1912 / 48 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Feb 1912 18:00:01 GMT) scan diff

dieser Hinsicht die Einrichtungen so zu treffen, daß wirkli zu Klagen kein Anlaß gegeben ist. :

8 ist ferner gesagt worden, daß die Berichte über Strafprozesse in der Presse keineswegs so seien, wie man es für wünschenswert halten müsse. Das erkenne ih an, es ist eine Klage, die man ja allge- mein hört. Daß die Justizverwaltung gerade auf die Veröffentlichungen in der Presse etne besondere Einwirkung ausüben könnte, glaube ich nicht. Sobald die Oeffentlichkeit niht ausgeschlossen ist, ist überhaupt jede Einwirkung unmöglich, und selbst wenn sie ausgeschlossen ist, fehlt der Justizverwaltung jedenfalls die Macht, zu verhindern, daß Mitteilungen von einzelnen beteiligten Personen in irgend einer Weise gemacht werden und der Inhalt der Verhandlungen teilweise n die Oeffentlichkeit dringt.

Herr Abg. Dr. von Campe hat noch auf die Bedeutung der Gerichtskosten für die Beurteilung der wirtshaftlichen Verhältnisse hingewiesen. Es ist das von ihm au bereits in sehr dankenswerter Weise in einer Schrift dargelegt worden. Ich erkenne gern an, daß dadurch viel Anhalt für eine nüßlihe Untersuhung gegeben worden ift.

Herr Abg. Viereck hat sich die Anstellung der Assessoren bei einem Amtsgericht zu- nächst vorteilhafter sei als gleich bei dem Landgeriht. Ich gebe das zu. Es ist au mein Bestreben, zunächst die Anstellung bei einem Amtsgericht zu erwirken. Ebenso halte i es für gut, wenn die an etn Landgericht Berufenen zunä(hst an einem Amtsgericht tätig waren. Das ist aber nit immer ausführbar; denn nicht selten finden sich für Landrichterstellen keine geeigneten Amtsrichter, und dann müssen wir notgedrungen auf Assessoren zurückgreifen. Dagegen besteht keineswegs der Grundsatz, die besonders tüchtigen Assessoren zunächst an etn Landgericht zu berufen.

Was die Unterbeamten anlangt, so erfahren fie allerdings an Orten, die in eine niedrigere Ortéklasse eingerciht find, unter Umständen bei der nächsten Alterszulage keine Einkommentverbesserung. Die Erhöhung der Unterstüßungsfonds durch den vorliegenden Etat sett uns jedo in die Lage, etwaige Härten auszugleichen.

Dann, meine Herren, möchte ih zu dem übergehen, was für mich heute die Hauptsahe zu sein scheint, nämlich zur Frage der Ausbildung und Anstellung der jungen Juristen. Meine Herren, jede mens{chliche Einrichtung und jede zum Zwecke der Durchführung staatlicher Einrichtungen erfolgende Organisation muß auf die Dauer irgendwelche Lüden zetgen. Es ist unmöglich, hier etwas Abgeschlossenes etwas Vollendetes zu \s{chafen. Das tägliche Leben stellt immer neue Anforderungen, die Anschauungen ändern \ich. Die Ein- rihtungen, die vielleißht mit vieler Ueberlegung getroffen und mit großer Sorgfalt ins Leben gerufen worden sind, be- währen sich nachher nicht mehr voll und mahnen zu Aende- rungen. Auch in bezug auf die Ausbildung der Juristen sind schon seit längerer Zeit Stimmen laut geworden, die auf folhe Aenderungen und Ergänzungen drängen. Die Meinungen über das, was zu ändern sei, und über die Art und Weise, wie Ab- bilfe geshaffen werden könne, sind sehr weit auseinandergegangen. Um eine Uebersicht hierüber zu gewinnen, hat eine Kommission getagt, aber, wie von dem Herrn Vorredner bereits bemerkt ist, niht ein Jahr lang, sondern nur wenige Tage. Das genügte zu einer Aus- sprache, die nur dazu dienen sollte, einige Klarheit darüber zu schaffen, in wieweit die einzelnen Ansichten auseinander- gingen und wo etwa eine Einigung möglih wäre. Die Ergebnisse waren allerdings fo, daß man eine communis opinio nit fand, sondern daß die Justizverwaltung vor die Aufgabe gestellt wurde, aus den vielen fich entgegenstchenden Meinungen einen ihr gangbar er- scheinenden Weg berauszusuchen, um begründeten Anforderungen auf Aenderung Nechnung zu tragen.

Meine Herren, die Bemängelungen bezogen ih auf das akademische Studium, auf den Vorbereitungsdienst und auf die Verwendung der jungen Juristen nah dem Examen. Gestatten Sie, daß ich diese einzelnen Perioden kurz beleuchte.

Nach unserm Geseß muß der Anstellung im Staatsdienst ein dreijähriges Nechtsstudium vorausgehen. Die Ausbildung unserer Beamten ist also in die Hände der Universitäten gelegt, sie soll mit anderen Worten eine wissenschaftliche sein. Meine Herren, ih glaube. dabei werden wir steben bleiben; denn wir können für die Zwecke des Staatsdienstes keine bessere Ausbildung haben als eine wissenschaft- lite. Wir werden auch nicht sagen können, daß fo oder so die Lehre auf den Untverfitäten zu gestalten fei; das würde gewissermaßen ein Neglementieren der Wissenschaft sein, was nalürlih undenkbar ift; soweit etwa Aenderungen eintreten können und follen, werden fie vielmehr in erfter Linie aus den Kreisen der Universitätélehrer selber hervorgehen müssen. Selbstverständliß wird aber die JIustiz? verwaltung, weil fie ein wesentlihes Interesse an der Lehr- tätigkeit der Universitäten im Hinblick®E auf die Beamten- anstellung hat, wohl befugt sein, ihre Wünshe und Ansichten zu äußern. Das ift geschehen, und die Wünsche und Ansichten der Justizverwaltung sind auch von den Universitätslehrern in dankens8werter Weise und in bedeutendem Maße bereits berücksihtigt worden. Die rein rezeptive Art, wie die Studenten früher vielfach ihren Lehrstof} aufzunehmen . batten, {hien vielen nicht das allein Nichtige, sondern es wurde und wird auch mit Necht hervorgehoben, daß einc Mehrbetätizung der Studierenden an der Lehre und an dem Lernen wünschénswert sei, um fie mehr anzuregen, ihr Interesse mehr zu fesseln. Zu dem Zwecke werden in den Universitäten Kollegien abgehalten, in denen die Lehrenden die Studierenden gewisser- maßen zur Mitarbeit berufen.

Wir haben ferner den dringenden Wunsch ausgesprohen, \chrift- lie Uebungsarbeiten an der Universität einzuführen, weil wir darin eine notwendige Vorbereitung für das sahen, was wir im Examen fordern müssen. Auch auf diesen Wunsch sind die Universitäten bereitwilligst eingegangen, und zwar in fo umfangreihem Maße, daß einzelne Lehrer dadur mit ihrer Zeit in eine gewisse Bedrängnis gekommen sind, was den Gedanken hervorgerufen hat, ihnen Hilfe zu gewähren Das ist zum Teil gesehen, indem ihnen junge Assessoren als Beistand zur Seite gestellt wurden. Ich bin gern bercit, diefen Gedanken weiter zu entwickeln und, soweit es in meinen Kräften steht, hier noch weitere Hilfe zu verschaffen, und ih hoffe au, daß die dazu not- wendigen, nicht großen finanziellen Aufwendungen sihch wohl werden beshaffen lassen.

Es sind aber auch noch andere Wünsche geäußert worden, namentli die hon heute vielfa beregte Einleitungsvorlesung, die ich für meine Person für eine außerordentlich glüdÆlihe Einrihtung halten würde,

dahin ausgesprochen, daß

weil fie den jungen Studenten, die sie zu Anfang hören müßten, doch einige Klarheit darüber geben würde, weshalb sie all das Viele, was ihnen später geboten wird, als einen für sie notwendigen und nüt- lichen Lehrstofff in \sich aufzunehmen haben.

Ich würde es auch freudig begrüßen, wenn diese oder jene Vor- lesung etwas kürzer gestaltet würde, als es heutigen Tages der Fall ist. Meine Herren, ich weiß die hohe Bedeutung der historischen Forschung für die Wissenschaft sehr wohl zu s{häßen; ih habe mich nur gefragt, ob 2s niht doch vielleiGt möglih wäre, hier und da in die Einleitung der Historie etwas weniger tief einzugehen und dadurch etwas Zeit zu gewinnen für andere Fächer, die von großem Nußen für die Studierenden sein würden, insbesondere für die Nationalökonomie, die Sozialwissenschaften, die Psychiatry und dergleichen.

Ich gehe davon aus, daß das Studium von 3 Jahren nicht ver- längert werden soll, und ih glaube, mich da in Ueberetnstimmung mit der in früherer Zeit bervorgetretenen Auffassung des hohen Hauses zu befinden. Ich bin auch der Meinung, daß, wenn die Studenten ihre Zeit einigermaßen verständig anwenden, sie sch wohl die Kenntnisse aneignen könnten, die wir im Examen von ihnen fordern müssen. Wenn sie den goldenen Grundsaß nulla dies sine linea befolgen würden, wird ihnen genug Zeit bletben, sich auch in diefen drei Jahren ausreihend vorzubereiten, und ih glaube auch nit, daß sie in dem Maße, wie der Abg. Case! es für wünschenswert und notwendig hielt, andere Hilfe bei ihrem Studium werden heranziehen müssen. Das Examen selber ist den Universitäts- lehrern wohl bekannt, da sie zum großen Teil dabet mitwirken; fie können \fih daher auch ein Bild davon machen, wie ihre Vorlesungen si gestalten müssen, um den Anforderungen, die an das Examen zu stellen find, zu entspreWen. Das Examen müssen wir streng halten, um ein Gegengewicht zu haben gegen die Freiheit der Lehre und des Lernens. Das ift der einzige Zwang, den wir ausüben. Er ist notwendig, und zwar deshalb notwendig, weil wir infolge diefes Examens in der Lage sind, alle diejenigen, welche sih für den juristishen Beruf überhaupt nicht eignen, au2zusondern. Es gibt manche, die es zeitlebens nit dahin bringen, in diesem Berufe etwas Ordentliches zu leisten. Ihre Aussonderung muß möglichst frühzeitig erfolgen, weil es für fie viel härter ist, wenn sie erst nach weiteren 4 Jahren Vorbereitungszeit ausscheiden müssen. Ih glaube, daß das Neferendarexamen bei rihtiger Handhabung dieser Anforderung wohl entspricht.

Das ist die Vorbildung, auf die die Justizverwaltung nur einen indirekten Einfluß hat. Anders steht es mit dem Vorbereitungs- dienst. Es ist notwendig, die Referendare tn allen Zweigen der gerichtlichen Tätigkeit zu unterweisen; fonst bekommen sie nicht das richtige Bild von der Handhabung der Rechtspflege. Das läßt sich nicht anders machen, als daß fast jeder Richter zu dieser Ausbildung mit herangezogen wird, da die Zahl der Referendare noch immer fo groß ist, daß bei beshränkter Auswahl auf einen einzelnen Nichter zu viele entfallen würden. Nun weiß ih allerdings, daß die Art und Weise, wie die einzelnen Nichter ihre Aufgabe auffassen, eine verschiedene is. Es hängt das von ihrer Begabung und ihren Neigungen ab. Es ist etwas anderes, selbst etwas gut zu machen, als andere anzuweisen, wie sie es machen sollen. Das ist nicht jeder- manns Sache. (Sehr richtig!) Aber es wird niht vermieden werden können, daß der eine oder andere zur Ausbildung weniger geeignete Nichter dazu Verwendung findet. Um nun eine gewisse Ergänzung zu schaffen, habe ich Kurse einrihten lassen, tn denen geeignete Richter die Ausbildung eines großen Kreises von NReferendaren leiten und diese auch in die praktise Handhabung des Rechts einführen namentlich im Hinblick auf alles das, was sie bereits gehört und ge- sehen haben, und unter Beobachtung der Lücken, welche bei der Einzel ausbildung geblteben sind. Diese Etnrihtung haben wir bereits bei verschiedenen Gerichten, fie ist indes noch nicht vollständig und \ystematish genug ausgeftaltet. Solche Kurse werden möglichst bei allen Landgerichten etnzurihten und es wird darauf Bedacht zu nehmen sein, die Richter, welche diese Arbeit übernehmen, in gewisser Weise zu entlasten, weil, wenn sie ihre Aufgabe gut erledigen wollen, sie eine recht erheblißhe Mehrarbeit zu leisten haben.

Ich habe, wie {hon erwähnt worden ist, angeordnet, daß die jungen Juristen in der Referendarzeit einigermaßen in das praktische Leben eingeführt werden sollen, um hier und da Anschauungen zu ge- winnen, die ihnen nüßlich sein können. Zu meinem Eistaunen las ih in einer Zeitung, daß ich das selber als einen verfehlten Versuch be- zeichnet hätte, und es deshalb lieber aufgeben follte. Ich habe immer das Gegenteil gesagt, und nah allem, was mir berichtet worden ist, haben sich diese kleinen Besuchésübungen außerordentlih gut bewährt. (Sehr richtig!) Es ist namentlih sehr erfreulich für mich gewesen, daß alle diejenigen Herren, welche aus gewerblihen Kreisen zur Mithilfe herangezogen worden sind, indem man sie bat, Be- sihtigungen usw. zu gestatten, auf das Bereitwilligste unsern Wünschen entgegengekommen sind. Jch glaube demnach, daß ih mit dieser Einrichtung gute Erfahrungen gemaht habe. Wenn wir andererseits, wie dies vielfah gewünscht wird, auch die Zahl der Lehrgegenstände auf der Universität noh erweitern würden, so würden wir die Neferendare lediglih zur Oberflächlichkeit erziehen. Jhre Ausbildung würde keine wifsenschaftlihe sein, und der Zwet, die Ausgebildeten dahin zu bringen, daß fie sich in alle Verhältnisse des Lebens leicht hineinfinden, würde nit erreiht werden.

Haben wir fo die Neferendare vorgebildet, dann werden sie ihr zweites Examen zu machen haben, und es wird in diesem nah wie vor mit Strenge darauf gesehen werden müssen, ob sie sich die nötige Urteilsfraft erworben haben, um für das Amt des Richters oder eines anderen Staatsbeamten auszureihen. So wie unsere Justizprüfungs- kommission eingerichtet ist, können wir ficher sein, daß sie ihrer Auf- gabe geredt wird.

Jett tritt die Frage heran, wie es mit den Assessoren zu halten sein wird, die das Examen bestanden haben. Bei der großen Zahl von Affsessoren, deren Abnahme in absehbarer Zeit nicht zu erwarten steht, können wir die meisten von thnen angemessen nicht beschäftigen. Wir sind durch das Geseß gezwungen, sie einem Gericht zu über- weisen; das Gericht aber ist beseßt und muß voll beseßt sein mit den nötigen etatsmäßigen Nichterkräften. Nun sollen die Assessoren au als Nichter arbeiten. Garzuviel kann man den Richtern nicht abnehmen; denn die Richter sollen doch die Arbeit tun und nicht die Assefsoren. Das führt dahin, daß die unbesoldeten Assessoren außer- ordentli dürftig beshäftig werden, wenige Stunden oft in der Woche, ein Zustand, der füx junge Leute, die in der Blüte des Lebens stehen, durchaus unbefriedigend ist. Auf dem Gebiete der Nechtspflege selber

kann ihnen nichts anderes geboten werden. Mit den Jahren bekommen sie hier und da Kommissorien, kürzere oder längere, und vertreten hier und da einen Rechtéanwalt. Da läßt sich nun allerdings dadur helfen, daß man fie beurlaubt, damit sie si anderweitig fortbilden, und diese weitere Fortbildung soll nach meiner Auffassung nicht auf juristischem Gebtet liegen, sondern auf wirtschaftlichem. (Sehr rihtig!) Wie von den Herren Vorrednern bereits erwähnt ist, habe ih die Absicht, alle Assessoren, die das Examen gemacht haben, sofern fie einen entsprehenden Antrag stellen, mindestens ein Jahr, gern etwas länger, zu beurlauben, damit sie sich die Stellen suchen, wo sie ihren Wünschen entsprechend \sich weiter bilden können. Jy bezug auf die Auswahl der Stellen soll ihnen keine Vorschrift gematt werden. Nur sollen sie eine so verständige Auswahl treffen, daß man sagen kann, es nußt dem Zwecke, und deshalb sollen sie in ihrem Gesuch um Beurlaubung angeben, was sie vorhaben. Auch gegen die Be\chäftigung bei einem Rechtsanwalt würde ih nihts einzuwenden haben. Die Kontrolle wird im wesentlihen darin bestehen, daß sie zu berihten haben, wie sie sich beschäftigt haben. Dann wird man ermessen können, ob sie ihre Zeit gut angewendet haben oder nit, und namentlih wird fich nacher, wenn sie in die Praxis kommen, zeigen, was fie gelernt haben,

Ich bin auch der Meinung, daß es garnicht nötig ist, nur auf wirtschaftlichen Gebieten die Fortbildung eintreten zu lassen. Gute Gelegenheit zur weiteren Entwicklung der theoreti}){en Kennt- nisse bietet sich in den Fortbildungskursen, deren weitere Ausgestaltung, wie ih hoffe, nicht aus Mangel an Mitteln, die nicht sehr erheblich sein können, scheitern wird, Endlich aber bieten auch die Universitäten eine Fülle von Kollegien, die einem jeden jungen Mann nur von höchstem Nußen für seine Aus. bildung sein können. Benußt er die von mir erwähnten Ausbildungs- mittel, bemüht er sich, das Leben aus eigener Anschauung kennen zu lernen, so wird er nachher bei Ausübung seines Amtes hiervon nur Gewinn haben.

Meine Herren, das wären im großen und ganzen meine Ge- danken über die Ausbildung. Es ist für mich von hohem Interesse, wenn ich weiß, daß ich dabei im wesentlichen die Zustimmung des hohen Hauses habe. Es is nicht nötig, daß hierzu ein Gesetz er- lassen wird; Verwaltungsmaßregeln werden ausreihen. Troßdem würde ih es begrüßen, wenn ih eine solhe, ziemlich weit: gehende Verwaltungsmaßregel mit dem Bewußtsein vornehmen könnte, das getroffen zu haben, was in weiten Kreisen des Hauses der Ab- geordneten als richtig erkannt wird. (Bravo!)

Was nun, um noch mit einigen Worten darauf zu kommen, die Anstellung der Assessoren anlangt, so haben der Herr Abg. Cassel und die anderen Herren darüber sehr eingehend gesprohen. Jh habe eigentlih nicht gefunden, daß viele abweichende Ansichten von dem, was ih vorgetragen habe, bestehen. Hier und da gehen die Meinungen etwas auseinander, namentli darüber, ob man eher oder später dem jungen Mann sagen soll, daß er nicht geeignet sei. Ja, meine Herren, das alles if quaestio facti. Der Gedanke, dies einem Referendar bet Zeiten zu sagen, ist auch mir bereits gekommen. Ich habe auch {on An- regungen nach dieser Nichtung hin gegeben, aber mit recht wenig Er- folg. Es wird immer gesagt, man wisse noch niht, wie der MNeferendar stich entwickeln könne, und es sei zu hart, ihn jeßt {on herauézudrängen. Bleibt er aber in d:r Justi und es geht späterhin mit ihm doch nicht, dann heißt allerdings: Hätte man ihm das doch früher gesagt! Allen wird man es nicht recht machen können. Die Grundsäße, nah denen verfahren wird, sind den Herren klargelegt worden. Bet der großen Auswahl, die wir haben, müssen wir die besten, die tüchtigsten Kräfte nehmen; diese dürfen wir uns nicht entgehen lassen. Das erfordert das Inter- esse des Staates. Natürlich müssen wir Härten vermeiden. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft. Das Bestreben ist, jedem d as zuteil werden zu lassen, was er nah setner Leistungsfähigkeit verdient. Nur dadurch, daß sie die besten und tüchtigsten Kräfte auswählt, wird di Justizverwaltung ihrer Aufgabe gerecht werden. Ein weiteres glaube ih in dieser Hinficht nicht tun zu können. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Dr. Sey da (Pole): Neferendare von polnischer Abstammung werden niht in den Provinzen beschäftigt, aus denen sie ftammen, fondern in weit entfernten Provinzen, in Hannover, Hessen- Nassau usw. Man sollte diese Neferendare doch in ihren Heimatprovinzen be- schäftigen, da es fih nicht um politisch „unzuverlässige" Eleniente handelt; solhe werden im Justizdienst doch überhaupt niht angestell. Wir vermissen es, daß der Justizminister nicht erklärt hat, da} der Urlaub der Assessoren auch benußt werden kann zur Erlernung der polnischen Sprache, zum Kennenlernen des polnishen Geschä!té- lebens, zum Studium polnisher Geschichte und Literatur, damit fi sich ein zutreffendes Urteil über die polnische Bevölkerung aneigner. Die Dolmetscher sind bei der Befoldungs8ordnung völlig ungerecht de

handelt worden. Wie kommt es, daß Nichter gefragt werden, wie ! gewählt haben, und daß ihnen dann Belohnungen zu teil werden: Das widerspricht der Verfassung. Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Daß die Referendare aus polnischen Kreisen in deutschen Bezirken unterwiesen werden, ist eine Einrichtung, die 10 vorgefunden habe, die wohl hon ziemlich lange besteht. (Nufe be den Polen: Leider!) Ich weiß nicht direkt zu sagen, welcher Grund damals zu der Einrichtung geführt hat. Aber ih kann mir wo! denken, daß man sih gesagt hat: es wäre den jungen Leuken ganz gut, wenn fie auch cinmal in rein deutschen Bezirken lebten (sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen und es wäre auch insofern für fie vorteilhaft, als dann nicht der Gefahr ausgeseßt wären, in Kreise hineingezogen i! werden, in denen Anschauungen zur Geltung kommen könnten, di mit ihrer Beamtenstellung nicht vereinbar wären. (Sehr richtis rechts.) Aus diesen Gründen glaube ih nicht, daß Veranlassung v0 liegt, von dieser Uebung abzugehen. (Sehr richtig! rets.)

Dann hat der Herr Abgeordnete davon gesprochen, daß Ritter sich über die Art und Weise äußern müßten, wie sie ihr Wahlreck! auégeübt hätten, und je nahdem würden dann Belohnungen an ausgeteilt. Er hat auf die Ostmarkenzulage verwiesen. Offen gestand ganz klar ist mir nicht geworden, was er eigentli hat vorbringen wollen: denn die Richter werden natürlih nit gefragt, wie sie gewählt hätten: es ist mir nicht bekannt, daß” es geschehen wäre. Und die Ostmarker- zulage kommt überhaupt nicht in Frage, denn die Richter bekomme! sie nit. (Sehr richtig! und Heiterkeit.)

(Schluß in der Dritten Beilage.)

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

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(S{luß aus der Zweiten Beilage.)

Daß Assessoren in der Art, wie ih es geschildert habe, in Be- triebe hinausgehen, wird auch in den Bezirken vorkommen, in deuen ein Teil der Bevölkerung sich polnischen Gesinnungen zuneigt. Ob der oder jener Betrieb, den ein Assessor si ausfucht, für seine Aus- bildung auch geeignet ist, muß natürlich jedesmal geprüft werden. Wenn es sich dann um Betriebe handelt, in denen besonders polnische

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22.

Berlin, Donnerstag, den Februar

Tendenzen gepflegt werden, so glaube ih nit, daß man ihnen die Erlaubnis dazu geben wird. (Sehr richtig! und Bravo! rets.)

1 Dann hat der Herr Abgeordnete darauf hingewiesen, daß die Nichter polnisch treiben und die polnische Sprache und Geschichte studieren sollten. Ja, meine Herren, wir bilden doch deuische IBdter aus (sehr rihtig! und bravo! rechts); darauf werden wir unsere Hauptaufmerk samkeit zu rihten haben. Mit den Dolmetschern sind wir gar niht so \{chlecht dran; wir haben fehr viele tüchtige Dolmetscher, besonders auch in Oberschlesien, wie ih aus eigener Erfahrung

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

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Qualität | mittel |

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Februar

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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1912.

weiß. Es is mir nit bekannt, daß neuerdings in dieser Nichtung irgendwelhe Klagen hervorgetreten seien. Da der Herr Abgeordnete aber behauptet, es seien Uebelstände vorhanden, fo werde ih anfragen, ob sih tatsählih Uebelstände gezeigt haben. Wir haben ja bereits eine Dolmetscherschule, die fich gut bewährt hat; warum sollte nicht auch hier eine Besserung herbeigeführt werden können. Aber im all- BAOD find wir do ganz gut ausgekommen. (Bravo! rets.) m 41/2 Uhr wird die weitere L s ti auf Donnerstag 11 Uhr vertagt. as E

Außerdem wurden am Markttage ror Kläglid nah über er Sat erfáutt Doppelzentner (Preis unbekannt)

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Berlin, den 22, Februar 1912.

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auf volle Vèark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten ablen berechnet.

daß entiprehender Bericht fehlt,