1895 / 307 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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für Serlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition : j 3W., Wilhelmftraße Nr. 32. 2 Einzelne Uummern kosten 25 4A. ) j

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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M 307.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht: dem Ober-Postsekretär a. D. Benne zu Halle a. S. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, : __ dem Telegraphen-Direftor a. D. Seidel zu Steitin den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Telegraphen-Sefkretär a. D. Raethel zu Meiningen, dem Ober-Telegraphen-Assistenten a. D. Liese zu Duisburg, Waltsgott zu Wesel, Hecht zu Lübeck, Franke zu Ha a. S. und Haempfler zu Bernsdorf O.-L. im Kreise Hoyers- werda, dem emeritierten Rektor Senckpiehl zu Eberswalde, dem - emeritierten Konrektor Dühmert zu Liebenwalde im Kreise Nieder-Barnim und dem Kanzlei-Sekretär Steinicke bei dem Ober-Landeskulturgeriht zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klaße, den emeritierten Lehrern Böttcher zu Neuensund im Kreise Prenzlau, Shwarz zu Himmelpfort im Kreise Templin, an zu Zooßen in demselben Kreise, Rothenburg zu Neu- im im Kreise Ober-Barnim, Frommhagen zu Läfikow im Kreise Ruppin, Trüloff zu Perleberg, früher zu Blesen- dorf im Kreise Ostprignis, Seiffert zu Beeskow, Gott- lob Lehmann zu Potsdam, Lüdeke zu Straus- berg im Kreise Ober - Barnim, Gauger zu Menkin im Kreise Prenzlau, Zerbst zu Deutsch-Wilmersdorf bei Berlin, früher zu Tremmen im Kreise Westhavelland, Mäker zu Quizow im Kreise Westprigniz, Lindow zu Badingen im Kreise Templin, Frühauf zu Alt-Landsberg, Deißler zu Wilsnack im Kreise Westprigniß und Wille zu Alt-Ruppin im Kreise Ruppin den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie __ dem Postpackmeister a. D. Lüpke zu Neudamm im Kreise Königsberg N.-M., früher zu Frankfurt a. O., das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hof-Marschall Freiherrn von und zu Egloffstein die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Jnsignien zu ertheilen, und zwar : der zweiten Klasse mit dem Stern des Königlich bayerischen Verdiensi-Ordens vom heiligen Michael und des Komthurkreuzes erster Klasse des Großherzoglich Den Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen alken.

Dentsches Rei.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : den vortragenden Rath bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs , bisherigen Geheimen Regierungs - Rath Theodor Emil Wilhelm Eduard von Ditfurth zum Geheimen Ober-Regierungs-Rath zu ernennen sowie den Geheimen Rehnungs-Revisoren bei dem Rechnunas- hofe des Deutschen Reichs, Rehnungs-Räthen Schal khäuser und Burkart den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath, dem Geheimen Registrator bei derselben Behörde, Kanzlei- Rath Lenscch den Charakter als A Kanzlei-Rath, und L dem Geheimen Rechnungs-Revisor bei derjelben Behörde Görlis den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Königlich preußishen Wasserbau-Jnspektor Nicolaus Scholer zum Kaiserlichen Regierungs-Rath und Mitglied des Kaiserlichen Kanalamits, sowie die Mitglieder der Physikalish-Technishen Reichsanstalt Dr. Wiebe und Dr. G TUHR L zu Professoren bei dieser Anstalt zu ernennen, _ i ] dem Geheimen istrator im Auswärtigen Amt Schmidt Und dem Chiffreur im Auswärtigen Amt, bisherigen Geheimen - Sekretär Perdelwig den Charakter als Hofrath, und dem im Auswärtigen Amt angestellten MaE A t Ge- s es Sekretär Kleist den Charakter als Kanzlei-

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Staatsanwalt bei dem Ober-Landesgericht in Colmar, Geheimen Justiz - Rath Huber zum Ober - Staatsanwalt bei dem Ober-Landesgericht daselbst, E den imi Staatsanwalt Dr. Bernays in Colmar unter Verleihung des Charakters als Geheimer Justiz - Rath zum Staatsanwalt bei dem Ober-Landesgericht d-*c!hst,

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Insertionspreis für deu Raum einer Druzzeile ZO 1, Inserate nimmt au: die Königlihe Expedition

des Deutshen Reihs-Anzeigers

i j und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers ! Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. j 5

Berlin, Freitag, den 27. Dezember, Abends.

1895.

[ Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr , SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs-Spediteure entgegen. en Staats-Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes

den Landgerihts-Rath Gombart in Straßburg zum Ersten Staatsanwalt in der Verwaltung von Elsaß- Lothringen, und

den Gerichts-Assefsor Schulz zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Albesdorf zu ernennen ; sowie

dem Landgerichts-Prättdenten Wachter in Saargemünd den Charakter als Geheimer Ober-Justiz-Rath mit dem Range der Räthe Il. Klasse,

den Landgerichts-Direktoren Boecking in Straßburg und Arez in Metz den Charakter als Geheimer Justiz-Rath,

den Notaren Albert und Weber in Saargemünd, Ditsch in Finstingen und North in Dettweiler, den Rechts- anwalten Ganser in Colmar und Riff in Straßburg, sowie dem Hypothekenbewahrer Hafen in Met den Charakter als Justiz-Rath,

dem Amtsgerichts-Sekretär Lang in Altkirh den Charakter als Kanzlei-Rath, und

dem Rechnungs-Revisor Rittmann in Straßburg den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Bekannimachung.

Nach Allerhöchster Bestimmung Seiner Majestät des Kaisers wird am 18. Januar f. J. zur Erinnerung an die vor 25 Jahren erfolgte Neubegründung des Deutschen Reichs eine Feierlichkeit im Königlichen Schlosse hierselbst stattfinden, zu welchezr unter Anderen auch die damaligen Reichstags- mitglieder eingeladen werden sollen.

Demzufolge werden diejenigen Herren, welhe dem Reichstag des Norddeutshen Bundes Ende 1870 oder dem ersten Deutshen Reichstag 1871 angehört haben und gegen- eg niht Mitglieder des Ras sind, hierdur ersuht, ihre Adressen bis zum 3. Januar k. J. dem Reichsamt des Innern einzusenden.

Berlin, den 26. Dezember 1895.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung : von Boetticher.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Geheimen Regierungs-Rath, Direktor bei den König- lihen Museen und Professor an der Friedri - Wilhelms- Universität Berlin Dr. phil. Heinrich Friedrih Reinhard Kekule den ausländishen Adel unter Tari von seinen Vor- fahren geführten Namen „Kekule von Stradoniß“ nebst dem übertfommenen Wappen anzuerkennen und zu erneuern.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht :

den Geheimen Medizinal -Rath, Professor Dr. Franz König in Berlin zum ordentlihen Mitgliede der Königlichen Wissenschaftlihen Deputation für das Medizinalwesen zu ernennen, sowie

dem Professor an der Technishen Hochschule zu Hannover Wilhelm Keck den Charakter als Geheimer Regierungs- Rath, und

dem Sekretär Max Gotthard bei dem Provinzial- Schulkollegium in Koblenz den Charakter als Rehnungs-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachgenannten Beamten des Finanz-Ministeriums : dn Rehnungs-Näthen Mangelsdorff und Ruppert den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath, und

den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren Kunad, Hendrih und Happaßt den Charakter als Rech- nungs-Nath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Rechnungs-Revisor bei der Ober-Rehnungs3- _kammer, Rechnungs-Rath Lix den Charakter als Geheimer Rechnungs-Rath, und den Geheimen Rehnungs-Revisoren bei derselben Behörde Thié, Richtmann, Prehm, Grubbert, Pieper und

Finanz-Minifterium.

Zu Steuer-Jnspektoren find ernannt: der KataXter- Sekretär Diefenhardi in Wiesbaden, sowie die Kataster- Kontroleure Fr iedrich in Biedenkopf, Georgé in Jniter- burg, Herbst in Wiehl, Klüppel in Neurode, Kolvenbach in Lechenih, Leinweber in Höchst a. M, Maurer in Hachenburg, Sauer in Militsch, Selbach in Herborn, Steinkrüger in Wesel, Wiedemann in Hennef und Wolff in Striegau.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Kreis - Wundarzt des Kreises Rügen Dr. Eshriht in Binz a. R. is zum Kreisphysikus des Kreises Bleckede, und

der bisherige Präparanden-Anstalts-Vorsteher Franz Schmidt zum Kreis-Schulinspektor ernannt worden.

WETUU De:

betreffend die Errichtung einer evangelishen Kaifer- Friedrih-Gedächtniß-Kirhengemeinde in Berlin.

Mit Genebmigung des Herrn Ministers der geiftlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Evangelischen Ober-Kirchen- raths, sowie nah Anhörung der Betheiligten, wird von den unter- ¡eihneten Behörden hierdurch Folgendes festgeseßt:

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Die Ebvangelishen in demjenigen Stadtgebiete von Berlin, welches umschrieben wird:

im Norden durch die Spree von der Lutherbrücke bis zur Weich- bildgrenze gegen Charlottenburg,

im Westen durch die Weichbildgrenze gegen Charlottenburg von der Spree bis zur Mittellinie der Charlottenburger Chauffee,

im Süden durch die Mittellinie der Charlottenburger Chauffee von der Weichbildgrenze gegen Charlottenburg bis zur Mittel- linie des Spreewegs,

im Often durch die Mittellinie des Spreewegs von der Mittel- linie der Charlottenburger Chaussee bis zur Lutherbrüde, werden aus der Dorothbeenstädtishen Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu einer selbständigen Kaiser-Friedrih-Gedächtniß-Kirhengemeinde

vereinigt. Ele

Die bisherige dritte geistige Stelle der Dorotheenstädtischen Kirchengemeinde geht als Erste Pfarrftelle auf die Kaiser-Friedrih- Gedächtniß-Kirhengemeinde über. ITIL Für die Kaiser-Friedriß-Gedächtniß-Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegenwärtigen Gebührenordnungen der Dorotheen- städtishen Kirchengemeinde. é

Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1896 in Kraft.

Berlin, den 19. Dezember 189%, Berlin, den 21. Dezember 1895.

Königliches Konsistorium Der der Provinz Brandenburg, Königliche Abtheilung Berlin. Polizei-Präsident. (L. S.) Faber. (L. S.) von Windheim.

Vorstehende Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Zugleich werden folgende Festseßungen bezw. Anordnungen befannt gemacht : ;

A. Der Zweiggemeinde wird das Recht der Benußung des neuen Kirchhofs der Stammgemeinde in der Scharnweberstraße eingeräumt.

Die Zweiggemeinde vereinnahmt für die aus ihrer Mitte ftatt- findenden Beerdigungen:

1) für die Dauer der Benußung des Kirhhofs

a. die Stolgebühren, E

b. die Erträge der Armenbüchse zur Hälfte, sowie die Erträge aus den fogenannten Ablöfungen der Armenbüchse seitens ihrer Mitglieder,

2) für die Dauer von 10 Jahren vom Tage der Errichtung ab a. die Stellgebühren,

b. die aus der Reservation von Grabstellen und aus dem Grwerb von Erbbegräbnissen seitens ihrer Mitglieder fließenden Gebühren zur Hälfte. i :

F Mitglieder der Zweiggemeinde auf dem alten Kirhhof in der Chausseestraße, welher der Stammgemeinde und der Friedri Werder-Kirchengemeinde gemeinshaftlih gehört, oder auf dem Kirchhof der Stammgemeinde in der Liesenstraße bcerdigen lassen, haben fie die für die Angehörigen der Stammgemeinde festgeseßten Gebühren, auf welche die Zweiggemeinde keinen Anspruch hat, zu entrichten.

Die Kirchhofsgemeinshaft hört auf, sobald die Kirhhôfe voll- ständig belegt bezw. geschlossen sind, oder die Zweiggemeinde einen eigenen Kirchhof erworben hat, oder in eine Kirhhofsgemeinschaft mit einer anderen Gemeinde getreten is, späteftens aber nah Ablauf von i Fahren vom Tage der Errichtung der Zweiggemeinde an gerechnet.

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Noestel den Charakter als Nehnungs-Rath zu verleihen.

3, An dem Tage an welchem die Erritungsurkunde in Kraft tritt, geht die Kapelle in der Bachstraße mik" sämmtlihem Inventar

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