1895 / 193 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Aug 1895 18:00:01 GMT) scan diff

E E E E N

E E R

Bremen, 14. August. (W._ T. B. Börsen - Shlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum-Börse.) Fest. Loko 6,20 Br. Baumwolle. Stetig. Üpland middl. loko 37 §. Schmalz. Ruhig. Wilcox 334 H, Armour f\hield 33 4, Cudahy 34 K, Fairbanks 28 S. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31. Wolle. Umsaß 136 Ballen. Taback. Umsay 20 Faß Maryland, 62 Faß Kentucky, 201 Paten Paraguay, 62 Paten Brasil.

Hamburg, 14. August. (W. T. B.) Kaffee. (Naquiliags- beriht.) Good average Santos pr. Ser 754, pr. Dezember 74x, pr. März 734, pr. Mai 73}. ubig. Zudckermarkt. (Schlußbericht) Nüben-Rohzucker I. Produkt Basis 88 9/9 Rende- ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. August 9,675, pr. Oktober 10,074, per Dezember 10,274, pr. März 10,523. Rubhiger.

Wien, 15. August. (W. T. B.) Katholischen Feiertags wegen keine Börfe.

Pest, 14. August. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko fest, pr. Herbst 6,34 Gd., 6,36 Br., pr. Frühjahr 6,79 Gd., 6,81 Br. Roggen pr, Herbst 5,39 Gd., 5,41 Br. Hafer pr. Herbst 560 Gd., 5,61 Br. ais pr. Juli-August 5,58 Gd., 5,60 Br., pr. August-September 5,58 Gd., 5,60 Br., pr. Mai-Juni 1896 4,596 Gd., 4,58 Br. Kohlraps pr. August-September 9,10 Gd., 9,20 Br.

London, 14. August. (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen- ladungen angeboten. /

96% STFavazudcker 12 ruhig, Rüben-Rohzucker loko 98 matt. {— Chile-Kupfer 463, pr. 3 Monat 47. î

Amsterdam, 14. August. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 554. Bancazinn 397. |

Rotterdam, 14. August. (W. T. B.) Der eine der ehe- maligen Chefs der in Genua zusammengebrochenen Bankfirma Fratelli Bingen, Gustav Bingen, ist gestern Nacht von der Hafenpolizei festgenommen worden in dem Augenbli, als cr den Dampfer „Spaarndam de Netherlands“ von der American Navigation Company besteigen wollte. Bingen versuchte sich mit Sublimatpastillen zu vergiften. Er wurde zunächst nah dem Polizeikommissariat geführt, wo, er zugab, daß er Gustav Bingen sei. Sodann wurde er nah dem Hospital gebracht ; man hcffft, ihn wiederherzustellen. Wie erzählt wird, wurden 690 000 Fr. bei ihm gefunden. Bingen hatte sich unter dem Namen George Blind einschiffen wollen. Der Bruder des Verhafteten ist noch flüchtig. / i

Brüssel, 14. August. (W. T. B.) Die Einnahmen der Jn Heinrich - Bahn betrugen in der ersten August-Dekade :

us dem Bahnbetriebe 89 068 Fr., aus den Minen 10033 Fr., Gesammteinnahmen 99 101 Fr., Mindereinnahmen gegen die vor- A Rae im entsprehenden Zeitraum des verigen Jahres 1 V

New- York, 14. August. (W. T. B.) Die B örse eröffnete träge und verlief bei durhweg günstigem Geschäft; am Schluß blieb träge Stimmung vorherrshend. Der Umsay ter Aktien betrug 146 000 Stü.

Morgen gelangen 1 350 000 Dollars Gold zur Ausfuhr.

Weizen anfangs stetig, zog dann entsprechend der Festigkeit für Mais einige Zeit im Preise an; später trat eine Reaktion auf Ver- fäufe des Auslands ein. Exportkäufe verursähten wiederum eine vorübergehende Steigerung, welche jedoch bald weihen mußte. Schluß \{chwach. Mais stieg nah Eröffnung infolge großer Käufe, Berichte vor Frostwetter und Abnahme der Eingänge; später führten Realisie- rungen eine ALIANGaL 1 ein Sinken der Preise herbei.

Waarenbericht. Baumwolle-Preis in New-York 7°/16, do. do. in New-Orleans 71/16, Petroleum Stand. white in New-York 7,10, do. do. in Philadelphia 7,05, do. rohes (in I —, do. Pipe line Certific. pr. Juli 125 nom.,, Schmalz Western steam 6,375, do. Robe u. Brothers 6,65, Mais per August —, do. per September ate do. per Oktober 424, Rother Winterweizen 724, Weizen per O 702, do. ver September 714, do. pr. Oktb. 713, do. per Dezember 738, Getreidefraht nah Liverpool 24, Kaffee fair Rio Nr. 7 16}, do. Rio Nr. 7 per September 15,45, do. do. per November 15,30, Mehl, Spring- Wheat clears 3,00, Zucker 3,00, Kupfer 12,25.

Chicago, 14. August. (W. T. B.) Weizen stieg einige Zeit nach Eröffnung auf Abnahme der Eingänge, dann erfolgte Reaktion auf \{wächere Kabelmeldungen vom Kontinent und auf Gold- verschiffungen. Schluß träge. Mais zuerst steigend und lebhaft Mewes auf Berichte von Ernteshäden durch Frost, später Reaktion und Abschwächung infolge großer Verkäufe und Verkaufsordres.

Weizen pr. August 65ck, pr. Dezember 683. Mais pr. August 373, Speck short clear nomin. Pork pr. August 9,25.

Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm aus Herbesthal isst die zweite englishe Post über Ostende vom 14. August ausgeblieben. Grund: Zusammenstoß in Landegem. ; /

Laut Telegramm aus Aachen ist die dritt e ugs b Post über Ostende vom 14. August ausgeblieben. rund: Betriebsstörung durch Zusammenstoß zweier Züge zwischen Ostende und Gent. è

Die \chwedischen Telegraphenä mter. beförderten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 872 280 Telegramme oder 22 258

Telegramme mehr als - im gleihcn Zeitraum des Vorjahres; davon waren 411 585 inländische und 460 695 ausländische Telegramme oder resp. 7326 und 14932 Telegramme mehr als im Vorjahre. Die größte Anzahl Telegramme wurde mit Deutschland und Norwegen ausgewechselt. Die Porto-Einnahmen betrugen in runder Summe 635 500 Kronen (22 380 Kronen mehr), davon für inländische Telegramme 270 700 Kronen (7137 Kronen mehr) und für auslän- dische Telegramme 364 800 Kronen (15 243 Kronen mehr).

Bremen , 14. August. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Scnelldampfer „Fulda“ ist am 12. August Abends in New- Fort angekommen. Der Schnelldampfer „Saale“ ist am 12. August

bends auf der Weser angekommen.

15. August. (W. T. B.) Der Postdampfer „Stutt- art* ist am 14. August Morgens in New-York angekommen. er Shnelldampfer „Aller“ hat am 14. August Morgens von

Southampton die Reise nah Bremen Origeseat: er überbringt 146 Passagiere und volle Ladung. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm I1.* hat am 13. August Nachmittags Punta Delgada passiert. Der Schnelldampfer „Lahn ist am 13. August Vormit- tags von New-York nah der Weser abgegangen. Der Post- dampfer „,Willehad“ ist am 13. August Abends auf der Weser angekommen. Der Reichs-Postdampfer „Gera“ is am 13. August Abends in Neapel angekommen.

Dheater und Musik.

Fn Kroll’s Theater bringt die Königliche Oper morgen zur Feier des 100. Geburtétags Heimich Marschner’8 des Meisters Oper „Der Vampyr“ neu einstudiert unter Kapellmeister Wein- gartner’'s Leitung und in nacstehender Beseyung zur Auf- führung: Lord Ruthwen: Herr Bulß, Sir Humphrey: Herr Mödlinger, Malwine : Fräulein Hiedler, Aubry : Herr Sommer, Sir Berkley : Herr Schmidt, Janthe: Frau Herzog, Dibdin : Herr Lieban (?), Perth : Herr Michaels, Emmy : Fräulein Weiß, Landleute : Herren Krolop, Philipp, Alma, Krasa, Susi : Fräulein Kopka, Meister der Vampyre : Herr Fränkel. :

Im Köntglihen Schauspielhause findet morgen das erste Wiederauftreten der Frau Paula Conrad statt. Zur Aufführung kommen Meolière?s Lustspiele „Die Schule der Frauen“ und „Der eingebildete Kranke“ ; die Herren Vollmer, Matkowsky, Herter, Link, die Damen von Howhenburger, von Mayburg und die kleine Felicitas Cerigioli Be beschäftigt. Fräulein Abih spielt zum ersten Mal die

elinde.

Die General -Intendantur der Königlihen Schau- spiele läßt am 100. Geburtstage Heinri Marschner’s (16. d. M.) am Grabe des Meisters in Hannover und am Marschner-Denkmal in dessen Vaterstadt Zittau Lorbeerkränze niederlegen.

Fn der ersten Lustspiel - Novität des Lessing-Theaters „Cherchez la femme“, Schwank in drei Akten von A. Hennequin und E. de Najac, welhe am Sonnabend zur Aufführung gelangt, werden die Hauptrollen von den Herren Guthery, Schönfeld, Merten, Sauer und den Damen von Pöllniy, Waldegg, Jäger und Theuer dargestellt werden. E

Im Theater- Unter den Linden gelangt morgen vor dem Ballet „Rund um Wien“ die Offenbach’she Operette „Dorothea“ zur Aufführung. : ,

Das Adolph Ernst-Theater wird morgen mit der Vaude- ville-Posse „Madame Suzette“ von Ordonneau, Musik von Audran, wieder eröffnet. Jn dieser Vorstellung debütiert außer Herrn Jürgas au Fräulein Bertha Forten vom hiesigen Residenz: Theater als Ma- dame Beauluron. Die übrigen Hauptrollen spielen die Damen Schlüter, Seemann, Roger, sowie die Herren Tielscher, Weiß, Paul- müller und Kettner. Herr Kapellmeister Pleininger wird dirigieren.

Mannigfaltiges.

Die Urliste derjenigen Personen, welhe in Gemäßheit der Be- stimmungen der Titel TV und VI des Gerichtsverfassungsgeseßes für das Deutsche Reih vom 27. Januar 1877 zu dem Amt eines Schöffen beziehungsweise eines Geshworenen für das Jahr 1896 berufen werden können, ist jeßt aufgestellt und wird s 8 36 Tit. TV a. a. O. eine Woche lang, und zwar vom 19. bis einshließlich 9%. August d. I., täglich von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Na- mittags, im städtishen Wahlbureau, Poststraße 16, IT Treppen, zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Gegen die. Richtigkeit oder Vollständigkeit der Urliste kann innerhalb der einwöchigen Frist \hriftlich oder im Wahlbureau mündlih zu Protokoll Einsprache er- hoben werden.

Der Stadtverordnete Alexander Meyer hat, dem „W. T. B.“ zufolge, dem Stadtverordneten - Vorsteher Dr. Langerhans die Mit- theilung gemacht, daß infolge seiner Uebersiedelung nah Charlotten- burg sein Stadtverordnetenmandat erloschen sei.

Kiel, 14. August. „W. T. B.* meldet: Als heute bei Beginn der Mittagspause die Arbeiter der Germaniawerft von einem „Torpedojâger“ ans Land gingen, brach die Laufbrücke, und die gerade auf derselben befindlihen Arbeiter stürzten ins Wasser. Der Unglüdéfall wird darauf zurückgeführt, daß die Arbeiter si beim

Beginn der Mittagépause zu zahlreich auf der Brü edrängt und dadur die Ueberlastung derselben ies

is heute Abend wurden 12 Todte geborgen, von we Familienväter waren.

Hannover, 14. August. Seine Majestät der Kai dem „W. T. B.“ pie an den General-Lieutenant z. at „ft Loeb eell das nachfo ae O gerichtet: „Lowther Castle, den 14. August. Am heutigen Ehrentage der hannoverschen üfilier; verleihe Ih Ihnen, deren tapferem Kommandeur in der Shlaht bei Colombey-Nouilly, in dankbarer Erinnerung hbierdurch den Rothen Stg TdeD zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe, ilhelm“. :

Elberfeld. 14. August. Die Königliche Eisenbahn-Direktion Elberfeld theilt Page mit: Am 13. August, Abends gegen 8 Uhr ist während des Aufenthalts des Güterzugs 3407 auf Statior Burscheid dur einen noch nicht aufgeklärten Umstand eine Anzahl Wagen in Bewegung gerathen, in dem starken Gefälle gh, gelaufen und auf Bahnhof Opladen mit einer Lokomotive zusammengestoßen. Eine Anzahl Wagen wurde zertrümmert dié Lokomotive unerheblich beshädigt. Der Lokomotivführer gerieth zwischen die Trümmer und wurde getödtet; ein Bremser wurde anscheinend nit unerheblich verlegt. Der Betrieb wird über Neben- geleise aufrecht erhalten. Die Untersuchung ift eingeleitet.

Dortmund, 15. August. In der der Harpener Bergba ¿

haft gehörigen Zehe Recklinghausen fand, dem B. goejel,

pae U N E O ESA \ Lon Lit Wetter att. rei Bergleute sind todt, drei s{chwer, zehn leiht verw

Der Betrieb is nicht gestört. ns

Leipzig, 14. August. In vergangener Nacht ist der Verlags- buhhändler Freiherr Bernhard von Tauchniß, besonders bekannt dur die 1841 begonnene „Collection of British authors“, eine Ausgabe der vorzüglichsten englischen Unterhaltungs\{hriften, gestorben, Tauchniß wurde im Jahre 1860 von Seiner Hoheit dem Herzog von Sawsen-Coburg in den erblichen Freiherrnstand erhoben und 1877 zum Mitglied der sächsishen Ersten Kammer ernannt ; au war er großs britannisher General-Konsul für das Königreih Sachsen.

Bremen, 15. August. „Bösmann?’s Telegraphishes Bureau* meldet aus New-York: Die Schunerbark „Eleanor Williams“ aus New-York wurde durch Zusammenstoß mit dem Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Stuttgart“ am Heck leiht beschädigt. Die Bark wurde von dem Dampfer „Stuttgart“ nah New-York einge

\{leppt.

Met, 14. August. Heute fanden auf dem Schlachtfeld bon Colombey-Noisseville unter Betheiligung vieler Veteranen Erinnerungsfeiern an den Denkmälern statt. Es wurden zahlreiche Kränze niedergelegt. Die Militärmusik spielte Choräle, die Artillerie gab Ehrensalven ab. Mittags wurde im Park von Cclombey das neue Denkmal des Infanterie-Regiments Herwarth von Bittenfeld (1. Westfälisches) Nr. 13 in Münster feierli eingeweiht; die Meter Generalität und Militärgeistlichkeit, der Bürger- meister von Münster, eine Deputation des Regiments und Veteranen- vereins wohnten der erhebenden Feier bei.

Alt-Aussee, 12. August. Der „Vossishen Ztg." wird berichtet: Gestern ist ein junger Wiener Student Namens Kahler beim Aufstieg auf den Loser beim sogenannten Loserthor abgestürzt. Der Ver unglückte erlitt einen Beinbruch fowie mehrere Hautabschürfungen leichten Grades und wurde, nachdem ihm erste Hilfe gebraht worden war, in einer Sänfte nach Alt-Aussee zurückgeschafft. Der Ver- unglüdckte is der Sobn des ehemaligen Wiener Universitäts-Professots Hofraths Kahler. .

Barcelona, 14. August. Hier fand wegen zu frühzeitign Einfahrens eines Zuges in die Station ein Zusammenstoß mi con anderen Eisenbahnzuge statt, wobei 11 Personen verleßt wurden.

Brüssel, 15. August. „W. T. B." meldet: Gestern Abend fand ein Zusammenstoß statt zwischen einem Güterzug, der von Ostende nah Verviers über Schellebelle fuhr, und einem Pers oner- zug, welcher von Brüssel um 5 Uhr Nachmittags in der Richtung nah Ostende abgegangen war. Der Zug dre des Perfonenzuges wurde getödtet, ein Schaffner und ein Maschinist {wer verleßt. Reisende sind niht zu Schaden gekommen. Der Materialshaden is beträchtlich. Die Züge in der Richtung nah Ostende erlitten große Verspätungen, da die Geleise gesperrt waren.

Wis by, 13. August. Anläßlih des 250. Jahrestages det Friedens\chlusses von Brömsebro gab die hiesige Kanonen- batterie heute altschwedishen Salut mit vier mal vier Schüssen ab, Die Stadt ehrte den Tag durch Beflaggung der alten Stadtmauern, Gesang auf dem Marktplay, ein Festmahl im Pavillon und Speisung von Armen.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

Musik von

Wetterbericht vom 15. August 8 Uhr Morgens. & E

Stationen.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeres in 9 Celsius

[50 C. = R.

Es S Wetter. E

S

d

§-

Temperatur

Regen wolfig Nebel wolkig Negen halb bed, halb bed.

Negen halb bed. wolkig bedeckt bededt wolkig bedeckt bedeckt

bededt wolkenlos bedeckt wolkig halb bed. bedeckt bedeckt heiter Regen

wolfenlos | Ll

J D G2

Belmullet. . Aberdeen . . | 767 Christiansund | 766 Kopenhagen . | 762 Stockholm . | 761 aranda . | 765

t. Petersbrg.| 759

Cork, Queens- town ...| 767 Gherbourg . | 770 e E l TEG Sylt .... | 764 mburg . . | 762 winemünde | 759 Neufahrwaffer| 757 Memel ... | 756

De U 768

ünster .. | 763 Karlsruhe . . | 766 Wiesbaden . | 765 München . . | 766 Chemniy .. | 761 Berlin ... | 760 A E Breslau... | 757 Sle d’Aix . . | 769 N. e] 700 wolkig Telt L 160 (SD woolteulo3 | 21

Vebersicht der Witterung. Eine Zone höcbsten Luftdrucks über 765 mm er-

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rend öftlich davon eine umfangreihe Depression lagert, welhe ihre tiefsten Barometerstände unter 750 mm über dem Innern Rußlands hat. Dem- entsprehend wehen über Zentral-Guropa vorwiegend nôrdlihe bis südwestlihe Winde, welche an der deutshen Küste mäßig, im Binnenlande meist s{wach auftreten. In Deutschland, wo seit gestern reich- licher Regen gefallen ist, is das Wetter kühl, trübe und regnerish; vielfah fanden auch Gewitter statt. Langsames Aufklaren ist demnächst wahrscheinli.

Deutsche Seewarte.

R L E L L E D A De E E A E T Ä E E R E R Ä E Ä E L

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opern- haus. (Kroll's Theater.) 16. Vorstellung. Zur eer des 100 sten Geburtstags Heinrih Marschner?s. Neu ‘einstudiert: Der Vampyr. Romantische Oper in 3 Aufzügen von Heinrih Marschner. Text von Wohlbrück. In Szene geseht vom Ober- Regisseur Teplaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 7F Uhr.

Schauspielhaus. 161. Vorstellung. Die Schule der Frauen. Lustspiel in 5 Aufzügen von Jean Baptiste Molière. In deutschen Versen von Ludwig a: In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max

rube. Der eingebildete Kranke. Lustspiel in 3 Aufzügen von Jean Baptiste Molière, mit Be- nußung der Wolf Graf Baudissin’schen Veberseßung. In Szene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Toinette: Frau Conrad (erstes Wiederauftreten). Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: (Kroll’s Theater.) 17. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet-

ualiften. Lustspiel in 4 Aufzügen von Gustav Freytag. (Conrad Bolz: Herr Wilhelm von Wymetal, vom Stadt-Theater in Brünn, als Gast.) Anfang 7F Uhr.

Deutsches Theater. Freitag: 38. Abonnem.- Vorstellung. Don Carlos.

Sonnabend: Die Weber.

Sonntag: Don Carlos. Anfang 7# Uhr.

Lessing-Theater. Freitag: Die Schmetter- AAgEIMaenE 2:

onnabend : Zum ersten Male: Cherchez Ia semme! S(hmwank in 3 Akten von A. Hennequin und E. de Najac.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. /%.

Freitag: Ensemble-Gastspiel der Mitglieder des Carl Schultze-Theaters (Hamburg) unter Leitung des Direktors Joss Ferenczy. Tata-Toto. Vaude- ville in 3 Akten nach Bilhaud und Barrs von Victor Lóon und F. Zell. Musik von Antoine Banés. Anfang 74 Uhr.

Sonnabend: Tata-Toto.

Theater Unter den Linden. Freitag:

Rund um Wien. Pantomimishes Ballet in 9 Bildern von Franz Gaul und A. M. Willner. Musik von Josef Bayer, der doreographische Theil von Iosef Haßreiter. Neu einstudiert vom Ballet- meister Herrn Ican NReisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Borher : Die Scchwägterin vou Saragossa. Operette in 2 Akten von Dffen- bah. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Rund um Wien. Vorher: Dorothea.

Schauspielhaus. 162. Vorstellung. Die Jour- | Viktor Leon und H. von Waldberg.

Rudolf Dellinger.

Adolph Ernst-Theater. Freitag, dev 16. August : Wiedereröffnung. MadameSu ette. Vaudeville-Posse in 3 Akten von Ordonneau. Pu f von Edmond Audran. In Szene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

A da Sm A R E G r T U I E Familien-Nachrichten. Verlobt: Frl. Lotte Dürr mit Hrn. Dr. Ot Günther (Leipzig). Frl. Hedwig Wittenbaz mit Hrn. Superintendenten Paul Wittenhag® (¿. Z. Misdroy). Fr. Eleonore von Wilw,

eb. Birkett, mit Hrn. Schriftsteller Johanne?

ilda (Charlottenburg und Berlin). A Geboren: Ein Sohn: Hrn. von Chapp!

(Groß-Wilkau). Eine Tochter: Hr-

Frhrn. von Brockdorff_ (Neu - Barnimslow

Kolbitzow). Hrn. Oberpfarrer F. Drans]e

(Lübbenau). i ú Gestorben: Stiftsdame Baronesse Agnes p? a

Reißwiß (Spindelmühl). Hr. Postkafsire

Robert Hildebrand (Breslau). Hrn. A

richter Paul Friedlaender Sohn Curt Frie? Z

(Myslowiß O. - S.) Hr. Direktor Eug T

Wanike (Breslau). Hr. Referendar Hus

Schönfeld (Neisse).

O

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (i. V.: Heidrich) in Berl

Druck der Norddeuts@en Buchdrukerei und Betrage Anstalt Berlin SW.. Wilhelmstraze Nr. 9

Fünf Beilagen

in-

Donnerstag, den 22. August: Zum 1. Male:

streckt sich von Nordskandinavien südwestwärts über das Nordseegebiet hinaus nah Frankrei hin, wäh-

erem von Haßreiter und Gaul. Viusik von Iofef Bayer. Anfang 7# Uhr.

Die Chansonette. Operette in 3 Akten von

(cias@ließlich Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reihs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 193.

Königreich Preußen. Allerhöchste Verordnung.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des Geseßes über die Landwirthschafts- fammern vom 30. Juni 1894 (Gesez-Samml. Seite 126) ‘909 Anhörung der betreffenden Provinzial - Landtage, was folgt:

8 4. Für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Pommern, Brandenburg, Posen, Schlesien, Sachsen und Schleswi -Hol- stein und für die Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden werden auf Grund der beifolgenden Saßungen Landwirth- schaftskammern errichtet.

; S 2.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten wird ermächtigt, Aenderungen der vorbezeichneten Saßungen, soweit sie niht den Siß, den Zweck, die Vertretung der Land- wirthschaftskammer oder das Wahlverfahren (Z 9 Abs. 2 des angeführten Gesetzes) betreffen, selbständig zu genehmigen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigedrucktem Königlichen Ansiegel ait AOPE

Gegeben Neues Palais, den 3. August 1895.

(L.‘S.) Wilhelm R. Freiherr von Hammerstein.

Satzungen der Landwirths{chaftskammer für die Provinz Ostpreußen.

§1. Die Landwirthschaftskammer für die Provinz O ihren Siß zu Königsberg. | Provinz Ostpreußen hat

2.

Die Landwirths{haftskammer hat die geseßlihe Bestimmung, die Gesammtinteressen der Land- und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahr- zunehmen und zu diesem Behuf alle auf die Hebung der Lage des ländlichen Sn eines abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weitere korporative Organisation des MELaE der Landwirthe und den technishen Fortschritt der Landwirthschaft zu fördern. Auch hat sie das Recht, ie bständige Anträge zu stellen.

Die Landwirthschaftskammer hat ferner die Verwaltungsbehörden hei allen die Land- und Forstwirthschaft betreffenden Fragen dur that- sählihe Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu Unteren. Sie hat niht nur über solhe Maßregeln der Geseßgebung und Ver- waltung si zu äußern, welche die allgemeinen Interessen der Land- wirthschaft oder die besonderen landwirthschaftlilen Interessen ihres Bezirks berühren, sondern auch bei allen Maßnahmen mitzuwirken, welhe die Organisation des ländlihen Kredits und sonstige gemein- same Aufgaben betreffen. i

Die Landwirthschaftskammer hat außerdem den technishen Forts

it der Landwirthschaft durch zweckentsprehende Einrichtungen zu ördern. Zu diesem Zweck ist sie befugt, die Anstalten, das gesammte Vermögen sowie die Rechte und Pflichten des Dstpreußisden Landwirthschastlihen Zentralvereins und des Landwirthshaftlihen Zentralvereins für Littauen und Masuren auf deren Antrag zur bestimmungsmäßigen Verwendung und Ver- waltung zu übernehmen und mit diesen Zentralvereinen oder deren bisherigen lokalen Gliederungen in einen organischen Verband nach näherer Vereinbarung mit den betreffenden Vereinen zu treten. Auch kann die Landwirthshaftskammer sonstige Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der landwirthschaftlihen Verhältnisse zum Zweck haben, in der Ausführung ihrer Aufgaben unterstüßen.

__ Die Regelung der im § 2 Abs. 4 des Gesehes über die Land- M IR Ma Amtes vom 30. Juni 1894 (Gesez-Samml. S. 126 u. ff.) vorgesehenen Mitwirkung bei der Verwaltung A iere Gelege und Märkte wird nah Maßgabe der hierüber zu erlassenden Geseße und Verordnungen erfolgen.

8 3.

Wählbar zu ordentlichen (stimmberechtigten) Mitgliedern der Land- wirthschaftskammer sind unter den in § 5 des Geseßes bezeichneten Vor ele Gigenthämer, N

| é enthümer, Nußnießer und Pächter land- oder forst- wirtb\{aftlich genußter Grundftücke, deren Grundbesiß oder Pachtung im Bezirke der Landwirthshaftskammer zu einem Grundsteuer-Rein- ertrage von 30 Thalern oder mehr, oder für den Fall rein forstwirth- shaftliher Benutzung zu einem jährlißhen Grundsteuer-Reinertrage hon mindestens 50 Thalern veranlägt ist, sowie deren geseßlihe Ver- treter und Bevollmächtigte,

2) die im § 6 Ziff. 2 des Qeléyes bezeichneten Personen.

dur Dée Zahl der ordentlichen Mitglieder gder e Zndwirihschasts: er beträg k; ablbezirke ie Landkreise. In jedem Wahlbezirk sind zwei Mitglieder j4 wählen.

Von den ordentlihen Mitgliedern heiden 3 Jahre nach der ersten Wahl die Vertreter der Wahlbezirke: Allenstein, La Le gr E zan, BiO auen, Friedland, Gerdauen, Heiligenbeil, Heils-

g, Pr. Holland, Königsberg, Angerburg, Darkehmen, Goldap, Gumbinnen, Heydekrug, Insterburg, Johannisburg und Lößen aus.

Die Vertreter der übrigen Wahlbezirke : Labiau, Memel, Moh- rungen, Neidenburg, Osterode, Ortelsburg, Rastenburg, Nössel, Wehlau, Lyck, Niederung, Olehko, Pillkallen, Ragnit, Sensburg, Stallupönen und Tilsit \Reiden nah 6 Jahren aus, sodaß von der weiten Wahl an für die Vertreter aller Bezirke ein regelmäßiger jähriger Wechsel stattfindet.

Die durch Zuwahl der Landwirthshaftskammer berufenen außer- ordentlihen Mitglieder 14 des Geseßes) scheiden nah 3 N aus ihrer Stellung aus, soweit sie niht von vornherein auf eine kürzere Zeit einberufen sind.

7.

Die Landwirthschaftskammer hält jährlih mindestens eine Sißung s. Sie ift, abgesehen vom Falle des § 12 Abs. 2 des Gess es, rhlußfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer ordentlihen Mit- he er anwesend sind. Ueber einen Gegenstand der Tagesordnung, wecke elden wegen Beschlußunfähigkeit ein Beschluß niht gefaßt n konnte, Tann mit Ausnahme von Saßungsänderungen in der

senen Sigung der Landwirthschaftskammer ohne Rücksicht auf die

a E anwesenden Mitglieder Beschluß gefaßt werden, wenn bei G pebung der Tagesordnung für die zweite Sißung hierauf

e s ingewiesen worden ist, Die Vorstandswahlen erfolgen Hmgar wt tel. Wahl durch Zuruf is nur zulässig, wenn

| 88, Beide Noafialannar bleibt ausshließlih vorbehalten die

Berlin, Donnerstag, den 15. August

_ 1) die Wahl ‘des Vorsißenden, seines Stellvertreters und übrigen Mitglieder des Vorstandes sowie threr Stellvertreter E S nal F die jährliche Feststellung des Etats und der auszuschreibenden J die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Reh-

nungsführers ;

4) die Aufnähme von Anleihen, den Erwerb und die Veräuße- Gg pon e Veton ri 6 Bes

) die besondere Verleihung der Wählbarkeit dwirth-

sGftdtaminer nad'S 62 o ves G: dis

6) die Einsprüche gegen die Mitgliederwahlen, 21 des Gesetzes ; ette vorläufige Enthebung von Mitgliedern, § 12, Abs. 2 des Ger N, die Zuwahl von außerordentlißen Mitgliedern, § 14 des

9) die Bildung von Ausschüssen nah § 15 des Gesetzes und di Bestimmung über ‘die Aufgaben dieser Aus\hüsse ; A De __ 10) die etwaige Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder für baare Auslagen, § 16 des Gefeßes;

11) die Fessepung, der Geschäftsordnung und der allgemeinen Be- {immungen über das Kafsen- und Rehnungswefen ;

1 de Dis ees vorgteren A

ie im ; es Geseßes ‘vorgefehenen Abma

mit; landwirth\{a\tlihen und A ereinen. Bes

Der Vorstand der Landwirth} ftskammer besteht aus dem Vor- sipenden, dessen Stellvertreter und fünf Mitgliedern. Für jedes dieser fünf Mitglièder wird ein Stellvertreter gewählt, der im Verhinderungs- falle des betreffenden Mitgliedes an dessen Stelle einzuberufen ist. Der Vorstand i} bes{chlußfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vor- standes und hierunter der Vorstßende oder, sein Stellvertreter anwesend ist. Bei Stimmengleichheit Me der Vorsitzende.

Der Vorfißende oder dessen Stellvertreter vertritt die Land-

f wirths{aftökammer nah außen. Alle Urkunden, welhe die Land-

wirthschaftskammer vermögensre{tlich verpflihten sollen, sind unter deren Namen von dem Vorsißenden oder dessen Stellvertreter und noch einem Mitgliede des Vorstandes zu vollziehen. Der Vorsitzende und in dessen Behinderung fein Stellvertreter leitet die Geschäfte und ist der Dienstvorgeseßte der Beamten der Landwirthschafts- kammer. Er beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und der Landwirthschaftskammer. Er muß eine Vorstandssigung be- rufen, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder, und eine Sißung der Landwirthschaftskammer, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. Die Berufungen der Land- wirthshaftskammer erfolgen durch öffentlihe Bekanntmachung in dem hierzu bestimmten Blatt 11) und durch besondere Einladung, in beiden Fällen unter Mittheilung der Tagesordnung. Zur Rechtsgültigkeit der Einberufung genügt die öffentliche Bekannt- machung. Ueber Gegenstände, vel niht auf der Tagesordnung gestanden haben, kann ein Beschluß nur gefaßt werden, wenn niemand widerspriht. Der Vorftand is in allen Angelegenheiten zuständig, welche der Pn Sl tntener niht vorstehend ausdrücklich vor- behalten sind, oder welche sie fich niht dur besonderen Beschluß vor- behalten hat. Anträge und Gutachten, wèelhe von dem Vorstand Gend sind, müssen, soweit nicht nach Lage der Sache eine Geheimhaltung erforderlich is , der Landwitlbstaftsramumer zur U Borst “ot dwirtb[ch ftsf füh L

er Vorstand der Landwir aftskammer führt seine Legitimation durch eine Bescheinigung des Deer Midentén. |

Die von der Landwirthschaftskammer ausgehenden Bekannt- machungen find unter deren Namen zu erlassen und vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.

_ Die Bekanntmachungen erfolgen durch die Kreiösblätter. Sollten diese Blätter eingehen, ehe andere Blätter auf dem Wege der Saßungs-Aenderung für „diese Bekanntmachungen bestimmt worden sind, fo erfolgen sie für die Zwischenzeit durch den „Staats- Anzeiger“‘. 8

12

Aenderungen dèr Saßungen müssen vom Vorstande oder von mindestens { der Mitglieder beantragt und von mindestens der Hälfte aller ordentlihen Mitglieder R sein.

Die nicht auf Küßdigung angestellten Beamten der Landwirth- \chaftskammer haben im Falle ihrer Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Pension nah Maßgabe der für die unmittelbaren Staatsbeamten een Pensionêgesetze. Ueber die Berehnung der Dienstzeit ist im

nstellungsvertrage Bestimmung zu treffen. In Betreff der Dienstvergehen der Beamten finden die Vor- schriften des Gesetzes vom 21. Juli 1852 (Gesez-Samml. S. 465) Anwendung.

S aßungen der Landwirthschaftskammer für die Provinz Westpreußen.

81, Die Landwirths{aftskammer für die Provinz Westpreußen hat ihren Siß zu Danzig.

S

Die Landwirthschaftskammer hat die geseßliche Bestimmung, die Gefommtinteressen der Land- und Forstwirthschaft ihres Bezirks wahr- zunehmen und zu diesem Behuf alle auf die Hebung der Lage des ländlichen Ge abzielenden Einrichtungen, insbesondere die weitere korporative Organisation des Berufsstandes der Landwirthe und den technishen Fortschritt der Landwirthschaft zu fördern. Auch hat sie das Recht, selbständige Anträge zu stellen.

Die Landwirthschaftskammer hat ferner die Verwaltungsbehörden bei allen die Land- und Forstwirthschaft betreffenden Fragen dur thatsählihe Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu unter- stüßen. Sie hat niht nur über folche MANIE der Gesetzgebung und Verwaltung sich zu äußern, welche die allgemeinen Interessen der Landwirthschaft oder die besonderen landwirthschaftlichen Interessen ihres Bezirks berühren, sondern auch bei allen Maßnahmen mit- zuwirken, welche die Organisation des ländlihen Kredits und sonstige gemeinsame Aufgaben betreffen.

Die Landwirthschaftskammer hat außerdem den tehnishen Fort- ritt der Landwirthschaft durch zweckentsprehende Einrichtungen zu fördern. Zu diesem Zwecke ist sie befugt, die Anstalten, das gesammte Vermögen sowie die Nechte und Pflichten des Zentralvereins west- preußisher Landwirthe auf dessen Antrag zur bestimmungêmäßigen Verwendung und Verwaltung zu übernehmen und mit dessen bis- herigen lokalen Gliederungen in einen organischen Verband nah näherer Vereinbarung mit den betreffenden Vereinen zu treten. Auch kann die Landwirthschaftskammer sonstigé Vereine und Genossenschaften, welche die Förderung der landwirthschaftlichen Verhältnisse zum Zwecke haben, in der Ausführung ihrer Aufgaben unterstüßen.

_ Die Regelung der im § 2 Abs. 4 des Geseßes über die Land- wirthshaftskammern vom 30. Juni 1894 (Gescy-Semml. S. 126 u. ff.) vorgesehenen af a D der Verwaltung der Produkten-

Gelen und Märkte wird nach Maßgabe der hierüber zu erlassenden Geseße und Verordnungen erfolgen.

1895.

j 3.

Wählbar zu ordentlichen Ae aberecbligten) Mitgliedern der Landwirthschaftskammer sind unter den in § 5 des Gesetzes bezeichneten Eine ce Mr 0 Ä cirnates P

| le Gigenthümer, Nußnießer und Pächter land- oder försts wirthsaftlich genußter Grundstücke, deren Grundbesiß oder Be Linie im Bezirk der Landwirthshaftskammer zu einem Grundsteuer-Reins ertrag von 25 Thalern oder mehr oder im Fall von rein forstwirth- schaftlicher 20 alu zu cinem jährlichen Grundsteuer-Reinertrag bon mindestens 50 Thalern veranlagt ist, sowie deren gefeßlihe Vertréter und Bevollmächtigte,

2) die im § 6 Ziff. 2 des Gesetzes bezeihneten Personen.

; 8 4.

Die Zahl der ordentlihen Mitglieder der Landwirthschafts- kaminer beträgt 62. Wahlbezirke find die Landkreise, In den Wahlbezirken :

Danziger Niederung, Elbing, Marienburg, Kulm, Dt. Krone, Flatow, Graudenz, Marienwerder, Rosenberg, Schweß, Stuhm und Thorn sind je drei, in den übrigen Wahlbezirken je zwet Mitglieder zu wählen.

& 5,

Von den ordentlichen Mitgliedern scheiden drei Jahre nah der

ersten Wahl die Vertreter der Wahlbezirke Berent, Karthaus, A öhe, Danziger Niederung, Dirschau, Briesen, Kulm, Dt. Krone, latow, Graudenz, Konitz, Löbau und Marienwerder aus.

Die Vertreter der übrigen Wahlbezirke Landkreis Elbing, Marien- burg, Preußisch - Stargard, Neustadt, Pußig, Stuhm, Rofen- berg, Strasburg, Thorn, Shweß, Tuchel und Schlochau \cheiden nah sech8s Jahren aus, sodaß von der zweiten Wahl an für die Ver- treter aller Bezirke ein regelmäßiger sechsjähriger Wechsel stattfindet.

§ 6.

Die durch Zuwahl der Landwirthschaftskammer berufenen außer- ordentlichen Mitglieder 14 des Gesetzes) scheiden nah 3 ae aus ihrer Stellung aus, soweit sie nicht von vornherein auf eine kürzere Zeit einberufen find.

: : 8 7.

Die Landwirthschaftskammer hält jährli mindestens eine Sizung ab. Sie ist, abgeschen vom Falle des § 12 Abs. 2 des Gesetzes, be- {{lußfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer ordentlihen Mitglieder anwesend sind. Ueber einen Gegenstand der Tagesordnung, über welchen wegen Beschlußunfähigkeit ein Beschluß nit gefäßt werden konnte, kann mit Ausnahme von Sazungsänderungen in der folgenden Sißung der Landwirthschaftskammer ohne Nücksicht auf diè Zahl der anwesenden Mitglieder Beshluß gefaßt werden, wenn bei der Bekannt- api t Tagesordnung für die zweite Sißung hierauf ausdrücklih

ingewiesen worden ist. Die Vorstandswahlen erfolgen durh Stimm- zettel. Wahl dur Zuruf ist nur zulässig, wenn niemand widerspricht.

S8.

Der Landwirthschaftskammer bleibt aus\{ließli i Bess lußfafiung iber: Us s\ch{ließlich vorbéßalten die E ie: Wa es Vorsitzenden, seines Stellvertreters übrigen Mitglieder des Vorstandes sowie ihrer Stellvertreter s E ride jährliche Feststellung des Etats und der auszus{hreibenden

3) die Abnahme der Jahrésrehnu d E s mungéführers; / h dnung un ntlastung des Rech

ie Aufnahme von Anleihen, den Erwerb und di ä i Grubeigenthum A 4 rb und die Veräußerung ie besondere Verleihung der Wählbarkeit i - n e. S 6, e des Gesetzes: y A E ie Einsprüche gegèn die Mitgliederwahlen, § 10 des Geseßès; Ges dh vorläufige Enthebung von Mitgliédern, L 12 Abs. De

ees;

Gesehes; Zuwahl von außerordentlichen Mitgliedern, § 14 des es;

) die Bildung von Aus\{üssen na 15 des G i Bestimmung über die Aufgäben bltes A Of; Gie

10) die R Gewährung einer Entshädigung an die Mit- glieder für baare Auslagen, § 16 des Gesetzes;

11) die Festseßung der Geschäftsordnung und der allgemeinen Bestimmungen über das E und Nechnungswesen ;

13) A e E B papuagen:

: ie im §2 i es Gesetzes vorgesehenen Ab mit landwirthschaftlichen und aieertacelibiba Vereinen. O

S 9,

Der Vorstand der Landwirthschaftskammer besteht aus dem Vor- fißenden, dessen Stellvertreter und fünf Mitgliédern. Für jedes dieser fünf Mitglieder wird ein Stellvertreter gewählt, der im Verhinde- rungsfalle des betreffenden Mitgliédes an dessen Stelle einzuberufen ist.

Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vorstands und hierunter der Vorfißende oder sein Stellvertreter an- wesend ist. Bei Stimméengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

8 10.

Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter vertritt die Landwirth- schaftskammer nah außen. Alle Urkunden, welche die Landwirth- \{haftskammer vermögensrehtlich verpflichten sollen, find unter deren Namen von dem Vorsißenden oder dessen Stellvertreter und noch einem Mitgliede des Vorstands zu vollziehen. Der Vorsißende und in dessen Behinderung fein Stellvertreter leitet die Geshäfte und ist der Dienstvorgeseßte der Beamten der Landwirthschaftskammér. Er beruft und leitet die Sißungen des Vorstands und der Landwirthschafts- kammer. Er muß eine Vorstandssißung berufen, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder, und eine Sißung der Landwirthshaftskammer, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. Die Be- rufungen der Landwirthschaftskammer erfolgen dur öffentliche Be- kanntmahung in dem hierzu bestimmten Blatte 11) und durch besondere Einladung, in beiden Fällen unter Mittheilung der Tages- ordnung. Zur Nechtsgültigkeit der Einberufung genügt die öffentliche Bekanntmachung. Ueber Gegenstände, welche niht auf der Tages- ordnung gestanden haben, kann ein Beschluß nur gefaßt werden, wenn niemand widerspriht. Der Vorstand ist in ufen Angelegenheiten zuständig, welche der Landwirthschaftskammer niht vorstehend aus- drücklich vorbehalten find, oder welche sie sich nicht dur besonderen Beschluß vorbehalten hat. Anträge und Gutachten, welhe von dem Vorstand ausgegangen sind, müssen, soweit niht nah Lage der Sache eine Geheimhaltung erförderlih ist, der Landwirthschaftskammer zur Kenntnißnahme vorgelegt werden.

Der Vorstand der Landwirthshaftskämmer führt seine Legiti- mation durh eine Bescheinigung E Ober-Präsidenten.

Die von der Landwirthschaftskammer ausgehenden Bekärnts- machungen find unter deren Namen zu erlassen und vom Vorsißenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.

__ Die Bekanntmachungen erfolgen dur die O Lands wirthschaftlihen Mittheilungen“. Sollte dies Blatt eingehen, ehe ein anderes Blatt auf dem Wege der Sahßungsänderung für diese Be- kanntmaungen bestimmt worden ist, so erfolgen sie für die Zwischèn- zeit dur den S AAIE. MRSEIREN

_ Aenderungen der Säßungen müssen vom Vorstand oder n mindestens 4 der Mitglieder beantragt und von mindestens der Hälfte

aller ordentlihen Mitglieder angenommen sein.