1895 / 262 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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des Deutschen Reichs-Anzeigers und ßöuiglih Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

V 262.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Vize-Admiral A von Reiche zu Naumburg a. S. den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- laub und der Königlichen Krone,

dem Marine-Ober-Baurath und Schiffbau-Direktor, Ge- heimen Baurath Zeysing zu Danzig, dem Gymnasial- Direktor a. D. D. Dr. Ebeling zu Celle und dem Bürger- meister Maßky zu Schönlanke im Kreise Czarnikau den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem E Dr. phil. Knofke zu Osnabrü und dem Gymnasial-Oberlehrer, e Dr. phil. Hol- lander zu Osnabrück den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Baurath Kluge zu Genthin im zweiten Jerichow- schen Kreise den Bn Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Gymnasial:ÜÖberlehrer a. D. Armbrecht ju Osna- brück, dem Gymnasiallehrer a. D. Maas zu Wilhelmshaven und dem Realgymnasial-Vorschullehrer a. D. Uppenborn zu Hannover den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Hauptlehrer H offmann zu Freiburg i. S., dem emeritierten Lehrer, Organisten und Küster Völkel zu Wahren im Kreise Wohlau und dem emeritierten Lehrer Biehl zu Lahrbah im Kreise Hersfeld den Adler der Jn- haber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem Nacht-Wachtmeifter Schoen zu Berlin und dem Schleusenmeister a. D. Loth zu Bergzow im zweiten Jerichow- schen Kreise das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,

dem Polizei-Wachtmeister Gustav Ritter, den Schuß- mänuern Karstedt und Obst und dem Nachtwächter Hart- mann, sämmtilih zu Berlin, dem Rathsdiener Eickemeyer zu Hameln und dem Weber Karl Voigt zu Luckenwalde das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Kaufmann und Second-Lieutenant der Landwehr

Otto Hoßfeld zu Berlin die Rettungs-Medaille am Bande

zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlih russishen Kontre - Admiral à la suite Seiner Majestät des Kaisers von Rußland Lomen den N Kronen-Orden erster Klasse, em Kaiserlich und Königlich österreichish - ungarischen Hauptmann Roth vom Generalstabs - Korps den Königlichen- onen-Orden dritter Klasse, sowie dem Kaiserlih russishen Garde - Lieutenani der Marine A. Khomutoff den Rothen Adler - Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Nei.

Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags.

Vom 30. Oktober 1895.

Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des Art. 12 der Verfassung, im Namen des Reichs, roas folgt: Der Reichstag wird berufen, am dritten Dezember d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den Reichskanzler mit den zu dicsem Zweck nöthigen Vor- ver euy a 5 händ Unterscrif rkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Raiserliden Bee Gegeben Neues Palais, den 30. Oktober 1895. (L. S) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.

Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Konstantinopel beschäftigten Gerichts-Assessor von Versen is auf Grund 2A P 1 - des Geseßes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 8 des Geseßes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des General-Konsulats die Sr GLng ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Stutgenofsen, mit Einschluß der unter deutshem Schuß lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. Y

Das in Stockton on Tees aus Stahl neu erbaute Dampsschiff „Pontos“ von 2029,54 britishen Register:Tons r Ed tvar hat durch den Uebergang in das aus- \chließliche ut der Firma A. C. de Freitas & Co. in On urg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt.

m Schiffe, für welhes die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Middlesborough unter dem 11. Oktober d. J. ein Flagge n- attest ertheilt worden. ;

Bekanntmachung,

betreffend die Aufhebung des Verbots der Einfuhr von Rindvieh aus Galizien.

Nachdem den amtlichen Ausweisen über den Stand der Viehseuhen in Oesterreih-Ungarn zufolge die Maul- und Klauenseuche in Galizien erloschen ist, wird das am 4. April d. J. erlassene Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus Galizien aufgehoben und die Einfuhr unter den früheren Bedingungen wieder A

Stuttgart, den 29, Oktober 1895.

Königlich württembergishes Ministerium des Jnnern.

von Pischek.

Die Nummer 38 des Reichs - Gesezblatis, die von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2271 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, vom 30. Oktober 1895. Berlin, den 1. November 1895, Kaiserliches Post - Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den beiden Adoptivsöhnen des Amtsrichters Carl von Warnstedt zu Korbach, den Gebrüdern Friedrih Wilhelm Otto und Mean Georg Ol von Wobeser die Er- laubniß zur Namens- und Wappensvereinigung in der Form „von Wobeser-Warnstedt zu ertheilen, sowie die Adoptiv- tochter des Obigen, Ursula Helena Minna Martha Warn- stedt (früher Borchers), in den Adelstand zu erheben.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Kanzlei-Rath im Bureau des Ministeriums der geist- lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Wilhelm Stolte bei seinem Ausscheiden aus dem Amt den Charakter als Geheimer Kanzlei-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Regierungs- und Landes-Oekonomie-Rath Krü ger bei der General-Kommission zu Hannover bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Gcheimer Regierungs-Rath beizulegen, sowie

den General-Kommissions-Sekretären Clement und Meyer in Münster i. W. den Charakter als Rehnungs-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

da i Gerichts - Assessor Manns in Lyck zum Amtsrichter aselbst,

den Gerichts - Assessor Anderseck in Landeck zum Amts- richter in Groß-Wartenberg, und ___ den Gerichts - Assessor Burchhardi in Pinneberg zum Amtsrichter in Neustadt in Holstein zu ernennen; sowie

dem Gerichtsschreiber, Kontroleur Breitkopf in Zabrze den Charakter als Rehnungs-Rath, und l dem Gerichtsschreiber, Sekretär upt in Halberstadt den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : __ dem Regierungs-Hauptkassen-Buchhalter Marwedel in

Hildesheim bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den hgrakter. als Rehnungs-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kommerzien-Rath Philipp Moriz Eichborn in Breslau den Charakter als Geheimer Kommerzien-Rath, und

dem Banquier Hugo Kempner in Glogau den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 28. September d. J. will Jch

im Betrage von 1500000 #, zu deren Aufnahme die Stadt Halle a. S,., im Mane irk Merseburg, dur das Privilegium vom 23. Juni 1882 (Gesez-Samml. S. 342) ermächtigt worden ist, von vier auf drei und einhalb Prozent aae eseßt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privilegium estgeseßte Tilgungsfrist unter Erhöhung der Tilgungsquote von ein und einem halben Prozent auf zwei Prozent des Kapitals innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten Anleihescheine den Jnhabern derselben rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem a zu

Baue a. S. nicht bis zu einem von demselben ley egenden ermine zur Abstempelung auf 31/z ae . eingereicht werden. Zugleich: willige Jch hiermit in die Aufhebung der in dem

hierdurh, genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe-

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vorerwähnten Privilegium enthaltenen Bestimmung, nah welcher die Hälfte der etwaigen Uebershüsse des städtishen Wasser- werks zur Tilgung der Anleihe mitverwendet werden soll. Hubertusstock, den 6. Oktober 1895. Wilhelm R. Miquel. von Köller.

An die Minister der Finanzen und des Jnnern.

Finanz-Ministerium.

Dem vortragenden Rath im Finanz-Ministerium, Geheimen hen Doll: ind S von Schmidt is von den zum thüringi- schen Zoll- und Steuerverein gehörigen Staatsregierungen vom 1. November d. J. ab die durch den Tod des bisherigen Jn- habers erledigte Stelle des General-Direktors dieses Vereins in Erfurt, und

dem Landrichter a. D./ Regierungs-Assessor Dr. Fervers die Stelle des Stempelfiskals und Vorstehers des Erbschafts- steueramts zu Düsseldorf verliehen worden.

Die durh das Ableben oder die Pensionierung ihrer bis- herigen Jnhaber erledigten Stellen der Königlichen Rentmeister bei den Kreiskassen in Glogau, Meldorf, Husum, Kolmar i. Posen und Deutsch-Krone sind beziehungsweise den Rent- meistern von Fragstein u. Niemsdorff zu Marburg, Regierungsbezirk Cassel, Hönerloh zu Lauenburg, Regierungs- bezirk Schleswig, Körner zu Neumünster, Regierungsbezirk Schleswig, Schwarße zu Antweiler, Regierungsbezirk Koblenz, und Kunz zu Dierdorf, Regierungsbezirk Koblenz, verliehen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Forstmeister Westermeier zu Köpenick ist auf die Oberförsterstelle Schkeudiß, Regierungsbezirk Merseburg,

der Forstmeister Schmidt zu Metterhof auf die Ober- försterstelle f aO Regierungsbezirk Merseburg,

der Oberförster Kottmeier zu Okonin auf die Ober- försterstelle Köpenick, Regierungsbezirk Potsdam,

der Oberförster Shmelter zu Adelebsen auf die Ober- E Westerhof, Regierungsbezirk Hildesheim, verseßt worden.

Die Forst-Assessoren Rudolf Bonse und Klamroth sind zu ien Oberförstern ernannt.

- Dem Oberförster Bonse ist die Oberförjterstelle Widno

im Regierungsbezirk Marienwerder und

dem Oberförster Klamroth die Oberförsterstelle Okonin im Regierungsbezirk Danzig verliehen worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Glogauer in Graudenz ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Marienwerder, mit Anweisung seines Wohnsißes in Graudenz,

der Rechtsanwalt Langenberg in Zeiß zum Notar für den Bezirk des Ober - Landesgerichts Naumburg, mit An- weisung seines E in Zeiß, und

der Rehtsanwalt Mausbach in Kleve zum Notar für den E des Ober-Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsißes in Lindlar, ernannt worden.

Dem Notar Schaefer in Opladen ist vom 1. November d. J. ab der Wohnsiß in Burtscheid angewiesen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 wird hiermit zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einshäß- - bare Reinertrag der auf preußishem Staatsgebiete belegenen Strecken der Pfälzischen Eisenbahnen, wie folgt, fest- gestellt worden ist: : :

a. St. Jugbert (Landesgrenze) bis Sheidt auf ..... . 18998 M89 S þ. Ebernburg (Mitte der Nahebrüe) bis Münjter a. St. auf . . . 6929 73 ,„ St. Johann-Saarbrücken, den 30. Oktober 1895. Der Königliche Eisenbahn-Kommissar.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. November.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten vorgestern Abend von 10 Uhr an den Vortrag des Neichs- kanzlers in dessen Wohnung und n geftern Morgen von 9 Uhr an auf dem Kummersdorfer Schießplaße einer Schieß-