1893 / 125 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Kraft getretenen Vorschriften für die Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlihen Zwecken haben ferner die folgenden Fabrikanten ihr Wasserzeihen bei der unterzeichneten Anstalt angemeldet. Die Anmeldungen Nr. 1— 7 sind im „RN.-A.“ Nr. 84 d. J. 1892, "” " S 1" "” I 111 " 15—26 "n "t 136 I"

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50—5S5 E: ¿ s s D6— 65 ; 11 1893 veröffentlicht.

Firma Worilaut des Wasserzeichens

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| Wintersche Papierfabriken 2 in Wintersche Papierfabriken 06 Altktoster bei Buxtehude | Altkloster . . . . Normal | (Provinz Hannover) |

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I. I. Goßler

67| in Frankeneck bei Lambrecht | (Pfalz)

J J: Goßler 1893

Frankeneck | Na Charlottenburg, den 23. Mai 1893. Königliche mechanisch-tehnishe Versuhs-Anstalt. Jn Vertretung : Rudeloff.

Abgereist:

der Director der Königlichen Staats-Archive, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. von Sybel, nach Hessen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 27. Mai.

Seine Majestät der Kaiser haben auf die Einladung des Senats von Bremen zu der im Herbst d. Z. dort in Aussicht genommenen Feier der Enthüllung des Denkmals für den hochseligen Kaiser Wilhelm T. nah der „Wes.-Ztg.“ fol- gendes Antwortschreiben erlassen :

„Das gefällige Schreiben des Senats der freien Hansestadt Bremen vom 21. v. M. habe Ich erhalten und gern von seinem Inhalt Kenntniß genommen. Die freundlihe Einladung, der am 18. Oktober d. J. stattfindenden Enthüllungsfeier des Neiterstandbildes Meines in Gott ruhenden Herrn Großpvaters, des Kaisers und Königs Wilhelm 1. Majestät, beizuwohnen, nehme Ih mit Freuden an, und wird es Mir zum Ver- gnügen gereichen, wieder in Ihrer Stadt zu weilen, an welche sich aus der Zeit Meiner Anwesenheit im April des Jahres 1890 die an- genehmsten Erinnerungen knüpfen. Zugleih benuße Ich diesen will- kommenen Anlaß, um die freie Hansestadt Bremen Meiner ibr allezeit gewidmeten wohlwollenden Gesinnungen zu versichern.

Neues Palais, den 20. Mai 1893.

Wei L R:

An den Senat der freien Hansestadt Bremen.“

Die Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Geseßbuhs für das Deutsche Neich seßte in den Sißungen vom 24. und 25. Mai die Berathung der Vorschriften über das Pfandrecht an beweglihen Sachen (88 1145 bis 1205) fort.

Die S8 1148, 1149, welhe den Umfang bestimmen, in welchem das Pfand für die Forderung haftet, und diese Haftung verschieden gestalten, je nachdem der Verpfänder das Pfandrecht für eine eigene oder für eine fremde Schuld bestellt hat, wurden sachlich nach dem Entwurf an- enommen. Auch die Vorschriften des §8 1150 über die og. Untheilbarkeit des Pfandrechts sowie die Vorschriften der S8 1151, 1152 über das Rangverhältniß fanden mit einigen nicht erheblichen Aenderungen Zustimmung. Dagegen wurde der S 1153, der das Recht des Pfandgläubigers zum Besiße des Pfandes besonders hervorhebt, als entbehrlih ge- strihen. Ein Antrag, den Entwurf durch die Bestim- mung zu ergänzen, daß, wenn die verpfändete Sache zerstört oder beschäbigt wird, das Pfandreht sich auf die dem Eigenthümer der Sache dadurch erworbenen Ersaz- ansprüche, insbesondere auf die Versiherungssumme, erstrecke, E keinen Beifall. Die Vorschriften des § 1154 über das Nugzungspfand erfuhren nur insoweit Widerspruh, als Der 20), 9 es fur zulüssig exklärt, die im Abs; 92 getroffenen Bestimmungen, daß der Pfandgläubiger zur Gewinnung der Nußungen und zur Rechnungslegung verpflichtet ist, sowie daß der Neinertrag der Nußungen auf die Forderung bezw. die Nebenforderungen abgerechnet wird, dur Vertrag zu ändern. Ein Antrag, in ersterer Hinsicht die Veptragdftetheit ganz auszuschließen, in leßterer die Gültig- keit ciner abweichenden Vereinbarung an die Schriftform zu knüpfen, wurde jedoch abgelehnt. Die Vorschriften des S 1155 über den Schuß des Pfandrehts gegen Beeinträchtigung erfuhren keine Anfehtung. Zu einer eingehenden Erörterung führten die Vorschriften der §8 1156 bis 1158, welche die Verwahrungs- und Rückgewährungspflicht des Pfandgläubigers regeln. Der Entwurf sieht als Grundlage dieser Pflichten nicht den Verpfändungsvertrag an, sondern geht davon aus, daß durh die dinglihe Pfandbelastung wischen dem Pfandgläubiger und dem Eigenthümer er belasteten Sache ein Legalschuldverhältniß begründet werde, und sieht hinsihtlich der aus dem Pfandvertrage hervor- gehenden Rechte und Pflichten zwischen dem Pfandgläubiger und dem Verpfänder von einer besonderen Regelung ab. Demgegenüber war beantragt, den Standpunkt eines Legalschuldverhältnisses zwischen dem Pfandgläubiger und dem Eigenthümer des Pfandes aufzugeben, viel-

mehr auf der Grundlage des Verpfändungsvertrages die Rechte und Pflichten zwishen dem Pfandgläubiger und dem Ver- pfänder zu ordnen und, soviel das Rechtsverhältniß zwischen dem Pfandgläubiger und dem Eigenthümer betrifft, es bei denjemgen Bestimmungen zu belassen, welche das Rechts- verhältniß zwishen dem Eigenthümer und dem Bc- sißer regeln. Die Mehrheit entschied sich für die Annahme des Antrages. Demgemäß soll in den S8 1156 bis 1158 das Wort „Eigenthümer“ durch „Verpfänder“ erseßt werden. Jm Übrigen wurden die Vorschriften der §8 1156, 1157 und des S 1158 Abs. 1 sachlich im wesentlichen genehmigt. Abweichend vom Entwurf, beshloß man indessen, im § 1157 zu be- stimmen, daß, wenn der Verderb des Pfandes oder eine wesentliche Minderung seines Werthes zu besorgen ist, der Verpfänder gegen anderweitige Sicherheitsleistung, jedoch unter Aus\{hluß der Sicherheitsleistung durh Bürgen, die Rückgabe des Pfandes verlangen kann. Auch soll im Falle der Besorgniß einer Werthminderung des Pfandes die Versteigerung desselben durch den Pfandgläubiger erst zulässig sein, wenn eine dem Verpfänder von dem Pfandgläubiger zur Leistung ander- weiter Sicherheit bestimmte angemessene Frist verstrichen ist. Ein Antrag, die Zulässigkeit der Versteigerung in den Fällen des § 1157 von einer vorgängigen ge- richtlihen Bewilligung abhängig zu machen, wurde bis zur Berathung des S 1169 ausgeseßt. Die. Vorschrift des § 1158 Abs. 2 über das Reht des persönlihen Schuldners, die Zurückgewährung des Pfandes an den Eigenthümer bezw. den Verpfänder zu verlangen, hielt man für ent- behrlih; es wurde deshalb die Streichung beschlossen. Der S 1159 regelt den . Anspruch des Pfandgläubigers auf Ersaß der von ihm gemachten Verwendungen. Nach dem Entwurf kann der Pfandgläubiger den Ersay noth- wendiger Verwendungen ohne Beschränkung, den Ersaß anderer Verwendungen nah den Vorschriften über die Geschäfts- führung ohne Auftrag verlangen. Die Mehrheit enishied sich dafür, dem Pfandgläubiger auch wegen nothwendiger Verwendungen einen Ersaßanspruh gegen den Verpfänder nur nah den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zu gewähren. Daneben soll bestimmt werden, daß, wenn die Verwendung in einer Ein- richtung besteht, die für die Miethe geltenden Vorschriften des S 491 Abs. 2 Saß 2, 3 (Entw. IT) über das Recht der Weg- nahme entsprechende Anwendung finden. Neu hinzugefügt wurde als § 1159a eine Vorschrift, nah welcher die Ersaß- ansprühe des Verpfänders wegen Veränderungen oder Verschlehterungen des Pfandes und der Anspruch des e gläubigers auf Ersay von Verwendungen oder auf Ge- stattung der Wegnahme einer Einrichtung einer Verjährung von scchs Monaten unterliegen sollen. Der 8 1160 handelt von den Einwendungen, welche dem Eigenthümer des Pfandes gegen den dinglichen Anspruch des Pfandgläubigers zustehen. Die Bestimmung, daß der Eigenthümer sich derjenigen Einwendungen bedienen kann, welhe sich auf ein zwishen ihm und dem Pfandgläubiger bestehendes persönliches Nechtsverhältniß grün- den, wurde als entbehrlich gestrihen. Jm übrigen erhob sich gegen den sahlihen Jnhalt des § 1160 kein Wider- [pruch. Entsprechend einem bei der Bürgschaft beschlossenen Zusage (8 710 Entw. 11) soll aber hinzugefügt werden, daß der Eigenthümer des Pfandes dex Befriedigung des Pfandgläubigers aus dem Pfande widersprechen kann, so lange dem persönlichen Schuldner das Recht zusteht, das seiner Verbindlichkeit zu Grunde liegende Rechtsgeschäft an- zufechten, und daß der Eigenthümer die gleiche Befugniß hat, solange der Pfandgläubiger sich durch Aufrehnung gegen eine fällige Forderung des persönlichen Schuldners befriedigen kann. Die Vorschriften der §8 1161—1164 über das Einlösungsreht des Eigenthümers des Pfandes und der Realberechtigten gelangten mit der Abweihung zur Annahme, daß auch den Realberechtigten das Einlösungsrecht hon bei Fälligkeit der Pfandforderung, also ohne Rücksicht darauf zustehen soll, ob das Pfand von dem Pfand- gläubiger zum Zwecke der Befriedigung bereits zum Verkauf gebraht ist. Der sahliche Jnhalt des § 1165, welcher das Verkaufsreht des Pfandgläubigers und die Vorausseßungen dieses Rechts bestimmt, erfuhr, vor- behaltlih der Frage, in welher Art der Verkauf zu bewirken ist (S8 1169 ff.), keine Anfechtung. Als Zusaß wurde die Vorschrift beschlossen, daß der Pfandgläubiger, wenn ihm nicht der Alleinbesig oder der alleinige mittelbare Besiz des Pfandes eingeräumt ist, nah dem Eintritt der Vorausseßungen des Ver- kaufsrechts verlangen kann, daß das Pfand ihm zum Zweck des Verkaufs herausgegeben oder einem gemeinschaftlihen Verwahrer mit der Verpflichtung übergeben wird, es zum Verkaufe bereit zu stellen. Ferner soll die Civilprozeßordnung durch die als J 092a das. einzuslellende Vorschrift ergänzt werden, daß, wenn der Gläubiger eine beweglihe Sache des Schuldners im Besiße hat, an welcher ihm ein Pfandrecht oder ein Zurübehaltungsreht zusteht, der Schuldner der Zwangs- vollstreckung in sein übriges Vermögen widersprehen kann, soweit die Forderung des Gläubigers durch die in seinem Besiße befindlihe Sache gedeckt ist. Besteht das Pfandrecht oder das Zurückbehaltungsreht auch für andere Forderungen des Gläubigers, so soll der Widerspruh nur insoweit erhoben werden können, als auch die anderen Forderungen gedeckt sind.

Die vom Reichs-Eisenbahnamt im Oktober v. J. erlassenen Bestimmungen, wodurh für die deutshen Eisenbahn- Frachtbriefe cin stärkeres, haltbaresSchreibpapier vorgeschrieben wurde, haben zur Folge gehabt, daß bei der Versendung von Frachtbrief-Duplicaten mit der Post wegen der größeren Schwere des Frachtbriefpapiers nicht mehr so oinalide brieflihe Mittheilungen beigefügt werden konnten wie früher, wenn niht das Gewiht des einfachen Briefs überschritten werden sollte. Um dem abzuhelfen, hat das Reichs-Eisenbahnamt für Frachtbrief-Duplicate, bei denen es auf Widerstandsfähigkeit des Papiers weniger ankommt, als bei den durch zahlreiche, oft rauhe Hände gehenden Original-Frachtbriefen, jene Bestimmungen bis auf weiteres außer Anwendung geseßt und die Beschaffenheit des Schreibpapiers freigegeben. Wir verweisen im übrigen auf die im amtlichen Theile abgedruckte Bekanntmachung.

Der Königlich italienishe Botschafter am hiesigen Aller- höchsten Hofe Graf Lanza hat sih zu kurzem Aufenthalt nach Stuttgart begeben. Während seiner Abwesenheit fungirt

der Erste Botschaftssecretär Marquis Dalla Valle ‘als interimistisher Geschäftsträger.

Der Königliche Gesandte in München Graf zu Eulen- burg hat sih nah Prökelwiß begeben. Während seiner Ab- wesenheit fungirt der Legations-Secretär Graf von Pückler als Geschäftsträger.

Der Wirkliche Geheime Ober-Negierungs-RathDr.Stauder im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten ist nah der Rheinprovinz abgereist.

Württemberg.

Jhre Majestäten der König und die Königin empfingen, wie der „St.-A. f. W.“ aus Stuttgart meldet, am Donnerstag Nachmittag Seine Durchlaucht den Prinzen Wilhelm von Schaumburg-Lippe, den Vater Jhrer Mazestät, auf dem Bahnhofe und geleiteten ihn nah Marien- wahl, wo der Prinz Wohnung genommen hat.

Die Kammer der Abgeordneten erledigte vorgestern in einer Vor- und Nachmittags-Sizung 11 auf Eisen ahn- bauten bezügliche Petitionen.

Sachsen-Meiningen.

Seine Hoheit der Herzog hat, wie das „Negbl.“ bekannt giebt, am Donnerstag von der Villa Carlotta am Comersce aus die Heimreise angetreten, wird morgen in München eintreffen und dort einige Tage verweilen. Die leßten Nachrichten über das Befinden Seiner Hoheit waren durchaus günstig.

Oefterreich-Ungarn.

Der Kaiser empfing heute Mittag die Delegationen, deren Präsidenten Ansprachen an ihn hielten. Der Präsident der ungarischen Delegation Graf Aladar Andrassy ge- dachte in seiner Ansprache der günstigen Anzeichen, die für eine weitere Erhaltung des Friedens sprächen, und hob be- sonders hervor, dies enthebe die ungarische Delegation nicht der Pflicht, opferwillig für die Aufrechterhaltung und soweit es die Großmachtstellung Oesterreih-Ungarns erfordere für die Förderung der Wehrkraft Vorsorge zu treffen. Vesterreih-Ungarn müsse einen starken Staat bilden, es müfßse ein gesuchter Verbündeter und ein gefürhteter Feind sein. Der Kaiser beantwortete die Ansprachen der Präsidenten nach dem „W. T. B.“ hierauf mit folgender Rede:

„Mit aufrichtiger Befriedigung nehme ich Ihre Versicherung treuer Ergebenheit entgegen und sage Ihnen meinen herzlihen Dauk. Nur wenige Monate find verflossen, seit Sie das leßte Mal zu den Delegationsverhandlungen versammelt waren. Die politische Lage hat bisher keinerlei Aenderung erfahren. Unsere sehr freundschaftlichen Beziehungen zu allen Mächten bestehen unverändert fort, ebenso wie erfreuliher Weise die sonstigen der weiteren Erhaltung des Friedens günstigen Umstände ungeschwächt andauern. Andererseits hat ih die Lage aber auch darin niht geändert, daß es meine Regierung im Interesse der Sicherheit und der vollen Wehrfähigkeit der Monarchie unentwegt für ihre Pflicht hält, die systematishe Weiterentwickelung der Organisation und Schlagfertigkeit des Heeres und der Kriegck- marine zur Durchführung zu bringen.

In den Ihnen diesbezüglih zugehenden Vorlagen war die Kriegs8- verwaltung beflissen, ihre Änforderungen für Heer und Kriegsmarine in jenen Grenzen zu halten, welche unsere finanzielle Lage zuläßt. Diese Anforderungen bezwecken die schon seit Jahren als unbedingt nothwendig anerkannte, in allen Zweigen gleihmäßig erfolgende Ent- wickelung und Stärkung der Wehrmacht, wobei mit Nücksicht auf die ungestörte Wahrung des Gleichgewichts im Staatshaushalt die ent- sprechende Vertheilung der Lasten auf die nahfolgenden Jahre in Aus- siht genommen wurde.

Die in dem Voranschlage für 1894 enthaltene Begründung legt Ihnen den in dieser Beziehung geplanten Vorgang dar.

Die Auslagen für die Verwaltung Bosniens und der Herzegowina werden auch in diesem Jahre in den eigenen Einnahmen dieser Länder volle Deckung finden.“

Ueberzeugt, daß Sie an die Prüfung der Ihnen zugehenden Vor- lagen mit bewährter Einsicht und patriotischem Eifer herantreten werden, wünsche ih Ihren Arbeiten gedeihlihen Erfolg und heiße Sie herzlih# willkommen.“

Jn dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten der ungarishen Delegation wird, wie „W. T. B.“ aus Wien berichtet, nah den bisherigen Dispositionen der Minister des Auswärtigen Graf Kälnoky am 3. Juni ein Exposé über die auswärtige Lage geben.

Fürst Nicolaus von Montenegro ist zum Besuch seiner Tochter Miliza, Gemahlin des Großfürsten Peter Nikolajewitsch von Rußland, gestern von Wien nah Baden- Baden abgereist.

Jn Prag fanden, wie „W. T. B.“ meldet, anläßlich der Ankunft des für das Reichsrathsmandat candidirenden. jungczehishen Agitators Schamanek gestern mehrfache Straßenexcesse statt. Eine zumeist aus czechischen Studenten bestehende große Menge zog mit lautem Zischen an dem deutschen Theater vorbei und versuchte, sih vor die Wohnung des ehemaligen Altczehenführers Rieger zu begeben, wurde aber von der Polizei daran verhin- dert. Vor dem Hause des Jungczechenführers A und der „Narodni Listi“ brach die Menge in stürmische Slavarufe aus. Mit Mühe zerstreute die Polizei die aus mehr als 2000 Köpfen bestehende Menge. Einer stürmish verklaufenen Wählerver- sammlung der Jungcezechen, in welher Schamanek, Gregr und Vasaty sprachen, folgten erneute Straßendemonstrationen. Vier Studenten und drei Handwerker wurden verhaftet.

Großbritannien und Jrland.

Die Reise des Marquis von Salisbury nach Jrland steht fortgeseßt im Vordergrunde der politischen Er- örterungen. Die Bewohner der irischen Provinz Ulster fahren M dem Lord Ovationen zu bereiten. Jn der Ulster- e zu Belfast hielt Lord Salisbury zum Abschied cine Ansprache an eine sehr zahlreih besuchte Unionistenversamm- lung, von der ihm mehr als 80 Bewillkommnungsadressen überreiht wurden. Von seinen Darlegungen hebt die Londoner „Allg. Corr.“ als erwähnenswerth seine kräftige Ablehnung des Gedankens hervor, daß, falls Homerule auch diesmal nicht Gesez würde, die Unionisten selber einen ähnlihen Plan vorshlagen würden. Lord Salisbury lobte die Wirksamkeit der von der leßten Regierung angewandten Heilmethode für die irishen Gebrehen und behauptete, daß die Union, weit entfernt, gescheitert zu sein, in Jrland segens- reich gewirkt hätte. Jn Londonderry, wo Salisbury nach

einem Telegramm des „H. T. B.“ gestern Abend eintraf, wurde er vom Lord-Mayor und einer großen Volksmenge enthusiastisch begrüßt.

Frankreich.

Ueber das Befinden des Präsidenten Carnot erfährt die „Köln. Ztg.“ aus Paris, der Präsident sei noch etwas er- \höpft und habe am Donnerstag nur den rumänischen G e- sandten Lahovary empfangen, der sein Beglaubigungs- schreiben überreihte. Der Gesandte habe in seiner Ansprache an den Präsidenten hervorgehoben, daß er mit besonderer Freude in Frankreih wirke, wo er erzogen worden Jei und seine Bildung empfangen habe. Er werde dem Lande dafür stets dankbar sein.

Im Senat stand am Donnerstag der Bericht über die Vorlage zur Organisation und den Geschäftsbereih des Gouvernements von Algier zur Berathung. Regierungs- vertreter ist der General-Gouverneur von Algier Cambon. Der Senator Chauveau, der an Stelle Jules Ferry’s Berichterstatter geworden is, begann seine Rede, konnte sie aber wegen Krankheit nicht zu Ende führen. Senator Tir- man, der früher Gouverneur in Algier war, billigte im allgemeinen den Commissionsentwurf, bemerkte aber, daß er dem General-Gouverneur zu aroße Machtbefugniß gebe. Nach Que Erwiderung im Namen der Commission vertagte sich das aus.

Jn der Deputirtenkammer wurde der Entwurf zur Abänderung der dem Geseß vom 13. Februar 1889 angehängten Abgrenzung der Wahlbezirke berathen. Hovelaque wünschte die sofortige Berathung seines Antrags auf Ver- minderung der Deputirten von 512 auf 356. Dieser Wunsch wurde mit 287 gegen 219 Stimmen abgelehnt, der Entwurf selbst aber angenommen.

Das der Kammer vorgelegte Budget für 1894 weist mit 3 437 463 395 Franken Einnahmen einen Fehlbetrag von 212 851 Franken auf.

Der Nachfolger des Obersten Lambinet, des Höchst- commandirenden in Dahomey, der, wie gestern gemeldet wurde, aus Gesundheitsrücksihten um seine Abberufung gebeten hat, ist noch nicht ernannt worden.

Nuß;land.

Jm Kreml zu Moskau hat gestern in Gegenwart des Kaisers und der Kaiserin sowie der übrigen Mitglieder des Kaiserlichen Hauses und vieler Würdenträger die feierliche Grundsteinlegung zu dem Denkmal für Kaiser Alexander I]1. stattgefunden. Ein überaus zahlreiches Publikum wohnte der Feierlichkeit bei.

Jtalien.

Der König hat gestern das Decret unterzeichnet, durch welches Luigi Ferrari zum Unter-Staatssecretär des Aus- wärtigen und Gianturco zum Unter-Staatssecretär im Justiz- Ministerium ernannt werden.

Dem reconstruirten Cabinet Giolitti ist gestern von der Deputirtenkammer mit ansechnliher Majorität ein Vertrauensvotum ertheilt worden. Der Sitzungssaal der Kammer und die Tribünen waren dicht beseßt. Auf der Tagesordnung stand die Berathung der von Fortis bean- tragten und von der Regierung genehmigten Tages- Un O N 4 B our welGe die Kammer von den Erklärungen der Regierung Act zu nehmen erklärt und zugleich dem Cabinet ihr Ver- trauen ausspriht. Der Minister-Präsident Giolitti ver- theidigte das Cabinet gegen die Angriffe mehrerer Redner, welche ihm vorwarfen, daß es das Versammlungsrecht nicht achte und bei den Wahlen betrügerishe Manipulationen verübt habe, sowie daß es der Geistlichkeit zu sehr entgegengekommen sei. Giolitti \chloß mit der Aufforderung an die Kammer, sie möge sih erklären, ob sie das Cabinet für fähig halte zu regieren oder niht. Die Tagesordnung Fortis* wurde hierauf mit 227 gegen 72 Stimmen angenommen. Crispi, Nicotera und Sonnino enthielten sich der Abstimmung, Rudini stimmte gegen die Tagesordnung.

Portugal.

Die in der gestrigen Nummer d. Bl. erwähnten Gerüchte von einer bevorstehenden partiellen Ministerkrisis werden neueren Nachrichten des „W. T. B.“ zufolge von den Lissaboner Blättern dementirt.

Velgien.

Jn der Deputirtenkammer richtete gestern der der äußersten Linken angehörende Deputirte Ferron an den Justiz - Minister die von ihm angekündigte Jnter- pellation (Val Nr 123 d V) wai der Aus- weisung der französischen Delegirten zum Gruben- arbeiter - Congreß, Basly und Lamendin. Der Znterpellant führte aus: Wenn er auch das Ver- halten der Delegirten während der vorigjährigen Nuhe- störungen an der belgisch - französishen Grenze miß- billige, müsse er gleihwohl die Maßnahme der egierung tadeln. Den Ausgewiesenen sei überhaupt keine so große Be- deutung beizumessen. Der Justiz-Minister Lejeun e erwiderte, dem „W. T. B.“ zufolge: Er müsse für die Regierung das Ausweisungsrecht ohne Controle des Parlaments in Anspruch nehmen. Die Maßregel sei übrigens gegenüber Lamendin und Basly dadurch gerecht gewesen, daß sie die französischen Arbeiter gegen belgishe Unterthanen aufgereizt hätten. Die Kammer nahm hierauf mit 75 gegen 20 Stimmen einen Antrag an, wonach sie die Maßnahmen der Regierung und die von dem Justiz-Minister abgegebenen Erklärungen billigt. Dreizehn Abgeordnete enthielten sih dabei der Ab- stimmung.

Die „liberale Vereinigung“ der Kammer nahm, wie aus Brüssel gemeldet wird, in einer gestern abgehaltenen Plenarversammlung nachsehr lebhafter Discussion eine Resolution an, welche die Mitglieder der radicalen Linken wegen ihrer Haltung in der Frage der Verfassungsrevision beglückwünscht und dem Wunsche nah einer Reorganisation der Fort- \chrittspartei im Hinblick auf den zukünftigen Wahlkampf Ausdru giebt. Hiermit ist das Einvernehmen zwischen allen Fractionen der liberalen Vereinigung wiederhergestellt.

Bulgarien.

Die Sobranzje hat, wie dem „W. T. B.“ aus Tirnowo emeldet wird, die Aenderung des Artikels 388 der Ver- ffung, betreffend die Religion des T in zweiter Lesung nahezu ohne Debatte mit Einstimmigkeit an- genommen. Heute findet die dritte ung statt. Der Schluß der Sobranje erfolgt voraussihtlich am Montag.

Amerika.

Das Cabinet der Vereinigten Staaten hat, wie man der „Times“ aus Washington berichtet, nach näherer Erwägung der Acte, betreffend die Ausschließung der Chinesen, beschlossen, keine weiteren Schritte in dieser Hin- sicht zu thun. Der Schazamts-Secretär habe den Erlaß offi- cieller Jnstructionen über die Deportationsfrage in Betracht gezogen, ohne jedohch gegenwärtig darauf eingehen zu wollen. Der Congreß werde wahrscheinlih aufgefordert werden, eine Ergän L anzunehmen, der zufolge der Zeitpunkt hinausgeshoben werden soll, von dem ab die e sich in die Listen eingeschrieben haben müssen. Bisher sollen sich nur 5413 von ihnen haben eintragen lassen, darunter 1500 aus Colorado.

Nach einer Meldung des „New-York Herald“ aus San Juan del Sur in Nicaragua wären nach der Schlacht am 20. d. M. (vergl. Nr. 123 d. Bl.) der Gesandte der Ver- einigten Staaten sowie die Konsuln zu einer Friedens- commission zusammengetreten und verhandelten mit den Jnsurgenten. Die Basis der Verhandlungen sei unbekannt, doh wisse man, daß der Präsident Sacaza zu Gunsten eines der Jnsurgentenchefs abdanken solle. Trotz der Friedensver- handlungen sei ein Waffenstillstand nicht geshlo}sen worden und hätten die Jnsurgenten gestern Tinotepe mit Sturm genommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schluß des Berichts über die gestrige Sißung des Serrenhauses befindet sih in der Ersten Beilage.

Die Tagesordnung für die 79. Plenarsißzung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, 30. Mai, Mittags 12 Uhr, lautet: 1) Verlesung der Jnterpellation des Abg. Grafen Douglas, betreffend die Maßregeln gegenüber der Cholerdgefahr. Jn Verbindung damit: Berathung der Denkschrift über die gegen die Cholera in Preußen 1892 getroffenen Maßregeln. 2) Zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die im Geltungsbereich des Fheinishen Rechts außerhalb des vormaligen Herzog- thums Berg bestehenden Pfandschaften, sowie die Abände- rung und Ergänzung des Gesezes vom 12. April 1888 über das Grundbuchhwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts.

Wahlangelegenßheiten.

Der von dem Freiherrn von Schorlemer-Als und 150 westfälishen Landwirthen erlassene besondere Wahl- aufruf stellt folgende Forderungen auf:

1) Festhalten in allen religiös-politishen und focialen Fragen an dem altbewährten Programm des Centrums.

2) Eintreten für den Schuß der productiven Stände des Bauernstandes, Handwerkerstandes und der kleinen Gewerbe durch Ablehnung jeder Zollermäßigung unserer Producte; Eintreten für Sperrung unserer Grenzen gegen Einfuhr von Vieh aus verseuchten Ländern, für Beschränkung des Börsenspiels mit den wichtigsten Nahrungsmitteln, für internationale Regelung der Währungsfrage, für Einführung des Befähigungsnachweises und obligatorischer Hand- werker-Innungen, Beschränkung des Hausirhandels, Einschränkung der Militärhandwerkerstellen und der Zuchthausarbeit.

3) Eintreten für Verminderung der drückenden Militärlasten dur Einführung zweijähriger Dienstzeit, Schonung der älteren Land- wehrmänner im Kriegsfalle, Heranziehung der Wohlhabenden, vom activen Dienst Befreiten zu einer entsprehenden Wehrsteuer. l

4) Sicherstellung des Friedens dur die Erhaltung einer für die Vertheidigung unserer Grenzen und den Schuß unseres Vaterlandes hinreichend starken Armee. Deshalb erwarten wir von unseren Ab- geordneten, daß sie als freie Männer, entsprechend den altbewährten Grundsäßen der Centrumspartei, sh niht durch Versprechen vor der Wahl binden und binden lassen, sondern sih die freie Entscheidung darüber vorbehalten, was sie im Interesse des wahren Wohles des Vaterlandes für gut und zutreffend erachten.

Von den Unterzeihnern des Aufrufs seien genannt: Freiherr von Dalwi g, Rittergutsbesißer, Haus Horst bei Ahaus; Graf Marx von Droste-Vischering; Dr. Federath, Landrath und Gutsbesitzer, Brilon ; Freiherr von Gaugreben, Bruchhausen; Gunst, Guts- besißer, Henibsen; Freiherr von Ketteler, Ehrenamtmann, Füdstorf ; Dr. jur. Freiherr von Landsberg- Velen; Freiherr von Lands- berg, Königliher Landrath, Münster; Freiherr von _Wolff- Metternich; Wehrden, Schulze; Ostrop, Buer; Freiherr von Schorlemer-Sondershaus (ein Sohn des Freiherrn von Schorlemer-Alst), Ehrenamtmann, Sondershaus bei Ahaus; « Freiherr Ferd. von Wrede, Willibadessen.

Freiherr von Huene ist in Neisse von den vereinigten Conservativen, Nationalliberalen und Katholiken gegen den Candidaten der Centrumspartei aufgestellt worden. Wie jeßt aus Neisse gemeldet wird, hat Freiherr von Huene erklärt, er wolle zwar nicht candidiren, doch sei er bereit, eine auf ihn fallende Wahl anzunehmen. Freiherr von Huene veröffentlicht zugleich in der ultramontanen „Neisser Zeitung“ eine Zuschrift, der wir Folgendes entnehmen:

Sie bringen den Abdruck der „vorläufigen Orientirung“, welche das „Centralcomité der badischen Centrumspartei“ an die badishen Centrumswähler erlassen hat. Dort teht geschrieben: „Es handelt sich keineswegs darum, einem dringenden Bedürfnisse der Armeeverstärkung Rechnung zu tragen u. |. w.* Wozu ist denn aber die ganze Militärvorlage nach Ansicht der verbündeten Regierungen bestimmt? Ist nicht in eingehenden Zufammenstellungen naGgewiesen, daß cine Verstärkung unserer Armee im Vergleich mit den Nachbar- staaten erforderlich erscheint, mit denjenigen Nachbarstaaten, gegen welhe wir voraussichtlich den Bestand, die Sicherheit und Ehre unseres deutschen Vaterlandes zu vertheidigen haben würden, wenn es einmal zum Kriege kommen follte? Die Orientirung aber bringt den Beweis dagegen: „Armeeverwaltung und Ma würden in einem sehr sonderbaren Lichte erscheinen, da sie 1887, 1888 und 1890 noch nihts davon gewußt haben.“ Daß bis 1888 die als nothwendig erkannte Stärkung der Armee in der Ausdehnung der Heranziehung älterer Jahrgänge zur Feldarmee gesucht werden nue ist vielleicht weniger bekannt, daß aber 1890 die berühmten Verdy’shen Pläne angekündigt wurden, welche die Durhführung des Scharnhorst'schen Gedankens aus der glorreichen opferfreudigen Zeit der Befreiungs- kriege ins Auge faßten: alle Regen Männer auszubilden und dies zu thun unter Beibehalt der dreijährigen Dienst- zeit, daran hâtte das Centralcomité denken können. Diese Verdy- \hen Pläne hätten einen jährlichen Kostenaufwand von etwa 120 Millionen erfordert, also das O der jeßigen E vorlage. Also 1890 hat man an viel mehr gedaht. Wir lesen weiter: „Es handelt sih auch niht darum, sih auf cinen Krieg zu rüsten und dessen siegreihen Ausgang sicher zu stellen. Rüstungen zum Kriege werden in ganz anderer Weise vorgenommen.“ Ganz richtig! Wenn man sich zu einem bestimmten Kriege rüsten will, dann

wird mobil gemacht. Daß aber cine solche Militärvorlage nur den einen Zweck verfolgen kann, für den Fall eines Krieges das Vaterland wehrhaft zu erhalten, in einem Umfange und einer Art, welche, soweit es in Menschenhand liegt, den Sieg sichert, den Kampf von dem heimathlihen Boden fernhält, das geht doch aus allem hervor, was im Plenum und in der Commission von Freunden der Vorlage geäußert worden is, und dazu führt jede ge- wissenhafte und vorurtheilsfreie Prüfung der Einzelheiten der Vorlage. Das Centralcomité is der Ansicht, daß es {ih darum handle: „ob die Leistungsfähigkeit des deutshen Volkes für militärishe Zwecke bis- auf den leßten waffenfähigen Mann und bis auf die leßte Mark in Anspruch genommen werden soll“ und zwar „ständig und un- unterbrochen, nicht bloß im Kriege, sondern auch in Zeiten un- gestörten Friedens.“ Diese Stelle habe ih mehrere Male n ohne daß ih mein Urtheil ändern könnte, daß es ih ier um eine unverantwortlihe Uebertreibung handelt. Es be-- steht doch kein Zweifel, daß die Vorlage statt der dreijährigen die zweijährige Dienstzeit für einen großen Theil der Armee herbei- führt, also für den einzelnen Wehrpflihtigen keine Verschärfung, sondern eine Grleichterung; es ist bekannt, daß die sehr lästigen Uebungen der Ersaßreserve in Wegfall kommen sollen, daß dagegen, und dies ist die per)önlihe Mehrbelastung, nicht mehr fo viele Leute, weil sie eine günstige Nummer bekm Loosen gezogen hatten, oder weil sie minder brauchbar erachtet waren, vom Dienst befreit bleiben würden. Die son jeßt bekannt gewordenen Aushebungszahlen zeigen aber, daß dabei noch gar keine Rede davon ist, den leßten Mann auszuheben, selbs wenn man annimmt, daß bei der Aushebung nicht so streng verfahren sei als früher. Wenn dann das Centralcomité darauf binweist, daß die Fürsorge für die höheren Interessen den: ersten Plaß einnehmen müsse, daß die \ociale Trage einer frieds- lichen Lösung zugeführt werden müsse, und daß alle, die dies wollten, die Annahme der Militärvorlage verhindern müßten, so wird gewiß zugegeben werden müssen, daß die Pflege der höheren Interessen viel wohlthuender und erfreulicher ist als die fkriegerishen Rüstungen. Ich meine aber, da wir wissen, daß Russen und Fraue len nicht durch Lammfrommheit sih auszeihnen, so wird das Gedeihen aller Verhältnisse im Innern unseres Landes wesentlih davon abhängen, ob unsere Machtstellung den Frieden sichert. Nun kommt ein Saß in der Orientirung, welher do sehr bedenklich ift : „Die Freunde dieser Vorlage im Reichstag haben ja au keineswegs deshalb ihre Zustimmung gegeben, weil sie von der Nothwendigkeit derselben überzeugt waren.“ Es wird dann auf die Nationalliberalen hingewiesen, welche nur zur Vermeidung des Konflikts mit der Re- gierung zugestimmt hätten. Ich zweifle, ob dieses als richtig aner- kannt werden wird. Ueber die große Mehrzahl der Zustimmenden aber wird nihts nachzuweisen versuht. An und für sih wird man es wohl nicht tadeln können, wenn politische Erwägungen über das friedliche Verhältniß zwischen den verfassungsmäßigen Factoren, oder auch über das Ansehen dem Auslande gegenüber bei Entschließungen mit in die Wagschaale geworfen werden, und jeder politisch denkende Mann wird dies thun, follte es wenigstens thun. In dem vorliegenden Falle aber kann ih für meine Perfon außerdem die Versicherung abgeben, daß das eingehende Studium der Vorlage mih von der Unabwendbarkeit der Armeeverstärkung im allgemeinen, von der Zweckmäßigkeit fast aller Maßnahmen, von der unbedingten Nothwendigkeit des bei weitem größten Theils der Forderungen überzeugt hat.

Im Wahlkreis Essen ist gegen die Candidaten des Centrums und der Socialdemokraten von den übrigen Parteien der Geheime Commerzien-Rath Krupp als Reichstags-Candidat aufgestellt worden.

Kunft und Wissenschaft.

Aus München wird geschrieben, daß für die Jahres- ausstellung 1893 im Königlichen Glaspalaste daselbst be- reits zahlreihe Anmeldungen deutscher und ausländischer Künstler vor- [iegen und die hon eingetroffenen Werke die Gewißheit geben, die Tommende Ausstellung werde den vorhergehenden Unternehmungen der Münchener Künstlergenossenshaft auch an Werth fkeinesfalls na- stehen. Neben einer umfangreihen Vertretung der verschiedenen Kunstcentren foll eine Anzahl Collectivausstellungen hervorragender Künstler das Gesammtbild der Ausstellung noch reicher gestalten. So sollen von den unlängst verstorbenen Wiener Künstlern, dem Lant- schaftsmaler Emil Schindler und dem Genremaler Leopold Müller, eine Reihe bedeutender Bilder und Skizzen zur Ausstellung gelangen. Ferner wird eine plastishe Arbeit des verstorbenen Malers und Bild- hauers Stauffer-Bern zu schen sein, welhe Professor Hildebrand in Florenz der Ausftellung überlassen hat.

Die vierte allgemeine Versammlung der Inter- nationalen criminalistischen Vereinigung findet bestimmt in den Tagen vom 26. bis 28. Juni d. J. (Montag, Dienstag, Mittwoch) zu Paris in der (neuen) Sorbonne statt. Die Société Générale des Prisons (14, Place Dauphine) und die Société de législation comparée (44, rue de Rennes) haben in entgegen- kommender Weise die Vorbereitung der Versammlung übernommen. Nähere Auskunft ertheilen die Herren A. Rivière, Secrétaire général de la Société Générale des Prisons (52, rue d’Amsterdam, Paris), und F. Daguin, Avocat à la Cour d’appel, Secrétaire général de la Société de législation comparée (29, rue de l’Université, Paris). Die Tagesordnung der Berathungen findet sich in den „Mittheilungen der J. K. V.* IV, S. 75. Hinzugefügt wurde als vierte Frage: „Die Bekämpfung von Bettel und Landstreicherei* ; Berichterstatter: M. Drioux, Substitut du Procureur Général près la Cour d’Orléans, und Pastor Robin.

Verdingungen im Auslande.

Dänemark. 2. Juni, 12 Uhr. Banechefen for Statsbanedriften (Staaté- bahnverwaltung) Colbjörnsensgade 11, Kopenhagen. Lieferung von ca. 60 000 Stück Zaunpfosten von Eichenholz, 35 000 Pfd. Zaundraht, 700 Stück Telegraphenstangen, 20 000 Pfd. Telegraphendraht, 25 000 Stück Zinkcylinder, 1620 Uniform-Müyten, 380 fertigen Mänteln. l Bedingungen und Proben an Ort und Stelle; erstere aud beim „Reichs-Anzeiger“ (in dänischer Sprache). 8. Juni, 1 Uhr. Maskinchefen for Statsbanedriften (Staats- bahnverwaltung) Colbjönsensgade Nr. 6, Kopenhagen. Lieferung von : ca. 2000 Pfd. Kupfer, 2000 Banca-Zirn, 2000 Blei, 500 Zink, 1000 Antimon, 1500 Phosphorkupfer, 2100 Vellowmetall. Bedingungen und Angebotsformulare an Ort und Stelle ; erstere auch beim „Reichs-Anzeiger“ (in dänisher Sprache).

Verkehrs-Anstalten.

Der Postdampfer ,Obdam * der Niederländish-Amerika- nishen Dampfschiffahrts-Gesellshaft ist am 25. Mai in New-York angekommen.

Bremen, 26. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Reichs - Postdampfer „Hohenzollern“ hat am 24. Mai Abends die Reise von Neapel nah Port Said fortgeseßt. Der Schnelldampfer „Havel“ hat am 25. Mai Abends Prawle Point passirt. Der Schnelldampfer ,„ Lahn“ ist am 24. Mai Abends auf der Weser angekommen. Der Postdampfer München,“ ist am

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