1916 / 273 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

N C E E:

G E E E E

Bekanntmachunq

“Übér die Einrichtung einer Ueberwachungsstellé für

Seemuscheln. Vom 16. November 1916.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über die Ueber- wachung des Verkehrs mit Seemuscheln vom 2. November 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 1243) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungs- amts vom 22. Mai 1916 (Neichs-Gesezbl. S. 402) bestimme ih, was folgt:

É

Die Ueberwahungsstelle für Seemuscheln besteht aus

dem Berwaltunataus\{chuß, dem Geschäftsführer.

Der Vorsitzende und die Mitglieder des Verwaltungs8aus\{chu}ses fowie der Geschäftsführer werden von mir ernannt. Dte Ernennung ift wliderxuflich.

D)

Die der Ueberwachungsstelle nach 88 2, 3, 4, 5, 6 der Bekannt- machung vom 2, November 1916 zustehenden Befugnisse sind arund- \äßlich von dem Veiwaltungsausshvß auszuüben. Jn eiligen Fällen kann der Vorfißende namens des Vecwaltungsaus\chu}ses entscheiden. Die Angelegenhett ist alsdann dem Verwaltungsaus|chuß tn feiner nächsten Sitzung vorzulegen. 7

Der Geschäftsführer hat die Bes{lüfse des Verwaltungsaus\hu}ses vorzubereiten und auszuführen. Er ist an die ihm vom Vorsiyenden erteiiten Weisungen gebunden.

4.

Der Verwaltung?aus\{chuß kann dem Geschäftsführer widerruflih die Ermächtigung erteilen, bestimmte Geschäftezweige felbsiändig zu erledigen. Allgemeine Anordnungen auf Grund der 88 3, 4, 5 der WBetTanntmahuna vom 2. November 1916 bleiben tem Bierwaltungs- aus\chuß, in eillgen Fällen dessen Vorsitzenden vorbehalten.

Die allgemeinen Anordnungen der Ueberwachungsstelle sind im

„Deutschen Rcichsanzeiger* bekannt zu geben.

D.

Der Verwaltungfauss{chuß wird vom Vorsitz-nden nah Maßaabe des PVedürfnisses, jedoch mindestens ei-mal viertel]ährlib, einberufen. Dabet soll die Tag-sordnung mitgeteilt werden. Der Verwaltungs- ausshuß ift beschußähia, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens drei Mitglieder erschienen find. Bei Stimmeng!leichheit gibt die Stimme des Vorsigenden den Ausschlag. Die Beschlüsse sind scriftilich festzustellen und vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitgliede zu vollziehen.

Berlin, den 16. November 1916.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. von Batocki.

Beklanntmachuüng der RNeichsfuttermittelstelle, betreffend den Ankauf des Haferbedarfs der kTontingentierten Betriebe. Auf Grund des § 17 Absayß 5 der Verordnung über Hafer vom 6. Juli (RGBIl. S. 811) wird bestimmt: 1

Die Näbrmittelfabriken erhalten von der NReichsfuttermittelstelle ch § 19 der Hafeive ordnung in Verbindung mit der Bekannt-

machung vom 25. August (NHKI. S 968) Mitteilung, welche Oafer- |

erve fe vera:bct'en over verarbeiten lasse dürfen (Kontingent). Die Kontingeute werden für die Zeit bis zum 30, September 1917 fest.efeyt.

2

Die Neichéfuttermittelstelle telt in Höbe der den Näßrmittel- fabrifen bewilligten Kontingente Eclaubnissheine zur freihändigen Beichaffung von Hafer aus. Nach Beda! f läßt fie diese den Fabriken durch dite Hafer. Einkaufs-Gesel|chaft aushändigen.

3.

Auf Grund dieser Erlaubnitscheine erwerben die Nährmittel- fabriken thren Bedarf an Hater freihändig unmittelbar oder dur Bermittlung des Handels. j

Der Ankauf von Hafer darf nur in Kommunalverbänden er- folgen, die einen Uebershuß an Hafer über ihren Eigenbedarf haben. Die Nährmittelfabriken oder der von thnen beauftragte Handel haben si wegen eines jeden Kaufes vorher mit dem Kommissionär des Kommunalyerbandes, in welhem der Hafer angekauft werden soll, in erbindung zu seßen, damit den Kommunalverbänden die Uebersicht über den in threm Bezirk befindlihen Hafer gewahrt bleibt.

Bet der Aushändigung der Etrlaubnisscheine werden die Nähr- mittelfabriken auf genaue Einhaltung diefer Bestimmung ausdrücklich hingewiesen. :

Der Erlaubnis\chein is von der Nährmittelfabrik oder dem von ihr mit dem Ankauf beauftragten Handel bei Abschluß des Kauf- ge\chbäfts dem Verkäufer avsuhändigen. Dieser hat das Geschäft binnen 3 Tagen nach Abschluß unter Angabe des Empfängers des Hafers dem Kommunalverband anzuzeigen und ihm den Erlaubnis- sein einzureihen. Der Kömmunalverband hat die Erlaubnis\cheine monatlih der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres- verpflegung, Berlin W. 9, als Belag über erfolgte Hafer- lieferung einzusenden. ¡

Für Hafer, der auf Grund von Eclaubnis\chetnen freihändig auf- g‘kauft wird, darf bis zu etwaiger anderweitiger Regelung ein dem geseßlichen Höchstpreis bis zu #4 40,— für die Tonne überschreitender Preis gezahlt werden, gegenwärtig also bis zu 320,— für die Tonne.

Berlin, den 17. November 1916,

Reichsfuttermittelstelle. Dr. Mehnert.

Era maG una.

Auf Grund der Verordnungen über die zwangsweise Ver- waltung französischer, britischer und russischer Unter- nehmungen vom 26. November und 22. Dezember 1914 (RGBI. S. 487 u. 556), vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) wurden in Zwangsverwaltung genommen:

die in Dresden verwahrten Zol lgüter der Firmen: Dast & Gorts tn London, Holland in London und Porter & Co. in Paris (Ve' walter: Kaufmann Kurt Donner in Dresden, Martens traße 28);

Wilson Stafford Ltd. in Athersione, Kacew in Warschau, Cubieamann in Warschau, Necsynski in Warschau, Lacam & Co. in Tours bez Dresden, Banque de Madagaékar in Paris, Max osenberg in Parts, Louis Hirsh in Piris, Füller & Köhler in Paris, Julia Drepais in Paris und Charles Kowes in Paris (Verwalter : Kaufmann Louts Schlesinger in Dreszen, Winteragaartenstr. 19);

Comp Françgaise des Extraits Tinctoriaux in Havre C Prokurtst W. Scnnewald in Loshwiß, Karola- traße 31);

Gef. G. Pandaky in Odessa, Joseph Attias in Algier und D. Schwartz in Parts (Verwalter : Tabakmakler W. Martens in Dresden, Melanchtonstr. 6);

Á

Heibsieck & Co. in Meims, Louis Latna in Beanne und Muiïc G E in Geraos (Hernglier: Kaufmann Rudolph Weigand in Dresden, Kötgstr. 21; Holland & Webb Lid. io Notttvghäin (Vetivaltéë? Ditektoë W. Eiselt in Blasewiy, Friedersplay 6); der Nahlaß der Olga von Wéymarn tn Dresden (Verwalter: R E Arthur Schmalz in Dresden, Johann Geörgen- ee 14); das in Sachsea und Preußen befindliche Vèêrmögen der Hermine verehel. Melchers in London (Vérwaiter: Konsul a. D. Mosle in Leipzig, Schwägrtichenstr. 24).

Jn der Person des Zwangsverwalters sind infolge Einberufungen zum Heeresdienste folgende Veränderungen eingetreten :

für die Firma Ascher Fuchs in Leipzig an Stelle des Rehtsanwalts Dr. Aßmann der Rechteanwalt Dr. Karl Beier in Leipzig, Neumarkt 38; für die Firma Leipziger Rauchwaren-Kommissionshaus in Leipzig, für die in Letpztg befindliden Warenläger der Firmen: Berl Pittermann in Bereschnize, Lejzor Schlipak in Bereschnize, Wolf Hottmann in Kolki, Abel Sobolewit]ch in Wilkowischky, Anton Veushin in Maikop, Neufsichtin in Moskau, C. Chodoroff in Paris, Sch. Lepsky tin Moskau, Vé. Massejef in Moskau und für das in Markranstädt befindlihe Warenlager der Firma D. Grün- blatt tn Odessa i an Stelle des Kursmaklers Martin Kärber der Bankdirektor a. D., Bücherrevisor Felix Schönherr in Leipzig, Bayertshe Straße 103.

Aufgehoben wurde die Zwangsverwaltung der Firma Leon Jnwald in Chemniß und des dem Kaufmann Enequist in Herrnhut gehörigen Grundstückes.

Dresden, den 15. November 1916.

Ministerium des Jnnern. (Graf Vißthum von Eckstädt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Numme1n 260 und 261 des Reichs-Gese blatts enthalten: Nummer 260 unter Nr. 5564 eine Verordnung über den Handel mit Sämereien, vom 15. Nooember 1916,

Nummer 261 unter Nr. 5565 eine Bekanntmachung über Erhaltung von An- wartschaften aus der Krankenversicherung, vom 16. November 1916; Berlin W. 9, den 17. November 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen Konsistorialrat Hundt in Berlin zum Ge- heimen Konsistorialrat und Mitglied des Evangelischen Ober-

kirhenrats zu ernennen und ; : : dem Eisenbahnobergütervorsteher Schmald in Duisburg

den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverórdnetenversammlung in Jnsterburg getroffenen Wahl den Senator Dr. jur. Otto Rosencrant in Altona als Ersten Bürgermeister der Stadt Jnsterburg auf die gesezlihe Amts- dauer von zwölf Jahren bestätigt.

Fustizministerium.

Jn der Liste der Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Dr. Gaßner bei dem Amtsgericht in Buer gelöscht.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Verseßt sind die Regierungsbaumeister Wegel von Schwedt a. O. nah Stettin, Osten dorf von Altenessen nah Datteln (Bereich der Kanalbaudirektion Essen) und Wellmann von Breslau nach Celle.

BeTönntmaäa Ea

Der Vorschrift im § 46 des Kommunalabgabengeseßzes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) gemäß wird zur öffent- lihen Kenntnis gebracht, daß dèr im Steuerjahr 1916 ein- shäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1915 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Gera-Meusel- wiz-Wuiger Privateisenbahn auf 24067 4 67 Z fest- gestellt worden ist.

Erfurt, den 16. November 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Jahn.

BekT@nntmaPGung

Der Geheime Obermedizinalrat und Kaiserli russishe Leib- arzt Dr. Martin von Mandt und dessen Ehegattin Fohanna Charlotte Ludovika, géb. Ackermann, haben in threm am 20. Oktober 1857 errichteten wechselseitigen Testament der Königlichen einen FFriedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn zur Förderung wissenschaft- licher und technischer Studien unter der männlichen Nachkommen- chaft ihrer Seitenberwandten unter dem Namen: „von Mandt- A ckermann’sche Stipendienstiftung“" ein Kapital von 48 000 4 vermacht, mit der Bestimmung, daß die Zinsen desfelben, nah Abzug der Verwaltungskosten, zur Unterstüßung junger Männer christlicher Religion, welche sich der Arznei- oder der Nehtswissenschaft oder der höheren technischen Ausbildung auf Gewerbeshulen und ähnlichen Anstalten widmen, als Stipendien verwendet werden sollen.

Die Zahl der Stipendien ist auf drei festgeseßt.

Zum Genusse der Stipendien sind vorzugsweise berufen :

I. die ehelihen männlihen Nachkommen der Geschwister der Stifter, und zwar :

in erster Neihe des Ehemanns von Mandt vollbürtigen Bruders Karl Theodor Mandt,

in zweiter Reihe des Ehemanns von Mandt vollbürtigen Schwester Therese, verehelihten Grano,

in dritter Reihe der Ehefrau von Mandt Bruders Albert Ackermann,

in vierter Reihe der Ehefrau von Mandt Bruders Gebhardt Ackermann ;

Ld

demnächst in Ermangelung von Bewerbern dieser Kategorte

11. die männlihen Nachkommen : Y üg rit des ‘Cello von Mandt beiden Halbbrüder Friedrich

Mandt uñd Franz Mandt, °

zweitens des Freundes der Stifter, des Appellationsgerichts-

rats Wilhelm Graffünder,* i

Lr Aa des Freundes der Stifter, des Regierungs- und Bau- rats Emil Flaminius. : /

Sind keine Bewerber aus diesen beiden Klassen von Stipendien- berehtigten vorhanden, so können die Stipendien auch an Fremde, insofern dieselben die Eigenschaft preußischer Untertanen haben, ver- liehen werden. S O

Der Genuß und die Verabfolgung der Sti endien ist nicht von dem Besuch der Bonner Universität, noch überhaupt von der Gegen- wart auf einer der preußischen Universitäten und Lehranstalten ab- hängig ; jedo befreit der Genuß im Auslande in keinem Falle von der j e erinins Sar dis r 7e erforderlichen Zéugnisse der wirkl esuchten Unterrichts8anstalten.

oiedunaen, denen amtliche Zeugnisse über das Verwandtschafts- verhältnis mit den Stiftern, beziehungsweise den mit Vorzugsrecht bedahten Familien, die Schul- und Sittenzeugnisse der bisher be- suchten Unterrichtsanstalten , das Universitätsimmatrikulations- und Sittenzeugnis, sofern diese niht {hon auf dem Sekretariat liegen, sowie ein Defkanatszeugnis ; von den Gewerbetreibenden: empfehlende Zeugnisse der Gewerbebehörden und die Unterrichtszeugnisse der Vor- FSulanstatten und Lehrmeister beigefügt sein müssen, sind bis zum

15. Dezember 1916 |

an das unterzeichnete Kuratorium zu rihten und auf dem Univerfitäts- sekretariat einzuliefern.

Bonn, den 15. November 1916.

Das Kuratorium der von P Raa Stiftung.

Ribbert.

Bekanntmachung. 5 es 8 Nerordnung zur Fernhaltung unzuvers- Ai wicidtai GaR A 24 ! Mai dis v. I, (NGBI. Seite 603) habe ich dem Händler Benno Altmann in Belgard den Handel mit Lumpen, Fellen und Häuten, Metallen und sonstigen Nohstoffen wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Belgard, den 14. November 1916. Der Landrat. von Hagen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. November 1916.

Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll- und Steuer- wesen hielt heute eine Sißzung.

Nach einer Reutermeldung hat der Parlamentssekretär der englischen Admiralität am 15. d. Mtis. erklärt, daß vom Tonnengehalt der britishen Handelsdampfer von tausend Tonnen und darüber zu Beginn des Krieges bis Ende September dieses Jahres etwas über zweieinhalb vom Hundert verloren gegangen seien. Das umfasse alle Verluste sowohl durch Krieas- als auh dur Seegefahr. Diese Auskunft ist falsch. Wie „W. T. B.“ von zuständiger Stelle erfährt, sind allein durch fkfriegerishe Ereignisse bis Ende September dieses Jahres 2-180 000 Tonnen brutto englischer Handelsschiffe von über tausend Tonnen verloren ge- gangen. Das bedeutet volle 10,4 vom Hundert der englishen Gesamttonnage zu Anfang des Krieges. Auf die Schiffe über tausend Tonnen berechnet, würde der Prozentsaß noch größer werden Ec erhöht sich zweifellos bedeutend durch die hier niht bekannten englishen Verluste durh Seegefahr. E

In der Frage der Registrierung der Auslands- forderungen haben, wie „W. D. B.“ mitteilt, die in der lezten Woche seitens der Reichsbehörden mit Vertretern von Handel und Jndustrie geführten Verhandlungen nunmehr zu einem positiven Ergebnis geführt. Die Anordnung einer zwangs8weisen Anmeldung der Außenstände im feindlichen Aus- land dürfte nah den von zuständiger Stelle abgegebenen Er- klärungen in den nächsten Tagen zu erwarten sein.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1268 und 1269 der Deutschen Ver- [lustlisten bei. Sie enthalten die 13. Liste der aus Rußland zurückgekehrten Austauschgefangenen, die 689. preußische und die 357. sächsische Verlustliste.

Oesterreich-Ungarn.

Im Befinden des Kaisers ist der „Korrespondenz Wilhelm“ zufolge keine nennenswerte Aenderung zu verzeichnen. Der Kaiser empfing gestern u. a. den Ersten Oberhofmeister Fürsten Montenuovo, die Generaladjutanten Grafen Paar und Freiherrn von Bolfras, den Kabinettsdirektor Freiherrn von Schießl und den Chef des Generalstabes Freiherrn Conrad von Hößendorf. L

Der Minister des Auswärtigen Baron Burian ist gestern früh aus Berlin wieder in Wien eingetroffen.

Die deutsch-österreihisch-ungarishe Einkaufs- vereinigung hat vorgestern ihre erste Sißzung in Budapest abgehalten, wozu viele Vertreter aus Deulschland und ODester- reich eingetroffen sind.

Großbritannien und Frland, Im Oberhaus kam es am Mittwoch zu einer lebhaften

Debatte über die Führung der Flotte. : Lord Sydenham richtete dem „Rötterdamshen Courant" zu- folge an die Regterung die Froge, was für Pläne sie für die Br- \trafung Deutschlands wegen ‘des Auftretens seiner U-Boote habe. Andere Nedner sagten, man habe das unbehaoliche Gefühl, daß nicht alles getan werde, was in der Macht des Landes Uege, um den Feind dur etne energishe Einsezung ber englishen Seestireitkräfte zu besi-gen. Sie verlangten mit Nahdruck ein energtscheres Vor- gehen der Admiralität und etn mehr offensives Auftreten der Flotte. Lord Sydenham nahm Bezug auf die früher abgegebène Gr- flärung, daß“ dite Flottenpolitik Englands einen verteidigenden Charafter haben müsse, und saute, diese Lehre bedeute eine vollfiändige Verleugnung aller Ueberlteferung der Flotte, Wenn man sie annehme, könne das leiht zu einex nationalen Katastrophe führen. Lord

Crewe antwortéte im Namen der Negterung, es wäre uvvernünftig, jegt {on eine Politik „für die spätere Bestrafung des Feindes fest- zufeßen; vorläufig müßten die Kanoönèn fptechckn. Die Kriegs- kommission habe, hon vor längerer Zeit die.Bewaffaung- der Handels- schiffe und die dazu notwentigen Maßregeln erwogen, und die Flotte habe bei der Bekämpfung dec neuen deutshen U-Boote beträbtlihe Erfolge gehabt. Er glaube nit, “4 die Admiralität die Auf- faffung, daß die Vérnihtung dec feindlichen Flotte das oberste Ziel der Marine sei, aufgegeben habe.

__— Das Unterhaus seßte vorgestern die Beratung über die Vorschläge der Regierung zur Lebensmittel- frage fort. j

Im Laufe der Debatte beschäftigte sich der Handeltminister NFunciman mit der Unterseebootfrage und wies laut Bericht des „W. T. B.“ darauf hin, daß die Regierung eine Versicherung gegen Krtegögefahr eingerihtet habe, die sich lobne. Ste ¿hätte mit einem Saß von 5 Prozent begonnen, diejen aber {nell auf 1 Prozent ermäßigt, und dieser Say sei während des Krieges der gleiche ge- blieben und sei erst fkürzlich auf ein wenig über 1 Prozent erhöht worden, um die Rehnungen in Ordnung zu brir gen. Im großen und ganzen set es der Regierung ‘gelungen, den Plan auf der Grundlage von 1 Prozent durchzuführen. In der Tat set die wirklihe Ver- minderung der englischen Tonnage für die Lebensmittelzufuhr nicht durch Unterseeboote verursacht worden, fondern durch die ungeheuren Ansprüche von Heer und Flotte und dur die Knappheit der nord- amerikanishen Wetizenernte, die die Regierung gezwungen habe, W tzen aus Aufslralien zu beschaffen und so viel mehr Tonnage în Anfpruch zu nehmen. Str John Simon und Winston Churchill {hoben die Schuld an dem g-genwärttkzen Zusiand der Negterung zu, nahmen aber bei ihrer Kik einen sehr von einander abweihenden Standpunkt ein. Simon |prach das Handelsamt von der Ver- antwortung frei und rihtete seine Arklagey aus\s{ließlih gegen das Kriegsamt. Er sagte, dieses Mivisterium habe ent- weder aus Unwissenheit oder dadur, daß es dec Volks- stimmung zu fehr nachgab, . die Warnungen des Handels- amis und des Ackerbauamts in den Wind geschlagen und wichtige Produktionszweige ihrer Arbeitskraft beraubt. Die Ér- nennung etnes Lebenemitteldiktators und die anderen Piäne Rurcimans würden nit imfiande sein, die Preissteigerung der Lebensmiitel zu verhindern und die Produktionsverhältnisse zu bessern, außer wenn das Handelsamt und das Ackerbauamt in der Frage der Gatblößung der Landwirtschaft von Arbeittkrätten ebenso viel drein zu reden Hâtten wie die Militärbehs den. Die Regierung müsse die dumme und unrichtige Auffassung fahren lassen, daß jedermann, der bei der Armee eingestellt werde, notwendigerweise zur Verstärkung der Kraft des Landes bettrage. Wenn man von den nattonalen Hilftquellen zu viel in rein militärishe Kanäle ableite, während der Friede noch in weitec Ferne set und der Sieg vom Ausharrungsvermögen ab- bängen fönne, fo trage das nur dazu bei, den Krieg zu verlteren. Der Jedner führte die Schwierigkeiten mit den Lebensmitteln auf die willkürliche Durchführung der Dienstpflicht zurü Churchill wandte sich entschieden gegen diese Auffaffung und sagte, der Arbeiter- mangel in wihtizen Industriezweigen set viel eher auf die willkürliche Art zurückzuführen, in der man mit der MRekrutierung vorgegangen set. Wenn man jeyt bet der Auswahl der Mannschaften für die Armee twissenschaftliher zu Werke gehe, so jei dies emzig und allein dur die Diens1pfliht möglich eworden. Churchill made Ruvrciman den Vorwurf, daß er eine zu ernfte Auftafsung von der U-Bootgefahr hade. Es seien zwar zweieinhalb Miüionen Tonnea vernt(tet worden, - aber durch Neubau und Ankauf von neuen Sh ffen set fast der ganze Verlust wieder gut gemaht worden. Der edner forderte die Bewaffnung vou Handels|chifen als wirk- samstes Mittel gegen die U - Boote. Daß diese Methode sh bewähre, dafür sei ein Beweis, daß vier Fünftel der von U-Booten angegriffenen bewaffneten Handelsschiffe zu entkommen vecrmodbten, während vier Fünftel der unbewaffneten angegriffenen Vandels|chifffe in den Grund gebohrt woxden seten. Churchill glaubte, daß dite Frage der Schiffsfrachten etn viel ernstliherer Faktor set als der U-Bootfkrieqg. Es set; notwendig, fämtlihe Scchbiffe unter die Kontrolle der Negterung zu stellen und alle wihtigen Betriebe unter Staa1saufsicht zu nehmen, Verbrauchskarten einzutühren und für alle wichtigen Artikel Preise festzuseßen. Ferner verlanate er die allgemeine Dienstpflicht für Indujirie und Armee und die Organi- sation des Aerbaues auf nationaler Grundlage. Die Regterung musse mit diefem Schritt niht warten, bis die Notwendigkeit sie dazu dränge.

___ Wie „Reuter“ meldet, haben die Vorschläge Runcimans über die Regelung der Ernährungsverhältnisse die einstimmige Villigung des Hauses gefunden.

Frankreich.

_Dem „Petit Journal“ zufolge haben die Eisenbahn- aejellshaften mit Jahres\schluß 1916 für die leßten drei Jahre einen Gesamtoerlust von 1,1 Milliarden zu verzeichnen, wovon nach amtlichen Angaben mindestens 206 Millionen auf die Staatsbahnen entfallen.

Rußland.

Der Minister des Aeußern Stürmer hat nah einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ an die Vertreter Rußlands bei den verbündeten Mächten tolgendes Telegramm gerichtet:

L St. Petertburg, 16. November.

„Dle kürzlich von der Presse gewisser Länder verbreiteten Gerüchte Uer angebliche geheime Be)prechungen, die zwishen Nußland und Deutschland fortgeseßt geführt würden zu dem Zweck, zur Unter- zeihnung eines Sonderfriedens zu gelangea, können tnfolge threr Hartnäigkeit die russishe Regierung nicht gieihgültig laffen. Die Kaiserliche Regierung legt Gewicht darauf, auf das entsciedenste zu erklären, daß diese sionlosen Gerüchte nur das Spiel der feindlihen Länder spielen können. Nußland wird das innlge Band, das es mit setnen tapferen Verbündeten verbindet, unversehrt erhalten und wird, weit davon entfernt, an den Abshluß eines Sonbersriedens zu denken, an ihrer Seite den gemeinsamen Feind ohne das geringste Nachlassen bis zur Stunde des Endsieges bekämpfen. Kein feindlicher Winkelzug wird imstande sein, den unwiderruflichen Entschluß NRuß- lands zu ershüttecn. Sie werden beauftraat, dem Vorstehenden die weitelte Veffenilichkeit zu verlethen und den Inhalt dieses Telegramms zur Kenntnis der Regierung zu bringen, bei der Ste beglaubigt sind.

| - Der bisherige Präsident der Duma Rodzianklo ist wiedergewählt worden.

Norwegen.

„Ein englishes VU-Boot hatte am 3. Juli 1916 innerhalb des norwegischen Hoheits8gebietes vor Lindesnus den Dampfer „Prunelle“ durch BVe- shießung angehalten. Hiergegen hatte die norwegische Negierung bei der englischen Einspruch erhoben. Wie das Norwegische Telegrammbureau meldet, antwortete die englische Regierung im August, nah der angestellten Unter- suchung könne sie betreffs des Orts des Anhaltens eine Verlegung der norwegischen Souveränität nicht einräumen. Nach erneuten Untersuchungen durh die norwegishen Marinebehörden ließ Norwegen der englischen Regierung mitteilen, die Ver- leßung der norwegischen Souveränität sei unzweifelhaft. Da das betreffende U-Boot keine Flagge geführt hatte, obgleich es Im norwegischen Gebiet fuhr, brachte die norwegische Re- gierung in Erinnerung, daß auch dies eine Verlézung der norwegischen Neutralität sei, was der englischen Regierung im vebruar 1916 mitgeteilt wurde, als drei Handelsschiffe bei

müßten.

Flekkerö auf norwegishem Gebiet angerufen worden waren. Die englische Regierung teilte: hierauf, indem sie ihr -Bedauern über die Geschéhnissé ‘aussprah, “mit, fie“ häbé die englis{en Seestreitîräfte davon unterrihtet, daß U-Boote während des Aufenthälts in und während der Fähtt? durch norwegische Gewässer aufgetäuht fahren und - die Nätionalflagge führen

Schweiz.

Ueber die von der französischen, englischen und italienischen Regierung dem Bundesrat eingereihte Kollektivnote sind in der Presse ungenaue und unoollständige Mitteilungen er- schienen. Wie die „Schweizerishe Depeschenagentur“! erfährt, stellt sih die Entente in dieser Note im wesentlihen auf den Standpunkt, daß durch die Anwendung des deutsch- schweizerischen Abkommens das Gleichgewicht in der Behand- lung der Kriegführenden verleßt werde. Das sei insofern der Fall, als die Verwendung von deutshem Eisen und für einzelne Artikel von deutscher Kohle ausgeschlossen werde, wäh- rend die Bestimmungen für die S. S. S. die Ausfuhr von Produkten gestatten, auch wenn in einem gewissen Verhältnis durch Vermittlung der S. S. S. eingeführte Rohstoffe ver- mendet werden. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, daß auch die vorhandenen Lager unter das Ausfuhrvoerbot fallen und zahlreiche Firmen, die für die Entente arbeiten, dadur ihres Eigentums beraubt und an der Erfüllung der einge- gangenen Verträge gehindert werden.

Die verbündeten Regierungen erachten fih in ihrer Note zu den folgenden Forderungen berechtigt:

1) Streichung der Aubfuhrberechtigung für Kriegsmaterial, tas in einem bestimmten Verhältnis durch Vermittlung der S. S. S. eingeführte Rohstoffe enthält, und für Baumwollgewebe.

2) Verbot der Verwendung von Schmieröl, das aus oder durch die Länder der Entente eingeführt worden ift, für die Fabrikation von Waffen, Munition und Sprengstoffen.

3) Verbot der Verwendung von Kupfer und von elektrischen Insitallationen, deren Kupfer dur die Länder der Entente nah dem 18. November 1915 geliefert worden ist, für Lieferung von Kriegs- material und für Ueberführung von Kraft nach den Ländern der Zentralmäte.

4) In kürzester Frist Einstellung der Ausfuhr aller Maschinen, aller hydro-eleftrischen Produkte und aller Baumwollgewebe jeder Art, um die Vornahme der notwendigen Untersuhungen zu ermöglichen.

In seiner Antwortnote stellt sich der Bundesrat grundsäßlich auf den Standpunkt, daß eine Störung des Gleichgewichts in der Behandlung der Krieg- führenden zu Lasten der Länder der Entente nicht vorliege. Jm Gegenteil werde durch die zurzeit bestehenden Bestimmungen der S. S. S. die Tätigkeit der s{hweizerischen Jndustrie in höherem Maße eingeschränkt, als durch das deutsch-s{weizerishe Abkommen, ganz abgesehen davon, daß es sich bei Deutschland fast aus\chließzlich um die Bewilligung zur Verwendung eigener Produkte, bei den Ländern der Entente zum großen Teil nur um- Transitbewilligung aus überseeischen Ländern handle. Aus den einzelnen Bestimmungen der S. S. S. weist die schweizerische Note nah, daß im allgemeinen die im Jnteresse der {weizerishen Jndustrie bewilligten Export- möglichkeiten nah den Zentralmächten nur insoweit eingeräumt werden, als es sih niht um Kriegsmaterial handelt, und wo Ausnahmen gemacht werden, sind diese so eingeshränkt, daß eigentliches Kriegsmaterial, insbesondere Munition, nicht mehr in Frage kommt. Daß durch das deut\sh-\{chweizerische Abkommen auch die vorhandenen Eisen- und Kohlenlager der Munition, Waggons und Sprengstoffe für die Entente herstellenden Fabriken unter die Sperrmaßnahmen fallen, kann angesichts der Tatsache nicht überraschen, daß im Verkehr mit der Entente niht nur diejenigen Waren, die bei Gründung der S. S. S. in der Schweiz lagen, ohne weiteres den Ausfuhrbeshränkungen unterworfen worden sind, sondern daß auh die An- wendung seitheriger Beschränkungen auf alle Waren bean- spruht worden ist, die im Zeitpunkt des Erlasses in der Schweiz waren. Die s\chweizerische Note geht dann im einzelnen die Forderungen der Ententenote durch und tritt ihnen entaegen. Sie verweist darauf, daß Baumwollgewebe in dem Umfang, in dem sie zur Zeit noch ausgeführt werden können, mit Kriegsmaterial überhaupt nihts zu tun haben. Sie bezeichnet die verlangte Einschränkung in der Verwendung von Schmieröl in \{chweizerishen Betrieben als mit den der Justitution der S. S. S. zugrunde liegenden leitenden Gedanken des freien Verbrauchs der durch die S. S. S. eingeführten Waren innerhalb der Grenzen der Schweiz in Widerspruch stehend und als Quelle unlösbarer Kontroll- shwierigkeiten. Sie wendet sih mit besonderem Nachdruck gegen jede Ershwerung und Beschränkung der Schweiz in der Erzeugung der elektrischen Kraft und in ihrer freien Verwen- dung. Dem Begehren, binnen kürzester Frist die Ausfuhr aller Maschinen und aller hydro-elektrishen Erzeugnisse und Baum- wollgewebe aller Art zu verbieten, um die erforderlichen Unter- suchungen vorzunehmen, erklärt der Bundesrat nrt ent- sprechen zu können und bei den anläßlih der Gründung der S. S. S. vereinbarten Grundsäßen stehen bleiben zu müssen.

Von der in der Kollektivnote gegebenen Zusicherung, daß

die verbündeten Regierungen sich - vollauf Rechenschaft geben.

von der s{wierigen Lage, in der die Schweiz, si befindet, und daß jie ihr in möglichst weitgehendem Maße bei Prüfung der aufgestellten Forderungen Rehnung tragen würden, hat der Bundesrat mit Genugtuung Kenntnis genommen. Er wird denn auch der Prüfung dieser wichtigen Fragen seine aktive Mitwirkung nicht versagen.

Griechenland.

Der französishe Kriegsminister Noques hat dem griechi- schen Kriegsminister eine Denkschrift mit den Forde rungen der Entente überreiht. Wie das „Neutersche Bureau“ meldet, wird u. a. die Benuzung der griechischen Eisenbahnen als Unterpfand für Griechenlands freundschaftliche Haltung, die Uebergabe eines Teiles der Artillerie, die Ver- bannung von Personen, die im Verdachte stehen, deutsche Agenten zu sein, und die Besezung eines neutralen Gebiets- streifens zwischen Alt- und Neugriechenland dur die Ver- bündeten gefordert.

Der Admiral Fournet hat, derselben Quelle zufolge, weitere 50 Wagen der Larissabahn verlangt. Der griechische Verkehrsminister hat die Abtretung der Wagen zugesagt, sobald die Verlegung des Ill. und IV. Armeekorps beendet sei.

Amerika.

Entgegen früheren Meldungen berichtet das „Reutersche Bureau“ aus New London (Connecticut), daß das deutsche Handels-V-Boot „Deutschland“ erst gestern um 1 Uhr

30 Minuten früh abgefahren sei. Einer späteren Dep?\che desselben Bureaus zufolge kehrte die „Deutschland“ um 5- Uhr- 15 Minuten früh in den Hafen zurück, da sie mit dem sie begleitenden Schleppêr zusämmengestoßen war, der sank, Siebén Mann- der Besazung des Schleppers sind ertrunken. Die Be- schädigung der „Deutschland“ ist nicht festgestellt.

Der „Temps“ meldet aus Washinaton, daß Car- ranza versprochen habe, drei in Pa1ral als Spione verhaftete Amerikaner sofort freizulassen.

Asien,

Aus Weltevreden wird gemeldet, daß nach einem Tele- gramm des Residenten von Borneo die Aufständischen die Dörfer Berang ünd Benkoeng im Taljoedistrikt beseßt haben Mehrere Einwohner wurden getötet, die Bevölkerung ist geflüchtet.

Kriegsngÿrititen,

Berlin, 17. November, Abends. (W. T. B)

An West- und Ostfront keine großen Kampfhandlungen.

Unserem Vordringen in der Walachei leistet, wie Truppen erneut melden, die rumänische Zivilbevölkerung be- waffnet Widerstand.

An magzedonischer Front sind weitere Angriffe der Ententetruppen gescheitert.

Großes Hauptquartier, 18. November. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Die englische Artillerie richtete ihre Wirkung vornehmlich gegen unsere Stellungen auf beiden Ufern der Ancre. Nach Feuervorbereitung führten am Abend die Franzosen gegen Saillisel und die südlihen Anschlußlinien einen starlen Angriff, der im Feuer zusammenbrach.

Heeresgruppe Kronprinz.

An der Nordfront von Verdun und in einzelnen Ab- schnitten der Vogesen lebte zeitweilig die Feuertätigkeit auf.

Oestlicher Kriegsschauplaß. Front des Genera!feldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. An der Schtschaza und am Stochod war die feindliche Artillerie rühriger als in den Vortagen. - Bei Witoniez (nordwestlich von Luck) gelang ein deutsches Patrouillenunternehmen in vollem Umfange.

Front des Generalobersten Erzherzog Carl.

Jn den verschneiten Karpathen hat sich bis zu den Paßstraßen südlich von Kronstadt (Brasso) die Lage nicht geändert.

Jn vergeblihem, opferreihen Ansturm versuchten die Rumänen die Mitte der deutshen Front nordöstlich von Campulun g zurückzudrängen.

In den Waldbergen zu beiden Seiten der Flußtäler des Alt und des Jiu schreitet der Angriff deutscher und ôsterreihish-ungarisher Truppen vorwärts.

Wir machten wieder Gefangene.

Balk an-Kriegs\chaupla §.

Heeres gruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Auf dem linken Flügel der deutsh-bulgarish-ottomanischen Dobrudscha-Armee kam es gestern zu Artilleriekämpfen.

Mazedonische Front.

Französishe Angriffe in „der Ebene südlich von Monastir und gegen die Front des pommerschen Jnfanterie-Regiments Nr. 42 auf den \chneebedeckten Höhen im Bogen der Cerna wurden blutig abgewiesen.

Erbitterte Kämpfe spielen si täglih um die Höhen nordöstlih von Cegel ab.

Am 15. November war einer der Gipfel von den Serben gewonnen worden. Der Oberbefehlshaber, General der Jn- fanterie Otto von Below, im Brennpunkt des Kampfes anwesend, nahm an der Spiße deutsher Jäger die verlorene Stellung im Sturm zurück.

Seine Majestät der Kaiser ehrte Führer und Truppe dur Ernennung des verdienten Generals zum Chef des Jäger- bataillons.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

__ Von zuständiger militärischer Seite erfährt „W. T. B.“ über die Kämpfe an der Ancre: j

Die englischen Angriffe an der Ancre, die mit dem 13. begannen, waren als Durhbrvchsversuche größten Stils gedaht. Die Feuer- \{!ünde von über 200 Batterien spien Tausende von Tonnen Etsen auf die flankierten deutschen Gräben. Daß mit einem tiefen Durch- stoße gerechnet wurde, geht ferner aus der Tatsache hervor, daß die Engländer die Angriffsartillerie sehr nahe heranführten. In geschickt angelegten Batterienestern ‘wurden Geichüte aller Kaliber in und um Hebuterne sowie westlich und südli dieses Ortes aufgestellt. Weitere Artillerie wurde öfillch und fsüdöstlih von Colircamps zwishen Englebelmer und Mesnil, bei Pozières und Gourcelette massiert, Das planmäßige, stundenlang t1obende Zer- störungt schießen mit {werten Kalibecn und Gasgranaien konnte die deutsche Infanterie weder im Abschnitt südli Grandcourt noch ¿wischen Hebuterne und dem Weg Serre—Mailly ers{chüttern. Hier wurden die ersten Stellungen fajt überall gehalten. Lediglih im Zentrum gelang der Stoß durch die ersten Stellungen tn- folge gewaltiger Sprengungen, die den größten Teil von Beaumdnt und seiner Verteidigungsanlagen vernihteten. Jn Auswertung des ersten Erfolges gelang es hier den Eng- ländern, auch Beaucourt nach erbittertsten Kämpten zu nehmen. Der Versuch, weiter vorzudringen, zers{hellte indessen an der von den Deutschen zäh verteidigten Riegelstellung. Das wichtigste Angriffs- zel, die Höhen von Serxxe, konnien nicht genommen werden. Der wrt Serre selbst wurde vorübergehend von den Cnzlöndern besetzt, j?doch im Gepenstoß zurückerobert. Der englishe Angriff wurde von drei auf volle Kampfstärke aufgefüllten Korps vorgetragen, binter denen nahweièlich noch ¿wei weitere Divisionen in Reserve zur strategi|chen Auewertung des Durchstoßes bereit standen. In einem aufgefundenen Befehl war die Ferme Beauregard als etnes der Angriff8ziele ge« nannt. Der Stok war somit bis zu einer Tiefe von 6} km gedacht, während ex in Whiklichkeit an der tiefsten Stelle der Spie des vorspringenden Stellunasdretecks bis zu der Barriere der Miegel- stellung nit mehr als zwet Kilometer erreiht. Das gewennone