1916 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Mar 1916 18:00:01 GMT) scan diff

J

3) dem Kuhversicherungs-Verein zu Herrnburg die Ausdehnung ?

des Geschäftêgebiets auf die Vorstadt St. Gertrud der Freien unt Hansestadt Lübeck durch Verfügung vom 13. Januar 1916;

4) der Allianz, Aufnahme des Betriebes der Feuerversiherung in Chile dur Ver- fügung vom 14. Februar 1916.

C. folgende Bestandsveränderungen gemäß § 14 a. a. O. genehmigt:

1) durch E: tscheidung vom 12. September 1914/2. September 1915 die U-bertragung der Sterbegeldversiherung von der Kranken» und Sterbekasse für selbständize Handwerker und Gewerbetreibende in Hamburg auf die M ttelstandsversicherung auf Gegenseitigkeit (a. G.) in Hamburg mit Wi: fung vom 1. Januar 1915;

2) durch Entsceizung vom 6. Dezember 1915 die Uebertragung des Maschinenversicherungtbestandes der Kölni'hen Unfall-Versiche- rungs-Aktien-Gefell)chaft in Cöln auf die Allianz, Versicherungs- Aktien-Besellsha!t în Berlin :

3) durch Entschetdung vom 29. Jaruar 1916/9. Februar 1916 das Uebereinkommen zwischen der Patria, Kranken- und Sterbegeid-Wer- ficherungs-Bank, Aktien-Gesellschaft in der HPamburg-Marnhetmer Verßc{herungs-Akttèn-Gesellschaft in Hamburg vom 6 Nov: mber 1915 beiechungêweise vom 1. und 4, Dezember 1915, rah welchem mit Wirkung vom 1. Januar 1916 die erstgenannte Gesellschaft ihre nah den Taufen S 1 und 8 11 abge!chlossenen sowie die von der Württemberai!hen Handweikerkafse übernommenen Ver- ficherungen mit den darauf bezüglihen Rejerven und Prämtenüber- trägen auf die ¡weite G ]

1nd

Ç Ti 4 14 Ä Berlin in Lqutiration und

Gesellichaft überträgt;

4) durch Entscheidung vom 29. Januar 1916 das Sterbekafsenv?retn * (früber Einigkeit 1) dem Verband öffentl'cher Lehensäver sicherungsantta!ten in in Berlin abges! fene nkommen ziehungsweise 15. Ok

¡wischden dem Darmijitadt uyd

Deuts&land vom 14. be-

Privatversicherung.

etanntmaGung,

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 26. No-

vember 1914, zwang8weise Verwaltung französischer

Unternehmungen nnd die in Ytainz lagernden Weine der Firma

/ | in Reims (Verwalter:

Rechtsanwalt Falk in Mainz) ¡wangsweise Verwaltung geheilt worden.

Darmstadt, den 3. März

Großherzoglich hessishes Ministerium des Jnnern.

v. Hombergk.

die betreffend, erie und Qo.

UNnTer

LITO:

Déetanntm&chtnt.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 26. No- vember 1914, die zwangsweise Verwaltung französischer Unte rnehmungen betreffend, sind die in Mainz lagernden Weine der französischen Firmen Deug und Geldermann in Reims sowie Planat und Co. in Cognac unter zwangsweise Verwaltung gestellt worden. (Verwalter: Rechtsanwalt Falk in Mainz.)

Darmstadt, den 3. März 1916.

Großherzoglich hessishes Ministerium des Jnnern.

v. Hombergk.,

m

4s

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 43 des Reichs-Geseßzblatts enthält unter

Nr. 5087 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats Über die Einfuhr von pflanzlihen und tierischen Oelen und Fetten sowie Seifen vom 4. März 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 148), vom 8. März 1916.

Berlin W. 9, den 9. März 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt.

Krüer.

Königreich Preußen.

QITT U Ur (

Nachen

e Majestät der König haben dem

1nädigtt (

Car

Candrat à A4

S A R I E, 20 A Landr des Landîireîi}es Q N R T4 lag Adel zu verleihen.

Allerhöchster Ermächtigung Seiner Ma jestät ie Wabl des Oberlehrers Julius Torhor berrealshule in Herne zum Direktor

A DeS

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berginspektor, Bergrat Dr. Weise vom Steinkohlen- bergwerfe Gerhard bei Saarbrücken ist zum Bergwerksdirektor und Mitglied der Bergwerksdirektion zu Saarbrücken ernannt worden.

Ministerium der geistlihen und Unterrihts- angelegenhetten.

__ Der bisherige Privatdozent Dr. Robert Pohl zu Berlin

it zum außerordentlicen Professor in der philosophischen

Fakultät der Universität zu Göttingen ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Veran ntmäGund.

[. Die am 1. April 1916 fälligen Zinsscheine der

preußishenStaatsschuld und der Reihsshuld werden vom 21. März ab eingelöst durch

die Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Tauben-

straße 29,

die Königliche

Berlin W.

Seehandlung (Preußishe Staatsbank) in

56, Markgrafenstraße 38,

Preußische Zentralgenossenschaftskasfe in Berlin C. 2,

Am Zeughause 2,

die Reichsbankhauptkasse in Berlin SW. 19, Jägerstr. 34,

die Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und die mit Kassen- einrichtung versehen Neichebanknebenstellen,

die preuß schen Negierunck@hauptkassen, Kreiskassen und, haupt- amtlich verwalteten F orstkassen,

die preußischen Oberzollfkassen,

die preußischen Zollkassen, sofern die vorhandenen Barmittel

die

Versicherungs» Aktien- Gesellshaft in Berlin die

Die Zinsscheine der Reichs k rie gs anleihen werden ferner in kleineren Mengen (in der Regel nur bis zu 3 Stück von zusammen höchstens 150 4/6) an den Schaltern der Reichspost- anstalten in Zahlung genommen odck gegen bar umgetauscht. Sn Orten ohne Reichsbankanstalt tauschen die Postamtshaupt- fassen (bei Postämtern 3. Klasse die Vorsteher) diese Zins- scheine auch in größeren Mengen und in jeder Höhe vom 21. des leßten bis zum 10. des ersten Vierteljahrsmonats gegen bar um.

Die Zinsscheine der preußischen Staatsschuld, der Reichs- huld und der Schußgebiets\huld können in Preußen auch vom 21. März ab allgemein ftatt baren Geldes in Zahlung ge- geben werden bei allen hauptamtlih verwalteten staatlichen Kassen, mit Ausnahme der Kassen der Staatseisenbahn- verwaltung, sowie bei Entrichtung der durch die Gemeinden zur Hebung gelangenden direkten Staatssteuern. Außerdem find die Reichspostanstalten ermächtigt, äàber nicht verpflichtet, auch die nicht zu den Kriegs8anleihen des Reiches gehörenden Zins- scheine an Zahlungsstatt anzunehmen.

Die Zinsscheine sind den Kassen nah Wertabschnitten ge- ordnet mit einem Verzeichnis vorzulegen, in welchem Stückzahl und Betrag für jeden Wertabschnitt, Gesamtsumme sowie Namen und Wohnung des Einlieferers angegeben sind. Von der Vorlegung eines Verzeichnisses wird abgesehen, wenn es sich um eine geringe Anzahl von Zinsscheinen handelt, deren Wert leiht zu über- sehen und festzustellen ist. Vordrucke zu den Verzeichnissen werden bei den beteiligten Kassen vorrätig gehalten und nach Bedarf unentgeltlih verabfolgt. Weniger geschäftskundigen Personen wird auf Wunsch von den Kassenbeamten bei Auf- stellung der Verzeichnisse bereitwilligst Hilfe geleistet werden.

[]. Die am 1. April 1916 fälligen Zinsen der in das

‘eußische Staatsschuldbuch und der in das Reich s- shuldbuch eingetragenen Forderungen werden, soweit sie durh die Post oder durch Gutschrift auf Neichsbankgiro- konto zu berichtigen find, vom 18. März ab gezahlt. Die Bar zahlurg der Zinsen bei der Staatsschuldentilgungskasse und bei der Reichsbankhauptkasse beginnt ebenfalls am 18., bei allen anderen Zahlstellen am 21 März.

Die Zahlung der Zinsen dur î

in geaenteiliger Antrag

wenn fe Reichs im B

ie Post geschieht, gestellt ist, innerhalb des Deutsche: des Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehrs. Dabei werden die Beträge bis 1500 M und im Falle der Ueberweisung auf ein Postscheckonto auch die höheren Beträge ohne Abzug der Pof/gebühren gezahlt; nur die Bestellgebühren fallen dem Empfänger zur Last. Werden da gegen die Zinsen auf Wunsch durch Postanweisung oder Geld rief gezahlt, so hat der Empfänger Postgebühren und Porto zu tragen.

[1]. Die Staatsschuldentilgungskafsse

N Ce . arz

Wege

anl: t E verkttäglih vo

t n Ühr, für da

7 } 9 bis 1 Ubr, von 11 bis 1 Publikum geöffnet. Berlin, den 2. März 1916. Hauptoerwaltung Staatsschulden und Reichsschuldenve1

von Bischoffshausen.

Nor Det

BekanntmachGung.

Auf Grund der Bundesratsyerordnung vom 23. September 1915, betkéffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NRGBLUL®S. 603), im Veblnöung mit Z'ffér 1 der Aus- führurgsbestimmungen des Ministers für Handel Und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich dem Kaufmann Marx Wienedcke in Berlin-Lichterfelde, Molikestraße 16a, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Nahrungsmitte!n aller Art sowte jeglihe mittelbare und unmittelbare Beteiligung an etnem solch?:n Handel wegen Unzuverlä!si„keit in bézug auf diesen Handelsbeirieb für dte Dauer des Krieges unterjagt. Berlin, den 8. März 191 Tos U-x

p 1 h e e A A S

_— g T s A4 + M H M Li (j L MAaPPman!

itr 54

vom 23. tkr f M M A

f Grund Jahres unasbeftimmungen des Herrn PVlinisters für Ha vom 27. September vorigen Jahres den Handel mitteln Fleisch- und Wurstwaren Fette wegen Uazuverlässigkeit bis auf wett Dortmund, den 29. Februar 1916. : Die Polizeiverwaltung. X. A.: Ktenitz, Polizeidirigent.

der Berordnuna

ay io lorte Der

BekanntmadMhung. __ Dem Milhbändler August Hunsicker in Saarbrücken, Bruch- s{chneidersdell Nr. 1, wohnhaft, habe ich auf Grund der Bundesraisverordnung vom 23. 9. 15 (NRBBl. S. 603) den Handel

Yeilch untersagt. brü den 8. März 1916. __ Der Königliche Polizeidirektor. J. V.: Sommer, RNegierungsafsefsor.

d D Î des

rhr Waarbrucien,

Nichtamtlicßes.

Deutsches Nei. Berlin, 10. März 1916.

g odestage weiland Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm I. legte Jhre Majestät die Kaiserin und Königin am Sarkophage des Entschlafenen in dem mit Blumen und Blattpflanzen geschmückten Mausoleum in Charlottenburg einen prächtigen Kranz nieder.

Preußen.

w

Am gestrigen T

Jn der am 9. März unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Vizepräfidenten des Stoatsministeriums, Staats- sekretärs des FJnnern Dr. Delbrü abgehaltenen Plenar- sißung des Bundesrats wurde dem Entwurf eines Ge- seßes, betreffend eine mit den Post- und Telegraphengebühren zu erhebende außerordentlihe Reichsabgabe, die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf eines Geseßes zur Aenderung des Reichsstempelgeseßzes, der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die gewerbliche

machung, und die kammern,

betreffend die Stellvertretung von Recht8anwält Beschlußfähigkeit der Vorstände der Anwalt und der Antrag Braunschweigs, betreffend erkennung der Reifezeugnisse der städtischen Studiens anstalt in Braunschweig als ausreichhender Nachweis der Wissens schaftlichen Vorbildung im Sinne der Prüfungsvorschriften füy Aerzte usw. Genehmigt wurden die Entwürfe der Etats für den Reichskanzler und die Reichskanzlei, das Auswärtige Amt das Neichsamt des Jnnern, die Verwaltung des Reichsheereg das Reichsmilitärgericht, die Verwaltung der Kaiserlichen Marine die Reichsjustizverwaltung, das Reichskolonialamt, das Reichseisen: bahnamt, den Rechnungshof, den allgemeinen Pensionsfonds dia Reichspoft- und Telegraphenverwaltung, die Reichsdrukerei, die

waltung, das NReichsschaßamt, des Etats der Reichs\chuld und die Entwürfe von Gesetzen, betreffend die Feststellung des Neichshaushaltsetats und des Haushaltsetats der Schuß gebieto Demnächst wurde die Festseßung des Nuhegehalts von Reichsbeamten und über Eingaben Beschluß gefaßt.

irhorv LUUUL

Am 23. Februar hat bekannilich die portugiesish

Regierung die in portugiesischen Häfen liegenden deuten Schiffe beshlagnahmt. Nach der „Norddeutschen Allge meinen Zeitung“ erhielt der Kaiserliche Gesandte in Lissabon Dr. Rojen unmittelbar nah dem Bekanntwerden dieses Voy gangs Auftrag, gegen die Maßnahme zu protestieren und ih Aufhebung zu verlangen. Die betreffende Note wurde am 27. Februar der portugiesischen Regierung übergeben.

Ungeachtet dieser Tatsache verbreitete die portugiesisde Regierung in Lissabon in ihrer offiziösen Presse die Nachricht daß eine deutsche Protestnote überhaupt nicht eristiere, in der portugiesishen Kongreßsizung leugnete der Justizminister sogar offiziel das Vorhandensein der Note ab. Die h Kaiserlichen Gesandten verlangte Richtigstellung notiz unterblieb. Erst am 4. März erschien portugiesishe Gesandte im Auftrage seiner R gierung im Auswärtigen Amt, um eine Note zu ü geben, die die deutsche Forderung ablehnte. Eine chrift dieser Note wurde am selben dem Kaiserlichen Gesandten in Lissabon übergeben. Daraufhin erhielt dieser di portugiesishen Regierung die nat: stehend wiedergegebene Erklärung zuzustellen. Dit Uebergabe dieser Erklärung sollte gestern in Lissabon erfolgen Eine Abschrift derselben wurde dem hiesigen portugiesishaz Gesandten übermittelt. :

Krtieudbeginn neutralitätéwidiige unter! ügt. Englishen Truppen rwourde in vter marich dur Mozambique gesta\tet. Die Versorgung deuts Kohlen wurde verboten. Ein neutralitätswidrig autqy Aufenthalt englischer Kitegt {hie in portugtesisben zugelaffen, England die Benußung Madeiras als Flottenstüg: gewährt. Der Entente wurden Geschütze und Krieg material der verschiedensten Art, England überdies ein Tor, pedoboot9ze verkauft. Deutshe Kabel wurden ur brochen. Das Archiv des Kaiserlichen Vizekonsulats M wurde beshlagnahmt.

E1pedition-n wurden nach Afrika entsandt und offen als gem Deutschland gerichtet bezeihnet. An der Grenze von Deuts\ch Süd westafrika und Angola wurde der deutsche Bezirk8amt mann Dr. Schulze-Jena sowie zwei Offiziere und Many \chaîta durch éine Ginladung nach Naulila gelockt, dort am 19. Æ töbex 1914 für verhaftet erklärt «iwd, als fe ich ihrs Felineme zu entziehen fuchten, wu Teil niede- geo die U berlebenden mit Gewalt gefangen aenocmmen. MReto: fo mafn hmen unterer Sch\ytruppe folgten. Von Deutschland abg chnitien, handelte die Schußtruppe in der durch das portugi-bsd Borgehen hervo'gerufenen Annahme, daß Portuzal fic mit urt inf Kiiegszustande befinde. Die portugtisi\he Regterung remonstri wegen der leyteren Vorgänge, ohne die ersteren zu erwähnen

uns mit unferen Ko!ontalbeböda

3 \

A li l

der Preß

der HYiehge

C9 i AnB6 « A L

f c Y /y Ah Unweijung, dei

G pPrÎ e V K

hat Handlungen

MNegierung dus PDeut'chen Rit

Fällen der Durd:

die portugiesische

r V | e Feinde des

ritôrer

oflamds

in

beaniwortete unser Verlangen, etnen ungehinderten chiffrierten Telegrammverkehr 1wecks Aufklär des Sachverhalts zu verschaffen, überhaupt nicht. __ Während der Kriegsdauer erging fi, unter mebr roenigt sfenkundiger Begünstigung durch die portugtesische Regierung, Prei! und Parlament in gröblihen Beshimpfungen des d hen Volkes. der Kammersitzung vom 23. November [p ah der Führer der Partei der Evolu1tonisten in Gegenwart fremd Diplomaten jowie der portugiefishen Minister \chwere Beleidizunad n Deutschland aus, obne daß ein Einspru@ seitens des Kamme p:astdenten oder eins Ministers" erfolgt wäre. Der Kaiserliche G sandte erhieit auf jetne Borstellungen nur die Antwort, daß der b treffende Paffus im offiziellen Sitzungsdöbericht nit enthalten sei

[ gegen diese Vorgänge in jedem Einzelfalle proteftilf

rc die ernstesten Vorstellungen erboben und d vortugies{he R für alle Folgen verantroortltch gemacht. Ein Jemedur erfolgte jedo nit. Die Kaiserliche Regierung hatte gleid wohl in langmütiger Würdigung der \{chwierigen Lage Portugals # bisher vermieden, ernstere Konsequenzen aus dem Verhalten der vori giesishen Regierung zu ziehen.

Am 23. Februar erfolgte auf Grund eines Dekrets vom alet&t Tage ohne vorherige Verhandlung die Beshlagnabhnff der deutshen Schtffe. Diese wurden militärish beseut und tf Mannschaften von Bord geshickt. Die Kaiseriihe Negterung gegen diesen fl1granten Nehtsbruch protestiert und die Aufhebuna d Beschlagnahme der Sch‘ffe verlang

D

N y oder

geaen

__ Dée portugtesishe Negterung ihre Gewaltmaßregel dur versucht. Sie geht davon aus, ta

L, hat das Verlangen abgelehnt u Nechtsausfübrungen zu bigri

A gt da 3 untere durch den Krieg porfugtie}ckchen Häfen festgel-gten Sh ff- infolge der F-stle-ur dem Artikel 2 des deutsch-portugi sischen Handels- und Schiffa vertrags, jondern ebenso wie anderes im Lande befindliches Eier der unbeschränkten Gebietzhoheit und damit dem unbeschränkten Zua Portugals unterlägen. Weiterhin aber meint sie sich innerha b df Grenzen dieses Artikels gehalten zu haber, da die Reg isition dl Schiffe einem dringenden wtrts{chaf!liden Bedürfnis entsy äche, aut dem Beschlagnahmedekret eine väter festzusezende Entschädiguna gesehen fei. Diese Au iübrungen ersheinen als leere Ausflüd Der Artikel 2 bezieht ch auf jede Requisition deuten portugiefichem Gebiete befirdlich-n Cigentums, so daß es dahingeî bleiben lann, ob die angeblihe Festlegung der deutich:n Sch! in portugiesi chen Häfen ihre Nechtalage verändert hat. Den d nannten Artikel hat aber die portugiesishe R-gierung nach deppelll Richtung verlegt. Einmal hat sie sich bei der Nequisi'ton richt i den veitraglih:n Grenzen gehalten, da A-tifel 2 die Befrt-rigut eines staztlihen Bedürfnisses vorausseßt, während die Bes(hlognabnt offenbar unverhältnismäßig mehr deutihe Schiffe getroffen hat, d zur Beseitiguna des Schiffs: aummangels für Por!ugal e1forverll È) war; sodann aber mat der Artikel die Beschlagnahme der Schif vou einer vorherachenden Vereinbarung mit ten Beteiligten über f zu bewtlligende Entschädigung abhöngig, während die po1 tugiestid Negterung nicht einmal versucht hat, \ich mit Wi deutshen Neederelen unmitte!har oder durch Vermittlung deutschen Regierung zu verständigen Das ganze V orgehen ? portugiestishen Regierung flellt sich somit als ein \chwer! Nechts- und Vertrauenösbruch bar.

die Einlösung gestatten.

Verarbeitung von Rohharz, der Entwurf einer Bekannt-

ofen zu erkennen gegeben, daß sle sh als

Vasal!

An- j

Verwaltung der Reichseisenbahnen, die allgemeine Finanzyver:

von dem

Armee feht nah einer Meldung des „W. T. B.“

[40, Kaiser - Wilhelmsland | Die portugtesishe Regierung bat hurch dieses Vora M0) 000, Bismarckarchipel 22 640, Karolinen, Palau, Mariannen

ps betrachtet, der den englischen Interessen und Wünschen p Rücksichten unterordnet. Sie hat endlich die SelSlag- ande Schiffe unter Formen vollzogen, in denen eine beab-

der L 2 nf o erausforderung

E D Deutschlands erblickt werden lte deutsche Flagge wurde auf den deutshen Schiffen nieder- t, die portugiesische Flagge mit Kriegswimpel geseut. Das alsshiff \choß Salut. : i S Die Kaiserliche Regierung seht [ih gezwungen, dem Verhalten der portugiesishen Regierung die

j Folgerungen zu ziehen. Sie betrachtet pon jegt ab als mit der portugiesischen Regierung friegszustand befindli.

qu der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und V dger von Web-, Wirkf- und Sirick- V 15 K. R. A.) wird durch „W. T. B.“ 1) Das Auswaschen von ol enen und halbwollenen Stoffe manntes Entgezrbern Veredelung anzusehen und dahér httel. j Z S “i 2) Au Stoffe, die an sich als Wäscheftoffe verwendbar find die nur eine für Wäschestoffe ungeetanete Appretur erhalten en, gelten als Wälchestoffe im Sinne der Gruppe IV und VI der eisihtetafel. S : z) Die als Beispiel zur Unteraruppe: Stoffe zur Kranken- vidung der Gruppe 1V genannten Regattas gelten au dann als lagnabmt, wenn sie unker 260, jétoch über 130 g wiegen, da sie

) als Leibwä chestoffe in Betracht kommen.

nte 119

Jn dem Erlasse des Kriègsministeriums, der die zur derung der Frühjahrsbeftellung nötigen Beurlaubungen und idstellungen vom Heeresdienste regelt, ist vorgesehen, daß

jeden größeren landwirtschaftlichen Betrieb und für je entsprechende Anzahl benachbarter kleinerer Betriebe eine ende Persönlichkeit, sowie je nah Größe und henart der betreffenden Betriebe eine angemessene An- von unterstüßenden Beamten, Futtermeistern, Vor- beiten usw. vorhanden sein müssen. Diese Personen lon die zwecdienliche Verteilung der vorhandenen und zu lenden Arbeitskräfte vornehmen, wobei in Kleinbauerschaften 1 Möglichkeit und Bedarf für benachbarte der und\saz der Arbeitsgemeinschaft zu gelten hat.

Ï Dieser Grundsay der Arbeitsgemeinshaft und

R heitssolidarität benachbarter Kleinbetriebe sollte der Tat und nicht bloß mit Rücksicht auf die aus litärishen Gründen nalürlih tunlihst zu beschränkenden

Mi ckstellun und Beurlaubungen, sondern ganz allgemein,

t ausgedehnte Anwendung finden. Wie

mitteilt, haben wir in der neueren Krie4s-

Beispiel außerordentlich günstiger, von

ern hervoraehobenen Wirkung solcher plan-

i hgeführten Arbeitssolidarität auf den agraren Pro- tionsertraq eines friegführenden Staates. Dieses Beispiel erbien im ersten Balkankriege geliefert. Jn der serbischen ndwirtschaft, die so gut wie ausschließlich auf bäuerlichen einbesiß ruht, sind patriarchalish-kommunistische - (oder wenn an will „mutualistishe“) Voraussezungen von vornherein in rem Maß gegeben ; dort besteht ja noch die altslavische Haus- nmunion der Groß;familie, die sogenannte Zadruga. Durch diese

Birishaftsgemeinschaft zahlreicher Familienmitglieder, von denen türlich immer nur ein Teil einbezogen wurde, war die Ar- tsüberwälzung, der Arbeitsausgleih natürlih allgemein

nz wesentlih erleichtert. Darüber hinaus aber (und selbst-

rständlih daran anfaüpfend) wurde die Gemeinschaftsarbeit

r ganze Ortschaften und kleine Bezirke zielbewußt organisftert; wurden förmliche Arbeitspläne aufgestellt, die mit gegen- tiger Hilte die Bestellung alles Bodens in dem von der ganisation umfaßten Umkreise sicherten. Der Erfolg war,

ie Kriegsernte aller wichtigen Feldfrüchte hinter der gehenden Friedensernte nur wenig zurückblieb, sie teilweise

übertraf. Natürlich find e

Betriebe

No aha ICUVU L

1 l

serbische und deutshe Landwirtschaft hon gen der verschiedenen Arbeitsintensität niht miteinander zu

zweifellos ist die Arbeitsbelastung und Ueber- der noh in der agraren Produktion Tätigen bei uns inz außerordentlih viel größer und dementsprehend der rbeitsausgleih, durch den ja die Menge der zur Verfügung henden Arbeitszeit und Arbeitskraft niht gesteigert werden inn, ungleih viel {chwerer als in einem Lande so einfacher d rückständiger Kultur wie Serbien. Aber troy der chwierigkeit der Durchführung und der Begrenztheit der Pirkung behält der Gedanke der Arbeitsgemeinschaft und rbeitsjolidarität eine produfkftionsfördernde Kraft, auf die wi iht verzihten dürfen. Die lokalen Verwaltungsbehörden bllten seine Verwirklichung anzuregen und durchzuseßen suchen, o immer das möglich ist.

Das Kriegsministerium bittet wegen der großen

Bnanspruhnahme seiner Dienststellen, von allen niht wirklich

ringenden Anfragen mit Fernsprecher abzusehen und bei Inmeldung von Telephongesprächen die betreffende Dienststelle der Persönlichkeit des Kriegsministeriums bestimmt zu be- eihnen. Gespräche ohne diese Angaben können von der Fern- prehzentrale des Kriegsministeriums in Zukunft nicht mehr ermittelt werden. Die RKriegs8ereignisse betreffenden Anfragen verden grundsäzlih nicht beantwortet.

__ Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staat3anzeigers“ legt die Ausgabe 903 der Deutschen Verlustlisten del. ie enthält die 476. Verlustliste der preußishen Armee.

Großbritannien und Frland.

Der gestern abend veröffentlihte Voranschlag für ‘die einen

versonalbestand von vier Millionen Mann vor. Im Unterhaus teilte der Kolonialminister Bonar ‘aw obiger Quelle zufolge mit, daß jezt 750000 Quadral leilen deutscher Kolonien beseyt seien, die sih, wie olgt, verteilten: Südwestafrifa schäßungsweise 322 450 Quadrats- neilen, Kamerun 300 000, Togo 33 700, Samoa (60, Upolu und Inseln im Stillen Ozean

ind Marschallinseln 1000 und Kiautschou 200 Quadratmeilen.

Frankrei.

Das neue Geseg über die Verjüngung des Mariné- offizierforps ist in Kraft getreten. Von den vorhandenen 15 Vizeadmiralen treten 7 zur Reserve über, unter ihnen Boué de Lapeyrère.

Jtalien.

Der Viktor Emanuel ist der „Agenzia

Stefani“

Dänemarf.

Die Ministerpräsidenten :

8wärtigen Angelegenhei Itor- gens sind in Kopenhagen angekommen, um mit dänischen Ministern Besprechungen jal Aus Anlaß} - Ministerkonferenz fand eine Tafel ftatt, bei i ristian auf den König von Norwege chweden, der den Anlaß zur Konferenz gea i schwedische und norwegische Volk eir chte. eichzeitig drückte er die bes ) für den Verlau erhandlungen zur Förderung eines guten Einvernehn wischen den Ländern aus.

acstern

aa 2

n F “L.

Dr co o I

p «—

(N

Le

P (En Cr e S2 5D E

et

ch

a h Schweiz.

Nationalra rörterung der laut Bericht de

«Fn der vorge} der Bundesrat Hof litätspolitif des T. B? gus:

In der Oberstenangelegenhbeit h 1 Anfang an von dem Gedanken leiten lassen, die beiden Offiitere müßten aus dem Generalstab veischwtnden, wobei aber thr Aus)cheiden maskiert werden müsse Gelegenheit hierzu habe er bei dec Kommandoüber- tragung zu Neujahr - gefunden. Die Ansicht des Bundesrats sei die- selbe gewesen. Die Bedeutung des Falles sei ihm von Anfang an vôllig flar gewesen; der Bundesrat babe darin das Bedenk- lihe für die innere und äußere Politik gesehen, niemals sei ihm eingefallen, die S@uldigen zu decken, er habe in d Stille Ordnung {hafen wollen. Der Medner wandte C darauf gegen die Angriffe auf den Generalstabtchef. Dieser babe alc Z?uge in erster Linte die Unzulässigkeit der unter Anklage stehenden Vandlung vor Gericht festgestellt. Zweifellos sei das ritterlide Be- streben maßgebend gewesen, die Offiziere, wenn möglich, vor {chimpf- liher Strafe zu bewahren. Aus dem Uiteil habe der Bundesrat die Konsequenzen gezogen Als Bundesbeamte seien die Obersten niht mehr am Playe, ihre groß-n Fähigkeiten würden anderswo zu verwenden tein. Der Redner erklärte im Auf- trage des Bundesrats, daß Oberst von Sprecher volles Ver- trauen

trigen Sißung des 1 5 F

nann bei der ( Bundesrats

vf 4 ET

Las 2

abe s der General von ie

genteße. Er fan darauf auf die Neutralität zu sprechen, die der Schwetz nicht immer leiht geworden set, da die Neutralitätörechte in der ganzen Welt verkümmert worden seten. Bis zur Stunde sei die Unabhängigkeit und die nationale Ehre unberührt, es bestehe daher nach wie vor die Pflicht, absolute Neutralität zu wahren und von jedermann zu verlangen. Bezüglih des Verhält- nisses zwishen Militär- und Zivilgewalt führte der Nedner aus, die Militärgewalt habe sih ntemals angemaßt, fich in die volitishe Leitung etnzumischen, der Bundesrat habe diese Leitung immer beansprucht und in vollem PVèaße aus- geübt. Als unvzrrükbare politishe Nichtlinie habe der Bundesrat dem Genera! am 3. August 1914 absolute Neutralität vor- geschrieben, der General habe erflärt, daß er sich auch niht in Ge- danten von dieser Nichtlinte entiernt habe. Man habe sch freundlich verständigt. Bezüglich der wirtschaftlihen Stellung der Schwetz sei die Nichtlinie der Neutralität, daß die Wirtschaft der Schweiz von beiden Mächtegruppen abhänge. Es fei daher eine Lötung nah beiden Seiten hin erforderli oewestn, die gefunden wurde dur die S. S S. und die Treubandstelle. Man vergesse bei der Kritik öfter, daß es nickt ohne Kompromisse nach béiten Séiten ginge. Der \{limmste Feind der Schwetz si das Mißtrauen und die Leichifertigkeit im eigenen Lande, befoaders in gewissen Z=tungen. Der Kompersatiorsverkehr mit den Mittelmächten ft durchaus legitim, weil er mit der Ententegruppe abgemacht morden Jet. Zur Pressezensur übergebend, führe der Bundesrat Hoffmann aus, fie entsp-cinge der Notwendigkeit, zwisch:n der Prefifreiheit und dem Staatswohl etnen Müutelweg zu finden. Dies fei überall so. In poiitisher Beziehung sei nicht 03 welschen Presse eine fritiklose Uebernahme ausländischer meldungen und cine schrankenlose Stellungnahme zu wesen. Von den Krieaführenden dürfe man keine Vf t langen, das Uebel fet die Kritiklosigkeit Im etgenen Lande. Zuer in den Schweizer Blättern die Nachricht von der Verproviantierunç deutschen Armee durch den \{chweizert\{en Bur englische, französische, titalteni)che Preffe habe und di: Volkswirtichaft der Schr i \hädigt worden. Der Bundesrat werde ( Agitationéliteratur mit aller Schärfe vor aus, dte Kritik der wels{ben Redner an der L treffend die belgishe Neutralität, lehne amtlich bierzu nicht Stellung nebmen tönnen. Daß habe, hätten die Gcetgnisse gelehrt, denn fonst wäre er gewesen, auch gegen andere Staaten Protest einlegen müssen uns vor dem Ausland zufammennehtten, Stimmung im Lande muß aufhören. Darum richtet der Bundesra heute an das Shweizervolk die ernste Mahnung zur Eintg

Der Präsident teilte darauf mit, daß noch 44 : der Nednerliste ständen; unter dem Eindruck der ? Bundesrats Hoffmann erklärten jedoch 13 Abge! das Wort verzichten zu wollen.

p47 4 V bi

er remT geD gezwung?n

Mor

L L T L

NIir e XUIL

Nor Md La

da D J d 7 l 4 » a Der Redner |chlo}ß

T

D d D idi n N +5 Verletzungen Iteutralität

zu müfsen.

Amerika. W T B ho

Meldung

H 9 i é p ito prt hr Il Ce erTari

M 44 N Von zuständige

„Reuterschen Bureau“ verbreitete | vom Grafen Bernstorff dem Staatssekretär Lan}ing reichte Denkschrift, betreffend den Unterseebootkrieg, gewöhnlih, niht in allen Punkten zutréffend dürfte. Graf Bernstorff hat allerdings in diejen Lai x amerikanishen Regierung eine ausführlihe Denkschrift über- reicht, die einen historischen Rückblick auf die ganze Entwicklung der Frage des Unterseebootkrieges und die mit der amerita- nischen Regierung gepflogenen Verhandlungen enthält, in der jedoch neue Vorschläge niht gemacht werden.

D

v ) NOCH ) L, 00e

Nach einem Telegramm der „Aßsociated Preß“ aus Columbus in Neu Mexifo haben 500 Banditen die Stadt angegriffen und eine Anzahl von Zivilper)onen um- aebraht. Von amerikanischen Kavalleristea vertrieben, zogen hie nch zurück und ließen einen Teil der Stadt in Flammen auf» gehen.

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben dem „Neuterschen Bureau“ ‘zufdlge den Prähttdenten Carranza amtlich von dem Räuberüberfall auf Columbus in Kenntnis gesezt. Es sind dabei mindestens drei amerikani]he Soldaten und vier amerikanische Bürger getötet worden,

Mils LLULUSD

Kriegsnatrichten. | Großes Hauptquartier, 9. März. (W. T. B.)

Wesstliher Kriegsshauplaß.

Vielfach steigerte fich die beiderjeitige Artillerietätigkeit zu rößzerer Lebhaftigkeit. A L G Die atn haben den mwestlihen Teil des Grabens beim Gehöfte Maisons de Champagne, m dem geftern mit Handgranaten gekämpft wurde, wiedergewonnen.

MWestlih der Maas find unsere Truppen beschäftigt, die im Rabenwald noch befindlihen Franzojennejier aus zuräumen.

Oestli des

4 D

4 wurde zur Abkürzung der Der na südlich des Douaumont mit den ch gründlicher Artillerievorberettung anzerfeste Vaur nebst zahlreichen efestigungen des Gegners umer Kommandeurs 1 4 Neservedivifion, Generals von ( fn-Corniß, durch die po}ens eregimenter 6 und 19 in glänzendem iff genom men.

O —y

Zahl von Luftkämpfen in 5a n an : unfere 7lieger Sleger gebil feindlihe Flugzeuge abc sind zurückgekehrt, mehrere ihrer Truppen in

M »ck

A C L Un

_—

Sicherheit find dr Alle unsere Flugz j ¿Führer Feindliche schaften westlich und südlich von giebia mit Bomben belegt. : R Durch den Anariff eines franzö] Wen 75tU( : im Festungsbereih von Meß wurden zwei ind mehrere Privathäuser beschädigt. Fm Flugzeug des Geschwaderführers ab

gefangen genommen, sein Begleiter 1t lol.

Oestlicher Kriegsschauplaß. Russische Vorstöße gegen unsere Vorpostenstellungen hatten nirgends Erfolg.

d Ç B ahn-

Wie nachträglich gemeldet wird, wurden die T a anlagen an der Strecke nah Minsk sowie feindliche Truppen in Mir in der Nacht zum 8. Februar von emen

unserer Luftschiffe angegriffen. Balkan-Kriegsschauplaß.

Die Lage ist unverändert. 1 Oberste Heeresleitung.

C

Wien, 9. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer und südöstlicher Kriegsschauplaß. Nichts Neues. Jtalienischer Kriegsschauplaß.

An der Südwestfront ist die Gefechtstätigkeit noch immer durch die Witterung sehr eingeschränkt, nur im Abschnitte des Col di Lana und am San Michele fam es gestern zu leb- hafteren Artilleriekämpfen. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

der aming am 2 her

Es GUCL

bäh di s

——— =.ck

C S A

Sor C Dn O 7+ L 14% bb Tal

Mann Besatuna E TITEA A

htuOr orte (Ii, WTE L nrr

es 7 E Ld

n

béi

E os Qb

D p 1 tArToOCnOEorTt L LA L A M A L SLLA Le S dog ee U UH T3 NTT I

Le DIeIer T

Mtnenun

THAtnAen abvatingen. e 1h

alt INTagiudc

normirt Vermmule

gefunden habe.

Nr. 20 des „Zent egeben im Ministeriun hat folgenden Inhalt: betreffend die Bestimumi allgemeinen Vertragsb bauten. NRunderiaff 1916, betreffend bei Arbeiten

x Q iQiag bdruar 1916,

ralklrtte derBauverwaltu TALIDINIIO L A La

wz S G eDruar 12910 und vom allgemeinen Kofien (Generai Nunderlaß vom 22 der Löbne der Milita F H enuBRung A i 5 t D 444 Œinliettung

p ck aotvwott orn d p} Detressend die Ur

y ung dur Ableitung

NRunderlaß vom 25. Februar k

werbliden Nittelstand. cichtamtliches : sville-Portland- Kanals. Vermischtes

UTSDLLLE _ R L E Ip] Ronzinfäna elte, 6s UUd Ben nsAanger.

ürjorge für den e Exweiterung des

tot hs e KriegslMaden in

1916

Lothringen.

Parlamentarische Nachrichten.

Sto X

d (f v Hk

1 ROP Ci

Tg r Ao Vene

Der

Der

heutigen (24.) Sigung A h geordneten, welher der Minister

von Breitenbach und der Finanzminister Dr. Lenßÿe vohnten, ergab sfi vor Eintritt in die Tagesorduung eime längere Geshäftsordnungsdebatte darüber, ob nach dem Vors schlage des Abg. Freiherrn von Zedliß und Neukirch (freikon}.) die Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen und Unterrichisangelegenheiten, die neben der Besprehung des Etats Eisenbahnverwaltung auf der heutigen Tagegorduung steht, von dieser abgeseßt werden soll, und des weiteren darüber, od der Kommission außer dem Montag auch noch der Sonnadend für die Beendigung der Vorberatung des Etais des Müniste« riums dèr geistlichen und Unterrichlsangelegeuhelten zur Vers fügung gestellt werden f Gegen die Absezung der Bes

ol. sprechung dieses Etais von der heutigen Tagesorduung wird

des Vau) es

der öffentlichen Arbeiten Ls C

Jn derx

Dev