1915 / 232 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Oct 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits-

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

j Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer | den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabhoier auch die Expedition SW, 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosteu 25 De

M 232,

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| zeile 30 »y, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 de

Anzeigen nimmt anu:

die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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ftober, Abends. 1915.

Berlin, Freitag, den 1. O : S 1. Inhalt des amtlichen Teiles: Sutráftizeten Ordensverleihungen 2c. Die Bekanntmachung tritt mit ibrer Verkündung in Kraft. Dentsches Reih. 8 2. : Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme von Schlafdecken, BesGlagnahmte Gegenstände.

Haardecken und Pferdedecken (Woilachs).

Die Fragen und Anträge müssen auf dem Briefumshlag sowie am Kopfe des Briefes den Vermerk tragen: „Betrifft Decken-

Beschlagnahme“. Verlin, den 30. September München, den 30. September 1915. 1915.

Köniali C E T R L u hz Sia Hiermit werden sämtlihe Vorräte an Deten und Deckenstoffen ans preußisches Nyiegs Königlich vayerisches Kriegs

En R L 1 ministerium. inisterium. Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung viehseuchenpolizei- | beshlagnahmt, gleihgültig, ob fie bereits fertig hergestellt oder noch “ph U Ea

liher Anordnungen.

Bekanntmachungen des Ministeriums für Elsaß-Lothringen, be- | werden, und zwar:

treffend die zwangsweise Verwaltung französischer bezw.

russischer Unternehmungen.

Königreich Prenßen.

1) Swlafdecken aus Wolle,

pflanzlihen Spinnstoffen, 3) Schlafdecken aus Baumwolle, 4) Haardecken,

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standezerhöhungen und 9) Pferdedecken (Woilachs),

sonstige Personalveränderungen.

6) Deckenstoffe und nicht abgepaßte Deck:nstüce.

M; 5 . Mitteilung über die Zusammensezung der Prüfungskommission Niet besdlagnahmnt sind:

für Archivaspiranten in Berlin für die Jahre 1915-18.

a. gebrauhte Deen,

2) Stlafdecken aus Wolle gemisht mit Baumwolle oder anderen

i oa S D . in der Herstellung befindlih sind, oder ob sie fünftig noch hergestellt von Wandel. Kreß von Kressenstein.

Dresden, den 30. September Stuttgart, den 30. September 1915. 1915.

Königlich sähsishes Kriegs- Königlich württembergisches

ministerium. Kriegsministerium. von Wilsdorf. von Marchtaler.

Bekanntmachung,

b. Decken zu 1—4, die nicht etn Mindestgewi{t von 1250 g betreffend die Aufhebung viehseuchenpolizeiliher Bekanntmachung, betreffend den fommunalabgabenpflihtigen | sowie eine Mindestgröß j

Reinertrag der Kreis Altenaer Schmalspureisenbak 80 und Mindestbreite von 130 em) vaben, O: 9- Mindestlänge von Anordnungen. Jeinerirag der Kre1s enaer Shmalspureisenbahnen. 180 und Mindestbreite von cm) baber, Î A L L e é Tagesordnung für die nächste Sizung des Bezirkseisenbahnrats c. Tishdecken, sogenannte Bettdecken (d. b. Tage3überdecken od er Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft,

für die Cisenbahndirektionsbezirke Erfurt und Halle in Erfurt. | Stepvdeen), „Divandecken, „Fommodendecken, Wandbehänge, Decken | Domänen und Forsten werden die nachbezeich Bekanntmachung der nah Vorschrift des Geseges vom 10. April | mit Franfen (fogenannte 9eif

ededen),

T R 4 Ér iet is 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes- d. Filzdecken (im Filzverfahten hergestellte Den),

herrlichen Erlasse, Urkunden usw.

find als: j aa 100 Stü von einer einzigen Qualität oder

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

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einzigen Qualität vorhanden find.

dem Dompropst, Prälaten Dr. Berlage in Cöln die we!che Bretie und weies Geht die Stüe haden.

Brillanten zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Stern und der Königlichen Krone,

dem Reichsgerichtsrai a. D. Dr. Düringer in Leipzig

den Noten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Rektor a. D. Richter in Charlottenburg-Westend

den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Seminardirektor, Schulrat

ordens von Hohenzollern,

den Lehrern Nöthen in Willich, Landkreis Crefeld, und Peters in Gartow, Kreis Ruppin, und dem Lehrer a. D. Oldiges in Meppen den Adler der Inhaber des Königlichen

Hausordens von Hohenzollern,

dem Schiffszimmermann Seemann in Frauendorf, Kreis

Randow, und dem Gutsarbeiter Trippler in Erxleben, Kreis Neuhaldensleben, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Unteroffizier der Reserve Benscheidt bei einer Neservefuhrparkkolonne und dem Ersaßreservisten, Bäcker Boll- höfer bei einer Reservebäereifkolonne die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät i der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht :

dem Staatssekretär des Innern und Vizepräsidenten des Staatsministeriums, S taatsminister Dr. Delbrü ck die Erlaubnis zur Anlegung der von Seiner Majestät dem König von Sachsen ihm verliehenen silbernen Krone zum goldenen Stern des Großftreuzes des Albrehtsordens mit dem dunklen {mal- geränderten Bande zu erteilen.

Deutsches Reich.

Bekanntmaqhung,

betreffend Beschlagnahme von Schlafdedcken, Haar- decken und Pferdedecken (Woila hs).

Nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund der Be- kanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (NRGBl. S. 357 ff.) hiermit zur allaemeinen Kenntnis gebraht mit dem Bemerken, daß jede Zuwider- handlung gegen diese Bekanntmachung, soweit niht na den allgemeinen Strafgeseßzen höhere Strafen verwirkt sind, nach

S 6 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegs- bedarf *) bestraft wird.

*) § 6. Mit Gefängnis bis zu einem Johre oder mit Geldstrafe bis zu zehntaufend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Straf- gesehen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft :

1) wer unbefugt einen beschlagnabmten Gegenstand beiseite- schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder fauft, oder ein anderes Veräußerungs- oder Erwerbsgeschäft über ibn abschließt:

2) wer der Verpflichtung, die bes{lagnohmten Gegenstände zu verwahren und pfleglih ¿u behandeln, zuwiderhandelt ;

Dr. Schmitz in Brühl, Landkreis Cöln, den Adler der Ritter des Königlichen Haus-

Webstuhl verlassen. S N Wirkung der Beschlagnahme.

SW. 48, Varlängerte Hedemannstraße 11, erfolgen.

{chlagnahmten) Decken und Deckenstoffe ist erlaubt.

Webftoffmelteamt brieflich Kenntnis gegeben wird.

die Beschlagnabmebestimmung,. 8 4.

Verwahrung der beschlagnahmten Gegenstände.

diese bis auf weiteres zu verwahren und pfleglih zu behandeln. darf nur mit Einwilligung des Webstoffmeldeantes erfoigen.

S Di

der beschlagnab mten Gegenstände.

machung Nr. W. I. 734/8. 15 K R A zu führenden Lagerbuch. 8 6.

ECigentumsübertragung.

Personen zu übertragen. G7 Anfragen und Anträge: Alle Anfragen ‘und Anträge, die vorliegende Bekanntmachung betreffen, sind an das Webstoffmeldeamt der Kriegs-Nobstoff. Abteilung des König- lichen Kriegsministertums, Berlin SW. 48, Verlängerte

3) wer den noch § 5 erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt.

Hedemannstraße 11, zu richten.

Die Bescßiagnabme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ift und rehtsgesckäftliche Verfüaungen über fie ni@tig sind. Den recht8- ges{äftlichen Nerfügungen stehen Verfügungen glei, die im Wege der Zwangésvollstreckung oder Arrestvollziebung erfoigen. Trotz der Beschlagnabme sind alle Veränderungen und Verfügungen zulässig, die mit autdrücklicher Zustimmung des Webstoffmeldeamts der Kriegs- MNobstoff-Abtei!ung des Königlichen Krieg8ministeriums in Berlin

Die Fertigstellung der noch nit fertiggestellten (nad § 2 be-

Die Mengen von Deden, die vor der Verkündung dieser Be- fanntmahung von einer deuts@en Militär- oder PVearinebehörde unmittelbar oder mittelbar in Auitrag gegeben oder getauft, aber noch nit abgeliefert sind, dürfen troß der Beihlagnahme abgeliefert werden unter der Bedingung, daß von jeder einzelnen Ablieferung dem

Die Mengen von Decken, deren Herstellung die Königliche Feld- zeugmeilsterei in Berlin oder das Bekleidungs-Beschaffungsamt in Berlin nach der Veikündung dieser Bekanntmachung unmittelbar in Auftrag geben, können an die von der bestellenden Behörde bezeichneten Stellen ohne weiteres abgeliefert werden. Alle von einer Militär- b: hörde zurüdgewtesenen Decken fallen durch die Zurüäweisung unter

Die Besiger der beschlaanahmten Gegenstände sind verpflichtet,

Ein Wechsel im Gewahrsam der besh!agnahmten Gegenstände

Nachweis von früheren Veränderungen im Besitstande

Soweit in den- Eigentums- oder Gewahrsamséverhältnissen der Decken seit ihrer Anmeldung (gewäß der Bekanntma{ung Nr. W. I. 734/8. 15. KR A) biS zu ibrer Beschlagnahme eine Ver- änderung eingetreten ift, foll derjenige, der die Anmeldung der Decken bewirkt hat, unverzüglid dem Webstoffmeldeamte Mitteilung machen unter Beifügung eines Auszug-s aus dem aemäß § 7 der Bikannt-

Das Webstoffmeldeamt der Kriegs. Nohstoff Abteilung des Königlich preußishen Kriegsministeri::ms wird ermächtigt, das Eigentum an den besblaanohmten Gegenständen gemäß § 1 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf auf die von ihm zu bezeihnenden

e. die am Tage des Inkrafitretens dieser Betanntmahung vor- | Kontrolle der Rindviehbestände bandenen Vorräte (Mindestvorräâte) derselben Person, die geringer

ce. 200 m Dekeustoff} einver einzigen Qualität, - gleihgültig,

Dagegen sind sämtliche in der Herstellung befindlihen und künftig berzustellenden Decken und Deckenstoffffe beshlagnahmt, ganz gleih„ültig, tin welchen Mengen, Größen und Gewtchten sie her- geftellt werden, und zwar in dem Augenblick, wo sie abgewebt den

neten Anordnungen mit dem heutigen Tage wieder aufgehoben :

1) Viehseuchenpolizeiliche Anordnung, betreffend die im zollgeseßlihen Grenzbezirk des Regierungsbezirks Aachen, vom 29. September 1913 (Amtsblatt Seite 327);

1A puazts j : 2) Viehseuchenpolizeilihe Anordnung betreffend die bb. 300 Stück von \ämtiichen der Beicbla nahme unterliegenden s A : Ee Deifenguálitätén. ins E aleiat wieviel S einer | Kontrolle der Schweinebestände im Kreise Malmedy, vom

25. Juni 1914 (Amtsblatt Seite 249). Aachen, den 18. September 1915. Der Regierungspräsident. J. V.: Busenißg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden : 130. Liste. Länd licer Grundbesig. Kreis Meßtz-Land. Gemeinde Saulny. 33,89 ha Wald des Karl Alfred Bollemont (Verrvalter : Forstmeister Schroeder in Mey). Gemeinde Novéant. 6,19 ha Waïd der Ehefrau Georg Johann de Seré geb. Chafsinot und des Marie Albert de Turgy d’Estr6es in St. Brien (Ver- walter : derselbe). Straßburg, den 25. September 1915. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. V. : Cronau.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung russischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 4. März 1915 (RGBIl. S. 133) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

x31. Liste.

Kreis Straßburg-S tadt. (XVT. Nathtragsverzeicnis.)

A. Gewerbliche Unternehmungen.

Gemeinde Straßburg. Photographiesalon Lipsky, Straßburg, Gewerbslauben 4 (Verwalter : Rechtsanwalt Dr. Herter, hier). Straßburg, den 25. September 1915. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. „_V.: CLonas

Königreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Direktor des Magdalenen-Gymnasiums in Breslau Dr. Max Consbruch zum Provinzialschulrat und

den bisherigen ordentlichen Vrofessor Dr. Adolf Windaus in Jnnsbruck zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Göttingen zu ernennen sowie

dem Direktor des Gymnafiums in Brieg Theodor Mats\chky bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter

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als Geheimer Studienrat zu verleihen.