1917 / 2 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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l S fn Pen nas E S L E E C S A i T

Bekanntmachung,

Dem Milchhändler Jakob Zutt, geboren am 10. Februar 1860 in Wehbrheim, wohnhaft in Frankfurt a. M., Kleine Eschenheimer- straße 12, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futter- mitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an etnem solhen Handel wegen Unzuverläsfigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 29. Dezember 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.

Bekanntmachung.

Durch Bescheid vem 14. Dezember. 1916 babe |ch dem Gemüses bändler Valenttn Gorny und der Witwe Iohann Hanau, hier, Heßlersträaße 304, den Handel mit Lebens- und Futter- mitteln sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.

Effen, den 15. Dezember 1916.

Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Nath.

BetanutmaGung.

Durch Bescheid vom 6. Dezember 1916 habe id. dem Kaufmann Wilhelm Hammacher, hierselbst, Am Mübhlenbach 59, den Handel mit Lebens- und Futtermitteln, Seife und fonstigen Waschmitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs und die Vermittlerctätigkeit hierfür untersagt.

Efsen, den 16. Dezember 1916. Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Ratb.

S » Zlichfamflihes. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 3. Janugr 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hat an den Reichstagspräsidenten Dr. Kaem pf auf dessen Neujahrs wünsche, wie „W. T. B.“ mitteilt, das folgende Antworkt- telegramm gerichtet :

GEmgedenk der rühmlichen. Mitarbeit des NReichétogs ‘an der Vertetdigurg des Naterlandes gegen den auf setne Fretheit und wirt ftlihe Entwicklung gerichteten Austurai der=Fetnde, habe t@ die Glückfwünse des Reichstags zum diiiten Jahretwrchsel im Kriege gern entgegengenommen. Jh weiß mich eins mit“ den ge- wählten Bertreterù des veutshen Volkes und allen patriotish fühlenren Deut\chen in dem ünerschütterlihen Ent'chluß, für die slegreiche Durchführung unserer gerechten Sache auch fernerhin jedes Opfer zu bringen, bis der ersehnte endgülttge Friede errungen und wieder freie Bahn für die Betätigüng deutsczer Intelligenz und Arbeitsamkecit ge|chaffen ist.

j Witktheïm, I. R.

Dem Präsidenten des Ahgeordnetenhauses Dr. Grafen von Schwerin-Löwiß, der anläßlich des Jahreswechsels Seiner Majestät dem Kaiser und König die Glückwünsche des Hauses ausgesprochen haite, hat Seine Majestät darauf aus dem Hauplquartier glücckwünschend gedankt.

« Das Königliche Staatsministerium trat. heute zu

Einer Sigung zusaramen.

Der vortragende Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheimer Oberbaurat August Reiße, ist in Bad Biankenhurg, wo er Erholung von “seinem Leiden suchte, am 30.. Dezember v. J. im Alter von 62 Jahren verschieden. Der Verblichene hat während eines Zeitraums von 39 “Jahren der Staatsbauverwaltung in wichtigen Stellen wertvollste “Dienste geleistet. Jn den Jahren von' 1890 bis 1894 war er bei der Re- gierung in Cassel mit den Arbeiten für die Fuldatanalisierung betraut Am 15. Juli 1894 wurde ihm die Hafenbauinspektorstelle in Pillau und die Leitung des Neubaues des Königsberger Seekanals übertragen. Nach seiner Ernennung zum Re- gierungs- und Baurat wurde er am 1. Juli 1900 der Re- gierung in Stralsund überwiesen und am 1. April 1905 an die Regierung in Aurich verseßt, wo er sih durch die musterhafte Leitung der umfangreichen Bauten zur Er- weiterung des Hafens in Emden besonders hervortat. Am 90. Juni 1907 wurde er als Hilfsarbeiter in das Ministerium der öffentlihen Arbeiten berufen, am" 1. Dttöber 1907 zum Geheimen Baurat und vortragenden Rat und am 6. Januar 1913 zum Geheimen Oberbaurat ernannt. Reiße hat fich in allen ihm übertragenen Stellungen als ein besonders auf dem Gebiete des Seebaues befähigter und umsichtiger Beamler hervorragend bewährt, dessen Pflichttreue wie auch liebens- würdiges und \chlichtes Wesen ihm stets ein ehrendes Andenken in der Staatsbauverwältung sichern werden.

Auf die Noten, die hier am 29. Dezember von den Ge- sandten Dänemarks, Schwedens und Norwegens über- geben worden waren, sind am 1. d. M. den Gesandten die Antwortnóten zugestellt worden. Wie „W. T. B.“ meldet, spricht die Kaiserliche Regierung darin vollstes Verständnis für die Beweggründe aus, die die drei Regierungen hei ihren Kundgebungen geleitet haben, verweist sodann auf die deutsche Note vom 12. Dezember und auf die Beantwortung der An- regung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerifa. Die Antwortnoten schließen mit der Bemerkung, daß es von der Antwort unserer Gegner abhänge, ob der Versuch, der Welt die Segnungen des Friedens wiederzugeben, von Ér- folg gefcönt sein würde.

Verschiedentlich haben Kricags3gefangene, die zu Arbeits- zwecken überwiesen find, versucht, verbotene Nachrichten nah ihrer Heimat zu senden. Sie bitten Mitbewohner, die Verwandte in Kriegsgefangenschaft haben, Briefe den Post- sendungen (Liebesgaben) an ihre Angehörigen beizulegen. Sie wollen angeblich dadur dem friegsgefangenen Deutschen sein Los erleichtern helfen. Darin liegt eine große Gefahr; denn die meisten Angehörigen können die in fremder Sprache ge- schriebenen Briefe, falls fie überhaupt offen übergeben werden,

nicht lesen und müssen sich also auf die Angaben des Kriegs-.

gefangenen verlassen. Aber auch selbsi, wenn einzelne imstande

fgefehezt, wenn “fie Lich

J sirafe oder des noch. (iten wein fie Po M omit gut geführt haben. Der Erlaß

geheime Zeichen (unsihtbare Schrift usw.) Nachrichten zu geben und dadurch der ‘Landessicherheit zu shaden. Wer solher Nach- rihtenvermittlung Vorschub leistet, macht sih unter Umständen der Beihilfe zum Landesverrat schuldig und wird s{chwer, ge- gebenenfalls mit Zuchthaus, bestraft.

sind, die Briefe zu lesen, vermögen die Kríie ruhten gu dur

Die Reichsbekleidungsstelle weist erneut darauf hin, daß die Belannimachungen über die Bezugsscheinpflicht für Schuhe und die Regelung des Altkleiderhandels mit dem 27. Dezember 1916 in Kcaft getreten sind. Jeder Verstoß gegen die einshlägigen Bestimmungen ist strafbar. Einer Ent- \huldigung mit dem Hinweise, daß die Bekannimachungen noh nicht in den örilihen Zeitungen veröffentliht worden seien, kann nicht stattgegeven werden. Die amtliche Veröffentlichung ist im „Reichsanzeiger“ und im „Reichs8geseßblatt“ bereits am 923. Dezember erfolgt, außerdem ist auf die Bezugsscheinpflicht am e Dezember in der gesamten deutschen Presse hingewiesen worden.

Sachsen.

__ Das Königlich sächsische Militärverordnungsblait veröffent- liht eine Kundgebung Seiner Majestät des Königs an das Kriegsministerium, die zunächst das Handschreiben Seiner Majestät des Deutschen Kaisexs mit der Verleihung des Ordens Pour le Mérite an’ den König wiedergibt und sodann foxtfährt: Fndem ih, der Biite Seiner Maje!tät des Kaisezs, metnes lieben Bruders und Bundesgenofsen, entsprechend, den mir ver- ltebenen hohen Ocden annehme und trage, drängt es mich, meinen baben Truppen auszuspre@en, wle ünendlih mich diese“ Aus- zétnung aëfreut bat als eine allen Truppen der Armee geltend: Ehruna. Mit Stolz werde ih fe {ets tragen als Chef etner fo vortrefflichen Armee, die sich in so hohem Maße die Anerkennung ves Obersten: Kriegsherrn des beutsWen Relchëheeres erworben hai. Dresden, den 30. Dezember 1916. Friedrich August. Seine Majesiät der König hat an den General der Artillerie, Generaladjutant von Kirchbach, Führer eines Re- servékorps, wie „W. T. B.“ meldet, nachstehendes Telegramm mDÍ: Fuer Erzellerz als dem rangäliesten General an der Weslfront, übersende Ich Meine herzlichen Glück- und Segens-vünsche für eine tapteren unvergteihliWen Truppen, mit der Bitte, sie den Einzelnen in einex Ihnen geetgnet erscheinenden Form zu übermitteln. Mit Dank gegen Gott den allmächtigen Lenker aller Dinge blie Zch heute auf das verfloffene, an {weren Kämpfen, aber auc) an Chren überreihe Salr 1916 zurüd. Ich boffe, daß Meine Armee, wte sie in dem jest verflossenen Jahre unsterblihea Ruhm und einen sehr geacteten Play im Rahmen des großen deutschea Heeres erworben hat, auh im neuen Jahre wacker und unvperdrofsen, eingedenk unseres alten militärtshen Nuhwœes, bis zum Endfieae und rubm- vollen Fcteden kämpfen wird. Friedrich Augu st.

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Desterreich-Ungar.

„Stresfleurs.Militärblatt“ veröffentlicht einen Amnestie - erlaß für Militärpersonen, die vor dem 1. Januar 1917 von Gerichten der gemeinsamen Wehrmacht zu einer Freiheits- strafe verurteilt worden sind und deren Strafe gegenwärtig unterbrochen oder aufgeschoben ist. Der Vollzug der Freiheits- iht vollstreckien ‘Teiles wird ihnen nach- p der Verrtteifüng vor dem Feinde

(erstrèckt fi ferner unter gewissen Bedingungen auch auf andere Personen, so auf Jugendliche, die die strafbare Handlung vor dem vollendeten 16. Lebensjahr begangen haben und deren Tat nicht auf verderbte Gesinnung, sondern auf ungenügende ‘Aufsicht und Erziehung zurückzuführen ist, dann auf Frauen und Witwen von Kriegsteilnehmern, die die Tati während der Teilnahme des Gatten am Kriege begangen haben. Der Erlaß erslreckt sich nicht auf Strafen, die wegen Preistreibereien oder wegen Wucher verhängt worden sind. Er enthält außerdem Ausnahmen von den angegebenen Fällen.

Grofzbritanuien und Frland. Nach einer Reutermeldung ist der Viscount Cowdray zum Vorsitzenden des Luftamts ernannt worden.

JFialien,

__ Der italienishe Bolschafter in Paris i} gestern in Rom eingetroffen und haite im Lause des Tages mit dem Minister- präsidenten Boselli und dem Minister des Aeußern Sonnino eine lange Besprechung.

Spauien.

Die Regierung veröffentliht laut Meldung der „Agence Havas“ folgende Antwortnote Spaniens auf die Note des Prästdénten Wilson:

Die Regterung Seiner Majestät hat durch Vermittlung Ihres Botschafters eine Abschrift der Note erhalten, die der Präsident ter Beceinigten Staaten an die Kriegführenden gerih!et hat, und in der er dem Wunsche Ausdruck gibt, es möchte eine baldige Gelegenheit berbeigeführt werden, von allen zurzeit kiiegführenden Nattonen eine Erklärung zu exlangen über ihren Standpunkt hinsichtlich der Grund- lagen, die zur Beendigung des Krieges führen könnten, Diese Abschrift ist begleitet von etner anderen Note Gurer Exzellenz, datiert vom 22. Dezember, in der Sie gemäß später erhaltener MWeisungen im Namen des Präsidenten erklären, der Augenblick scheine ihm geeignet jür einen Schritt der Regierung Setner Majejtät, die, wenn fie es für tunlih ero&te, die Haltung der Vereintaten Staaten unterstüßen möge. Angesichts des begreiflihen Wunsches der ge- rannten Regierung, ta threm Vorschlage zuzunsten ‘es Friedens unterstüyt zu we! den, tit die Negterung Seiner Majestät der Ansicht, daß, da der Präsident der nordamerikants@en Republik die Jnitiative ergriffen hat und die versWied:nen * Eindrücke, welche diese hervorgerufen hat, berei s“ bekannt fiad, ver Schritk, zu dêm die Wereinigten Staaten einladen, ketnerlei Wirkung haben würde, umsomehr, als die Mittelmächte den festen Willen kundgeben, daß die Friedensbedingurgen unter den Krieg- {übrenden vereinbart werden sollen. Die Regierung Seiner Majestät ist bei aller Achtung für die edlen Triebsedern des Bordehens des Präsivdenten Wilson, das immer dle Aneckenrung und Vankbarkeit aDer VBiker verd!ent, bereit, fich ni&t jeder Verhandlung über etn Abkommen, das geeignet ist, das humanritäre Werk der Beendigung des Krieges zu fördern, zu entziehen, sie jedo s{chwebend zu lassen urid three Aktion auf den Yugenblick gaufzusparen, wo die Anstren guncen aller derjenigen, die den Frieden wünschen, mehr Nugzen und I'rksamkeit haben werden, als jeyt, und wo etne Intervention Aus- ihr auf gute Ergebniffe bieten favn.

Fn Erwartung | dieses Augenblicks erackchtet es die Regierung Seiner Majestät für opportun zu e:k.äten, daß sle b'nsihtlich eiuer Betständigung zwischen den neutralen Ländern zum

Schuße ihrer materiellen durch den Krieg berührten Interessen jet wie zu Beginn des gegenwärtigen Krieges bereit ist, in Unterhay Iungen einzutreten, die zu einem Abkommen führen könnten, h ceignet wäre, alle nit kcicgführenden Länder zu vereinigen, ofe e fi beeinträchtigt glauben und es für notwendig halten, den e; litièénen Schaden gutzumachen oder zu vermtndern.

Niederlande.

Anläßlih der Erklärung des bulgarischen Minifterpräs; denten, daß au die Niederlande den Schritt des Präsi denten Wilson zu unterstüzen beabsichtigen, erfährt dq Haager Korrespondenz-Bureau, daß dies nicht beabsichti

werde. Türkci. Die Gesandten Schwedens und Dänemarks hahy der Pforte die den Schritt des Präsidenten Wilson unte; siügende Note überreicht.

Griechenland.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ hat nach df

Veberreihung der Note der Gesandten Frankreih3s, Grof; britanniens und Rußlands der italienisch

Nur hinsihtlih der im Paragraphen 4 der Note der Schu

mächte enthaltenen Forderungen glaubt Jtalien, da sie Fragenl der inneren Ordnung betreffen, zur Jntervention nicht da Recht zu haben, und erklärt, an der Prüfung dieser Forderung!

nicht interessiert zu sein.

Kriegsnachrihteu.

Berlin, 2. Januar, Abends. (W. T. B.)

Jm Westen und Osien nichts Besonderes.

1

Großes Hauptquartier, 3. Januar. (W. T Westlicher Kriegsschauplagz. Heeresgruppe Kronprinz.

Mit zunehmender Sicht entwickelte fich Nachmitlags lel hafte Artillerietätigkeit im Maas-:Gebiet. \

Am Priesterwalde drangen Palrouillen des Land wehrinfanterieregiments Nr. 95 bis in den drittaj franzöfischen Graben vor und kehrten nach Zerstörung der Ver

teidigung8anlagen mit 12 Gefangenen zurück.

Oestlicher Kriegsschaupla §. Frout des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Südlich des Dryswjaty-Sees wurden rusfische Streif

fommandos vertrieben.

Oeftlich von Zloczow, bei Manunajow ‘holten Stoßtrupp der Leibhusaren - Brigade im Verein mit österreichisch - unge} rischer Funfanterie 3 Offiziere und 127 Mann aus den russische

Linien. Front des General obersten Erzherzog Joseph.

Starke feindliche Angrisse gegen Mt. Faltucan sheiterien verlusire id. ife geg F 5 e

Zwischen Susita- und Putna: Tal sind mehrere Höhe! imSturm genommen, Gegenstöße der NUfsen uud Rumüäne! abgeschlagen und Barsesci und Topesci nach Kampf be seßt worden.

Front des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Unsere Bewegungen vollziehen sich weiter plangemäß. «n den Bergen zwijchen Zabala-Tal Und Ebene drängten deutsche und österreichish- ungarische Truz den Feind nah Nordosten zurück.

Westilich und südlih von Focsani stehen Truppen de 9, Armee nun vor einer befestigten Stellung der Ru Pintecesti und Mera am Milcovul wurden gefstür 400 Gefangene sind eingebracht. :

Jn der Dobrudscha ist der Russe troß zäher Gegem weiter auf Vacareni, Jijila und nach Macin hinei zurückgedrängt worden.

Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichish-ungarischer Bericht.

Bien, 2. Januar. (W. T. B.) Amilich wird gemeldet:

Oestlicher Kriegsschauplaß.

n der Dobrudscha wurde der Feind auf Maci zurückgeworfen. Jn der Moldau stehen die verbhündelt Streitkräfte vor den Verteidigungslinien von Braila u! Focsani. Der Südflügel der Heeresfront des Generalohers!

Erzherzog Joseph machte gestern, namentlih im Rau von Paulesci und Soveja Fortschritte; unsere Trupp

erstürmten hier und südöstlih Harja mehrere feindlicf

Stellungen. Bei Stanislau wurden ru}ssishe Streifabteilung

zurückgewiesen. Ftalienischer und Südöstlicher Kriegsschauplay. Unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleut nant.

Bulgarischer Berich t. 7

Sofia, 2. Januar. (W. T. B.) Bericht des bulgarish! (Generalstabes vom 2. Januar.

Mazedonische Front. Schwa7shes Artilleriefeuer ( einzelnen Frontabschnitten. An der Struma Patrouille

gefechte. In der Gegend von Seres *und Drama entfalle}

feindliche Flieger eine erfolglose TätigFeit. Rumänische. Front. Nach eknem äußerst erbitierlt

Kampfe warfen wir den hartnädkia widerstrebenden Fein

aus der mächtig befestigten Eitellung an der 364 und der Höhe 197 bei Lucovikeza. Wir besetzten d! ganze feindlihe Stellung und Lucovicza. Der Geg"

T a s ; : e Gesandte det griehischen Regierung eine Note üibermittelt, in def Jtalien seine Solidarität mit seinen Verbündeten befkräftigiß

jog fih auf rückwärtige, gut befestigfé Stellung zurü, die si auf einer Linie 300 Schritte östlich von Macin und nördlich bis zur Höhe 105 an der Donau erftreckt. Wir machten noch 217 Russen zu Gefangenen.“

Der Krieg zur See.

_ London, 1: Januar. (W. T. B.) Wie „Lloyds“ melden, sind der griechische Dampfer „Demetrios Znglessis“ und die norwegischen Dampfer „Flora“ und „Ena“ versenkt worden. Wie man glaubt, ist der russische Segler „Secdonis“ versenkt worden.

London, 2. Januar. (W. T. B.) „Lloyds“ melden, daß der britische Dampfer „Sappho“ versenkt worden ist.

Rotterdam, 2. Januar. (W. T. B.) Der enalische Fishdampfer „Arran“ (176 Br.-Reg.-T.), der franzö- sische Fischkutter „J. 973“ sowie der französische Segler „Fees“ (325 Br.-Neg.-T.) sind durch Unterseeboote versenkt worden.

Parlamentarische Nachrichten. } )

U Das Mitglied des Herrenh auses Graf Saurma Freiherr von und zu der Jeltsch, Fideitkommißbesißer auf Jellsch, Kreis Ohlau, ist am 29. Dezember gestorben,

Statistik und Volkswirtschaft.

Zahr, steuerpflihtiges Einkommen und Einkommen - steuer derx nichtphysi\chen Personen in Preußen im Ae 1910,

Die in der „Zeitshrift des Könialih preußischen Statistischen 9andegamts* (55. Jahrgang, 1V. Heft) verôffentlite, von Ober- regierungérat, Professor Dr. Kühnert bearbeitete Darstellung der Hauptergebuißie der preußischen Œinkfommentleuerteranlagung für das Sieuerjahr 1915, die durch Heranziehung der entsyrecheuden Zahlen für die Vorjahre einen Lérgleih der wirts{haftlihen Leistungs- fähtgkeit und fleuerlihen Belatlung im Kriegéjahre 1915 mit der in der leßten Zeit vor dem Kriege ermöalicßt, gibt auch einen zu- sammenfassenten Ueberblid über die Einkommeusteuerveranlagung der nitpbysiichen Personen. Als solche find in Preußen zur Einkomuien- steuer vecanlagt worden 1915: 2281, 1914: 2322, 1913: 2238 Aktien- gelellihaften und Kommanditgesellshaften auf Aktien mit einem (auf die in Preußen steuerpflichtigen Betriebe entfallenden) steuerpslihtigen Einkommen von 733,552 bezw. 718,573, 640,220 Vil- lionen Mark, 140, 130, 117 Berggewerkschaften mit 51,623 bezw. 44519, 35,518 Millionen Mark, 1075, 1115, 1087 etnge- tragene Genos}jenschaften mit über den Kreis threr Mit- glteder htnausaechendem Geshäfstsbetriebe mit 11,563 bezw. 11 060, 10,411 Millionen Mark, 959, 967, 986 Vereine zum gemeinsamen Einkaufse von Lebengs- oder hauswirt- \chaftlihen Bedürfnissen im großen und Ablaß km Fleinen mit 12,946 bezw. 12,821, 12,74 Millionen Mark und 7632, 7988, 7182 GBesfcllschaften mit beschränkter Haftung nit 339 137 bezw. 330/676, 292,318 Millionen Véark steuerpflichiigeui Gin- tommen.

Im ganzen betrug

== a = E T

der nihiphysischen Zenfiten # im | fleuer- Einkommensteuner- Steuer- | Gesamt- | pflihtigcs Veran- e jaßre ach | Einkommen | lagungssoll | hebungsfoll | Ab | A | U | | L A 9 028 | 257070865 | L wi 4 a O 0e L | ) / P 8741 | 829 558 667 | j 48 248 6,5% A 9 387 829 018895 | 35293 756 47 899 057 E e 10 398 | 891543991 | 35842 406 | 51 485 389 O T 1100 99124004583 | 40167174 | 07009 629 E624 12532 [1117349885 | 44894653 | 6d 318 186 I e 62 12087-1148 821 825 | 46 356 539 66 360 956. Hiernach hat sh im Jahre 1915 die Zahl dec nibtphysischen Zenfiten wenn auch nur um eine Kleinigkeit, nämlich um 449 oder 36 v. H. gegen das Vorjahr vermindert.

Dagegen find Einkommen und Steuer der juristts{-en Personen von 1914 auf 1915 etwas gesltiegen, und zwar das {teuerpflichtige Einkommen um 31 471 940 é oder 28 v. O., das Veranlagungsfoll um 1461 886 46 oder 3,3 v. O. und das Erhebungösoll um 2042 770 oder 3,2 Va, während fi von 1913 auf 1914 dite Zunabme -der Zensitenzahl auf 7,9, die des Einkommens auf 12,7, die bes Beranlagurgésols auf 11,8 und -die des Erhevungsfolls auf 11,7 v. H., also sehr erhevltch höher itellte. Immexhin war aber im Jahre 1915 die Zensitenzahl fast fcHêmal, das Einkommen nahezu und das Veranlagungs|oll über viereinhalbmal, das Erhebungsöfoll fogar über sechZeinhalbmal fo groß wie im ersten Veranlagungsjahre 1892, wöbei freilich nit außer at bleiben darf, baß inzwischen dur die Novelle von 1906 dèr Kreis der steuerpflichtigen nichtphvysischen Personen dur Aus- dehnung der Steuerpfliht auf die Gesellschaften mit beschränkter Hastung und auf sämtliche Vereine zum gemeinsamen Etnkaufe von Lebens- oder hauswirtiafiliwen Bedürfnissen im großen und Ablaß im kleinen schr verg1ößert worden tft. Insbesondere steht auch das Veranlagunggergebnis des Jahres 1913 bezüglich der ntchtphysischen Personen in jeder Hinsicht hinter dem des Jahres 1915 zurü.

m Dur(s{&nitt entfiel auf ‘einen nihtphysishen Zensiten im tabre 1915 ein Einkommen von 95 046 4, im Vorjahre ein solches von 89160 und necch ein Jahr vorber ein Giukommen von 85 379 M. Fn den Städten insbesondere beltef fich das Dur@|chnittseinkommen der furistishen Personen in den glelhen Jahren auf 103 328 bezw. 96 611, 94 020 „6 und in den ländliden Gemeinden mit städtischent Charakter (d. i. mit über 2000 Einwohnern) auf 100 244 bezw. 92 242, 79 852 H. In den rein ländlichen Gemeinden hingegen (mit bts 2000 (Fin- wohnern) hielt sich jenes Durschnittseinkommen mit 38 526 bezw. 40 785, 40 453 #6 in der augegebenen Jahresfolge tief unter dem Gesamtdur{schnitt und ging von 1914 auf 1915 sogar zurück. Nichts- destówentger konnte das platte Land im ganzen mit einem durichnitt- lichen Elufommen von 59 075 bezw. 65 360, 68 104 s in den Jahren 1913, 1914 und 1915 einé steigende Entwicklungslinte aufwelsen.

Die infolge des Geseßes vom 26. Mai 1909 fett dem 1. April des aleiden Zahres zu zahlenden Steuerzushläge betrugen für die nichtphysis{en Zensiten im Jahre 1915 20,78, tm Vorjahre 20,12 und 1913 17,98 Millionen Mark, der nah § 71 des Einkommenkeuer- aeseiz s unerhohen bleibende Steuerteil in denselben Jahren 777 499, 700 625 und 579 581! 6. :

N der folgenden Uebersicht wird die Verteiluug der nicht- physischen Zenfiten nah threm Betriebesige in Stadt und Land ve'anschaulicht. Das ist freilich nach Lage der Statislik erst von 1905, hinsichtliÞ der welteren Unterscheidung ländlicher Ge- meinden mit mehr als 2000 Bewohnern und solcher mit bis zu 2000 Einwohnern, yon denen jene in der Hauvtsache die Land- gemeinden und Gutzbez'rke mit sjtädtifchem Charakter, diese gewöhrli% die rein ländlichen Gemeinden bilden, erst von 1911 an mêglih. Es betuug

der nihtphvsishen Zensiten

sieucr- | Einkommensteuer-

im Steucr- : | jahre | iron af ierodenanat Erhebuugs- | Milltonen soll foll |

Mark | |

in den Städten

287,08 | 15 323

1905

1910 ; . 3353 | 6913 | 28013520 | 40352 716 j 4

B ) 9 691 66 27 842 619 | 0 034 702 1912, : 747 61 30121496 | 43252 881 1915 Í 73 821,64 33 394 475 47 806 202 1914 95 922,06 37084938 | 53038682 1915 á ) Z4E 955,27 38 605 946 55 157 209, auf dem Lande

1905 4 69,6 |

1910 , E 238 13820 | 5462026

TOTE 2458 T6 | 40 1OC

12, 264: 1434 | 5720910

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T4. ¿a \ | 1009|. U TLO 1915, vis 2 54. 156 4 C0 DBO |

insbesondere in den ländlihen Gemeinden mit über 2000 Einwohnern 1911. ä SBos | 95009150 1912 . “4 244 88,59 3 522 850 1913 J 108,36 4 334 014 1914 ; 427 1316 | 59986734 | 1919 30 13656} DADO L1G bis 2000 Einwohnern TOLL S AIUT f 49,14 1941 987 | 1912, D | Dos | LIVO0OD | 1913 . 4% L 61 25 2428 685-| E 56 63,67 2522981 | 1915 s 1480 | D702 f 2260419 3236 430. Segen das Vorjahr ist 1915 allenthalben ein Rückgang der An- zahl der nichtphysishen Zensiten zu verzeichnen, in den rein ländliden Gemeinden und auf dem Lande überhaupt sogar auch gegen 1913. Das steuerpflihtige Einkommen ist zwar aleihfalls in den leßt- genannten Stedelungen gegenüber dem Berjahre zurückgegangen (in den ländlihen Gemeinden bis zu 2000 Cinwohnern wtederum felbst gegen 1913); doc hat es in den größeren ländlihen Gemeinden und iu den Städten bis zum Jahre 1915 ununterbrochen zugenommen. Ret vurchgreifend ist die Abnahme des Veränlagungs- und (Fr- bebungs\olls" gegen das Vorjahr wieder in den kleinen ländlichen Ge- meinden. Auch auf dem Lande überhaupt macht fie sich bemerkbar, obne daß indessen das Veranlagungs- und Crhebungssoll bier auf den Stand dés Jahres 1913 PHerahgegangen wäre. In den Städten und in den ländlichen Gemeinden mit siädtischem Charakter ifi auch die Steuersumme, wenigstens seit 1911, ununterbrochen gewachsen. i: 4 Bei der Beurteilung der vorstehend aufgeführten, für das Jahr 1915 verhättnis8mäßig günstigen Veranlagungsergebnisse der foryoras- tiven Erwerbdgesell\{asten ‘arf niht unberücsihtigt bleiben, daß deren Ginkouininen allgemein nah dem dretfährigen Durchschnitt zu berechnen ift; es ommen also auch Wirtschafts- (Betriebs-) Fahre in Betracht, die noch vor dem Kriegsausbruch liegen. 2 Mas die ecinzélnen Arten der juristishen Personen betrifft, fo betrug in den Jahren 1915, 1914 und 1913 der Anteil der Gesell schaften m. b. H. retchlih drei Fünstel, der der Afitengeselscaften nur knapy ein Fünftel, während die übrigen Unternehmunaen (Béêrg- aewertscasten, eingetragené Genossenschaften mit über den Krets threr Mitglieder hinauszchendem Geschäftsbetrieb, endltch Vereine zum gaemétin - samen CGintäuf von Lebens- oder. haus8wirtschaitlihen Bedürfnissen im großen vnd Ablaß im kleinen) noch erheblich \{wäher an der jeweiligen (Sesamtheit ver korporativen Ermezbsgesellswaften beteilkzt waren. Andersetts belief sih 1913—1915* bas steuerpslihtige Ciakoöigmen der UAfttengesellshaften auf niht viel weniger als zwei Dkittel,® das der Gesells(Waften m. b. H. aber nur auf knapp drei Zehntel.) “Beim Meränlagurgs- wie belm Erhebungsfoll wiejen die Aftiengesellshasten und di2 Ge)ellschaften m. b. H. jèdesmal ganz ähnliche Prozentanteile auf wte beim Einkommen. Nur trilt beim Crhébungésoll bie größere Steuerleislung der Aktiengesellschaften gegenüber den G'sellschasten m. b. H. noch etwas mehr hervor als beim Veranlagung®foll.

rater

11 279 504

6 762 699 | 4 11203 747,

Zur Ärbeiterbewegun g- Fm Hafen von Rotterdam liegt, wie „W. T. B." meldet, eine große Zahl von Damvtern still, weil die Viaschinisten fih weigern, fih unter den alten Bedingungen anmustern zu lassen.

Wohlfahrtspflege.

Fin Werk besonderer Kriegsfürsorce is für den Bezirk der Thüringer Natffetsen-Organisation (Siy Grfurt, Moltke- straße 89) geplant, nämlich aus dem Felde heimfkehrenden unbemittelten Krtegsteilnehmern, die einem Naiffeisen- Verein angehören (Landwirle, Arbeiter, Handwerker, Kletngewerbe- treibende), zum Wiederaufbau der verloren gegangenen Existenz Bei- hilfen als Gesen? mit der Verpflichtung zu gewähren, mindestens 5 Jahre an ihrem Wohnsiß auf dem Lande zu verbleiben; ebenso ist die sofortige Nachweisung von Arbeit im Dorfe (an Arbeits{tellen fehlt es auf dem Lande nie) tn Auesichi genommen. Den als’ gesund entlassenen Vaterlandéverteidigern (für die Kriegs- beschädigten sorgt ja der Staat), die vielfah ganz wieder von vorn anfavgen müssen, weil ihre Crfparnisse aus der Friedentzeit auf- gezehri, ihre Vorräte und thr Handwe1ksgerätFunbrauhbar gewordcn find, müssen neue Grundlagen zu Verdienst und Brot- erwerb gelaffen werden, sonst is thre Abwanderung in die Städte und Industriebezirke, wo sie. bet dem nah Kriegê- beendigung sicherlih einségenden gewaliiaen Aufblühen von Handel und Industrie leichter Verdienst finden, unautbletblidh._ Dem plaiten Lando, dem sie entstammen, geben damit unerselickche Kräfte verloren. Da sich die Raiffelsen-Organisatton bet der Ausgeslaltung der Kriegs- fürsorge auf über 550 angeshlossene ländliche Genossenschaften, die ih über mehr als 1400 Dörfer erstrecken, stüßen kann, ist von vorn- hercin. eine Gewähr für ihre segensreihe Arbeit gegeben.

Kunst und Wissenschaft.

Der Mürchener Architekt, Professor * der Baukunst an der Technischen Hohsbule München a. D. August Thiersch ist, 73 Jahre alt, in Zürich gestorben.

Literatur.

Militärstrasgeseybuch für das Deutsche Reich vom 90. Junt 1872 nebst dem Einführungsaefeß, uner Benußung O amtliczen Quellen, ter Literatur und der NRechtsprechung bearbeitet un erläutert von Dr. jur. A Romen, Wirklichem Geheimen Kriegsrat, und Dr. jur. Karl Nissom, Kriegsgerichtsrat bei der 18. Dioision. Zweite, vermehrte und verbesserte Vuflage. 998 Seiten. Berlin, S, Guttentag, Berlag8buhhandlung. Geb. 10 A. Die vorliegende eubearbeitung des bewährten Kommenta:s zum Militäcstrafgesetz- bu trägt den Verhältnissen der gegznwäctigen Krieg zeit eingehend Nechyun4, indem sie die auf den Krieg bezüglihen Vo1sdriften be- \onders aut fuhrlih erläutert, und ertspricht damit den praklishen BVe- dür fnlssen im Felde und im Inlande. Hingewiesen sei namenil'ch auf die Ausführungen über die für slra}bate Handlungen im Fekte

gegebenen Vorschriften, über die Bestimmungen, w die Organk« sation des Heeres im Kriege, den DARA. IEE Handlungen gegen feindlihes Eigentum, den Waffengebrauch im Kriege, die Nech äverhältnisse des Hceresgefolges, der Kricgsgefangeuen und der fetudlihen Landescinwobner auf dem Kriegjhauplaß uud n den bésegten Gebieten betreffen. Die einschlägigen dsâtze des Völker- réchts sind unter Darftellung des Kriégégebran@s gegen uéländer efngehend berüdsihtigt. Auch das Verordnungs- und Strafrecht der Befeh!shaber sorvie die für das Militärstrafrecht bedeutsamen Wir- fungen ber inuerstaatlihen- Kuicg8- und Belagerungszustand8erklärunz find auéführl!& erörtect. Ueberall baben die Verfasser die bis in dte neueste Zeit ergangenen GEntscheidunçen des Neichsmiliiärgerihts und die sog. Prüfungsergebnisse dieses höchsten Gerihiéhofs gewissenhaft verwertet und da, wo sie ihnen nit beistimmen zu köunen glauben, au ihre abweihente Ansicht oder vorhandene Bedenken erkennbar gemacht. Eberso ift das Schrifttum erschöpfend berüdsihtigt. __ Das Geseg über den Belagerungszustand nebst Ab- änderung8gescs, unter Berückfihtigung des bayerijchen Geleßes über den Kriegszustand für die Piaris an der Hand der Rectsprechung und der Literatur erläutert von Rechtsanwtlt Dr. Ha® P ürscel, zurzeit Kritgasgerihtärat. 390 Seiten. Berlin, I. Guttentag, Vers lag2buchhandluvg. Geb. 5 4. Die Literatur zum ‘preußischen Geseß vom 4. Junt 1851 beschäftigte fich, bis zu der umfassenden Auwendung des Geseges infolge der Kaiserlihen Verortnung vom 31, Juli 1914 in der Hauptsae mit den fiaatsrecilichen Fragen. Die für die heutige Praxis so wichtigen Fragen, die ih avs den 88 4, 9b und 10ff. ergeben, find nur kurz und wenig ers{Göpfend behandelt. Mit dem August 1914 seßte ader als Folge des unge- ahnten Anwendungsgebt:ts des S=+?8es cine Hochflat von Ginzelabhands lurgzn und Gatscheidungen des Reichtgerichts, des bayerischen Obersten Landesgerihts sowie einzelner Oberlandegerichte ein, die fi mit den bisher uogelösten Zwetfel3sfragen des Geseyes. beihäftiglen und. dieses in einer für die heutige Praxis notæcndigen Weise weiterentwickelten. Dieses umfangreiche, in zahlreichen juristischen Zeilshriften und Werken verstreute Material sowie die in der Praxis der außers ordentlihen Krtegegerihte aemahten Ertahrungen hat Kriegsgeriht8- rat Pürschel in seinem hier agogezeigten Buche zu einer sehr ein- gehenden Erläuterung des Belagerungtzusiandêgeseßes sorgfältig ver- wertet, die alle grundsägllch wichtigen INechtéfragen, aud die vielen Zweifelsfragen klarstellt und geeignet ist, dem Praktiker die Anwendung des Geseßs zu erleiierr. Besonde1s gründlich fino die Besprechung des § 4 (Umfang und Ausübung der vollitehenden Gewalt des Mi- litärbefel;[8habers, Umgrenzung des Begriffs des leßteren), die nit weniger als 91 Seiten einnehmenden Ausführungen zu § Ib (über das MNecht des Militärbefehlshabers zum Erlaß vcn Nerboten im Interesse der üöffentlihen Sicherheit, die wich- tigsten Verbote, den strafrechtlichen Tatbestand und Prozessuales), ferner die Darstellung der Verfassung und des Verfahrens der avßer- ordentlihen Krtegsgerichte (§S 10 bis 15 des Gesetzes), zu der der Verfasser ein umfangreiches afktenmaterial hat benugen fônneu. Arch auf die mehr theoretisch:n staats8rechtlichen Fragen, die sich aus S5 1 und 2 ergeben, ist etngegangen. Ueberall hat der Verfasser ‘au die von seiner Ansicht abweichenden Auffassungen roiederg?geben, zu ihnen Stellung genommen und daöti ¡cte ia scinen das Aktenmatezrial ver- wertenden Ausführungen manchen neuen Gesichtspunkt für bie Aus- lezung des Geseßes gegeben. ‘In einem Anhang ift das entsprechende bayerische Gesetz afbgedruckt; scine Bestimmungen sind im-Kommentar zu dem für die übrigen deutshen Staaten als MNeich2geseß geltenden preußis{en Belagerung8zustandegeseß sorgfältig berüctfihtigt. Deutsche Strafrechtszeitung, Zentralorgan für das ge- samte Strafcecht, Strafprozeßrecht und die verwandten Geblete in Wissenschaft und Praxis des In- und Auslandes, herausgegeben von Geheimem Justizrat, Professor D. Dr. W. Kahl, Oberverwaltungs- aerih1!êrat Dr. H. Lindenau, Geheimem Justizrat, Profeffor Dr. F. von Liszt, Wirklichem Geheimen Rat Dr. H. Lucas, Rechts- anwalt, Justizrat Dr. E. Mamrotb, Ministerialrat Dr. K. Meyer, Oberlandesgerichtäpräsidenten, Wüiklihem Geheimen Obe r- justizrat Dr. A von Staff, Senatspräsidenten beim Neichsgericht Or. F. von Tischendorf und Wirklihem Geheimen Rat, Pro- fessor D. Dr. A. Wach. 117. Jahrg5ng. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. - Bezugepreis halbjährlih 6 #. Diese während des Krieges alle zwei Monate in Doppelbesten cr- \heineode Zettshrift Hat auß in dem nunmehr abgeschlossenen dritten Jahrgang voll gehalten, was si? versprochen hat. Sie bringt in jedem Heft interessantes Material zu hedeutsamen Fragen des Strafrechts und der Hilfswissenschaften, die die Sczenwart -herühren, und zallreihe Entscheidung:n der obersten Gerihtéhfe, inébesondere des Neich8gerichts. in nit gerisger Tell der Aufsäße und mit- geteilten Entscheidungen behandelt die Einwirkungen des Kriegs zustandes auf das Straf- und Strafprozeßreht. Wir heben nur die folgenden Abhandlungen bervor : NReichs8gerich'srat Conrad würdigt die Kriegsrechtspre{ung des Reichsgerichts in Strafsachen. Geheimer Justizrat Dr. Köhne erörtert den Cinfluß des Krieges ‘auf Verzvahr- losung und Kriminalität ‘der Jugendlizen und ihre Bekämptung dur intensire Grilehung8arbeit, Landgerichtsrat Rupprecht die Jugend- straffälligkeit in Bayern im rieden und im-Kriege, Bir ktie Ge- heimer Admiralitättrat Dr. Felisch die Notwendigkeit des lasses etnes deutschen Fugendgesetes, Oberstabsarzt d. Nes.,, Sanitäts rat Dr. Bo-ne die Prophyloxe der Noheitt verbrechen und müttäri- schen Vergehen unter besonderer Berücksichtigung der Kriegezeit, Professor Dr. Brunner den Kawpf gegen die Schundlitexatur im Kriege, Staatsanwalt Dr. Falck die Gnadenerlasse vom 27. Januar 1916, Staat8anwaltichaftsrat Dr. Klee den Widerruf der Straf= 18\hurg, Professor Dr. Graf Gleispah, Gebeimer Jusiizrat, Pio- fessor Dr, Kahl und Professor Dr. Vambery die Frage einer Straf- rechtsvereinbettlihung in Deutschland und Oesterrelh-Ungarn, General- prokurator Dr. Hoegel die Bekämpfung tes Kriegswuchers in Dester- rei, Rechtsanwalt Aibu die Entwicklung des Strafrehts und der Strafgericht8organtsation in der Türkei, Nrofesser Dc. Mende!sjohn- Bartholdv den Höhverratsprozeß grgen Sir Noger Casetnent. In weiteren Aussäuen wetden u. a. behandelt: die Geschärtstättgkéit der preußtshen Gerichte in Strafsahen im Jahre 1915, die Vernehmung des Beschuldigten, fkciegsrehtlite MReformvor- {läge zur Bildung der Geschworenenbank (von Laudgerihtsdirektor Graßhof), die Neuordnung der Stcherunge haft, die sirafrehtiidße Be- handlung landeéverräterischer Handlungen nah Kriegsgebrauch, Naub- anfälle in Berlin, der Mossenmord von Czinkota, Bekäwpfung der Geschletékrankheiten und ärztlihes Berufêgeheimnts, Strafrceckbtliches aus der Kriegszesezgebung von 1813. Cine Arbeit aus dem Nächlaß des Gehetmen NRegierunzsrats Heinri von Poschiuger gibt die Ansicht des Fürsten Bismark über die Handhabung des Gesehes über den Kriegszustand wieder.

Land- und Forftwirtschast.

Was darf der Landwirt niht verfüttern, und was darf er verfüttern ?

Hierüber gibt die Preisberichtstelle de Deutschen Landwirtschafts84 rats, Berlin W. 57, Winterfeldtstraße 37, die folgende Zusammen- stellung nah dem Stande vom 1. Januar 1917:

A. Was darf der Landwirt nicht verfüttern? 1) Brotgetreide, Noggen, Weizen, Spelz, Mengkorn aus Brotgetreide und anderem Getreide, Hiate:lorn, Mebl, Brot und Schrot aus Brotgetreide. 9) Gerjle, soweit sie zu den abzuliefernden 60/9 der Ernte gehört. 3) Hafer, Mengkorn und Mishfrucht aus Hafer mit anderem Getreide over mit Hülsenfcüchten, sowett er nit in bestimmten Mengen zur Berfütterung freigegeben ist, vergl. B. 3. 4) Buchweizen und

‘Hirse. 5) Erbsen, Bohnen, Linsen, Ackerbohnen, Péluschken und

Gemenge mit £§isenfrüchter, vergl. B. 4. 6) Kartoffeln (vergl. B. 7), Kartoffelstärke, Kartoffeistärkemehl, Erzrugnisse der Kartoffeltrockneret, 7) Züukerrüben; die Landetzentralbehörden oder die von ibnen be- stimmten Behörden können im Einzelfall Ausnahmen hiervon zu- lassen. 8) Koblrüben, 1 B. 5. 9) Welßkobl, soweit die Relchs-

stelle für Gemüse und Obst für den Bezirk des Erzeugers den Adsay