1892 / 267 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Nov 1892 18:00:01 GMT) scan diff

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der Quarantäne einer Geldstrafe. Diese seit anger Zeit in Kraft stehenden Vorschriften find nach Mitt eilungen des internationalen Gesundheitsraths von Hamburger Schiffen in leßter Zeit wiederholt derart unbeachtet eblieben, daß u. a. an Stelle des officiellen Gesundheitspasses nur Bescheinigungen von Privat- personen (Aerzten 2c.) vorgelegt werden fonnten. Abgesehen davon, 2 die betreffenden Schiffe der gegen Hamburger Herkünfte vor-

ch nicht entgangen. find, haben dieselben noch die übliche Geldstrafe von 12 Pfund türkish zahlen müssen. Die betheiligten Rheder werden daher in ihrem eigenen Interesse handeln, wenn sie ihren Schiffen mit Rücksicht darauf, daß diese in der Türkei mit oder ohne patente brute quarantänepflihtig, ohne patente aber auch noch straffällig sind, unter allen Umständen den officiellen Gesundheitspaß ausstellen laffen. s

Bremen, 9. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Saale“, von New-York kommend, ist am 8. November Morgens auf der Wefer angekommen. Der Schnelldampfer „Fulda“ hat am 7. November Abends die Reise von Gibraltar nah New-York fortgeseßt. Der Postdampfer „Gera“, nah dem La Plata bestimmt, ist am 7. November Nach- mittags in orunna angekommen. Der Reichs-Postdampfer „Oldenburg“ hat am 7. November Abends die Reise von Genua nah Port Saîd fortgeseßt.

10. November. (W. T. B.) Der Schnelldampfer „Lahn hat am 9. November Morgens die Reise von Southamton nadch Bremen fortgeseßt; er überbringt 339 Passagiere und volle D Der Schnelldampfer „Adler“, am 29. Oktober von Bremen ab-

egangen, ist am 8. November Morgens in New-York angekommen.

Der Postdampfer „Gera“ hat am 7. November Abends die Reise von Corunna nah dem La Plata fortgeseßt. Der Schnelldampfer „Spree“ is am 8. November Vormittags von New-York via Southampton nah der Weser Gee Der Reichs-Postdampfer „Sachsen* ist am 9. November Nachmittags von Shanghai nah Hongkong SHAegangen,

London, 9. November. (W. T. B.) Der Castle-Dampfer „Norham -Castle" hat heute auf der Ausreise Madeira passirt.

getehenen Quarantäne dadur

Theater und Musik.

Am Sonnabend gehtim KöniglihenDpernhausfe „Djamileh“ mit den Damen aues und Urbansfa, den Herren Philipp, Schmidt und Lieban in Scene. Sara folgt „Cavalleria rusti- cana“ mit den Damen Pierson, Dietrich und Lammert, den Herren NRothmühl und Bulß. Den Beschluß bildet das Tanzbild „Slawische Brautwerbung“. In der Vorstellung der „Zauberflöte" am Sonntag sind die Damen Leisinger, Herzog, Dietrich, Kopka, Nothauser, Lam- mert, Weiß, Göße und Deppe, die Herren Mödlinger, Krolop und Lieban beschäftigt. err Merker vom Stadttheater in Leipzig singt den Tamino als Gast. S

Director Lautenburg hat in Paris die Stücke „Maître d’armes“ von dem Théâtre de la Porte St. Martin, „Tournée Ernestin“ vom Théâtre Cluny, „Mariage d’hier“ vom Odéon und „Celles qu’on respecte“ vom Gymnase für das NResidenz-Theater erworben. i C e

Im Kroll’schen Theater beginnt morgen Herr Emil Göte sein Gastspiel in der Titelrolle der Oper „Johann von Lothringen“ von Foncières. Außer ihm wirken darin noch mit: Herr Hope (Kaiser Friedrich), Herr Bertram (Fürst Rudolvh), Herr Lurgenstein (Graf

Arnold), Herr D RE (Mathias), Fräulein Lange (Helene), B Détschy (Albert), Fräulein Ippen (Ida). . Sgra. Bellincioni und

tagno wiederholen nochmals am Sonnabend Verdi's „La Traviata“. Sn der nächsten Woche geht alsdann mit den italie- nishen Gästen die erste der in Vorbereitun befindlichen Neuheiten, die zweiactige Oper „A Santa Lucia“ von ca, in Scene.

Das Programm des Concerts, welches der Geiger Herr Soma Pick-Steiner am Sonnabend unter Mitwirkung von Frau Dr. Kohut-Manstein im Saal Bechstein veranstaltet, bringt von Violincompositionen Rust’'s T. Sonate, Bach's Ciacconna für die Violine allein, Sarasate's Faust-Phantasie und kleinere Stücke von Schubert, Wilhelmj und. Hubay; an vocalen Werken bietet es eine Arie aus Gounod's Oper „Die Königin von Saba“, eine solche aus Verdi’s „Traviata" und Lieder von Lassen, Rubinstein und Eckert. Im dritten tvar moo Concert, das unter Dr. Hans Richters Leitung am 14. November stattfindet, wird der Solist des Abends, Herr Alfred Reisenauer, außer dem Klavierconcert in D-moll von Mozart noch mehrere Soli zu Gehör bringen. Für die dieswinterlidhen Kammermusik-Abende der Herren Job. Kruse und Genossen, deren erster am 3. Dezember in der Sing-Akademie stattfindet, werden von morgen ab Abonnements bei Bote u. Bo, Leipzigerstr. 37, ausgegeben.

Soeben erschienen zwei Klavierstücke von Wilhelm Pfeiffer, op. 39 (Berlin bei Sulzer Nachf.), von denen die „Serenade“ sich dur ihren melodischen Inhalt empfiehlt, während in dem „Polnischen Tanz“ rhythmische Lebendigkeit hervortritt. Beide Stücke bieten dem Spieler keine erheblihen Schwierigkeiten.

Mannigfaltiges.

Heute Mittag sollte, der „N. A. Z.“ zufolge, die Ueberfüh- rung der Särge, welche die Hohenzollerngruft des alten Doms enthält, nah der Gruft in der Dom-Interimskirhe beginnen. Der Eingang zu der proviforishen Gruft, der sih im Park von Mon- bijou befindet, is in diesen Tagen mit einer Vorrichtung versehen worden, die das Abladen der in Kisten befindlihen Särge von dem Trauerwagen wesentlich erleichtert.

Die neue Engros -Markthalle neben der Central-Markt- halle wird, wie die „Nat.-Ztg.“ erfährt, am 1. April 1893 eröffnet werden können; ihre Eintheilung foll in der Weise erfolgen, daß etwa zwei Drittel der gesammten Räume einschließlich der Keller- geshosse dem Fleish-Engroshandel und der dann verbleibende RNauin den Obst- und Früchte-Engroshändlern überwiesen werden soll.

Neisse, 7. November. Auf dem Garnifonkirhhof in Neisse sind, wie der „N. A. Z." mitgetheilt wird, in den leßten Tagen die Grabhügel der sieben am 10. August d. J. ertrunkenen Sol- daten zu einem einzigen Grabhügel umgeformt und ein prächtiges Denkmal aus Marmor in Form eines Obelisken mit einem Kreuz darauf errichtet worden. Das Denkmal trägt auf der einen Seite die Namen der Verunglückten, darunter den Spruch : „Sei getreu bis in den Tod, so will ih Dir die Krone des Lebens geben. Dffenbarung Johannis.“ Auf der anderen Seite liest man die Inschrift : „Ge- widmet ihren im Dienst gestorbenen Kameraden von den Offizieren, N O und Mannschaften des Infanterie - Regiments von

interfeldt." :

Ham W. T. B.“ den Beschlüssen der Bürgerschaft wegen der Einführun er Feuerbestattung feine Zustimmung ertheilt. s

Reichenberg. In den Tagen des 6., 7. und 8. Januar 1893 findet in Reichenberg, veranstaltet vom Ornithologischen Verein für das nördlide Böhmen, eine allgemeine Kanarien-Augs- stellung, die erste ihrer Art in dieser Gegend, statt. Programme und Anmeldebogen können Kanarienzüchter, die fich zu. betheiligen wünschen, vom Ornithologischen Verein Reichenberg, „Gasthaus zum Pelikan“, beziehen, wo auch alle Auskünfte ertheilt werden.

_ Paris, 7. November. Heute früh ift, ‘der „K. Zig zufolge, in einem Holzhofe die Decke eines Neubaues mit 30 4 rbeitern eingestürzt, von denen elf verwundet sind, drei fehr \{wer. ;

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Jerusalem. In einem Kloster in Jerusalem starb, wie der t 0 Z.* gemeldet wird, dieser Tage eine armenifche Nonne im Alter von 115 Jahren. Sie war 17 Jahre alt in das Kloster eingetreten und hatte seit 98 Jahren dessen Thürschwelle niht mehr überschritten.

Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.

Coburg, 10. November. (W. T. B.) Der Herzog ist heute Vormittag von seinen Besißungen in Oesterreich hierher wieder zurücgekehrt.

Wien, 10. November. (W. T. B.) Der Preßaus schuß des Abgeordnetenhauses sprah sih im Princip für die Aufhebung des Zeitungsstempels sowie für Bewilligung der Colportage aus.

Paris, 10. November. (W. T. B.) Den Morgen- blättern zufolge theilte der Bera Ravachol’'s Lagasse einem Berichterstatter mit, Rava ch ol habe vorausgesagt, daß die Dynamit- Attentate im Winter wiederbeginnen würden, während des Sommers sei es fast unmöglich, ohne eigene Gefahr mit Explosivstoffen zu manipuliren.

__ S. Petersburg, 10. November. (W. T. B.) Aus einer Meldung der „Nowoje Wremja“ geht hervor, daß infolge des Zwischenfalls, der dem russishèn Dampfer „Olga“ in der Sulinamündung der Donau zugestoyen ist, die Regulirung des Fahrwajsers der Kilianmündung jenes Flusses näher ins Auge gefaßt werden soll.

Athen, 10. November. (W. T. B.) Die Session der Kammer ist heute eröffnet worden. Das numerische Ver-

hältniß der einzelnen Parteien zu einander is seit der leßten"

Session unverändert geblieben. Dem Vernehmen nach wird der Minister der auswärtigen Angelegenheiten demnächst neue Documente ven um die Ansprüche Griechenlands auf die Zappa’sche Erbschaft zu begründen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)

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vom 10. November, Sonnabend :

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1) Dunst im

Morgens feiner Regen. 4) Reif. Uebersicht der Witterung.

Die Wetterlage hat \sih wenig verändert, nur ist

die Luftdrucvertheilung im Nordwesten eine mehr | findet täglich an

leihmäßige geworden. Veber Central-Europa

Taue die schwache südliche bis östliche Luftströmung

bei trüber und nebliger Witterung fort, wobei die

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wolkig bedeckt Nebel Nebel Nebel bedeckt1) bedeckt2) Regen 2) bedeckt halb bed. Nebel Nebel Nebel4) bedeckt bedeckt Nebel

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von Veuedig.

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Temperatur meistens herabgegangen ift, insbesondere | stellung des Lessing-Theaters: Sodoms Ende. D in L

im östlihen Deutschland, wo es um durhschnittlih | Anfang 74 Uhr. 4 Grad fälter i als vor 24 Stunden ; nennens- sang An werthe Niedershläge und ebenso Nachtfröste werden von deutschen Stationen niht gemeldet, nur in Chemniß sank die Temperatur 4 Grad unter den | ohne Aufgeld.

Gefrierpunkt. Deutsche Seewarte.

ung.

Theater - Anzeigen. in 4 Acten na

Königl iche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. 236. Vorstellung. Mignon, Oper in 3 Acten T Ansang von Ambroise Thomas. Text mit Benußung des Goethe’shen Romans: „Wilhelm Meister's Lehr- jahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. Dirigent : Kapellweister Sucher. Anfang 7 übr.

Schauspielhaus. 245. Vorstellung. eas Schauspiel in 4 Aufzügen Tin Ernst von Wildenbruch. Mar Grube.

nfang 7

7 = | G. Bizet. Text von L. Gallet, deutsch von L. Hart- mann. Tanz von E. Graeb. Jn Scene geleht vom Ober - Regisseur Teblaff. Dirigent: Kapell-

von Pietro Mascagni. Text na namigen Volksftück von Verga. n

lagen von I. B

ielhaus. 1 Diana. Lustspiel in 5 Aufzügen, nah dem Spanischen ister des Don Augustin Moreto, von West. In Scene 16 jährigen

-Regi L Die kleine Primadonua. Gele gelegt vom Ober-Regisseur Max Grube. Anfang Ee E r

onnabend: Der Misauthrop. Jn Civil. Die nj Lolo’s Vater.

Vorstellung. Der Kaufmann von Venedig. An-

ang 7 Uhr. | Sonnabend : Dora. 2x Uhr: Der Kaufmann | Decorationen von Lütkemeyer in Sonntag: Nachmittags 24 Uhr: Der Rausman gesezt von Adolph Ernst. Anfang 74 Uhr.

ieselbe Vorstellung. ssing- Theater. Freitag: Zum 43. Male:

Sonnabend: Die Grofßftadtluft. Sonntag: Sodoms Eude, Volksthümliche Preise (Parquet 2 46). Vorverkauf

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater. M ODINE D R R S I E S E E N E Frs Fünfter Abend im Offenbah-Cyclus. | Geöffnet 9 Uhr bis Dunkelh. . Aufführ \ erett

e N Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde.

Am Landes - aier - Park (Lehrter Bahnhof). É:

und Halóvy, von r : Jacques Offenba. Dirigent: Kapellmeister Feder- Geöffnet von 12—11

Sonnabend : Pariser Leben. Sonntag: Orpheus in der Unterwelt.

: Der neue Ganymed.

Opernhaus.

Diamileh. Romantishe Oper in 1 Act von | Anfang 7# Uhr. : 9 Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

dem gleich-

rahms.) 246. Vorstellung.

Die nächste Aufführung von „Romeo und Julia“ | halben Preisen. Montag ftatt.

Adolph Ernst-Theater.

Abends 74 Uhr: Dos, onnabend :

——

Um Anfang 74 Uhr. der Tageskasse ftatt. onnabend: Onkel Bräsig.

Freitag: Zum Berliner Theater. Freitag: 11. Abonnements- 67. Male: Die wilde Madonna. Gesangs-

posse in 3 Acten von Leon Treptow. Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens. i Coftumen aus dem Atelier der Fr. Köpke und neuen [46388] Cobura. In Scene

ont. 2 Dunstig. ) Nachts, | Die Orientreise. Schwank in 3 Acten von Oscar Thomas-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 90. : O ; e. ank in taa: z T ; L ‘94 a. : Blumenthal und Gustav Kadelburg. Anfang 7# Uhr. Sag Gastspiel des August Junkermaun Verlobt: Frl. Helene König mit Hrn. Forst- Sonnabend: Die Orientreise.

Sonntag: Die Orientreise.

Der Vorverkauf für die erften zehn Dufe-Abende

semble. Zum drittleßten Male: Onkel Bräfig. Lebensbild in 5 Acten nah Friß Reuters „Ut mine

Sonntag: Schluß des Friß Reuter-Ensemble. : Z eve 16, O e L Ensemble, s s itaa: 11; -Vor- a el der äünchener unter Birection de Wallner Theater Freitag Gast-Vor fd Baverif Hen Hofschauspielers Max Hof- NREE tale: Der Einsam”. Volks- | Geboren: Ein Sohn: Hrn. S. Alfred Frhrn. \sttück mit Gesang in 9 Acten nach gleichnamiger Erzählung von Wilhelm Bollin.

237. Vorstellung. | LeCert.) Schwank in 1 Act von Charles Louveau. (Herr Smit). „s Sträußli* für Piston von Hoh

(Herr Steffens). Saal Bechstein, Linkstraße 42. Freitag, An-

Kroll's Theater. Freitag: Erstes Gastspiel : i i rTusti- Z . T. - is is (Baneeu Eh A Aufzu von Emil Göpe. Johann von Lothringen. Leeileinasta unter S iere Dtiiwierala dex Königl na (Van + Ur P ¿Ug | (Johann: Herr Emil Göße.) Anfang 7 Uhr. Scene ge-| Sonnabend : Gastspiel von Gemma Bellincioni ne g96* | und Roberto Stagno. La Traviata. (Violetta:

Kapellmeister O a S N Le Briule Sgra. Bellincioni; Alfredo: Sgr. Stagno.)

werbung. Tanzbild von Emil Graeb. Musik componirt und arrangirt s P. Hertel bd ti Freit 3 A R aat ie Bis irigent: usikdirector | Freitag: Zum 49. Male: ie Welt in Bi : A j 7 Uhr. und Tanz. Ausft.-Ballet von Gaul und Haßreiter. Bot Ee Ee E E Hippologisches Douna E von J. Bayer. Aue „durch den y P , g 16 ibrige g eten H Fräulein Sophie David Leopold Renz, hervorragendster Jockeyreiter der enheits]|Mwant in : ; truppe Hadje Abdullah 2c. Auf Helgoland Ober-Regisseur Herrn C. A E ages T oder: Ebbe und Fluth. Großes Land-, Wa er- Lo LAERDOS Variété x Programm. Anfang und Feuer-Schauspiel. Nationaltänze von 70 Da- Deutsches Theater. Freitag: Fauft. An- 74 Uhr. men. Ç : . fn e . a a“ Big Ms L d des Friedrich's des Großen“, „Hamburger Bürgerwehr“. Sonntag, 35 Uhr: Nachmittags-Vorstellung bei

Hof-Opernsängerin Frau Emilie Herzog.

Circus Renz (Carlstraße.) Freitag, Abends 74 Uhr. Große Extra - Vorstellung mit komischen

Theater Unter den Linden Ronacher. | Einlagen sämmtlicher Clowns. Debüt der Kunst-

specialitäten- ersten Ranges. Mr. James Fillis,

allet- irector Franz Renz. Mme. la Baronne de Bellefoi, Schulreiterin.

Gegenwart. Die aus 14 Perfonen bestehende Araber-

Neue Tanz - Einlagen: u. A. „1. Garde- Regiment zu Fuß in Parade-Uniform aus der A

Sonnabend, Abends 74 Ühr: Große Vorstellung.

Sonntag: 2 Vorstellungen, um 4 und 75 Uhr. Nachmittags 4 Uhr ein Kind frei. Abends 7# Uhr: „Auf Helgoland“.

S E E A NRZ E L S I T E E Familien-Nachrichten.

Die glückliche Geburt einer Tochter zeigen hoh- erfreut an Chemnis, den 8. November 1892. i Civil-Fngenieur u. Patent-Anwalt Paul Fabian und Frau Lucie, geb. Puppe.

it neuen

Affsessor Walther Grenzenberg (Berlin). Frl. Käthe Arndt mit Hrn. Hauptmann Hasse (Oppeln). Verehelicht: Hr. Rittergutsbesißer Colmar Thiel mit Frl. Mathilde Barckhausen (Hannover). r. Lieut. Konrad von Leveßow aus dem Hause Fblerstorf} mit rl. Marie Meurs - Gerken (Ehlerstorfff). Hr. Lieut. Hans von Waldow mit Frl. Anna Edle von der Planiß (Weimar).

Anzengruber's Arnold von Siemens (Berlin).

von Oppenheim (Köln). Eine L Q Hrn. Hrn. Amts- rihter Gustav Evers (Hagen i. W.). Hrn.

Lehrter Bahuho

ariser Leben. Kom

i dem Französischen d Carl Treumann.

es. Me Musik

7 Uhr

latt Hohenzollern-Galerie . L Æ Sonutags 50 s. | Gestorben: Frl. Pauline von Stojentin (Sihorin). Gr. histor. Rundgemälde 1640—1890.

Konsul von Krencki (Hiogo, Japan). Hrn. Arved von Teichmann (Bredow bei Nauen).

Fr. Oberst-Lieut. Auguste von berg, geb. Guta (Berlin). Den. MOIBE n erder Sohn Hans Christoph (Gnesen).

Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin: :

Sonnt. 9—9.

Concerte.

E Concert-Haus. Freitag, Abends 7 Uhr: Residenz-Theater. Direction : Sigmund Lauten- | Karl Me 9 - Concert. burg. Freitag: Zum 35. Male: Jm Pavillon. Meister Ce Parsum.) Schwank in 3 Acten von Ernest | della“ von e, Phantasie aus „Rigoletto“ von lum und Raoul Tochs. Deutsch von Ludwig | Verdi. n Scene rfelest vom Ober-Regisseur Sie j Scene geseßt von Sigmund Lautenburg. | Phantasie aus „Cavalleria rnsticana“ von Mas- | briefe der Bayerischeu t: orher

Ouv. „Der Flüchtling“ von Kretshmar. „Stra-

(Café | cagni. „O cara mêmoria“ für Cello von Servais

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagb- Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,

Neun Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage),

änge aus Shlesien*, Walzer von Bilse. | und das Verzeichnifi der gezogenen Pfau

ypotheken-

Wechselbank.

burg, 9. November. Der Senat hat laut Meldung des

zum Deutschen Reichs-A

M 267.

Vorlagen zur Steuerreform.

Jm Hause der Abgeordneten sind heute folgende Vorlagen eingebraht worden :;

1) Entwurfsfkeines Gesetzes wegen / Aufhebung directer Staatsfteuern.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie für den Umfang derselben, mit Aus\{chluß der Insel Helgoland, was folgt :

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__ Behufs Erleichterung und anderweitiger Regelung der öffent- lichen Lasten der Gemeinden (Gutsbezirke) werden die folgenden directen Staatssteuern gegenüber der Staatskasse außer Débuna gescßt: ! 1) die nah den Gefeßen vom 21. Mai 1861 (Geseß-Samml. S. 253 und 317) sowie nach den hierzu ergangenen ergänzenden und abändernden Gesetzen veranlagte Grund- und Gebäudesteuer,

9) die nah dem Geseße vom 24. Juni 1891 (Gesez-Samml. S. 205) veranlagte Gewerbe- und Betriebssteuer.

: S2

Aufgehoben werden : :

1) die von den Bergwerken in den älteren rechtsrheinishen Landes- theilen zu entrichtende Aufsichts\teuer und Bergwerksabgabe 8 des E über die Besteuerung der Bergwerke für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer be- legenen Landestheile, vom 12. Mai 1851 Gefeßz-Samml. S. 261 —, L 4 des Gesetzes, die Bergwerksabgaben betreffend, vom 20. Oktober 1862 Geseß-Samml. S. 351 —),

9) die in den übrigen Landestheilen zu entrihtende Bergwerks- abgabe 6 des Geseßes, die Bergwerksabgaben betreffend, vom 20. Oktober 1862 Gefseß-Samml. S. 851 —, Verordnungen für das Gebiet des vormaligen“ Königreihs Hannover, vom 8. Mai 1867 Geseß-Samml. S. 601 Art. XX1I, für das Ge- biet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen, die Stadt Frank- furt und die vormals Königli bayerishen Gebietstheile, vom 1. Juni 4867 Geseß-Samml. S. 770 Art. XVII, für das vormalige Herzogthum Nassau, die vormals Großherzoglich hessischen Landestheile und die vormalige Landgrafschaft Hessen-Homburg ein- \ließlich des Oberamtsbezirks Meisenheim, vem 1. Juni 1867 Geseß-Samml. S. 802 Art. I § 2; Art. VIT des Geseßes, be- treffend die Einführung des Allgemeinen Berggesebßzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des Herzogthums Lauenburg, vom 6. Mai 1868 Officielles Wochenblatt für das Herzogthum Lauenburg für 1868 Nr: 36 —, Art: 1X des Gesetzes, betreffend die Einführung des All- geineinen Berggefeßes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet der Herzogthümer Schleswig und Holstein, vom 12. März 1869 Geseß-Samml. S. 453 —).

E

Die Vorschriften der im § 1 bezeihneten Gesetze bleiben, soweit niht in dem gegenwärtigen Gefeß und in dem Communalabgaben- geseße vom heutigen Tage Abweichendes bestimmt ist, in Kraft.

Die Veranlagung und Verwaltung der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer wird, soweit nit in dem gegenwärtigen Geseß Ab- weichendes bestimmt ist, unter Aufrechterhaltung der dieserhalb be- stehenden geseßlichen Einrichtungen, vom Staate für die wecke der communalen esteuerung ausgeführt. Die landständishe Mitwirkung bei der Verwaltung der Orindbsteuer innerhalb des communalständischen Verbandes der Oberlausiß 49 des Gefeßes, betreffend die definitive Untervertheilung und Erhebung der Grundsteuer u. #. w., vom 8. Februar 1867 Gesez-Samml. S. 185 —) wird hierdurch nicht berührt. L

§

_ Die Veranlagung 3) ist auf diejenigen Liegenschaften, Ge- bäude und Gewerbebetriebe auszudehnen, welche von der entsprehenden Staats\teuer freigeblieben, aber gemäß den Bestimmungen des CommunalabgabengeseBes der Conmunalsteuerpflicht unterworfen find. Für die Veranlagung gelten, soweit nicht in dem gegenwärtigen Gefeß und in dem Communalabgabengesey Abweichendes bestimmt ist, die allgemeinen geseßlihen Vorschriften, welhe bei der Heran- ziehung zu den entsprechenden Staatssteuern anzuwenden ewesen fein würden. Insbesondere sind gegen die Veranlagung dieselben Rechts- mittel zulässig, mit denen die Veranlagung der entsprechenden Staats-

steuer hätte angefohten werden nel,

: S 9.

Die bestehenden geseßlichen Bestimmungen, welche von der Ver- Gau der im § 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Steuern oder von einzelnen derselben anderweitige Rechtsfolgen, insbesondere die Be- gründung von Rechten oder Pflichten abhängig machen, bleiben auf- ret erhalten; soweit hierbei die Entrichtung folher Steuern vor- ausgeseßt wird, treten an die Stelle der zu entrihtenden die ver-

anlagten Beträge. Auf die Bestimmungen im § 9T Nr. 4 des Einkommensteuer-

A gesces vom 24. Juni 1891 (Geseßz-Samml. S. 175) findet diese Vor-

chrift keine Anwendung. i:

_Die Vorschrift findet gleichfalls keine Anwendung auf die Bildung der Urwählerabtheilungen für die Wahlen zum Haufe der ‘Abgeordneten. Ueber diese, sowie über die Bildung der Wähler- abtheilungen für die Wahl von Gemeindevertretungen ergeht besondere geseyglihe Bestimmung.

6. Die für die Provinzen Reialand und Westfalen bestehenden besonderen N litten über den GrundsteuerdeŒungs8fonds seh den onds zur Erhaltung und Erneuerung des Katasters 2 zu b und c, 8 4 44—48 des Grundsteuergeseßes für die westlichen Provinzen vom 21. Zanuar 1839 Geseß-Samml. S. 30 —, §§ 3, 4, 21 der Ver- ordnung, betreffend die Feststellung und Untervert eilung der Grund- \teuer în den beiden A Provinzen, vom 12. Dezember 1864 Geseß-Samml. S. 683 —) treten außer Kraft. _An Stelle dieser Vorschriften treten die in den übrigen Landes- theilen geltenden allgemeinen Bestimmungen. [ Mit der Auflösung des Fonds gehen die Bestände sowie die alsdann noch bestehenden orperunges und Verpflichtungen i: a. des Grundsteuerdeckungsfonds auf die betreffende Provinz, b. des Fonds zur Erhaltung und Erneuerung des Katasters auf die Staatskasse /

- über.

O 8 7. Die ae die Aufbewahrung der Copien der Katasterdocumente und auf die Ertheilung beglaubigter Auszüge aus denselben bezüglichen Bestimmungen im Art. 11 des Gesetzes über die Veräußerung und

hypothekarishe Belastung von Grundstücken im Geltungsbereiche des

Rheinischen Nets vom 20. Mai 1885 (Gesez-Samml. S. 139) werden auf die übrigen Theile der Rheinprovinz und auf die Provinz ‘West- falen ausgedehnt.

“Erste Beilage

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* - *%

nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 10. November

A : 8 8.

Soweit die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die Vor- \chriften über die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer von der Vor- enthaltung oder von dem Verluste der Steuer gegenüber dem Staate SREL gemacht ift A Abf. 3 des GSAL O ruernciepes vom 21. Mai 1861, § 34 bs. 3 des Gesetzes, betreffend die definitive Untervertheilung und Erhebung der Grundsteuer in den fechs östlichen R vom 8. Februar 1867, § 1 des Gesetzes, betreffend die

usführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Séleswig-Holstein, Hannover und Hefsen-Nafsau, sowie in dem Kreise Meisenheim, vom 11. Februar 1870 Geseß-Samml. S. 85 —, § 70 des Gewerbesteuergeseßes vom 24. Iuni 1891) gilt als vor- enthalten (verloren) derjenige Betrag, welher im Falle fortdauernder Hebung der Steuer zur-Staatskafse nach Maßgabe der Veranlagung (S 3 Abs. 2, § 4) zu entrihten gewesen fein würde.

Die im § 17 Abs. 3 des Gebäudesteuergeseßes vom 21. Mai 1861. bestimmte dreimonatige Anmeldefrist für neuentstandene Gebäude (S 15 zu 4 a. a. D.), desgleichen für wesentlihe Verbesserungen von Gebäuden fowie Vergrößerungen der zu ihnen gehörigen Hofräume und Hausgärten 15 zu 5 a. a. O.) beginnt mit dem Ablaufe des Rechnungsjahres, in welchem die Veränderung eingetreten ist. g

S 9.9 um Bezuge von Nachsteuern 17 Abs. 4 des Gebäudesteuer- gee vom 21. Mai 1861, § 34 Abs. 4 des Geseßes vom 8. Februar 1867, § 1 des Gesetzes vom 11. Februar 1870, §S§ 70, 78 des Gewerbe- steuergeseßes vom 24. Juni 1891) ist diejenige Gemeinde berechtigt, welcher nach den Bestimmungen des Communalabgabengeseßes das entsprelende Steueraufkfommen zusteht. : S 10. Die Bestimmungen im § 81 des Gewerbesteuergeseßes vom 24. Juni 1891 werden aufgehoben. Das Aufhören eines steuerpflichtigen Gewerbes ist nicht der Hebe- stelle 58 Abf. 1 a. a. D.), fondern dem Vorsißenden des für die Veranlagung zuständigen Steueraus\husses anzuzeigen.

S 11.

Die Hebung und Beitreibung der Grund-, Gebäude- und Gewerbe- steuer liegt derjenigen Gemeinde ob, welche nach den Bestimmungen des Communalabgabengeseßes zum Bezuge des entsprehénden Steuer- auffommens berechtigt ift.

Die Ausfälle treffen die Gemeindekasse, die Ermächtigung zum Erlasse und zur Ermäßigung veranlagter Steuern 1 Nr. 1 des (eseßes, betreffend den rlaß oder die Mang der Grundsteuer infolge von Ueberschwemmungen, vom 15. April 1889 Geseß- Samml. S. 99 —, §§ 44, 45 des Gewerbesteuergeseßes vom 24. Juni 1891) geht auf die Gemeinden über.

Ie geseßlichen Bestimmungen über Ansprüche der Gemeinden auf Mitverwaltung ihrer Kassen durch staatliche Kassenbeamte (§S 79, 106 der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845 Geseß-Samml. S. 523 —, 8&8 44, 73 der Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 Gese - Samml. S. 265 —) werden aufgehoben. :

8 12. i

Die auf die Betriebsfteuer bezüglichen Vorschriften des Gewerbe- steuergeseßes vom 24. Juni 1891 gelangen nah Maßgabe folgender Bestimmungen zur Anwendung:

1) Erstreckt sich ein betriebs\teuerpflihtiges Gewerbe über mehrere Kreise, \o ist für jeden dieser Kreise die Hälfte der im § 60 Nr. 1 und 2 a. a. O. bestimmten Steuersäßge zu entrichten. Auf die im Ae Abs. 2 a. a. O. bezeichneten Betriebsstätten findet diese Be- timmung keine Anwendung.

9) Die Betriebssteuer wird in den Landkreisen vom Landrath, in den Stadtkreisen vom Gemeindevorstande, in Berlin von der Direction für die Verwaltung der directen Steuern festgestellt.

Diesen Behörden stehen auch die Befugniß zur Mia 0d der Betriebs\teuer gemäß § 61 und die anderweite Feststellung gemäß S Laa :

__ 3) Die Betriebssteuer ist binnen zwei Wochen nach erfolgter Be- Mana der Steuerzuschrift in einer Summe zu entrichten. ie im § 61 a. a. O. bezeichneten Steuerpflichtigen haben die Steuer vor Eröffnung des Betriebes zu entrichten, oder, falls bis dahin die Steuerzuschrist noch nit behändigt is, einen von dem Gemeinde- (Guts-) Vorstande zu bestimmenden Geldbetrag bei der gleichzeitig zu bezeihnenden Kasse zur Deckung der Steuer zu hinterlegen, widrigen- falls ihnen die Ausübung des Betriebes nach Maßgabe des § 63 a. a. D. untersagt werden kann. S 13

Die Gemeinden (Gutsbezirke) haben die Betriebssteuer in den veranlagten Beträgen 12) von den Pflichtigen ihres Bezirks zu erheben. Die Gemeinden (Gutsbezirke) der Landkreise haben die erhobenen

Beträge am Schlusse eines jeden Vierteljahres an die Kreiscommunal- -

fasse abzuführen. i

Sofern die Gemeinden nah den Bestimmungen des Communal- abgabengesetes besondere Betriebssteuern eingeführt haben, müssen sie denjenigen Betrag, welcher sich bei Anwendung der Bestimmungen der 88 60—69 des Gewerbesteuergesezes vom 24. Juni 1891 und des 8 12 pt: egenwärtigen Geseßes ergeben würde, an die Kreiscommunalkasse abführen.

steuer (Absay 2 und 3) zur Bestreitung ihrer Ausgaben zu verwenden. S 14.

Die Kosten der Veranlagung und Verwaltung der Steuern 3 Abs. 2, § 4) werden, soweit sie nicht durch die den Gemeinden hierbei übertragenen Geschäfte entstehen, aus der Staatskasse bestritten.

Das Aufkommen an Gebühren, Kosten und Strafen im Bereiche der Grund-, Gebäude- und Gewerbe- (Betriebs-) Steuer fließt in die Staatsfafsse. : -

Sofern im Bus der Katasterverwaltung die Ausführung von Neumessungen ganzer Gemarkungen oder größerer Theile von folchen seitens einer Gemeinde oder der betheiligten Grundbesißer beantragt wird, oder vorzugsweise der Gemeinde oder den betheiligten Grund- A zum Vortheile gereicht, kann die Ausführung na Bestimmung des Finanz-Ministers von der Entrichtung eines, seitens der Gemeinde oder der betheiligten Grundbefißer zu leistenden Beitrages zu den Kosten der Neumefsung abhängig a werden.

Die Kosten der Hebung und Beitreibung der Steuern (F§ 11, 13) sind von den Gemeinden zu tragen. - : “e

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verpflichtung der Grund- steuervflihtigen zur Entrihtung von Beischlägen behufs Bestreitung der Elementarerhebungsfkosten (88 2a, 3 des Grundsteuergeseßes für die westlichen Provinzen vom 21. Januar 1839, § 11 des Gesetzes vom 11. Februar 1870) werden aufgehoben,

Die geseßlihen Bestimmungen über die Ansprüche der Gemeinden e ratto auf den Bezug von Vergütungen Für die bei Veranlagung der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer ihnen übertragenen Geschäfte 75 Abs. 1 des Gewerbesteuergeseßes vom 24. Juni 1891, Beta Abs. 1 des Einkommensteuergeseyges vom 24. Juni 1891

esez-Samml. 175 —) treten außer Kraft. :

__ Durch Königliche Verordnung kann den Gemeinde1 und selbst- ständigen Gutsbezirken die Verpflichtung auferlegt werden, in_ ihren

ezirken die Elementarerhebung der sämmtlichen directen Staats-

Die Kreise haben das s zufließende Aufkommen der Betriebs-

1892.

steuern, der Domänen- und der Rentenbank-Renten sowie die Abfüh- s E erhobenen Beträge an die zuständigen Staatskassen ohne ergütung zu bewirken.

S C Ansprüche auf Grundsteuerentshädigungen (§§ 1, 15—17 des Geseßes vom 11. Februar 1870 Grund|teuerentshädigungsgeses vom 21. Mai 1861 Geseß-Samml. S. 327 —) sowie auf ause, seitens des Staates zu leistende Entschädigungen, welche die Entli&tung der E an den Staat zur Vorausseßung haben, finden nicht erner statt.

: 8 18.

Die auf Grund der §§ 1—4 des Grundsteuerentshädigung8geseßes vom 21. Mai 1861 und der §S 1, 15 des Gesetzes vom 11. Februar 1570 für die Aufhebung von Grundsteuerbefreiungen und Bevorzugungen ge- [eisteten Entschädigungen find nah Maßgabe der folgenden Bestim- mungen an die Staatskasse zurüc{zuerstatten.

ape ist, soweit die Entschädigung dur Exlaß von Domíänen- abgaben oder Domänenamortisationsrenten stattgefunden hat, das zu erstattende Entschädigungskapital nach dem zwanzigfachen Betrage der erlassenen Abgabe bezw. Rente zu berechnen.

8 19.

_ Die Rüderstattung 18) bleibt ausges{lossen bezügli derjenigen Güter und Grundstücke, welhe nah erfolgter Entschädigung, bur [ästiges (entgeltliches) Rechtsgeschäft, mit Ausnahme der Fälle der Erbtheilungen und der Gutsüberlassungsverträge, veräußert worden sind.

Wenn sich die R ets nur auf einen Theil des Gutes bezw.

Grundstücks erstreckt hat, o wird der Betrag der Rüerstattung nach dem Verhältnisse der Grundsteuer ermittelt. __ Falls jedoch der veräußerte Theil nur aus Absplifsen zu öffent- lihen Wegen, zu Flüssen, Bächen, Kanälen oder zu Eisenbahnen besteht, wird der hierauf entfallende Entschädigungsbetrag von der für das ganze Gut oder Grundstück geleisteten Entshädigung nur dann abgerechnet, wenn der zur Rüterstattung Verpflichtete nahweist, daß der Grundsteuerreinertrag der Absplisse mehr als den zehnten Theil des Grundsteuerreinertrages des ganzen Gutes oder Grundstücks und zugleih mehr als 30 M beträgt. L

Die Rüerstattung 18) bleibt ferner in denjenigen Fällen ausgeschlofsen, in. welchen die Vorschriften im § 5 des Gesetzes vom 25. Mai 1885 (Geseßz-Samml. S. 170) deshalb nit zur Anwendung gekommen sind, weil der Besißer der betreffenden Grundstücke die im S 7 a. a. O. vorgesehenen Vorausseßungen nicht erfüllt hat.

: S 20.

Diejenigen Städte, welche gemäß § 7 des Geseßes vom 21. Mai 1861 entschädigt worden find, haben die ermpfangene Entshädigung an die Staatskasse zurüchzuerstatten.

Sofern die einer Stadtgemeinde überwiefeñe Entschädigungssumme auf die einzelnen Besiger der Grundstücke in der städtishen Feldmark vertheilt worden ist ‘§ 18 Abs. 2 a. a. O.), haben diese nah Maß- gabe der §8 18, 19 die Rückerstattung an die Staatskasse zu bewirken.

S2L

Soweit durch Vertrag eine Ablösung der durch die Gesetze vom 21. Mai 1861 (Geseß-Saitaal. S. 253 und 317) und 11. Februar 18370 aufrecht erhaltenen Befreiungen von der Grund- und Gebäudesteuer stattgefunden hat, ist die empfangene Entschädigung an die Staatskasse zurückzuerstatten.

Die Bestimmungen des § 19 finden entsprehende Anwendung.

: § 22.

Die zurüzuerstattenden Kapitalien (§§ 18—21) sind feitens der

Pflichtigen vom 1. April 1895 ab mit 31/2 vom Hundert zu verzinsen. __ Die Feststellung der zurüe&zuerstattenden Kapitalien gebührt dem Finanz-Minister. :

Gegen die Feststellung steht den Pflichtigen binnen einer, vom Tage der Mittheilung des zu erstattenden Betrages ab laufenden Aus\{lußfrist von 3 Monaten der Rechtsweg ofen.

Die Beschreitung des Mens hat aufshiebende Wirkung.

__ Kapitalbeträge 22), welche den Betrag von 20 # nicht er- reichen, sowie Kapitalbeträge, welche über einen durch 20 ohne Rest theilbaren, in Mark ausgedrückten Geldbetrag hinausgehen, müssen binnen einer Frist von sech8 Monaten nach erfolgter endgültiger Fest- stellung nebst den bis zum Zahlungstage aufgelaufenen Zinfen zur Staatskasse eingezahlt werden.

Dem Verpflichteten steht es frei, nah seiner Wahl entweder

_a. den noch verbleibenden Betrag des zu erstattenden Kapitals nebst den Zinsen binnen sechs Monaten nach erfolgter endgültiger Fest- stellung ebenfalls zur Staatskasse zurückzuzahlen, oder

b. statt dessen für die Zeit vom 1. April 1895 ab auf die Dauer von 35 Jahren eine in vierteljährigen Theilbeträgen fällige Tilgungs- rente von jährlich 5 vom Hundert des Kapitals zu entrihten, wodur das Kapital mit 31/2 vom Hundert verzinst sowie mit 11/2 vom Hundert und mit den dur die fortshreitende Amortisation ersparten Zinsen des ursprünglichen Kapitalbetrages Joe wird.

_ Auch während des Zeitraumes von 35 Jahren kann der Ver- pflichtete die Tilgungsrente zum Beginn eines jeden Rechnungsjahres durch Baarzahlung des noch nit getilgten Theils des Kapitals ganz oder theilweise ablösen, mit der Beschränkung, daß bei theilweiser Ab- [ôfung der fortzuentrihtende Theil der Tilgungsrente einen auf volle Mark abgerundeten JIahresbetrag ergeben muß. Welche Beträge in den verschiedenen Jahren der 35 jährigen Tilgungsdauer zur Ablösung erforderlich find, E beiliegende Tilgungstafel.

Die fälligen Beträge an Kapital und Renten unterliegen der Beitreibung im Ba

Die aus den §§ 18, 19, 20 Abs. 2, E 21 bis 23 folgenden Ver- pflihtungen ruhen auf den Gütern und rundstücken, wofür die Ent- anae geleistet worden ist, als eine öffentliche, auf jeden Besißer übergehende Last. :

Wird ein mit ciner Tilgungsrente behaftetes Gut oder Grund- ftüd zerstüdelt, so ist die Tilgungsrente nah den Vorschriften der as 2 bis 5 des Gesezes, betreffend die Vertheilung der ôffentlihen asten bei Grundstüstheilungen u. #. w., vom 25. August 1876 i S. 405) zu vertheilen, mit der Maßgabe, daß die Be- tätigung des Vertheilungsplanes dur die Bezirksregierung erfolgt.

Die bei der Vertheilung sh ergebenden, hinter dem Jahres- betrage von Einer Mark zurückbleibenden Tilgungsrenten oder über volle Markbeträge übershießenden eden find nah den Grund- säßen des § 23 dur Kapitalzahlung abzu E

Sn den Fällen des § 19 Abs. 3 bleibt die Vertheilung aus-

lossen. geschlossen Sas

Insoweit nit in den §§ 23, 24 ein anderes bestimmt ift, regeln

B die Zahlung, Sicherstellung und Tilgung der Kapitalien und

ilgungsrenten nah den entsprehenden Vorschriften in den §8 18 bis 27 des Geseßes über die Errihtung von Rentenbanken vom 2. März 1850 (Geseßz-Samml. S. 112), mit der Maßgabe, daß die Bezirksregierung an die Stelle der Renten tritt.

Die sämmtlichen, behufs Rüerstattung von Kapitalien nebst Zinsen (§§ 18—24) im Laufe eines jeden Rechnungsjahres gezahlten Beträge werden zum Zwecke der Tilgung von Staatsschulden durh Rückkauf eines entsprehenden Betrages von Schulddocumenten der Staats\chuldentilgungskafse überwiesen.