1893 / 111 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

E E S E T4

den Schullasten i Unvermögens solle der Staat eintreten ;

ehörten auch die Pensionen.

denken sei és, da regelt und dadur

und Gemeinden wohl beseitigen müssen.

zu prüfen.

Ministerial-Director Dr. Kuegler: Nach der freundlihen Auf- nahme der Vorlage im Hause wird hoffentlih in der Commission ein hat das Bedenken, ob die Vorlage mit der Verfassung vereinbar sei, insofern sie die Mona auf andere Schultern als die der einzelnen Gemeinden egt. Es handelt sih aber nur um eine Novelle zum Pensionsgefeß, das interimistisch bis dahin gelten soll, wo die Bestimmung der Ver- fassung über das Schulgesey zur Geltung kommt. Es ist garnicht Aufgabe des Entwurfs, einen Gesammtverband zu schaffen, der an Stelle der einzelnen Gemeinden die Pensionslast übernehmen foll; die Pensions- last bleibt wie jeßt bei den einzelnen Gemeinden , nur follen diefe jeßt gegen die Nachtheile einer plößlihen Pensionirung Versicherung bei einer Kasse nehmen, welche für den Regierungsbezirk eingerichtet Eine Vermehrung der Pensionirungen der Lehrer ist nicht niht seitens der Gemeinden, sondern seitens der - Regierung, und diese, die 600 Pensionsbeitrag für jede Pension zahlt, wird vorzeitige Pensionirungen ihre Obliegenheiten erfüllen können, nicht statt- Das frühe Inkrafttreten des Gesetzes, am 1. Juli, ist

befriedigendes Ergebniß erzielt werden. Man

wird.

zu erwarten, denn die Pensionirung erfolgt

von Lehrern, die no finden lassen.

wünschenswerth, weil die Lage der kleinen Gemeinden,

hohe Pension an die Lehrer zahlen müssen, eine zweifelte ist. Ersparnisse, die sie gemacht haben,

Schieben Sie also das Inkrafttreten weiter hinaus, so wird ihre Wir haben den Regierungsbezirk und Kassenbezirk

sonst zweckmäßig eine A E Die Zahl der Pensionsfälle außerordentlih {wankend, und bei der Provinz müßten ect besondere Drgane einge werden, denen diese Kassen- : e praktishen Gründe sprechen

für den Regierungsbezirk als Kassenbezirk. Die Stadtkreise können denn viele Stadtkreise [bst nichts zu thun, und die behauptete Mehrbelastung der großen Städte dur die Vorlage ist verhältniß- Ich bitte Sie auch, in der Commission die Vorlage einer wohlwollenden Prüfung zu unterziehen. Seine Partei wünsche die Regelung der Pensionirung der Lehrer au innerhalb eines allgemeinen f Aber sie habe thre Bedenken zurück-

Lage noch verschlimmert. ) idt den Kreis oder die Provinz als denn in den einzelnen Kreisen, die folhe Organisation hätten übernehmen

verwaltung zu übertragen wäre. Die

wir niht aus dem L herausnehmen ; haben mit der Schule fe

mäßig weit geringer, als es scheint. Abg. Conrad-Flatow (conf.):

Schulgeseßes zu bewerkstelligen.

hier solle dafür aber eine neue leistungsfähige Corporation geschaffen werden. Ein weiteres Be- j wieder eine einzelne Materie des Schulwesens ge-

das in der Verfassung verheißene Schulgeseß in

die Ferne geshoben werde. Auch die Frage, ob die besonderen Stadt- kreise aus der Vorlage heraus zu lassen seien, müsse gründlich geprüft werden; das Centrum habe dazu noch feine Stellung genommen. Daß die Lehrer das Gefühl der Zusammengehörigkeit mit der Ge- meinde verlôören, werde au in den Reihen seiner politischen Freunde behauptet, aber dieses Bedenken werde man im Interesse der Lehrer Da eine Unterrichts-

commission vorhanden, sei diese wohl am ersten berufen, die Vorlage

Nur im Falle des x gestellt, weil sie in der Vorlage eine Verbesserung des gegenwärtigen n L N e g Jett könne die Pensionslast für die einzelne und 1g der P sei die

erfahrens erblide. Gemeinde sehr drückend werden,

und die Verseßung älterer Lehrer \iì

deshalb empfehle er namens seiner Unterrichtscommission.

mission überwiesen.

worden.

über das Wahlgeseß.

ziehung des Lehrereinkommens zur Deckung der bequem. In Zukunft werde die D p Pans

fei zu wünschen, daß das Geseß möglichst bald in Kraft trete, und

Abg. Arendt (fcons.) hält es ebenfalls für geeignet, daß die Unter- rihts8commission diesen Entwurf vorberathe, und \priht den Wuns aus, daß die Vorlage möglichst bald Gesetz werde.

Die Vorlage wird hierauf an die Unterrichtscom-

Inzwischen ist die Zusammenstellung der Beschlüsse zum Communalabgabengesez fertig gestellt und vertheilt

Zur Geschäftsordnung beantragt Abg. Dr. Freiherr von Heereman stimmung auszuseßen bis zum Abschluß der Verhandlungen

Gegen die Stimmen des Centrums, der Polen und der

E gelehnt.

ensionen sehr un- leihter vollziehen

besser bewerkstelligen lassen. Es werde.

Fraction die Ueberweisung an die

12 Uhx:

(Centr.) die Ab-

schaften 2c.)

Die Vorlage wird sodann im ganzen

Ein Antrag des Abg. Dr. Eckels (nl.), am Mittwoh noch die Frage der Staffeltarife zu behandeln, wird vom Hause mit lebhaftem Widerspruch aufgenommen.

Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.) hält die gründ- lihe Berathung dieser Frage für nothwendig, aber dazu fei jeßt wohl nicht die geeignete Zeit.

Abg. Eckels (nl.) verzichtet hierauf auf seinen Antrag.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sißung Dienstag, 30. Mai, (Jnterpellation des betreffend die Maßregeln gegenüber der Choleragefahr, in Verbindung mit der Cholera in Preußen 1892 getroffenen Maßregeln; zweite Berathung des Gesezentwurfs, betreffend die im Geltungs- bereih des Rheinischen Rechts bestehenden Pfand-

Freisinnigen wird jedoch die Aussezung der Abstimmung ah-

Darauf erklärt Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.), daß das Centrum auf die Beantragung der nament- lichen Abstimmung verzichte und sih der Abstimmung enthalten

enehmigt.

Abg. Grafen Douglas;

Denkschrift über die gegen die

die heute eine

Uebersicht. wahrhaft ver-

Verkehrs-Anstalten.

Ueber die Betriebseinnahmen der französishen Hauptbahnen in den ersten drei Monaten der Jahre 1893 und 1892 enthält das vom Finanz-Ministerium ausgegebene Bulletin de statistique vom April 1893 nachstehende

O U Ge E

l Beg et nud \tatuirt ; See

Da Pa ne

Betriebslänge.

n 1893 1892 1893

E km Francs

Betriebseinnahme. von ——— 1893

Für das Kilometer Unterschied zu Gunsten

9 egen : 1892 i Ls 1893 Francs

Unterschied

| 1892

0/ 0

Francs /o | /o

Paris-Lyon-Mittelmeer-Bahn RNhône-Mont-Cénis-Bahn Nordbahn

Westbahn

Orléansbahn (und Sarthebahn) Ostbahn

Südbahn

Staatsbahnen

3 364

3 607 4 868 6 405 4 577 3 023 2 669

C0 h A I T D U I

D L N Co MO=IPROoMRsos

79 820 243 133 1 030 446 43 964 000 L C10 O2C 38 575 523 32 644 000 21 310 940!

8 627 660;

76 790 722

1016 495 43 241 000 31 478 048 38 433 706 31 470 000 20 108 482

8 386 881

3069 521] 3,99 S9 127 723 0001 0,90 E A 1174000) 0,72 1142458) 4,90 240 779 2,03

33 642

Zusammen .

257 688 339

+ |++++++++

250 945 334 6 743 009

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

Beffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Ge}elsch. 7. Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

C

1) Untersuhungs-Sachen.

[9719] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Schlächtergesellen Gustav Hoffmann von hier, geboren am 16. Januar 1868 zu Kranovel (Granowo?), welcher flüchtig ist oder sich verborgen hält, ist in den Acten U. R.TI, 218. 93 die Untersuhungshaft wegen wiederholten {weren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt-Moabit 12 a abzuliefern.

Berlin, den 6. Mai 18393.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte T.

Beschreibung: Alter: 25 Jahre. Größe: 1m 72 cm, Statur: unterseßt, Haare: s{chwarz, Stirn: hoch, Bart: dunkelblonder Schnurrbart, Augen- brauen: \{chwarz, Augen: dunkel, Nase: klein, Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Kinn: rund, Gesicht: rund, dick, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deuts, Kleidung: graublau carirter Sommerüber- zieher, dunkelgrau gestreifte Hose, Stiefeletten, gelb- brauner s\teifer niedriger Filzhut, weißes Chemisett mit Stehkragen, und dunkle Schleife.

[9720] Stectbriefs-Erneuerung.

Gegen den unten beschriebenen Hausdiener Eduard Julius Hensel, geboren am 20. August 1858 zu Marienwerder, welcher fich verborgen hält, ift die Untersuhungshaft wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den Acten 89. D. 321/29. 83. ver- hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Üntersuhungs-Gefängniß zu Berlin, Alt-Moabit Nr. 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 2. Mai 1893.

Königliches M I. Abtheilung 130.

U

Beschreibung. Alter: 34 Jahre, Größe: 1,65 m, Statur: unterseßt, Haare: dunkelblond, Stirn: frei, Bari: rasirt, Augenbrauen: blond, Nase: ge- La Mund: qs nlih, Zähne: gesund, Kinn : oval, Gesicht: voll, Sprache: deut|ch, besondere Kennzeichen: an der linken Hand fehlt das erste Glied vom Daumen.

[76587] Oeffentliche Ladung.

Die nachgenannten Personen :

1) Paul Gustav Springer, am 13. Januar 1871 zu Damm, Kreis Königóberg Nm., geboren, leßter Aufenthalt ebendaselbst,

2) Otto Friedrich August Keller, am 9. Juni 1871 zu Nabern, Kreis Königeberg Nm., geboren, [leßter Aufenthalt ebendaselbst,

3) Ernst Berthold Schwoche, am 4. Januar 1871 zu Vorwerk Neudamm, Kreis Königëberg Nm., geboren, leßter Aufenthalt ebendafelbst,

4) Friedrih Wilhelm Buchholz, am 9. Mai 1871 zu Zorndorf, Kreis Königsberg Nm., geboren, leßter Aufenthalt ebendaselbft,

5) Albert August Emil Zimmermann, am 30. Januar 1871 zu Bellinchen, Kreis Königs- berg Nm., geboren, leßter Aufenthalt ebendaselbst,

6) Karl Hermarn Feuerhelm, am 18. Mai 1871 zu Wartenberg, Kreis Königsberg Nm., geboren, leßter Aufenthalt ebendaselbst,

7) Gustav Adolf Vorpahl, am 18. Januar 1871 zu Nieder-Wutzen, Kreis Königéberg Nm., geboren,

leßter Aufenthalt Alt-Küstrinchen, - Kreis Königs-

berg Nm.,

8) Ernst Friß Muhs, am 22. Januar 1871 zu Zehden, Kreis Königsberg Nm., geboren, leßter Aufenthalt ebendaselbit,

9) Hellmuth Max Albert Muck8, am 12. April 1870 zu Groß-Mantel, Kreis Königsberg Nm., ge- boren, leßter Aufenthalt a Nm., :

10) Johann Wilhelm Ernst Linke, am 11. Mai 1868 zu Rietshüß, Kreis Züllichau-Schwiebus, ge- boren, leßter Aufenthalt Küstrin, Kreis Königs- berg Nm.,

werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sih dem Eintritte in den Dienst des stehen- den Heeres oder der Flotte zu entziehen , ohne Er- laubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreihtem militärpflichtigen Alter si außer- halb des Bundesgebiets S Vergehen gegen § 140 Nr.1 Strasgeseßbuchs. Dieselben werden auf den 22, Juni 1893, Mittags 12 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Küstrin zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent- \{huldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeß-Ordnung von den Herren Civilvorsißenden der Ersaß - Commissionen der Kreise Königsberg Nm. und Züllihau-Schwiebus über die der Anklage zu Grunde liegenden That- fachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. M2 15/93.

Landsberg a. W., den 6. März 1393.

Königliche Staatsanwaltschaft.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[9818] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von Alt-Schöneberg Band 31 Blatt Nr. 1251 auf den Namen des Bau- und Maurer- meisters Heinrich Albert Herold hier, eingetragene, in der Manstein-Straße, angeblich Nr. 6, belegene Grundstü® am 3. Juli 1893, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, e: C., parterre, Saal 36, versteigert werden.

as Grundstück ist mit 4,68 Meinertrag und einer Fläche von 7,96 a nur zur Grundsteuer ver- anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab- {rift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nach- weisungen sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts\{hreiberei ebenda, Flügel D., Zim- mer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden Ada: die nicht von selbst auf den Er- E übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden- ein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerung8vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forde- rungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden s oder Kosten, spätestens im Ver- teigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte laubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gees sten Gebots nicht berüsihtigt werden und bei

ertheilung des Kaufgeldes gegen die berüksichtigten Ansprüche im Nange zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des blu pes beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Pg termins die Cinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den S an die Stelle des Grund- tücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des

Zuschlags wird am 8. Juli 1893, Nachmit-

tags 123 Uhr, an Gerichtsstelle wie oben an- gegeben verkündet werden. Berlin, den 29. April 1893. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 85.

{9811] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 90 Blatt Nr. 3685 auf den Namen der Elise Martha, geb. 27. Juni 1886, und des Ernst Heinrich Frit, geb. 16. September 1888, Geschwister Schaefer, eingetragene, in der Wil- helmshavenerstr., nah dem Kataster Nr. 27 belegene Grundstück am 10. Juli 1893, Vormittags 102 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grund- \tück ist mit 12650 4A Nuzungswerth für das Etatsjahr 1893/94 zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschäßzungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Nealberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- oe, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem

rundbuhe zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Fefiflellina des e sten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welóe das Eigenthum des Grundstücks bean- spruchen, werden aufgefordert, ‘vor Schluß des Ver- steigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. Juli 18983, Nachmittags 123 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 29. April 1893.

Abtheilung 85.

Königliches Amtsgericht 1. [9814] Zwang®versteigerung. - Im Wege der A angsooUltrecküna soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 149 Blatt Nr. 6669 auf den Namen des Kaufmanns Conrad Haak in Berlin eingetragene, in der Forsterstraße Nr. 39 belegene Grundstück am "#. Juli 1893, Vormittags 103 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, ver- steigert werden. Das Grundstück ist mit 12 000 M Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, Ae Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Äbschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be- lBrvibe Kaufbedingungen können in der Gerichts- chreiberei, ebenda Flügel D.,, Zimmer 41, ein- geschen werden. Alle Realberechtigten werden auf- gefordert, die nicht von selbst a den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Ein- trans des Versteigerungs8vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten,

spätestens im Versteigerungstermin vor der Auf- forderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und falls der bketreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüdck- sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten Ansprühe im MNange zurücktreten. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellun des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls ad erfolgtem Zuschlag das Aasgelo in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. Juli 1893, Nachmittags AU2Z Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Verlin, den 2. Mai 1893. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 85.

[9813] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den JInvalidenhaus - Parzellen Band 8þ. Blatt Nr. 266 auf den Namen 1) des Kaufmanns Hermann Friedrich Wilhelm Kühne und 2) der geschiedenen Frau Negistrator Eckstein, Emmy, geb. Franzke, beide zu Berlin, zu gleihen Antheilen eingetragene, in der Schlegelstraße angeblich Nr. 11 und Eichendorffstraße Nr. 17 belegene Grundstü, am 3, Juli 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht an Gerichtsstelle, Neue E Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß,

aal 40, versteigert werden. Das Erundstück ist 5 a 10 qm groß und mit 12360 4 Nugzungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschägun en und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen , sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge- rihts\hreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht von elbst auf den Ersteher übergehenden Axrsprühe, deren Vor- handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Ra von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der *Aufforderung zur Abgabe von Ve- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Verthei lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An- sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri- enfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in

ezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. Juli 1893, Nachmittags 121 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 3. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 87-

[9816] Zwangsversteigerung. i:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das 1m Grundbuche von -den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder - Barnim Band 98 Nr. 3923 auf den Namen des Zimmermeisters Andreas Gerie zu Berlin eingetragene, an der Ecke der Wiesen-

und Uferstraße Nr. (—), nah dem Kataster Wiesen o

ftraße Nr. 27, Ee Uferstraße, belegene Grundstü am 4. Juli 1893, Vormittags T0} Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedri\traße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd- geshoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund- {tüd, welches 10 a 28 qm groß ist, ist weder zur Grund- steuer, noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge- rihts\hreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Nealberechtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf den Er- steher übergehenden Ansprüche, deren Vorhanden- sein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerung8vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kauf- geldes gegen die berüdsihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am #. Juli 1893, Mittags 41S Uhr, an Gerichtsstelle, wie cben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 4. Mai 1893. Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 88.

{9815] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Sao ttetung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder: Barnim Band 37 Blatt Nr. 1874 auf den Namen des Schmiedemeisters Andreas Ofter- land zu Berlin eingetragene, in der Wiesen- straße Nr. 24 belegene Grundstück am "7. Juli 1893, Vormittags L107 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich- trage Ne 13, Do Sd O, Erbach, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grund- tück, welhes 5 a 4 qm groß ift, ift nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 6340 46 Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Nealberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gering|ten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Verthei- lung des Kaufgeldes gegen die berüsihtigten An- sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem N das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruh an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Juli 1898, Mittags 1US Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben an- gegeben, verkündet werden.

Berlin, den 4. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 88.

[9812] Zwangsverfteigerung. Im Wege der SanesuoUtreduna soll der auf den Namen des Kaufmanns Gustav Bernhard Lorenz Gendelmeyer hierselb eingetragene ideelle Viertel- Antheil an dem im Grundbuche von der Königstadt Band 33 Nr. 1626 C. verzeichneten, in der Waß- mannstraße Nr. 17 a. belegenen Grundstück am 7, Juli 1893, Vormittags L0è Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht an Gerichts\ftelle, Neue Me eor stra Nr. 13, Hof Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück, dessen Größe nicht bekannt, if nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 2340 A Nuzßungswerth zur Gebäude- steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be- glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab- [chäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberech- tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor- bandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur pat der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht ervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die- [A bei Feststellung des geringsten Gebots nit erüdcksihtigt werden und bei Vertheilung des Kauf- geldes gegen die berüdsihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welhe das Eigenthum des ideellen Biertel, Antbeils des Grundstücks bean- \ pa werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er- (iglem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den n\pruh an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Juli 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichts\telle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 4. Mai 1893.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 88.

[9817] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Brvangäbolliteeckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder - Barnim Band 8 Nr. 449 auf den Namen des Kaufmanns Eduard Troplowitz hierselbst inge, tragene, Thurmstraße Nr. has a, nach dem Kataster Thurmstraße und Thurmstraße 20 und 20 a belegene

Grundstük am A1U, Juli 1893, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsf\telle, Neue Friedrihstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück, welhes 1 ha 35 a 69 qm groß ist, ist mit 41,55 ( Reinertrag zur Grundsteuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- e betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- edingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Bersteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- febrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Bertheilung des Kaufgeldes gegen die berüdsihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem AGl das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. Juli 189283, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 5. Mai 1893. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 88.

[9819]

Nach heute erlafsenem, scinem ganzen Inhalte nah durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge- machtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der dem Schmiedemeister Fr. Saß gehörigen Häuslerei Nr. 11 zu Jördenstorf mit Zubehör Termine:

1) zum Verkaufe nah zuvoriger endlicher Regu- lirung der Verkaufsbedingungen am Sonun- abend, deu 22. Juli 18923, Vormittags 9 Uhr,

2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 19, August 1893, Vormittags 9 Uhr,

3) zur Anmeldung dingliher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desfelben gehörenden Gegenstände am Sonn- abend, den 22, Juli 1893, Vormittags

9 Uhr, im Schöffengerichtssaal des hiesigen Amtsgerichts- gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 7. Juli d. Is. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Schulzen Herrn Jenß zu Iördenstorf, welcher Kaufliebhabern nah vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.

Teterow, den 6. Mai 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.

[9810]

Fn Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der der Anna Potaß, geb. Lüth, bisher gehörigen Häuslerei Nr. 15 zu Trebs hat das Großherzoglihe Amts- geriht zur Abnahme der Nehnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf den 28, Juni 1892, Vormittags 107 Uhr, be- stimmt.

Lübtheen, den 8. Mai 1893. Der Gerichtsschreiber des

Großherzogl.Mecklenburg-Schwerinschen Amtsgerichts.

[8598] Aufgebot.

Auf Antrag der Firma W. H. Ladenburg & Söhne hier, vertreten durch R.-Anwalt Bassermann, erläßt das Gr. Amtsgericht V. hierselb das Aufgebot der iber Tausend Mark lautenden Actie der Brauerei- gesellshaft Eichbaum (vormals Hofmann) dahier Serte D. Nr. 3668.

Der Inhaber dieser Actie wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 6. Ok- tober 1897, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termine seine Necbte bei dem diess. Gerichte an- zumelden, und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen würde.

Maunheim, 28. April 1893.

Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Stalf.

[67427] Aufgebot. i

Die verwittwete Frau Charitas Gumprecht, geb. Richter, in Altstadt-Waldenburg als Erbin des ver- storbenen Privatiers Julius Gumprecht aus Alt- \tadt-Waldenburg hat das Aufgebot der auf den Namen des leßteren von der Versicherungsgesellshaft Thuringia zu Erfurt ausgestellten Lebensversicherungs- Police Nr. 35416 Litt. A, d. d. Erfurt, den 4. Februar 1865 beantragt. Der Inhaber der Lebensversicherungs- Police wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. September 18983, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 958, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Police vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Erfurt, den 31. Januar 1893.

Königliches Amtsgericht. Abth. VIIT.

[9822] /

Das der Kuhkasse der Tagelöhner zu Greefe ge- hörige, von der Ersparnißanstalt zu Wismar am 99 Sanuar 1865 ausgestellte Einlagebuch Nr. 32 574/57 387, groß zu Antoni 1893 = 53 4 99 s, ist angebli verloren gegangen. Nachdem die Guts- herrschaft zu Greese, als Verwalterin der Kuhkasse, das Aufgebot dieses Einlagebuches beantragt hat, werden alle, die dessen Mortification glauben wider- \prehen zu können, aufgefordert, ihre Rechte spä- testens in dem auf den 23, Juni 1893, Mittags 12 Uhr, angeseßten Termin unter dem Nachtheil anzumelden, daß sie mit ihren Ansprüchen aus- eshlossen werden, und das gedachte Einlagebuch für raftlos erklärt wird.

Wismar, den 5. Mai 1893. |

S Amtsgericht.

[51905] Nufgebot.

Der Vorstand des Vorschuß-Vereins zu Mirow e. G. m. u. H. hat das Aufgebot des von demselben auf den Namen des Schuhmachermeisters Ernst Traeger zu Mirow unter Nr. 713 ausgestellten Guthabenbuhs beantragt. Der Inhaber des Gut- habenbuhs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 13. Juli 1893, Vormit- tags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und das Guthabenbuch vorzulegen, widrigen- falls die Kraftlos?rklärung der Urkunde erfolgen wird.

Mirow, den 2. Dezember 1892.

Großherzogliches Amtsgericht. Dr. Müller.

[75292] 25 Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Kreis - Sparkasse zu Goldap Nr. 4191, am 1. April 1892 über 705 M 85 4 lautend, ausgefertigt für Johann Metdorf in Iszlaudszen, ist angebli verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigenthümers zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 23. September 1893, Vormittags 1A Uhr, bei dem unterzeichneten Ge- richt Zimmer Nr. 7 sein Recht anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung desfelben erfolgen wird.

Goldap, den 4. März 1893.

Königliches Amtsgericht.

74960] Aufgebot.

Auf den Antrag des Hauptmanns von Goßler hierselbst wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der \tädtishen Spar- Tasse zu Brandenburg a. H. Nr. 17613 über 51 M, lautend auf den Namen „Wilhelm von Goßler“ aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 23. September 18983, Vormittags UA Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 46, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu- legen, widrigenfalls dasfelbe für kraftlos erklärt werden wird.

Brandenburg a. H., den 27. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht. S2 Aufgebot.

Das Spa der Sparkasse des Kreises Münster zu Münster Nr. 4269 über 418 M 94 „4, ausgefertigt für den Ackersmann Joseph Röttger- maun zu Wentrup, Kspl. Greven, ist angeblich ver- loren und foll auf den Antrag des genannten Eigenthümers für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber des Buchs wird daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Dezember 18983, Vormittags 48 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 27, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dieses wird für kraftlos erklärt werden. F. 35. 92."

Münster, den 21. April 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V. [74035] Aufgebot. Auf Antrag: 1) des NRittergutsbesißers N. Mecke zu Borken-

dorf, 2) des Knechts Bernhard Wiese zu Mehlgast, 3) des Voigts Friedrih Gust zu Dammlang werden die Inhaber folgender angeblich verloren gegangener Sparkassenbücher der hiesigen Kreis- Sparkasse : 1) eue Folge Nr. 1576, lautend über 2006,76 4 für den „Gutsbezirk Borkendorf“, 2) Neue Folge Nr. 17 254, lautend über 213,41 4 für Bernhard Wiese zu Mehlgast, 3) Neue Folge Nr. 13 252, lautend über 168,06 4 für Friedri Gust zu Kesburg, aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 41893, Vormittags 97 Uhr, anberaumten Termine ihre Nechte bei dem unterzeihneten Gerichte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Dt. Krone, den 3. März 1893. Königliches Amtsgericht.

[68618] Aufgebot.

Die Sparkassenbücher der Spar- und Darlehns- kasse des Kreises Grafschaft Hohenstein hier

a. Nr. 39 003 über 8200 4, Nr. 42520 über 6300 M, Nr. 45 680 über 8140 4, Nr. 50 867 über 9410 6, ausgefertigt für den Handelsmann Frit Hühne zu Hohegeiß,

b. Nr. 42543 über 2260 M, ausgefertigt für die Wittwe Karoline Hühne zu Hohegeiß,

find angeblich verloren gegangen und sollen die- selben auf Antrag des Handelsmanns Frit Hühne zu Hohegeiß zum Zwecke der Ertheilung neuer Aus- fertigungen für kraftlos erklärt werden. Demgemäß werden die Inhaber der bezeichneten Sparkassenbücher hiermit aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 5, Oktober 1893, Vormittags 10 Uhr, bei uns in unserem Geschäftszimmer Nr. 14, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, O die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Nordhausen, den 7. Februar 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung T.

[6603] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu Neusalz Nr. 16 303 über 524 (A 2 , ausgefertigt für den Former Johann Muche zu Erkelsdorf, ist angebli verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers, des genannten Formers Johann Muche, jeßt zu Neusalz, zum Zwecke der neuen Aus- fertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Termine am 25, November 1898, Vormittags 1A Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 11., sein Neht anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Neusalz, den 21. April 1893.

Königliches Amtsgericht.

[68610] Aufgebot cines Sparkassenbuchs. Das Quittungsbuch Nr. 8995 der Sparkasse Böhle-Hagen, über eine Spareinlage von 150 lautend, welche bis zum 5. Dezember 1892 349 M 75 S betrug, ausgefertigt für den Rentner Wilhelm Stahlschmidt zu Hagen, ist angebli durch Diebstahl verloren gegangen und soll auf Antrag des Eigen-

thümers aufgeboten und für kraftlos erklärt werden. Es wird baber der unbekannte Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 9. November 1893, Vormittags 113 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 15, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desfelben erfolgt. Hagen, den 2. Februar 1893. Königliches Amtsgericht.

[6389] Aufgebot.

Auf den Antrag des Rittergutsbesizers Erich Werkmeister zu Ostrawe in Schlesien, vertreten dur den Nechtsanwalt Sonnenfeld in Berlin, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Blanco- wechselaccepts über 19 000 4, datirt Berlin, den 2. Juli 1892, zahlbar am 10. April 1893, ausge- stellt an. eigene Ordre, nicht verschen mit einer Unterschrift des Wechselausstellers, gezogen auf den Dr. Wilhelm Böhlendor| in Charlottenburg, Schillerstr. 33, von Dr. Böhblendorff acceptirt, auf-

efordert, seine Rechte auf dieses Blancowechselaccept spätestens im Aufgebotstermine den 24. Januar 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter- zeihneten Gerihte Berlinerstraße 77 anzu- melden und das Blancowechselaccept vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Charlottenburg, den 17. April 1893. Königliches Amtsgericht.

[9824] Aufgebot.

Auf den Antrag der Reichsbankstelle zu Thorn wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels, d. d. Posen, den 15. April 1893, über 1355 M, zahlbar am 30. April 1893 an die Ordre des Isidor Kantorowicz, ausgestellt von der Firma Selig Auerbach & Söhne, mit dem Accept der ie „J. G. Adolph“, welche in Thorn ihren Siß jat, und mit dem Vollindossament des Isidor Kan- torowicz an die Ordre der Antragstellerin versehen, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen

Wechsel spätestens im Aufgebotstermine den 31. Ja- nuar 1894, Vormittags 4x1 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des- selben erfolgen wird. Thorn, den 1. Mai 1893. Königliches Amtsgericht.

[9622]

1) Nachstehend aufgeführte Hypothekendocumente über SUTAU gen:

a. auf dem Grundstücke der Wittwe Wilhelmine Seegert zu Wormsfelde, Band I. Blatt Nr. 2 Ab- theilung IIT. Nr. 3 für zwei Geschwister Heinriette und Ferdinand Rabe, je 100 Thaler Hypothek, zu- sammen 200 Thaler, eingetragen aus dem Kaufver- trage vom 11. März 1844 zufolge Verfügung vom 30. April 1844, bestehend aus der Ausfertigung der Berhandlung vom 11. März 1844 nebst Hypotheken- schein und Eintragungsvermerk vom 30. April 1844 (Antragstellerin it die Grundstücks:-Eigenthümerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kunkel zu Lands- berg a. W.),

b. auf dem Grundstücke des Eigenthümers Franz Pählicke, Briesenhor|t Band II1. Blatt Nr. 105 Abtheilung 111. Nr. 2 für den Eigenthümer Carl Friedrih Klinke zu Briesenhorst 200 Thaler gleich 600 Æ, eingetragen aus der gerichtlihen Schuldver- schreibung vom 31. Juli 1858 zufolge Verfügung vom 5. August 1858, bestehend aus der Ausfertigung der Verhandlung vom 31. Juli 1858, dem Hypo- thekenbuhs8auszuge und der Eintragungsacte vom 10. August 1858 (Antragsteller ist der Grundstücks8- Eigenthümer, vertreten durch den Rechtsanwalt Hembd zu Landsberg a. W.),

“c. auf den Grundstücken Lorenzdorf Band I. Blatt Nr. 28 dessen eingetragener Eigenthümer Carl Schleusener zu Lorenzdorf und Band I1. Blatt Nr. 81, wovon eingetragener Eigenthümer Julius Höhne zu Lorenzdorfer Wiesen Abtheilung Ik. Nr. 11 bezw. Nr. 9 für den Ausgedinger N 4 E aus dem Kaufvertrage

. Augu

vom L Gu 1849: 225 Thaler rückständige un- verzinsliche Kaufgelder, wovon alljährlich zu ne fünf Thaler gezahlt werden sollen, eingetragen zufolge Verfügung vom 8. Oktober 1849, beiléhèns aus den Ausfertigungen des Vertrages vom 4. August 1849 mit dem Protokolle vom 28. September 1849, dem Duo Saa ae und dem Eintragungsver- merke vom 8. Oktober 1849 (Antragsteller, die Grundstücks-Eigenthümer sind vom Rechtsanwalt Lasker zu Landsberg a. W. vertreten),

d. auf dem Grundstüde Schüßensorge Band I. Blatt Nr. 12, dessen eingetragener Eigenthümer Arbeiter Friedrich Niegel der Jüngere zu Schützen- sorge, Abtheilung IT1. Nr. 10: 75 Thaler 23 Sgr. 9 Pfg. für den Kaufmann Hermann Schnepel zu S eingetragen auf Grund der Erkenntnisse

28. Mär vom R E 1861 und 5. November 1860 und 93. Mai 1861, sowie der Requisition vom 20. Juni

1861, eingetragen zufolge Verfügung vom 10. Juli 1861, bestehend aus dem Auszuge aus dem Hypo- thekenbuhe und Schuldurkunden nebst Eintragungs8- noten vom 26. September 1861, :

sind angeblih verloren gegangen und sollen auf die vorangestellten Anträge zum Zwecke der Löschung der Posten für kraftlos erklärt werden, wobei be- merkt wird, daß der Antrag zu d. von der verehe- lihten Tischlermeister Kliemann, Anna, geb. Sasse, zu Viet im ehelihen Beistande, vertreten durch den IJustiz-Nath Pohl zu Landsberg a. W., als der früheren Eigenthümerin des Grundstücks in- folge eingegangener Verpflihtung gestellt worden. Die Inhaber dieser Urkunden werden daher aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebots- termine am 25. August 1893, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 17, Il Treppen, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird, falls weder Rechte angemeldet, noch die Urkunden vorgelegt werden,

2) Nachstehend aufgeführte Hypothekenposten

a. 50 Thaler rückständiges Kaufgeld, welhes der Besißer Carl Friedrich) Puhle feinem Vater gleichen Namens und beziehlih feiner Mutter Anna Sophie, geb. Herrmann, nah Bestimmung des Vertrages vom 17. Februar 1853 stückweise zu zahlen hat, ein- getragen zu gleihen Rechten mit dem Ausgedinge rubr. II. Nr. 6 am 19. Februar 1853 im Grund- buche von Liebenow Band 1. Blatt Nr. 8 soll auf Antrag des Ausgedingers Carl Puhle zu Liebenow,