1894 / 99 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Apr 1894 18:00:01 GMT) scan diff

der Gemeindevorstand das Ausscheiden eines Wablmannes {ofort nach erlangter Kenntniß dem Landrath anzuzeigen haben foll.

i As Freiherr von Erffa -Wernburg (kons.) hält es für zwecklos, auf diesen Antrag einzugehen, bevor das Wahlverfahren in der Kommis- sion Ee t sei. Er beantragt, den § 15 an die Kommission zurück-

zuverweisen.

Abg. von Eynern (nl.) bittet den Präsidenten, das Haus darüber zu befragen, ob es nit rihtiger wäre, die Berathung bis nah der Kommissionsberathung zu vertagen.

Abg. Freiherr von Erffa-Wernburg (konf.) glaubt, daß nur der § 15 abgeseßt zu werden brauche. Die übrigen Paragraphen handelten niht mehr vom Wahlrecht.

Abg. Im Walle (Zentr.) macht darauf aufmerksam, daß auch § 21 vom Wahlverfahren handelt.

Der § 15 wird hierauf ebenfalls an die Kommission zurückverwiesen.

__ Ein Antrag, auch die §8 21, 22 und 27a an die Kom- mission zurückzuverweisen, wird abgelehnt, ebenso der Antrag von Eynern, den Rest des Geseßentwurfs von der Tages- ordnung abzusezen. Es wird in der Diskussion fortgefahren.

Die 9 16 und 17 werden ohne Debatte angenommen.

Abg. Bartels (kons.) beantragt, folgenden § 17a einzu- schalten :

„Die Landwirthschaftskammern sind berechtigt, sih bis zu

einem Zehntel ihrer Mitgliederzahl durch Zuwahl von Sachver-

ständigen und um die Landwirthschaft verdienten Personen zu er- gänzen. Denselben steht das Recht zu, an den Sitzungen mit berathender Stimme theilzunehmen.“

Der Antrag wird angenommen.

S 19 giebt den Landwirthschaftskammern das Recht, Ausschüsse zu bilden und diese mit besonderen Aufgaben zu betrauen.

Abg. von Tiedemann-Bomst (fr. kons.) will den Aus- hüssen die Befugniß einräumen, auch Nichtmitglieder zu kfooptieren.

Der Antrag wird abgelehnt und § 18 in der Fassung der Kommisston angenommen.

Nach §8 19 versehen die Mitglieder der Kammern ihr Amt unentgeltlih. Jedoch kann ihnen auf Beschluß der Kammer für baare Auslagen, welche ihnen durch die Theil- nahme an den Sizungen und die Ausführung besonderer Aufträge erwachsen, eine Entschädigung gezahlt werden.

_Abg. von Strombeck (Zentr.) beantragt, dem § 19 folgende Fassung zu geben:

/ „Die Mitglieder versehen ihr Amt unentgeltlich. Doch kann

ihnen eine den baaren Auslagen für die Theilnahme an den

Sißungen entsprehende Entschädigung durh Beschluß der Land-

wirthschaftskammer, sowie Entschädigung für die Ausführung be-

sonderer Aufträge gewährt werden.“

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:

Der Herr Abg. von Strombeck hat ausgeführt, daß er seinen Abänderungsantrag um deswillen gestellt habe, damit denjenigen Mit- gliedern der Kammer, welhe von dieser mit besonderen Aufträgen betraut werden, eine größere Entschädigung, als lediglih ein Ersaß der baaren Auslagen zu theil werde. Er führte als Beispiel an, daß jemand vielleiht zu Nepräsentationszwecken eine Reise untker- nehmen müsse. Ich muß nun allerdings gestehen, daß dieser Fall eine weitergehende Entschädigung, als den Ersay der baaren Auslagen, faum rechtfertigen kann. Dagegen können andere Fälle vorkommen. Wenn zum Beispiel ein Mitglied der Kammer veranlaßt wird zu größeren wissenschaftlihen Arbeiten oder zu Gutachten. Die Ne- gierung hat jedoh geglaubt, daß diese Fälle niht unter diese Bestim- mung fallen, sondern daß, auch wenn die betreffende Persönlichkeit Mitglied der Kammer ist, doch durh ein besonderes Abkommen be- sondere Leistungen honoriert werden können. Im übrigen befürchte ih, daß wir Gefahr laufen, uns bei Fortseßung dieser Diskussion in eine Geshäftsordnungsdebatte der späteren Landwirthschaftskammern zu verlieren ; denn die Landwirthschaftskammern sind in der Beziehung, ob sie Diäten selber anweisen wollen, oder die Anweisung durch ihre Satzungen dem Vorstand übertragen, oder wie fonst sie dies regeln wollen, vollständig frei und durch diesen § 19 in keiner Weise beschränkt.

8 19 wird unter Ablehnung des Antrags von Strombeckck angenommen. :

8 90 bestimmt, daß die Sißungen der Landwirthschafts- kammern öffentlich sein sollen; der Ausschluß der Oeffentlichkeit wird jedoch in bestimmten Fällen zugelassen.

Abg. von Buch (kons.) will umgekehrt die Oeffentlichkeit der Sißungen prinzipiell ausschließen und nur eventuell die Oeffentlichkeit zulassen. Er will damit verhindern, daß viele Reden nur zum Fenster hinaus gesprochen werden.

Abg. Dasbach (Zentr.) möchte auch den Landwirthschafts- fammern die weitergehende Publizität sihern und wird deshalb gegen den Antrag von Buch stimmen.

Abg. von Tz\cch oppe (fr. kons.) meint, daß die Sißungen der Kam- mern doch nur von einer kleinen Zahl von Zuhörern befucht werden würden, und zwar vorwiegend von zweifelhaften Elementen, welche das Gehörte agitatorish verwerthen würden. Das wolle er verhüten. Die redeungewandten Landwirthe würden sich viel freier aussprechen, wenn sie ganz unter fich seien.

Abg. Dasbach (Zentr.) bemerkt, daß die Kammern das Urtheil der Presse gerade so gut würden vertragen können, wie andere Korporationen, z. B. das Abgeordnetenhaus. Komme dort etwas vor, was die Oeffentlichkeit zu sheuen habe, so sei die Verbreitung mancher Reden und Vorgänge um so erforderliher. Wenn die Kammern zu den Zeitungen lein Vertrauen hätten, fo sollten sie selber einen objektiven Bericht herausgeben.

Abg. Graf von Hoensbroech (Zentr.) spricht sich gegen den Antrag Buch aus, ohne sich die Motive seines Fraktionsëgenossen Dasbach anzueignen.

Abg. von Buch (kons.) will den Kammern nur das Hausrecht sihern. Zur Presse habe er_ gar kein Vertrauen.

Nachdem noch Abg. Dr. Sattler sih gegen den Antrag von Buch ausgesprochen, wird derselbe abgelehnt und § 20 unverändert angenommen.

Die 88 21 und 22 handeln von der Aufbringung und Vertheilung der Kosten und vom Umlageverfahren ; die Umlage soll 1/2 Proz. des Grundsteuer-Reinertrags in der Regel nicht übersteigen. Nur in außerordentlichen Fällen kann mit Ge- nehmigung des Ministers cine Erhöhung vorgenommen werden.

Abg. Dr. Sattler (nl.) weist darauf hin, daß die Vertheilung der Kosten nah Maßgabe des U Dele e nerrans besonders für die Provinz Hannover sehr unbillig sei. Er sowohl wie der Abg. Dr. Hahn (b. k. F.) behalten si vor, in dritter Lesung einen anderen Modus für die Provinz Hannover vorzuschlagen. Der leßtere beantragt außerdem, den § 21 an die Kommission zurückzuverweisen. ;

. von Tzs\choppe (fr. kons.) beantragt zu § 21 folgenden Zusaß:

„Sofern es sich um die Kosten solcher Einrichtungen oder Maßnahmen handelt, welche in besonders hervorragendem Maße einzelnen Wahlbezirken zu gute kommen, kann die Landwirthschafts- fammer mit Genehmigung des Ministers eine Mehrbelastung diefer Bezirke eintreten lafsen.*

Abg. Herold (Zentr.) will in diesem Antrage an Stelle der Worte „mit Genehmigung des Ministers“ seßen: „unter Zustimmung der Mehrheit der Vertreter der betreffenden Bezirke.“

Abg. Sch miß - Erkelenz (Zentr.) will den Landwirthschaftskammern zur Bestreitung der persönlichen und sahlihen Kosten einen auf den Staatshaushalt zu bringenden festen Zushuß aus der Staatskasse gewähren. Die Umlage soll F 0/0 des Katastralreinertrags ohne Genehmigung des Ministers, und mit Genehmigung des Ministers F 9/0 des Katastralreinertrags nicht überschreiten.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:

Meine Herren! Gestatten Sie, daß ih mit wenigen Worten die Stellung der Staatsregierung zu den zu § 21 und 22 gestellten An- trägen kennzeihne. Der Antrag von Tzschoppe auf Nr. 135 der Druck- sachen 3 zu § 21 is, wie ich vermuthe, dadur hervorgerufen, daß, nahdem die Kommission die Ablehnung des § 26 der Negierungs- vorlage empfohlen hat, welcher die Bildung von Unterverbänden der Landwirthschaftskammer gestatten wollte, nun ein vacuum entstanden ist, und die Mittel fehlen, um für einzelne Theile des Land- wirthshaftskammerbezirks das Bedürfniß nach besonderen Ver- anstaltungen und Einrichtungen befriedigen zu können. Ich kann somit dem Antrage zustimmen; er füllt eine jeßt vorhandene Lücke aus. Ich möchte aber dem Herrn Antragsteller anheimgeben, ob er nit seinen Antrag, der augenscheinlich den Bestimmungen der Konkursordnung und der Provinzialordnung nachgebildet ist, in der Nichtung vervollkommnen will, daß nicht bloß die Möglichkeit einer Mehrbelastung gegeben wird, falls cine Einrichtung in hervorragendem Maße einem Bezirkstheil zu gute kommt, sondern auch die Möglichkeit einer Minderbelastung, wenn für Bezirkstheile in besonderem Maße feine Vortheile aus einer Anstalt des Gesammtvyerbandes entstehen.

Dem Unterantrag Herold auf Nr. 151 der Drucksachen zuzu- stimmen, liegt meines Erachtens tein Bedenken vor. Denn aus meinen Ausführungen werden Sie entnommen haben, daß wenigstens nach der Fntention der Regierung derartige Veranstaltungen bloß dann ins Leben gerufen werden sollen, wenn der enger begrenzte Kreis dieselben

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seinerseits cinrihten will. 4 h A L bres &@ Anders stehe ih zu dem Antrag des Herrn Abg. Schmitz (Erkelenz). Die Kommission hat ja {hon gegenüber der Regierungs- vorlage eine Selbstbeschränkung bezüglich desjenigen Umlagebetrages, den die Kammer selbständig ausscreiben kann, eintreten lassen, inde sie ihn auf X% des Grundsteuerreinertrages herabgeseßt bat. Wenn nun der - Der 0. Sam diese Selbit- beshränkung bis zu 1/5% ausdehnen will, so enthalte ih mi, dazu eine bestimmte Stellung zu nehmen. Das stelle ich lediglih anheim. In den Augen der Regierung ist eine weitergehende Machtvollkommenheit der Kammer ohne Bedenken. Die beiden ersten Säße des Antrags glaube ich dahin auffassen zu sollen, daß er für die Landwirthschaftskammern eine feste Dotation aus der Staatskasse haben will, die der Einwirkung der Regierung entzogen ist. Wenn Sie das wollen, Herr Antragsteller, dann müßten Sie bestimmte Summen in das Gesetz einstellen. So, wie es hier gemacht ist, erreihen Sie Ihren Zweck nicht.

Zur Sache selbst kann ich nach den Erklärungen, die bereits seitens des Herrn Finanz-Ministers und meinerseits abgegeben find, den Antrag, so wie er gestellt ist, nur bitten abzulehnen. Sollte er angenommen werden, so muß ih der Staatsregierung ihre Stellungnahme vorbehalten. Dieselbe hat bestimmt erklärt, daß die Mittel, welche bisher bewilligt worden sind, auch weiter verwendet werden follen. Meinerseits habe ih ferner keinen Zweifel darüber ge- lassen, daß es in den Augen der landwirthschaftlichen Verwaltung er- wünscht ist, den Landwirthschaftskammern, respektive den bestehenden Zentralvereinen vermehrte Staatsmittel zur Verfügung zu stellen.

Der Herr Abg. Schmiß hat Bezug genommen auf den Landes- kulturrath in Sachsen ; er hat ausgeführt, daß dort das in seinem Antrag Bezweckte bereits Rechtens sei. Das ist rihtig. Aber Sie können den Landeskulturrath im Königreih Sachsen niht wohl in Parallele stellen mit unseren Zéntralvereinen und den in Rede \tehen- den Landwirthschaftskammern. Der Landeskulturrath korrespondiert unserem Landes-Oekonomie-Kollegium, und die Kosten für das Landes- Oekonomie-Kollegium werden auch bei uns aus Staatsmitteln getragen. Die Aufgaben, welhe den Landwirthschaftskammern zugewiesen werden sollen, sind andere, als wie sie der Landeskulturrath in Sachsen erfüllt.

Ich habe noch ein Bedenken gegen den Antrag Schmiß. finde, wenn Sie den Antrag annehmen, dann maten Sie die wirthschaftskammern akthängiger von der Staatsregierung, als meinen Augen wünschenswerth ist. (Sehr richtig! rechts.)?

Abg. Freiherr von Erffa - Wernburg (kons.) erklärt sich ebenfalls gegen den Antrag Schmiß. Er wundere sich, wie gerade der Abg. Schmit die Umlage auf 1/5 herabdrücken wolle, der doch neulich mit Enthusiasmus von der Leistungsfähigkeit der rheinishen landwirth- \chaftlihen Vereine gesprochen habe.

Abg. Ottens (nl.) svriht sih für den Antrag Schmiß aus; die darin statuierte Steuer sei für manche Provinzen, namentlich für Holstein, gerade hoch genug.

Abg. Dr. Hahn (b. k. F.) weist auf die Ungleichheit der Erträgnisse des Grund und Bodens in der Provinz Hannover hin; demgemäß fei es unbillig, den Grundsteuerreinertrag auch in dieser Provinz der Kostenvertheilung zu Grunde zu legen.

Die 88 21 und 22 werden nah den Beschlüssen der Kommission unter Ablehnung sämmtlicher Anträge angenommen.

S 23 giebt den Landwirthschaftskammern die Rechte einer juristishen Person nah Maßgabe der im Allgemeinen Land- recht hierfür gegebenen Bestimmungen.

Abg. Dr. E ckels (nl.) hält es juristisch für besser, den Kreis der Rechte und Pflichten der Kammern genau zu umschreiben. Nab einem von ihm gestellten Antrage sollen die Kammern Eigenthums- und andere dingliche Nehte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden dürfen.

Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Her mes bittet, diesen Antrag abzulehnen odex ihn wenigstens bis zur dritten Lesung zurückzuziehen. Der Antrag Eckels wird abgelehnt und 23 mit einem Antrag von Tzschoppe, welcher die Kammern von Einschränkungen durch die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts befreit, angenommen.

M legt den Kammern die Pflicht auf, alljährlich einmal dem Minister über die Lage der Landwirthschaft ihres Bezirks zu berichten. Alle fünf Jahre haben sie einen umfassenden Bericht über die gesammten landwirthschaftlihen Zustände ihres Bezirks an den Minister zu richten.

Diese leßtere Bestimmung beantragt Abg. von Strom- be (Zentr.) zu streichen.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:

Meine Herren! Ich gebe bereitwilligst zu, daß diese Bestim- mung nicht nothwendig in dem Gesetz stehen muß, daß die Staats- behörden das, was hier im Gesetz festgelegt wird, auh in jedem ein- zelnen Falle von den Landwirthschaftskammern erfordern können. Entstanden is der Vorschlag aus der historischen Entwicklung, und

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Ich Land- es in

zwar in der Richtung, das Schreibwerk, welches jeßt besteht, zu ver, mindern. Die Landwirthschaftskammern lehnen sich ja an die land. wirthschaftlichen Zentralvereine an, und diese haben jeßt alljährlich, meines Erachtens, viel zu umfassende Berichte geliefert, weil sie in der jeßigen Ausführlichkeit kaum durchgearbeitet werden. Es geht jeßt das Bestreben dahin, diese Berichte von Jahr zu Jahr mehr gh, zukürzen, dann aber gleichzeitig einzelne bestimmte Fragen für daz ganze Staatêgebiet gleihmäßig zu bearbeiten. Hieran anknüpfend, ist hier festgelegt, daß alljährliß nur kurze Berichte über wichtige Ereignisse an die Zentralbehörden gelangen, dagegen alle fünf Fahre ein ausführliher Bericht. Für leßteren trifft es niht zu, wenn man sagt, dieser könne jeder Zeit eingefordert werden. Derartige Be. richte müssen durch jahrelange Vorarbeiten vorbereitet werden, fonst hat ein Bericht über Einzelfragen, über die man Auskunft haben will ich will z. B. sagen über die Entwickelung des Genoffen: \haft8wesens —, keinen Werth, dann ift es besser, man unterläßt ihn ganz. Jch gebe also zu, daß wir diesen Paragraphen nicht unbedingt in die Vorlage aufzunehmen brauchten; nachdem er aber einmal darin enthalten is, würde ih nicht empfehlen, ihn zu \streihen, weil es für die Kommunen erwünscht ist, zu wissen, was in dieser Beziehung von ihnen gefordert wird.

Außerdem bestimmt S 24, daß alle Berichte an die Zentral- behörde durch den Ober-Präsidenten vorzulegen sind.

Abg. von Tz\choppe (fr. kons.) hält es für ausreichend, wenn von diesen Berichten dem Ober-Präsidenten eine Ab- chrift eingereicht werde.

Abg. von Mendel- Steinfels (kons.) bittet im Interesse der Landwirthschaft, diese Information des Ministers aufrecht zu erhalten.

Minister für Landwirthschaft 2c. von Heyden:

Bon einer erheblichen Bedeutung i} diese Angelegenheit jedenfalls niht. Der Herr Vorredner hat aber selber anerkannt, daß die land- wirthschaftlihen Zentralvereine sich mit ihrer Voreingenommenheit gegen diese Bestimmung in einem Irrthum befinden. Nun möchte ih glauben, daß cs niht zweckmäßig ist, wenn man das Vorhanden- sein eines Irrthums selber konstatiert, einen Beschwerdepunkt als nicht berechtigt anerkennt, dann troßdem demselben Folge zu geben, dies um fo weniger, weil jedenfalls eine Vermehrung der Schreiberei mit dem Antrag herbeigeführt wird. (Sehr richtig! rechts.)

Abg. von Tzschoppe zieht seinen Antrag zurück, worauf S 24 unter Ablehnung des Antrags von Strombeck unver- ändert angenommen wird.

Die S8 25 bis 27 werden ohne Debatte angenommen.

Der von der Kommission vorgeschlagene neue Y 27 a, welcher bestimmt, daß in den Kirchspielsgemeinden der Kreise Husum, Norderdithmarschen und Süderdithmarshen auf jede der bestehenden Dorsschaften ein Wahlmann fällt, wird an die Kommission zurücckverwiesen.

Der Nest des Geseßes wird ohne Diskussion angenommen.

Hierauf vertagt sch das Haus.

Um der Kommission für den Geseßentwurf über die Landwirthschaftskammern Zeit zur Berathung zu laffen, \hlägt der Präsident vor, den Freitag frei zu lassen.

Damit ist das Haus einverstanden.

__ Sthluß 31/5 Uhr. Nächste Sißzung Sonnabend 12 Uhr. (Zweite Berathung der Novelle zur evangelischen Kirchen- Gemeinden- und Synodalordnung.)

Statistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung.

Aus Dortmund wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß dortigen Anstreichergehilfen in eine Lohnbewegung eingetre find. Die Maler- und Anstreiher-Innung soll das Verlangen der Gehilfen, mit ihnen über einen Mindestlohn (man fordert einen solchen von 42 Z für die Stunde) in Verhandlungen einzutreten, dahin beantwortet haben, daß fie dazu niht kompetent ist; die Gehilfen sollten sih mit den einzelnen Meistern auseinanderseten.

In Danzig ist nah demselben Blatt ein Lohnfstreit zwischen den Kupfershmieden und ihren Arbeitgebern ausgebrochen.

Aus Freiburg i. B. wird der „Frkf. Ztg.“ geschrieben : Der Ausf\tand der hiesigen Maurer, den auh eine Versammlung Zimmerarbeiter zu unterstützen beschloß, übt auf die vershiedenen Bau- gewerbe bereits seinen Einfluß aus. Bauten, an denen im Mai hon Schreiner, Schlosser, Glaser u. |. w. hätten Beschäftigung finden sollen, sind noch weit zurück. Das Zugeständniß einer weiteren halben Stunde Mittagspause wird von den Ausf\tändigen abgelehnt; sie be- harren auf ihrer Forderung, daß um 6 Uhr Abends die Arbeit ein- gestellt werde. |

In Nürnberg ist, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, nachdem der dortige Schneideraus stan d beendigt worden, und alle am Ausstande betheiligten Arbeiter wieder beschäftigt sind, über eine Anzahl von Geschäften die Sperre verhängt worden.

Aus Asch in Böhmen berihtet ein Wolff’'shes Telegramm, daß der Ausstand der Arbeiter der Hendels*’\chen Web- waarenfabrik in Roßbach durch amtlihe Beeinflussung bei- gelegt worden ist. Die Lohnstreitigkeiten sind ausgeglichen worden.

Zum Ziegeleiarbeiter-Ausstand in der Provinz An - werpen wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben, daß von den 60 Ziegeleien in Boom 955 wieder in Betrieb sind. Auch in Numpfst und Ter- hagen geht der Ausftand zu Ende.

Aus Zürich schreibt man dem Berner „Bund“: In del Generalversammlung der Arbeiter-Union Zürich wurde ein vo! den Vorständen der Arbeiter-:Union unterbreiteter Antrag angenommie! der sämiuntlihe der Union angehörenden Vereine verpflichtet, Aus standsbrecher aus ihrem Verband auszuschließen. Jn streitigen Aus- nahmefällen entscheidet die Union.

Der in Graissesac (Dep. Hérault) abgehaltene B erg- mannstag beshloß, wie der „Voss. Ztg.“ aus Paris geschrieben wird, die einheitlihe Gliederung aller Bergleute Frankreihs den Anschluß an den Weltverein der Bergleute und erklärte den allgemeinen Ausstand als ein Mittel, um die geseyglihe Anerkennung ihrer Forderungen zu erzwingen. (Vgl. Nr. 95 d. Bl.)

In Castres (Dep. Tarn) haben, wie „W. T. B.“ meldet, sämmtliche Webergehilfen die Arbeit eingestellt. Die „Köln. Ztg." giebt die Zahl der Ausständigen auf 1100 an. Sie fordern Lohn- erhöhung und verhindern die Zufuhr von Materialien. Truppen werden erwartet, da man Unruhen befürchtet. :

Zum Ausstand im russisch - polnishen Industrie - bezirk wird der „Köln. Ztg.“ aus Breslau geschrieben: Eine größere Ausdehnung des Ausstands wird am 1. Mai befürchtet. Arbeiter der Fißner’shen, sowie Gampner’shen Kesselfabri in Sielce griffen Beamte an. Der Platz vor den Fabriken wurde von Kosaken gesäubert. Rothe Plakate an allen Een bedrohen mit Todtschlag die Arbeiter, welche die Arbeit aufnehmen. Aufheßende Flugschriften in polnisher Sprache werden verbreitet. Ferner wird dem Blatt aus Sosnowice gemeldet: Die Fabrikarbeiter In Czenstoch au zeigen ebenfalls Neigung, die Arbeit niederzulegen. Ug Ba erze sind gegen 100 deutsche Arbeiter ausgewie|en worden.

Aus New-York meldet ein Wolff’sches Telegramm: Der Eifen- bahnzug, welcher in Butte (Montana) von 650 nah Washington marschierenden Arbeitslosen beseßt wurde, ist bei der Ankunft in Forsyth von 250 Mann Truppen angehalten worden. Die Insassen wurden im Schlafe überrascht und ergaben fh ohne Widerstand.

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} 16777]

E [6971]

E Kommando der 1. Infanterie-Brig. (1. K.

N [6967] Î Grenadier - Regiments Königin B Ì Nr. 119 Ernst Rieger, Photographen aus Stutt- E cart, wegen Fahnenflucht, Nevisionsgeriht zu Stuttgart am 13. d. M. zu i Recht erkannt :

[6965]

| von Pr

V 99.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi

den 27. April

amn

Untersuhungs-Sachen.

Anfgebote, Zustellungen u. dergl.

2 Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. NBerloosung 2c. von Werthpapieren.

Berlin, Freitag,

| Oeffentlicher Anzeiger. |

\hen Slaals-Anzeiger.

1894.

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien a. Aktizen-Gesell[§. . Erwerbs3- und Wirthschafts-Genofsenschaften.

. Niederlassung 2c. von Rehtsanwälten.

. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sachen.

von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu unterm 8. April 1890 hinter den früheren Bochum im Deutschen

Der

Altona Kaufmann Carl Gödde aus

h Reichs-Anzeiger Nr. 91 2624 de 1890 erlassene Y Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Blankenese, den 23. April 1894. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. i Fn der Untersuchungssache gegen den Rekruten des

l Grenadier-Regiments Königin Olga (1. Württ.) Ì Nr. 119 Karl Victor Vatter, Händler, aus Gön- Ÿ ningen, N ( T i } Militär-Revisionsgericht zu Stuttgart am 13. d. M. } zu Recht erkannt:

Tübingen, wegen Fahnenflucht, hat das Kal.

es solle das dem Karl Victor Vatter gegen- wärtig zustehende oder fünftig anfallende Ber- mögen unbeschadet der Rechte Dritter mik Be- \hlag belegt sein.

Stuttgart, den 23. April 1894.

Kommando der 1. Vnfanterie-Brigade (1. K. Württ.)

Bekanntmachuug. : Untersuhungs\sache aegen den Rekruten des

Cy Sor «n V4

E Grenadier-Regiments Königin Olga (1.Württ.) Nr.119 N Karl Weidle, Koch aus Stuttgart, | flucht, | Stuttgart am

wegen Fahnen- das Kgl. Militär-Revisionsgericht zu 13. d. M. zu Rechk erkannt: - es solle das dem Karl Weidle gegenwärtig zu- stehende oder künftig anfallende Bermögen un- beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt lein. Stuttgart, den 23. April 1894.

hat

Würt.).

Bekanntmachung. A Jn der Untersuchungsfache gegen den MNekruten des Olga (1. Württ.)

hat das Kgl. Militär-

es Tolle das dem Ernst Rieger gegenwärtig zu-

tebende oder künftig anfallende Vermögen un-

beschadet der Redl)te Dritter mit Beschlag be- legt sein. i

Stuttgart, den 23. April 1894.

+ L {

Ï Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K. Württ.).

Bekanntmachung.

N 3 [6966] i: t E : der Untersuchungssache gegen den Rekruten des

N M

Ì Infanterie - Regiments Kaiser Friedrich, König von Preußen (7. Württ.) Nr. 125 Heinrih Schweizer, h NRothgerber aus Nürtingen, wegen Fahnenflucht, hat Ï das Kgl. Militär-Revisionsgericht zu Stuttgart am

(3. April d. I. zu Recht erkannt: es solle das dem Heinrich Schweizer gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Nechte Dritter mit Beschlag belegt sein.

Stuttgart, den 23. April 1894. :

Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K. Württ.).

Bekauntmachung.

In der Untersuchungssache gegen den Nekruten des Infanterie-Negiments Kaiser Friedrih, König Preußen (7. Württ.) Nr. 125, Karl Mar- quart, Metallshleifer aus Stuttgart, wegen Fahnenfluht, hat das Kal. Militär-Revisionsgericht zu Stuttgart am 13. d. M. zu Recht erkannt :

es solle das dem Karl Marguart gegenwärtig zu- stebende oder künftig anfallende Bermögen un- beschadet der Rechte Dritter mit Beschlag be- legt sein.

Stuttgart, den 23. April 1894. : Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K. Württ.). [6972] Bekanutmachung.

In der Untersuhungssahe gegen den Rekruten des Infanterie-Regiments Kaiser Friedrih, König von Preußen (7. W.) Nr. 125, Johannes Lang, Maurer aus Dörnah, Tübingen, wegen Fahnen- fluht, hat das Kgl. Militär-Nevisionsgeriht zu Stuttgart vom 13. d. M. zu Recht erkannt:

es solle das dem Johannes Lang gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt sein. Stuttgart, den 1E : Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K. Württ.).

[6970] Bekanntmachung. _

_ In der Untersuchungssache gegen den Nekruten des

8, Württ. Infanterie-Regiments Nr. 126, Groß-

herzog Friedrih von Baden, Gottlieb Kreutter,

Swreiner aus Thalheim, Tuttlingen, wegen Fahnen-

fluht, hat das Kgl. Militär-Revisionsgeriht zu

Stuttgart am 13. d. M. zu Recht erkannt: es solle das dem Gottlieb Kreutter gegenwärtig zustehende oder fünftig anfallende Vermögen unbeschadet der Nechte Dritter mit Beschlag belegt fein.

Stuttgart, den 23. April 1894. C Kommando der 51. Infanterie-Brigade (1. K. W.).

[6969] Bekanntmachung. : In der Untersuhnngssache gegen den Gefreiten der Reserve - Infanterie Karl Baun, Kaufmann aus Stuttgart, wegen Fahnenflucht, hat das Kgl. Militär- Nevisionégericht zu Stuttgart am 183. dss. Mts. zu

eht erkannt : | es solle das dem Karl Baun gegenwärtig zu-

092

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beshadet der Rechte Dritter mit Beschlag be- legt sein.

Stuttgart, den 23. April 1894.

Kommando der 51. Infanterie - Brigade (1. K. W.)

[6776] K. Staatsanwaltschaft Ulm. In der Strafsache gegen den am 15. Februar 1866 zu Aichelberg O.-A. Kirhheim geborenen Bäder Karl Schaufler, wohnhaft zu New - York, wegen Ver- leßung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß der Straf- kammer I. des K. Landgerichts hier vom 17. April 1894 die am 31. Dezember 1887 von der Straf- fammer II. genannten Landgerichts bis zur Höhe von 600 A verfügte Vermögensbeschlagnahme wieder auf- gehoben worden. Den 24. April 1894. E H. Staatsanwalt : (Unterschrift).

C

2) Ausgebote, Zustellungen und dergl.

[5655] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von der Friedrichstadt Band 32 Nr. 2095 auf den Namen der Frau Kaufmann Bernstein, Ernestine, geb. Schmidt, zu Berlin eingetragene, in der Kochstraße Nr, 13a. belegene Grundstück in einem neuen Termine am 26. Mai 1894, Vor- mittags 102 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 5 a 17 qm und ist mit 22 770 4. Nußungswerth zur Gebäudesteuer ver- anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab- chrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge- rits\creiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund- buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs8- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nit berüdcksihtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berüsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungvtermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruh an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26. Mai 1894, Nach- mittags 12} Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 16. April 1894. /

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 36.

[6846] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbule von der Königstadt Band 103 Nr. 4955 auf den Namen des Lithographen Paul Poli zu Berlin eingetragene, in der Schliemann- traße Nr. (— ), belegene Grundstück am 19, Juni 1894, Vormittags 107 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich- straße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 354 4 Reinertrag und einer Fläche von 10 a 69 qm zur Grunod]teuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie beson- dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nit von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kfehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots niht berücksihtigt werden und ei Vertheilung des As gegen die berüdck- sihtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die- jenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks be- anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Cinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah En Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den n\pruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22, Juni 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 23. April 1834.

Königliches Amtsgericht T1. Abtheilung 88.

[6850]

R C helm Dörge und Tapezierer Auguste, geb. lehns, wird,

Sachen des Lotterie-Hauptkollekteurs_ Wil- hieselbst, Kläger, wider den Sattler Carl Westphal und dessen Ehefrau, Brandt, hier, Beklagte, wegen Dar- nachdem auf Antrag des Klägers die

stehende oder künftig anfallende Vermögen un-

Beschlagnahme des den Beklagten gehörigen

No. ass 2065 am Bohlwege zu Braunschweig be- legenen Hauses zum Zwee der gau ages dur Beschluß vom 5. April 1894 verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbu am 6. Ayril 1894 erfolgt ist, Termin zur Zwangs- versteigerung auf den 14. Auguft 1894, Morgens 11 dr, vor Herzoglihem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 39, angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über- reichen haben. Braunschweig, den 10. April 1894.

Herzogliches Amtsgericht. VIL.

Lerche.

[6847] : A Fn Sachen des Handelsmanns August Schrader in Barnstorf, Klägers, gegen den Anbauer Heinrich Strümpel in Hessen, Beklagten, wegen Forderung, wird, nahdem auf Antrag des Klägers die Beschlag- nahme der dem Beklagten gehörigen F ideellen Antheile an dem sub No. ass. 197 zu Hessen be- legenen Anbauerwesen nebst Zubehör zum Zwee der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. April 1894 verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuhe am 13. des. Mts. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Montag, den 20. August 1894, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst in der Gerecke- schen Gastwirthschafst zu Hessen angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. ;

Schöppenstedt, den 20. April 1894. Herzogliches Amtsgericht. Glindemann.

[6549] i: E

In Sachen des Mühlenbesißzers Oscar Kleye zu Veckenstedt, Kläger, wider den Bälermeister Ludwig Harder und Frau, Wilhelmine, geb. Kühne, hieselbst, Befklagte, wegen Forderung, wird, nachdem auf An- trag des Klägers die Beschlagnahme der der Be- klagten gehörigen Hälfte des Ackerstüks zu 50 a 3 qm von Plannummer 164 auf Aßumer ¿eldmart zum Zwecke der Zwangéversteigerung dur Beschluß vom 23. April 1894 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuhe am 23. April 1894 erfolgt is, Termin zur Zwangsver]teigerung auf den L. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor Herzoglichen Amtsgerichte hieselbst angeseßt, în welhem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Wolfenbüttel, den 24. April 1894.

Herzogliches Amtsgericht. Reinbeck.

[6848] S Fn Sachen der Herzoglichen Kreiskasse hierselbst, Fmplorantin, wider den Händler Wilhelm Bartels hieselbst, Imploraten, wegen Veränderungésteuer, ist Termin zur anderweiten Zwangsversteigerung des dem íImploraten gehörigen, Neupetrithorfeldmark Blatt 111. Nr. 145 þ. an der Noßstraße belegenen Grundstücks zu 4a 11 qm nebst Wohnhause No. ass. 6030 auf Antrag der Hypothekgläubigerin, Wittwe Damköhler, geb. Schade, da der Ersteher die Kaufbedingungen nicht erfüllt hat, auf den 25. Mai d. Is. Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 42, angeseßt. Die Versteigerungsbedingungen können auf der Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Braunschweig, den 19. April 1394. Herzogliches Amtsgericht. V. von Münchhausen.

[69856] Aufgebot. ; 1) Der Lehrer Emil Max Hunger in Breiten- brunn, : 9) Emilie Franziska, verw. Weiße, in Wißsch-

dorf, : 3) E Rittergutsbesißer Marimilian Grund: maun in Hohenfichte haben das Aufgebot: S | zu 1) des von der Aktiengesellschaft „Darlehnsbank zu Schellenberg i. S.“ unter Nr. 03 Litt. A. auf den Namen des Hausbesißers und Lotteriekollekteurs Friedrih Wilhelm Hunger in Oberlihtenau aus- gestellten Interimsscheins über 1000 f zu 2) des auf ihren Namen unter Nr. 186 Litt. A. ausgestellten Interimsscheins über 1000 derselben Aktiengesellschaft, A zu 3) des auf seinen Namen unter Nr, 25 latt, À, ausgestellten Interimssheins über 1000 # der ge- nannten Aktiengesellscha t : beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Fe- brüar 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerihte anberaumten _Aufgebots- termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. | Augustusburg, den 23. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Hentschel. [74573] Bekanntmachung. O Auf den Antrag des Stellenbesißers Heinrich Reimann aus Buchwald i. R. wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der städtishen Sparkasse zu Schmiedcherg i. R. Nr. 1636 über 200,76 A, ausgestellt für den An- tragsteller, aufgefordert, |pätestens im Aufgebots- termine am 5. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, seine Rechte anzumelden und das Spar- fassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. i Schmiedeberg i. R., den 7. März 1894.

Königliches Amtsgericht.

[62847] Das Quittungsbuh Nr. 4495 der Stadt-Spar- fasse zu Schweidniy, Ende Dezember 1889 über 983,72 M. lautend, ausgefertigt für den Maurer August Köhler zu Schweidnitz, ist diesem im Ofk- tober 1890 angeblich verloren gegangen und soll auf seinen Antrag behufs Neu-Ausfertigung aufgeboten werden. Der Inhaber des vorbezeichneten Sparkassen- buches wird aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termin am 21. September 1894, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 22, bei dem unter- zeihneten Gericht unter Vorlegung des Buches seine Nechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung des Buches erfolgen wird. Schweiduitz, den 19. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[6851] Aufgebot.

Der Arbeitsmann Joh. Oeuzmaun in Emern hat das Aufgebot des Sparkafsenbuches Nr. 443 welches von der Sparkasse der Stadt Uelzen über 461 A 30 „4 auf- seinen Namen ausgestellt ift, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 14. November 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird,

Uelzen, den 24. April 18934.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. [6954] Aufgebot. e

Auf dem Anwesen des Geschäftsreisenden Jose? Hafner in Pfersee, Schulgasse Nr. 5b, it seit 5. Oktober 1825 für den Strohhutmacher Josef Schmidt von Augsburg ein Kaufschillingsrest von funfzehn Gulden hypothekarisch im Hypothekenbuche für Pfersee Bd. V. S. 216 versichert. Da die Nachforshungen nah dem rechtmäßigen Inhaber dieser Hypothek fruchtlos geblieben und vom Tage der leßten auf das bezeihnete Recht bezüglichen Handlung mehr als dreißig Jahre verflossen sind, wird auf Antrag des genannten Josef Hafner Auf- gebotstermin auf Donnerstag, den 28. März 1895, Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Amtszimmer Nr. 12 rechts parterre anberaumt und ergeht an diejenigen, welhe ein Recht auf die oben bezeichnete Hypothekforderung zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten, spätestens. aber im Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls das fragliche Forderungsrecht für erloshen ertlärt und im Hypothekenbuche gelös{cht würde.

Augsburg, den 18. April 1894.

Königliches Amtsgericht. Fischer.

[6859] Aufgebot. S

Auf Antrag von Johann Friedrih Feldhufen it zum Zwecke der Kraftloserklärung der von ihm ge- willigten und am 27. Juni 1879 abgelieferten Hand- feste, groß 500 M4, folgend nah 6500 4, auf jem in hiesiger Vorstadt, an der Auwigstraße Nr. 8 be- legenes, im Kataster mit I[lI. 127 Ta., b., jeßt II[I. 127 T. bezeihnetes Grundstück, rücksichtlih deren eine Eintragung in die Eintragungsbücher niht erfolgt ist, das Aufgebot angeordnet. Der Aufgebotstermin ist angeseßt auf Freitag, deu 15. Juni 1894, Vormittags A1 Uhr, in der Amtsgerichts\tube, unten im Stadthause, Zimmer Nr. 6. Der In- haber der Handfeste wird aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden und die Handfeste vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung derselben erfolgen wird.

Bremen, den 24. April 1894.

Das Amtsgericht. Abtheilung Erbe- und Handfesten-Amt. (gez.) Arnold Dr.

Bekannt gemaht aus der Kanzlei des Erbe- und Handfesten-Amts, Bremeu, den 25. April 1894. : C. Viohl, Gerichtsschreiber.

[6857] Aufgebot. ; i

Im Grundbuche der Stadt Pekelsheim Band Il].

BÚ. 109 Grundbuchs für Pekelsheim ift Abth. 111. Nr. 1 folgender Vermerk eingetragen : :

„Zweihundert Thaler Konventionsmünze ver-

zinslih für den Westfälischen Armenfonds zu

Paderborn aus der Obligation vom 17. Mai

1640, eingetragen zufolge Verfügung vom

22, April 1328 und Nt Bd. I. Bl. 59 über-

tragen am 26. Juni 1878.“ :

Der Worftanb der Stadt Peckelsheim hat das Aufgebot der Post beantragt, behauptend, daß von derselben nie Zinsen gezahlt seien, und daß der Gläubiger nicht zu ermitteln fei. Alle diejenigen, welche auf bezeihnete Post Ansprüche zu haben ver- meinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem am 20. September 1894, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anstehenden Termine geltend zu machen und das Hypothekendokument über die For- derung vorzulegen, widrigenfalls die unbekannten Gläubiger und deren Rechtsnachfolger mit ihren An- sprüchen auf die Hypothek auêge|chlofsen und das Hypothekendokument über die Post für kraftlos erklärt

werden wird. : Warburg, den 20. April 1894. s Königliches Amtsgericht.

[6852] Aufgebot. |

Das Eigenthum des Grundstücks Labiau 63, als dessen Eigenthümer gegenwärtig die Andreas und Heinriette, geb. Brast , Schaar’schen Eheleute ein- j Schiffer

etragen sind, soll für den Besiger und Gottlieb Scherwiß in Gr. Fr. Graben eingetragen