1913 / 257 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Oct 1913 18:00:01 GMT) scan diff

2. Division und des XVII. Armeekorps, den Ober- militärintendanturregistratoren Waschkeit, Preiß, Behrendt und Küstner von den Jutendanturen der militärischen Jnslitute, des Militärverkehrswesens, des XVII. und IV. Armee- forps, dem Obermilitärintendanturbausekretär Kappert von der Intendantur des VII. A, den Oberzahl- meistern. Rübsam von der Kriegsshule in Cassel, Gr epraft vom 3. Garderegiment z. F, André vom . Nassauischen Jnfanterieregiment Nr. 87, Lippert vom Gardetrainbataillon, Pil vom Kurhessishen Jägerbataillon Nr. 11, Krüger vom Mindenschen Feldartillerieregiment Nr. 58, Rautenberg vom Jnfanterieregiment von der Marwiß 8. Pommerschen) Nr. 61, Bloedow vom 1. Westpreußischen

ußartillerieregiment Nr. 11, Buchholz von der Gewehr-

prüfungskommission, Schubert vom 4. Schlesischen Jnfanterie- regiment Nr. 157 und den Garnisonverwaltungsdirektoren Groß in Neisse und Markert in Karlsruhe i. B. den Charakter als Reczuungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Gustav Störring in Straßburg i. E. zum ordentlichen Professor in der philo- sophischen Fakultät der Universität in Bonn und : den Landrat des Kreises Arnsberg Franz Droege in Arnsberg zum Negierungsrat zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: der Witwe Elisabeth Grautegein, geb. Prißer, Jn- haberin der Firma Carl Grautegein, in Wiesbaden das Prädikat einer Königlichen Hoflieferantin und dem Königlih württembergishen Kommerzienrat und Pianofortefabrikanten Max *' Schiedmayer, Jnhaber der Firma Schiedmayer Pianofortefabrik, in Stuttgart das Prädikat eines Königlich preußischen Hoflieferanten zu verleihen.

Auf den Bericht vom 15. August 1913 will Jch die von der Generalversammlung der Landschaft der Provinz Sachsen am 6. Juni 1913 beschlossenen Aenderungen der Neuen Saßzungen der Landschaft hierdurh genehmigen. Die Anlagen des Berichts sind wieder beigefügt.

Berlin, den 1. September 1913.

Wilhelm R. Zugleich für den Justizminister: Freiherr von Schorlemer.

An den Minister für Landwirischaft, Domänen und Forsten und den Justizminister.

Saßtzungsänderungen: 8 2 erhält folgenden Zusaß:

Werden „Landgüter“ zur Beleihurg angeboten, die weniger als 90 6 Grundsteuerretnertrag oder Katastralertrag oder weniger als 180 Steuereinheiten“ nahweisen, so kann die Di- rektion ihre Beleihung zulassen, sofern fie auf Grund des Gut- acht.ns eines Landschastsdeputierten oder anderweit feststellt, daß es sich um etne „selbständige Ackernahrung" handelt.

In § 15 hinter Say 1 leßter Absatz ist etnzufügen: „sowte für diese nah Bedarf Stellvertreter zu ernennen“. 8 35 erbält folgenden Zusaß:

Für die grundbuchli@e Sicherstellung der Kursdifferenz- zus{uß- und der Kostenvorshußdarlehne gilt die Vorschrift des 8 44 der Saßungen.

8 42 erbält folgende Fassung:

Ueber die Gewährung und näheren Bedingungen des Dar- Lehns, sowie über die Kündigung desselbea entscheidet die Direftion; auch steht ihr das Recht zu, die zur Durhführung der Bepfandbriefungsangelegenheit erforderlihen Geschäfte zu besorgen, insbesondere die Vermit1lung von Vorschüssen auf den künftigea . Pfandbrieferl88 zu übernehmen. Wird von dieser Borschußvermittlung Gebrau gemackt oder uvmittelbar die Landschastlihe Bank der Provinz Sachsen auf Vorshußzahlung in Ansproch genommen, so kann wider den Willen der Direkticn der Beieihungsantrag nicht zurückgenommen werden.

Die Dircktion kann die Tilgungsbei!räge zur Deckung der der Landschaft oder der Landschaftliten Bank bei Durchführung der Bepfandbriefung®angelegenheit cder durch die Vorschuß- zahlung entstandenen Forderungen (eins{chliclichz Kosflen und Auslagen) zunächst verwenden, sowett dazu der Erlös der z:r Ausfertigung gelangten Pfandbriefe nicht ausreicht. Die Tilgungsbeiträge sind in diesem Falle einem besonderen Konto solange zuzuführen, bis jene Focterungen gedeckt sind.

Die Direktion cntschelidet darüber, ob und unter welchen Bedingungen sie dem Darlehnsnehmer die Pfandbiiefe aus- händigen oder ob sie selbst die Verwertung der Pfandbricfe vermitticln will. i

Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 bleibt unberührt.

8 43 erbält folgende Fassung: A

Die Direktion hat auf den Hyvothekenbriefen zu bescheintgen, daß und über welchen Betrag Pfandbricfe der Landschaft der Provinz Sachsen ausgefertigt oder wieder ausgereiht und zu welhem Satze dicse Pfandoricfe verzin-lich find. Bevor eine [léshungsfähige Quittung erteilt wird oder bevor im Falle der Krediterneuerung Pfandbriefe neu ausgeferiigt oder wieder aus- gereiht werden (§8 50/51), ist auf den Hypothekenbriefen zu beshein!gen, daß ein entsprehender Pfardbrtefébetrag vernichtet oder gemäß § 30 Abs. 2 mit dem Pfandbriefêrehte aus- geschlofen worden ist. |

In § 44 Abs. 3 Saß 2 ist an Stelle A Worte „dieser Zuschuß- und Vorschußdarleßne" zu setzen : „eines baren Zuschusses“ und an Stelle des vorletten Sahßzes:

„Solange ein gewährier, barer Zuschuß noch nicht getilgt oder zurücgezahlt ist, darf das Pfandbriefsdarlehn nicht zurück- g7zahlt werden“. :

Der Absatz 5 erhält folgende neue Fassung :

Die Sicheistellung des nah Absay 3 zu entrichtenden wei- teren Tilgungsbeitrages erfolgt dur Eintragung bei dem Pfandbriefsdarlehne im Grundbuche. Von der Eintragung an dieser Stelle kann Abstand genommen weiden, sofern alsdann die Jahreéleistung 5 vom Hundert überstetgt. Auch kann tas Zuschußdarlehn nebst Zinsen im MNange unmittelbar hinter dem Pfandbriefsdarlehn oder soweit das nicht ausführbar ist, an bereiter Stelle innerhalb des land- schaftlichen Taxwertes dinglich sichergesteit werden.

8 45. Neuer Absah zwischen vorleßten und leßten Absay: : Eine Belethung des Holzbestandswertes erfolgt nur insoweit, als die Targrundsèße dies ausdrücklich zulassen und nur bei foldèn Holzungen, die in Verbindung mit Landgütern belichen werden. 8 46 in Absatz 1 sind zwischen den Worten „ermittelten“ und „Wertes“ einzufügen die Worte: „von der Dircktion festzustellenden" in Absay 2 ist an Stelle von „dreifachen“ zu seßen: „lehé¿fachen“.

F

&8 47 und 47a. In § 47 wird die Zahl 2000 durch diz Zahl 3000 und im § 47a die Zahl 1000 durch die Zahl 2000 erfeßt.

Im § 47b Abs. 1 find die Worte „Nachprüfung der Gruudsteuer- veranlagung“ und die Klammer zu streichen.

bf. 3 ist das Wort „Sachversiändigen* durch das Wort „Boniteuren“ zu ersetzen.

Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut: 5

Den Wert eines Grundstücks, dessen Abs(äßtung nah Vor- christ der Targrundsäge ohne Zuziehung von Boniteuren - er- folgen darf, kann die Direktion durch einstimmigen Beschluß ohne Zuzichung des Taxkommissars und dis Delegierten des Ausschusses feststellen.

§ 47 c erbält fclgende Fassung:

Auf die Bepfandbuiefung der im Herzogtum Anhalt und Sachsen-Altenburg belegenen Grundftücke finden die Vor- christen der 88 45 bis 47 þ mit der Maßgabe entsprechende Anwendung,

1) daß an Stelle des Preußischen Gefeßes vom 21. Mai 1861 und des nah diesem ermittelten Grundsteuerreinertrages treten :

a. in Anhalt:

das Anhaltishe Geseß „die Einführung einer neuen Er-

gänzungssteuer für das Herzogtum Anhalt betreffend vom

924. April 1866" und der nach diesem festgestellte Katastral-

ertrag,

. tn Sachsen-Altenburg:

„das Herzoglich Sachsen-Altenburgishe Grundfteuergefeß

vom 21. Februar 1855" und die nah diesem festgestellten

Steuereinheiten mit der Maßgabe, taß die auf den Wohn-

und Wirtschaftsgebäuden ruhenden Steuereinheiten bei der

Wertéermittelung außer Betracht bleiben und zwei Steuer-

einheiten der übrigen Üegenschaften einer Mark des preußischen

Grundsteuerreinertrages entsprechen ;

2) daß an Stelle der öffentlichen Feuersozietät : a. tn Anhalt die Landesbrandkosse in Dessau, b.in Sachsen-Altenburg die Landes-Immobiliar-Brand- vei sicherungsanstalt in Altenburg treten.

Der § 47 e ist zu streichen. :

Im § 48 vorlezte Zeile des Abs. 1 werden die Worte „scch Jahre“ ersegt turch die Worte „die saßungémäßig festgeseßte Zei hindur“.

In § 49 Zelle 1 ist einzufügen hinter dem Worte „Sicherheits- konten“ („Sicherheitéfonds“). i

& 50 ist in Absag 2 hinter dem Worte „Tilgungtkonten“ in Klammern das Wort (, Tilgungsfonds“) einzuscalten, außerdem erhäit er folgenden Zusaß: | !

Die Direktion kann jedo zum Zwecke der Wiederausgabe bei Krediterneuerungen einen von ihc jährlih im voraus fest- zustellenden Betrag von Pfandbriefen von der Vernichtung aus- \hließen. Diese Pfandbriefe werden bis zur Wiederaus8gabe zur zinsbaren Belegung der Tilgungskonten verwendet.

8 51 Abs. 1 ist zu seten anstatt „Forderungen“

«Hypothekenforderungen“ und im vorleßten Saß ist anstatt des Wortes „au®gefertigt“ „gewährt“

9 S

u seßen.

| Endlich im lehten Saß sind die Worte: „deren Grundsteuer-

reinertrag unter 90 4 zurückgeht" zu erseßen durch die Worte: „die

den Vorausseßungen des § 2 der Saßungen niht mehr entsprechen.“ 8 52 erhält folgende Zusäße als Absay 2 und 3: i:

VFedcch kann der Schuldner zugonsten der Landschaftlichen Bank sein Guthaben am Tilgungsfonds unbeschadet der Nechte der Landschaft auf dasfelbe abtreten oder verpfänden. Dazu genügt die auf Antrag des Schuldners mit Z"stimwmung der Landschaftlihen Bank erfolgte Eintragung eincs Sperrvermerks auf dem Tilgungskonto des Schuldners Die Direktion ist auf Antrag dec Bank verpflichtet, das Tilgungëguthaben ihr zur Deckung ihrer Forderung gegen den Schuldner wieder aus- zureichen oder neu in Pfandbriefen wieder auszufertigen.

Die Landschaft hat im Falle der Zwangs8vollsireckung das Recht, sih aus dem Guthaben des Schulda:e: s am Tilgungs- fonds vorweg zu befriedigen, wegen aller ihr auf Grund diefer Saßtzungen und der Schuldurkunde zustehenden Ansprüche, ein- {licßlih Gebühren, Kosten und Auslagen, wegen der in dem Zrwoangsvollstceckungs8verfahren gemahten Vorschüsse nebst N2insen, wegen veilegter Jahreszahlungen sowte wegen der für Nechnurg der Landschaft oder der Landschafclichen Bank für den Schuldner bei ver Bepyfandbriefung cder Pfandbriefs- umwandlung gemacht-n Vorschüsse.

8 53. Im Absatz 2 sind die Worie „eine dem zwanzigsten Teil“ jedesmal durh die Worte „fünf vom Hundert" zu ecseßen. Hinter Absatz 2 des § 53 ist fol. ender Aosay einzuschalten :

In erster Linie haftet für Verluste der Landschaft der na

8 53a gebildete besondere Sicherheitsfonds. Die jeßigen Absäße 3 und 4 fallen weg. Hinter § 53 ift folgender § 53 a einzuschaiten :

Hat ein Schuldner ein Darlehn nah Ablauf von 30 Jahren scit der Aufnahme desselben ganz oder teilweise zurükzezahlt und begehrt er löshungsfähige Quittung, so kann er über den auf den zurückgewährten Betrag entfallenden Anteil des Gut- habens am Sicherheiisfonds insoweit verfügen, als er nicht nah Maßgabe der entlasteten Jahreërehnung noch zur Deckung von Verlusten der Landschaft hinsfichtlih dieses Betrages bei- zutragen hat.

Wird aber ein Darlehn vor Ablauf jener 30 Jahre ganz oder teilweise zurücfgewährt und weist der auf den zurüd- gezahlten Betrag entfallende Anteil des Sulthabens am Sicherheitsfonds ncch n!chti 5 v. H. des Nennwertes dieses Betrages auf, so ist der Fehlbetrag bar zum Sichecheitsfonds einzuzahlen. Dem Schuldner stcht in diesem Falle etne Verfügung über das Guthaben am Sicherheitssonds nur in Höbe von 2x v. H. des Nennwerts des zurückgewährten Be- trages und auch darüber nur insoweit zu, als er nicht nach Maßgabe der entlastcten Jahresrehnung nech zur DeckEung von Berlusten der Landschaft hinsichtlih dieses zurücgewährten Betrages beizutragen hat. Die anderen 2x v. H. sind einem besonderen Sicherheitsfond8 zuzuführen, der Eigentum der Land- chaft ijt. Die Abrechnung über das Guthaben am Sicßer- heitöfonds erfolgt nach Entlastung der Nehnung des Jahres, in dem das Darlehen ganz oder teilweise zurüdgezahlt ift.

Auf Sguldrer, die auf Grund besonderer Verpflichtung mehr als 2 v. H. Tilgungsbeitrag entrihten und infolgedessen ibre Pfandbriefs\huld bereits vor Ablauf ven 30 Jahren tilgen, finden die Vorschriften des Abs. 2 keine Anwendung.

Dem § 53a folgt folgender :

& 53b. Will ein Schuldner das beliehene Pfandgrundslück dvr ein anderes Grundstück erseßen, so gilt das auf das neue Pfandgrundstück einzutragende Darlehn nicht als neugewährtes Darlehn im Sinne dieser Sagunzen.

Halle a. d. S,., den 19. September 1913.

Direktion der Landschaft der Provinz Sachsen.

Kriegsministerium.

Dem Geheimen Kriegsrat und Militärintendanten Diepen- bro ist die Jntendantenstelle des Militärverkehrswesens über- tragen worden.

Von den in Klammern beigeseßten Korpsintendanturen sind die Obermilitärintendantursekretäre: Kliewer (I1.), Wilcke (LIX.), Brunn Me Tepe (X.), Rüdel (Garde), Teßner (L), Fiedler (Garde), Ft (V1), Kümmel (X),

Reiter (XVIT.), HaufYild (XT.) zu Seheimen expedierenden Sekretären und i

die Militärintendanturregistratoren Pawkißki (T): und Sonke von der Jntendantur der militärishen Jnstitute zu Geheimen Registratoren im: Kriegsministerium ernannt worden.

Etatsmäßig angestellt sind die Regierungsbaumeister: Lauer in Saarlouis, Ellerbrock in Osnabrück, Cudell in Cöln, Schmidt in Eilenburg, Genz in Hannover, Löcher in Hagenau als Leiter von Neubauten an diefen Orten, Wiesen in Karlsruhe als technischer Hilfsarbeiter der Jntendantur XTV. Armeekorps, Andreae in Küstrin als Leiter von Nèu- bauten daselbst, Rösenberg in Altona als technischer Hilfs- arbeiter der Jntendantur IX. Armeekorps, A-sbach in Saar- brüccken als Leiter von Neubauten daselbst, Zwingmann in Wittenberg als Leiter von Neubauten in Jnsterbura, Behrend da C Oehlmann in Cöln al3 Leiter von Neubauten azelbit.

Nichfamkliches. Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 30. Oktoberx 1913.

Jhre Majestät die Königin der Hellenen ist mit ihren Kindern, wie „W. T. B.“ meldet, heute vormittag um 101/54 Uhr vom Anhalter Bahnhof nah Griechenland abgereist. Gleichzeitig is auch Jhre Königlihe Hoheit die Prinzessin Friedrich Karl von Hessen abgereist. Jhre Majestät die Kaiserin und Königin hatte ihre hohen Gäste vom Neuen Palais im Automobil nach: dem Anhaltec Bahnhof geleitet.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar- fißung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen, für das Land- heer und die Festungen und für das Seewesen fowie der Aus- \{chuß für Justizwesen Sizungen.

i Der Königlich württembergishe Gesandte Freiherr von Varnbüler ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung

g E L eun 0 ) j J der Gesandtschaft wieder übernommen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M.S. „Breslau“

am 28. Oktober in Syra eingetroffen.

Rathenow, 29, Oktober. FJhre Majestäten der Kaiser, die Kaiserin und die Königin der He llenen mit ihren älteren Kindern sowie Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Karl von Hessen: iwajen, wie „W. T. B.“ meldet, heute zur Beglückwünschung Jhrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg hier ein. Die Rücktehr nach Potsdam erfolgte spät Abends.

Potsdam, 30. Oltober. Der österreichishe Thronfolger, Seine Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Erz- berg ranz Ferdinand, a, Wie B. L. D meldet, heute früh im Neuen Palais ein und begab fich bald darauf mit Seiner Majestät dem Kaiser und König und den Kaiserlichen Prinzen zur Hofjagd in der Göhrde.

Bayern.

Jm Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern hat gestern abend ein Ministerrat unter dem Vorsiß des Ministerpräsidenten Dr. Freiherrn von Hertling stattgefunden.

Die Kammer der Abgeordneten seie gestern die Besprehung der Jnterpellation über die Bayerische Staatszeitung fort.

Nach dem Bericht des „W. T. B.° bezeichnete der Abg. Süß- heim (Soz.) die Gründung der Staatszeitung als einen partet- politishen Akt der Negterung, bei dem man den Landtag bewußt au3geshaltet habe. Der Abg. Kohl (Lib.) bestritt nit das Be- türfnis nah etner Staatszeitung, aber die Negierung habe sih mit tem jeßigen Organ nur ein Schußorgan für ihre Politik îm Fahr- wasser des Zentrums geschaffen. Der Abg. Beckh (Kons.) er- flärte es an der Zeit, daß sich die Regterung ein derartiges Organ geschaffen babe. Der Abg. Müller (Soz.) veilonzté Auskunft über die finanzielle Seite des Unterne mens, des nah seiner Kenntnis mit einem Defizit arbeite. Der Min'sterpräsidint Freiherr von Hertling erklärte, daß der Vertrog mit der Firn.a Oldenburg jederzeit eingesehen werden Tönnte. Beweise dafür, daß die Staatszeitung ein Parteiblatt sei, seien nicht erbracht worden. Der Kbg. Günther (Ub.) bezeichnete es als Unrecht, daß man fi bi der Gründung des Blattes nicht an die Volksvertretung gewandt habe. Der Ministeryräsident Freiherr von Hertling erwizeite, daß diele Frage eingehend geprüft worden set. RNechtliche Bedenken, die Staais- zeitung ohne Befragung des Landtags mit privaten Firmea zu grüaden, hätten nit besianden. Damit wac die Besprehung beendigt.

Außerhalb der Tagesordnung lehnte die Kammer den Antrag der Sozialdemokraten ab, heute nicht in die sachliche, sondern in die geschäftlihe Behandlung des Geseßes über die Aufhebung der Regentschaft in Bayern einzutreten und den Entwurf erst einem besonderen Ausschuß zu überweisen.

Jn der heutigen Sißzung der Kammer erklärte bei der Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung der Negen t\chaft in Bayern, obiger Quelle zufolge, der Ministerpräsident Freiherr von Hertling u. a.: :

Die Vorlage, die Ihnen zugegangen ist, ist von ungewöhnli Her Bedeutung und Tragweite. Nach eingehenden Beratungen hat die Regierung sh zu dem Schcitt entschlossen, und si: ist sich ihrer Verantwortung voll bewußt. Diese Umstände entshuldigea es wohl und gestatten es au, daß ih abweihend von dem Her- kommen die Verhandlungen des Hauses mit kurzen Worten erdôffne. Sm monarchischen Staat ist die Regentschaft wegen dauernder MNe- gierungsunfähtgkeit tes Monarchen sets ein anormaler Zustand. Sie wird zum Unglück, wenn diese Einrichtung eine dauernde zu werden droht. Daß dieser Zustand in Bayern beendet werden mog, ein Zustand, der auf lange Jahre zurückgeht, dieser Wunsch ist längst gehegt und zum Ausdruck gebracht worden. Damals hat ih aber die Staatsregierung dem Wunsche der Allerhöchsten MWillensmeinung Seiner Königlichen Hoheit des Priùz - Regenten Luitpold gebeugt. Seitdem sind 16 Jahre verflossen. Seine

Königliche Hoheit der Prinz - Regent Luitpold i Heimgeaangen und es ist ein Regentshastswehfel eingetreten. Der alte Wuns beneht - aber fort, und er ift in leßter Zeit fogar mit besonderer Lebhaftigkeit hervorgetreten. Der monarbishe G-danke, die Empfindungen - weiter Voltskreise, die Stellung Bayerns nach außen, fie alle verlangen, daß an der Spiße des Königreibs ein regierungsfähiger König stehen möge. Die Staatsregierung würte Ach eine Pflichtversäumnis zu Sc{bulden kommen lassen, wenn sie diefen Be: hältnissen niht Nebnung tragen wollte. Daß eine Aenderung dœses Zustands nur auf dem Wege ter Verfassungbänderung möglich sei, das ist die cinstimmige Ueberzeugung des Minisieriums. „Eine Berfassungsänderung unter tex N- gen!sckaft ist in Boyern möglich“. Dieser Satz ist lange bestritten, ist der Theorte von der Notwendigkeit des Fortschreit-ns des ftaatliden Lebens abgerungen worden, und diese B-fugnis der Verfassungeänderung ist verallgemeinert, daß überoll da, wo die Verfassung die Mi!wirkung d-r Krone vorsieht, der Regent als Träger der Königlichen Gewalt diese Befugn!s aus- zuüben berufen ist. Eire Verfassunzéänderung ist es daher, die die Vorlage Ihnen unterbreitet, aber nur bezüglich eines einzigen Punktes. Die Vorlage hütet fich, irgend welche anderen Punkte als diesen eiven zu berühren. Ler Miristerpzäsitent verlas dann die Verfassungsbe- stimmung, der der Artikel zugefügt werden soll, und fuhr fort: Davrah kann der Regent die Megentshaft für beendet er- fären, er Tann es, weil er wäh.end der NRegentschaft der stellvertret.:nde Inha“er der vellen Königs8gewalt ist. Er kant, ab:r er muß es nicht. Es ist seinem Ermessen anheim- gestellt, ob er den Zeitpunkt für gecignet hält, und wenn er ibn für geeignet hält, die Negentshaft für beendet zu erklären, so ist der Landtag unverzüglich einzuberufen. Nun liegt es an JSIhrem wo! lbekannten, ernsten Pflihtempfinden und Ihrer patrio- rischen Hingabe, den s{wercn und verantwortungsvol'en Schritt, E die Nigierung unternommen hat, zu einem guten Ende zu ühren.

Nachdem alsdann im Namen threr Parteien die Abgeordneten Lerno (Zentrum), Dr. Casselmann (liberal), Beckh (fkforf.) und Lutz (Bauernbund) kurze zustimmende E:kläcungen abgegeben hatten, ergriff der Ministe präsident nobmals das Wort, um der Geougtuung darüber Auédrock zu geben, taß si die Erwartung, die er in seinen ŒEinführvn „8worten ausgesprohen hate, gerechtfertigt te. Als- dnn erklirte der Ministerprôösident in Beantworturg ciner Anfrage Dr. Casselmanns, in we'chem Stnrne fie in dem Entwurf vorarsehene Z stimmung des Landl1ags zu verstehen und auszulegen sei, daß die Auslegung diefer Bestimmung der Auslegung der Be- st'mmung der Verfassunagurkunde über die Einseßung der Ne- aentshaft analog sein müsse, was \sich schon aus der sprach- lien Anlehnung des neu:n Entnurfs an diese ve1fassungsrechtliche Bestimmung erçebe. Die weiteren Erörterungen, fubr er fort, welche Folgen aus dem Falle entftehen würden, daß der Lardtag seine Zuslimmuna rerwetgere, könne er der Theorie überlassen. Keine Re- aterung werde fo bl:nd und töriht sein, eire derartige Vorlage an den Landtag zu brivgen, wenn die Gründe, die zur Beendigung der Negent- haft führen sollten, nicht derartig klar teien, daß die Zu- stimmung nicht erfolgen müßte, und kein Landtag werde in einem folhen Falle seine Zustimmung verweigern. Keine Negterung würde auch so unvorschlig sein, sh nicht vor der Einbringung einer solchen Vorlage der Zustimmung der Meh1heit zu veraewitssern. Nachdem der Abg Müller (Soz) namens seiner Partei sich gegen die Vorlage autÒgesprohen und der Abg. Abresch (wild) sch als Bertreter seines pfälzisGen Wahlkreises dafür erklärt hatte, kam der Ministerpräsident Freiberr von Hertling auf einzelne Ausfübrungen des sozialdemokratischen Nedners zurück und nahm eneralsch Stellung gegen die Darstellung, als ob eine kapitalistishe feudale Vormact, die die Monarchie ihren Zwecken dienstbar machen wolle, das Ministerium zu der Vorlage gedrängt habe. Der Abga. Dr. Süßheim (Soz.) nahm nod:ma!s namens der Sozialdemokrat:n Stellung gegen die BVorlage, worauf ter Ministerpräsfident sofort erwiderte. Damit war die erste Lesung beendet.

Der Gesezentwurf wurde mit allen Stimmen gegen die der Sozialdemokraten und der beiden Demokraten Köhl und Quidde angenommen. Dann trat das Haus in die zweite Lesung ein, zu der niemand das Wort in der Diskussion ergriff. Alsdann wurde in nameniliher Abstimmung die Vor- lage mit 122 gegen 27 Stimmen angenommen.

Braunschweig.

Nach der Eröffnung der gestrigen Sißung der Landes- versammlung nahm der Staatsminister Hartwieg das Wort und erstattete Bericht über den Verlauf und Abschluß der Verhandlungen in der Thronfolgeangelegenheit.

„Meine hochgeehrten Herren! Mit einem Herzen voll Dank gegen Gott, der die Geschicke der Völker lenkt, ergreife ih das Wort“, so führte der Minister aus, „um Ihnen über die Verhandlungen, die j kt zum Ziele geführt haben, nähere Mitteilung zu machen. In den Ausschüssen des Bundesrats sind nah dem Referat des beauftragten Bevollmächtigten Erklärungen abgegeben worden, die sämtlich tarauf hinausliefen, daß irgend welche Bedenken gegen die Thronbesteigung eines Gliedes des Herzoglihen Hauses niht mehr beständen. Darauf ist ohne jeden ferneren Widerspruh in den Auss{üssen dem Antrage zugestimmt worden, den Antrag der preußischen Negterung dem Plenum ohne weiteres zur Annahme zu empfehlen." Sodann spra der Staatsminister namens seiner MNegierung der Reichsleitung und den bohen verbündeten Regierungen den lebhaften Dank für ihre Entschließung aus- und fuhr fort: „Das nahezu 30 Jahre wähbrende Provisorium im Herzogtum Braunschweig wird mit dem in der allernähsten Zeit zu erwartenden Antritt der Negierung seitens Seiner Königlichen Hoheit des Prtinz-n Ernst August, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, sein Endeerrelcht haben und die dynastischeZu- funft des Landes, so Gott will, für immer gesichert sein. Die Negicrung des Großherzogtums hat dem Rethe und Preußen gegenüber stets die loyalste Haltung beobachtet. Die hohen Verbündeten dürfen fest überzeugt sein, daß in diefer Hzliung auch in Zukunft niemals etne Aenderung etntreten, die Regierung des Herzogtums vielmehr sländig im Sinne der Förderung des Friezens und der Sicherheit des Deut- hen Reichs geführt werden wird. Diese Erklärung habe ich gestern auh Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog Ernst August vorge!legt und kann erklären, daß sie die volle Billigung Seiner Königlichen Hoheit gefunden hat. Ich habe darauf im Bundedrat die mir von dem Be- vollmächtigten Sciner Königlichen Hoheit des Herzogs von Cumberland und zu Braunscbweig und Lünebörg übergebene BerziCturkunde dem Staatssekretär vorgelegt, sie mir aber wieder ausgebeten, um se im Landeshauptarchiv niederzulegen. Ich habe es ftets als meine erste uad wichtigste Aufgabe erachtet, Erwäguzgen anzustellen, ob und wann die Thronfolgefrage in Anguiff genommen und zu einem guten Ende geführt werden könne. Ungeachtet der segensreihen Regierung unserer betden vorigen Regenten, Setner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen und Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albreht zu Mecklenburg, in dem das Land wiederum einen Negentea erhalten hat, der länger als sech3 Jahre mit unverglet{- l'cher Pflichttreue die Gescicke des Landes geleitet hat, ist es doch die Pflicht eines jeden Staatsministers, Schiitte zu tun im Interesse der Zukunft des Landes, wo und so oft sih dazu Velegenheit bietct. Auch der Landtag hat wiederholt dieser Auffassung Ausdruck gegeben.“ Der Minister gab hierauf einen Uebterblick® über tie Entwicklung der Thronfolgefrage, schilderte die einzelnen Phasen und fügte hinzu, daß die Preßkampagne und die mißlichen Uebertretbungen der hannoverschen Welfen gewisse Schwierigkeiten hervorgerufen hätten, deren Be- seitigung die Erg:eifung von Maßregeln für die Zukunft nötig gemacht habe. „Es bestanden Zweifel darüber“, fuhr der Minister fort, „ob der formelle Antrag von selten der Regierung- des Herzogtums Braunschweig oder von Preußen auszugehen habe. Die Netichskanzleti und das preußische Staatsministerium erkannten \hließlih an, daß Braunschweig die Anregung dazu geben müsse, und die Reichskanvzlei erwarte darüber ein Schreiben unserer Ne-

gierung. Das is nun erfolgt in einem Schreiben vom 4 Oktober. Das Schreiben wird in den nächsten Tagen in der „Noiddeutshen Allgemeinen Zeitung“ in vollem Umfange veröffent- liht werden. Es {ließt mit dem Ersuchen, der Neichskanzler wolle zur Beseitigung der Hindernisse, die der Thronbesteigung Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ernst August entgegenständen, die nötigen Schriite tun. Die offizielle Anregung ist von uns ausge- gangen, und vom preußishen Staatsmtnistecium ist dann der formelle Antrag an den Bundesrat gerihtet worden.“

Der Staat8minister nahm hierauf Gelegenheit, die Verzicht- urkunde Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Cumberland bekannt zu geben. Darin heißt es:

Nach dem am 18. Oktober 1884 erfolgten Ableben Unseres bo geehrten Herrn Oheims und Velters, des Durclauchtigsten Herzoas und Herrn Wilhelm, Herzogs zu Braunshweig und Lüneburg, usw., ist Uns als nächsten Thronfolgeberehtigten das Recht auf den Thron des Herzogtums Braunschweig kraft der in Unserem Fürstlihen Gesamthause Braunschweig - Lüneburg bestehenden Rechte überkommen. Die Negierung im Herzogtum Braunfc@wcig konnte von Uns nicht ausgeübt roerden, da vom Bundeérat Unsere Behinderung zur Ausübung der Regierung ausgesprechen wurde. In der Voraussicht, daß der Bundesrat gegen den Negierungsantritt- Unseres rvielgeliebten Sohnes Erst August, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, Köni„lichen Prinzen von Großbritannien und Irland, Königlicher Hoheit und Liebden, von Reichs wegen Bedenken nicht mehr erheben werde, verzihten Wir hiermit feierlihft auf die Uns überkommenen Nechte auf den Braunschweigischen Thron und übertragen diese in ihrem vollen Umfange auf unseren vielgeltebten Sohn Ernst August, Herzog zu Braun- schweig und Lüneburg usw.

„Wir haben“, fuhr der Minister fort, „in Nathenow g-\tern Gelegenheit , gehabt, Seiner Köntglichen Hoheit dem Prinzen Ernst August über eine ganze Reihe von Angelegenheiten Vortrag zu halten. Wir habea von Seiner Königlichen Hoheit die Ueberzezgurg gewonnen, daß eine absolute Zuverlässigkeit besteht, daß jedes Wort, was er gesagt, von ibm getreulih gehalten werden wird. Weitere Erklärungen von Seiner Königlichen Hoheit zu erwarten, ist nit tunlih. Wir haben dfe Sicherheit, daß Seine Königliche Hoheit völlig loyal seinen Ver- pflihtungen nahkommen wird, und daß nicht die geringsten Zweifel bestehen, daß er den Wünschen und Hoffnungen der Landesversamm- hung entsprechen wird. Unter völliger Wohrung der Interessen Preußens und des Reiches dürfen wir einer gesegreten, glüdlichen Zukunft entgegensehen. Wir brauchen keinen Zweifel an der Bündnis- treue Seiner Königlichen Hoheit zu hegen. Er wird alles tun, um das Herzogtum zu fördern. Worte helfen dabei nichts, die Taten müssen bewelsen.“

Hierauf trat eine Pause ein, in der eine geheime Sißung abgehalten wurde. Jn dieser wurde die folgende, nachher öffentlich verlesene Erklärung beschlossen:

Lte Landesversammlung hat mit lebhafter Befriedlgtng von den Ausführungen des Herrn Staatsministers Kenntnis genommen. Sie begrüßt mit Freuden den Bundeëratsbeschluß vom 27. d. M., der die Wiederübernahme der Pegierung8gewalt im Herzogtum durch das angestammte und in vielhundertjähriger Geschihte mit dem Lande verbundene welfishe Herrsherhaus gewährleistet. Die Landésversammlung spricht die zuversihtliße Erwartung aus, daß der im ganzen Lande mit Jubel begrüßte bevorstehende Negierungt- antritt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ernst August, Herzogs zu Braunschweig, unter Gottes Shut niht nur dem Herzogtum zum Segen aercihen werde, sondern au}h dem Deutschen Reiche, und daß in der Bevölkerung des Herzogtums Bestrebungen keinen Boden ge- winnen werden, die das gute Verhältnis mit dem Bundesstaate Preußen trüben können.

__ Diese Erklärung wurde einstimmig gut geheißen. Der Abg. Glaser berichtete sodann namens der Finanzkommission über die Regierungsvorlage, betreffend die landesfürstliche F t Dio Ii B i ee) Rente. Diese Rente wurde in der angeforderten Höhe von 1 125 3222/, A6 einstimmig und ohne Debatte bewilligt.

Mecklenburg-Schwerin.

Dem Landtag ist ein Großherzoglicher Erlaß über- geben worden, in dem die Entgegennahme der Antwort des Landtags, die der Verfassungsvorlage die Zustimmung versagt, von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog abgelehnt und einer Meldung des „W. T B.“ zufolge gesagt wird:

Seit mehr als fünf Jahren sei es das eifrigste Bemühen des Landesherrn gewesen, unter Zurückstellung feiner landesherrlichen Interessen die gegen\äßlihen Anschauungen zwisckWen Nittern und Landschaft aus8zugleiŒen, um die als notwendig erkannte Ver- fassung8reform durchzuseßen. Das sei niht gelungen. Daß auf dein Wege weiterer Verhandlungen eine andere Stellungnahme der Stände zu erreichen sci, erscheine aus8geshlossen. Troßdem wolle. der Großherzog an dem seinerzeit gefaßten Ents{hluß, aus cigezer Entschließung eine Verfassung in Kraft zu setzen, nicht fest- halten. Bet erneuter Prüfung sei er zu der Erkenntnis gelangt, daß die augenbltcklihen Berhältnisse des Landes diesen äußersten Schritt noch nicht als gebiectert\he, unabweitbare Notwendigkeit rechtfertigen, der in seinen Folgen so unübersehbar sei und, wie der Großherzog ch überzeugt habe, die Möglichkeit niht auss{ließe, daß lehten Eades, was er nicht wünsche, dite gesetzgebenden Faktoren des Reiches darüber bestimmen könnten, welhe WVBerfassurg Mecklenburg erhalten könne. Zuleßt wird erklärt, daß der Landesherr in setner Ueber- zeugung von der Notwendigkeit der Verfassung niht s{wankend ge- worden fei und das gésteckte Ziel weiter verfolgen werde.

Dann wurde der Strelißer Erlaß verlesen. Es folgte eine längere Debatte, worauf dieser Erlaß zu Protokoll gegeben wurde. Nach Verlesung der beiden Landtagsabschiede wurde der Landtag geschlossen.

Wie die „Mecklenburgische Zeitung“ meldet, hat das Großherzoglihe Staatsministerium Seine Königliche Hoheit den Großherzog infolge der vorgestrigen Beschlüsse der Stände zur Verfassungsvorlage um seine Entlassung gebeten.

Hamburg.

Die Bürgerschaft hat gestern die Beratung der Uni- versitätsvorlage in der vierten diesem Gegenstande ge- widmeten Sizung beendet. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde die Senatsvorlage abgelehnt und der Antrag Dr. Dücker angenommen, einen Ausshuß zur Prüfung der Frage einzu- setzen, in welher Weise unter Fortseßung der Ausbildung des Vorlesungswesens der weitere Ausbau des Hamburger Kolonial- instituts als einer selbständigen, der Forschung, der Lehre und der taktishen Ausbildung gewidmeten Anstalt mit tunlichster Beschleunigung und dauernd ermöglicht werden könnte. Damit ist die Universitätsvorlage gefallen und der Senat um den Ausbau des Kolonialinstituts zu einem Forschungsinstitut er- sucht worden.

Oesterreich-Ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus hat in der gestrigen Sigzung, wie „W. T. B.“ meldet, die Regierungsvorlage über die Verbrauchsabgabe für Schaumweine in zweiter Lesung angenommen. Die Steuersäße betragen für Trauben- \chaumwein bei einer kleinen Flasche 40 Heller, bei einer ganzen Flasche (850 cem) 80 Heller, bei größeren Flaschen für jede

weiteren 230 cem je 2 Heller. Sodann wurde die Beratung über die Negierungsvorlage, betreffend die Erhöhung der Brannt- weinsteuer, begonnen.

Das Subkomitee des Budgetaus\chusses seßte gestern seine Verhandlungen in der Angelegenheit der Sch iff- FaHztOgczel Gatten fort.

Der Abg. Ellenbogen (Soz.) erklärte obiger Quelle zufolge, daß cs sich in der ganzen Frage um eine Kawpagne handle, die unter der Gönnerschaft eines auswärtigen Schiffarteka:tells gegen eine anti- fartellistisde Schiffah1tspolitik der Regierung betrieben - werde, die von der Mehrheit des Hauses gebilligt würde. Leider habe die Re- gierung nicht gewagt, die österreihishe Schiffahrtspolitik gegen die ausländishe Kartellpolitik zu verteidigen. Der Abg. Friedmann führte aus, die außerordentlihe Zurückhaltung der Regierung sei wohl auf die vermeintlich notwendige Nücksichtnahme auf Deutschland zurückzu- führen, da es si hier um deuishe Gesellshaften handele. Die Re- gierungmüsse unter Bedahtnahmeaufdie Förderungeincs heimis{enUnter- nehmens ein Abkommen zwischen der Austro - Americana und der Canadian Pacific oder den Linien des kontinentalen Pools zustande- bringen. Gegen die Beeinflussung der österreihishen Verwaltung durch ausländische Interessen müsse Verwahrung eingelegt werden. Der Abg. Mataja (christlich-sozial) sagte, die vom Sekticnschef Riedl erôrterten Ztele der Schiffahrtspolitik könne jeder österreichische Politiker und auch die Partei des Nedners nur billigen. Eine energische strafrechtlihe Verfolgung der Schuldigen werde auch für die anderen Gesellschaften, die nicht mit viel besseren Mitteln arbeiten dürften, ein ab!hreckendes Beispiel geben.

Großbritannien und Frland.

Der Oppositionsführer Bonar Law und Sir Edward

Carson sprachen gestern abend in einer Versammlung von 15 000 Perfonen in Wallsend bei New Castle. Bonar Law erklärte laut Bericht des „W. T. B.: _ Das Versprechen, das er für die Unionistenpartei im vergangenen Herbst abgegeben habe, habe noch immer Gültigkeit. Falls die Regierung versuchen würde, Ulster aus der Union mit England heraus- zutreiben, ohne dazu die Zustimmung des Landes dur@ß Neu- wahlen erlangt zu haben, so würde Ulster, wenn es sich widerseßen sollte, im Necht sein und von den Unionisten in seinem Wider- stande unterstüßt werden. Bonar Law zollte sodann Sir Edward Carson Anerkennung und erklärte, daß er und Carson zusammen- stehen und, wenn nötig, auch zusammen fallen würden. Er hob den Ernst der Lage hervor und stellte in Abrede, daß die Opposition Ulster als S(hachfigur im Parteikampfe gebrauhe. Aëquith babe gesagt, daß er das Volk hinter sich habe. Warum made dann Asquith nicht eine Probe darauf ? Sodann wiederbolte Bonar Law seine Forderung auf Ausschreibung allgemeiner Wahlen. Solange die Unionisten glaubten, fuhr er fort, daß die Regierung gegen den Willen des Volkes handele, bestehe kein Unterschied zwishen den Wünschen der irischen und der englischen Unionisten. Falls das Volk jedoch bei einer Neuwahl der Politik der Negierung zustimme, würden die englischen Unionisten sich der Entscßeidung beugen. Falls eine Verständigung möglich fei, werde sih niemand mehr freuen als er. Wenn Asquith die Untonisten zu einem Meinungêaustausch einladen wolle, so würden fie dies nicht ablehnen. Sie würden alle Vorschläge, die er ihnen machen würde, in Grroâgung ziehen und fie mit dem wirklihen Wunsche beantworten, eine Lösung zu fiuden, falls eine Lösung möglich fei.

Frankreich.

Der Kriegsminister Etienne hat auf Wunsch der Heeres- tommission des Senaís einen Ergänzungsentwurf zum Dreijahresgeseß ausgearbeitet, den er dem Bureau des Senats nach dessen Wiederzusammentritt vorlegen wird. Wie „W. T. B.“ meldet, betrifft der Entwurf besonders die Ersaß- lommissionen, die Verwaltung der großen Reserveoffizierschulen, die Militärpensionen und die Zulagen an die Kolonialtruppen.

Rußland.

Das Ministerium des Aeußern hat in der Reihsduma eine dringliche Vorlage, betreffend die Errichtung eines General=- tonsulats in Albanien, eingebracht,

Ftalien.

__BVis gestern lagen aus den 508 Wahlkreisen 505 Ergeb- nisse vor. Wie „W. D. B.* meldet, find danach 227 Mi nisterielle, 52 ministerielle Radiïale, 19 verfassungstreue Oppo- sitionelle, 27 Katholiken, 11 Republikaner, 39 Sozialisten und 19 reformierte Sozialisten gewählt. Jn 101 Wahlkreisen find Stichwahlen erforderlich.

Spanien. 4%

Der König hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, zwei Dekrete unterzeichnet, durh die das Parlament auf un- bestimmte Zeit vertagt und Rafael Andrade zum Gouver- neur von Barcelona ernannt wird.

Schweden.

Die Besserung im Befinden des: Königs ist nah einer Meldung des „W. T. B.“ jeßt so weit fortgeschritten, daß die Aerzte ihm gestatten, heute für kürzere Zeit an den Festlichkeiten der Leibgarde teilzunehmen. Der König wird, wie jeßt bestimmt ist, Montag, den 3. November, die Re- gierung wieder übernehmen.

Türkei. Der offizielle griechische Delegierte Levidis hatte vor- gestern und gestern Unterredungen mit dem Großwesir und dem Minister des Jnnern.

Griechenland.

Die türkischen Delegierten haben der „Agence d'Athènes“ zufolge noch keine Jnstruktionen betreffs des zwischen ihnen und den griechischen Delegierten hinsichtlih der Vakufgüter und der Muftis getroffenen Abkommens erhalten. Eine neue Plenarsißzung der Delegierten wird erst nah Empfang neuer Jnstruklionen stattfinden. Der griechishe Minister des Auswärtigen hat verlangt, daß diese klar und endgültig seien. Jnfolgedessen dürfte der Abschluß des Friedens sih um mindestens vierzehn Tage verzögern.

Serbien,

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß des Königs, durch den Aenderungen des Verwaltungsstatuts für die neuen Gebiete verfügt werden; insbesondere werden die Polizei- behörden ermächtigt, bei Bedarf militärische Hilfe direkt vom nächsten Kommando zu erbitten.

Jn der gestrigen Sißung der Skupschtina gab der Ministerpräsident Paschitsh in Beantwortung mehrerer Juter- pellationen ein Exposé über die äußere Lage, in dem es laut Meldung des „W. T. B.“ heißt:

Die Orientfrage, die die Politik der Großmächte beherrsckte, ist von den christlihen Balkanstaaten zum Vorteil der Balkannationcn gelöst worden. Die muselmanishe Macht, die die christlichen Staaten des Balkans unterjocht hatte, mußte sich vor den jungen christlien Staaten zurücfziehen und ihnen die Provinzen überlassen, die sie ihnen vor fünf Jahrhunderten entrissen hatte. Es scheint, daß