1895 / 119 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preußen.

BSerufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895.

Anweisung für die Zähler.

Die Zählung am 14. Juni d. J., beruhend auf dem Reichs-

efeß vom 8.“April 1895, hat den Zweck, der Verwaltung und der iffenshaft neue und zuverlässige Nachrichten über die Gresctinined- seßung der Bevölkerung Deutschlands nah dem Beruf sowie über die Zahl und Größe der landwirthshaftlihen und gewerblichen Be- triebe zu verfchafen. ‘Die Männer, wel&e an diesem gemeinnüzigen Unternehmen ‘als Zähler mitwirken, dienen dem-öffentlihen Interesse und'wollen fih vergegenwärtigen, daß nur dann, wenn alle gestellten Fragen vollständig und klar beantwortet sind, die Statistik, ‘welche aus ihnen gewonnen werden foll, zuverlässig und wahrhaft nüßlich werden kann. i: Die Zähler werden gebeten, vor Eintritt in das Sn anggesGitt

die folgende Anweisung genau durczulesen, um die Zählung danach fiher vornehmen und auftauhende Zweifel nah den hier gegebenen, für das ganze Reich gleichmäßigen ‘Gesichtspunkten entscheiden zu

können. 1) Allgemeines.

Jedem Zähler wird ein bestimmter Bezirk zugewiesen und ihm die dafür vermuthlich erforderlihe Zahl von Hausbaltungslisten (Druckfache Nr. T), Landwirthschaftskarten (Drucksahe Nr. 11) und Gewerbebogen (Drucksahe Nr. 111) ausgehändigt.

Jede Haushaltung ‘oder einer ‘Haushaltung gleich zu achtende einzeln lebende Person mit besonderer Wohnung und eigener Haus- wirthschaft erhält eine Haushaltungseliste. Da die Liste nur für 15 Eintragungen Play gewährt, so müssen größeren Haushaltungen, Gaísthöfen, «Spitälern, i Kasernen 2c. bei “oder “mehr “Listen : gegeben ivêrden, die bann zlusamtnen eine Haushaltungéliste bilden und als z¡usammengebörig kenntlih zu machen find. Das Nähere über Aus- füllung “der Haushaltundäskifte ergiebt ‘fh auús der dbrt abgedrückten Anleitung. Jeder Zähler wolle dafür forgen, daß ihm eine genügende Zahl von Listen zur Hand sei.

Landwirthshaftsfarten bekommen alle Haushaltungen, von denen aus land- oder forftwirth\caftlihèes Areal (auch Nutgarten, ‘Obft- garten), fei es auch in'fleinstem Umfange, bewirth\chaæftet wird, oder von denen Kühe! zu Molkereizwecken gehalten werden, bei ‘deren Haushaltungsëliste daher am Schluß die befondere Fráge, betreffend Landwirthschaftsbetrieb 2c., mit Ja ‘beantwortet ist. Das - Nähere her die Ausfüllung. dieser Karte ergiebt die darauf abgedruckte An- eitung.

Ein Gewerbebogen it auszufüllen am Site eines jeden Be - triebes in Induftrie und Handwerk, Bergbau, Baugewerbe, Handel und Verkehr (auch Versicherung), der mit wenigstens einem Gehilfen (oder Mitinhaber) oder, ‘wenn auch ohne solhen, doch mit einer dur elementare Kraft bewegten Maschine (Wind-, Wassermühle, Dampf- maschine u. st.-w.) ‘arbeitet und dessen Fnhbaber daher die Spalten! 13 oder 14 der Haushaltungsliste mit Ja zu beantworten hat. Wenn mebrere Mitinhaber oder jonstige Geschäftsleiter bei einem Betriebe vorhanden sind, von denen jéder die Spalte 13 oder 14 der Haus- baltungslifte mit Ja beantwortet hat, ift der Gewerbebogen nur von einém derselben auszufüllen. Auch für zeitweilig ruhende Gewerbe- betriebe find Gewerbebogen auszustellen. ‘Das Nähere über Aufstellung des Gewerbebogens ergiebt die darauf gedruckte Anleitung.

Hat ein Landwirth zuglei einen industriellen Betrieb wie Brennerei, Brauerei, Ziegelei, Torfftih, Stein-, Kalkbruch, Lohn- fuhrwerk 2c. —, in welchem außer ihm eine oder mehrere Personen be- schäftigt find oder in denen er elementare Kraft verwendet, so hat er außer der Landwirtbschaftskarte einen oder mehrere Gewerbebogen, und zwar fo viele, wie er vershiedene Gewerbe betreibt, auszustellen ; auch gewerblihe Molkereibetriebe haben Gewerbebogen auszufüllen.

2) Die Anustheilung der Zählpapiere.

Vor der Austheilung der Zählpapiere wolle der Zähler sich Kenntniß davon verschaffen, wie viel und welhe Haushaltungen, land- wirths{haäftlihe 2c. Betriebe und Gewerbebetriebe in seinem Zähl- bezirk vorhanden sind, damit er fich, mit der nöthigen Zahl von Formularen versehen, seine Zählungéarbeit zweckmäßig eintheilen fann und nichts itbersieht.

Die Haushaltungslisten müssen vom Zähler, falls es niht {hon feitens der Gemeindebehörde gesehen ist, mit der Orts- und Straßen- bezeihnung versehen und innerbalb feines Zählbezirks nummeritert werden; werden mehrere solche Liften in eine Haushaltung gegeben, so bekommen diese eine gemeinscaftlihe Nummer und es ist ein a, b, c u. s. w. hinzuzuseßen. Auf den Landwirtbschaftskarten und Gewerbe- bogen muß fenntlich gemacht sein, zu welcher Haushaltungsliste sie gehören. Sind Gewerbebogen in Geschäftésite gegeben, wo niemand wohnt und in welchen daher keine Haushaltungskiste auëgefüllt werden kann, so ift statt der Nummer der Haushaltungsliste zu \hréiben : „ohne Haushaltungsliste“.

Trifft der Zäbler in einer Wohnung niemand an, dem er die Formulare einhändigen ftöônnte, so wolle er sie an Hausgenofsen oder Nachbarn zur Besorgung geben, nöthigenfalls auch den Besuch wiederholen.

Der Zähler wolle becch{ten, daß auh in diejenigen Gebäude, die niht hauptsählich zu Wobazwccken dienen, wie Shulgebäude, Theater, Museen, Magazine, in enen aber doch Leute wohnen oder über- nachten, Hausbalkungslisten zu geben find, ebenso wie auf Schiffe (die fih am 14. Juni im Zählbez::k befinden oder nah einer Nacßtfahrt Morgens dort anlanden), in die Wohnwagen von umbherziebenden Schaubudenbesißzern u. dgl., in Baracken und Zelte, die als Wohnung oder vorübergehend zum Uebernachten für Bauarbeiter 2c. dienen: denn es kommt darauf an, die gesammte ortsanwesende Bevölkerung zu ermitteln.

In Anstalten (Spitäler, Krankenbäuser) sind so viel Listen zu eben, als sich besondere Haushaltungen, z. B. des Verwalters, Portiers, Arztes, darin befinden ; außerdem die für die Anstalts- insafsen und in Gasthäuser die für die beherbergten Personen nöthigen Listen.

In Militärgebäuden find die dort befindlihen Haushaltungen (z. B. des Kasernen-Jnspektors, der verbeiratheten Unteroffiziere) einzeln aufzunehmen. Die in der Naht auf Wate befindlichen Mannschaften sind in ihren Quartieren zu zählen ; in Wachtlokale sind also keine Haushaltungélisten zu geben.

In Gasthöfen, Herbergen u. dgl. wolle der Zähler darauf auf- merksam machen, daß alle Gäste, welhe in der Nacht zum 14. dort übernachtet haben oder Vormittags nah durreister Naht dort an- kommen, dafelbst der Zählung unterliegen, da sie daheim nicht als anwesend gezählt werden sollen. Die Gäste sind daher rechtzeitig von den Wirthen um die für die Haushaltungsliste erforderlihe Aus- kunft über ihre Personalien zu erfuchen.

__ Ueber die erfolgte Austheilung dér Zählpapiere wokle der “Ry auf dem einen Exemplar der doppelt gelieferten Kontrolliste (Druck- fache Nr. V) die zur Kontrole dienenden Eintragungen machen.

3) Die Wieder-Einsammlung und Prüfung der Zählpapiere. Mit der Wieder-Einsammlung der Haushaltungslisten und der ausgefüllten Landwirthscaftskarten und Gewerbebogen wolle der Zähler schon am 14. Mittags beginnen und sie jedenfalls am 17. beendigen. Bis dahin müssen auh die Landwirthichaftskarten und Gewerbebogen ausgefüllt und eingejammelt werden, welche etwa noch nachgeliefert werden mußten oder sonst rückständig waren.

Der Zähier wolle die Ausfüllung der Formulare fofort an Ort und Stelle in allen Theilen genau prüfen, das Irrige berichtigen, das Fehlende ergänzen lassen oder selb ergänzen. Er wolle au genau darauf achten, daß feine Landwirthschaftskarte und fein Gewerbebogen fehlt; wo mehrere Gewerbearten bei dem Betriebe eines Inhabers

" nachzuweisen sind, muß die entsprechende Anzahl von Gewerbebogen

ausgefüllt sein. Jedes ausgefüllte Formular muß mit der darauf ge- forderten Unterschrift versehen sein.

N Y ALISIVS ODIIW 1C034

Linn Aa aR Ee eel aeg lde wo de, on Tage, nen ndwirt z - wirthfckchaftöbetrieb“ uf der leßten" Seite E ti RS mit Ja beantwortet ist oder zu beantworten war. Wo rein forstwirth- [Gastlide Betriebe in Frage kommen, find von der Haushaltung in gew fen. 40 au mehrere Landwirtb|\chaftékarten zu fordern (vergl. ie betreffenden Vorschriften in der Anleitung zur Landwirthschafts- trie): Bezüglich der Ausfüllung der Landwirthschaftskarten werden sih besondère Sthwierigkeiten nit ergeben; nur wolle der Zähler

„darauf achten, daß für jede Haushaltung, von der aus der Anbau von

Nußpflanzen niht nur bon Zier- und Schmuckgärten betrieben wird, oder von der Kühe zu Molkereizwecken gehalten werden, auch folhe Karten in allen zutreffenden Theilen ausgefükt sind.

Bezüglich der Gewerbebogen hat der Zähler darauf zu achten, daß über jeden gewerblihen Betrieb ein oder mehrere Gewerbebogen ausgefüllt sind, insbesondere

a. dáß ‘jeder gewerblihe Arbeitgeber der oben unter Ziffer 1

(und in der auf dem Gewerbebogen abgedruckten Anleitung) bezeichneten Art, auch wenn er nit innerhalb seiner Wohnung oder - Werkstatt, sondern nur außerhalb derselben “Perfonén beschäftigt (z. B. ein Schneidermeister, . der nur sogenannte “Plazgesellen bat), einen Gewerbebogen uten S daß, wenn Mitinhäber oder fonst mehrere Leiter des Geschäfts vorhanden sind, diese ih darüber verftändigt haben, wer den ‘Gewerbebogen ausfüllt ; . daß, ‘wénn jemand mehrere ungleihartige gewerbliche Betriebe: gemeinsam leitet, z:-B. Getreide- und Säge-Müllerei,

Königreich Preußen.

Weberei und Färberei, er zunähst für die einzelnen Zwei

des Gesammtbetriebs je einen Gewerbebogen aufgestellt, alf:

das Personal 2c. entsprehend vertheilt und sodann auf dem

Bogen des hauptsächlichften Betriebszweiges bei Frage 14 An,

gaben über das Gesammtgeshäft gemacht hat.

Dabei if jede Person nur einmal zu zählen; wer ip

mehreren Betrieben mitwirfkt, ift nur da zu zählen, wo er haupt: \ächlih arbeitet.

4) Die Kontrelliste uud die Ablieferung der Zählpapiere.

Damit für den Zähler felbst sowie die Gemeinde(Orts)bebörde (Zählungskonmmission) eine Kontrole über Vollständigkeit der Zählung und der Zählpapiere sowie über die gezählten Personen gewährt werde, wolle der Zähler die zweite beigegebene Kontrolliste (Drucksache Nr. \) in Reinschrift ausfüllen, die Zählpapiere diesem Schema entsprechend fo ordnen, daß für jedes Gebäude und jede Haushaltung die Haus. haltungsliften, Landwirthschafts?arten und Gewerbebogen zusammen- liegen, und hierbei Gelegenheit nehmen, alles etwa noch Fehlende nàchzuholen. : | E

Wo ‘Gewerbebogen ohne Haushaltungslifte einzureichen - sind, weil der Siy des Gewerbebetriebes, niht aber die Wohnung des Gewerbetreibenden in diesem Zählbezirke liegt, ist dies auf der Kon- s unter Angabe der Wohnung des Gewerbetreibenden fenntlih zu machen.

Die. Ablieferung der Zäblpapiere nebst beiden Kontrolliften soll bis Freitag, den-21. Juni Mittags an die zuständige Ortsbehörde (Zählungskommission) geschehen.

Drucksache Nr. V.

Berufs- und Gewerbezöählung vom 14. Juni 1895.

Kreis (Oberamtsbezirk) :

Stadtgeineinde : - Landgemeinde :

Zählbezirk Nr. Nähere Bezeichuung und Begrenzung des Zählbezirks:

Gutsbezirf:

Kontrolliste

für den Zähler Herrn

R A S VEAS

S aus: Nr.

Bezeichnung der Häuser, Pes 5

in denen die Zählung sonstige

stattfand, Be- = 5

nach Straße, Ortétbeil, /| zeichnung (der Firma, der Anstalt der Bau- u. \. w.)

lichkeit

Bezeichnung der Hausbaltung

sonstiger Benennung

Laufende

Haus- haltungs-

Zahl Ausgefüllte

Nr der darin eingetragenen Land- | Ge anwesenden wirth-|

ersonen |. ._ |werbe-

u Perl schafts-

liste |————— harten | bogen männl.!| weibl.

E Bemerkungen.

2

4 5 6 ¡l

Karl Meier

Hauptstraße Na Hotel Kaiserhof

5 Schützenstraße 6

Dr. Fischer Geschäftslokal von F.K. Weiß (ohne Haushaltungsliste) Johann Bruns e ID; Otto Bachmann

——

Hafenplaßz Oberförsterei

Beispiele von Einträgen.

5

2*)] *) Getreidemüllerei und Bäerei. *) Gastwirth\haft u. Weinhandl. Gäste.

O D O

F. K. Weiß wohnt Schloßplatz 10 (außerhalb dieses Zählbezirks).

*) 1 Landwirthschaftskarte für

Summe

Dienftland, 1 dgl. für das Forstrevier, 1 Gewerbebogen als Pächter der fiskalischen Fischereigewäßser.

Die Zählung ift ordnungsmäßig vorgenommen und die Zählpapiere sind vollständig.

G ——

Drucksache Nr. VT. Königreich Preußen. Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895. Anweisung für die Ortsbehörden (Gemeindevorstände, aaa Dählungsfommisfionen).

8 1. Auf Grund des Reichégesetes vom 8. April 1895 (Reichs- Geseßblatt S. 225) ¿rfolgt am 14. Juni 1895 eine Aufnahme über die Bevölkerung mit besonderer Berücksichtigung der Berufsverhält- nisse sowie über die landwirthschaftlichen, forstwirthschaftlihen und gewerblichen Betriebe.

Die Ausführung der Zählung innerhalb jedes Gemeindebezirks liegt der Ortsbehörde (dem Gemeindevorstande) ob. Sie (Er) kann dafür unter ihrer (seiner) Verantwortung eine Zäblungskommission oder (in größeren Gemeinden) mehrere Zählungsfommissionen bezw. Unterkommissionen einseßen. i

2. In den Gemeinden sind, ebenso wie bei den regelmäßigen Volkszäblungen, Zählbezirke zu bilden, für welche je ein Zähler bestellt wird. Diese Bezirke sind so einzutheilen, daß der Zähler innerhalb je eines Tages die Vertheilung und die Wiedereinsammluna der Fotmulare vornehmen kann. Es empfiehlt sih daber, keinem Zähler mehr als 50 Haushaltungen zuzutheilen. Gebäude mit besonders zablreihen Bewohnern, wie Kasernen, Strafanstalten, Lazarethe 2c., werden am besten zu einem besonderen Zählbezirk gemacht. Ueber die Ausführung der Zählung in solchen Anstalten wird die Ortsbehörde (der Gemeindevorstand) mit den Militärtehörden und Vorstehern der Anstalten sih vorher verständigen. Die Zählbezirke innerhalb der Gemeinden (GButsbezirfe) find durch fortlaufende Nummern zu unterscheiden.

Gemeinden (Gutsbezirke) mit nicht mehr als etwa 50 Haus- haltungen brauchen niht in Zählbezirke eingetbeilt zu werden, sofern niht die zerstreute Lage der Gehöfte und Gebäude auch dort eine folhe Eintheilung empfehlezswerth macht.

S 3. Die Zähler müssen sorgfältig au*?gewählt, über ihre Ob- liegenheiten gut unterwiesen und auf die gewissenhafte Wahrnehmung derselben verpflihtet werden. Sie sind rechtzeitig mit den Zähl- papieren, nämlich:

Drucksache Nr. T: Haushaltungsliste (in der voraussichtlich

ä « 11: Landwirthschaftskarte | nôthigen Zahl mit einem

s « ITT: Gewerbebogen kleinen Zuschlag für Verlust)

ü á Ei Tung in einem und

s « V: KRontrolliste in zwei Exemplaren

Unterschrift des Zählers

zu versehen, sodaß sie für den Beginn des Zäblungsgeschäfts (Aus- theilung der Listen) hon am 11. Juni bereit und vollständig unter- richtet sind.

F 4. Die erforderlihen Zählpapiere gehen den Stadtgemeinden von 5000 und mehr Einwohnern sowie denStadtgemeinden Bremervörde und Buxtehude bis Anfang Mai d. J. vom Königlihen Statistischen Bureau in Berlin SW., Lindenstraße 28, den übrigen Städten, den Landgemeinden und Gutskezirken durch die Königlichen Landraths- ämter (Oberämter) bis zum 15. Mai d. J. zu. Alsbald nah dem Eingange der Sendung ist zu prüfen, ob die L2ahl der gelieferten Drucksachen jeder Art dem muthmaßlihen Bedarf entspricht. Im Falle sie ungenügend erscheint, ift der Mehrbedarf seitens der Städte mit 5000 und mehr Einwohnern dem Königlichen Statistischen Bureau in Berlin SW., Lindenstraße 28, seitens der übrigen Städte, der Landgemeinden und Gutsbezirke dem Landraths8amt (Oberamt) behufs Ergänzung unverzüglich anzuzeigen. Auch bei etwa später sich berausstellendem Mehrbedarf ist das Königliche Statistische Bureau in Berlin SW. bezw. das Landrathsamt um die erforderlihe Nach- lieferung anzugeben.

§ 5. Die Art, wie die Formulare I bis IIT ausgefüllt werden sollen, ist aus den darauf abgedruckten Anleitungen ersihtlich. Aus die Vollständigkeit der Erhebung ist der größte Werth zu legen. Es darf keine im Gemeinde(Guts)bezirke zur Zählungê- zeiti vorhandene Haushaltung oder einzeln stehende Person ungezahl bleiben. Es müssen alle von den Haushaltungen aus bewirthschafteten Flähea, auch die außerhalb des Gemeinde(Guts)bezirks gelegenen, durh die Landwirtbschaftékarten erfaßt werden. Es find für alle Gewerbebetriebe, sofern sie niht von einer Person allein und ohne Umtriebsmaschinen oder Dampfkeffel oder Damyffäfser betrieben werden, Gewerbebogen auszufüllen, und zwar mit Unterscheidung der Gewerbe nah Arten, damit in der Gewerbestatistik die Entwicklun( der einzelnen Gewerbszweige dargestellt werden kann. Wo ver- schiedene Gewerbszweige zu einem Betriebe vereinigt find, i. © Getreide- mit Säge-Mühble, Eisengießerei mit Maschinen - Fabrik, Blumen-, Feder- mit Stroh- und Filzhut-Fabrik, sind für diese triebe cinmal besondere Gewerbebogen aufzustellen und zweitens über die zusammengehörigen Betriebe die in Frage 14 der Gewerbebogen geforderten Nachweise zu geben. j

Bei den Gewerbebogen ist besonders noch darauf zu achten, daß über Betriebe, welhe mehreren Mitinhabern gehören, nur eln Gewerbebogen auzgefüllt wird, und daß die Betriebe etwa abwe1en! der Gewerbetreibender mitgezählt werden. Als Grundsaß silt, e jeder Gewerbebetrieb an seinem Siß, nicht in der etwa davon €n° fernten Wohnung des Inhabers gezählt wird. Nur die zur Zählung? zeit gerade ruhenden Betriebe, die keine besondere Betriebsstätte haven,

sind in der Wohnung des Betriebsinhabers zu zählen.

6. Hat die Gemeinde Landwirthschafis-, Forstwirthschafts- oder

F Gewerbebetrieb in eigener Verwaltung, z. B. Gasanstalt,

aßenbahn, so muß der Leiter des Betriebes das oder die betreffenden Formulare ausfertigen.

S 7. Die Ablieferung der Zäblpapiere durh die Zähler an die orttbehönde (den Gemeindevorftand, die Zählungskommission) soll am Freitag, den 21. Juni, beendet sein. Die Prüfung der Einträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit muß fogleich beginnen. Auf Grund der geprüften und richtig geftellten Kontrollisten ist der Ge- meindebogen (Drucksache Nr. VIT) auszufüllen. Reicht in größeren Gemeinden ein MemeeBebagen niht aus, so sind deren mebrere zu verwenden und sämmtliche Bogen fortlaufend zu nummerieren.

Die von den Zählern eingereihten Reinschriften der Kontrollisten (Druckiache Nr. V) sind feitens der Gemeinden und Gutsbezirke, welche die Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamt (Oberamt) erhalten haben, nebst der Reinschrift des Gemeindebogens (Drucksache Nr. VIT) sofort, spätestens aber bis zum 1. Juli 1895 an das Königliche Landraths8amt (Oberamt) einzusenden. Die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden 2c., welche die Zäblpapiere unmittelbar vom Königlichen Statistischen Bureau empfingen, haben tie Reinschrift des Gemeinde- bogens (Druckfache Nr. VI1) sowie die Reinschriften der Kontrollisten (Drucksache Nr. V) direkt an dasselbe spätestens bis zum 10. Juli 189 einzureichen. ;

Die Urschriften der Kontrollisten und des Gemeindebogens ver- bleiben bei den Akten der Ortsbehörde.

Die übrigen Zäblbogen (Haushaltungsliften Drucksache Nr. I, Landwirthfhaftskarten Drucksache Nr. 11, Gewerbebogen Druck- ache Nr. II1) find, nach Nummern der Haushaltungslisten und nach Béhlbezirken zu Packeten geordnet, auf deren jedem der Name der Zäblungégemeinde und die Nummer des Zählbezirks zu vermerken ift, fammt den unbenugt gebliebenen Formularen sorgfältig zu verpacken.

Sodann find die Zählbogen seitens der Ortsbehörden, welche die Zähipapiere vom Königlichen Landrathsamt (Oberamt) erhalten haben, sobald als thunlich, spätestens aber bis zum 10. Juli d. I. an die Kreisbehörde einzusenden. Diejenigen Gemeinden, welchen die Zähl- papiere unmittelbar vom Königlichen Statistishen Bureau zugegangen find, haben die Zählbogen, ebenfo geordnet und verpackt, vom 10. Juli d. I. ab zur Absendung an das Königliche Statistishe Bureau in Berlin SW. bereitzubalten, welches ihnen die Zeit der Absendung näher bestimmen wird.

Das Gesammtpacket (Frachtstück, Kiste 2c.) ist äußerlich mit einer |

Aufschrift nah folgendem Muster zu versehen : Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895.

Kreis: Memel. Gemeinde: Waltersdorf.

Königreich Preußen. Berufs- und Gewerbezuhlung vom 14. Inni 1895.

Kreis (Oberamtsbezirk) :

Stadtgemeinde: Sie E Gutsbezirk:

Gemeindebogen Æff

Ergebnisse der Zählung nah den revidierten Kontrollisten.

Zahl der

Zählbezirk darin

eingetragenen Nr. anwesenden Personen bogen

männlih | weiblih

Gewerbe- |

L Zahl der Zählbezirk darin Q, 1 Haus- eingetragenen Land Nr. haltunas- anwesenden wirth- Gewerbe- O Personen schafts- | bogen männlih | weiblich 1 2 3 | 4

A j

Spaltensumme

Uebertrag

| Im Ganzen

Zusammen

Reicht dieses Formular nicht aus, so ift es in besonderen Anlagen fortzusetzen. ___ Besißt die Gemeinde oder eine Korporation in derselben ‘A&er-, Wiesen-, Weide- und Waldflähen zu gemeinsamer oder persönlicher antheiliger Nußung der Betbeiligten (Allmend)? (Ja oder Nein)

Bejahenden Falls:

Zu gemeinsamer Nußung: ungetheilte Weide

E A

: ungetheilte Waldfläche C, Zu persönliher Nugung: aufgetheiltes (aber noch im Eigenthum der Gemeinde oder Pan À

befindlihes) Gemeindeland (Gemeindeloose)

Geliar

Daß die Haushaltungslisten, Ländwirthschaftskarten und Gewerbebogen sowie die Kontrollisten ordnungsmäßig geprüft find, bescheinigt

Die Ortsbehörde (Zählungékommisfion)

Personal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.|Y 2

Offiziere, Portepee-Fähnrihe x. Ernennuagen, Beförderungen und Versegungen. Im aktiven Heere. Durch Verfügung der General-Inspektion der Fuß- Artillerie. 14. Mai. Sthleifer, Feuerwerks-Lt., dem Art. Devot Koblenz zugetbeilt.

Im Beurlaubtenfiande. Neues Palais, 13. Mai. Frhr. v. Lüdinghausen gen. Wolff, Sec. Lt. von der Res. des 2. Garde-Regts. zu Fuß (1 Oldenburg), v. Heimburg, Sec. Lt. von der Ref. des\felben Regts. (Marburg), Bergmann, Sec. L. von der Res. des Königin Elisabeth Garde-Gren. Regts. Nr. 3 Posen), zu Pr. Lts, Schmidt I., Pr. Lt. von der Nes. des Sarde-Train-Bats. (II11 Berlin), Reinhardt, Pr. Lt. vom 1. Auf- gebot des Garde-Landw. Trains (Burg), zu Rittmeistern, Shiwek, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gumbinnen, zum Hauptm.,, Kock, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Schneide- mübl, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Migge, Vize-Wachtmeister vom Landw. Bezirk Bromberg, zum Sec. Lt. der Res. des Train-Bats. Nr. 17, Pintsh, Sec. Lt. von der Ref. des Hus. Regts. von Zieten {Brandenburg.) Nr. 3 (IV Berlin), Böttger, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IV Berlin, Hoppe, Sec. Lt. vom Train 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kalau, zu Pr. Us, Gessert, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk 1V Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Brandenburg. Train-Bats. Nr. 3, Jährig, Vize-Feldwebel vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Nes. des 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53, Meißner, Vize- Feldw. vom Landw. Bezirk Altenburg, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Niedershhlesishen Inf. Regts. Nr. 47, Kabirschky, Vize- Feldw. vom Landw. Bezirk Jauer, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19, Ganzert, Vize- Wachim. vom Landw. Bezirk Hirschberg, zum Sec. Lt. der Res. des Niederschles. Train-Bats. Nr. 5, Brase, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk T1 Breslau, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Miketta, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, Pohl, Sec. Lt. von der Res. des Feld-Art. Regts. von Clausewiß (Ocerschles.) Nr. 21 (Neisse), zu Pr. Lts, befördert. S , Pr. Lt. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bézirks Brieg, Heinke, Pr. Lt. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Woblau, zu Rittmeistern, Hackeloer, Rotmann, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk 1 Münster, zu Sec. Lts. der Res. des Westfäl. Train-Bats. Nr. 7, Debus, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk St. Wendel, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Simon, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29 (St. Johann), Donnevert, Sec. Lt. von der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Saarlouis, zu Pr. Lts, Hoepp, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks T Trier, zum Hauptm., befördert. Boelling, Pr. Lt. a. D. im Landw. Bezirk Aachen, zuleßt von der Kav. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, in der Armee und zwar als Pr. Lt. mit einem Patent vom 1. August 1884 bei der Landw. Kav. 2. Aufgebots wiederangestellt. Wilcken, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk I Bremen, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9, Hemvel, Vize - Feldw. vom Landw. Bezirk Flensburg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Moriz von Anhalt-Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, Haberstrob, Vize-Feldw. vom Landw. Bez. 1 Altona, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, befördert. Roesner, Hauptm. a. D. im Landw. Bezirk Rostock, ¡uleßt Komp. Chef im 5. Rhein. Inf. Regt. Nr. 65, in der Armee und als Hauptm. mit einem Patent vom 8. März 1892 bei der Landw. úNf. 1. Aufgebots wiederangestellt. v. Negelein, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marburg, zum NRittm., Castens, Opver, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk T Caffel, zu Dec. Lts. der Res. des Inf. Regts. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83, Euler, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Worms, zum Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Hess. Train-Bats. Nr. 25, Pyhrr, Vize- eldw. vom Landw. Bezirk Freiburg, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, Strack, Vize- es von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Nes. des n]. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Hüglin, Pr. Lt. von der Jnf. 2, Aufgebots des Landw. Bezirks Donaueschingen, zum Hauptm. Großcurth, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des andw. Bezirks Me, zum Pr. Lt., Foerstner, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Stolp, zum Sec. Lt. der Res. des Kolberg. Gren. Negts.

ra] Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Sydow, Vize-Feldw. von selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Pomm. Füs. Regts. S 94, Kordes, Vize - Feldw. vom Landw. Bezirk Thorn, zum N Lt. der Res. des Inf. Regts. von der Marwitz (8. Pomm.) ar. 61, Tummeley, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des “mdw. Bezirks Danzig, zum Pr. 4, Schulte, Sec. Lt. von

den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kenit, zum Prt, Delbrück, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Stettin, zum Sec. Lt. der Nes. des Fuß-Art. Regts. Nr. 10, Schlabiß, Sec. Lt. von der Fuß-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oels, zum Pr. Lt., Wolfram, Sec. Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks T Breslau, Kauter, Sec. Lt. von den Pionieren 2. Auf- ebots des Landw. Bezirks Limburg, zu Pr. Lts, Rappe, Vize- Feldw. vom Landw. Bezirk Dortmund, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 15, Mus8macher, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Wesel, zum Sec. Lt. der Res. des Westfäl. Pion. Bats. Nr. 7, Brümmer, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbahn-Regts. Nr. 2 (Stockach), zum Pr. Lt,, Berner, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk T Münster, Jasse, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk T Olden- burg, zu Sec. Lts. der Res. des Eisenbahn-Regts. Nr. 3, befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 13. Mai. Eggebrecht, Pr. Lt., Teichert, Sec. Lt., vom 2. Aufgebot des 1. Garde-Landw. Regts., D oefinghoff, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 1. Garde-Gren. Landw. Regts., v. Weise, Pr. Lt. vom 2. Aufgebot des 4. Garde-Gren. Landw. Negts, Wülfing, Ritim. vom 1. Aufgebot des Garde-Landw. Trains, diesem mit der Landw. Armee-Uniform, Leidreiter, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastenburg, P ö hl - männ, Pr. Lt. : yon : der - Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Allenstein, Westphal, Jandt, Sec. Lts. von der Inf. 2. Auf- gebots des Landw. Bezirks Königsberg, M oell er, Sec. Li. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stettin, Stampe, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, Bäker, Pr. Lt. von der Infant. 1. Aufgebots, Behrndt, - Sec. Lt. von der Infanterie 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Stralsund, Richter, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stargard, Rauschnick, Sec. Lt. von der Zuf. 2. Ausgebols Det Sec. Lt: ‘von der Kav. 2. Auf gebots, Jahnz, Pr. Lt., Christiani, Sec. Lt.,, vom Train 2. Aufgebots, des Landw. Bez. Gnesen, dex Abschied bewilligt. Seelmann, Rittm. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Jüterbog, Göhring, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Brandenburg a. H., diesen beiden. mit der Landw. Armee-Uniform, Klatten, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf- gebots des Landr. Bezirks T Berlin, mit der Armee - Uniform, Gruner, Karsten, Krause L, Pr. Lts. Dehnické, Horn, Beis@läg, Gfrörer v. Ehrenberg, Sec. Lis. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Ziehlke, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 11 Berlin, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Lorenz, Rittm. von der Kav. 1. Auf- gebots des Landw. Bezirks 1V Berlin, mit der Landw. Armee-Uniform, Schult 1., Münchhoff, Pr. Lts, Rabe, Linde, Sec. Lts., von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Behm, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bernburg, Richter, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Halle, Wychgram, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Müller, Sec. Lt. von der Feld-Art. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Bitterfeld, Frankenberger, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf- gebots des Landw. Bezirks Erfurt, Göliß, Meißner, Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots des Landwehr-Bezirks Altenburg, Gleser, Pr. Lt. von der Infanterie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Weißenfels, Pußbler, Pr. Lt., Wehr, Sec. Lt, von der Inf. 2. Aufgebots, Kaufmann, Sec. Lt. von der Kav. 2. Auf- gebots, des Landw. Bezirks Naumburg, Bünger, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Görliß, diesem mit der Landw. Armee-Uniform, Gal, Fe Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hirschberg, Humperdinck, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Posen, Petri, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Samter, Jurock, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. von Steinmeß (Westfäl.) Nr. 37, Grant ow, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots, Sommer- lad, Sec. Lt. von der Jnf. 2. Aufgebots, Meyer , Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, Lucas, Pr. Lt. von der Feld-Art. 2. Auf- gebots, des Landw. Bezirks 1 Breslau, Tielsch, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Striegau, Berliner, Pr. Lt. von der Feld-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Brieg, Graf v. Lurxburg, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, Reyscher, Sec. Lt. von der Infanterie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bielefeld, Mün, Hauptm. von der Feld-Art. 2. Aufgebots, Wagener, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks T Münster, Dües- berg, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, Meyer, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Chrzescinski, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Barmen, Dahl, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kre- feld, Käufer, Pr. Lt., .Decken, Sec. Lt., von der Inf. 2. Auf- gebots, de Gruyter, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Wesel, Erckens, Sträter, Pr. Lts., Pastor II.,

Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Aachen, Lingenbrink, Lüps, Pr. Lts. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuß, Ibach, Lüdeke, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots, Neven, D Mont, Sec. Lt. von der Kav. 2. Auf- gebots, des Landw. Bezirks Köln, Reusch I., Sec. Lt. von der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deuß, Graf v. Hessen- stein, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, Diestel, Kämmerer, Sec. Lts. von der Inf. 2. Auf- gebots, Stiller, Pr. Lt., Schröder, Keitel, Sec. Lts, von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, Clement, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rostock, von Bassewiß, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Graf v. Bassewit, v. Dergen, Pr. Lts. von der Kav. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Schwerin, v. Hobe, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Lassen, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks T1 Altona, Müller, Sec. Lt. von der Feld - Art. 2, Aufgebots desselben Landw. Bezirks, diesem mit dem Charakter als Pr. Lt., Lorenz, Pr. Lt. von der Res. des Feld-Art. Regts. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, diesem mit dem Charakter als Hauptm. und der Landw. Armee-Uniform, Quellb orst, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Dieckmann, Pr. Lt. von der Feld- Art. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Aurih, Mehlhorn, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lingen, Kuhlmann, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 11 Oldenburg, diesem mit der Landw. Armee - Uniform, Graepel, Pr. Lt, Schuster, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf- gebots desfelben Landw. Bezirks, Meyer, Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf- gebots des Landw. Bezirks Osnabrück, der Abschied bewilligt. Heydorn, Pr. Lt.,, Behrend, Fontane, Sec. Lts., von der Inf. 2. Aufgebots, Schacht, Sec. Lt. von der Feld-Art. 2. Auf- gebots, des Landw. Bezirks Hannover, Berlin, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Göttingen, Denidcke, Hauptm. von der Feld-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lüne- burg, Stackmann, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Celle, Seele, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Wolff, Pr. Lt. von der Feld-Art. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks 1 Braunschweig, Naumburg, Sec. Lt. von der Res. des Königin Elisabeth Garde-Gren. Regts. Nr. 3, Paris, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots. des Landw. Bezirks Wiesbaden, Beitter, Frhr. v. Wittgenftein, Pr. Lts, Wirth, Sec. L., von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., Sch{midt, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Weßlar, Glaß, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Cassel, Mülberger, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots, Flin \ch, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks 1 Darmstadt, Bücking, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots, Vetter, Sec. Lt. von der Feld-Art. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Mainz, Schmitt IL., Sec. L. von der Inf. 2. Aufgebots des . Landw. Bezirks Worms, Wittmer, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bruchsal, v. Bippen, Pr. Æ. von der Inf. 1. Aufgebois des Landw. Bezirks Karlsruhe, diesem mit der Landwehr - Armee - Uniform, Schenck, Heinishch, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots, Wiener, Sec. Lt. von der Feld-Art. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Kat, Sec. Lt. von der Feld-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastatt, Siebert, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, Frhr. v. Ende, Pr. Lt. von der Feld-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stockah, Rech, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Met, v. Ascheberg, Pr. Lt. von der Res. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95, diesem mit dem Charafter als Hauptm., Franke, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, v. PuttkEmer, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Schlawe, v. Boehn, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stolp, diesem mit dem Charakter als Pr. Lt., Neitßke, Goeldel, Sec. s. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, Neumann, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf- gebots des Landw. Bezirks Pr. Stargardt, v. An: Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Voigt, Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Samter, v. Amsberg, Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wismar, Faller, Sec. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Fulda, Mahrenh olz, Pr. Lt. von der Fuß-Art. 1, Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Noack, Sec. Lt. von der Fuß-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mainz, der Abschied bewilligt.

XTIL. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe x. Ernennungen, Beförderungen und Verseyungen. Im aktiven Heere. 13. Mai. v, Witendorff, Königl. preuß. Oberst à la suite des Großherzogl. Hess. Feld-Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), bisher Kommandeur dieses Negts., kommandiert nah Württem- berg, mit der Führung der 13. Feld-Art. Brig. (Königl. Württem-

Jai j R; s; Br Mes G G ¿ G ? E a nan Deli Cat: af S T ip: m Sen rat Ri e ur z S