1896 / 68 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

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—S —— D —S J E Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 Juserate nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers Berliu §W., Wilhelmftraße Nr. 32.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährliÞh 4 A 50 4. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; | für Berlin außer den Post-Anstalten anch die Expedition h 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 A. N

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Berlin, Mittwoch, den 18. März, Abends.

1896.

Bestellungen auf den Deutshen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi ehmen sämmtliche Post-Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes,

Der vierteljährliche Bezugspreis des nd des Central-Handels-Registers für das Deutsche

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober-Konsistorial-Rath und Mitgliede des Evan- elishen Ober-Kirchenraths Hubert den Rothen Adler-Orden weiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Ober-Bürgermeister a. D., Geheimen Regierungs- Rath Pelzer zu Aachen den Rothen Adler-Orden dritter Klase mit der Schleife,

dem Hauptmann vom Hagen, à la suite des Jäger- Bataillons Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreußisches) Nr. 1 und Lehrer bei der Militär-Turnanstalt, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem bisherigen unbesoldeten Beigeordneten, Stadtältesten Jernikow zu Oderberg im Kreise Angermünde den König- ihen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie

dem Genossenschafts-Forstaufscher Ludwig Staake zu Bher im Kreise Einbeck, dem Fabrikmeister Peter Joseph MWeckmann zu Blumenthal im Kreise Schleiden, dem Vor- arbeiter und Streckenwärter Andreas Schrader zu Magde- burg und dem Dienstknecht Andreas Müller zu Linkenbach im Kreise Neuwied das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den nahbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar :

des Nitterkreuzes des Königlich bayerischen St. Georgs-Ordens: dem Second - Lieutenant der Reserve des Westfälischen Ulanen - Regiments- Nr. 5 Grafen von Spee zu Heltorf im Landkreise Düsseldorf: des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone: _ dem Mitglied des Direktoriums der Firma Krupp Frit Asthöver zu Essen ;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königli württembergischen Friedrihs- Ordens: A dent NRessort-Chef im Schmelzbau und Hammerwerk der Firma Krupp Max Uhlenhaut, : : __ dem Abtheilungs-Chef der Kanonen-Werkstätten der Firma Krupp Otto Budde und : : E dem Chef der Feuerwehr und des Sicherheitsdienstes in den Werken der Firma Krupp, Hauptmann a. D. Walther, sämmtlih zu Essen; der Königlih württembergischen silbernen Verdienst- Medaille: den Meistern in den Werkstätten der Firma Krupp: Vilhelm Gramonisch zu Altendorf im Landkreije Essen, Karl Roßbach und Heinrich Brinkert zu Essen; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich badishen Ordens vom Zähringer Lowen: dem Obersten a. D. von Wedelstaedt zu Offenburg in Baden, bisher Kommandeur des Landwehrbezirks Offenburg : des Nitterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Landrath Bake zu Saarbrücken : des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Bürgermeister Feldmann zu Saarbrüen, dem Bürgermeister Dr. Neff zu S1. Johann an der Saar und dem Fabrikanten, Rittmeister der Landwehr Karl Ludwig Karcher ebendaselbst ; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzogli braunshweigischen Ordens Heinrich's des Löwen: dem Major a. D. Matckensen von Astfeld zu Wies- baden: des Fürstlih schwarzburgischen Ehrenkreuzes erster Klasse: dem Obersten a. D. von Bloedau zu Sondershausen : der Fürstlich shwarzburgishen Ehren-Medaille in Silber: dem Kaufmann Hermann Weise zu Erfurt; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürst li ch \shaumburg-lippishen Haus-Ordens: d dem Fürstlih shaumburg - lippischen Hofkammer - Präht- enten, Landrath a. D. von Wegnern zu Bückeburg;

mit Eichenlaub

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des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens: dem Grenz - Kommissarius, Major a. D. Krause zu Eydtkuhnen :

ferner : der Königlich schwedischen Wasa-Medaille in Silber: dem Polizei - Wachtmeister Ide und dem Kriminal- Schußzmann Nickel zu Berlin;

der Königlich rumänischen goldenen Verdienst- Medaille: dem Obergärtner Friedri ch Stapf in Fürstlich Hohen- zollernshen Hofdiensten in der Weinburg; sowie

der Königlich rumänischen silbernen Verdienst- Medaille: den Lakaien Stephan Lendle und August Füll- grabe,

dem Vorreiter Friedrih Strobel und

dem Hausdiener Thomas Rupprecht, sämmtlich in Fürstlih Hohenzollernschen Hofdiensten in der Weinburg.

Deutsches Reich.

Dem zum brasilianishen Vize-Konsul in Bremen er- nannten Dr. José Marcelino de Moraces Barros ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.

Einfuhr ero or Nachdem bekannt geworden ist, daß in Rußland notorisch unter den Schweinebeständen ansteckende Seuchen, insbesondere die Schhweineseuche, dec Rothlauf, die Wild- und Ninderseuche und die Maul- und Klauenseuche, herrshen, wird hierdurch auf Grund des §8 3 des Geseßes vom 12. März 1881, be- treffend die Ausführung des Neichs - Viehseuchengeseßes, die Einfuhr von frishem Schweinefleisch aus Rußland auf dem Seewege vom Beginn des dritten Tages nach Publikation dieser Anordnung ab bis auf weiteres verboten. Stralsund, den 17. März 1896. Der Regierungs-Präsident. von Arnim.

Landespolizeilihe Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit russishen Schweinen, beziehungsweise Schweinefleisch.

Zur Verhinderung der Einschleppung übertragbarer Thier- seuchen aus dem Auslande wird auf Grund des F 3 Des Gescßes vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung des Reichsgeseßes über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh- seuhen vom 23. Juni 1880 (Gesep - Samml. Seite 128), in Verbindung mit _Z 7 des leßtbezeichneten Gesehes (Reichs- Gesepblatt Seite 153), mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Folgendes an- geordnet: ;

1) Die Einfuhr von frishem Schweinefleish aus Nußland ist verboten. Zubereitetes Schweinefleisch darf über die Grenzen der Kreise Beuthen und Kattowiß, jedoch nur in gekohtem Zustande und nur in Mengen bis zu 2 kg eingeführt werden.

9) Die Einführung lebender russisher Schweine in die Schlachthäuser zu Beuthen, Kattowiß, Myslowiß und Tarnowiß bleibt auch fernerhin in der für jedes Schlachthaus festgeseßten Stückzahl gestattet. Jedoch ist die Ausfuhr des ausgeschlachteten Fleisches und sonstiger Bestandtheile dieser Schweine über die Grenzen der Kreise Beuthen Stadt und Land, Kattowiß, Zabrze, Tarnowiß, sowie der Stadt Gleiwiß nebst den an die- jelbe angrenzenden Ortschaften Trynnek, Petersdorf von Welczek und Petersdorf städtisch untersagt.

3) Zuwiderhandlungen gegen die ordnung, welche am 20. d. M. in Kraft tritt, ‘S 328 des Strafgeseßbuchs bestraft.

Oppeln, den 17. März 1896.

Der Regierungs-Präsident. von Bitter.

Vorschriften dieser Ver- werden gemäß

schen Staats-Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs-Spediteure entgegen.

aus dem Deutschen Reichs-Anzeiger und dem Königlih Preußischen Staats- Reich beträgt im Deutschen Reichs-Postgebiet 4 f 50 S. Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits ershienener Nummern nur soweit erfolgen,

Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einshließlih des Postblattes

wie der geringe Vorrath reicht.

YBokrguntmabGung:

Nach amtlicher Feststellung herrschen in den angrenzenden Landestheilen Rußlands unter den Schweinen ansteckende Seuchen, insbesondere die Schweineseuche, der Nothlauf, die Wild- und Ninderseuhe und die Maul- und Klauenscuhe. Da der Ansteckungsstoff dieser Seuchen auch durch frishes Schweinefleish auf lebende Schweine übertragen werden fann, so verbiete ih mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirthshaft, Domänen und Forsten hierdurch auf Grund des Z 3 des Gescßes vom 12. März 1881/18. Juni 1894, betreffend die Ausführung des Reichs - Seuchengescses vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, bis auf weiteres allgemein die Einfuhr von frishem Schweinefleisch aus Rußland auf dem Seewege.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot unterliegen den Strafbestimmungen im § 66 Nr. 1 des Reichsgeseßes vom 23. Zuni 1880/1. Mai 1894 beziehungsweise im Z 328 des Reichs-Strafgeseßbuchs.

Vorstehende Anordnung tritt vom Beginn des dritten Tages nah Publikation diejer Bekanntmachung in Kraft.

Stade, den 17. März 1896.

Der Regierungs-Präfident. Himly.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

_ dem Fabrikbesißer Ferdinand Bartels senior in Gütersloh, Kreis Wiedenbrück, den Charakter als Kommerzien- Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die bisherigen Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Friedrih-Wilhelms-Universität, Erster Assistenz-Arzt an der psychiatrischen Klinik zu Berlin Dr. Maximilian Koeppen, Erster Assistenz-Arzt am fklinishen Jnstitut für Chirurgie zu Berlin Dr. Dietrich Nasse und Abtheilungs-Vorsteher am physiologishen Jnstitut zu Berlin Dr. Johannes DPTEL= felder sind zu außerordentlichen Professoren in derselben Fakultät ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

VBetanntimacqGun d

Die Verwaltungsgeschäfte bezüglich

a. der 31/9 prozentigen Schuldverschreibungen der Saal-Eisenbahn vom 22. Juli 1886,

b. der 31/4 prozentigen Prioritäts-Obligationen der Werra-Eisenbahn vom 1. Januar 1895 an Stelle der I. und II1. Emisston getreten —,

der 4 prozentigen Prioritäts-Obligationen der Werra-Eisenbahn vom 1. Juli 1890, IV. Emission 2. Theil —,

gehen vom 1. April d. J. ab von der Königlichen Eisenbahn- Direktion in Erfurt auf uns über.

Die Einlösung der fälligen Zinsscheine und verloosten Schuldverschreibungen dieser Anleihen erfolgt in Zukunft bei den bisher hierzu benußten Stellen.

Berlin, den 16. Värz 1896.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Mnzetideé,

betreffend die von der Landes - Aufnahme veröffents- lihten Meßtischblätter im Maßstab 1 : 25 000,

Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 12, Dezember 1895 hiermit bekannt gemacht, daß nachstehende Blätter erschienen find: 1914. Libbenichen, 1915. 1916. Gr. Rade, 1921. 1983. Frankfurt a. OD., 2050. 2117. Grunow, 2119, 2191. Züllichau, 2192. 9409. Beuthen a. O., 2778. 2782. Remscheid, 2784. 9845. Kürten, 2910. 2968, Düren, 2971. 8030, Stolberg, 3036. 3094. Zülpich, 3153. 3209, Blankenheim, 3263. 3264, Stadtkyll, 3265,

wird Nr. Lebus, Meseriß, Briesfow, Fürstenberg a. D., Trebschen, MWeyelinghoven, Meinerzhagen, Overath, Brühl, Siegburg, Mechernich, Hallschlag, Dollendorf.