1893 / 106 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

ledigung der Vorlage hinauszushieben. Jch würde das auf das tiefste beklagen, denn ich halte die Vorlage für einen Schritt, welcher niemand belastet, sondern nur Segen bringen kann, namentlich für das Platte Land und unsere ärmeren, wenig leistungsfähigen Land- gemeinden. (Bravo !)

Weiterhin nahm der Minister der geistlichen 2c. Angelegen- heiten Dr. Bosse noch einmal das Wort:

Ich möchte nur noch mit zwei Worten darauf aufmerksam machen : mit viel größerem Neht wie bei diesem Geseh hätte man bei dem Wittwenkassengeseß Zweifel über die Verfassungsmäßigkeit erheben können. Nach diesem Geseß zahlen die Gemeinden nur einen festen Beitrag zur Lehrerwittwen-Pension. Niemand hat jemals daran ge- dacht, daß darin eine Abweichung von der Verfassung liegen könne. Die Wittwenkassengeseße von 1869 sind heute noch in Kraft, und wenn bei ihnen keine Abweihung von der Verfassung vorgelegen hat, dann ist es hier ganz sicher niht der Fall.

Minister des Königlichen Hauses von Wedel bittet um Ab- lehnung des Antrages. Die Verfassung lege „den Gemeinden“, nicht „der Gemeinde“ die in Rede stehende Verpflichtung auf.

Ober-Bürgermeister Ben der - Breslau bleibt dabei, daß die Ver- fassung dur) die Vorlage modificirt werde. Zu der Verpflichtung, Wittwengeld zu zahlen, sei die Gemeinde verfassungsmäßig nicht ge- zwungen. Mit der Redewendung von der ausgleichenden Gerechtigkeit Tônne man doch eine solhe Vorlage nicht begründen. Auch das Polizeikostengeseß sei im Namen der ausgleihenden Gerech- tigkeit Vatbaedraët worden; es lege Breslau 400000 #4 Pro philo auf, Die Verhältnisse in den Städten - und E Den Lande lagen leiite8wegs. 9, daß man bon einer Begünstigung der großen Städte sprehen könnte. Redner sucht dies im einzelnen an dem Steueraufkfommen u. \. w. ausführ- lih nahzuweisen. Dem Geseßentwurf fehle eine auf diese Verhältnisse zurückgreifende materielle Begründung gänzlich. Wie die Pensions- last Éönnte man am Ende auch die Baulast umlegen event. eine feste Schulsteuer erheben.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat angeführt, daß es wohl habe verlegen können, wenn ih bei meinem vorigen Vortrage die Bemerkung gemaht habe, daß der Antrag, die Verfassungs- mäßigkeit des Entwurfs zu prüfen, dazu dienen könne oder dienen werde, vielleiht au dazu dienen solle ich bin mir des von mir gebrauhten Ausdrucks nicht mehr recht bewußt die Sache überhaupt nur hinauszushieben und zu verzögern. Ich fühle mich verpflichtet, dem hohen Hause ausdrücklih zu erklären, daß mir jede Absicht, den Herrn Antragsteller irgendwie verleßen zu wollen, durch- aus fern gelegen hat. Sollte ih nihtsdestoweniger einen mißverständ- lien Ausdruck gebrauht haben, so nehme ih ihn selbstverständlich zurück.

Ich will dann dem Herrn Vorredner gegenüber noch die kurze Bemerkung einfügen: Was die höheren Lehranstalten in den Städten anlangt, so bestehen in allen größeren Städten neben den städtishen au staatliche Anstalten. Ich glaube, daß der Staat in dieser Beziehung außer- ordentlich viel thut und gethan hat, vielleiht zu viel, um Anstalten zu verstaatlichen, die bis dahin \städtisch waren, und zwar nicht auf seinen eigenen Wunsch, sondern \tets auf den Wunsch und das Drêängen der betreffenden Städte.

Meine Herren, was die Sache selbst anlangt, so kann ih ver- sichern, daß ih seit der vorigen Berathung des Geseßentwurfs den auf- rihtigen und ernsten Wunsch gehabt habe, mich von der Begründung der Einwendungen, die gegen die Vorlage hier erhoben worden \ind, Ce U e C r mh in der Sat garniht zweifelhaft gewesen, daß mein hochverehrter Freund, Herr Ober-Bürgermeister Bötticher seinerseits durhaus überzeugt gewesen ist, daß die Einwendungen, die er erhoben hat, begründet seien. Jch selbst aber muß zu meinem Bedauern bekennen, daß es mir nicht ge- lungen ist, mi davon zu überzeugen, daß diese Einwendungen begründet seien. Wenn uns mitgetheilt ist: die Unterlagen der ganzen Vorlage, soweit sie in Zahlen bestehen, seien chwankend und unsiher so gebe ih sehr gern zu, daß die Zahlen, die wir angeführt haben, große und im ganzen grobe Zahlen sind, die wohl im einzelnen hier und da einer Correctur fähig und bedürftig sein mögen. Aber es kommt hier gar- nicht auf zahlenmäßige Beweise an. Denn der Gedanke der Vorlage auf Herbeiführung einer gegenseitigen Versicherung der Gemeinden ist ein so durhsihtiger und gesunder, daß er selbst ohne jedes Zahlen- material nah meiner Auffassung durhs{chlagend wirken muß. (Sehr richtig!) Die Herren Gegner der Vorlage haben den Nachweis ver|uht, daß durch sie eine Mehrbelastung der größeren Stadtgemeinden herbei- geführt werden würde, und daß deshalb die Stadtkreise von dem ver- pflihteten Pensionsverbande oder ih will niht sagen Pensions- verbande, das ist nur ein lapsus linguae der Pensionskasse auszu- nehmen seien. Jh bin der festen Ueberzeugung, daß dieser Nachweis in keiner Weise erbraht worden ist. Meine Herren, was zunächst die in der Commission vorgelegte Nachweisung anlangt über eine Reihe von größeren Städten, so er- scheint mir diese Nachweisung überhaupt niht beweiskräftig, und zwar um deswillen nicht, weil sie auf nahweislich unzutreffenden Unter- lagen beruht; ihre Verhältnißzahlen sind nicht rihtig, sie beruhen auf Ziffern, die garnicht mit einander vergleihbar sind. Sie finden

da in der Spalte 3 das Gesammtdiensteinkommen der Lehrer, die hier betheiligt sein würden. Dieses Gesammtdiensteinkommen is das eule das im Vétglei) zu dem, wie es vor - einer Reihe von Jahren war, durh das inwishen weiter geförderte Lehrerbefoldungs - Verbesserungswerk erheblich gewachsen ist. Wie steht es nun mit den entsprehenden Ver- hältnißzahlen? Von dem heutigen Gesammtdiensteinkommen sind die 800 M abgezogen. Ganz rihtig; nun heißt es aber in Spalte 7: Wie viel Pensionen wurden am 1. Oktober 1892 wirklich gezahlt ? Ja, meine Herren, diese Pensionen, die jeßt gezahlt werden, sind ja nicht die Pensionen, die im Verhältniß zu dem heutigen Dienst- einkommen gezahlt werden; dieses heutige Einkommen der Lehrer ist viel höher. Das sind vielmehr Pensionen von dem alten Diensteinkommen, welhes noch vor der Lehrerbesoldungsverbesse- rung Geltung hatte und nach welchem damals die Pensionen festgeseßt worden sind. Ich bin fest überzeugt meine Herren, daß auch die 5 Procent, die wir auf eine Durchschnittsberehtigung hin dur die ganze Monarchie angenommen haben, wie der Herr Ober- Bürgermeister Bötticher ganz recht hervorgehoben hat, nur ein allge- meiner Dur(hschnitt, ein allgemeiner übershlägliher Saß sind. Diese 5 Procent können im-ganzen wie in den einzelnen Regierungsbezirken erheblich niedriger werden ; au hier und da höher, folhe Schwankungen sind garniht unmöglich, fondern fogar wahrscheinlih, Die Ver- Hältnisse wehseln ; aber das steht fest: Wenn Sie die großen Städte

ausfcheiden, dann werden die Verhältnisse noch viel {chwankender, als sie nah den Anträgen, die wir vorgelegt haben, ohnehin find. Hier- nach kann, wie ih eben ausgeführt habe, die Ziffer, nah welcher das Weniger oder das Mehr, welhes nach der in der Commission vor- gelegten Nachweisung von den großen Städten im Falle der Durch- führung des Gesetzentwurfs zu zahlen wäre, berechnet worden ist, als zutreffend unmöglich angenommen werden. Die ganze Bes rechnung dieses Plus oder Minus, das sch in der Be- lastung der Städte bei Durchführung der Vorlage angeb- lich ergeben würde, ist darnach einfahß in die Luft ge- stellt. Magdeburg, wenn es heute 15000 4 Pensionen zahlt, kann möglicherweise in drei Monaten 80000 4 zahlen müssen, auch möglicherweise bloß 12000 oder 10000 A Das kann man nit wissen, das ist von Zufälligkeiten abhängig. Es ist ebenso möglich, daß alle Städte, die hier ein Plus haben, in den nähsten Jahren ein Minus haben, sich also durch die Annahme der Vorlage besser stehen würden; denn die Ziffern, auf denen die Nachweisung beruht, sind miteinander nicht vergleichbar.

Meine Herren, wenn erst einmal die heutigen Besoldungssäße für die Pensionen maßgebend sein werden, so kann es ja garnicht anders sein, als daß die Belastungen für Stadt und Land sich gleich- mäßig gestalten; denn der Vertheilungsmaßstab der Vorlage hat keine andere Grundlage, als eine vollkommen gleichmäßige. Eine dauernde Mehrbelastung eines Schulverbandes ist kaum denkbar; denn die Vor- lage schaft ja nach keiner Seite hin! neue Ausgaben. Sie vertheilt vielmehr die nothwendigerweise im Laufe der Zeit eintretende Pensionslast als eine allgemeine, gleichmäßige Beitragsquote für jedes Jahr, und zwar nach den bewährten, über jeden Zweifel erhabenen, unanfehtbaren Grundsäßen des Versicherungs- wesens auf Gegenseitigkeit. Kann es einen einfacheren, gesünderen Gedanken geben ?

Also nach dieser Nichtung hin bin ich durch die Bemerkungen der Herren Redner nicht überzeugt worden. Jch bin überzeugt, die Ausgleichung muß erfolgen, sie muß mit Nothwendigkeit erfolgen; denn sie beruht auf mathematischen Geseßen.

Meine Herren, die Möglichkeit, Jahre lang gar keine Pensions8- last zu haben, ift bei den leinen Schulverbänden viel größer als bei den größeren Städten. Natürlih, wenn ih mein Land oder mein Haus oder meine Aecker und Früchte garnicht versichere, dann werde ih ja auch eine Zeit lang weniger ausgeben, als wenn ih sie ver- sichere und mir dadurch die Sicherheit vershaffe, daß meine wirth- schaftlichen Verhältnisse nicht durch einen einzigen Unglücksfall vollständig auf den Kopf gestellt werden können. Das ift voll- fommen richtig, aber deshalb ift es wirthshaftlich und moralisch doch richtig, zu versichern; ja, es ist sogar unbestreitbar richtig, daß wir die Schulverbände auch jeßt {hon anhalten, die Schulgebäude zu versichern. Gerade die perniciósen Zufälligkeiten follen vermieden werden. Wenn wir nun aber auch annehmen wollen, die großen Städte würden wirkflich durch planmäßige Anstellung jüngerer Lehrer ihre Pensionslast dauernd vermindern, so möchte ih in dieser Be- ziehung Herrn Ober-Bürgermeister Bötticher zunächst zur Beruhigung sagen: es {webt kein Project in der Luft, wodurch beabsichtigt wird- den Städten die Anstellung jüngerer tüchtiger Lehrer irgendwie zu ershweren, sofern sie nur tüchtige Lehrer anstellen. Es ist einmal vorgekommen, daß die Unterrichtsverwaltung hat einschreiten müssen, weil man auf die Tüchtigkeit der jungen Lehrer gar keine Nücksiht genommen hat ; ein solcher Fall ift aller- dings einmal eingetreten, aber im übrigen sind Projecte dieser Art nicht in der Shwebe. Angenommen nun also, durch die Anstellung ganz junger Lehrer könnten die größeren Städte dauernd ihre Pensions- last in beträchtlihem Maße gegenüber den Pensionschancen der fleineren Verbände mindern: ja, meine Herren, wäre es da nicht erst recht billig, däß sie in diesen Verband mit eintreten? Ist dann nicht gerade die Schullast in erster Linie geeignet, hier einen Ausgleich gerecht erscheinen zu lassen? Die großen Städte werden ja bei der Steuer- reform durch den Verzicht des Staats auf die Nealsteuern zu Gunsten der Gemeinden ohnehin das beste Geschäft machen. Meine Herren, daß ein kleines Dorf, das vielleiht 50 A Grund- und Gebäudesteuer-Soll hat, bei der Ueberweisung der Grund- und Gebäude- steuer niht dieselben guten Geschäfte maht wie eine große Stadt, die sih alljährlih massenhaft ausdehnt, liegt doch, wie mir scheint, auf der Hand. Und nun kommt dazu, was Herr Ober- Bürgermeister Bender ganz richtig hervorgehoben hat, und was ih im Abgeordnetenhause gesagt habe, daß speciell die Schul- lasten die großen Städte verhältnißmäßig viel weniger treffen als das platte Land. Man braucht die Schullasten nur und das hat er wohl niht {arf genug hervorgehoben, ih habe es damals gethan mit dem Einkommensteuer-Soll zu vergleichen. Das Einkommensteuer- Soll ist nach allgemeiner Annahme und, wie ih glaube, au mit Recht das sicherste Kennzeichen, der beste Maßstab für die Prästationsfähig- keit und die Wohlhabenheit einer Gemeinde. Wenn man nun im ganzen Lande das Einkommensteuer-Soll vergleiht mit der Schullast, so stellt sich in der That heraus, daß in Preußen 77 9/0 der Einkommensteuer genügen, um in den Städten die Schul- lasten zu decken, daß dagegen auf dem Lande 270 9/0 des Einkommen- steuer-Solls erforderlih find, um den Schullasten gerecht zu werden. Bei den ganz großen Städten ist sogar das Verhältniß noch günstiger, denn da reihen {on 5009/9 des Einkommensteuer-Solls aus, um die ganzen Kosten der Volks\{hule zu decken. (Hört! hört!)

Nun, meine Herren, kommt aber noch ein Umstand dazu, der es mir äußerst bedenklih macht, die großen Städte aus dem Geseh heraus- zulassen. Es ist garniht der Fall, daß alle großen Städte in Preußen die Schullast als politische Gemeinde aufbringen, sondern wir haben eine ganze Reihe großer Städte, in denen noch Einzelschul- verbände existiren, die als folhe, als Schulverbände, als Gemein- schaften der Hausväter nah wie vor die Schullasten aufbringen. Was foll denn da werden, wenn eine solche Stadt aus dem Geseh heraus- gelassen ist ? Dort trägt ja doch der Einzelshulverband nah wie vor die Schullast für sich, und {hon dieser thatsählihe Umstand, daß nicht alle Stadtkreise, auch nicht alle großen Städte die Schullasten als politishe Gemeindelast tragen, \priht meines Erachtens ganz über- zeugend dagegen, die Stadtkreise von der Geltung des Geseßes auszunehmen.

Meine Herren, was würde denn da der Erfolg sein? Ohne die großen Städte würde die ganze Vorlage eine Halbheit, ein durh- lôchertes, unbefriedigendes Stückwerk sein. Hat denn der Staat, als er den großen Städten gleichmäßig wie den kleinen Gemeinden für jede Lehrerstelle Staatsbeiträge zu den Pensionen von 600 M zu- billigte, gefragt, ob die Städte prästationsfähig seien? Hat er damals

gesagt: wenn ihr prästationsfähig seid, dann bekommt ihr die 600 Æ nit? Nein, mit vollem Bewußtsein ih will dahin- gestellt sein lassen, ob es rihtig war ist für jede Schulstelle, sei es in großen Städten oder kleinen Gemeinden dieser Beitrag von 600 M bewilligt worden. Nun, meine Herren, geht es doch unmög- lich an, daß die gleihen Vortheile von den großen Städten acceptirt werden, die gleichen Lasten aber nicht. Wenn irgendwo, so muß nah meiner Ueberzeugung, vor allem auch in Schulangelegenheiten und bei der Gestaltung dieser Vorlage der Grundsaß gelten: „gleiche Brüder, gleiche Kappen!“ Der Antrag Bender wird hierauf abgelehnt. Ober-Bürgermeister Bötticher - Magdeburg: Nach zuverlässigen ois Wu 00ck werden von 41 größeren Städten 31 ganz erheblich mehr belastet werden. Sehr unsicher dagegen ist die Vertröstung, daß späterhin die Beiträge sich erheblih geringer stellen werden. Die Communen würden bis zu 6 9% des Gehalts an die Zahl- stelle abzuführen haben, ja theilweise sogar 7 bis 9 9%. Die kfleinen ländlihen Schulverbände fönnten sehr leiht auch \clehter bei diefer Neuerung fahren. Jh muß mich heute mit Herrn Fuß gegen die ganze Vorlage erklären. Möge doch die Regierung dazu schreiten, eine Erhöhung des Staatsbeitrages von 600 46 herbei- zuführen. Immerfort ermahnt die Negiervng die Gemeinden zur Sparsamkeit, und gleichzeitig kommt eine Vorlage, die für Magde- burg ohne den geringsten Vortheil ein Opfer von etwa 40 000 4 bedeutet. Jedenfalls bitte ih, meinem Antrage, das Gesetz erst am 1. April 1894 in Kraft zu \feben, zuzustimmen. Die neue Einrich- tung löst den Lehrer zum Schaden des bisherigen patriärchalischen Verhältnisses von der Gemeinde los und verkümmert die Selbst- verwaltung. Die Kreise halte ih als Zweckverbände allerdings für viel zu klein. Auch nah dem Ausscheiden der Stadtkreise bleiben die Bezirke durchaus lebensfähig. Geheimer Ober-Finanz-Rath Germar bestreitet, daß dur das Geseg eine Mehrbelastung für die Stadtkreise erwachse. Ober-Präsident Staats-Minister von Puttkamer-Carzin be- antragt, das Geseß am 1. Juli 1893 in Kraft treten zu lassen. Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse: Ich wollte nur ganz kurz bemerken, daß ih gegen den Antrag des Herrn von Puttkamer-Carzin, der den Anfang der Geltungédauer dieses Gesetzes auf den 1. Juli d. J. bestimmen will, nichts ein- zuwenden habe. Jch würde dankbar sein, wenn es möglich wäre, wenigstens den 1. Juli festzuhalten, weil uns die Mittel fehlen, um in dem bisherigen Umfang den armen Gemeinden, die die im Laufe des ganzen Jahres noch fälligen Pensionen aufzubringen hätten, die nöthige Unterstüßung zukommen zu lassen. Wird dagegen nur bis auf den 1. Juli die Sache hinausgeshoben, so haben wir Einwendungen nicht geltend zu machen. __ Ober-Bürgermeister Zweigert - Essen: Die Verpflichtung be- züglich der Wittwenkassen ist keine geseßlihe Schullast. Der Vorlage stehe ih nicht fo gegnerish gegenüber wie die Mehrzahl der Redner, hâtte aber gern gesehen, daß man andere Verbände, etwa die Pro- vinzen, gewählt hätte. Eine Verfassungsänderung enthält die Vorlage nach meiner Ansicht unbedingt. Ober-Bürgermeister Ben der - Breslau Ablehnung der Vorlage ein. ; / , Damit schließt die Generaldiscussion. S Lider Vorlage wird mit dem Antrage von Putt: kamer angenommen, desgleichen der Rest des Geseßes nah unwesentliher Discussion gemäß den Commissions- vorschlägen und \chließlich das Geseß im ganzen. Schluß 4 Uhr. Nächste Sißung unbestimmt, jedoch nicht vor dem 24. Mai.

tritt nochmals für die

Nt. 18 der „VeroffentliQungen des Kaiserli Gen Gesundheitsamts“ vom 3. Mai hat folgenden Fnhalt : Gesundheitsstand. Mittheilungen über Volkskrankheiten. Sterbe- fälle in deutshen Städten mit 40000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern einzelner Großstädte. Desgl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Gesundheitsstand und Sterbefälle, März. Witterung. Maßregeln gegen Cholera 2x. Gesetzgebung u. st. w. (Preußen. Disciplinarbefugniß der Aerztekammern. Ab- gabe stark wirkender Arzneimittel. (Reg.-Bez. Danzig.) Schweinefleishuntersuhung. (Schluß.) (Neg.-Bez. Potsdam.) Gaststallungen x. (NMeg.-Bez. Posen.) Margarinebutter. (Neg.-Bez. Oppeln.) Gebühren für Thieruntersuchungen. (DOesterreich.) Lungenseuche. Rothlauf-Schußimpfungen. Thierseuhen in Portugal 1892, 1. Vierteljahr. Desgl. in den Niederlanden 1893, März. Maul- und Klauen- seuhe in Schweden. Veterinärpolizeilihe Maßregeln. (Preußen und Neg.-Bez. Oppeln, Schleswig.) Rechtsprehung. (Landgericht Liegnitz.) Verurtheilung eines Lrichinenshauers wegen fahrlässiger Tödtung. Verhandlungen von geseßgebenden Körperschaften, Vereinen, Congressen u. . w. Internationale Sanitäts-Conferenz. (Deutsches Reich.) Deutscher Verein für öffentlihe Gesundheits- pflege. Vermischtes. (Preußen. Berlin.) Morcheln und Cham- pignons. Sterbefälle in deutshen Orten mit 15000 und mehr Einwohnern, März. Desgl. in größeren Orten des Auslandes.

Nr. 17A. de „Centralblatts der Bauv erwaltun, herausgegeben imMinisteriumderöffentlichen Arbeiten, vom 3. Mai hat folgenden Inhalt: Anweisung zur Herstellung und Unterhaltung von Centralheizungs- und Lüftungsanlagen. Nicht- amtliches: Die Steinbauten in Ober-Deutschland.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach § 1 des Reichs-Haftpflichtgeseßes haftet der Betriebs-Unter- nehmer für den durch einen Eisenbahnunfakl entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Getödteten oder Verleßten verursacht ist. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, VI. Civil- senat, durch Urtheil vom 9. Februar 1893 ausgesprochen: „Höhere Gewalt kann nicht nur in einem durch Naturkräfte, sondern auh in einem durch Handlungen von Menschen herbeigeführten Er- eignisse, so auch unter Umständen in einem wie eine Naturgewalt wirkenden Andrängen einer Menschenmenge bestehen; aber dieses Andrängen muß ein ganz unvorhersehbares und von folher Gewalt sein, daß die geschehenen sorgsamen und objectiv zweckmäßigen Vorsihtsmaßregeln der Verwaltung dagegen er- folglos bleiben.“

Ist von den Mitgliedern einer offenen Handels- gesellshaft ein Grundstück für ihre Handlungsfirma gekauft worden, so bildet, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, Y. Civil- Senats, vom 15. Fraar 1893, das rute ein Vermögens- object der Gesellschaft, selbst wenn die Auflassung formell an die Gefellshafter persönlich erfolgt und diese als die Gigenthümer ein- getragen werden. Wegen des darauf eingetragenen Restkaufgeldes ist demnach die Gesellschaft haftbar.

Dritte Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

„M 10G.

a

Vreußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

74. Sizung vom Mittwoch, 3. Mai.

In der dritten Berathung der Secundärbahn- vorlage (vgl. den Anfangsberiht in der gestr. Nr. d. Bl.) erwiderte dem Abg. Köhne (freicons.) auf dessen Frage, ob nicht an allen Locomotiven geeignete Vorkehrungen zu treffen seien, um den häufigen Waldbränden vorzubeugen, der

Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Die Häufigkeit der Waldbrände in der Nähe der Eisenbahnen wird von niemand stärker beklagt, als gerade von der Staatseisenbahnverwaltung. Sie bilden in thren finanziellen Folgen für die Staatseisenbahnverwaltung namentli in einem so trockenen Frühjahre, wie dem diesjährigen überdies einen ziemli starken Ausgabeposten. Die Eisenbahnverwaltung ist daher schon im eigensten Interesse genöthigt, alle diejenigen Vorkehrungen zu treffen, welche geeignet sind, die Entstehung von Waldbränden aus der Feuerung der Locomotiven thunlichst zu verhüten. Infolge- dessen sind alle Locomotiven mit Funkenfängern versehen. Diese Funkenfänger sind allerdings von außen zum großen Theil nicht sicht- bar; sie befinden sich im inneren Theil der Locomotive und sind dort am wirksamsten anzuwenden.

Nichtsdestoweniger ist es namentlich bei heftigem Winde und bet Steigungen, in denen die Maschine sehr stark angestrengt werden muß, wo also ein verhältnißmäßig starkes Auss\toßen des Dampfes stattfindet, insbesondere bei lang anhaltender Dürre, nit immer zu verhindern, daß Flugfeuer, sei es aus dem Rauchfange oder, was häufiger ist, aus dem Aschenkasten sich der Umgebung mittheilt und dann infolge der Dürre einen Waldbrand hervorruft.

Es ist ferner seitens der Staatseisenbahnverwaltung zur Ver- hütung der Waldbrände nicht bloß durch Einrichtungen an der Loco- motive selbs und Vermeidung alles desjenigen Feuerung8materials, welches vorzugsweise zum Funkenwutf geneigt ist, Fürsorge getroffen, fondern es ist auch überall dort, wo die Eisenbahn durch Waldbestände durchgeht, ein Schußstreifen angelegt worden. Dieser Schuß“ streifen wird von den Bahnbewachungsbeamten wund ge- halten. Alten f a V De Gienban DUTO Nadelholzbestände geht, dieser Schußstreifen von dem Waldbestande noch durch einen Graben getrennt. Ih muß aber dabei bemerken, daß auch sehr viele Waldbrände gewohnheitsmäßig auf die Nechnung der Eiscnbahnverwaltung gefeßt werden ich will nicht sagen, von den Waldbesitzern, aber von anderen Leuten —, an denen die Eisenbahn- verwaltung herzlih unschuldig ift. Wenn, von böswilligen Brandstiftungen abgesehen, irgend ein Bummler im Forst eine Cigarre fortgeworfen hat, ob ein paar unnüßze Jungen ein Feuer angemacht haben, und es entsteht ein Brand, so hat natürlih die Eisenbahn huld, wenn fie auch viel- leicht einen Kilometer entfernt ift, und es entstehen daraus die weit- läufigsten Untersuchungen und Verhandlungen. Nichtsdestoweniger muß und wird die Staatsbahnverwaltung, wie gesagt, in ihrem

Berlin, Donnerstag, den 4. Mai

eigensten Interesse und auch im forstwirthschaftlihen Interesse dafür Sorge tragen, daß Waldbrände durch das Feuer der Locomotive nicht veranlaßt werden.

Nach der Erledigung und Annahme der genannten Vor- lage folgte die erste Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die im Geltungsbereich des Nheinischen Nechts außer- halb des vormaligen Herzogthums Berg bestehenden Pfand- schaften, sowie die Abänderung und Ergänzung des Gesecßes vom 12. April 1888 über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereih des Rheinishen Rechts.

Abg. Knebel (nl.) beantragt die Ueberweisung der Vorlage an die Justizcommission und etlant die hohen Gerichtskosten bei Grundstücksveräußerungen in der Rheinprovinz, die den Grundstücks- E erschwerten und daher einen wirthschaftlichen Nachtheil herbei- ührten.

Abg. Lehmann (Centr.) giebt die Berechtigung dieser Klage zu, bält aber eine Aenderung im Rahmen dieser Vorlage nicht für möglich und erklärt sich mit der Ueberweisung an die Justizcommission einverstanden.

Abg. K or \ ch (cons\.) beantragt die Ueberweisung an eine besondere Commission von 14 Mitgliedern, während Abg. Krah (freicons.) eine Commissionsberathung überhaupt nicht für nöthig hält.

Die Vorlage wird hierauf einer besonderen Commission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Es folgt die erste Berathung des Geseßentwurfs, betr. Stadterweiterungen und Zonenenteignungen (An- trag Adickes).

Abg. Freiherr von Nichtb ofen - Jauer (cons.): Die conservative Partei erkennt an, daß eine Regelung der Materie im Sinne des An- trages Adickes wünschenswerth sei. Der ursprüngliche Antrag Adickes ist aber für uns unannehmbar gewesen, weil er zu E in das Privat- ret eingriff und der nöthigen Rechtscontrole entbehrte. Das Herren- haus hat allerdings in dieser Beziehung wesentlihe Verbesserungen vorgenommen, die aber nicht alle unsere Bedenken beseitigt haben. Ganz entschieden sind wir gegen die Zonenenteignung unbebauter Grundstücke. Die Vorlage sollte wenigstens in einer Commission ein- gehend geprüft werden. Die Enteignung muß von der Königlichen Genehmigung abhängig gemacht werden. Jch beantrage die Ueber- weisung an eine Commission von 14 Mitgliedern.

Abg. Knebel (nl.): Die Bevölkerung in den Städten hat das Bedürfniß nah besseren Wohnungsverhältnissen, denn das allzu enge Wohnen in den Städten ist gesundheits\chädlich; vor allem muß Luft und Licht geschaffen werden. Die Vorlage kann in dieser Hinsicht gute Wirkungen haben. Für ländlihe Grundstücke besteht längst die Umlegung im öffentlichen Interesse; es ist zu verwundern, E sie niht auch {hon für Städte eingeführt ist. Für verbesserungs- fähig halte ih die Vorlage auch; namentlich ist es nit richtig, das ganze Umlegungsverfahren der Gemeindebehörde zu überlassen, da diese stets dabei interessirt ist; es müßte vielmehr eine Staats- commij}sion damit betraut werden. Ferner hat die Beschränkung des Gesetzes auf Städte über 10 000 Einwohner sehr wenig Sinn; auch für Landgemeinden über 10000 Einwohner kann die Umlegung dringend erforderlih fein. Dem Antrage auf Commissionsberathung {ließe ih mi an.

Abg. von der Acht (Centr.): Meine Freunde sind gegen die Vorlage, weil ein in Privatrechte fo tief eingreifendes Geseg nur von dexr Regierung vorgelegt werden kann. Das Bedürfniß zu einem solhen Gese is auh garniht so dringend. Es giebt in den

L C R E T E T E I CN T Dn P A

Untersuchungs-Sachen.

Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdiugungen 2c. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

D if 5 bO t

BDeffentliher Anzeiger.

1893,

Städten genug Bauland, sogar fo viel, daß nicht alles bebaut werdem kann. Wir müssen deshalb mit größter Vorsicht an diefe Sache herantreten. Wenn ducch die Zonenenteignung einer beliebigen Ge- sellshaft das Recht gegeben würde, ganze Straßenzüge alter Häuser niederzulegen und Paläste dafür aufzuführen, so würde das in focialer Hinsicht ein Nachtheil sein; namentlich der Mittelstand, die Grund- lage des Staats, würde darunter leiden.

Abg. Ludowieg (nl.): Das öffentliche Intereffe muß dem Privatinteresse voranstehen. In vielen Städten wird dieses Gesetz. als Wohlthat empfunden werden, zumal es auch geeignet ift, der Grundstücksspeculation, dem Grundstükswucher einen Riegel vorzuschie- ben. Das Privatrecht ist nur soweit zu hüten, als es dem öffent- lihen Wohl nicht entgegensteht. Das Umlegungsverfahren geht mir in der Vorlage noch nicht weit genug; ih möchte es auch auf die Landgemeinden erstrecken, welhe unmittelbar einer Stadtgemeinde benachbart sind. In jedem Fall die Allerhöhste Genehmigung zur Enteigung einzuholen, würde die Durhführuug des Gesetzes außer- ordentlih erschweren. In socialpolitischer Seuebans wird gerade dieses Geseß segensreih wirken, indem es die Miethskasernen be- schränken und die Schaffung besserer Arbeiterwohnungen begünstigen wird. Eine Commissionsberathung halte ih für zwoeckmäßig.

Abg. Freiherr von Eynatten (Centr.): Ich schließe mich Herrn von der Acht völlig an. Gerade in der jeßigen Zeit soll man das Privateigenthum {hüten und erhalten. Ein Bedürfniß zu dem Gefetz ist nicht vorhanden. Die Minorität der Grundbesißer, welche gegen eine Umlegung ihrer Grundstücke find, ift nicht genügend ges{hüßt und erhält auh keine hinreihende Entschädigung. Auch die Zonen- enteignung ist ho bedenflih. Gegen eine nähere Prüfung unserer Bedenken in einer Commission habe ih nihts einzuwenden.

Abg. Schumacher (freicons.): Der Geseßentwurf enthält ge- nügende Cautelen gegen einen mißbräuhhlihen Eingriff in Privatrechte. Das Privatreht muß zurückstehen , wenn das öffentlihe Wohl es er- heischt. Wenn au das Geseß vielleiht niht sehr viel Anwendung findet, so wird es doch, wo es angewandt wird, nüßen. Jch hoffe, daß in der Commission ein gedeihlihes Werk zu ftande kommt.

Abg. von der Acht (Centr.) behauptet, daß die Cholera am meisten in der Peripherie der Städte geherrs{ht habe, wo die Straßeæ weit und luftig seien, aber niht im engeren Centrum; es komme alfo nicht auf die Straßenanlage, sondern auf die Ankage der Häuser in ge- sundheitlicher Hinsicht an. :

Abg. Dr. Kelch (freicons.) ist für das Gefeß und empfiehlt nur der Commission die Erseßung des unverständlihen Ausdrucks „Zonen- enteignung“ dur den Ausdruck „Enteignung von Baugebieten“, was auch im Interesse der Reinigung der Sprache von Fremdwörtern zu Ce E : , Ï

Darauf wird die Vorlage ciner Commission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Ohne Debatte werden dann in erster und zweiter Lesung erledigt die Geseßentwürfe, betr. die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken; betr. dié Aufhebung DÉéL Cabinetsordre vom 27. Juni 1845; betr. die Errichtung eines Amtsgerichts in der Stadt Dhligs: betr. den Einfluß von Vorrechtseinräumungen auf das ge- ringste Gebot in dem Verfahren der Zwangs- versteigerung.

Schluß gegen 21/5 Uhr. 11 Uhr. wesen.)

Nächste Sißzung Donnerstag

(Kleinere Vorlagen; Geseß, betr. das Volksschul-

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsch. Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

Bank-Ausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

e L D O9

i 1) Untersuchungs-Sachen.

{8211] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Conrad Wachsmann von hier, geboren am 18. Dezember 1858 zu Stettin, welchex flühtig ist, ist in den Acten U. R. 11. 200. 93. die Untersuchungs- haft wegen betrügerishen Bankerutts verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuhungs-Gefängniß zu Alt-Moabit 12a, ab-

gebiet verlassen

barer einzelner

Beschlag belegt.

Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes-

militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes- gebietes aufzuhalten Vergehen gegen § 140 St.- G.-B. das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet und auf Grund des § 140 leßter Absaß St.-G.-B. 480, 325, 326 St.-P.-O. in Ermangelung nachweis-

Reich befindlihe Vermögen der Beschuldigten mit

zu haben und nach erreichtem | zuleßt daselbst wohnhaft gewesen,

wesen,

j 1 selbst wohnhaft gewesen, Vermögensftücke das im Deutschen

boren am 21. Juli 1870 in Hirschberg a. S. und

10) Friedrich, Gustav Karl, geboren am 16. April 1870 in Sgleiz und zuleßt daselbst-*vohnhaft ge-

11) Sechlegel, Hermann Christoph Franz, geboren am 21. Oktober 1870 in Wurzbach und zuleßt da-

12) Köchert, Gustav Louis Heinrih, Schloffer, geboren am 18. Februar 1871 in Hirschberg a. S. 2) und zuleßt daselbst wohnhaft gewefen,

T1. Straffammer hier eröffnet und durch diefen Be- {chluß das im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen der Abwesenden mit Beschlag belegt worden ift. Gera, den 26. April 1893.

Der Erste Staatsanwalt :

2; T OLCH.

Aufgebote, Zustellungen

zuliefern.

Berlin, den 29. April 1893.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht T.

Beschreibung. Alter: 34 Jahre, Ae: LTA O Statur: groß und kräftig, aare: dunkelblond, Stirn: niedrig, Bari: dunkler Schnurrbart, Augen- brauen: dunkelblond, Augen: braun, Nase: etwas gebogen, Mund: gewöhnlih, Zähne: gesund, Kinn: din da oval, Gesichtsfarbe: fahl, Sprache: euts.

[8403] Steckbriefs-Erneuerung.

Der gegen den Carl Gottlieb Lauger alias Bauer, zuleßt in Kattowiß wohnhaft, und Ge- nossen in Stück Nr. 205 im Deutschen Reichs- Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger vom 1. September 1884 unter Nr. 39112 am 24. August 1884 erlassene Steckbrief wird, mit Ausnahme der unter laufender Nr. 4, 50 und 70 aufgeführten Personen, hierdurch erneuert. IT. M. 358/83.

Beuthen O.-S., den 28. April 1893.

Der Erste Staatsanwalt.

8210] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen

1) den Karl Ludwig Wilhelm Pee, 30. April 1869 zu Geldern

2) den Johann Friedriß August Fischer, geb. am 24. Oktober 1869 zu Geldern, .

3) den Peter Johann Leussen, geb. am 19. März 1869 zu Leuth, i

4) den Marx Alfred Hild, geb. am 16. April 1869 zu Herongen, 9) den David Buscher, geb. am 6. August 1869 zu Issum,

welhe hinreichend verdächtig erscheinen: als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der

geb. am

Kleve, den 7. April 1893. ; Königliches Landgericht. Strafkammer. Kluth. Hopmann. Koenig. Die Nichtigkeit der Abschrift beglaubigt: (L S) Heidenreich, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Vorstehender Beschluß wird in Gemäßheit des 8 326 der Straf-Prozeß-Ordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Kleve, den 21. April 1893. ; Königliche Staatsanwaltschaft.

s

[8209] Bekanntmachung. S

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß gegen folgende Personen: _

1) Geißler, Heinrih Adolf, Schlosser, geboren am 25. Juni 1869 in Weida, zuleßt unbekannten Aufent halts, :

2) Keiderling, Johannes Joseph, geboren am 3. Mai 1871 in Weida und zuleßt daselbst wohn- haft gewesen, j

3) Perthes, Karl August, geboren am 13. August Ge in Endshüg und zuletzt daselbst wohnhaft ge- wesen,

4) Schmeißer, Franz Emil, Landwirthschafts- gehilfe, geboren am 4. Februar 1872 in Wiebel8dorf und zuletzt daselbst wohnhaft gewesen,

5) Pilling, Ernst Bernhard, Weber, geboren am 4. Mai 1869 in Weida und zuleßt in Gera wohn- haft gewesen, E

6) Narr, Karl Oskar, Schuhmacher und Kohlen- zieher, geboren am 12. August 1869 in Tanna und zuleßt daselbst wohnhaft gewefen,

7) Helfreht, Friedri Hermann Otto, geboren am 16. September 1870 in Blankenstein und zuleßt daselbst wohnhaft gewesen,

8) Köcher, Hermann Heinrich Ernst, geboren am 13. Mai 1870 in Harra und zuleßt daselbst wohn- haft gewesen, i O

9) Knörnschild, Julius Gottlieb Ferdinand, ge:

13) Zölsmaun, Otto Anton, geboren am 20. Juli 1871 in. Spielmes und zuleßt daselbst wohnhaft gewesen,

14) Mergner, Johann Heinrih Martin, geboren am 23. Junt 1870 in Hirschberg a. S. und zuleßt daselbst wohnhaft gewesen,

15) -Schmidt, Hermann Nobert, geboren am 24. Februar 1870 in Debshwiß und zuleßt daselbst wohnhaft gewesen,

16) Eismaun, Reinhold Paul, geboren am 23. Dezember 1870 in Gera und zulegt daselbst wohnhaft gewesen, i

17) Kramer, Bruno Max Albin, geboren am 20. März 1870 in Gera und zuleßt dajelbst wohn- haft gewesen,

18) Leicht, Adolf Richard, geboren am 14. April 1870 in Gera und zuleßt daselbs wohnhaft gewesen,

19) Tauscher, Ernst Mar, geboren am 11. August 1870 in Gera und zuleßt daselbst wohnhaft gewefen,

20) Panzer, Friedrich Eduard, geboren am 4. Juni 1870 in Kleinsaara und zuleßt daselbst wohnhaft gewesen, :

21) Sänger, Karl August, geboren am 31. Mai 1870 in Langenberg und zuleßt daselbst wohnhaft gewefen,

22) Albert, Franz Theodor, geboren am 7. Januar 1870 in Langenwegendorf und zuleßt daselbft wohn- haft gewesen, 4

23) Ulrich, Hermann Oswald, geboren am 15. Mai 1870 in Triebes und zuleßt da}elbft wohn- haft gewesen, L

24) Fels, Albin Gustav Erdmaun, Fabrikarbeiter, geboren am 12. Oktober 1869 in Ronneburg, zuleßt in Gera wohnhaft gewesen, i

2%) Löw, Karl August, geboren am 15. Februär 1869 in Gotha und zulegt in Lichtenbrunn wohnhaft gewesen, : i |

wegen Verleßung der Wehrpflicht auf Grund von & 140 Ziff. 1 Str. G. B. dur Beschluß der Straf- kammer 1. des gemeins(aftlihen Landgerichts hier

und dergl.

[6603] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der ftädtishen Sparkaffe zu Neusalz Nr.- 16 303 über 524 A 2 4, ausgefertigt für den Former Johann Muche zu Grkelsdorf, ift angeblich verloren gegangen und foll auf den Antrag des Eigenthümers, des genanuten Formers Johann Muhe, jet zu Neufalz, zum Zwecke der neuen Aus- fertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des bezeichneten Sparkafsenbuchs aufgefordert, spätestens im Termine am 25. November 1893, Vormittags A1 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. Ik., fein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erflärt werden wird.

Neusalz, den 21. April 1893.

Königliches Amtsgericht.

[8410] Aufgebot. |

Die Sparkafsenbücher der biefigen Kreissvarkaße

a. Nr. 1613, ausgefertigt für Bertha Nüiader= gesäß über 1355 4 43 A, O

b. Nr. 4487, ausgefertigt für Johann Christian Niedergesäß über 994 M 74 „, :

c. Nr. 9962, ausgefertigi für Lorenz Tietze üter 383 M 23 „3,

d. Nr. 12156, ausgefertigt für Gottfried Jiete über 651 M 46 „4, /

0. Nr. 12 522, ausgefertigt für Kark Geppert über 124 A 8 d,

€. Nr. 13 839, ausgefertigt für Pauline Geppert über 24 A 70 A, i:

von angeblich dur Brand vernichtet worden. Vor» stehende Urkunden follen auf den Autrxag bar gam Eigenthümer der Sparbücder zwecks Neubildung füx kraftlos erklärt werden. Gs werden deshalb die Jit=

haber dieser Urkunden aufgefordert, spätestens im

vom 1. April 1893 das Hauptverfahren vor der

Aufgebotstermin den F, November, Vormittags 107 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte,