1895 / 48 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Kampfes, des konfessionellen Streites und der Leidenschaften möglichst von uns fernhalten! (Bravo! rechts und links.)

N . Haade (nl.) legt einer Aeußerung des Abg. Dauzenberg ciiite pf aa E daß die Niederlassung der Biakonissinnen in Kreuznach nothwendig und Le gewesen sei und in keiner Meise als Benachtheiligung der fkatholishen Interessen aufgefaßt Föônne. x : E Dr. Freiberr von Heereman (Zentr.): Die Worte, die der Minifter gesprochen hat, haben mich sehr traurig berührt und in Erstaunen Gee Wir wollen den konfessionellen Pag ; aber wer das will, muß beiden Theilen sein Ret geben; beide Theile müssen nachgeben. Der Minister verwechselt Staat und Konfession; bei eiwzer folhen Auffafsung werden wir nie zu einem konfessionellen Frieden fommen. Der Minister kennt die Verhältnisse im Lande zu wenig. Er hat ja den Willen, uns gerecht zu werden ; aber unten bei den Bebörden ift nit das Wohlwollen. Der Minister bemißt die Menschen nach sib; wir wiffen aber nit, wer fein Nachfolger sein wird und wie wir von diefem werden behandelt werden. Diese Willkür ist unsere Hauptbeshwerde ; von dem guten Willen eines Kultus-Ministers erng de ist ein un- erträglicher Zustand. Die jeßigen Verbältnifse in Bezug auf die An- ftellung der Religionslehrer müfsen geändert werden ; es darf da keine andere Behörde gefragt werden als die Geistlichkeit. Will man uns gerecht werden und das Vertrauen von uns erwerben, das der Minister wünscht, dann muß die Unterlage dafür gegeben werden, dann muß diese unerträglihe Bevormundung aller katholishen Angelegenheiten beseitigt werden. Wer Vertrauen haben will, muß Vertrauen ent- gegenbringen; Vertrauen will erworben werden. Wir verlangen die Beseitigung der Reste aus dem Kulturkampf und ein Schul- gcfe. Unsere Schulverhältnisse geben zu großen Beschwerden Anlaß. Auf unseren Elementarshulen wird viel zu viel gelernt und viel zu wenig erzogen. Schon die Erziehung der Lehrer auf den Seminarien ift nicht derartig, daß fie die Kinder hernach in religiösem Geiste erziehen können. Den Geistlichen muß jeder mögliche Einfluß auf die Schule gewährt werden. Die Schule ift eine Veranstaltung der Gemeinschaft der Eltern unter Mitwirkung der Kirche, der Staat hat nur ein fubsidiäres Recht. Nebmen wir der Schule diesen Einfluß der Eltern und der Kirche, so verbittern wir das Volk und zerftören das religiöse Leben. Will man die Schule niht zur Staatss{hule machen, muß man die berechtigten Faktoren mitwirken lassen. Die Rich- tung geht aber jeyt dahin, daß man die Geistlichen niht ein- mal in den Vorftand der Schule kommen läßt. Es ließe fich fehr wobl der Zustand wieder herstellen, der vor dem Kulturkampf bestanden bat, daß der Schulinspektor von Staat und Geistlichkeit gemeinsam bestellt wird. Dann muß die Schule wirklich christlih gemacht werden ; es muß betont werden, daß das Christenthum die Hauptsache in der Schule ift, das Lernen das Zweite. Die Regierung muß mit dem bisberigen Lavieren ein Ende machen ; ein gedeiblihes Wirken zwischen Lehrern, die gläubig find, und solcen, die nicht auf christlihem Boden ftehen, ist niht möglih. Die Behandlung der Krankenpflege-Orden kann ih nicht so bezeichnen, wie sie es verdient; denn der Präsident würde | mi zur Ordnung rufen. Es ift eine Pflicht des Ministers, hier andere Bestimmungen zu treffen. Jeßt behandelt man diese Männer und Frauen, die in der uncigennügigsten Weise ihr Leben dem Wokhl ihrer Mitmenschen weihen, s{limmer als die Mensden, die unter Polizeiaufsicht stehen. Ebe eine Niederlaffung von Kranken- s{hweftern ermögliht wird, müfsen \sich zwei Minister in Bewegung fezen! Bei der Genehmigung böherer Töbters{ulen werden auch zanz bederklihe Grundsäße bethätigt. Wenn die Katholifen für ich - eine höhere Töchtershule begründen wollen , so geht das die andere Konfession gar nichts an; von Störung des konfessio- nellen Friedens kann da feine Nede fein. Achnlich ift es mit den Kleinkinderbewahranstalten. Alles das zeigt. wie sehr wir hin- gewiesen find auf den guten Willen des Ministers und wie wir troß seines perfönlichen Wohlwollens den Nörgeleien der Beamten unten ausgesezt sind. Möge alfo der Minister die Reste aus dem Kulturkampf beseitigen und dafür sorgen, daß die unteren Behörden anders band Tn. 8 die Altfatholiken anlangt, so hat man einer Élcinen Minderheit das Recht gegeben, in die Rechte der großen Mehrheit einzugreifen, man hat ibnen das Recht gegeben, Unrecht zu than. Von Recht soll man da nicht sprehen. Zum Schluß möchte ic den Minister fragen, weshalb es nidt möglich sein follte, für die vielen katholischen Kinder in Berlin ein katholishes Gymnasium zu rricten. : j “s Dr. von Jazdzewsfki (Pole): Die polnischen Katholiken baben noch viel mehr Anlaß zu Beschwerden, als die Katholiken im Westen, da die unteren Behörden den polnischen Katholiken gegenüber noch viel weniger entgegenkommend find. Von Parität fann da gar keine Rede sein. Eine alte Klage ist die Frage des Unterrichts in polnisher Sprache in den WBolks\hulen. Der Religionsunterricht soll jeßt in der Provinz Posen in polnischer Sprache überall da ertheilt werden, wo er früher {on ertheilt worden ist. Diese Maßregel muß meines Erachtens auf alle die Distrikte ausgedehnt werden, wo ähnliche Verhältnisse wie in der Provinz Posen herrschen; denn wenn die Sache nothwendig is, dann muß sie auch obligatorisch auf alle analog liegenden Verbältnifse ausgedehnt werden. Das Verbot des jeßigen Ministers für die Lebrer, volnifchen Privatunterriht zu ertheilen, hat viel böôses Blut gemacht. Die ganze Behandlung der polnishen Sprachenfrage legt den Polen einen Gewissenszwang auf. Diesen Vorwnrf kann der Minifier niht von sih abreisen. Jch betone nochmals: ein obligatorisher Religionsunterriht in polniser Sprache muß in allen vorwiegend polnischen Distrikten eingeführt werden. Wenn der Minifter, wie er betont hat, den polnischen Kindern die Religi-n erhalten will, dann muß er auch die Mittel zu diesem Ziele, den ‘Religionsunterricht in polnisher Sprae, wollen. Ein Mißstand ist es aub, daß in der Provinz Poscn niht die Eltern, sondern der Kreis-Schulinspektor zu entscheiden hat, welches Kind als ein polnisches anzusehen ift und demgemäß in polnisher Sprache Religionsunterricht erhalten fann. Wir werden unsere Klagen immer und immer vor- bringen, bis eine Abhilfe erfolgt.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Bevor ib wi zu den Ausführungen des Herrn Dr. von Jazdzewski wende, möchte ih mir die Bemerkung gestatten, daß ih es mir versagen werde, auf die Ausführungen des Herrn Frei- berrn von Heereman eingebender zu antworten. Ih will dazu nur bemerken, daß ein Theil dieser Ausiührungen offenbar darauf beruhte, daß das, was ich gesagt habe,- wenigstens zum theil, niht so ver- standen worden ift, wie ih es gemeint habe. Ih kin der Meinung, daß zur Zeit die Wiederaufnabme einer Gesammtrevision aller gesezgeberisWen Kulturkampfreste nit rätblich, dem Frieden der Kirche nicht dienlich is, daß es vielmehr möglich ist, in einer fried- samen Praxis auch von seiten der Staatëregierung der katholischen Kirche thatsählih zu beweisen, daß sie gerecht und mit allem Wobl- wollen behandelt werden soll. Wenn einzelne Beshwerden da vorliegen, nun, meine Herren, dann hat es ja die Fraktion des Zentrums in der Hand, die einzelnen Punkte, die ibr unerträglich \cheinen, an uns beranzubringen, und dann ift es unsere Pfliht und Schuldigkeit, in die Prüfung einzutreten, wie weit wir da mitzuwirken haben. Jch ftelle es Ihnen ganz anheim, und \{chließlich sind es ja Interessen, die in erfier Linie auf Ihren Schultern ruben.

Nun, meine Herren, was die Ausführungen des Herrn Dr. von Jaztzawski anlangt, so war ih, nachdem ih die Reden bei der ersten Lesung des Etats und zum theil bei der zweiten Lesung des Etats für andere R:forts gelesen hatte, der Meinung, daß es uns vielleicht diesmal erspart werden würde, die Polendebatte hier wiedér zu be-

jedem jungen Jahr wieder in diesem Hause seit vielen, vielen Jahren wiederkehrt. Diese Hoffnung hat fich nun lciter nicht erfüllt, und so sehr ih anerkenne, daß Herr Abg. von Jazdzewski in außerordentli milder, ruhiger und besonnener Weise gesprochen und abfichtlih die politishe Seite der Sache ganz und gar zurückgedrängt hat, so wenig bin ich nunmehr in der Lage, meinerseits ebenfalls die politische Seite der Sache aus dem Spiele zu laffen; denn alles das, worüber der Herr Abg. von Jazdzewski geklagt hat, soweit es von uns ausgeht, beruht auéscließlich auf politishen Motiven. G Ich fange damit an, daß er die Klage erboben bat, es sei bis jeßt kein einziger männliher Orden in der Provinz Posen zugelassen. Das ift richtig. Aker auch da, meine Herren, fann ich nur sagen: wenn ein deutsher Orden käme, der uns für seine deutsche Gesinnung volle Gewähr böte und wollte in der Provinz Posen Krankenpflege treiben, wir würden ihn mit Freude acceptieren. Dagegen sind wir verpflichtet, die Augen -aufzumachen, daß dort nicht Polonisierungéversuhe gemaht werden unter der Firma einer kfatholishen Ordensthätigkeit. Wir baben dam allen Grund, meine Herren; wir haben vielleiht in diesem Jahre noch mebr Grund wie jemals. Wer die Vorgänge in Galizien verfolgt, und wer die polnische Prefse mit ihren maßlosen Angriffen auf das Deutshthum in der Provinz sich genauer angesehen hat, der kann darüber niht zweifelhaft sein, daß die Regierung mit aller Vorsicht tarauf Bedacht nebmen muß, das Deutschthum gegen polnische Angriffe zu s{üßen. Meine Herren, soweit das in den Bereich der Unterrihtsverwaltung fällt, kann ih mi dieser Pflicht durhaus nicht entziehen, fo gern ich per- fönliß dem Herrn Abg. von Jazdzewétki entgegenkommen möchte in Bezvg auf die Wünsche, die er für die Kirche und für die Schule hat. JI@& will hier nur bemerken : auch die Klagen über die mangelnde Parität in Bezug auf das höhere Schulwesen halte ih nit für begründet. Wir haben in der ganzen Provinz Posen auf den höheren Schulen 1746 katholische, 2745 evangelische und 885 jüdishe Schüler; das find 32% katholische Schüler. Nun sind Lehrer vorbanden: 184 evangelische, 93 katholische und 4 jüdische, d. h. 33 9% katholische Lehrer; alfo für 32 9% katholische Schüler haben wir 33 9/6 fatholishe Lehrer; das ist ein ganz ver- ftändiges und, wie ich glaube, paritätishes Verhältniß. Nun kommen wir auf die Zulafsung des polnischen Sprah- unterrihts in der Volksschule. Meine Herren, als ich im vorigen Jahre diese Maßregel, die sehr lange erwogen und überlegt ist, ehe sie ins Leben getreten ist, hier zuerst erwähnte, fand i Bedenken gegen die Maßregel wesentlih auf deutscher Seite, Es entstand die Sorge, daß dieses Verlassen der Sprachenpolitik von 1887 in den Volksshulen der Provinz Posen eine Schädigung des Deutschthums zur Folge haben könnte. Ih habe schon damals bier in diesem hohen Hause mit aller Bestimmtheit ausgesprochen, daß dicse Besorgniß niht begründet sei, daß die ganze Maßregel niht geplant fci als eine Abweihung von dem System unserer sprahlichen Behandlung der Volkéshule, das wir bisher ver- folgt haben, sondern im Gegentheil, daß es dahin zielte, die Mißbräuche, die mit dem polnishen Privatunterriht getrieben waren, eadgültig zu beseitigen, und daß das der wesentlihe Zweck der ganzen Maßregel sci. Dazu kam, daß wir das sollte ja au der Privat- unterriht erreihen die Verpflichtung anerkennen, daß diejenigen Kinder polnisher Zunge, welde den Neligionsunterriht polnisch empfangen, soweit im polnischen Lesen und Schreiben gebracht werden müssen, daß dieser Unterricht auch bei ihrer häuslichen Arbeit fruktifiziert werden ftann, daß die Kinder also im stande sind, den Katehismus zu lernen und die biblishe Geschichte zu Hause zu lernen und die Auf- gaben zu lernen, die ibnen von ibren Lehrern im polnishen Religions- unterricht gestellt werden. Das war der wesentlihe Zweck dieser Maß- regel, die ih im vorigen Jahre hier ganz präzis dargelegt habe. Die Folge davon ift gewesen, daß wir uns nun auf diesem Boden befinden, aber auch, daß wir uns in den entsprehenden Schranfen balten müssen. Der Herr Abg. von Jazdzewski hat ganz Recht, daß er mir seiner Zeit gesagt hat: machen Sie entweder volle Arbeit oder gar feine; machen keine halbe! Nun muß ich sagen, ich bin mit ihm ganz darin einverstanden. Das Allerunglücklichste, was man politisch machen kann, find halbe Maßregeln; aber ih bestreite ibm auf das allerentshiedenste, daß es sich hier um halbe Maßregeln * handelt. Es handelt sih hier um eine ganz bestimmt abgegrenzte Maßregel. Ja, wenn Sie das halbe Maßregel nennen, daß wir der polnischen Agitation in der Provinz Pofen nicht damit entgegenkommen, daß wir das Polnische überhaupt wieder zur Volksshulsprahe machen, dann können Sie sagen, daß die Maßregel keine volle und keine ganze Arbeit mat; für das, was sie erreichen soll, mat fie volle und ganze Arbeit und ist eine ganze und niht halbe Maßregel. Meine Herren, die Unter- rihts\sprale in der Volksshule in der Provinz Posen ist zweifellos die deutshe und muß es sein. Wir leben in einem deutshen Land, und die Kinder, die die preußische und deutice Volkësshule dort zu erziehen hat, sollen zu Deutschen und Preußen erzogen werden. Sie müssen erzogen werden in der Sprache, die sie in den Gerichten hören, in der Sprache der Armee, in der Sprache des Landes, in der Amtssprache, und diese ist die deutshe Sprache. Darüber kann auch ni§t der mindeste Zweifel sein. (Bravo! rets.) Nun babe ich allerdings gesagt, als wir den polnischen Privatunterriht, dessen Auswüchse, dessen demonstrativen Mißbrauch wir nit länger dulden konnten, den wir beseitigen mußten, weil wir die Lebrer nicht mehr in der Hand hatten, sondern weil die Lehrer durch die Remunerationen der polnischen Aktions- comités in Gefahr kamen, auf diese Comités mehr zu hören als auf ihre Shulvorgeseßten als wir diesen polnishen Privatunter- riht beseitigten, mußten wir uns sagen: wenn wir keinen Gewifsens- zwang unterstüßen wollen, so müssen wir dafür sorgen, daß die polnisch redenden Kinder, wenn ihre Eltern es ver- langen, auch foweit am Religionsunterriht theilnehmen wollen, daß er Frucht bringt. Jch habe nit gesagt, alle Kinder, die aus polnishen Familien hervorgegangen sind, müssen durch den ganzen Lauf der Schule hindurch polnishen Religionsunterriht empfangen. Nein, meine Herren, wir haben zahllose Schulen in der Provinz Posen , wo die polnischen Kinder ausgezeihnet deutsch verstehen, und fo gut deutsch verstehen, daß nah dem eigenen Zeugniß, au der kir- lichen Organe, vortreffliße Erfahrungen und Erfolge erzielt werden. Weshalb follten wir da polnishen Sprachunterriht .ein- führen ? (Sehr richtig! rechts.) Wenn wir das wollten, so wären wir gerade auf dem Wege der halben Maßregel; denn würden wir heute etwas nachgeben, im nächsten Jahr würde Herr von Jazdzewski

Sie

tommen, die fo sicher wie Schiller's Mädchen in der Fremde mit

fommen und würde uns einen fleinen Schritt weiterdrängen, und ebe

wir es uns versehen, hätten wir die polnische Sprache in deutschen Volkëshulen. Nein, meine Herren, das geht nicht. Das habe ih nicht gewollt, das habe. ich im vorigen Jahre ‘offen er: klärt das wird mir Herr von Jazdzewski auch zugeben; das fanú er in den ftenographischen - Verhandlungen vom vorigen Jahre nachlesen. :

Nun, meine Herren, hat sich. der Herr Abg. von Jazdzewsti darüber beklagt, daß die Maßregel bes{ränkt geblieben sei auf die Provinz Posen. Ja, für die anderen Provinzen nach der Motivierung, die ih hier eben gegeben habz, absolut kein Bedürfniß für die Maßregel. In den anderen Provinzen wird ja der Religionsunterricht in den oberen und Mittelshulen deuts ertheilt und zwar nach der Bezeugung der kirchlihen Organe mit beftem Gr- folg. Würden wir uns nicht selber ins Gesicht s{lagen, wenn wir jeßt in der Volksshule den. polnishen Shreib- und Lese, unterriht einführen wollten ? Die Erfahrungen haben gezeigt, daß der Unterricht in der Beschränkung, wie er jeßt gegeben wird, du genügt, um die Kinder dzhin zu bringen, das Polnische soweit zu verstehen, daß sie es lesen und schreiben und daß fie an ihrem polnischen Religionsunterriht mit Erfolg theilnehmen. Das genügt uns vollständig; damit ist der Zweck der Sache erfüllt.

Die Deutschen baben sih überzeugt, ‘daß diese Maßregel ihnen niht geshadet bat, und den Erfolg haben wir gehabt: meine Vorausseßungen vom vorigen Jahre haben \ich vollständig bestätigt. Darüber hinauszugehen, die Maßregel auszudehnen, dazu {eint mir in der That nit die geringfte Veranlaffung vorzuliegen. Meine Herren, wir müssen nur das festhalten und das wird jeder aner kennen, der von der polnischen Presse, wie sie zur Zeit ift, aug nur eine oberflählihe Kenntniß hat —, daß in der That die polnische Sprache und der polnische Theil der Beyölkerung zur Zeit zum theil unter Einflüssen stebt, die über die Provinz Posen weit hinaus[iegen, deren Interesse getheilt und jedenfalls nit deutsch ift, und daß wir einfach die Pflicht haben, unsere deutshen Schulen in der Erfüllung der Aufgabe zu {ützen, die Kinder, die ibnen anvertraut werden und werden müfsen, deuts zu erziehen. Das werden wir nah wie vor thun, und daran ändert auch diese Maßregel nicht das Geringste. (Bravo! rets.)

Abg. Dr. von Jazdzew ski (Pole): Es handelt sich bei dieser Svrachenfrage gar nit um polnishe Agitation, es is nur eine rein pâdagogishe Frage. Unter den jegigen Umständen ist es gar nit möglich, die polnischen Kinder in die Kenntnisse der Religion ein- zuführen, und aus diesem Grunde allein muß eine Aenderung ein- treten. Wenn der Minister eine Niederlaffung eines deutshen Ordens uns verschaffen will, fo_haben wir nichts dagegen, wenn wir allerdings auch glauben, daß die Orden8mitglieder die Sprache des Distrikts, in dem fie wohnen, kennen müssen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bofse:

Meine Herren! Jh will auf die Bemerkung des Herrn Abg. Dr. von Jadzdzewski nur Folgendes erwidern: Auch die Zulassung weiblicher Orden zur Uebernahme von höheren Töchhters{ulen bat ihre politijGen Gefahren. Da kann unter den obwaltenden Verbältnifsen in der Provinz Posen auch in dieser Beziehung von einer vorsichtigen Prüfung der Sachlage niht abgesehen werden. Die Gefahr liegt bier zu nabe, daß die Kinder polonisiert werden und daß in diesem Fall di: Ordensniederlafsung benußt wird als ein Angriffspunkt gegen das Deutsd- thum, das wir in erster Linie zu pflegen haben. Das erkenne ih nid an, daß durch unsere Sprachenpolitik irgend ein Gewifsensiwmy geübt wird; ich bin darin durch die Wahrnehmung beftärkt, daß da Versuch, durh zablreiche Petitionen eine Ausdehnung dieser Maßregel herbeizuführen, im großen und ganzen nicht gelungen ist Die Petitionen, die an mich gelangt find, waren fabrik mäßig znsammengebracht; andere find garniht zu stande gekommen. Ja, ein großer Theil von kleinen polnischen Leuten in der Provinz Posen haben \sich geweigert, obwohl gerade polnisde Geistliche sie dazu zu bewegen suchten, derartige Petitionen zu unter- schreiben, und das ift es gerade, was wir beklagen. Es ift zur Zeit in der Provinz Posen ein belllodernder Brand in Bezug auf den Gegensaß zwischen polnisch und deutsch. Wenn alle polnischen Geistlichen fo loyal gesinnt und fo logisch, fo besonnen, so vorsichtig, so patriotish, wie Herr von Jazdzewéki wären, dann ließe fich vielleiht darüber reden, ob nicht hie und da einmal unter günstigen Umständen die Zügel ein wenig gelockert werden könnten. (Große Heiterkeit.) Da das aber zur Z-it noch nit der Fall ift, muß ich bessere Zeiten abwarten, ehe ich in die Erwägung eintreten kann, ob ih die sehr vorsichtige Handhabung der Ertheilung des polnishen Sprachunterrichts in den Volks\{ulen der Provinz Posen vertrauensvoll allmählih etwas ausdehnen könnte.

Abg. Knörcke (fr. Volksp.): Wenn die Volksschule zu dem zurückgedrängt würde, was den Grundsäßen des Freiherrn von Heereman entspriht, dann würde das Gegentheil von dem eintreten, was er davon erhofft. Wenn der Geistliche allein über die Schule zu sagen hâtte ja, meine Herren, ih glaube, tas kennen Sie noch nit. Ich verweise nur auf die romanischen Staaten, in denen die Kirche die Hauptrolle spielt. Meiner Ansicht nah müßte man das gesammte Lokal- \hulaufsihtêwesen den Geistlichen nehmen und Fahmännern übertragen. Bei den höheren Schulen if immer noch ein großer Mißstand die große Zahl von Hilfélehrern. Man sollte do lieber mehr Oberlehrer- stellen schaffen. Jett kommt ein akademisch gebildeter Lehrer erft mil 35 Jahren in eine feste Anstellung. Es herrs{cht über diese Zustände eine große Erbitterung in den Lehrerkreisen. Ein mir bekannter Lehrer

sagte fogar, daß die Unzufriedenheit fo groß sei, daß eine große Zabl Lehrer drauf und dran seien, ins sozialdemofratische Lager überzugehen. Eine alte und berechtigte Forderung der Oberlehrer ist auch die ihrer Gleichstellung im Nange mit den Richtern. Man folle den Hilfé- lehrern auch wie den Affefsoren Remunerationen geben, und au in gleicher Höhe. 26

Minister der geiftlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Ih mötte um die Erlaubniß bitten, die spezielle Antwort auf die von dem Herrn Abg. Knörcke vorgebrahte Angelegen“ heit mir vorbehalten zu dürfen. Ih war nicht darauf gefaßt, daß ih die Zahlen, die ich darüber habe zusammenstellen laffen, gerade bei dem Titel „Ministergehalt* gebrauchen würde. Ih werd? aber bei dem betreffenden Etatstitel näher darauf eingeben, überhaupt auf die Beschwerden der böheren Lehrer, über die sich manches Wort sagen läßt. (Hört! hört! rechts.) Während ih immer geglaubt habe, die höheren Lehrer hätten e abgesehen von den Hilfslehrern, alle Ursache, zufrieden zu sein, fin

sie gerade diejenigen, die in der That recht weitgehende Ansprüche er- :

heben. (Hört! hört! rechts. Zustimmung.) Jh werde mich darüber noh des näheren aussprechten. L

Abg. Pleßfß (Zentr.): Wenn der Minister meinte, un}ere io {werden beträfen do nur verhältnißmäßig geringe Uebelstände —. / dann kann er doch diese kleinen Mibftanto um lo leichter beseitigen

E

ers 4

t der A vnferem Haupte shwebt. ¡fen Thaten ; i ise er Titel Gehalt des Ministers wird angenommen.

Darauf wird die weitere Berathung vertagt.

Sójluß 4 Uhr.

ist ein Damokles\ch wert, das i Dieses Schwert möge der en. Mit Worten allein ift uns niht gedient. Wir on ihm seben.

firhenpolitishen Geseße

P A

In Bezug auf § 266

jreue wer

t der Be

frafen ift, gerrschaf

«hne ihm versönlich zu gehö - das Vermögen der offenen Handelsgesellshaft X. und VY., wurde der Sesellshafter X. vom

„x Masse rfaufte

3 46, obwohl ihm von : i {, wurde von der Strafkammer wegen Untreue verurtheilt, und die Fwision des Verurtheilten wurde vom Reichsgeriht verworfen, indem ¿ begründend auéführte: „Der Konkursverwalter gebört nah der tellung, welGe ihm von der Konkursordnung angewiesen ist, zu den

;& 266 3 kite infolg

Ftellung eines Bevollmächtigten des leßteren und es

anen solche {nmn, obglei Strafe bedr

qidere Vermögensstücke des i : selben begangen wird. Die Frage würde zu verneinen fein, wenn

qur diejen

dürften, welhe- zu dem persönlihen Vermögen des Auftrag- bers gehören; indessen ift dies in dem Geseß niht ausgesprochen md kann dies niht gemeint sein. ( finn, dem Zweck des Gesetzes entsprechend, nur tie Bedeutung haben, daß die Verfügung, um als Untreue strafbar zu fein, Vermögensftüke treffen muß, welche nah dem maßgebenden Zivilréht der aus\{ließ- lihen Herrschaft des Machtgebers unterworfen sind. Dies trifft auch tezglih des Konkursverwalters in Betreff der zur Konkursmasse abôrigen Vermögenéstücke

ur alleinige

her verantwortlich

nèdbtigten Nadhtbeil. .

erungen oder andere Vermögensftücke des Auftraggebers absichtlich ga Nachtheile desselben verfügen“ Strafsenat, dur Urtheil vom 28. September 1894

Entfcheidungen des Reichsgerichts.

. 2 des Strafgeseßbuchs: „Wegen Un- den bestraft : Bevoitn Lied! welde über For-

hat das

Reichsgericht, ur l auégesprochen, vollmächtigte aus dieser Bestimmung auch dann zu be-

wenn die Vermögensfstücke der ausschließlichen t des Machtgebers zivilrechtlich unterworfen sind, ren. In dem Konkurse über

Konkursverwalter beauftragt, einen Rest des gehörigen Waarenlagers im ganzen zu verkaufen. X. bierauf diesen Rest an seinen Schwiegervater für einem Dritten dafür 210 ( geboten waren.

. 1 Str.-G.-B. bezeichneten Personen. Der Angeklagte e des ihm vom Konkursverwalter ertheilten Auftrags die

fragt si, ob in n Fall der § 266 Nr. 2 des Str.-G.-B. Plag greifen ch dur dieje Bestimmung die Untreue nur dann mit obt ift, wenn sie durch Verfügung über Forderungen oder Auftraggebers zum Nachtheil des- Vermögenéstücke in Betracht werden

igen gezogen

Die fraglihe Gesetzesvorschrift

zu, welche feiner Obbut mit der Befugniß n rechtliden Verfügung anvertraut sind, und für die er ift. Treulose Verfügungen seines Bevoll- gereichen ibm als Repräsentanten dieses Vermögens zum .. (2449/94.)

Ix. Plen

Den nächsten Berathungsgegenstand der gestrigen Sitzung (vergl. L geit, Nr. d. DL, 2 7 1 hen Handels-Ministers über die Reform der preußischen jandelskammern.

Der Referent, Kaufmann Götz-Rigaud (Frankfurt a. M.) be-

finvortete jandelstag

urstände, wie er im Deutschen lein richtige Form einer Zentralvertretung, nes amtlichen Charakters für diese Zentralstelle ab, erklärt es da- pen für wünschenswerth, daß Gesetzentwürfe und Verordnungen, ilhe die Interessen von Handel und Gewerbe berühren, den Handels- ständen rechtzeitig zur gutahtlihen Aeußerung vorgelegt werden,

daß die vertr

Dar deictt gelangte diese Refolution einstimmig zur l : Geheimer Kommerzien-Rath Michel (Mainz) referierte sodann

ier den G

Bettbewer bs.

danfenéwerth

kr als noch einer sorgfältigen Üeberarbeitung o, trdtigte Arten des Wettbewerbs, die den minder rühri nossen unbequem seien, als unlauter verfolgt und dadur das Fort-

reiten von

ute sodann die Annahme einer Anzahl Thesen, die darauf hinausgehen, Gefeß nicht zu einem Polizeigeseß werden zu lassen, sondern es dem dürfniß entsprehend zu gestalten 0) wandte sich in längerer Rede gogen den ganzen Gesetzentwurf. Es

im nde

d Glauben, und dieses Gefes würde na der Meinung des Redners

fre

n Denunzi 4! darauf

em deutschen Handel werde es aus : denen Mißstände zu beseitigen. wurfs. Juzwischen war Geheimer Ober. Regierungs-Rath Hauß n Neichéamt des

îhrte: Die olgt, um

fen, Gewiß sei au jeßt noch Treu und Glauben Handels und unserer Industrie; in Vergleich mit anderen Ländern nit

Njeres

pivurf

Vrauken und

' Inlanterer Basis beruhenden Auswüchse des Wettbewerbs. Tine Bestimmungen über unlauteren : Gesezentwurf bemühe sih vielmehr mit Recht, ckem Richter klipp ) flar zu

* Kaufleute würden niemals in die Maschen

die Lidigte QUrss geg rer habe alsiert.

E inziantenthums absolut nicht nahe gebraht werden ; die Besorg- n in dieser , LÆflimmungen, welche die

wen seien

line

Ufleute in

zunisses sei feststehend, und er hoffe, man

4e Qung das

Be wie er im Gesetze gemeint sei.

h 4 auf dürf

Vetr thentw

vie Sl möge ja verbesserungsfähig sein ; der Regierung lägen lautern Le Nah

mern

bezwecke keineswegs, die Freiheit des Handelsverkehrs zu be-

n. Namentlich viele dringende Wünsche nah Abstellung jetziger Uebelstände an egterung gelangt.

gebeimnifsen sollten durchaus nicht bezwecken,

prüfen, der

nit mehr wöglih fein, aus dem Verrath von Geschäfts- tebsgeheimnissen geradezu einen Erwerb

vergenommener Abstimmung der Antrag der Ham-

Statistik und Volkswirthschaft. arverfsammlung des Deutschen Handelsta gs.

2. Beilage) bildete der Erlaß des preußi-

die Annahme folgender Resolution: „Der Deutsche erklärt den freiwilligen Zusammenschluß der Handel®s- Handelstage bereits bestebt, für die lehnt die Verleihung

leßteren über alle den Abschluß oder die Erneuerung von ägen betreffende Fragen gehört werden“. Nach turzer Annahme.

eseßentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Er erkannte den Entwurf als eine brauchbare und folhes Geseg an, erklärte denselben damit nicht gen Berufs-

e Grundlage für ein

Handel und Gewerbe gehemmt werde. Der Nedner bean-

Kaufmann Patow (Ham-

deutschen und Verkehr noch Treue antenthum Thür und Thor öffnen. Es

X nen. sei jedenfalls berehnet, die Geisteskräfte des Kaufmanns

ns zu s{ärfen. cigener Kraft gelingen, die vor- Er ersuche daher um Ablehnung des

Innern erschienen, welcher etwa Folgendes aus- Veröffentlichung des Entwurfs sei gerade zu dem Zweck den betbeiligten Kreisen Gelegenheit zur Aussprache zu die Grundlage jedenfalls hätte leßtere zu scheuen. Der Geseßz- den Wettbewerb einzuengen, er rihte sich nur E Wettbewerb hülfen nichts,

sei. Ned- Verlegenheit kommen, des Geseßes zu verfallen. Der Redner alsdann die einzelnen Bestimmungen des Gesetz- enüber den Bemängelungen des zweiten Referenten ; seine speziellen Slibieger Interessen zweifellos zu sehr Auf zivilrechtlichem Wege würde die Gefahr des

lagen, worin Unlauterkeit zu erblicken

Hinsicht seien gänzlich unberechtigt. Die Bemängelung

Bers leierung der Quantitätsangaben achen sollen, . treffe nicht zu. Allein viele hôchs\t reelle niht mehr im stande den Konkurrenzkampf zu bestehen, nicht zu einer gleichen Verschleierung greifen aus den Kreisen der Garnindustriellen

Die Bestimmungen übec den Verrath von junge, \trebsame Begriff des Ge- werde zu der NRecht- daß sie diefen Begriff so festhalten Die Regierung werde gerade ern alle ihr entgegentretenden fachverständigen uptzweck müsse aber festgehalten werden :

ihrem Fortkommen aufzuhalten. Der Vertrauen haben, diesen § 7

zu machen. Der

inmen vor, welche anerkennen, daß er geeignet sei, den ettbewerb stark einzudämmen.

burger Handelskammer:

en im ganzen ab*, mit den Antrag ftimmten die Handelskammern Brake, Bremen, - Breslau, Kolberg, Düffeldorf ( Düffeldorf (Nordwestliche Gruppe

lle a. S,., mburg, Königsberg i. Pr. emel, Sonneberg, Sorau und Stolp.

Es entspann fich sodann eine

wurden. Kaufmann Patow Hamburg) stellte den ganzen § 1 des Sous abzulehnen.

wurde jedoch verworfen. Von einer förmlichen über die einzelnen

zur Prüfung zu überweisen,

Vormittag 10 Uhr vertagt. Spezialdebatte ü des unlauteren Wettbewerbs, fort rathung über Wahrung des Ges geheimnisses.

Geheimer

\{ließen: „Der

äfts- und

bei der Unmöglichkeit, den Begriff „Geschäfts-

diefen Personen seitens des Geschäftsin werde, was als Geschäfts- des Geseßzes anzusehen ist. Dritte ist au für den Z des Dienstverhältnisses unter Strafe zu pflichtet zum Scadenersatz, während die erworbenen Kenntnisse im eigenen Geschäft stattet bleiben foll, wenn und insoweit nit besond

„und Betriebsgeheimniß Ie Mittheilung

eitraum von zwei stellen

pn dies verbieten oder arten Buße abhängig machen.“

Der § 7 des Regierungsentwurfs lautet : Betriebsgeheimnifse, die ihm als Angestellten, eines Geschäftsbetriebes vermöge des

Beendigung des Dienstverbältnisses zu

verwerthet, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 bis zu einem Jahre bestraft und ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

des Regierungsentwurfs als etwas zu scharf gefaßt. so weit gehen, daß man einem Angestellten verbiete, selbständig gemacht, die erworbenen Geschâfts- nisse für si zu verwerthen. Er ersuche daber, dem Handelskammer sich entschieden gegen den § 7 und ebenso au gegen denn es sei absolut unmöglich, festzustellen, Betrieb8geheimniß zu gelten habe. Es gebe das Geschäfts- oder Betriebsgeheimniß mann Zweiniger (Leipzig) ertlärte entwurfs für unannehmbar; höchstens

zu wahren. n S seten

strafen. Geheimer Ober-Regierungs-Nath Hauß: Er merken, daß an -das Klagen eingegangen seien, wona ganz besonders im Fabrikbetrieb, moralisch verwerflichster Art in Menge vorkomme.

verständlich. Hiergegen müsse doch durch gewährt werden. mustergültig sei; es sei aber ganz unendlich was als Geheimniß zu gelten habe; es müsse dem Nichter überlassen werden.

s{wer, genau

Interesse ja das Gesetz geschaffen werden folle, Kommerzien-Rath Woentig (Zittau) erklärte lehnung des ganzen Paragraphen , höchstens sei gebeimniß zu s{üßen. Fabrikbesißer Dr. Mar (Berlin): Den Beariff „Geheimniß“ genau festzustelVen, einzelnen Fall der Beurtheilung des Richters überlaffen Dadurh dürften aber die ärgsten Gefahren Verkehr entstehen. mannschaft stehe

auf dem Standpunkt, den dann beantrage das Aeltestenkollegium : Geschäfts- 2. Geheimnisse für strafbar Ablauf des Dienstverbältnisses Schloßmacher (Offenbach a.

Auch er beantragte :

zu erflären, wenn

wertheten, wenn diese wüßten oder wissen

Die

Ober-Regierungs-Rath Hauß:

nehmen.

gabe angenommen, daß der Die weiteren Paragraphen Anlaß. Eine Abstimmung darüber Damit war dieser Gegenstand erledigt.

wurde

Literatur.

Nechts- und Staatswissenschaft.

Kr. Das Staatsrecht des Deutschen Re

Kronland Nieder-Oesterreih

Böhmen

Mähren

Ober-Oesterreich . Galizien ;

( Maul- und Klauenseuche d 4 O Maul- und Klauenseuche Ae a, { Maul- und Klauenseuche Ca E . Maul- und Klauenseuche «- Ugen ee s,

26. Dezember 1894.

ngerer Debatte wurde in namentlicher, nah Handels-

15 4-4 9 33

312 10

Maul- und Klauenseuche L 33 9

Lungenseuche

Der deutsche Handelstag lehnt den Ge 77 gegen ide Stimmen N orfen. Les e Barmen, Berlin, Bingen

| , des Vereins deutsher Eisen- und Stablindustrieller), Elberfeld, Elbing, Frankfurt a. M., Frankfurt a. O., , Leer, Lennep, Lübeck,

sehr lange und lebbdfte Spezial- debatte, in der zablreide Ergänzungen und Abänderungen beantragt e den Antrag, Dieser

j Paragraphen wurde Abstand genommen; die Ver- fammlung hielt es sür genügend, die verschiedenen zu Taze getretenen Meinungen protokollaris{ festzustellen und der Regierung dieses Material

Gegen 3 Uhr Nachmittags wurden die Verhandlungen auf beute

In der engen zweiten und leßten Sißung wurde die er den Geseßzentwurf, betreffend Bekämpfung eseßt. Es folgte die Be- 7

Kommerzien-Nath Michel (Mainz) beantragte zu be- Deutsche Handelstag erachtet es zum Bebufe der An- gestellten, Arbeiter und Lehrlinge bej ibrem ferneren Fortkommen und el d ( i und Betriebsgebeim- nisse“ genau bestimmt zu umschreiben, je unbedingt nothwendig, daß

n P n ( abers bei Antritt des Dienst- verbältnisses oder während desselben ganz besonders {riftli gesagt

dieser Geheimnisse an Jahren nach Auflösung

Verwerthung nach wie ere Verträge rüberen von der Zahlung einer im voraus verein-

„Wer Geschäfts- oder lten, Arbeiter oder Lehrling s Dienstverhältnisses anvertraut oder font zugänglih geworden sind, vor Ablauf von zwei Fahren seit : 1 Zwecken des Wettbewerbes mit jenem Geschäftsbetriebe unbefugt an andere mittheilt oder anderweit # oder mit Gefängniß

¿wischen dem vormaligen Geschäftsinkaber und dem f

Geheimer Kommerzien-Rath Michel (Mainz) bezeihnete den § 7 Man könne nicht

nachdem er si und Betriebsgeheim- 1 Antrage der Mainzer zuzustimmen. Kaufmann Patow (Hamburg) erklärte den Antrag Michel, roas als Geschäfts- bezw. eben fein Rezept,

rf Î S, fe doch Fabrik- geheimnifse zu s{hüßen und ershlihene Geschäftegeheimnisse zu be-

Reichsamt des Innern eine ganze Reibe von

in der Geschäftswelt, und Verrath von Geheimnissen in ver e Y Daß dadurch arge Beschädigungen für das geschäftliche Leben entstehen, 1 die Gesetzgebung ein Schutz Er müsse allerdings bekennen, daß der § 7 nit

i die Beurtheilung desselben mi Die Regierung erachte selbstver- ständlich den § 7 für verbesserungsbedürftig und sei, wie in feiner anderen Sache, bereit, Vorschläge aus den Kreisen des Handelsstandes, in deren entgegenzunehmen. ih das

werde in jedem werden müssen. für Handel und Das Aeltesten-Kollegium der Berliner Kauf- j : 7 überhaupt abzulehnen; wenn die Regierung jedoch auf demselben bestehen sollte, nur dann den Verrath der

geshehe. Handelskfammer-Syndikus M.) äußerte sih in ähnlihem Sinne. nur den Verrath während der Dauer des Dienstver- bältnisses und auch die Bestrafung derjenigen, die ûe Geheimniß ver- müßten , Geheimniß dur eine strafbare Handlung erlangt war. Geheimer Regierung sei der Anregung des Herrn Schloßmacher sehr dankbar und werde sich dieselbe ad notam

Dr. Philipp Zorn, Geheimem Justiz-Rath, ordentlihem Professor

über die Verbreitung von T

Komitate: Orte: Höfe: Kom.

delsfammer),

im Reich“

liegende rets

Antrag Abstimmung ist

ergiebt sich damit,

Literaturna

Betriebs

A ; ; . S. 356. im Sinne Unfall- und vers der vor ge-

Und : gewiesen.

s) e A Entscheidung des

Thâtigkeit des

entstandenen

umfassenden Werk

Unfall im Betriebe,

Verletzun Th. 11 „Spezielles“

Kauf- Gesetz-

des

rofen) und die den K Schädelverletzungen (

müsse be- Vas

„Allgemeines“

zu definieren

für Ab- Fabrik- Weigert

Verzeichnisse unter derselbe vor

ihm zur gedeiblihen urtheilung der

daß das

eitshrift ab. werden. Hofrath

gewiesen sei auf die - und zivilprozessualen

ih s. Von

trefflichen Zeitschrift i Preis 14 M, ein \teti

Nachrichten

Oefterreich. 7. Januar.

Höfe: 4

14. Januar. Orte: P

1 1

13

8 1

Ungarn. 2. Januar. 9. Januar.

: _ Zah! der verseuchten «Orte: Hôfe: Kom. : Orte: Höfe: 19 10 8 16 136 34 34 9 30 30

; ist als B „Die Kolonien (Schu welches in der 1. Aufl egeben war. Hierdurd ist Eee ein für sih ges

Allerdings ist das W lung der Lehrbücher des deutsch wie die umfassenden Werke vo 1893), aber es dürften dort unerwähnt P sein, und durch

8 A E

Inbvaliditätsversi Schiedsgerichte und Reihsversi auf die Gutachten der Sachver Die Aufgabe des stellung der anatomischen un und seiner Theile fowie -de Individuums dem Nich

Allgemeine Erschütte

Augen (127—130) ;

leßungen des Gehörorgans ( der Wirbelsäule (160—170) : Unterleibsbrühe (199—205) ; Verleßung der

S. 299—352 ist der Invaliditä erörtert die gesetz Altersversiherung (299—306), anderweitige in Betracht ko ¡weite Theil „Spezielles“ Gutachten. Den Abschluß macht an die flinishen Lehrer der ebenso wie die Chirurgen es f noch mehr thun sollten, in

die Erörterung darüber fortzulafsen, Arbeitéleistung des Individuums einwi die medizinische Beurtheilung der Inv a verwerthet werden Verhältniß der Kran Leistungsfähigkeit und Erwe find die den einzelnen Abs

t{r ». Landgerichts- darin eine Abhandlun Revision des Konkurs

D

-

Zur

und

der Rechte in Königsberg i. Pr. 2. Berlin 1895. J. Guttentag. Die Bd. T wies 460 S. auf, lichen dieselbe geblieben, jed dem Bd. 11 vorbehalten, wZ Absch. 1IL „Kaiserthum“ eingeordnet ist. Bu uch 3 eingestellt. Neu gebiete)“. Den Abschluß

age für das

t 4 erste Auflage jeßt 639 S. Die Anor ist aus Buch 6 die rend der „Kaiserli

völlig neu bearbeitete Auflage. erschien 1880, und nung ift im wesent- „Militärverwaltung“ he Oberbefehl“ in §7

9 „Die Rechtsbildun inzugefügt ist Buch

macht ein Sah gesammte Werk dem Bd.

ekennzeihnet, daß Bd. T „Das Ver-

Laband, 1894 F. C.

angere

Besonders her

verlangt

lihe Organisation der Unfallve

keit (33—37), theilweise Erwerb zeitweise Erwerbeunfähigkeit (4

- Angabe hohem Interesse und dazu anget troß der unendlihen Mann Die reiche Erfahrung,

Berufsgenofsenschaften ux

Prozeß. Herausgegeben von O Landgerihts- Rath Dr. Frd Der § 7 wurde hierauf in namentliher, nah Handelskammern }: 10 tr oade zu Mit Heft 11 und 12 {li vorgenommener Abstimmung mit 47 gegen 42 Simmen mit der Mafß-

Paragraph verbesserungsbedürftig sei. gaben nur zu einer kurzen Debatte nicht vorgenommen.

wel

fen, fo giebt fheit

nitten der der ngethan, au igfaltigkeit der welche dem Verfas ind Schiedsgerichten z Förderung, Sicherung u Aerzte als begutahtenden Sa worden. Die Verlagsbuchhandlung hat dem diegene Ausstattung gewährt.

Sähsishes Arqhiv

ein

j i, Un den in den era weis und die daselbft kund verschiedener sih bekämpfender Ansi ständigkeit hergestellt. nach einer Parteiftellung niht zu bem Werk vornehmlih zum Studium e Band II bald erscheinen.

,_Kr. Lehrbuch der är Teit für dle Unfall- geebgeb ung, bearbeitet von Dr. L

M

Falls nothwendig sind. Arztes

von

einshlägigen esehesbellitnmungen und Ue seiner ârztlihen Kenntnisse,

und eigenartigen Beziehun des Individuums auf erwe flinischen Lehrer an den Universitäten wird tishen Arzt wihtigen Verhältnisse bisher we die Nothwendigkeit einer zielbewußten Bele Entscheidung berufenen Richter wie der wird daher vielfah empfund urtbeilung der Arbeits- 4 Auflagen) anerkann

r rsiherung in De Körperverleßung (23—33), v gunfähigkeit (3 3—45), zu deren Folgen (45—71),

hat nach einer Einleitung rung des ganzen Körpers örper üm ganzen shädigenden 110—127) ; Verle Verletzungen s (154

Verletzung der o

darunter Erwerbsun mmende Verhältni enthält namentlich 20 Beispiele ein alphabetisches inneren Medi ür die Unfallver der Be

: offenes Ganzes bildet. ert das legterschienene im Gebiet des d

(auch nah: Rechts, Freiburg i. B. da

Wenn das vor- Handbuch det fentlichen ndbu es öffentli B. Mohr, Paul Siebeck es an Stoff alles Vorhandene erf als ein T

egebenen

eilungen

Hofferitlih wird au

Arztes ist es, durch die mögli d funktionellen Beschaffenheit des ren Beziehung

tec diejenigen Unterl

ztlihenSachverständigen-T Invaliditäts-V ; a t e .Becker, Sanitäts. ezirks-Physikus. Richard Schoez, Ausführun derung cherungs8a ständigen,

hâtig-

ersicherungs-- Rath und König- Berlin 1895. Louisenstr. 36. g der Reichsgeseze über die find Berufsgenossenschaften, mt bei ihren Entscheidungen vornehmlich der

Aerzte an-

ste Klar- Körpers zur Leistungsfähigkeit des

n zu bieten, welche zur olche Sachverständigen-

er Aerzte als en. Der Verfasser, dessen und Erwerbsfähigkeit nah Ve t ift, hat diese kleinere erweitert, Anordnung desselben ist nachstehe versicherung gewidmet. Thl. T

demselben Kenntniß nger bung in der jowie Erfahrung für die vielgestaltigen gen von Körperschäden zur Leist cblihem Gebiet.

ungsfähigfkeit In den Vorlesungen der auf diese für den prak- nig Nücksiht genommen, hrung im Kreise der zur Sachverständige „Anleitung zur Be- rleßungen“ (bereits Arbeit jeßt zu einem ches oben angezeigt wird. ende: S. 1—279 i der Unfall- „Allgemeines“

Die

behandelt die gese

uts{land (S. 3293), öllige Erwerbsunfähig- t (37—43), dauernde und ursächliches

Verhältniß der

Simulation (71—84).

folgende Einth-ilung :

(traumatishe Neu- Einflüsse (89——110) ; Bungen des Gesichts aus\ck;ließlih der Augen (130—154) : Ver- —160) ; Verleßungen des Halses und Verleßung der B

rust (171—198) ;

sje (318

für bürgerlihes N

Rath Dr. Herm. g, in welcher die mannig rechts wohlgeordnet vorg rey-Leipzig erörtert un recht und Landrecht“ den § 757 Abs. 1 zahlreiche, anderweit niht verö

J

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs-Maßregeln.

21. Januar.

E

[ der V De

e

aal l S

16. Januar.

Kom.: Orte: Höfe:

6 8

13 31

65 31

Zivilproze entlichte Urtheile.

usammenstellung der wichtigeren Bestimmungen in der Ge Bundesstaaten vom Jahre 189 Abschluß macht ein aus

ber-Justiz-Rath S. Hoff Frdr. Wulfert. a

rhaup

beren Gliedmaßen unteren Gliedmaßen (267—298.) ttätsversicherung gewidmet; Theil 1. liche Organisation der Invaliditäts- und fähigkeit (307—317), —320); der f] einschlägiger es Negister. Wenn S. 323 zur das Ersuchen ergeht, 1 sicherung thun und immer [prehung der Krankheiten nit tn welher Weise sie auf die rken und wie i alidität im Sin der Verfasser übe und Verleßungsfälle zur Mind rbsfraft eine erste Grundlage. Unfallsversicherung zugebilligten [ etne gleihe Beurtheilung einzelnen Fälle hinzuwirken. als Vertrauensarzt von ur Seite steht, ist von nd möglichft gleihen Be- verständigen verwerthet Werk eine entsprehende ge-

hre Folgen für ne des Gesetzes t für das erung der Namentlich beigefügten Rente

von

eht und mann und

Leipzig, Noßberg’she

; seßgebu 1894 (Landrithter Dr. führliches alphabetishes st für den neuen V. Band (1 ger Zuwachs an Lesern

bierkranfkheiten im Auslande im Jahre 1894/95.

eßt der IV. Band der Ortloff-Weimar bringt faltigen Vorschläge zur etragen und beurtheilt ter der Bezeihnung „Reichs- ßordnung. Es folgen

Besonders hin- privatrehtlichen

ng der deutschen nger-Leipzig). Den Negister.

Der vor-

31, Januar.

Orte:

bei ja | mos |

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2 Hefte zu 4 Bogen), zu wünschen.

22, Januar. Kom. : Orte:

10 27

Dése : 27

regifter, IT bei-

e 10 j z öpft. heil der Guttentag’shen Samm- en Reichsrehts nit so breit ange n Laband (2. Aufl.) und Hänel (Bd. I gte und behandelte Fragen kaum Anmerkungen gegebenen furzen Beurth chten ist eine erfreulihe Voll- vorzuheben ist, daß eine Färbung erken sein dürfte, womit jih das mpfiehlt.

legt,

der Verwerthung