1893 / 59 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Mar 1893 18:00:01 GMT) scan diff

auf seine eigenen Ausführungen genau ebenso anwenden könnte, wenn mir die Höflichkeit das nicht verböte.

Meine Herren, die Sache liegt so: wir haben zwei Fälle zu unterscheiden, die in der Praris vorkommen können: wir gestatten dem Steuerpflichtigen, jährlih von seinem Einkommen eine bestimmte Ab- nußungêquote abzuziehen, um diesen Betrag wird das Einkommen, welches er zu versteuern hat, kleiner; den Saß wird mir Herr Dr. Enneccerus wohl selbst zugeben. Nun kann der Steuerpflichtige diese Abnuzungsquote, um welche seine Steuer geringer geworden ist, ent- weder verwenden zur wirklichen Bildung eines Fonds er scheidet diesen Fonds aus seinem Vermögen aus, er will damit das Kapital anfammeln, um für eine Ausgabe, die ihm zweifellos in der Zukunft bevorstehen wird, die Mittel allmählich anzusammeln. Wenn er den Fonds so hinlegt, so ist ja ganz selbstverständlih, daß der Fonds nah einer bestimmten Reihe von Jahren höher sein muß, als die Addition der Jahre beträgt, während deren er hingelegt ‘ist.

Der Steuerpflichtige hat in der Zwischenzeit die Möglichkeit ge- habt, von diesem angesammelten Fonds auch Zinsen wieder zu genießen, mit andern Worten, Zinfeszinsen zu erhalten. Wenn man diesen Zinseszins in folhem Falle nicht in Betracht zieht, so hat der Steuerpflichtige ein viel größeres Kapital nach Ablauf der Neubauperiode, als er braucht, um den Neubau zu bewerkstelligen ; darüber kann nicht der geringste Zweifel sein. Nun kann der Steuer- pflichtige und das wird die Regel fein auch etwas Anderes thun. Er sammelt den Fonds nicht wirklih an, sondern er verwendet diese Beträge, die er dem Fiscus jedes Jahr abzieht, für seine sonstigen Ausgaben. Dann erspart er aber auch Zins und Zinseszins\en.

Wenn nun der Herr Vorredner dagegen meint, ih würde nicht gestatten, daß die Zinsen und Zinseszinsen, wellhe bei Creirung eines folhen Neubaufonds der Steuerpflichtige gewinnt, nicht mit versteuert würden, vielmehr würde auch der Fiscus auf diese Zinsen als einkommensteuerpflihtige Beiträge Beschlag legen, und daher wäre diese ganze Vorausseßung irrig, so trifft das nicht zu.

Ich bin vollständig davon durchdrungen, daß die Consequenz meiner Anschauung die ist, daß diese Zinsen und Zinseszinsen, die lediglich den Zweck haben, gewissermaßen die Erfüllung einer zu- künftigen Schuld gegen die Wirthschaft abzutragen, nicht zur Be- steuerung herangezogen werden. Das Gesez muß davon ausgehen, daß es sich um NReineinkommen handelt, das zu versteuern is. Das ist aber kein Reineinkommen, das ift die allmählihe Ansammlung eines Betrages, der font ohne diese allmählihe Ansammlung in voller Summe in einem Jahre zur Last käme. Ich erkläre also ausdrück- lich, daß ih allerdings anerkenne, daß die Confequenz der nah meiner Meinung unanfechtbaren Auffassung ist, daß die Zinsen und Zinses- zinsen von dem Neubaufonds, wenn er wirklich gebildet wird, nicht zum f\teuerpflihtigen Einkommen tes Betreffenden gehören.

Meine Herren, der Herr Abg. Sombart hat nach seiner sehr zweckmäßigen Art der Gewinnung einer sicheren Ueberzeugung von einer bestimmten Frage sich auf fein eigenes Beispiel berufen. Er sagte: es ist völlig unmöglich, Durchschnittsabzugsbeträge für den ganzen Staat und alle Gebäude einzuführen. Das unterschreibe ich vollkommen. Sie werden auch keine Verfügung von mir finden, derart, daß diese Abnußzungsquoten überall im ganzen Staat und bei allen Gebäuden und verschiedenen Bauarten und Zwekbestimmungen gleiche sein sollen. Nichtsdestoroeniger wird Herr Sombart nicht bestreiten können, daß es unmöglich ift, die Abnußungsquote genau zu bestimmen, die gerade für das einzelne Gebäude nah seiner besonderen Beschaffen- heit, nah der Dauer seines Bestandes, nah der vermuthlihen Zeit bis zum nothwendigen Neubau in Betracht kommen müßte; daß man gewisse Kategorien doch nah den einzelnen Gegenden, nach den ver- schiedenen Bauungsarten und Zweckbestimmungen der Gebäude un bedingt wird mahen müssen. Daß derartige Durchschnittsfäße immer bedenklich sind und viele s{hwache Seiten haben, in einem Fall zu- treffen, im andern Fall nit zutreffen, gebe ih zu; und man fkönute dadurch eher geneigt sein, der Idee des Herrn von Erffa zu folgen,

diese Abzugsquote überhaupt zu beseitigen und dem Steuerpflichtigen zu gestatten, in dem einen Jahr, wo er wirkli die große Ausgabe macht, sie in vollem Betrage zum Abzug zu bringen.

Meine Herren, Herr Abg. Schenck hat an mich die Frage ge- richtet, ob die Cirkularverfügung vom 29. Januar 1893 lediglih auf Actiengesellshaften, Commanditgesellshaften und Gewerkschaften an- wendbar sei und ob die Genossenschaften da haben ausgeschlossen werden follen. Ih muß diese leßtere Frage verneinen. Es geht, wenn auch niht mit dürren Worten, so doch aus dem ganzen Sinn der Cirkularverfügung hervor, daß die Genossenschaften, wenn dieselben Vorausseßungen in Bezug auf die Nothwendigkeit von Fristerstrecklungen vorliegen, genau so behandelt werden sollen, wie die Actiengesfell- [haften.

Abg. Fegter (nul.) bedauert, daß denjenigen Perfouen, die nit Aufnahme in eine Lebensversicherung fänden, die Vortheile der Steuer- abzüge für die Policen verloren gingen.

Bei dem Etat der indirecten Steuern beklagt

Abg. Schm itz - Erkelenz (Centr.), daß die Veranlagung der Erbschaftssteuer bei Vererbung von Grundstücken von den Steuer-

ämtern vielfa zu hoh gegriffen wird. Während bei den Grund- stücken der Verkaufswerth in der Regel nur das 25- bis 30fache des Katastralreinertrags beträgt, so entschließt sih das Erbschaftssteueramt nur felten, unter das 40fache dieses Ertrages herabzugehen. Darunter leiden gerade bäuerlihe und ländliche Bestßer, und es wäre wohl zu wünschen, daß man hierbei die localen Verhältnisse mehr berücksichtigte.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Der Herr Vorredner wird niht erwarten können, daß ih über die einzelnen Fälle, von denen er gesprochen hat, mi äußere und eine Ansicht aussprelhe, ob in diesen Fällen das Stempelsteueramt rihtig verfahren ist. Dazu müßte ih ja den einzelnen Fall nach jeder Richtung hin übersehen können, was natürlich nicht der Fall ift. Wenn er den Wunsch ausgesprochen hat, daß die Behörden sich genau um die Werthverhältnisse bei der Bemessung der Erbschaftssteuer zu kümmern haben, und zwar unter Berücksichtigung der localen Ver- hältnisse, namentlich auch der großen Verschiedenheit zwischen Stadt und Land, so kann ih diefen seinen Wunsch nur für durchaus berechtigt halten, muß aber bis auf den Nachweis des Gegentheils doch an- nehmen, daß die Behörden das bisher hon gethan haben. Jedenfalls würde das meinen Wünschen in jeder Weise entsprechen, wenn sie in dieser Beziehung keine Mühe und Sorgfalt sheuten. Wenn daneben bemerkt ist, daß die Behörden entsheidendes Gewicht auf die Ber- siherungssumme legen, so würde der Herr Vorredner recht haben, wenn sie wirklih entscheidendes Gewicht auf die Versicherungsbeträge legen in dem Sinne, als wenn sie. den Bauwerth der Gebäude abzu- säßen hätten. Nein, sie sollen ten gemeinen Werth der Gebäude

schäßen, und es kann sehr wohl vorkommen, daß der gemeine Werth der Gebäude nach dén. localen Verschiedenheiten erheblich niedriger ist als der Bauwerth; es kann aber auch vorkommen, daß der gemeine Werth höher ist als die ursprünglihen Kosten, die avf den Bau verwendet sir.d. Das sind rein locale Fragen ; in vielen Städten wird die Sache so sein, daß die Speculation eine vortheilhafte ift, daß der Bauwerth erheblih unter dem gemeinen Werth zu stehen kommt ; aber es kann, namentlich auf dem Lande, wo eine derartige Entwicklung ja nicht ist, wo die Gebäude wesentlich nur den Nußungs8werth baben, auch fehr häufig vorkommen, taß der gemeine Werth des Gebäudes erheblih niedriger is als der Bau- werth. Es wird dies auf dem Lande allerdings wohl vielfach die Megel sein, das gebe ih zu; aber nihtsdestoweniger kann do bei der Werthbemefsung oder bei der Feststellung des gemeinen Werths es für die Behörden von Interesse sein, die Höhe der Versicherungs- summe zu kennen ; nur dürfen sie niht entsheidendes Gewicht darauf legen. Aber für die Berehnung des gemeinen Werths ift es immer recht fruchtbar, den Versicherungsbetrag auch kennen zu lernen, und wenn die Behörden in diesem Sinne die Versicherungspolice ein- gefordert haben, fann ich nichts dagegen haben.

Beim Etat der Eisenbahnverwaltung empfiehlt

Abg. Dr. Krause (nl.) die größte Vorsicht bei der Verwendung von eisernen Schwellen, da die hölzernen Schwellen ebenso dauerhaft seien. Es sollten niht bloß die Interessen der Eisenindustriellen, sondern au die anderen in Frage kommenden Interessen gewahrt werden.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Nach den Erklärungen, die meinerseits jewohl anläßlich des Antrags des Herrn Grafen Kaniß wie in der zweiten Lesung des Etats abgegeben worden sind, kann darüber gar kein Zweifel bestehen, daß ‘von einer vollständigen Ausschließung der hölzernen Schwellen garnicht die Nede ift. Jch habe vielmehr ausgeführt, daß in einem großen Theil unseres Landes nach wie vor vorzugsweise hölzerne Schwellen würden verwendet werden, und daß das vorzüglich für den Often zuträfe, also für die Eisenbahnstrecken rechts der Elbe. Es sind daher die Befürchtungen, die der Herr Abg. Dr. Kraufe aus- gesprochen hat, und die mir auch heute in einer Eingabe aus Handels- kreisen des Ostens vorgetragen find, übertrieben. Die Verwendung der eisernen Schwellen wird zumeift auf den Eisenbahnstrecken weftlich der Elbe erfolgen.

—__ Abg. v8n S yuern (nl.): Es handelt sih dabei um den Schuß einer inländishen Induftrie gegenüber einer ausländischen Waare.

Abg. Dr. Kraufe (nl.): Die hölzernen Schwellen kommen nicht blos vom Auslande. _ :

Abg. Meßner (Centr.) empfiehlt den Ausbau der Linie Katfcher— Peterwig. j | e

Abg. Goldschmidt (dfr.) fragt an, nah welchen Grundsäßen an die Arbeiter der Eiseubahnverwaltung, die vor dem Juvaliditäts- gesetz arbeitsunfähig geworden )eien, Unterstüßungen gezahlt würden.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Die Bertheilung, diefer Unterftützungen erfolgt durch die Previnzial- behörden. Allgemeine Grundsäße sind darüber nicht aufgestellt worden ; der sih von selbst ergebende allgemeine Grundsatz besteht aber darin, daß nah Maßgabe der vorhandenen Mittel und nah Maßgabe der Bedüiftigkeit und Würdigkeit diefe Unterstüßungen an die einzelnen in Betracht kommenden Persfouen vertheilt werden.

Andere Autkunft kann ih dem Herrn Abg. Goldschmidt zu meinem Bedauern nicht geben.

Beim Etat des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten berührt : :

Abg. Dr. Arendt (freiconf.) die Währungsfrage; exr leitet aus englischen Berichten die Hoffnung her, daß die Engländer bald zum Bimetallizmus übergehen würden. Die Abstimmung gegen die Doppel- währung, von der neulich die Nede gewesen, fei durch Parteiinteressen beeinflußt worden. j 5 :

__ Abg. von Eynern (ul.): Darüber sollte do der Abg. Arendt sich eigentlich nicht freuen; denn er hält ja: die Doppelwährung ohne England für etwas Vorzügliches. : j |

Abg. Dr. Arendt (freicons.): Die Doppelwährung mit Eng- land ist mir noch immer lieber als die Golowährung. o

Beim Etat des Finanz-Ministeriums erklärt, auf eine Anregung des Abg. Seer (nl.), über die Lombardfähigkeit der 31/5 proc. Landwirthschaftlichen Pfandbriefe

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich glaube nicht, daß ih dez Wunsche des Herrn Vorredners entfprehen kann. Es i Sache der Reichs- verwaltung beziehentlih der Reichsbank, ihrerseits zu prüfen, ob und welche Werthe fie beleihen will. Da kann die preußische Finanz- verwaltung, da ein preußisches Staatsinteresse uamittelbar nicht in Frage steht, nicht einwirken.

Beim Etat der Bauverwaltung empfiehlt

Abg. Jürgens (nl.) den Schaß der Inseln Sylt, Föhr und Amrum gegen die zerstörende Wixkung des Veeres. Würden die Infeln zerstört, so würde der Shuy der Westtüfte von Schleswig- Holstein große Koften verursachen. 2 i |

Ministerial-Director Schul: Dieser Shuß der Halligen liegt der Regierung am Herzen; ih habe aber shon jeßt darauf aufmerk- fam zu machen, daß er große Mittel erfordern wird. A

Abg. Dx. Krause (nl.) wünscht eine Verbesserung der ostpreußi- {hen Wasserstraßen und fragt, wie es mit dem moasurischen See- kanal ftehe.

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Das Project der Verbindung der mafurischen Seen is wiederholt seitens der betheiligten Ressorts erörtert worden. Allein es liegen im Staat no& fo viel -dringendere Aufgaben in Bezug auf die Ausführung von Kanälen vor, daß ih nicht in der Lage bin, eine Zusage darüber ertheilen zu können, ob in absehbarèr Zeit dieses von dem Herrn Vorredner befürwortete Project wird aus- geführt werden können. Es bedarf dazu auch keines besonderen Com- missars, um die wirthschaftlihe Bedeutung eines folhen Kanals fest- stellen zu lassen; das ift bereits in eingehender Weise seiner Zeit er- mittelt worden.

Beim Etat der Handels- und Gewerbeverwaltung kommt : : 8

Abg. Goldschmidt (dfr.) auf die Vorrechte zurück, welche die Berliner Gastwirthe-Innung auf Grund des § 100 F der Gewerbe- ordnung erhalten hat. Neben den Gastwirthen haben nur noch die Sworkileinke er und die Bâer dieses Vorreht von den 70 Berliner Innungen. ie Gastwirthe sind do keine Handwerker! Die Gaft- wirthe werden zu den Innungslasten herangezogen, tr: em fie keinerlei Vortheil davon ‘haben. Für die Herberge und qur den Arbeits- nachweis wird das Geld eingezogen. 1891 wurden für die Herberge 2400 4 ausgegeben; es logirten 20 Leute in der Herberge. 18392 sind nur 500 M ausgegeben; es logirfe aber kein Mensch in der Herberge. Den “Arbeitsnahweis haben die Gastwirthsvereine au; den kosten- losen Stellennahweis der Innungen halten die Vereine für shädlich, weil dadurch zum Stellenwechsel : ‘angereizt wird," Eine große An-

ziehungskraft übt die Innung nicht aus, denn die Zahl ihrer Mit- glieder hat sih nur von 361 auf 362 vermehrt. Was will diefe Zahl gegenüber den Tausenden von Gastwirthen!

Minister für Handel und Gewerbe Berlepsch:

Meine Herren! J bin nicht in der Lage, sehr viel Neues zuy diesèr Frage zu sagen. Der Herr Abg. Goldschmidt hat selbft erwähnt, daß fie zum dritten Male das hohe Haus- beschäftigt. Sie hat au bereits im Reichstage eine Besprehung erfahren. Jh muß mich also auf Wiederholungen beschränken.

Auch heute ist wieder erwähnt worden, daß es unbillig fei, der großen Zahl derjenigen Gastwirthe, die sch in freier Vereinigung befinden, einen Zwang aufzuerlegen gegenüber der sehr kleinen Zahl, die fih zur Innung bekennt. Meine Herren, ich muß wieder betonen, es handelt sih niht um die Gefammtzahl derjenigen, die ih zum Gastwirthsverein bekennen, sondern es handelt fih nur um diejenigen von, ihnen, die mehr wie einen männlihen Gehilfen mit Aus\{luß jeder weiblihen Bedienung beshäftigen. Es. schrumpft die Zahl der in Frage stehenden Personen von den angegebenen Taufenden auf 682 Nichtinnungsmitglieder zusammen, die überhaupt nur zu dem Beitrag der Innung herangezogen werden. Von diesen 682 Nicht- innungsmitgliedern haben fih 292 gegen die Maßnahme der Heran- ziehung“ zu den -Kosten der Junung beschwert, 390 haben sih nicht dagegen beschwert und ohue Widerspruch die thnen auf- erlegten Beiträge gezahlt. Das Zahlenverhältniß fürdet hierin tneines Erachtens eine ausreihende Correctur.

Nun hat der Herr Abg. Goldschmidt das liegt wohl seinen Ausführungen zu Grunde si darauf gestützt, daß es principiell unrichtig fei, eine folche Maßregel vorzunehmen. Die materiellen Folgen derjelben find in der That keine sehr erheblichen. Es handelt sih darum, daß diese Nichtinnungsmitglieder zu einer Einrichtung der Innung im Jahre 1893 einen Beitrag von jährlidy 4 M zu zahlen haben werten. Man wird niht behaupten können, daß das materiell ein sehr ausschlaggebendes Moment ift. Es ist mehr etne principtelle Anschauung, die ihn bewegt, ebenso wie diejenigen Mitglieder des Gastwirth8vereins, die von der ganzen Maßregel nicht betroffen werden, die troßdem aber sh zum Organ der Beschwerde gegen diefelbe machen. Meine Herren, es komt wesent- lich darauf an, ob die Eiuxichtung, zu deren Kosten die Nichtinnung8mitglieder beitragen, ihren Zweck erfüllt. Das allein verlangt das Gefe. Der § 100: der Gewerbeordnung, der hier in Frage ist, gestattet den Innungen, zu bestimmten Ausgaben Nicht- innungsmitglieder heranzuziehen. Das sind die Einrichtungen für Arbeitsnahweis und Herberge, was sind die Einrichtungen für den Unterricht und die Einrichtungen für das Schiedsgericht. Zu den Ausgaben für diese Einrichtungen kann die Innung, wenn sie das Privilegium des § 100g erhalten hat, die Nichtinnungsmitglieder zu Beiträgen: heranziehen, und das Geseß verlangt nirgends, daß die Innung, die Majorität oder aud nur einen bedeutend großen Bruch- theil der eutsprehenden Gewerbetreibenden umfaßt, fomdern es ver langt nichts weiter, als daß die höhere Verwaltungbebörde ihren Ent- scheidungeu die Erwägung zu Grunde legt, ob die betreffende Einrichtung, threm Zweck entspricht.

Das Polizei-Präsidium. in Berlin, welhes das Privilegium des § 100g ertheilt hat, hat diese Frage bejaht. Es ist der Meinung, daß die Einrichtung eines kostenlofen Stellennachweifes für die Gehilfen des Gustwirths8gewerbes in der That nach den Berliner Berhältnissen eine nüßlihe Einrichtung, ist, und cs ist zu diefer Erwägung dadurch gekommen, daß sowohl von Gommissionären, wie auch von einzelnen Vereinen hohe Gebühren verlangt werden für die Vermittelung einer Stelle. Es ist der Meinung gewesen, daß es einer großen Schaar von mittellosen Kellneun gegenüber wüns{hens- werth ift, ihnen einen kostznlofen Stellennahweis zu verschaffen. Jch faun nicht finden, daß darin etwas Bedenkliches liegt. Die Janung hat einen solchen kostenlofsen Stellennachweis eingerihtet, er functio- nirt zur Zufriedenheit; es haben sich keine Mißbräuche dabei heraus- gestellt, und ih glaube, ich habe recht gethan, wenn ih die im Gesey begründete Entscheidung einer Berwaltungsbehörde nicht wieder aufgehoben habe. Jch habe die ursprüngliche Anorduung des Polizei-Präsidiums eingeschränkt auf die Maßregel, die jeßt allein noch

Freiherr von

| in Frage ist, nämlich auf die Einrichtung, des Arbeitênachweises, weil | der Unterricht, den die Innung eingerichtet hatte, meines Erachtens

allerdings nicht ein solher war, der völlig als zweckentsprechend ange- fehen werden konnte.

Die Frage des Schiedsgerichts liezt aht vor, auch nicht die Frage der Herberge. Auch im Jahre 1891 war das nicht der Fall. Der Abg. Goldschmidt hat erwähnt, daß in dem Etat der Snnung sich eine Ausgabe von 2400 4 für die Herberge befunden habe, und daß nur 20 Kellner in dieser Herberge Unterkunft gefunden hätten. Meine Herren, diefe Angabe beriutht auf einem Schreibfehler in der amt- lichen Uebersicht. Es ift dur das Polizei-Präsidium festgestellt, daß thatsächlih die Herberge keine Kosten verursaht hat und daß that- fächlih die Nichtinnungsmitglieder für die Kosten zur Herberge nicht herangezogen worden sind. Es handelt sich, wie gesagt, nur um den kfostenlosen Arbeitsnachweis, für den die Kosten auf den Betrag von 4 6. jährli gegenüber 6,50 A im vorigen Jahre festgeseßt worden find. Ich hoffe, daß eine Verständigung zwischen der Innung und den Gastwirthen in Bälde ftattfinden wird. Es sind die ersten Anläufe versuht worden, und fo wird hoffentlich auch diefer Streit- punkt aus der Welt geschafft werden:

Wenn der Herr Abgeordnete der Meinung ist, daß die Gast- wirthe überhaupt mit den Innungen nichts zu thun haben, daß die Bestimmungen der Gewerbeordnung nur für die Handwerksmeister elassen seien, fo ift er im Irrrthum. Das ist nicht der Fall. Das Gesetz hat ganz schrankenlos die Befugniß der Gewerbetreibenden, Innungen zu bilden, festgeseßt. Jch erinnere daran, daß es z. B. eine Innung der Rechtsconsulenten giebt, die gewiß noch weniger als die Gastwirthe cin Gewerbe betreiben, das als Handwerk angeschen werden kann. Die Gastwirthe köunen in der That ein sehr erheblihes Interesse an diesen Innungébestimmungen habern. Es fann für sie von Wichtigkeit sein, ein Schiedsgericht herzustellen ; von Wichtigkeit, einen Fachunterriht für die Gehilfen einzurihten, und es kann noch mehr von Wichtigkeit für sie sein, einen Arbeits- nachweis und eine Herberge ecinzurihten. Also die Bestimmungen der Gewerbeordnung an sich find solche, die au für die Gastwirthe durh- aus von Interesse sein können.

(Schluß diefer Neve und des Situngsberichts in der Zweiten Beilagz.)

F

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi

M D9.

(Schluß des Berichts über die gestrige Sißung des Hauses der Abgeordneten, und zwar der Rede des Staats-Ministers Freiherrn von Berleps\ ch aus der Ersten Beilage.)

Ich meine also, meine Herren: principiell kann man sfih nicht auf den Standpunkt stellen, daß die Bestimmungen - der Gewerbe ordnung ganz ausschließlich für die Handwerker bestimmt sind. Die Thatsachen, wie sie mal liegen, widersprehen dem auh. Materiell hat die ganze Frage meines Erachtens keine große Bedeutung, denn es handelt sich um einen minimalen Beitrag, und endlih wiederhole ih die Hoffnung, daß es im Laufe dieses Jahres gelingen wird, auch über diese Streitfrage eine Aus\föhnung zwischen den beiden streitenden Parteien herbeizuführen.

Abg. von Pilgrim (freicons.) empfiehlt cine bessere Ausstattung der Baugewerbe|chule in Hörter. / i

Abg. Cahensly (Centr.) geht auf die Berordnung über die Sonntagsruhe ein und bemängelt die Regelung der Sonntagsruhe für das Handelsgewerbe. / j i: B O i

Abg. Freiherr von Zedlitz (freiconf.) weist darauf hin, daß die Regelung der Sonntagsruhe zum theil dahin geführt habe, daß die Leute auf dem Lande, um ihre Einkäufe in der Stadt zu machen, gezwungen seien, den Gottesdienst zu versäumen. Eine folhe Wirkung habe der Gesetzgeber niht gewollt. Die Regterung sollte die Ge- meinden darauf aufmerksam machen, daß sie die Sache thren Verhält- nissen entsprechend durch Ortsftatut regeln könnten.

Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlep\ch:

Meine Herren! rx Herr Abg. von Zedlitz mir

, die Gemeinden darauf hinzu- \ rtéftatutarische Bestimmung die Verkaufszeit anders -zu regeln, als gesehen ift, ist bereits befolgt und war {hon befolg iten Anweisung, die gegeben ist. In dieser werden bercits Berwaltungsbel

8 örden darauf hingewiesen, daß J

: C : beh E C O

die Gemeinden befugt seien, durch o

;\tatutaris{che Bestimmung die

rfnissen entsprechend zu regeln. Es war aller-

h h

Verkaufszeit ihren dings zugleich ings-Präfidenten aufgegeben, daß sie darauf sehen sollten, daß die späten Nachmittagsstunden frei blieben, und das ig, weil die Neigung vieler Gemeinden und Handelskreise bis în die späten Stunden des Nachmittags hinein die

uhe vor, die Verkaufsftunden

/ E U

Son MVogtor den &LCUi

- D!

1 eine Stunde früh

Stunden des Mittags von 11 des Nachmittags von 5 bis 7

chten mehrfach auf; und da es

len Gewerbetreibenden cine große Neigung für threm Gewerbe Ül

ine Verpflichtung für die Behörde, dafür zu

erhaupt nit vorhanden war,

von Anfang entschieden entgegen- Aber es war, wie gesagt, in der erstergangenen Anweisung bereits n Gemeinden die Befugniß ortsftatutarischer nen Anweisung, die ja auch usdrückflid) darauf

weiteren Communal )

hingewiesen, d zustände: und in der letztergange

8-Anzeiger nochmalíé

indige Zeit zu verkürzen Lage wären,- die 2 ntsprechend zu reguliren. iht ie Verwaltungsbehörde, ‘theilen, ‘und wenn der Bezirks- qung geg so ift ein Recurs dagegen Ninisterialinstanz wäre, selbst wenn sie wollte,

cine folhe Bestätigung des Bezirksauschusses

ich glaube, daß in dieser Beziehung alles geschehen ist, was ur geschehen kann.

Ich bin aber nicht geneigt, anzunehmen, daß lediglich Unkenntniß der geseßlichen Bestimmung die Gemeinden - dazu geführt hat, von diesem Rechte keinen Gebrauch zu machen, sondern ih bin der Ueber-

igung, daß die Hoffnung dazu geführt hat, daß von oben herab

decretirt werden würde, wie die Verkaufsstunden in anderer Weise,

als bisher angeordnet, zu regeln seien; sie wollten jedes Odium von abwenden und der Polizeibehörde zuwenden.

( Befugniß der communalen Berbände, die

im Gesetz steht, niht unbekannt geblieben ift, geht ja daraus

eine Neihevon Städten, allerdincs sehr wenige, undCommunal

iden »on dieser Befugniß Gebrauch gemacht haben. Ich habe mir

im Neichstage ausführlih auf diese Frage cinzugehen und

anderem erinnert an das Statut eines vorwiegend ländlichen

Kreises, welches bestimmt, daß der Verkauf am Sonntag um 1 Uhr

sein E erreichen muß. Ich will nit sagen, daß das überall

ih will nur bemerken, daß es doch fast ganz ländliche

cs für möglich halten, mit einer alten Gewohnheit

die materiellen Interessen der Bevölkerung damit

Ich stehe heute noch auf dem Standpunkt,

} epforderlich ift, den Handlungsgehilfen soweit wie möglich den

freien Sonntag Nachmittag zu gewähren. (Sehr gut!) Das ift die

Absicht des Geseßes und die Absicht der mitwirkenden Factoren im

Neich gewesen. Die Correctur dafür liegt in der Befugniß der Kreise

und Communen, durch Ortsstatut die Verkaufszeit den örtlichen

Verhältnissen entsprechend zu legen. Ich würde nichts da-

gegen einzuwenden haben, wenn eine. Regelung z. B. \o

erfolgt, daß der Sonntag Vormittag ganz frei gegeben

wird, dann von 12 Uhr Verkaufszeit bis 4 Uhr ist, und dann der

ganze Nachmittag wieder frei bleibt. Das würde ih einer Bestim-

mung vorziehen, die beispielêweise dahin ginge, daß früh vor der Kirche

zwei Stunden verkauft werde und dann nach der Kirche drei. Ich

glaube, daß es im Interesse der Handlungsgehilfen selbst liegt, daß

sie besser fortkommen, wenn sie den Morgen für sich haben, das

Ausschlafen am Sönntag spielt ja auch seine Rolle, und nah dem

Gottesdienst eine Beschäftigungszeit haben, die nit übermäßig in

den Nachmittag hinein ausgedehnt wird. Die Bestätigung solcher

Herren, daß die

Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 9. März

Statuten liegt aber, wie gesagt, niht bei dem Minister, sondern beim Bezirksaus\chuß.

Der Etat der Handels: und Gewerbeverwaltung wird genehmigt und darauf die weitere Berathung vertagt.

Schluß 32, Uhr.

BOHLLE\ Une, welche an der Kaiser Wilhelms-Universität Straßburg im Sommer-Halbjahr 1893 (vom 17. April bis zum 12. August 1893) gehalten werden.

Evangelisch-theologishe Facultät. Holzmann: Neutestamentlihe Theologie. Neutestamentlihe Hermeneutik. Neutestamentliches Seminar. Nowack: Erklärung der kleinen Pro- pheten. Hebräische Archäologie. Hebräische Uebungen. Lob- stein: Symbolik. Erklärung des Galaterbriefes. Systema- tisches Seminar. -— Spitta: Erklärung des Evangeliums Iohannis. Liturgik. Homiletisches Proseminar. Homiletisch - liturgisches Seminar. Evangelische Kirchen- musik. Lucius: Kirchengeschichte des Mittelalters. Heiden- mission der Gegenwart. Kirchengescichlliches Seminar. Budde: Erklärung der Genesis. Alttestamentlihes Seminar. Smend: Katecchetik. Geschichte des Kirchenliedes. Katechetishes Seminär.

Homiletisch-liturgishes Seminar. Ficker: Neueste Kirchen geschichte. Kirchliche Denkmäler des Alterthums und Mittelalters.

Kirchengeschichtliches Nepetitorium. E. Mayer: Encyclopädie der Theologie. Geschichte der Apologetik.

Nechts- und fskaatswissenschaftliche Facultät. Koeppen: Institutionen und Geschichte des römischen Privatrechts.

Nömisches Erbrecht als Theil der Pandekten. Laband: Deutsches Privatrecht mit Einschluß des Lehnrechts. Deutsches Neichs- und Landesstaatsrecht. Handelsrechts-Prakticum. Bremer: Das römische Net und die Nechtswissenschaft im 15. und 16. Jahrhundert. Schule: Bölkerrecht. Konkursrecht und -Ber- fahren. Civilprozeß-Prakticum. Merkel: Strafprozeß. Nechtsphilosophie. Strafrechts-Prakticum. Knapp: Ueber Colonien. Ueber Socialismus. National-ökonomische und statistische Ucbungen (gemeinsam mit Sartorius Freiherrn von Walters- hausen). Lenel: Pandekten außer Erbrecht. Praktische Pandekten- übungen für Anfänger. Otto Meyer: Deutsches Berwaltungs- recht. Berwaltungsorganisation. S ickel: Kirchenrecht. Deutsche Rechtsgeschichte. Geschichte der deutschen Nechtsquellen. Sartorius Freiherr von Waltershausen: Allgemeine Volks- wirthschaftslehre. Geld und Credit. Nationalökonomische und statistishe Uebungen (gemeinsam mit Knapp). Zimmermann: Geschichte des römischen Civilprozesses. Obligationenrecht ((Con- versatorium). Erbrecht (Couversatorium). Pandekten-Praktikum.

- Erxegetische Uebungen im corpus juris, v-on Hip pel: Straf- recht. (Gefängnißwesen. Georg von Mayr: Finanzwifssen- schaft. Neuzeitliche Handelspolitik. Finanzwissenschaftliche Nebungen. Ney: Forstpolitik. Waldbau.

Medizintishe Facultát. Hoppe -Seyler: Physio- logische Chemie. Praktisch-medizinisch-chemisher Cursus. Ar- beiten im vphysiologish-chemischen Laboratorium. Hygiene. Lücke: Chirurgischer Operationscursus im Verein mit F. Fischer. Chirurgishe Klinik und Posliklinik. von Necklinghausen: Specielle pathologische Anatomie. Pathologish-anatomische Demonstrationen mit Sectionsübungen. Piikroskopisher Cursus der pathologishen Histologie nebst Arbeiten im Laboratorium.

G olk: Experimental-Physiologie, erster Haupttheil. Nebungen im physiologishen Laboratorium in Gemeinschaft mit Ewald. Schmiedeberg: Torikologie in Bezug auf Hygiene und forensishe Praxis. leber den Nachweis von giftigen und s{hädlihen Substanzen für hygienishe und gerichtliche Zwecke. Arbeiten im pharmakologischen Laboratorium. Aubenas: Operations obstétricales. Maladies puerperales LAqU eun: Cursus der Augenoperationen. Klinik der Augenkrankheiten.

Cursus der Ophthalmoskopie. Freund: Frauenkrankheiten.

Geburtshilflich-gynäkologishe Klinik. Krankheiten des Uterus.

Schwalbe: Topographishe Anatomie des Kopfes. Anatomie [T ASDetl, Anatomisches Laboratorium im Verein mit -Privat- docent Mehnert. Mitkroskopischer Cursus für Anfänçer im BVer- ein mit Pfißner. Naunyn: Medizinishe Klinik. Leber- kfranfheiten. Fürstner: Psychiatrische Klinif. Allgemeine und specielle Pathologie der Psychosen. Kohts: Klinik der Kinder- éfrankheiten. Medizinische Polifklinik. Impfcursus. Kuhn: Klinik der Ohrenkrankheiten. C Fe ztdemetne Chirurgie. Stilling: Cursus dec Ophthalmoskopie. Cursus der Augenoperationen. Wolff: Klinik für Syphilis und Hautkrankheiten. Pathologie und Therapie der venerischen Krankheiten. Ewald: Physiologie der Blutbewegung.

Prafktish-physiologisher Cursus mit Aus\{chluß des chemischen Theils. Uebungen im physiologischen Laboratorium in (Gemein- chaft mit Golz. Ledderhose: Fracturen und Luxationen mit Berbandcursus. —- Ulrich: Cursus der Ophthalmosfkopie. Syste- matische Augenheilkunde. Pfißner: Spinalnerven. T 0P0- araphische Anatomie. Mikroskopischer Cursus im Verein mit Schwalbe. Osfteologie und Syndeëmologie. Histologie.

Minfowski: Specielle Pathologie und Therapie: Krankheiten der MNespirationsorgane. Klinische Propädeutik. Cursus der Per- cussion und Auscultation. Klinisch-chemishe und mikroskopische Untersuchungsmethoden. F. Fischer: Chirurgische Diagnostik mit Demonstrationen. Chirurgischer Operationscursus im Verein mit Lücke. Bayer: Geburtshilflihe Operationslehre. Cursus der gynäkologishen Operationen mit Uebungen am Phantom. Cahn: Laryngoskopisher Cursus. Allgemeine Therapie. Jessen: Praktisher Cursus der Zahnheilkunde. Zahutechnischer Cursus. —- Zahnärztlihes Prakticum für Mediziner. Cursus im Füllen der Zähne. Freund: Cursus der gynäkologishen Unter- suchungen. Beziehungen der Frauenkrankheiten zu den Geschlechts functionen. Hoche: Cursus der Elektrodiagnostik und Eleïtro- therapie. Physiologishe Psychologie. Levy: Pathologie und Therapie der Infectionskrankheiten mit bakteriologischen Vemon- strationen. Bakteriologisher Cursus. Trinklwasser. Jacobi: Arzneiverordnungslehre mit Demonstrationen. Mehnert: Anatomie des Kopfes für Studirende der Zahnheilkunde. Ent- wickelungsgeshichte der Wirbelthiere: Anatomisches Laboratorium i:n Verein mit Schwalbe. M. B. Schmidt: Specielle pathol. Anatomie der Harn- und Geschlehtsorgane. Ueber Geschwülste.

_ Philosophische Facultät. Michaelis: Geschichte der griechischen Kunst seit dem peloponnesishen Kriege. Erklärung des Ubguß-Museums. Archäologishe UÜebungen. Nöldeke: Arnold's Chrestomathie. Mutanabbi. Josua Stylites. Barhebraeus? Grammatik. G erla nd: Physikalische Geographie. 11. (Dceanographie, Hydrographie). Vulcane. Geographisches Seminar: Colloquium und (gemeinsam mit Hergesell) praktische Uebungen. —Hübschmann: Bergleichende Grammatik der gothischen Sprache. Lateinische Formenlehre. Armenische Grammatik. Martin: Ueber das Gedicht und die Sage von den Nibelungen.

chen Staats-Anzeiger. L

Erklärung des Gedichts von der Nibelunge Noth (im Se- minar für deutshe Philologie). Mittel- und Neuhoch- deutsche Grammatik. von Dümichen: Altegyptishe Gram- matif mit Uebungen im Ueberseßen hieroglyphisher In- schriften. Interpretation ausgewählter hieroglyphischer und hieratischer Texte. Die Gebiete des alten Aethiopenreihs und der spätere egyptishe Sudan. Gröber: Geschichte der franzöfischen Literatur im Mittelalter. „Erklärung der chanson de Roland (im Seminar für NRomanishe Sprachkunde). Windelband: Logik. Kant. Fin Seminar: Spinoza Eth. I. Kaibel: Geschichte der griehischen Komödie. Calpurnius, Bucolica. Aristophanische Uebungen. Ziegler: Geschichte der antiken und mittelalterlihen Philosophie. Neligionsphilosophie. Im Seminar: Ethishe Probleme. Kießling: Propertius. Horaz. Oden. Sophokles? Dedipus auf Kolonos.— Varrentrapp: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Uebungen im Seminar füx neuere Geschichte - Breßlau: Allgemeine Geschichte der Literatur des Mittelalters. Uebungen im Seminar für Geschichte des Mittel- alters. Neumann: Quellenkunde der römischen Geschichte. Diokletian und Constantin der Große in ihrer Stellung zur rist- lichen Religion und Kirche. Historische Uebungen auf dem Gebiete der römischen Kaisergeschihte (Tacitus, Sueton, Casfsius Dio), im Institut für Alterthumswissenschaft. Dehio: Dürer und Holbein.

Die Anfänge der neueren Kunst im 15. Jahrhundert. Kunst-

geschichtliche Uebungen. Brandl: Encyclopädie d. engl. Philologie.

Engl. Seminar: Neuengl. Schulautoren interpret. Fried-

länder: Geschichte der Philologie. Euting: Aramäisches aus Bibel und Targum. Wiegand: Paläographie des späteren Mittelalters. (Fditionslehre. Facobsthal: Geschichte der Musik vom 192. bis zum 16. Jahrhundert. Uebungen in der musikalischen Composition, in zwei Abtheilungen, für Anfänger und Geübtere. Leitung des akademishen Gesangvereins. Henning: Die nordgermanische Heldensage. Edda. Goethe's Torquato Tasso. Leumann: Sansçcrit, zweiter Curfus. Indische Literaturgeschihte. Pancatantra, Fortseßung. Nig- Beda, Interpretation. Kälidäsa's Meghadüta. Keil: Platon's Gorgias. Erklärung der Inschrift von Gortyn (im Institut für Alterthumswissenschaft). Wet: Uebungen zur Theorie der Tragödie im Anschluß an d „Hamburgische Dramaturgie“ (im germ. Seminar). Ausgewählte Abschnitte aus der spanischen Literaturgeschichte (im roman. Seminar). Joseph: Geschichte der deutschen Literatur von Opiy bis Gottsched. Thraemer: Ueber die älteste griech. Cultur. Mythographishe Üebungen. Hensel: Von „Kant bis Hegel. Geschichte der neueren Philosophie. Hergesell: Die Gestalt der Erde. Praktishe Uebungen im geograph. Seminar im Verein mit Gerlan d. Horn: Indogermanische Urgeschichte. Neupersishe Grammatik und Erklärung des Firdüsi. Türkisch. Leitshuh: Geschichte der Miniaturmalerei. Das Sehen und. Verstehen mittelalterliher und moderner Kunstwerke. Nembrandt. Kunstgeschichtlichce Üebungen in den ftädtischen Sammlungen. Saur: Deutshe Wirthschaftsgeschihte. Ge- schichte des Investiturstreits. Historische Uebungen. S chnee- gans: Geschichte der italienischen Literatur. Boccaccio, Decameron. Fischer: Mittelenglishe Uebungen. Interpretation von „Romeo and Juliet“. Norden: Geschichte der grammatisch- philologishen Studien bei den Römern. Stilistishe Uebungen im Proseminar. Heinze: Einleitung in Cicero’'s Reden. Cicero pro Balbo. Roehrig: Metrik, nebst 1’Aventurière. Histoire de la littérature francaise au dix-huitième siècle (2 moitié).

Interpretation von Lessing's Laokoon. Exercices faciles,

nebst Adrienne Lecouvreur.

Mathematische und naturwissenschaftlibeFacult ät. Christoffel: Aus8gewählte Abschnitte aus der Functionentheorie. Anwendung der Integralrechßnung auf Wahrscheinlichkeitsrehnung.

Benecke: Geologie. Geologishe und paläontologische

Nebungen. Geologisches Colloquium. Reye: Neuere Methoden der analytishen Geometrie. Ausgewählte Kapitel aus der höheren \ynthetishen Geometrie. Uebungen im mathematis{chen Seminar. Fittig: Allgemeine Erxperimentalchemie, organisher Theil. Chemische Uebungen und Untersuhungen im Laboratorium, unter Mitwirkung von Rose. Bücking: Krystallographie. Einleitung in die Petrographie, Uebungen im Bestimmen von Mineralien und Gesteinen. Arbeiten im mineralogischen und petrographischen Institut. G oette: Zoologie (Uebersicht über das Gesammtgebiet). Zoologishe Uebungen für Anfänger. Leitung von Arbeiten Geübterer im zoologischen Institut. Beer: Theoretische Astronomie (Bahnbestimmung der Planeten und Kometen). Neber die gebräuchlichen Mikrometer und ihre Anwendung auf relative astronomische Ortsbestimmungen. Uebungen in astro- nomischen Beobachtungen. Graf zu Solms-Laubach: Grund- züge der gesammten Botanik. - Demonstrationen im Botanischen Garten. Anleitung zu mikroskopischen Untersuchungen für Anfänger. Anleitung zu botanischen Untersuchungen für VBorgeschrittenere. Kohlrausch: - Experimentalphysik, zweiter Theil (Elek tricitat und L). Physikalishe Uebungen unter Mit- wirkung von Hallwachs. Wissenschaftliche und physikalische Arbeiten. Physikalishes Collogquium. Schär: Pharma- ceutishe Chemie. Geschichte der Pharmacie. Ausgewählte Arzneimittel der asiatischen materia medica. Uebungen und Unter- fuhungen im Laboratorium des pharmaceutischen Instituts. Pharmakognostishes Prakticum unter Mitwirkung von Gerock. Rose: Chemische Technologie der {weren Metalle. Analytische Chemie. Chemische Uebungen und Untersuchungen im Laboratorium mit Fittig. Noth: Differential- und Integralrehnuttq. Uebungen zur Differential- und Integralrehnung. Analytische Geometrie der Ebene. Zacharias: Specielle Botanik mit be- sonderer Berücksihtigung der Medizinalpflanzen. Praktische Uebungen im Untersuchen und Bestimmen von Pflanzen Botanische

Erxcursionen.—C oh n: Mechanische Theorie der Wärme undDiffociations= theorie.

( il

Ausgewählte Kapitel der Elektrodynamik, insbesondere elektro- magnetishe Theorie des Lichts. Carriòre: Naturg und Systematik einheimisher Insekten und Mollusken. i Bestimmen und Untersuchen einheimischer Thiere. gis{ cursionen. Krazer: Algebraishe Analysis (die Lehre von den un endlihen Neihen, Producten und Kettenbrü etertmninanten. Bestimmte JIutergrale. Analytishe Geometrie des Raumes. Döderlein: Die einheimischen Wirbelthiere. - Wislicenus8: Spefktroskopie des Himmels. Dioptrik (Fernrohr und Mikroskop). Kobold: Ueber die Methoden der Parallaxenbeftimmung. Maurer: Invariantentheorie. Link: Ausgewählte Kapitel der Mineralogie. Hallwachs: Grundzüge der Theorie des Galvanis» mus. Physikalische Uebungen mit Kohlraufsch. I oft : Biologie der Pflanzen. Anleitung zur mikrofkopishen Untersuchung der Nahrungs- und Genußmittel aus dem Pflanzenreich. Anleitung zu mikroskopischen Untersuchungen für Anfänger mit Graf zu S olms8- Laubach. von Wagner: Descendenzleßre und Darwinis8mus. Marburg: Ausgewählte Kapitel aus der organischen Chemie.