1894 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

“wird von 9000 auf 12 000 keine wesentlichen Abweichunge wurfe beshlossen. Jn dem fe ntheil an der einem P Organisierung der Denkmalspflege renden Remuneration.

Á erhöht; im übri n von dem vorge tgestellten Etat befi rovinzial-Konse Provinz) zu gewäh- war die Tagesor nung

dem Vater oder der Mutter unterhalten wird, fänd nicht die Zustimmung der Mehrheit. Die von dér

auseinander. fliht nicht m oll, der Berechtigte sich a rente bis auf die Hälfte d handenen Vermögens des (vgl. Preuß. A. L dem Tode des Leistungsfähigkeit de wird, niht abhängig, oder Verminderun Vermögens des haltsrente ohne Einflu Die Bestimmunge des Unterhalts dur und über deren Vorauszahlung (8 14 uhren keine Anfechtung. erechtigte statt der Rente eine Ab er Grund vor- en Betrag der

Beschlossen wurde, Tode des Verpflichtet ber die Herabseßung de er Einkünfte des bei dem Tode vor- Verpflichteten gefallen lassen muß Im übrigen soll nah terhaltspfliht von der gegen den der Anspruch erhoben auch eine später eintretende Erhöhung der Einkünfte des beim Tode vorhandenen ihteten auf den Umfang der Unter-

daß die Unterhalts- en erlöschen

r Unterhalts-

en wurden

A egt E usstattung der Kinder gien Ent-

Vorschriften des § 1500 hatten bereits früher bei : der Berathung der fortgeseßten Gütergemeinshaft ihre Er- ledigung gefunden.

Die S8 1501 bis 1561 regeln die elterlihe Gewalt. Der Entwurf geht davon aus, daß das Kind, so lange es minderjährig ist, unter elterliher Gewalt steht. elterlihe Gewalt steht den Eltern bei Lebzeiten des Vaters wird sie i während seiner Verhinderung in den von Der

-R. I1L 1 §8 806).

pflihteten die Un E e : Der Königliche Kommissarius gab einen kz

d Beschlüsse des diesjährig Landtags, sprah den Dank der Königlichen Staa für die durch diese Bes teressen der Provinz aus und erklärte im Na sers und Königs den 20. Pomm

ür geschlossen.

trzen Nükblick Provinzial- tsregierung rge für die

über die Thätigkeit un gemeinschaftlich zu; ndessen von dem Vater chlüsse bekundete Fürso ausgeiibt. ajestät des Käi Provinzial-Landtag f j

Die Versammlung trennte sih mit einem be auf Seine Majestät den Kaiser und Kön

Württemberg. Die Kammer der Abgeordneten Pensionsgeseßes der beshloß mit 43 gegen [berathung einzutreten. Oldenburg.

ist gestern nah Erledi orsißenden des Staats-

bestimmten dem Tode (S 1501).

1 des Entwurfs über die Gewährung die Entrichtung einer Geldrente 54 verb. mit § 1491

Hinzugefü

Standpunkt wurde von keiner Seite Widerspru erhoben, wurde die Beendigung der elterlihen Gewalt mi zährigkeit des Kindes sowie die elterlihe Gewalt der Mutter Ein Antrag: für den dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes die vorliegen, unter denen eine zuordnen sein würde, dem V zu geben, die Fortdauer de jofern das Kin der Kommission. Auch die Vorschriften des Gewalt das Recht und die Pfl

eisterten iasbesondere gei Hoch

Abs. 1, 3) erf \ ) eut t der Voll-

aber, daß der in Kapital verlangen kann, wenn ein wicht

Ob und in welcher Art und für welchen flihtete Sicherheit zu leisten hat, soll sich nah den änden des Falls bestimmen (vgl. § 766 Abs. 2, 3 des

[tspflicht der Abs. 2, des Ab). 1 und

all, wenn bei rausseßungen Vormundschaft über dasselbe an- ormundschaftsgerichte die Befugniß r elterlihen Gewalt anzuordnen, unverheirathet ist, fand nicht die Zustimmung

S 1502, wonach die elterliche it, fuUr die Person des orgen und dessen Vermögen zu ver- r Nuznießung an diesem gelangten sachlich nach dem Entwurf zur ung des § 1503, der verschiedene, für die Vorschriften auf die elter- gt, wurde bis zur nähstenSißzung vertagt. Die r S8 1504 bis 1506 über die elterlihe Er- ziehungsgewalt, über den Anspruch der Eltern auf Herausgabe des Kindes gegen Dritte, welche das Kind den Eltern widerrehtlich vorenthalten, sowie über den An- theil der Mutter an der Sorge für die Per Kindes neben dem Vater stimmung; die Bestimmung des § 1505 Abs Zwecke der Zurückführung e Hilfe in Anspruh genom weil dem öffentlihen Rechte angehörend, ge

grundsäßlich gebilligt. die Generaldebatte des

\chaftsbeamten und

37 Stimmen in die Einze /

Entw. T1.). :

Gegen die Uebertragung der für die Unt Verwandten geltenden Vorschriften des § 148 S 1484 Saß 1, der §8 1487, 1488, des § 1490 Lf der S8 1492, 1494 auf die Unterhaltspflicht des geschiedenen unshuldigen Ehegatten erhob sih kein Widerspruch, ebenso- wenig gegen die Vorschrift, daß die Unterhaltspfliht mit dem Tode und mit der Wiederverheirathung des Berechtigten erlischt (8 1454 Abs. 1 verb. mit stimmungen des §8 1454 Abs.

(H.) Der Landta licher Vorlagen durch den Minister Jansen mit folgender Rede geschlossen

Meine hochgeehrten Herren!

Nachdem Ihre umfassenden Arbeiten nunmehr zum Ab langt sind, bin ich beauftragt, Ihnen den Dank Hoheit des Groß herzogs für die au auszusprechen, wele den mannigfahen an Sie hberangeiretenen Auf

Neben der Feststellung des Staatshaus stellung des weiteren Ausbaues ist unter den Ergebnissen

ung sämmt- inisteriums,

Kindes zu \ sowie das Recht de i Seiner Königlichen ¡0g8 fi sopfernde und mühevolle Thätigkeit Ste während einer ungewöhnlich lan

Auch die Be- 2 über die Einwirkung des cehe- lichen Güterrehts auf die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten, wenn dieser eine neue Ehe eingeht, wurden sachlich nicht beanstandet.

Für den Fall, wenn der nah § 1454 einem geschiedenen Unterhaltsanfpruch , halisanspruch eines späteren Ehegatten des Verpflichteten oder mit dem Unterhaltsanspruch von Verwandten Abs. 3, daß der geschiedene Ehegatte dem tten und den minderjährigen unverheiratheten erpflichteten nachsteht, allen übrigen Verwandten

Diese Bestimmung wurde mit der Abweichung genehmigt, daß der geschiedene Ehegatte dem späteren Che- gatten und den minderjährigen unverheciratheten Kindern des Verpflichteten gleichstehen soll. :

Einvernehmen bestand, daß, wenn die Ehe wegen Geist e s- krankheit eines Ehegatten geschieden worden ist, ihm der andere Ehegatte den Unterhalt in habe, wie nah den zu § 1454 und Beschlüssen der shuldige Ehegatte dem shuldlosen E

Im Anschluß an die Bestimmungen des S 1454 war ferner von einer Seite angeregt, dem § 1258 die Vor- hinzuzufügen , Die Nichtigkeit bekannt gewesen, keitserklärung der Ehe jeder Ehe UÜnterhaltsgewährung S 1454 verpflichtet sein solle. keine Folge gegeben. schriften des § 1454 auf den Fall aus Ehegatte, der nach der Todeserklärung des anderen Ehegatten sih wiederverheirathet hat, S 1464 beschlossenen Anfehtungsreht Gebrauch Zustimmung der Mehrheit. Jn einem solchen Falle der die neue Ehe anfehtende Ehegatte verpflichte anderen Ehegatten der neuen Ehe nah § 1454 den Unterhalt zu gewähren, sofern nicht der letztere wußte, daß der für todt erklärte É Überlebt habe.

Die Kommi RNechtsverh

Vermögen begründet, Annahme. Die Berath : vormundschaftliche Verwaltung geltende

gen Session aben gewidmet haben. alts und der Sicher- des Oldenburgischen Eifenbahn der Session vor allem heraus Revision der Gehaltsregulative, welche bei der vecrwide gen Art der Aufgabe Ihre Arbeit und Hingebun Maße in Anspruch genommen hat, und durch deren 2 Grundlage der Verhältnisse des S desfelben für hoffentlih viele Jahre

Unter den wichtigeren

liche Gewalt überträ ch) M4 o Vorschriften de zuheben die [lten E \hwieri- in besonderen chluß eine feste taatsdienstes auf allen Gebieten geschaffen worden ist.

welhe Sie im übrigen he. und die dur Ihre Berathungen ihrer L Abschluß der Kommunal. der Wegeordnung f Außerdem sind zahlreihe andere, dey vorlagen in erfreulihem, bewährten regierung und Landtag erledigt, sodaß Befriedigung auf die hinter uns

Ehegatten zustehende zusammentrifft : fanden in der Hauptsache Zu-

bestimmt der § 1483 L: 2, Day zum

späteren Ehe Kindern des aber vorgeht.

shäftigt haben, i u gegengeführt worden sind, ist inóbesondere der und die Revision

ines flüchtigen Kindes polizeiliche

men werden könne, wurde jedo,

Steuergeseßgebung Herzogthum zu erwähnen. Interessen des L Einvernehmen zwischen Staats auch Sie, meine Herren, mit dreimonatlihe Session zurückblicken dürfen ! Im Namen Seiner Königlichen Hoheit des

ndes dienende L

__ Der General - Jnspekteur de Bildungswesens, Berlin verlassen.

Der Kaiserlihe Gesandte am Freiherr von Wace bewilligten kurzen wesenheit fungiert der Legation ]stt orff als Geschäftsträger.

Der Königliche Ges Plessen ist vom Urlaub hat die Geschäfte der Gesandt

Nachdem der bisherige Königlich württe am hiesigen Allerhöchsten Hofe, diesem Posten abberufen worde wie bisher, der württembergis und Flügel-Adjutant Freiherr Geschäftsträger.

s Militär- Erziehungs- und A i General der Jnfanterie von Keßler hat Großherz ogs erkläre

gleicher Weise zu gewähren ( get O / Landtag des Großherzogthums für geschlossen!

zu S 1483 Abs. : ih nunmehr den XXV. Königlich serbischen Hofe r-Gotter hat cinen ihm Allerhöchst Während seiner Ab- 3-Sekretär Graf von Bern-

einer gestrigen Sizung den einzelner Bestimmungen des 30 April 1875 in dritter Lesung nach chlüssen der zweiten Lesung ohne Debatte an und er: sung den Gesehentwurf über die Diensteinkommens der Ver-

D Landtag nahm (n Gesezentwurf wegen Abänderung

Urlaub angetreten. ( Berggese

Eheschließung beiden Ehegatten nach erfolgter Auflösung oder N gatte dem anderen gegen- Maßgave Der Anregung wurde jedoch Antrag, die Vor- zudehnen, wenn ein

eo VOM

ledigte sodann in zweiter Le anderweite Feststellung des waltungs-Beamten und der Justiz-Beamten Entwurf über die anderweite kommens der Nichter Tarif nah den Vors

andte in Darmstadt Freiherr von Posten zurückgekehrt und haft wieder übernommen.

mbergische Gesandte Staatsrath von Moser von n ist, fungiert bis auf weiteres, che Militärbevollmächtigte, Oberst von Watter als interimistisher

auf seinen

Feststellung des Dienslein- und den Normal-Besoldungs- chlägen der Kommission in zweiter Lesung. Schwarzburg-Sondershausen. Zur Hebung des durch die Fut Viehbestandes nah einem einheitlichen Seine Durchlaucht der Fürst dem Ministerium die von 10000 M auszahlen lassen, die unter allmählicher Ver- ausgabung von Zinsen und Kapital in diesem Sinne zur Vcr- wendung kommen sollen.

Dagegen fand ein

von dem zu

soll danach t sein, dem

i ternoth erheblich zurü gegangenen

hei der Eheschließung

/ : Laut telegraphischer Meldung an das Ober - Kommando hegatte die Todeserklärung PrANY g

der Marine ist S. M. Kanonenboot „Jltis“, Kommandant Korvetten-Kapitän Graf von Baudissin, am 8. Hankow angekommen und beabsichtigt, am 20. d. Shanghai in See zu gehen.

Neuß; j. L. Der Landtag hat in seiner gestri Antrag der Abgg. Öberl änder und Geno im Hinblick auf die Gefahr der

ssion ging sodann zur Berathung des von dem ältnisse zwishen Eltern und Kindern handelnden dritten Titels (§8 1497

Die S8 1497 bis 1500 enthalten allgemeine Vor- schriften. Gegen den § 1497, wonach das eheliche Kind den Familiennamen des Vaters theilt, Widerspruh. Dagegen wurde der § 1498 Ausdruck bringt, daß das Kind seinen Eltern, unter ihrer Erziehungsgewalt steht oder Hausstande unterhalten wird, kindlihen Geh ijt, gestrichen. Die Vorschriften des § 1499 pflihtung des Kindes

en Sißung einen en auf Vorlegung Aufhebung Niederlassung

1d ehelichen bis 1561) über. cines Geseßes, das Jesuitengescßes das Fürstenthum vor der {hÜßen soll, einstimmig angenommen. Elsaß-Lothringen.

Jn der Sihung des Landesaus\schusses vom 8. d. M, erklärte bei der zweiten Lesung des Etaks der des Fnnern, und zwar bei der Position für amtlicher Mittheilungen, der Unter-Staatssekretär v daß in diesem Jahre eine Mehrforderung für diesen Titel nicht eingebraht worden sei, weil aus den Ersparnissen früherer Jahre die Kosten gedeckt werden könnten. an den vorjährigen Abstrich und erklärte, daß, wenn die Gebote stehenden Fonds erschöpft sein würden, wiederum ci Mehrforderung gestellt werden müsse. zur Berathung stand, wurde hierauf unverändert ang

erhob sich fein dieses Ordens

Stel, 9 Mar. zum besondern

Provinzial - Landtags Der Antrag der Kommisston, Unterstüßung des Chaussee- und 1894/95 von 400 000 /( um fter Diskuss vinzial-Aus\huß ersucht

dem Ergebniß einer Prüf Summe für den gedachte Zur Wiederherstellung bezw. f

Sißung des Rechnungen den ¡Fonds Wegebaus für das Jahr 50 000 M. zu erhöhen, wurde dagegen soll der Pro- werden, für die Zukunft je nah ung der Bedürfnißfrage eine größere Zweck in den E ür den Ausbau der St. Marien- Bergen auf Rügen wurden 10 000 M, Greifswald—Grimmen— Triebsees

dechargiert. erwaltung Verbreitung on Noller.

von ihnen in ihrem orsam s{huldig über die Ver- zu Dienstleistungen Hauswesen und in dem Gewerbe der Sbtern, 0:1 es dem Hausstand der Eltern angch ihrer Erziehungsgewalt steht oder von ih en sahlih nach dem Entwurf zur einer Seite beantragte Zusaß, daß die Eítern, so lange das Kind ihrem Hausstand angehört und unter ihre steht, Dienste des Kindes, die \ stellung entsprechen,

fand keine Billigung ;

ion abgelehnt ;

ört und entweder unter Er erinnerte dabei nen unterhalten wird,

Annahme. Der von

tat einzutltellen.

Nebenbahn Der Etat, soweit er 250 000 M bewilligt.

"Jn der heuti Provinzial-Auss\chu 6 Millionen Mark zur berathen. Die Kommi Aufnahme dieser hinsichtlich der Gewährung von hochstens 8000 M Beihilfe mitteln zu gewähren, Höhe diese Ausschusses bereits gewährten Mittel nehmen sei.

r Erziehungsgewalt enommen. einen Kräften und seiner Lebens- auch cinem Dritten überlassen können, ebensowenig der damit im * hang stchende Antrag, als § 1508a zu bestimmen von dem Jnhaber der elterlichen Gewalt cine welches das sehzehnte Lebens Verlassen des

gen Sißung wurde zunähst die von dem 1 Aufnahme einer Anleihe von Förderung des Baues von Kleinbal Provinzial-Landtags hat die jedoch die Maßgabe Beihilfen hinzugefügt, daß für den Kilometer aus Provinzial- und daß ferner bei der Festste r Betheiligung der

ß beantragte

Zusammen- , baß, wenn m Kinde gegenüber, jahr vollendet hat, die Erlaubniß, mit elterlichen Hausstandes in Dienst oder in Arbeit zu treten, ohne zureihenden Grund verweigert oder die er- ohne zureihenden Grund zurüelgenomnren rd, diese Erlaubniß durch das Vormund- schaftsgeriht ergänzt werden fann. 5 1499a die Vorschrift beschlossen, nah Beendigung der seiner Eltern angehört zur Bestreitung der Kosten des den Eltern zur Verwendung für diese im Zweifel anzunehmen ist verlangen, gef genommen werden, daß, wenn ein nah Gewalt dem Hausstande des Vate Vermögen in der Verwaltung de hteren später die Verwaltung diefes der Vater, sofern das Kind mcht ein die Einkünfte des Vermögens, die er seiner Verwaltung bezieht, nah freie kann, soweit sie niht zur Bestreit ordnungsmäßigen Verwaltung

Verpflichtungen des Kindes erf Einkünsten bestritten foll der Mutter zuste Ein Antrag, de

Oesterreich-Ungarn.

der Regierung ausgearbeiteten Grundzüge orm, die als Grundlage mit den foalierten Klubs dienen sollen, T. B.“ meldet, Folgendes : klassen soll weder be

Anleihe befürwortet, der Wahlref für die Besprechungen hestimmen, wie „W. An den zur Zeit bestehenden Wähler- züglich der Vertheilung der Mandate noch bezüglih der Erfordernisse des Wahlrechts eine Aenderung Plaß greifen. Die Ausdehnung de Schaffung einer neuen Wählerkla Wöählerklasse ist wahlberechtigt jeder tigte österreichishe, vom Wahlrechte nicht

[lung der Provinz seitens des Provinzial- vom Provinzialverbande zu Kleinbalhnbauten Nücksicht zu

theilte Erlaubniß oder beshränkt wi

s Wahlrechts soll dur \\e statifinden. 24 jährige cigenbercch- ausgeschlossene Staats- vor der Wahlausschreibung bereits sechs

entweder ein Realschule oder rfolgreih absolviert, oder eiwilligen-Nechts erlangt, talt, deren Zeugniß den rksmäßige Gewerbe Staat oder voin Lande

Die Summe darnach bercchnet, daß eine Spurbreite von 75 cm gefördert werden soll, daß die Kosten ciner K artiger Spurbreite pro Kilometer auf höchstens messen sind, und daß der Provinzialvecband ein zu einem Drittel der Bauko

hinsichtlich einstimmig; Stipanski: hat der Provinzial-Ausshuß daß die Hälfte der Betheil Prioritäts-Aktien angelegt werde“ ringer Mehrheit angenommen.

Ausschusses, den Kleinbahnfonds einem jährlihen Zuschuß von 15 die Kommission des

die Kommission schlägt Bedürfnisse entspre einzustellen.

daß, wenn das Kind elterlichen Gewalt dem Hausstande aus seinem Vermögen Hausstandes verwendet oder n_Zweck überlassen hat, Ersaß zu chrift auf-

leinbahn der- 25 000 M. be- e Beihilfe bis flen zu gewähren in die Lage ver- Antrag der Komniission der Höhe

und etwas

- / bürger, welcher es habe die Absicht, Monate im Ferner soll als § 1499 þ die Vors Beendigung der elterlichen rs angehörendes Kind sein s Vaters beläßt oder dem Vermögens einräumt, anderes bestimmt hat, während der Dauer m Ermessen verwenden

Wahlbezirke wohnhaft war und öffentliches Ober-Gymnasium oder eine Ober- eine diesen gleichgestellte Lehranstalt e die Begünstigung des Einjährig-Fr oder eine gewerbliche Unterrichtsans Nachweis der Befähigung für das handwe erseßt, erfolgreich zurückgelegt, odereine vom erhaltene oder subventionierte Aerbauschule erfolgreicl# besucht und ciner Krankenkasse als ve

angenommen aufzunehmenden Abgeordneten ausgegeben werden, darauf zu sehen, Provinz in

Prioritäts

igung der wurde mit ge- Den Antrag des Provinzial- unächst auf sechs 150 000 M zu dotieren, hat sich Provinzial - Landtags nicht an vielmehr vor, dem zunächst übe chend, nur 49 000 M in de Der Antrag des aber angenommen. Der Etat rathen und festgestellt ; das Ge

rsicherungspflichtiges Mitglicd Zahre ununterbrochen angehört, oder seit zwei entrichtet hat. , Personcn

mindestens zwei Jahren eine landesfürstliche direkte Steuer Aktiv dienende Offiziere, Militär- Mannschafts|standes Gendarmerie die weder wählbar no

Großgrundbesißzes können solche ! es ihnen vermöge Grundbesißes

Erfüllung solcher orderlich sind, die aus den ge Das gleiche Necht , wena das Kind ihrem Hausstande m Vater sowie der Mutter das be- e Necht auch gegen den Willen des Kindes zu gewähren, ge es in dem elterlihen Hausstande verbleibt und von

Geistliche, Gagisten der bewaffneten Macht sowie der zeitlich beurlaubten inbegriffen sind Jn der Wählerklasse des ersonen das Wahlrecht, wenn zukommt, nur durch Bevoll-

u werden pflegen. : n Etat 1894/95 Provinzial-Aus\shusses wurde ür 1894/95 wurde halt des Landesraths Denhard

wahlberechtigt. odann be-

mächtigte ausüben. Von der Wählbarkeit sind nebst den obigen auch alle in dauernder oder zeitlih aktiver Dienst- leistung befindlihen Beamten der bewaffneten Macht Lueg schlossen. Die Zahl der Mandate der neuen Wählerklasse wird auf 43 festgeseßt und zwar für Böhmen 7 Landgemeinde- und 3 Stadtwahlbezirke, für e gON 9 Landgemeinde- und ein Stadtwahlbezirk, für Niederösterreih ein Landgemeinde- und 3 Stablnaglbeirte, für Mähren 3 Landgemeinde- und ein Stadtwahlbezirk mit je einem Mandat. Steiermark und Tirol erhalten je 2, die übrigen Länder je ein neues Mandat. Direkte Wahlen der neuen Wählerklasse in den bisherigen Landgemeinde- und nichtstädtischen _ Wahlbezirken And dort in Aussicht zu nehmen, wo dies die Landes eseß- gebung als zulässig erkennt. Für die direkten Wahlen wären in den Wahlbezirken der Landgemeinden und der neuen Wählerklasse kleinere Wahlkreise für je 4000 Seelen zu bilden, bezw. fleinere Gemeinden bis zu dieser Seelenzahl zusammenzuziehen und a Gemeinden zu theilen. Jeder ahlkreis hat seinen auf administrativem Wege» zu bestimmen-

den Wahlort. Der a lesung bleibt es vorbehalten, hinsichtlich der Bildung diejer kleineren Wahlkreise und hin- sihtlih der Wahlorte andere Bestimmungen zu treffen. Jn jedem Wahlorte werden die Stimmen gezählt. Das Amt des Wahlkommissars in den Wahlkreisen fol zum Ehrenamt er- klärt werden, zu dessen Annahme Jedermann verpflichtet ist.

Im österreihishen Abgeordnetenhause legte die Regierung gestern das Budgetprovisorium für die Monate April und Mai vor. Der Abg. Bianchini richtete eine Anfrage an die Regierung über die Verhandlungen mit Frankfreih wegen Herabsezung des Zolls auf den Jm- port von französishen Weinen. Nach kurzer Debatte nahm das Haus sodann den Geseßentwurf über die provisorische Regelung der Handelsbeziehungen mit Nußland in allen Lesungen an. Jm Laue der Debatte crêlärte der Abg. Freiherr von Morsey, seine Partei werde für die Handels- verträge nur unter der Bedingung stimmen, daß mit Numänien und Rußland keine Veterinär-Konventionen abgeschlossen werden.

Jn dem Polenklub brachte gestern der Abg. Lewicki die Selbstmorde von Soldaten zur Sprache, die in der lezten Zeit mehrfah in der Garnison zu Przemysl vor- getommen seien, und bemerkte, nah seinen Junformationen treffe nicht die Offiziere, sondern Unteroffiziere resp. Gefreite die Schuld an denselben. Der Polenklub beschloß, eine Depu- ‘tation in dieser Angelegenheit an den Kriegs-Minister zu ent- senden. Der Obmann des Polenklubs Benoë ist gestern Nachmittag gestorben. e

Der fortshrittlihe Parteiverband des Ge- meinderaths erklärte sich in einer gestern abgehaltenen Sißung ohne Debatte mit 70 von 71 Stimmen für die Wahl des Vize - Bürgermeisters Richter zum Bürgermeister. Die Wah! Nichter's ist somit gesichert.

Großbritannien und Jrland,

Der englishe Gesandte in Teheran Sir F. Lascelles ist, wie „W. T. B.“ aus London erfährt, zum Botschafter in St. Petersburg ernannt worden.

Die Vesserung im Befinden Gladstone's macht gute Fortschritte.

Frankreich.

Der Prinz von Wales hat sich, wie „W. meldet, gestern von Cannes nah Mentone begeben, um dem Kaiser und der Kaiserin von Oesterreich einen Besuch abzustatten.

Die Armeekommission hat, wie die „Köln. Ztg.“ er- fährt, den Antrag angenommen, die für die Hilfsdienste der Armce vorgesehenen Leute, die bis jeßt nur in Kriegszeiten einberufen werden konnten, in zwei Klassen einzutheilen, und zwar in solhe, die in Friedens- zeiten als Nicht-Kombattanten zum Dienst heranzuziehen seien, und solche, die nur in Kriegszeiten Dienst thun sollen. Der Kriegs-Minister General Mercier habe bereits crflärt, daß zur Ausführung dieses Beschlusses kein Geseh nothwendig sei. Man könne thn dur einfache Verfügung auf dem Verwaltungswege in Kraft seßen. Zweck der Ein- berufung der Nicht-Kombattanten in Friedenszeiten ist, die Zahl der Kombattanten, von denen bis jeßt ein ganz beträhtlicher Theil für die Hilfsdienste verwandt wird, zu vermehren. Ein anderer vom Deputirten Montfort ge- stellter Antrag verlangt, die mit dem neuen Militärgeseß ab- geschaffte Wiederanwerbung von Mannschaften wieder einzu- führen, damit jedes Regiment eine gewisse Anzahl alter Sol- daten besige. :

Der Kardinal-Erzbischof von Nouen Thomas ist gestern gestorben. '

Gestern Vormittag wurden in Paris neun Anarchisten verhaftet, darunter ein Jtaliener Namens Maglia.

JFtalien.

Die Deputirtenkammer ertheilte gestern, wie

„W. T. B.“ meldet, mit großer Mehrheit die Ermächtigung zur gerihtlihen Verfolgung des Deputirten de Felice Giuffrida wegen Vershwörung gegen die Sicherheit des Staats und Aufreizung zum Bürgerkriege. Die Regierung wurde ermächtigt, de Felice Giuffrida in Haft zu belassen. Seitens der Quästur wird die gestern gemeldete Dar- stellung des Attentats auf der Piazza del Monte Citorio für unrichtig erklärt. Nach den übereinstimmenden Aussagen der vernommenen Zeugen sei die Holzschachtel an dem Kammer- gebäude niedergelegt , aber niemandem übergeben worden. Weitere Verhaftungen hätten nicht stattgefunden. Die Bombe habe aus einer Petroleumfassette bestanden, die sih in der Holzschachtel befunden habe Der Explosions\toff sei noh nicht festgestellt worden, doch habe er jeden- falls nit nur aus Schießpulver bestanden. Von den infolge des Attentats verhafteten Personen sind drei wieder freigelassen worden. Die gerichtlihe Untersuchung dauert Fort, Der ZU- stand von zwei Verwundeten hatte sih gestern Morgen ver- s{limmert ; die anderen Verwundeten befinden sih dagegen besser. Der Thatort wird vom Publikum viel besucht.

Der Kardinal Ricci ist gestern gestorben.

Cw M 41 a

Spanien. nach einer Meldung dcs „W. T. B.“

Sagasta konferierte j aus Madrid gestern mit dem Präsidenten beider Kammern

und mit mehreren Ministern des zurücktretenden Kabinets, unter anderem mit Gamazo.

que Der „Jmparcial spricht den Wunsch aus, daß bei der Vildun , eines neuen Kabinets einige neue Elemente in das Kabinet aufgenommen würden, die ihm neues Blut zuzu- führten gecignet seien. Das Blatt hofft, der Schaß-Minister

Gamazo werde das Portefeuille des Schaßes behalten. Ed Correspondencia“ sagt, wenn Gamazo aus Besorgniß, von seinen Kollegen in jedem Augenblick die eben über- wundenen Schwierigkeiten wieder aufgeworfen zu sehen, in das Kabinet nicht eintreten sollte, so würde die Krisis eine ganz ausnahmsweise Bedeutung annchmen.

NiedéLlande.

Die Zweite Kammer nahm, ciner Meldung des „W. T. B.“ zufolge, gestern ein Amendement des Abg. de Mayier zu dem Hauptartikel des Wahlreform-Gese h entwurfs an, worin als Bedingung der Ausübung des Wahl- rechts ein gewisser Steueranshlag festgeseßt war. Der- Minister des Jnnern Dr. Tak van Poortvliet zog infolge dêéssen den Geseßentwurf zurück. Die Kammer vertagte sich hierauf kurze Zeit. Nach Wiederaufnahme der Sißung theilte der Präsident mit, die Regierung halte es niht für nothwendig, jeßt weitere Geseßentwürfe zu berathen, gleichviel ob in Plenar- oder NAusschußsizungen. Die Kammer v ertagte sih darauf auf unbestimmte Zeit. Die Auflösung der Kammer ist wahrscheinlich.

Rumänien.

Die Deputirtenkammer genehmigte dem 100 O zufolge gestern die Budgets der Staatsschulden, der öffent- lichen Arbeiten, der Domänen, des Jnnern und des Aus- wärtigen. Die Abstimmung über das Gesammtbudget wurde wegen Beschlußunfähigkeit auf heute vertagt.

Schweden und Norwegen.

Jn der gestrigen Sißung des Storthing beantragte nah einem Telegramm des „W. T. B.“ aus Christiania der Abg. Ullmann eine Tagesordnung, worin es heißt: in dem Schweigen der Thronrede über die Fragen, um derentwillen das Ministerium die Regierung übernommen habe, sehe das Storthing einen neuen Beweis von dem Mangel an Fähigkeit und gutem Willen der Regierung, diese Fragen zu lösen, die Selbständigkeit des Reichs zu behaupten und sein Wohl zu fördern, und beschließe, daß der offene Brief des Königs mit der Rede dem Protokoll beigelegt werden joll.

Amerika.

Nach einer Meldung der New-Yorker „World“ aus Rio de Janeiro. vom 8. d. M. kreuzen alle dort stationierten Kriegsschiffe, mit Ausnahme der amerikanischen, außerhalb der Bucht von Nio, um dem gelben Fieber zu entgehen. Das Schiff der Aufständischen „Victoria fol auf einen eng- lischen Remorqueur geschossen und einen Mann von dessen Besaßung gefangen genommen haben.

Die Wahlen zum chchilenishen Kongreß sind nah einer Meldung des Reutershen Bureaus aus Valparaiso be- endet. Der neue Senat ist aus 21 Liberalen und 11 Konser- vativen zusammengeseßt. Jn der Kammer gewinnen Liberale und Konservative 28 Sitze, die Balmacedisten 22, die Radikalen 6.

Asien, __ Nach einer Meldung des „Reuter’schen Bureaus“ aus Kalkutta wäre die Expedition gegen den feindlichen Aborstamm, wie Berichte von Eingeborenen besagten, nach zweitägigem Kampf zum Rückzug gezwungen worden. Eine Abtheilung von dreißig Mann unter Führung eines britischen Offiziers solle niedergemctelt sein. Verstärkungen feien abgegangen. Afrika. Nach einer Meldung des „Reuter’schen Bureaus“ aus Kairo wird der Khedive voraussichtlich im Anfang des Monats Juni nah der Schweiz reisen, um dort ses Wochen

"zu bleiben und alsdann gleich wieder nah Egypten zurück-

zukehren. :

Ueber die Veranlassung zu dem in Nr. 58 d. Bl. gemeldeten Zusammenstoß zwischen den Engländern und Portu- giesen erfährt das „Reuter'sche Bureau“, daß die Mozambique- Gesellschaft von der Transkontinentalen Telegraphen-Gesellschaft eine Geldentschädigung habe erhalten wollen. Da die Telegraphen- Gesellschaft sih nicht dazu verstanden habe, so sei es zunächst zu kleinlihen Chikanen gekommen. Die britischen Kanonenboote „Mosquito“ und „Herald“ hätten z. B. wo anders hinsegeln müssen, um Proviant und Kohlen zu bekommen. Die un- mittelbare Ursache des Konsflikts sei der Umstand gewesen, daß zwei Schüsse vom portugiesishen Fort zur Warnung gefallen seien. Darauf seien zwei portugiesishe Boote vom Fort nah dem anderen Ufer des Flusses ge- rudert, und deren Bemannung habe begonnen, die Telegraphenpfähle aus der Erde zu graben. Der Befehlshaber des britishen Kanonenboots „Mosquito“ habe darauf den Kommandanten des Forts benachrichtigt, daß er das Feuer beginnen würde, falls die Portugiesen fortfahren würden, der Legung des Telegraphen Hindernisse zu bereiten.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sißungen des Reichs-

tags befinden sih in der Ersten, die Schlußberichte über die gestrigen Sißungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten in der Zweiten Beilage. Der heutigen 68. Sigzung des Reichstags wohnten der Reichskanzler Graf von Caprivi, die Staats- sekretäre Dry. von Boetticher und Freiherr von Marschall, der Königlich preußische Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsh und der Königlih preußische Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten von Heyden bei. Der Abg. von Koscielski (Pole) hat sein Mandat niedergelegt.

Jn erster und zweiter Berathung erledigte der Reichstag den Gescßentwurf, betreffend die Verlängerung des Handels- provisoriums zwischen dem Neih und Spanien.

Darauf folgt die zweite Berathung des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwishen dem Reich und Rußland.

Vor dem Eintritt in die Verhandlung spricht der

Abg. Freiherr von Manteuffel (dkons.) namens der kon- fervativen Partei das Bedauern aus, daß über einen fo wichtigen Vertrag ein sriftliher Bericht nicht erstattet worden ist. Ein An- trag der Konservativen in der Kommission auf Erstattung eines \hriftlihen Berichts blieb in der Minorität. Nun ist doch sonderbar: beim österreihishen Handelsvertrag wurde überhaupt keine Kommissionsberathung beschlossen, für die drei sogenannten kleinen

Handelsverträge wurde Kommissionsberathung und schriftlicher Bericht für nothwendig erachtet, und für den \{chwerwiegenden russischen Handels- vertrag lehnt man schriftlichen Bericht ab! Das muh im Lande den Eindruck machen, als wenn dieser Vertrag der allergleihgültigste

von allen jenen Verträgen ist!

Abg. Nickert (fr. Vg.): Die ganze Erwerbswelt in Deutschland sieht diesem wichtigen Werk mit Spannung entgegen: sie würde e Verluste erleiden, wenn der Vertrag nicht bis zum 20. März zu stande käme, jeder Tag und jede Woche ist hier von Wichtigkeit. Deßhalb haben wir es für unsere Pflicht gehalten, das Werk vor Ostern zu Ende zu bringen. Die Gegner haben in der Kommission nicht einen einzigen neuen Grund vorgebracht und wir haben uns bereit er- klärt, in Tages- und Abendsißungen zu verhandeln. Nur einmal wurde von mir ein Antrag auf E, der Diskussion gestellt, aber sofort auf den Widerspruch der Rechten zurückgezogen. Es würden drei, vier, ja fünf Wochen verloren gehen, wenn schriftlicher Bericht beschlossen worden wäre. Wir sind auch jeßt bereit, in Tages- und Abendsißungen fo lange sprehen zu lassen, wie Sie wollen; aber der Vertrag muß am 20. März in Kraft treten.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Auch meine Partei bätte einen \chriftlihen Bericht gern gesehen, wir wollten aber vor Ostern fertig werden. Ein Herr der Nehten wollte den \hriftlihen Bericht bis Sonnabend, den 10. März, erstattet wissen. Das war aber nur auf Kosten der Gründlichkeit des Berichts mögli und würde das Zu- standekommen des Vertrags um mindestens 14 Tage verzögert haben.

Abg. Dr. Hammacher (nl.), als Vorsißender der Kommission, bestätigt, daß den Gegnern des Vertrags in der Diskussion der weiteste Spielraum gewährt worden ist. Wenn die Gegner einen schriftlichen Bericht für nothwendig halten, fo können sie ja noh heute einen folhen Antrag stellen.

Abg. Freiherr von Manteuffel (dkonf.): Das thun wir nicht, weil die Majorität des Hauses doch gegen uns entscheiden würde. Die Freunde des Vertrags haben \ich in der Kommission so gut wie gar niht an der Diskussion betheiligt, sie vermochten eben feine Gründe für ihre Haltung vorzubringen. Nur damit dies dokumentiert a haben wir besonderen Werth auf einen schriftlichen Bericht gelegt.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Jh muß der Kritik dec Kom- missionsverhandlungen seitens des Abg. Freiherrn von Manteuffel ent- schieden entgegentreten. Auch die Freunde des Vertrags haben in der Kommission ihre Gründe ausgiebig zum Ausdruck gebraht. Die Be- forgniß des Abg. Freiherrn von Manteuffel, er werde mit einem Antrag auf Zurüverweisung an die Kommission behufs schriftlicher Berichterstattung in der Minorität bleiben, beweist nur, daß die Kommission in voller Uebereinstimmung mit der Mehrheit des Yeichs- A den Beschluß gefaßt hat, die \hriftlihe Berichterstattung ab- zulehnen.

Darauf beginnt die zweite Berathung. Berichterstatter ist der Abg. Moller (nl.).

Zur Debatte steht zunächst der Art. 1 und die Bemerkung des Schlußprotokolls dazu. Nach Art. 1 sollen die Angehörigen cines der beiden vertragshließenden Theile im Gebiet des andern die gleichen Rechte genießen, wie die Inländer, und feine höheren Abgaben zahlen. Der zweite Absatz lautet:

„Ss hercscht jedoh darüber Einverständniß, daß durch die vor- stehenden Bestimmungen die besonderen Gesetze, Erlasse und Ver- ordnungen auf dem Gebiete des Handels, der Gewerbe und der Polizei niht berührt werden, welche in jedem der beiden vertrag- schließenden Länder gelten oder gelten werden und auf alle Aus- länder Anwendung finden.“ i |

Nach dem Schlußprotokoll sollen im Paßwesen die An- gehörigen beider Theile wie die der meistbegünstigten Nation behandelt werden.

Abg. Dr. Hasse (nl.) wünscht, daß die Vertreter der verbündeten MNegierungen über die Bedeutung dieses Artikels dieselbe Erklärung ab- geben möchten wie in der Kommission. Besonders müßte aufgeflärt werden, was unter „Polizei“ im zweiten Absaß zu verstehen is, und ob die Negicrung durch diesen Artikel unsere autonome Gefeßgebung gebunden bat, sodaß fie gegenüber den Anträgen, welche dem Neichstag vorliegen, wonach die Einwanderung russischer Juden verboten werden foll, ertlären könnte, wir find durch den Vertrag gebunden, folce Einwanderung zu dulden. Die Thatsache, daß früher alljährlih 90 bis 70000 Perfonen über die Grenze kamen, theils in Deutschland blieben, theils wieder zurückgewiesen wurden, war keine erfreulihe. Es ist ja jeßt eine Beschränkung darin eingetreten. Man hat früher gemeint, daß die Sachsengängerei die Ursache dieser Einwanderung sei; die Untersuchung des Vereins für Sozialpolitik, welche Professor Weber-Berlin bearbeitet hat, hat aber ergeben, daß nur, wenn die russishen Arbeiter einwandern, die deutschen Arbeiter auf die Sachsengängerei sih begeben. Die _Einwande- rung ist also die Ursache, nitt die Wirkung der Sachsengängerei. Deshalb follte man die Einwanderung aufheben und nit beleben. Wir hätten gewün¡cht, daß wir nur die handelspolitischen Bestim- mungen anzunehmen gehabt hätten, für welche überwiegende Gründe sprechen, Wir befinden uns aber, und zwar nicht bloß die- jenigen meiner Freunde, welche von ihren ländlihen Wählern gedrängt werden, gegen den Handelsvertrag zu stimmen, fondern die meisten meiner Freunde niht in einer frohen Stimmung. Da ich das Wort einmal habe, will ih die Regierung bitten, die Aufhebung der Staffeltarife nicht erst am 1. September, sondern {hon am 1. August eintreten zu lassen. ] :

Bei Schluß des Blattes nimmt der Reichskanzler Graf von Caprivi das Wort. Wir werden diese Rede am Montag im Wortlaut mittheilen.

Jn der heutigen 33. Sißung des Hauses der Ab- geordneten, welher der Staats-Minister Dr. Bosse mit Kommissarien beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen X. Ui gelegenheiten bei dem Kapitel „Elementarschulen“ weiter N / :

An deñù Titel „Besoldungen für 254 Kreis-Schulinspektoren“ inüpfte sih eine längere Debatte, über welche wir in der Montags-Nummer ausführlich berihten werden. (Schluß des Blattes.)

- Die Waßhlprüfungskommission des Reichstags beantragt, die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Abg. von Gerlach (dkons.) im dritten Wahlkreise des Regierungsbezirks Köslin (Köslin, Kolberg, Körlin und Bubliß) bis zum Eingang weiterer Ermittelungen auszusetzen.

- Von den Abgg. Auer (Soz.) u. Gen. ift im Reichstage folgende Resolution zur zweiten Berathung des Entwurfs eines Ge- seßes, betreffend die Feststellung des Neichöshaushalts-Etats für das Etratsjahr 1894/95 (Kap. 1 Tit. 5b dec Einnahmen), eingebracht : Der Reichstag wolle Hel nenen. den Herrn Reichskanzler zu er- suhen, nach jeder Neubemessunzg der Jahresmengen an Branntwein, die die ceiazelnen Brennereien während der Kon- tingentsperiode zum niedrigeren Saß der Verbrauchsabgabe herstellen dürfen, spätestens bis zum Schluß des Betriebsjahres dem Reichstag ein nah Steuerdirektivbezirken und für jeden Steuerdirektivbezirk nah der Höhe des Kontingents geordnetes Verzeichniß der in § 2 Alinea 4 des Geseßze8, betreffend die Besteuerung des Branntweins, näher be- eichneten Brennereien vorzulegen, deren Kontingent mindestens 200 hb1 Pa dat unter Angabe von Namen und O des Unternehmers jeder Brennerei, die nah ihrer Eigenschaft als landwirthschaftliche oder gewerbliche aufzuführen ist.