1915 / 68 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Mar 1915 18:00:01 GMT) scan diff

inag fein, daß man die Sprache als Maßstab für das Zugehörigkeiis- gefühl zu einem Stagtswesen zu hoh bewertet hat. Es mag sein, daß wir quf diesem (ebiete in Zukynft andere Wege wandeln müssen oder fönnen, Aber es ist eine ¿Frage, die ih heute nid zu beant- wortet in der Lage wäre, ob und in welcher Form zu diesem Zwecke das Vereinégescß geändert werden muß oder kann. Denn das Vereinsgeseß- bietet in den angegriffenen Paragraphen die Möglich- feit, schon jeßt alle die Forderungen zu erfüllen, die von Ihnen geftellt werden, wenn die Voraussfeßung wegfällt oder als irrig be- wiesen wird, daß gewisse Parteien und gewisse Teile des Volkes als eines der ersten Ziele ihrer Politik die Vernichtung des Bestandes des

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Deutschen Reiches und seiner bestehenden Vrganisationen angesehen baben.

Äehnlih liegt die Sache bei den Bestimmungen des Vereins- gesehes über die Beteiligung von Jugendlichen an politischen Vereinen. Ja, meine Herren, man wird den Begriff des politischen Vereins niemals. geseßlih so definieren können, daß nicht, da es sih um Tatfragen handelt, Schwierigkeiten entstehen, und diese Schwierig- teiten werden der Natur der Dinge nach nur denen gegenüber entstehen, die Organisationen, die von Hause aus nicht politischen Zwecken dienen sollen, für politishe Zwede nußbar zu machen suben, Jch will völlig unerörtert lassen, in wie weit das in der Vergangenheit geschehen oder nicht gesehen ist; jedenfalls baben die Behörden, die Vereinsgeseß“ anzuwenden verpflichtet waren, Anlaß gehabt, es anzunehmen. Sie werden unter dem Eindruck der großen Greignisse, die der Krieg gebracht hat, zu prüfen haben, in wie weit diese Auf- sossung noch richtig ist.

(Fine dritie Forderung bezieht sih \peziell auf eine Aenderung des Vereinsgeseßes, die die Nechtsstellung der Gewerkschaften, die Rechtsstellung der Berufsvereine sichern soll. Ja, meine ‘Herren, hier liegt die Sache juristisch genau so. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß eine Gewerkschaft, cin Berufsverein, der sich in den Grenzen der Aufgaben hält, die ihm der § 152 der. Ge- werbeordnung gestellt hat, kein politischer Verein ist, und ih gehe au noch weiter, ih nehme persönlich an, daß Verufsvereine, die si bei etwaigen politishen Erörterungen auf diejenigen geseßgeberischen Materien beschränken, die mit ihrem Geschäftöbereih nach Maßgabe des § 152 in unmittelbarem Zusammenhang stehen, nit als politisdæ Vereine ‘anzusehen sind. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Die Judikatur sagt. das Gegenteil, Grzellenz!)) Die Judikatur sagt es in dem Sinne, in dieser Allgemeinheit, wie Sie es meinen, Herr Heine, niht. Die Auffassung, die i bier vertrete, ist übrigens von dem jeßigen Herrn Neichskanzler zum Ausdruck gebracht bei der Be- ratung des Vereinsgeseßes und ist, wie i bemerken möchte, in einer Anzahl von Ausführungsanweisungen der Bundesstaaten ausdrück lich niedergelegt. Wenn die Gewerksdasten tcrobdem glauben, sich beklagen zu müssen darüber, daß sie zu Unrecht als politische Vereine angesehen seien, so bängt das, meine Herren, eben wieder enge zu- sammèên mit der“fò tiefen Kluft auf politischem Gebiete, die unser ganzes Volk auseinandergerissen und getrenut hatte. Es gibt oder bat bis vor kurzem nur wenige gegeben, die außerhalb der unmittelbar beteiligten Kreise in der Lage waren, die wirtschaftliche Bedeutung der Gewcrkschaften zu übersehen. Es war fable convenue, daß die Gewerkschaften vorzugsweise politische Agitationsinstrumente be- stimmter Parteien seien, während tatscchlih nah meiner Ueber- öeugung, nach einer Ueberzeugung, die nah meiner Ansicht der Krieg schr viel weiter verbreiten wird, die Gewerkschaften in erster Linie wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen haben, ohne die unser Wirt- schaftsleben das hat der Krieg gezeigt nicht mehr denkbar ift. Ich habe bereits vor dem Kriege wiederholt darauf hingewiesen, daß nach meiner Auffassung die Gewerkschaften nicht den rihtigen Plaß in unserem Nechtssystem hätten, und daß es notwendig sein würde, hier die bessernde Hand anzulegen. Die Vorarbeiten hierfür waren in meinem Amte im Gange, als der Krieg ausbrah. Ob das Ziel, das ih mit dem Herrn Abg. Heine als erstrebenswert ansehe: den Verufsvereinen diejenige rechtliche Konstruktion und Stellung zu geben, die sie in die Lage verseßt, ihre wichtigen wirtschaftlichen und dchsaritativen Aufgaben zu erfüllen und, bei voller fretheitliher Aus- gestaltung ihrer Funktionen, nebenbei dem Staate das Maß von influß zu sichern, das einen Mizbrauch ihrer großen wirtschaftlichen und politishen Macht hindert, ob dieses Ziel zu erreiden fein wird

das

f (s | kommen sind, daß die Grenzen zwischen den Befugnissen der voll- ziehenden und der geseßgebenden Gewalt nicht immer mit der wünschenswerten Deutlichkeit innegehalten sind, Es ift aber auc) aus- drücklich geltend gemacht worden es ist dem von keiner Seite wider- sprochen worden —, daß es in einem so fomplizierten Staatéwesen wie dem unsrigen, für Männer, die sonst mit Verwaltungsgeschäften nicht betraut sind, nit ganz leit ist, überali die Grenzen zwischen der voll- zichenden und der geseßgebenden Gewalt zu finden und innezuhalten. Ich will an ein praktish gewordenes Beispiel erinnern: Es ist auch für einen RNechtskundigen nicht ganz leiht, im Augenbli festzustellen, wo das Viehseuchengeseß aufhört und die Ausführungsbestimmungen dazu beginnen. (Sehr richtig! links.)

Meine Herren, wir sind uns alles in allem darüber einig gewesen, daß die Art, wie die stellvertretenden kommandierenden Generale sich

den schwierigen Aufgaben unterzogen haben, die thnen dur die Ver- oaugung des Belagerungszustandes erwadsen sind, Anerkennung und Dankbarkeit verdient (Sehr richtig! rets), eine Dankbarkeit, die, wie ih weiß, einzelnen von den fommandierenden Generalen auch von Ihren Freunden (zu den Sozialdemokraten) ausdrücklich ausgesprochen worden ift. Ï Einen sehr breiten Naum in den (Srörterungen über die Wirkungen dcó Belagerungszustandes haben dann die Erörterungen über die Zensur eingenommen. Einigkeit bestand auch hier darüber, daß die Zensur während eines Krieges nicht zu entbehren sei. Streit bestand nur über den Umfang, in dem die Zensur notwendig sei. Während die Herren von der sozialdemokratischen Partei der Ansicht waren, daß die Zensur auf rein militärishe Angelegenheiten beshränkt werden müsse, und auch einen dahingehenden Geseßentwurf eingebraht hatten, wurde bon anderer Seite darauf hingewiesen und diese Auffassung fand die Billigung der Mehrheit der Kommission —, daß man die militärischen Maßnahmen während eines Krieges von den politischen nit trennen tonnie, daß die militärishen Maßnahmen doch in engem Zusammen- hang mit der Politik des Staates stünden, der in einen K rieg verwickelt wird, und daß also der Natur der Dinge nach die Grenzen der Zensur sehr viel weiter gezogen werden müßten und \{ließlich überhaupt nicht durch eine Legaldefinition gezogen werden konnten, sondern, wie das in der Natur solcher interimistiscen verfassungsrehtlichen Zustände wie des Velagerungszustandes liegt, im wesentlichen nah dem Takt und dem Verständnis der beteiligten Behörden gehandhabt werden müßten. Meine Herren, wenn auf dem Gebiete der Zensur manche Ab- sonderlichkeiten vorgetragen und vorgekommen find, die weder ih noŸ der stellvertretende Herr Kriegsminister irgendwie zu vertreten in der Lage waren oder es aub nur versucht haben, muß ich doch fest- itellen, daß auch bier anerkannt wurde, daß in Anbetracht der un- gebeuren Schwierigkeiten der Handhabung der Zensur, die in aller- erster Linie solben Personen erwachsen, die mit diesen Fragen in ihren sonstigen Verhältnissen während des Friedens nit vertraut geworden find, auh auf dem Gebiete der Zensur in der Hauptsache den Wünschen entsprochen worden ist, die von der Presse selbst ge- äußert worden sind, Gs it ferner festgestellt, daß sowohl die Zivil- behörden als auch die Militärbehörden bestrebt gewesen sind, auf diesem Gebiete in dauernder Fühlung mit der Presse zu bleiben. Es ist ausdrüklih festgestellt, daß, wenn einmal fehlgegriffen und dic Vermittlung der Zivilbebörden in Anspruch genommen worden ist,

diese Vermittlung mit Erfolg stattgefunden hat. Es ift ferner aus- drüdclih festgestellt, daß abgesehen von den bier in Berlin täglich stattfindenden Besprebungen mit der Presse auch im Großen General- stab cine Zentralstelle für die Zensur eingeritet ist, und daß den in der Provinz die Zensur ausübenden militärischen Stellen ausdrüdlich empfohlen ift, sich mit der Presse ihres Bezirks in dauernder und unmittelbarer Fühlung zu halten. &s ist ferner ausdrücklich anerkannt, daß die Schranken, die nun einmal durch die Zensur der Presse ge- zogen werden müssen, selbstverständlich auf das unumgänglich not- wendige Maß beschränkt werden sollen.

Jch habe, als wix in der Kommission waren, auf einen Erlaß Bezug nehmen durfen, ven der preußische Vêinister des Innern hat ergehen lassen, und ich bitte, mir zu gestatten, die wihtigsten Säße dieses Erlasses hiex noch einmal vorzutragen. Er lautet:

(ine Präventivzensur ist allgemein vorgeschrieben lediglich für militärische Artikel. Von ihrer (Finführung für politische Artikel

ist bann ferner festgestellt, daß allerdings Mißgriffe Rotge:

Generale, Gouverneure usw. bitte ih von kem Inhalt dieses Ers lasses zu verständigen. Es wäre außerordenilih erwünschGt, weny auch die die Zersur unmittelbar ausübenden militärisckden Dienst, stellen nach diesen Grundsäßen verfabren mirden.

In Verfolg dieses lebt ausgesprocenen Gedankens hat der stell» vertretende Herr Kriegsminister seinerseits Veranlassung genommen, eine Empfehlung dieser Grundsäße auch an sämtliche stellvertretenden femmandierenden Generale ergeben zu lassen,

Meine Herren, ih glaube, Sie entnehmen aus dieser Anordnung, daß von einem illiberalen Schreckensvregiment, wie es nah den Aus- führungen der beiden Herren Redner von der sozialtemokratishen Parz- tei im Deutschen Reiche bestehen müßte, nicht wohl gesprochen werden kann, sondern daß im Gegenteil überall das Bestreben ist, die Zensur so vorsichtig wie möglih und unter Wahrung nicht nur der politischen Interessen der einzelnen Parteiorgane, sondern auh der wirtscaft= lichen Interessen der Presse zu üben. Wenn dabei gelegentlih Un- gleihmäßigfeiten vorkommen, wenn si Schwierigkeiten ergeben, fo liegt das zum Teil auch in der verfassungsmäßigen Struktur dieser Materie. Der Verfassungsartikel, der sich mit dem Belagerungs- zustande befaßt, nimmt auf ein sehr viel älteres preußisches Gesetz Bezug, er bezieht sih nit gleichmäßig auf alle Teile des Deutschen Reiches. Es fehlt eine Zentralstelle für die ih glaube, es sind 24 stellvertretenden kommandierenden Generale, die mit der Durcb- führung des Belagerungszustandes betraut find. Das alles sind &rschwernisse, aber es sind Erschwernisse, die wir jeßt während des Krieges nicht, wie es von anderer Seite gewünscht ist, beseitigen können durch ein Geseß, ein Geseß, das nicht nur ein neues Gesetz, nit nur eine Verfassungsänderung involvieren würde, fondern auch in die Ver. trâge eingreifen würde, die der Reichsverfassung zugrunde liegen. Des- halb müssen wir die Regelung dieser Angelegenheit hinausschieben, zu= mal gerade auf dem Gebiete der Presse alles geschehen ist, was billiger weise verlangt werden kann, und i nebenbei die Veberzeugung habe, daß alle Beteiligten sih immer mehr in die Gesichtspunkte hinein» finden werden, die ih eben als Richtlinien bezeichnet habe.

Im Zusammenhange mit dieser Frage hat der Herr Abgeordnete Heine noch warm empfohlen, das Geseß über die Versorgung der PVinterbliebenen und Invaliden zu ändern. Jch kann mi furz fassen, Die Regierung hat hon in der Kommission ihre grundsäßlihe Be- reitwilligkeit erklärt, eine Aenderung eintreten zu lassen, die sih etwa in der Nichtung der Herren Antragsteller bewegt, aber sie hat darauf hingewiesen, daß es mangels eines ausreidenden Materials, mangels irgendwelchen Ueberblicks über die finanzielle Tragweite und mangels eines Ueberblicks über die finanziellen Verhältnisse, wie sie nah dem Kriege vorliegen werden, zurzeit unmöglich sein würde, ein Geseß Zu verabschieden, das diese Wünsche in zwingende Vorschriften umwandelt, És ist deshalb empfohlen, einen solchen Geseßentwurf zwar vorzuberei- ten, aber niht während des Krieges zu verabschieden. Die Regierung hat sich ferner bereit erklärt, unter Ausnußung des Fonds für die Kriegswohlfahrtspflege überall da unterstüßungsweise einzugreifen, wo die jeßt geltenden Bestimmungen zu Härten führen; im übrigen herrscht allseitige Uebereinstimmung darüber, daß alles darangesecht werden muß, um die Hinterbliebenen und die Invaliden so rasch wie irgend möglich in den Besitz ihrer Kompetenzen zu bringen. Jch glaube also, Sie können zu uns das Vertrauen haben, daß wir uns der Ghrenpflicht des deutschen Volkes, für seine Invaliden und die Hinterbliebenen der Gefallenen zu sorgen, mit demselben Cifer, dem-

selben Pflichtgefühl unterziehen werden, wie es von Jhrer Seite bis- her geschehen ist. j

Damit bin i, glaube id, am Ende meiner Ausführungen. Jch möchte wenigstens auf Einzelheiten nicht weiter eingehen mit Nück- sicht auf die vorgerückte Tageszeit und mit Nücksicht auf die Stim- mung, in der wir uns alle befinden, und die der Erörterung trockener Details nicht gerade günstig ist. Ich bitte mir aber zum Schluß noch einige allgemeine Ausführungen zu gestatten.

Meine Herren, wir alle haben dur diesen Krieg gelernt, und wir alle, wo wir auch stehen, lernen in diesem Kriege täglich Neues. Aber die Erkenntnis, die uns dieser Krieg gebracht hat und weiter bringt, ist an si eine erfreuliche, denn sie geht dahin, daß wir reicher sind, als wir geglaubt haben, und durch den Krieg reicher werden, als wir es je haben für möglich halten können. Wir ‘sind reicher in materieller Beziehung, als wir geglaubt haben, das hat uns der Krieg

zum Deutschen Neichsan

V G,

1. Untersuhungssachen. 2. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Verkäufe, Verpachtungen, - Verlosung 2c. von Wertpapieren.

Zu

Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesell\{haften.

———— a

2) Aufgebote, Verlust- u, Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[97144] Oeffentliche Zuste0ung.

In der Eheprozeß\1che der Anna Marie Zimmermann, geb. Donner, in Zwiau, Klägerin und Berufungsklägerin, Prozeß- bevollmächtigter: Rehtsanwalt Justizrat Michaelsen in Dresden, gegen den Lohn- kellrer Freidank Wolfgang Zimmermark, früher in Zwickau, jeßt unbekannten Auk- enthalts, Beklaaten und Berufungs- beklagten, wegen Chescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten. zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den neunten Zivilsenat des Königlih Sächsi- schen Oberlandesgerihts zu Dresten auf Dienêtag, den 11. Mai 1915, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung zu feiner Vertretung einen betm Prozeß- gerthte zugelaffenen Nechtsanwalt zu be- jtellen, und mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden und den Mann für \{chuldig zu erklären. : s

Dresden, den 19. März 1915.

Der Gericbts*creiber des Königl. Sächs. Oberlandeëgerichts.

[97148] Oeffentliche Zustellung.

Der Schlosser Karl Schlieper in Nem- seid, Untertalstraße 11, Prozeßbevoll, mächtigter: Rehtsanwalt Lande in Elber- feld, laat gegen feine Frau, Maria ge- borene Schmidt, früher in Remscheid, auf Grund der Behauptung, daß sie ihn bös- li verlassen habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Che. Der Kläaer ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivyil- kammer des Königlichen Landgerichts tn Elberfeld auf den 9. Juni #915, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, fich durch etnen bei diesem Gerite zu- gelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevoll- mäctigten vertreten zu lassen,

Elberfeld. den 17. März 1915.

Gun ck, Landger.-Sekretär, Gerichts-

shreiber des Königlichen Landgerichts.

[97150] Oeffentlicbe Zustellung.

Die ffene Handelsgetellshaft in Firma Gebr. Nudershausen in Wiernheim bei Mannheim, Prozeßbev-llmächtigte : Nechts- anwälte Fleischer und Danziger, Berlin, Dircksensiraße 24,. klogt gegen den Kauf- mann Otto Westpfahl, jetzt unbekannten Aufentbalts, früher in Berlin: Steglitz, Lenbachstraße 9, auf Grund des Wechsels vom 22. Dezember 1912 über 1C00 M, z2hlbac am 22. März 1913, mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten als Gefamtschuldner mit dem bereits ver urteilten Kanfmann Josef Glückstein in Schöneberg, Kufsteinersiraße 6, zur Zablung ven 1000 nebft 6 vom Hundert Zinsen seit ‘dent März 1913 und 13,35 Wechselunkosten. Die Klägerin ladet den Beklagt-n zur münblichen Verhandlung des Nechtsfireits vor die 5. Kammer für

Verdingungen 2c.

Dritte Beilage

Be

stellungen u. dergl.

[97152] Oeffentliche Zustellung. [ Der Kausmann Moriß Joseph in i Strelno, Proze ßbevollmähiigter: Rechts- | i anwalt Bleukle tn Bromberg, klagt gegen den Nittergutsbesiger Kasimir von Tacza- |! nowski in Wilc:yn, Krets Slupce, Gous- v?rnement Kaltsch, in Rußland, auf Grund des am 1. Oftober 1914 fällig aewesenen Wechsels, d d. Strelno, den 1. Juli 1914, |\ über 7500 M und der Protestur kunde vom 3. Movember 1914, mit dem Antrage, den Beklagten fostenpflichttg zu verurteilen, an

Zinsen seit 1. Oktober 1914 und 20 M 30 „S Proteslfosten sowie 55 4 !/z 9/9 Nttambioprevision und verauslagte Spesen zu zahlen, und das Urteil für vorläufig voll streckbar zu erflären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhar d- lung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handeissahen des Königlichen Land- aer’ch1s in Bromberg auf den 27. Mai 1915, Vormittags 20 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuaelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung |. wird dieser Au2zug der Klage bekannt gemaht Bromberg, den 17. März 1915, Der Gerichtsschreiber tes Königlichen Landgerichts.

(97151) Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Moritz Joseph in Strelno, Prozeßtevollmächtigter : Rechtéanwalt Blenkle in Bromberg, klaat gegen den Mittergutébesißer Kasimir von Tacza- uo twsfi in Wilc;yn, Kreis Slupce, Gou vernement K:1is{ch, in Nußland, auf Grund des am 11. Juli 1914 fällig gewesenen Wechsels, d. d. Strelno, den 11.- April 1914, über 15000 Æ, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, än den Kläger 15 000 6 nebst sechs vom Hundert Zinsen feit dem 11. Juli 1914 ¡u zahlen, und das Urteil für vorläufig vollitreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Mechts\treits vor die Kammer für Handelssachen des Könfglichen Land- gerihis in Browmberck auf den D7. Mai 1915, Vormittaßs 10 Uhr, mit dr Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. / / Bromberg, den 17. März 1915. Der Gericht\ch{reiber des Königlichen Landgerich's.

[97157] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Bernhard Hesse in Ham- born Alsum, Prozeßbevollmächtigter N-chtse- anwalt O-ttmann in Duisburg: Nuhro: t, flaat gegen den Arbeiter Ampelio Fattore, früßer in Duisburg-Beeck, Norvertstraße Nr. 31, jeßt unbekannten Aufenth [ts, unter der Behauptuvyg, daß der Betlagte ihm Mietzins für die Zeit vom Sep- tember 1914 bis April 1915 s{hulde, mit dem Antrage auf Zablung von 119 4 CEinhundertneunzehn Mark nebst 4%; Zinfen von 40 M jetit 1. 9. 1914, von 40. 6 Jet dem l. 10. 1914 und von

räch' igte: 1) di- Firma M

den Schmul Fetiermannu, Nudelberg, 4) die Firma S. B. Minz,

A

rlin, Montag, den

PHSRLTAE Ia ° EZT BetIg 2

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 4,

97154] Die Firma Norddeuts{e Credttanstalt n Königsbere, Klägerin Pröozeßbeyoll- Nech!sanwälte Dres. C. und N. Beier in Leipzig klagt gegen S. Feicrmann, 2) 3) den Sb.

ämtlich in Miendzyrzec, Gouv. Kielce

(Nußland), Beklagte, auf Grund eines am 5. Juli 1914 ausgestellten

und am

. September 1914 zablbaren Wecch'els

den Kiäg?r 79500 (6 nebst jechs vom Hundert | üher 5000 A mit tem Antrag°-, die Be- flagten als Gesamt "dner zu verurteilen, an die Klägertn 5000 4 Wechselsumme, 11,6 70 Protesikosten, 3 M 70 H 1 9% Provißon, 5000 4 seit dem 7. September 1914 zu zahlen, die Koften des Rechtsstreits als Gesamtihuldner zu tragen, und das Urteil für Die Klägerin ladet die Beklagten mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits

samt 6 v. H. Zinsen von

erklären.

zur

vorläufig vollstreckbar zu

vor die erste Kammer für Handelsfach-n des Königlichen Landgerichts zu Leivitg

Mai mit der

Harkortstraße 9, auf den 11. 1975, Vorwittags D! Uhr,

Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericbte A Pro:eßbevollmächtiaten vertreten zu lassen

zugelafjen-n Rechtsanwalt als Leipzig, den 16. März 1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

97155]

)7155] Die Bank für Handel & Industrie Filtale Lelpzia in Leipzia, Prozeßb-voll- mächtigte: N-chtsanwäite Just1zr. Dr Weniger und Dr. Geyler in geaen 1) die Firmx S & W. Magatt & Söhne in Cha' kow, Rußland, 2) 2 Srund einer W-chselforderurg, mit dem Antrags, die Beklagten als Ge'\amts{culdrer fostenpflihtig zur Zahlung von 1100 M Wechselbetrag nebsi 6 9/9 Zinson davon vorn 31 Januar 1915 ab sowte 11,30 46 Protest, kosten und 3,70 M 29 A zu verurteilen und das Urteil tür vor! äufig vollstreckbar zu erklären. Klägerin ladet die Beklagte zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssachen des Köntolichen Landgerichts zu Leivzig den 17, Mai 1975, einen bei diejem Gerichte zugelassenen vertreten zu lassen Leipzig, den 18. März 1915. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgert{ts.

[97158] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Rudolf

in Esch an der Alzette (Luxemburg), Pro [A g , çÇ È

zeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Mark

wliz zu Duisburg, Tlagt

Beklagten kostenpflichtig und_ geaen Sicherheitsleistung vorlänfig urteilen, an den Kläger 1) 483,54 4

Leivzig, klagt

auf

1/,0/9 Provifion und

Die

auf Y Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, stch durch

Rechtsanwalt als Prozeßbc vollmächtigten

Conrad, als

alletnigck-r Jnbaber der Firma M. Olivo

gegen den Bin- c2nio di Biusepve, früher 1n Mülheim- Nuhr, Sandstraße 80, auf Grund von Wa'enforderungen, mit dem Antrage, den eventuell u ver-

Unfall- und Inva Bankausweise.

_— Dr

Der Kaufmann Philipv &imons von Seligenstadt, flagt geg:-1 die Schneiderin Katharina Margaretha Grimm Jügerheim, zurzeit unbekannt wo ab- wesend, aus Darlehen und verfäuf'icher | 1 Lieferung etr.es Mantels sowie an Zinjen und Auelagen, mit dem Antrage: 1) auf kostenpflichtige Verurteilung der Beklagter, an Kläger 36 4 nebst 49/9 Zinten aus S X und 59/9 Zinsen aus 27 M seit 29. Februar 1915 zu zahlen, 2) das Urteil | für vorläufig vollstreckbar zu erflären. |f Tie Beklagte wird zur mündlichen Ver |\ handlung des Rechtsstreits vor tas Groß- berzoglihe Amtsgeriht Seligenjtadt auf Dienstag, den 11. Mai 19215, Vormittags 20 Uhr. geladen. Zum Zw-cke der öffentlihen Zustellung an die Beklagte wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Seligeusladt, den 18. März 1915. Der Aktuar Großherzoglichen Amtsgertits. (97160] Oeffentliche Zustellung Die Firma Barboten & Bic orre, Wein- großhandlung in Straßburg i. Els, Ket1en gasse 5, Prozeßbevollmächtigter : Nechts- anwalt Justizrat Or. Schmoll in Straß- burg, klagt gegen den Numa SDHenric, | Früchte- und Gemüseimpoit, früher in Straßburg i. Elî., Kettengyasse 5, jet ohne bi: fannten Wobhn- und Aufenthaits- ort, auf Gecund der Behauptuna, daß sie dem Bekiagten ein Mazazin mit Bureau in der Kettengasse 5 zu Straßburg zum vtertelfiährliden Wietzinse von 18750 4 untervermietet hat. Hierfür \ckuldet der Beklagte an die Klägerin an rüdck1à Miete für das vierte Q1artal Abzug einer noch. 108,17 A. Der Antrag urteilung lautet auf: 1) sotort 108.17 M einhundertaht Mark 17 Pfennige | nebst 49/9 Zinien vom 1. Januar 1915, 2) am! 1 Wil 19159 187/90 6 ein hundertfiebenundahtzig Mark 50 Pfennige | - nebst 49/6 Zinsen von diesem Tage ab Die Veraurte'lunuy zur Zablung der am l. April 1915 fällia werdenden Miete stützt sich auf §250 Z -P.-O. Zur münde | lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird | der Beklagte vor das Kaiserli®e Amis, | gericht in Straüburg i. Eis. guf Donuexrs@- | tag, derr G. Mai E D, Cf rinittagé 9 llhr, Saa! 45, geladen. Straf}burg i. E., den 15. März 1915 Gerichtt \chreiberei bei dem Kaiserlihen Amtsgericht

[97161] ODeffeutliche Zustellung. Der Tagelöhner Johann Sajwaj zu Langenbohum, Gertrudstraße 7a, Prozeß- bevollmächtigter: Rech!8anwait Banaézak in Bochum, klagt geaen dén Tagzeiöbner Blazej Slaby, früher tn Waltenscheit, unter der Beha!vtung, daß Beklagter thm am 8. Oktober 1914 einen Geldbetrag von 150 4 entwendet habe, mit dem Antrage, den Beklagten fostenpflihtig und vollstreck bar zur Zahlung von 150 # nebst 4% Zinsen “seit dem 8. Oktober 1914 zu ver- urteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Bekiagte vor das Köntglihe Amtsgericht hier auf den

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[97013] Oeffentliche Zustellung. banf, : unserer n i hausen, En!enfaigweg 27, mit 41050

Von |€i

E Gegenforderunz d-sfelben | L201

zeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger,

Mârz

1915.

Crwerbs- und Wirtschaftsgenossen}haster Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten

1

liditäts- 2c- Versicherurig

Berschiedene Bekanntmahungen

———-__

Hannover, oder an

Filiale Hanne ver - Derren-

Kasse,

ingelöst. Ï Sanunover-Herrezhzusen, den 19. März 915.

- U . Norddeutshe Parketfabrik G. m. b. S.

Bosse.

96994] E 2 Per am L. April 1915 fällige Zivs- chein unserer S %/igen Teilichuldver- reibungen auf Scchachtan:age LTLT

wird, von Diesem Tage ab

bei der Kasse der Gewerkschaft, Vogelbeck bei Salzderhelden,

bei der Bank für Handel uud Ju- dustrie, Filiale Hounover, Dau- nover,

bei der Commerz- und Disconuto- bank, Filiale Sanuover, Dau- nover,

etngelöfît.

Der Grubenvorstand dex

Gewerkschaft Siegfried l.

B E S R S P S E E 5 SAS A S E E

5) KFommanditgejsell-

schaften auf Aktien und

Aktiengesellschaften.

Die Bekanntmachungen über den Verlus

| von Wertpapieren befinden sich aus\ckließ-

lich in Unterabteilung 2

[97016] Aisyeshiecken as unserm Auffichts

| zat sind

Herr Kammerpräsident Karl Kürzig,

Donaue'chingen. : Herr Bankdirektor Hermann Witscher, Wilme dorf. Eingetreten in unsern Aufsichtsrat find: Herr Gch. Baurat Gustav Kemmann, Grunewald.

Dr. Waliher

Herr N: gterungêrat*a. D y D

Mie, Char É M (T 5

y b S3 E » f 5 Derr Va ireTtor Véfa

ottenbur ! i ¡Ann , d 117

Beclin, den 12. Vir

Ai‘gemeine Berliner Omnibus- Actien-Gesellschaft.

Lipschitg Schult. 97268 Einlabuug zur ordentlihen Seneralversamm!ung Unter Hinweis auf 8827 und 31 unserer Sazungen laden wir biermit unsere Uftionäâre zu der dieéjährigen ordeut- lichen Genueralversamzailungy unseret Selellihat nah Efsen (Nuhr) in das Hotel Katserhof auf Mittwoch. deu 14 April 1915, Vormittags 107 Uhr, ein. Tagesordnung : i 1) Vorlegung der Zahresrechnung für 1914 und Berichterstattung des Vor- stants Über den Vennözensstand und die Verhältniffe der Gesellschaft so-

Vierhundertdretundachtzig Mark 54 Pfennig nebst 5% Zinfen von 783,54 M seit dem 1. Februar 1914 bis zum ?. Junt 1914 von 983,04 46. vom 2: Sull 1914 bie 3. August 1914 und von 483,54 M seit dem 3. August 1914 zu zahlen ; 2) die Kosten des voraufgegangeren Arrestver- fahrens vor dem Landgericht Duttburg (7 Q. 3/14) im Bet1age von 90,38 4 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Nech!sflrei1s wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht bier, Zimmer Nr. 28, auf den 11. Mai 1915, Vormittags 97 Uhr, geladen. e i

Mülheim-Ruhr, den 17. März 1915

Friedel, als Gerichtsschreiber des Köntglichen Amtsgerichts.

39 4 seit Klagezustellung. Zur münd- lichen Verhandlung des Nechtsöstreits wird der Beklagte vor das Kön'glihe Amts- geriht in Duishura - Ruhrort auf den 18, Mai 1915, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 27, geladen Duisburg - Ruhrort, den 18. März 1915. N Ninke, Amtagerihtssekrelär.

wie über die Ergebnisse des ver- flossenen Gescbäftsjabres nebst dem Bericht des Au'sihtsrats über die stattarhabte Prüfung des Geschäfts- berichts und der Jahresrechnung. 2) Genehmigung der Bilanz und Ge- winn- und Verlustrenung für das Geschäftsjahr 1914 und der Gewinns verteilung. 3) Erteilung Mit:lieder Aufsiht®rats. 4) Wabl von Ausfichtêratêmitaliedern. Zur Teilnahme an Generalver- fammlung sind dief nigen Aktionäre be- rechtigt, die spätestens

dur eine Abänderung des Vereinsgesebes, ob es nicht zweckmäßiger zu erreichen scin würde durch ein eigenes Gewerkschaftsgesetz, ob nicht cin großer Teil der Beschwerden, die hinsichtlich der Handhabung des Vercinsgeseßzes in bezug auf die Gewerkschaften erhoben worden sind, von selbst verschwinden wird unter dem Eindruck alles dessen, was dieser Krieg gebracht und uns gelehrt hat —, meine Herren, das werden wir am Schlusse des Krieges prüfen müssen, und wir werden

es prüfen.

gezeigt, reicher, als wir glaubten auch dur die Organisationskraft Oandelssachen des Köntglichen Land- —_— p . Cr . 7 y L E P . j s F p

und Vrganisationsfähigkeit des deutschen Volkes, die nit nur unserem gerita 11 in Berlin SW. 11, Hallesches

wirGatds fiber E litten M Ufer 29/31, Zimmer 67, auf den 17. Mai

wirtschc M en, sondern auc : unserem mi itärischen Widerstande einen 1915, Vormittags 10 Uhr. mit der

starken Rückhalt bietet. Neicher sind wir aber auch geworden in Aufforderung, si durch einen bei diesem

ethisher Beziehung. Wir haben in diesem Kriege gelernt, daß wir Gerticte zugelassenen Rechtsanwalt als

ethishe Werte besißen, von denen wir nichts gewußt haben, Wir ProzeßbevollmäMtigten vertreten zu lassen.

» A r N Tf ‘L, M Fx, Berlin, den 17. März 1915.

haben gelernt, daß in unserem Volke ethishe Werte {lummern, von Der Gericts\creib-r

denen wir gefürchtet hatten, daß sie längst unter dem Schutt und des Königlichen Landgerichts IL.

Geröoll der Kämpfe der leßten Jahrzehnte, unter dem Wohlleben

einer in die Höhe gehenden Kultur zugrunde gegangen wären, Der [97153] Oeffentliche Zuftellung.

Krieg hat uns gelehrt, daß sie vorhanden sind, frish und unverwelfkt

wie zu unserer Väter Zeiten. Der Krieg hat uns gelehrt, daß sittliche

30 April 1915, Vormittags L Uhr, geladen. Wattenscheid, den 10. März 1915. Pollner, Gerichts\chreiber des Königlichen Amtegerichts. [97162] Oeffentlihe Bekanntmachung. Der englische Dampfer „La Corr- | rentina“’ von Liverpool und der fran- zösische Viermaster „Union“ von Bordeaux find von einem deutschen Kriegs8- \ch'ff aufgetracht worden. Die Beteiligien werden aufg:fordert, tihre- Ansprücbe binnen zwei Monaten durch Einreichung einer MNeklamations\chrift geltend zu machen. * Es“ wird darauf hingewiesen, daß die Neklamattons\chrift außer anderen Grjordernissen voa einem bei einem deulschen Gerichte zugelassenen Nechts- anwalte unters{hrieben sein muf. Hamburg, den 19. März 1915. Das, Kaiserliche Prisengericht. Brandis

oder den sonstigen Jnhalt der Zeitungen wird falls der zuständig? militärische Befehlshaber nicht andere Anordnungen trifft nach den während des Krieges in dieser Hinsicht gemachten Erfahrungen in der Negel abzusehen sein. Erheblichere oder häufigere Verstöße gegen den Burgfrièden können unter Umständen zur Verhängung der politischen Präventivzensur über bestimmte Blätter führen, Be- züglich der Art und Weise der Handhabung der Zensur und der Kontrolle ist grundsäßlih davon auszugehen, daß dabei alle klsein- lichen Gesichtspunkte unbedingt vermieden und daß nur da einge- griffen wird, wo wichtige staatlich zu shüßende Interessen es not- wendig fordern. Aenderungen und Streichungen werden si, wenn diesen Gesichtspunkten entsprechend gehandelt wird, auf eine sehr geringe Zahl von Fällen beschränken. Insbesondere ist nach Msög- lichkeit zu vermeiden, daß Abdrücke oder Auszüge aus an anderen

der Enilastung an die des Vorstands und des

“. my

[96228] Oeffentliche Zustellung. ice Firma Mars-Werke G. m. b. H. . Kolb, Rieber u. Co. in Frankfurt Landwehr 55—537, thren Geschäftsführer, Nechtsanwalt Oppenheimer in tflagt gegen Cathaslau u. (Tarn), Frankrei g, daß ste der Be- ine Maschine käuf

Meine Herren! Einen breiten Umfang in den Grörterungen der verschiedenen Redner, die beute vor mir gesprochen haben, haben dann eingenommen die Erörterungen über den Belagerungszustand und über die Presse bzw. über die Zensur. Wer nur die Neden der Herren Abgg. Stadthagen und Ledebour mit angehört hat, muß nach meiner Auf- fassung und ähnliches hat vorher hon der Herr Abg. Haußmann zum Ausdruck gebracht cin falsches Bild von dem bekommen, was in der Kommission verhandelt und als gemeinschaftliche Auffassung festgestellt worden ist. (Zustimmung von mehreren Seiten.) Die Uébereinstim- mung über diese Diuge zwischen der Negierung und den Parteien ging recht weit. Gs hat kein Zweifel zwischen uns darüber bestanden, daß der Belagerungszustand nicht entbehrt werden kann; es hat kein Zweifel darüber bestanden, daß der Reichskanzler formell nur verantwortlich dafür ist, daß der Belagerungszustand nur verhängt wird, wenn die verfassungsmäßigen Vorausseßungen dafür vorliegen, und daß er nit länger dauert, als diese verfassungsmäßigen Voraussetzungen bestehen :

Bornheimer GBE am 2. Werks« tage vor der anberaumten Benerals- versammlung (drn Hinterlegungs- und Versammlungs8ag nicht wit- gerechuet) i: üblichen Geschäfts- stunden bei der Gesellschaftskasse oder det der Deutschen Nationalbank, Kom- manditgesell\schaft auf Aktien, Bremen, bei der Wank für Handel & Industrie, Berlin,

a. ein Nummernverzeinis der zur Teil-

Lorsni tahme bestimmten Aktien einreien, 4) Berloqung A. von E O De darükée Laden A S Wertpapieren.

(97159) Oeffentliche Zustellung. : Der Xaver Wagner, Seifenfabrikant in Golmar, Kläger, Prozeßbevollmächtigter:

Strelno, Prozeßbevollmächtigter : Nechts- 2 2 " , 7 . E N dic N y 424 I oe

des Volkes gehörten, ein Gemeingut des ganzen deutschen Volkes Biela, Kreis Sluxce, Gou- i l tan! I di e der 16 Wechsel d d. Strie no vom 8. Mai, Ra im einzelnen beanstandet werden. Wenn auc die polizeilichen ; L ) Wech] Graulhet 1 Rechtsbeistand A. Weill in Straßburg,

Der Kaufmann Moritz Joseph in un H / j j anwalt Blernfle*in B ombera, ?laat gegen Werte, von denen dieser und jener geglaubt hat, daß sie nur Teilen | die Ver. Rutergutsbesitz-rin L. E. Kitz- d maun in Bie i 8 : G am Main, Orten erscheinenden großen deutschen Zeitungen im ganzen oder | sind. (Sehr gut! und Bravo im Zentrum, links und bei den Sozial- vernement Kalisch in Nußland, auf Grund | j, Firma Charles demokraten.) Der Krieg hat uns gelehrt eine Lehre, die auch der 3. Juli und 8. August 1914 ûb?r tins- | Behgqupt S N s E s Herr 9% Ledeb v ft veniae unde ni ; ; S A Le ; j unter ehauptun Zensurbehörden zu solchen Beanstandungen unzweifelhaft berechtigt Herr Abg. Ledebour und seine Legen Freunde nicht widerlegen gefamt 28 957,04 (6, fällig am 8. August, | és4gten im Fuli 1914 ) N A sind, so ist es doch im allgemeinen nit gut angängig, die Wieder- | Éönnen —, daß die Liebe zum Vaterland ein unveräußerliches, heiliges 3. Oftober und 8. November 1914, m't Y fert m Antraae, die | klagt gegen die Frau Ana SMan i A d ir e : But E. Dg Polo G N r Nud Nt dem Antr e WMeitate TOner Ui E ‘- | denhavfen, geb. Bri\cher, Spezeret- gabe der Aeußerungen eines in ganz Deutschland [rei verbreiteten Gut ist, das Jebem SLUYGEN QRe A e dit auf Abstam Le Ie, E Raa O : eELORLe dur ECR Têufia valstredbar E früher in Bischheim, Kalbs8- Blattes an einzelnen Orten zu verbieten oder nur in abgeänderter | Mung, Konfession und Partei. (Zustimmung und Beifall im Zentrum, O A Zinsen E E E L las da Zu N L ¿hae Detdten Mabne “unk | R: : H L, E a ins »f nat M É x Si tao (F »t s 54 c E ‘TTarendes Urte zu De A E A T R A 1] y ter ? Form zu gestatten. Die dur besondere örtliche Verhältnisse ge- | links und bei den Sozialdemokraten.) Im Sinne dieser Erfahrungen 11 564,02 „4 seit 8. August 1914, þ. von | Fsägerin 2100 Frs. 194250 % nebst | Aufenthaltsort, unter der Behauptung, (1 S z 4 L E ¿ A L L L U 4 eff z agel 2 1) Ds a Rb L ps D, E _# : t o o botenen Ausnahmen werden zu den Seltenbeiten gehören haben sich die Verhandlungen in der Kommission abgespielt, Was 9495 seit 3. Oftober 1914, c. von |5 Zinsen seit 2. August 1914 L 8 Be ae (e A, I a A j : / L 5 ; 4 ‘vop als ‘c Ce Í : 2 098 092 8 November 1914 zu|- S Ra Out a Mee retts | Warea und entstandene Veahnkosten den Weiterhin werden bei der Ausübung der Zensur und Kontrolle | Uns sonst im Frieden getrennt hat, ist während der Veratungen in 13 398,02 46 seit 8. November 1914 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits | Warea und ( die tehnishen Einrichtungen, der Kommission in den Hintergrund getreten. Die Kritik, die geübt

el nit dem

4 M S 1 gelnefert babe, 1

1cber

Hinterlegungsscheine der Reichsbank

9 O f So Betrag von 67,20 A schculde, mit dem E E e E

l zahlen und das Uiteil für vorläufig voll-| s blteßlit des gleichzeitig eingeleiteten \culde, c E O L Antrage, die Bekiagte kostenfällig zu ver-

daß aber eine verfassungsmäßige Verantwortung des Reichskanzlers das betone ich mit Nücksicht auf die Ausführungen des Herrn Abg. Ledebour noch einmal ausdrücklich nit besteht bezüglich aller der- jenigen Anordnungen, die die Militärbefehlshaber auf Grund der ihnen übertragenen Machtvollkommenheiten getroffen haben. Ich habe aber ausdrücklich anerkannt, daß es auf der anderen Seite zu den Aufgaben der Zivilbehörden, die ja die Militärbehörden beraten und deren Organe sind, gehört, darauf hinzuwirken, daß im einzelnen die Gesetze beobachtet werden. Denn, meine Herren, auch darüber bestand (Finigkeit, daß nur die vollziehende Gewalt, nicht aber die geseßgebende Gewalt, auf den Militärbefehlshaber übergeht, daß die Militärbefehlshaber in der Ausübung der vollziehenden Gewalt gebunden sind, ebenso wie die àwWilbehörden, an die geltenden geseßlichen Bestimmungen,

insbesondere der fleineren Presse, möglichst zu berüsihtigen und Anordnungen zu vermeiden sein, die den Betrieb erheblih zu stören oder unmöglich zu machen ge- eignet sind (z. B. Streichung einzelnen Stellen bei Kopf- oder Plattenzeitungen usw.) Auch wird überall Fürsorge dafür zu treffen sein, daß die Ausübung der Zensur hinsihtlih der Zeit der Ein- reichung, der Prüfung und der Rückgabe der betreffenden Presse- artifel sich den Einrichtungen des Nedaktions- und (rpeditions- betriebes nach Moöglichkeit anpaßt.

Jch ersuche, die in Betracbt kommenden Polizeibehörden der dortigen Provinz anzuweisen, na diesen Grundsäßen soweit nicht anderweite Anordnungen der zuständigen Militärbefehlshaber ent-

worden ist, ist nie geübt worden um der Kritik willen, sie ist nie eine persönliche gewesen, sondern sie ist geübt worden unter dem Ein- drucke der ernsten Sorge um- das Wohl des Vaterlandes. (Zustim: mung.) Ich möchte als einen dauernden Grfolg der Kommissions- beratungen ausdrüdli die Erfahrung feststellen, daß wir im deutschen Vaterlande so verhandeln können. (Beifall.) Dieser Gang der Verhandlungen in der Kommission hat nicht nur die Widerstands- fähigkeit der Regierung bei den \{wierigen Aufgaben, die ibr obliegen, gestärkt, sondern sie wird auch na außen bin unseren Feinden einen neuen Beweis für die wirtschaftliche und moralische Unüberwindlidh: keit des deutschen Volkes geben. (Lebhafter Beifall.)

gegenstehen zu verfahren, Die stellvertretenden kommandierenden

(Fortseßung in der Zweiten Beilage.)

streckbar zu erkiären. . Der Klägec ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Köntalichen Landgerichts in Bromberg auf den 27, Mai 1915, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwette der öffentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bromberg, den 17. März 1915.

Der Gerichts\chreiber

Arrestverfahrens zu tragen. Die Klägerin die Beklagte zur mündlichen | ung des Rechtsstreits vor die erste ner für Handelssachen des Kontgs- Landgerichts zu Frankfurt a. M. 1 27. Mai 1915, Vormittags

9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet

dem gedachten Gerichte zugelassenen An-

walt zu bestellen. Zum Zwee der öffent- ien Zustellung wird dieser Auszug der

Klaae bekannt gemacht. N

¿Franksurt a. M., den 13. März 1915.

Man Ber

sieben und sechzig Mark 20 Ptg nebst 49/6 Zinsen eit Zur

streckbar zu ertlären.

in Schiltigheim auf Dftenstag,

geladen. L :

Schiltigheim, den 17. März 1915. Gerichts\{reiberei

T Ge [ bts reibe!

des Köntglichen Landgerichts.

Ut! (s

C2 DPS L V5

des Kaiserlichen Amtsgerichts.

urteilen, an thn den Betrag von 67,20 M

16.- Junt-1914 zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll- mündlichen Verhandlung des Newtsstreits wird die Beklagte vor das. Katserliche Amtsgericht den 25. Vai 1915, Vormittags 9 Uhr,

Die Bekanntmachungen über den Verluft von Wertpapieren befinden sich aus\cließ- [ih in Unterabteilung 2. [96995] i Bei Der att 190 März d. J, stalt gehabten Auslosung unserer Partial- obligationen sind die Nummern 20 33 37 42 49 aezogen worden. Diese 5 Obligationen

eneralversammlung daselbst belassen. Die Hinterlegung der Aktten kann au bei einem deutschen Notar erfolgen, ist jedo dadur nachzuweisen, daß vor Ab- lauf der Hinterlegungs frift den An- meidestellen ein ordnungësmäßiger Otnter« legungéscein des Notars eingereiht wird, Nordenham, den 20. März 1915.

„MiDdgard“ Deutsche Seeverkehrs Aktien-Gesellschaft.

à 4 UOOO treten am L. Juli d. Z. außer Berzinsung und werden an diesem

Tage bei der Commerz- und Diskonto- |

Der Auffichtêrat.

_ Y =din ck» A Rar n 5 Hugo Stkinnes, Vorfigender.