1916 / 84 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Apr 1916 18:00:01 GMT) scan diff

8&2 Wer aus dem Ausland Waren der im & 1 genannten Art

ein-

hrt, ist verpflichtet, der Zentral-Einkau'sgesellsaft unter Angabe

von Menge, Art, Einkauftpreis und Bestimmungsort unverzügiich nah der im Ausland erfolgt-n Verladung Anzeige zu erstatten, au

alle sonst handelsüblicen * itteilungen an die Zentral. Einkaufsges:[l-

[haft weiterzuleiten.

Er hat den Eingang der Ware und deren Aut-

ahrungsort der Zentral. Cinkaufsgesellhaft unverzüglich anzuzetgen. Anzeigen und Mitteilungen erfolgen durch eirgeschriebenen Brief. Dabei ist, wenn mögli, ein von der Bentral-Einkaufsgesellschaft vor-

geshriedener Vordruck zu benugzen.

3 Wer aus dem Ausland wes der im führt, hat die Ware bis zur Abnahme dur

esellihaft mit der Sorgfalt eines ordentlihen Kaufmanns zu

1 genannten Art ein- dle Zezntral-Einkaufs-

andeln, in handelsübliher Weie zu versichern und auf Abrut noch

den Dae der Zentral-Einkaufsgeseüschaft zu verladen. hat sie auf *

stimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen.

8&4 Die Zentral. Einkaufsgesellshaft hat sich unverzüglih nah Empfang der Anzeige von der Einfuhr, und wenn eine Besichtigung vorgenommen wird, unverzüglih nah der Vesichligung zu erklärén, ob sie die Waren

übernehmen will.

8&5 Die Zentral-Einkaufsgesellschaft seßt den Uebernahmepreis für

die von ihr abgenommenen Waren endgültig fest.

Erfolgt die Ueberlassung nit freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der Zentral-Einkaufsgesellschaft durch Anordnung der zu- PERrann Behörte auf die Gesellschaft oder die von ihr it Antrag

Die Anordnung ist an den zur Das Eigentum geht über, \o-

ezeichneten Personen übertragen. PVeberlassung Verpfl-chteten zu richten. bald die Anordnung ihm zugeht.

86 __ Die Abnahme hat auf Verlangen des Verpflichteten spätestens binnen vierzehn Tagen von dem Tage ab zu erfolgen, an dem der 3 Crfolgt die Ab- nahme innerhalb der Frist nicht, so geht die Gefahr des Unterganges und der Vei1schlehterung auf die Zentral. Einkaufsgesellschatt über, und der Kaufpreis ist von dtesem Zeitpunkt ab mît 1 vom Hunderk Die Zahlung

Zentral-Einkaufsgesell {haft das Verlangen zugebt.

über den jeweiligen NReichsbankdiskontsat zu verzinsen. erfolgt späteftens vierzehn Tage nah Abnahme.

87 Alle Streitigkeiten, diz fch zwishen den Beteiligten über die Lieferung, Behancklung, Aufbewahrung, Versicherung und den Eigen- tumsübergäang ergeben, enticheidet die höhere Verwältungsbehörde

endgüitig.

Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als höhere Verwal-

iungsbehörde im Sinne dteser Bestimmung anzuseken ist.

§8 Ausaenommen von diesen Bestimmungen sind geringfügige Mengen die als N-sebedarf oder im Grenzverkehr aus dem Ausland clageführt

werden, sofern die Einfuhr nit zu Vandelszwecken erfolgt.

89 Mit Gefängnis bis zu sech8 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnh ndert Mark wtrd bestraft, wer den Vorschriften im Sinne

des F 1, § 2 Say 1 bis 3 oder § 3 zuwiderhaadelt.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Anzeize- und Ueferungspflicht auf die sh die strafbare bezieht, etnge;ogen- werden, ohne Unterschied, ob fie dem

Tônnen neben der Strafe die Waren, andlun Läter gehören oder nit.

10

8 10. Diese Bekanntmachung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Die Ausführungbbestimmungen zu der Veétordnung des Dindanai über die Etnführ von Salzheringen vom 23. Januar 1916 (Neichs«

erlangen der Gesellshaft an einem von diefer ju be-

Ec Salz

von Salzheringe Nr. 5128 Salzheringen us

Die von heute ab

des Neihs-Gefeßzbla Nr. 5129 ‘eine Bekanntmachung zur Ausführung der Ver- agung von Malzkontingenten, vom seßbl. S. 170), vom 5. April 1916.

ordnung, betreffend Uebertr 16. März 1916 (Reichs-Ge Berlin W. 9, den 6. April 1916.

B. Ländlicher Grundbesiß. Kreis Weißenburg. (XI1Ÿ. Nattragspverzeichnis.) Gemeinde Sulz u. W.

2,66 ha Wiesen der Boussiznault (Erben) Paris (Verwalter: Notax

Messerschmidt in Wör1h a. Sauer).

Straßburg, den 1. April 1916.

Ministerium für Elsaß-Lothringen.

Abteilung

des Fnnern.

A: Dittmar;

Ée, Die von heute ab zur Au3gabe gelangende Nummer 65 des Reihs-Gesezbla

Nr. 5126

Nr. 5127

its enthält unter S eine Bekanntmachung über die Einfuhr von fischen, Klippfishen und Fischrogen, vom 5. April 1916, unter Ausführungsbestimmungen über die Einfuhr n usw., vom 5. eine Bekanntmahung über die Durchfuhr von | w., vom 5. April 1916. Berlin W. 9, den 6. April 1916.

April 1916, und unter

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

zur Au3gabe gelangende Nummer 66 tts enthält unter

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

[ Sommerzeit verfügt worden. Der 1. Mai beginnt

30. April 11 Uhr Nachmittags; zu diesem Zeitpunkt werden A Uhren im Reiche auf Mitternacht vorgestellt. Der 30, & s u endet eine Stunde nah Mitternacht ; zu diesem Zeityurg, t sämtliche Uhren auf Mitternacht zurückgestellt. Mit Boni des 1. Oftober ijt also die gegenwärtige Zeitrehnung e hergestellt. Der oft erörterte Zweck der Maßnah i die bessere Ausnußung des Tageslichts und die getate M Kriege erwünschte Ersparnis an Rohstoffen und A geugnissen für Beleuchtungs8zwecke. Da sih die ged lichen sowohl wie die privaten Lebensgewohnheiten "/4 Bevölkerung niht nah dem wechselnden Eintritt des Sotiteus und -untergangs richten, soudern ganz überwiegend Pir Tagesstunden gebunden sind, läßt ih jenes Ersparun ¿A nur durch die Umstellung der Uhr in der vollfomments und allgemein wirksamsten Weise erreichen. Insbesondere 2 sich der städtische Verkehr weniger lange in den dunklen Aber stunden abspielen. Die Schwierigkeiten, die sich aus der a verschiebung für das internationale Verkehrswesen ey 0 haben zumal während des Krieges feine entscheiden Bedeutung; vielleicht darf man auch hoffen, daß verbündy und neutrale Staaten sih zu gleihem Vorgehen entschließen

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers liegt die Ausgabe 931 der Deutschen Verlustlisten bit Sie enthält die 500. Verlustliste der preußischen und dit 299. Verlustliste der bayerischen Armee.

Bayern.

Durch eine Königliche Entschließung ist eine Neu: uniformierung des bayerischen Heeres angeordn worden. Wie „W. T. B.“ meldet, ist die Hauptbestimmm der Entschließung die, daß das Grundtuch des Waffonrot

den C

dem Generalko1

dem Nange der Räte dén Schäfer

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: nmisfionspräsidenten Müller in Breslau harakter als Wirklicher Geheimer Oberre erster Klasse sowie

Amtsgerichtssekretären Schramm i in Schwarzenfels (Bez. Cassel) den Rechnungsrat zu verleihen.

Ministerium des Jnnern.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Kreisarzt ernannt und mit der V Pleß beauftragt worden.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Will Kreisarzt ernannt und mit der Verw Kreis Grottkau beauftragt worden.

'

Halbey in Kattowitz ist züm erwaltung des Kreisarztbezirks

(Bekanntmachung.

gierungsrat mit

n Görlitz und Charakter als

führ aus Oppelù ist zum altung des Kreisarztbezirks

der Hose und der Schirmmüßze ebenso wie jeßt im Kriege Z auch nach diesem feldgrau bleiben wird. Ein besonderes Kenn zeichen erhält die bayerishe Armee durch eine {male blaumweiß gerauiete Borte, die an den Kragen sämtlicher Kleidungsstüß der neuen Art angebracht wird. ;

Oesterreich-Ungarn. __ Die „Wiener Zeitung“ veröffentliht ein Kaiserlidg Patent, dur das der Landtag von Jstrien aufgelöß wird, und ein weiteres Kaiserliches Patent, durch das für dis Fortführung der Landesverwaltung an Stelle des Landets

*

ausschusses eine Landesverwaltungskommission eingeseßt wird, Grof;britanunien und Jrland.

Der Ministerpräsident A s8quith ist gestern von Vatis

nah London zurückgekehrt.

Der Munitionsminister Lloyd George hat nat eine amtlichen Mitteilung die Préise der in der Eisen- und Stahl:

preise für alle: Arten Noheisen festgeseßt, die ‘die herrschenden ungewöhnlichen Verhältnisse zur Grundlage haben,

spruch gegen die Beschlagnahme von Postsendungen ist dem

industrie verwendeten und erzeugten Stoffe geprüft und Höwst-

/ órer wegdampfte, während die „Palem- r nicht, da dec Bef E des Schiffahrisrates wird

‘still lag. f exfolgen. Schweden. & mt hat, wie „W. T. B.“ meldet, bei der E So U ges Verbot der Werbung zur Aus- fc aus Schweden mit Geltung bis zum 1. April ' D iedgt, Uebertretungen sollten mit einer Geldstrafe E e 2000 Kronen bestraft werden.

zu höchstens Griechensand.

tinislerpräsfident Skfuludis hat gestern gleichzeitig A n dan französishen und den italieni- ‘Gesandten in längerer Audienz empfangen. L ganze Presse betont die Notwendigkeit, die Entente zur eisen Räumung Salonikis zu zwingen, um ein N ardement der Stadt zu vermeiden. Sie ertennt zum eel an, daß die Entente, falls sie nicht hierauf ein- E Îne schwere moralische und politishe Verantwortung

Á e. - ähm Numäánien.

Abgeordnetenkammer hat das Gesey über die des Gleihgewihts im Staatshaushalt ommen. Bei der Beratung des Haushalts verlas der Lir der Konservativen eine Erklärung, in der laut Be- des „W. T. B.“ gesagt wird: ; : Es sei heute nit on der Zeit eine E1örterung über den Haus- 1 eróffnen, Die Anstrengungen aller gingen dahin, daß dem e Einnahmen gesichert werden, um die Verwirklichung jener irtigen Politik zu ermöglichen, die den wahren Intere en des bg entsvreche. Die konservative Partei erkenne die Nichtigkeit der ihrungen des Finan¡ministers in dem Motivenberiht über die immlihkeiten der inneren Organisation an und bedauere, daß der Kriegsverwaltung noch andere Zweige Mehrausgaben auf- n Die Putei fet befriedigt, daß ihre Ansichten in wirt- hler Hinsicht s{ließlich anerkannt worden seien. Hierdurch e die finanzielle Lage erleichtert und Gold in das Land geschafft. 50 Millionen Let Gold, die der Haushalt auftveise, würden nicht jur Herstellung des Gleichaewihts dienen, sondern aud) die Noten- abe erleihtern. Alle zur Besserung der finanziellen Lage in Aus- genommenen Maßnahmen werde die konjervative Partei zu ihrer vom Standpunkte des allgemeinen Wohls prüfen. Bei Schaffung Einnahmequellen und Maßnahmen zum Schuy der Interefsen broduktiven Klassen dürfe aber die notwendige Fntervention des ates keine Vormundschaft werden.

Die stellung

Amerika.

Nah einer Meldung der „Associated Preß“ haben der sident Wilson und das Kabinett, da shlüssiges Beweis- rial über die jüngsten Angriffe auf Schiffe, auf denen fich rifaner befanden, noch fehlt, wieder die Entscheidung den Kurs, “den die Vereinigten Staaten einzuschlagen „aufgeschoben. :

Die Antwort Englands auf den amerikanischen ineit vorgelegt worden. Die Antwort is obiger Quelle (lge niht befriedigend.

Wie das „Reutershe Bureau“ aus Rio de Janeiro et, hat die Polizei eine von dem Bunde3abgeordneten ¡cio Lac.eido. arganisierte.revolutionure.-Bewegung drüctl, die bezweckte, Polizei und Militär aufzuwiegeln,

L Artikel 4. Die Vorschriften dieses Gesepes treten bezügli der §8 1399, 1397 mit dem 1, Januar 1917, im übrigen mit Wüiikung vom 1. F2- nuax 1916 in Kraft. ; Artike! 5.

Ansprüche auf Altersrente, Waisenrente oder Waisenaussteuer, über die dos Fesistellungöve: fahren am Tage der V-kündung dieses Gesetzes schwebt, unterliegen dessen Vorschriften. Fhre Nibtanwendung ailt au dann als Revisionsgrund, wenn das Oberversicherungsamt sie noch nicht anwenden konnte. i :

Ansprüche auf Altersrente, Waisenrente over Waisenautsteuer, über die nah dem 31. Dezember 1915 eine Entscheidung ergangen ift, hat die Versicherungsanstält, soveit niht Absag 1'Plag greift, nah den Vorschriften dieses Gesetzes zu prüfen. Führt diese Prüfung zu einem dem Berechtigten günt1igeren Ergebnis oder wird es von dem Berechtigten verlangt, so ist ihm ein neuer Bescheid zu erteilen. i Nach diesem Geseye zuertannte Renten beginnen frübßestens mit dem 1. Januax 1916.

: S Artikel 6.

Für die Zeit nach dem 1. Janvar 1917 dürfen Ma1kezn in* den im bisherigen § 1392 der Neiheverfiherungzordnung vorgeschriebenen Werten nicht mehr verwendet werden.

Ungültig gewordene Marken tönnen binnen zwei Jahren nah Ablauf tbrer Gültigkeitsdauer bei den Markenverkaufsstellen gegen gültige Marken im gleichen Geldwert umgetausht werden.

Kriegsnagrihhten.

Großes Hauptquartier, 7. April. (W. T. B.) Westliher Kriegs\schauplas.

Durch einen sorgfältig vorbereiteten Angriff seßten sich

unsere Truppen nah hartnäckigem Kampf in den Besth der englischen, jeßt von fanadishen Truppen beseßten Trichter- stellungen südlih von St. Eloi. - A Jn den Argonnen schlossen sich an französishe Spren- gungen nördli des Four de Paris kurze Kämpfe an. „Der unter Einsatz eines Flammenwerfers vorgedrungene Feind wurde schnell wieder zurückgeworfen. Mehrfache feindliche Angriffsversuche gegen unsere Wald- stellungen nordöstlich von Avocourt kamen über die ersten Ansäße oder vergeblihe Teilvorstöße nicht hinaus. Auch östlih der Maas konnten die Franzosen „ihre Angriffs- absihten gegen die fest in unserer Hand befindlichen Anlagen im Caillette-Walde niht durhsühren. Die für den ge- planten Stoß bereitgestellten Truppen wurden von unserem Artilleriefeuer wirkungsvoll gefaßt.

Oestliher Kriegs8schaupla ß. : Südlich des Narocz-Sees wurdèn örtliche, aber heftige russische Angriffe zum Scheitern gebracht. Die feindliche Artillerie war beiderseits des Sees lebhaft tätig. Balkankriegsschauplagt.

Die Lage ist unverändert. i Oberste Heeresleitung.

Wien, 6. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Nussischer und südöstlicher- Kriegsschaupla g. Nichts Neues.

8 621 709 (32 275 368) e, an Erundslüden, die wegen ibrer Be- nußung zu öffentlißhen Zwecken (als Wege, Eifenbahnen usw. oder als Flüfse, Seen uw.) ertraglos sind, 3737 941 (2003 340) Parzellen mit einer Gesamtflähe von 1567965 (1118 385) ha, wovon 2994916 (1511369) mit einer Fläche von 1091 184 (848 961) ha Land (Wege, Eiserbahnen usw.) und 743 025 (491 971) mit einer Flähe von 476 781 (269 424) ha Wasser (Flüfse, Seen usw.) waren, ferner an Hofräumen, SBebäudeflächen und Haus- ngärten 5655239 (3889257) Parzellen mit einer Flädbe von 527 116 (367776) ha. Von der 34 940 309 (1878 34591 640) ha betragenden eingeschäzten Gesamtflähe des preußischen Staates aus\ch{ließlich der Hohenzollernschen Lande und der Insel Helgoland waren 1915 7,28 (1878 14,96) v. H. darunter 3,13 (2,46) v. H. als Wegeboden, 1,36 (0,78) v. H. als Wasserstücke und 1,51 (1,00) v. H. als Hofräume usw. grundsteuerfrei, fo daß der auf 41,2 (1878 395) Millionen Mark festgeflellie Gesamt- jahresbetrag der fiaatliÞh veranlagten Grundsteuer auf 92,e2 (1878 auf nur 895,04) v. H. der Liegenschaftsfläche entfällt.

Die in den Kataftern g-führte Fläche bat ib seit 1878 im ganzen um 348 663 ha vermehrt; davon entfallen 172 348 ha auf die für das Jahr 1903 vorgenommene Neukatastrierung der zum Nes gierungsbezirk Königsberg gehörigen Flächen des Frishen und Kurischen Haffes, ferner 111353 ha auf umfargreihe Nachfkatastirierungen in Schleswig-Holstein für 1879, der Rest von 64 962 ha cuf An- landungen und Anschwemmungen an den Meeresküsten und Fluß- ufern, Grenzreguliecungen, Neumessungen einzelner Liegenschaften und ganzer Gemarkfungen zum Zwecke der Tetilung, der Ernezuerung des Katasters, der Zusammenlegung oter Bildung von Renten- und An- siedlung8gütern, ferner auf Besettigung von Irrtümern, Neukatastrie- rung unbewohnter Inseln u. dgl. m.

Die Ursache für die fiarke Abnahme der steuerfreien Grund- stüde liegt in der anderweitigen Abgrenzung der Liegenschaftsfkaregori-n im § 24 des Kommunalabgabengesetz-s vom 14. Juli 1893, wonach seit 1895 beispielsweise die Domän:n und Forsten fteuerpfli&#tig wurden und Schieß-, Exerzi-rpläge u. dgl. in die Kategorie der wegen Benußung zu öffemlichen Zwecken ertraglosen Grundstücke übergingen. Ferner werden infolge der stetigen Zunahme der Be- völkerung sowie Erweiterung des Netes der Verkehrswege ertragfähige (fteuerpflchtige, aber auch s\teuerfrete) Fläthen zur Vermehrung der Wohnstellen und zu Verkehr8anlagen in Anspruch genommen. Hterdurch entstand bet den ertragfähigen steuerpflihtizen und »freien Lieger schaften zusammen ein Rüdtgang an Fläche (von 1878 bis 1915 bei Mitberücssichtigung der Veränderurgen durch das Kommunalabgabengeseg und dur Nahkatafstrierungen 260 257 ha) und an Reinertrag (im gleihen Zeitraum 4,9 Milltonen Mark), während die öffentlihen Zwecken dienenden ertraglosen Liegen- {aften und die Hofräume usw. einen entsprehenden Zuwachs erfahren haben.

Nah Landesteilen ohne Hokenzollern und Helgoland gecrdnet, war im Jahre 1915 zur Grundsteuer veranlagt

S zu etner jâhr- lichen Grund- iteuer von M

2416 898 1787 632 3916 97 198

H einem eine Fläche | gz bis Ua Netnertrage

von M

25 210 662 | 18 638 925 | 36177 37 503 865 28 312740 | 22 974 179 54 394 177 55 103 517 36 773 604 48 270 057 4 329 094766 ' 23 363 407

in der Provinz

= S ie)

Ostpreußen . . Wetltpreußen . . . Siadtkreis Berlin Brandenburg

Dome 2 6 D aa E SawWsen . s Schleswig Holstein . Do MWestialèn

vefsen-Nafsau . s C c 51 229 940 4 928 107

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Gesfeybl. S. 59) treten mit dem gleichen Tage außer Kiaft. Berlin, den 5. April 1916. i Der Reichskanzker.

im Staate 32362 176 430 906016 41211740.

die Regierung zu stürzen und eine parlamentarische Republik : Hiernach enthält die Probinz Schlefien die größte zur Grundsteuer

. Zahlreiche Verhaftungen sind vorgenommen ; eine JFtalienischer Kriegs\cchaup p. dna A a ° Auf der Hochfläche von Doberdo wurden östlih Selz die

Die Ausführungen Lord Nobert Cecils im Unter

] Dem M eggeirmeister Antoù Künne tin urse inte hause über die jüngst erlassene Order in Council zur

und dessen Ehefrau A nna Künne, geborene Pohlkôtter, daselbst ist auf Grund der Búündeträtsverordnung voi 23. September 1915 und

Jm Auftrage: Kaußg.

rerer A

Bekanntmachung über die Durchfuhr von Salzheringen usw.

der Ausführungsan mit Flets{ und Fleischwaren Burgsteinfurt, den 4. Aprik 1916.

weisung vom 927.

September 1915 der Handel

untersagt worden.

Der Köntglih- Lindrat :

Plent

D.

Londoner Deklaration lauten, wie „W. T. B.“ berichtet: Den Hauptgegenstand der Order bildet die Erklärung, doß der Begriff der fortgeseßten Retse in setner vollen Ausdehnung nic! nur auf unbedingte Bannware, jondern au auf bedingte Bann ware Anwendung findet und ebenfo auf die Blockazde. Als etnziger Untershied in der Behandlung der unbedingten und der hs dingten Bannware bleibt bestehen, daß bedingte Bannware: nur besh!agnahmt und verurteilt werden

suchung ist eingeleitet.

Parlamentarische Nachrichten.

unlängst vom Feinde genommenen Gräben vollständig ge- fäubert. FJ!alienischze Gegenangriffe scheiterten. E Jm Ledro- und Judicarien-Abschnitte unterhielt die feindliche Artillerie ein lebhaftes Feuer. Angriffe {hwächerer italienischer Kräfte gegen unsere Stellungen nordöstlih des Ledro-Sees und im Daone-Tale wurden abgewiesen.

herangezogene Flähe, während abgesehen vèm Stadtkreise Berlin _— Hefsen-Nassau an leßter Stelle steht. Hinsichtlich des Grundsteuer- reinertrogs. und der jäurlih zu entrichtenden (Srundfteuer übernimmt dagegen Sachsen die Führung, während hier bei Westpreußen wiederum von Berlin abgesehen an dte leßte Stelle 1ückt.

Die folgende Uebersicht giöt darüber Auskunft, zu wzlchem Sage in den einzelnen Provinzen uad im Staate durch schnittlich ein

Der Bericht über die gestrige Sißzung des Reichstags det sih in der Ersten Beilage.

kann, wenn fie für die Hektar veranlagt ist. Gleichzeitig ergibt sih aus der Zusammen- tellung, welder Teil der fteue:pflidtigen Gefamifläche, des gefomten Grundsteuerreinertcag8 und der gesamten Erundsteuer auf die einzelnen

Provinzen entfällt. Es betrug im Jahre 1915

Sonst beschränkte sich die Kampftätigkeit auf mäßiges Geschüßtzfeuer in einzelnen Abschnitten. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bom 5. Ayri 3 B e Q 5 Vom 92. April 1916. S a 7 au n é t m é hung. E des Feindes oder für den Gebrau einer feind u a Q er Firma Pau etke in Roßleben ist auf Grund der ien egierung bestimmt ist, während unbedingte Bannware M rmahagenion j Sie N 2 der Verordnung des Bundesratsbekanntmachung bom 23. 9. 1915 RGSBI.. S. 603 der | dem gleichen Schtckfal unterworfen ift, wenn sie für irged einen Tell T ed )r von Salzheringen vom 17. Januar Handel mit Futter- und insbesondere mit Düngemitteln | des feindlichen Gebietes bestimmt ift. Bet der Durchführung der (Nei s-Geseß j S. 45) in der Fassung der Verordnung bis auf weiteres von mir unterfagt worden. Maßnahme im gegenwärtigen Stand diefeg Kcteges tit die Untev vom 4. April 1916 (Reichs-Gesegbl. S. 234) wird folgendes Querfurt, den 5. April 1916. scheidung zwischen den beiten Arten Konterbande unwesentlich, da f

bestimmt: Der Königliche Landrat. :

Der Entwurf eines Gesezes, _ : anr efffend die Altersrente und die Waisenrente E im Dursénitt

É , i F i icherung E 1] im Grunde genommen alle Güter, die na dem Gebicte un}erer Feinde in der Jnvalidenversich Q auf 1 ha X. V: B gelandt werden, in Wirklichkeit unmittelbar oder mittelbar zum Nuß Webs Begründung dem Reichstage zugegangen; er lautet Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. . V.: Behm, Kreisdeputierter. der Streitkcäfte verwendet werden und daher in gleicher Weise der Be jolgt: tonstantinopel, 6. April. (W. T. B.) Das Haupt- \chlagnahme unterliegen, ob sie nun bedingte oder unbedingte Konterbandt ALtilet 1 0N) E A Kei wese itlicher Vorgan; auf den ver- Bekanntma@hung, find. „Die Regierting beabsichtigt, in amtlicher Form eine vollständige W Die §3 1257, 1292, 1392, 1397 der Reichsversicherungsordnung éclédem u asfchauplätie E E

l J Liste der Dannwareartikel zu veröffentli en, in der sowohl die um Mlten die fol; Fassung: chiedenen Kriegs|ch fie mite (Q und Môöbelhändler Ewald Koll in Vogels- bedingten wie die bedingten Sa E A Jede L gee BaNMng & 1257. Gründ ves E D E hiesiger Gemeinde ift auf | werden, sodaß alle neutralen Kaufleute sich über deren Zugehörigttlt M Altersrente erhält der Versicherte vom vollendeten fünfundsehzigsten verlässiger Perfonen vom Zarte 25 l zur Fernhaltung unzu- zu der einen oder der anderen Kategorie unterrichten können. Da! Wntjahr an, auch wenn er noch nit invalide ift.

indung mit der P Sti L A A “9. September 1915 in Ver- | wird geschehen, fobald einige Erweiterunçen der Banngutliste, über die 8 1292. tembér 1915 dex Canbel mir Seife ellung en fa Sep- | die Entscheidung leut noch s{chwebt, gemacht sein werden. Eine Er- Ler Anteil der Versicherunçsanstalt beträgt Seife vom heutigen Tage ab untersagt wordeii. E N L S D LIitieneen an, dene Hel,

gänzung der En N A gewisser Umstände, die die Dermutung erweckt?:n, daß aufgebrahte Güter feindlihe Bestimmung bei Watf ir eine Waise drei Zwanzigsiel M | i | je De ei Walkfenrenten für eine alle drei Zwanzigllel, devormwald, den 9. April 1916. für jede weitere Waise ein Zwanzigstel Die Polizeiverwaltung.

der Anteil am Huntert

M des ge- DET amten teuer- Srund- pflichtigen steuers “flähe Nein. ä ertrags

der ¡ährlicken Sesfamt- Grunds steuer

Artikel 1

Die Dur(fuhr von Salzheringen, Salifisen, Klipyfis Fischrogen über die Grenzen des Deutschen Rede ist bis u) pati pes

vexboten. Artikel T1

Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dtîe Bekanntmachung über die Durchfuhr von Sütebértügare ib ti beseßten Gebieten Rußlands vom 30. März 1916 (Neichsanzetger Nr. 78) tritt mit dem gleihen Tage außer Kraft. |

Berlin, den 5. April 1916.

Der Reichskanzler. Im Austrage: Kaußt.

ap a Er

fteuer- : MNeinertrag fleuer

der &rund- die jährliche Giund-

S

D

Ostpreußen 19 | 069 10.84 Wesi preußen 76 | 0,74 i, 43 Stadtkreis Berlin . . | 4,51 0,0082 Brandenburg | 0,07 11,48 r E | 0,96 b

f en

Der Krieg zur See.

London, 6. April. (W. T. B.) Nach einer Lloydsmeldung ist der britishe Dampfer „Zent“ (3890 Br.-R.-T.) ver senkt worden. Wie das „Reutershe Bureau“ meldet, ist | 0,0 der Dampfer gestern abend von einem deutshen U-Boot tor- | Pojen D pediert worden. 50 Mann von der Besaßung find umge- vei as tfommen, 9 find gelandet. S@leswig- Holstein. 21,13

London, 6. April. (W. T. B.) „Lloyds“ meldet: Der | Hannover 13,66 Dampfer „Vesuvio®" (1391 Br. R. L.) is vérfentt | Weiiialen 15,68

nt D Rd x; «: Toiia Qhiid U Hessen-Nassau . . .} 1603 worden. Fünfzehn Ueberlebende find gelandet; sechs Leute find Mbelüvzoviad l Wir

° ertrunken, im Staate . .} 13,32 27 N 100

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: In der Provinz Hannover kommt hkernach der Anteil an der abs 7 gab2pflihtigen Gesamiflähe dem am Gescmtbetrage des Meinertrags und der Steuer am nächsten; jener ift größer als dieser in den Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pemmern und Pojen, währ:nd in den übrigen Landesteisen das umgefehrte Ver- t besteht. Der auf das Hektar im Du'chschnitti entfallende

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Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Ausführungsbestim-

mungen zur Bekanntmachung, betreffend die

private Schwefelwirtschaft, vom 14 November 1915 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 461).

Im : §7 der Ausführungsbestimmungen zur Bekannt- machung, - betreffend die private Schwefelwirtschaft, vom 14. No- vember- 1915 wird die Zahl 8,0 mit Wirkung vom 15. April 1916 ab dur die Zahl 13,0 erseßt.

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8 1397. Jr Deckung der Gemeinlast scheidet jede Versicerungsanstalt L Januar 1917 an sechzig vom Hundert der Beitäge buch- q als Gemeinvermögen aus. ZJhm schreibt sie für seinen bu(-

Ms Dub elandtae wicd darin ausgeführt, daß die erwähnte Ver mutung beîteht, wenn die Waren an eine Person in cinem neutralen Erundbetrags und der Ste!gerungssäße der Invaltdenrente, die Der Bürgernréijter : £ in. Lande fonsigniert sind, von der \chon von früker ber bekannt ist, daß Î 7 l. faines- Tabes. keuta oder De ivalidität G | Dochstein fie Bannwaren an den Feind gejandt hat. E) l aer I S AROE D TEIOA E UN O er Premierminister Asquith erklärte im Unte rhauser S 1392. : daß die Regierung mit der Prüfung der Zahl der bereits M B auf weiteres wird als Wochenbeitrag erboben Ni f fsi aufgebrachten und unter dem gegenwärtigen System noch er- in Lohnklafse 1. , 28 Pfennig, lihtamflices. reihbaren A cten eschüftigt sei. Sie erwäge, wieviel E etruten noch nötig sein würden, und werde ihre Entscheidung 2 Deutsches Nei ch. 5 T T, Der Handelsminister Runciman teilte F 3 , auf eine Anfrage mit, daß der im Sciffsregis es Ver- / ren é 9 ; L R SSY H SMi}sregister des Ve e P nsen Derlin, «. April 1916. einigten Königreihs verzeichnete Nettotonnengehalt Ende iftik und Vollswirt schaft 9 eine Majestät der „Kaiser und König hat, wie | 1913 12120 000 Tonnen, Ende 1914 12 415 000 Tonnen und Statistik und Vo , : ¿W. T. B.“ meldet, den Reichskanzler Dr. von Bethmann | Ende 1915 12416 000 Tonnen betragen habe. Die staatlich veranlagte Grundsteuer in Preußen

E E D L GORE A C E

Berlin, den 6. April 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

t mem em

Bekanntmachung.

, Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom: 26. 11. 1914 (NGBl.' S. 487) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

ï 188. Liste. A. Städtischer Grundbesig. Kreis Zabern. (XVIL. Nacktragsverzeichnis.)

Gemeinde Zabern.

Wohnhaus und Hofralte des Eugen Barthel und E O Sigrist (Verwalter: Bürgetmeisler Wee

Ho llweg telegraphisch herzlich zu den kraftvollen Worten be-

glückwünscht, Stellung zu

Li bayerisch

Vorverlegung. der“Stunden die ¿Bnung erteilt.

betreffen nahme. * gefaßt.

ist die F ntonaten

Stunde

Durch eine gestern bes

e

der am 6. April unter

: mit denen er im Reichstage von neuem unsere Vergangenheit und Zukunft dargelegt habe.

dem Vorsitz ‘des Königlich

en Gesandten, Staatsrat Dr. Grafen von Lerchen

feld-Koefering abgehaltenen Plenar ißun S Ls rats wurde dem Entwurf eie sihung des Bundes

rüherlegung der T Maái bis‘ einschließlich also die Einführung

Bekanntmachung über die

während der Sommermonate 1916 i r Der Entwurf einer Bekanntmachung, ddie verlängerten Prioritätsfristen, gelangte zurckAn-- Demnächst wurdé über vèrschtedène Eingaben Beschluß

chlossene Verordnung des Bundesrats ageszeit in den fünf Sommer-

September 1916 um eine der sogenannten deutschen

Niederlande.

__ Die holländische Regierung hat der englischen Negierung mitgeteilt, die Ueberfahrt über die Nordsee R gefährlid, daß sie nicht imstande sei, den Transport der frieg8untauglihen deutshen und englishen Ge-

fangenen zu übernehmen, deren Auswechslun morgen hätie stattfinden sollen. Mang n

Gestern verhandelte der Schiffahrtsrat über den Untergang des Dampfers „Palembang“ des Notter- “damfchen Lloyd. Als Sachoerständiger war wieder - der ‘Kapifänléutnant * Canters anwesend. 2 Nach “der Vernehmung der Zeugen faßte * der Kapitänleutnant Canters das

gebnis der Verhandlungen, wie „W. T. V“ mitteilt, dahin zusammen, daß die erste Explosion durh eine Mine, die zweite und dritte durch Torpedos verursaht und daß die Torpedos nit von dem in der Nachbarschaft befindlichen englishen'Zerstörer abgeschossen worden seien. Der erste Torpedo si *

vielleicht für den Zerstörer bestimmt gewesen, der zweite aber

dgen Bestand die Zinsen gut. Den Zinétfaß bestimmt der

Webtat für die gleihen Zeiträume wie die Beiträge einheitlich. Artikel 2. ,

Der Artikel 65 Abs. 1 des Einführvngsgeseßes zur Neichsver-

ungéo:dnung erbält die folgende Fassung: 4

Den Versicherten, die beim Inkrafttreten der Versiche-

rungêpflit für thren Berufszweig das fünfunddretßigste

Lebensjahr vollendet baben, werten auf die Wartezeit für die

Altersrente für jedes volle Jahr, um das sie an diesem Tage

lter als fünfunddreißig Fahre waren, vierzig Wochen und für

den übersbießenden Teil eines solhen Jahres die darauf ent- fallenden Wochen b's ju vkerzig angerechnet. ;

; Art kel 3. ' Vie auf Grund dex §8 1360 bis 1380 der Nei sve1sicherungs- Ung vom Bupydedrate zugelasseren Sonderansalten gelten ohne t Zulaffung dur ten Bundesrat bls zum 30. September 1916 \ugelassen. Sie müssen bis dahin die Alterêrente und die Hinter- “tnenbezüge nah Maßgabe dieses Gelees gewähren,

le Auisihtobehörde bestimmt den Tag, bis zu welckem die „anstalten die erforderlihen Aenderungen“ threr Saßurg zu be- lthen baben, Kommt eine Sonderarflalt ter Anordnung nicht

im Zahre 1915.

Die Grundsteuer ist seit dem Jahre 1878 für alle Provinzen des preußishen Staates (mit Ausnahme der Hohenzollernschen Lande und der Insel Helgoland) nah den Vorschristen des Geseßes vom 21. Mai 1861 umgelegt. Ste ist zwar gleich der Gebäudesteuer durch das Gesey über die Aufhebung direkter Staatssteuern vom 14. Jult 1893 gegenüber der Staatskasse feit dem 1. April 1899 außer Hebung gelegt, wird aber unter Kufrehterhaltuvg der hierfür bestehenden geseßlihen Etnrihtungen vom Staate für die Zweke der lommunalen Besteuerung weiter veranlagt und verwaltet. . Eine vom » Königlichen ' Statistischen Landésamt in. der „Stat. Korr, veröffentlichte Uebersicht weist "für ‘die Jahre 1915 und 1878. den Béstand dex Liegenschaften, deren Neineritag, und den: Betrag der: auf ihnen lastenden staatlich veranlagten Grunditéuer na. * Dänach warea im Jahre 1915 yorhanden: an steuervflichttgen ertragfähigen Liegenschaften 33 004606 (im Jahre 1878 33 034 967) Parzellen mit einer Gesamtflähe von 32362176 (29 417 933) ha, einem Grundsteuerreinertrage von 420906 016 (412 140 799) „4 und einem Fahßreöbetrag der veranlagten Grundsteuer von 41 211 740 (39 509 354) #, an steuerfreien ertragfähigen Liegen- schaften 369436 (5706519) Parzellen nuit éiner Gesamtflähe von

Grundsteuerretnerlr-g nett Grundsteuer liegt daher in den östlichen Provinzen mit Au?nahme Schlesiens und Berlins unter dem für den Gefamtstaat berrchneten Betrcge, während er in allen westlichen Provinzen (einschließli Sachsens) darüber hinavsgeht.

Die preußt\che Grundsteuerveranlagung it zwar bereits vor langer Zeit erfolgt, und der damals festgestellte Grundsteuerreinertrag vermág gegenwärtig nit mehr im einzelnen den wiikliden Wert des Grund und Bodens zutr: ffend anzuzeigen; immerhin deuten aber die Grundsteuerrelner! räge webl aud heute noch die Wertunterschiede der Liegenschaften innerhalb - eines." Landetteils urd der Landesteile untereinander an. Die ‘leyte Uebersicht -aibt also. insoweit ‘au einen gewissen Anhalt für die natürlihe Fruchtbarkeit der einzelnen Pro- vinzen des preußischen Staates.

Zur Arbeiterbewegung.

Nach einer von „W. T. B.* wledergegebenen englischen Meldung des „Nieuwe Molterdamsche Courant“ find in Bedford die Zimmerleute und Tishlex ausständig, weil die Arbeitgeber die geforderten Lohnzulagen abgelehnt babn. Aus

llg nah, so ändert die Aufsichtsbehörde die Satzung.

4393 046 (3687 546) ba und eiuem Grundsteuerreinertrage von

London meldet dasselbe Blatt: Uedec- 300000 Arbeiter derx