1895 / 109 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichteu.

Neichstag ist folgender Entwurf eines Gesehes nbes Léx Beistand bei É iaztebunsa von Abgaben und Vollstreckung von Vermögensstrafen zugegangen:

§ 1. Die Behörden verschiedener Bundesftaaten haben einander auf Ersuchen Beistand zu leisten : :

1) zum Zwecke der Erhebung und Beitreibung

a. der e der in die Reichékasse fließenden Steuern / und der Uebergan aben,

p, E ie einen Bundesstaat, für politische, Kirhen- und Schul- gemeinden, sowie für weitere kommunale und fkirchliche Verbände ein- zuziehenden öffentlichen Abgaben, j e ;

c. fonstiger öôffentliher Abgaben, einshließlich der Beiträge an öffentlih-rechtlihe Verbände, Genossenshaften und Anstalten, soweit diese Abgaben oder Beiträge nach Reichs- oder Landesreht in der- ienen Weise beigetrieben werden, wie die unter b bezeichneten Ab-

en; | E 2) zum Zwecke der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens wegen ider Sorgen „fee die Vorschriften über die Erhebung der in Nr. 1 bezeihneten Abgaben und Gefälle;

3) zum Zwecke der Vollstreckung von Vermögensstrafen, welche gemäß § 453 der Strafprozeßordnung durch polizeiliche Derfügung oder gemäß § 101 Ler Seemanndsordnung vom 27. Dezember 187 (Reihs-Geseybl. S. 409) durch Bescheid eines Seemannsamts fest- geseßt worden sind. :

Unter die Bestimmungen der Nr. 1b und c fallen auch die durh ein gerihtlihes oder Verwaltungêverfahren entstandenen Ge- bühren und Auslagen, soweit nit ¿ 99 des Gerichtskostengeseßzes vom 18. Juni 1878 (Reichs-Geseßbl. S. 141) Anwendung findet.

§ 2. Verpflichtet zur Gewährung des Beistands sind, soweit niht landesrechtlich besondere Bestimmungen hierüber bestehen, die- jenigen Behörden, welche zu Handlungen der beantragten Art in dem entsprehenden Geschäftskreise ihres Staats berufen sind. Fehlt es an einer hiernach verpflihteten Behörde, so haben die Landes- regierungen solche zu bestimmen. A

& 3. Die Gewährung des Beistands findet nit statt, wenn zu einem der im § 1 angeführten Zwecke eine S, ags wird, die nah dem für die ersuhte Behörde geltenden Rechte zu diesem Zwecke nit vorgenommen werden darf. : /

Die Gewährung des Beistands kann bebufs Abwendung einer Doppelbesteuerung versagt werden.

8 á. Die raus senen der Beistandéleistung nah § 1 sowie die Vollstreckbarkeit des Anspruhs richten sich nach den für die er- fuhende Stelle maßgebenden Vorschriften. Die Vollstreckbarkeit ift in dem Ersuchungsschreiben zu bescheinigen.

Die Art und Weise der Beistandsleistung richtet sich nach den am Orte der Vollziehung geltenden Bestimmungen.

§ 95. Ueber die Zulässigkeit des Beistands sowie über Ein- wendungen, welche die Art und Weise der Beistandsleistung betreffen, entscheiden die zuständigen Behörden desjenigen Bundesstaats, welhem die ersuhende Stelle angehört.

§ 6. Werden gegen tie Vollstreckung Einwendungen erhoben, über welche die im § 5 Absaß 2 bezeichneten Behörden zu entscheiden habcn, fo kann die Vollstrelungsbehörde, wenn ihr die Einwendungen erheblich und in thatsächliher Beziehung glaubhaft erscheinen, die Vollstreckung vorläufig einstellen.

§ 7. Jede von einer zuständigen Behörde eines Bundeëstaats wegen einer P Bana gegen die Vorschriften über die Er- hebung der im § 1 Nr. 1 bezeichneten Abgaben und Gefälle ein- zuleitende Untersuchung und zu erlassende Strafentscheidung kann auch gegen diejenigen Theilnehmer und Begünstiger geri&tet werden, welche einem anderen Bundesftaat angehören.

§ 8. In dem Verwaltungsstrafverfahren 1 Nr. 2) haben die Amtsgerichte auf Ersuchen Zeugen und Sachverständige eidlih zu ver- nehmen. Hinsichtlich der Vernehmung und Beeidigung finden die S der Strafprozeßordnung Buch 1 Abschnitt 6 und 7 An- wendung.

§ 9. Im Falle der Gewährung von Beistand zwischen Behörden ver)hicdener Bundesstaaten sind die hierdurch entstehenden baaren Auslagen der ersuhten Behörde von der ersuchenden zu erstatten. tatt eitere Kosten werden von der ersuhenden Behörde nicht er- attet.

Iffft eine ¿ahlungovftiGtige Person vorhanden, so sind die Kosten,

soweit die ersu diese niht selbst beitreiben kann, von der ersuchenden Behörde einzuziehen. Der eingezogene Betrag ist der er- suhten Behörde zu übersenden.

8 10. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden entsprebende An- eidung auf die Beistandsleistung der Landesbehörden zum Zwecke der Beitreibung von Geldstrafen, welhe gemäß § 101 der Seemanns- ordnung durh Bescheid eines deutschen Seemannsamts im Auslande festgeseßt worden sind. i

§ 11. Staatsverträge, s welchen die Behörden verschiedener Bundeëstaaten einander weiterge in diesem Geseße vorgesehen ist, bleiben unberührt.

S 12. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1895 in Kraft.

Dem Gesetzentwurf i} folgende allgemeine Begründung bei- gegebea:

Ueber die von den Gerichten der verschiedenen Bundesstaaten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen einander zu leistende Rechtsbilfe find durch das Geseß vom 21. Juni 1869 (Bundes- Geseßbl. S. 305) Bestimmungen getroffen worden, die für das Gebiet der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit später durch die §S 157 bis 169 des E N Unger es erseßt worden sind. Dagegen fehlt es im übrigen an näheren Vorschriften darüber, in wie weit die Behörden berehtigt sind, von Behörden anderer deutsher Staaten Beistand zu verlangen. Diese Lücke macht sich befonders fühlbar, wenn es sih darum handelt, ob Staats- oder Gemeindeabgaben, die in dem einen Bundesstaat in Rückstand gelassen sind, in einem anderen Bundesstaat im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen werden können. Zwar wird sich in den meisten Staaten die Uebung gebildet baben, in solhen Fällen den erbetenen Beistand unter der Vorausseßung der farm. indes p und unter gewissen Beschränkungen zu gewähren. Es

i

kann indeß zweifelhaft sein, ob die ersuhte Behörde auch nur be- rebtigt ist, die durch die ige tg ibres Landes ihr bei- gelegte Befugniß zur Einziehung von Abgaben im Verwaltungs- zwangsverfahren auch dann anzuwenden, wenn die Abgaben an die Staatskasse oder eine Gemeinde eines anderen Bundesstaats zu entrichten sind, da die in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Tae über die Beitreibung von Abgaben im Verwaltungszwangs- verfahren in der Regel nur auf solche Abgaben sich beziehen werden, die an diesen Staat oder eine zu diefem Staate gehörige Gemeinde zu zahlen find. Die gleichen Zweifel bestehen bezüglich der Beitreibung sonstiger offentlich-rechtliher Abgaben oder Leistungen, welche nah Landesreht dem Verwaltungëzwangsverfahren unterliegen. Es erscheint daher in hohem Maße erwünscht, für den in dieser Hinsicht von den Behörden ver- schiedener Bundeéstaaten einander zu leistenden Beistand eine feste rechtliche Grundlage zu schaffen. Daß cine solche gegenseitige Beistands- leistung an sich niht wohl zu entbehren ist, hat die bisherige that- sählide Entwicklung bewiesen; es würde dem Rechtsgefühl wider- sprehen und mit der Stellung der Bundesftaaten als Glieder eines Reichs nicht vereinbar sein, wenn ein Steuerpflichtiger die durch Reichsgeseß ihm gewährte Freangigreit dazu benutzen könnte, durch Perser ung in einen Nachbarstaat der Bezahlung der an seinem früheren Wohnort von ihm geschuldeten landesrehtlihen Abgaben si zu entziehen. Soll aber für die gegenseitige Beistandsleistung eine rechtlihe Grundlage geschaffen werden, so geschieht dies weit leiter und zweckmäßiger im Wege eines Reichsgeseßes, als wenn zu diesem Zweck eine Rethe von Staatsverträgen ge[chlofsen und von den Land- tagen aller betheiligten Staaten genehmigt werden müßte.

Auch auf dem Gebiet des Verwaltungsstrafverfahrens hat sih das Bedürfniß geltend gemacht, die Mitwirkung der Landesbehörden bei der Durchführung des in einem anderen Bundesstaat eingeleiteten Verfahrené, namentli bei der Strafvollstreckung in weiterem Umfange zu sichern, als dies gegenwärtig der Fall is. Da nur Straf- festlseßungen in Frage kommen, gegen welhe der Rechtsweg reihs- geseßlich gewährleistet ist, wird es auch hier unbedenklih sein, dem hervorgetretenen Bedürfniß im Wege der Reich8geseßgebung abzuhelfen.

Dem Hause der Abgeordneten ift der Entwurf eines Jagdscheingeseßes zugegangen.

Die über Ertheilung, Versagung und Entziehung eines Jagd- seins, über die für einen solhen zu errihtende Gebühr und über die bezüglihen Strafbestimmungen bestehenden geseßlihen Vor-

enden Beistand zu leisten haben, als

| lih interefse hon seit längerem eine einheitl elung wünschenswert ersien. Zum legten Male wurde die Angelegenheit angeregt, S 1891 das Abgeordnetenhaus gelegentlih der Berathnng eines aus der Iniatiative des Hauses hervorgegangenen ildsi eßes den Beschluß faßte, die Königliche Sena zur Vorlegung einer Novelle zum Doe petlzeigelen vem 7. März 1850 aufzufordern. Der vorliegende Entwurf regelt die Materie unter A ung aller bisherigen provinziellen Verschiedenheiten nunmehr für den ganzen Umfang der Monarchie, einf{ließlich Helgolands, einheitliÞ und bestimmt zunächst, daß, wer die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein bei sih führen muß. Zuftändig zur Ertbeilung eines Jagdscheins ist der Landrath (Ober-Amtmann), in Stadtkreisen die Ortspolizeibehörde deéjenigen- Kreises, in welhem der den Jagd- {hein Nachsuchende einen Deus oder Grundbesiß hat oder zur Ausübung der Jagd berechtigt ift. Der Jagdschein gilt für den ganzen Umfang der Monarchie und wird in der Regel auf ein Jahr ausgestellt Jahresjagd\chein. Zur vorüber- gehenden Ausübung der Jagd können Tagesjagdscheine ausgestellt werden, welche für drei aufeinander fclgende Tage gelten. Für den Jahreéjagdshein wird eine Gebühr von 20 4, für den Tagesjagdschein eine fole von 3 Æ entrichtet. Die Jagdscheingebühr fe t zur Kreis» Kommunal- Kasse, in den Stadtkreisen zur Gemeinde-Kafse ab. Wer die Jagd innerhalb der abgesteckten Festungsravons ausüben will, muß von der Festungsbehörde auf seinem Jagdschein einen Einsichtsvermerk ein- tragen laffen. Personen, welche weder Angehörige eines deutshen Bundes- staates sind, noch in Preußen einen Wohnsiß haben, wird der Jagd- hein nur gegen Bürgschaft einer in Preußen ihren En habenden i ertheilt, und zwar gegen die doppelte Gebühr. Der Bürge astet für etwaige Geldstrasen, die wegen Uebertretung jagdpolizei- r Vorschriften gegen den Jagdsheinempfänger verhängt werden, sowie für die Untersuhungskosten. Eines Jagdsheins bedarf es nicht: 1) zum Ausnehmen von Kiebitz- oder Möveneiern; 2) zu Treiber- und ähnlichen Hilfsdiensten bei der Jagdausübung; 3) zur Ausübung der Jagd im Auftrage oder auf Ermächtigung der Auf sihts- oder Jagdpolizeibehörde in den gefeßlih vorge!ehenen Fällen. Von der Entrichtung der JagdsGeingebübr sind befreit die auf Grund des Forstdiebstahlgesezes beeidigten, sowie diejenigen Personen, welche sich in der für den Staatsforstdienst vor- geschriebenen Ausbildung befinden. Der unentgeltliche Jagdschein genügt jedoch nit, um die Jagd auf eigenem oder auf gepachtetem Grund und Boden, au folhem, auf welchem der Jagdscheininhaber außerhalb feines Dienstbezirks die Jagd gepachtet hat, auszuüben. Den Eingesefsenen von Ostfriesland kann die Jagdsheingebühr behufs Ausübung der im § 13 der Jagdordnung für Hannover vom 11. März 1859 gedahten Wasservögeljagd im Dürftigkeitsfalle erlassen werden. Der Jagdschein muß versagt werden: 1) Personen, von denen eine unvorsihtine Führung des Schießgewehres oder cine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu besorgen ift ; 2) Personen, welche sih niht im Besiß der bürgerlichen Ehrenrehte befinden oder unter polizeiliher Aufsicht stehen. Der Jagdschein kann Personen versagt werden, welche wegen Forstdiebstahls, wegen Jagdvergebens, wegen Uebertretung gegen die S§S 113, 117 bis 119 des Reichs- Strafgeseßbuchs, wegen Uebertretung einer jagdpolizeilihen Vorschrift oder der §§ 367 Nr. 8 und 368 Nr. 7 des Reichs-Strafgesegbuchs bestraft sind, innerhalb fünf Jahren, nachdem die Strafe verbüßt, ver- O oder erlassen ist. Wenn Thatsachen, welche die Versagung des jagdscheins reh ertigen, erst nah seiner Ertheilung eintreten oder zur Kenntniß der Behörden gelangt sind, fo t: bezw. kann der Jagdschein ohne Rückvergütung der Gebühr dem Empfänger wieder abgenommen werden. Mit Geldstrafe bis zu 20 4 wird belegt: 1) wer bei Aus- übung der Jagd seinen Jagdschein niht bei ih führt; 2) wer die e innerhalb der Festungsrayons ausführt, ohne einen von der Festungsverwaltung mit dem Einsichtévermerk versehenen Jagd- schein bei fich zu führen. Mit Geldstrafe von 40 bis 100 A oder mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer, obne den vor- geschriebenen den zu besißen, die Jagd ausübt oder von cinem ungültigen Jagdschein wissentlich Gebrauch maht. Die Jagdgeräthe, fowie die Hunde, welche der Thäter bei der Zuwiderhandlung bei si führte, können eingezogen werden. Für Geldstrafen und Kosten, zu denen Personen verurtheilt werden, welche unter der Gewalt oder Aufsicht oder im Dienst eines Anderen stehen, ift leßterer für den Fall des Unvermögens des Verurtheilten haftbar, falls die That mit seinem

riften sind innerhalb des Staatsgebiets igfalti 0s RLE vos, ciuanber Ie cvL fe hee allgemeinen Seoate

Wissen verübt war, oder falls er fie verbindern konnte.

Statistik und Volkswirthschaft. i Ueb Erft Gt

über die Ergebnisse des Stein- und Brannkohlen-Bergbaues in Preußen im I. Vierteljahr 1895, verglichen gegen das I. Vierteljahr 1894.

(Nah vorläufigen Ermittelungen.)

S O I C C C E E C E E E E E I E E Ea,

Im 1. Vierteljahre 1895.

Im 1. Vierteljahre 1894.

Ober - Bergamtsbezirk. Matriekénel Werke. Barterung, t t

Absatz.

Arbeiter- zahl.

Arbeiter- Betriebene| Absay.

Werke.*) | | t t

Mithin im 1. Vierteljahre 1895 mehr (+), weniger (—).

Betriebene! Werke.

Förderung. s zahl.

Absatz.

t | j b 04S

1. Steinkohlen. Breslau 74 | 5476553 Halle 24 2 502 | Klausthal 8 | 125 177 Dortmund 160 10 044 374 25) 2171956 Summe I |

© 010 867 | 1636 | 47 2 113 944 9 990 518 2118 222

s A | abt Förderung. | | | | 5 113 982 | 1714 120 097 10 089 455 2 105 429

72 406 76 | 4 541 069 1348

112 607 10 054 363 2041 110

3451 9 | 154 383 164 40 070 2 |

i 10,35|—

21,366 1,19/— 69

| 362571 |+ 788 |+ 5 080 F 45 081 |— 66 527 |+

469 798 288 1337 63 845 77 112

357

0,63/+ 3,78|4+ 109%

1 034

269 | 17 826 562 1]. Braunkohlen. j |

Breslau 32| 128918 Halle 274 | 4371318 | % 102459

38| 385235

17 235 187

108 824

3 465 046 86 424 266 097

270 357 277 |

1267 31 | 94 254 290 | 1236 2 | 2 758 46 |

16 750 497

90 169 2814 107 64 442 | 188 422 !

127 718

3720951 78676 | 276 862 |

1338 24 406 1121 2414

| | | 17 430 677 | | | |

484 690

18 655 650 939 21 982 77 675

389 885 |+ 1900 |+ 650 367 |+ 93 783 |+ 108 373 |-+-

2,89|+ 1 703 j

2%,69)— 71 23,13|— 152 S 116 4122/4 344

FFE+F F|FTF+F+F

Summe 11

369 | 4987930 |

3 926 391

29 515 393 | 49204207 | 3157140! 99 279

®) Die angegebene Anzahl der Bergwerke des Ober-Bergamttébezirks Breslau für das 1. Vierteljahr 1894 entspriht nicht der früber

besondere Werke gezählt werden.

Zur Arbeiterbewegung.

In Leipzig beschäftigte sich am Sonntag eine Versammlung der Bildhauergehilfen mit den dortigen Lohnverbältnissen. Vor 22 Jahren hatten die Leipziger Steinbildhauer durch eine Lohnbewegung die Abschaffung des Stücklohns, die ahtstündige Arbeitézeit und die Ge- währung eines Mindest-Tagelohns von 6 H durchgeseßt. Im Laufe der Zeit aber hat, wie die „Lpz. Ztg." berichtet, die Mehrzahl der Gehilfen wieder auf die Accordarbeit zurückgegriffen. Es entspann fich eine lebhafte Diskussion darüber, ob der frühere Beschluß über- haupt s) Gültigkeit haben folle, und es wurde beschlofsen, daß es jedem Steinbildhauer „reigesteltt werde, im Accord oder im Tagelohn zu arbeiten, daß er a er die ahtstündige Arbeitszeit einzuhalten habe und niht unter dem Mindestlohn von 6 4 arbeiten dürfe.

Aus Hof wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß in der dortigen großen mehanischen Weberei Lobnstreitigkeiten auëgebrcchen sind.

Hier in Berlin befinden \sich die Arbeiter der mechanischen A abei von Müller u. Shlißweg wegen Lohnstreits im

In Basel ist, da die Meister den von den Maur ern gef en Mindestlohn von 5 Fr. abgelehnt haken (vgl. Nr. 103 y deteer os Auéstand zum Ausbruch gekommen. Nach einer Meldung des „W. T. B.* hat der Ausstand große Ausdehnung angenommen. Es mußten gestern vier Kompagnien der Raterwehe ¿ur Unterstüßun der Polizei aufgeboten werden. Die Baumeister bes{lofsen , _

allen Baustellen die Arbeit völlig einstellen zu laffen. Die Aus- ständigen beschlossen in einer Sonntag Abend abgehaltenen Ver- sammlung, den Auéstand mit allen Mitteln so lange als mögli durchzuführen. Das Polizei-Departement hat einen Aufruf erlassen, B Vetta M AONII “Bg kd ct der Ruhe und

rdnung ersucht werden. Nach der „Frkf. Ztg.“ beträgt die Zabl der Ausftändigen 1600. s h s

Handel und Gewerbe.

Zwangs-Berfteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht T Berlin ftanden am 3. und 4. Mai die nahbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung : Gartenstraße 70, dem Restaurateur Karl Richter gehörig : Flähe 3,83 a; Nußungêwerth 5220 A; Meistbietender blieb der Lederbändler Ernft Görliy zu Charlottenburg mit dem Gebot von 88000 A Schönhauser Allee 69, dem Fabrikanten Julius Schramm gehörig; Nuzungswerth 8250 4; Ersteher wurde der Rentier Carl Götze zu Charlottenburg, Lutherstraße 2, für das Meistgebot von 165 000 M Hagenauerstraße 2, dem Maurermeister Herm. Jansen gehörig; gläde 4,86 a; Nußungêwerth 6640 M; mit dem Gebot von 96 000 Æ blieb der Rentier T. F. Schroeder zu Berlin Meistbietender. Theilunghalber: Acker- ftraße 103/104, den Morel l’shen Erben gehörig; Nußungswerth

+[++++ +{[+1T++F+

l 24 783 723 |+ 769 251 |+ 24,37|+ 236

angegebenen Anzahl, weil die Pachtfelder 2c. niht mehr wie bisher als

3110 A und 3200 Æ ; mit dem Gebot von 38 000 Æ und 40 000 Æ wurde der Brauereibesißzer Albert Morell zu Halle a. S. Ersteher. Uferstraße 10 u. 11, dem Kaufmann G. S oender op gehörig; Flähe 3 ha 33 a 70 qm; Anagwerth 1850 A; Mindestgebot 296 400 J: Meistbietender blieb der Amtsrichter a. D. Carl T de, N 7, mit dem festgesezten Mindestgebot. ] eim öniglihen Amtsgericht 11 Berlia gelangten die nachbenannten Grundftüde zur Vectigtame: Das a Grund- bu von Friedenau Band 16 Blatt Nr. 94 auf den Namen des Tiichlermeisters Friedri E! zu Berlin, Reichenbergerstr. 57, eingetragene, zu M LERUN eurigftr. 7, belegene Grundstüd; Fläche 3,60 a; Mindestgebot 460 .; für das Meistgebot von 90500 Æ wurde der Gärtnereibesißger Ernft Koh zu Friedenau, Feurigftraße 6, Grsteher. Das im Grundbu von Weißen sec

and 46 Blatt Nr. 1347 auf den Namen des Bauunternehmers Emil Stübing zu Weißensee Weißensee belegene Grundstü ; Fläche 4,77 a ; Mindestgebot 889 M; Grsteher wurde der Rentier Wilhelm Rauenbusch zu Neu- Weißensee, Parkstraße 20/21, mit dem Gebot von 94000 A Daë im Grundbu von Weißensee Band 39 Blatt Nr. 1127 auf den Namen des Sattlers Adolf Fehlhaber zu Weißensee ein- etragene, zu Weißensee belegene Grund tus; Fläche 4,62 a;

ugungêwerth zur Gebäudesteuer 2175 4; Mindestgebot 1404 X;

eingetragene, zu Neu-

für das Meistgebot von 37100 % wurde der Brunnenmacher“

Æ

meifter August Smidt “in -: Ren -

der erun der nah ftückde: Das im Grundbuche von auf den Namen des Zimmermeisters August bers, Peer ed bergHeaße 8, eingetragene zu S fri

fahren

d ehöôrig. -

A mie: r. Compert zu Schöneberg gehöri zu Neu-Weißensee, Sedanftraße 66 belegen, nehmer F. Leu gehörig.

Ausweis über den Verkehr auf

E N gehandelt werden. Rinder.

(Durch

80—82 M, Galizier —,— #, leichte Bakonyer # bei kg

Auftrieb 1323 Stück. (Durbschnittspreis 1,16—1,24 4, ITI. Qualität 1,00—1,14 Æ, ITI. 0,98 A Schafe. Auftrieb 9320 Stück.

III. Qualität —,— M

In der beutigen Generalversammlung der Farbenfabriken in Elberfeld waren 15 Aktionäre mit 3636 Stimmen vertreten : die vorgelegte Bilanz sowie alle Anträge des Vorstands und des Aufsichtsraths wurden einstimmig

vormals Friedr. Bayer u. Co.

genehmigt.

Magdeburg, 6. Mai. (W.T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker erfl., bon 92 9/0 —, neue 10,60—10,80. Kornzuder exkl. 88 9/9 Rende- ment 10—10,35, neue 10,10—10,35, Nachprodukte exkl. 75% Rendement Brotraffinade IT —, Gem. Raffinade mit Faß 22,123—22,50. Gem. Melis 1 mit Faß —. Fest. Rohzucker 1. Produkt Tranfito f. a. B. Hamburg pr. Mai 9,95 bez., 10,00 Gd., pr. Juni 10,10 bez., 10,124 Br., pr. Juli 10,227 Gd., 10,274 Br., pr. August 10,35 bez., 10,375 Br.

6,90 —7,75. Fest. Brotraffinade T —.

Weiß Köni Chauffee - 17,: Ersteher. ¡ Aufgehoben R s Ver-

en d eten Grund- óneberg Band 36 Blatt Nr. 1261 agels zu Schöône- ôneberg, Hohen- ergstraße 8, belegene Grundftücks. Grundjtück Sedanstraße zu Schöneberg belegen, dem Bauunternehmer Otto Bach zu Rix- ö Sedanfiraße 44 zu Schöneberg

dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 4. Mai 1895. Auftrieb und Markt- preise nah Schlahtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welhe nah Auftrieb 3877 Stü. chnittêpreis für 190 kg.) I. Qualität 116—120 #, I[. Qualität 104—112 Æ, ITI. Qualität 88—96 Æ, IV. Qualität 74—84 A Schweine. Auftrieb 7285 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 88—90 Æ, Landschweine: a. gute 84—86 Æ, b. geringere Ungarn —,— Æ bei 20 9/9 Tara, Tara pro Stück. für 1 kg.) T. Qualität _ (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,94—1,04 , 11. Qualität 0,88—0,92 A,

ffiniertes Pet etroleum-Börse.) Matt. illiger. Upland middl.

n Grundftück

[oko

Tabadck. Umsatz: Hamburg, 6.

pr. Dezember 74,

neue Usance, frei an Bord

Wien, 6. Mai. 22. April 1895 180 369 Fr., Kälber. betrugen die

ualität 0,84— | Vorjahr 459 763 Fr.

Bradford, 6. stetig,

St.

treide-Export. In der Woche

der Vorwoche), Gerste Vorwoche), Hafer 2 024 000

Fest.

beriht.) Good average Santos pr. l pr. März 723. E Rüben-Robzucker I. Produkt Basis 88 9/5 Rendement Hamburg yr. Mai 10,073, pr. Juni 10,223, pr. Auguft 10,374, vr. Oktober 10,574. Fest. ' (W. T. B.) Die Brutto-Einnabmen der Orientbabnen betrugen in der 16. Wohe vom 16. bié ; bnabme gegen das Vorjahr 36 043 Fr. Seit Beginn des Betrieböjahres (vom 1. J Brutto-Einnahmen 2 740 923 Fr., Abnahme gegen das

_ London, 6. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. ziehend. Betbeiligung lebhafter, namentlih seitens Deutschlands. An der Küste 4 Weizenladungen angeboten. 96 % Tavazucker loko 118 feft, 10 fest. Chile-Kupfer 413, pr. 3 Monat 412/16. h Mai. (W. feine Wolle fest auf die Besserung der Tendenz auf der Londoner Wollauktion. Garne und Stoffe thä Petersburg, 6. Mai. vom 28. April bis 4. Mai cr. find über die Haupt-Zollämter 14 786 000 Pud Getreide ausgeführt worden. Davon entfielen auf Weizen 6 483 000 Pud (gegen 6 659 000 Pud in der Vorwoche), Toogen 2 068 000 Pud (gegen 2503 000 Pud in 779 000 Pud (gegen 3 200 000 Pud in der Pud (gegen 1 937 000 Pud in der Vor- woche), Mais 432 000 Pud (gegen 595 000 Pud in der Vorwoche).

Notierung der Bremer Baumwolle.

Schmalz. Matt. | feft.

N Bs S ae

Mai 771, pk. Ruhia. Zudckermarkt.

anuar bis 22. April 1895) Preise an-

RNRüben-Robzucker loko

T. B.) EnglisWe Wolle

tig. (W. T. B.) Rußlands Ge-

Spetck short clear nomin.

Batum, 6. Mai. (W. T. B.) Die Ausfuhr von Petroleum betrug vom 16. April bis 22. April a. St. nah Europa 541 000 Pud, nah dem Orient 144 000 Pud. Naphtha- nach Guropa 1 017 000 85 009 Pud, nah dem

kg. Amsterdam, 6. Mai.

._T. B.) (Börsen - Schlußbericht.) (Offizielle Doe E Br. A.

Bauunter- | Wilcox 36 H, Armour shield 354 4, Cudahy 36} K, Fairbanks 30 S. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 314.

en Paraguay. Mai (W. T. B.) Kaffee.

iduum ropa

Java-Kaffee good

ud und andere Naphthapredukte nah ient 35000 Pud. (W. T. B.)

ordinary 52}. Bancazinn 393. ä C REE: 6. fg o fblot au t aufe des Vormittags un nah theilweiser Reaktion t Der Umsatz der Aktien betrug 258 000 Stü. 5 We izen anfangs s{wach und fallend auf allgemeine Liquidation, schwache Kabelberichte, bedeutende Exporte aus Rußland und günstiges etter, dann vorübergehend bessere Stimmung infolge Abnahme der fibtbaren Vorräthe, englischen Versorgungsmenge und Zunahme der auf dem s{wimmenden Zufuhren aus Europa. steigend nach Eröffnung infolge großer Käufe und reichliGer Deckungen der Baissiers, dann entsprehend der Mattigkeit des Weizens abge- \chwächt und fallend.

Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New-York 61/16, do. in New-Orleans 6/16. Petroleum Stand. white in New-York 7,75. de. in Philadelphia 7,70, do. rohes nom., do. 1524 nom. Schmalz West. fteam 6,80, do. Maié pr. Mai 543, do. pr. Juli 542, pr. September 543. Rother Winterweizen 675, do. Weizen pr. Mai 66, do. pr. Jul: 662, de. pr. September 67, do. pr. Dezember 698, Getreidefraht na Liver- pool 2. Kaffee fair Rio Nr. 7 16, do. Rio Nr. 7 pr. Mai 14.15, do. do. pr. August 14,50. Mehl, Spring Wheat clears 2,65, Zucker 23, Kupfer 10,00.

Visible Supply an Weizen 62196 000 Buihels, Mais 9 354 000 Busbels.

Chicago, 6. Mai. (W. T. B.) Weizen fallend einige Zeit nach Fröffnung, da der sebr nothwendige Regen jeßt eingetreten ist, fowie auf schwächere Kabelberihte und Zunabme der auf dem Ozeaa s{wimmenden Zufubren, dann lebhafte Reaktion auf Abnahme der Visible Supply, fpäter wieder fallend auf allgemeine Liguidation. Mais fallend einige Zeit na später wieder fallend. Der tuationen in Weizen.

Weizen pr. Mai 61, pr. Juli 621.

(W. T. B.) Die Börse war im

ließli wieder fallend auf Zunahme in der Ozean

Schluß s{hwach. Mais

ipe line cert. p. Juni ohe & Brothers 7,10,

do. an

Eröffnung, dann lebhafte Reaktion, arkt wurde beherrs{t durch die Flufk-

¿. Mais pr. Mai 49, Pork pr. Mai 11,80.

1. Untersu «Sachen.

E nue ote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Verficherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen x. - s. Verloofung 2c. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Atien u. Aktien

7. Erwerbs- und Ua S 8. Niederlafsung X. von Nechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

\ «Genoffenschaften,

1) Untersuhungs-Sachen.

[8888] Steckbriefs-Erneuerung. Der gegen den Kutscher Eugen Richard Tietz, geboren am 9. April 1870 in Birnbaum, unter dem 3. November 1894 in den Akten 136/137 D. 1069. 92 erlafsene Steckbrief wird erneuert. Berliu, den 1. Mai 1895. : Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 137.

[8889] Steckbriefs-Erledigung.

Der - gegen den Samuel Kaplan wegen Unter- s{lagung in den Akten N. R. I. 526 80 unter dem 9. Juni 1880 erlassene Steckbrief wird hiermit zurück- genommen. |

Berlin, den 2. Mai 189%. |

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

[8905] Bekanutmachunug.

Der hinter dem Arbeiter Gustav Pausch aus Oppeln, im Deutschen Reihs- und Königlich Preußi- schen O Rer i Ne. 72 770189 unter dem 19. März 1895 erlassene Steckbrief ift erledigt. VI.'K. 3/95.

Oppelu, den 2. Mai 1895. , Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.

[8893]

Der gegen den Schlachtergesellen Joseph Arnegger aus MegiMweiler in Württemberg wegen Diebstahls unterm 9. Mai 1890 erlaffene Steckbrief wird als erledigt hiermit zurückgenommen.

Osnabrück, 2. Mai 1895.

Der Erfte Staatsanwalt : Fleishmann.

[8890] K. Staatsauwaltschaft Heilbronn. Zurücknahme des gegen Johann Friedrih Kaupp, von Haiterbah, O.-A. Nagold, wegen Betrugs im Rückfall unter dem 24. April d. I. vom K. Amts- geriht Besigheim erlafsenen Steckbriefs. Den 2. Mai 1895. Staatsanwalt Mezler.

[8887]

Der Knecht August Chriftian Klein, geboren zu Altenweddingen am 30. Januar 1857, zuleßt wohn- haft gewesen in Eggerédorf, jeßt unbekaunten Aufent- halts, ift durch rechtskräftiges Urtheil des hiesigen Schöffengerihts vom 13. Kuni 1890 wegen uner- laubten Auswanderns als Wehrmann der Landwehr init 60 4 Geldstrafe, im Unvermögensfalle 20 Tagen

ft bestraft. Es wird um Strajoollstreckung und Nachricht zu den Akten E. 13/90 ersucht.

Grof;-Salze, den 30. April 1895.

ôniglihes Amtsgericht. [8891] Offene Strafvollstreckungs-Regquifition.

Der Matrose Otto Hermann Engel, geboren am 19. Januar 1873 zu Warnitz, Kreis Königsberg N.-M., zuleßt in Bremen, ift dur vollstreckbares Urtheil der Strafkammer bei dem Königlichen Amts- geriht zu Küstrin vom 28. März 1895 wegen Ent- ziehung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von Einbundertund ezig Mark, im Unvermögensfalle ¿u 32 Tagen ngniß verurtheilt worden.

Es wird um Strafvollstrekung und Nachricht zu den Akten 1V. M2 19/94 ersucht.

Landsberg a. W., den 29. April 1895.

Der Erste Staatsanwalt.

[8892 Veschluf:. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen die Wehrpflichtigen: L:

1) - Georg Ludwig Gustav August Meine, ge- boren den 17. Juni 1872 in Bredenbeck, zuletzt da-

selbft wohnhaft, Friedrich August Wenute, geboren den

2 u gern 1872 in Bredenbeck, zuleßt daselbst wohnhaft, \

3) Carl Hugo Lindau, geboren den 24. Juli 1869 zu Hansen bei Frankfurt a. M., zuletzt in Hannover wohnhaft,

4) Polykarpus Schmidt, geboren den 11. Of- tober 1871 in Frankfurt a. M., zulegt in Hannover wohnhaft,

5) Franz Heinrih Adolf Otto Ehrichs, geboren T K gs 1869 in Sulingen, zuleßt in Hameln wohnhaft,

6) Friedri August Seegers, geboren den 18. Fe- bruar 1871 in Brink, zuleßt dajelbst wohnhaft,

7) Carl Ernst Heinri Reinecke, geboren den 23. Februar 187i zu Arnum, zuleßt ¡daselbft wohnhaft,

8) Heinrich Frris Ernst Spaugenberg, ge- boren den 14. August 1867 zu Hemmingen, zuleßt daselbs wohnhaft,

9) Franz Kochanowsfi, geboren den 20. Januar 1872 zu Priewitten, Kreis Kulm, zuleßt in Hannover wohnhaft, S

109) Otto Wenzel, geboren den 26. September 1872 in Neufriedrihsthal, zuleßt in Hannover-Hain- holz wohnhaft, ;

11) Otto Friedrih Langenberg genannt Thielke, geboren den 31. August 1871 zu Fifchbeck, zuletzt daselb wohnhaft, :

12) Carl Heinrich Knuickrehm, geboren den 2. Februar 1871 zu Obernkirchen, zuletzt daselbst wohnhaft,

13) Franz Joseph Kichl, geboren den 1. Sar tember 1871 zu Rinteln, zuleßt in Bremen wohnhaft,

14) Hermann Wilbelm Wolff, geboren den 27. Oktober 1871 in Rinteln, lezter Wohnort un- bekannt, daher Geburtêort maßgebend,

15) Johann Heinrih Conrad Sennholz, geboren den 21. Januar 1871 zu Schöttlingen, zulegt in Lindborst wobnbaft,

16) Carl Heinrich Ernst Krömer, geboren den T o a 1872 zu Borstel, zulegt in Engern wohnhaft,

17) Carl Heinri August Gottschalk, geboren den 14. August 1872 zu Poggenhagen, zuleßt in Engern wohnhaft,

18) Wilbelm Carl Friß Halberstadt, geboren den 16. April 1872 zu Obernkirchen, leßter Wohnort unbekannt, daber Geburtsort Mgen,

19) Carl August Hermann Schrappc, geboren den 26. August 1872 zu Rinteln, zuleßt in Hamburg wohnhaft,

20) Julius Stern, geboren den 16. September 1872 zu Rinteln, zuleßt in Berlin wohnhaft,

21) Johann Heinri Ludwig Kuölke, geboren den 1, Mai 1872 zu Apelern, zuleßt in Camen wohnhaft,

22) Iohann Philipp Otto Schröder, geboren den 19. Januar 1872 zu Riebe, zuleßt in Welsede wohnhaft, .

welche hinreihend verdätig erscheinen: als Wehr- pflihtige in der Absicht, fich dem Eintritte in den Dienst des ftehenden es oder der Flotte zu ent- ziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen oder na erreichtem militärpflihtigen Alter P des Bundesgebietes aufgehalten zu

aben, Vergehen gegen § 1401 des Strafgesetz- bus das Hauvtverfahren vor der Strafkammer 1a. des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet.

Zugleich wird das im Deuts Meiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten, soweit es zur Deckung der die Angesd uldigten möglicherweise treffenden böhsten Geldstrafen und der Kosten des Verfahrens erforderli ift, mit Beschlag belegt.

Haunover, den 10. April 1895.

Königliches Landgericht. Strafkammer 11a.

JFsfenbart. von der Beck. Berckemeyer.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[9058] HWHR ares erung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im von den Umgebungen Band 67 Nr. 3422 auf den Namen des Kaufmanns Georg Borchardt in München eingetragene, an der Hermsdorferstraße

Nr. 6 belegene Grundftück am 3. JFnuli 1895, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsftelle, Neue Friedrihstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundftück hat eine Flähe von 3a 58 qm und ift mit 3090 M Nuzungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- bublatts, etwaige Abishäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts schreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundftücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des

eigerungstermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheiluna des Zuschlags wird am 3. Juli 1895, Nachmittags 122 Uhr, an Gerichtsftelle, wie oben, verfündet werden.

Berlin, den 27. April 1895. Königliches Amtsgericht 1. Abtbeilung 86.

[9057] E S Der e Merung. M Das im Grundbuche von Berlins Königstadt Band 32 Nr. 1638 DI auf den Namen der Wittwe Kotßwich, Wilhelmine, geborenen Volkmann, ein- etragene, hier Weberstraße 59 belegene Grundftück ol auf den Antrag der Frau Kühne, Klara, ge- borenen Koßwich, hierselbst zum Zwecke der Aus- einandersezung unter den Miteigenthümern am 28. Juni 1895, Vormittags L107 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeshoß, Eingang C., Saal 40, zwangys- weise versteigert werden. Das Grundftück ift mit 5860 Æ Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. ZUEE aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des rundbuhblatts, etwaige b- \{äßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerihts\chreiberei, ebenda, Eingang D., Zimmer 17, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundfstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- ücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 2. Juli 1895, Vor- mittags 11¿ Uhr, im vorangegebenen Saal 40, verkündet werden. Berlin, den 1. Mai 1895. / Königliches Amtsgericht 1. Abtbeilung 88.

[9069] Aufgebot. i Der in dem „Deutschen Reichsanzeiger“ Nr. 91 in dér General-Aufgebotsfache aufgefundener Sachen von dem unterzeihneten Gerichte auf den 21. Mai 1895 angeseßte Termin wird auf den 12. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr, verlegt. Danzig, den 2. Mai 1895. Königliches Amtsgericht X.

[9076] Bekanntmachuug. :

Auf Antrag des Richard Krumm von Haigerseel- bah als Vormund der minderjährigen Erben des August Paul von Rodenbach, wird der Inhaber des angebli verloren gegangenen, seitens des Vorschuß- vereins Dillenburg für den Auguft Paul zu Roden- bah ausgestellten Schuldscheins d. d. 15. Januar 1868 über 350 Gulden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am AS, November 1895, Vor- mittags 10 Uhr, seine Rechte anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für fraftlos erklärt werden wird.

DRE: den 3. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. 1.

[73025] Anfgebot.!

Das Aufgebot folgender verloren gegangener Spar- kafsenbücher der as Le der Stadt Magdeburg ift von den nachbenannten Personen beantragt worden :

1) Nr. 57 389 über 417,15 4, ausgefertigt für den Büffetier Ferdinand Eggert, früher in Kläden, jeßt in New-York, von demjelben,

2) Nr. 89 702€. über 350 #, Frau Auguste Zausch, von der Zausch, geborenen ÎIblenburg, bier,

3) Nr. 78 354 B. über 212,87 M, ausgefertigt für Frau Oekonom Dorothee Lüders, von der Wittwe des Oekonomen Gottfried Lüders, Dorothee, ge- borenen Dittmar, in Lemsdorf,

4) Nr. 64 590€. über 122,99 46, ausgefertigt für das Kind Selma Andrée in Langenweddingen, von

ausgefertigt für Ebefrau Auguste

dessen Vater, dem Gastwirth und Kaufmann Adolf

Andrée daselbft.

Die Inhaber der Sparkafsenbücher werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 15. Oktober 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeih- neten Gerichte, omplag 9, Zimmer 1, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung derselben erfolgen wird.

Magdeburg-A., den 16. Februar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 8.

[73365] Anfgebot.

Das Sparkassenbuh der Städtischen Sparkasse zu Kattowiß Nr. 51 über 314,75 4, ausgefertigt für Adolf Holletschek, ist angeblih verloren gegangen und foll auf den Antrag des durch den Rechtsanwalt Sachs zu Kattowiß vertretenen Gastwirths Leopold Lange zu Zawodzie, auf welchen die vorbezeichnete Forderung dur Zession vom 18. Oktober 1894 über- gegangen ist, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für raftlos erklärt werden. Es wird daher der Sababer des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine den 21. September 1895, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 33) sihch zu melden, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung desfelben erfolgen wird.

Kattowitz, den 19. Februar 1895.

Königliches Amtsgericht.

[9066] Aufgebot.

Auf Antrag der Dienstmagd Friederike Edler aus Dehme wird das für dieselbe über eine Einlage von 80 Mark ausgefertigte Sparkafsenbuh Nr. 6619 der Sparkasse der Stadt Oeynhausen aufgeboten. Jeder, der Ansprüche auf das bezeichnete Sparkafsen- buch zu haben vermeint, wird aufgefordert, späteitens in dem auf den 30. November 1895, Vor- mittags 14 Uhr, anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für erloshen erkärt und für die Antragstellerin ein neues ausgefertigt werden wird.

Oeynhausen, den 30. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

[9075] : Anfgebot.

Der Auktionskommifssar Franz Schlichting zu Werl, als Teftamentsvollstrecker des Pfarrers Mönnig zu Westönnen, hat das Aufgebot des Sparkalsenbu@s Nr. 13798 der Sparkasse der Stadt Werl über | 6571 Æ 93 4 Einlagen für den Pfarrfonds zu Westöunen beantragt. Der Inhaber des Spar- fafsenbuhs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf-

ebotstermine seine Rechte anzumelden und das parkafsenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erflärung desfelben erfolgen wird.

Werl, den 30. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

[9077] Ausfertigung. Aufgebot.

Das Sparkassebuh der Distriktssparkafse Tirschen- reuth Nr. 5342 über eine Einlage von 1000 Æ, [lautend auf den Müller Paul Fleischmann von Wendermübhle, ist zu Verlust gegangen.

Pan Fleishmann is gestorben, und ergeht nun auf Antrag der Erben desselben an den derzeitigen Inhaber genannten Sparkafsebuches die Aufforderung, seine Rechte bierauf spätestens an dem auf Diens- tag, den 4. Februar 1896, 3 Uhr Nach-

mittags, vor dem unterfertigten Amtügerichte an-