1895 / 121 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

ortifikations-Aufseher zu Arnhem (Bovenkeekstraat 31) vortofrei ein- ey Oeffnung der Schreiben erfolgt 25. Mai 11 Uhr im Hötel Sluis, onde Stationstraat in Arn bem, woselbst auch vom 16. d. M. ab das gedruckte Bedingungsbeft einzusehen ift. Bn fowie Ein- shreibeformulare bei dem Fortifikations-Aufseher erhältlich.

° 27. Mai, 195 Ubr. sterium für Wasserbau, ndel und Industrie in den Räumen der Provinzialverwaltung in Mastricht: Arbeiten an der Maasregulierung in den Gemeinden Bergen und Merto (Provinz as Voransé&hlag 19 500 Fl. Bedingungen bei den Gebr. van Cleef, Buchhändler im Haag, Spui 28a. :

28. Mai. Gesellshaft für den Betrieb der Staatsbahnen im Zeutral-Bureau Moreelse Laan in Utrech{t: Unter- und Oberbau eines bydraulishen Krabns mit Wasserzuleitung für die Station Amsterdam W. P. Voranschlag 2170 Fl[.

Belgien. 29. Mai, 12 Ubr,

Börse in Brüssel: Lieferung von ver- shiedenem Material in Eisen, Gußeisen u. \. w. für den Eisenbahn- bedarf in vier Abtheilungen. (Spezialbeît Nr. 118, Lastenbeft Typus V1.) E : f

29. Mai, 12 Ukr, ebenda: Lieferung ven gefärdten Gläsern ven verschiedener Form und Ausdehnung für Semaphorsignale in einer Abtheilung. Kaution 400 Fr. Preis des Planes Nr. 1088 :

0,50 Fr. O LES

29. Mai, 12 Ubr, ebenda: Lieferung eines zvlindrishen Röbren- k-fiels für den Dampfer „Epervier“ der Zollverwaltung in Antwerpen. Sicherheitsleistung: 1190 Fr. Schäßung8werth: 11586,25 Fr. Sveziallastenheft Nr. 3. Preis des Planes: 2,20 Fr. Lastenbefte vond Pläne für vorstehende Verdingungen find im Zentral-Auskunfts- bureau (Musée commercial) in Brüffel erbältlih.

Rumänien. E

28. Juni. Kriegs-Ministerium in Bukarest: Lieferung von 10 000 vollständigen Infanterie-Torniftern, 10 000 Säbelkoppeln mit Bajonetthalter : Stablagraffen mit eisernen Schnallen und Haken für Infanterie.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen, 21. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Llovd. Der Scneklldampfer „Ems“ hat am 19. Mai Nachmittags die Reise von Southampton nah New-York fortgeseßt. Der Schnell- dampfer „Werra“ is am 18. Mai Mittags von New-York nah Genua abgegangen. Der Postdampfer „Crefeld“ bat am 18. Mai Abends die Reise von Corunna nach Oporto fortgeseßt. Der Post- dampfer „Wittekind“ ist am 19. Mai Abends in Baltimore an- gekommen. Der Reihs-Postdampfer „Habéb ur g“ ist am 18. Mai Nach- mittags von New-York nach der Weser abzcgangen. Der Reichs- Postdampfer „Preußen“ ift am 18. Mai Nachmittags in Aden angefommen. Der Reichs - Postdambfer Hohen ftaufen“ ift am 19. Mai Vormittags in Genua angekommen. Der Schnelldamvpfer „Kaiser Wilhelm Il.* ift am 20. Mai Vormittags von Genua nach New-York abgegangen. Der Postdampfer ,Endeavour ift am 20. Mai Nachmittags auf der Weser angekommen. Der Poft- dampfer „Graf Bismarck“ ift am 19. Mai Abends in Ant- werpen angekommen. i E :

Hamburg, 20. Mai. (W. T. B.) Hamburg-Ameri- kanische Padletfabrt-Afktiengesellschaft. Der Postdampfer „Slavonta“* ift gestern in St. Thomas eingetroffen.

London, 20. Mai. ({W. T. B.) Der Union-Dampfer „Trojan“ ift am Montag auf der Heimreise in Southampton an- gekommen. Der Union-Dampfer „,Guelvh ift am Sonnabend auf dér Ausreise von Southampton abgegangen. Der Castles- Dampfer „Norham Castle“ ift beute auf der Heimreise in London gngekommen. Der Castle-Dampfer „Hawarden Cafile“ ist am Sêinabend auf der Ausêreise von Soutbampton abge- gangen. Der Castle-Dampfer „Pembroke Caftle* ist geftern auf der Ausreise in Kapstadt angekommen. ;

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernbause gelangt morgen Nichard MWagner's „Walküre* (, Der Ring des Nibelungen®, erster Abend) unter Kapellmeister Weingartner's Leitung und mit folgender Beseßung zur Avuffübrung: Brunbilde: Frau Sucher, Siegmund: Herr Gudebus, Sieglinde: Frau Pierson, Wotan: Herr Stammer, Frika : Frau Seele, Hunging: Herr Mödlinger, Walküren: die Damen Viedler, Weiß, Krainz, Rotbauser, Pobl, Lammert, Kcpka und Varena.

Im Königlihen Schauspielhause geht morgen Grill- parzer's Trauerspiel „König Ottokar's Glück und Ende“ mit Herrn Matkowsky in der Titelrolle in Scene.

Jenny Groß {spielt morgen im Lessing-Theater die „Niobe“

und beendet dann am Donnerstag und Sonnabend im Berliner Theater in der Titelrolle von „Madame Sans-Gêne“ ihre schau- spielerishe Thätigkeit für die laufende Spielzeit. 2 Siegfried Ochs is von seiner Reise zurückgekehrt und übernimmt von dieser Woche an wieder die Leitung des Philhar- monischen Chors. Zunächst wird eine Reihe kleiner Chorwerke von Schumann, Berger u. \. w. vorbereitet.

Der Erk’ sche Männergefaugverein bierselbft rüstet sich zur Feier seines s0jährigen Bestehens. Der Festausshuß hat einen Aufruf an alle deutschen Maännergesangpvereine erlassen. Die Hauptfeier soll am 5. Juni in der Philharmonie ftattfinden und zwar dur ein Festkonzert, eine Festaufführung und darauf folgendes FestmabI nebst Ball. Für den folgenden Tag ift ein großer Kommers der biefigen größeren Gesangverzine sowie des Lehrervereins in Aus- siht genommen. Soweit der Play reiht, kann am ersten Festtage ly au das Publikum betheiligen. Karten sind bei Bote urd Bock zu haben.

Mannigfaltiges.

Nach den Beobachtungen des Königlichen meteorologiscben Instituts gestaltete sch die Witterung im Monat April d. I. folgender- maßen: Der verflofsene April war der erste Monat in diesem Jahre, dessen Temperatur, hauptsäcblich zufolge der Wärme in der dritten Dekade, fh über das vieljährige Mittel erhob. Nachdem anfangs noch mebrfah Fröfte aufgetreten waren, ward gegen den Schluß der ersten Dekade ein schneller Anstieg der Temperatur beobachtet, dem jedoh- ein empfindliher Kälterückfall auf dem Fuße folgte. Um die Mitte des Monats aber wurde es wieder wärmer, und während der ganzen leiten Dekade bielt fih die Temperatur nun weit über der nor- malen. Die Niederschläge blieben meistens unter der normalen Menge; in S(lesien und Masuren berrschte sogar große Trockenhbeit. Dagegen ift es in einigen Gegenden Oftpreußens, Hannovers, Westfalens und Rhein- lands etwas zu feuht gewesen. In der ersten Monatsbälfte traten noch Schneefälle auf: demgemäß hatte sch am Sc{hlufse der erften Dekade an vielen Stellen eine dünne Schneedecke gebildet, die jedoch. bald verschwand. Zu Beginn des Monats war Norddeutshland von einer über Süd-Eurepa liegenden flahen Depression beeinflußt: doch schon am 3. wurde eine andere im Norden» erschienene Depression von Belang, die auf ihrer Rückseite lebhafte nordwestlihe Luftströmung und unter Schnee- und Graupelfällen Abküblung bis unter den Ge- frierpunkt im Gefolge batte. Am 6. veranlaßite ein neucs, von Schottland nach Osten ziebendes Luftdruckminimum eine Drebung der Winde nah Südwest und damit Erwärmung und Regenfälle. Nadbdem noch ähnlih verlaufende Depressionen eine weitere Zu- nabme der Temperatur verursaht batten, begann am 11. ein Mari- mum sih über die britishen Inseln auszubreiten, sodaß in Wechselwirkung mit dem niedrigen Luftdruck in Rußland wieder nord- westlihe Winde einseßten, welWe von Regen- und Schneefällen begleitet die Temperatur noch einmal unter den Gefrierpunkt berabdrückten. Am 14. begann das Maríimalgebiet sh auch über Deutschland auszubreiten, sodaß überall heiteres Wetter eintrat und unter dem Einfluß der ungebinderten Sonnerftrablung die Temreratur wieder zunahm. Vom 18. bis zum Monats\{luß war das Marimum im Innern Rußlands verlagert, und da gleichzeitig im Westen ein umfangreihes Depression2gebiet sich einstellte, so berrshten {ließli Winde südlicher Herkunft vor, die warmes, vielfah trübes Wetter mit bäufigen, aber meist niht sebr ergiebigen Niedershlägen mitbrachten.

Marbach, 17. Mai. Geftern Abend traf aus dem Kabinet des Königs die bocerfreulihe Nachricht ein, daß Seiner Majestät von einer |chwäbischen Dame eine große und bedeutende Schiller- bibliotbek (die frühere Cobn’she Schillerbibliotbek) zur Verfügung geftellt worden sei, und daß der König die bobberzige Stiftung dem Schwäbischen Schillerverein für das in Marbah zu errihtende Schillermuseum überweisen wolle.

Kösen. Am 1. Juni d. I. findet auf der Rudelsburg die Grundfteinlegung zu dem Bismarck-Denkmal der deutschen Korpsftudenten ftatt.

Steinamanger, 20. Mai. Infolge andauernden Regens find die Naab und einige kleinere Flüsse aus ibren Ufern getreten, wodurch ein fich auf mehrere bunderttausend Gulden belaufender Schaden angerichtet wurde. Bei Hidweg wurde die Brüdcke fort- gerifsen und die Verbindung unterbrochen.

Agram, 20. Mai. In der Naht vom 17. zum 18. d. M. durchbrah die Sawe einen Damm bei Velesevec, südöftlih von Agram. 50000 Ioh Saaten sind vernichtet: das Elend ift groß.

Briefsäcke aus

London, 20. Mai. Die Untersuhung des Handelsamta in der Angelegenbeit des Zusammenstoßes der Dampfer , Crathie*“ und „Elbe“ wurde beute im Westminster-Stadtbause unter tem Vorsitz des Richters Marsham von Woolwich und dreier nautisen Beisitzer eröffnet. Der Anwalt des Handelsamts Robfon stellte fest, daß zwei wichtige Froden beantwortet müßten, nämli ob der Aus8guck auf der „Crathie“ zu, reihend war und ob die Signale der „Elbe“ nach dem Zusammen. stoß den Kapitän der „Cratbie“ zu dem Schluß berechtigten, daß die „Elbe“ sih in keiner gefährlihen Lage befand. Der Kapitän der „Cratbie“, Gordon, erklärte, er wäre nah dem Zusammenstoß auf die „Elbe“ zugedampft. Da deren Lichter späterhin nah und nah vershwanden, babe er geglaubt, die „Elbe® seße ibre Reise fort. Er habe kein Geschrei nah dem Zusammen- stoß gebört, habe mit seinem Schiff angehalten und sei bis Tagesanbru( an der Unglüdsftelle licgen geblieben. Craig, der Erste Offizier, und White, der Mann auf dem Ausguck, gaben an, sie wären zur Zeit des Zusammenstoßes auf ibren Posten gewesen, und sagten übereinstimmend aus, die „Elbe“ hätte ibren Kurs gerade vor dem Zusammenstoß geändert. Die Lichter der „Crathie* bäten zu der Zeit gebrannt. Die Verhandlung wurde auf morgen vertagt.

Lowestoft, 20. Mai. Die - deutsche Bark „Joachim Christian* aus Roftock ift, wie ,W. T. B.* meldet, in der Nordsee mit der ganzen Besaßung verloren gegangen ; drei Leichen wurden bisher aufgefunden.

St. Petersburg, 21. Mai. In Brest-Litow ski (vergl. die

Nrn. 119 u. 120 d. Bl.) if die Lage der Abgebrannten fortgeseßt eine [Apere- obglei die Militärverwaltung Brot liefert und vier Sveise- ballen in Thätigkeit getreten find. Ferner ift ein Hilfscomité zy- sammengetreten, dem der Kreis-Adelêmarshall, das Stadthauyt, ein orthodorer und ein katholischer Geistlicher fowie der Rabbiner ange- hôren. Bei dem Brand in Kobrin (Gouvernement Grodno) sind drei Straßen mit 200 Häusern niedergebrannt und drei Menschen ums Leben gekommen. Au in dem Flecken Ruschany (Gouverne- ment Grodne) berrs{te eine Feuersbrunst, welhe 250 Gebäude, darunter die Amtsgebäude, zerstörte. In dem Flecken Mokr{any (Gouvernement Penfa) wurden 99 Häuser gleihfalls durch einen Brand vernichtet. __ Florenz, 20. Mai. Nah einem weiteren Bericht des ,W.T. B.“ über das jüngste Erdbeben (vergl. Nr. 120 d. Bl.) ift die Be- völkerung jeßt berubigt und in ihre Wohnungen zurückgekehrt. Die angestellte Untersuhung ergab, daß durch das Erdbeben das National museum, die Karihaufe, die Galerie der Uffizien und mebrere historische Villen in der Umgebung beschädigt sind. Nach Berichten aus der Umgegend sind dort die entstandenen Schäden bei weitem größer, als bisher angenommen wurde.

_ Brügge, 20. Mai. Heute erfolgte der Entscheid des hiesigen Zivilgerihtshofes in dem Rechtsstreit des Deutschen Reichs gegen den Osftender Rheder Hamman wegen der zurückbebaltenen dem verunglückten Dampfer „Elbe“. Der Beschluß lautet folgendermaßen: Nah Anhörung des Staats- anwaltsvertreters Smeesters \chliet sh das Geriht desen Gutahten an und erklärt sich zuständig, um über den Ausfsprud auf Gültigkeit der Bes{lagnahme zu erkennen, aber für unzuständig in der Hauptsahe. Der Gerichtshof erklärt die Klage für zulässig und spriht aus, die Verbandlung sei zu ver- tagen bis zur Entscheidung des in der Hauptklagesache zuständigen Richters, welche auf die Rückerstattung der fraglihen Schriftstücke an den Kläger abziele. Der Kläger sei aufzufordern, seine Ansprüche binnen 14 Tagen zu beweisen, widrigenfalls in Form Rechtens erkannt werde. Der Kostenvorshuß werde zurückbebehalten.

Stockbolm, 20. Mai. Die Handelsflotte der schwedishen Provinz Norrland wird, laut Meldung des „W. T. B.“, bei den Seierlihfkeiten in Kiel dur den Dampfer „Nerdsteuer- mann vertreten werden, welher am 16. Juni von Stockholm nah Kiel abgeht.

New-York, 20. Mai. Durch eine ausgedehnte Feuers- brunst in Saint-Albans im Staat Vermont wurden 500 Per- sonen obda#los. Der Schaden wird auf 750 000 Dollars geshäßt.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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iht vom 21. Mai r Morgens.

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Frankrei daber

: 40 R,

Stationen.

gestern Nachmittag Gewitter. Die Depression über

scheint sich oftwärts ausznubreiten, und dürfte für das nördlihe Deutschland trübe Witterung mit nordöstlichen Winden und Erwärmung zu erwarten sein.

Mittwoch: Der Cari Zeller. Regie : Herr

Kap-llmeifter Dahms.

Deutsche Seewarte. redy.

in ® Celsius

Anfang 74 Uhr.

Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater.

Chausseestraße 25/26. _Obersteiger. 3 Aften von L. Held und M. West. Musik von

Grmäßigte Preise der Plätze.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Emma Grie8-Danican mit Hrn. Buchhändler Dr. phil. Adolf Goldbeck:Loewe (Kiel). Frl. Friede Hansen mit Hrn. Re- gierungs-Ratb Carl Höchstädt (Danzig). Frl. Christiane Heidenbain mit Hrn. Stadtsyndifkus Gberhard Wolf (Stettin). Frl. Rosa Hart-

Overette tin Dirigent : Herr

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeressp. red. in Millim. S

59 (F,

Belmullet . . Aberdeen . Christiansund Kopenhagen . Stockholm Haparanda . St. Petersbg. | Moskau . | Cork ,Queens- |

E a vi Cherbourg . | 756

s rad T D Svlt l: Pynburg ¿s DD Swinemünde | 757 Neufahrwasser| 757 Memel 757

Dare ast A Wnster . . | 755 Karlsruhe .

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Wiesbaden . | 755

München . 754 |

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4 bedeckt Fill\wolkig illibedecktt

1) Nachts Regen. ?) Gestern und Nachts Regen. Uebersiht der Witterung.

Der Luftdruck i} andauernd gleichmäßig vertheilt und daber die Luftbewegung überall {hwach; am bôchsten, über 765 mm, ist der Luftdruck über Nord- Skandinavien, am niedrigsten, unter 75 mm, über Frankrei. In Deutschland is das Wetter bei eiten Winden aus variabler Rihtung vorwiegend rübe und fühl; nur im äußersten Nordosten dauert ie warme Witterung noch fort; vielfah if Negen efallen, in8besondere im Oftseegebiet. Magdeburg batte

Theater-Unuzeigen, Königliche Schauspiele. Mittwo§: Opern-

baus. 130. Vorftellung. Der Ring des Nibe- lungen. Böbnenfestspiel von Richard Wagner. Erfter Abend: Die Walküre in 3 Akten. Dirigent : Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Ubr. Schauspielhaus. 136. Vorstellung. König Ottokars Glück und Ende. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Franz Grillparzer. In Scene geseßzt vom Ober- egifseur Max Grube. Dekorative Einrihtiung vom Ober-Inspektor Brandt. Anfang 7# Ubr. Donnerstag: Opernhaus. 131. Vorstellung. Die luftigen Weiber von Windsor. Komis-phan- tastishe Oper in 3 Akten von O. Nicolai. Text von H. S. von Mofenthal, nach Shafkespeare?s gleibnamigem Lustspiele. Tanz von Emil Graeb. (Frau Fluth: Frau Marcella Sembrich, Königliche Kammersängerin, als Gast.) Anfang 74 Uhr. Er- böbte Preise. Schauspielhaus. 137. Vorstellung. Alt-Verlin. Vaterländishes Schauspiel in 5 Aufzügen von Wilbelm Wendlandt. Anfang 74 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwo: Der Wider- spenstigeu Zähmung. Anfang 7+ Ubr.

Donnerétag: Weh dem, der lügt!

Freitag (35. Abonnements - Vorftellung} : Widerspecustigen Zähmung,

Berliner Theater. Mittwo&: Heimath. Anfang 7# Uhr.

Donnerstag, 24 Ubr: Minna von Barunhelm. 7# Uhr: Madame Sans-Gêne.

Freitag: Der Herr Senator.

Lessing-Theater. Mittwoch: Niobe. Vorher : Unter vier Augen. Anfang 7F Uhr.

Donnerstag: Der Herr Senator.

Freitag: Der Herr Senator.

Der

Donnerstag : Der Oberfteiger. S{hluß der Saison am 31. Mai.

Neues Theater. Sgiffbauerdamm 4a. /5. _ Mittwoch: Ensemble-Gastspiel der Mitglieder des Carl Scbultze-Theaters (Hamburg) unter Leitung des Direktors José Ferenczy. Tata-Toto. Vaudeville in 3 Akten nah Bilbaud und Barré von Victor Léon und F. Zell. Musik von Antoine Banés. In Scene gesezt von José Ferenczy. Dirigent: Kurt Goldmann. Anfang 7+ Uhr.

Donnerstag und folgende Tage, Tata-Toto.

Residenz - Theater. Blumenstraße Nr. 9. Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Fer- nand’s Ehekontrakt. (Fil à la paite.) S{wank in 3 Akten von Georges Fepdeau, in deutsher Be- arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Fernand’s Ehekontrakt.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Fritsche. Mittwoh: Neu einstudiert: Der Zigeunerbarou. Operette in 3 Akten nah einer Erzählung M. JIokai's von J. D SEE von Fepcinn - Gs In Scene ge!eßt von Julius Fritsche. irigent: £ Kavellmeister Ferron. Annis T4 ht: E

Donnerstag: Der Zigeunerbaron.

Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Mititwoh: Zuw 18. Male: Unter artistischer Leitung des Herru Adolf Brakl vom Königl. Gärtner- platz-Theater in München: Figaro bei Hof. (Rococo.) Operette in 3 Akten (nah Beaumarchais? Memoiren) von Bohbrmann-Riegen. Musk von Alfred Müller-Norden. Anfang 7+ Uhr. Donnerstag: Figaro bei Sof.

mann mit Hrn. Lieutenant Ulri Frhrn. Grote (Antwerpen). Freiin Lisbeth von der Golß mit Hrn. Frbrn. Friy von der Goltz - Tengen (Mertensdorf).

Verehbeliht: Hr. Amtsrichter Hermann von Dassel mit Frl. Afta von Kleist (Drenow). Hr. Hauptmann Max Schult mit Frl. Caroline Mellentbin (Berlin). —® Hr. Kapitän-Lieutenant Hugo von Coßbausen mit Elsa Fretin Banér (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Stabêarzt Dr. Salzwedel (Berlin). Hrn. Prem.-Lieutenant Hans Frhrn. von Houwald (Höxter). Hrn. Grafen A. Einsiedel-Milkel (Lippitsh). Eine Tocwter: Hrn. Landesrath Skoniecki (Merfe- burg). Hrn. Major Adolf Baron Digeon von Meonteton (Dieuze). Hrn. Pfarrer Blazejewêki (Borken, Oftpr.)

Gestorben: Verw. Fr. Gebeimrath Ehrenberg, geb. Friccius (Berlin). Hr. Geheimer Sanitats- Rath Dr. Georg Ottomar Reih (Berlin). Hr. Dr. phil Wilbelm Richter (Lindow, Mark). Hr. Oberst - Lieutenant a. D. Carl von Grol- man (Goëda). Hr. Rittergutsbesizer und Ge- beimer Oekonomie-Rath Richard von Deblschlägel (Obkerlangenau).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Sch;o lz) in Berlin. Drudck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen (eins{ließlid Börsen-Beilage), sowie die Juhakttsaugabe zu Nr. 6 des öffen“. lichen Anzeigers (Kommanditgesellscha Woche

Aktien und Aktiengesellschaften die vom 13, R len) FTDS.

121.

Deutscher Reichstag. 96. Sißung vom Montag, 20. Mai.

Ueber den Beginn der Sizung ift gestern berichtet worden.

Jn der ersten S des Selédeniwiress: betreffend die Bestrafung des Sfklavenraubs und Sklaven- handels, nimmt nach dem Abg. Grafen von Bernstorff- Lauenburg das Wort der

Bevollmächtigte zum Bundesrath, Direktor der Kolonial- Abtheilung im Auswärtigen Amt, Wirkliche Geheime Legations-Rath Dr. Kayser: Im Anschluß an eine vom Reihstag im Jahre 1891 gefaßte Resolution haben die verbündeten Regierungen eine Enquête iber die Hauésklaverei sowobl an der Oftfüste, wie an der Westküste Afrikas angestellt und über die Frage, ob es mögli sei, einen Termin betreffs Aufhörens dieser Haussklaverei festzuseßen. Alle Sab- verständigen, welche gehört wurden und, zwar niht bloß die Beamten, sondern auch die Missionare, waren übereinstimmend der Meinung, daß es niht möglich sei, diese Frage in einigen Jahren zu lösen, und daß es nothwendig sei, zunächst weitere Erfahrungen zu sammeln. Bemerken will ih übrigens, - daß {on nach den bestehenden Geseßzen für einen deutsben Unterthan unmöglich ift, einen Sflaven zu kaufen. Es kann si nur noch darum handeln, dies auch den Ein- geborenen unmöglih zu machen. ;

Abg. Dr. v. Buchka (dkons.) begrüßt die Vorlage als einen erbeblihen Schritt auf dem Wege der Bekämpfung der Sklaverei.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Die Vorlage wird in dem be-

sehenden Sklavenhandel nihts ändern; fie wird nicht einmal die Firma Wölber und Brohm bindern, ihre unsauberen Geschäfte fort- usegen. Ich bedauere, daß die Vorlage der Sklaverei nicht energischer zu Leibe geht. Es wäre das um so nothwendiger, als auch die frei- gekauften Sklaven ohne allen Schuß sind. _ Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor der Kolonial-Abthei- lung im Auëwärtigen Amt, Wirklicher Gebeimer Legations-Rath Dr. Kayser: Die leßte Behauptung des Vorredners ift absolut grundlos; die freigekauften Arbeiter, welhe in den Dienst eines deutschen Unternehmers treten, genießen den ausreihendften Su. Was den Fall Wölber und Brobm betrifft, so wäre derselbe zweifel- [os verfolgt, wenn die Möglichkeit vorgelegen bätte, die Sache an den Strafrichter zu bringen. : i

Ein Antrag des Abg. Molkenbuhr, die Vorlage einer Kommisston von 14 Mitgliedern zu überweisen, wird abgelehnt.

Das Haus tritt sofort in die zweite Berathung des Geseßentwurfs ein. E

S 1 des Gesetzentwurfs bestimmt :

Die Theilnabme an einem auf Sklavenraub gerichteien Unter- nebmen wird mit Zuchthaus bestraft. Die Veranstalter und An- führer des Unternehmens trifft Zuchthaus nit unter drei Jahren.

Ift durch einen zum Zweck des Sklavenraubs unternommenen Streifzug der Tod einer der Personen, gegen welche der Streifzug gerihtet war, verursacht worden, fo ift gegen die Veranstalter und Anführer auf Todeéstrafe, gegen die übrigen Theilnehmer auf Zucht- baus nit unter drei Jahren zu erkennen.

Abg. Gröber (Zentr.) beantragt, den Ausdruck „Theil- nahme“ zu erseßen dur die Worte „vorsäßlihe Mitwirkung“.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, die Bestimmung betr. die Todesstrafe aus dem Paragraphen zu streichen.

Abg. Stadthagen begründet seinen Antrag mit einem Hin- weis darauf, daß er die Todesstrafe an und für si für unsittlich halte. Im übrigen sei es hon nah den geltenden Strafgeseßzen möglich, gegen die Verbrecher, die das Geseß treffen wolle, wegen vollendeten Mordes vorzugeben.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor der Kolonial- Abtheilung im Auswärtigen Amt, - Wirklicher Gebeimer Legations: Rath Dr. Kayser: Jh bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Der Regierungsvorschlag gründet sich auf eine besondere Enguête, die in- folge einer Anregung von beachtenêwerther Seite in der Kommission des Jabres 1891 veranlaßt wurde. Wir haben damals die Kommissions- beshlüfse dem Landeshauptmann zur Aeußerung übersandt; ferner ift die Frage im Kolonialrath eingehend berathen worden, auch wurden bewährte Kenner der Verbältniffe befragt. Alle waren einstimmig der Meinung, daß für das s{hwerste Verbrehen auf diesem Gebiete, das s{werer ift als irgend ein anderes, die Todesstrafe durhaus an- gezetgt tit.

_ Abg. Gröber (Zentr.) bemerkt, daß er durh seinen Antrag die Uragweite des Gesetzes ausdehnen wolle. Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding: Meine Herren! Ih möchte gegenüber den Ausführungen des

M

Herrn Abg. Gröber nur ausdrücklich konstatieren, daß wir, was die

Tragweite der Vorlage bezüglich des § 1 betrifft, in einer Meinungs- vershiedenheit uns nicht befinden. Wenn der Herr Abgeordnete, um diese Tragweite noch klarer hervortreten zu laffen, den Vorschlag macht, an Stelle des Wortes „Theilnahme“ zu sagen „vorsäßlihe Mit- wirkung“, und dies damit begründet, daß im § 2 für den gleichen Begriff diese Worte „vorsäglihe Mitwirkung“ gebraucht seien, so möchte ih auf der anderen Seite, um doch auch das gute Recht der Vorlage zu vertreten, darauf hinzuweisen mir gestatten, daß in dem Abs. 2 des § 1 gleihfalls das Wort „Theilnehmer“ sh befindet und gleihfalls in dem allgemeinen, nicht technishen Sinne, den die Vor- lage auch im Abs. 1 im Auge hat. Nun könnte, wenn in dem Abs. 1 das Wort „Theilnahme* gestrichen und dafür „vorsäßlihe Mitwirkung“ gesagt wird, sh die Gefahr ergeben, daß dann das Wort „Theil- nehmer* in dem zweiten Absaß im Gegenfat dazu anders und enger aufgefaßt werden würde. Ich glaube indessen, es wird genügen, bier im Hause zu konstatieren, daß eine solhe Auffassung bei dem Antrag nicht obgewaltet hat und auch im Hause und bei den ver- bündeten Regierungen nit besteht. Unter dieser Vorausseßung wird, wie ih glaube, auf seiten der verbündeten Regierungen gegen diese veränderte Faffung, die den Sinn nicht ändern foll, ein Einspruch niht erboben werden.

Der Antrag Stadthagen wird abgelehnt; der Antrag Gröber und der nah demselben umgestaltete § 1 des Geseßz- entwurfs wird angenommen.

8 2 lautet:

Wer Sklavenhandel betreibt oder bei der diesem Handel dienen- den Beförderung von Sklaven vorsäßlih mitwirkt, wird mit Zucht- haus bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, fo tritt Ge- sangnißstrafe niht unter drei Monaten ein.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, das Sklaven- Halten, -Erwerben und -Veräußern mit der in dem § 2 vor- gelehenen Strafe zu belegen. :

Hin t9: Stadthagen (Soz.) begründet seinen Antrag mit dem L di I as daß jede Sklaverei ein Verbrechen geaen die Menschen- , und daß, wenn man dem Sklavenhandel und Sklavenraub

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Dienstag, den 21. Mai

Berlin,

zu Leibe geben wolle, der einfahfte Weg dazu ein ftriktes Verbot des Sflavenhaltens sei. Wenn die verbündeten Regierungen das nit wollten, so fônne man behaupten, die gegenwärtige Vorlage diene nur der Heuhelei. : i

Präsident Freiherr von Buol ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung. E t :

Abg. Dr. von Buchk a (dkonf.): Es ift nicht mögli, tabula rasa zu maden, obne gerade denen, denen man nügen will, den Sklaven, zu s{haden. Maa fann hier nur schrittweise vorgeben, und man dient der Sache niht, wenn man Dinge in das Gesetz binein- zubringen fut, welhe noch nicht sprureif sind. Im übrigen bahnt die vom Abg. Gröber beantragte Resolution bereits dem Gedanken einex endgilligen Aufhebung aller Sklaverei in unseren Schußzgebieten en Weg.

, Abg. Gröber (Zentr.): Man darf nicht vergessen, daß es sich bei der Haussklaverei um Verbältnifse handelt, deren augenblidliche Beseitigung garniht in unserer Macht fteht. Die von mir vor- geschlagene Refolution verfolgt den Zwedck, die verbündeten Regierungen von neuem daran zu erinnern, daß fie das [eßte Ziel: die vollständige Beseitigung aller Sklaverei, nicht aus den Augen verlieren dürfen. Jch erkenne gern an, daß die Regierung schon jeßt dadur, daß fie den Sklavenkauf niht als ein Rechtêgeschäft behandelte, die Erreichung dieses Ziels vorbereitete. _ E E :

_ Abg. Stadthagen (Soz.) weist darauf hin, daß im Jahre 1891 bereits die Vorlegung eines Geseßentwurfs, welher die Haus- sflaverei beseitigen solle, bis spätestens Ende 1895 verlangt worden sei. Wenn jeßt niht ein kräftiger Druck auf die Regierung ausgeübt werde, so werde dieselbe noch lange nicht an die Vorlegung eines ent- sprehenden Gesezes denken. Wenn man den Sklavenhandel verbiete und das Sklavenhalten erlaube, fo sei das Vorgehen gegen die Sklaverei nur Schein. _ | __ Der Anirag Stadthagen wird abgelehnt und der S 2 in der Fassung der Negierungarlage angenommen.

Der F 3 des Gesegzentwurfs bestimmt:

_ In den Fällen der §§ 1 und 2 dieses Geseßes kann neben der

Freibeit8strafe auf Zulässigkeit von Polizeiaufsiht erkannt werden.

Auch kann auf die Einziehung aller zur Begehung des Verbrechens

gebrauhten oder bestimmten Gegenstände erkannt werden, obne

Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht. Ist die

Verfolgung einer bestimmten Person niht ausführbar, fo kann auf

die Einziehung selbständig erkannt werden. J

Abg. Gröober (Zentr.) beantragt, den ersten Saß durch folgende Bestimmungen zu erseßen: : j

_ „In den Fällen der §S 1 und 2 dieses Geseßes ift neben der

Freibeitéstrafe auf eine Geldstrafe, gegen Veranstalter und Führer

eines auf Sklavenraub oder Sklavenbeförderung gerichteten Unter-

nebmens, fowie gegen Sftlavenbändler auf Geldstrafe von 10 000 4

bis 100 000 zu erkennen. Neben der Freiheitsstrafe kann in

diesen Fällen zugleich auf Zulässigkeit von Polizeiaufsiht erkannt werden.

___ Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, das Wort „kann“ in dem Paragraphen an allen Stellen durch das Wort „ist“ zu erseßen.

Abg. Stadthagen begründet seinen Antrag mit der Bemerkung, der Geseßentwurf in seiner jegigen Fassung treffe niht jene Schiff- befißer, welhe, wie Herr Woermann, ihre Schiffe zum Sklaven- tran8port bergeben. Der Geseßentwurf scheine mit Rücksicht auf die Privatinterefsen des Herrn Woermann abgefaßt zu sein.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:

Meine Herren! Ih werde auf die leßten Ausführungen des Herrn Vcrr-edners niht eingehen. Jch glaube, ih thue besser, ih überlafse die Widerlegung dem mit den Verhältnifsen vertrauten Herrn Vertreter der Kolonialverwaltung. Was dagegen die juristischen Anträge anbetrifft, von denen der eine von dem Herrn Abg. Stadthagen und der andere von dem Herrn Abg. Gröber gestellt ist, so habe ih dazu Folgendes zu bemerken.

Der Herr Abg. Stadthagen wünscht ausdrücklih die Möglichkeit zu hafen, daß in den bier in Frage stehenden Fällen auch auf Verlust der bürgerlihen Ehrenrehte erkannt werden könne. Ich habe darauf zu erwidern, daß eine folhe Bestimmung unnöthig ist (sehr rihtig! rechts), weil bereits das Strafgeseßbuh in § 32 für alle die Fâlle, die auch der Herr Abg. Stadthagen im Auge hat, dem Richter die Befugniß giebt, auf Verlust der bürgerlichen Ebrenrechte zu er- kennen. (Sehr richtig!) Da nach dieser Richtung bin bereits dur das Strafgeseßbuch Vorsorge getroffen ift, jo wird es unnöthig, in diesem Gesey nochmals dabin Vorforge zu treffen. Ih kann also nur bitten, diesen Antrag abzulehnen.

Was den Antrag des Herrn Abg. Gröber anbetrifft, so soll dur ihn die Möglichkeit geschaffen werden, nebensächlich auf Geldstrafen zu erkennen. Meine Herren, ich will gegen den Gedanken, die Geld- strafe an dieser Stelle in das Gesetz einzuführen, nicht polemisieren. Ich glaube nicht, daß grundsäßlihe Bedenken gegen eine folhe Er- gänzung der Vorlage zu erheben sein würden; ih muß aber doch ernste Bedenken geltend machen gegen die Art und Weise, wie der Herr Abg. Gröber seinem Gedanken hier hat Ausdruck geben wollen, und zwar Bedenken nah zwei Nichtungen hin. Zunächst soll nah dem Vorschlage des Herrn Abgeordneten das Erkennen auf Geldstrafe obligatorisch sein, der Richter muß auf Geldstrafe erkennen. Nun will ich von den grundsäßlichen Erwägungen absehen, die es nit wünschenswerth ersheinen laffen, den Richter in solher Weise zu binden, in einer Weise, die uns auf einen Standpunkt zurückführt, den im übrigen dk Gesetzgebung einzunehmen nicht mehr gesonnen ist, indem sie, soweit es irgend geht, dem rihterlißen Ermessen freie Hand läßt, ob in einem gegebenen Falle eine solche nebensächliche Geldstrafe eintreten soll oder nicht.

Was ih gegen den Antrag in seiner obligatorishen Form zu monieren habe, ift, daß er im einzelnen Falle außerordentlih hart und ungerecht wirken kann und gerade gegen diejenigen, die am ehesten eine Nücksicht in Anspruch nehmen dürfen, nämlich gegen die, die nicht im Besiß eines Vermögens sind, aus dem die hohe Geldstrafe be- stritten werden fann. Der Antrag verpflichtet den Richter, auch gegen solche Delinquenten, welche kein Geld besißen, auf Geldstrafe zu er- kennen, und zwar ist das Minimum der Geldstrafe nah dem Antrage 10000 A Was ist die Folge? Die Geldstrafe muß umgewandelt werden in Freiheitsstrafe und zwar, da es sich hier um Fälle der Zuchthausftrafe handelt, in Zuchthausstrafe. Nehmen wir nun auch den günstigsten Maßstab, den das Geseß für die Umwandlung der Geld- strafe in Freiheitsftrafe zuläßt, dann wird in den Fällen, in denen das Minimum der Geldstrafe von 10000 Æ erkannt worden is}, den

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vermögenélosen Delinquenten eine Zusaßz-Zuchthausstrafe von etwa 5/, Jahr treffen. Das können Sie unmöglich wollen, und deshalb müssen Sie an die Stelle der obligatorischen die fakultative Festsezung der Strafe seßen. Zweitens will der Antrag das Minimum der Geld- strafe auf 10 000 A bestimmen. Hier tritt nun nah der anderen Richtung hin wiederum eine ungerechte Folge ein. Vergegenwärtigen Sie fich den Fall, daß es sih um einen Delinguenten handelt, der zwar niht vermögenslos ift, der aber, ih sage einmal, ein Vermögen von 5000 Æ besitzt. Für diesen doch niht begüfertèén Mann bedeutet die Strafe, die der Richter gezwungen ift, zu verhängen, die Kon- fiskation seiner ganzen Habe, während sie für einen andern, der ein erheblihes Vermögen befißt, nur einen niht beträhtlihen Prozentsaß seines Vermögens darstellt. Das if wiederum eine Ungerechtigkeit, die Sie unmöglih zulaffen können. Und deëshalb muß ich, wollen Sie dem Gedanken der zusäßlichen Geldstrafe an dieser Stelle Aus- druck geben, dringend befürworten, das in einer Weise zu tbun, welche den Richter niht zwingt, die Geldftrafe zu verhängen, sondern die Verbängung in das rihterlihe Ermessen stellt. Wenn Sie außer- dem das Minimum det Strafe weglafsen und nur das Marimum be- timmen, wenn Sie auc nach dieser Richtung den Bedenken, die ih die Ghre hatte, Ihnen zu entwideln, Rechnung tragen, dann, glaube ih, werden die verbündeten Regierungen gegen einen entsprechenden Beschluß keine Bedenken ihrerseits geltend machen.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor der Kolonial- Abtbeilung im Auswärtigen Amt, Wirklicher Geheimer Legations-Rath Dr. Kayser: Der Abg. Stadthagen bat geglaubt, der Regierung den Vorwurf macen zu sollen, daß der § 3 des Entwurfs fo wie ge- heben formuliert ift, um die Interessen des Herrn Woermann zu s{üßen; er bat damit Herrn Woermann der Theilnahme an den be- fannten Vorgängen in Dabomey beschuldigt. Ih muß im Interesse der Gerechtigkeit und Wabrhbeit diese Beschuldigungen gegen Herrn Woermann mit aller Gntschiedenheit zurückweisen. Jm vergangenen Jahre haben über die Vorkommnisse, die sih vor 3 Iahren zugetragen haben, eingebende Verhandlungen in der Kommission und im Plenum des boben Hauses stattgefunden: die einzelnen Fakta sind genau geprüft worden, seitens der sozialdemokratishen Partei ift noch eine besondere Untersubung veranstaltet worden, und das Ergebniß war, daß auf Herrn Woermann auch nicht der leiseste Schatten irgend eines Verdachts gefallen ift, daß er irgendwie bei den unlauteren Vorfällen betheiligt gewesen ist. Ja, zum Ueberfluß if sogar gegen eine Hamburger Zeitung, welche das Gegentbeil von Herrn Woermann behauptet hatte, ein gerichtlihes Verfahren eingeleitet worden, und auh dort ist festgestellt worden, daß gegen ihn nicht der leiseste Verdacht erhoben werden fonnte. Ich babe das bier angefübrt, damit sowobl das bobe Haus als alle diejenigen, welche von den Aeußerungen des Abg. Stadthagen Kenntniß erhalten haben, wiffen, was fie von der Wakbrhbeit derselben zu balten baben. Ferner habe ich darauf hinzu- weisen, daß die Rbederei unmöglih verantwortliß gemacht werden kann für alle Handlungen ihrer Schiffer. An der westafrikanischen Küste muß der Schiffer ganz allein auf seine eigene Verantwortlichkeit hin Verträge \{chließen, von denen der Rheder nihts weiß. Gerade an der westafrikanishen Küste hat die Rbederei mit einer fo shweren ausländishen Konkurrenz zu kämpfen, daß es nicht die Aufgabe der Regierung und des Reichêétags fein kann, diese shwierige Lage noh durch Bestimmungen zu erschweren, welche weder praktisch noch ge- ret find.

Abg. Dr. Mever (fr. Vg.) tritt für den Antrag Gröber ein. Die Strafe für die Verbrechen, welhe der Geseßentwurf ins Auge fasse, könne garniht boch genug sein.

Abg. G röber (Zentr.) erklärt sich bereit, die Bestimmung, betr. das Minimum der Geldstrafe, in seinem Antrage fallen zu laffen. Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding :

Meine Herren! Wenn Sie dem Entwurf nicht sehr ernste Be- denken und Schwierigkeiten bereiten wollen, dann muß ich Sie aller- dings dringend bitten, zum wenigsten den Eventualantrag anzunehmen, den der Herr Abg. Gröber soeben die Güte hatte, Ihnen vorzulesen, wonach also das Minimum der Strafe aus dem Paragraphen aus- scheiden würde.

Der Herr Abg. Dr. Meyer hat vorher als Motiv für die Noth- wendigkeit, hier das Ermessen des Richters mehr einzushränken, den Umstand angeführt, daß immer häufiger die Urtheile der Gerichte einer mißliebigen Kritik unterworfen würden. Meine Herren, diese Thatsache allein kann doch, glaube ich, feinen Grund abgeben, in diesem Falle von dem allgemeinen Prinzip unserer Strafgeseßzgebung, wonach dem Ermessen des Richters in der Würdigung der Strafbarkeit und des Strafmaßes möglichst freier Spielraum gelassen wird, abzuweichen. Ich kann aber au nicht zugeben, daß die rihterlihen Urtheile in der That neuerdings mit mehr Grund als früher einer ungünstigen Kritik unterzogen würden. In der Presse ist die Kritik freilih lebhafter ge- worden. Im allgemeinen aber sind, glaube ih, die Urtheile unserer Gerichte besser geworden, als fie früher waren. Es hat nur die leidige Gewohnheit mehr und mehr plaßtgegriffen in der Presse, die gerihtlihen Urtheile zum Gegenstande einer Kritik zu machen, die häufig aus Mangel an Sachkenntniß niht einmal zutreffend ist.

Wenn der Herr Abg. Dr. Meyer sagt: es sei doch wirklich nicht zu hart, daß man unter Umständen einen bei so verwerflihen Hand- lungen betheiligten Uebelthäter mit einer Zusaßzuchthausstrafe von 5/4 Sahren belegt, so habe ich das auch nit in dieser Allgemeinheit behauptet, ih habe aber hervorgehoben, daß es ein dem Rechts- bewußtsein nicht begreiflihes Unreht wäre, wenn in einem gegebenen Fall der reihe Mann mit einer Geldstrafe von 10 000 Æ abkommt und der arme Mann mit 5/4 Jahren Zuchthaus ftatt dessen belegt wird. Das wird die öffentlihe Meinung nicht als gerecht empfinden, und deshalb möchte ih dieser Möglichkeit vorgebeugt sehen.

Wenn dann der Herr Abg. Gröber meint, die von mir geltend gemachten Bedenken richteten fich in Wahrheit gegen die Anwendung von Geldstrafen überhaupt, fo scheint mir das doch nicht zutreffend zu sein. Meine Bedenken richteten sich dagegen, daß der Richter gebunden fein foll, unter allen Umständen auf hohe Geldstrafen zu erkennen, auh in folchen Fällen, in denen es ungerecht wirken muß, indem die Bestrafung entweder zu unverhältnißmäßig hoher Zuchthausftrafe oder zu einer thatsählihen Vermögenskonfiskation führen würde; diese Eventualitäten müssen Sie unbedingt vermeiden, wenn Sie niht Prozessen entgegensehen wollen, wo der Richterspruh

dem öffentlihen Gewissen gleihsam in das Gesicht {lägt. Nun aber