1913 / 127 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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8 3,

Dieser Vertrag wird auf die. Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nah der Ein- tragung des Deutschen Adler in das Handelsregister.

Der Vertrag gilt immer als auf weltere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht ein Jahr vor seinem Ab- lauf ‘gekündigt wird.

Magdeburg, den 28. Mai 1913. Der Vertvaltungsrat der Penfious- kasse des Deutschen Privat-Beamten- Vereins in Magdeburg, Verfiche-

rungsverein auf Gegenseitigkeit. O. Goedecke, Vorsigender.

[23290] - - Die -diesjährige ordeniliche Haupt- versammlung der

Witwenkasse des Deutshhen

Privat-Beamten-Vereins

wird ‘nah Maßgabe des § 63 Ziffer 1 der Satzung vom 31. Dezember 1910 auf Dienstag, den 10. Juni d. J.. Vor- mittags 87 Uhr, nah Danzig cin- berufen. Die Versammlung findet im Hotel „Danziger Hof“ zu Danzig statt. Tagesordnung :

1) Vorlage des Geschäftsberibts des Direktoriums für 1912. Beschluß- fassung über Genehmigung des Ge- \chäftsberichts.

2) Vorlage des Rechnungsab\clusses für 1912 und Bericht des Verwaltungs- rats über denselben. Beschlußfassung über Genehmigung des Rechnungs- abschlusses.

3) Entlastung des Generalrats, des Ver- waltung8rats und des Direïttotiums für 1912.

4) Bemessung der auf Grund der §§ 27 bts 29 der Satzung zu zahlenden Er- höhungsrenten und Zuschußrenten.

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle beschließen, zu der in ‘der Saßung für die Ab- teilung T auf 4 81,— bemessenen fésten Stammrente den Betrag von

46 16,20 auf den Anteil und zu der

in der Satzung für die Abteilung T1

auf 4 4,50 bemessenen festen Stamm- rente den Betrag von 4 0,90 auf den

Anteil aus den Mitteln des Renten-

erhöhungsfonds zu zahlen und so die

Gesamtleistung der Kasse für das Jahr

1914 auf #4 97,20 für den Anteil

der Abteilung T und auf 4 5,40 für

den Anteil der Abteilung I1 festzu- seßen ohne jede Jnanspruchnahme des

Rentenzushußfonos.

5) Wahlen:

A: Wahl von 3 Mitgliedern des “. “Verwaltungs8rats.*)

B. 2asl der Mitglieder des General-

rats.

C. Wahl von 3 Rechnungsprüfern

und 3 Stellvertretern.

6) Beschlußfassung über Zusaßverein- barungen zu dem Verwaltungsvertrag mit dem Deutschen Privat-Beamten- Verein.

Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle be-

\{ließen: Der für die Jahre 1912

und 1913 be-\{chlofsene Zusaß zu dem

Verwaltungsantrage mit dem Deut-

{hen Privat - Beamten - Verein, wo-

nach in § 2 unter Ziffer d einge-

geshoben wird :

d. 5 9% des nah Bedeckung der Prämienreserven beim Jahresab- \{chluß sich ergebenden Uebers{usses

wird für die Zahre 1914 und 1915,

längstens jedo bis zum Inkrafttreten

der Saßzung des Deutschen Adler in

Magdeburg, Versicherungévereins auf

Gegenseitigkeit, verlängert. Be-

dingung der Berlängerung ist, daß

die Hauptversammlung des Deutschen

Privat-Beamten-Vereins den Zusäßzen

für die Jahre 1914 und 1915 eben-

falls zustimmt und das Kaiserliche

Aufsichtsamt für Privatversiberung

fi wiederum damit einverstanden

erklärt.

7) Anträgé der Abgeordneten Hilpert- Berlin, Angola-Berlin und Anger- Berlin auf Abänderung der Satzung:

Hauptversammlung wollebeschlteßen:

8 1 Zeile 3 und 4 lauten wie folgt: MWitwenkasse des Deutschen Privat- Beamten-Vereins in Magdeburg. Dementsprechend werden alle übrigen in Frage kommenden Paragraphen abgeändert.

8 10 Abs. 3 erhält folgenden Zasahß: „Mitglieder des Deutschen Privat» Beamten-Vereins find von der pahlung der Eintrittsgelder und onstiger Schreibgebühren befreit."

§ 11 Abf. 2 wird auf Zeile 5 statt ¿5 Jahre“ gesetzt: „10 Jahre“.

S 44 Abs. 5 wird auf Zeile 5 hinter „fördern" eingefügt: „Die Mit- glieder des Direktoriums dürfen außer Aemtern im Deutschen Privat- Beamten-Verein und in den Kassen des Vereins keine gewinnbringende

_ Tätigkeit ausüben."

& 47 Abs. 1 Zeile 1—3 wird bis

„wohnen“ gestrichen und statt dessen |*

geseßt: „Der Verwaltung9rat be- steht aus 11 Mitgliedern, von welchen 5 Mitglieder in Magde- burg und dessen Umgebung und 6 Mitglieder nicht weiter als 200 km

*) Es \@ciden aus die Herren: Direktor C. Heßler-Magdeburg, Kaufmann H. Voß- Ÿ S agte ia.. und M Len H. Walther- "Berlin. * Sümtliße Herren sind wicder wählbar. :

En t m a R E E E E O E Ee L A car e T O A Er A T Ä S Sp I)" E! E! O K] E E! RHE!ME M P R R T

von Magdebura entfernt wohnen

müssen. Auf Zeile 9 des § 47

Abs. 1 wird statt „4 und danach 3“

d „6 und danach 5“.

8& 48 Abs. 2 erhält folgenden Zusaß: „Vor der gemeinsamen Sißung mit dem Direktorium findet eine Sißung des Verwaltungsrats ohne Direk- torium ftatt".

Die 88 52—55 werden aufgehoben und sonstige in Frage kommenden S abgeändert. Die in

rage kommenden Rechte und Ob- liegenheiten des Generalrats werden dem Verwaltungsrat übertragen. Im Falle der Ablehnung des An- trags, betreffend die Aufhebung der 8&8 52—55 (Generalrat betr.), werden in § 52 auf Zeile 2 und 3 die Worte „big“ bis „Hauptver- sammlung“ gestrihen und statt desen „von 4 Jahren“ geseßt. Auf Zeile 6 wird hinter „müssen“ zu- gesekt: „Alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, die wtedergewählt werden können“.

8 53 Abs 1 wird auf Zeile 3 hinter „Sitzungen“ eingefügt: „aber mindestens viermal im Jahre".

8 53 Abs. 2 ist hinzuzusegen: „Vor der gemeinsamen Siß mit dem Verwaltungsrat und dem Direk- torium findet eine Sißung des Generalrats ohne Verwaltungsrat und Direktorium statt“.

Es wird ein § 68a unter der Ueber- \chrift : „Fahrkosten und Diäten der Abgeordneten" gebildet, welcher wie folgt lautet: „Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließli . der erforderlichen Schnellzugszushläge vom Wehnort zum Versammlungsort und zurück und Diäten aus Mitteln der Kasse, alls sie niht als Abgeordnete {on

ezüge seitens des Deutschen Privat- beamten-Vereins oder anderer Kassen des Vereins erhalten“.

8 69. Die Ueberschrift wird abge- ändert in „Rechnungsprüfer bezw. Nechnungsprüfung“. 8 wird ein Absay 4 geschaffen, welcher lautet : „Mindestens alljährlih zweimal ist die gesamte Geschäftsführung dur einen sachverständigen, vereidigten Bücherrevisor zu prüfen“.

8) Beschlußfassung über eine Vereinigung der Witwenkasse mit der Pensions- kasse, Waisenkasse und Begräbniskasse des Deutschen Privat-Beamten-Ver- eins zu einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit unter einer neuen Firma in der Weise, daß die Pensions- fasse die aufnehmende Gesellschaft bildet, während die Wittwenkasse, Be- gräbniskasse und Waisenkasse unter Liquidation ihren gesamten Ver- mögens-, insbesondere den Versiche- rungsbestand, mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Versicherungs- verein, dargestellt dur die bisherige Penstonskafe, übertragen.

Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle be-

\{ließen: Der Vereinigung der vier

Versicherunaskassen wird zugestimmt

unter der Bedingung, daß auch die

Hauptversammlungen der Pensions-

fasse, Waisenkasse und Begräbniskasse

der Vereinigung zustimmen.

9) Annahme einer dem Bes{luß zu Punkt 8 entsprechenden neuen Sagzung, insbesondere einer neuen Firma.

Antrag des Direktoriums:

Haurvtversammlung wolle beschließen :

Die Sazßung unter der Firma Deutscher

Adler in Magdeburg, Versicherungs-

verein auf Gegenseitigkeit, wird unter

der Bedingung angenommen, daß auch die Hauptver})ammlungen der

Pensiontkase, Waisenkasse und Be-

gräbnisfasse diese Sazung annehmen.

10) Anträge der Abgeordneten Hilpert- Berlin, Angola-Berlin und Anger- Berlin :

A. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen- seitigkeit.

Hauptversamm"ung wolle beschließen :

8 2: Hinter „KaptitalversiWerungen" ist einzufügen: „insbesondere die Vebernahme und Fortführung der E MWitwen-, Waisen- und

egräbniskasse des Deutschen Privat» beamten-Vereins sowie sämtlicher in diesen Versiherungskassen laufenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten“.

8 11 Abs. 5 Zeile 6: Hinter „it" ist einzufügen: „vom Deutschen Privat» beamten-Verein“ ; letzte Zeile: das Wort „nicht“ ist zu treichen.

8 16: Punkt D (Generalrat) fällt i

fort und Punkt E erhält den Buch- staben D. Sämtliche anderen darauf in Frage kommenden Para- graphen sind dementsprehend zu ändern. Die Funktionen des Ge- neralrats werden dem Aufsichtsrat übertragen.

17 Abs. 4: Hinter „fördern“ wird eingefügt: „Ste dürfen außer Aemtern im Deutschen Privatbeamten-Verein Feine gewinnbringende Tätigkeit aus- üben. Auch müssen sie usw.“.

& 20: Die Ueberschrift muß lauten: „ReHnungsprüfer bezw. Rechnungs- prüfitng". Es wird ein Absay 4 geschaffen, welcher folgende Fassun erhält: „Mindestens alliäbrlid zweimal ist die gesamte Geschäfts- führung dur einen sachverständigen vereidigten Bücherrevisor zu prüfen".

8 21 Abs. 1 wird auf Zeile 1 stati

„T7ehrenantitlichen“ géseßt: „11 ehten- amtlichen“. - C BEN i 8 21 Abs. 1 fällt der zweite Saß weg. Statt dessen wird geseßt:

„Davon follen in Magdeburg und Umgebung 5 Mitglieder, die übrigen 6 Mitglieder nicht weiter als 200 Kilometer von Magdeburg entfernt wohnen.“

8 21 Abs. 1 Zeile 11 wird statt „4 und danah 3 Mer geseßt: „sech8 und danach ünf“.

8 22 Abs. 2 wird hinzugefügt: „Vor der gemeinsamen Sigung mit dem Direktorium findet eine Sizung des Aufsichtsrats ohne Direktorium statt." Im Falle der Ablehnung des Antrags zum § 16 wird § 29 Abs. 1. (Generalrat betr.) geändert. Der dritte. Say fällt fort, stait dessen wird auf Zeile 3 hinter „ge- wählt“ eingefügt: „Die Wahl gilt auf 4 Jahre. Alle zwei Jahre scheiden 5... Mitglieder aus, die wieder gewählt werden können.“

8 26 Abs. 1 Zeile 3 wird hinter „Bedarf“ eingefügt: „aber min- destens viermal im Jahre.“

8 26 Tee 2 ist, zuzuseßen: „Vor der gemeinsamen Sizung mit dem Auf- fichtsrat und dem Direktorium findet eine Sizung des Generalrats u Aufsichtsrat und Direktorium

att.”

8 31: Die Neuerung „für 200 Mit- glieder ein Abgeordneter“. ist abzu- lehnen und die Zahl 100 zu seben.

8 41: Es soll ein Absay 4 gebildet werden, welcher folgenden Worts laut erhält: „Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließlih der erforderlichen Schnellzugszvschläge . vom Wohn- ort zum Versammlungsort und zurück sowie Diäten aus Mitteln des Vereins.“

Anträge zur Abänderung des Anhangs des Sazgungsentwurfs®.

& 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt „mehr als 5 Jahre“ geseßt: „mehr als 10 Jahre“.

8 13 Abs. 1 Zeile 3, hinter dem Worte „zahlen“ ist einzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat- beamten - Vereins find. von der Zahlung der Verwaltung8gebühren befreit“.

& 14: Zum Absatz 1 ist hinzuzufügen : „Mitglieder des Deutschen Privat- beamtenvereins sind von der Zahlung etwaiger Eintrittsgelder befreit.“

8 29 Abs. 5 letzte Zeile wird be- antragt, hinter dem Worte „ist“ etnzusügen : fann nur auf Antrag des Ver- siherungsnehmers erfolgen.“

B. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen- seitigkeit, in Anbetraht der Zu- lassung der Kassen des Deutschen Privatbeamtenvereins als Ersayz- kassen für die staatlihe Angestellten- versiherung :

2a. Zum I. Abschnitt.

(Allgemeine Bestimmungen.) 9 erhält folgenden Zusaß: „Minde- stens ein Viertel der Vermögens- bestände, soweit diese für Ver- siherungsnebmer bestimmt find, für welhe der Versicherungsverein als Ersagkasse für das Versicherungs- geseß für Angestellte gilt, werden in Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. der Versicherungsverein noch nicht ein Viertel der voxerwähnten Ver- mögensbestäude in Staatsanleihen angelegt. hat, muß er jährlich mindestens ein Drittel des Ver- mögenszuwohses in folchen An- leiben anlegen,“

b. Zur Abänderung des

Anhangs.

8 5 Abs. 2 fällt fort.

J 6 Abs. 2 Zeile 4 wird hinter „hält“ hinzugefügt: „Für Versicherungs- nehmer, für welhze der Versiche- rungsverein als Crsahkasse für das Versicherunasgeses für Angestellte gilt, fällt die ärztliche Untersuchung

fort.

S 7 Abf. 1_ erhält folgenden Zusaß: „Versicherungsnehmer, für olche der Versicherungs8verein als Ersaß- kasse für das Versicherungsgeseß für Angestèlite gilt, müssen aufge- nommen werden.“

8 10. Dem Abs. 1 wird folgendes hinzugefügt: - „Für Versicherungs- nehmer, für welhe der Versiche- rungsverein als Ersaßkasse gilt, beginnen die Versicherungen beim Eintritt des Versicherungsnehmers in dea Versicherungsverein.“

8 12 Abf. 3 erhält folgenden Zusaß: „Für Versicherungsnehmer, fuür welche der Versicherungsverein als Crsaßkasse gilt, werden die Beîi- träge vom Tage des Eintritts bis zum Tage des Austritts eee

8 13 Abs. 2 wtrd hinzuzefügt : „Weib- lihe Personen, für welche der Ver- siherungsverein als Ersagzkafse gilt, haben feinen Zuschlag zu zahlen.“

§ 15 Abs. 3 erhält folgenden Zusaß : „Für Versicherungsnehmer, welche unter das Versicherungs8geseß für Angestellte fallen und die nah Ab- lauf der militärishen Dienstzeit wieder bei etner Firma etntretlen, wo für die Angestellten der Ver- sicherungsverein als Ersaßzkasse gilt, ¿treten die vor der Dienz1tzeit abge- {{chlossenen Versicherungen, von der

„Die - Pensionierung |

Solange È|

ersten Beiträgszahlung an, zu den früheren Sägen wieder in Kraft. Die militärishe Dienstzeit wird aber bei der Berechnung der Leistungen in bzug gebradt.“

8 24 Abs. 2, Zeile 4, wird hinzu- gefügt hinter „übersteigen“: ,„ müssen aber für die unter das Ver- sicherungsgeseß für Angestellte fallenden Versicherungsnehmer pro Kopf und Jahr b #4 für die Zwecke des Heilverfahrens aufgewendet oder zurückgelegt werden. Angehörige von Versicherungsnehmern, deren Unterhalt sie ganz oder überwiegend aus ihrem Arbeitsverdienste be- stritten haben, erhalten während des Heilverfahrens ein B Das Hausgeld fällt dagegen fort, sobald Lohn oder Gehalt auf Grund eines Nechtsanspruhs gezahlt werden. Das Hausgeld beträgt mindestens tägli ?/2oîtel des zuletzt gezahlten Monatsbeitrags.

11) Eventualantrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle beschließen :

Für den Fall, daß das Kaiserliche

Aufsihtsamt für Privatversicherung

die Genehmigung der neu angenom-

menen Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, als Ganzes ab- lebnt, ‘wird der Verwaltungsrat

(Aufsichtsrat) beauftragt, für die neuen

Tarife in der Witwenkasse:

Tarife W. E. 1, W. E. II, W. E. II1 (Abt. W. E.),

Tarife W. 11/65, W. R. 11/65 (Abt. 11),

Tarife W. J./60, W. J./65, W. J. 11/65 (Abt. W. I.),

gesondert die Genehmigung des Kaiser-

lichen Aussihtsamts für Privatver-

sicherung nachzusuchen und die ent- sprechenden Aenderungen an der

Satzung vorzunehmen, die nur die

Fassung betreffen oder die von der

Aufsichtsbehörde vor der Genehmigung

verlangt werden.

Antrag des Direktoriums: :

Hauptversammlung wolle beschließen :

Der Verwaltungsrat - (Aufsichtsrat)

wirdermächtigt, diejenigen Aenderungen

\fowohl an der Satzung der Witwen-

fasse wle an der Sagzung des Deutschen

Adler in Magdeburg, Versicherungs-

vereins auf Gegen]seitigkeit, vorzu-

nehmen, welche für die Anerkennung als Ersaykasse vom Direktorium der

Belliqverziwerunggoune für Ange-

stellte oder vom Kaiserlichen Aufsichts-

amt für Privatversihherung verlangt werden.

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur

Vornahme von Aenderungen an den

Sagzungsbeschlüssen

Abs. 2 u. 3 ‘und § 41, Abs. 2 des

Gesetzes über die privaten Versiche-

rungsunternehmungen.

Antrag des Direktoriums: - Hauptversammlung wolle beschließen:

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, von

der Aufsichtsbehörde geforderte oder

gewünschte Aenderungen in der Fassung der Satzung des Deutschen Adler,

Versicherungsvereins auf Gegenseitig-

keit, vorzunehmen. Ferner wird der

Aufsichtsrat ermächtigt, den Abände-

rungsbeschluß für den Fall, daß die

Aufsichtsbehörde vor der Genehmigung

die Vornahme. von Aenderungen ver-

ras diesen Aenderungen zu unter- ztehen.

14) Wahlen der Mitglieder des Aufsichts» rats gemäß den Uebergangsbestim- mungen der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungs- vereins auf Gegenseitigkeit.

15) Annahwe von Grundsägen für die Bildung von Wahlbezirken gemäß den Vebergangsbestimmungen der Qn des Deutschen Adler in Magdeburg, Dgs auf Gegensfeitig-

eit.

Antrag des Direktoriums:

Hauptver}ammlung wolle beschließen :

Die Bildung, Umbildung und Neu-

bildung sowie die Abgrenzung der

Wahlbezirke soll in tunlichster An-

pafsung an die Einteilung der Bezirks-

und Berufsverbände des Deutschen

Privat-Beamten-Vereins, jedoch unter

besonderer Berücksichtigung der Ver-

hältnisse bei den ange)chlossenen Be- rufsorganisationen sowie bet einzelnen

Firmen und Gruppen erfolgen.

Festseßung einer Frist für die Abgabe

der nah § 41 des Abs. 3 des Gesetzes |.

über die privaten Versicherungsunter- nehmungen erforderlichen Zustim- mungserkflärung zu den durch die Sapung des Deutschen Adlér in Magdeburg, Versicherunasvereins auf Gegenseitigkeit, geschaffenen neuen Versiherungsbedingungen. Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle beschließen : Für die Abgabe der Zustimmungs- erklärung zu den dur die Saßung des Deutschen Adler in Magdeburg, BVersicherung3vereins auf Gegenseitig- keit, geschaffenen neuen Versicherungs- bedingungen wird den Versicherten eine Frist auf die Dauer eines Jahres nach Inkrafttreten der Sazung etn- geräumt.

17) Beschlußfassung über einen Ver- waltungsvertrag mit dem Deutschen Privat-Beamten- Verein.

Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle nahstehen- dén Verwaltungsvertrag - genehmigen :

Zwischen dem Deutschen Privyat- |V

Beamten-Verein in Magdeburg und dem Deutschen Adler in Magdeburg,

gemäß § 39,1

E

E, arie „an E v

nzelverträge zw

“und. den einzelnen Kassen folgender Vertrag | gesMlofsen; i Der Deutsche

Verein übernimmt

Inkrafttreten die gesamte Verwaltung der Ver |

Adler. Er stellt die n E sowie die erforderlichen

eamten in ausreihender Zahl und trägt sämtlihe Verwaltungskosten einshließlih der gesamien Kosten für |

die Propaganda.

Deutschen Privyat-Beamten-Verein an Vergütungen :

a. die sâmtlihen vereinnahniten | Eintrittsgelder, ;

b. einen Betrag von 4 0,90 viertel: jährlih von denjenigen Kassen- mitgliedern, welche dem Deut- hen Privat - Beamten - Verein nicht angehören, - ‘*

c. 59% von den Einnahmen aus

. 59% des nah Bedeckung der | Prämienreserven beim Jahres. | abshluß fh ergebenden Brutto- überschusses.

Dieser Vertrag wird auf dïe Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nah der Eintragung des Deutschen Adler in das Handelsregister,

Der Vertrag gilt immer als auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn

gekündigt wird. Magdeburg, den 28. Mai 1913.

des Deutschen cins in Magdeburg, Versicherungs- verein auf Gegenseitigkeit. O. Goededcke, Vorsigender.

[23291] ; j Die dicsjährige ordeutlihe Haupt- versammlung der

Privat-Beaniten-Vereins

wird nah Maßgabe des § 60 Ziffer 1 ter Sazung vom 9. Juni 1911 auf Diens

101 Uhr, nah Danzig: einberufen. Die“

Verjammlung findet im Hotel „Danziger

Hof“ zu Danzig „statt. agesordnung :

Direktoriums für 1912. Bes@lufe- fassung über Genehmigung des Ve! \châftsberihts. S f 9) Vorlage des Nechnungsabschlusses für 1912 und Bericht des Verwaltungt- rats über denselben. Beschlußfassung über Genehmigung des Nechnungd-

._ absclusses.

3) Entlastung des Generalrats, des Ver- waltungsrats und des Direktoriums für 1912.

4) Wahlen:

A. Wahl von 3- Mitgliedern det Verwaltungsrats. *) B. Wahl der Mitglieder des General-

rats. C. Wahl von 3 Nechnungsprüfern und 3 Stellvertretern.

5) Beschlußfassung über eine Vereinigung der Waisenkasse mit der Pensionékasse, Witwenkasse und Begräbniskasse des Deutschen Privat - Beamten - Vereins zu einem Versicherungsöverein aus Gegenseitigkeit unter einer neuen

irma ‘in der Weise, daß die Pen

ondtase die aufnehmende Gesell- chaft bildet, während die Waisenka}e,

itwenkasse und Begräbniskasse unter Liquidation ihren gesamten DVer- mögens-, insbcsondere den Versihe- rurgsbestand' mit allen Nechten und Pflichten auf den neuen Versicherungé- verein, dargestellt durh die bishetis? Pensionskasse, übertragen.

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle beschlichßen: Der Vereinigung der 4 Versicherungê- fassen wird zugestimmt unter der Ve- dingung, daß auch die Hauptver]anm- lungen der Pensionskasse, Witwenkasse

stimmen. 1

6) Annahme einer dem Beschluß zU Punkt 5 entsprehenden neuen Saßung insbesondere einer neuen Firma.

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle beschließen:

Die Sn unter der Firma

„Deutscher Adler“ ‘in Magdebur,

Versicherungsverein auf Gegenseitig-

keit, wird unter der Bedingung a

enommen, daß aquch die Hauptver

Finuclunzen der Pensionskasse, Witwen-

kasse und Begräbniskasse diese Saßuns

annehmen.

7) Anträge der Abgeordneten Hilpert- Berlin, Angola-Berlin und Angel Berlin:

A. auf ra der Sahung des Deutschen Adler in Magde: burg, Versicherungsvereins au! Gegenseitigkeit. :

Hauptversammlung wolle beschließen:

& 2 Hinter /„Kapitalversicherunge"

ist einzufügen: „insbesondere d!

*) Es scheiden aus die Herren : Direktor C. ‘Heßler - Magdeburg, Kaufmann H - Magdeburg» ¿und :. Ingenieur ® MWalther-Berlin. Sämtliche Herren sind

wieder wählbar.

Varsicherung8verein auf Vrgenleiliy | Verein M

1. S Priva o Beamten- |

der Saßzung des Deutschen Adler ab M ficherungseinrihtungen des entge D

Der Deutsche Adler überweist den F

Beiträgen und Mahngebühren, |

er niht ein Jahr vor scinem Ablauf

Der Verwaltungsrat der Witwenkasse | rivat-Beamten-Ver-

Waisenkasse des Deulshen tag, deu 10. Juni d. J., Vormittags

1) Vorlage des Geschäftsberichts tel |

und Begräbniskasse der Veinigung zu F

Uebernahme : und ‘Fortführung der Pensions-, Witwen-, Waisen- und Begräbniskasse des Deutschen Pri- vat-Beamten-Vereins sowie sämt- liher in diesen Versicherungskassen

laufenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten.

8 11 Abs. 5 Zeile 6: Hinter „ist" ift einzufügen : „vom Deutschen Pcivat- béamten-Verein“; leßte Zeile: das Wort „nicht* ist zu 1treichen.

S 16 Punkt D (Generalrat) fällt fort und Punkt E erhält den BuŸ- staben D. Sämtliche anderen

darauf in Frage kommenden Para-

raphen sind dementsprechend zu ndern. Die Funktionen des Ge- neralrats werden dem Aufsichtsrat Übertragen.

S 17 Abs. 4 hinter „fördern®: „Sie dürfen außer Aemtern im Deutschen

Privatbeamten - Vercin keine ge- winnbringende Tätigkeit autüben. Auch müssen sie usw.“

S 20: Die Uebérschrift muß lauten : «Rechnungsprüfer bezw. Recnungs- prüfung“. Es wird ein Absaß 4 geshaffen, welcher folgende Fassun erhält: „Mindestens alljährli zweimal ist die gesamte Geschäfts- führung durch einen sahverständigen vereidigten Bücherrevisor zu prüfen. *

S 21 Abs. 1 wird auf Zeile 1 statt „( ehrenamtlihen“ geseßt: „11 ehrenamtliden“.

8 21 Abs. 1 fällt der zweite Saß weg. Statt dessen wird gesetzt:

_ eDavon sollen in Magdeburg und Umgegend 5 Mitglieder, die übrigen 6 Mitglieder niht weiter

als 200 Kilometer von Magdeburg entfernt wohnen.“

8 21 Ler 1 Zeile 11 wird stait „4 und danach 3 Mitglieder“ geseßt : „[ech8 und danadh fünf“.

8 22 Abs. 2 wird hinzugefügt : „Vor der gemeinsamen Sißzung mit dem Direttorium findet eine Sißzung des Aufsichtsrats ohne Direktorium statt". Im Fall der Ablehnung des Antrags zum § 16 wird § 29 Abs. 1 (Generalrat betr.) geändert. Der dritte Sag fällt fort, statt dessen wird auf Zeile 3 binter „ge- wählt" eingefügt: „Die Wahl gilt

" auf 4 Jahre. Alle zwei Jahre scheiden 5 Mitglieder aus, die wieder gewählt werden können.“

8 26 Abs. 1 Zeile 3 wird hinter „Be- darf“ eingefügt: „aber mindestens viermal im Jahre“.

S 26 Abs. 2-ist ‘zuzusegen: „Vor der

gzmeinsamen Sitzung mit dem Mussichtsrat und dem Direktorium findet eine Sigung des, Generals rats ohne Aufsichtsrat und Direk- toriums statt."

§ 31: Die Neuerung „für 200 Mit- glieder ein Abgeordneter" ist abzu- lebnen und die Zahl 100 zu segen.

8 41: Es soll ‘ein Absaß 4 gebildet werden, welcker folgenden Wortlaut erhält: „Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschlicß- lih der erforderlißen Schnellzugs- zuschläge vom Wohnort zum Ver- sammlungsort und zurück, sowie Diâten aus Mitteln des Vereins.“

Anträge zur Abänderung des Anhangs des Saßzungs- entwurfs.

8 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt „mehr als 5 Jahre“ gesczt: „mehr als 10 Jahre“.

8 13 Abs. 1 Zeile 3, hinter dem Worte „zahlen“ tit einzufügen: «Mitglieder des Deutschen Privat- beamten-Veretns find von der Zah- eie der Verwaltungsgebühren be- reit. *

8 14: Zum Absay 1 ist hinzuzu- fügen: „Mitglieder des Deutschen Privatbeamten - Vereins find von der Zahlung etwaiger Eintritts- gelder befreit.“ /

8 99 Abs. 5 l:hte Zeile wird bean- tragt, hinter dem Worte „ifl" ein- zufügen: „Die Pensionierung kann nur auf Artrag tes Versicherungs- nehmers erfolgen.“

B. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungëvereins auf Gegen- seitigkeit, in Anbetracht der Zu- lassung der Kassen des Deutschen Privatbeamten-Vereins als Ersaß- kassen für die staatliche Ange- flelltenversiherung:

a. Zum I. Abschnitt. (Allgemeine Bestimmungen.)

8 9 erhält folaenden Zusaß: „Min- destens cin Viertel der Vermögens- bestände, soweit diese für Versiche- rungsnehmer bestimmt find, für welche der Versicherungsverein als Ersätkasse für das Nersicherungs-

eses für Angestellte gilt, werden

j f nleihen des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. Solange der Versicherungsverein noch t ein Viertel der vorerwähnten Ver- mögensbestände in Staatsanleihen angelegt hat, muß er jährlich min- destens ein Drittel des Vermögens- zuwachses in solchen Anleihen an- legen.

þ. Zur Abänderung des

8 5 Abs. 2 ri E

S , 2 fällt fort. Us

& 6 Abs. 2 Zeile 4 wird hinter „hâlt hinzugefügt: „Für Versicherungs nehmer, E welche der Versicherungs- verei als Ersáßkässe für das Ver- Pit vie iatlih für Angestellte gilt,

ällt die ärztliche Untersuchzng fort.

& 7 Abs. 1 erhält folgenden Zusaß: I für welche der Versicherungsverein als Ersaß- fasse E das Versicherung8geset für Angestellte gilt, müssen ausgenommen werden.*

8 10. Dem Abs. 1 wird folgendes hinzugefügt: „Für Versicherungs- nehmer, für welche der Versiche- rungsverein als Ersaßkasse gilt, be- ginnen die“ Versicherungen beim Einiritt des Versicherungênehmers in den Versicherungéverein.“

8 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusaß: „Für - Versicherungsnehmer, für welche der Versicherungsverein als Ersaßtkasse gilt, werden die Beiträge vom Tage des Eintritts bis zum Tage- des Austritts berechnet.“

8 13 Abs. 2 wird hinzugefügt: „Weib- lihe Personen, für welche der Ver- sicherungsverein als Saur gilt, haben feinen Zuschlag zu zahlen.“

8 15 Abf. 3 erhâlt folgenden Zusas: „Für Versicerung8nehmer, welche unter das Versicherung8gesey für Angestellte fallen und die nah Ab- lauf der militärischen Dienstzeit wieder ‘bei einer Firma eintreten, wo für die Angestellten der Ver- sicherungsverein als Ersaßkasse gilt, treten die vor der Dienstzeit abge- \chlofsenen Versicherungen, von der ersten Beitragszahlung an, zu den früheren Säßen wieder in Kraft. Die militärisGe Dienstzeit wird aber bei der Berehnung der Leisiungen in Abzug gebracht.“

8 24 Abs. 2, Zeile 4 wird binzugefügt binter „übersteigen": „Es müssen aber für die unter das Versiche- rung8geseß für Angestellte fallenden Versicherung8nehmer pro Kopf und Jahr 5 1 für die Zwecke des Heil- verfahrens aufgewendet oder zurü- eleat werden. Angehörige von

ersicherungsnehmern, deren Unter- halt sie ganz oder überwiegend aus ihrem Arbeitsverdienste bestritten baben, erhalten während des Heil- verfahrens ein Hausgeld. Das Ce fällt dagegen fort, sobald

ohn oder Gehalt auf Grund eines Nechtêanspruhs gezahlt werden. Das” Hausgeld beträgt mindestens tägli */6 stel des zuleyt gezahlten Monatsbeitrags8.“

8) Antrag des Direktoriums :

Hauptversammlung wolle be»

\Mließen: Der Verwaltungsrat (Auf-

fihhtsrat) wird ermächtigt, diejenigen

Aenderungen sowohl an der Saßung

der Waisenkasse wie an der Sazung

des Deutschen Adlec in Magdeburg,

Versicherungavereins auf Gegenseitig-

keit, vorzunehmen, welhe für die An-

erkennung als Ersatßkasse vom

Direktorium der Reichversicherungs-

anstalt für Angestellte oder vom

Kaiseclichen Aufsihtéamt für Privat-

versicherung verlangt werden.

Ermächtigung des Aufsichtsrats zur

Vornahme von Aenderungen an den

Saßungsbeschlüssen gemäß § 839

Abs. 2 und 3 und § 41 Abs. 2 des

Gesetzes über die privaten Versiche-

rungsunternehmungen.

Antrag des Direktoriums. Hauptversammlung wolle be-

\chließen: Der Aufsichtsrat wird er-

mächtigt, von der Aufsichtsbehörde

geforderte oder gewünschte Aende- rungen in der Fassung der Saßung . des Deutschen Adler in Magdeburg,

Versicherungévereins auf Gegenseitig- Feit, vorzunehmen. Ferner wird der Aufsichtsrat ermächtigt, den Ab- änderungsbeschluß für den Fall, daß die Aufsicht3bebörde vor der Ge- nehmigung die Vornahme von Aende- rungen verlangt, diesen Aenderungen zu unterziehen.

10) Wahlen der Mitglieder des Aufsichts- rats gemäß den Uebergangsbestim- mungen der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungs- vereins auf Gegenseitigkeit.

11) Annahme von ESrundsägen für die Bildung von Wahlbezirkéèn gemäß den Uebergangsbestimmungen der Saßung des Deutschen Adler tn Magdeburg, ia l dh auf Gegenseitig- e

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle beschließen: Die Bildung, Umbildung und Neu- bildurg sowie die Abgrenzung der Wahlbezirke soll in tunlichster An- passung an die Einteilung der Bezirks- und Berufsverbände des Deutschen Privat-Beamten- Vereins, jedo unter besonderer Berücksichtigung der Ver- hältnisse bei den angeschlossenen Be- rufsorganisationen fowie bei einzelnen Reg und Gruppen erfolgen.

12) Festsetzung einer Frist für die Abgabe der nah § 41 Abs. 3 des Geseßes über die privaten Versicherungs- unternehmungen erforderlihen Zu- {timmungserklärung zu den durch die Satzung des Deutschen Ädler in Magdeburg, Versicherung8vereins auf Gegenseitigkeit, geschaffenen neuen Versicherungsbedingungen.

Antrag des VDireïftoriums:

Hauptversammlung wolle beschließen: Für die Abgabe der Zustimmungs- erklärung zu den durch die Saßung des Deutschen Adler in Magdeburg, Nersicherungêvereins auf Gegenseitig- keit, geschaffenen neuen Versicherungs- bedingungen wird den Versicherten eine Frist auf die Dauer eines ahres nach Inkrafttreten der Sagung eingeräumt.

13) Beschlußfaffung üker elnen Ver- waltungsvertrag mit dem Deutschen Privat-Beamten-Verein.

Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wollenahstehenden Berwaltungsvertrag genehmigen :

Zwischen dem Deutschen Privat- Beamten-Verein in-Magdeburg und dem Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsverein auf Gegenseitig- keit, ‘wird an Stelle der bisberigen Einzelverträge zwischen dem Vercin und den einzelnen Kassen folgender Vertrag gegzosen:

Der Deutsche Privat-Beamten-Ver- ein übernimmt vom Inkrafttreten der Sagzung des Deutschen Adler ab die gesamte Verwaltung der Versiche- rungseinrichtungen des Deutschen Adler. Er stellt die nötigen Ge- \chäftsräume sowie die erforderlichen Beamten {n ausreihender Zahl und trägt sämtlihe Verwältungskosten ein- ließli der gesamten Kosten für die Propaganda.

Der Deutsche Adler überweist dem Deutschen Privat-Beamten-Verein an Vergütungen: i

a. die sämtlidhen vereinnaß, mten Ein- tritt8gelder, '

b. einen Betrag von (6 0,50 viertel- jährlih von denjenigen Kassen- mitgliedern, die dem Deutschen Privat-Beamten-Verein nicht an- gehëren,

c. 59% von den Einnahmen aus Beiträgen und Mahngebühren,

d,5% des na Bedeckung der Prämienreserven beim Iahres- abschluß si ergebenden Brutto- überschGusses. 2

VDe

Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nah der Eintragung des Deutschen Adler in das Handels- register.

Der Vertrag gilt immer als auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht ein Jahr vor scinem Ablauf gekündigt wird.

Magdeburg, den 28. Mai 1913. Der Verwaitungsrat der Waisen- fasse des Deutschen Privat-Beamten- Vereins in Magdeburg, Versiche-

rungsvereiun auf Gegezuseitigkeit.

O. Goededcke, Vorsitzender.

[23292] Die diesjährige ordentli*he Haupt- versammlung der

Begräbuiskaßse des Deulshen

Privat-Beamten-Vereins

wird nah Maßgabe des § 57 Ziffer 1 der Sagung vom 20. Februar 1911 auf Dienstag. den 10. Juni d. I., Vor- mittags 1X7 Uhr, nah Danzig cinbe- rufen. Die Versammlung findet im Hotel „Danziger Hof“ zu Danzig statt. Tagesorduung :

1) Vorlage des Geschäftöberihts des Direktoriums für 1912. Beschluß- fassung über Genehmigung des Ge- \chäftöbericht18.

2) Vorlage des Rehnungsabsc{hlusses für 1912 und Bericht des Verwaltungsrats über denselben. Beschlußfassung über Genehmigung desRechnungsabschlusses.

3) Entlasiung des Generalrats, des Ver- waltungsrats und des3- Direktoriums für 1912.

4) Festsezurig der Dividende aus dem Geshäft8gewinn des ‘Jahres 1912.

Antrag des Direktoriums:

auptversammlung wolle be- \chließen, die Dividende aus dem Geschäftsgewinn des Jahres 1912 für die nah dem Dividendenplan A Versichertén auf 69/9 der Prämien- reserve festzuseßen.

5) Wahlen :

A. Wahl von 3 Mitgliedern des Ver- waltungsrats. *) B. Wahl der Mitglieder des General-

rats.

C. Wahl von 3 Newhnungsprüfern

und 3 Stellvertretern.

6) Anträge der Abgeordneten Hilpert- Berlin, Angola-Berlin und Anger- Berlin auf Abänderung der Sagung:

Hauptversammlung wolle be- chließen:: Uf

8 1 Zeile 3 und 4 lauten wie folgt: „Begräbnigtasse des Deutschen Prk- valbeamten-Vereins in Mageburg.“ Dementspre®hend werden alle übrigen in Frage kommenten Paragraphen abgeändert.

8 10 Abs. 3 erhält folgenden Zusay : „Mitglieder des Deutschen Privat- beamten-Vereins sind von der Zah- lung dex Ciütrittsgelder und sonstiger Schreibgebühren befreit."

8 11 Abs. 4 erhält folgenden Zusaß: „Witroen. von Mitgliedern des Deutschen Privatbeamten-Vercins 1D während der Dauer ter Witwen-

._\chaft von ter Pahlung der Ver- waltung8geböhr befreit.“

8 38 Abs. 5 wird auf Zeile 5 hinter „fördern“ ein ce: „Die Mit- glieder des Direktoriums dürfen außer Aemtern im Deutschen Pri- vatbeamten-Verein und in den Kassen des Vereins keine gewinn- bringende Tätigkeit ausüben.“

*) Es scheiden aus die Herren: Direktor C. Heßler-Magdeburg, Kaufmann H. Voß- Magdeburg und Ingenieur H. Walther- Berlin. Sämtliche Herren sind wieder wählbar. |

8 41 Abs. 1 2E 1—3 wird bls „wohnen“ gestrichen und siatt dessen geseßt: „Der Verwaltungêrat be- jteht aus 11 Mitgliedern, - von welchen 5 Mitglieder in Magde- burg und dessen Umgebung und 6 Mitglieder nit weiter als 200 Kilometer von Magdeburg entfernt wohnen müssen. Auf Zeile 9 des 8 41 Absag 1 wird statt „4 und danach 3“ geseßt: „6 und dana 5".

8 42 Abs. 2 erhält folgenden Zusay: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Direktorium findet etne Sißung des Vermwaltungsrats ohne Direk- torium statt.“

Die §8 46—49 werden aufgehoben und sonstige in Frage kommenden Paragraphen abgeändert. Die in Frage kommenden Rechte und Ob- liegenheiten des Generalrats werden dem Verwaltungórat übertragen. Im Falle der Ablehnung des An- trags, betreffend die Aufhebung der S8 46—49 (Generalrat betr.) werden im § 46 auf Zeile 2, 3 und 4 die Worte „bis" bis „Hauptversamm- lung* gestriGen und \statt dessen „von 4 Jahren“ geseßt. Auf Zeile 6 wird hinter „müsjen" zuge)eßt: „Alle zwei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, die wieder ge- wählt werden können."

8 47. Absay 1 wird auf Zeile 3 hinter „Sitzungen“ eingeführt : „aber mindestens viermal im Jahre.“

S 47. Avsay 2 ist hinzuzuseßen: „Vor der gemeinsamen Sihung mit dem Verwaltungsrat und dem ODirek- torium findet eine Siyung des Generalrats ohne Verwaltungsrat und Direktorium fiatt,"

Es wird ein § 62a unter der Ueber- chrift „Fahrkosten und Diäten der

__ Abgeordneten“ geschaffen , welcher lautet: „Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse eins{chließ- lih der erforderlichen Schnellzugs- zushläge vom Wohnort zum Ver- sammlungsort und zurück und Diäten aus Mitteln der Kasse, falls -sie nit als Abgeordnete Bezüge seitens des Deutschen Privatbeamten-Ver- eins oder anderer Kassen des Ver- eins erhalten." :

& 63. Die Ueberschrift wird abgeändert in „Rechnungsprüfer bezw. Rech- nungsprüfung“. Es wird ein Ab- faß 4 geschaffen, welcher lautet: „Mindejters alljährlich zweimal ist die gesamte Geschäftsführung durch einen sachverständigen, vereidigten Bücherrevisor zu prüfen.“

7) Beschlußfassung über eine Vereinigung

der Begräbniekasse mit der Pensions- kasse, Witwenkasse und Waisenkasse des Deutschen Privat-Beamten-Ver- eins zu einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit unter einec neuen Firma in der Weise, daß die Pensionskasse die aufnehmende Gesellschaft bildet, während die Begräbniskasse, Witwen- fasse und Waisenkasse unter Liqui- dation ihren gesamten Vermögens-, insbesondere den Versicherunge bestand mit allen Nechten und Pflichten auf den neuen Versicherungsverein, dar- gestellt durch die bisherige Pensions- kasse, übertragen.

Antrag des Direktoriums:

Hauptversammlung wolle be- \{chließen: Der Vereinigung der 4 Ver- fcherungskassen wird zugestimmt unter der Bedingung, daß auc die Haupts- versammlungen der Pensionskasse, Witwenkase und Waisenkasse der Veretnigung zustimmen.

8) Annahme einer dem Beschluß zu

Punkt 7 entsprehenden neuen Saßzung, insbesondere einer neuen Firma. Antrag des Direktoriums: Haupiversammlung wolle beschließen: Die Satzung unter der Firma „Deut- {her Adler“ in Magdeburg, Versiche- rungsverein auf Gegenseitigkeit, wird unter der Bedingung angenommen, daß auch die Hauytversamtunlungen der Pensionskasse, Witwenkasse und Waisenkasse dieje: Saßzung annehmen.

9) Anträge der Abgeordneten Hilpert-

Berlin, Angola-Berlin und Anger-

Berlin:

A. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen- seitigkeit.

Hauptversammlung wolle beschließen: 8 2 Hinter „Kapitalversichherungen"

ist einzufügen: „insbesondere die Vebernahme und Fortführung der Pensions-, Witwen-, Waisen- und Begräbniskasse des Deutschen Privats- beamten-Vereins sowte sämtlicher in diesen Versficherungskassen laufen- den Verträge mit allen Rechten und Pflichten“. 11 Abs. 5, Zeile 6: Hinter „ist* ist einzufügen: „vom Deutschen Privatbeamten-Verein“ ; letzte Zeile: das Wort „nicht“ ist zu streichen. 16 Punkt D (Generalrat) fälli fort und Punkt E erhält den Buch- staben D. Sämtliche anderen darauf in Frage kommenden Para- graphen sind dementsprechend zu ändern. Die Funktionen des Ge- neralrats werden dem Aufsichtsrat übertragen.

8 17 Abs. 4 hinter „fördern* wird eingefügt : „Sie dürfen außer Aemtern im Deutshen Privat- beamtén - Verein keine gewinn- bringende Tätigkeit ausüben. Auch - müßen usw.“

8 20: Die Ueberschrift muß lauten:

„Rechnungsprüfer bezw. Rehnung#s- prüfung. Es wird ein Aktfaß 4 geschaffen, welcher folgende Fassung erhâlt: „Mindestens alljährlich zwei- mal ist die gesamte Geschäfts führung dur einen sachverständigen vereidigten Bücherrevisor zu prüfen.

8 21 Abs. 1 wird auf Zeile 1 statt „Tehrenamtligen“ geseßt: „11chreus amtlichen“.

8 21 Abs. 1 fällt der zweite Saß weg. Statt dessen wird geseßt:

„Davon sollen in Magdeburg und Umgebung 5 Mitglieder, die übrigen 6 Mitglieder nicht weiter als 200 km von Magdeburg entfernt wohnen."

8 21 Abs. 1 Zeile 11 wird statt „4 und und dana 3 Mitglieder“ ges\eßt: „sech8 und dana fünf“.

8 29 Abs. 2 wird hinzugefügt: „Vor der gemeinsamen Sizung mit dem Direktorium findet eine Sißung des Aufsichtsrats ohne Direktorium statt.“ Im Fall der Ablehnung des Antrags zum § 16 wird § 29 Abs. 1 (Generalrat betr.) geändert. Der dritte Say fällt fort, statt dessen wird auf Zeile 3 binter „ge- wählt“ eingefügt: „Die Wahl gilt auf 4 Jahre. Alle zwei Jahre scheiden 5 Mitglieder aus, die wieder gewählt werden fönnen.“

8 26 Abs, 1 Zeile 3 wird hinter „Be- darf“ eingefügt: „aber mindestens viermal im Jahre“. j

8 26 Abs. 2 ist zuzuseßen: „Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Auf- sichtsrat und dem Direktorium findet eine Sizung des Generalrats ohne Aufsichtsrat und Direktorium statt."

8 31: Die Neuerung: „für 200 Mit- glieder ein Abgeordneter“ ist abzu- lehnen und die Zahl 100 zu seßen.

8& 41: Es soll ein Absay 4 gebildet werden, wzlWer folgenden -Waort- laut erhält: „Die Abgeordneten er- halten Fahrkosten zweiter Klasse einshlicßlih der erforderlichen Schnellzugszuschläge vom Wohnort zum Versammlungsort und zurü, sowie Diäten aus Mitteln des Vereins.“

Anträge zur Abänderung des

Anhangs des Sazungsentwurfs®.

8 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt „mehr als 5 Jahre“ gescht: „mehr als 10 Jahre“.

8 13 bs. 1 Zeile 3, hinter dem Worte „zahlen“ it einzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat- beamten-Vereins sind von der Zah- lung ter Verwaltungsgebühren be-

freit.“

8 14: Zum Absayh 1 ist hinzuzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat- beamten - Vereins “sind ‘von der Zahlung etwaiger Eintrittsgelder befreit.

8& 29 Abs. 5 letzte Zeile wird be- antragt, hintec dem Worte „ist“ cinzufügen: „Die Pensionterung fann nur auf Antrag des Ver- siherungsnehmers erfolgen.“

B. auf Abänderung der Soahung des Deutschen Adler in Magteburg, Versicherung8vereins auf Gegen- seitigkeit, in Anbetracht der Zu- lassung der Kassen des Deutschen Privatbeamten-Vereins als Ersaß- fassen für die staatlihe Angestellten- versicherung :

a. Zum I. Abschnitt. (Allgemeine Bestimmungen.)

8 9 erhält folgenden Zusaß: „Min- deslens ein Biertel der Berrnögen8- bestände, soweit diese für Versiche- rungsnehmer bestimmt sind, für welGe der Versiherungsverein als Ersatzkasse für das Versicherung®2- geseß für Angestellte gilt, werden in Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. Solange der Versicherungsverein noch nit ein Viertel der vorerwähnten Ver- mögensbestände in Staat2anleiben angelegt hat, muß er jährli min- destens ein Drittel des Vermögen8- zuwacßses in solchWen AÄnleihcn an- legen.“

b. Zur Abänderung des Anhang.

8 5 Abf. 2 fällt fort.

& 6 Abf. 2 Zeile 4 wird hinter „hält“ hinzugefügt: „Für Bersicherung®- nehmer, für welche der Versicherung8- verein als Ersaßkasse für das Ver- sickerung8geseß für Angestellte gilt, fällt die ärztlihe Untersuhung fort."

8 7 Abs. 1 erhâlt folgenden Zutahß: „BVersicherungs8nehmer, sür welche der Versicherungéverein als Ersaßz- fasse für das Versiherung8gefeß fur Angestelltegilt, müssen aufgenommen werden.“ i

8 10. Dem Abs. 1 wird folgendes

hinzugefügt: „Für Verßcherungs- nehmer, für welche derVersicherungs- verein als Ersaykasse gilt, beginnen die Versiderungen beim Eiatritt tes Versicßerungênehmers in den . Versicherungdverein. " 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusaß: Für Versicherungsnehmer, für welche der Versicherungêëveretn als Eisahz=- kasse gilt, werden die Beiträge vom Tage des Eintrittes bis zum Tage des Austriltes berechnet.“

8 13 Abs. 2 wird“ hinzugefügt: «Weibliche Personen, für welche der Versicherungöverein als Ersaßz- kasse gilt, haben keinen Zuschlag

8 I M3 hält folgenden Zus 5 3 er olgenden Zusaß: „Für Versicherun Vier wlde unter das Versi

rungösgesey. für Angestellte fallen und die ay Adi