1895 / 14 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

au können sebr wobl zufrieden sein mit dem, was unter den \{wierigsten Verhältnissen bisber gesehen ist. Wir betrachten über- dies diese Sache nicht als abgeschlossen, sondern werden nah Maßgabe der Mittel, die uns zu Gebote steben, in dieser Beziebung weiter gehen.

Für die Verwaltung des Innern ist ein Mehrbedarf von 1 589 000 „« verans{lagt, wesentli infolge der Nothwendigkeit der Vermehrung der Gendarmerie und der Erböbung der Ausgaben für die Polizei-Verwaltung in Berlin und in den Provinzen. Daneben aber sind die allgemeinen Ausgaben im Interesse der Polizei um 103 569 K erböbt, darunter die Mittel zu geheimen Ausgaben um 80 000 &# Ich babe mi der Richtigkeit der Ansicht nit ver- {ließen können, die das Ministerium des Innern geltend macht, daß in den beutigen Zeiten bei den wachsenden Schwierigkeiten, welche dic Polizei-Verwaltung zu überwinden bat, der bisherige Betrag der Aus- gaben für die gebeime Polizei ein zu geringer war (fehr richtig !), daß damit abfolut nit auszurei®en sei und daß die allgemeine Sicberbeit eine Vermehrung der Mittel in dieser Beziehung erfordert. Jch boffe, daß Sie sich diescr Auffassung ans{ließen. Wir baben bisber, nachdem namentli der Welfenfonds verswunden ist, ja gar keine anderen als etatsmäßige Mittel, und diefe sind bei und nochG immer niedriger bemessen als în allen größeren Staaten, sodaß man von ciner unnüten Verausgabung von Mitteln für diefe Zwecke bei uns am allerwenigsten sprechen kann.

Meine Herren, eine starke Vermebrung der Mittel bat das

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wirtbschaftlihe Ministerium erfahren. Ordinarium f

gaben um 331 581 # gestiegen und Frtraordinarium ist ein bébung eingetreten von 347 361 baben bei eingebender Prüfung der bisberigen Verwendungen für die LndeŒultur, für die Förderung der Viebzuedt, für Beibilfen an Vereine und gemeinunüßige Unternebmungen in der Landwirtbs{aft u. f. w. u. |. wo, und beì cine 3 er Vergleichung * Ausgaben, die wir in Preußen bisber zu

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Ten Tuïgáber 31 Slementatiullkauten, t m diéjem Etat verarifWlag! fit, treten nun zum chtfften Mail Hinz1 i bitte Herrr von Eynern, das zu Lerliffsthtigen Vie Jumnten beStenigen Wiéthrauffomment vor Eintommerfteuetrn wehe nw bier dié Kapitá! angéfiammélt 1 bdäben ber Die Zinfer

häben. Wir in Drêejem Jáhre in der Weije verfüg!, dd wir be! bem betreffenden

Siatsjonps Kap. 121 Tit. 38 fine Bemerkung gematht ber Kultus Ministerium ermächtigt wird, aut dies j in wÄler fe arfiommen, für

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Eisenbahnverwaltung cinen Betriebsfonds gewähren, den sie bisher noch nit hatte. Bei der Verstaatlihung der Bahnen sind die bis- herigen Betriebsfonds der einzelnen verstaatlichten Bahnen einfach verwendet worden für Neubauten und andere Zwecke, und die große Eisenbahnverwaltung, die cinen Betriebsfonds von 80 bis 100 Millionen braucbt, hatte biëber überbaupt keinen. Dieser Betriebsfonds wurde wesentli dur Vors{üsse aus der General-Staatökasse gegeben. Die General-Staatskasse konnte diese Vorschüsse gewähren, weil Jahr aus Jahr ein im Anfang des Jahres sehr große Anleihen aufgenommen werden, und weil sie dur diese Anleihes, die ja nit glei zur Verwenduag kamen, Mittel in der Hand batte, um der Eisenbahn- verwaltung Vors{üsse zu leisten. Wenn, wie ih hoffe, und wir find ja in diefer Bewegung begriffen allmäbliG dieses Uebermaß von Scbuldenmachen aufhört und die Anleibebeträge von Jahr zu Jahr geringer werden, fo wird die General-Staatéëkasse nicht mebr in der Lage sein, die erforderlichen Beträge vorzuschießen, oder sie müßte denn zu einer über- mäßigen Ausgabe von Schaßanweisungen greifen, was immerhin sehr bedenklich if und keineswegs zu wünshen wäre, Wir twerden in der Budgetkommission uns über diese Frage näber unterhalten. Die Staatsregierung bestebt in keiner Weife auf ibrem Schein, und es wird nit zweifelhaft fein, daß wir uns bierüber verständigen. Wenn nun auf die eine oder die andere Weise diese Kapitalien verwendet werden, so kommen fie natürli dauernd dem Lande zu gute, jeden- falls aber nit dexr Finanzverwaltung. Man kann uns doch nicht ferner darauf binwcisen, daß wir diefe Kapitalien, wenn mit ibnen Swulden getilgt oder wenn sie zur Herstellung eines Betriebsfonds für die Eisenbabuverwaltung verwendet werden, nod cinmal für andere Zwecke verwenden. Mir ift dies Mißverständniß immer völlig unerklärlith geblieben. Die Zinsen diefes Kapitalfonds haben wir ja beschlossen,

Fall, daß die Ergänzungösteuer den verans{Glagten Betrag

t, für Schulzwecke zu verwenden, Also darauf kann die Finanz- verwaltung au nicht mebr renen. Sie bat also in Zukunft weder Kapital nocd Zinsen îin der Hand. Aber, meine Herren, die Thatsache, daß diefer Fonds bisber angefammelt ist, obne Verwendung zu finden für die Erleiiterung der Steuerpflitigen, bört ekt auf. Diese 40 Millionen ursprünglicdes Mebraufkemnmen in deu ersten Iabren sud bisber den Steuerpflicßtigen nit zu gute gekommen. Jett aui 1. April kommt diefer ganze Betrag den Steuerpflichtigen unmittelbar zu gute und, wie wir hoffen, în mögli(st bobem Grade den Steuer- vfliihtigen, die diese große Skecigerung der Einnahmen aus der Ein- kfouunensteuer aufgebraht baben, und nit allein denjenigen Steuer- vfliihtigen, die dazu nit oder wenig beigetragen baben. Das ist die große Frage, um die es sid nun bei der Gemeindebesteuerung bandelt, über welche ih {on vorber gesprochen habe.

Meine Herren, interessicren könnte Sie vielleidt aud nockd im KultuSEtat eine Autgabe von 274 739 #Æ, welGe neu eingestellt ist als Staat&zus@uß zu dem PfarreWittwen- und Waiscufonds, um an diesea Fonds di ven Landeskirchen der neuen Provinzen anzus{Gließen. Ich werde jetzt auf die Sale nicht näher cingeben; es ist ja nicht zweifelhaft geawefen, daß diese Pfarr-Wittwen- und Waisene- fonds der Kiren der neuen Provinzen ebenso Zuschüsse empfangen sollten, wie Ke bekanntli die Wittiven- und Waiseninstitutionen der udetkir(he längst erhalten baben. as wird jeßt durwacfübrt und es wird eine gemeinsame Verwaltung eingeridhtet und für diesen

Fonds eingestell

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imid not) aufer Deutiälartt n Sáiact betanrt, ber hung giluiftiger fit \ une Gerte, urïjere Dofinunger än Beziéhunç ouf Zune ee Mee Finanzmtient gct werben Tolten zwétfein. Wir n Preußen werben wohl in Þer Lage fei zu Helfen, und £ Pliélbt bann auth mnithtt Artderes lprüg Daus Tat im großen und ganzen uich{ in weihen aus i Tie Finanzverwattung Lette, das Hohe Haus Hat nit mir dos lbermüsige Drängen permaienk Dltigeruig der Zubgaben bgewicien, et ant aug ge- jagt: & Uf note: wenn wir Tine Mehreinncbumen mer He- {ommer ic Missen wir uns nach vex Dele fizreter Hern W Hofíen darf, baß das Haus vpieselbe Stellung behült, vab ¡0 die \Gioierigen Luigaben des Finanzminiflars erleitgtert werden, Ag gehe id guien Muths den schwierigen Aufgaben ver Zukunft entgegen, Li müsjen uns Teilen Tafjen von Dem Gefithl ber Pflichten, Tie ¡eber Einzelge in jo schwieriger Zeit dem Stgat gegenüber zu erfüllen bed, und die Hofinung jesthalien, daß vie Erkeaniniß wieder dacbbringt,

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daß das Wohl der Gesammtbeit zugleich au das Wohl des Einzelnen

ist, und daß die Neigung, lokale und Klassenvortheile auf Kosten der Gefammtheit zu erreihen, mit Erfolg bekämpft werden wird. Dann aber zweifle ih auch nit, daß wir demnächst wieder das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des preußischen Stagtg werden bergestellt haben. (Lebhafter Beifall.)

Höhe der Schneedecke in Zentimeteru am Montag, den 14. Januar 1895, um 7 Uhr Morgens.

Mitgetheilt vom Königlich preußishen Meteorologishen Institut,

(Die Stationen sind nah Flußgebieten geordnet.)

Oestlie Küstenflüfse. __Mewel (Dange) 25, Tilsit (Memel) 21, Insterburg (Pregel) 18, Heilsberg (Pregel) 2%, Königsberg i. Pr. (Pregel) 14.

Weich}el. Groß - Blandau *(Bobr, Narew) 15, Czerwonken (Bobr, Narew) 24, Marggrabowa (Bobr, Narew) --, Klaussen (Pissa) —, Neidenburg (Wkra) 22, Osterode (Drewenz) 17, Altstadt (Drewenz) 11, Koniy (Brabe) 31, Vromberg (Brahe) 18, Berent (Ferse) —, Marienburg (Nogat) —.

Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 12, Köslin (Müblenbaw) 23, Scivelbein (Rega) 16. Oder.

Leobschüß (Zinna) 29, Ratibor 21, Beuthen (Klodniß) 26, Oppeln 31, Habels(werdt (Glaßer Neisse) 39, Brand (Glaßer Neisse) 4+ Metinerz (Glaßer Nethe) 63, Glaß (Glaker Neisse) 33, Görberödorf (Glaßer Neisse) 40, Friedland (Glaßer Neisse) 61, Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 34, Rosenberg (Stober) 5 Breslau 2, Liegni (Katzbach) 20, Fraustadt (Landgraben) —, Grünberg —, Krummhbübel (Bober) —, Wang (Bober) 66, Eide berg (Bober) -——, Schreiberbau (Bober) 60, Warmbrunn (Bober) 2%, Bunzlau (Bober) —, Görli (Lausiter Neisse)27, Frankfurt —, Ostrowo (Wartbe) 156, Posen (Warthe) 12, Tremessen (Warthe) 9, Satinter (Warthe) 9, Paprotsh (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 23, VDeutsh-Krone (Warthe) 26, Landöberg (Warthe) 9, Stettin 12, Pamiin (Ihna) 15, Prenzlau (Uecker) 18, Demmin (Peene) 14,

Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.

Putbus —, Rosto (Warnow) 8, Kirhdorf auf Poel 30, Sege? berg (Trave) 25, Wbeek (Trave) 25, Eutin (Schwentine) 20, Schleswig (Schlei) 9, Flensburg 11, Gramm (Flad|\au) —, Westerland auf Sylt —, Wyk auf Föhr 6, Husum 11, Meldorf

E l b L, Torgau 30, Dessau (Mulde) 29, Rudolstadt (Saale) 21, JIena (Saale) 26, Stadtilm (Saale) 26, Dingelstädt (Saale) 34, Erfurt (Saale) 28, Sondershausen (Saale) 31, Nordhausen (Saale) 29, Halle (Saale) 33, Klostermansfeld (Saale) 2%, Bernburg (Saale) 29, Quedlinburg (Saale) 61, Harzgerode (Saale) —, Magdeburg 20, Neustreliß (Havel) 23, Kottbus (Havel) 24, Dahme (Havel) 20, Berlin (Havel) 14, Blankenburg bei Berlin (Havel) —, Spandau (Havel) —, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) —, Potödam (Havel) 19, Brandenburg (Havel) 21, Kyritz (Havel) 27, Gardelegen (Aland) 28, Jeetze (Aland) 26, Waren (Elde) 18, Marnih (Elde) 28,

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Schwerin (Elde) 2, Uelzen (Ilmenau) %, Lüneburg (Ilmenau) 27,

Neumünster (Stör) 23, Bremervörde (Oste) 17. Weser.

Meiningen (Werra) 21, Liebenstein (Werra) 30, Fulda (Fulda) 31, Schwarzenborn (Fulda) 33, Caffel (Fulda) —, Uslar (Werre) 23, Herford (Werre) 28, Scharkfenstein (Aller) —, Jlsenburg (Aller) 65, Braunschweig (Aller) 37, Celle (Aller) 24, Göttingen (Aller) 29, Herzberg (Aüer) 36, Klausthal (Aller) 78, Seesen (Aller) 38, Han- nover (Aller) 29, Bremen 15, Oldenburg (Hunte) b, Glsfleth 7.

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Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Jever —. Ems. __ Gütersloh (Dalke) —, Münster i. W. 14, Lingen 18, Osnabrüdck (Haase) —, Wningen (Haase) 11, Aurih 7, Emden 8.

Rhein. _ Darmftadt 19, Coburg (Main) 25, Frankenheim (Main) 36, Frankfurt (Main) 11, Wiesbaden —, Geisenheim 9, Birkenfeld (Nahe) 15, S@weinsberg (Labn) 15, Rauschenberg (Lahn) 19, Mar- urg (Lahn) 15, Weilburg (Labn) —, Schneifel-Forsthaus (Mosel) 40, (Mosel) 13, von der Heydt-Grube (Mofel) 18, Trier Neuwied 10, Siegen (Sieg) —, Hachenburg (Sieg) 22, Krefeld 10, Arnsberg (Ruhr) 25, Brilon (Ruhr) 830, (Rubr) 55, Alt - Aftenberg (Ruhr) 105, Mülheim Kleve 14, Ellewiek (Vfsel) —, Aachen (Maas) 16. n 1 cem Schneededcke entsprachen: 95 in S | 1.8 mm Schmelz- Marggrabowa : N wafsser. E O {V f | Neidenburg e el) 4d Altstadt 1.8

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Bremen, 17, Januar, (W, T, B) Norddeutscher Lloyd.

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 7. Januar

M 14.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Gegenstände, hinfihtlich deren die besonderen Vorausfezungen einer ausnahmsweisen Zollfreiheit zur Zeit der Einfuhr thatsählih vorliegen, find, nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 30. Juni 1894, zollfrei, auch wenn nicht der Nachweis des Vordandenseins dieser Vorauss\etzungen bei der Einfuhr beshaft wird. Versagt der Zolleinnehmer den zoll- freien Einlaß von Gegenständen, die ausnahmsweise zollfrei sind, obaleich die Voraussetzungen der Zollfreiheit so ersichtlich vorliegen, daß der Beamte bei ausreihender Prüfung der thatsächlihen Um- stände sich deren bewußt werden mußte, so befindet er sid bei der Versagung des zollfreien Einlasses nicht in rechtmäßiger Amtsausübung und der Widerstand gegen thn ist nit strafbar. In dem zum Grunde liegenden Falle handelte es {h um die Einfuhr von Nußhölzern aus der Waldwirthschaft von einer außerhalb der Zollgrenze gelegenen Waldparzelle eines Bewoh- ners des inländishen Grenzbezirks, des G. Th.,, welhe seit langen Jahren, und zwar {on vor 1879, Zubehör des inländischen Aer- guts des Genannten war. Diese Hölzer wurden von G. Th. und seinem Sohn P. Th. mit einem Zugthier direkt aus dem Walde zur Zollstelle angefahren, wo zollfreier Durchlaß begehrt wurde, da jene Hölzer in doppelter Richtung entsprechend einerseits dem §5 Ziffer 1 des Zollgesehes, andererseits der Anmerkung a zu Nr, 13 e 1 des Zolltarifs zollfrei waren. Der Zollbeamte verlangte aber die Beibringung eines Ursprungsattestes und den fonstigen Nachweis des Vorhandenseins der zollbefreicnden Voraus- sebungen und da dieser überhaupt nicht sofort geführt werden konnte, o versagte er das zollfreie Einpassieren und suchte es zu verhindern. Der Sohn P. Th. widersetzte sich thätlih gegen den Beamten und erzwang die Durchfuhr. Vater und Sohn wurden wegen Zoll- defraudation und wegen Widerstandes gegen den Beamten angeklagt. Die Strafkammer spra sie frei, nahdem im Strafverfahren der Nachweis erbraht worden war, daß die Vorausfezungen der Zoll- freiheit zur Zeit der Einfuhr thatsächlich vorgelegen haben, und ferner festgestellt worden war, daß der Beamte sih niht in rechtmäßiger Ausübung seines Amts befunden habe, da die Bestimmung der Hölzer zum Gebrauche in der Th.'shen Wirthschaft offensichtlich vorlag, als der zollfreie Einlaß begehrt wurde. Die dagegen vom Provinztial- Steuer-Direktor und vom Staatsanwalt eingelegten MNevisionen wurden vom Neichsgerkcht verworfen, indem es begründend ausführte : „Die Revision des Provinzial-Steuer-Direktors vertritt den Stand- punkt, als seien Gegenstände, hinsichtlich deren die besonderen Voraus- fepungen einer ausnahmsweisen Zollfreiheit zur Zeit der Einfuhr thatsächlich vorliegen, denno zoll pflichtig, wenn niht der Nachweis des Vorhandenseins dieser Voraussetzungen alsbald bei der Einfuhr beschafft wird. Dem kann nicht beigetreten werden. Sind im Geseh die thatsählihen Umstände bezeichnet, dur deren Vorhandensein niht : dur deren Nachweisung eine Zollfreiheit bedingt sein foll, fo ist letztere dementsprechend ohne weiteres die rehtlihe Folge des Vorhan- denscins der bezeichneten Umstände. Um eine solche Folge auszuschließen oder dieselbe von weiteren Erfordernissen abhängig zu machen, hätte es einer desfallsigen ausdrücklihen Vorschrift bedurft, wie sie aber weder im Zollvereinsgeset, noh in dem Zolltarifgeseß zu finden is. Die Entscheidung der Vorinstanz (hinsihtlich der Anklage wegen Widerstandes) wird getragen durch die Feststellung, daß die Voraus- setzungen der Zollfretheit nah Anmerkung a zu Nr. 13c 1 des Zoll- tarifs, namentlich auch die Bestimmung der fraglichen Holzstangen zum Gebrauche in der Th.'schen Wirthschaft, offensichtlich vor- lagen, als der zollfreie Einlaß begehrt wurde, War dies der Fall, so handelte dcr Zollbcamte, welcher den Jnhalt der Anmerkung a kennen mußte, und in Ansehung desselben an eine besondere Anordnung der vorgeseßten Behörde ersihtlich niht gebunden war, nicht pflichtgemäß, befand sih also nicht in einer rechtmäßigen Aus- übung seines Amts, wenn er gleihwohl das zollfreie Einpassieren ver- sagte und zu verhindern suhte. Gewiß is im allgemeinen an dem Grundsatz festzuhalten, daß die Amtshandlung eines Beamten, deren Vornahme vom Gesetz insofern in das Ermessen des letzteren gestellt ist, als dieselbe im Gesetz von dem Vorhandensein gewisser materieller Vorausseßungen abhängig gemaht und dem Beamten die Prüfung zu- gewiesen ift, ob im konkreten Fall diese Vorausseßungen gegeben sind, als eine in rechtmäßiger Amtsausübung erfolgte, troß etwaiger mate- rieller Unrichtigkeit anzusehen ist, wenn der Beamte das ihm zur Pflicht geminachte Ermessen e walten lassen und nah dem Ergebnisse der angestellten Prüfung fein amtlihes Handeln eingerihtet hat. Vor- ausgeseßt ift aber hierbei unter allen Umständen ein pflichtmäßiges Er- messen des Beamten, welches bedingt erscheint durh Anwendung einer solchen Aufmerksamkeit, mit welcher ein sorgfältiger Beamter seiner Kategorie unter den vorliegenden Verhältnissen sein Amt zu verseben hatte; dasfelbe erscheint dann ausgeschlossen, wenn der Beamte bei Vornahme der Handlung entweder das Bewußtsein hatte, daß eine genügende Veranlassung zu derselben niht vorlag, oder doch bei aus- reihzender Prüfung der thatsählihen Umstände, soweit eine solche nah Lage der Sache möglih war, dieses Bewußtsein hätte erlangen müssen.“ (1604/94.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Das preußishe Geseß, betreffend die Aenderung des Wahlver- fahrens, vom 29, Juni 1893, bestimmt in § 1 Abs. 2, daß bei der Bildung der Wähler- Abtheilungen für die Wahlen zum Abgeordnetenhause für jede nicht zur Staats-Cinkommensteuer veranlagte Person an Stelle dieser Steuer ein Betrag von 3 4 zum Ansatz zu bringen ist, und im § 5, daß für die Wahlen zur Gemeindevertretung die Wähler- Abtheilungen fortan allge- gemein in der durh die §§ 1 bis 3 des Geseyßes für die Abgeordnetenwahlen vorgeshriebenen Weise gebildet werden. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Ober-Verwaltungsgericht, ll. Senat, durch Urtheil vom 6. Oktober 1894 ausgesprochen, daß bei dex Bildung der Wählerabtheilungen für die Wahlen zur Gemeindevertretung nur die von den Gemeindewahl berechtigten zu entrichtenden Steuern in der Weise in Betracht kommen, daß die nicht zur Staats - Einkommensteuer veranlagten Gemeindewahl- berechtigten mit 3 M Staats « Einkommensteuer in Ansag zu bringen sind, Dagegen ist hinsichtlich dex nichlwahlberechtigten Drts- einwohner ein fingierter Say von 3 M bei der Bildung der Ab- theilungen nicht in Anfag zu bringen. Der Kaufmaun R. în C. batte gegen bie offengelègte Gemeinde-Wählerliste der Stadt C. in der Rbeinprovinz Ginforud erboben, weil bei dex Bildung der Wähler» abtheilungen nux mit den Steuern der Wahlberechtigten gerechnet worden sei, während uach dem Gesey vom 29. Juni 1393 bei Bildung der Abtheilungen ia die dur drei zu theileude Gesammtsumme der Steuern vou den Personen, welche zwar, weil das erforderliche Steuerquantum uicht zahlend, vom Wahlrecht ausge]chlo}seu find, sonst aber wahlberechtigt sein würden, ie 3 4 elugesept werden müßten, Dis Klage des R, wurde vom L calubéaussul abgewtefeu, und auf die Berufung bes Klägers bestätigte das Dber- Verwaltungs geriht bie Boxen e dung indem ed hbegründeny ausführte: e « « Der § 1 Abs, 2 des Gesekes vom 29, Juni 1893 sagt, daß

für jede nicht zux Staats-Ciukommensteuer veraulagte „Person

an Stelle dieser Steuer 3 #4 zum Ansaß zu bringen sind; allein diese Bestimmung bezieht sich nach dem Zusammen- hange immer auf die in Ab}, 1 des 8 1 genannten Urwähler, also die thatsählich wahlberechtigten Personen; sie kann mithin bei Anwendung auf die Gemeindewahlen keinenfalls eine weitere Be- deutung haben, als daß die niht zur Staats-Einkommensteuer ver- anlagten, thatsächlich zur Ausübung des Gemeindewahlrechts befugten Perionen mit 3 A Staats-Einlommensteuer in Ansa zu bringen eien. Es ift auch kein Grund abzusehen, aus dem etwa die fingierte Steuer von Personen, die überhaupt nicht Gemeindebürger sind, bei Vertheilung der letzteren auf die Abtheilungen der Bürgerrolle in Ansa gebracht werden sollte. Diejenigen Gemeindeangehörigen, welche nicht Gemeindebürger sind, kommen gar niht in Betracht gleihviel ob sie das Bürgerrecht aus dem Grunde, weil sie niht den erforderlihen Betrag an Steuern zahlen, oder aus einem sonstigen Grunde entbehren." (11 1332.)

Kunst und Wissenschaft.

4 Die Kunsthandlung von Amsler und Nuthardt bat in ihren oberen Ausstellungsräumen eine “recht ansehnliche Sammlung von Gemälden, Zeichnungen und NRadie- rungen Daniel Ch odowiecki's aus Privatbesiy zusammen- gestellt, die ein lebendiges Bild von dem künstlerishen Schaffen des großen Sittenschilderers der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ziebt. Ein Theil der ausgestellten Blätter foll demnächst zur Ver- fetgerung kommen, das Übrige ist aus dem Familienbesiz der Nach- kommen Chodowiecki's mit dankenswerther Bereitwilligkeit für die Ausstellung zur Verfügung gestellt worden. Selten wird sich eine günstigere Gelegenheit bieten, das befonders auh für dle Berliner Kulturgeshihte so bedeutsame Oouvre Ghodowiecki's zu ftudieren. Der Schwerpunkt der Aus- stellung liegt freilih weniger in der Zusammenstellung des Nadier- werks in auserlcsenen Abdrucksgattungen, als vielmehr in der Fülle von zeihnerishen Entwürfen {für diese Nadierungen, selbständigen Zeichnungen, Miniatur-, Email- und Oelbildern des Künstlers. Sie bildet dadur cine werthvolle Ergänzung zu den reihen Schäßen, die in dem Königlichen Kupferstichkabinet dem Studium und Genuß zur Verfügung \tehen und im Jahre 1891 zu einer Ausstellung kamen, während einige private Chodowiecki-Sammlungen Berlins und Leip- zigs begreiflicherweise nur wenigen Kunstfreunden bekannt und zu- gänglich find. :

Daniel Chodowiecki wurde im Jahre 1726 in der freien Hansestadt Danzig als Sohn eines Kornhändlers geboren. Seine Mutter stammte aus einer französischen Eñiiarantenfamilie, in der ohne Zweifel der Trieb zur Kunstübung zur Famikientradition ge- hörte. Wenigstens war Chodowiecki's Tante, Mademoiselle Ayrer eine beliebte Emailmalerin, die Daniel'’s Talent durch ihre Unterweisung förderte; doch auch der Vater des Künstlers trieb die Miniaturmalerei zu seinem Vergnügen und ertheilte feinem Sohn den ersten Unterricht darin, zwar nicht in der Absicht, bie Berufswahl desselben zu beeinflussen, Vielmehr wurde die Kunstübung nur als Nebenbeshäftigung angesehen, als Chodowiecki früh in eine Spezereihandlung eintrat, und auch nah seiner Uebersiedelung na Berlin (1743) blieb er der faufmännishen Laufbahn treu. In seinen Mußestunden aber beschäftigte er sih unablässig mit Miniatur- und Cmailmalerei, bis er zu der Einsicht kam, daß die autvdidaktifchen Ver- suche do unzulänglich seien, und endgültig ih ganz der Kunft zu- wendete. Im Verkehr mit Pesne, Falbe, Rode und Lesueur, fo be- rihtet der Künstler selbs, „wurd ich's noch mehr inne, wie so gar- nihts ih konnte; ih ließ mich das nicht abshrecken, verließ das fabrik mäßige Dosenmalen, zeichnete fleißig, übte mi in eigenen Erfindung fing an, Bilonisse in Miniatur zu malen und sand Beifall. Mit diefer Art Malerey beschäftigte ih mich lange beynahe einzig und allein, außer daß ih in meinen Erholungêstunden zuroetlen in Velfarbe Ver- suhe machte." Eine Reihe Miniatüren, darunter das Dildni Friedrichs des Großen, ist in einer Vitrine ausgestellt, au finden wi einige jener Dosen- und Emailmalereien hier vereinigt. Im Fahre 1756 machte C. den ersten Nadierverfsuh „cin muthwiüiger Einfall“, wie er es nannte das jegt selten gewordene und wohl hauptfächlich deshalb geshägte Blatt: „le passe dix“. G8 ftellt einen im damaligen Berlin dur s\cine groteske Gestalt bekannten Stempel- schneider Fonvielle beim Würfelspiel dar. Immer noch saß unfer Künstler seine Arbeiten mehr als einen Zeitvertreib an aber die scharfe Beobachtungégabe, die ihn jedes bemerkens- werthe Vorkommniß, jede carafkteristische Gestalt feiner Um- gebung schnell und ficher erfafsen ließ, die wachsende Gewandtheit, mit Zeichenstift und Radiernadel ermöglichten ihm nicht nur eine über- reiche Produftion, sondern {ufen ihm in derfelben au eine ergiebige Einnahmequelle. Der glänzende Erfolg der größeren Radierung „Der Abschied des Calas von feiner Familie“, zu dem neben der Aktualität des Vorwurfs wohl auch die Vorliebe der Zeit für weihherzige Sen- timentalität beigetragen und der uns heute nicht mehr in gleichem Maße erwärmen kann, veranlaßte ihn, fih ganz der Radierung zuzu» wenden. Jetzt entstanden jene unzähligen Almanach- und Kalender- kupfer, die so beredtes Zeugniß von der empfindfamen Zett- stimmung ablegen. Seit dem Jahre 1764 gehörte C bereits der Berliner Akademie der

Künfte am; Berliner und Leipziger Verleger bestürmten ihn mit Aufträgen. Zum theil konnte er nur die Zeichnungen für die Illustrationen liefern, die dann von anderen in Kupfer gestohen wurden. Mögen dietelben den Literaturfreund noch fo fehr tintereffieren, wie die Kupfer zu Lessing's Minna von Barnhelm, die für die Kulturgeschichte des Jahrhunderts fo bedeutsamen Jllustrationen zu Bafedow's Elementar» buch, die Radierungen, mit denen er den Roman des ihm getstes« verwandten Nicolai „Sebaldus Nothanker“, Gellert’s Fak Goldsmith's „Vicar of Wakefield“, Sung-Stilling's „Jüni jahre“ und zahllofe andere

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Literaturerzeugnisse jener duktiven Epoche schmückte den modernen Befchauer erheblih mehr durch die von literarifcher Anregung unal Sittenschilderungen, die uns unmittelbar in das Leben un Berlins am Ende des 18. Jahrhunderts verfezen. Da ift die H promenade der Residenz vor den Zelten mit thren tänzelnden Hadtit die Fahrt nah Franzöftisch Buchholz, die Lhombrepartie, die Schilde» rung des behaglichen Familienledens im „Cabinet dum peintre', eine türkische Kavalkade alles gezeichnete und radierte Memoiren von einer Frische und Unmtittelbarkeit, wie fie von keiner f@riftlidhen Auf» zeichnung erreicht wixd. Wie lebendig führen uns die moralifterenden Kupferfolgen „Fortgang der Tugend und des Lusters" „Natur und Affektation", „Hektrathüanträge und Heirathen“, «Modethorhetiten", „EGrziehungsörefultate“ x. n die Lebenga auffassung dexr Aufklärugsepoche ein! Mein tem} genommen, steben fie trog aller Sauberkett dev Ausführung hinter den frans zösischen ZlUustrationeu und Vignetten einigermaßen zurü, aher wenn wir die zablreichen in dex Ausstellung vertretenen Borzeiuungen zu diefen Radiexungen n Nöthel und Fedec betrachten, überzeugen wi uns vou dex Gesundheit setner Naturanschauung, der Treue und: Lebe, mit dee ex feine Umgebung zu studieren und. wiederzugeben veritand. Auch über Chodowieckt hat Goethe das mgßg ende Urtheil gespromen; ex nennt und schaut ihn als den Schildereu „oer getunden Natur, die nd vubig entwidelt Aner Jw Cmidlige il Bildun

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1895.

eines treuen Ausdauerns, eines gefälligen Strebens nah Werth und Schönheit.“ Weniger vermögen wir die großen, in Röthel ausgeführten ort seiner Hand zu schäßen, das Format drängt hier die Phili- trosität und Nüchternheit seiner Auffassung allzusehr in den Vorder- grund. Auch feine Oelbilder halten einen Vergleich mit den zierlichen Stichen nicht aus, wenngleih auch hier uns die Liebenswürdigkeit des Charakters in der s{lichten Schilderung behaglihen Familienlebens entgegentritt. Das Bildniß des Künstlers, von seinem Freunde Anton Graff gemalt, giebt ein treues Spiegelbild dieses sympathischen Charalkters.

Literatur.

Prachtwerke.

Die N. G. Elwert'’she Verlagsbuchhandlung in Marburg kündigt eine zweite verbesserte und vermehrte Auflage von dem „Bilder- Atlas zur Geschichte der deutshen Nationalliteratur (eine Ergänzung zu jeder deutshen Literaturgeschichte, nah den Quellen bearbeitet von Dr. Gustav Könnecke)“ an. Diese neue Auflage ist insofern verbessert, als darin die erklärenden Texte zu den Abbildungen mögli} auf den Stand der heutigen literarhistorishen Forschung gebraht und auch Abbildungen, für die inzwischen bessere quellenmäßige Vorlagen bekannt geworden sind, durch Nachbildungen solher erseßt wurden. Ferner is eine Reihe von Bildern, die beim Erscheinen der ersten Auflage technisch noch nit so vollkommen wiedergegeben werden konnten, wie es die seitdem bedeutend verbesserten Reproduktionsverfahren heute gestatten, nah den alten Vorlagen aufs neue reproduziert, \o- daß an die Stelle von verschiedenen, weniger gelungenen, nunmehr klare und {dne Wiedergaben getreten sind. Vermehrt ist die neue Auflage, wie das der ersten Lieferung beigefügte O ergiebt, um mehr als 500 neue Bilder, sodaß sie jegt 2200 Abbildungen ent- hält. Außerdem sind ihr noch 14 Kunstbeilagen beigegeben, davon zwei in Heliogravüre, fünf in Farbendruck hergestellt. Von diesen 2200 Abbildungen kommen auf das Mittelalter gegen 450, auf die Zeit der Nenaissance gegen 250, auf das XVII. Jahrhundert gegen 200, auf die vorklassische und klassische Literaturperiode gegen 800, auf die neuere Zeit gegen 450 ; gegen 50 Abbildungen bringt die Abtheilung „Deutsche Sprachforscher und Literarhistoriker“. Alle Perioden dev deutschen Literatur sind bei dieser Vermehrung der Abbildungen möglichst gletch- mäßig bedacht; besondere Berücksichtigung fand jedo die Geschichte des deutschen Schauspiels und Schauspielwesens, von Hroswitha und dem ersten nationalen Drama, dem lateinishen Antichristspiele aus demEnde des X11. Jahrhunderts, an bis zum Ende der klassischen Zeit, die mit dem Tode Ludwig Devrient's (1832) abschließt. Die ganze Ent- wickelung des Schauspiels und Schauspielwesens wird in dieser alle Epochen der Literatur umfassenden Periode durch eine stattlichhe Reihe quellenmäßiger Abbildungen zur Anschauung gebracht. Aus dem reihen Inhalt des E der neuen Abbildungen verdient ferner eine neue Gruppe hervorgehoben zu werden: es find dies die Proben von sämmtlichen vorhandenen resy. bekannt gewordenen Handschriften und Handschriften- bruchstlicken unseres wichtigsten nationalen Schriftdenkmals aus dem Mittelalter, des Nibelungenliedes und der dazu gehörigen Klage. Sogar die verschiedenen Hände, die \sich in diesen Handschriften zeigen, sind berücksichtigt. Durch diese Vollständigkeit der Wiedergabe aller Handschriften unseres deutschen Nationalepos hat auch der wissen- \chaftlihe Werth des Werks eine weitere Erhöhung erfahren.

- Die neue Auflage des „Bilderatlas" erscheint in 11 Lieferungen von 6 resy. 5 Bogen zum Preise von je 2 A Die erste Lieferung von 6 Bogen wird in zwei Halblieferungen zu je 1 Æ ausgegeben.

Das ganze Werk kann auch

ge erscheint eine Lieferung. - + l 0 ÿ 5} 72 L L- zuf einmal bezogen werde der Preis beträgt un union D M“ [ T . HUCHN 40 (Es; s É a G opt 2 TELUTICTETTE Gotthelf (Al

la M 7 gebunden

: auf den Gesd&mack unserer Zeit im foweit Rück es fich mit zegenüber der ursprünglichen fung vereinbaren läßt. Die von einem Vorwort des schweizerischen 1deéraths Dr. K. Schenk begleitete Edition ist mit zweihundert reyroduzierten Originalzeichnungen von der Hand der \{chweizer Künstler A. Anker (Bern), H. Bachmann (Luzern), W. Vigier (Solothurn) geschmückt. Die neue illustrierte Gotthelf- Nuggabe wird enthalten: Leiden und Freuden eines Schulmeisters, li der Knecht, Uli der Pächter, Der Bauernspiegel, Anne Väbi Fowäger und-Elfi die seltsame Magd. Das Werk verspricht, nach den vorliegenden erften beiden Lieferungen zu urtheilen, ein schönes Haus- und Familienbuch zu werden. Heilkun de:

Das von: Frau Dr. med. H. B. Adams der Lungenheilanftalt in Nordrach, verfaßte „Frauenbuch, ein arzt» [icher Rathgeber für die Frau in der Familie und bei Frauenfrank heiten“ (Stuttgart, Süddeutsches Verlags-Institut) liegt mit der Fürz;lid erschienenen 13. Lteferung in feinem erften Theo Yrets geb. 7 4 30! 4) feritg: vor. Jn 11 Kapiteln wird dart: etne An- leitung zune Verständnis des Baues des menf{chlichen: Körpers, speziell des wetbliden, fowte zur Pflege der Gesundheit der Mädchen und Frauen gegeben. Mit Hilfe emer großen Zaÿl erläuternder Ab- bildungen {tldert die Verfasserin das Knochen- und Musfelsystem des weiblichen Körvers, dem Blutkreislauf, die Atlmung, das Nerven- aewebe und die Sinnesorgane; damrt widmet fie dem wichtigen Faëtor der Ernährung und dem Ernährungskrankheiten der Infektion und der Erkältung je einex Abschnitt und im lezten Kapitel über alles Erforderliche zur erstem Hilfe bei Verlezungen und Vergiftungen. Im dem: 10, vom der Erltung handelnden Abf{nitt nimmt Frawx Dr. Adams Anla, ihre englischem Vorgang folgenden Anfichten über eine Reform: der Frauentleihung darzulegen, wele prattishen bygientfdhen Anforderungew beffer ant- fpreee als die bisherige. Der eingeßenden Ausfüßrung, melde Damen im bobem Maße interessieren dürfte, ift eine Rethe vem Thélhungen und Schnittznustern zur Anfertigung dieser Reformtletidung Teigegebem. Der nod zu: ermartende zweite und midtigfte Theil des Buches wird speziell den: Frauentrantheiten und ibrer Behandlung gewidmet fuim. Inr ganzen !oll si das W 20: Lieferungen zum Pruife von ie 30° S ausdehnem

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