1913 / 17 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

wirtschaftlihem Kredit und landwirtschaftlichem Hausbesiß. Leßterer leidet zweifellos. Bei der Kreditnot des städtishen Grundbesißes muß man zwischen Betriebs- und Mobiliarkredit unterscheiden. Es sind zur Befriedigung des ersten eine Anzahl städtischer Hausbesißer- E N O Man geschaffen worden, und ein Teil davon hat sich bereits auf den allgemeinen Wirischaftsboden gestellt. Jh muß nur bedauern, daß sich au hier bereits eine gewisse Vereinsmeterei zeigt. Ieder besondere Betrieb will seine eigene Genossenschaft haben. Das ijt eine Zersplitterung der Kräfte, von der der einzelne feinen Vor- teil hat. Die Zustände des Hypothekarkredites dagegen sind voll- ständig unerfreulih geworden. Das muß auch andere Kreise in Mitleidenschaft ziehen. Wir haben es- hier aljo mit einer Frage vor allgemeiner wirtschaftliher Natur zu tun. In mittleren und Éleinen Städten liegen die Dinge ebenso {limm. Das ist um so bedauerlicher, weil dort meist die Gewerbetreibenden Hausbesißer sind, sodaß hier der Mittelstand betroffen wird. Man sagt, der itädtische Bésiß sei eine Marktware geworden, und daraus wird gejolgert, daß seine Mißstände aus diesem Umstande hervorgegangen sind. Wir müssen das bedauern, aber ih glaube nicht, daß wir in der Lage sind, thm diesen Charakter zu nehmen. Kreditnot und UVebershuldung gehen Hand in Hand. Aber wenn man, um der Kreditnot zu steuern, neue Quellen erschließen will, dann muß man sih die Maßregeln ansehen, damit aus ihnen nicht für die Zukunft noch nächteiligere Folgen entstehen. Einen großen Teil der Schuld trägt sicher die Wertzuwachssteuer. Bei ihrer Einführung wurde gesagt, daß die Mieter von thr großen Vorteil hätten. Jeßt zeigt fich immer mehr, daß von einer sozialen Wirkung bei ihr keine Rede ist. Sie i eine der wesentlihsten Fehlshläge unserer ganzen Steuerpolitik. Aber auch unfere ganze Steuerpolitik bedarf dringend einer Nachprüfung. Sie hat eine einseitige Tendenz gegenüber dem städtishen Hausbesiß genommen. Das hat dazu geführt, auch der Allgemeinheit recht \chwere Schäden zuzufügen. Man hat das Liegen- lassen städtishen Bodens ganz besonders hoh besteuert. Man zwang fo die Besiber, ihn frühzeitig aufzuschließen. Diese Ueberprodufktion hatte nit einmal für die Mieter einen Vorteil, die Wohnungen blieben eben so lange leer, bis die Bevölkerung nahwuhs. Aber auch die Stempelsteuer trug zu diesen Mißständen wesentlich bei. Der städtische Hausbesiß ist infolge der Lasten, die bei der Veräuße- rung auf ihm ruhen, fast unverkäuflih geworden. Es wäre wün- \henswert, wenn manche Grundstücke aus der Hand Kapitalschrwacher in die von Kapitalkräftigen kämen. Aber diese scheuen die hohen Kosten. Diese Art der Bodenreform trägt also wesentlih mit die Hauptschuld. Der städtische Hausbesiß hält heute noch an dem stadti- {chen Besibprivileg fest. Dieses gehört aber in die Reihe der privilegia odiosa. Wir sind die leßten, die gegen Maßnahmen fanitärer Natur ankämpfen. Troßdem ist man vielfah zu weit ge- gangen. Das gilt ganz besonders von der Bäkereiverordnung, die gerade den städtischen Besiß getroffen hat, wo feine modernen Bädereien vorhanden sind. Die Staatsregierung muß prüfen, wie weit sie in der Lage ist, den Anstoß zu geben, um hier Nemedur zu schaffen. Mit einer Formel können wir der ganzen Frage ncht beikemtmen, wir dürfen an den allgemeinen wirtschaftlichen Verhält- nissen nicht vorbeigehen. Das Privatkapital ist gegenüber der Fest- leaung in Hausbesiß vorsichtig geworden; aber es lassen sih doch ich komme \pâter darauf auch positive Maßregeln vorschlagen, die dem Privatkapital die Anlage in Hypotheken wieder etwas ange- nebmer erscheinen lassen. Man muß die guten Nisiken von den \{leckten sondern fönnen. Heute haben die guten isiken das ganze Odium der s{chlechten mitzutragen. Es hat gar keinen Zwet, so zu tun, als ob der Hausbesiß nur gute Nisiken biete. Alle Abhilfs- maßregeln können nur dem Hausbesißer Vorteil bringen, der nur ver- schuldet, nicht überschuldet ist. Es fehlt leider an einer umfassenden Statistik über den Verlauf der Zwangsversteigerungen; aber einige Stédte haben solche Erhebungen angestellt, und das Bild, das diese bieten, is geradezu ershreckend. Jn einem Jahre haben in EGlber- feld 354 Zwangsversteigerungen stattgefunden; bei 174 Grundstücken war die hypothekarishe Belastung mehr als 100, bei 21 mehr als 150 % des gemeinen Wertes. In Dresden fanden 1904/05 896 Awangsversteigerungen statt; bei 447 überstieg die Belastung 100, bei 70 aber sogar 150 % des Taxwertes. Dieje Zahlen zeigen \ch{on, daß zwischen Kredit und Uebershuldung ein enger Zusammenhang bettelt, Es wird also sehr genau zu unterscheiden sein zwischen dem soliden Grundbesiß, dem geholfen werden kann und muß, und dem- jenigen, dem nicht geholfen werden fann. Die Neuregelung des Taxwesens is ein dringendes Bedürfnis. Die Regierung scheint sib ja damit zu beschäftigen; wir werden die Vorlage abzuwarten baben, möchten aber um möglichste Beschleunigung der Vorarbeiten bitten. Solange wir kein geordnetes Tarwesen haben, hauen wir mit allen übrigen Mitteln daneben. Wie verklausuliert sind die Bestimmungen bei den städtischerseits errichteten Hypothekenämtern! Da arbeitet die Kommune, eine Genossenschaft, vielleicht noch ein Hausbesiterverein mit, welcher Zeitverlust und welche Kostspieligkeit d2s Abschäßungsverfahrens! Mit dem Gedanken, daß dem Hausbestß nit geholfen werden kann, dürfen wir uns nicht ohne weiteres ab- finden. Wir können nicht aselzuckend die Akten {ließen mit der Erklärung, es sei nihts zu machen; denn mag auch nur ein kleiner Teil des städtischen Hausbesißes unter Todeszuckungen zu Grunde gchen, so trifft doch die Rückwirkung die Allgemeinheit. Auf die zweiten Hypotheken gehe ih nicht ein, erste und zweite Hypothek ind relative Begriffe; vielfah sind die Grundstücke so geschäßt, daß die erste Hypothek vielleicht noch über den Rahmen der zweiten hin- ausgeht und darum die zweite nicht zu erlangen ist. Weiter kommen in Betracht die besonderen Verhältnisse der Großstadt. Dort wird bäufig beobachtet, daß Leute, mit einigen tausend Mark ausgestattet, an Objekte von 200 000—500 000 Æ herangehen; fönnen wir uns da wundern, wenn folche Hausbesißer überschuldet sind und kaput gehen, sobald einige Wohnungen leer \tehen? Dieser Kalamität können die Bauhandwerker entgegenwirken, indem sie sich die Auftraggeber eiwas genauer ansehen. Wie die Inkraftseßung des zweiten Teils des Bauforderungsgeseßes auch nur einem Hausbesißer eine Hypothek ver- \chaffen kann, vermag ih nicht einzusehen. Wenn aber der Haus- besiß auf die zukünftige Wirkung dieser Maßregel warten soll, Dürfte er Inzwischen zugrunde gegangen sein. Ein sehr wichtiges Thema it au der Einfluß der Terraingesellshaften; ob aber auch gerade für unsere jeßige Erörterung? Eine gründliche Erörterung dieses Themas würde dickleibige Bände erfordern. Dagegen wäre zu unter- suchen, inwieweit das Hypothekenrecht für die Vershuldung verant- wortlih gemaht werden kann. Das preußische Hypothekenrecht, in dem einfach. ein Schema und die Nethenfolge entscheidet, hat sich seit 40 Jahren bewährt; es wird gleihwohl bei genauer Nachprüfung sich herausstellen, daß es sehr wesentlih zur Verschuldung beigetragen hat, weil die Hypothekenverhältnisse überaus klar sind; dadurch wird die Möglichkeit der Belastung beim Verkauf gesteigert, alles Momente, die zur Verschuldung beitragen. Was nun die anderen zur Abhilfe vorgeschlagenen Mittel betrifft, so hat der Münchener Genossen- \chaftstag die von mir {on erörterte Neuregelung des Taxrwesens an die Spiße einer Resolution gestellt. Was kann unjer Staat dazu tun? Das ist allerdings niht nur Sache des preußischen Staates, sondern auch des Reiches. Aber die preußische Staals- regierung möge doch in Erwägung ziehen, ob sie niht beim Bundes- rat in dieser Beziehung vorstellig. werden sol. Von einem der Vorredner wurde darauf hingewiesen, daß die Geseßgebung betreffs der Ansprüche der Hypothekengläubiger auf die Zinsen einer Aenderung bedürfe. Obwohl die Mieten in erster Linie zur Erhaltung des Grundbesibes und zur Zahlung der wiederkehrenden Leistungen dienen, wird die einshlägige Bestimmung des B. G.-B. häufig umgangen. Hier muß tatsählich Remedur geschaffen werden. Die Befürchtung, daß durch eine Verschärfung der geseßlichen Bestimmungen der Per- sonalfredit geshädiat werden würde, kann ih nit teilen. Der Personalkredit des Gewerbetreibenden, der auf den Mieten aufgebaut ist, ist nicht weit her. Jch bedaure, daß der Justizminister nicht E ist, ih hätte gern gehört, ob und wie weit das Justiz- ministerium geneigt ist, beim Bundebrat in der LURAREN Richtung vorstellig zu werdêèn. Was die Kreditbeschaffung beim städtischen Heusbesiß ausmacht, ergibt sih, wenn man ih der Schaäßungen er- innert, die über die Kapitalien gemacht worden sind, welche für ‘den

städtischen Hausbesiß in jedem Jahre gebraucht werden. Jch be- grüße es, daß der L E Förderung des Kleinwohnungsbaues nah Möglichkeit eintritt. + Das ijt jedoch ein Kapitel für sich. Jch glaube aber nicht, daß der städtische Haus- und Srundbesiß darüber erfreut ‘ist, wenn der Kleinwohnungsbau gefördert. werden soll. Der

Minister hat auf eine Anfrage erwidert, daß der Staat nicht mit

seinen Mitteln die Beseitigung der städtischen Kreditnot in die Hand nebmen fönne. Jch glaube, wir können aber auch nicht den über- lasteten Kommunen zumuten, ihre Steuerlast zu erhöhen dadur, daß man ihnen die Aufgabe zuweist, die städtischen Kreditbedürfnisse u befriedigen. Es liegt mir ein Erlaß vor, betreffend die Errichtung Kädtischer Hypothekenanstalten. Jch zweifle daran, daß dieser Crlaß Erfolg hat. Die Do MENng für eine städtishe Hypotheken- anstalt ist, daß Tilgungsdarlehen gegeben werden, die 70 % des städti- {hen Hausbesißes nicht übersteigen tollen. Wenn man der Hypotheken- freditnot nur durch Entschuldung beikommen will, so hat dies große Bedenken. Wer versuht hat, ein Amortisationsdarlehn zu be- kommen, wird wissen, welhe großen Schwierigkeiten in dieser Hin- sit bestehen. Wenn leitende Persönlichkeiten der Meinung sind, daß den Haus- und Grundbesißern mit Amortisationshypotheken ge- dient ist, und daß diese bereit sind, solhe Hypotheken aufzunehmea, dann soll man auf diesem Wege vorwärts gehen, jenen Erlaß zur Anwendung bringen und danach streben, die Schwierigkeiten aus dem Wege zu schaffen. Jch würde mich freuen, wenn der J achweis er- bracht werden könnte, daß der städtische Hausbesiß nicht nur gewillt, sondern auch imstande i}, Amortisationshypotheken aufzunehmen. Es ift aub die Schaffung von Hypothekenpfandbriefen empfohlen worden. Wir haben schon derartige Anstalten. Warum gibt uns die Megierung nicht die damit gemachten Erfahrungen bekannt? Es scheint mir, daß die Erfahrungen niht zur Nachahmung anspornen. Wenn die Hypothekenbanken niht alle Bedürfnisse des städtischen Hausbesißes befriedigen können, dann müssen andere Institute ge- \chaffen werden. Ich glaube, \{chließlich hängt alles ab von einem geordneten Tarwesen. Was die städtishen Hypothekenanstalten be- trifft so habe ic eine Liste von 27 solher Anstalten vor mir. Diese befassen sich mit Kreditgewährung niht nur für städtischen Haus- besi, sondern auch für Kleinwohnungen, Einfamilienhäuser, Neubau kleiner Wohnungen, mittlerer und kleiner Hauser usw. Aus dieser Liste kann ih nit entnehmen, daß von dem Erlaß des Ministers ergiebiger Gebrauch gemacht worden ist. Es wärè nötig, daß der Regierung Material vorgelegt würde, darüber, in welchem Umfange von dem Erlaß Gebrauh gemaht worden ist. Man will den Kom- munen die Garantie überlassen. Es gehört etwas zu den Mode- gepflogenheiten, den Kommunen die Uebernahme von Garantien zu- zumuten. Wenn das fo weiter geht, dann wird in nicht zu ferner Zeit in den Gtats der Kommunen ein besonderer Posten zu finden fein: Garantieübernahme, und dieser wird micht allzu klein sein. Man soll nicht glauben, daß darin kein Risiko liegt. Man sollte die Garantieübernahme genau fo vorsichtig behandeln wie die Geldbeteili- gung. Man hat nun dem städtishen Hausbesiß eine ganze Anzahl von Nezepten verschrieben, z. B. eine Hypothekarverlustversicherung, eine Mietsverlustversiherung. Man - empfiehlt die Gründung von Garantiegenossenschaften. Glaubt man, mit diesen Rezepten wirk- lich helfen zu können? In einer Petition von Berlin-Friedenau wird empfohlen, bei der Feststellung der Taxen mit möglichster Libe-

ralität zu verfahren. Wenn 1ch den Ministerialerlaß recht verstanden habe, so denkt er nicht an irgend welche Liberalität, sondern an eine ehrliche feste Abshäßung, und daran sollte festgehalten werden. Ich habe Ihnen die Vorschläge meiner politishen Freunde unterbreitet; als Uebergangsstadium mochte ih die Gründung von Hypothekenver- mittlungsinstituten empfehlen. Warum kann sih denn nicht auch der städtische Hausbesiß organisieren, um Uebelständen entgegen- zuwirken? Wenn die Möglichkeit gegeben wird, gute Misiken von \{Glechten zu unterscheiden, dann wird man schon einen Schritt weiter kommen. Mit den Amortisationshypotheken sollten intensivere Ver- suche gemaht werden. Alle Maßregeln sind nur geeignet, denjenigen Hausbesißern zu helfen, deren Belastung sih_ in normalen Grenzen bezceat. Auch können wir die von uns vorgeschlagenen Mittel nicht von beute auf morgen durchführen, sie werden aber dazu beitragen, nicht bloß dem städtischen Hausbe!iß, sondern auch anderen Kredit- bedürftigen zu helfen.

Abg. Borchardt - Berlin (Soz.): Der Antrag Arendt wünscht Untersuhungen auf dem Gebiete des städtishen Realkredits. Wir unterstüßen diesen Antrag, obwohl der Landwirtschaftsminister uns mitgeteilt hat, daß solhe Untersuchungen {hon seit Jahren statt- finden. Allgemein wird ja über eine Not der städtischen Grund- besißer geklagt. Darunter verstehe ih natürlih, daß. die städtishen Grundbefißer nicht Geld genug geborgt erhalten. Gleichzeitig wird aber über eine übermäßtge Verschuldung des Grundbesißes Klage geführt. Es. ist uns eine Petition des Berliner Grundbesitzervereins zugegangen, in welcher mitgeteilt wird, daß ih seit Jahren die städtishen Hausbesitzer in ciner \hwierigen Lage befinden. Auf der einen Seite heißt es also, der Hausbesitzer bekommt nicht genug Geld, auf der anderen Seite heißt es, er bekommt zuviel Geld geborgt. Die Erklärung diefer sih anscheinend widersprehenden Tatsahen findet si in der Unter- scheidung der ersten und zweiten Hypothek. Die zweite Hypothek ist ja überhaupt ein ganz relativer Begriff, da es bei ihr im wesent- lichen auf die Höhe der ersten ankommt. Im allgemeinen muß man als zweite Hypothek das annehmen, was über die Grenze der Mündel- sicherheit hinausgeht. Wenn wir das also ins Auge fassen und von diesem Standpunkt die Frage betrachten, dann wird sie doch nicht fo {wer zu lösen sein, wie es anfänaglih schien. Eine Kreditnot ist eigentlih nur bei der zweiten Hypothek vorhanden, während wir bei der ersten Hypothek sogar einen Uebershuß an Kredit haben. Aber die Hauptur\ache der Kalamität liegt vor allen Dingen in der außer- ordentlichen Uebershuldung der ersten Hypothek. Wenn ih bei der Zwangsversteigerung herausstellt, daß ein Grundstück bis 105 9% und noch mehr feines Wertes überlastet ist, so wird sich doch jeder sehr hüten, elne zweite Hypothek zu geben, weil für sie dann naturgemäß nicht mehr die nötige Sicherheit gegeben ist. Nun müssen wir uns die Frage stellen, woher diese übermäßige Be- lastung bei der ersten Hypothek kommt. Zu meiner Freude haben auch der Landwirtschaftsminister und der Kollege Klocke diese Tat- fache auf die Bodenspekulation zurücckzeführt. Durh die Terrain- spekulation find in den Großstädten die Terrains von vornherein in einer faum glaublihen Weise übershuldet. Als vor einigen Jahren die Ba firma Knauer einging, stellte es fich heraus, daß sie 40 bis 50 Millionen Passiva hatte. Man muß sich nun fragen, wie es mög- lih ist, daß solche gewaltige Summen in die Hände solcher Leute kommen. Jch erinnere Sie daran, was unser verstorbener Kollege Felisch über diesen Punkt gesagt hat. Er hat uns den Mechanismus dieser Bauunternehmungen klargelegt und stellte fest, daß die Terrainunternehmungen sih bei dem Verkauf ihrer Grundstücke nur mittellose Bauunternehmer aussuchen. Dann wird natürlih das gesamte Kaufgeld als Hypothek eingetragen. Man braucht fih also

niht zu wundern, daß nachher die Grundstücke in dem Augenbli, -

wo der Hausbesigzer sie erwirbt, hon so ungeheuerlih überlastet sind. Auch die falschen Taxen bilden sich in der Tat zu einer Kalamität ersten Ranges, zu einem wahren Betruge heraus. Aber der Kern- punkt des Uebels ist doch die Terrainspekulation. Hierbei ist es fehr interessant, zu erfahren, wer diese Terratinspekulanten eigentlich find. In den meisten Fällen erfährt man das ja nicht, weil es sehr kapital- kräftige Herren und Gesellschaften find. Aber manchmal kann man doch einen Blick in diese Verhältnisse tun, und dann findet man, daß in 24 Fällen die Deutsche Treuhandgesellshaft im Spiele steht, die aber nur eine vorgeschobene Kulisse der Deutshen Bank ist, 38 mal findet man die Berliner Terrain- und Baugesellschaft, 9 mal die Mecklen- burgishe Hypothekenbank und 7 mal die Rhetnisch-Westfälishe Boden- und Kreditbank. Es befinden sch{ch alfo eine große Anzahl dèr Banken darunter, die zu den nationalsten Instituten hier in Deutschland'gehören. Als Bauunternehmer waren tätig Fleischergesellen, Friseure, Budiker u. dgl., alles mittellose, auch vom Bauen nihts verstehende Per- sonen ; und gerade an diese hatten sich die genannten großen Institute gewandt, um ihre Terrains los zu werden, natürlih- zu dem Zwe,

daß es zur Subhastation komme, bei der dann für den eingetragenen Betrag das inzwischen viel wertvoller gewordene Grundstück mit dem Bau darauf an den ersten Besißer zurückfällt. Hier liegt die Ur- sache für die Ueberschuldung und die Wohnungsmisere in der Groß- stadt. So zeigt sh die Vaterlandeliebe, der Patriotismus, der Gemeinsinn, der Opfermut der Kapitalisten. Wenn man aber, wie der Landwirtschaftsminister und der Abg. Klocke; mit uns zu der Er- fenntnis gelangt, daß die Terrainspekulation die Wurzel des Uebels ist, dann muß man dieser zu Leibe gehen. Der Abg Dr. Crüger hat uns cine \chöóne, fast etneinhalb Stunden lange Nede gehalten, aber den zusammenfassenden Gesichtspunkt habe ih- bei thm vermißt. Feder Auswuchs, den er beschneiden will, wird fofort an einer anderen Stelle wieder nahwachsen, wenn man nicht an die Wurzel geht. Die Ausführungen des Abg. Klocke am 13. Dezember zeugen davon, daß auch er diese Erkenntnis gewonnen hat; er hat erkannt, daß die Terraingesellschaften auffommen konnten, weil Kommunen und Staat nicht das Notwendige getan haben. Dann soll man doch jeßt endlich dazu übergehen, dann wollen wir do cine kommunale und staatliche Bodenpolitik betreiben, d. h. die Enteignung des Grund und Bodens. Wenn man den Wohnungsbau nicht mehr als ein Geldgeschäft privater Unternehmer, sondern als eine soziale Verpflihtung an- erkennt, die zur Enteignung des Grund und Bodens mit Not- wendigkeit führen muß, dann find diese Erörterungen sehr wertvoll gewesen. ___ Abg. Graf von Spee (Zentr.): Der Abg. Borchardt will den Grund und Boden und die Bodenrente verstaatlihen. Er stellt sich damit auf den Boden der Lehre der sogenannten Bodénreformer. Boden- reformer und Sozialdemokraten ziehen - also am gleichen Strange, wenn es auch unter den Bodenreformern Leute gibt, die es ablehnen, soztialistische Ziele zu verfolgen. Jh wollte eigentlih die Reihe der Beispiele, die Herr Wendlandt vorgeführt hat, vervollständigen. Ich werde dies jedoch entweder bei der Beratung des Etats des Ministeriums des Innern oder dann tun, wenn mein Antrag, betreffend die Ver- anlagung der gärtnerischen, land- und forstwirt)chaftlihen Grundstücke zur Gemeindegrundsteuer, zur Beratung kommt, was hoffentlich recht bald der Fall ist. Den Nagel auf den Kopf trifft ein Ein- gesandt in der „Niederrheinishen Volkszeitung“, worin ausgeführt wird, daß der städtishen Kreditnot nur abgeholfen wird, wenn die Lasten, die der einzelne Haus- und Grundbesißer zu tragen hat, seinem Einkommen entsprechend abgeschäßt werden. Abg. Dr. Grunenberg (Zentr.): Wenn man den Grund und Boden verstaatlihen wollte, so würde damit nichts erreicht werden, ganz besonders würden die Mieten dadur nicht billiger werden. Ich halte sogar eine vernünftige Bodenspekulation für notwendig. Unsere jeßigen Hypotbekenbanken genügen nit, sie können das Bedürfnis nicht übersehen , außerdem webrt sich die Regierung dagegen, mehr Hypothekenbanken zu Tonzesfionieren. Ich babe schon einmal nachgewiesen, daß es möglih sei, die Hypotheken durch Lebensversicherungen zu tilgen. Das gilt ganz besonders für zweite Hypotheken. Wo man den Versuch gemacht bat, ist man gut gefahren. Gerade dem kleinen Be- siger und kleinen Bauer gegenüber ist dieses Verfahren vorteilhaft. Das Tarxwesen muß durch Schaffung von Tarxämtern geordnet werden. Im übrigen {ließe ih mich den Vorschlägen des Abg. Dr. Crüger an. Die Regierung bitte ih, {hnellstens Erhebungen über die Höhe der Kreditnot anzustellen. : Der Antrag Arendt wird angenommen.

Die Unterrichtskommission hat s\riftlihen Bericht über

: } , , D u “(7 0 eine Petition des Verbandes der größeren preußischen Land gemeinden zu Boxhagen-Rummelsburg um Entlastung D'EV Gemeinden mit mehr als 25 Schulstellen hi ntli der Volks schullasten erstattet und beantragt deren Ueberweisung an die Negierung zur Erwägung.

Abg. Freiherr von Zedlig und Neuktrch (freikonf.): Wir wollen den Antrag nur zur Erwägung und nicht zur Berücksichtigung überwiesen wissen, da wir annehmen, daß die Negierung die Veihält- nisse prüfen und den jeßigen Zuschuß, wo es nötig ist, erhöhen wird.

Abg. Dr. von Campe (nl.): Meiner Meinung nach kann man der Schwierigkeiten nur Herr werden durch eine Neuregelung der ganzen Verhältnisse.

Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrag.

__ Hierauf werden debattelos noch die Petittonen der Tagesordnung erledigt, zu denen weder Anträge noch Wort meldungen vorliegen.

Sodann vertagt sich das Haus.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sißung Dienstag, 21. Januar, Vormittags 11 Uhr. (Dritte Lesung des Moorschutzgesetes ; zweite Lesung des Etats : kleinere Etats und Etat der landwirt \chaftlihen Verwaltung.)

Nr. 3 des „Zentralblatts für das Deutshe Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 10. Januar 1915 hat folgenden Inhalt: Konfulatwesen: Entlassung; Exeguaturerteilung. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Dezember 1912. Militärwesen: Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern usw. im Neichsdienst vorbehaltenen Stellen. Versiherungöwesfen: Be- fanntmahung über die Nachweise von Bauarbeiten außerhalb eines gewerbsmäßigen Baubetriebs. Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Neichégebiete.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

R ULrTei.

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hakt folgende Quarantänevérfügungen erlassen:

Die für die Herkünfte von Lampsak angeordnete ärztlihhe Untersuchung ist aufgehoben.

Die Konstantinopel und den Küstenstrih zwischen Haidar Pacha und Boz-Bouroun, diese beiden Häfen ein- geschlossen, verlassenden Dampfer und Segelschiffe, welche seit sieben Tagen einen Cholerafall nit an Bord gehabt haben, unterliegen sowohl bei der Abfahrt als auch bei der Ankunft in jedem türkischen Hafen, wo si ein Sanitätsarzt befindet, einer ärztlichen Untersuchung.

Schiffe, welche Auswanderer oder ähnliche Menschenmassen an Bord habeù, bleiben den seither gültigen Bestimmungen unter- worfen.

Aegypten.

Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be- shlossen, das Cholerareglement gegen Herkünfte aus Zanzibar, Lattagquis, Alexandrette sowie von dem Küstengebiet zwishen Alexandrette und Arsous nicht mehr anzuwenden. (Vergl. „R.-Anz.“ vom 28. Augusb v, I, Nr. 205, 27. September v. F., Nr. 231, 25. Oktober v. I., Nr. 299, und 28. November v. J., Nr. 283.)

Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be- \{lossen, das Pestreglement gegen Herkünfte aus Moulmein nicht mehr anzuwenden. (Val. „Reichsanzeiger“ vom 19. De- zember 1911, Nr. 298.)

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St. Cséffa, les Biharkeresztes, M. Großwardetn várad)

St. Bé6l, Belényes

Tenke, BVaskóh

K. Borsod, M. Misko K. Kronstadt (Brassó), _Háromszék i

K. Csanád, Csongrád, M. Hódmezövásárhely, Sze- gedin (Szeged) K. Cfik

K Gran (Esztergom), ¿aab (Györ), Komorn

_ Komárom e.Stuhlweißenburg(Fejér), M. Stuhlweißenburg (i 12a R L / \SÓe te8-#Fehérvár) . K. Fogaras, Hermannstadt (Szeben)

K. Gömör és Kis- : Sohl (Zóölyom) K. Hajdu, M. Debreczin (Debreczen) E K. Heves K. Hunyad C: 32 N «B, (ck L X. a8z-Itagytun-Szolnok K. Kleinkokel (Kis-Küküllö)

K.Klausenburg (Ko! 03s), M. __Klaufenburg (Kolozsbär) St. Bega, Boksánbánya Facsád, Karánsebes, Lugos, Muaros, Temes, Städte Karänsebes, Lugos ¿ St. Bozovics, Jám, Ora- viczabánya, Orfova, Re- siczabánya , Teregova, Vimoldova

hely, M.Maros-Vásárhbely Oedenbunis (Moson), Wwedenburg (Sopr M. Sab 2 R

Pomáz, Waitzen (Vác

e ( tin C cz) Städte St. Andrä (Szent Gndre), Vácz, Ujpest, M. Budapest .

Monor, Nagykáta, Rác Fe, C ; Fac: keve, Städte Nagvkörös,

Czegléd, M, Fecskemét

T nl Ront J or olvya, Zenta, 3ombor, Städte LVcagvarkanizsa, Zenta, M. Baja, Maríta Theresiopel (Szabadka), Sf. Apatin GANTe Sk Apatin, Dódság, Kula, Falánka, Dbecse, Titel, "(eusaß (Ujvidéfk), Zsa- K.Varanya, M. FünfkirÞen K.Bars, Hont M.Scemnitz [--PN As "5 (x , , x (Selinccz- 6s Bélabánya)

S Tre E K. DBistrih (Besztercze-

recst , Ermihályfalya, Margitta, Sárrét, Szé-

gyarcséte, Nagyszalonta,

U ; ; {(Komäárom), M. Györ!

Großtokel (Naay-Kütülls) |—

St. Alsólendva, Csäktor-

St. Abony, Dunavecse, Kalocsa, Kiskörös, Kig- kunfélegyháza, Kunszent- mitló8, Städte Kiskun- félegyháza, Kisfkunhalas

Preßburg (Pozsony) M. Poisow

( e Igal, 4 VENOveltot,

_Mazrczal, Tab

St. Barcs, Csurgó, Ka-

poêvár Nagyatád,Sziget-

var, Stadt Kaposyár . .

Le Szabolcs

K. Szatmár, M. Szatmár-

Vcemeti e

© K. Zips (Szepes) K. Szilägy . N K. Szolnok-Doboka . . . . |— St. Buziásfürdö, Központ, LiÞpa, Lemesrékás, Uja- _rad, Vinga, M. Temesvár St. Clsák, Detta, Weiß- tiren (Fehértemplom), Kevevär, Werschetz (Ver

Fir

®

F

fecz), Stadt Fehértem- _plom, M. Versecz . . K. Tolna ] St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda),Nagyszent- mitlós, Pärdäny, Per- jámos, Törökbecse,Török- tanizsa, Haßfeld (Zsorn- bolya), Stadt Nagy- _Titinda St. Alibunár, Antalfalva, Bäánlak, Módos, Groß- ecsteret (Nagybecskeret), ncsova, Stadt Nagy- steref, M. Pancfova lng, St. Homonn Mezölaborcz, Szinna, _Sztropkó : Skt. Bodrogköz, Gälszscs, Nagymthäly, Särospatak, Säátoraljaujhely, Sze- rencs, Tokaj, Varannó, _ Stadt Sätoraljaujhely . St. Czelldömölk, Felföör, Güns (Kö8zeg), Német- ujvar, Säktvár, Stetn- amanger (Szombatbely), Städte Köszeg, Szom- bathely K. Weszprim (Veszpräm). St. Balatonfüred, Kes;- thely, Pacsa, Tapolcza, Zalaeget Zalaëszentgröt, Zalaegerszeg

( e

L Y 24 c L

K.

nya, Letenye, Nagykantzsa, Nova, Perlak,StadtGroßs tanizsa (Nagykanizsa) .

K. Lika-Krbava K. Pozsfega K. Syrmien (Szerém), M.

d. Veröcze, M.

K. Agram (Zägráb), M.

Kroatten-Slavonten. K. Belovár - Kör88, Va-| |

rasdin (Varasd), M. Va- rasd

Semlin (Zimony). . …. (E3z&k)

BA0TaD , » a s

Schweineseuche ?)

Notlauf der Schweine!) (einschließlih Schweinepest)

Gehöfte | Bezirke

; b Gem. überhaupt verseucht. S "1 9. Det, 0 Ge e: ibe

3 Get E S L l eb, 9 Sem., { Geh. über- Gem. überhaupt, 1 Geh. neu verfeuht; Spanien 12 Bez. 14 Gem.

)ez,, 2 Gem., 4 Geh. überhaupt

?) Spanien: Gefslügelholera und -diphtherie.

E L d I L: a E e ria P P F I ZT E I Aga: S E L, E

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