1916 / 283 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Damit ließt die Besprechung. Va i

“8 2 wird untér Ablchwung des Antrages Bernstein an- genommen. Abgelehnt werden auch die von der joz. Arbeiis- gem. beantragten weiteren Paragraphen 2a bis 2h.

_ Jnbezug auf den Paragraphen 13a wird der Antrag Spahn angenommen und damit der § 13a gegen die Stimmen der Rechten. Damit entfällt der- Antrag der fog, Arbeitsge- meinschaft.

ie S8 3, 4, 5 und 6 werden ohne Debatte angenommen.

: 8 7 bestimmt, daß die nicht im Sinne des 8 2 beschäftigten Hilfsdienstpslichtigen jederzeit zum vaterländischen Hilfsdienst herangezogen werden können, und enthält weiter Vorschriften über die Art der Heränziehung in die zu bildenden Ausschüsse. Abg. Koß mann (Zentr.): Es muß. vermieden werden, daß

die Invaliten und- Rentèénbezieher trgenêèwie geschädigt werden, wenn sié in den Hilssdiehst eintreten, Es besteht, wie es beißt, die Absicht,

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rhnen die Pension zu entziehen. Der Präsident des Krioasamts sollte |

das micht dulden wnd eine klare unzweideutige Erklärung abgeben.

Abg. Behrens (deutsde Fraktion): Diéser Paragraph wirft eine Fülle von versiherungstechnischen Fragen auf, die am besten durch Ausführuüngêbestimmungen geordnet werden.

Staatssekretär des Fnnern, Staatsminister Dr. Helfferich:

Ih möchte auf die Ausführungen des Herrn Abg. Koßmann antworten, daß bei den Berufsgenossenshaften und Jnvalidenversiche- rungsähstalten bereits dafür gesorgt worden ist, daß die von ihnen gewährten Menten nicht entzogen werden, wenn die Rentenberechtigten aus Anlaß des Krieges wieder eine Arbeit aufnehmen. Jch bin gern bereit, bei den Landesregierungen dafür cinzutreten, daß bei den Knapp- fchaftsfassen' in demselben Sinne verfahren wird.

Was ferner die Frage anlangt, die der Herr Abg. Becker berührt hat, ‘Fo hátder Herr Abg. Bècdker durck&aus recht. Durch den § 7 wird 'in der Tat in dieVeisicherungsverhäitnisse in weitgehendein Um- fange ‘cingegriffen, in cinem Umfang, daß sich die Konfequenzen im einzelnen überhaupt: noch nit übersehen lassen. Die Frage muß ein- gebend geprüft werden und wird béreits ‘geprüft. Wir wissen au, daß hier Härten vorliegen, und ih fann sagen, die Tendenz des ux- sprünglichen Antrags, der gewisse Paragraphen außer Kraft sehen wollte, ist auch mir durchaus erwünscht und svinpathis. Aber auf dem. Wege des Antrags Nr. 534 Ziffer 3 § 2 geht es nicht, wie au der Herr Abg. Becker ausgeführt : hat. Jch kann also nur er-

l'lären, daß wir die Dinge genau prüfen weiden, und daß ih dafür |

eintreten werde, daß die Härten, die zweifellos hervortreten werden, dur) Bundesöratsvzrordnungen' aus der Welt geschafft werden.

8 7 wird angenommen. / A

Q 8 bestimmt: Bei der Ueberweisung zur Beschäftigung ist auf das Lebensalter, die Familienverhältnisse, den Wohn- ort und die Gesundheit sowie auf die bisherige Tätigkeit der Hilfsdienstpflichtigen nach Möglichkeit Nücfsicht zu nehmen.

Abg. Jäkel (Soz.) empfiehlt. ten Zusaß: desgleichen - ist zu prüfen, ob ter in. Aussicht gesteilie Arbéeitslobn ten Beschäfttgien Und eira zu’ versergénden Angehörigen -ausreitenden Unterbalt ermöglicht.

8 8 wird mit dem- Zusaß der Sogzialdemokrätic ange- nommen.

S 9 Tautet: :

Niemand - darf cinen Hiulfsdienstpflichtigen in Vescbäftigung nebmen, ter ta einer ter in § 2 bezeidnmeien Stellen beschäfiigt ist oder in den lehten zwei Wochen beschäftigt gewesen ist, sojérn der Hulfsdienstpflichtige nicht cine Bescheimigung seines" lesten Arbeit- acbors daruber bewrmgt, daß er die Beschäftigung mit dessen Zu- itunurung aufgegeben hat. E S

Weigert lib rer Arbeitgeber, die von dem Pilfösdtenstpflichtigen beantragte Bescheinigung auszustellen, fo steht ditsem bie Bescbiverde an cinen Ausschuß zu, der in der Negel- für jeden Bezirk eine Er- sagtommisstón vorfiebt, die

aus ‘emem Vorstßenden. sowie aus je dret Vertretern der Ar- beitgeber und der Arbeitnehmer bestebt. Je zwei tiefer Vertreter find ftântig, die übrigen sind ans. der Berufägruppe zu entnehmen, welcher Ter beteisigie Silfödienstpflihtige angehört. (Erkennt der Ausschuß nad Unterfucbung des Falles an, daß cin wicktiger Grund fir tas Ausscheiden vorliegt, so stellt er cine Bescheinigung aus, die u ibrer Wirfüng bié Bescheinigung des Arbeitgebers erseßt.

Bei dèr Entscheidung der Frage, ob cin wihtigèr Grund por- liegt, ift auf die Betäirfnisse des vaterländischen Hilfsdienstes Nük- ficht. zu nebmen. Als“ wicbtigor Grund soll insbesondere eine an- gemestene Verbesserung dêr- Arbeitébedingungen im vaterländischen Hilfödienst gelten.

Aba. Gröbe r (Zentr): Ueber den lehten Absaß konnte in tem Aussc{uß eine Einigung nicht erzielt werden. Die endgültige Lü- fung der Frage sell dem Ausscia1ß- vorbehalten werden.

Aba. von Paver (fortschr. Volksp): Vielleicht könnten die beiden Säße des letzten Absatzes umgestellt werden.

Abg. Dittmann (soz. Arkbeitsgem.): Die Arbeiter können

i mit dem Gesep nicht einverstanden erklaren, solange diefer Para- graph besteht.

Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Helfferich:

Meine Herren, weder dex § 9 noch irgend cin anderer Paragraph fann dieses Geseß zu cinem Ausnahmegeseß machen. Das Gesetz ist kein Ausnahmegeseß; es bezicht sich auf alle männlichen Deutschen vom 17. bis zum 60. Lebensjahr, obne Unterschied des Standes und der Klasse. Von einem Au8nahmegeseß- ist aljo gar keine Nede.

Was den 9 selbst betrifft, fo ist er die Ergänzung für die Arbeitszuweisung. Wen wir nun auf dem Boden steben, daß die Erhöhung der Produktion es notwendig macht, unter Umständen auf Grund “des vaterländishen Hilfödienstes jemand eine Arbeit zuzu- weisen mitder Wirkung, daß fie angenommen werten muß, fo gilt das gieicße

gibt ‘es nichts, mwa3 Körender ist, als den häufigen Wechsel der Arbeit. Das hát auch die Arbeiterschaft anertannt. Ich venweise in dieser VBe&ziekunig auf die Organÿation der Metallindustriellen . hier in Berlin, tie von seiten der Arbeitnehmer im Einvernehmen mit den Arbeitgebern ges{affen worden ist und der tin wesentlichen der § 9 nadcgebildet worden ist. Sie schen also, daß ded in Arbeiterkreisen die Notweudigfeit vou solchen Bestimmungen anezkannt wird.

Was nun die Umsixittenen Säße ain Schlusse des § 9 anlangt, so möchle ih nicht eine fo ‘lange Diékussion über diesen Punkt herauf- beschwören, wie fie in der Kommission stattgefunden hat. Jch würde es vorzieben und. für ritiger balten, wenn - der ganze leßte Absag überhaupt geslrihen würde Wenn & heißt, daß nur aus „wichtigen (Gründén“ dec Abkehrsätin versagt werden kann, fo ist das na meiner Ansicht bollkömmen genügend. Dann werten die Lohnverhältnisse und Hrbeitébedingungen genügend in Berücksichtigung gezogen werden. Sie müssen in Berüctsichtigung gezogen werden; denn ' ich stehe auf dem Standpunkt, daß der ganze Saß überhaupt nur mit einer zufriedenen Afbeiterschast durhzuführen ist. “t

Kun, melue Herren, gegen den Wunsch, / dies ausvrüdälih aus-

usprechen, daß die Arbeits- und Lohnverhältnisse einen wihtigen

*

Grund abgeben sollen, habe ich nur das eine Bedenken, daß, wenn man dies sagt und allein diesen Gesichtspunkt hervörhebt, der (in-

‘druck erweckt werden könnte, als ob damit eine mehr odec- weniger

ershöpfenden Definition gegeben werden sollte. Es steht zwar dabei das Wort „insbesondere“, aber immerhin werden die Arbéits- und Lobnverbältnisse so in den Vordergrund geschoben, daß dec Gesichts punkt der allgemeinen Jriteressen zurücktritt. Dieser Gefichtêpunkt ist nit etwa identish mit dem Gesichtspunkt des Unternehmers. Ob der Unternehmer verdient oder nit, ist gänz gleichgültig. (Zwischen- ruf bei der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft) Jawohl, das ist zur Beurteilung des „wichtigen Grundes“ gleichgültig. Also nicht ein Gegensaß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt hier in Frage, sondern die Möglichkeit, daß in dem einen oder anderen Falle die vaterländischen Interessen, der Zweck dieses Gesetzes, kollidieren mit den Einzelinteressen des Arbeitnehmers. Jch hoffe, daß solche Fälle außer- ordentlich selten sein werden, und wenn sie eintreten, werden die Instanzen, die hier zu entsheiten haben und die paritätisch zusammengeseßt find, unparteiish alle Umstände in Erwägung ziehen. Nur in feltenen Ausnahmefällen halte ih es für denkbar, daß sie zu dem Nesultat kommen, daß auf die Lohn- und Arbeitsverhältnisse kêine ausfchlag- gèbende Rücksicht - genommen werden könne. Wenn überbaupt der letzte Absay zugefügt werden foll, so würde ih der Ansicht sein, daß neben den Einzelinteressen ‘des Arbeitnehmers als wichtiger Grund do auch der Zweck und die Bedürfnisse des Geseßes erwähnt werden. Ob nun nach dem- Vorschlage des Herrn Abg. von Payer der eine oder der andere GesiÞtspuntt zuerst kommen soll, darauf würde ich meinerseits kein Gewicht legen.

Abg. Bauer (Soz): erklärt si für Streichung des ersten Saßes des leßten Absazes. Das Wort: „angemessen“ jer allerdings wentg glüdÆlich. Der lebte Say müsse aber troßdem aufrechterhalten 1rerden. Ï

Jn der Abstimmung wird der erste Saß des leßten Ab- saß abgelehnt, dèr zweite angenommen. _ A

Bei 8-10 bittet Abg. S a ch \ e (Soz.) den Präsidenten

des Kricgsamts, dafür zu sorgen, day die Bergarbeiter bei den Ausschüssen nicht zu kurz kominen. Der Pargaraph wird angenommen. e j Die Diskussion über die §8 1114 wird vereinigt. Die Paragravhen enthalten Bestimmungen über die zu bildenden Arbeiterausschüsse.

Abg. Giebel (Soz.): Wir - glauben, daß die alien Arbeiter- aus\schüsse dur neu zu reabléènte erseßt merden müssen, wenn ste Ver- trauen bei den Arbeitein baben sollen. Nach § 10 jellen Arbeiter- aus\chüsse in den Betrieben besteben, in denen in der WMegel

mindestens - 100. Arbeiter beschäftigt werden. - Diese Zahl ist “viel zu be. Si dex -Septilindüstrie 1a. wird diese Zohl Fellen erreidt. Wir: - beantragen deshalb: - dafür die Zabl 50 zu seßen. Cigentlic ist auch diese Grenze viel zu hoch. Wir boffen aler, daß. wenigstens - unser Vermitilungsverschlag ange« nommen rwird, nadtem im Ausfckaß die Zahl 20 abgelehnt worten ift. Ferner beantragen wir, daß unter den gleiden Vorausseßungen, jedech bereits bei Beschäfligung ven mindestens 20 Angestellten, für die An- gestellten besogdere Angestélltenauésdaüjse_ A Tee ‘werden. Nah & 14 sind für die industriellen Betriebe der Hecres- und Marineverwäl- tung dur die zuständigen Dienstbehörten Vorschriften im Sinne ter S8 11 bis 13 zu erlassen. Wir teantragen, aub die Eisenbahn auf- zunebtnen. : E |

Abg. Dr. Stresoemann.(nl.): . Diese Bestimmungèn zeigen den GSiegeëzug- tes Organisationsgedaukens. . Jn der „Zndustrie „be- stantén lange erbeblide Bedenken. gegen die cbligatorisckche (Finführung ter Arbeiterauéschüsse, - Sie wellten nit das. individuelle Verhältnis zwischen ihnen und ben Arbeitern badur beçcinträchtigt wissen. Dice (Frfahrungen mit ten -Arboiterauss{üssen haben aber: auch: vom Sland- punkt der Unternebmer Gutes gezeitigt. Der Widerspru gegen diese Ausschüsse ist weniger ‘in ter Veittélindustrie“ vorhanden, als in der Großindustrie, wo das persönliche Verhältnis zu dem Arbeiter unterbrochen “ist. Die - Großindustrie - sollte / sich da- mit abfinden, „wenn wir jeßt den Shritt - tun, diese Aus- Use in tas Geich aufzunebmen. Dies skeßt im Zusammenhang mt der ganzen Vorlage. Meine Fraktion bat deêbalb diesem Paragrapken zugestimmt. Wert baben wir darauf gelegt, daß tie Wablen zw den Krbeiteraussüssen na der -Verbältniszahl stattfinden. Augestellien- ausscüsse \ck@on bei znanzig Angestellten erscheinen uns doch nmckt. am Phaye und wenig praktisch. :

Abg..Ne b bel (fons.): Ueber, die Frage, ob ein ‘géseßlicker Zwang zur Einführuñüg der Arbeiterausschüsse am Plaße 1st, fund 1n meiner Partei die. Ansichten. geteilt. Wir halten aber ties Gefeß nicht für geeignet, solcbe Aueschüsse einzuführen. Die ganze Frage 11k jebr umstritten. können dem §11 und dem folgenden Paragraphen nicht zustizümen; wir werden sie in 1hrer- Wehr- beit ablehnen. lehnen selbstverständlih auch die fozial- demofkratiscen Anträge Ab.

Abg. Gir sberts- (Zentr): Die Bedenken des Vorredners seinen. uns nit: begründet. Das Geseß bringt doch wesentliche Gn- \hränkungen der Rechte ter Arbeiter, gewissenlose Unternehmer konnen die Löhne berabdrücken, und da ist es ein berechtigtes Aequivalent, den Arbeitern durch die Ausschüsse tue Möglichkeit zu geben, stch mit den Unternehmern zu verständigen. -Diese Bestimmungen sind eine logiscte Konsequenz der soztalpclitiscen Idee der Februar-Grlasse, Wir baben stets konsequent ten Getanfen der Arbeiterausschüsse vertreten, 1n17- dne Entiviklung der Dinge hat uns “im allgemeinen recht gegeben. Der jebige Zettpunkt - ist besonders geeignet, dem Gedanken eine gejeßgeberiscbe - Gestalt zu geben. Ueber die Zusammeü- setzung der Ausschüsse sind meine Freunde geteilter Meinung. Ich persönlich bin dafür, son für 30 Arbeiter Ausschüsse zu bilden. Den Angestellteragusscüssen müßte aber dieselbe Zahl zugrunde gelegt werden. Nothwendig sind auch sie. E

Abg. Frhr,-v.0-n-Gam.p (Mp.): Zallreite Betriebe, die mit dem vaterländisclen Htlfsttenst nichts zu tun haben, fallen überhauxit nidit unter dies Geseh, Jnsofern wirkt das Gesel tisparitätisch. Welte Be- zielaungen baben denn“ dic Hilfösdienstpflichtigen zu tem Arbeitgeber? (Fs Ticgt feine Solidarität der Interessen vor, cs fehlt der moralische Grund - für cin gedeibliches - Zusammenwirken in den Arbeiter- aus\chüssen. Noch ungünstiger liegen die Verhältnisse bei den Ange- stellten. Es fehlen in zahlreichen Verhälinissen die Vorausseßungen für die Bildung von Angestelltenaus\s{üssen.

Abg, Zube il (oz. Arbeitsgem.): Um die Arbeiter und Ar- beiterinnen - zu. sch{üßén, ist es nôotig, die Zahl : der Arbeiter in den Betrieben, : für die Arbeiterausschüsse errichtet werden müssen, auf 20 - herabzuseßen. CGbenso verlangen wir, daß mcht nur die volljährigèn Arbeiter, fondetn “alle über 18 Jahre alten Arbeiter und Arkbeitetinnen wablberechtigt sein sollen. Ferner müssen die Unternebmer cter die Werkleitung gëseglih gezwungen werden, mit den Arbeiter- und - Anpestellienauëscbüssen über die MNegelung der Lobn- und. Arbeitöbedingungen: der Gesamtarbeiterschaft, sowie über Besdwerten zit berbanteln. Wir beantragen eine ent- sprechende Acnderung tes §& 12. Entlid müssen obligætonsche“ Cini- gungsämter für ‘den Bereich! eineë jeden Bezirkätomtnandos. errichtet werden, Die Bestimmungen des § 13 des Kompromißantrægts ge- nügen uns nicht. : Ag 2 j S

Abg. Land sber g (Soz.): Genéralleitnant Groener hat in der Komniussion erklärt, taß - bei der Biltung der Aus\cküsse die Vors läge ter Otiganisatignen Berücksichtigung finden würden. Jch roürèe., wünschen, er wiederholte - diese S bier, es

Mär

Wir

würde damit ein _ Bebnken - ves Kollegen HZubeil sonden, Der § 13 des Kömpromißantrages it in sich wohl begründet, er gibt

abor das Necht der Anrufung der Schlilktungsstelle nur den gewers liden Arbeitern, Wir fordern die Beseitigung: dieser Beschrankungz die Sa auf Titel -VII der Gewerbeordnung muß gestrichen werden. E E E e E Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Für uns ist die Ano nahme Fer 88-11 und 13. e unbedingte MorCutepun g" e unsere Zustimmung - zu“ tem Gefeß. Die. Zahl ift auch: nah unserem Dafürhalten zu ho: wir sind für die Herabseßung auf : 20 und werden dem bezüglichen Antrag Albrecht zustimmen, lehen beo

den weiteren Antrag Albrecht zu § 11'ab. | Die

- Präsident: tes Kriegsanits Generalleutnant Goerner: Haag ten der: wirtschaftlichen Organisationen werde ‘ih nach Möglichkeit verüsichtigen; i. muß mir aber vorbehalten, auc andère Personen, die nickt vorge\lagen sind, zu wählen.

Abg. Be hren s (fortshr. Volksp.): Für eine brauchbare Durch» führung des Geseßes müssen Sicherheiten für: die Arbeiterschaft ge- \chaffen' werden, die man zweckmäßig in den obligatorischen Arbeiter-

aus\cüssen und in den Scblicktungsstellen gefunden hat. Die Ein- |

rihtung der Scklichtungsöstellen ist. nit nur aus diesem Geseß heraus eine Notwendigkeit, sondern auc für die Zukunft. Große Be- denken erregt au mir, daß die Landwirtschaft von dieser Einrichtung auégescklossen sein soll. Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Helfferich: Meine Herren! Ich bin gegenüber den verschiedenen Wünschen, die hièr geäußert worden sind, und gegenüber den Anregungen, die hier gestellt worden find, in etwas schwieriger Situation. Jh habe zu Beginn der heutigen Sißung =— das ist nun zwar son etwas lange her —- (sehr rihtig und Heiterkeit) ertläct, daß die verbündéten Regie- rungen selbstverständlich noh nicht in der Lage wären, zu dieser Angelegèn- leit Stellung zu nehmen. Ein Teil der Anträge deckt sich ja mit dem, was in den Nichllinien enthalten is und von den verbündeten Re- gierungen gebilligt war. Für das ganze Gebiet, auf dem sich die DiÆussion über diesen Abschnitt bis zum, §10 usw. bewegt, “war meine Situation klar. Hier aber, zu der ganzen Fragë der Arbekier- ausshüse, der Schiedsstellen usw., Haben die verbündeten Regierungen nod keine Gelegenheit gehabt, Stellung zu nehmen. Jh kann ibdær Haliung und ihrer Stellungnabine auc nit vorgreifen. Aber das eine kann i sagen : wenn die verbündeten Regierungen sich entschließen follten, den Gesetzentwurf mit diesen Einschaltungen anzunehmen, dann würde damit im Sinne derjenigen Herren, die für die Arbeiteraus\{üßsc, Schiedsgerichte, Einigungsämter eintreten, doch ein ganz außerordent- licher Fortschritt erzielt, und es wäre wenigstens für die Dauer des

Krieges eine Frage entschieden, die bisher i glaube, ih kann f

seit Jahrzehnten - streitig gewesen ist und die - ohne i Krieg wohl für Jahrzehnte noch streitig geblieben wäre. Ja, meine Herren, Sie s{ütteln mit den Kopf. _Däß sie -bither streitig war, das ist doch zmeifellos. Sie sind riclleiht in dicser Beziehurig Optimist, das mag : sein,

sagen : den

VFedenfalls liegen hier Probleme vor, die. im Wege dieses Gefeßes, I

Envägung wird es den verbündeten Megierungen nicht leit machen, zuzustimmuien. Sie wissen ja auch, daß die Ansichten in Theorie und Praxis über diese Frage geteilt sind. Sie mögen beanspruchen, daß die große Majorität der Soziälpolitiker diese Forderungen vertritt bas gebe ih zu —, es gibt immerbin auc andere. Sie wissen au, daß innerhalb der Industrie große und gerade für die Munitionserzeugung wichtige Kreise ernste Bedenken

/ tofo inri fon} Pre )as- 1 Ì ) Ä a gegen diese - Ginrtchtungen geltend machen. Das- sind alles Gesichts Y witwete. Renties, Sthroveg, Minna geb.

F Klontiniger, und deren Kinder Gertrud

vunkte, die überlegt werden müssen, nit ‘aus den Jüteressen der be- treffenden ÜUnternebmer, sondern aus dem Eüdzweck dieses Gesepes heraus, dic Munitionéproduktion nah jeder Möglichkeit zu fördern.

Meine Herren, aus diesen Erwägungen heraus möchte ih Sie doch bitten, diescs Schiff nicht über Gebühr zu belastèn, keinen Stein hinzuzufügen, der nit unter allen Umständen notwendig ist. Wenn Sie die Anfichten - betrachten, und umstrittenen Gebiet gang und gäbe waren ih kenne dic Dinge doch auch einigermaßen, und nicht erft, seitdem ich die (hre babe, an der Spiße des NReichëamts des Innern zu stehen —, wohin sind denn die Hoffnungen und Erwartungen gegangen ? Darauf, daß solde Einrichtungen für : werden. * Das ist doc gar keine Frage, das ist der Sdwerpunkt in dem Ganzen - gewesen, und darauf haben sid) im wesentlichen dic bis- herigen Bestrebungen in diesen Dingen be\{ränkt. Ich glaube, das ist nicht zu bestreiten. Jch möchte jehr davor warnen, daß bier ‘der Nypetit beim Essen oder in diesem Falle vor dem Essen kommt. (Heiterkeit und Zurufe.) Jawobl, vor dem Essen, das Gericht ist nod nicht auf den Tisch gesett.

Meine Bedenken rihten ih vor allen Dingen das können Sie | schon ‘aus meinen bisherigen Worte entnehmen gegen die Anträge

F Strei er Bez bine auf Titel V x Gewerbeordnung, f auf Streichung der Bezugnahme auf Titel VII ‘der Gewer - D i ri s E 9 Kette Ae Sóiedistellen auf | stelle Brunnenplag Aas 30, 1 Treppe der eben die Errichtung von Arbeiterauës{üssen und Schiedéste auf | versteigert werden,

dicses Gebiet, auf. dem für diese Ausschüsse und diese Sthieds8ftellen bisher in der Hauptsache Propagauda gemacht worden ift, beschtänft, }

auf ganz andere Verhältnisse- zu übertragen. Ich glaube aud, es wird f mit der praktischen Durchführuig Schwierigkeiten geben, von denen | sid die Herren im Augenblick gar keine Vorstellungen mahen. (Sekr richtig! rechts) Die Dinge liegen doch dort ganz anders, lassen: sich doŸ mit der -Zusammenballung von großen Mengen von JIndustric=

arbeitérn in einem einzigen konzenttierten Gebiet ‘nit entfernt vere |

gleichen.

gung für Ausschüsse etwa auf Minderjährige auszudehnen. Jch möthte | aud) davor warnen, die Befugnisse der Schlichtungsstellen so zu er- f weitern, wie es in einem-der / vorliegénden Anträge in Aussicht : ge- nommen ist. Das alles sind Dinge, ‘die, wie ih fürchte, das.labîle Gleicßgewicht, in dem mir die Sache zu häugen scheint, zum Umklappen bringen könnte. ; i Abg. H o ch (Soz.): Wir baben zur Ausfüllung ciner Lücke den fols genden neuen § 14a beantragt: „Der Bundesrät: kann Betriebe in- den Besitz des Meiches übernehmen oder sie zu einer Betriebégemeinschäft zuscanmenscbließen und für einzelne Betriebe wie auch für Betriebs» ‘gemeinsdzaften Vorschriften über die Geschäftsführung erlassen, ins- | besonbete über Abfcbreibungon und über. Berechnung. und Verteilung | Wöhrend für die Arbeiterschaft“ die Froiwilligkeit, «wenn; sie nit genügt, durch den Zwan eret wid ijt von“ einem Zwang für. die Ünternehnmer nicht die Rede. Gewiß | am die -Reichsleitung auch einen“. gewissén mittelbaren Zwang auf die Vetriebsunternehmer ausüben, aber gerade den rößten | Betrieben gegenüber versagen diese Zwamgsmittéel; die Reichsleitunig |

des Gewinnes.“ -

ist ja aufdie Einrichtung der Betriebsinhabar angeiviesen, / Daraus M aüh

ainaitiinnia (Bortsehing in ber Sweiten Beilage) uizuagd |

(Zuruf.) l

Y 34 qm F Art. | | Gebäudesteuerroll- Nr. 4333. die gewerblichen Arbeiter geschaffen |

__Abt_ 87.

M 283.

t. ÜUntersücdim sfachen. 2 Versäufe, V

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

b, Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

1) Untersuchungssachen.

| [49370] Fahnenuflucchtserkiärung

uud Beichlaguahmeverfügung. Der Landsturmmann Morx Gotthardt

E der 10. Komp. Ldstrm. - Inf. - Bail. 3

Chemniy X1X 12, geb. am 13. 2. 1883 in Richzenhain, z Zt. in Holland, wird auf Grund der §8 64, 69, 71 M. - St.- G.-B. und 360, 361 M.-St.-G.-O. für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen MNetiche befindlihes Vermögen wird mit Bes@(lag belegt. D.-St.-Qu., den 25. Le 1916. Gericht 5. Preuß. Inf.-Division.

[49379] Beschlagnahmeverfügung.

_In der Untersuhungbsache gegen den Landweb: pflichtigen Hetnrih Klein, geb. 2, 3. 1879 zu Blschheim i. E., Kaufmann von Beruf, Landwehrbezirk Hanau a. M., wegen erschwerten Ungehorsams, wird auf Grund des § 360 der Milttärstrafgerihta- ordnung das im Deutschen Reiche befind- lie Vermögen des Beschuldigten mit Beschlag belegt.

N ENNNes a. M., den 29. November Gericht der stellv. 42. Infanteriebrigade.

| 2) Aufgebote, Verlust: u. Fundsachen, Zustellungen Uu. dergl.

das, so groß scine Bedeutung: auch ist, doch immerhin ein Gelegen= F 49349) Zwangsversteigerung.

heitägescß ist, zum ersten Male entschieden werden follen, und diese |

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 15 Februar 1917, Vormittags fl hr, an der Ger!hts\stele Balin, Neue Friedrichs\tr. 13/14, {11. Stockwerk, Zimmer Nr 113, verstetgert werden das in Berlin, Palisadensir. 79, Ee Friedrichs. bergerstr. 16/17, belegene, im Grundbuche von dec Königstadt. Band 51 - Blatt Nr 2939 (einaetragene Eigentümer am 1. November 1916, dem Tage- der- Ein- tragung des Versteigerungsvermerks: ver-

Minna Alma, geb. am 19. 8. 81, Mar- garethe Anna Martha, geb. am 13 5. 84, Geschwister Shroweg in Charlottenburg, in ungeteilter Erbengemetu\{ch:f etnge- ; tragene Frundstüd Borderewohnhaus mlt

f Borderwohnhaus in der Friedrihsberger-

die bióbher auf diesem s{wierigen ß ftraße 17

À mit zwei ®?btrittsgebäuden, fleinem Hof und 2 Lichthöfen, Gemarkung |Berlin, Kartenblatt! 41 Pa'zelle 73, 4 a groß, Gruvyditeuermutterrolle

Nuyungswert 14500 #,

WVerlin, den 18. November 1916. Königliches Amtsgertht Berlin-Pitte, | 87. K. 86. 16.

[13850] Zwarrasversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung oll das in Berlin belegene, im Grundbuche

684,

Nr. 26 24 zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungêvermerks auf den Namen des Z wm rpolie's Errst Wiegand in Berltn

| E Berlin - Weodtng Band 113 Blatt

f eingetragene Grundstück am L1. Dezember | 1916. Vormittags L075 Uhr, durch

das unterzeihnete Gericht, an der Gerichts,

1 as Grundstück, Vor- derwobnbaus mit Seitenflügel links und rets, Quergebä1de und 2 Höfen, ist in

h halte es nit für richtig, dicie Einrichtung auf die Landwirtschaft, f Berlin, Toazostraße 79, belegen. Es um- D: halle: es. mt. } i : G faßt den Fläcenabshnitt Kartenblatt 20

| Parzelle 478/66, ist 12 a 87 qm groß

und în der Grundsteuermutterrolle und

| Gebäudesteuerrolle unter Nr. 6190 ein- j getraaen. Jährlih:r Nußungswert 17 000.4. ÿ Der Versteigerungsvermerk i am 22. No-

vember 1913 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 22. PVêéai 1916. N. 20, Brunnenplag.

Ih möchte ferner auf das dringendste warnen, die Wahlbercchti- | Königliches Amtsgericht Berlin-Wedding.

Abteilung 7.

49344] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Lübars belegene, im Grundbuche von Lübars Band 10 Blatt 315 zur Zeit

f der Eintragung des Versteigerungsvermerks

auf den Namen des Restaurateurs Ernst Wennrtich in Waidmannslust eingetragene Srundstäck am 26. März 1917, Vor- mittags L Uhr, durch das unter- zeihnete Geriht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplaßtz, Zimmer 30, 1 Treppe, ver- steigert werden. Das tn Waiomannslust, Waidmanns\iraße 121/122, belegeneGrund- süd enthält: a. Wohnha»s mit Hofraum und Hautgnten, þ. Kegelbahn, ec. S!all mit Waschküche und Abort und umfaßt

i die Parzelle 1043/39 des Kartenblatts 1 mit 17 a 99 qm Größe.

Es ist in der Grundsteuermuiterro lle des Gemeindebezit:ks

19ars unter Artikel 301 und in der Ge- bäudésteuerroll- unter Nr. 158 mit einem

erlust- und Fundsachen, Zustellungen n. dergl 3. Verkäufe, Verpachtungen, O 2c. G

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Freitag, den 1. Dezember

eingetragen. Der Versteigerungs8vermerk ist am 15. Januar 1915 in das Grund- buch eingetragen. Berlin, den 16. November 1916. Königliches Amtsgeriht Berlin-Wedding. Abteilung 7.

[49093] Aufgebot.

Der Kaufmann Heinri Hudtwalcker, alletniger Inhaber der Firma Hudtwalck-r & Co. in Hamburg, Schwabenstr. 2/4, hat das Aufgebot der mit 49/9 verzins- [iben Schuldverschreibung Nr. 124 der Creditbank Scherrebek, eingetragenen Ge- nofsensha\t mit beschränkter Hafipflicht, lautend über 500 4, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufg-fordert, |pätesters in dem auf den 14. Juli 1917, Vor- mittags LO0F- Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, wtdrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Toftlund, den 23. November 1916.

Königliches Amtsgericht.

[49537] Bekauntmachung.

Der am 8. November 1916 unter Nr. 47 593 aufgebotene Wesel ist nicht ausgeitelt am 13. Junt 1914, sfsondern am 23. Juni 1914.

Verclin. den 27. November 1916.

Königliches Agen Berlin-Pitte.

t. 84.

[49535] Bekanntmachung.

Gestohlen: Die Coupons über 46 1500,— 5% 1. Deutsche Reichsanlethe Lit D Nr. 29837 #6 500,—, Lit. C. Nr. 47 869 4 1000,— und F 500, 5 9/9 ITI. Deutsch- neihaan!leihe Lit. D Nr. 3316481 é 500,—. Nachiiht zu J.-Nre. 5816 IV L 16

Charlottenburg, den 28. November

1916, Der Polizeipräsident. v. Hertberg.

[49536] _ Vexlóren wurde die 59/6 Deutsche Reichs- Inletbe von 1916 (4. K tieg8anleihe) Lit: © Nr. 7986 151 zu 1000 4 samt Zins- scheinen ab Januar 1917. München, den 27 November 1916. K. Poslizetdireftion Deünchen.

[37136] Nufgebot.

Der von uns unterm 13. Dezember 1910 ausgefertigte, über # 840,— lautende Hinter!egunoss{hein zu der Leben8versiche rung Nr. 198 397 über H 3000,— auf das Leben des Herrn Hermann Doerks, Kaufmann in Steinflteß, geboren äm 27. Juni 1865, ist abhanden gekommen. Der gegenwärtige Jnhaber des Scheins wird aufgefordert, ih binnen 6 Monaten bei uns zu melden, wtdrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und eine neue Ausfertigung erteilt wtrd.

Verliu, der 19. September 1916 Victoria zu Berlin Allgemeine Versiche- rungs-Actien-Gesellschaft.

. Thon, Dr. Ute,

Generaldirektor. Generaldirektor.

(49349)

Die von unserer Gesellschaft ausgestellte Volksversih-rung Police Nr. 517234 Chriittne Friederide Wolf, Plauen i. V., it in Verlust geraten. Der gegenwärtige Policeninhaßber wird aufgefordert, \ich binnen 2 Monaten bei der Geellschaft zu melden, andernfalls die Police für kraftlos erflärt wird.

Dresdeu, den 29. November 1916. (Wiener) „, Alltanz* Lebens- u. Renten- Vers.-Attten-Ges. Filialdirektion Dresden, Walpargisftraße 2 1.

[48577] Der auf den Namen des Herrn Gustav Klinger, Gutsbesitzer in K„l. K miontken, lautende Versicherungsshein Nr. 96 163 unserer Gesellschaft soll abhanden ge- kommen sein.

Wer \sih im Besige der Urkunde be- findet oder Rehte an die Versicherung nachweisen kinn, wird aufgefordert, ih bis spätestens

zum 1. Februar 1917

bei uns zu melden, widrigenfalls wir dem

nach unseren Büchern Berechtigten eine

Ersatzurkunde ausst-llen werden. Fraukfurt a. M., den 23. November

1916. „Providentia“ Frankfurter Versicherungs. Gesellschaft. Dr. Labes. ôfner.

[49063] Die Polîce A 199239 über 4 3000

Paul Bernhard

Kaufmanns

abhanden gekommen. Alle Personen, welche Ansprüchße aus dieser Versicherung zu haben glauben,

lährlihen Nußungswerte von 2655 #4

werden hierdurch aufgefordert, sie izuer-

Versicherungssumme auf das Leben des; Saßfe, | Schwientochlowit, lautend, is angeblich !

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30,

halb § Mouate von heute ab bei Ver- meidung thres Verlustes bei uns geltend ¡u machen.

Magdeburg, den 21. Oktober 1916.

Magdeburger Lebens- Versicherungs-Gesellshaft.

[22242] Aufgebot.

Zum Zwecke der Kraftloserklärung wird auf Antrag der Glückschen Erben tn Wernsdorf das Schuldbuh Nr. 59 862 der F. Sparkasse Schleiz, lautend au' Minna Glück tn Wernsdorf, mit 7929,25 #4 Bestand vom 31. Dezember 1915, hiermit auf„eboten. Ueber daë Buch ist die Zahlungbsyerre verhängt und die Fürstlihe Spaikasse in Schletz an- gewiesen worden, einem etwaigen Inhaber des Buches nihts auszuzahlen. Der In- haber dieses Sparkasieabuchs wk:d auf- gefordert, spätestens in dem auf Mitt. woch, den 25. Januar 1917, Vorm. 107 Uhr. anberaumten Auf. gebotstermin seine Nechte bei d-m unter- zeichneten Amtsgerichte, Zimmer Nr. 10, anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserflärung exfolgt

Schleiz, den 5. J-.li 1916.

Das Fürstliche Amtsgericht. J. Thalemann.

49348] Aufgebot.

Am 20. Mai 1884 hat der Nechisanwalt Dr. v. Sikorski in Wusig als Vertreter des Ackerwirts Michael Jagodzinskt in Fot;towo 300 # Kapital und 75 #4 Zinsen für den auf Kosztowo Blatt 5 Abteilung li1 N-. 1 elngetragenen Hypothekenglä xbiger Vatihias Jagodzinski in Ko8ztowo zwecks Herbeiführung der LWschung der Pott tm Srundbuche hinterlegt. Die Verzinsung ist am 1. J»nt 1894 eingestellt. Die Hinterlegungsstelle in Wirsßg hat das Auf- gebot der mit Zinsen auf 46750 4 auf gelaufezen Hinterlegungêmasse beantrag! (§8 27, 32 Hiaterlegunzdsordnung, §8 946 ff. Z.-P.-OD.). Es ergeht die Aufford-rung an alle Beteili,ten, ihre Ansprüche und Rechte quf die Masse \spêteïtens in dem auf den 22. "Feveuar O7, Vor» mitiogs 10 Uhr, bor dem üunterzetch- neten G-riht, Zimmer 13, anberautnten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen. alls fie mt ih:en Asprüchen gegen die Staatekasse werden ausge]chlofen wetden.

Wiefit, dea 20 November 1916.

Königliches Amtsgericht.

149346] Befkauntmachung.

ver Zushneider VDantel Sturm au? Mannheim hat ckas Auf„ebot des verloren yeuangen n Hypoth k nbiutefes über die im Grunckb1cch für E )elden Bl, 234 Abt IL! unter Ord.-Nr. 2 für die Spar- und Dar lehenstasse e. G. m. u. H. in Ecfelden für eine zu 4F ». H. verzinsliche Darlehens*orde- rung von 300 4 eingetragene Oypothek be- antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Doxnuaerstag, den 5. Juli 1917, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urfunde erfolgen wird.

Groß Gerau den 23 November 1916.

Großherzogliches Amtsgericht.

{49347]

Der Schornsteinfeg-rmeiittex Gotthilf Koch zu Treptow a. Toll. hat das Auf- gebot der in .der Grundsteuermutterrolle des Stattezirks Treytow a. Toll. unter Artikel 1249 einaetragenen Parzelle Karten- blatt 3 Nr. 912/73 in einer Größe von 1 a 18 qm, Garten am Born, mit 0,23 Talern Grundsteuerrctinertrag, |be- antragt. Es werden daher alle Personen, die das Ei.;entum an der genannten Par- zelle, ohne ch ‘in d-rèn Besitz zu befinden, für fi tn Anspruch nehmen, äufgefordert, thre Rechte spätestens in dém auf den 29. Januar 1917, Vöoremifttägs A0 Uher, vor dem Könfglichen Amts» geri{t zu Treptow a. Toll. anberaumten Aufgebotttermine axiumelden, widrigen- falls ihre Auss(ließurg mit threm Rechte erfolgen wird.

Treptow a. Toll., den26 Dktober 1916.

Königliches Amtsgericht.

[49350] L

Die Witwe Uane Schlüter, geb. Voll- stedt, in Kiel, Harmsstr. 26, hat beantragt, den vers{ollenen Jäger Carl Johann Friedrih Vollstedt, zuletzt OTIEE in Husum, für tot zu erklären. Der be- zeihnete Versbollene wird aufgefordert, ih pätestens in dein auf dén 26, Juni 1917, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzethneten Geribt anberaumten Aufgebotstermine zu melden, -widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird, An alle, welche Auskunft über Leben oder

Tod des Verschollenen zu erteilen vér- mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens

4 rich! Anzeige ju maHen.

6. Erwerbs- und

9. Bankaustoeise.

im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige ju machen. Husum, den 24. November 1916. Köntglihes Amtsgericht. Abt. 3.

[49351 j Aufgebot.

Der Beamte Wilhel -n R-mers in Ham- burg-Fuhlsbüit T, als Vormund der Witwe Ele Marie Wilhelmine Krasemann, geb. Kobckr, hat beantraat, die verschollenen 1) Johann F. Chr. L. Kober, geb. 5. Ap’ il 1835 in Lübtheen, 2) Andreas F C F. Kober, geb. 9. April 1850 daselbst, 3) Otto 5. W. Kober, geh. 26. Zunt 1844 da selbst, 4) Marie J B. D. Kober, geb. 10. Dezember 1838 daselbst, sämtlih zu- leßt wohnhaft in Lübtheen, und deren eiwalge Abkömmlinge für tot ju er- klären. Di? hezeihneten Verschollenen werden aufgefordert, h spätestens in dem auf den 20. Junt 19017, Vor. mittags 9} Uhr, vor dem uut-rzeichneter Ger:ht anberaumten Aufgeboistermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wtrd. An alle, welche Auskuntt über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge-

Lübtheen (Medcklenburg), den 23. No- vember 1916. Großherzoglihes Amtsgericht.

[49352]

Li? Amalie Noth Wwe., geb. Bürk, in Frankfurt a. M., Bergerstr. 234, und Nabine Diehl Wwe, geb. Fischer, in Frankfurt a. M., Kaiserbofstr. 8, haben beantragt, die vershollene Anna Dorothea Newmele, geboren am 30 1II. 1858 in Hetdelberg, Techter des Wilbelm NRemmele und setner Ebefrau, Amalte geb. Bürk, zulegt wohnhaft in Mannheim, für to! ju erflären Die bezeihaete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens tn dem auf Freitag, den 15. Juni 1917, Vormittags LO Uhr, vor dem unter- zeichneten Seriht, Il. Stock, Zimme! Nu. 111, anberaumten Aufgebotstermine ¡zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung exfolgen wird; An alle, welhe- Auskunft uber Leben oder Tod der Verschollenen zu »rteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerich! Anzeige zu machen.

Mauankhteeim, 22. November 1916 Serihts\{hreiber Gr. Amtsgerichts. Z,. 7.

[49353] Aufgebot.

I Die Fran Augiste Bastian, ge". Sch'efsfy, in Wai dsbek, ve'tretea durch die Rechtsanwälte Dres. Liedke und Kruse in Flensvura,

I. die Arbeiterfrau Marie Szabries. geb. Klaws, in Schmelz,

IIL. die Fischerwir!8frau Heltartefte Peleifis, geh. Jofkait, in Perwelk,

I1V, die Acbetteifrau Ania Mat|chkus, geb Kavol, ia G ambowischken

‘haben beantragt,

zu 1 den verichollenen Carl Friedrich Schle fsky, zuleßt wohnhafi in Memel,

zu T[ den veischollenen Arbeiter Johann {(JFenis) Szabries, zuleßt wohnhaft in Shmelz,

zu UIT den vershollenen Fischerwirt Michel Peleitfis, zulegt wohnhajst tin Perwe!k,

zu 1V den vers{oll-nen A: beiter, W hr- mann Martin Matshkus, zuleyzi wohn- haft in Grambowischken,

__für tot zu erklären. Dte bezetchneten Ver- \chollenen werden aufgefordert, fi svätestens in dem auf den 15 Juni 1917, Vor mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 47, anberaumten Aufgeboët8termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wtrd. An älle, welche Auskunft über Leben: oder Tot der Versholleren zu erteilen vermsd,jen eracht die Aufforderung, svätestens im Aufgebotisiermine dem Gericht Anzetge zu machen.

M-me!. den 18. Ncvember 1916.

Königliches Amtägericht.

[49354] Aufgebot.

Die Katharina Neumann, geborene Köpvel, Ehefrau des Tauners Peter Neu mann tn Speckbronn, Gemeinde Sucht (Lothrirgen), hat beantragt, den ver- schollenen Peter Neumann, ihren Ehe- marin, zuleßt wohnhaft in Speckbronn, Ge- meinde Such!, für tot zu erklären. Der Lee ete Verschollene wtrd aufgefordert, ih spätestens in dem auf Donnerstag den 15. Februar 1917, Vormittags 9 Uhr, vordem unt?rzetchneten Gericht, im Sizungésaale, Zimmer Nr. 6, anbe- raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, weihe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergebt die Aufforderung, späte- stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Rohrbach, Kr. Saargemünd, den

7. Niederlassung 2c. von 8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Wirts tsgenofsenf. aften. eet oa

[49356] f

Die ledize Adele Flemming, zuleßt wohnhaft in Hirschberg i. Schl, ist am 29. Februar 1916 aeftorben Ihre Erben sind unbekannt. Die unbi:kannten Erbin werden hiermit aufgefordert, ihre Grb- rebte spätestens bis zum 15, Märcz 1947 bet dem hiefl„en Königiichen Amtsge!iht, Wilhelm straße, anzumelden, widrigen'alis festgeßelt wid, daß ein anderer ges-ßliwér Erbe als der König- lich Preußische Flékas » iht vor handen üt.

Hirschberg i. Schl, den 21. No- vember 1916.

Königliches Amtsgericht.

(49355] Aufgebot.

Der Justizrat Hermann Posner {n Berltn W. 10, Matthäki.chitr. 16, hat als Nachiaßpflezer der am |. Vai 1916 in Berli-s, Pre: zlauer Allee 207, ver- sto:benen Witiwe Ma:te Arudt, geb. Schmidt, das Aufgebotsverfahren zum 3wecke der Ausshlteßung von Nachlaßs gläubigern beantragt. Die Nachlaß- gläubiger werden daber aufgefordert, thre Forderungen gegen den Nachlaß der ver- storbenen Witwe Ma'ie Arndt, geb. Schmidt, spätestens in dem auf den 22. Januar 1917, Vormittags 14 Uhr, vor dem unterzeihneien G-riht, Neue Friedribstr. 13/14, 111. Stockwerk, Zimmer 106/108, “anberaumten Auf- gebotstermine bei diesem Gerichte anzu- melden. Die Anmeldung hat die An- gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung ¡u enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind tin Urschrift oder in Abschrift betzufügen. Die Nachlaßgläubiger, weide sich nicht melden, können unbe- shadei des Nechts, vor den Verbindlichkeiten aus E, Vermächtaissen und Auflagen berucksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi- gung verlangen, als #\ch nach Befriedt- gung der nihcht ausges{losenen Gläubiger noch ein Uebershuß ergibt. Auch haftet thnen jeder Ecbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil tipreGeden Many tér ia E t ür die Gläu aus rechtén, Vermächtnissen und Auflagen sowte für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn nur der Nehtsnachteil ein, daß feder Erbe thnen na der Tetlung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindli@keit haftet.

Berlin, dei 14. Nopember 1916. Königliches E Berlin-Meitte. - Ce s

[49569]

Der Rebtsanwalt Albert Riha: d Herr- mavn fa Leipzig, die Postbeamtin Ella Agnes Herrmann in Pirnaund die Kranken- dw ster Giisabeth Anna Herrmann in Ectfurt haben als Eben des am 13. Seps ¡ember 1916 in Dresden, Bernhard- straße 28, verstorbenen Kaufmanns Heinrich E uard Alfred Herrmann. das Aufgebots- verfahren zum Zwecke der Auss{ließung von N+chlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß- gläubiger werden daher aufgefordert, thre Forderungen gegen den Nachlaß des ver- storbenen Herrmann spätestens. in dem auf den 80, Janaar 1917, Vor- mittags 1A Uhr, vor. dem unter- zeihneten Gertt, Lothringer St aße 1, I, Zimmer 118, anberaumten Aufgebots- termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen- standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundlihe Beweisstücke sind in Urschrift oder tn Absch:ift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welhe fich nicht melden, können, unbeshadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- teilsrehten, Vermächtnifsen und Auf- lagen berüdfihtigt zu werden, ‘von den Erben nur tnsoweit Befriedigung ver- langen, als sich nach Befriedigung der nit ausgeschlofsenen Gläubiger noch ein Uebers{chuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe uach der Teilung des Nachlafses nur für den seinem Srbteil entipredenden Teil der Verbindlicbketi, Für die Gläubiger aus PlliGttellsramten, Vermächtnifsen und Aufs agen sowie für die Gläubiger. denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn fle ih nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Grbe ihnen nach der Tetluvg des Nachiafses nur für den setnem Erbieil E Teil der Verbindlichkeit aste Dresden, den 29. November 1941s. - Königliches Amtsgeribi. Abt. 111.

[49568]

_ Der Rech!8znwalt Siegfried Georg Noserkranz hier hât ' als Nachlaßpfle:er für die Erben tes am 10. Zaznuar 1907 in VDredden, Lelpziger Straße 78, ver- storbenen Wägenfabrikar ten Karl Johann Theodor Christovh Stoll das A der Nachlaß läubiger beantragt. i

25. November 1916. Kaiserliches Amtsgericht.

mäß werden alle dtetentgen, denen eine Forverung an den Nachlaß des e rblassers zusteht, hierdurch aufgefordert,

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