1915 / 216 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Sep 1915 18:00:01 GMT) scan diff

{ligen Mißerfolg ndeten. Jm mene feindliche

suche italienischer Abteilungen, die

nistet hatten, abgewiesen. Wrf

mpf den ganzen Tag heft! St. Pöltener Landwehr mit ichen E

division,

vorspringenden Teil der Hochfläche An dec T iroler Front griffen die

Madrid, 11. September.

(2500 Tonnen) gelandet, der am

Murcia versenkt worden ist. London, 11. September.

Ernie“ versevkt worden.

London, 11. September. (W. T. B.) Wie das „Reutersche he Dampfer „Cornubia“ versenkt worden. Die Besaßzung ist gerettet.

Paris, 11. September. (W. T. B.) Wie das „Journal“ aus Madrid meldet, erzählen die Passagiere des englischen der mit einer Goldladung von daß auf der Höhe von Brest das Schiff zwei Stunden lang von einem Untersee- „Descado“ erhöhte die Schnelligkeit, fuhr im Zickzack und feuerte mit seinen Schnellfeuer- kanonen auf das tauchende Unter t folg zwei Torpedos auf den Dampfer abgescho}sen hatte. Zwei

tbe Kreuzer, die dies Geschüßfeuer gehört hatten, eilten

Bureau“ meldet, ist der engli

Postdampfers „Descado“, Liverpool nah Buenos Aires fuhr,

boot verfolgt wurde.

engli herbei und verjagten das Unterseeboot.

selbe Unterseebot die Dampfer „Guatemala“ und „GSaroni“

versenkt hat.

Marseille, 11. September. „Agence Havas“

pedierung seines Schiffes: Wir ¿ahrt von Marseille nah Oran, um hafen aufzunehmen.

fuhr mit etwa 10 Knoten Geschwindigkeit. einem Unterseeboot, Wir wurden alsbald durch Kanonenschüsse ge- Das Unterseeboot österreichish-ungarische Flagge und befahl uns, in den Rettungs- denn es würde das Schiff torpediert Jh nahm mit 18 Personen im ersten Rettungsboot Plat, der zweite Leutnant stieg mit dem Rest der Besaßung und den Passagieren, insgesamt 23 Personen, wurde der verlassene Mir kamen mit eigenen Mitteln nach Oran, da wir unter- wegs feinem Schiffe begegneten, welches uns hätte Hilfe

vor Oran begegneten wir uns zufkam. warnt. Jch ließ anhalten. booten Plaß zu nehmen, werden.

Boot. Darauf

bringen Tönnen.

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Overnhaus. 188. Abonnementévorst:Tung- Die Meisterfinger von Nüruberg. Oper in drei Akten von Richard Wagner. Vèusikalishe Leitung: Herr Generalmusifk- direktor Blech. Regie: Herr Oberregif-ur Droescher. Chöre: Herr Professor Nüdel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 181. Abonnement2vor- stellung. Antigone. Eine Tragödie des Sophokles. Uebertragen von Auguit Böch. In Szene geseßt von Herrn Regifseur Dr. Reinhard Bruck. Anfang §8 Ubr.

Mittwoh: Opernhaus. 189. Abonne- mentévorstellung. Violetia. (La Tra- viata.) Oper in vier Akten von Giufevpe Berdi. Text ven Piave. Anfang 7 Uhr.

Schaujpielhaus. 182. Abonnementsvor- stellung. Die Zwillingsshwester. Lust- spiel in vier Aufzügen von Ludwig Fulda. Anfang § Uhr.

Devisches Künfstlertheater.(Nürn- Fergersir. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Dienttag, Abends 8 Uhr: König Salomo. Ein Drama in drei Aftten von Ernft Hartt.

, Donnerstag und Sonnabend:

: Seine civzige Frau.

Deutsches Theater. (Direktion: Max Reinhardt.) Dienétag, Abends 74 Uhr:

* ‘Teil. und Sonnabend: Judith.

- Kämpfe, die sämtlih s litsher Becken drang rieangriff überhau unser Feu

Jablonica RA urückweichen. Ebenso wurden Angriffs-

c-Gebiete tobte der i iger denn je. )

/ bewährter Tapferkeit

: zurück. Wieder blieben alle Stellungen in unserer Hand. Das Vorfeld ist mit toten Jtalienern

i. Von dem Tolmeiner Brücckenkopf stand der süd-

liche Teil wieder unter stärkerem Geschüßfeuer. b ausstellt, waren an dem hier am 9. September geführten riffe von seiten des Gegners die siebente Jnfanterie- eine Alpinigruppe und zwei Bersaglieribataillone beteiligt. Das italienishe Jnfanterieregiment Nr. 25 verlor dabei allein 1000 Mann. ] Doberdo wurden mehrere Vorstöße des Feindes am wie immer abgewiesen. Ftaliener gestern nach- mittag und heute im Raume westlih des Monte Piano mit Gruppen bis zur Stärke eines Bataill ; im Popena-Tal und im Cristallogebiete vergeblich an.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

ons unsere Stellungen

(W. T. B.) Havas“ zufolge sind am Freitag vormitlag 98 Matrosen des englishen Dampfers „Alexandra“ Donnerstag von einem deutshen Unterseeboot 62 Meilen von Kap Palos bei

(W. Lloydsmeldung aus Lowesioft ist das Fischerfahrzeug „Boy Ein Mann wurde verwundet.

seeboot, das ohne Er-

(W. T. B.) neues Vaves C Nise von Marseille nach Oran torpediert „Aude“ auf der Reise von Mar eille na ran torpedier : C : worden. Die Besaßung wurde gelandet. zu mißbrauhen des Dampfers gibt die folgende Darstellung befanden

Das Meer war ruhig.

der angreifenden der wieder pt nicht vor- er den Gegner

südlich des Javozek ein- genommen.

Hier schlug die den

Plggeuge Wie sih nun

Im Abschnitte von

östlih von

Der „Agence in Mazarron

rift

T. B) Nach einer

meldet.

Man glaubt, daß das-

Nach der Frachtdampfer

Der Befehlshaber von der Tor- uns auf der dort eine Ladung von Der Dampfer

N linien. Eiwa 90 Meilen

setzte die

Algier, 12.

der drei Mann dur

Berlin, 12. September. (W. T. B.) tember, Vaxmittags, haben : deutshen fleinen Kreuzer vor

indau mit aht Bomben angegriffen, die sämtlich ihr Ziel verfehlten. Ein feindlihes Flugzeug wurde heruntergeschossen, Besatzung, zwei russische Der Chef des

London, 13. R Lloydsmeldung ist der Dampfer „Ashmore" (2019 Brutto- tonnen) versenkt worden. Vier Mann der Besaßung werden

vermißt, die übrigen wurden gerettet.

Kristiania, 13. September. (W. T. B.) Ein deutsches hat am 10. September 12 Seemeilen füdsüd- norwegische olz beladen war, in Brand ge- Mann wurde von einem Fisch- Bord eines Lotsenbootes gebracht,

Unterseeboot

„Prest o“, das mit Grubenh steckt. Die Besaßung von ( futter aufgenommen und an das sie später an Land seßte.

5 Nmuiden, 12. September. E Eg gns See 4 Batavier 2“ brahte ein Schiffboot ein, Ymuidener Fischdampfer 137 „Sinkt Das Boot trug die Auf- gehörte zu dem Fisch- ona, der nah einer von Die deutsche

dampfer 107 am Freitag von dem Nicolaas' übernommen worden war. „S. D. 57 Fischhandel““, es dampfer gleihen Namens aus Alt Mitteilung der Besazung des „Sint englishen Kreuzer torpediert worden war. Besaßung war von dem britischen Kreuzer mitgenommen worden.

Paris, Tempsmeldung aus Saint 9 dort eingetroffene Dampfer „Norf saßzung des englishen Dampfers „Mimosa“ an Bord.

Meilen südwestlih Fastnet

Die „Mimosa“ senkt worden.

einem deutschen _Unterseeboot ver t Versenkung der „Mimosa“ war bereits vor einigen Tagen ge-

in der Nähe der Lazarettwagen, und Bajonettübungen machen. die Ambulanzen, Gefecht gekommen ist, fortgeseßt

wehen die Fa das auf | die für eine günstig find.

der den Dienst eht, wurde

zwischen am 9. Sep

mehrere russische einen

nach Windau eingebracht

September. (W. T. B.)

Kap Lindenäs das

(W. T. B.)

Nicolaas'

13. September. (W. T. B.)

war Ta

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

Konstantinopel, Hauptquartier berichtet von de Abschnitt von Ana forta verni rechten Flügel Artillerie auf dem linken lichen Schüßengräben. nihts von Bedeutung ereignet. schossen zwei feindlihe Kreuzer Hilfe von Ba schiedenen Stellungen. Engländer fahren fort,

12. September.

einige feindliche

Q

Burun Bei Sedil

Bei Ari

onbeobahtung ohne Ergebnis

obwohl es

September. (W. T. B.) Der dampfer „Ville de Mostaganem“ (Com nie Transatlantique) Mostaganem versi deutshen Unterseeboo \hossen und versenkt. Zwei Rettung Mostaganem“ wurden von einem englischen Dampfer auf- Sie trafen in Algier mit der Besazung ein, von ch Granatsplitter leicht verleßt waren.

Am 12. Sep-

Cette und tember von einem

t nordwestlich von Mostaganem be- 1gsboote der „Ville de

Offiziere, gefangen genommen. Admiralstabes der Marine.

Nach einer

Der Fisch-

Nach lazaire hatte der aus Montreal emann“ 23 Mann der Be-

(W. T. r Dardanellenfront: chtete unsere Artillerie auf dem Munitionswagen. Flügel beschoß schr wirksam die feind- hat sich gestern Bahr be- und ein Torpedoboot unsere Sonst nichts von Bedeutung. das Zeichen des Roten Kreuzes Bei Messtantepe und bei Anaforta, lassen sie ihre Soldaten Kriegs- Seit einigen Tagen machen in diesem Abschnitt zu keinem Transporte nah den Gefechts- Obwohl sie eine Menge von Hospitalschiffen besitzen, hnen des Roten Kreuzes an verschiedenen Orten, Landung an der Küste von Kemikli besonders

raht- nérale

ziehen verboten.

Wasser-

“r Oeffentlichkeit übergeben. und seine een Lcqreie RBevge

threr Entstehung.

Schiff unter Mittelniedrigwafser.

und Mittelniedrig- und

das | Mittelwasser.

einem | normalen Betrag hob.

hôhe bildete.

A viel Wasser aufgenommen. Di A BEN Vie ] Pegel . . . « « « Tilsit Mittelwasser August 1915 . T7 Unterschied gegen Mittelrafser Aug. 1896/1910 99 B.) Das Ov m 1 | s den 16. d. M.,

Unsere Hauff“.

mit Ver-

Die wiederholt.

Sonnabend den Grenzen pon der Vortrag

werden. Außerdem wird

Nach einer von „Franffurter Zeitung“

in das andere Dampfer torpediert.

10. d. M.

Donnerstag: Faust, D. Teil. Freitag: Was ihr wollt.

Kammerspiele. Dienstaa, Abends 8 Uhr: Die deutschen Kleiunsiädter. Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend : Der Weibêsteufel. Freitag: Wetterleuchten.

Volksbühne.

(Theater am Bülowplat.) (Untergrundbahn Schönhauser Lor.) Direktion: Max Reinhardt. Dienstag, Abends 84 Uhr: Die Räuber. Mittwoch: Zum ersten Male: Der Kaufmanuu vou Venedig. Donnerstag und Sonnabend: Der Kaufmaun von Venedig. Freitag: Die Räuber.

Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Vhr: Extrablätter! Heitere Bilder aus ernster Zeit von Bernauer-Schanzer und Gordon. Musik von Walter Kollo und Willv Bredschneider.

Mittwoch und folgende Tage: Extra- blätter!

Theater in der Königgräßer Straße. Dienstag, Abends 8 Uhr:

Ueber die Kraft, L. Teil. Schausptel in zw-t Akten von Björnstjerne Björnjon. Deutsch von Julius Elias.

Mittwoch: Königin Chriffine.

Donnerstag und Freitag: Ueber die Kraft, L, Teil.

Sonnabend: Rausch.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs-

maßregeln.

Das Kalserlihße Gesundheitsamt meldet das Erlöschen der Maul- und Klauenseuhe vom Schlachiviehhof in Lcipzig am

Cessingtheater. Dienstag, Abends

8 Uhr: Stein unter Steinen. Schau- spiel in 4 Akten von Hermann Suder- mann.

Mitiwoch und Sonnabend: Steia unier Steinen.

Donnerstag: Baumeister Solueß.

Freitag: Peer Gyut.

Schillertheater. O. (Wallner- theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Rosmersholm. Schauspiel in vier Akten von Henrik Ibsen.

Mittwoch: Heimat.

Donnerstag: Rosmersholm.

Charlottenburg. Dienstag, Abends 8 Ubr: Dex G’wifsens8wurm. Bauern- fomödie in vier Aufzügen von Ludwig Anzengruber.

Mittwoch: Dex Raub der Sabine- rinnen.

Donnerstag : Zum ersten Male: Mein Leopotd. Volksstück in drei Akten von Adolph L’'Arronge.

PYeutshes Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck - Straße 34—37. Direktion : Georg Hartmann.) Dienstag, Abends §8 Uhr: Die Fledermaus. Komische Operette mit Tanz in drei Akten von Meilhac und Halévy. Bearbeitet von C. Haffner und Richard Genée. Musik von Johann Strauß.

Mittwoch: Dans Heiling. (Gastspiel des Kammersängers Friedr. Plaschke.)

Donnerêtag: Die Fledermaus.

Freitag: La Traviata.

Sonnabend: Loheugrin.

Mailand,

öffentlichen Arbeiten von Breitenbach, Freiherr v. Coels v. der Brügghen, Schulenburg, der Oberbürgeimeister Wermuth und verschiedene andere Vertreter ter staatlichen und städtishen Behörden bei. Der Erbautr der Brücke, Stadibaurat Krause, gb zunächst eine Schilderung Der Obverbürgermei| sodann mit einer kurzen Ansprache die Brücke, 138 m und eine Breite von 27 m hat, namens der Stadt.

einer | Mittelwasser, die preußische Weichsel Non dem Oderhohwasser abaeschen, waren die häufigen und zum Teil ret ergiebigen Viegenfälle des Ponats Nugçust

mäßiger Wirkung auf die Wasserstände. O l

Strom ...+ emel Weichsel Oder Thorn Steinau Barby Minden Kaub

92 +108

Fm Lessing -Museum (Brük erstr. Abents 8 Uhr, Helimuth 2 Aus den Worken des Dichters liest Kathi Klockmann, und Hauffs volfstümlihe Soldatealieder singt Friy Sturm.

Fin Wissenschaftlichen in dieser Woche der neue Vortrag Dr. Werthetmers, „Von den Karpathen bis Brest-Litowsk*® heute, am Dienstag, Donnerstag und Um Mittwob wird der Südtirol j „Dec Isonzo und Oesterr ichs Adrctaklüste*

Grenzen von Südtirol und

-W. kat nach einer Reutermeldung ein heftiges Erdbeben San Salvador und Guatemala Leimgesu@t. Stadt Jutigalpa in Guatemala wurde zerstört. 1 Ana, Sonsonate und anderea Städten und Dôrfern in San Salyvador find vom Erdboden verschwunden. :

11. September. S lo aus Nom, daß fürchterlihe RNegengüs]e in den leyten sech8s Tagen

Maunigfaltiges.

Berlin, 13. September 1915.

Dur Anordnung des Oberbefehl shabers in den Marken Generalobersten von Kessel, die am 16. d. M. in Kraft tritt, wird für den im Kreise Ostbavelland beleginen Gutsbezirk Döberißz und die Gemeindebezirke Rohrbeck und Dallgow auf Grund des S 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Funi 1851 jegliher Haujterhandel und Gewerbebetrieb

Zuwiderhandlungen werden bestraft, außerdem kann sofortige Festnahme erfolgen.

im Umher- mit Sefängnis

Am Sonnabendvormittag wurde hiesigen Bläitecn zufolge die die Eisenb2hn im Zuge der Bornholmer Straße über\pannende, neue erbaute „Hindenburg-Brü e“ Dieser wohnten u. A.

durch eine ichlihte Feier der s der Minister der der Uaterstaats\ekretär Dr. der Oberpräsident von der

ter Wermuth übernahm die eine Länge von

V-ber die Wasserstandsverhältnisse der norddeutschen Ströme im Monat August 1915 berichtet die Landesanstalt für Gewässer?unde im preußishen Ministerium der öffentlichen Ar- beiten: Dez Memelstrom hatte auch im August dauernd Wasserstände Das Monatsmittel liegt bei Tilfit unge- fähr wieder ebenso tief unter dem aus 1896/1910 wie im Juli. Eibe Weser find wie in den Mittelwasser an der Streck2 bis Kaub fast den ganzen Das dtesmalige ) Strömen und an der Weichsel ungefähr die normale Höhe auf. Die Oder hatte etn am Oberlauf des das bei seinem Fortschreiten zwar rad) verflahte und bei Krossen rur no@ die Höhe - von Mittelhohwasser erreichte, J Monat8mittel au an dieser mittleren Strom{trecke erheblich über setnen Um die gleiche Zeit trat, Oter, an der oberen Weichsel eine Anschwellung eit, die an der preußischen Stromfstrecke aber nur eine unbedeutende Flutwelle unter Autuferungs- Am Ende des Monats war die

Monaten zwischen ebenso ter Rhein Monat hindurch über Monatsmittel weist an diesen dret

vorhergehenden geblieben,

Stromes ret starkes Hochwasser, immerhin aber des

wie an ter oberen

Oder wieder auf erbeblih unter dieses gefallen.

i also nur von fenbar hat der Erdboden

Elbe Weser Rhein

92 253 95 1959 261 cm

19 —- 17 w.

10

13) spricht Donnerétag,

Menze! über „Wilhelm

Theater der „Urania“ wird

Bortrag „An Freitag gehalten Nortran „An den Preisen wiederholt.

und Italien“ und am

am Sonnabend der talien“ zu fleinen

T. B.* wiedergegebenen Mitteilung der Die Die Kirchen in Sänta

(W. T. B.) „Secolo" meldet

der Land wirischaft großen Schaden zugefügt hätten.

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamilichen in der Ersten Beilage.)

Komische Oper. (An der Welden- dammer Brücke.) Dienstag, Abends 8 Vhr: Jung muß man sein, Opereite in drei Akten von Leo Leipziger und Erich Urban. Gesang8terte von Leo Leipziger. VWusik von Giloert. :

Mittwoch und folgende Tage: Jung muß manu sein.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Andersen. Phantastishes Tanzspiel in 7 Bitivern und einem Vorspiel. Mvsik von Osfar Nedbal. Vorher: Am Wöürther See. Liedersyiel von Thomas Koschat.

Mittwoch und folgende Tage: Andersen. Vorher: Am Wötrther See.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Dienêtza, Abends 84 Uhr: Herrschaft- licher Diener gesucht « « + « Schroank in drei Aktêèn von Gugen Burg und Louis Taufstein.

Mittwoch und folgende Tage: SDerr- schaftlicher Diener gesucht . « « -

Theater am Nollendorfplaß. Dienstag, Abends 8} Uhr: Jmmer feste druff! Vaterländisches Volksstück in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Mittwoch und folgende Tage: Jmmer feste druf !

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Sch{hönfeld,) Dienstag, Abends 8 Uhr: Drei Pagr Schuhe. Lebensbild mit

——

Gesang in vier Bildern, frei na Karl Sörlig von Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert.

Mittwoch und folgende Tage: Drei Paar Schuhe. *

—————---

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Hydra. Lustspiel von Karl Etiliager.

Mitiw-ch und folgende Tage : Die Hydra.

T I, E E L I S T BIE I N I T E 1

Familiennachrichten. Verlobt: Ada Gräfin Kalnein mit Hrn. Legationssekretär Helmuth von Tiede-

mann (Kilgis—Berlin), FrlAlice Winter mit Hrn. Leutnant Ernst Förster (z. Zr. Hagenau, Elf.) ; Gestorben : Hr. Geheimer Oekonomierat Schubart (Dresden). Hr. General- major z. D. Paul von Bause (Berlin),

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol inCharlottenburg. Verlag der Expedition (J. V.: Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdrudterei und Berlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 324

Vier Beilagen und Zeichnungsftheine für die 5 %/% Deutsche Reichsaukeihe (Dritte Kriegsaulcihe), sowie die 6282. und 688, Ausgabe dex Deutsen BVerlustlisieu.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger and Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Me 216, Amlliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung zur Entlastung der Gerichte.

Vom 9. September 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesräts zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordming erlassen:

Mahnverfahren vor den Landgerichten

81

Wird im Verfahren vor den Landgerichten eine Klageschrift etn- gereicht, in der lediglich ein im Mahnverfahren verfolgbarer Anspru geltend gemacht wird, so soll der Vorsißende binnen vierundzwanzig Stunden zunächst einen bedingten Zabhlungsbefehl erlassen. Von dem Erlasse des Zahlungsbefehls soll abgesehen werden, wenn der Kläger glaubhaft macht, daß der Beklagte den Anspruch bestreiten und si auf m Sa E G er Klage soll eine Berechnung der Kosten beigefügt werden,

deren Erstattung der Kläger verlangt. gefüg

8&2 Entfpricht die Klageschrift nicht den Vorschriften des § 253 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung oder ergibt sich aus ihrem Debalt daß die Klage oder der Kostenanspruh ganz oder teilweise niht begründet ist, so soll von dem Zahlungsbefehl abzesehen werden. or der Terminsbestimmung soll der Kläger gehört werden.

j 8&3

Der. Zablungsbefehl enthält den Befebl an den Belklagten, binnen einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden Frist, die vom Tage der Zustellung läuft, bei Vermetdung sofortiger Zwangsvollstreckung den Kläger wegen des Anspruchs nebst den dem Betrage nah zu be- zeihnenden Kosten des Verfahrens und den geforderten Zinsen zu be- friedigen, oder, wenn er Einwendungen «gegen den Anspru habe, bet dem Gerichte Widerspru zu erheben. Die Frist ist den Vorschriften über die Einlafsungsfrist entsvrehend zu bemefsen.

Der Zahlungsbefehl muß den Hinweis enthalten, daß der Wider- \pruch nur durch einen bei dem Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt erfolgen kann.

Der Zahlungsbefehl wird auf die Urschrift der Klage oder. ein damit zu verbindendes Blatt gesezt. Im letzteren Falle findet die Vorschrift des § 313 Abs. 3 Saß 6 der Zivilprozeßordnung ent- \prehende Anwendung.

Auf die Zustell i Li b Zahl

uf die Zustelluna einer mit dem Zahblungsbefehle versehenen Klage finden die Vorschriften über die Zustellung einer Reni entsprehende Anwendung. Die Zustellung hat die Wirkungen, die mit der Zustellung einer mit der Terminsbestimmung versehenen Klage verbunden sind.

8 5

Der Beklagte kann geaen den Anspru oder einen Teil des An- \pruchs Widerspru erheben, solange der Vollstreckung®befebl nicht verfügt ist. Der Widerspruch wird durch Einreichung eines Srift- mans E SA, ang et e E S auf Ver- ngen etne Bescheinigung darüber zu erteilen, daß er retzeiti Widerspruch erhoben habe. E y p _ Die Vorschriften des § 2 und des § 5 Abs. 2 der Verordnung über die gerihtlihe Bewilligung von Zahlungsfristen (Neichs-

Geseßbl. 1915 S. 290) finden entsprechende Anwendung.

&iner Zurückweisung des nicht rechtzeitig erhobenen Widerspruchs bedarf es nicht.

8&6 Durch die Le Erhebung des Widerspruch8s gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs verliert der Zahlungsbefehl seine Kraft. Die Wirkungen der Nechtsähängigkeit bleiben bestehen.

7 Wird rechtzeitig Widerspru erhoben, so bestimmt der Vor- sitende von Amts wegen Termin zur mündlihen Verhandlung. Die Part-ten sind von Amts wegen zu laden; die, Ladungsfrist beträgt mindestens dret Tage. :

8&8 Der Zahlungsbefehl is nach Ablauf der darin bestimmten Frist auf shrtftlihen Antrag des Kläaers für vorläufig vollstrekbar 5 er- klären, sofern niht vor der Vollstreckbarkeitserklärung von dem Be- klagten Widerspruch erhoben ist. Die Vollstreckbarkeitserklärung wird von dem Gerichtsschreiber verfügt. In den Vollstreckungsbefehl sind die von dem Kläger zu berehnenden Kosten des bisherigen Ver- bre Bill der Gerihts\creib er Gerihts\{hreiber dem Antrag nicht entsprehen, so hat er das Gesuch nach Anbörung des Klägers dem Gerichte n Ent- scheidung vorzulegen. Gegen den Us des Gerichts, durch welchen der Antrag zurückgewtesen wird, findet sofortige Beschwerde |tatt. Der Vollstreckungsbefehl wird auf die mit dem Zahlungsbefehle versehene Klage oder auf éin damit zu verbindendes Blatt gesetzt. Im letzteren Falle findet die Vorschrift des § 313 Abs. 3 Sab 6 der Zivilprozeßordnung entsprehende Anwendung.

89 Der Vollstreckungsbefehl steht einem für vorläufig vollstreckbar L a fest fiaet erlanes E aleih. Gegen den ollstreckungsbefe ndet der Einspruch nach den V ift 339 bis 346 der Zivilprozeßordnung statt. E

8 10 In den Fällen der §8 1 bis 3 findet eine Anfecht i: scheidung des Vorsigenden nicht matt. eine Anfehtung der Ent

8 11 Für den Urkunden- und Wechselprozeß gelten - sonderen Vorschriften : Melproun d Me genen A 1) Die Urkunden sollen in Urschrift oder in Abschrift der E E: und in Abschrift mit der Klage zugestellt 2) Bei Erlaß. des Zahblungsbefebls 1) und des Voll- streckungsbefebls (S 8) nes die Statthastigkeit der ge- wählten Promsart keiner Prüfung. 3) Beschränkt ih der Wider)pruh auf den Antrag, dem Be- klagten die Ausführung seiner Rechte vorzubebalten, fo ist der Vollstreckungsbefebl (8 8) unter diésem Vorbehalte zu erlassen. Auf das weitere Verfahren findet die Vorschrift des § 600 der Zivilprozeßordnung entsprehende An-

wendung. 4) Die Ladungeéfrist 7) beträgt mindestens vierundzwanzig Stunden.

12

S Im Verfahren vor den Landgerichten werden für den Erlaß eines Ube is 8 i jen Zehntel der vollen Gebühr 8 ua Ge-

er

Berlin, Montag, den 13. September

Erlaß des Vollstreckungsbefehls 8) gilt im Sinne des Gerichts-

kostengeseßes als Entscheidung über den Antrag auf Erlaß des Ver- sum E s É

m Verfahren vor den Landgeri{ten gilt der Antrag auf Erla

des Vollftreckungsbefebls 8), im, Sinne der er Tipea as S

e e ein in nt ontradifkftori -

stellter Antrag auf Erlaß des f agi rade] ags AaERs E

Mahnverfahren vor den Amtsgerichten

8 13 Ein Anspru, der zur Zuständigkeit der Amtsgericht ört, soll unbeshadet der §S§ 500, 9510c der SiviteroudanE g ahn-

terfahren geltend gemacht werden, wenn es äß & T, prozeßordnung zulässig ist. gemäß § 688 der Zivil

Wird bei dem Amtegerihte der Vorschrift des § 13 zuwider ein Klage angebracht, die O auf einen im Me Ente falen Ie ola baren Anspruch gerichtet ist, so gilt sie als Gesuch um Erlaß des Zahlungsbefehls, es sei denn, daß der Kläger glaubhaft macht, der Dectaats werde den Anspruch bestreiten und sich auf die Klage einlassen.

Der Klage soll eine Berehnung der Kosten beigefü deren Erftattung der Kläger Medbmiat i gc E

Der Zahlungsbefehl wtrd auf die Urschrift der Klage oder ein damit zu verbindendes Blatt geseßzt. Jm letzteren Falle findet die Vorschrift des § 313 Abs. 3 Say 6 der Zivilprozeßordnung ent- [precene AeEdR E E au die im § 690

x. er - Zivilprozeßordnung bezeichneten Erfordernisse Gesuhs nicht zu enthalten. l | nine Mes

Die Zustellung einer mit dem Zahlungsbefehle versehenen Kloge hat die Wirkungen, die mit der Zustellung eines Zahlungsbefehls verbunden find.

An die Stelle der Zurückweisung des Gesuchs 691 der Zivil- prozeßordnung) tritt die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung.

15

S Der Zahlungsbefehl wird als Urkunden- oder als Wechsel- Zablinabefebl bezeichnet : Gle 1) wenn das Gesuch des Gläubigers auf den Erlaß etnes Urkunden- oder etnes Wechsel-Zahlungsbefehls gerichtet ift ; 2) wenn im Falle des § 14 Abs. 1 die Klage die Erklärung L daß im Urkunden- oder Wechselprozesse geklagt erde.

8 16 Für das Urkunden- und Wechsel-Mahnverfahren gelten folgende besonderen Vorschriften : fah g folg

1) Die Bezeichnung als Urkunden- oder als Wechsel-Zahlungs- befehl hat die Wirkung, daß die Klage, wenn rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, als im Ürkunden- oder im Wechselprozeß erhoben anzusehen ist.

2) Die Frist für den Widerspruch wird vom Gericht in dem ablungsbefeble bestimmt ; sie ist den Vorschriften über die inlassungsfrist entsprechend zu bemessen.

3) Die Urkunden sollen in Urschrift oder in Abschrift dem Gesu um Erlaß des Zahlungsbefehls 15 Nr. 1) oder der Klage (8 15 Nr. 2) beigefügt und in Abschrift mit dem Fug ele zuáestellt werden.

ei. Erlaß des Zahlungsbefehls und des Vollstreckungs- befehls bedarf die Statthaftigkeit der gewählten Prozeßart keiner Prüfung. Beschränkt id der Widerspruch auf den Antrag, dem Be- klagten die Ausführung setner Rechte vorzubehalten, fo ist der Vollsireckungsbefehl unter diesem Vorbehalte zu er- laffen. Auf das weitere Verfahren findet die Vorschrift

__ des 8 600 der Zivilprozeßordnung entsprehende Anwendung.

6) Die Ladungéfrist beträgt mindestens drei Tage; soweit die Einlassungsfrist kürzer E entspricht sie dieser.

Fm Mahnverfahren erhält der Rechtsanwalt :

1) die Säge des § 9 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte für die Erwirkung des Zahlungsbefehls, einschließlich der Mitteilung des Widerspruhs an den Auftraggeber ;

2) zwei Zehntel der Säße des § 9 für die Erhebung des

3) ine Seba der S des S9 f ünf Zehntel der Säße des § 9 für die Erwirkung des Bollstreckungsbefehls. s

Die Gebühren tin Nr. 1 und 2 werden auf die in dem nach- folgenden Rechtsstreit zustehende Prozeßgebühr voll angerechnet.

Im Urkunden- oder Wechsel-Mahnverfahren (§8 15, 16) erhält der Rechtsanwalt nur sechs Zehntel der Gebühren tn Nr. 1 bis 3.

Sühneversuh und Verfahren in geringfügigen Sachen 8 18

Im Verfahren vor den Amtsgerihten soll das Gericht, wenn im Termine beide Parteten ersheinen, vor Eintritt in die mündliche Verhandlung die Sühne versuchen.

19

Die Vorschrift des § 91 Ubi, 2 der Zivilprozeßordnung findét

keine Anwendung :

1) im Verfahren vor den Amtsgerihten, wenn der Wert des Streitgegenstandes (§§ 3 bis 9 der Zivilprozeßordnung) niht mehr als fünfzig Mark beträgt;

2) im Verfahren auf erhobene Privatklage.

8 20 In Nechtsstreitigkeiten über vermögensrehtliche Ansprüche ist die Zulässigkeit der Berufung dur cinen den Betrag von fünfzig Mark übersteigenden Wert des Beschwerdegegenstandes bedingt. In betreff des Wertes des Beschwerdegegenstandes kommen die 88 3 bis 9 der Zivilprozeßordnung zur Anwendung. Der Berufungskläger hat diesen Wert glaubhaft zu maten; zur Versiherung an Eides Statt darf er nicht zugelassen werden. In Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche, für w:lche die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenslandes auss{lteßlich zu- ständig sind, findet aegen die in erster Instanz erlassenen Gndurteile der Landgerichte die Berufung ohne Rücksicht auf den Wert des Be- \chwerdegegenstandes stalt. i - In den Fällen der §8 3, 4 der Verordnung über die gerichtliche Bewilligung von Zahlungs fristen (Neiche-Gesetal. 1915 S. 290) ist die Ao, der sofortigen Beschwerde durch einen die Summe von fünfzig Mark übersteigenden Betrag der Forderung bedingt.

8 22 Entscheidungen in betreff der Prozeßkosten unterliegen einer Be- {werde nur, wenn die Beshwerdesumme den Betrag von fünfzig

Mark übeisteigt. Mündliche Verhandlung

8 23 Sind die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten, fo kann mit deren Ginverständnis ohne mündlihe Verhandlung entschieden werden, wenn das Gericht den Sach- und Streitstand auf Grund einer früberen mündlichen Verbandlung und nah dem Ergebnis einér etwaigen Be-

Za rihtskostengesetzes) erhoben. Die Gebühr wird auf spätere Gebühren des Rechtsstreits angerechnet, Die Entscheidung iv Va Antrag aut

1915.

s

Diese Vorschriften finden in dem Verfahren vor den Obéerlandes- gerihten und vor dem Nevisionsgerihte keine Anwendung.

Urteil

8 24

Die Darstellung des Tatbestandes kann durch eine Bezugnahme auf den Inhalt der vorbereitenden Schriftsäße und auf die zum Sizungsprotokoll erfolgten Feststellungen ersegt werden, soweit sie den Sach- und Streitstand richtig und vollständig wiedergeben.

8 25

Das Verzeichnis der verkündeten und unterschriebenen Urteile (8 316 der Zivilprozeßordnung) fällt fort. Die im § 320 der Zivil- prozeßordnung vorgesehene Frist beginnt mit der Zustellung des Urteils. Die Berichtigung des Tatbestandes ist ausgeschlossen, wenn fie nit binnen drei Monaten seit der Verkündung des Urteils be- antragt wird.

8 26 Für die Ausfertigung landgerichtlicher Urteile findet die Vorschrift des § 496 Abs. 6 der Zivilprozeßordnung entsprecheave Anwendung.

Zuständigkeit 8 27 Die Vorslrift des § 505 der Zivilprozeßordnung findet im Ver- fahren vor den ‘Landgerichten entsprehende Anwendung. WVerweist das Landgericht einen Rechtsstreit an ein anderes Gericht, fo bildet das wettere Verfahren vor dem anderen Gerichte mit dem Berfahren vor dem Landgericht im Sinne des § 28 des Gerichtskostengesezes Eine

Instanz. Armenrecht

8 28 Soll von etnem unehelihen Kinde ein Anspru auf Unterhalt gegen seinen Vater geltend gemacht werden, so bedarf es zur Bewilli- gung des Armenrects des im § 118 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung vorgesehenen ‘Zeugnisses nicht.

Scchlußvorschriften / § 29 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1915 in Kraft. Der Bundesrat bestimmt, wann und in welchem Umfang diese Verordnung außer Kraft tritt.

8 30 __ Eine Frist, die zur Zeit des Inkrafttretens ‘dieser Verordnung läuft, wird nah den bishertgen Vorschriften beendet. 8 31 Die Zulässigkeit der Berufung und der Beschwerde gegen die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung - verkündeten Entscheidungen richtet fich nah den bisherigen Vorschriften. Das gleiche gilt für die Zulässigkeit der Beshwerde gegen andere Aut LELR die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung er- gangen sind.

Berlin, den 9. September 1915.

Der Reichskanzler. von Bethmann Hollweg.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Hypothekarvershuldung der Landwirtschaft in Preußen insbesondere von 1906 bis 1913.

Während man annehmen mußte, daß der Umschwung in der Nentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe, der durch die im Jahre 1906 tn Kraft getretenen Handelsver1räge bewirkt worden ist, die fo dringend benötigte Entschuldung herbeiführen werde, zeigt die amtliche Statistik der Hypotbekenbewegung in Preußen, daß sich diese Annahme in ihr Gegenteil gekehrt hat. Nach dem „Stajtishen Jahrbuch für den preußischen Staat“ und der neuesten, die Hypothekarvershuldun bis zum Schlufse des Rechnungsjahres 1913 (31. März 1914 berüdsihtigenden Veröffentlihung des Königlichen Statistischen Landes- amts in der kürzlich ershtenenen ersten Abteilung vom Jahrgang 1915 seiner Zeitschrift, die von Oberregterungsrat, Professor Dr. Kühnert bearbeitet ist, stellte si der die Löihungen übersteigende Mehrbetrag der hypothekarischen Eintragungen in den ländlihen Bezirken des preußischen Staats von 1886 bis 1905 im Dur@schnitt jährlich auf rund 283 Millionen Mark, in den Jahren 1904 und 1905 allerdings hon auf 407,28 bezw. 469,31 Millionen Mark, dann

im Rechnungsjahre 1906 auf 515,19 Millionen Mark q Ï 102, Bkn

1908 584,15

1909 640,28

1910 733,80

1911 739,88

1912 730,80

1913 787,14 i

Im Dur(schnitt der aht Rehnungsjahre 1906 bis 1913 betrug demnach die hypothekarische Mehrvershuldung 661 Millionen Mark gegen 283 Millionen Mark im vorangegangenen zwanuzigjährigen Zeit- raum. Diese Mehrbelastung des Grund und Bodens der ländlichen Bezirke dürh Hypotheken würde an fich unbedenklih sein, wenn sie hauptsählich durch Bodenmeliorationen verursacht wäre. Dies trifft indessen zweifellos nur für einen geringen Teil der Meéhrvershuldung zu. Die gestiegenen Mehrerträge des Bodens sind niht in erster Linie auf Meliorationen, sondern auf intensivere Bearbeitung des Ackers zurückzuführen. Zu einem erbeblichen Teile verdankt die Mehr- vershu!dung, die niht durch die seit 1906 eingetretene Steigerung des Wertes der Güter gerechtfertigt wird, dem geltenden Erbrecht ihre QUSST Aber die Hauptursache der bypothekarisWen Mehrver- \{uldung bildet die außerordentlich rege Verkaufslust der Landwirte. Daneben wird allerdings die ländlihe Hypothekenbewegung in iu- nehmendem au au durch das Eindringen der Industrie in Ge- meinden von n überwiegend landwirtschafilihem Charakter beein- flußt. In welhem Umfange dies der Fall ist, läßt leider auch die neueste, von Oberregierungsrat Dr. Kühnert bearbeitete Veröffent- lichung nicht erkennen, weil die amtlihe Statistik der Cupothees bewegung in Preußen bisher nicht die Eintraaungen und Löschungen in Stadt und Land nah dem Verwendungszweck des Grund sondert, zwishen den Eintragungen un Saar die i auf hanp E T ieten 10 Wobn: ov L Pimediiinn übrigen, die auf überwiegend zu Wobn- odex “gé i Zwetten bestimmte Grundstücke beziehen, Hei

îin der neuesten Veröffentlichung / in Preußen neben der bisherigen Trennung der Hypo gungen und -[öfhungen nah städtischen und ländli

das Jahr 1913 noch durchgeführte Sonderut Q der beteiltaten Grundstückseigentümer, bei dér

die Berufögrup die Bezeichnung des Haup

\{huldners dbuthé maßgebend gewes.

L eine zutreffende Beurteilun E dieser Scheidung der Hyvot

ener

weisaufnahme für hinre a aeklärt erahtét. Die Verkündung der Entscheidung wird durch |chriftliche Mitteilung erseßt.

und -lösung nach dem Hauptberuf der Hypothekenschulduer ergibt fich, daß