter nichts; denn es ist durch das Geseß zugelassen, daß Gemeinden und Guts- bezirke an die Stelle der Zwangsgenofsenschaften treten können. Die Wasserbücher müssen ebenso wie die Grundbücher bet den Gerichten geführt werden; denn die Prüfung kann von juristischer Seite zweifel» los beffer vorgenommen werden. Das private Ret des Staates auf Ströme billige ih niht. Für außerordentlich bedenklich halte ih es, daß dur Königliche Verordnung dieser Fiskalismus noch weiter aus- gedehnt werden kann. Der Wasserbeirat und die Institution der Schaumänner muß weiteré Rechte erhalten; wer Mitglied der Wasser- straßenbeiräte gewesen ist, weiß, wie oft über einstimmige Beschlüsse des Beirats die Regierung hinweggegangen ist. Meine Freunde hoffen auch, daß bei der Kommissionsberatung etwas herauskommen wird, was dem Nußen der Allgemeinheit dient. Wir hoffen, daß das Ziel erreiht wird, nämli daß die vorhandenen Wasserkräfte mobil gemacht und allen Interessenten zur Verfügung gestellt werden.

Abg. von T rem pa wn sf (Pole): Gewiß ift an diesem Gesetz noh sehr viel zu monieren; aber wir kommen doch in Preußen einen gewaltigen Schritt damit vorwärts. Anzuerkennen ist die äusge- zeichnete geseßgeberiswe Arbeit, die um so angenehmer berührt, als man das Gegenteil von Gewissenhaftigkeit bei der Ausarbeitung des Ansiedlungsgeseßes konstatieren mußte. Ich habe in dem Gesetzent- wurf nähere Angaben über das Wasserbuh vermißt; es fehlt jedes Schema dafür: Hoffentlich kommen die Arbeiten in der Kommission zu baldigem Ende... L

Abg. Leinert (Soz.): Daß das Wassergeseß niht auf reihs- geseßlichem Wege geschaffen werden könnte, tönnen wir nicht an- erfemen. Stände dem die Reichsverfassung entgegen, dann hätte man ja au die Schiffahrtsabaaben nicht reihsgeseßlich regeln fönnen. Es ist fehr gut möglich, daß an der Grenze ein Fluß verun- reinigt wird, ebenso wie die preußishe Cisenbahnpolitik anderen Bundesstaaten gegenüber \{chikanös vorgeht. Deshalb brauchen wir ein Nethsgeseß. Jn dem Entwurf ist das fiskalische Interesse aus- shlaggebend gewesen; darum hat man z. B. auch die Leine hinein- genommen und sie als Wasserlauf erster Ordnung gerade vor Hannover beginnen lassen, damit durch eine wasserpolizeilihe Verfügung der Stadt das BVerfügungsrècht über den Fluß genommen werden kann. Mit der Ausdehnung des Privateigentums an den Flüssen auf die Anlieger sind wir nicht einverstanden. Dann sollte man es doch größeren kommunalen Verbänden und Gemeinden übereignen. Wir fordern eine möglihst demokratishe Zusammenseßung der Wasser- genossenschaften. Es ist bezeihn?-nd, daß die Konservativen \ich auch für eine Schmälerung der Nechte des Landesherrn aussprechen, wenn das „patriotishe“ Interesse dabei Schäden leiden würde. Auch dieses Gesetz ist eine neue „Uebesgabe“ für die Landwirtschaft. Die Interessen der Stadtgemeinden sind aber wenig gewahrt.

Abg. Dr. von Kries (kons): Wir haben es hier mit einem preußischen Geset zu tun, und daher berührt uns die Frage, ob dem Meichstag ein Wafsergeseß vorgelegt werden soll, niht. Der Abg. Leinert nennt das Gese eine neue Liebesgabe für die Landwirtschaft, und der Abg. Lippmann deutete es ähnli an, aber troy eifrigen Studiums habe ich eine ungerehtfertigte Bevorzugung der Landwirtschaft nicht entdeckt, Wenn die Bestimmungen für die Benutzung des Wassers durch die Landwirtschaft und durch die Industrie oder die Gemeinden verschieden find, so ist das nur eine berechtigte Nücksicht- nahme auf die verschiedenartigen Verhältnisse. Das Bedenken, daß eine Veränderung in der Klasseneinteilung der Flüsse durch König- lie Verordnung vorgenommen werden soll, hat bereits mein &reund von Brandenstein vorgetragen, und wenn er nicht ausdrücklich ein Gefeß dafür forderte, so ging doch die Tendenz seiner Ausführungen dahin. Ebenso wünschen wir auch, daß die Ver- leihung und Ausgleichung in die Hand unpartetisher Behörden gelegt wird, und haben Bedenken dagegen, daß die Ministerialinstanz in leßter Instanz darüber entscheidet. Befremdend ist, daß die Vo: lage zwar die Unterhaltung der Wasserläufe als öffentlich-rechtlihe Ver- pflichtung ansieht, aber davon sofort sechs versbiedene Ausnahmen \tatuiert, in denen durch private Vereinbarung mit öffentlih-rechtlicher Wirkung die Unterhaltungspflicht geändert werden kann. Die aller- größten Bedenken haben meine «Freunde gegen die Trennung derx Fluß- unterhaltung von der Uferunterhaltung. Der Entwurf unterscheidet zwischen der gewöhnlichen Uferunterhaltung, d. h. der Befreiung des Ufers von Bäumen, Sträuchern und dergleichen, und der sogenannten außerordentlichen Unterhaltung, welche im Interesse der Verhütung von Ueberschwemmungen stattfindet. Wo seit Menschengedenken solche Unterscheidungen si eingelebt hafen, mag ntan damit auskommen ; aber wo sie neu geschaffen werden sollen, werden sie zu einem wahren Nattenkönig von Streitigkeiten und Schwierigkeiten führen. Die wichtigsten Bedenken haben wir gegen“ die vorgeschlagene Unterhaltung der Ufer der Wasserläufe erster Ordnung; wir ulauben, daß sie zu einer ungerechten Belastung der Adjazenten führen kann und muß. Die Begründung meint, daß es si{ch dabei immer um kletne, un» bedeutende Arbeiten handle, die die einzelnen Adjazenten wesentlih billiger maden könnten als die Genossenschaften cder der Staat, aber das ist nicht rihtig, die gewöhnliche Uferunterbaltung erfordert nicht immer nur kleine Arbeiten. Jn dem Etat der Bauverwaltung werden z. B. zur Unterhaltung domänen- und forstfiskaltsher Weserufer als erste Nate 40 000 16 gefordert, während die Gesamtkosten auf 140 000 4 berehnet find. Namentlich werden diese Arbeiten än den dem Hochwasser ausgeseßten Strömen fo“ groß fein können, daß sie die Anlieger wirtschaftlich gefährden. Diese Uferunterhaltung wird also dem

timlih, wic hier die landmirtschaftlihen Interessen den gemein- Staat bei den Flüssen erster Ordnung und ten Genossenschaften bei

den Wasserläufen zweiter Ordnung aufzuerlegen sein. Daß die Unter- haltung der Wasserläufe dur den Eigentümer erfolgen soll, ist uns durchaus sympathisch), aber es wird besonders die Unterhaltung da zu behandeln sein, wo in erster „Linie Schiffahrtsinteressen in Frage kommen. LVielleicht- kann die Unterhaltung: pflicht der. bisherigen Eigentümer der Ströme erster Ordnung durch freiwillige Vereinbarung an den Staat abgetreten werden. Bei den Wasserläufen zweiter Drdnung will der Entwurf die Zwangsgenoßsenshaften zur Unterhaltung und nur auf ihren Antrag die Gemeinden heran- zichen, Ein solcher Antrag wird kaum zu erwarten sein. Auf besondere Verhältnisse muß Nücsicht genonimen werden, wo die Unterhaltung auch ohne Antrag den Anliegern oder einer Körperschaft cal ist. Auch könnten die Gemeinden nach Art des Zweckverbandsgeseßes zusammengeschlossen werden. Wir hegen kein Mißtrauen gegen die \taatlihen Instanzen, aber wir müssen bestrebt fein, das fisfalishe Iriteresse von dem all. gemeinen Interesse zu sondern. Diefe Sonderung läßt der Entwurf an verschiedenen Stellen vermissen, ja man hat gelegentlih den Ein- druck, als ob bei diesem Geseg für den Wasserbaufiskus eine ganze Rethe von Vorteilen berausgeshlagen werden follte. Die vershieden- artige Behandlung der Wasserbücher an einem Flußlauf känn sehr leiht Unzuträglichkeiten zur Folge haben ; au wird den Landratsämtern niht immer das zur Führung der Waßserbücher nötige technische Material zur Verfügung stehen. Die Erweiterung des Wirksamkeits- gebiets der Wassergenossenschaften ist zu begrüßen, gut wäre es aber, wenn eine bessere Nechtskontrolle eingeführt würde, vielleicht nah Art des Zwekverbandsgeseßes. Das ist um so nötiger, als Zwangs- genossenshaften gegen den Willen der Mehrheit geschaffen werden können. Wenn jeßt tn großer Zahl neue Genossenschaften gegründet werden, dann erscheint es vielleicht fraglih, ob sich in allen Fällen Männer finden, die bereit sind, die Leitung zu übernehmen. Vielleicht wird es dann nötig sein, diese Aemtèr nah Art der Landgemeinde« und Städteordnung zu gestalten. Jch halte auch den Kreisaus\{uß als Beschwerdeinstanz nicht für geeignet; nicht etwa weil ih niht das Vertrauen zu seiner Unparteilichkeit hätte, sondern weil es besser ist, den Kreis weiter zu zichen und den Béezirksaus\{uß zu wählen. Hoffentlich gelingt es, in der Kommission diese Fragen zu einem be- friedigenden Abschluß zu bringen.

Um 41/5 Uhr wird die weitere Beratung auf Dienstag 11 Uhr vertagt (außerdem Anträge aus dem Hause).

Land- und Forstwirtschaft.

40. Plenarversammlung des Deutschen Landwtirtschaftsrats. IV. *)

In der am 16. Februar abgehaltenen vierten und leßten Sißzung berihtete zunächst Dr. Engelbrecht-Obendeih über Ursprung Und Berbre1itung der Tletnerten Feuerversiherungs8- ition Auf seinen Antrag faßte die Versammlung folgende Res olution :

„Im Hirblick auf die Bedeutung, welche die kleineren Feuer- versicherungsvereine für die ländlihe Mobiliarversicherung haben, spricht der Deutsche Landwirtschaftsrat den Wunsch aus, daß nähere Nachrichten über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der- selben in den nordischen Ländern (Dänemark, Schweden und Nor- wegen) durch den dortigen landwirtschaftlichen Sachverständigen ge- sammelt und veröffentliht wérden.“

Sodann verhandelte die Versammlung über die Stellung - nahme zu der foztaldemokrattshen Jugendbewegung, worüber als Referent der Landrat von Klißing- Niederzauche sprach. Die lebhafte Diskussion führte zur einstimmigen Annahme eines Antrags des Referenten, der, wie folgt, lautet :

„Der Deutshe Landwirtschaftôrat erblickt in der \ozialdemo- kratisWen Jugendbewegung eine {were Gefahr für die sittlihe Kraft des heranwahfendèn Geshlehts und damit für die Erhaltung der Vater- landsliebe und für die Achtung vor der göttlichen und weltlichen Autorität. Der Landwirtschaftsrat richtet deshalb an alle Kreise der ländlichen Bevölkerung die dringende Mahnung, dem Uebergreifen dieser Be- wegung auf das platte Land mit allen Mitteln entgegenzutreten. Jn dieser Hinsicht begrüßt der Deutsche Landwirtschaftsrat auch die Herausgabe der Schrift „Das deutsche Buch für Schule und Haus“, das vielleicht geeignet ist, der heranwachsenden Jugend einen sittlichen und nationalen Halt zu bieten.“

Einen weiteren Gegenstand der Beratungen bildete die Stellungnahme zu dem Antrage der russischen Ne- gierung auf Erhöhung des Ausfuhrkontingents für russishen Zucker. Hierüber referierte von Arnim-Güterberg. Nach längerer Auésprahe wurde ein Antrag des Reserenten in folgender Fassung einstimmig angenomrnen:

„Wenn es richtig ist, daß ‘die Réichsregierung Rußland eine

weitere Ausfuhr von 150000 t Zucker pro 1911/12 bewilligt, so beantragt der Deutsche Landwirtschaftsrat, daß hieran die Forderung geknüpft wird, Nußland solle die Prämien baldigst abschaffen, und daß keinenfalls weitergehende Zugeständnisse, auch in bezug auf den Austritt einzelner Länder aus der Kommission, gemacht werden.“ ____ Im weiteren Verlaufe der Sitzung behandelte namens des Aus- \{chusses für Handelegebräuhe Professor Or. Loges-Pommrit die Frage der Gleichberehtigung der Handelshemiker mit den landwirtschaftlichen Versuhsstationen und Domänen- rat Rettich-Nostock die Gebräuche im Salpeterhandel. An die Ausführungen des erstgenannten Referenten knüpfte sih cine längere Diskussion, die zur Annahme des folgenden Antrages des Freiherrn von Wangenheim führte:

eDer Deutsche Landwirtschaftsrat beschließt: 1) Es ist dahin zu wirken, daß der vollständige Gehalt ‘dev. Futtermittel nah allen ihren Bestandteilen deklariert wird. 2) Der Auétshuß wird gebeten, ua Maßgabe der heutigen Verhandlungen seine Vorschläge weitet aus- zubauen und im nächsten Jahre bestimmte Anträge zu stellen. 3) Die Forderung gesezlihèr Regelung des Futtermittelhandels ist aufrecht zu erhalten.“

Nachdem dann noch der Zuchtinspektor Schraëder- Münster über die Frage der Nahmliéferung an Molkereien gespro@en und auf seinen Antrag die Versammlung beschlossen hatte, „in Rücksicht auf die große Beteutung, welhè“ die Nahm- lieferung an Molkereien für die Aufzuht und Gefunderhaltung des Jungviehes und für die Förderung der Milchprodufktton besißt, eingehende Verfuche auf Grund des vorliegenden Versuchs- planes darüber anzustellen, ob dieses in einigen ‘Landesteilen bereits eingeführte Verfahren praktisch und insbesondere molkereitechnisd durchführbar ist, und zur Durchführung der Versuche die Bewilligung; von 10000 4 bei dem Reichsamt des Junern zu beantragen“, wurde die diesjährige Tagung des Deutschen Landwirtschaftsrats ‘oon dem ersten stellvertretenden Präsidenten Dr. Freiherrn von Cet o- Netchertshausen gés{lossen:

Nah Mitteilung tes Internationalen Landmtrtschafts- Instituts in Nom beträgt, wie ,W. T. B.“ berihtet, die mit Winterweizen bestellte Flädhe in Undain 3612 000 ha gegen 3 707 000 ha abgeerntete Flähe im Vorjahre, in Rumanien 2 040 000 ha gegen 1 930000 ha. Mit Winterroggen- sind be- stellt in Ungarn 1029 000 ha gegen 1186000 ha, in Rumänien 114 000 ha gegen 132 000 ha, 37 000 ha gegén 51000 ha,

*) S. Nr. 41, 42 und 43 des „NReichs- und Staatsanzeigers" vom

mit Wiuntergerste in Numänien

14., 15. und 16. d. M.

von deutschen Fruchtmärkten,

Qualität

1912 gertng

mittel gut Verkaufte

Februar

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

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6

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Am vorkgén Markttage

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19,00 17,30

Babenhausen Illertissen Aalen 5 Geislingen .

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Berlin, den 20. Februar 1912.

19,25 18,30 18,50 19,50

De 1 9800 |

21,20 20,80

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und- der Berkaufsroert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ift, ein

Weizeu. 1920 | 19,50 19,90 20,00 19,30 19,40 19,35 90,20 19:90 | 1990

2a S600 24,00 93,00 | 23,40 923,40

Kernen (euthülster Spelz, Dinkél, Fesen).

| t 22/701 22,79 23,00 | 23,00 25,00 25,00 23/20 23,60

s E

19,50 20,10 20,30 20,20 20,30

19,00 19,80 18,40 19,35 | 19,50 |

2280 | 2360 | 93,00 23,00

22,80 | 24,80 | 23,00 | 23,00

R gen. 17,50 | 17,80 17,50 18,20 17,70 17,90 17,70 17,80 17,70 18.20

18,00 18,10

18/80 22,00

17,80 18,20 18,00 18,30 18,20 18,00 18,90 21,20 23,20

17,20 17,50 17,60 16,80 17,70

C00 21,20 23:20

Gerfte.

I 17,60 | 17,40 16,20 19,50 20,00 20,30 92,40 22,00

22,00

17,60 17,50 16,50 20 00 20,00 20,50 22,40 22,00

16,40 17,00 15,80 17,70 18,75 19,90 22,00 21,40

16,60 17,30 16,10 19,10 18,75 20,10 22,00 21,60

17,60 18,70 18,50 18,40 20,20 18,40 18,00 21,00 21,00 21,80 21,40 21,00

17,60 18,80 18.70 18,40 90,20 18,60 18,20 21,20 21,00

19,10 19,30 19.00 90,40 19,00 s 18,40 . 30 21,50 z 21,80 56 21,80 | 22,00 49 21,40 | 22,00 36 2110| 14

Kaiserliches Statistises Amt. J. V.: Dr. Zacher.

4 687

67

9091

2 024 18,40

18,60

21,41 10.2. 21,91 S 21,48 12. 2. 5 21,00 12.2. ai

546 18,20

1198 91,39 1071 21,76 770 21,39 932 21,09

Der Durh\nittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. Punkt (. ) in den legten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Handel und Gewerbe.

Konkurse im Auslande. Serbien. Brüder A. Cohen, Manufakturwarenhandlung in Belgrad. Anmeldetermin: 10./23. März d. I. Verhandlungstermin: 21. März/ d. April De S,

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 19. Februar 1912: Nuhrrevier Oberschlesishcs Nevier Anzahl der Wagen

Ge 6 s Jo i Q 128 10 205 Nicht gestelli

In der gestrigen Gesellshafterversammlung des Z inkhütten - b erbandes wurde laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, an den biéherigen Preisen festzuyalten.

Der Aufsichtsrat der Bremer Wollkämmerei hat laut Meldung des „W. T. B." aus Bremen in seiner gestrigen Sißung beshlossen, der am 18 März stattfindenden Generalversammlung die Verteilung einer Dividende von 169%, wie im Vorjahre, nach Vor- nahme der Abschreibungen und Rüstellungen vorzuschlagen.

Dle Kaiserlich russische Finanz- und Handelsagentur teilt laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin nachstehende Ziffern über den Außénhandei Nußlands (in Nubeln) mit:

Europäischer Handel. Ausfubr : bom 22. Dez /11. Jan. bis 31. Dez./13. Jan. 22 912 000, vom 1./14. Januar bis 31. Dez./13. Jan. . 1468 122 000. Einfuhr vom 22. Dez./14. Jan. his 31. Dez./13. Jan. 2 069 000, vom 1./14. Januar bis 31. Dez./13. Jan. . 1 016 560 000. Asiatischer Handel. ' N usfuhr vom 20. Dez./2, Jan. bis 27. Dez /9. Jan. vom 1./14. Januar bis 27. Dez./9., Jan. Einfuhr

1 942 000, 80 701 000.

vom 20. Dez./2. Jan. bis 27. Dez./9. Jan. 2 215 000,

vom 1./14. Januar bts 27. Dez./9. Jan. 164 516 000.

Laut Meldung des „W. T. B." betrugen die Einnahmen der Anatolishen Eisenbahnen vom 29. Januar bis 4. Februar 1912: 263690 Fr. (+ 146083 Fr.), seit 1. Januar 1912: 1224 768 Fr. (4- 127240 Fr.). Die Einnahmen der Macedo- nischen Eisenbahn (Salonik—Monastir) betrugen vom 29. Ja- nuar bis 4, Februar 1912: Stammlinie (219 kra) 53 628 Fr. (mehr 9396 Fr.), seit 1. Januar 1912: 227 042 Fr. (mehr 3416 Fr.).

Berichtigung. Die Zunahme der Canadian-Pacific-Eisen- bahn betrug in der zweiten Februarwohe 393 000 Dollars anstatt 943 000 Dollars gegenüber dem gleiden Zeitraum des Vorjahres. (S. Nr. 45 11. Beilage des „N.- u. St.-A.") :

Konstantinopel, 20. Februar. (W. T. B.) Die Ein- nahmen der Türkischen Tabak-Regie-Gesellschaft Leon im Monat Januar 1912: 19800000 Ptaster gegen 20 000 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres. i

Berliner Waäreuberichte.

Produktenmarkt. Berlin, den 20. Februar. ermittelten Preise wären (per 1000 Kg) n Mark: Wetzen, inländisher 210.00 ab Bahn, Normalgewicht 75% & 214,50 bis 214,.00—9214,50 Abnahtié im Mat, do. 214,50—214,2%%—214,50 Abnahme im Juli; do. 9200 0—200,25—200,75 Abnahme im Sep-

teiber. Behauptet.

Die amtlich

Roggen, inländischer 189,0€ ab Bahn, Normalgewicht 712 s 194,00—194,25—193,25—193,50 Abnahme im Mai, do. 190,50 bis 190,75—190,00—190,50 Abnahme im Juli, do. 176,75—175,25 bis 176,00 Abnahme im September. Behauptet.

Hafer, Normalgewicht 450 g 192,00 Abnahme im Mai, do. 190,50—191,00 Abnahmé im Juli. Behauptet.

Mais ohne Angabe der Provenienz 169,75—169,50 Abnahme im Mai. Nuhig.

Weizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 24,75—29,00. Still.

Roggenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 22,40—24, 50. Ruhig.

Rüböl für 100 kg mit Faß €0,60—59,60 Abnahme im Mai. Flau.

Berlin, 19. Februar. Marktvretse nah en des Königlichèn Polizeipräsidtums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, aute Sorte) 21,20 4, 21,19 46. Weizen, Mittelsorte{) 21,18 4, 21,17 4. Weizen, geringe Sorte) 21,16 4, 21,15 M. Roggen, gute Sorte}) 19,10 4, 19,09 #6. Roggen, Mittelsorte{) 19,08 4, 19,07 #4. Noggen, gertnge Sorte) 19,06 4, 19,05 A. Futtergerste, gute Sorte*) 20,20 #6, 19,70 Æ. Futtergerste, Mittel\sorte*) 19,60 4, 19,10 4. Futtergerste, geringe Sorte*) 19,00 4, 18,50 4. Hafer, aute Sorte*) 21,50 M, 21,10 Æ#. Hafer, Mittelsorte*) 21,00 4, 20,60 4. Hafer, gertnge Sorte*) 20,50 4, 20,20 . Mats (mixed) gute Sorte 18,80 M, 18,50 4. Mais (mixed) geringe Sorte —,— #, —,— F. Mais (runder) gute Sorte 18,90 4, 18,60 4. Nichtstroh —,— M, —,— M. Heu —,— M, —,— M. (Markthallen- preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 #6, 36,00 #. Spetsebohnen, weiße 60,00 #4, 3600 4. Linsen 80,00 #, 40,00 (6. Kartoffeln (Kleinhandel) 15,00 46, 10,00 4. Rindfleisch bon der Keule 1 kg 2,40 4, 1,60 46, do. Bau(fleish 1 kg 1,80 4, 1,30 .- Scchweineflelsch 1 kg 1,80 4, 1,30 . Kalbfleisch l kg 240 M, 140 Æ Hammelfleisch 1 kg 2,20 M, 1,30 Æ& Butter 1 ks 3,20 #, 2,60 &. Eier 60 Stü 7,50 4, 4,50 M. Karpszl 1 kg 2,40 A, 1,20 4 Aale 1 kg 3,00 6, 1,20 4. Sander 1 kg 3,60 4, 1,60 Hechte 1 kg 2,60 4, 1,40 46. Barsche 1 kg 2,00 4, 0,70 Seile 1 kg 3,20 4, 1,60 4. Bleie 1 kg 1,40 4, 0,80 Krebse 60 Stück 30,00 , 4,00 #6.

4) Ab Bahn.

*) Frei Wagen und ab Bahn.

b. D b.

Kursbertchte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 19. Februar. (W. £. B.) (Sw(luß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 80,50 Br., 80,00 Gd.

W ien, 20. Februar, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 40% NRente M./N., pr. ult. 90,50, Einh. 40/9 Rente Januar/Iult pr. ult. 90,50, Oesterr. 4% Rente in Kr.-W. pr. ult. 90,50, Ungar. 4% Goldrente 109,85. Ungar. 40/9 Rente in Kr.-W. 90,00, Türkische Lose per medio 24575, Ortentbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 731,75, Südbahn- gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 108,50, Wiéner Bankvereinaktien 550,50, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 65650, Ungar. E Kreditbantaktien 871,00, Oesterr. Länderbankäktien 551 25, Untonbank- aktien 63450, Deutsche Reichsbaiknoten pr. ult. 117,63, Brüxer Kohlenbergb.-Gesellsch.-Akt. —,—, Oesterr. Alpine Montangesell- shaftsaktien 91400 Prager Cisentndustrieges.-Akt. —,—.

London, 19. Februar. (W. T. B.) (S@{luß.) 249% Enga- lische Konsols 78x, Silber prompt 27/14, per 2 Monate 272,

Privatdiskont 32. Bankecingang 73 (00 Pfd. Sterl.

Paris, 19. Februar. (W. T. B.) (S@luß.) 39% Franz Nente 94,85. i

Ma drid, 19. Februar. (W. T. B.) We@fel auf Paris 107,75.

Lissabon, 19. Februar. (W. T. B.) Goldagio 9. :

New York, 19. Februar. (W. T. B) (SwWhluß.) Bei vorwiegend professionellem Geschäft eröffnete die Börse mit zumeist behaupteten Kursen in ruhtger Haltung. Bald nach Eröffnung machte i infolge von Deckungen und spekulativen Käufen eine scharfe Er- holung geltend, wobei- wiederum Kupferwerte im Vordergrund des Interesses standen. Späterhin gaben die Kurse wieder nah, wcbei namentlich Neadings niedriger waren infolge von Streikbefür{tungea und in der Erwarturg einer ungünstigen Entscheidung im Prozesse gegen die Anthrazidkohlenbahnen. Am Nachmittag ge|taltete si der Verkehr unter Deckungen vorübergehend lebkafter, verfiel jedo gegen den Schluß wieder in Trägheit. Schluß stetig. Afktienumsaßz 1720v0 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschn. -Zinsrate 24, do. Zinsräte für leßtes Darlehn des Tages 25, Wechsel auf London 4,8450, Cable Transfers 4,8770.

Rio de Janeiro, 19. Februar. (W. T. B.) We@sel auf

London 163/16.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Magdeburg, 20. Februar. (W. T. B) Zuckerberi@ht. Kornzucker 88 Grad o. S. —,—. Nachprodukte 75 Grad o. S. 13,85—14,20. Stimmung: Nuhig. Brotraffinade T1 ohne Faß 27,50—27,7%. Kristallzuckder 1 m. S, 27,75. Gem. Raffinade m. S. 27, 25—27,50. Gem. Melis 1 mit Sack 26,75—27,00, Stimmung: Nuhig. WMohucker Transit 1. Produkt trei an Bord Hamburg: Februar 16,60 Gd., 16,70 Br... —,— bez.,, März 16,575 Gd., 16 623 Br., —,— bez., April 16,6727 Ghd., 16,725 Br. —,— bez., Mai 16 822 Gd., 16,85 Br., —,— bez.,, August 16,85 Gd., 16,90 Br. —,— bej, Oktober - Dezember 11,85 Gd.,, 11,90 Br. —,— bez.

Sti : Nuhig. Cöln fia (2 V: Nüböl.

Cöln, 19. Februar. \{lossen.

Bremen, (W. T. B.) (Börsenschlußberiht.) Privatnotierungen, Schmalz. Ruhig. Loko, Tubs und Firkin 452, Schmalz, Doppeleimer 462, Kaffee. Behauptet. Offizielle Notierungen der BaumwoUbörse. Baumwolle. Sehr still. Upland loko middling 54.

Hamburg, 20. Februar. (W. T. B.) (Vormittägsbericht.) Zuckermarkt. Stetig. Nübenrohzuder 1. Produkt Bafis 889% Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, Februar 16 524, Mârz 16,60, April 16,724, Mai 16,827, August 16,90, Ofktober-Dezember 11,924. Kaffee. Stetig. Good average Santos März 652 Gd., Mai 664 Gd., September 664 Gd.,

Dezembér 66 Gd. i 19. Februar. (W. T. B) Naps für

Budapest, August 15,65. «

Londoñù, 19. Februar. (W. T. B.) Rübenrohzucker 889% Februar 16 h. 2 d. Wert, rubig. Javazucker 96% prompt

[6 h. 6 d. Verkäufer, fest. | 19. Februar. (W. T. B.) (Sé{luß) Standards

London, 19. Februar. Kupfer stetig, 63/16, 3 Monat 64.

Liverpool, 19. Februar. (W. T. B) Baumwolle. Urisaß: 8000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Stetig. Amerikanishe middling Leferungen: Stetig. Februar 5,67, Februar- März 5,66, März: April 5,67, April-Mai 5,68, Mai - Junt 5,69, Junt - Juli 5,69, Juli - August 5,68, August -September 5,64, September - Oktober 5,61, Oktober -No«4

B’) Börse ge-

19, Februar.

vember 5,60.