1894 / 47 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

ierson, Herren Philipp,

„Mara* (Frau Sylva,

„Bajazzi* (Frau Fapellineister

Im Königlichen Opernhaufe grün morgen Hummel?s

Herzog, Herren

et De,

Urbanéka) gegeben. e Medici* ad. wie die drei

Hause statt.

Im Königlihen Schauspielhause findet morgen die erfte Aufführung des Lustspiels „Der Jourfir“ von Hugo Lubliner ftatt. (Beseßung: Buchholz: Herr Oberländer, Adele: Frau Kable, Martin : Hedwig: Fräulein von Mayburg, Dr. Volkart: Herr r Vollmer, Herr Link, Ottokar: Herr Arndt, Schumann: Herr Hartmann, Blume: Herr Eichholz, Frau Blume: Fräulein Abih, Fräulein Blume: Fräulein

lan, Fräulein Eckhof: Fräulein Richter). Zum Schluß wird Ernst

Herr Herter, Klein, Sophie: Fräulein Lindner, Botuschany: Pei! Miller: Herr Keßles, . Tie. Wemm::

Herr

icheri’s Lustspiel „Post festum“ gegeben.

Im Berliner Theater, welhes morgen eine Aufführung von

Shakespeare-Bulthaupt's „Timon von Athen“ bringt, geht, wie bereits emeldet, am Sonnabend Brachvogel’s „Narciß“ in der neuen Ein- tudierung erstmalig in Scene. Ludwig Barnay spielt die Titelrolle, Marie Pospischil die Pompadour, Charlotte Boch die Quinault und Ludwig Stahl den Choiseul. In derselben Beseßung wird „Narciß“ am Sonntag Abend wiederholt; am Sonntag Nachmittag kommt zu ermäßigten Preisen Wichert’'s Schauspiel „Aus eignem Recht“ zur Dar- stellung. Die Abendvorstellungen beginnen jeßt auësnahmsëlos um 73 Uhr.

Jenny Groß und Emanuel Reicber hoben nah einem Ueberein- kommen mit derx Direktion des Lessing-Theaters auf ihren ver- tragsmäßigen Gastspielurlaub für diesen Winter Verzicht geleistet, um den Erfolg des Lustspiels „Madame Sans-Gêne“ nit dur ihre Gastspielreisen zu unterbrehen. Dieses Stück verbleibt deshalb Z S Beseßung der Hauptrollen bis Mitte April. auf dem

ptelplan. i

Fräulein Marietta Balbo, die erste Solotänzerin vom Münchener Hoftheater, beginnt ihr {hon angekündigtes kurzes Gastspiel am Viktoria-Theater morgen in dem „Goldgräberfest“ des Aus- stattungéstücks „Die Kinder des Kapitän Grant“.

Dem Direktor Richard Schulß vom Zentral-Theater ist gestern aus Anlaß der „Meißner - Vorstellungen* im Deutschen Theater aus dem Zivilkabinet Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin das folgende Dankschreiben zugegangen: „Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben mich beauftragt, Euer Sdoblacboren für die Betheiligung des Personals Ihres Theaters an den Aufführungen im Deutschen Theater am 9. und 15. d. M. Allerhöchstihren Dank auszusprechen. Freiherr von Mirbach, Ober- Hofmeister.“ E

In Gegenwart Ihrer Majestät / Königin findet morgen Abend 74 Uhr X der Garnisonkirche (Neue Friedrichstraße) das Konzert der Berliner Liedertafel zum Besten der KaiseraWilhelm-Gedächtnißkirche statt. Die Mitwirkung haben übernommen die Königliche Hof-Opernsängerin Frau Emilie Herzog und Herr Dr. H. Reimann (Orgel); den orheftralen Theil führt die Kapelle des 3. Garde-Regiments aus.

Die Konzertsängerin Fräulein Margarethe Dugge (aus der Schule der Professoren Stockhausen und Gens) wird in ihrem hiesigen Konzert im Saal Bechstein am Montag Lieder von Schu- bert, Schumann, Brahms und Rubinstein, eine Ballade von Loewe und Gesänge von Bungert und Hildach zu Gehör bringen; die instrumentale Mitwirkung übernimmt der Klavier- virtuose Herr Felix Dreysho®, der bei dieser Gelegenheit Caprice Espagnol und Barcarole von Moszfowéti, fowie eine Reihe eigener Werke zum Vortrag bringen wird. Signorina Maria Antonietta Palloni hat für ihr zweites hiesiges Konzert, welhes an demselben Tage in der Sing-Akademie stattfindet, folgendes Programm festgestelt: Arien, Arietten und Can- zonetten von Marcello, Nosa, Paradies, Händel und Scarlatti bilden die ersten Nummern des Programms; sodann gelangen Lieder von Gaetano Palloni, Leoncavallo und Tirindelli zum Vortrag, und zum Schluß singt die Künstlerin Chanson espagnole von Delibes und Elegie von Massenet; die Cello - Be- gleitung in leßterer, sowie die solistishe Mitwirkung an diesem Abend Übernimmt Herr Hof-Cellist Grünfeld. Zum Besten der in Berlin zu errihtenden Amerikanischen Kirche findet am 28. d. M. in der Sing-Akademie ein Konzert statt,

der Kaiserin und

ränkel) fowie Leoncavallo?s ulß) zur Aufführung. Die Muck und Sucher dirigieren. Zwischen den Opern wird das Ballet „Slavische Brautwerbung“ (Damen dell’Era, Die vierte Aufführung von Leoncavallo's vorhergehenden, vor ausverkauftem

p ares die Königlihe Hof-Opernsängexin Fräulein Marie Deppe, owie die Herren Professor Em. Wirth (Violine) und Dr. Ernst Jedliczka (Klavier) ihre E zugesagt haben; der Kartenverkauf iff bei Bote u. od erdffnet. == nächsten, IX. Philharmonishen Konzert am 95. März treten als Solisten auf Herr Professor Carl Halir (Violine) und die Königliche Hof-Opernsängerin Frau Hedwig Camil von der Dresdner elbe, welche sich bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal in Berlin ören lassen wird. Das Programm bringt u. a. Rubinstein's „Dra- matishe Symphonie“, deren Leitung der Meister selbst übernimmt. In Genua if am 19. d. M. Ernst Camille Sivori, einer der bedeutendsten Violinvirtuosen Ftaliens, im Alter von 77 Jahren gestorben. Sivori, ein Schüler Paganini's, erntete auf den Reisen, welche er nach Vollendung seiner Studien durch die Alte und Neue Welt unternahm, rauschende Erfolge und ein beträchhtlihes Vermögen. Er brillierte hauptsächlih mit dem Glockenkonzert und der „Moses“- Phantasie von Paganini; letteres- Stück spielte er auf der G-Saite allein. Unter seinen Kompositionen sind am bekanntesten die No- manzen op. 23. In Berlin ließ. er sich in den Konzerten Carlotta

Pagzti?s hören.

Mannigfaltiges.

Ueber die von Seincr Majestät dem Kaiser und König den vier lügel-Kompagnien des 1. Garde-Regiments z. F. an dem Allerhöchsten ienstjubiläumstage verliehenen neuen Grenadiermügen berichtet

„W. L. B.“ folgendes Nähere : Den metallenen Theil der Grenadier- müßen bildet cine, genau nah dem Muster der unter Friedrich dem Großen getragenen Grenadiermüßen, gestanzte und darauf stark ver- silberte Messingplatte, die von den Trägern der neuen Kopfbedeckungen nicht gepußt werden darf. In diesen Platten besteht für die Offiziers- und Mannschaftsmüßgen kein Unterschied. Sie sind sämmtlih auf gleihem Wege und aus dem gleihen Metall hergestellt, ebenso jene für die vier ältesten Kaiserlihen Prinzen. Nur die Pompons und die Lißen, welche den rückwärtigen Theil der neuen Grenadiermüßzen zieren, sind für die Offiziere aus versilberter resp. vernickelter Drahtarbeit, während jene der Unteroffiziere und Mann- schaften aus Wolle hergestellt sind. Da der rückwärtige Theil der neuen Kopfbedeckungen bei den beiden ersten Bataillonen aus rothem, bei dem Füsilier- und dem vierten Bataillon aus gelbem Wollstoff be- steht, so sind dementsprehend auch die Pompons bei den ersteren aus rother nnd weißer, bei den leßteren aus gelber und weißer Wolle verfertigt. Die versilberte Messingplatte der neuen Grenadiermüßen trägt auf einem ebenfalls versilberten und über dem Adler angebrachten Messingbande bei den beiden ersten Bataillonen, also auf den rothen Kopfbedeckungen, den durch Seine Majestät den Kaiser bereits für die alten Grenadiermüßen eingeführten Wahlspruhß: „Semper talis“, bei den beiden leßten Bataillonen, also auf den gelben Grenadier- müßen, den älteren Wahlspruh: „Pro gloria et patria.“ Bis zum Jubiläumstage Seiner Majestät des Kaisers konnten nur die Kopfbedeckungen für die Leib-, 5., 9. und 13. Kompagnie des L S z. F. fertiggestellt werden. In nicht allzulanger Zeit wird aber das ganze 1. Garde - Regiment z. F. mit den neuen Grenadiermüßen ausgerüstet sein, da ununterbrochen an der Anferti- gung des noch zu liefernden Restes gearbeitet wird.

__In der gestrigen Sißung der Stadtverordneten erfolgte, außer der bereits an anderer Stelle erwähnten Annahme der Reso- lution Kalisch zu Gunsten des deutsch-russischen Handels- vertrags, die Berichterstattung des Ausschusses über den Antrag des Stadtv. Dr. Schwalbe. und Genossen, betreffend die Wieder - einführung des Betriebs der instruktiven Einrich- tungen an den Uraniasäulen. Der Ausshuß hat nah dem Bericht der „Nat.-Ztg.“ in Berücksichtigung, daß die Gefellshaft zur Fortführung dieser wissenschaftlihen Einrichtungen, an welche fich das Publikum bereits gewöhnt habe, nicht verpflichtet ist, dem Antrage zugestimmt und empfahl der Versammlung, den Magistrat zu ersuchen, zur Aufrechterhaltung der wissenschaftlihen Mehrleistungen an 29 Säulen bis 15 000 A in den Etat einzuseßen mit der Maß- gabe, daß diese Einrichtungen bei Errichtung von Säulen möglichst

leihmäßig auch in andere Stadttheile nah Bestimmung des Magi- trats zum theil übertragen werden. Stadtverordneter Din|e beantragte, dem Auêsschußantrage den Zusa zu geben, daß die Uraniasäulen-Gesellshaft veryflihtet werden foll, dafür Sorge zu tragen, daß die meteorologishen Resultate dem Magistrat jederzeit

zu wissenschaftlihen- Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Turzer e tte gelangte der Antrag Schwalbe mit dem Zutaßantr Dinse zur Annahme. Ferner stand noch zur Berathung der Magistratsantrag auf Einsetzung einer emisdten Deputation anläßlih verschiedener von der Firma Siemens u. Halske ein- gerihteter Projekte zum Bau von Straßenbahnlinien mit elektrishem Betrieb. Die Firma hat auf Grund des § 6 deg Gesetzes über Kleinbahnen u. f. w. die QUEmung der Stadtgemeinde zum Bau und Betriebe nahstehender Linien nachgesuht: 1) für eine elektrische Hochbahn (auf Stüßen und Pfeilern), welche Warschauerstraßen-Brücke dur den füdlihen Stadttheil nah Westen bis zur Weichbildgrenze in der Zietenstraße führen soll, 2) für eine eleftrishe Straßenbahn (Niveaubahn) mit oberirdisher Strom- zuleitung vom Gesundbrunnen (Badstraße) dur die Prinzen-Allee bis zu der nördlich der Soldinerstraße laufenden Weichbildgrenze, 3) für eine ebensolhe Bahn von der Sommerstraße Ee, der Dorotheen- straße, bis zur Weichbildgrenze am Stadtbahnhof Thiergarten unter Benutzung der vorhandenen Geleise der sogenannten Charlotten, burger Pferde - Eisenbahngesellschaft. Bei der Verschiedenheit der Ansichten und Wünsche, welche bisher in Bezug auf den Umfang der der Unternehmerin einzuräumenden Rechte, sowie der derselben aufzuerlegenden Leistungen zu Tage getreten sind, erachtet es, wie bereits mitgetheilt, der Magistrat im Interesse des Zustandekommens der Ver- träge für unerläßlich, daß von vornherein beide städtische Korperschaften zusammenwirken, um die Grundsäße zu vereinbaren, welche. bei den späteren Verhandlungen mit der Firma bezw. deren Auftraggebern als Nichtschnur dienen sollen. Der Magistrat beantragte deshalb auf Grund des § 59 der Städte-Ordnung die Einseßung einer gemishten Deputation von 7 Magistratsmitgliedern und 15 Stadtverordneten, welche mit der Firma Siemens u. Hals=le bezw. deren Zul igers über die Be- dingungen für die Genehmigung zum Bau und Betriebe der von ihr projektierten elektrischen Straßenbahnen verhandeln und die betref- fenden Verträge vorbereiten soll. Die Versammlung stimmte obne Debaite der Einseßung einer gemischten Deputation zu und wählte ihrerseits in diefe Deputation den Vorsteher Dr. Langerhans und die Stadtverordneten Gieshoit, Singer, Mentel, Herbig, Schwalbe, i Esmann, Lüben, Kyllmann, Georg Selle, Wohlgemuth und Dinsfe.

__In der Deutschen Kolonial -Gesellshaft, Abtheilung Berlin, hält am Montag, 26. Februar, Abends 8 Uhr (im kleinen Saal des Architektenhauses, Wilhelmstraße 92) Herr Lieutenant Mever von der Antisklaverei-Expedition einen Vortrag, betitelt: „Einige wirthschaftlihe und scziale Fragen in Deutsch Ost-Afrika", unter be- sonderer Berücksichtigung der Araber- und Sklavenfrage.

Der Jahresbedarf für die Fütterung der Thiere des Zoologischen Gartens ist ebenso groß wie vielgestaltig. Nicht weniger als 28 verschiedene Futterarten sind nöthig, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Mehrzahl der Bewohner des Gartens sind Vegetarier ; immerhin sind die Fleischrationen, die im Laufe eines Jahres zur Austheilung kommen, recht ansehnlihe, da allein an Pferde- fleish im FJahresdurchshnitt 64000 Pfd. erfordert werden. Meist sind es junge, _wohlgenähtte Thiere, die wegen äußerer Unfälle dem Messer des Garten - Roßschlächters verfallen. Neben dem Pferdefleisch bilden 9000 Pfd. See- und 16 000 Pfd. Flußfische die einzige animalishe Nahrung, die für die Gartenbewohner gebraucht wird. Unter den Begetabilien steht das Heu obenan. Der Jahresbedarf beläuft sih auf 2130 Ztr. ; 480 Ztr. davon sind feines Wiesenheu und 550 Ztr. Kleeheu, der Rest Futter- heu gewöhnliher Art. Der Bedarf an Stroh beträgt 500 Ztr.; 100 Ztr. werden gleih als Häfsel bezogen. Unter den Getreite- arten fteht der Hafer mit 300 Ztr. obenan, dann folgen Mais mit 162, der Weizen mit 130 und die Gerste mit 145 Ztr. An Kleie gebrauht der Garten jährlich 270 Ztr. Sehr beliebt find bei den verschiedensten Thiergattungen die Kartoffeln, deren der Garten jährli 480 Ztr. zu beschaffen hat. Zu den Bedürfnissen des Gartens gehören ferner 22 Ztr. Reis, 21 Ztr. Buchweizen, 24 Ztr. Hanf, 12 Ztr. Spißsaat und 9 Ztr. Hirse, sowie 90 Ztr. Mohrrüben, 5400 1 Süßmilch, 225 kg Sonnenblumenkerne und 225 kg Datteln und Feigen. Endlich sei noch auf den Brotbedarf hingewiesen, den der Garten „altbacken“ bezieht; er beläuft sh auf 12 000 kg Schwarz;- brot und 1700 kg Weißbrot.

(Fortsezung des Nichtamtkichen in der Ersten Beilage.)

t vom 23. Februar, r Morgens.

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Wichert.

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Senator.

1) Dunstig. 2) Reif. 3) Nachts Reif. 4) Reif. Uebersicht der Witterung.

Ein tiefes barometrisWes Minimum is} über Nordwest-Eurdpa erschienen, wobei ael den Britischen Inseln und im Nordseegebiete das Barometer stark en ist; am höchsten ist der Luftdruck über

ngarn. In Deutschland dauert die ruhige, kalte, theils beitere, theils neblige, font trockene Witterung allenthalben fort; nur im äußersten Nordosten liegt die Temperatur um 4 Grad über dem Mittelwerthe und um 1 Grad über Null. Die Depression im Nordwesten cheint ihren Wirkungskreis südostwärts auszubreiten und daher türfte für unfere Gegenden ŒSrwärmung und Thauwetter zu erwarten sein.

Deutsche Seewarte.

Sonntag,

Sans-:Gêne.

blümchen.

Theater - Anzeigen.

Königliche Vchauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 48. Verstellung. Mara. Ferdinand Hummel. Scene geseßt vom Ober-Regisseur Teßlaff. Diri- Kapellmeister Dr. Brautwerbung. Musik komponiert und arrangiert von P. Hertel. (Mit Einlagen von J. Brahms.) Dirigent: Musik- direktor Steinmann. Bajazzi (Pagliacci). Oper in 2 Akten. und einem Prolog. | Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig In Scene gesezt vom Ober-Negisseur Sa Dirigent : Kapell meister Dr. Muck. Anfang

r

Schauspielhaus. ,¿: Der Jourfix. von Hugo Lubliner. ‘Reaifseur Marx Grube. Post sestum. Lust- spiel in 1 Aufzug von Ernst Wichert. Regie: Herr Anfang 7# Uhr. Sonntag: Opern haus. Romantische Oper in 3 Aften von Richard (Lohengrin: Hr. Emil Götze, König- liher Kammersänger, als Gast.) Anfang 7{ Uhr.

Schauspielhaus. Lustspiel in 3 Aufzügen von Hugo Lubliner. FPost sestum. Anfang 7# Uhr.

Deuisches Theater. Sonnabend : Der Herr Anfang 7+ Uhr.

Sonntag: Der Herr Senator.

Montag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Berliner Theater. studiert : Naruit: Anfang 7} Uhr.

achm. 24 Uhr: Aus eignem Recht. Abends 7s Uhr: Narzif:. Montag: Aus eignuem Recht. Lessing-Theater.

Sonntag: Madame Sans-GêSne. Montag!l: Madame Sans-Gêne.

Wallner-Theater. Sonntag: Mauerblümchenu.

Oper in 1 Akt von L Hirschel. Musik yon

Text von Axel Delmar. Jn i i Herr Kapell meister Federmann.

tuck. Slavtische Sonntag : Brautjagd.

Tanzbild von Emil Graeb.

burg. Sonnabend: Zum 5. Male. Musik und ball (Veglione). von Benno Jacobson.

Borber: Um 5 Uhr. Mea Reichardt. Anfang 7# Uhr.

55. Vorstellung. Zum ersten Lustspiel in 3 Aufzügen In Scene geseßt vom Ober-

offredo Cognetti. 49. Vorstellung. Lohen- So ane A Negligé.

einfels. Anfang 74 Uhr.

Sonntag : Preisen. von Max

56: Vorstellung. Der Jourfix. üaénd. As 2 J Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst albe. Anfang 23 Uhr

Im Negligee.

Balbo. des Kapitän Grant.

liche Kleeblatt.

Pn I Abends 7&4 Uhr:

Sonnabend:

des Kapitän Grant.

Sonnabend: Madame

Der Obersteiger.

Charley’s Tante.

Brandon Thomas. Vorher:

Sonnabend: acobson und Benno Jacobson.

Sonntag : Dieselbe Vorstellung.

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Chausseestraße 25.

Sonnabend: Brautjagd. Operette in 3 Akten von

Franz von Supps.

n Scene geseßt von Julius Frißsche.

Anfang 7 Uhr.

Residenz-Thegter. Direktion : Sigmund Lauten- Der Masken- Schwank von Alexandre Bisson und Albert Caré. Regie: Hermann Haak.

Schwank in 1 Akt von

Sonntag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Ueues Theater. Direktion: Sigmund Lauten- burg. Sonnabend: Zum 10. M. A Bass0 Porto. Scenen aus dem neapolitan. Volksleben in 3 Akten von Deutsch von Emil Dürer. In Scene geseßzt von Sigmund Lautenburg. Plauderei in 1 Akt von Hans von

Nachmittags - Vorstellung zu halben Ein Liebesdrama in 3 Akten

Abends 74 Uhr: A Bass0 Porto.

Viktoria-Theater. Belle - Alliancestraße 7/8. Sonnabend: Gastspiel der Prima Ballerina Marietta Vorleßte Aufführung von: UAnfaug 7# Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, ermäßigte Preise: Lumpaciï vagabundus, oder: Das lieder-

Gastspiel Marietta Balbo. 50 Pf.-Sonntag. Zum leßten Male. Die Kinder

Montag: Wegen Vorbereitung geschlossen. Dienstag: Zum 1. Male. Der Südstern.

Theater Unter den Linden. Sonnabend: | Anfang 73 Uhr.

Adolph Ernsi-Thegater. Sonnabend, 74 Uhr: Schwank in 3 Akten von

Maner- | Parodistishe Posse mit Gesang in 1 Akt von Ed. & Musik von Franz Roth. In Scene gesetz! von Ad. ‘Frnft.

Pentral-Theatex. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonnabend: Zum 4. Male. Ein Blitmädel. Posse mit Gesang in 4 Akten von Carl Costa. Musik von C. Millscker. Anfang 7 Uhr.

Dirigent : Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte.

Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder- Konzert. Operetten- und Walzer-Abend. Hotel Kölniscber Hof, Krausenstr. 48. Hotel-Gäste haben freien Eintritt.

in drei Akten Deutsch

Zirkus Renz (Karlstraße). Sonnabend, Abends 71 Uhr: Auf auf zur fröhlichen Jagd. Großes Original-Sport-Schaustük vom Direktor Fr. Renz. Parforce- und Kaskadenritt. Ballet von 100 Damen; Meute von 40 Hunden; dressierter Fuchs. Außer- dem: der ostpreußishe Hengst Blondel“ und Monstre- Tableau von 60 Pferden, vorgef. vom Dir. Fr. Renz; das Schulpferd Beautisau und der Steiger Solon, geritten von Frau Renz-Stark; die großen Tremplinsprünge über 10 Pferde; die Akrobaten auf dem Drahtseil Zalva, Espana und Alvar 2c.

Sonntag: Zwei Vorstellungen, Nahm. 4 Ubr (1 Kind frei): Komiker- Vorstellung; Abends 74 Uhr: Auf auf zur fröhlichen Jagd.

Ö S L ENE S EZVERI A A N E G P A E M i T

Familien-Nachrichten.

Verehelicht: Herr Kammerjunker Georg vok Bülow mit Frl. Mabel von Schmidt-Secherau (Hamburg). i

Geboren: Zwei Töchter: Hrn. Prem.-Lieut- Karl Frhrn. von icin (Dresden). _ b

Gestorben: Fr. Professor Bertha Pütter, for von Henninges (Greifswald). Hr. Profesor Dr. Karl Göye (Magdeburg). Fr. Anna lie Köller, geb. Planbeck (Kammin). Frl. Ottilie von Normann (Schweidnitz).

Borher:

Vorher:

Die Kinder

E

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor,

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagl- Anstalt Berlin 8W. Wilhelmstraße Nr. 32

Sieben Beilagen (einschließlid Börsen-Beilage).

Die Bajazzi.

von der

Erfte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 23. Februar

2894.

M A7

Königreich Preußen.

Béedingquigen,

welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe-

rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauver-

waltung, der Staatseisenbahn- und Bergverwaltung zur Anwendung kommen.

É S1. Perfönlihe Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, vünktliche und vollständige Ausführung derselben auch in technisher Hinsiht die erforderliche Sicherheit bietet.

Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge 2.

Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen 2c. find an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

S8 Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benußung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus- [reibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Termine einzurei{en.

Die Angebote müssen enthalten : :

a. die ausdrüdcklihe Erklärung, daß der Bewerber sich den Be- dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft;

b. die Angabe der geforderten Preise nah Reichswährung, und ¡war sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits- preisen nicht überein, so sollen die leßteren maßgebend sein :

c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

d. seitens g:meinschaftlih bietender N die Erklärung, daß sie sih für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be- zeihnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; leßteres Erforderniß gilt auh für die Angebote uon Gesellschaften ; S

o. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ein- gereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungs- termin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören; -

f. die etwa vorgeshriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten. : ; i

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, inébefondere folhe, welche bis zu der festge}segten Terminstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglih des Gegenstandes von der Aidfaeibans jelbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben feine Ausficht auf Berücksichtigung

Es sollen indessen folhe Angebote nicht ausges{lossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagésfrist an sein Angebot ge- bunden halten zu wollen.

8 4.

Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist 3 leßter Absatz) an ihre Angebote gebunden. ;

Die Bewerber unterwerfen sih mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge- rihtsbarfeit des Orts, an welchem die auéëshreibende Behörde ihren Siß hat, und woselbst au sie auf Erfordern Domizil nehmen

müssen. v S: Zulassung zum Eröffnungstermin. Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlihung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

8 6. Ertheilung des Zuschlags.

Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be- hörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere chriftliche Mittheilung ertheilt. / __ Legterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen- oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung troß rechtzeitiger Absendung erft nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungömäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge- sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An- ie nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verfspäteten ee der Zuschlagserklärung von seinem Nücktritt Nachricht ge- geben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er- halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreihung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Fall der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des- selben die Nückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um- gehend schriftlich zu bestätigen.

S Vertragsabschlu ß.

Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, if verpflichtet, auf Erfordern über den dur die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge- ommenen Vertrag eine sriftlihe Urkunde zu vollziehen.

c „Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen. i éi Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, LÆichnungen 2c., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat er Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.

8 8, Kautionsstellung.

Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der

Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt is, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden- erfaßt zu beanspruchen. 8 9. Kosten der Ausschreibung. ZU den dur die Ausfchreibung - selbst entstehenden Kösten hat der Unternehmer nicht beizutragen.

LE:

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung ° der Bauten.*) S1. Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen, Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nah den WVerdingungs- ans{chlägen, den zugehörigen Zeichnungen und fonstigen als zum Ver- trage gehörig bezeihneten Unterlagen. Die in den Verdingungs- anschlägen angenommenen Vordersäße unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welhe ohne wesentlihe Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben. A

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bau- leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welhe in den Baus- entwürfen nit vorgesehen sind, können dem Untecnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

S2.

Berechnung der Vergütung,

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver- tragsmäßigen Einheitspreise berechnet. :

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nah den vertrags- mäßig vereinbarten Lohnsäßen.

Aus\chluß einer besonderen Vergütung Leistungen, BVorhaälken von Werlzéud, und Rüstungen .

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis- ansäße vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage- lohnsäte zugleich die Vergütung für die zur planmäßtgen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auh für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlihen Lagerpläßen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Borhaltung an Werkzeug, Ge-

"

räthen 2c.

E die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben cine besondere Ent- schädigung hierfür gewährt wird, jedo wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den Wasserbauten nicht verlangt.

für Neben- Geräthen,

S9 Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Ohne ausdrücklihe shriftlihe Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungsanschlag niht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen. :

Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be- hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen ; auch hat der Unternehmer niht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durh diese Abweichungen vom Vertrag für die Staatskasse enistanden ift. i

S4: Minderleistungen gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge- troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurü, so hat der Unternehmer Anspru auf den Ersaß des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht 19).

S Di Beginn, Fortführung und Vollendung : Konventionalstrafe.

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Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den befonderen Bedingungen festgeseßten Fristen zu erfolgen. : |

Jst über den Beginn der Arbeiten 2. in den besonderen Be- dingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nah schriftlicher Aufforderung seitens des bau- leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgeseßt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. j E

Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ift.

Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver- zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansaß.

S 6. Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sih in der ordnungs8mäßigen Fort- führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau- [leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderèr Unternehmer behindert, fo hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten. | |

Andernfalls werden {on wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An- sprüche oder Einwendungen zugelassen. i

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen. :

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen

dev Arbetten X,

*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent- lihen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglih der Ausführung vón Leistungen und Lieferungen für die Königlich preußishe Staats- eifenbahn-Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“

festgestellt worden.

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Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgeseßten Vollendungs- fristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung

zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrehung der®Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmêr die den ver- tragsmäßig bedungenen Preisen entspreWhende Vergütung. Jst für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemefsener Einheitspreis vereinbart, fo is unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er- mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrehung oder gänzlichen Abstandnahme von der Baucktisführung den Ersatz des ibm nachroeiétlich entstandenen wirklihen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortseßung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen verschuldet sind oder infoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen sich auf Seiten der bauleitenden Behörde zu- getragen haben. i

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenserfaiz ver- pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sh zu- getragen haben.

Ist die Unterbrechung dur Naturereignisse herbeigeführt worden, fo kann der Unternehmer einen Schadensersaß nicht beanspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu mahenden Schadens- ersaßforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirften Kon- ventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersaßforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die leßtere zur Einziehung. G

In Ermangelung gütliher Einigung entscheidet über die bezüg- lihen Ansprüche das Schiedsgericht 19).

Dauert die Unterbrehung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Nücktritt vom Ver- trage frei. Die Nücktritt8erklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa er- wacsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Konventionalstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus- bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung ver- längert wird. °

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Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimzuungen des Verdingungsanschlags und des Vertrags entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be-

\chäftigt werden. j Ar beltälbifiungen: welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Aus\{luß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch: untadel- hafte zu erseßen. Für hierbei ent#echende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse shadlos zu halten.

Arbeiter, welhe nach êem Urtheil des bauleitenden Beamten un- i De sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige erseßt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Bedin- gungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nit ent- sprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von thm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per- sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits- pläßen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

S 8. Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau- leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er- fordern Auskunft zu- ertheilen. i:

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadur in Frage gestellt werden, daß der Untecnehmer Handwerkern oder Ar- beitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlih erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen-Rehnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlihen Unterlagen, Lohnlisten 2c. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver- fügung zu stellen.

S9. Entziehung der Arbeit x.

Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmec die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noh nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder felbst für seine Rechnung auézuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß 8 3 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Arbeiten 2c. is der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge- troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer dur eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich- tung deéselben zum Schadensersaß finden die Bestimmungen im §6 gleichmäßige Anwendung. i

Nach beendcter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrehnung über die für ihn sih ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die infolge der Arbeitéentziehung etwa zu erhebenden yer- mögensrechtlichen An)prüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Eini- gung das Schiedsgericht 19).

8 10. Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß si zufolge Auf-