1895 / 36 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Bei dem am 13. Februar d. J. im Königlichen Opern- hause stattfindenden Subscriptionsball ist, wie bisher,

1) die Anfahrt der Wagen nur von den Linden aus gestattet, und zwar :

am Haupteingang (Thür Nr. 1), der Universität gegenüber, und an der Thür Nr. 3 (am Opernplaßtz).

2) Die Abfahrt findet statt:

a. vom Haupteingang Nr. 1 nach der Schloßbrücke und nah den Linden zu (die Wagen haben ih vor dem Opernhause, Front nah demselben, aufzustellen),

b. von der Thür Nr. 3 nah den Linden zu (die Wagen haben ih auf dem gepflasterten Theil des Opernplates bis zur Behrenstraße hin aufzustellen). 2 E

Die Eröffnung des Hauses erfolgt um 74 Uhr : ein früheres An- fahren der Wagen würde zwecklos sein. |

Die Wageninhaber werden ersucht, die Anweisung wegen des Wiederabholens x. ihren Kutschern {on vor der Anfahrt zu geben, damit die Vorfahrt der folgenden Wagen dadur nit behindert und aufgehalten wird.

Der Verkehr der Pferdebahn über den Play am Opernhause wird während der An- und Abfahrt zum Ball foweit als nöthiz ausgeseßt werden.

Berlin, den 8. Februar 1895.

Der Polizei - Präsident. Freiherr von Richthofen.

Forst- Akademie Münden.

Beginn des Sommer-Semesters Montag, den 22. April 1895. Schluß den 20. August 1895.

Ober-Forstmeister Weise : Ertragsregelung, for stliche Exkursionen.

Forstmeister Sellheim : Jagdkunde, Wegenetlegung und Wege- bau, forstlihe Exkursionen. A

er Dr. Jent\ch: Forstshut, forstliße Exkursionen.

Forstmeister Michaeli s: Waldwerthberehnung, preuß. Tarxa- tions-Verfahren, Durchführung eines Taxationébeispiels, forstliche Erkursionen. J

Forst-Assessor Dr. Metzger : Einleitung in die Forstwissenschaft.

Professor Dr. Müller: Systematishe Botanik, botanisches Praktikum, botanische Exkursionen. -

Professor Dr. Meßger: Zoologie, Fischerci, zoologishe Uebungen und Exkursionen. 5

Forst-Afsessor Dr. Milani: Zoologis®%es Repetitor.

Professor Dr. Councler: Organishe Chemie, Mineralogie und Geologie, geognostische Uebungen und Exkursionen.

Professor Dr. Hornberger: Physik, Bodenkunde, bodenkund- lihe Exkursionen.

Professor Dr. Baule: Geodâsie, Planzeihnen, Vermessungs- instruftion, geodätishe Uebungen und Exkursionen.

Geheimer Justiz-Rath, Professor Dr. Ziebarth: Zivilrecht I.

Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu rihten, und zwar unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstlihe Vor- bereitung, Führung fowie eines Nachweises über die erforderlichen Mittel und unter Angabe des Militärverhältnisses.

Der E Forst-Akademie. eise.

Nichtamlkliches.

Deutsches Reich.

Prenßen. Berlin, 9. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König hielten gestern Abend in der Kriegs-Akademie einen Vortrag über das Thema „Die Nothwendigkeit des Zusammenwirkens von Flotte und Heer unter besonderer Berücksichtigung des japanisch- Sineltsdien Krieges“. Zu dem Vortrag waren die Berliner Generalität sowie Deputationen der Kommandostäbe und Regimenter der Berliner Garnison befohlen.

Heute Morgen hörten Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General-Adjutanten und Generals der Infanterie von Hahnke.

In der am 7. d. M. unter dem Vorsiß des Vize- Präsidenten des Staats-Ministeriums Staatssekretärs des Jnnern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bun des- raths wurde den in der Vorlage vom 4. v. M. enthaltenen Anträgen, betreffend den Entwurf einer neuen deutsh-öster- reichisch-ungarishen Vereinbarung für den wechselseitigen Eisenbahnverkehr, und betreffend den Entwurf einer neuen Fassung der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung, die Zustimmung ertheilt. Außerdem wurde von der Uebersicht der Geschäfte des Reichsgerihts im Jahre 1894 Kenntniß genommen und über eine größere Anzahl von Eingaben Beschluß gefaßt.

Heute hielten die vereinigten Ans\{chüsse des Bundesraths für das Seewesen und für Handel und Verkehr eine Sizung.

Das Staats-Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsiß des Minister-Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe im Reichstagsgebäude zu einer Sißzung zusammen.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent- wurfê cines Bürgerlihhen Geseßbuhs für das Deutsche Reich erledigte in den Sißungen vom 4. bis 6. Februar zunächst den R-st der Vorschriften über den Erbschein (§8 2068 bis 2079).

Der § 2078, wona das Nachlaßgericht für gew.}e Fälle dem eingeseßzten Erben zur Ergänzung des Nachweises seines auf dcr Verfügung von Todeswegen beruhenden Erb- reis ein Zeugniß zu ertheilen hat, wurde mit Rüsicht auf die zu S 2068 beschlossene Ausdehnung des Erbscheins auf ein- gejezte Erben gestrihen. Andererseits wurde beschlossen, den Entwurf durch folgende Vorschriften zu ergänzen :

„Einem Tetamcntsvoollstrecker kann auf seinen An- trag ein Zeugniß über sein Recht ertheilt werden. Sind mehrere Testamentsvollsireckcr ernannt, so fann ein jeder von ihnen den Antrag auf Ertheilung des Zeugnisses stellen.

Zit die Ernennung cines Testamentsvollstreckers nit in einer öôffentlihen Urfunde enthalten, so sind vor der Er- theilung des Zeugnisses die Erben über die Gültigfeit der Er- nennung zu horen. Die Anhörung ist nicht erforderlih, wenn sie unthunlich ift.

Ist der Testamentsvollstrecker in der Verwaltung beschränkt oder ist er unbeschränkt ecmächtigt, Verbindlichkeiten für den NoGlali einzugehen, so soll dies in dem Zeugnisse angegeben werden. / : | Die Vorschriften über den Erbschein finden entsprechende Anwendung.“

Nach dem § 2079 soll die mit dem Erbscheine verbundene Erleichterung in Betreff dec Nachweisung des Erbrechts dem Erben auch dann zu theil werden, wenn ein Erbschein nah Maßgabe der §8 2068 ff. niht zu erlangen ift, weil es an einem zuständigen deutshen Nachlaß-

erichte fehlt. Jedoch ist in einem solhen Falle ie Ertheilung des Erbscheins davon abhängig gemacht, daß zu der Erbschaft ein inländisches Grundstü oder ein Recht an einem inländishen Grundstück oder ein anderes Recht gehört, über welhes zum Zweck der Eintragung von Veränderungen in der Virion des Berechtigten bei einer deutschen Behörde ein Buch oder ein Register geführt wird, oder daß sih ein zu der Erbschaft gehörender Gegenstand in der Verwahrung einer deutschen Behörde befindet; auch erstreckt sih die Wirksamkeit des Erbscheins nur auf die bezeichneten Gegenstände. Man verständigte sich dahin, den 8 2079 in folgender erweiterten Fassung aufzunehmen:

„Jst ein deutsches Nachlaßgeriht zur Ertheilung eines Erbscheins für die Erbschaft im ganzen nicht zuständig, so kann in Ansehung der im Julande befindlichen Gegenstände die Ertheilung eines Erbscheins verlangt werden.

Ein Gegenstand, für welchen von einer deutschen Behörde ein zur Eintragung des Berechtigten bestimmtes Buch oder Regitter geführt wird, gilt als im Jnlande befindlih. Ansprüche gelten als im Jnlande befindlih, wenn für die Klage aus dem Anspruch ein deutshes Gericht zuständig ist.“

Die im S 2079 enthaltenen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit des Nachlaßgerihts wurden in da3 in Aussicht genommene Geseß, betreffend die Angelegenheiten der fret- willigen Gerichtsbarkeit, verwiesen.

Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über den Erbshaftsanspruch (S8 2080 bis 2091) zu.

Der Entwurf hat den Erbschaftsanspruh als einen von den Einzelansprüchen zu unterscheidenden Gesammtanspru auf Herausgabe der Erbschaft gestaltet. Nah dem § 208 steht aber dem Erben der Erbschaftsanspruh nur gegen den- jenigen zu, welher auf Grund eines von ihm in An- spruch genommenen Erbrechts dem Erben einen Erbschaftsgegenstand vorenthält. Demgegenüber war bs- antragt, den Erbschaftsanspruch auch gegen den- jenigen zu gewähren, der, ohne sich felbst das Erbrecht zuzuschreiben, die Erbschaft als solchec dem Erben vorenthält oder sih vor der Besizergreifung seitens des Ecben durch verbotene Eigenmacht in den Besiß von Nachlaßsachen geseßzt hat. Die Mehrheit entschied sih jedoch unter Ablehnung des Antrags sachlich für den Standpunft des Entwurfs. Ab- gelehnt wurde auch ein Antrag, den Erbschaftsanspruh gegen denjenigen zuzulassen, welcher als Nachlaßpfleger oder Testamentsvollstrecker die Erbschaft besißt.

Die Vorschriften des § 2081 unter Nr. 1, 2 bringen zum Ausdruck, daß als Erbschaftsgegenstände imSinne des 8 2080 au die Sachen gelten, welche zur Zeit des Todes des Erblassers fih in dessen Besiß befunden haben, sowie die Gegenstände, welche auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts als Ersaß für die Zerstörung, Beschädigung oder Ent- ziehung eines Erbschaftsgegenstands dem Erben erworben sind. Die Mehrheit hielt diese Vorschriften für selbst- verständlih und entshied sich deshalb für deren Streichung. Nach der Nr. 3 des § 2081 sollen ferner als Erbschaftsgegenstände im Sinne des § 2080 die Gegen- stände gelten, welche der Erbschaftsbesißer durch ein auf die Erbschaft oder einen Erbschaftsgegenstand sih bezichendes Rethts- geschäft, insbefondere durh Annahme einer Leistung, erworben Rat sofern das Rechtsgeschäft gegenüber dem Erben wirksam ist oder von ihm genehmigt wird, jedo mit Ausnahme solcher Gegenstände, welche dur cin auf verbrauchbare, zur Erbschaft gehörende Sachen sih beziehendes Rechtsgeshäft erworben sind. Nach ciner eingehenden Erörterung wurde beschlossen, die Nr. 3 des § 2080 durch folgende Vorschrift zu erseßen ::

„Zu der Erbschaft gehört, was der Erbschaftsbesizer mit den Mitteln der Erbschaft erworben hat.“

Während nah dem Entwurf der Erbe dem Erbschafts- besißer gegenüber nur einen Anspruch auf Uebertragung der Ersaßstücke hat, sollen diese nah dem Beschluß unmittelbar mit dem Erwerbe kraft des Geseßes Eigenthum des Erben und Bestandtheil der Erbschaft werden.

Die Nr. 4 des § 2081, derzufolge auch die Nuzungen der Erbschaftsgegenstände zu den Erbschaftsgegenständen im Sinne des § 2080 gehören, gelangte sahlich nah dem Ent- wurf mit der Maßgabe zur Annahme, daß, soweit der Erb- schastsbesißer zur Herausgabe der gezogenen Nuzungen außer stande ist, er den Werth nah den Vorschriften über die Her- ausgabe einer ungcrehtfertigten Bereicherung zu ersegen hat.

Nach dem § 2082 is der Erbschaftsbesizer verpflichtet, dem Erben über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände und deren Verbleib Auskunft zu ertheilen. Diese Vorschrift wurde mit dem Zusag gebilligt, daß die gleiche Verpflichtung demjenigen obliegen soll, welwer cine Sache, die sih zur Zeit des Erbfalls im Besiß des Erblassers befand, vor der Er- greifung des Besißes durch den Erben aus dem Nachlaß in Besiß genommen hat, auch wenn cer nicht Erbschaftsbesißer ist. Ferner soll dem § 2082 der nahstehende Absay 2 hinzugefügt werden :

„Wer sih zur Zeit des Erbfalls in häuslicher Gemeinschaft mit dem Erblasser befunden hat, ist verpflichtet, dem Erblasser auf Verlangen Auskunft darüber zu ertheilen, welche erbschaft- lihen Geschäfte er geführt hat und was ihm über den Ver- bleib von Nachlaßgegenständen bekannt ist. Besteht Grund zu der Annahme, daß die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ertheilt is, so finden die Vorschriften des S 698 Abs. 2, 3 (des Entwurfs Il) über die Verpflichtung zur Leistung des Offenbarungseides entsprehende Anwendung.“

Die Vorschriften der §8 2083 bis 2085 über die Herausgabepfliht des Erbshaftsbesizers und über den Ersaß der Verwendungen gelangten sachlich in der Hauptsache nach dem Entwurf zur Annahme. Hinzugefügt wurde die Bestimmung, daß der Erbschaftsbesizer, wénn ihm bei dem Erwerb des Erbschaftsbesiges der Mangel des Erb- rets infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, in gleicher Weise haften soll, wie wenn der Mangel ihm bekannt wäre. Außerdem foll der § 2084 Abs. 1, wonach der Erbschafts- besißer zur Herausgabe nur gegen Ersaß aller Verwendungen verpflichtet ist, den Zusaß erhalten, daß die für den Ersaß von Verwendungen bei dem Eigenthumsanspruch geltenden

Vorschriften der §8 913, 914 entsprechende Anwendung

auf einzelne Nachlaßsachen gemacht sind, nah den allgemei Vorschriften zustehender Ersaßanspruh jedo tinberilet bleib

Der Wirklihe Geheime Ober - Regierungs - Nath Dr Schneider im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten ist von Düsseldorf zurückgekehrt.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem- bergischer Kriegs-Minister, General-Lieutenant Freiherr S ch ott von Schottenstein und Königlich württembergischer Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Horion sind hier angekommen,

Laut telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Stosch “, Kommandant Kapitän ur See von Shuckmann (Pio) am 7. Februar in

ermuda eingetroffen und beabsichtigt am 14. Februar nah Plymouth in See zu gehen.

Hannover, 8. Februar. Der Provin ial-Landtag nahm in seiner heutigen Sizung den Antrag des Provinzial: Ausschusses auf Vergrößerung der Provinzialfors Oerrel-Lin gel durch Ankauf und Auf orstung zweier angrenzenden Höfe in Derrel nahezu einstimmig an.

Die zur Prüfung der Vorlage wegen Errichtung einer Landwirthschaftskammer in der Provinz Hannover nicdergeseßte Kommission hat mit allen gegen eine Stimme E dem Provinzial-Landtag die Ablehnung zu empfehlen.

Gestern Abend veranstalteten die Mitglieder des Provinzial-Landtags zu Ehren des Ministers für Land- wirthschaft Freiherrn von Hammerstein ein Abschiedsmahl. Der Ober-Präsident Dr. von Bennigsen brachte den Toast auf Seine Majestät den Kaiser und König aus. Graf zu Znn- und Knyphausen feierte den Minister Frei- herrn von Hammerstein, der in liner neuen, gleichwie in der früheren Stellung von dem Vertrauen seiner Lands- leute getragen werde. Redner hob die Mitarbeiterschaft zahl: reicher Niedersahsen an hervorragenden Stellen hervor und theilte mit, daf dem Minister seitens der Provinzialstände und der Beamten der Provinzialverwaltung ein Ehrengeschenk werde überreicht werden. Der Minister Freiherr v on Hammerstein sprach in der Erwiderung seinen Dank aus und bat, es ihn nicht entgelten zu lassen, wenn nicht alle auf seine Thätigkeit geseßten Hoffnungen sich verwirklihten. Er wisse, daß feine Heimathprovinz ihn nicht verkegern werde, wenn bei allem guten Willen die Möglichkeit des Vollbringens fehlen sollte. Später nahm der Minister nohmals das Wort und brachte auf den neuen Landes-Direktor Müller ein Hoh aus. Dieser feierte den; Ober-Präsidenten Dr. von Bennigsen in einer Nede, worin er das gute Verhältniß zwischen der Staatsregierung und der Fs verwaltung betonte. Jn seiner Dankesrede hob der Ober-Präsident Dr. von Bennigsen hervor, daß Lde Selbstverwaltung, deren Einführung als Ersatz der rüheren Selbständigkeit dem Fürsten Bismarck zu danken sei, als ein Muster dienen könne, und {loß mit dem Wunsche, daß dies allezeit so bleiben möge.

Sigmaringen, 8. Februar. Der Fürstliche Hof ist zum Winteraufenthalt nah San R emo übergesiedelt.

Braunschweig.

Scine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht, Höchstwelhe am 4. d. M. nah Altenburg gereist waren, um den Hochzeits- A beizuwohnen, sind gestern Nachmittag in Braun- chweig wieder eingetroffen.

Anhalt.

Jhre Hoheiten der Herzog, die Herzogin, der Erb- prinz und die Erbprinzessin, sowie Jhre Durchlauchten die Prinzessin Aribert und die Prinzessin Alexandra sind vorzestern aus Altenburg nah Dessau zurückgekehrt.

Oefterreich-Unugaru.

Der ungarische Minister-Präsident Baron Banffy ist in Wien eingetroff-n und heute Vormittag vom Kaiser empfangen Me e um über die politishe Lage in Ungarn Bericht zu erstatten.

Der hmische Landtag seßte gestern die Verhandlung über die Anträge auf Errichtung einer zweiten Bezirks- vertretung in Weckelsdorf fort. Der Statthalter Graf Thun führte aus, die Regierung habe die Pflicht, die Vorlage -ein- zubringen, um das Unrecht zu verhüten, daß die Bevölkerung eines Bezirksgerichts\sprengels ihr verfassungsmäßiges Wahl- reht nicht ausüben könne. Der Statthalter wandte sich gegen die Minoritätsanträge und berief sich auf die durch Depu- tationen kundgegebenen Wünsche der Bevölkerung auf Er- anti) ies! Vipa selbständigen Bezirks Weckelsdorf, welhe noth- wendig sei.

Der oberösterreihishe Landtag hat gestern mit 21 gegen 20 Stimmen den Beitrag für die Errichtung einer zweiten Donaubrücke bei Linz abgelehnt.

Im mährischen Landtag wurde gestern der Antrag des N QnS auf Uebernahme der mährischen Landes- Realschulen in die Staatsverwaltung, wofür ein Aufwand von 270 000 Gulden erforderlich ist, mit allen Stimmen gegen diejenigen der Czehen angenommen. :

Bei Beginn der gestrigen Sißung des steierishen Landtags erklärte der Abg. Radey namens seiner sloveni- schen Parteigenossen : die Slovenen würden sih mit Rücksicht auf den Tags zuvor cingebrahten, auch vom Landeshaupt- mann unterzeihneten Antrag Kinzl's, der gegen das Geseß verstoße, die Slovenen für rehtlos erkläre und die nationale Ueberhebung und Unduldsamkeit zum Ausdruck bringe, an diesem Landtag nicht weiter betheiligen. Hierauf vertitba dic Slovenen den Sa E

Der triestiner Landtag hat einstimmig eine Nesolution angenommen, worin der Landesaus\{chuß bequstraat wird, mil allen geseßlihen Mitteln dafür zu sorgen, daß die bei der | Kirche und dem Klerus beklagten Uebelstände bezüglich der Haltung der bischöflihen Kurie gegenüber der italienischen

finden, cin dem Erbschaftsbesißer für Aufwendungen, die nicht.

ürgershaft durch die Befriedigung der legitimen nationalen eron Geistlichen Ansprüche des Volkes abgestellt würden. Der Landtag wurde dann unter begeisterten Hochrufen auf den

Kaiser geschlossen.

Großbritañnien und Jrlanud.

Im Unterhause theilte gestern der Präsident des Handelsamts Bryce mit, der Verlust an Menschenleben an oder in der Nähe der britishen Küste infolge von Schiffs- unfällen vom 20. Dezember v. J. bis 17. Januar d. J. betrage, soweit die Berichte jeßt vorlägen 400, gerettet seien 586 Personen. Dierevidierten Reglements zurVerhinderung von Zusammenstößen im Meere seien aus eine internationalen Abkommen zwischen den Seemächten hervorgegangen und scien von allen Mächten angenommen worden; nur die deutshe Regierung wünsche einen Zusaß zu Reglement 26, betreffend die Fischerfahrzeuge. Sodann sehte das Haus die Adreßdebatte fort. Goschen unterstüßte das Amendement Jeffrey's, betreffend den Noth- stand der Landwirthschaft und Jndustrie, und erklärte, das legis- lative Programm der Regierung zeige, daß sie den Ernst der land- wirthschaftlihen Nothlage nicht anerkenne. Eine Rekonstruktion des lokalen Finanzwesens sei erforderlih. Statt die Lasten der Landwirthschaft zu erleihtern, würden dieselben fort- während erhöht. Er, Goschen, habe sciner Zeit durch die Konversion der Konsols das Kapital billiger gemaht, Sir W. Harcourt aber habe dur seine Finanzpolitif vas Kapital beunruhigt. Die in der Bank von England unbenußzt liegenden Millionen seien ein Beweis für die Zaghaftigkeit des Kapitals. Statt die Walliser Kirchenvorlage einzubringen, sollte die Regierung die Lösung der außerordentlich wichtigen Agrar- frage herbeiführen. Alle Schritte seiea nußlos, wenn das öffffentlihe Vertrauen fehle. Das Einvernehmen zwischen Kapital und Arbeit sowie freundliche Beziehungen zwischen den Brotherren und den Angestellten seien die unerläßlihen Be- dingungen der nationalen Wohlfahrt. Balfour er- klärte, er sei kein Schußzöllner und er erkenne die Argumente zu Gunsten des Freihandels an. Wenn ader infolge des Fallens der Preise das Land bra liege und die landwirthschaftlihen Arbeiter in die Stadt gedrängt würden, so sei man gezwungen, andere als rein ökono- mische Nücksichten in Erwägung zu zichèn. Er glaube, Eng- land stehe vor einer [atb irlhiBatihen und kommerziellen Krisis, die verlange, daß alle Verhältnisse, die den sozialen g berührten, in Betracht gezogen würden. Das

mendement Jeffrey wurde darauf mit 273 gegen 261 Stimmen verworfen.

Frankreich.

Jn der Deputirtenkammer beantragte gestern der Deputirte Mesureur, Vorsißgender der Arbeitskommission, für diese Kommission die Genehmigung zur Veranstaltung einer allge- meinen Untersuchung über die Lage der Arbeiter in den Bergwerken. Nachdem der Minister - Präsident Ribot sich dafür ausgesprochen hatte, daß die Kommission eine legislative Untersuchung veranstalte, wurde der Antrag angenommen. Der Minister-Präsident Ribot be- antragte hierauf die Bewilligung eines Kredits von 30 000 Fr. zur Unterstüßung der Hinterbliebenen der bei dem Gruben- unglück in Montceau-les-Mines Verunglückten. Der Kredit wurde cinstimmig genehmigt und darauf die Berathung des Budgets wieder aufgenommen.

Spanien.

Der Senat genehmigte die Vorlage, durch welche die Regierung ermächtigt wird, den Ausfuhrzoll auf silberhaltiges Blei aufzuheben. Die Kommission des Senats für Prüfung der Vorlage über das ausländishe Getreide hat sich zu Gunsten der Vorlage ausgesprohen. Der Senat hat für die Vorlage die Dringlichkeit angenommen.

Velgien.

În der gestrigen Sißung der Repräsentantenkammer stand die Jnterpellation des Abg. Lorand über die Congo-Angelegenheit zur Berathung. Der Minister des Auswärtigen Graf von Merode erklärte unter großer Auf- merksamkeit des Hauses, er könne mittheilen, daß er dem- nächst eine Geseßesvorlage in der Kammer einbringen werde, betreffend die Genehmigung des am 9. Januar zwischen Velgien und dem Congostaat abgeschlossenen Vertrags über die Bedingungen der Uebernahme des Territoriums des Congostaats. Der Vorlage werde ein Motivenbericht in drei Kapiteln beigefügt werden. Der Bericht werde die Lage des Congostaats vom internationalen Gesichtspunkt aus behandeln, ferner dessen Hilfsquellen aufführen und die Finanzlage auseinanderscßen. Die zur YJnforma- tion der Kammer dienenden Akten und Schriftstücke würden gleihfalls vorgelegt werden. Der Minister MEINTE, S Je unmoglich ; - osort in die ¿Vers handlung über die Frage einzutreten, und {lug vor, abzu- warten, bis die angekündigten Schriftstücke eingebracht sein würden. Der Abg.Lor and bestand auf der sofortigen Verhandlung über seine Jnterpellation und warf der Regierung vor, sie gebe ihre Erklärungen in geheimen Mena der Rechten ab. Lorand fragte, warum die Regierung die Uebernahme des Congostaats vor dem Jahre 1900 n Vorschlag bringe, und erinnerte die Regierung an die Verpflichtungen, die sie in dieser P! übernommen habe. Der Kammer seien keinerlei Auf- lärungen gegeben worden. Redner erinnerte an die bereits gebrachten Opfer. Belgien unterhalte Offiziere und Diplomaten für Rechnung des Congostaats. Lorand warf \chließlich der Regierung vor, sie täusche das Land und entziche sich der Er- orterung im Parlament. Der Minister-Präsident de Burlet warf Lorand die erregte Art vor, mit der er die Angelegenheit behandle. Die Regierung werde die erwähnte Vorlage ein- bringen und dic Kammer werde sie in aller Freiheit berathen. Der Kammer würden alle nöthigen Schriftstücke zugehen und edermann werde an der Debatte theilnehmen können. Die

egierung sche mit Vertrauen der Verhandlung entgegen, sobald die Vorlage eingebracht scin werde. Hiermit war der Zwischenfall erledigt. Rumänien. Die Oppositionsblätter kündigen den Austritt der

Opposition aus dem Parlament an; derselbe erfolge Wegen des Berggese hes.

Schweden und Norwegen.

,_ Die Wahlkommission des Storthings erklärte einer Meldung des „W. T. B.“ aus Christiania zufolge das Resultat der Wahlmännerwahlen in Buskerud und somit auch die Storthingwahlen in demselben Bezirke für ungültig.

Der Präsident der Vereinigten Staaten Cleveland hat an den Kongreß eine weitere Botschaft gerichtet, welche besagt: Angesichts der fortwährend die Geschäftswelt störenden Beunruhigung habe die Execkutivgewalt , innechalb der Grenzen ihrer Befugnisse handelnd, dringende Maßregeln er- griffen, um eine genügende Goldreserve des Schatzes aufrecht- zuhalten. Die Regierung habe gestern mit angeschenen Hôusern den Ankauf von etwas über 65 Millionen Dollars mittels Ausgabe von ungefähr 62400 000 Doll. 4proz., in Metallgeld rückzahlbarer Obligationen vereinbart. Diese Bonds würden von dreißigjähriger Laufzeit sein. Selbst- verständlih würden die Bonds in Gold zurüdck- gekauft werden. Die Regierung behalte si das Recht vor, wenn der Kongreß es gestatte, andere, in Gold zahlbare dreiprozentige Bonds in einer Frist von zehn Tagen zum Parikurse an deren Stelle zu seßen. Wenn diese leßtere Emission genehmigt werden sollte, werde die Re- gterung einen Gewinn von 53915 Doll. haben, in dreißig Zahren also 16 174770 Doll. Das neue Arrangement ver- spreche bessere Ergebnisse als die bisherigen Berkäufe von Bonds, um die Goldreserve aufreht zu erhalten; dasselbe \ei bestrebt, die Parität zwischen Gold- und Silberstücken aufrecht zu er- halten, den Werth der Dollars in allen Transafktionen gleih zu machen, und endlich sei es innerhalb der Grenzen, welche die gegenwärtigen Umstände zuließen, dem Geseß entsprechend, durch welches die Ankäufe von Silber aufgehoben würden.

Aus Philadelphia wird der „Times“ gemeldet, daß die Botschaft an die Finanzkommission des Senats und des Repräsentantenhauses verwiesen worden sei, die heute darüber berathen würden. Jn Washington glaube man, n ves Kongreß in der festgeseßten Frist nihts unternehmen werde.

Asien.

Aus Chefoo wird berichtet, einige japanische Kriegs- \chiffe hätten gestern Chefoo in voller Jagd auf zwei chine- sishe Torpedoboote, die vermuthlih die aus Wei-Hai-Wei entflohenen Admirale Ting und Mac Lure an Bord hätten, passiert; wie cs heiße, seien die Torpedoboote im Norden von Chefoo eingeholt und zum Sinken gebracht worden.

Aus Wei-Hai-Wei wird gemeldet, das chinesische Panzerschiff „Tingyuen“ sei aufgefahren und das Kriegs\chiff „Chenyuen“ gesunken. Die Chinesen verließen Chefoo zu Tausenden. Die japanischen Schiffe, die vor Chefoo gekreuzt und auf die Forts gefeuert hätten, seien abgesegelt. Das Feuer habe keinen Schaden angerichtet.

Nach einer in Hiroshima eingetroffenen amtlichen Depesche seien die Kriegsschiffe „Tingyuen“ und „Chenyuen“ und der Kreuzer „Chinyuen“ oder „Laiyuen“ es stehe noh nicht fest, welcher der beiden leßteren von den japanischen Torpedobooten zum Sinken gebracht worden. Zwei Dampf- schaluppen seien aus dem Hafen von Wei-Hai-Wei entkommen, ¡jedoh von der japanischen Flotte verfolgt und bei Chefoo dienst- unfähig gemacht worden.

Aus Philadelphia meldet „W. T. B.“, eine Depesche des Konsuls der Vereinigten Staaten in T\chin- kiang bezeichne die Meldung eines Nachrichtenbureaus von der Gefangennahme amerikanischer Seeoffiziere des Kriegsschiffes „Concord“ durch die Chinesen und von der Landung von Marinesoldaten behufs der Befreiung der Ge- fangenen als durhaus unwahr.

Wie die „Times“ aus Yokohama von gestern erfährt, habe die chinesishe Regierung erklärt, sie beabsichtige, ihren Gesandten in Shanghai berichtigte Jnstruktionen zu telegraphieren. Die nöthigen Dokumente würden bald folgen. Die Friedensverhandlungen würden wahrscheinlich im März wieder aufgenommen werden.

Australien.

Aus Washington wird gemeldet, zwei Amerikaner und ein Engländer seien wegen Theilnahme an dem royalistishen Aufstande auf Hawaii zum Tode verurtheilt worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sizungen desd Neichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden lich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (33.) Sizung des Reichstags, welcher der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe und die Staatssekretäre, Staats-Minister Dr. von Boetticher und Frei- herr von Marschall beiwohnten, kam die Interpellation der Abgg. Freiherr von Stumm-Halberg (Rp.) und Freiherr von Manteuffel (kons.), betreffend die Ver- hütung des Verlustes von Menschenleben bei See- gefahr, zur Verhandlung.

Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe erklärte sich bereit, die Jnterpellation zu beantworten. Zur Begründung derselbenß nahm das Wort der Abg. Freiherr von Stumm- Halberg (Rp.).

(Schluß des Blattes.)

Jn der heutigen (16.) Sigung des Hauses der Ab- geordneten, welher der Finanz - Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen bei- wohnten, wurde die Berathung des Etats der Eisenbahn - Verwaltung bei den Einnahmen aus dem Güter- verkehr fortgeseßt.

Der Berichterstatter der Budgetkommission Abg. Dr. Sattler (nl.) bimerkte, in der Kommission sei Klage darüber geführt worden, daß bei Wagenbestellungen den Bestellern niht mitgetheilt werde, welchen Ladeinhalt die ihnen gestellten Wagen hätten. Vom MNe- gierungékommissar sei zugesagt worden, taß in Zukunft den Verladern mitgetheilt werden folle, ob ihnen Wagen von 10 oder 15 t zur Verfügung gestellt würden. Außerdem sei auf eine Anfrage fest- gestellt worden, daß sich der Zuckerrübentransport in den Monaten September bis Dezember 1894 gegen die gleiche Zeit im Jahre 1893 um 379/69 gesteigert habe. Betreffs der Ausnahmetarife für Puddel- kohle nach dem Siegerland follten weitere Erhebungen angestellt werden. Eine Steigerung der Gekreidetransporte infolge der Handels- verträge habe sich nur in der Umgebung von Danzig und Königsberg auf eine Entfernung von etwa 15 km gezeigt. i i

Abg. Dr. Beumer (nl.): Die niederrheinis{-westfälishe Eisen- industrie bemüht sih seit Jahren vergeblih um Herabseßung der Tarife für diz Erze, die aus Lothringen und Luxemburg zu uns kommen. Nun hat sie Kenntniß von einem internationalen Vertrag erhalten, der unfere auswärtizen Konkurrenten, namentlich England begünstigk, Die Verwaltung der reichsländischWen Bahnen hat

mit den belgischen Bahnen und der Prinz Henri - Bahn cinen Vertrag geschlofsen, wonach Minette-Erze aus Luxemburg nah Antwerpen zu einem Preise von 1,2 Cts., also unter 1 A für das Tonnen-Kilometer, verfrahtet werden, während die preußische Staatsbahn für den Tranéport nach dem Niederrhein und der--Ruhr 2,2 §3, bei größeren Entfernungen 15 4 und außerdem 7 # Expeditiorsgebühr für jede Sendung be- rechnet. Die genannte Tarisvergünsligung auf reichsländischen und belgishen Bahnen gilt aber nur für die Erze, welhe über Ant- werpen nach England gehen, aber nicht für Erztransporte, die in Antwerpen umgeshlagen und auf dem Rhein nach den nieder- rheinischen Hüttenwerken geführt werden, weil die reihs[ländishe Eisenbahnverwaltung die preußishe mit ihren Tarifen nicht unter- bieten und die Transporte von der deutshen Route ablenken will. Es wird hier alfo der ausländishe Wettbewerb, der ih cbnehin hon auf dem Schienenmarkte besonders gefährlich zeigt, dur Mit R Tarifmaßregeln noh S An solhen Maß- regeln dürfte fih doch eine deutshe Cisenbahn- Verwaltung au nit mit einem Kilometer betheiligen. Die niederrheinishen Werke find gezwungen, sich spanischer oder {chwedisher Erze zu bedienen, wodur der Staatsbahn eine große Einnahme verloren geht; dieser Verlust würde bei einer Tarifherabsezung reihlich durch die Zunahme der Erztransporte gedeckt werden. Erhält man die niederrheinishe Roheisenindustrie nit konkurrenzfähig, pflegt man nicht die Henne, die die ues Eier legt, so wird auch der Finanz- Minifter diese Wirkung bald an den Steuerausfällen- merken. Also auch finanzpolitishe Rüksichten drängen auf eine baldige Reform dieser Gütertarife._

__ Bei Schluß des Blattes nimmt der Minister der offent- lihen Arbeiten Thielen das Wort.

Land- und Forftwirthschaft.

Weizenernte in der Kolonie Neu-Süd-Wales i im Jahre 1894/95.

Die zur Ernte gekommene Fläche wird auf 653 753 Acker ver- anshlagt, d. h. um 59925 Aer höher als im Vorjahr und um 297 069 Aer höher als in dem Erntejahr 1891/92.

_Das Gefammtergebniß wird auf 7 817 476 Bushel geschäßt, d. h. auf 1 314761 Bushel mehr als im Vorjahr.

Der angenommene Durchschnittsertrag von 11,96 Busbel per Ader bleibt gegen den Durchschnitt der leßten zehn Jahre un 0,54 Bushel zurü.

Man erwartet, daß die Qualität der Ernte allen Anforderungen E wird. Es hat si wenig rother Rost und Mehlthau gezeigt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregelu.

Spanien.

Zufolge Königliher Verordnung vom 4. d. M. unterliegen Her- künfte von Konstantinopel einer Quarantäne. Gleichzeitig find alle Häfen, welche von dem genannten Ort nit weiter als 165 km ent- fernt find, für choleraverdächtig erklärt worden.

Konstantinopel, 8. Februar. Jan der Zeit vom 14. No- vember bis 5. Februar sind, wie ,W. T. B.* meldet, hier 71 Per- sonen an Cholera erkranft und 36 gestorben. Jn Pera selbst ift feine Erkrankung vorgeïommen. /

Verdingungen im Auslande.

Niederlande.

14. Februar, 2 Uhr. Burgemeester en Wethouders von Schiedam im Raadhuis: Lieferung von Pflastersteinen, Granit und anderen Steinforten, Holz- und Eisenwaaren für die Gemeinde- Arbeiten in 12 Abtheilungen. Bedingungen sind für 2 Zents und Zeichnungen für 30 Zents bei der Gemeente-Secretarie in Schiedam zu beziehen.

Verkehrs-Anstalten.

__ Das Königliche Eisenbahn-Betriebsamt Berlin-Halle theilt mit, daß vom 15. d. M. ab der Personenzug Nr. 45, welher 7 Uhr 39 Minuten Vormittags in Südende-Lankwiß eintrifft, daselbst einen Augenblick Halt machen wird, damit Schulkinder, welche Berliner Schulen besuchen, einsteigen können.

Ueber Verkehrsstörungen durch die Witterungsverhältuisse liegen heute folgende Meldungen des „W. T. B.* vor:

Der Betrieb der Strecke Bergen—Krampas sollte heute mit Zug Nr. 951 wieder aufgenommen werden.

Aus Kopenhagen wird gemeldet: Der Dampferverkehr von und nach Kopenhagen wird durch Eisbrecher aufrecht erhalten. Der große Belt ist mit Eis gefüllt. Die gestrige Mittagsfähre von Nyborg ist nicht abgegangen. Der Betrieb der Dampffähre Nyborg- Korsör wurde des Eises halber gestern Abend eingestellt. Bei Gied ser war gestern Vormittag starkes Eis.

Aus Budapest wird unter dem 8. d. M. gemeldet: Infolge cines neuen Schneefalls ist der Verkehr auf mehreren Südbahn- strecken eiñgestellt. Die Verkehrsstörung in dem Fiumaner Küsten- gebiet dauert fort. In Mohacs trat ein Schneefall ein, wie er seit Jahren niht beobachtet wurde. In Preßburg herrs{t seit gestern Abend ein orkanartigec Sturm, der beträchtliheu Schaden an Gebäuden und in den Forsten angerihtet hat. Vom beutigen Tage liegt folgende telegraphishe Mittheilung vor: Die Berkehréstörungen in ¿grd Ungarn dauern fort. Jn Kaschau herrscht feit gestern ein bestiger Nordsturm mit Schneegestöber. Die Verbindung mit zahlreichen Ortschaften ist fast unmögli. Jn Fünkf- kirchen fällt feit 30 Stunden ununterbrohen Schnee.

Bremen, 9. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Lahn“ ist am 8: Februar Vormittags auf der Weser angekommen. Der Reichs- Postdampfer , Bayern* hat am 8. Februar Morgens Gibraltar passiert. Der Neichs-Postdampfer „Gera“ hat am 8. Februar Abends die Reisé von Neapel nah Genua fortgeseßt. E

London, 8. Februar. (W. T. B.) Der Castle - Dampfer „Norham Castle“ ist heute auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. '

Baltishport, 8. Februar. Die Nhede und das weitere Fahrwasser sind, wie „W. T. B.* meldet, eisfrei. Der Fract- dampfer „Newa“ ist in See gegangen.

Theater und Musik.

Konzerte.

Der mit Spannung erwartete „Französische Lieder-Abend" der Konzertsängerin Blanche Marchesi, welcher gestern im Saal Bechstein stattfand, brachte viele hier meist unbekannte Gesänge von Lully, Wekerlin, Leföbvre, Chaminade, Holmès und Mafssenet. Die zum ersten Mal in Berlin ersheinende Sängerin, eine Tochter der berühmten Gesangslehrerin Mathilde Graumann-Marchesi, besißt eine wohlklingende Mezzosopranstimme, die zwar niht sehr kräftig ist, jedo eine sorgfältige Schule erkennen läßt. Im Vortrag gelangen ihr besonders zwei Lieder?von Chaminade „L'annoau d'argent“ und ein Madrigal ; auc die Lieder „Séparation“ und „Ouvre tes yeux bleus“ von Moasfsenet erweckten so lebhaften Beifall, daß die Sängerin sih ents{chloß, Mozart’'s Schlummerlied : „Schlaf, - mein Prinzchen“ (in deut|cher Sprache) hinzuzufügen. Der stets gern ge- hörte Pianist Felix Dreyschock unterstüßte das Konzert durch einige Klavierstückde von Bizet, St. Saëns und Godard, die gleichfalls bei- fällig aufgenommen wurden,