1896 / 284 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Nov 1896 18:00:01 GMT) scan diff

unter Leitun | des Gymnasial-Gesanglehrers Kretschmer durchweg | Kraft wiederzugeben, auch ferner ein fruchtbares Feld bereitet werden | 9 Wagen leiht beschädigt. Persone! sind nicht verlegt. Eine Ve- E it sehr erfreulihe, zum theil sogar darstellerisch wie gesanglih grâdezu möge, verknüpfte der Redner den wärmsten Dank für die Männer, | triebs\törung hat niht fattariunden, r E B E î l a g E hervorragende Leistungen. Auch die Artillerie-Kapelle beste te sich | die an leitender Stelle die Geschäfte geführt haben. Mit Mendels-

mit gutem Erfolg, den stellenweise recht s{chwierigen Orchesterpart in | sohn's Sang : „Hebe deine Augen auf“ {loß die Feier in weihevoller Münster i. W., 29. Novembér. Der Provinzialverband s y G M i Weise. D Iba folgte später ein Festmahl im Englischen Hause. | der Vaterländischen Frauenvereine gestern Nachmittag unter dem Vorsiß der Gemahlin tes Ober-

hiesigen Königlichen Schlosse eine zahlrei hung ab. Aus den Verhandlungen, an denen als ürstin von Bentheim- Steinfurt ih, daß die Entwickelung der r Provinz in den leßten Jahren

befriedigender Weise auszuführen und die hohe Schönheit der dem reihen Stimmungsgehalt der machtivollen antiken _ Festdihtung ebenso wie dem vielfah wechselnden Rhythmus Der Entwurf zu einem „Goßkowsky - Schlü ter- Dee Studt im der herrlihen Verse mit \o feinem Verständniß gerecht | Brunnen“, den die Firma Rudolph Herßog an der Front ihres

werdenden Komposition nah Gebühr zur Geltung zu bringen. So | Kaufhauses in der Brüderstraße errichten lassen und der Stadt Berlin

machte denn auch die einen wahrhaft künstlerishen Genuß bietende,

trefflich inscenierte Aufführung, die bald nah 5 Ühr begann und um

7# Uhr ihr Ende erreichte, auf die Hörer einen tiefen, nahhaltigen | Entwürfen denjenigen des

Eindruck. Jagd.

1/4, Uhr am Saugarten.

L Mannigfaltiges. Die hundertjährige Jubelfeier des

Sizungssaale der Geheime Dber - Regierungs - Rath Harder die Allerhöchsterseits verliehenen Auezeichnungen. Mitglieder | zwischen 77 bis 96 Jahre alten Frauen und Jungfrauen sind an; Abt’'s Lied gewiesen auf die sehr mäßigen Gnaden-Bezüge aus- den Kassen der | Der Schaden ist beträchtlich.

des Opernhors eröffneten die Feier mit ehôrden, von Korporationen oder Einzelpersonen. Sie empfinden

„Gott grüße Dich!" Alsdann nahm der Vorsißende des Instituts, Geheime Regierungs-Rath Schreiner, das Wort zur Begrüßung der | bei \teigendem Alter und erhöhter Gebrechlihkeit jede Ent- : behrung s{merzli} und bedürfen vielfah erhöhter Pflege. Mit | einer hiesigen Fabrik für Kohlenspißzen zu elektrishen Lampen

explodierte, nah einer Meldung des „W. T. B.*, der Kessel.

Vier Arbeiter wurden getödtet.

Nizza, 28, November. Die Leiche des Fürsten zu Fürsten- berg wird, dem „W. T. B.* zufolge, am Montag Abend von hier nach- Donaueschingen Trauerfeier wird hier am Montag Mittag in der katholischen Kirche „St. Jean Baptiste" stattfinden.

Livorno, 29. November. Heute früh wurde hier eine fiarke, E in wellenförmiger Bewegung verlaufende Erdershütterung ver-

Die „Freie photographishe Vereinigung“ veranstaltet spürt. Der Bevölkerung bemächtigte sich große Bestürzung; ein am Donnerstag, den 3. Dezember, Abends 74 Uhr, im Königlichen Museum für Völkerkunde ihren 49. Projektiont-Abend. Herr Haupt- mann Theodor Wund wird über das Berner Oberland und das

N e laumtung, Gr gab zugleih Kenntniß von folgendem, aus dem abinet Seiner Majestät des Kaisers und Königs eingegangenen | Hilfe unserer Gönner und Freunde möchten wir auch am kommenden Weihnachteabend die armen Verlassenen dur cine Weihnachtsgabe ejtat | erfreuen. Zu diesem Zweck erbitten wir Geldbeiträge edelgesinnter eingabe der Direktion vom 11. d. M. mit Interesse ® ersehen, | und warmfühlender Mitmenschen an das Bureau des Deutschen L Kriegerbundes, Berlin W., Kurfürstenstraße 97, ohne Beifügung eines ¿urückblidt, und | Namens, aber unter gütiger Angabe der Bestimmung. Als Dank rufen wir allen fröhlihen Gebern zu: Gott wird es vergelten! Im Auftrage: General der Infanterie z. D. von Spiß, General der Infanterie z. D. von Strubberg, Dr. phil. Natge, Schriftführer und

Schreiben:

„Seine Majestät der Kaiser und König haben aus der Immediat-

daß das Berlinische Bürger-Rettungs-Institut auf cine hundertjährige fsegensreihe Thätigkeit

nehmen an der aus diesem Anlaß geplanten Jubelfeier im Berliner Rathhaufe regsten Antheil. Seine Majestät bedauern, an der Feier per- fôönlih nicht theilnehmen zu kTönnen, und wünschen dem Institut au d i eine gedeiblihe Entwickelung. Allerhöhstem Auftrage zu- | Schazmeister.“ olge seße ich die Direktion zugleih von dem Ausdruck des Dankes

Seiner Majestät für die Ueberreichung eines Exemplars der Denk- {rift ergebenst in Kenntniß. Der Gekbeime Kabinets - Rath.

Dr. von Lucanus."

Nachdem der Vorsißgende mit einem Hoh auf Seine Majestät

« Berlinischen Bürger-Rettungs-Instituts*“ wurde heute Mittag dur einen

am 30, d. M.

Bären gekrönt.

den Kaiser, Allerhöchstwelher gleich Seinen Erlauhten Vorfahren Matterhorn sprechen.

Mitglied des Instituts ist, die Begrüßungeansprache geendet und der Chor Beethoven’s Hymne „Die Himmel rühmen“ gesungen hatte, dur Krankheit verhinderten Justiz-Raths Ackermann, die von Lezterem verfaßte Fest- rede, die im Anschluß an die Festschrift ein Bild der Entwickelung und Wirksamkeit des Instituts gab, das in

verlas Rentier Lademann, an Stelle des

ffüßt hat. Mit der Mahnung, dafür zu wirken,

das nächste Jahrhundert ein Minister von

wobne. Mit dem Wunsche, daß dem edlen

vom 30. November, Morgens.

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Belmullet . . | 767 |OSO Lllbededckt Aberdeen .. | 772 W- 1heiter I Ghristianfund | 762 |WNW 8|Regen | Kopenhagen . | 764 |NM 2\wolkig)) | Stockholm .| 7588 WSW 2|bedeckt aparanda . | 750 ! still wolkig 8 t. Petersbg. | 759 |N 1Dunst [—13 arau .. | 7591 |N 1l\bededt [—12 Gork Queens- | town ... | 767 |O0SO 7wolkig | Gherbeurg . | 767 |SO 3\wolkenlos | Ider. ... | 773 |[WNW 2shalb bed.“ | E os e i C00. PRED 4/bededæ12) mburg . | 768 |W 3|bedeckt winemünde | 764 |WNW 3\wolkig | Neufahrwafser| 762 |S 2\bedecki 3) Memel . .. |_ 761 _|NND_ 1 halb bed. |— Es o. | 770 |[NNO 2wolkenlos |— ünster... | 772 |SW 1/bedeckt |- Karlsruhe . . | 772 |NO 4|wolkenlos |— 6 Wiesbaden . | 773 |NO 1|bedecktt) |— 6 München . . | 771 |NO 1|\wolfenlos |—11 Chemniß ,. | 770 |SSO 2Schnee |— 4 Berlin ... | 766 |W 4\bedeck15) Wien .,., | 768 |W 4|bedeckt Breslau... |_764 \NW 3\/Schnee | Ae V'AL, | 765 |D 5\heiter tes 06 itill heiter | A 4.» | (70- |D 1|wolkenlos |— 2

1) Dunst. ?) Nach1s Regen. 2) Gestern Schnee- gestöber, Dunst. 4) Reif. 5) Nachts Schnee.

Uebersicht der Witterung.

Ein Hochdruckgebiet über 770 mm erstreckt {i von Schottland südostwärts nah der Adria, während Nord- und Ost - Europa von flahen Depressionen überdeckt wird, Dementsprehend wehen über Deutsch- Iand westlihe Winde. Das Wetter i} in Deutsch- land falt, im Südwesten heiter, im übrigen trübe ; vielfa ist Shnee gefallen, in größeren Mengen im ostpreußishen Küstengebiet; nur die westdeutshe Küste ist frostfrei. Nachlassen des Frostes im Binnenlande wahrscheinli.

Deutsche Seewarte.

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Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 241. Vorstellung. Zum 209. Male: Die lustigen Weiber von Windsor. Komish-

daß ein ehren-

phantastishe Oper in 3 Akten von Otto Nicolai. Text von Mosenthal, nah William Shakespeare?s gleichnamigem Lustspiel. Tanz von Emil Graeb. In Scene gefeßt vom Ober-Negisseur Tebtlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. (Falstaff : Herr Friß Friedrichs als Gast.) Anfang 7&4 Uhr.

Schauspielhaus. 270. VorsteUung. Fauft von Wolfgang von Goethe. Der Tragödie erster Theil. Die zur Handlung gehörende Musik von Anton Fürsten Radziwill und von Peter Joseph von Lind- paintner. In Scene geseßt vom Ober-Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober- Inspektor Brandt. Anfang 7 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus, 242. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenfpiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdink. Text von Adelheid Wette. Phanutafien im Bremer Rathskeller. Phar- taftis@cs Tanzbild frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Anfang 7{ Uhr.

Schauspielhaus. 271. Vorstellung. Die Welt, in der man sich langweilt. Lustspiel in 3 Auf- zügen von Edouard Pailleron, überseßt von Emmerich von Bukovics. (Herzogin: Fräulein Anna Haverland, als Gaft.) Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Dienstag: Haunele's eer Vorher: Ohne Liebe. Anfang L Mittwoch: Zum ersten Male: Die versunkene Glocke. Ein deutshes Märchendrama von Gerhart Hauptmann. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Der Kaufmaun von Venedig.

Berliner Theater. Dienstag: Zum ersten Male: Kaiser Heinrich. Anfang 7} Uhr.

Mittwoch. Renaissance.

Donnerstag: Renaissance.

Lessing - Theater. Dienstag: Madame Sans-GSêne. (Jenny Groß.) Anfang 7# Uhr.

Mittwoch: Der Abend. (Georg Engels als Gast.)

Donnerstag: Die goldne Eva. (Georg Engels als Gast.)

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten- burg. Dienstag: Vershwuundeu. (PDisparu.) Schwank in 3 Akten von Alexandre Bifson und Andró Sylvane. Deutsch von Franz Hofer. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Bocksprünge. Vorher: Die sitt- liche Forderung.

Neues Theater. Stiffbauerdamm 4a. /5. Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Bock- sprüuge. Schwank in 3 Akten von Paul Hirsch-

zum Geschenk machen will, ist jeßt dem Magistrat zur endgültigen Genehmigung eingereiht worden.

selbe zeigt auf der einen 3 bild des Kaufmanns Goßkowsky und darunter in Relief-Darstellung sein Bürgschaftsangebot an den ruUicen General Tottleben für die | vermögen, Ende 1894 :

eite sieht man das Medaillon- | vermögen, Ende 1895 : 12723 Mitglieder und 125 930 4 Kapital- Vorstands, das ih or kurzem find neue

, : Dye Stadt Berlin. Auf der anderen

Morgen , Dienstag, findet Königliche Parforce- N D Jagd stait. Stelldichein: 12% Uhr Jagdshloß Grunewald, | FutfürstenDentet e po garunter (wiederum in Relief) das seiner Gestaltung den neuen \tädtis

Naturkunde“ veranstaltet am Mittwoch, den 2. Dezember, Abends 8 8 Uhr, im Bürgersaale des Rathhauses einen öffentlihen Vortrag. Sestakt im großen Saale des Rathhauses begangen. Der \trahlend | Herr Professor Dr. Scheibe wird sprechen über „Eigenschaften, Vor: erleuhtete Naum war mit der Büste Setner Majestät des Kaisers und mit Blumen reih geschmückt. Als Vertreter der Staats- regierung waren der Minister der geistlihen 2c. - Angelegenheiten D. Dr. Bosse und der Minister des Innern Freiherr von der Recke von der Horst anwesend. Der Kriegs-Minister hatte den Oberst- Lieutenant von Nohrscheidt mit seiner Vertretun betraut. Für die Stadt Berlin ersien der Ober-Bürgermeister Zelle mit dem Stadtrath | mit banger Sorge um des Leibes Nahrung und Unterhalt entgegen. Dorhardt. Vor der Feier überreichte im Stadtverordneten- | Die Zahl der noh lebenden Veteranenwittwen und „Töchter if seit

dem Borjahre von 212 auf 187 gesunken. Alle diese hochketagten, | an d sen Bord sich 60 t Pulver befanden. der Marinetruppen, konnte man des Feuers gegen 11 Uhr Herr werden.

fommen und Verwendung des Diamanten“ (mit Demonstrationen).

Von dem Weihnachtscomitsó für Unterstützung hiktfs- bedürftiger Wittwen und Töchter von Veteranen der Befreiungskriege ergeht folgende Litte:

„Das liebe Weihnachtsfest ist nahe. Unsere Pfleglinge sehen ihm

Karl Siegismund's Buch- und Antiquariatshand- [lung (Berlin W., Mauerstraße 68) versendet zum Weihna(tsfest gratis einen literarishen Jahresberiht und Weihnachtskatalog. Das gefällig ausgestattete Heft bietet cine Uebersicht aller bemerkenswertheren | : ( den hundert | neueren literarishen Erscheinungen nebst kurzen Besprechungen der Jahren seines Bestehens 6044 Personen mit 2190 420 46 unter- einzelnen Werke, sowie unterhaltende Beiträge von Charlotte Niese, J : 1 Karl Busse, Dr. K. Weitbrecht, M. Necker, Fridtjof Nansen und werthes Bürgerthum der Stadt erhalten bleibe, {loß die | Anderen. Aus den illustrierten Werken {ind viele Probe- Abbildungen Rede. eg betrat der Ober-Bürgermeister Zelle die Tribün-, um | wiedergegeben. Alte in dem Katalog aufgeführten Werke find in dem Institut den Dank der Stadt auszusprehen. Er erinnerte daran, daß der erste Direktor des Instituts der Minister von der Recke ge- wesen und daß auch der heutigen Feier als ein gutes Omen für

der genannten Buchhandlung käuflich.

: Münster i. Westf., 28. November. Amtlich wird bekannt ge- der Necke bei- | macht: Am 27. d. M., 1 Uhr 26 Minuten Nachmittags, entgleiften i Ò Streben des | auf Bahnhof Meppen 6 Wagen des Güterzuges 552 infolge Instituts, dem in Noth gerathenen Bürger die eigene Auflaufens eines abgerissenen Zugtheils. 4 Wagen wurden erheblich,

Westfalens hielt

efuhte Vorstands neugewähltes Vorstandsmitglied die

zum ersten Mal theilnabm, ergab

Die Firma hat unter den | Vaterländishen Frauen-Vereine in de Professors Zaar gewählt. Der- | eine so günstige gewesen ist, wie noch nie zuvor. Die Vereine hatten Seite oben das Medaillon- | am Schluß des Jahres 1892: 9568 Mitglieder und 67 103 46 Kapital- 10771 Mitglieder und 79 603 4 Kapital-

vermögen, Ende 1893 : 11259 Mitglieder und 99 953 „6 Kapital-

zweiten Berathung des Geseßentwurfs, betreffend Ab- änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungs-

N 5 vermögen. Dazu kommt das Vermögen des Verbands gesebes und der Str afprozetorduun N

ughaus. Der Brunnen ähnelt in | seit 1892 von 9820 (4 auf 13 200 (A gehoben hat. V ben Brunnen und wird von einem | Vereine in Lippstadt und Neuenkirchen gegrüntet worden, sodaß der Verband zur Zeit 76 Vereine zählt, Die Errihtung von Vereinen

in Hattingen und Beckum wird sich hoffentlih in nit allzuferner Die „Deutfhe Gesellschaft für volksthümliche | Zeit ermöglichen lassen. Auf den Vorschlag seines Schriftführers beschloß der Provinzial-Vorstand, seinen Vereinen Folgendes ganz beson- ders zu empfehlen: 1) die Bildung großer Kreisvereine, wie sie in Schlesien und auch {hon in Westfalen z. B. in Siegen, Fserlohn und Hörde mit größtem Erfolge cingerichtet sind; 2) die Ein- rihtung von Haushaltungsschulen, die namentlich im Industriegebiet von großer sozialer Bedeutung sind, und 3) die Betheiligung an der Errichtung von Volksheilstätten für Lungenkranke, nah dem muster- gültigen Vorgange von Altena.

Brest, 29. November. Ein heftiges F euer brach heute Morgen in dem Maschinenraum des Transportshiffs „Drome“* aus, Dank der Anstrengungen

berichtet.

hagen (Soz.), die Bestimmung zu streichen, wonach Revisions- anträge und Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom Privatkläger nur dur cinen Rechtsanwalt an- zubringen sind.

tag bereits bei § 390 eine dem Antrage widersprehende Entscheidung getroffen habe.

wenn der Kläger im T durch einen Rechtsanwalt vertreten ist.

nicht als zurückgenommen zu betrachten ; vielmehr solle das Gericht in diesem Falle durch einen nach § 44 der Strafprozeßordnung an- fehtbaren Beschluß aus\preben, daß der Privatk äger sämmt- lihe bis dahin entstandenen Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Angeklagten erwachsenen nothwendigen Auslagen zu tragen habe. Wenn in der alsbald neu anzuberaumenden weiteren Haupt- verhandlung der Privatkläger weder erscheine, noch durch einen Nechts- anwalt vertreten sei, oder in einem anderen Termin ausbleibe, ob- wohl das Gericht sein persönlihes Erscheinen angeordnet, oder eine Frist nicht einhalte, die thm unter Androhung der Einstellung des Verfahrens geseyt gewesen sei, fo solle die Privatklage als zurück- genommen gelten.

Nanterre (im franz. Departement Seine), 30. November. In

übergeführt werden.

daß leiht eine Versäumung des Termins ohne Verschulden des Privat- flägers stattfinden könne, erflärt

R nur Ia die A ia einführen, wozu ein Bedürfniß nicht l ing \ vorliege, während die Annahme des Antrages zur Vershleppung des Schaden wurde indeß nigzt angerichtet. Verfahrens beitragen und zur Belästizung der Zeugen führen werde.

New-York, 29. November. Nach hier eingetroffenen Mel- dungen wüthete in den Thälern des Missouri und Mississippi, und zwar hauptsächliÞch in Minnesota, Dakota, Montana

Der Schnee licgt stellenweise 5 m Die Eisenbahnzüge treffen entweder Vieh ift zu Grunde

Haußmann zu, ebenso Abg. Sch midt-Warburg (Zentr.), weil es

und Jdaho ein Schneesturm E auch um sä;werere Vergehen, wie körperliche Verletzung u. |. w.,

“kits jandele. hoh. Es herrscht große Kälte. D garniht oder mit Verspätung ein. 5 gegangen. Fünf Menschen find als erfroren gemeldet; man befürchtet,

daß noch mehr Personen ums Leben gekommen sind,

Bombay, 29. November.

Konservativen angenommen.

L kann der Anspruch auf Buße von den Erben des Verleßten „Reuter's Bureau“ meldet: In niht erhoben oder fortgesezt werden. Baroda ereignete sfih während eines Festes zu Ehren des Vize- Königs ein {werer Ungl ü cksfal l. Zwei Menschenhaufen begegneten si auf einem s{chmalen Wege; dabei wurden 29 Perfonen getödtet

und mehrere verleßt.

„Der Anspruch auf Buße kanu von den Erben des Verleßten nur er- hoben oder fortgeseßt werden, wenn durch die Strafthat ein Ver- mögens\chaden verursaht worden war.“

ls „Hegen 0 Antrag, weil nt bloß die Erben ein fol&es Necht / : : x : : erhalten müßten, fondern auch andere Betheiligte, Krankenkassen (Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.) . f. w., welche in folhen Fällen Ersaß ihrer Kosten verlangen

E e könnten. Ein folher Vermögensanspruch könne aber im Wege der

berger und C. Kraaß, mit Benußzßung”" einer fran- zösischen Idee. Vorher : Die fittliche Forderung. Komödie in 1 Alt von Otto Erich Hartleben. Anfang 7{ Ubr.

Mittwoch: Vierter Dusce-Abeud. La seconda moglie.}

Donnerstag: Bocksprünge. Vorher: Die sittliche Forderung.

Schiller-Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Tedeum. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Tedeum.

Thegter des Westens. Kantstraße 12. (Bahn- hof Zoologischer Garten.) Dienstag: Schieds8maun Hempel. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Schiedsmaun Hempel,

Sonnabend den 5. Dezember, Nachmittags 3 Uhr: Dritte Schüler-Vorstelung: Bei kleinen Preisen : Treue.

In Vorbereitung: Zwischen Himmel und Erde.

Theater Unter deu Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Frißzshe. Dienstag: Der Mikado, oder: Ein Tag in Titipu. Burleske Operette in 2 Akten von W. L, Gilbert, deuts von Julius Frißshe. Musik von A. Sullivan. Dirigent : Herr Kapellmeister Korolanyi. Hierauf: Unter deu Linden. Balletphantasie in 3 Akten von Benno Jacobson. Musik von Paul Linke. Dirigent: Herr Kapellmeister Dahms. Der choreo- graphishe Theil arrangiert und einstudiert vom Balletmeister Greco Poggiolesi. In Scene gesetzt von Julius Frißshe. Anfang 74 Ühr.

Mittwoch: Der Mikado, Unter den Liuden.

Thalia-Theater (vorm. Adolph Ernst-Theater). Dresdenerstraße 72/73. Direktion: W. Hasemann. Dienstag: Das Wetterhäuschen. (Weoather or no.) Musikalishes Genrebild von Adrian Roß. Devtsh von Hermann Hirschel. Musik von Bertram Luard Selby. Darauf: Zwei Schwieger- \söhne! Schwank in 4 Akten von M. Boucheron. Deuts von Max Schoenau. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Das Wetterhäuschen. Darauf: Zwei Schwiegersöhne!

Bentral - Theater. Alte Jakobstraße 30, Direktion: Richard Schul. Dienstag: Emil Thomas a. G. Eine wilde Sache. Große Aus- ftatlingpole mit Gesang und Tanz in 6 Bildern von L von Julius Einödehofer. Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Eine wilde Sache.

Zivilklage O gemaßt werden, nicht durch die Buße. B E E i g anspruchs im Wege der Zuerkennung einer Buße für besser als

Konzerte. durh die Verfolgung im Wege der Zivilklage.

Konzerthaus. Meyder - Konzert,

Dicnstag: Ouverturen „Marco Spada“, „Die diebishe Elfter“, Rossini, „Die weiße Dame“, Nattenfänger symphbonische Dichtung von Geisler. Walzer ,Donau- „Ave Maria“ von Badh-

für Violine von Nachez

„Ständen am Morgen“

ftrafe die Untersuhungshaft anzurechnen, welche der Angeklagte seit Verkündung des Urtheils erster Instanz erlitten habe. Er weist darauf hin, daß jeyt die Zeit angerenet werde von dem Augenblick an, wo der Angeklagte auf das Rechtsmittel verzichtet habe. Da dieser Verzicht jeßt bis zum Ablauf der Frist zurückgenommen werden könne, müsse cine Aenderung eintreten.

von Strauß.

„Zigeunertanz“ (Herr Schmidt. Neinecke). für Cornet-à-Piston von Wolf (Herr Werner).

erklärt sich gegen den Antrag, welcher darauf gegen die Stimmen der freisinnigen und der deutschen Volkspartci, der

Saal Bechstein. Dienstag, Anfang 7# Uhr: Sozialdemokraten und einiger Nationalliberalen abgelehnt wird.

Ix. Abonnements - Konzert mit hiftorischem Programm von Gertrude Luky (Mezzosopran) und Reinh. Hoffmann (Bariton).

geklagten erwachsenen nothwendigen Auslagen der Staatskasse aufzu- erlegen seien. Nach dem bestehenden Gefey könne das geschehen. Außerdem möchte er zu den Auslagen auch die Bergütung für einen

Hotel de Rome. Dienstag, Anfang 8 Uhr: dur Zeitversäurniß entstandenen Schaden gerechnet wissen.

Lieder-Abend von Frau Dr. Jda Klee.

bei den Justizgesezen die verbündeten Regierungen gegen einen solchen Antrag si ausgesprochen hätten; seitdem fei nihts eingetreten, was die Stellung der verbündeten Regierungen ändern könnte. Es ver- leße das Rechtsgefühl, daß ein Mann, der rur wegen mangelnder Beweise freigesprohen sei, dur Erseßung seiner Auslagen eine

rämie erhalten solle. Die Gerichte seien fehr geneigt, Erfayz der Auslagen zu gewähren und seien dabei oft über das Maß des Ge- seßes hinausgegangen. Für die Zeitve: äumniß werde von den Ober- Landesgericten eine Vergütung meist niht gewährt.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Margarete von Pommer-Esche mit Hrn. Carl Krat (Berlin). Frl. Anna Pautckert (Domäne Krumm- Frl. Else Müller mit Hrn. Paftor Gustav Geithe (Wishüß, Kr. Wohlau). Hr. Lieut. Jaekel mit Frl. Elsa IJIürst (Berlin). Hr. Hauvtmann Ludwig Holy mit Frl. Gertrud von Heineccius (Wiesbaden). -- Bürgermeister Ferdinand Tilly mit Frl. Maria Better (Salzkotten). Ein Sohn: Hrn. Prem.-Lieut. a. D. Georg von Katte (Zolhow b. Schmetzdorf). Hrn. Landrath von Gerêdorff (Beeskow). Hrn. Regterungs-Assessor und Ober - Steuer - Inspektor Haehling von Lanzenauer (Nordhausen). / Geheimer Sanitäts - Rath Dr. Leo Klein (Berlin). Hr. Postsekretär Alois Scholz (Breslau). Franz Kuchenbuch) (Mün

mit Hrn. Lieut.

Wohlau—Wokhlau).

Vergütung für Zeitoersäumniß stimmen, aber nur, wenn die Ver-

Verebeli cht: gütung fakultativ gerährt werde.

Geboren:

Gestorben: Hr.

. Amtsgerichts - Rath eberg, Mark).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags- Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilaget (einschließli}4 Börsen-Beilage).

dritten Absaßes Folgendes zu seßen beschlossen :

Mannstädt und Julius Freund. Musik

_zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 284.

Berlin, Montag, den 30. November 1896. ———— _——— ———————————————————————

Deutscher Reichstag. 135. Sißung vom 28. November 1896, 12 Uhr. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortjezung der

Ueber den Anfang der Sißung wurde am Sonnabend

In 8 430 der Strafprozeßordnung beantragt Abg. S tadt-

Geheimer Ober-Justiz-Nath Vierhaus erklärt, daß der Reichs-

Nach § 431 gilt die Privatklage als zurückgenommen, ermin nicht erscheint und auch nicht

Abg. Haußmann (d. Volksp.) beantragt, in diesem Falle die Klage

Nachdem der Antragsteller seinen Antrag damit begründet hat,

Geheimer Ober-Justiz-Rath Vier haus: Der Antrag wolle ein

Abg. Freiherr von Gültlingen (Rp.) stimmt dem Antrag

bei den Privatklagen jeßt niht mehr bloß um Beleidigungen,

Der Antrag Haußmann wird gegen die Stimmen der

Nach § 444, welcher die Buße in der Nebenklage betrifft,

Abg. von Strombeck (Zentr.) beantragt dafür folgende Fassung :

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Raih vonLenthe erklärt

Abg. Spahn (Zertr.) bält die Anerkennung des Vermögens-

Der Antrag wird angenommen. Zu § 482 beantragt: : Abg. Haußmann, auf die zu vollstrekende Freibeits-

Wirklicher G-heimer Ober-Regierungs-Rath von Lenthe

Dem Z 499 will der / Abg. Stadthagen (Soz.) hinzugefügt wissen, daß die dem An-

Geheimer Ober-Justiz-Nath Vierhaus weist darauf hin, daß

Abg. Sh midt- Warburg (Zentr.) will für die Gewährung einer

Der Antrag wird abgelehnt. Es folgt der Actikel IIT, welcher nah der Vorlage lautet:

„Dieses Geseg tritt am in Kraft.

Auf bereits anhängige Strafsachen findet dasselbe nur dann Anwendung, wenn vor dem genannten Tage ein Urtheil erster Instanz noch nicht ergangen ift.

Wird ein vor dem ergangenes Urtbeil erfter Instanz in der höheren Instanz aufgehoben und die Sache zur nohmaligen Verhandlung in die erste Jnstanz zurückgewiesen, so findet dieses Geseh auf das weitere Verfahren Anwendung.

Für die Wiederaufnahme eines dur rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens sind die Vorschriften dieses Gesetzes au) dann maßgebend, wenn das Urtheil vor dem Tage des Inkrafttretens diefes Gesetzes erlassen oder rechtsfräftig geworden war.

Die §8 413b 4136 finden auf dicjenigen Strafsachen An- wendung, in denen die im § 413bþ gedachte, im Wiederaufnahme- verfahren ergangene Entscheidung nah dem erfolgt ist.“

Die Kommission hat an die Stelle des zweiten und

eŒs findet Anwendung auf alle Strafsachen, in welchen an dem genannten Tage noch nit rechtékräftig erkannt ist.

Soweit an Stelle der nah der bisherigen Gesetzgebung zu- lâssigen Revision die Verufung zugelassen ist, wird die vom Be-

\{Guldigten oder zu seinen Gunsten eingelegte Nevision als Be-

rufung behandelt. Zur entsprehenden Begründung des Nechts-

mittels steht Demjenigen, welcher dasselbe eingelegt hat, die Frist von einer Woche, von dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ab, offen.

Eine gleiche Frist wird in denjenigen Sachen, in welchen das Schöffengericht in erster Ir-stanz erkannt hat, zur Vervollständigung der Revisionsrehtfertigung in Gemäßheit der Aufhebung des § 380 der Strafprozeßordnung gewährt.

Die eingereihte neue Nechtfertigungéschrift is dem Gegner des Beschwerdeführers nah den bisher geltenden Bestimmungen zur Beantwortung mitzutheilen.

Die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel erfolgt dur dasjenige Gericht, welches nah den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes zuständig ist.“

_Abg. Dr. von Buchka (d.kons.): Ih beantrage die Wieder- herstellung der Vorlage. Der Kommissionétbeschluß will die Wohl- that des Gefeßes auf mögli viele Sachen ausdehnen, die noch niht zu einem reht8gültigen Urtheile geführt haben. Die Revision des Angeklagten wird als Berufung behandelt, die des Staats- anwalts niht. Es würden also in einem solchen Falle in derselben Sache die Berufung und die Nevision beantragt werden.

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath vo n Len t he erklärt sich für den Antrag des Abg. Dr. von Buchka, weil man die Vor- {chriften über das neue Verfahren nur auf solche Strafsachen an- wenden solle, in welchen noch kein Urtbeil ergangen ift. :

…, Gegen die Stimmen der Konservativen werden die Kom- missionsbeschlüsse aufrecht erhalten.

Ohne Debatte wird der Art. TV angenommen, wonach der Reichskanzler ermächtigt wird, den Text des Gerichts- verfassungs8geseßes und der Strafprozeßordnung nah dem Beschluß bekannt zu machen.

Damit ist die zweite Berathung erledigt.

Es folgt die Berathung folgender Resolutionen, welche die Kommission beantragt:

_ e890. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, eine reich8geseßlihe

Einführung der bedingten Verurtheilung in Erwägung zu ziehen,

b. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem MNeichstage baldigst einen Gefeßentwurf vorzulegen, wodurch die Vollstreckung gerihtlih erkannter Freiheits\trafen reih8geseßlih geregelt wird.“

__ Abg. Noeren (Zentr.): Jch bitte, die Resolution wegen der be- dingten Verurtheilung anzunehmen; denn in Preußen ift jeßt auf diesem Gebiete eine Bahn eingeshlagen worden, welche für die bedingte Verurtheilung verhängnißvoll zu werden droht. Es ist bedauerlih, daß man in Deutschland so lange mit der Einführung dieser Maßregel gewartet hat, troßdem sie im Auslande durchgeführt und man darüber des Lobes voll is. Auf ein unverdorbenes Gemüth, welches aus Noth oder Leichtsinn sih verfehlt hat, muß die Strafverbüßung einen niederdrückenden Einfluß ausüben. Der preußische Justiz-Minister hat im Abgeordnetenhause behauptet, daß die Erfahrungen in Belgien niht unbedingt günsti, gewesen seien. J habe darüber den belgischen Justiz-Minister befragt, und derselbe erklärte die Behauptung des preußischen Justiz-Ministers für ircthümlih. Die bedingte Verurtheilung wird ganz regelmäßig von allen Gerihten angewendet. Die Statistik ergiebt allerdings, daß in Belgien die Zahl der Rückfälligen in den leßten fünf Jahren größer ist als in den vorhergegangenen fünf Jahren. Aber der belgische Justiz-Minister stellt fest, daß das von der Zunahme der Kriminalität überbaupt abhänge; denn unter den zu Gefängnißstrafen Verurtheilten befänden ih 75 % Rüdffällige, während von den bedingt Verurtheilten nur 3 0% rüdfällig seien Jn Deutshland will man durch eine bedingte Begnadigung dasselbe erreihen, was man in anderen Staaten dur die bedingte Verurtheilung erreicht. Die Staatsanwaltschaften sollen Bericht erstatten. Aber die Be- gnadigung ist ein Akt der Milde, während es sich hier um ein Strafurtheil handelt. Die Prüfung des Falles, die Entscheidung der Frage, ob eine mildere Behandlung zulässig ist, steht allein dem Richter zu. Der Justiz-Minister kann die Fälle nicht prüfen, denn er ist angewiesen auf die Berichte der Staatéanwalte, welhe wiederum nur auf den Akten beruhen. Das widersprihk den Grundsäßen einer richtigen Strafjustiz, Die bedingte Begnadigung foll wohl nur die Be- wegung für die bedingte Verurtheilung ableiten, aber das wird nicht gelingen; denn die bedingte Begnadigung wird scheitern an ihrer praktischen Undurchführbarkeit, und damit dieser Prozeß beschleunigt wird, bitte ich Sie, die Refolution mögli} einstimmig anzunehmen.

Staatssekretär des Neihs-Justizamts Dr. Nieberd ing:

Meine Herren! Jch hätte an und für si keine Veranlassung, zu der NRefolution, die Ihre Kommission Ihnen empfohlen hat, das Wort zu nehmen; denn nah der Nesolution soll der Reichstag dem Reichskanzler nur zur Erwägung empfehlen, ob nicht das Institut der bedingten Verurtheilung auch bei uns in Deutschland reih8geseßlich geregelt wecrèea foll. Nun habe ich bereits früher Gelegenheit ge- habt in diefem Hause mitzutheilen, daß das Reichs-Justizamt die Vorgänge, die auf diesem Gebiete sih in anderen Staaten vollziehen, aufmerksam verfolge und daß das Reichs-IJustizamt einer reihsgeseßlihen Regelung prinzipiell niht entgegen set. Hieraus folgt nah der ganzea Aufgabe, die dem Reichs- Justizamt gestellt ist, daß bereits jeßt mit unferen Arbeiten auch Erwägungen darüber verknüpft find, ob es rathsam und thunlich ift, tas Institut der bedingten Ber- urtheilung in die Reih8-Gesetzgebung einzuführen.

Also insofern, meine Herren, kommt die Resolution eigentli zu spät; was sie herbeizuführen wünscht, ist bereits im Werk, und wenn Sie der Sache nohmakls einen besonderen Nachdruck geben wollen, indem Sie Ihr Einverständniß mit diesen bei uns \{chwebenden Erwägungen auésprehev, so können wir dagegen garnihts haben. Aber der Hecr Vorredner hat an die Resolution einige Bemerkungen geknüpft, denen ih nit beistimmen kaun, und die mich deshalb zu etner Erwiderung nöthigen.

Er hat behauptet, daß die Justizverwaltungen Deutschlands gegenüber der Frage der bedingten Verurtheilung von einer Vosiht beherrs{cht scien, die über das zulässige Maß hinausginge, und uns gemaÿhnt, doch mit der reichsgeseßlihen Regelung endli den Anfang zu machen, nicht zu warten, bis aus anderen Ländern die Erfahrungen, wie wohlthätig dieses Jnstitut wirke, gedruckt vorliegen, jeßt {hon vorzugehen, nahdem wie er fich ausdrückte die segensreihen Wirkungen dieser Institution in allen Nachbar- ländern so eflatant erwiesen seien. Meine Herren, daß die segensreihen Wirkungen der bedingten Verurtheilung in den Staaten, die für uns hauptsählich in Betraht kommen, bereits eklatant hervorgetreten sind, ist mir bis jeßt nit bekannt gewesen. Jh habe mich auh bemüht, einigermaßen ein Urtheil darüber zu gewinnen, wie die Wirkungen der betreffenden Ein- rihtung in den Nachbarstaaten gewesen sind, und ih bin nit zu

dem Schluß gekommen, der mich ermächtigte, dem Urtheil des Herrn Vorredners zuzustimmen.

Die bedingte Verurtheilung ist bekanntlich zunächst eingeführt worden in einem der kleineren Staaten der nordamerikanishen Union, in Massachufetts; sie ist von dort, allerdings einigermaßen anders ge- staltet, übergegangen nah England, hat ferner, wenn auch wieder in veränderter Gestalt, Nachahmung gefunden in Belgien und in Frankrei, und fie is endlich abermals in veränderter Form eingeführt worden in Norwegen. Diese Länder können für uns, glaube ih, allein in Betraht kommen. Nun ist das Eine s{chon bemerkenswerth und für den vorsichtigen Beobachter der Verhältnisse auffallend, daß in Amerika diese ganze, angeblich fo segensreich wirkende Institution au jeßt noch auf den einen kleinen Staat Massachusetts sich beschränkt. Ist in der That die Institution von der sozialen und politischen Bedeutung, die der Herr Vorredner als erwiesen ansieht, dann müßte es doch sehr auf- fäüig sein, daß die anderen Staatsgebiete der Vereinigten Staaten nicht ebenfalls bereits zu diesem Mittel der Rechtspflege übergegan zen sind. Bis jezt habe ih meinerseits den Grund für diese Zurük- haltung nicht in etwas Anderem erblicken können als in derselben Vorsicht jener Staaten gegenüber de:n Verfahren ihres Nachbarstaats Massachusetts, die wir in Deutschland beobachten gegenüber dem Ver- fahren in unseren europäischen Nachbarstaaten.

Ein zweiter Punkt, der dem Beobachter dieser Dinge befremdlich entgegentritt, ist der, daß diese Institution troß der angebli überall hervorgetretenen sehr segensreihen Wirkungen in jedem Lande, in dem sie neu eingeführt wurde, niht in der Gestalt eingeführt wurde, in welcher sie anderwärts bereits bestand, sondern in einer veränderten Gestaltung. Das legt doh die Frage nahe, ob die Wirkungen in den Ländern, die vorbildlih gewesen sind, so zweifelsfrei \ih ge- staltet haben. Wärea sie ganz zweifelsfrei, dann würden die anderen Staaten gewiß rihtiger gehandelt haben, wenn sie ohne weiteres die Institution so, wie sie einmal anderwärts praktis bestand, au ihrerseits angenommen hätten, als daß sie das ganze Problem wieder în ein neues, noch nit praktish bewährtes Gewand kleideten. Die bedingte Verurtheilung is aber nit nur in jedem Lande anders gestaltet worden, sie ist auch mit jeder weiteren Einführung in ein neues Land in ihrer praktishen Tragweite abgeschwäht worden. Sie besteht in den Vereinigten Staaten und in England in der Gestalt, daß überhaupt keine Verurtheilung eintritt, sontern daß der Richter sein Urtheil suêpendiert bis dahin, daß er Erfahrungen über das weitere Verhalten des Angeklagten gemacht hat. Davon ift man in Belgien und Frankreih {hon zurückgekommen. Hier ist man auf den Weg gegangen, daß man den Richter ein Urtheil allerdings aus\sprechen läßt, dagegen den Vollzug des Urtheils suspendiert, mit der Maßgabe, daß, wenn nachher die bedingte Verurtheilung in An- wendung tritt zu Gunsten des Verurtheilten, dann das Urtheil über- haupt nicht als gesprohen gilt. In der neuesten Er- sheinung in Norwegen geht die Institution {on wieder einen Schritt zurück. Da ist man niht soweit gegangen, daß man dem Richter freie Hand giebt, in allen Fällen nah seinem Ermessen die bedingte Verurtheilung eintreten zu lassen, sondern man macht fie abhängig von gewissen mildernden Umständen, welche die That des betreffenden Angeklagten begleitet haben. Da geht man auch nicht soweit wie in Belgien, daß man in dem Falle des Vollzuges der bedingten Verurtheilung, zu Gunsten des Ver- urtbeilten durch Erlaß der Strafe, die Strafe als nit verhängt an- sieht, sondern da sieht man die Strafe einfa als verbüßt an. In Belgien gilt der Verurtheilte als freigesproGen, in Nor- wegen als bestrafi. Das alles sind doch erheblich? Verschieden- heiten und sie zeigen die ganze Institution noch in einer so proble- matischen Entwickelung, daß ih niht glaubte, daß der Herr Vorredner mit Recht der deutshen Justizverwaltung eine zu große Vorsicht gegenüber der ganzen Einrichtung vorwirft.

Nun sagt der Herr Vorredner mit einer gewissen Berechtigung : für uns liegen die Erfahrungen, die in Frankreich und Belzien gemahßt sind er hat seinerseits allerdings uur Belgien genannt; ich glaube aber, auch Frankreih muß man mit demselben Grunde beahten am näwthsten, diese sollten wir vor allem in Betracht ziehen. Aber wie sind denn die Erfahrungen in diesen beiden Ländern gestaltet? Frankreich ift auch nur zögernd auf den Weg gegangen, den der Herr Vorredner uns so warm empfohlen hat, und was seine Erfahrungen betrifft, so möchte ih die Herren do bitten, Einsicht zu nehmen von einer darauf bezüglihen Mit- theilung in der Denkschrift, die wir im vorigen Jahre dem Reichstage vorgelegt haben. Auf Seite 48 und 49 ist ein Urtheil mitgetheilt, das der damalige im Amt b: findlihe fran- ¿ösishe Minister des Innern über die Wirksamkeit der Einrichtung in der Kammer abgegeben hat. Es war damals der Zweifel auf- geworfen worden, ob denn von der Institution auß wirklich in der französishen Rechtsprehung erhebliher Gebrauch gemacht worden. Diesen Zweifel beseitigte der Minister, indem er erklärte : allerdings werde von dieser Einrichtung in großem Umfange Gebrau gemacht, aber bedauerliherweise in sehr ungleiher Weise; er führte zum Beweise der damit verknüpften ernsten Unzutcäglichkeiten einen Fall an, in welhem das Gericht gegen die Intention des Gee seßes von der Einrichtung Gebrau gemacht hätte, ¡und er knüpfte daran den Wunsch, daß man in der Rechtsprehung vorsihtiger und gleihmäßiger bei der Anwendung des Gesetzes sein möge. Meine Herren, das lautet doch etwas anders, wie dasjenige, was der Herr Vor« redner uns mitgetheilt hat, und muß um fo mehr zur Vorsicht Arlaß geben, als neuerlich verlautet, daß man in Frankrei bereits mit det Gedanken umgehe, auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen die: Anwendung der bedingten Verurtheilung wieder einzuschränken, daß man jeßt bereits soweit gekommen sei, nit blos Bedezxken zu hegen gegen die Art, wie praktish die Einrichtung gehandhabt wird, sondern hon zu erwägen, ob man nicht mit Rücksicht auf die bisherigen Er- fahrungen die Wirksamkeit der Einrichtung gefeßliß über«

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