1894 / 98 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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Preufziséher Landtag. Herrenhaus. 11. Sigung vom 25. April 1894, (S. den Anfangsbericht in der Mittwohs-Nummer d. Bl.)

Als erster Gegenstand steht auf der Tagesordnung der Bericht der Etats- und Finanzkommission über die Denk- \chrift, betreffend die im Jahre 1892/93 erfolgten Bau- I an denjenigen Wasserstraßen, über deren Negulierung dem Landtag besondere Vorlagen gemacht worden find, sowie über den L der Denkschrift „Die Thätigkeit der preußishenWasserbauverwaltungvon 1880 bis 1890“ betreffend die aufGrund besonderer Kreditvorlagen und durch Einstellung in das Extraordinarium des Etats für die einzelnen Stromgebiete zur Förderung der Binnenschiff- fahrt bis zum Jahre 1892/93 bewilligten Geldmittel und deren Verwendung. i

Die Kommission beantragt, Denkschrift und Nachtrag durch Kenntnißnahme für erledigt zu erklären.

Auf eine Anregung des Grafen von Frankenberg bemerkt ;

Ober- Bau - Direktor Wiebe, daß eine Vertiefung des Um- \hlaghafens in Kosel einstweilen noch nicht erforderli erscheine. Wo sich an der oberen Oder die Nothwendigkeit größerer Vertiefung des Flußbettes herausstelle, werde das Erforderliche veranlaßt werden. Die Regierung beklage selbst am meisten, daß die Anlage des Breslauer Großschiffahrtsweges erst in diesen Tagen habe in An- griff genommen werden fönnen. Unüberwindlich seien die Schwierig- keiten niht, die aus der projektierten Anlage des Umfluthkanals ent- springen fönnten. Einzelne Stellen der kanalisierten Spree von Fürstenberg nah Berlin würden noh verbreiteri werden. |

Ober - Bürgermeister Bender-Breslau stellt fest, daß die bezüglih der Führung des Breslauer Umfluthkanals entstandenen Schwierigkeiten aus dem Enteignung®geseße, resp. dessen Mängeln berrührten. Einen lokalen Gewinn erhoffe die Stadt von der neuen Kanalanlage nicht, troßdem habe sie das Unternehinen im Interesse der Schiffahrt auch pekuniär unterstützt. Nach dem einstimmigen Urtheil aller Techniker in Breslau bedeute aber die neue Vor- fluthanlage eine eminente Uebershwemmungsgefabr bei Hochwasser für die Stadt. Diesen Bedenken sei in einer Denkschrift an das Ministerium und auh im Abgeordnetenhause Ausdruck® gegeben worden. Die Breslauer Schußzdeihe hätten hon feit Jahren nicht mehr die nöthige Höhe. Die Vorfluth dürfe niht Z Meilen oberhalb Breslau an der Oder angelegt werden; der Strom müsse sonst direkt durch die Stadt, und bei der Verbautheit und Verengung der Flußarme R der Stadt sei eine Katastrophe bei Hochwasser fast unver- meidlich.

Ober - Bau - Direktor Wiebe: Bisher war die Staats- regierung der Meinung, daß die Situation der Stadt sich dur die neue Anlage verbessere. Die Regierung wird die angeregte Frage in Erwägung ziehen. / i

Der Kommissionsantrag wird hierauf angenommen.

Die Denkschrift, betreffend die für die Vollendung der planmäßigen Regulierung der größeren schiffbaren Flüsse und Ströme in Preußen erforderlichen weiteren Aufwendungen, beantragt die Etatskommission ebenfalls durch Kenntnißnahme für erledigt zu erklären.

Ohne Debatte wird demgemäß beschlossen.

Prinz Heinrich von Hanau in Berlin hat an das Herrenhaus die Petition gerichtet: Das Haus wolle den Antrag der Allodialerben des Kurfürsten von Hessen auf theil: weisen Ersaß der Revenüen, welche in der über das Vermögen des Kurfürsten auf Grund des Gesehes vom 15. Februar 1869 geführten Sequestration verbraucht sind, “der Regierung zur Berücksichtigung überweisen und die Bewilligung der für einen folhen Ausgleich erforderlihen Mittel in Aussicht stellen.

Der Gegenstand entfällt aus der Tagesordnung, da nach der Mittheilung des Vize-Präsidenten Freiherrn von Man- euffel der Petent seine Petition zurückgezogen hat.

In einmaliger Schlußberathung wird die Denkschrift über die Ausführung des Ansiedelungsgeseßes für Westpreußen und Posen pro 1893 erörtert.

Der Referent Rittergutsbesißer von Graß- Klanin be- antragt, die Vorlage durch Kenntnißnahme für erledigt zu erahten.

Fürst Ferdinand Radziwill: Die Regelmäßigkeit, mit der uns alljährlih dieser Bericht über die Förderung deutscher Ansiedelungen in den polnischen Landestheilen vorgelegt wird, zwingt uns, ebenso regelmäßig jedes Jahr unseren Protest gegen eine geseßgeberishe Maß- nahme zu erheben, die die nationale Eifersuht herausfordern muß und cinen Theil der preußishen Unterthanen von den Wohlthaten cines Geseßes ausschließt, dessen finanzielle Erfordernisse das ganze Bolk aufbringen muß. Ich verweise in dieser Beziehung auf die gewiß vorurtheilsfreie Stimme des Professors Hans Delbrü, der in den „Preußishen Jahrbüchern“ in einem Artikel „Polonismus“ das Unfruchtbare und Bedenkliche einer solchen Politik hervorhebt. Die Regierung hat einem Unternehmen, welches den Kleinbesiß fördern will und wegen dieser Tendenz volles Lob verdient, mit der anti- polnischen Spiße den Stempel der Ungerechtigkeit aufgedrückt.

Ueber die Petition des Volksschullehrers Hampel u. Gen. zu Magdeburg mit dem Antrage, ein Geseß zu er- wirken, welhes die Verhältnisse der Hinterbliebenen der Elementarschullehrer im Sinne der vom Abgeordnetenhause am 26. März 1889 beschlossenen Resolution regelt, wird zur Tagesordnung übergegangen. i

Die Vertreter der vormärzlihen s{chleswig- holsteinschen Offiziere petitionieren beim Hause um Ueberweisung ihres Antrags auf Nachzahlung der ihnen in den Jahren 1851 bis 1864 vorenthaltenen Pensionen an die Regierung zur Berük- sichtigung. i :

Der Referent der Petitionskommission Graf N von Fincenstein-Madliß beantragt: in Erwägung, daß vormärz- lihe Offiziere der ehemaligen s{hles8wig - holsteinshen Armee auch in der Zeit bis zum Hábve 1864 von seiten Preußens unterstüßt worden sind, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. / : i

Das Haus beschließt demgemäß ohne Diskussion.

Schluß 31/5 Uhr. Nächste Sizung Donnerstag 12 Uhr.

Haus der Abgeordneten. 57. Sißung vom 25. April 1894.

Jm weiteren Fortgang der zweiten Berathung des Geseß- entwurfs über die Landwirthschaftskammern (f. den Anfangsbericht in der Mittwohs-Nummer d. Bl.) nimmt nah dem Abg. Ring (kons.) das Wort der

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:

Meine Herren! Betreffs der von Jhrer Kommission vor- geshlagenen Abänderungen in den Absäßen 1 bis 3 des S2 tit die Negierung der Ansicht, daß die beabsichtigten Zuständigkeitserweiterungen bereits in dem Absay 1 der Regierungsvorlage enthalten sind, weil dieser in weitestem Nahmen den Landwirthschaftskammern- cine selbst- ständige Initiative zuweist.

Die Staatsregierung kann sich daher mit den Vorschlägen bei den Absäßen 1 bis 3 wie auh mit dem Antrag des Abg. Freiherrn von Plettenberg einverstanden erklären. Die Regierungsvorlage seßt vor- aus, daß die Landwirthschaftskammern, da sie zunächst keine lokalen Organe haben daß fie diese zu finden haben in der vorhandenen Organisation der landwirthschaftlihen Lokal- und Kreisvereine, fowie daß sich dieser Zusammenschluß und das Zusam:uenarbeiten von selbst finden wird und ergeben muß.

Etwas anders steht die Regierung zu dem Absatz 4, welcher von der Börfe handelt. Ich kann mit der Aeußerung nicht zurückhalten, daß einmal von denjenigen Kreisen, welhe die Börse für sich allein in Anspruch nehmen und deren Institut die Börse ist. die Bedeutung dieses Absatzes übershäßt wird. Andererseits glaube ih, daß, wenn die Regierung vorgeschlagen hat, den Absaß so zu fassen: „den Land- wirthschaftskammern kann eine Mitwirkung u. \. w. übertragen werden“, das nach der ganzen Lage der Angelegenheit den Vorzug ver- dient (Widerspruch rets!) vor dem Vorschlage der Kommission : „den Landwirthschaftskammern wird u. f. w. übertragen“. Die Sach- lage ift doch die, daß cin erhebliches Interesse für die Landwirthschaft und fürandere Berufsstände an den Institutionen des Handelsstandes, der Börse und den Märkten, besteht, und daß dies von keiner Seite geleugnet werden follte. Dieses Interesse ist auch in den jeßt abgeschlossenen Verhandlungen der Börsenenquête-Kommission und in den Vorschlägen dieser Kommission unbedingt anerkannt worden. Die Vorschläge dieser Kommission zielen darauf hin, daß neben dem Handelsstande aud) anderen Kreisen eine Mitwirkung bei den Veranstaltungen resp. bei der Gestaltung der Börsenverhältnisse eingeräumt wird, speziell au der Landwirthschaft.

Meine Herren, wenn die Regierung das auch anerkennt, und dies in der Vorlage zum Ausdruck bringen wollte, 0 lonnte ‘sle es nur, indem sie darauf hinwies, day, wenn eine derartige spätere geseßlihe Gestaltung stattfindet, dann die berufenen landwirthschaftlihen Organe Preußens die Landwirth- schaftskammern sein würden. Auf Grund der Vorschläge und der Resultate der Börsenenquête-Kommission finden jeßt die weiteren Er- wägungen innerhalb der NReichsressorts und mit den Bundesstaaten statt. Es sind darüber Erklärungen abgegeben worden im Reichstag, und es ist abzuwarten, zu welchen Resultaten diese Erwägungen führen und, wenn ein Geseß zur Vorlage an den Reichstag gelangt, welches Schicksal die Vorlage haben wird. Vorher kann man und das anerkennt auch Ihre Kommission mit dem Zusaß: „Nach Maßgabe der für die Börsen und Märkte zu erlassenden Bestimmungen wird eine Mitwirkung der Landwirthschafts- fammern eingeführt“ feine dispositiven Vorschriften treffen.

Ich glaube deshalb: es ift sahlih richtiger, mit der Regierung die Fassung „kann“ statt „wird“ zu wählen.

Abg. Herold (Zentr.) hält die Betheiligung der Landwirth- \chaftskammern an den Börsenpreis-Notierungen für im Interesse der Börfe felbst liegend, die dadurh an Vertrauen gewinne.

Nach einigen mehr persönlihen Auseinanderseßungen zwischen den Abeog. Freiherr von Loë (Zentr.) und Gothein (fr. Vgg.) empsiechlt

Abg. von Mendel-Steinfels (konf.) besonders die Vorschrift über die Börse. Es herrsche niht bloß in den Kreisen der Land- wirthschaft, sondern fast überall ein großes Mißtrauen gegenüber der Börse, namentli bezüglih der Produktenbörse. Wenn alles so harmlos zugehe, dann liege es im Interesse der Börse selbst, dem all- gemeinen Publikum eine Einsicht in diese Verhältnisse zu geben und Aufklärung zu schaffen durch Einrichtung eines Verhältnisses, wie es in Breslau bestehen solle, an allen Börsen. Daran hätten auch die leinen Landwirthe ein großes Interesse; denn die Entwickelung der Landwirthschaft hänge von den Börsenpreisen und von der Methode, nach welcher sie gemaht werden, ab.

S 2 wird hierauf unter Annahme des Antrags vou Plettenberg und Ablehnung des Antrags Krause genehmigt; ebenso ohne Debatte die §8 3 und 4, welche Bestimmungen über die Errichtung der Landwirthschaftskammern und die Saßungen derselben enthalten.

Zu § 5 wird von dem Abg. von Tiedemann-Bomfst (fr. konf.) ein Zusaß beantragt, wonach in der Provinz Posen ein Drittel der Mitglieder vom Ober-Prästdenten nah An- höórung des Provinzialraths ernannt werden sollen.

Abg. Mott y (Pole) erklärt sich namens der Polen gegen einen solhen Antrag. Herr von Tiedemann habe die Polen verdächtigt, weil sie für den russishen Handelsvertrag gestimmt und damit die agrarischen Interessen verleßt hätten. Die Polen hätten aber ihren Patriotismus bewiesen durh die Annahme der Militärvorlage. Der Nedner wendet sih sodann gegen die Polenpolitik des Fürsten Bismark und bittet um Ablehnung der beantragten neuen Ausnahme- bestimmung.

Abg. Freiherr von Zedliß (fr. konf.) glaubt den Fürsten Bis- marck nicht vertheidigen zu brauchen; wenn eine Besserung in den Verhältnissen in Posen eingetreten sei, so sei es der Politik des Fürsten Bismarck zu danken. Der Antrag sei bereits bei § 1 be- gründet worden. Nationale Vorurtheile spielten bei demselben nicht mit. Den Polen solle alle Gerechtigkeit widerfahren, welche fie ver- dienen; aber die wirthschaftlihen Fragen würden in der Provinz Posen immer nah politishen Gesichtspunkten und nah national-polnischen Rücksichten entschieden. Das würde auch bei den Wahlen zur Land- wirthschaftskammer und bei den Entscheidungen derselben der Fall fein. Dadurh würde die Kammer für Posen ungeeignet fein zur Erfüllung der großen Aufgaben, welche ihr zugewiesen werden sollen.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.) erklärt sih gegen den Antrag, welcher eine Ausnahmestellung für die Posener Landwirth- \chaftskammer schaffen wolle, stellt aber fest, daß darin fein Ab- weichen von der Polenpolitik des Fürsten Bismark zu finden sei. Die Gegensäge in der Provinz Posen, fährt Redner fort, sind sehr bedeutend, und es herrscht das Bestreben, jede Frage in politischer Tendenz auszubeuten. Aber dieses Geseh soll kein politishes werden, sondern soll nur der Landwirthschaft dienen; die polnischen Land- wirthe leiden ebenso wie die deutschen unter der {chlechten Agrar- geseßgebung, den niedrigen Preisen u. st. w. Warum soll bei dieser Gleichheit der Interessen niht ein neutrales Gebiet geshaffen werden ? Wir wollen einen redlihen Versuch damit machen. Es i} aller- dings die Möglichkeit vorhanden, daß die meisten Stellen von Polen beseßt werden, daß eine gewisse Unbilligkeit entsteht bei der besseren Bedenkung der polnischen Vereine M den deutschen ; aber ich hoffe, daß die Polen die ihnen zustehende Macht nit aus- nußen werden. Würde mit dem Geseße Mißbrauch getrieben, so würden wir keinen Augenblick zögern, Remedur zu schaffen.

Abg. von Tiedemann - Labischin 46S fons.): Die Interessen A Be die gleichen, aber troßdem bestehen deutsche landwirth-

chaftlihe Vereine neben den polnischen, und bei der Kreisordnung fand es allgemeine Billigung, daß für Posen eine Ausnahmestellung geschaffen wurde. Das Ernennungsrecht hat dahin geführt, daß in den Kreis- und Bezirksaus\{hüssen Polen und Deutsche friedlich zusammenwirken, weil die Mitglieder fich niht als gewählte Man- datare einer Partei betrachten.

Abg. Mizerski (Pole): Der Antrag erscheint wie ein ver- \späteter Kanonenshuß nah vollendetem Kampfe. Bei den wirth-

schaftlichen und tehnishen Fragen, welche die Landwirthschaftskammer; beschäftigen werden, dürften sih die nationalen Gegensäße {on h, merkbar machen. Abg. von Kardorff (fr. kons.): In Posen wird rüsictslgz nach der Nationalität E werden, und die Herren Polen diese auses werden keine Macht haben, einem Mißbrauche nah dies ichtung entgegenzutreten. Wenn für die Kreisaus\hüsse nit daz Ernennungsrecht bestände, würden die meisten Kreisaus\{chÜüse yoy einer Mehrheit von Polen beseßt sein. Daß dies vermieden ift, bgt zur Aussöhnung der Gegensäße beigetragen, und ähnlih würde e in den Landwirthschaftskammern der Fall sein. Den Deutschen sos, keine Mehrheit gesichert, sondern es foll nur eine Garantie gegeben werden, daß niht unsere besten Landwirthe ausgeschlossen werden, Ebenso müßte den Polen daran liegen, daß die tüchtigen polnishey Landwirthe niht ausgeschlossen werden, die in Bezirken mit deutsche Mehrheit wohnen. Graf Limburg-Stirum meint, -bei eintretenden

Mißbrauche würde Remedur geschaffen werden können; aber wir, W

die Staatsregierung dazu bereit sein? Die Deutschen und die Polez haben nicht dieselben Interessen; denn die deutshen Landwirthe habey ein Interesse daran, daß die deutshen Arbeiter der Provinz erhalten bleiben und nicht durch polnishe Einwanderer erseßt werden. Di erste und nächste Pflicht der deutschen Nation ist die Pflicht de Selbsterhaltung, welche uns zwingen sollte, diesen Antrag anzunehmen,

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:

Diejenigen Gründe, welche für die Einschaltung des § 5a ange ff

führt sind, treffen im großen und ganzen abgesehen von dey

national-polnishen Erwägungen für alle Landwirthschaftskammer; E

zu. Es kann in allen Landestheilen vorkommen, daß aus irgend welchen Gründen bei den Wahlen in dem einen oder anderen Kreise hervorragende Landwirthe nicht gewählt werden und dadurch in di: Kammer nicht hineinkommen. Es wäre insofern der Gedanke, über: haupt irgend eine Form zu schaffen, durh welche eine Ergänzung der Kammer neben den Wahlen stattfinden könnte, garnicht von der Hand zu weisen.

Von der Regierung ist ein solcher Vorschlag, wie ih ofen aus\vrecen ff

will, deshalb niht gemacht, weil wir angenommen haben, daß ein der artiger Vorschlag der Regierung in jetziger Zeit von vornherein mit dem größten Mißtrauen aufgenommen werden würde. (Sehr richtig!) Sollte aber der Antrag von Mitgliedern des hohen Hauses ommen, so würde er meinerseits keinem Widerspruh begegnen. (Heiterkeit.)

Dann, meine Herren, zur Frage der Gestaltung der Landwirtk, schaftskammer in der Provinz Posen! Ih möchte zunächst ei Wort, das der geehrte Herr Abg. Mizerski ausgesprochen hat, nicht unwidersprochen lassen : Die Polen würden dauernd als „Bürger! zweiter Klasse behandelt. Meine Herren, das ist nicht richtig; Si: dürfen nur nicht vergessen, daß Sie niht bloß polnische Bürger, sondern daß Sie auh Deutshe und Preußen sind; und wenn Sh einen Beweis für Jhre Angaben daraus haben entnehmen wollen, daf auch bei Ihnen in der Provinz Posen die Geschäfts\prache die deuts ist, so sollten Sie sih darüber niht beshweren ; das ist die größt: Wohlthat, die Ihnen passiert, daß Sie überhaupt genöthigt werden, Deutsch zu lernen. (Sehr richtig! rets.)

Weiter ist gesagt: Sie würden zwangsweise aus der Heimath verdrängt und vertrieben, und dazu führe die Einsetzung und Thätig keit der Ansiedelungskommission. Meine Herren, da ist von Zwan; gar keine Rede die vollste Freiwilligkeit. Sie sollten dankbar sein, daß die Ansiedelungskommission namentlich in der jeßigen s{wierigen Lage der Landwirthschaft in der Provinz Posen arbeitet, denn eine ganze Menge von Leuten wird dur die Ansiedelungskommission vor shweren Sorgen befreit. (Sehr richtig! rechts.)

Wenn ih mich nun gegen den Antrag ausspreche, so konnte di: Negierung, als sie dieses Gesez vorlegte, welhes eine einheit lihe Organisation für die Landwirthschaft erstrebt, keine ander Vorlage machen, als sie Ihnen unterbreitet hat. Sil würde damit den wirthschaftlihen Boden verlassen haben, wenn si ihrerseits gleich für die Polen eine Ausnahmebestimmung in dai Gesetz hätte aufnehmen wollen. Wir verkennen nicht, daß in Posa Schwierigkeiten aus dieser Gestaltung hervorgehen können ; vielleidi! die shwerwiegendste ist in meinen Augen die, daß das deutsche Gr fühl dadur verleßt werden oder ih will niht fagen verleßt aber sich beeinträchtigt fühlen kann, wenn vielleiht ein polnischer Vor fißender der Landwirthschaftskammer in der Proviz Posen gewälhl! wird. Viel mehr Schaden, meine Herren, kann nit eintrete, dagegen {chüßt auh cine deutshe Minorität. Denn daß ein polnishe Majorität ihre Macht dazu mißbrauhen folltt um lediglih vom nationalen Gesichtspunkt aus nachher die landwirtb schaftlihen Fragen zu bearbeiten, oder über die Mittel zu verfüget, um aus nationalen Gesichtspunkten deutshe Landwirthe zu \{hädigen, - das halte ih für unmögli. Sollte etwas derartiges eintreten, |! würde allerdings Nemedur getroffen werden müssen. Jh möchte d anknüpfen an die Worte des Herrn Grafen Limburg: wenn eine det artige Nothwendigkeit eintritt, so darf nicht daran gezweifelt werda daß die Staatsregierung jederzeit bereit sein wird, Abhilfe ges einen verartigen Unfug herbeizuführen. Also, die Staatsregieru hat ihre Stellung zu der Angelegenheit dadur) kundgegeben, daßt in ihrer Vorlage von einer Sonderbestimmung für Posen abges hat. Sollte das hohe Haus den Antrag annehmen, so wird dk Staatsregierung zu überlegen haben, wie sie sih zu einem fol Beschluß zu tellen hat; zunächst kann sie die Annahme Paragraphen nicht empfehlen.

Abg. Freiherr von Los (Zentr.) bezeichnet den Antrag als u annehmbar und bedenklich, weil dadurch der nationale Gegen|a nur verewigt werden würde. ;

Abg. Dr. Sattler (nl.) spriht seine Freude darüber aus, di} Graf Limburg die Vorlage nit als ein politisches Gese behanddl! wissen wolle; hoffentlih ziehe er bei späteren Abstimmungen dk Konsequenzen aus dieser Anschauung. Aber bedenklich sei es, weil die Organisation, welhe hier geschaffen werde, in die Hand eint! Macht komme, die niht das deutsche Interesse vertrete; hier gelt es, Maßregeln zu treffen zur Erhaltung des Deutschthums. Rednet erhebt Widerspruch dagegen, daß die Voten immer dem Fürst Bismarck die Friedens\törung vorwerfen, während er bemüht gewe!!! sei, dem deutshen Volke den Frieden zu erhalten. Daß dl Polen die Deutschen niht majorisieren würden, könne nicht ohr! weiteres angenommen werden; wenn aber die Landwirthschaftskamnmt eine polnishe Mehrheit habe, sei es siher, daß einem Beschluß de! polnischen Mehrheit, die Verhandlungen in polnisher Sprache |! führen, die Bestätigung versagt werden würde?

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden: M

Herr Abgeordneter Dr. Sattler hat an mich die Frage geridtd ob es nah dem bestehenden Gesetz zweifellos sei, daß in einer in dil Provinz Posen zu errichtenden Landwirthschaftskammer in deuts Sprache werde verhandelt werden. In meinen Augen besteht darübt! kein Zweifel, und steht fest, daß in diesem Sinne die Landwirthschaft fammern als Behörden betrachtet werden müssen.

} [6492]

Abg. Schröder (Pole) fordert das zulehnen und Vertrauen zu den Polen zu haben.

Darauf wird der von den Freikonservativen gestellte Zu- Ó ) Freikonservativen, Nationalliberalen, sowie des Abg. von Jagow (kons.) ab-

saygantrag gegen die Stimmen der

gelehnt und § 5 angenommen.

Die 88 6 bis 14 enthalten die Bestimmungen über das

Wahlrecht und das Wahlverfahren.

Die Abgg. Herold und Genossen vom Zentrum, sowie

die Abgg. Freiherr von Zedlig (fr. e und Genossen be- aragraphen in die

De ßgabe, daß ein Dreiklassen- MWahlsystem durch Dreitheilung des Grundsteuer-Reinertrags

antragen die ige dieser Kommisston; erstere mit der Ma

eingerichtet werden soll.

Abg. Herold (Zentr.): Die Vorlage soll nit bloß dazu dienen, Geld zu verschaffen für Zwecke der Landwirthschaft, sondern die Kammern follen die Landwirtbschaft vertreten, und dazu bedürfen

us auf, den Antrag ab-

mit dem Rest der Vorlage fertig mit ihrer Arbeit fertig sein.

des Redners eine Bevormundun

die kleinen Landwirthe enthielten.

sie des Vertrauens ihrer Wähler, welches sie aber nur gewinnen können, wenn auch der mittlere und kleinere Grundbesiß eine sichere Vertretung hat. Ueber die Detailbestimmungen kann nur in der Kommission berathen werden; durch die Zurückverweisung würde nicht eine Verzögerung, fondern eine Beschleunigung der Berathung erzielt werden, denn wir können in der Berathung fortfahren, und bis wir

Abg. vom Heede (nl.) beantragt ebenfalls die Zurückverweisung der Bestimmungen über das Wahlrecht in die Kommission, aber ohne die bestimmte Direktive, welhe in dem Antrage Herold gegeben ist. Die Borschläge der Kommission und der Vorlage enthalten nah Ansicht der kleineren Grundbesißer dur den Großgrundbesiß, die nicht gebilligt werden könne.

Abg. Freiherr -von Eynatten (Zentr.) empfiehlt ebenfalls die Zurückverweisung der Wahlrechtsbestimmungen au die Kommission, weil die Vorschläge der Vorlage nicht einen genügenden Schuß für

| gleihen Wahlrecht kommen, wie es bei den Handelskammern und

sind, kann die Kommission auch u eine pof

Eigentlich sollte man zu einem

anderen Wahlen bestehe. Die Landwirthschaftskammecn S be- sonders ganz der Zusammensetzung der landwirthschaftlichen

rung entsprechen, weil sie sonst zu geseßzgeberischen könnten, welche den Interessen der betr. Provinz niht entsprächèn. Hoffentlich werde es gelingen, in der Kommission noch sehr erhebliche Verbesserungen zu erreichen; denn sonst wäre es besser, wenn das ganze be f in der Kommission zu Grabe getragen würde.

„Freiherr von Zedliß (fr. kons.) hofft im Gegentheil, daß ne positive Verständigung erzielt werden würde. Die Beschlüsse der Kommission s{hließen doch, führt Redner aus, eine ganz erhebliche Zahl von Wählern vom Wahlrecht aus, namentlich soweit es ih dabei um die Pächter handelt. direkten und gleichen Wahlrechts nit eingehen will, dann muß man dazu übergehen, zwei Wählerklassen einzurihten, um den beiden Klassen der Grundbesißer eine Vertretung zu sichern und die Kammern zu einer Vertretung aller Landwirthe zu machen.

Darauf wiro um 4 Uhr die weitere Berathung auf Donnerstag 11 Uhr vertagt.

evólte- aßregeln kommen

Wenn man auf ven Gedanken des

f ges 3

. Untersuchungs-Sachen, 9. An}tgebote, Zustellungen u. dergl. . Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. b, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

| Oeffentlicher Anzeiger.

. Kommandit-Gesellshaften auf Aktien u. Aktien-Gesells. . Erwerbs- und Wirthschafts-Genofsenschaften.

. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwälten.

. Bank-Ausweise.

. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sahen.

[6493] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen die unverehelihte Marie Taube wegen wissentlihen Meineides unter dem 25. April 1887 von dem Untersuchungsrichter des Königlichen Land- gerihts I. in den Akten J. IV. C. 901. 86 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 21. April 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht 1. [6491] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Handlungskommis Jacob Stein- berg wegen Betrugs unter dem 18. Mai 1888 in den Akten J. IV. C. 67. 88. erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 19. April 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft 1. Stectbriefs-Erledigung.

Der gegen den Arbeiter (Schneider, Posthilfs- beamten) Wilhelm Lindner wegen Unterschlagung unterm 30. März 1893 in den Akten J. II1. A. 932. 93 erlassene und unterm 18. Oktober 1893 er- neuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Verlin, den 21. April 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht T.

2) Ausgebote, Zustellungen 1nd dergl.

[6545] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Köntgstadt Band 60 Nr. 3292 auf die Namen des Eigenthümers August Köppen und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Jeltsch, beide zu Neuen-

l dorf bei Potsdam zu gleichen Antheilen und Nechten

eingetragene, hierselbst in der Nüdersdorferstraße Nr. 27 belegene Grundstück am 21. Juni 1894, Vormittags A0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Mr. 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von

[3a 32 qm und ist mit 5480 4 Nutungswerth zur

Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- tück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Nealberechtigten werden aufgefordert, die nicht von felbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buhe zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks niht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden vebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der Purreihende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksihtigten Ansprüche im Nange zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen , werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins dieCinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen- falls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu- shlags wird am 21. Juni 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, derkündet werden. Berlin, den 19. April 1894. Königliches Amtsgericht 1. Abtbeilung 87.

[6544] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von der Königstadt Band 99 Nr. 4837 auf den Namen des Bäckermeisters Julius Knobel eingetragene, hierselbst, Hirtenstraße Nr. 20 belegene Grundstück am 25. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts\telle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Ein- sgng C., Erdgeshoß, Saal 40, versteigert werden.

as Grundstück hat eine Fläche von 7 a 29 qm und ist mit 10250 #4 Nußzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- tolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf den Er- teher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein dder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der , Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht her- borging , insbefbndere derartige Forderungen von Kapital, “eral wiederkehrenden Hebungen oder Nu ten, spätestens im Versteigerungstermin vor der

ifforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriGh, t Gerichte laubhaft zu machen, widrigenfalls die- pen bei Feststellung des geringsten Gebots nit erüdsichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf-

geldes gegen die berücksihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgesordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah er- n Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den An E Len die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25, Juni 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichts\telle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 20. April 1894. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

[6546]

In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangsvollstreckung gegen den Amtsgerichts- Sekretär Gronemann zu Danzig beigetriebenen und hinterlegten Betrages von 693,70 M ift zur Erklä- rung über den vom Gerichte angefertigten Theilungs- plan, sowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 12. Juni 1894, Vormittags 107 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte XI. hierselbst be- stimmt worden. Zu diesem Termine werden

l) der Schuhfabrikant F. Pauls in Danzig,

2) die Wittwe Laura Franck, geb. v. Muenchow,

früher hier, jeßt in Zabrze, Kreis Oppeln, jeßt unbekannten Aufenthalts beziehungsweise deren Rechtsnachfolger auf Anordnung des Königl. Amts- gerichts hierdurch offentlich geladen.

Danzig, den 23. April 1894. i Grzegorzewsfki, Gerichts\hreiber des Königlichen. Amtsgerichts XI1. [6610]

Zur Kraftloserklärung:

l) des 37 0/9 Pfandbriefs des landwirthschaftlichen Kreditvereins im Königreich Sachsen Lätt. C. Serie 111A. Nr. 1085 über 500 Æ it von - der Frau Minna Auguste, verw. Bundesmann, geb. Krause, in Walddorf u. Gen.,

2) des K. S. Landrentenbriefs Litt. C. Nr. 5932 über 100 Thaler ift von der Frau Johanne Dorothea, verw. Köhler, verw. gew. Engmann, geb. Mittag, in Hainewalde,

das Aufgebotsverfahren hier anhängig gemacht worden. °

Dresden, den 21. April 1894.

Königl. Amtsgericht. Abtheilung 1b. Heßler. {3120] - Aufgebot.

Der Viehbändler Martin Christensen in Tingleff hat das Aufgebot des Interimsscheines zur Aktie Nr. 382 der Kreditbank Tondern beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19, Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermin feine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Tondern, den 2. April 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1. [6549] Aufgebot.

Der Anstreichermeister Robert Unterberg zu Duis- burg für sih und als Bevollmächtigter seiner Brüder Heinrich, Wilhelm, Conrad und Eduard Unterberg zu Duisburg vertreten durh die Rechtsanwälte Iustizrath Gießing und Dr. Gießing zu Duisburg hat das Aufgebot der beiden, angeblich verloren gegangenen Interimsscheine, zu den Aktien Nr. 898 und 899 der Aktien-Gesellschaft Creditbank zu Duis- burg, eingetragen im Aktienbuhe unter Fol. 449 und 450 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19, November 1894, Vormittags 11A Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte Zimmer Nr. 42 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an- zumelden und die Ürkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Duisburg, den 19. April 1894.

Königliches Amtsgericht. [69582] Aufgebot. /

Der Gutsbesitzer Friedrich Hartitß zu Nelben hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, ihm unter dem 30. September 1887 von dem Königlichen Hauptsteueramt zu Halle a. S. ausge- stellten Pfandscheins , laut welchem er bei der vor- bezeihneten Behörde zur Sicherstellung wegen seiner Verbindlichkeiten aus dem von ihm mit dem König- lih preußischen Fiskus über die Fährgerechtigkeit bei Nelben—Könnern geschlossenen Pachtvertrage die Königl. Preußischen 37% igen Staats - Anleihen Litt: V. Nr, 92 (399 Und (L162 Uber 1e 200 6 nebs Talons und dazu gehörigen Zinsscheinen ver- pfändet hat , beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spatestens in dem auf den 17, September 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, kleine Stein- straße Nr. 7, Zimmer 32, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Halle a. S., den 7. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. Fettback.

[2746] Aufgebot. j;

Die Köchin Maria Wedel hieselbst hat das Auf- gebot des angebli verloren gegangenen, Antoni 1885 für fie ausgestellten, auf 399 M 99 „§ lautenden Darlehns- und Zinszahlungsbuches Nr. 6348 der hiesigen Borschußanstalt beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26, Oktober 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Ludwigslust, den 7. April 1894. : Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

[6560] Aufgebot.

Es ift das Aufgebot folgender angeblich verloren gegangener Sparkassenbücher:

A. der städtischen Sparkasse zu Berlin:

1) Nr. 165 855 über 30 4, von dem unverehelichten Dienstmädchen Paula Krause,

2) Nr. 191 063 über 296 M 44 -, von dem Arbeiter Andreas Kalisch,

3) Nr. 242197 über 242 16:09 A von dem Schriftseßer Hermann Dehnuk-ch,

4) Nr. 254 695 über 203 46 31 4, von Fräulein Klara Hartung, vertreten durch Frau Wilhelmine Hartung,

5) Nr. 287 592 über 79 4. 81 Villep, geb. Voigt,

6) Nr. 539 005 über 60 4 99 „g, von Frau Marie Kaefßner, geb. Pfaeffner,

7) Nr. 624925 über 5 4A 28, von Frida Krüger, vertreten durh den Schutmann Johann Krüger; zu 1—7 zu Berlin ;

8) Nr. 527 886 über 139 4 86 ,„Z, von Frau Fabrikaufseher Friederike Jarosch, geb. Weiß, zu Spandau ;

B. der Nieder-Barnimer Kreis-Sparkasse :

Nr. 28 545 über 11 4M 81 „F + 33 „Z von Max Grewe, vertreten durch Güärtnereibesitzer Friedr. Greewe zu Schönebeck, beantragt. :

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 17, November 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue ‘Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 7. April 1894.

Königliches Amtsgericht 1.

[2730] Aufgebot. f

Das Sparkassenbuh der \tädtischen Sparkasse zu Kattowitz Nr. 1758 über 977,38 #, ausgefertigt für den Quintaner Erich Glodny zu Kattowitz, ist an- geblich verloren gegangen und foll auf Antrag des Privatiers Paul Glodny zu Kattowiß zum Zwedcke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. l

Es wird daher der Inhaber des Buchs auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 5. No- vember 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 33) feine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkafsenbuchs erfolgen wird.

Kattowitz, den 31. März 1894.

Königliches Amtsgericht. Dr, Jali).

4, von Frau Bertha

Abtheilung 81.

[62535] Aufgebot.

Am 1. Oktober 1869 belêgte Justus Wienecke in Veckerhagen bei hiesiger sädtisher Sparkasse auf das Sparkassenbuch Nr. 5120 Achtzig Thaler = 240 M, die bis zum 1. Januar 1893 durch Ver- zinsung auf 465 M 29 „Z§ angewachsen find. Das Sparkassenbuh if zu unbekannter Zeit abhanden gekommen. Justus Wienecke, später hier als Knecht und Tagelöhner wohnhaft, ift am 3. Januar 1893 hier veritorben, ohne bekannte Erben, und der hiesige Rechtsanwalt Treumann zum Pfleger für feinen h: bestellt. Auf Antrag des letzteren wird nunmehr gemäß § 501 Nr. 5 der Hannoverschen Bürg. Pr.-O. und § 841 der Zivil-Prozeß-Ordnung der unbekannte Inhaber des Sparkassenbuh8s auf- gefordert, seine Rechte hier alsbald und spätestens in dem auf L den 5. November d. J., Vormittags A1 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Aufgebotstermin anzumelden und das Syarkassenbuh vorzulegen, unter der Verwarnung, dah sonst dasselbe für kraftlos erklärt werden foll.

Münden, den 15. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. T.

[3431] _ Aufgebot. 5 Das Sparkassenbuch der städtishen Sparkasse zu Burg Nr. 25838 über 167,06 A, ausgefertigt für Wilhelm Krüger, ist angeblih verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümers Schuh- machers Wilhelm Krüger zu Burg, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird deshalb der Subaber des Buches aufgefordert, #pâ- testens im Aufgebotstermine am 6. November 1894, Vormittags A0 Uhr, bei dem unter-

zeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Burg, den 7. April 1894. Königliches Amtsgericht.

[6552] ___ Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Kreis-Syarkasse zu Oppeln Nr. 1568, ausgefertigt für Josef Buchwald, ist angebli verloren gegangen und foll auf Antrag des Pfarrers Buchwald, welcher dem verschollenen Eigen- thümer Josef Buchwald zum Pfleger bestellt ift, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Jnhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 29, November 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht (Zimmer Nr. 5) seine Nehte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er- folgen wird.

Oppeln, den 20. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

[6553] Aufgebot.

Der Bergmann Josef Sender aus Hordel, Kolonie- straße 5, hat das Aufgebot des auf feinen Namen ausgestellten, angeblich verloren gegangenen Quittungs- buchs Nr. 18174 4. 1892 der Sparkasse der Aemter Bochum I. (Nord) und Il. (Süd) lautend über 740,03 M. beantragt. Der Inhaber des Buchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. No- vember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebotstermine seine Ansprüche und Rechte auf das Buch anzumelden und letzteres vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Vochunz, den 20. April 1894.

Königliches Amtsgericht.

O Aufgebot,

Der Kaufmann Paul Eny zu Rendsburg, ver-

treten durch den Rechtsanwalt Hems daselbst, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des von dem Antragsteller ausgestellten, auf Otto Wernich, hierselbst, Gerhofstraße 32, IL, gezogenen, von leßterem acceptierten, auf Bülow & Moosengel zum Inkasso indossierten, am 1. Oktober 1893 fällig ge- roesenen Wechsels, groß M 150,—. __ Der Inhaber der Urkunde wird daher aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. Juni 1894, Nachmittags L Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbs Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 30. November 1893.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotsfachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichts\chreibergehilfe.

[6555]

Aufgebot. i

Der Kossath Eduard Grieseler in Thurland hat das Aufgebot des als Forderungsdokumente für den damaligen Zimmerlehrling, jeßigen Zimmermann Louis Grieseler und die Emilie Grieseler jeßt ver- ehelihte Pobiß in Thurland ausgefertigten Kauf- vertrags d. d. Raguhn, den 29. Oftober 1867, über je 1500 6, eingetragen im Grundbuch von Thur- land Band 1. Blatt 39, beantragt.

EL

Die Wittwe Wilhelmine Bullert, geb. Knorre, in Jeßniß und der Stellmacher August Bullert in JFeßniy haben das Aufgebot der unbekannten Erben des am 10. Mai 1828 zu JIeßniß verstorbenen Stell- machermeisters Christoph Christian Friedri Bullert und dessen Chefrau Nosamunde Bullert, geb. Schmidt, in Jeßniß, sowie der am 1. August 1834 daselbst verstorbenen verehelihten Rosamunde Morit, geb. Bullert, in Jeßnitz, beantragt.

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Die Arbeiterin Johanne Pohlert, geb. Deleiter, in Jeßnitz hat das Aufgebot ihres seit dem 17. Offs tober 1883 vershollenen Ehemannes, des am 26. De- zember 1826 geborenen Maurers Gottfried Pohlert in Jeßnitz zum Zwecke der Todeserklärung beantragt.

Es werden daher die Inhaber der Urkunden unter 1., die unbekannten Erben des am 10. Mai 1828 zu äFeßnitz verstorbenen Stellmachermeisters Christoph Christian Friedrich Bullert und dessen Che- frau Rosfamunde Bullert, geb. Schmidt, in Jeßnit, der am 1. August 1834 daselbst verstorbenen ver- ehelihten RNosamunde Moriß, geb. Bullert, in Jeß- ny, sowie der am 2. Dezember 1826 geborene Maurer Gottfried Pohlert von Jeßnitz aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. November d. J., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine zu erscheinen und ihre Rechte wahrzunehmen, widrigenfalls dur auf An- trag zu erlassendes Ausschlußurtheil die Urkunden unter 1. für kraftlos werden erklärt werden bezw.

ad I. die S und die Ausantwortung der Erbschaft, sowie die Ertheilung des Erh«